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Knieverletzungen: Das Kreuz mit dem Kreuzband

Karlsruhe – Winterzeit ist Verletzungszeit. Besonders für Frauen. Das hat unsere Studie zur Inzidenz von Kniegelenkverletzungen gezeigt, die wir vor drei Jahren zusammen mit Kollegen von der AOK Baden-Württemberg veröffentlicht haben (1). Die Auswertung der Versorgungsdaten zeigte damals, dass sich Frauen besonders häufig im ersten Quartal eines Kalenderjahres verletzen. Das Bild war über den sechsjährigen Untersuchungszeitraum immer gleich: Ein sprunghafter Anstieg an Kniegelenkverletzungen zu Jahresbeginn, gefolgt von einem langsamen Rückgang in den anderen Quartalen. Wir haben damals einen Zusammenhang mit dem Wintersport vermutet, weil Frauen beim Wintersport als gefährdeter gelten. Allerdings haben wir – anders als in der Literatur dokumentiert – in den ausgewerteten Versorgungsdaten der AOK Baden-Württemberg keine höhere Inzidenz von Kniebandrupturen bei Frauen finden können. Vermutlich hatten die Patientinnen unseres Studienkollektivs ein anderes Sport- und Freizeitverhalten als die Patientinnen in anderen Studienkolektiven zur geschlechtsspezifischen Inzidenz von Kniebandrupturen.

Der Riss des vorderen Kreuzbands ist eine typische Wintersport-Verletzung.  Aktuelles Beispiel: Die norwegische Ski-Rennläuferin Ragnhild Mowinckel ist in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal betroffen, was ihr vorzeitige Saison-Aus bedeutet. Die typische Ursache für den Riss des vorderen Kreuzbands ist die abrupte Bremsbewegung im Valgusstress. Warum Frauen ein höheres Risiko haben als Männer (2,3), ist nicht eindeutig klar, allerdings gibt es Vermutungen. Bei Frauen ist zum Beispiel der Abstand zwischen den beiden Kondylen geringer als bei Männern. Das könnte ein Grund sein (4). Ein weiterer Grund könnten hormonelle Faktoren sein. Frauen landen nach einem Sprung auch anders als Männer. Ihr Knie ist dabei stärker nach innen gedreht.

Warum weise ich Sie heute auf diese Zusammenhänge hin? Zu einem sollten wir Frauen besser über ihr erhöhtes Risiko für eine Ruptur des vorderen Kreuzbands aufklären und zur Prävention anhalten. Klinische Studien und Metaanalysen haben gezeigt, dass sich das Risiko durch neuromuskuläres Training in relevanter Weise reduzieren lässt (5). Zum anderen sollten wir die Ruptur des vorderen Kreuzbands auch stärker als Risikofaktor für einen spätere Arthrose begreifen. Arthrose ist nicht nur eine Erkrankung des Alters, sondern vielfach auch Folge eines Traumas (6,7). Die Wahrscheinlichkeit, dass zehn Jahre nach dem Auftreten einer Kreuzbandverletzung Anzeichen einer Gonarthrose zu sehen sind, liegt bei 80 Prozent (8). Das wird noch immer viel zu wenig beachtet.

Eine aktuelle Studie von Tanvir Khan von der Universität Nottingham und seinen Kollegen in der Zeitschrift „British Journal of Sports Medicine“ geht noch einen Schritt weiter (9). Diese Studie zeigt, dass Verletzungen am vorderen Kreuzband und am Meniskus nicht nur eine Arthrose begünstigen, sondern auch häufiger zu einer Osteoarthrose im Endstadium führen, die dann einen Kniegelenkersatz erfordert. Mit einer Ruptur des vorderen Kreuzbands in der Anamnese ist das adjustierte Chancenverhältnis (Odds Ratio) für eine Knie-TEP wegen Osteoarthrose rund siebenmal höher als ohne diese Verletzung in der Anamnese, bei Meniskusverletzungen sogar fast fünfzehnfach höher. Die Studie von Khan und seinen Kollegen zeigt auch, dass die Patienten, die eine Knie-TEP nach entsprechender Verletzung in der Anamnese bekommen, jünger sind und früher operiert werden als die Patienten mit einer verschleißbedingten Osteoarthrose. Wir sollten uns also im Klaren darüber sein, dass es bei der Behandlung und Rehabilitation einer vorderen Kreuzbandverletzung oder einer Meniskusverletzung immer auch um das Hinauszögern dieser Spätfolgen geht. Die Studie von Khan und seinen Kollegen ist eine aufwendig Fall-Kontroll-Studie mit den Daten des „Clinical Practise Research Datalink“, der die longitudinalen Daten von 3,6 Millionen Patienten enthält und für die Jahre zwischen 1990 und 2011 ausgewertet wurde. Allerdings lässt die Studie keine Aussagen darüber zu, mit welchen Operationsverfahren sich Osteoarthrose und Knie-TEP am besten herauszögern lassen. Diese Fragen müssen in anderen Studien beantwortet werden.

Was sollten wir unseren Patienten zur Vermeidung von vorderen Kreuzband- und Meniskusverletzungen raten? Einige Vorschläge:

  • Gehen Sie nur zum Ski- oder Snowboardfahren auf die Piste, wenn Sie in guter körperlicher Verfassung sind.
  • Schützen Sie Ihre Augen vor der Sonne, tragen Sie warme Kleidung und verwenden Sie eine angemessene Schutzausrüstung.
  • Nehmen Sie sich genügend Zeit zum Aufwärmen.
  • Viele Unfälle passieren am Ende des Tages, wenn die Kräfte nachlassen und die Sicht schlechter wird. Hören Sie rechtzeitig auf und überschätzen Sie sich nicht.
  • Trinken Sie genügend, denn eine Dehydrierung wirkt sich negativ auf Ausdauer und Kraft aus.
  • Fahren Sie in Sichtweise zu anderen Skifahrern und Snowboardern, damit Ihnen zügig geholfen wird, falls Sie Hilfe brauchen.
  • Bereiten Sie sich auch im Vorfeld durch entsprechendes Training ausreichend auf den Wintersport vor.

Dr. Johannes Flechtenmacher, BVOU-Präsident

Literatur:

  • Schneider O et al. Inzidenz von Kniegelenkverletzungen – Zahlen für die ambulante und stationäre Versorgung in Deutschland. Orthopäde (2016) 45: 1015-1026.
  • Joseph AM et al. A multisport epidemiologic comparison of anterior cruciate ligament injuries in high school athletics. Athl. Train, (2013) 48: 810-817.
  • Men vs. Women, did you know the differences extend down to their bone &joints? Orthoinfo.org
  • Souryal TO et al. Intercondylar notch size and anterior cruciate ligament injuries in athletes: A prospective study. Am J Sports Med. (1993) 21.535-539.
  • Silvers HJ et al. Anterior cruciate ligament tear prevention in the female athlete. Curr Sports Med Rep. (2005) 4:341-3
  • Gelber AC et al. Joint injury in young adults and risk for subsequent knee and hip osteoarthritis. Ann Intern Med (2000) 133:321–328
  • Lohmander LS et al. The long-term consequence of anterior cruciate ligament and meniscus injuries: osteoarthritis. Am J Sports Med. (2007) 35:1756-69.
  • Spahn G et al. The time-related risk for knee osteoarthritis after ACL injury : Results from a systematic review. Orthopäde (2016) 45:81-90.
  • Khan T et al. ACL and meniscal injuries increase the risk of primary total knee replacement for osteoarthritis: a matched case-control study using the Clinical Practice Research Datalink (CRPD). Br J Sports Med (2019) 53:965-968

Praxisleitfaden Demenz – Wie Krankenhäuser mit der Herausforderung umgehen

Stuttgart – Täglich werden rund 50.000 Patienten, die an Demenz oder einer verwandten kognitiven Einschränkung leiden, in deutschen Krankenhäusern stationär behandelt. Bei der Versorgung ihres Knochenbruchs oder Infekts bleibt die Demenz meist unerkannt oder wird unterschätzt – mit erheblichen Folgen für die Betroffenen und das ohnehin überlastete Krankenhauspersonal. Die Robert Bosch Stiftung GmbH hat jetzt einen umfangreichen Praxisleitfaden veröffentlicht, der Krankenhäusern dabei helfen soll, demenzsensible Strukturen aufzubauen und geeignete Prozesse einzuführen. Er entstand unter der Federführung von Sabine Kirchen-Peters vom Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e.V. in Saarbrücken und bündelt die Erfahrungen aus dem 2012 gestarteten Programm „Menschen mit Demenz im Akutkrankenhaus“ der Robert Bosch Stiftung.

Demenzsensible Krankenhäuser bundesweit zum Standard machen

„Die große Mehrheit der Krankenhäuser in Deutschland ist trotz inzwischen 1,7 Millionen Demenzerkrankter noch immer nicht auf die Bedürfnisse dieser Patienten eingestellt. Darunter leiden die Betroffenen,“ sagt Bernadette Klapper, Leiterin des Bereichs Gesundheit in der Robert Bosch Stiftung. „Wir müssen dafür sorgen, dass demenzsensible Krankenhäuser bundesweit Standard werden. Der Praxisleitfaden gibt auf Basis unserer Förderarbeit konkrete Handlungsempfehlungen dafür und setzt zusammen mit der Nationalen Demenzstrategie, die 2020 verabschiedet werden soll, hoffentlich entscheidende Impulse.“

Praktische Empfehlungen für ein demenzsensibles Krankenhaus

Neben Beispielen guter Praxis und Hinweisen auf mögliche Stolpersteine bietet der Leitfaden einen Überblick über den aktuellen Wissensstand zu Demenz und beschreibt anwendungsorientiert zehn in der Praxis erprobte Bausteine auf dem Weg zu einem demenzsensiblen Krankenhaus: Dazu gehört u.a. der Wissensaufbau zu Demenz und Delir beim pflegerischen, therapeutischen und medizinischen Personal eines Krankenhauses. Darüber hinaus sollten alle Mitarbeiter, vom Pförtner bis zur Verwaltung, die Empfehlungen für den Umgang mit dieser besonders verletzlichen Patientengruppe kennen. Feste Bezugspersonen, Begleitung und Tagestrukturierung erleichtern den Patienten die Orientierung im Krankenhaus.

Klare Steuerung und klare Architektur

Jedes Krankenhaus sollte einen Demenzbeauftragten benennen, der über die nötige Expertise verfügt und als interner Multiplikator und Projektkoordinator fungiert. Darüber hinaus haben sich Demenzkoordinatoren auf den Stationen bewährt. Bei allen Neu- und Umbaumaßnahmen in Krankenhäusern sollte auf eine demenzsensible Gestaltung – beispielsweise durch farbliche Orientierungshilfen im Gebäude – geachtet werden. Damit die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen für eine demenzsensible Ausrichtung zur Verfügung stehen, bedarf es der Initiative und Unterstützung durch die Klinikleitung.

Auch die Ergebnisse der von der Robert Bosch Stiftung geförderten General Hospital Study wurden jetzt erstmals vollumfänglich veröffentlicht. Sie belegen nicht nur, dass vierzig Prozent der über 65-jährigen Patienten in Allgemeinkrankenhäusern an kognitiven Störungen und fast zwanzig Prozent an Demenz leiden, sondern auch, dass diese Gruppen besondere Anforderungen an das pflegerische und medizinische Personal stellen.

Quelle: Robert Bosch Stiftung

ADO-Kursangebote auf dem DKOU 2019

Berlin – Zum diesjährigen Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie gibt es wieder zahlreiche Fort- und Weiterbildungsangebote unserer Akademie und Partner mit BVOU-Mitglieds-Preisvorteil.

Hier finden Sie einen Überblick:

K-Logic-Taping-Crashkurs22.10.201908:15 – 12:45 Uhr
Manuelle Medizin Refresher23.10.201909:00 – 12:00 Uhr
Spezialkurs Digitale Volumentomografie DVT TEIL 1 23.10.2019 15:00 – 16:30 Uhr
Spezialkurs Digitale Volumentomografie DVT TEIL 2 23.10.2019 17:00 – 18:30 Uhr
DIGEST-Fachkundekurs Modul 324.10.201908:00 – 18:00 Uhr
Rheuma Refresherkurs DKOU 24.10.201909:30 – 12:30 Uhr
Refresher: Sonografie Säuglingshüfte24.10.201914:30 – 17:30 Uhr
DIGEST-Fachkundekurs Modul 425.10.201908:00 – 18:00 Uhr
Update Fachkunde Strahlenschutz25.10.201909:00 – 17:00 Uhr
Orthopädische Rheumatologie Zertifizierungskurs II25.10.201909:00 – 16:15 Uhr
Orthopädische Rheumatologie Zertifizierungskurs III
26.10.201909:00 – 16:15 Uhr

Hinweis:
Für den Zugang zum Kongressgelände ist eine gültige Einlass- oder Kongresskarte nötig, die Registrierung erfolgt im Vorfeld über  https://dkou.org/registrierung/oder im Kongressbüro vor Ort. Frühbucherrabatt gilt bist 15.08.2019.

DKOU 2019: Wie stellen wir in O und U das Patientenwohl sicher?

Berlin – Orthopädie und Unfallchirurgie befinden sich im raschen Wandel: Durch Digitalisierung, Datenschutz und rasanten wissenschaftlichen Fortschritt weiten sich Arbeitsfeld und Anforderungen in Klinik und Praxis nahezu täglich aus. Gleichzeitig haben Ärztinnen und Ärzte mit zunehmendem ökonomischen Druck, politischer Fehlsteuerung und teils eklatantem Personalmangel zu kämpfen. Um in diesem Spannungsfeld nicht nur als Erfüllungsgehilfen in der „Wertschöpfungskette Medizin“ zu agieren, sondern eine verantwortungsvolle Patientenversorgung auch zukünftig sicherstellen zu können, ist mehr denn je eine solide Balance zwischen Wissen und Werten gefragt. Unter dem Motto „Wissen braucht Werte“ diskutieren Expertinnen und Experten auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) aktuelle gesundheitspolitische und medizinische Fragen. Auf der Agenda stehen auch die neuen Risiken von E-Scooter, E-Bike und Co., die Reform der Notfallversorgung, das Implantatregister Deutschland, Digitalisierung und Anforderungen an eine sektorenübergreifende Patientenversorgung. Ebenso Thema sind neue Probleme bei der Patientenversorgung und der Erforschung von schweren Verletzungen (TraumaRegister DGU®) durch den Datenschutz. Der DKOU findet vom 22. bis 25. Oktober 2019 in Berlin statt.

Kongresspräsidenten des DKOU 2019 und Gastgeber auf dem Messegelände Süd in Berlin sind Professor Dr. med. Paul Grützner aus Ludwigshafen, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) sowie der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), Dr. med. Thomas Möller, Kongresspräsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) aus Speyer, und Professor Dr. med. Carsten Perka aus Berlin, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädischer Chirurgie (DGOOC) und stellvertretender Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). Der DKOU ist der größte Kongress Europas in diesem Fachbereich. Vertreter aus 60 Nationen kommen jährlich in Berlin zusammen, um sich über aktuelle Entwicklungen und neueste Erkenntnisse in Orthopädie und Unfallchirurgie zu informieren. Die etwa 11 000 erwarteten Kongressteilnehmer können sich in rund 1 800 Präsentationen über die neuesten Erkenntnisse zu Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungs- und Halteapparates informieren. „Wir möchten diese große Plattform intensiv dazu nutzen, um durch Systemänderungen resultierende Schwachstellen in unseren Fächern zu identifizieren und zu diskutieren, wie wir eine qualitativ hochwertige medizinische Betreuung auch in Zukunft gewährleisten können“, erklärt Möller. „Hierzu holen wir auch die Expertise unserer Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland, insbesondere in diesem Jahr aus den Gastländern Italien und Kanada.“

Neben politischen und ökonomischen Entscheidungen ist die Digitalisierung ein möglicher Lösungsansatz, um wieder mehr Zeit für Patienten zur Verfügung zu haben und die Versorgung weiter zu optimieren. Auf dem Kongress stellen Experten unter anderem vor, wie eine digitale Dokumentation und Organisationsunterstützung die Abläufe im Klinik- und Praxisalltag optimieren kann – etwa durch Apps, Telemedizin, virtuelle Weiterbildung sowie eine sektorenübergreifend vernetzte digitale Patientenakte. „Mittlerweile gibt es etliche digitale Lösungen, die die Arbeit von Ärzten erleichtern und beschleunigen können“, so Perka. „In Ländern wie Schweden werden sie bereits seit Jahren selbstverständlich angewendet. Doch Deutschland hängt hier weit zurück. Hierzulande müssen wir noch etliche bürokratische und juristische Hürden überwinden, um von den neuen Möglichkeiten profitieren zu können.“ In diesem Zusammenhang diskutieren Orthopäden und Unfallchirurgen auch die Auswirkungen von neuen Datenschutzregularien auf die Fortführung des nun 25 Jahre bestehenden TraumaRegisters DGU®) und die ab 2021 geplante Implementierung des Implantatregisters Deutschland (IRG).

Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die Elektromobilität: „Wir sehen und schätzen natürlich die Chancen dieser neuen Fortbewegungsmöglichkeiten“, erklärt Grützner. „Doch sie bergen auch neue Gefahren.“ So würden nahezu täglich schwere Unfälle mit E-Scootern und E-Bikes registriert. Ärzte berichten auf dem Kongress über neue Verletzungsmuster. Gleichzeitig diskutieren sie Möglichkeiten der Unfallprävention – von einer proaktiven Mitarbeit bei der Planung der Verkehrsführung bis hin zu individuellen Schutzmaßnahmen. So wird auf dem Kongress beispielsweise ein neuartiger Airbag-Helm aus Schweden präsentiert. „Auf Grundlage neuer Helmtests diskutieren wir dann auch die Frage, wie wir künftig Schädel und Halswirbelsäule schützen werden“, so Grützner.

Darüber hinaus informieren Experten über aktuelle Erkenntnisse in der Diagnostik und bei bildgebenden Verfahren, Arthrose, Erkrankungen und Verletzungen der Wirbelsäule, Schmerz, Endoprothetik, Gelenkverletzungen, Komplikationen und Komorbiditäten, Alterstraumatologie und -orthopädie sowie Traumamanagement. „Es ist uns ein Anliegen, dass sich alle Kolleginnen und Kollegen mit ihren jeweiligen Arbeitsgebieten in den Angeboten wiederfinden“, so Möller zur Programmgestaltung des DKOU 2019.

Der DKOU 2019 findet vom 22. bis 25. Oktober 2019 auf dem Messegelände Süd in Berlin statt. Die Anmeldung ist im Internet unter http://dkou.org/eintrittsgebuehren/ möglich.

Kongresspräsidenten DKOU 2019:

Professor Dr. med. Paul Grützner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) sowie der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), Ärztlicher Direktor der BG Klinik Ludwigshafen und Direktor der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie

Dr. med. Thomas Möller, Kongresspräsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), niedergelassener Orthopäde und Unfallchirurg am Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie in Speyer

Professor Dr. med. Carsten Perka, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädischer Chirurgie (DGOOC), Ärztlicher Direktor des Centrums für Muskuloskeletale Chirurgie an der Charité Berlin

Kongress-Schwerpunktthemen:

Diagnostik und bildgebende Verfahren, Wirbelsäule und Schmerz, Arthrose, Integrierte Versorgung und Innovationen, Endoprothetik, Gelenkverletzungen, Alterstraumatologie, -orthopädie, Traumamanagement, Komplikationen und Komorbiditäten

Quelle: Pressestelle DKOU

Telematikinfrastruktur

TI-Konnektorpauschale wird in diesem Jahr nicht mehr abgesenkt

Berlin – Damit erhalten Ärzte und Psychotherapeuten weiterhin 1.547 Euro für den Konnektor erstattet. Erst ab 1. Januar 2020 erfolgt eine Absenkung auf 1.014 Euro. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) konnte ferner erreichen, dass der Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals ab 1. Oktober 2019 angehoben wird. Die Krankenkassen zahlen zukünftig 535 Euro für ein Gerät, 100 Euro mehr als bisher.

Kriedel: Damit haben Praxen die nötige Sicherheit

„Damit haben alle Praxen, die die nötige Technik bestellt haben, die Sicherheit, dass sie die bisher gültigen Pauschalen erhalten“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Er gehe zudem davon aus, dass bis Jahresende alle Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind.

Schiedsamt abgewendet

In den Verhandlungen zur TI-Finanzierungsvereinbarung hatte der GKV-Spitzenverband eine Absenkung der Erstausstattungspauschale rückwirkend zum 1. Juli verlangt und zur Durchsetzung seiner Forderung das Schiedsamt angerufen. „Dies konnten wir verhindern“, betonte Kriedel und fügte hinzu: „Wir sind froh, dass doch noch eine Einigung möglich war.“

Das Schiedsamt sollte ursprünglich am morgigen Freitag tagen, um eine Lösung herbeizuführen. Die Vertragspartner werden ihre Anträge nun zurückziehen und die Finanzierungsvereinbarung zur TI auf Basis der vereinbarten Eckpunkte anpassen.

Mit dem jetzt gefassten Beschluss beträgt die Erstausstattungspauschale, die die notwendigen Kosten für einen Konnektor und ein Kartenterminal decken soll, bis zum Jahresende weiterhin 1.982 Euro, ab 1. Januar 1.549 Euro. Für Praxen, die Anspruch auf zwei oder drei Kartenterminals haben, erhöht sich diese Pauschale dann pro Gerät um 535 Euro. Entscheidend für die Höhe der Pauschale ist weiterhin der Installationstermin.

Weitere Anpassungen für eMP und NFDM

Außerdem gibt es Neuerungen bei der Finanzierung von Praxen, die sich für den elektronischen Medikationsplan (eMP) und das Notfalldatenmanagement (NFDM) rüsten. Für beide Anwendungen benötigen Praxen weitere Kartenterminals.

Für die Anschaffung dieser weiteren Terminals erhalten Ärzte bereits ab Oktober 535 Euro (statt 435 Euro) pro Gerät. Anspruch darauf haben Ärzte, die ihre Praxis-IT auf den eMP und/oder das NFDM umstellen. Dabei ist die Anzahl der Terminals von der Zahl der Betriebsstättenfälle abhängig.

Für den Aufwand der Praxen bei der Einführung des eMP und NFDM gibt es eine neue Zusatzpauschale von 60 Euro. Diese kann abhängig von der Zahl der Betriebsstättenfälle je Gerät abgerechnet werden. Der Zuschlag ist zeitlich befristet: Er wird vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 gezahlt.

Damit Praxen mit dem eMP und dem NFDM arbeiten können, sind Updates von Konnektor und Praxisverwaltungssystem erforderlich. Die dafür bereits ausgehandelte Pauschale bleibt unverändert bei 530 Euro. Auch der Zuschlag zur Betriebskostenpauschale in Höhe von 4,50 Euro wird beibehalten.

Die Industrie plant nach eigenen Angaben, im vierten Quartal 2019 ein Konnektor-Update zur Verfügung zu stellen.

Quelle: KBV

Jameda-Bewertung bei nicht nachgewiesenem Kontakt zu Praxispersonal unzulässig

Das LG Meiningen hat in einem aktuellen Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren noch einmal kurz und bündig klargestellt, dass die Bewertung eines Arztes auf einer Ärztebewertungsplattform ohne nachgewiesenen Behandlungskontakt unzulässig ist.

Das Gericht folgt damit der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil v. 1.3.2016, Az. VI ZR 34/15). Nach Ansicht des LG Meiningen gilt dieser Grundsatz auch dann, wenn der angebliche Patient behauptet, er sei bereits vor einer Behandlung vom Praxispersonal trotz starker Schmerzen abgewiesen worden, dies aber nicht nachgewiesen hat.

Der Ärztebewertungsplattform obliegen auch dann Prüfpflichten, denen sie im hier gegenständlichen Fall nicht nachgekommen ist. Die bloße Forderung einer Praxisbeschreibung und der Benennung des Behandlungsmonats und -jahres reicht dazu nicht aus (LG Meiningen, Urteil v. 15.5.2019, Az. (117) 2 O 274/19, nicht rechtskräftig).

Jameda-Bewertung enthielt schwere Vorwürfe

Die Antragstellerin, eine niedergelassene Allgemeinmedizinerin, wandte sich gegen eine Bewertung eines angeblichen Patienten, der auf dem Ärztebewertungsportal jameda.de behauptet hatte, trotz starker Schmerzen vom Personal der Antragstellerin „abgewimmelt“ worden zu sein. Die Antragstellerin wurde mit der Gesamtnote 6,0 bewertet.

Das wollte sich die Ärztin verständlicherweise nicht gefallen lassen. Denn in der unbegründeten Verweigerung einer Behandlung durch einen Arzt liegt nicht nur die Verletzung des hippokratischen Eids (der zwar in Deutschland nicht mehr verpflichtend geleistet wird, jedoch als Ehrenkodex weiterhin Bedeutung hat) sondern möglicherweise auch eine nach § 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbare unterlassene Hilfeleistung.

Die Antragstellerin meldete Jameda diese Bewertung daher als Problem. Sie beanstandete, dass die Angaben in der Bewertung nicht wahr seien, und bestritt, dass der Bewertende tatsächlich in der Praxis gewesen und trotz starker Schmerzen im Nierenbereich vom Personal „abgewimmelt“ worden sei. Sie teilte mit, dass sie sicher sei, dass sich ein solcher Vorfall nach eingehender Rücksprache mit ihrem Praxisteam in ihrer Praxis nicht ereignet habe.

Jameda hatte die Bewertung samt Benotung zunächst vorübergehend von der Webseite entfernt, die Bewertung ohne Noten dann aber wieder veröffentlicht, da sie den Wahrheitsgehalt der Bewertung durch eine kurze Praxisbeschreibung und die Nennung des Behandlungsmonats und -jahres des Bewertenden als dargelegt ansah.

Jameda konnte die Behauptung nicht beweisen

Das LG Meiningen bejahte eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Antragstellerin. Grundsätzlich sei zwar die Antragstellerin nach den allgemeinen Regeln für die Verletzung ihrer Rechte darlegungs- und beweisbelastet. Jedoch treffe die Antragsgegnerin bei negativen Tatsachen – hier dem Fehlen des Kontakts mit dem Praxispersonal – eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast. Das Gericht entschied, dass die Antragsgegnerin ihren daraus resultierenden Prüfpflichten hinsichtlich des behaupteten Sachverhalts nicht nachgekommen war, und berief sich dabei auf die Rechtsprechung des BGH.

Denn die vom Portalbetreiber durchzuführende Überprüfung muss erkennbar zum Ziel haben, die Berechtigung der Beanstandung des betroffenen Arztes zu klären. Er muss daher ernsthaft versuchen, sich hierzu die notwendige Tatsachengrundlage zu verschaffen und darf sich insbesondere nicht auf eine rein formale Prüfung zurückziehen (BGH, Urteil v. 1.3.2016, Az. VI ZR 34/15).

Dies gilt nach Ansicht des LG Meiningen auch dann, wenn der angebliche Patient behauptet, dass er bereits vom Personal abgewiesen worden sei. Denn die ärztlichen Pflichten beginnen manchmal nicht erst im Behandlungszimmer, sondern bereits dann, wenn der Patient mit starken Schmerzen die Praxis betritt. Der Vorwurf des „Abwimmelns“ wiegt dann unter Umständen sehr schwer, siehe oben.

Die Antragstellerin konnte nach eingehender Absprache mit ihrem gesamten Personal jedoch glaubhaft machen, dass niemand mit starken Schmerzen am Empfang abgewiesen worden war. Dem konnte Jameda nichts entgegensetzen.

Pauschale Praxisbeschreibung nicht ausreichend

Nach Ansicht des LG Meiningen reichen eine Praxisbeschreibung und die Nennung des Behandlungsmonats sowie des Behandlungsjahres nicht aus, um den behaupteten Kontakt mit dem Praxispersonal darzulegen.

Das LG Meiningen überträgt damit die Rechtsprechung des BGH, wonach es nicht ausreichend ist, die Behandlung in mindestens zwei Sätzen zu umschreiben und den Behandlungszeitraum zu nennen (BGH, Urteil v. 1.3.2016, Az. VI ZR 34/15), auf eine zu pauschale Praxisbeschreibung.

Jameda hätte den Verfasser der Bewertung vielmehr nochmals auffordern müssen, die angebliche Abweisung in der Praxis der Antragstellerin möglichst genau zu beschreiben und sich beispielsweise eine anschließende Behandlung oder den weiteren Verlauf der Krankengeschichte skizzieren lassen müssen. Jameda haftet hinsichtlich dieser Bewertung, da die Plattform als Hostprovider durch die Kenntnis von der Rechtsverletzung mittelbare Störerin geworden ist.

Im Falle der Zuwiderhandlung droht Jameda ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Der Streitwert wurde mit 15.000 € festgesetzt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Jameda steht nun das Rechtsmittel der Berufung zur Verfügung oder die Klärung des Sachverhalts im Hauptsacheverfahren.

Arno Lampmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Köln


Rheuma-Apps für Ärzte

Wertheim – In den App Stores gibt es zahlreiche Apps für Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen, die diesen das Leben leichter machen können. Verbreitet sind Programme, die beim Management von Arztbesuchen, Medikation, Ernährung und Bewegungstherapie helfen, den Erkrankungsverlauf und die Laborwerte dokumentieren oder als Schmerztagebuch dienen. Selbsthilfegruppen wie die Rheumaliga nutzen Apps um auf regionale Angebote aufmerksam zu machen, andere Apps dienen zum Austausch mit anderen Betroffenen in der community. Doch gibt es auch Anwendungen, die für den rheumatologisch tätigen Arzt interessant sind, vielleicht gerade für den nicht versierten Spezialisten? Wir haben im April 2019 einmal im Apple-App-Store eingekauft, der rheumatologische Warenkorb in alphabetischer Reihenfolge sieht so aus:

1000 Arthritis Wörterbuch
Englischsprachiges Wörterbuch von Sand Apps Inc. mit eher patientenadressierten, einfachsten Definitionen von Fachbegriffen rund um rheumatische Erkrankungen zum Preis von 3,49€. Für Ärzte können aber die Links zu öffentlichen Bilddateien interessant sein.

ART Arthritis & Rheumatology, IJRD International Journal of Rheumatic Diseases und AC&R Arthritis Care & Research
Die drei kostenlosen, englischsprachigen Apps des Wiley-Verlags zeigen Abonnenten die Online-Ausgaben von „Arthritis & Rheumatology“ (American College of Rheumatology), „International Journal of Rheumatic Diseases“ (Asia Pacific League of Associations for Rheumatology) bzw. „Arthritis Care & Research“ (American College of Rheumatology) an. Das Abo ist jeweils kostenpflichtig. Die in der App vorgesehene Möglichkeit zum
Download kostenfreier Inhalte funktionierte zum Testzeitpunkt nicht.

ArthritisID PRO
Gut gemachtes, wahlweise englisch- oder französischsprachiges, kostenloses Diagnosetool, welches anhand auszuwählender betroffener Gelenke und einiger nachfolgender Fragen eine erste rheumatologische Verdachtsdiagnose liefert. Zu neun Krankheiten sind weitere Informationen abrufbar, fünf Videos zeigen Untersuchungstechniken.

DAS Calculator
Die kostenlose, englischsprachige App bietet ein übersichtliches Tool zur Berechnung von DAS28-CRP mit vier oder drei Variablen sowie ein Tool zur Umrechnung von DAS in DAS28. Gegen einen in-app-Kauf in Höhe von 2,29 Euro können zehn weitere Tools genutzt werden.

DAS28/ACR-EULAR criteria
Kleines, übersichtliches, englischsprachiges und kostenloses Tool zur Berechnung von DAS28, CDAI/SDAI und ACR-EULAR-Kriterien.

DoseChecker
Die einfache, kostenlose, englischsprachige App berechnet die körpergewichtsabhängige Hydroxychloroquindosis. Die Eingabe kann in pounds oder kg erfolgen, ausgegeben wird das Dosierschema nach der ABW-Methode in Übereinstimmung mit den AAC-Guidelines 2016.

EULAR School App
In einem passwortgeschützten Bereich sind laut Produktbeschreibung nur für registrierte Teilnehmer der EULAR School of Rheumatology EULAR-Empfehlungen, Tools, bildgebende Befunde und online-Kurse zugänglich. Ein Testzugang wurde auf Anfrage leider nicht zur Verfügung gestellt.

Mobile Leitlinien Innere Medizin
Die umfangreiche App der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) stellt kostenlos und deutschsprachig die Leitlinien zu zahlreichen Erkrankungen auf internistischem Fachgebiet zur Verfügung. Enthalten sind auch die S1-Leitlinie zur RA von 2012 mit Tools zur Berechnung von DAS28-Score, EULAR-Diagnosekriterien und Therapiealgorithmus der RA.

ÖGR RheumaGuide
Die kostenlose App des österreichischen MedMedia Verlags verspricht im App Store Hilfestellungen bei Diagnostik und Therapie bei Erkrankungen des Rheumatischen Formenkreises basierend auf der Kurzfassung der 2013 herausgegebenen Leitlinien für die Praxis RA, PsA und SpA. Angekündigt werden Scorerechner, Empfehlungen der Österreichischen Gesellschaft für Rheumatologie & Rehabilitation und Links zu DMARD Aufklärungsbögen. Eine erforderliche Registrierung als medizinisches Personal funktionierte zum Testzeitpunkt von Deutschland aus nicht.

RA Augemented Reality
Englischsprachiges, kostenloses Lehrmodul, welches Elemente der virtuellen Realität einbindet, um insbesondere die Rolle von Zytokinen im Entzündungsprozess der RA darzustellen. Eine Hilfefunktion, die dem Anwender die Handhabung der technisch gut gemachten App erklärt, fehlt leider.

RAPID Clinician Educator
Kostenlose Lehr-App zur RA, englischsprachig mit zahlreichen Videos, insgesamt nicht sehr umfangreich. Zusätzlicher Patientenguide mit zahlreichen Videos.

RAUSSA
Sehr schöne, wohl auch dank Sponsoring von Pfizer kostenlose und einfach zu bedienende App zur Sonografie und Duplexsonografie von Gelenken und Sehnen mit Darstellung der korrekten Schnittebenen am anatomischen Präparat und beispielhaften Befunden aller Stadien. Beim ersten Start der App muss man bestätigen, als Arzt in Spanien tätig zu sein, was aber nicht weiter geprüft wird.

RAVE Mobile
Die englischsprachige App bietet einerseits Tools zur Scoreberechnung bei Ankylosierender Spondylitis, Psoriasisarthritis und Rheumatoider Arthritis, SLE ist in Vorbereitung. Anderserseits werden englischsprachige Fortbildungsinhalte bereitgestellt.

RheumaHelper
Übersichtlicher, kostenloser englischsprachiger Rechner mit Tools zur Diagnoseklassifikation von 19 Krankheiten und 12 Aktivitätsscores, darüber hinaus Newsfeedfunktion.

Rheuma IQ
Übersichtlicher englischsprachiger Rechner mit Tools zur Diagnoseklassifikation von 17 Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises von „Adult Still’s disease“ bis „Sjogren’s syndrome 2016“, Tools zur Berechnung der Krankheitsaktivität von elf Erkrankungen („ASDAS“ bis „Vasculitis Damage Index“). Kostenlos.

Rheuma-VOR
Kostenlose, deutschsprachige App, die anhand von wenigen an den Patienten zu richtender Fragen in drei Minuten bei der Frühdiagnose und Differenzierung zwischen RA, Psoriasis Arthritis und axialer Spondylarthritis helfen soll. Ärzte in Niedersachsen, Rheinland Pfalz und dem Saarland können die Terminvermittlungsfunktion der Rheuma-VOR-Koordinationszentrale gleich aus der App heraus nutzen.

Rheuma Schweiz Education
Laut App Store soll die App interaktive Fortbildungsveranstaltungen auf dem neuesten Stand der Wissenschaft für Fachleute bieten. Zum Testzeitpunkt war mit der kostenlosen App lediglich eine Fortbildung über Injektionstechniken zum Preis von 7,99 Euro als in-app- Kauf möglich. Diesen Einkauf haben wir uns gespart.

Rheumatoid Arthritis @PoC
Laut App Store kostenlose, englischsprachige Wissensdatenbank mit Tools zur RA. Eine Registrierung aus Deutschland gelang zum Testzeitpunkt nicht.

Roche Rheumatologie App
Kostenlose, deutschsprachige App mit den drei Inhalten Rheumatoide Arthritis, Riesenzellarthritis und ANCA-assoziierten Vaskulitiden. Übersichtlich gestaltet sind Diagnosekriterien, Aktivitätsscores, Klassifikationen, Therapiealgorithmen sowie Fachinformationen und Anwenderhinweise zu den für die drei Krankheiten verfügbaren Produkte von Roche abrufbar. Vorgesehene Funktionen eines Veranstaltungskalenders und eine Newsfunktion waren zum Testzeitpunkt nicht mehr auf aktuellem Stand.

SensAR
Laut Beschreibung im App Store Tool zur Bestimmung der Schäden an Händen und Füßen mit dem SENS-Index (simple erosion narrowing score). Kostenlos. Eine Registrierung aus Deutschland gelang zum Testzeitpunkt nicht.

Thieme Rheumatologie visuell
Rheumatologische Bilddatenbank klinischer u. radiologischer Befunde von „Achenbach-Syndrom“ bis „Zoster unter Rituximab-Therapie“, deren Inhalte auch zur persönlichen Nutzung in Vorträgen, Fortbildungen und zu Lehrzwecken dienen. Wahlweise in deutsch oder englisch und kostenlos, Sponsoring von abbvie.

Auch für den rheumatologisch tätigen oder interessierten Arzt gibt es einige gute Apps im App Store, zum Teil mit sehr unterschiedlichem Leistungsumfang und in unterschiedlicher Qualität. Nur einige Apps erfordern eine Verifikation als Arzt, z. B. mit doccheck. Besonders praktisch für die Kitteltasche und die sinnvollste App-Anwendung sind die zum Teil umfangreichen Tools zur Berechnung von Scores zur Klassifikation und Krankheitsaktivität wie z. B. Rheumahelper. Gut gemacht ist auch das englischsprachige Diagnosetool ArthritisID PRO. Sehr gut gefällt auch die RAUSSA-App zur Sonografie und das feature zur Terminvereinbarung beim Rheumatologen bei Rheuma-VOR. Fast alle Inhalte sind erfreulicherweise kostenlos. Wer dann noch gute Apps für betroffene Patienten empfehlen kann, kann die Betreuung seiner Rheumapatienten durch Nutzung von Smartphones verbessern. Perspektivisch können telemedizinische Lösungen wie die DAAG-Videosprechstunde das Betreuungsangebot abrunden.

Dr. Karsten Braun, LL. M.
BVOU-Bezirksvorsitzender Heilbronn Franken

Ärzte wehren sich erfolgreich gegen „Zwangslistung“ bei Jameda

Köln – Im Frühjahr dieses Jahres haben drei Gerichte unabhängig voneinander entschieden: Ärzte und Heilpraktiker müssen das ungewollte Anlegen von sogenannten Basis-Profilen auf dem Artbewertungsportal Jameda nicht dulden. Zwei Kammern des Landgerichts Bonn und das Landgericht Wuppertal gaben damit den Klagen zweier Zahnärzte und einer Heilpraktikerin gegen Jameda Recht, die sich wegen der fehlenden Zustimmung zur Nutzung ihrer Daten auf dem Portal auf die Verletzung des Datenschutzrechts berufen hatten[1]. Jameda kämpft allerdings weiter um sein Geschäftsmodell und hat gegen die Entscheidungen Berufung eingelegt.

Ein „Basis“-Profil auf Jameda enthält nicht viel: Name und Adresse des Arztes sowie die Bewertungen von Patienten werden dort veröffentlicht. Ansonsten ist das Profil nichtssagend und leer: Fast alle Felder und Funktionen, die das Portal zur ansprechenden Gestaltung des eigenen Profils anbietet, können nur gegen eine monatliche Zahlung befüllt werden. So bleibt insbesondere das Feld mit dem Portraitfoto frei, stattdessen ist dort nur ein Schattenriss zu sehen. Auch die Homepage der Praxis wird nicht angegeben. Schon gar nicht können Ärzte, die keinen Vertrag mit Jameda haben, „weitere Informationen“ über ihre Leistungen angeben oder Fotos, Artikel oder Videos hochladen. In den freien Feldern finden sich dagegen direkte Anprachen an den Noch-Nicht-Kunden, so z.B.: „Sind Sie Dr. XY? Vervollständigen Sie jetzt Ihr Profil und geben Sie so neuen Patienten einen Eindruck von Ihnen und Ihrer Praxis.“. Bei dem fehlenden Profilbild heißt es: „Dieser Arzt hat leider noch kein Portrait hinterlegt.“ Ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit dieser Einträge ist nicht ohne weiteres zu finden. Außerdem wird das Profil noch für Werbung von Drittunternehmen genutzt. Mitten im Basis-Profil findet sich – genau wie an den seitlichen Rändern – Werbung z.B. für Reiseanbieter, Versicherungen oder Banken. Bezahlte „Premium“-Profile können dagegen mit einer Vielzahl von Inhalten bis hin zur Onlinebuchung für Termine bestückt werden, die fast die eigene Praxishomepage überflüssig machen könnten.

Im vergangenen Jahr hatte eine Kölner Hautärztin vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich auf Profillöschung geklagt. Das Gericht war der Ansicht, dass Jameda sich nicht (mehr) neutral verhalte, indem zahlenden Kunden „verdeckte Vorteile“ verschafft würden. Daher durften die Daten der Ärztin nicht ohne ihre Zustimmung verwendet werden. Allerdings: wer sich gegenüber Jameda auf das Urteil berief, wird weiterhin abgewiesen. Jameda hatte im Nachgang zu der Entscheidung einige Änderungen in der Profilgestaltung vorgenommen und meint deswegen, dass Ärzte nun wieder akzeptieren müssten, in dem Portal ungewollt aufzutauchen. Jameda beruft sich darauf, dass das Portal einen Beitrag zur Transparenz im Gesundheitswesen leiste und ein öffentliches Interesse an einer vollständigen Ärztelistung bestünde.

Allerdings kamen die drei mit der Sache befassten Gerichte nun zu dem Ergebnis, dass die Änderungen nicht ausreichten, um Jameda (wieder) die notwendige Neutralität zu verschaffen. Die Kläger hatten vorgebracht, dass die Möglichkeit, das eigene Profil nur gegen Entgelt aufbessern zu können, für den Portalnutzer nicht erkennbar sei und bezahlte Einträge attraktiver als die „Zwangs-Profile“ seien. Weiterhin würde Jameda die ungewollt angelegten „Basis-Profile“ dazu benutzen, für zahlende Jameda-Kunden indirekt Werbung zu machen. Berücksichtigt wurde unter anderem auch, dass sich Ärzte durch die unterschiedliche Gestaltung der Profile zu einer Mitgliedschaft gedrängt fühlen könnten. Daher würde – so auch die drei Entscheidungen – das Interesse der Betroffenen das Interesse von Jameda an der Datennutzung überwiegen. Damit fehlt es an den Voraussetzungen für eine Datenverarbeitung ohne Einwilligung.

Ob die Profile am Ende wirklich gelöscht werden müssen, werden nun die Oberlandesgerichte entscheiden. Die erste Entscheidung ist im Herbst diesen Jahres zu erwarten.

Dr. Frauke Schmid-Petersen ist Rechtsanwältin bei HÖCKER Rechtsanwälte in Köln und seit 1999 auf dem Gebiet des Medienrechts tätig und war in den genannten Verfahren als Prozessvertreterin für die jeweiligen Ärzte tätig.


[1] LG Bonn Urt. v. 28.3.2019. Az. 18 O 143/18, Urt. v. 29.3.2019, Az. 9 O 157/18 und LG Wuppertal, Urt. v. 29.03.2019, Az. 17 O 178/18.

Tipps zur TI-Installation – Haftung und Haftungsbefreiung

Berlin – KBV und gematik haben im Rahmen der Diskussion um die Sicherheit des TI-Konnektors und der Haftung der Ärzte Stellung bezogen. Laut MEDI-Verbund hätten entsprechende Muster und Anleitungen zur Installation des TI-Konnektors den Praxen längst zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch wenn die Ausführungen der gematik bezüglich der Sicherheit der TI nicht nachvollzogen werden können, seien die Ausführungen der gematik zur angeblichen Haftungsbefreiung der Praxen als positiv zu bewerten. MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner empfiehlt in einem Rundschreiben, die gematik beim Wort zu nehmen: “Es ist leider nach wie vor so, dass Sie unter Strafandrohung in eine technisch veraltete und unsichere TI gezwungen werden, die Sie auch nicht selbst prüfen oder prüfen lassen dürfen. Die Übernahme der Haftung durch die gematik wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.” Um sich abzusichern, rät der MEDI-Verbund folgendes Vorgehen:

1) Lassen Sie das von der gematik zur Verfügung gestellte Muster-Installationsprotokoll von Ihrem Dienstleister ausfüllen und unterschreiben.

2) Lassen Sie sich die weitergehende Erklärung zur umfassend korrekten Installation (Bestätigung des Dienstleisters) unterschreiben!

3) Sind die Erklärungen nach 1) und 2) von Ihrem Dienstleister unterschrieben, so schicken Sie je eine Kopie und unser Musterschreiben Haftungsbefreiung 1an die gematik. Damit kann die gematik Ihnen schriftlich versichern, dass sie die Haftung bei Angriffen übernimmt, auch wenn nicht festgestellt werden kann, über welchen Weg der Angriff in das Praxisverwaltungssystem erfolgt ist. In der Regel ist das leider so.

4) Falls Ihr Dienstleister die Erklärungen nach 1) und/oder 2) nicht unterschreibt, so das auch an die gematik gemeldet werden, unter Verwendung des Musterschreibens Haftungsbefreiung 2.

Quelle: MEDI

Unseriöses Jonglieren mit großen Zahlen

Berlin – Zwei Drittel der Akutkrankenhäuser in Deutschland mal schnell geschlossen. Sieht so ein sinnvoller Vorschlag für die zukünftige Gesundheitsversorgung aus? „Diese Meldung ist Effekthascherei. Es ist der in den letzten Jahren von interessierter Seite immer mal wieder unternommene Versuch einer Kahlschlagdebatte in der Krankenhausversorgung. Die Meldung auf der Bertelsmann-Homepage ‘Eine bessere Versorgung ist nur mit halb so vielen Kliniken möglich‘ ist schlichtweg Unsinn. Bertelsmann ist dabei, seinen guten Ruf zu verspielen“, kommentierte VKD-Präsident Dr. Josef Düllings den neuesten Vorstoß, dieses Mal in Form einer Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung.

Der Vorschlag kommt fast zur selben Zeit wie der Bericht der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ unter Vorsitz von Horst Seehofer. Ziel sei, so wurde in der Vorstellung betont, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zur Richtschnur für alle künftigen Vorhaben der Bundesregierung zu machen. Es gehe um den Ausbau einer flächendeckenden Infrastruktur – je nach Bedarf in der jeweiligen Region. Als Beispiel dafür wird auch die Gesundheitsversorgung genannt, wird auf Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen als wichtige Standortfaktoren verwiesen, die entscheidend seien für die Lebensqualität der dort lebenden Menschen.

„Genau das ist auch die Position des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands“, bekräftigt der VKD-Präsident. „Strukturen müssen den Notwendigkeiten in den jeweiligen Regionen entsprechend weiterentwickelt werden. Dabei müssen ambulante und stationäre Leistungen endlich besser miteinander vernetzt werden. Gerade in ländlichen Regionen sind die Krankenhäuser Anker einer funktionierenden Gesundheitsversorgung. Sie übernehmen vielfach schon jetzt Leistungen, für die der niedergelassene Bereich zwar zuständig ist, die er aber vor allem durch den Ärztemangel nicht zeitnah zur Verfügung stellen kann. Diese Strukturen zu zerschlagen, wäre abenteuerlich. Vielmehr muss diesen Kliniken, wie der VKD schon seit langem fordert, die Verantwortung für die ambulante Versorgung übertragen werden, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen schon seit langem nicht mehr sichergestellt werden kann.“

Das wäre sinnvoller als die Weiterführung von Parallelstrukturen. Es wäre wirtschaftlicher und im Sinne einer integrierten Versorgung auch besser für den Patienten, der dann nicht von einem Leistungserbringer zum anderen geschickt werden müsste. Es gehe nicht um die Wünsche von Krankenkassen oder Studienautoren, sondern um die Bedürfnisse der Menschen vor Ort. Der VKD wehrt sich in diesem Zusammenhang auch gegen das Schlechtreden kleiner Krankenhäuser, die häufig neben der geprüft guten Grundversorgung für die Patienten in ihren Regionen vielfach auch hochspezialisierte Leistungen anbieten und international anerkannte Experten beschäftigen. „Klein ist keinesfalls gleich schlecht“, so Dr. Düllings. „Die Studie verunsichert letztendlich mit ihren Bewertungen und Vorschlägen viele Menschen, die nun vielleicht befürchten, dass ihr Krankenhaus zu denen gehören könnte, die laut der Studie geschlossen werden sollten.“

Auch das Krankenhausmanagement sieht die Notwendigkeit zu weitreichenden Strukturveränderungen. Es sind vor allem die Kranhausmanager, die solche Veränderungen fordern und, wo dies mit entsprechenden finanziellen Ressourcen hinterlegt ist, sogar schon jetzt umsetzen. Dazu hätte die Studie einen Beitrag leisten können. Mit dem jetzigen Schwerpunkt hat sie leider das Thema verfehlt. Aus den Praxiserfahrungen ist für den VKD klar, dass solche Strukturveränderungen nicht zum Nulltarif zu haben sind – leider eine immer noch gepflegte Fantasie von Krankenkassen- und Länderseite. Angesichts einer historisch niedrigen Investitionsquote und eines beispiellosen Investitionsstaus ist eine solche Vorlage wie die Bertelsmann-Studie eher ein Papiertiger als zielführende Politikberatung. Diese Studie wird nicht Realität werden.

Quelle: VKD