Alle Beiträge von Lasse Walter

DKOU 2026 – 3D-Bildgebung im Praxisalltag erleben

Wie verändert sich der Praxisalltag, wenn 3D-Bildgebung direkt zur Verfügung steht?

Welche diagnostischen Möglichkeiten entstehen? Wie verändert sich der Ablauf von der Untersuchung bis zur Befundung? Und welche Erfahrungen machen Kollegen, die diesen Schritt bereits gegangen sind?

Wir laden Sie ein, diese Fragen dort zu beantworten, wo die SCS Bildgebung täglich eingesetzt wird: direkt in der Praxis eines Anwenders.

Am Mittwoch, 21. Oktober 2026, von 18:45 bis 19:45 Uhr öffnet unser Anwender Dr. med. Tobias Gehlen die Türen seiner Praxis move ahead in Berlin.

Erleben Sie die SCS MedSeries® im Praxisumfeld, gewinnen Sie persönliche Einblicke in die tägliche Anwendung und tauschen Sie sich mit einem erfahrenen Kollegen über seine Erfahrungen aus.

Bei einem Glas Champagner möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, die Bildgebung selbst kennenzulernen und Ihre Fragen in entspannter Atmosphäre zu besprechen.

Im Anschluss laden wir Sie herzlich zu einem gemeinsamen Abendessen in kleiner Runde ein.

Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Gäste begrenzt, damit ausreichend Raum für persönliche Gespräche bleibt.

Hier geht es zur Anmeldung

Besuchen Sie uns auf dem DKOU – X2C | Exchange to Change

Stand A24 · Ebene 1

Die 3D-Schnittbildgebung eröffnet der Orthopädie und Unfallchirurgie neue Möglichkeiten in der täglichen Diagnostik.

Was bedeutet das konkret für Ihre Praxis?

An unserem X2C-Stand A24 auf Ebene 1 zeigen wir Ihnen gemeinsam mit unseren Anwendern, wie sich die SCS Bildgebung in bestehende Praxisabläufe integrieren lässt – von der medizinischen Indikation über die Aufnahme bis zur Befundung.

Dabei geht es uns nicht allein um die Technologie, sondern vor allem um die Frage, welchen Unterschied die unmittelbar verfügbare 3D-Bildgebung für Ihre diagnostischen Entscheidungen und Ihren Praxisalltag machen kann.

Ob Sie sich erstmals mit der 3D-Diagnostik beschäftigen oder bereits konkrete Überlegungen zur Implementierung haben: Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch.

Gerne bei einem Espresso aus unserer La Marzocco.

Und wenn Sie sich anschließend selbst ein Bild vom Praxisalltag machen möchten, vermitteln wir Ihnen gerne eine Hospitation bei einem unserer Anwender.

 

Oder schreiben Sie uns direkt an beratung@myscs.com.

Wir freuen uns darauf, Sie in Berlin persönlich zu begrüßen.

Ihr SCS Team

Datenschutz-Webinar: „Vom Bildschirmschoner bis ChatGPT: Am 14. Oktober gehen wir gemeinsam durch Ihre Praxis”

Vom Bildschirmschoner bis ChatGPT: Am 14. Oktober gehen wir gemeinsam durch Ihre Praxis

Gehen Sie in Gedanken einmal morgens durch Ihre Praxis. Am Empfang klingelt das Telefon, eine Tochter fragt nach dem Befund ihres Vaters. Im Wartezimmer wird der nächste Patient aufgerufen, mit Namen und Behandlungsgrund. Im Behandlungszimmer bleibt der Bildschirm offen, während sich die Patientin allein umzieht. Und am Abend läuft ein Arztbrief durch ein privates KI-Konto, weil es schneller geht. Vier Räume, vier Situationen, die jede Praxis kennt. Jede davon ist ein Datenschutzmoment, und bei keiner hatte irgendjemand etwas Böses im Sinn.

In dieser Newsletter-Serie folgen wir der Datenspur Ihrer Patientinnen und Patienten durch die Software: zuletzt Praxisverwaltungssystem und ePA, als Nächstes Terminportal und Bildarchiv. Am 14. Oktober wechseln wir die Perspektive und gehen einmal durch die Räume. Im Webinar „Vom Bildschirmschoner bis ChatGPT: Das 1×1 des Datenschutzes in der Praxis” zeigt Rechtsanwältin Franziska Breidenbach in einer Stunde, wo Datenschutz im Alltag einer orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis tatsächlich eine Rolle spielt und was an jeder Station zu tun ist. Keine Paragrafenschau, sondern konkrete Situationen, und zu jeder eine Idee zum Mitnehmen.

Das Webinar auf einen Blick

  • Wann: Mittwoch, 14. Oktober 2026, 18:00 bis 19:00 Uhr, online
  • Referentin: Rechtsanwältin Franziska Breidenbach, Head of Legal bei Dieter Datenschutz
  • Moderation: Jörg Ansorg, Geschäftsführer des BVOU
  • Für wen: Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber und ihr gesamtes Team
  • Kosten: für BVOU-Mitglieder kostenlos
  • Anmeldung: https://doo.net/veranstaltung/233098/buchung

Agenda des Webinars

Zum Auftakt ein Gedanke, der den Ton des Abends setzt: Datenschutz ist wie Händedesinfektion. Lästig, notwendig, und das Team macht es nur, wenn es einfach ist. Mit KI kommt jetzt etwas Neues dazu. Danach geht es Station für Station durch die Praxis.

Station 1: Empfang und Wartezimmer. Was beim Aufruf im Wartezimmer gesagt werden darf und was nicht. Wem das Team am Telefon welche Auskunft geben darf. Was ein KI-Telefonassistent ansagen muss und was er aufzeichnen darf. Und warum Anmeldebogen und Online-Terminbuchung nur das Nötige abfragen sollten.

Station 2: Behandlungszimmer und Dokumentation. Bildschirmsperren und persönliche Logins verwenden, keine Befunde per WhatsApp. KI-Diktat und Gesprächsaufzeichnung: Einverständnis vor dem Gespräch, ärztliche Freigabe danach. Die ePA mit Befüllpflicht und dokumentiertem Widerspruch. Und die E-Mail an den falschen Empfänger: was in 72 Stunden zu tun ist.

Station 3: Das Team. Die meisten Datenpannen entstehen im Alltag, nicht durch Angriffe von außen. Deshalb fünf Regeln, die jedes Team kennen sollte, darunter: keine Patientendaten ins private KI-Konto. Und drei Dokumente, die Ihre Praxis absichern: Verpflichtungserklärung, Schulungsnachweis, Berechtigungsübersicht.

Station 4: Dienstleister und Verträge. Wann Patientendaten die Praxis verlassen: IT-Betreuung, Abrechnung, Cloud, KI-Anbieter. Was neben dem Auftragsverarbeitungsvertrag nötig ist, von der Verpflichtung nach § 203 StGB bis zum C5-Nachweis bei Cloud-Diensten. Warum die Verrechnungsstelle bei Privatpatienten eine Entbindung von der Schweigepflicht braucht. Und fünf Fragen, die Sie jedem KI-Anbieter vor dem Vertrag stellen sollten.

Station 5: ChatGPT und Co. Was ohne Patientendaten problemlos geht und was nie ins private Konto gehört. Warum ein Bezahlabo noch keine Erlaubnis ist und worauf es bei Business- und Enterprise-Versionen ankommt. Wie Risikoklassifizierung vorgenommen wird und was eine KI-Richtlinie ist.

Fragen? Zum Schluss bleibt Zeit für Ihre Fragen. Wer in den vergangenen Ausgaben die Fragebögen ausgefüllt hat, wird manches davon im Programm wiederfinden: Die Antworten sind in die Vorbereitung eingeflossen. Und wenn Sie schon jetzt eine Frage haben, ob zu einer der fünf Stationen oder zu einem Thema, das in der Agenda noch gar nicht vorkommt: Schreiben Sie sie uns vorab, eine Minute genügt: https://dieter.uber.space/fragebogen-4

Bringen Sie Ihr Team mit

Das Webinar richtet sich an Sie als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber, und ausdrücklich auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Grund liegt in der Agenda: Vier der fünf Stationen spielen im Arbeitsalltag des Teams. Den Aufruf im Wartezimmer übernimmt die MFA, die Auskunft am Telefon gibt der Empfang, die Abrechnung schickt Daten an die Verrechnungsstelle, und ob der Bildschirm gesperrt wird, entscheidet sich tausendmal im Jahr am Behandlungsplatz. Wer selbst dabei war, braucht hinterher keine Zusammenfassung und keine Anweisung, sondern hat die Situation einmal selbst durchdacht. Pro Buchung lassen sich bis zu fünf Personen anmelden. Mit 18 Uhr liegt der Termin nach der Sprechstunde; vielleicht ist der Abend ein Anlass, einmal gemeinsam vor einem Bildschirm zu sitzen. Die Teilnahme Ihres Teams lässt sich zudem als Schulungsmaßnahme dokumentieren, ein Baustein für den Schulungsnachweis, den DSGVO und EU AI Act von jeder Praxis erwarten.

Ihre Referentin

Franziska Breidenbach ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Datenschutzrecht. Als Head of Legal bei simply Legal verantwortet sie die rechtlichen Inhalte und Prozesse des Datenschutz-Managementsystems Dieter.

Praxis-Check: fünf Fragen, eine je Station

Wenn Sie diese fünf Fragen vor dem 14. Oktober einmal für Ihre Praxis beantworten, holen Sie aus der Stunde am meisten heraus. Was offen bleibt, schicken Sie uns vorab oder bringen es in die Fragerunde mit.

  1. Empfang: Wissen alle am Telefon, wem sie welche Auskunft geben dürfen, auch gegenüber Angehörigen?
  2. Behandlungszimmer: Sperrt sich jeder Bildschirm nach kurzer Zeit von selbst, und arbeitet jede Person mit eigenem Login?
  3. Team: Liegen für alle Beschäftigten eine Verpflichtungserklärung und ein Schulungsnachweis vor?
  4. Dienstleister: Gibt es für jeden Dienstleister mit Zugriff auf Patientendaten einen Auftragsverarbeitungsvertrag, bei Cloud-Diensten zusätzlich einen C5-Nachweis?
  5. KI: Gibt es eine schriftliche Regel, welche KI-Werkzeuge im Team wofür erlaubt sind?

Damit das Webinar genau Ihre Themen trifft, bitten wir Sie dieses Mal um eine Minute für eine einzige Frage: Welche Frage soll der 14. Oktober für Sie beantworten? 

zum Fragebogen

Melden Sie sich jetzt an, am besten gleich mit Ihrem Team: 

zur Anmeldung

Für Ärztinnen und Ärzte werden Fortbildungspunkte bei der Ärztekammer gemeldet. Geben Sie dafür bei der Anmeldung Ihre EFN an.

Dieser Beitrag ist allgemeine Fachinformation und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

     

     

    Perspektive SCS – „Langfristiger Therapieerfolg beginnt mit gegenseitiger Wertschätzung“

    Im Interview mit Herrn Schmidt, einem Patienten aus der Praxis von Herrn Dr. med. Carlo Di Maio. Die Perspektive des Arztes und wie er diesen Fall bewertet finden Sie hier.

    Wertschätzung, Wohlbefinden und Vertrauen – für den Patienten Herrn Schmidt waren diese Punkte besonders wichtig, als er sich aufgrund starker Schulterschmerzen in ärztliche Behandlung gab. Dem 36-Jährigen ist die körperliche Gesundheit aufgrund der sitzenden Tätigkeit im stressigen Büroalltag besonders wichtig. Mit regelmäßigem Sport im Fitnessstudio und einer darauf abgestimmten gesunden Ernährung pflegt er deshalb einen sehr aktiven Lebensstil. Als ihn heftige Schmerzen in der Schulter zunehmend einschränkten, begann für ihn eine medizinische Odyssee.

    Diagnostische Hürden durch Schmerzen

    Es erfolgte die erste bildgebende Maßnahme – ein MRT. Doch die Aufnahmesituation brachte Herrn Schmidt an die Belastungsgrenze. Die 20 Minuten in der engen Röhre, regungslos mit starken Schmerzen liegend, wurden für ihn zur Qual. Das Bildergebnis war schmerzbedingt sehr verwackelt, zeigte jedoch eine 1,2 cm große Kalkablagerung an der Supraspinatussehne. Als Maßnahme sollte er den Sport, seinen Ausgleich zum Arbeitsalltag, pausieren.

    „Der mir angebotene Therapieplan eines operativen Eingriff s und die Sportpause waren einfach nicht mit meinem Lebensstil vereinbar. Deswegen entschied ich mich, einen konservativen Behandlungsweg zu gehen.“

    Er erzählt, dass der MRT-Befund nicht eindeutig genug war, um eine Operation zu rechtfertigen. Für ein genaueres Bild seiner Schulter, die ihm eine individuelle Behandlung nach seinen Wünschen ermöglicht, begann er nach alternativen Diagnoseverfahren zu suchen.

    Die Suche nach einer Alternative – der Weg zur modernen Bildgebung

    Die Frage nach einer präziseren, aber zugleich schmerzfreien Diagnostik brachte Herrn Schmidt auf die Spur der digitalen Volumentomographie. Über die Empfehlung eines Kollegen stieß er auf Herrn Dr. med. Carlo Di Maio. Die SCS MedSeries® H22, wie sie in dessen Praxis in Neukirchen-Vluyn eingesetzt wird, verspricht dem Patienten eine hochauflösende 3D-Bildgebung mit maximalem Komfort – denn hier erfolgt die Diagnostik ohne eine enge Röhre innerhalb weniger Sekunden und ohne schmerzhafte Lagerungspositionen.

    Ein zusätzlicher Bonus: Die DVT-Bildgebung ist sofort verfügbar. Es ist kein Termin in der Radiologie nötig, keine Wartezeit – die Aufnahme erfolgt direkt in der Praxis. Für die Aussicht auf eine schmerzfreie Diagnostik und Behandlung nach seinen Wünschen nimmt der Sportler sogar die Anfahrt von 300 Kilometern in Kauf.

    Es folgte eine 3D-Schnittbildaufnahme mit dem DVT-System, die nur wenige Sekunden in Anspruch nahm. Diese Technologie liefert nicht nur eine detaillierte Darstellung der Schulter, sondern auch einen weiteren entscheidenden Vorteil gegenüber dem MRT:

    Die Kalkablagerung konnte genau lokalisiert werden. Die hochauflösenden Aufnahmen ermöglichten dem Patienten, die Veränderungen in seiner Schulter zu verstehen und nachzuvollziehen.

    Fortschrittliche Praxis: Diagnostik muss nicht schmerzhaft sein

    In der Praxis von Herrn Dr. Di Maio erlebt Herr Schmidt eine medizinische Untersuchung, für die sich die lange Anfahrt in vielerlei Hinsicht gelohnt hat: Eine schmerzfreie Diagnostik und großes ärztliches Verständnis. Der Facharzt kümmerte sich nicht nur um das Schulterproblem, sondern betrachtete den Patienten auch im Ganzen und bezog alle Aspekte in die Behandlung ein: Dessen Lebensstil, Beruf und seinen Wunsch nach einer konservativen Therapie.

    Vertrauen entsteht dort, wo man sich verstanden fühlt

    Für Herrn Schmidt war die Behandlung mittels DVT-Bildgebung ein besonderes Erlebnis: Er fühlte sich stets aktiv im Prozess miteinbezogen – vor allem die Kontrollaufnahmen zeigten ihm eindrücklich den Heilungsverlauf im Detail.

    Die Behandlung durch Herrn Dr. Di Maio empfand er ebenfalls als sehr positiv: Statt vorschneller OP-Empfehlung standen das individuelle Gespräch und die zentralen Fragen im Mittelpunkt.

    • Wie geht es dem Patienten wirklich?
    • Was kann ich tun, um Schmerzen gering zu halten?
    • Welche Punkte sind ihm für die Therapie wichtig?

    „Mein Arzt hat sich die Zeit genommen, mich ganzheitlich zu sehen – nicht nur meine Schmerzen und den Befund. Er hat mich nicht nur behandelt, sondern auch begleitet.“

    Diese Form der Betreuung schuf Vertrauen und eine Grundlage, auf der moderne Technik sowie ärztliches Gespür gemeinsam wirken konnten. Der Patient ist wieder in seiner sportlichen Routine verankert, kann schwimmen, trainieren und seinen Sport genießen.

    „Für diese Behandlung nahm ich eine lange Anfahrt in Kauf und würde es jederzeit wieder tun. Die Kombination aus fachlicher Expertise, durchdachtem Therapiekonzept und moderner Ausstattung der Praxis überzeugt mich völlig. Ganz besonders schätze ich, dass mein Arzt nicht nur meine Schulter behandelte, sondern auch Faktoren wie zum Beispiel meine Körperhaltung, Stress und die Ernährung in die Therapie miteinbezog.“

    Gemeinschaftspraxis Neukirchen-Vluyn
    Vluyner Nordring 1
    47506 Neukirchen-Vluyn
    www.ihr-orthopaede.de

    Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

    SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

    Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer.

    Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

    Jetzt Beratungsangebot zum planungssicheren Einstieg in die SCS Bildgebung anfordern.

    Gemeinsam Gutes tun: 10,- € Spende für Ärzte ohne Grenzen für jede Registrierung auf STREAMED UP

    Als führende Videoplattform für Ärztinnen und Ärzte bietet STREAMED UP in mehr als 50 Fachgebieten aktuelle und hochwertige Fortbildungen – vom Live-Talk bis hin zu zweitägigen Seminaren. Interaktive Livestreams und On-Demand Inhalte bieten flexible und kompakte Fortbildungsmöglichkeiten.  Ein Großteil der Fortbildungen ist CME-zertifiziert und steht kostenfrei zur Verfügung.

     

    Im Oktober rückt STREAMED UP das humanitäre Engagement in den Fokus: Gemeinsam mit Ärzte ohne Grenzen / Médecins Sans Frontières macht STREAMED UP auf die unverzichtbare medizinische Nothilfe in Krisenregionen aufmerksam. STREAMED UP unterstützt die Arbeit des Vereins mit einem Spendenmarathon im Oktober: Für jede Registrierung, die im Oktober 2026 auf STREAMED UP erfolgt, werden 10,- € an Ärzte ohne Grenzen gespendet. Also: Mitmachen und Weitersagen! Höhepunkt der Aktion ist die exklusive Partnersendung: Am 22.10.26 von 18:00 bis 19:30 Uhr: „Mut und Menschlichkeit: Wie behandle ich in Extremsituationen?” Schalten Sie auch hierzu gerne ein. – Jetzt kostenfrei registrieren und Ärzte ohne Grenzen unterstützen.

     

    Perspektive DVT – „Case-Study – Kalzifikation der Schulter“

    Über den Autor: Dr. med. Carlo Di Maio

    Facharzt für Orthopädie | Sportmedizin | Triggerpunkt-Therapeut | D-Arzt | Osteopath | Dozent • MVZ Orthopädiepraxis Dres. Swart und Di Maio GmbH

    Mit diagnostischer Präzision, langjähriger Erfahrung und aufmerksamer Patientenfürsorge leitet Herr Dr. med. Carlo Di Maio gemeinsam mit Herrn Dr. med. Stephan Swart die „MVZ Orthopädiepraxis Dres. Swart und Di Maio GmbH“.

    Das Konzept der Ärzte und Praxis ist klar: Gezielte und fein dosierte Reize, die die körpereigenen Regenerationskräfte anregen. Von Stoßwellen und eigens entwickelten myofaszialen Techniken, bis PRP ACP zu Impact-Injektionen, die einzeln oder kombiniert ihre Anwendung finden – Patienten erleben hier die gesamte Bandbreite der konservativen Therapie.

    Moderne bildgebende Verfahren eröffnen neue Wege, wenn klassische Diagnostik an ihre Grenzen stößt. Dieser Fall zeigt, wie die Kombination aus digitaler Volumentomographie und hochauflösendem Ultraschall eine belastbare Grundlage für eine zielgerichtete, konservative Therapie schaffen kann. Präzise Aufnahmen, eine klare Lokalisation der Pathologie und ein strukturiertes Vorgehen ermöglichten eine nachhaltige Beschwerdereduktion – ohne operative Maßnahme.

    Anamnese und klinische Ausgangslage

    Der Patient stellte sich mit seit Wochen zunehmenden Schmerzen in der rechten Schulter vor. Die Beschwerden schränkten sowohl den Alltag als auch das Krafttraining erheblich ein. Eine initial veranlasste MRT konnte aufgrund der Lagerungsproblematik und Schmerzintensität nicht erfolgreich durchgeführt werden – die resultierenden Aufnahmen waren verwackelt und zeigten nur unscharf eine mögliche Kalzifikation an der Rotatorenmanschette.

    Mehrere ärztliche Konsultationen führten zur Empfehlung einer operativen Kalkentfernung sowie zur temporären Aufgabe sportlicher Aktivitäten. Der Patient lehnte diesen Weg ab und suchte eine bildgebende und therapeutische Alternative.

    Diagnostisches Vorgehen – Kombination von DVT und Ultraschall

    In unserer Praxis erfolgte eine alternative Diagnostik durch Kombination einer hochauflösenden digitalen Volumentomographie (DVT: SCS MedSeries® H22) mit einer ergänzenden fokussierten Ultraschalluntersuchung.

    Diese Vorgehensweise ermöglichte eine präzise Lokalisation und Größenbestimmung einer 1,2 cm großen Kalzifikation an der Supraspinatussehne.

    Die 3D-Darstellung durch die DVT zeigte knöcherne Strukturen in präziser Auflösung, während der Ultraschall zusätzliche Informationen über das periartikuläre Weichteilgewebe, Entzündungszeichen und mögliche Begleitpathologien lieferte.

    Konservative Therapie auf Basis präziser Bildgebung

    Auf Grundlage der detaillierten Bildgebung wurde gemeinsam mit dem Patienten ein konservatives Therapiekonzept erstellt:

    • Hochauflösende Ultraschalltherapie zur gezielten Fragmentierung und Anregung der Kalzifikatsresorption
    • ACP-Injektionen (autolog konditioniertes Plasma) zur Entzündungshemmung und Förderung der Heilung
    • Funktionelle Trainingsanpassung und Beratung zur sportartspezifischen Belastungssteuerung
    • Verlaufskontrollen mittels DVT und Ultraschall zur Dokumentation des Therapieerfolgs

    Bereits nach wenigen Wochen zeigte sich eine klinische Besserung. Nach sechs Monaten war die Kalzikation zu etwa 80-90 % resorbiert, die Schmerzsymptomatik deutlich reduziert, die Beweglichkeit voll wiederhergestellt.

    Diagnostik muss nicht schmerzhaft sein – Ein Impuls für die Praxis

    Der Fall verdeutlicht, dass moderne bildgebende Verfahren – insbesondere die Kombination aus DVT und hochauflösendem Ultraschall – eine sinnvolle Alternative darstellen, wenn klassische Methoden wie die MRT an ihre Grenzen stoßen.

    Die digitale Volumentomographie ermöglicht eine belastungsarme, schnell verfügbare und präzise knöcherne Diagnostik. In Verbindung mit fokussiertem Ultraschall, das sich in jeder Praxis befindet und daher schnell und einfach zugänglich ist, ergibt sich ein umfassendes Bild der Pathologie – ohne Lagerungsschmerz, Wartezeit oder Kliniktermin.

    Dieses Verfahren ist einfach in den Praxisalltag integrierbar und für Patienten oft angenehmer.

    Fallvorstellung: Kalzifikation der Schulter

    Die initiale DVT-Aufnahme der rechten Schulter zeigt eine deutlich abgrenzbare, rundlich konfigurierte Kalzifikation im Bereich der Supraspinatussehne (Pfeilmarkierung).

    Die hochauflösende 3D-Darstellung ermöglicht eine exakte Lokalisation an der ventralsuperioren Sehnenplatte, unmittelbar oberhalb des Humeruskopfes.

    Die Kalzifikation misst etwa 1,2 cm und zeigt sich homogen, dicht und klar vom umgebenden Weichteilgewebe differenzierbar. Knochenkonturen, Tuberculum majus sowie artikuläre Strukturen sind unauffällig. Die Aufnahme bestätigt die zuvor nur unscharf angedeutete Struktur aus der MRT und schafft eine verlässliche Grundlage für die konservative Therapieplanung.

    Kalzifikation der Schulter – Verlaufskontrolle

    Die Verlaufskontrolle zeigt eine deutliche Regression der Kalzifikation, die nun nur noch als kleines, deutlich fragmentiertes Kalzifikatsareal erkennbar ist (Pfeilmarkierung). Im Vergleich zur Erstaufnahme ist die Struktur um circa 80–90 % resorbiert.

    Die 3D-Darstellung verdeutlicht sowohl die fortgeschrittene Auflösung des Kalzifikats als auch die ungestörte knöcherne Integrität der angrenzenden Strukturen. Die Befunde korrelieren mit der klinischen Besserung: Der Patient berichtet über weitgehende Beschwerdefreiheit, eine vollständige Wiederherstellung der Beweglichkeit sowie eine schmerzfreie Rückkehr zu Training und Alltagsbelastung.

    Schlussfolgerung

    „Mit der SCS Bildgebung war eine schmerzfreie und eindeutige Untersuchung möglich. Der Patient konnte die Kalzifikation selbst nachvollziehen. Gemeinsam arbeiteten wir eine erfolgreiche Therapie aus.“

    Höhere Auflösung zeichnet ein klares Bild

    Dieser Fall zeigt, wie relevant es ist, moderne Lösungen zur klassischen Diagnostik in Betracht zu ziehen – vor allem dann, wenn Patienten unter starken Schmerzen leiden oder die Standardverfahren aus individuellen Gründen nicht umsetzbar sind.

    Die digitale Volumentomographie, wie sie mit der SCS MedSeries® H22 in der Praxis von Herrn Dr. Di Maio zum Einsatz kommt, bietet in diesen Fällen nicht nur eine hochauflösende Darstellung knöcherner Strukturen, sondern auch einen erheblichen Vorteil im therapeutischen Vorgehen: Sie ermöglicht eine genaue Zielsetzung, auf deren Grundlage konservative Therapien wie die Stoßwelle oder ACP punktgenau angesetzt werden können. Für das Praxisteam ist die Nutzung der 3D-Bildgebung sehr leicht, da sie Patienten einfach und ohne komplizierte Lagerungspositionen platzieren können – dadurch ist den Patienten eine Untersuchung direkt vor Ort möglich, ohne weitere Überweisungen.

    Erweiterte Indikationen

    Die Kombination aus DVT und hochauflösendem Ultraschall kann ein MRT ersetzen (auch bei vielen Indikationen ergänzen), insbesondere wenn Kalzifikationen im Gewebe vorliegen.

    In vielen Fällen liefert die Methode eine präzise Grundlage zur Entscheidung für eine konservative Therapie – unter anderem:

    • Epicondylopathien (z. B. Tennis- und Golferellenbogen)
    • Patellaspitzensyndrom und retropatellare Beschwerden
    • Plantarfasziitis und Fersensporn
    • Tendinopathien der Achillessehne u.v.m.

    Eine Empfehlung an Kolleginnen und Kollegen

    Ähnliche Fälle wie dieser ereignen sich tagtäglich für viele Patienten, die schmerzfrei und nach individuellen Bedürfnissen behandelt werden möchten – und es auch müssen. Sie sind auf eine präzise Diagnostik angewiesen, um fundierte Entscheidungen zur nachfolgenden Therapieplanung zu treffen.

    „In der O&U muss man bereit sein, neue Wege zu gehen, um das Patientenwohl zu verbessern. Die DVT-Technologie bietet Patienten eine schmerzfreie, sofort verfügbare und hochauflösende 3D-Bildgebung bei sehr geringer Strahlung.“

    Die Ergebnisse können im Anschluss leicht verständlich mit den Patienten besprochen und eine passende Therapie auf Basis präziser Aufnahmen erarbeitet werden.

    In Verbindung mit einer empathischen ärztlichen Betreuung wird auf diesem Wege oftmals nicht nur eine Operation vermieden, sondern auch eine nachhaltige Bindung zwischen Arzt und Patient geschaffen – auf Basis von Vertrauen, Transparenz und Technologie.

    Die elektronische Patientenakte: Befüllpflicht, Widersprüche und TI-Störungen im Praxisalltag

    Erinnern Sie sich an die Patientin mit Verdacht auf Meniskusläsion aus der ersten Ausgabe dieser Newsletter-Serie? Ihr Röntgenbefund ist geschrieben, der Arztbrief an die Hausärztin fertig. Bis vor Kurzem endete die Datenspur hier, in Ihrem Praxisverwaltungssystem. Heute geht sie weiter: Befundbericht und Arztbrief gehören in die elektronische Patientenakte, wo Hausärztin, Klinik oder die nächste Fachpraxis sie lesen können. Seit Oktober 2025 ist die Nutzung der ePA für Praxen Pflicht, seit Januar 2026 kostet die Nichtnutzung ein Prozent des Honorars und die Hälfte der TI-Pauschale. Nach einem Jahr liegen über 100 Millionen Dokumente in den Akten, fast ausschließlich aus Praxen eingestellt. Die ePA ist Alltag geworden. Die Frage lautet deshalb nicht mehr, ob Ihre Praxis mitmacht, sondern ob die Abläufe dahinter stimmen.

    Was hier gilt

    An dieser Station treffen zwei Regelwerke aufeinander. Das Sozialrecht verpflichtet Sie zum Befüllen: Befundberichte, Befunde aus der Bildgebung und elektronische Arztbriefe gehören in die Akte, sofern sie aus der aktuellen Behandlung stammen, von Ihrer Praxis selbst erhoben wurden, elektronisch vorliegen und die Patientin oder der Patient nicht widersprochen hat. Die Faustregel der KBV: In die ePA gehört, was für mitbehandelnde Kolleginnen und Kollegen von Interesse sein kann. Nicht jede Verlaufsnotiz, nicht jeder interne Vermerk.

    Die DSGVO und die Schweigepflicht ziehen zugleich die Grenzen. Der Zugriff Ihrer Praxis gilt standardmäßig 90 Tage ab dem Stecken der Karte und nur, soweit die Behandlung ihn erfordert. Jeder Zugriff wird protokolliert, und Versicherte sehen in ihrer App, welche Praxis wann in ihre Akte geschaut hat. Dokumente, die sie vor Ihrer Praxis verborgen haben, werden Ihnen gar nicht erst angezeigt. Und was Sie aus der ePA in Ihre Dokumentation übernehmen, wird Teil Ihrer Patientenakte, mit denselben Schutz- und Aufbewahrungspflichten. Im Alltag lässt sich das auf drei Abläufe herunterbrechen, die in jeder Praxis schriftlich festgelegt sein sollten.

    Drei Abläufe für den Alltag

    1. Befüllen: wer, was, wann. Für eine O&U-Praxis sind die Kandidaten überschaubar: der Befundbericht nach Röntgen oder Sonografie, der Arztbrief, der OP-Bericht nach einem ambulanten Eingriff. Fremde Dokumente wie der MRT-Befund aus der Radiologie gehören nicht dazu, dafür ist die Radiologie selbst zuständig. Legen Sie fest, wer im Team das Einstellen übernimmt, am besten im selben Arbeitsschritt, in dem der Arztbrief ohnehin freigegeben wird. Erlaubt Ihr PVS das Einstellen direkt aus dem Dokument heraus, nutzen Sie das, denn jeder zusätzliche Klickweg ist der Grund, warum es am Ende doch liegen bleibt.
    2. Widersprüche: hören, dokumentieren, weitergeben. Ihre Patientinnen und Patienten können auf drei Ebenen widersprechen. Gegen die ePA insgesamt, dann gibt es keine Akte und nichts einzustellen. Gegen den Zugriff Ihrer Praxis, das regeln sie per App oder über ihre Krankenkasse, und Sie merken es daran, dass der Zugriff nicht möglich ist. Und gegen das Einstellen einzelner Dokumente, das geschieht direkt bei Ihnen im Behandlungszimmer, mündlich genügt. Dieser dritte Fall betrifft Ihr Team: Der Widerspruch muss nachprüfbar in der Behandlungsdokumentation vermerkt sein, damit nicht drei Wochen später jemand anderes das Dokument doch einstellt. Ein Nachteil entsteht Ihrer Praxis dadurch nicht, die Befüllpflicht entfällt bei wirksamem Widerspruch. Aufklären müssen die Krankenkassen, nicht Sie. Sie informieren lediglich darüber, was Ihre Praxis einstellt, mündlich oder per Aushang. Nur bei besonders sensiblen Diagnosen, etwa psychischen Erkrankungen, müssen Sie aktiv auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

    Ein Blick voraus: Ab dem vierten Quartal 2026 sollen ePA-Daten pseudonymisiert an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit fließen, zunächst die Medikationsliste, später weitere Inhalte. Versicherte können dem jederzeit widersprechen, über die ePA-App oder die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse. Ihre Praxis muss dafür nichts tun, wird aber gefragt werden. Ihr Team sollte die Antwort kennen: Der Widerspruch läuft über die Kasse, nicht über die Praxis.

    1. TI-Störungen: ein kurzer Ausfallplan. In einer KBV-Umfrage gaben zuletzt drei Viertel der Praxen an, im vergangenen Monat technische Probleme mit der ePA gehabt zu haben: kein Zugriff, oder Dokumente ließen sich nicht hochladen. Anders als beim eRezept gibt es für die ePA kein Ersatzverfahren. Umso wichtiger ist ein Ablauf, der auf eine halbe Seite passt. Wer prüft auf der Statusseite der gematik, ob die Störung zentral ist oder in Ihrer Praxis liegt? Wo werden Dokumente notiert, die nach der Störung nachgetragen werden müssen, und wer hakt sie ab? Und wer vermerkt Datum, Uhrzeit und Dauer der Störung? Diese Notiz ist Ihr Nachweis, falls es später Nachfragen gibt. Die Sanktionen knüpfen daran an, ob Ihre Praxis die ePA nutzen kann, nicht an einen einzelnen gestörten Vormittag. Ein Befund, der wegen der Störung nicht in die ePA kann, gehört nicht unverschlüsselt per E-Mail an die Hausärztin.

    KI und die ePA: was sich abzeichnet

    Je voller die Akten werden, desto attraktiver wird Software, die sie durchsucht und zusammenfasst. Die gematik plant eine Volltextsuche, und erste Hersteller kündigen Funktionen an, die ePA-Dokumente mit KI sortieren und in einer Kurzfassung aufbereiten sollen. Bevor Sie so etwas einschalten, gelten die drei Fragen aus der letzten Ausgabe unverändert: Wohin fließen die Daten und schließt der Vertrag das Training mit Patientendaten aus? Sind Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutz-Folgenabschätzung erledigt? Und hat Ihr Team die kurze Schulung erhalten, die der EU AI Act erwartet? Bei der ePA kommt eine vierte Frage hinzu: Ihr Zugriff ist auf das beschränkt, was die Behandlung erfordert. Eine Funktion, die für die Zusammenfassung die gesamte Akte einliest, verarbeitet unter Umständen mehr, als Sie für den Fall brauchen. Und wie beim Arztbrief gilt: Die Zusammenfassung ist ein Entwurf. Eine vertauschte Seite oder eine veraltete Medikation in einem fremden Befund fällt nur auf, wenn jemand nachliest.

    Praxis-Check: drei Fragen für diese Woche

    1. Ist festgelegt, wer welche Dokumente wann in die ePA einstellt, und läuft das direkt aus dem PVS heraus?
    2. Weiß Ihr Team, wie ein Widerspruch gegen das Einstellen dokumentiert wird, und kennt es die Antwort auf die Frage nach der Forschungsdatenfreigabe?
    3. Gibt es einen kurzen, schriftlichen Ablauf für TI-Störungen, mit Nachtrageliste und Störungsnotiz?

    Damit unser Webinar am 14. Oktober genau Ihre Themen trifft, bitten wir Sie auch in dieser Ausgabe um zwei Minuten für drei kurze Fragen:

    Ab sofort können Sie sich auch für das Webinar selbst anmelden. Am 14. Oktober 2026 gehen wir im „Daten-Rundgang live” alle Stationen dieser Serie noch einmal gemeinsam durch, mit Ihren Fragen aus den Fragebögen im Mittelpunkt. Die Teilnahme ist für BVOU-Mitglieder kostenlos:

    In der nächsten Ausgabe folgen wir der Datenspur an die Patientenschnittstelle: Online-Terminbuchung und Videosprechstunde, und was zu klären ist, wenn dort ein KI-Assistent ans Telefon geht.

    Dieser Beitrag ist allgemeine Fachinformation und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

     

    Das Praxisverwaltungssystem: Zugriffsrechte, Verträge und KI-Module im Herzstück Ihrer Praxis

    In der ersten Ausgabe dieser Newsletter-Serie haben wir eine Patientin mit Verdacht auf Meniskusläsion durch die Praxis begleitet und dabei ihre Datenspur verfolgt. Heute halten wir an der Station, an der alle Wege zusammenlaufen: dem Praxisverwaltungssystem. Anamnese, Diagnosen, Befunde, Verordnungen, Arztbriefe, Abrechnung, alles liegt hier. Ob MEDISTAR, x.isynet, ORBIS, Medical Office oder tomedo: Kein anderes System Ihrer Praxis bündelt so viele Gesundheitsdaten. Und gerade weil es so selbstverständlich zum Alltag gehört, geraten die Grundregeln leicht aus dem Blick. Deshalb beginnt unser Rundgang nicht am Anfang der Datenspur, sondern in ihrer Mitte.

    Was hier gilt

    Die KBV-Zulassung Ihres Systems bestätigt, dass es Abrechnung und Telematikinfrastruktur beherrscht. Wie es in Ihrer Praxis betrieben wird, entscheiden Sie, und dafür tragen Sie auch die Verantwortung. Die DSGVO verlangt, dass Gesundheitsdaten nach dem Stand der Technik geschützt sind. Was das konkret heißt, beschreibt die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV für jede vertragsärztliche Praxis, von Updates bis zur Datensicherung. Hat der Hersteller Zugriff auf Ihre Patientendaten, etwa für Fernwartung oder Cloud-Betrieb, braucht es dafür einen Auftragsverarbeitungsvertrag. So weit der Rahmen. Im Alltag lässt er sich auf drei Punkte herunterbrechen. Dazu kommen zwei Anlässe, bei denen sich ein genauerer Blick lohnt.

    Drei Punkte für den Alltag

    1. Eigene Logins, passende Rechte. Wer am Empfang arbeitet, braucht Termine und Stammdaten, nicht den OP-Bericht. Die Abrechnung braucht Ziffern und Diagnosen, nicht jeden Befund im Volltext. Das Prinzip ist einfach: Jede Person meldet sich mit eigenem Login an und sieht das, was sie für ihre Aufgabe benötigt. Gemeinsame Zugänge, bei denen sich das ganze Team unter einem Namen anmeldet, sollten Sie ablösen. Denn dann lässt sich nicht mehr nachvollziehen, wer wann welche Akte geöffnet hat. Genau diese Nachvollziehbarkeit erwartet die DSGVO, und sie schützt auch Ihr Team, falls es einmal Nachfragen gibt. Was Sie tun können: Lassen Sie sich von Ihrem Hersteller oder IT-Betreuer die Benutzerliste zeigen und legen Sie für jede Rolle fest, welche Rechte sie braucht. Bei einem kleinen Team ist das schnell erledigt.
    2. Zugänge beim Ausscheiden. Die KBV nennt vergessene Zugänge ehemaliger Beschäftigter als typische Schwachstelle in Praxen. Das passiert schnell: Der Vertrag endet, der Schlüssel wird abgegeben, das PVS-Login bleibt bestehen. Dazu kommen oft Zugänge zu Bildarchiv, Terminportal oder KIM-Postfach. Was Sie tun können: Führen Sie eine kurze Liste aller Systeme, in denen Ihr Team Zugänge hat, und haken Sie sie am letzten Arbeitstag ab, zusammen mit der Schlüsselrückgabe. Wechselt jemand intern die Aufgabe, sollten die Rechte entsprechend angepasst werden.
    3. Vertrag und Datensicherung. Prüfen Sie, ob der Auftragsverarbeitungsvertrag mit Ihrem PVS-Hersteller vorliegt und noch zu dem passt, was Sie heute nutzen. Läuft Ihr System inzwischen ganz oder teilweise in der Cloud, stellt sich die Frage aus der ersten Ausgabe neu: Wo liegen die Daten, und wer greift darauf zu? Für die Datensicherung genügt eine einfache Regel: regelmäßig und verschlüsselt sichern, eine Kopie außerhalb des Praxisnetzes aufbewahren und einmal im Jahr ausprobieren, ob sich die Sicherung tatsächlich zurückspielen lässt. Falls einmal etwas schiefgeht, ob durch einen Hardwaredefekt oder durch Schadsoftware, ist die Sicherung Ihr Weg zurück in den Normalbetrieb.

    Zwei Anlässe für einen genaueren Blick

    Wenn Sie das System wechseln. Rund ein Drittel der Praxen denkt laut Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung über einen PVS-Wechsel nach, viele zögern wegen der Datenübernahme. Wer wechselt, sollte zwei Punkte in den Vertrag schreiben. Die Übernahme muss vollständig sein und sich prüfen lassen, denn Behandlungsdokumentation ist mindestens zehn Jahre aufzubewahren und muss lesbar bleiben. Und hat der bisherige Anbieter Daten bei sich gespeichert, etwa in der Cloud oder in Support-Sicherungen, sollten diese nach der Übernahme gelöscht werden, mit schriftlicher Bestätigung. So bleiben nach dem Wechsel keine Datenbestände zurück, die niemand mehr im Blick hat.

    Bevor Sie eine KI-Funktion einschalten. Die Hersteller beginnen, KI-Funktionen in ihre Systeme einzubauen: Arztbriefe aus Stichworten, Zusammenfassungen der Behandlungshistorie, Vorschläge für die Kodierung. Oft kommen sie mit einem Update und sind mit einem Klick aktiviert. Dieser Klick ist der richtige Moment für drei Fragen. Wohin fließen die Daten, deckt der Auftragsverarbeitungsvertrag das ab, und ist ausgeschlossen, dass der Anbieter mit Ihren Patientendaten trainiert? Ist die Funktion im Verarbeitungsverzeichnis erfasst und die Datenschutz-Folgenabschätzung erledigt, die bei KI auf Patientendaten meist nötig ist? Und hat Ihr Team die kurze Schulung erhalten, die der EU AI Act von jeder Praxis erwartet, die KI einsetzt? Für Hilfen beim Schreiben und Dokumentieren ist damit das Wesentliche getan. Anders liegt es, sobald eine Funktion Diagnose oder Therapie unterstützt: Dann gilt sie in der Regel als Medizinprodukt, und der AI Act zählt sie ab August 2028 zu den Hochrisiko-Systemen mit zusätzlichen Pflichten. Und in jedem Fall gilt: Was die KI vorschlägt, ob Arztbrief, Zusammenfassung oder Kodierung, ist ein Entwurf. Sie sollten ihn selbst prüfen und freigeben, bevor er in die Patientenakte übernommen wird, denn die Verantwortung für den Inhalt bleibt bei Ihnen.

    Praxis-Check: drei Fragen für diese Woche

    1. Arbeitet jedes Teammitglied mit eigenem Login und nur mit den Rechten, die zur jeweiligen Rolle passen?
    2. Gibt es eine Liste aller Systeme mit Zugängen, die beim Ausscheiden abgehakt wird?
    3. Liegt der Auftragsverarbeitungsvertrag mit Ihrem PVS-Hersteller vor, und wann haben Sie zuletzt eine Sicherung zurückgespielt?

    Damit unser Webinar am 14. Oktober genau Ihre Themen trifft, bitten wir Sie auch in dieser Ausgabe um zwei Minuten für drei kurze Fragen:

     

    In der nächsten Ausgabe folgen wir der Datenspur weiter in die elektronische Patientenakte: Befüllpflicht, Widersprüche und was bei TI-Störungen zu tun ist.

    Dieser Beitrag ist allgemeine Fachinformation und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

    Quelle: Dieter – Datenschutz

    Digitale Resilienz und Zivilschutz

    8.-12. November 2026 –
    Digitale Resilienz und Zivilschutz:
    Eine Delegationsreise für Blaulichtorganisationen, öffentliche Entscheider, Unternehmer in Gesundheit, Pflege sowie Zivil- und Katastrophenschutz

    Krisen, Katastrophen und komplexe Schadenslagen stellen Rettungsdienste, Feuerwehren, Kliniken, Krisenstäbe und öffentliche Verwaltungen vor ständig wachsende Herausforderungen. Israel gehört auf den Gebieten der Notfallmedizin, des Bevölkerungsschutzes, der resilienten Kommunikation und des technologiegestützten Krisenmanagements zu den international führenden Ländern. Viele der dort entwickelten Lösungen sind nicht nur innovativ, sondern unter realen Einsatzbedingungen erprobt.

    Die D‑I‑W‑Delegationsreise „Resilienz & Innovationen Blaulicht“ bietet Führungskräften und Verantwortlichen aus dem deutschen Gesundheitswesen, den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie kommunalen Verwaltungen die Gelegenheit, diese Erfahrungen aus erster Hand kennenzulernen.

    Vom 8. bis 12. November 2026 führt die Fachreise nach Tel Aviv, Jerusalem, Ramla und Sderot. Vorgesehen sind unter anderem Besuche bei:

    der Stadtverwaltung Tel Aviv mit ihrer kommunalen Krisen- und Notfallsteuerung, dem Tel Aviv Sourasky Medical Center mit seiner geschützten unterirdischen Notfallinfrastruktur, der Israel Trauma Coalition und dem NATAL Trauma & Resilience Center,United Hatzalah mit seinem technologiegestützten First-Responder-Netzwerk, dem Resilience Accelerator und Human Resilience Living Lab in Sderot, Magen David Adom mit nationalem Dispositionszentrum, KI-gestützter Einsatzsteuerung und geschützter Blutbank, sowie dem Israel Center for Medical Simulation am Sheba Medical Center.

    Im Mittelpunkt stehen einsatzerprobte Technologien und übertragbare Konzepte: redundante Kommunikations- und Warnsysteme, digitale Leitstellen, Telemedizin, mobile Diagnostik, KI-gestützte Einsatzsteuerung, Simulation und VR-Training, psychosoziale Resilienz, Schutz kritischer Infrastruktur sowie die Vorbereitung von Kliniken und Kommunen auf außergewöhnliche Einsatzlagen.

    Die Reise ermöglicht einen unmittelbaren fachlichen Austausch mit israelischen Einsatzorganisationen, medizinischen Einrichtungen, Kommunen, Forschungseinrichtungen und Technologieunternehmen. Sie soll nicht nur Einblicke vermitteln, sondern konkrete Impulse für die Weiterentwicklung von Krisenvorsorge, Gefahrenabwehr und Notfallversorgung in Deutschland geben.

    Wir laden Sie herzlich ein, an dieser besonderen Fachdelegation teilzunehmen und gemeinsam zu prüfen, welche israelischen Erfahrungen und Innovationen sich auf deutsche Strukturen übertragen lassen.

    D‑I‑W‑Fachdelegation „Resilienz & Innovationen Blaulicht“ 08.–12. November 2026 Tel Aviv · Jerusalem · Ramla · Sderot

    Weitere Informationen und Anmeldung:

    info@d-i-w.de

    www.d-i-w.de/delegationen

    Perspektive SCS – „Die Arthro CBCT zur sicheren Beurteilung osteochondraler Läsionen der Talusschultern“

    Fragestellung

    Nach Supinationstraumen im oberen Sprunggelenk gilt es eine osteochondrale Läsion der Talusschulter auszuschließen. In der konventionellen radiologischen Diagnostik können kleine Läsionen nicht sicher erkannt werden. Methodenbedingt findet sich in der MRT oft nur eine bone bruise Läsion, Frakturlinien stellen sich aber oft nicht dar.

    Nachdem sich die Schnittbilddiagnostik mit dem digitalen Volumentomographen (DVT) SCS MedSeries® H22 in einem breiten Indikationsspektrum bewährt hat und diese mit der DVT Fachkunde, die in der Kooperation von BVOU und dem Unternehmen SCS gefördert wird, kann sie von Orthopäden und Unfallchirurgen eigenständig angewendet werden. Diese Lösung finden Einsatz im Nachweis osteochondraler Läsionen. Diese Betrachtung wird durch die Evaluation des ergänzenden Nutzens von Kontrastmittel erweitert, das vor der Aufnahme mit der DVT in das obere Sprunggelenk appliziert wird.

    Methodik

    Bei Verdacht auf osteochondrale Läsion der Talusschulter mit nicht sicherer Beurteilung, ob eine Lösung des Fragmentes besteht, wurde das obere Sprunggelenk unter entsprechenden hygienischen Kriterien punktiert und mit mindestens 10 ml Kontrastmittellösung aufgefüllt. Das obere Sprunggelenk wurde nachfolgend mehrfach durchbewegt, um eine sichere Verteilung des Kontrastmittels zu gewährleisten. Anschließend wurde die 3-dimensionale Schnittbilddiagnostik mit dem digitalen Volumentomographen SCS MedSeries® H22 (Cone Beam CT) durchgeführt.

    MRT mit dem Syndesmoseverlauf angulierten 0,8 mm messenden Dünnschichtrekonstruktionen: Das vordere Talofibularband ist nicht abgrenzbar, intakt erscheinendes vorderes und hinteres Syndesmoseband, ödematös aufgelockertes hinteres Talofibularband sowie Deltaband, 16 mm messendes subchondrales Knochenmarködem der medialen Talusrolle in der Belastungszone mit mutmaßlicher diskreter Gelenkflächenabflachung, eine subchondrale Fraktur ist nicht sicher auszuschließen, 12 mm messendes eher kontusionsbedingtes subchondrales Knochenmarködem an der lateralen Talusschulter mit subchondralem Knochenmarködem der Fibula ohne abgrenzbare osteochondrale Läsion, 5 mm tiefe Impression der medialen Talusschulter, relativ glatt, eher alt, bei angrenzendem Knochenmarködem ist eine frischere Komponente nicht auszuschließen, 4 mm tiefe knöcherne Impression am Talushals medial, mäßiger Gelenkerguss, diffuses ausgeprägtes Weichteilödem medial und lateral, Os trigonum mit gelenkiger Verbindung zum Talus und Reizungszeichen, deutliche Flüssigkeit um die kräftige Tibialis posterior Sehne, gering Flüssigkeit um die Peronäussehnen, keine Sehnenruptur. [5]

    MRT mit dem Syndesmoseverlauf angulierten 0,8 mm messenden Dünnschichtrekonstruktionen (präoperativ): 5 mm messende knöcherne schalenförmige intraartikuläre Absprengung an der lateralen Talusrolle mit begleitendem Gelenkerguss am OSG, ödematös verändertes vorderes Talofibularband bei erhaltener Kontinuität, deutlich ödematös verändertes Deltoidband, Partialruptur möglich, hinteres Talofibularband sowie die Syndesmose erschein intakt, Ödem an der Basis Mittelfußknochen V, im Ansatzbereich der Peronaeus brevis Sehne mit mutmaßlicher Unterbrechung der Knochenstruktur DD knöcherner Abriss, Verdacht auf 4 mm messende knöcherne Absprengung am Os cuboideum, ventral des Prozessus anterior calcanei, diskrete subchondrale knöcherne Impression am Os cuboideum ventral zum Mittelfußknochen V mit begleitendem 2 cm messendem Knochenmarködem, nebenbefundlich Os tibiale externum und Os sesamoideum peroneum, kein Sehnenriss nachweisbar, mäßige Intertarsalarthrose mit einzelnen Geröllzysten, mäßige Tarsometatarsalarthrose am ersten und zweiten Strahl mit subchondralem Knochenmarködem, mäßiger Erguss am unteren Sprunggelenk, Flüssigkeit um die Tibialis posterior Sehne. [5]

    PBCT Arthrographie linkes Sprunggelenk in 0,25 mm Schichten und dreidimensionaler Rekonstruktion (rechtfertigende Indikation: Verlaufskontrolle, Beurteilung, ob eine Lösung des Dissekates vorliegt): Die bekannte 1 x 1 x 2 mm große osteochondrale Läsion der lateralen Talusschulter liegt in situ, es stellt sich keine Kontrastmittelspülung dar, es stellt sich auch keine Unterbrechung der Knorpelstrukturen dar, keine fissuralen Einrisse, im Beriech der vorderen Syndesmose zarter Kontrastmittelstreifen als Hinweis auf eine geringe Insuffizienz, die hintere Syndesmose ist sicher intakt, sehr gute Füllung und Kontrastierung des oberen Sprunggelenkes. [5]

    PBCT Arthrographie linkes Sprunggelenk in 0,25 mm Schichten und dreidimensionaler Rekonstruktion (rechtfertigende Indikation, Gelenkstatus postoperativ): Gute Gelenkfüllung und Kontrastierung mit 20 ml, an der Tibiavorderkante ausgeprägte Narbenbildung anterolateral, tibiotarsales Narbenimpingement bei narbenmeniscoid möglich, an der lateralen Talusschulter osteochondrale Läsion Grad IV b nach Griffith, kleine ründliche Ossifikation unterhalb der distalen Fibulaspitze, zentral nahe der tibialen Gelenkfläche sehr kleine Geröllzyste, Corticalis noch durchgängig gezeichnet, Bohrkanäle nach Refixation des osteochondralen Fragmentes noch zu erkennen, Calcaneussporn dorsal.[5]

    Ergebnis

    In meiner gelenkchirurgischen Praxis stellte sich die Arthrographie des oberen Sprunggelenkes in Verbindung mit dem 3D-Schnittbildgebung als eine neue ultrahochauflösende Technik mit geringer Strahlenbelastung dar, welche als eine Alternative zu der konventionellen CT Diagnostik selbst Submillimeter kleine Läsionen sicher darstelle und eine exakte Beurteilung ermöglichte. Wurde die osteochondrale Läsion von Kontrastmittel umspült, war zudem die Lösung des Fragmentes beweisbar. Die DVT fertigte ultrahochauflösende, nahezu artefaktfreie 3-dimensionale Schnittbilder der Extremitäten innerhalb weniger Sekunden Aufnahmezeit bei gleichzeitig für den Patienten sehr entspannter Lagerung an.

    Diese Lösung ist mit einer isotropen Auflösung von 200 μm in der Lage, feinste Strukturen durch seinen ultrahochauflösenden Flachdetektor, einen hochentwickelten Rekonstruktionsalgorythmus und eine spezifisch programmierte Steuerung der Röntgenquelle mit einer Strahlenbelastung unter der des 2D-Projektionsröntgen in 2 Ebenen abzubilden[1]. Dies gewährleistet die erforderliche diagnostische Sicherheit vor dem Hintergrund höchstmöglicher Strahlenhygiene, nachdem das SCS MedSeries® H22 im Vergleich zur üblichen Diagnostik mit der klassischen Computertomographie eine um bis zu 92 % verringerte Strahlenbelastung[2,3,4] besitzt. Die maximal mögliche Reduktion der Strahlenexposition, welche nach §8 des aktuellen Strahlenschutzgesetzes gefordert ist, kann somit erreicht werden.

    Quellen

    [1]Neubauer J, Benndorf M, Reidelbach C, Krauû T, Lampert F, Zajonc H, et al. (2016): Comparison of Diagnostic Accuracy of Radiation Dose-Equivalent Radiography, Multidetector Computed Tomography and Cone Beam Computed Tomography for Fractures of Adult Cadaveric Wrists. PLOS ONE 11(10): e0164859.

    [2]Koivisto J, Wolff J, Järnstedt J, Dastidar P, Kortesniemi M: Assessment of the effective dose in supine, prone, and oblique positions in the maxillofacial region using a novel combined extremity and maxillofacial CBCT scanner. Oral Surg Oral Med Oral Pathol Oral Radiol. 2014; 118(3):355-62.

    [3]Juha Koivisto, Timo Kiljunen, Jan Wolff, Mika Kortesniemi; Assessment of effective radiation dose of an extremity CBCT, MSCT and conventional X ray for knee area using MOSFET dosemeters. Radiat Prot Dosimetry 2013; 157

    [4]515-524. [4] Koivisto J, Kiljunen T, Kadesjö N, Shi XQ, Wolff J: Effective radiation dose of a MSCT, two CBCT and one conventional radiography device in the ankle region. Journal of Foot and Ankle Research (2015) 8:8.

    [5]Petermann J, Main-Medical-Clinic, Am Neubergsweg 6, D-63868 Großwallstadt (2018).

     

    PD Dr. Joerg Petermann
    Am Neubergsweg 6
    63868 Großwallstadt
    www.praxis-petermann.de

     

    Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

    SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

    Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer.

    Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

    Jetzt Beratungsangebot zum planungssicheren Einstieg in die SCS Bildgebung anfordern.

     

    heracure – moderne Biomaterialien für eine kontrollierte Knochenregeneration

    Der Einsatz resorbierbarer Knochenersatzmaterialien ist ein etabliertes Verfahren zur Behandlung von Knochendefekten, die u. a. durch Frakturen, Tumor- oder Zystenresektionen sowie durch Implantatentfernungen nach Osteosynthesen entstehen. Sie füllen Kavitäten und unterstützen den Knochenaufbau; zudem tragen sie zur Stabilisierung osteosynthetischer Implantate bei.1

    Grenzen bei natürlichen Knochenersatzmaterialien

    Als Knochenersatzmaterial werden häufig autologe und allogene Materialien verwendet. Diese unterliegen jedoch Verfügbarkeits- und Qualitätsschwankungen. Die Gewinnung autologen Materials – üblicherweise aus Beckenkammspongiosa – erfordert einen zusätzlichen invasiven Eingri mit Risiken wie Infektionen, Wundheilungsstörungen oder Schmerzen. Allogene Materialien aus Knochenbanken (z. B. DIZG) gelten als Goldstandard, decken jedoch den Bedarf nicht vollständig.2

    Synthetische Biomaterialien in der modernen Defekttherapie

    Neue Möglichkeiten zur Defektfüllung bieten seit einigen Jahren Innovationen im Bereich der resorbierbaren synthetischen Biomaterialien. Diese bestehen vorwiegend aus mineralischen Bestandteilen basierend auf Calcium-Sulfat oder Calcium-Phosphat. Allen Materialien zugrunde liegt der Vorteil hinsichtlich Verfügbarkeit und Reproduzierbarkeit, sowie einem verbesserten Zeitmanagement während der Operation, da auf Zweiteingriffe zur Materialgewinnung verzichtet werden kann. Vor allem bei modernen Behandlungsansätzen von Knochendefekten werden die Vorteile synthetischer Knochenersatzmaterialien bevorzugt.1,3

    Calcium-Sulfat: Risiko unkontrollierter Resorption

    Im klinischen Einsatz ermöglichen synthetische Knochenersatzmaterialien eine gute Stabilisierung des behandelten Knochendefektes. Unterschiede zeigen sich je nach Zusammensetzung vor allem im Resorptionsverhalten. Materialien auf Calcium-
    Sulfat-Basis lösen sich nach Einbringung in die Kavitäten eigenständig und unkontrolliert auf, womit das Risiko eines unvollständigen Knochenaufbaus und dem Auftreten möglicher wiederkehrender Defekte besteht.2,3

    heracure: Kontrolle, Stabilität und Effizienz durch BONEPACE Technologie

    Um eine vollständige und stabile Knochenregeneration zu erzielen, interagieren innovative Calcium-Phosphat-Materialien nach dem Prinzip einer zellgesteuerten Resorption, bei der der Knochen auf das eingebrachte Material reagiert. Das Knochenersatzmaterial heracure stellt eine solche Möglichkeit in der Behandlung von Knochendefekten dar. heracure ist ein gebrauchsfertiges, synthetisches und resorbierbares Biomaterial mit osteokonduktiven Eigenschaften, das vorrangig bei der Defektfüllung von nicht-infizierten und nicht-lasttragenden Knochendefekten in der orthopädischen Chirurgie und Traumatologie eingesetzt wird. heracure basiert zu hohen Anteilen auf Alpha- Tricalciumphosphat (Alpha-TCP), einem hoch bioaktiven Material, das bei Kontakt mit Körperflüssigkeiten aushärtet und sich dabei in knochenmineralähnliche Strukturen umwandelt. Durch die spezielle BONEPACE Technologie von Heraeus Medical wird das Material durch den umgebenden Knochen als körpereigen erkannt und ein kontrollierter, mit der Resorption synchroner Auau von Knochensubstanz ermöglicht. heracure kann in Form der anwendungsfertigen (ready-to-use) Paste heracure one in den Defekt eingebracht werden. Die Beschaffenheiten von heracure one bieten eine unbegrenzte Verarbeitungszeit und gewährleisten Chirurgen die volle Kontrolle während des gesamten Eingriffs. Als weitere Option kann heracure als Formkörper heracure 3D zur Defektfüllung appliziert werden. heracure 3D wird in einem patentierten 3D-Druckverfahren auf Basis der heracure one Paste hergestellt. Die knochenähnlichen mechanischen Eigenschaften und die 3D-Porenstruktur unterstützen eine optimale und effektive Knochenregeneration.1

    Weitere Informationen zu heracure und der BONEPACE Technologie hier klicken

    Literatur
    1. Heraeus Medical, Data on file
    2. Heinemann et.al. 2013
    3. Winglet OFF 2026, Vortrag Prof. Alt