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GKV-BSSG: Erst die Kasse, dann der Patient. Versorgung braucht verlässliche Finanzierung, nicht Sparlogik

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) nimmt zum beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BSSG) Stellung.

Das Gesetz markiert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Gesundheitspolitik – weg von Wettbewerb und Innovation, hin zu kompletter Budgetierung und Regulierung. Für orthopädisch-unfallchirurgische Praxen und die notwendige stationäre Versorgung dieser Patienten in Krankenhäusern bedeutet dies eine existenzielle Bedrohung.

Der zentrale Widerspruch: Reformen ohne Finanzierung und Spargesetz vor Versorgungssteuerung

Dr. med. Helmut Weinhart, BVOU-Vorstandssprecher, kritisiert: „Das Gesetz zeigt eindeutig, dass es sich um ein reines Spargesetz und nicht um eine Reform des Gesundheitssystems handelt.” Was als Beitragssatzstabilisierung verkauft wird, ist faktisch die Reduktion des für Patientinnen und Patienten verfügbaren Versorgungsumfangs.

Die Bundesregierung kündigt Strukturreformen, bessere Patientensteuerung und eine Neuordnung der Versorgung an, belastet aber zuvor genau die Praxen und Kliniken, die diese Reformen tragen sollen.

Zuerst die Verknappung des Versorgungsumfangs und anschließend die Steuerung zur Verbesserung der Versorgung – das ist definitiv die falsche Reihenfolge und zum Scheitern verurteilt.

Dr. med. Anna-Katharina Doepfer, BVOU-Vizepräsidentin, ergänzt: „Leistungsbereitschaft wird durch die Budgetlogik faktisch bestraft. Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik bedeutet ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot: weniger Kassenfälle, mehr Priorisierung, mehr Selbstzahler- und IGeL-Leistungen, keine ambulante Weiterbildung – damit eine deutliche Einschränkung der Patientenversorgung!”

Besonders problematisch ist dabei: Auch bisher extrabudgetär vergütete Leistungen werden in die Budgetlogik zurückgeführt beziehungsweise ausnahmslos gedeckelt. Das betrifft ausdrücklich Leistungen, die bisher gerade deshalb extrabudgetär vergütet wurden, weil sie politisch gewollt waren – unter anderem offene Sprechstunden, kurzfristig vermittelte Termine von Hausärzten und ambulante Operationen.

Patienten erleben zunehmend Einschränkungen: Konkrete Folgen für die ambulante orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung

Die aktuelle Gesetzgebung hat erhebliche Auswirkungen auf den Versorgungsumfang für unsere Patienten in der GKV. Besonders betroffen sind orthopädisch-unfallchirurgische Praxen, die eine zentrale Rolle in der ambulanten Versorgung spielen. Die Auswirkungen auf niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen sind dramatisch:

  • Minderung des Versorgungsbudgets in erheblichem Ausmaß: Nach aktuellen Einschätzungen müssen viele orthopädisch-unfallchirurgische Praxen mit Umsatzminderungen in der Größenordnung von durchschnittlich im mittleren fünfstelligen bis deutlich sechsstelligen Bereich pro Jahr rechnen. Je nach Praxisstruktur, Anteil offener Sprechstunden, vermittelter Patienten und ambulanter Operationen kann die Belastung deutlich höher ausfallen. Hinzu kommen steigende Kosten durch Inflation, steigende Personalkosten, Mieten, Energie-, Material-, Hygiene-, IT- und Digitalisierungskosten. Der tatsächliche wirtschaftliche Effekt wird deshalb erheblich schwerer wiegen.
  • Ambulante Operationen unter Druck: Zum jetzigen Zeitpunkt kann niemand seriös davon ausgehen, dass ambulante Operationen weiterhin im gewohnten Umfang angeboten werden können. Der Leistungsumfang wird durch Budgetierung abgeriegelt. Patienten müssen sich auf längere Wartezeiten einstellen oder die Operation unter stationären Bedingungen durchführen lassen. Aber auch das wird kaum möglich sein, weil mit dem Spargesetz auch die Kontrollen des Medizinischen Dienstes im stationären Versorgungsbereich weiter ausgeweitet werden sollen. Dieser kontrolliert insbesondere auch Operationen, die üblicherweise ambulant durchgeführt werden sollen. Wenn ambulante Operationen budgetiert und gleichzeitig durch MD-Prüfungen zusätzlich reguliert werden, entsteht ein doppelter Effekt für Leistungseinschränkungen.
  • Leistungssteigerung wird ausgeschlossen: Wenn Mehrleistung nicht mehr bezahlt wird, sondern in ein gedeckeltes Budget hineinläuft, wird diese Leistung nur noch für die Patienten innerhalb des Budgets angeboten. Weiteren Patienten bleibt der Zugang zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie zu Lasten der GKV staatlich versagt. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einer alternden Bevölkerung bedeutet dies eine scharfe Leistungsbegrenzung, die in längeren Wartezeiten und bei akuten Beschwerden in den zunehmend überlasteten Notaufnahmen eines Krankenhauses mit gleichzeitig folgenden höheren Kosten enden wird.

Der BVOU warnt vor einem Wegfall von mindestens 46 Millionen Facharztterminen bundesweit. Für die Orthopädie und Unfallchirurgie bedeutet dies konkret: weniger verfügbare Termine, längere Wartezeiten, geschlossene Praxen und eine Gefährdung – nicht nur der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung.

Krankenhausreform trifft auf Spargesetz: Eine gefährliche Gleichzeitigkeit

Das GKV-Spargesetz steht nicht allein für Leistungsbegrenzung und Umstrukturierung. Es trifft auf eine Krankenhausreform mit Leistungsbegrenzungen, politisch gewollter Ambulantisierung nur am Krankenhaus, Transformation und auf eine noch nicht verabschiedete Notfallreform, eine nicht ausformulierte Primärversorgung sowie zunehmende Digitalisierungspflichten. Genau diese Gleichzeitigkeit macht die Situation für Krankenhäuser gefährlich.

„Das GKV-Stabilisierungsgesetz führt zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der aktuell eh schon schwer angeschlagenen Versorgungskrankenhäuser, da Vergütungsanpassungen weit hinter den tatsächlichen Kostensteigerungen liegen. Durch den verschärften Druck auf viele Kliniken werden notwendige Investitionen massiv erschwert und die Versorgungssicherheit – insbesondere in ländlichen Regionen – langfristig gefährdet. Statt kurzfristiger Kostendämpfung braucht es eine langfristige, nachhaltige und planbare Finanzierung für die Krankenhäuser, um Planungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität zu ermöglichen und damit eine dauerhafte, hochwertige Patientenversorgung zu gewährleisten”, mahnt Prof. Dr. med. Alexander Beck, BVOU-Vorstandsmitglied und Chefarzt des KWM in Würzburg.

Für die stationäre Orthopädie und Unfallchirurgie bedeutet die Krankenhausreform, dass künftig nicht mehr allein die historisch gewachsene Abteilungsstruktur entscheidend sein wird, sondern die Frage, welche Leistungsgruppen einem Standort planwirtschaftlich vom Bundesland zugewiesen werden und ob die jeweiligen Struktur-, Personal- und Qualitätsvoraussetzungen erfüllt werden. Endoprothetik, Revisionsendoprothetik, Spezielle Traumatologie, Wirbelsäulenchirurgie und Unfallversorgung hängen künftig unmittelbar an diesen Vorgaben.

Wenn Leistungsgruppen falsch definiert werden oder wenn die Facharztkompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie nicht sachgerecht abgebildet wird, kann das massive Folgen haben: für Abteilungen, für Chefärztinnen und Chefärzte, für Weiterbildungsbefugnisse, für regionale Versorgungsaufträge und für die Zusammenarbeit zwischen Klinik und Praxis.

Univ.-Prof. Dr. med. Renkawitz, BVOU-Vizepräsident und Ordinarius der Universitätsorthopädie in Regensburg, ergänzt: „Gesetzliche Veränderungen dürfen nicht zu einer Einschränkung der stationären Versorgungssicherheit von Menschen mit muskuloskelettalen Erkrankungen in der Bundesrepublik führen.” Wenn gesetzliche Tarifsteigerungen für das Personal nicht mehr vollständig refinanziert werden, Erlöse begrenzt, MD-Prüfungen ausgeweitet und zusätzliche Regulierungen geschaffen werden, entsteht keine geordnete Strukturreform, sondern die Gefahr einer kalten Strukturbereinigung. Dann entscheidet nicht der tatsächliche Versorgungsbedarf einer Region darüber, welche Klinikstandorte künftig gebraucht werden, sondern die kurzfristige Liquiditätslage einzelner Häuser.

Der eigentliche Widerspruch liegt auf der Hand

Die Politik fordert mehr Ambulantisierung, mehr digitale Vernetzung, mehr Steuerung in der Regel- und Notfallversorgung, mehr Qualität, mehr Transparenz und mehr Spezialisierung. Gleichzeitig werden aber genau die Strukturen, die diese Aufgaben tragen sollen, wirtschaftlich unter Druck gesetzt. Wer so etwas in den Raum stellt, während er sehenden Auges die Axt an die wirtschaftliche Basis der Praxen und Kliniken legt, hat die Realität völlig verlassen. Unter diesen Bedingungen noch pauschale Termingarantien zu fordern, wirkt eher populistisch oder als Realsatire.

Forderungen des BVOU

Der BVOU fordert die Politik auf, die aktuellen Reformvorhaben zusammenhängend zu betrachten und nicht durch isolierte Sparmaßnahmen zu unterlaufen:

Für die ambulante Versorgung:

  • Die Politik muss ihrer Verantwortung für eine bedarfsgerechte Versorgung gerecht werden: Budgetierungsmechanismen dürfen nicht dazu führen, dass insbesondere chronisch erkrankte und multimorbide Patientinnen und Patienten im Zugang zur fachärztlichen Versorgung benachteiligt werden.
  • Ambulante Leistungen, die politisch gewollt sind – insbesondere ambulante Operationen, offene Sprechstunden, Direktzugang zum Facharzt gemäß Ersteinschätzung und hausarztvermittelte Termine für zeitnahe Versorgung – müssen dauerhaft extrabudgetär und kostendeckend vergütet werden.
  • Schnelle Termine, offene Sprechstunden und zusätzliche Versorgungsangebote wie kurzfristige Termine durch Primärversorgungsebene beim Facharzt brauchen eine wirtschaftliche Grundlage, keine Budgetlogik.
  • Leistungsbereitschaft und Versorgungsengagement dürfen nicht sanktioniert werden: Mehrleistung muss zu einer adäquaten Vergütung führen.
  • Prävention und frühzeitige Behandlung sind strukturell zu stärken und finanziell abzubilden, um Krankheitslast und Folgekosten nachhaltig zu reduzieren.

Für die stationäre Versorgung:

  • Wer Krankenhäuser über Leistungsgruppen neu ordnet, muss sicherstellen, dass orthopädisch-unfallchirurgische Fachkompetenz korrekt abgebildet und Weiterbildung nicht geschwächt wird.
  • Krankenhausreform braucht Ordnung statt kalter Strukturbereinigung – mit ausreichender Übergangszeit und verlässlicher und planbarer Finanzierung.

Übergreifend:

  • Primärversorgung, Patientensteuerung und Krankenhausreform brauchen verlässliche Finanzierung, klare Verantwortlichkeiten und praxistaugliche Abläufe. Strukturveränderungen brauchen verlässliche Übergangsfinanzierungen, um eine ungeplante Marktbereinigung zu verhindern.
  • Weiterbildung ist als integraler Bestandteil der Versorgungsstruktur verbindlich im ambulanten und stationären Versorgungsbereich zu sichern und zu finanzieren. Die Weiterbildung im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie muss auch unter den neuen Bedingungen der Ambulantisierung und Budgetierung gewahrt und ausgebaut werden. Sonst haben wir morgen keine Ärztinnen und Ärzte mehr, die Erkrankungen am Bewegungsapparat in hoher Qualität versorgen können.
  • Digitalisierung muss Versorgungsprozesse verbessern und darf nicht zu zusätzlicher, unvergüteter Bürokratie führen.
  • Konzepte zur Überwindung der Sektorengrenzen sind mit zunehmender Ambulantisierung zu entwickeln und einzuführen.

Fazit

Versorgung lässt sich nicht kaputtsparen. Der BVOU wird sich weiterhin geschlossen für die Sicherung der ambulanten, stationären, präventiven und rehabilitativen orthopädisch-unfallchirurgischen Versorgung und auch der Notfallversorgung einsetzen. Wir entwickeln jetzt für unsere Mitglieder klare Handlungsempfehlungen, um auf die Herausforderungen dieses Spargesetzes angemessen zu reagieren. Dabei werden wir uns eng mit den Organen der Selbstverwaltung, der KBV, den KVen sowie dem Spitzenverband der Fachärzte abstimmen und geschlossen gegenüber der Politik und Öffentlichkeit auftreten. Orthopädie und Unfallchirurgie braucht starke Praxen, starke Kliniken, funktionierende Kooperationen, verlässliche Weiterbildung und eine faire Finanzierung in beiden Sektoren. Alles andere gefährdet die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.

Webinar zum Thema

Wir berichten am Freitag, 17.07.26 um 19:00 Uhr zum aktuellen Stand zum Thema GKV-BSSG und diskutieren die Folgen mit namhaften Experten.

  • Dr. Helmut Weinhart – Vorstandsprecher BVOU
  • Kerstin van Ark – Geschäftsführerin DGPRÄC
  • Dr. Jörg Ansorg – Geschäftsführer BVOU Dazu namhafte Juristen (Dr. Clausen und Dr. List) und Abrechnungsexperten aus beiden Netzwerken/Fachgesellschaften.

 

Umfrage: Anwendung von Expertenkonsens-Empfehlungen in klinischen Leitlinien

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie herzlich einladen, an einer wichtigen internationalen Forschungsstudie teilzunehmen, die sich mit der Wahrnehmung und Anwendung von klinischen Leitlinien-Empfehlungen befasst.

Hintergrund und Bedeutung der Studie

In der modernen Medizin entstehen regelmäßig klinische Fragen, die sich nicht vollständig durch wissenschaftliche Evidenz beantworten lassen. In solchen Fällen greifen Leitlinienentwickler:innen auf Expertenkonsens-Empfehlungen zurück, um Kliniker:innen in ihrer täglichen Praxis Orientierung zu geben. Bislang ist jedoch wenig darüber bekannt, wie Sie als Leitlinienleser:innen diese Empfehlungen verstehen, interpretieren und in Ihrem klinischen Alltag umsetzen.

Worum geht es in dieser Umfrage?

Diese Studie untersucht Ihre Perspektive auf Konsens-Empfehlungen von klinischen Expert:innen – insbesondere in Bereichen, wo wissenschaftliche Evidenz begrenzt ist. Ihre Erfahrungen und Sichtweisen sind entscheidend für das Verständnis der Behandlungsrealität.

Ihre Vorteile der Teilnahme

  • Kurze Dauer: Die Bearbeitung dauert weniger als 10 Minuten
  • Anonymität: Ihre Antworten werden vollständig anonym erfasst
  • Freiwilligkeit: Sie können jederzeit abbrechen
  • Ethisch geprüft: Die Studie hat ein positives Votum der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen

Ihre Unterstützung ist wertvoll

Ihre ehrlichen und intuitiven Antworten tragen wesentlich zu einer besseren Verständnis der klinischen Praxis bei und helfen, zukünftige Leitlinien praxisnäher zu gestalten. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit an: medizindidaktik@uk-essen.de

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz – was auf uns zukommt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen.

Ziel der Bundesregierung ist es offiziell, die Beitragssätze der GKV zu stabilisieren und die Ausgabendynamik zu begrenzen.

Für uns in den Praxen bedeutet das ab 01.01.2027 aber vor allem: weniger Geld für ambulante Leistungen (auch operative Eingriffe) und auch Leistungen im EGV-Bereich, aber auch weniger Leistungen im stationären Bereich.

Die KBV geht davon aus, dass der ambulanten Versorgung im kommenden Jahr bundesweit je nach Fachgruppe Vergütungsabschläge von bis zu rund 20–25 % drohen. In Hamburg werden wir bei ca. 30 % liegen. Die individuellen Honorarberechnungen der KV Hamburg bekommt ihr in den nächsten Tagen; sie zeigen, wie sich die Kürzungen konkret bei euch auswirken. Kurz vor Abschluss des Verfahrens wurde ein einziger, sehr umfangreicher Änderungsantrag der Regierungsfraktionen nachgereicht, der das Gesetz an mehreren Stellen noch einmal verschärft und zusätzliche handwerkliche Probleme geschaffen hat.

Es ist möglich, dass die erste Welle KV-Berechnungen diese Änderungen noch nicht vollständig abbildet. Klar ist bereits, dass auch bisher extrabudgetär vergütete Leistungen (z. B. Prävention, ambulante Operationen, Impfungen) künftig in stärker begrenzte Budgets (ggf. sogar in die MGV) gezogen werden sollen.

Was heißt das ganz praktisch?

Wir werden unsere Leistungen künftig konsequent an der Bezahlung ausrichten müssen. Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik bedeutet ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot: weniger Kassenfälle, mehr Priorisierung, mehr Selbstzahler- und IGeL-Leistungen.

Dr. Anna-Katharina Doepfer, Vizepräsidentin

Veranstaltungshinweis BVOU-Webinar

Wir berichten am Freitag, 17.07.26 um 19:00 Uhr zum aktuellen Stand zum Thema GKV-BSSG und diskutieren die Folgen mit namhaften Experten.

  • Dr. Helmut Weinhart – Vorstandsprecher BVOU
  • Kerstin van Ark – Geschäftsführerin DGPRÄC
  • Dr. Jörg Ansorg – Geschäftsführer BVOU

    Dazu namhafte Juristen (Dr. Clausen und Dr. List) und Abrechnungsexperten aus beiden Netzwerken/Fachgesellschaften.

 

Neu vom BVOU: Die Webinarreihe, die Ihren Praxisalltag verändert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie behandeln. Sie dokumentieren. Sie telefonieren. Sie planen. Und irgendwo dazwischen fragen Sie sich: Wann war eigentlich das letzte Mal, dass ich pünktlich Feierabend gemacht habe?

Genau dort setzen wir an.

Neu: Die digitale O+U‑Praxis

Als BVOU haben wir gemeinsam mit MediMeets eine Webinarreihe entwickelt, die anders denkt. Nicht von der Technologie aus — sondern von Ihrem Alltag. Von den Momenten, die jeder kennt und über die selten jemand offen spricht.

6 Probleme, die jeder kennt. 6 Abende, die etwas ändern.

Digitalisierung ist kein Luxus mehr. Es ist der Unterschied zwischen einer Praxis, die funktioniert — und einer, die Sie auffrisst. Wir zeigen Ihnen den Weg — damit Sie im Dschungel der digitalen Lösungen nicht alleine suchen müssen, sondern direkt wissen, was Ihren Alltag wirklich erleichtert.

Die 6 Themen der Reihe

Mittwoch, 29. Juli 2026 um 19:00 Uhr
01 · „Das Telefon hört nie auf.”
Terminbuchung und Erstkontakt — automatisiert, ohne dass Patienten das merken
.

Mittwoch, 26. August 2026 um 19:00 Uhr
02 · „Der Patient sitzt drin, bevor ich weiß, warum er kommt.”
Digitaler Check‑In und strukturierte Anamnese — damit Sie vorbereitet ins Gespräch gehen.

Mittwoch, 30. September 2026 um 19:00 Uhr
03 · „Ich behandle — und schreibe dann noch eine Stunde.”
Die richtige Praxissoftware und KI‑Diktat — damit der Feierabend wieder Ihnen gehört.

Mittwoch, 28. Oktober 2026 um 19:00 Uhr
04 · „Meine Patienten rufen für Dinge an, die ich per Nachricht klären könnte.”
Videosprechstunde und digitale Kommunikation — weniger Anrufe, gleicher Kontakt.

Mittwoch, 25. November 2026 um 19:00 Uhr
05 · „Ich weiß nicht mal, ob sich meine Praxis wirklich lohnt.”
Dienstplanung und Praxisfinanzen — Klarheit, wo heute Nebel ist.

Mittwoch, 13. Januar 2027 um 19:00 Uhr
06 · „Ich merke, das war erst der Anfang.”
KI in der O+U‑Praxis — was heute schon geht und was in zwei Jahren Standard sein wird.

Was Sie in jeder Folge erwartet

Kein Frontalvortrag. Kein Produktmarathon. Sebastian Alsleben (MediMeets) und Jörg Ansorg, Geschäftsführer des BVOU, sprechen offen über das Thema der Folge — wo der echte Schmerz sitzt, welche Lösungen es gibt und was sie wirklich können. Danach zeigen zwei Unternehmen live ihre Ansätze: unterschiedliche Perspektiven auf dasselbe Problem, Sie entscheiden selbst. Am Ende: Ihre Fragen live beantwortet und drei Dinge, die Sie sofort mitnehmen können.

90 Minuten. Live. Kostenlos für BVOU‑Mitglieder.

 

„Die Lage ist ernst – Wir brauchen Entschlossenheit und den Mut, neue Wege zu gehen“

Die ambulante Versorgung steht vor einer existenziellen Krise: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist nur ein weiterer Schritt in einer Entwicklung, die Praxen systematisch schwächt. Investitionen werden aufgeschoben, Nachfolgeregelungen scheitern, und der wirtschaftliche Druck wächst.

Gleichzeitig wird Patienten vermittelt, dass Einsparungen keine spürbaren Auswirkungen hätten – ein fataler Trugschluss.

Im Interview spricht Dr. Matthias Buhs, Landesvorsitzender Schleswig-Holstein, über die Realität in den Praxen, die Notwendigkeit kreativer Protestformen und die Frage, wie Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit geschaffen werden kann. Es wird deutlich: Kuschelkurs mit der Politik führt nicht weiter.

Herr Dr. Matthias Buhs, was bedeutet für Sie gute Medizin?
Dr. Matthias Buhs:
Gute Medizin beginnt nicht im Operationssaal. Sie beginnt mit Zuhören, mit Zeit, mit Vertrauen – und mit einem ehrlichen Interesse am Menschen. Technischer Fortschritt, moderne Operationsverfahren und innovative Therapien sind zweifellos enorm wichtig. Ich selbst beschäftige mich täglich damit. Doch sie können niemals das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ersetzen. Für mich bedeutet gute Medizin, wissenschaftlichen Fortschritt mit Menschlichkeit zu verbinden. Sie soll Krankheiten behandeln – noch besser ist es jedoch, Krankheiten zu verhindern. Sie soll Schmerzen lindern – noch besser ist es, Mobilität und Lebensqualität möglichst lange zu erhalten. Deshalb sehe ich die Zukunft unseres Gesundheitssystems nicht allein in neuen Medikamenten oder Technologien, sondern in einer Medizin, die wieder mehr Zeit für den Menschen hat. Denn am Ende erinnern sich Patienten selten an jedes Detail einer Behandlung, aber sie erinnern sich daran, ob sie sich ernst genommen gefühlt haben.

Was treibt Sie persönlich an, sich für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung einzusetzen? Welche langfristigen Ziele möchten Sie erreichen, insbesondere für die ambulante Medizin?
Dr. Buhs:
Mich treibt die Überzeugung an, dass wir eines der leistungsfähigsten Gesundheitssysteme der Welt schleichend verändern – nicht durch einen einzigen großen Fehler, sondern durch viele kleine Entscheidungen, die in ihrer Summe die Versorgung schwächen.

Ich erlebe täglich Patienten, die darauf vertrauen, im Krankheitsfall gut versorgt zu werden. Gleichzeitig sehe ich Kolleginnen und Kollegen, medizinische Fachangestellte und Pflegekräfte, die zunehmend das Vertrauen verlieren, dass ihre Arbeit verstanden und wertgeschätzt wird. Die größte Herausforderung unseres Gesundheitssystems ist für mich nicht allein eine Finanzkrise, sondern eine Vertrauenskrise. Vertrauen ist die wichtigste Währung im Gesundheitswesen: Patienten müssen darauf vertrauen können, zeitnah Hilfe zu bekommen. Ärztinnen und Ärzte müssen darauf vertrauen können, dass gute Medizin politisch gewollt ist. Junge Menschen müssen darauf vertrauen können, dass medizinische Berufe auch in Zukunft attraktiv bleiben.

Deshalb engagiere ich mich. Mein Ziel ist eine starke ambulante Medizin, denn dort wird der größte Teil der Versorgung erbracht – wohnortnah, persönlich und wirtschaftlich. Eine starke ambulante Versorgung entlastet Krankenhäuser, verkürzt Wartezeiten und verbessert die Lebensqualität vieler Menschen. Dabei dürfen wir uns nicht nur fragen, wie wir Krankheit finanzieren, sondern wie wir Gesundheit erhalten. Prävention, Innovation, moderne Therapieverfahren und der Erhalt von Mobilität sind keine Luxusmedizin – sie sind Investitionen in die Zukunft unseres Gesundheitssystems.

Welche aktuellen Herausforderungen sehen Sie in der ambulanten und stationären Versorgung, insbesondere angesichts wachsender Anforderungen und begrenzter Ressourcen?
Dr. Buhs:
Wir stehen vor mehreren gleichzeitigen Entwicklungen: Unsere Bevölkerung wird älter, chronische Erkrankungen nehmen zu, und der medizinische Fortschritt eröffnet neue Möglichkeiten – was jedoch auch den Behandlungsbedarf erhöht. Dem gegenüber stehen Personalmangel, zunehmende Bürokratie und wirtschaftlicher Druck. Manchmal habe ich den Eindruck, dass wir in Deutschland versuchen, immer mehr Medizin mit immer weniger Menschen und unter immer schwierigeren Rahmenbedingungen zu organisieren.

Besonders kritisch sehe ich, dass finanzielle Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung oft dadurch gelöst werden sollen, dass diejenigen belastet werden, die die Versorgung täglich sicherstellen. Das löst jedoch kein einziges strukturelles Problem.

Wir müssen ehrlich darüber sprechen, warum den Krankenkassen Geld fehlt. Dazu gehören versicherungsfremde Leistungen, die aus Beitragsgeldern finanziert werden, ebenso wie die unzureichende Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern durch den Bund. Die ambulante Medizin ist dabei kein Kostenproblem, sondern ein wesentlicher Teil der Lösung. Jeder Patient, der gut ambulant behandelt werden kann, entlastet das Krankenhaus und spart dem Gesundheitssystem erhebliche Kosten.

Wie bewerten Sie die Situation der Notfallversorgung, wie sie beispielsweise am Bethesda Krankenhaus in Hamburg-Bergedorf diskutiert wird? Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig, um die Versorgung nachhaltig zu sichern?
Dr. Buhs:
Die Diskussion um einzelne Krankenhäuser zeigt vor allem eines: Unser Gesundheitssystem arbeitet vielerorts bereits an seiner Belastungsgrenze. Wir brauchen leistungsfähige Krankenhäuser, aber Notfallversorgung kann nur funktionieren, wenn ambulante und stationäre Versorgung endlich als gemeinsames System gedacht werden. Viele Menschen landen heute in den Notaufnahmen, obwohl sie ambulant behandelt werden könnten. Gleichzeitig warten schwer erkrankte Patienten oft zu lange auf notwendige Versorgung.

Das ist weder für Patienten noch für die Mitarbeitenden in den Kliniken zufriedenstellend. Wir benötigen eine intelligente Patientensteuerung, eine bessere Vernetzung zwischen niedergelassenen Ärzten, Bereitschaftsdiensten und Krankenhäusern sowie digitale Lösungen, die Patienten schneller an die richtige Stelle führen. Strukturreformen dürfen sich dabei nicht ausschließlich an betriebswirtschaftlichen Kennzahlen orientieren. Gesundheitsversorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Deshalb müssen Erreichbarkeit, Qualität und Versorgungssicherheit immer gemeinsam betrachtet werden.

Die Arbeitsbelastung im medizinischen Bereich ist hoch. Was schlagen Sie vor, um die Arbeitsbedingungen für Ärzte und medizinisches Fachpersonal zu verbessern und den Fachkräftemangel zu bekämpfen?
Dr. Buhs:
Wenn ich einen einzigen Wunsch frei hätte, dann wäre es weniger Bürokratie. Wir haben hochqualifizierte Ärztinnen, Ärzte und medizinische Fachangestellte, die jedoch täglich Stunden mit Dokumentation, Formularen und Verwaltungsaufgaben verbringen. Diese Zeit fehlt unmittelbar den Patienten. Der Fachkräftemangel wird sich nicht allein durch mehr Ausbildungsplätze lösen lassen. Natürlich brauchen wir mehr Nachwuchs, aber wir müssen vor allem die Menschen im Beruf halten. Dafür benötigen wir attraktivere Arbeitsbedingungen, moderne digitale Prozesse, mehr Eigenverantwortung für medizinische Fachberufe und eine Kultur der Wertschätzung.

Die meisten Menschen verlassen das Gesundheitswesen nicht wegen ihrer Patienten, sondern wegen der Rahmenbedingungen. Wenn wir diese verbessern, gewinnen wir nicht nur Fachkräfte zurück, sondern verbessern gleichzeitig die Versorgung.

Welche Ansätze verfolgen Sie, um die Öffentlichkeit für die strukturellen Probleme im Gesundheitssystem zu sensibilisieren? Wie wichtig ist Transparenz und Aufklärung aus Ihrer Sicht?
Dr. Buhs:
Transparenz ist für mich unverzichtbar. Viele Menschen erleben erst dann Probleme im Gesundheitssystem, wenn sie selbst betroffen sind – etwa, wenn sie monatelang auf einen Termin warten oder keine wohnortnahe Versorgung mehr finden. Ich halte es für unsere Verantwortung, Entwicklungen frühzeitig offen anzusprechen – nicht, um Angst zu erzeugen, sondern um Verständnis zu schaffen.

Ich versuche dies über Gespräche mit Patienten, Vorträge, Podcasts, soziale Medien und den Austausch mit politischen Entscheidungsträgern. Dabei geht es mir nicht darum, Schuldige zu suchen, sondern Lösungen zu entwickeln. Denn gute Gesundheitspolitik beginnt dort, wo Probleme ehrlich benannt werden.

Welche konkreten politischen oder finanziellen Reformen sind aus Ihrer Sicht notwendig, um sowohl die stationäre als auch die ambulante Versorgung zukunftssicher zu gestalten?
Dr. Buhs:
Zunächst brauchen wir Ehrlichkeit. Wir können auf Dauer nicht immer neue Leistungen versprechen, wenn gleichzeitig Personal und finanzielle Ressourcen begrenzt sind. Versicherungsfremde Leistungen müssen konsequent aus Steuermitteln finanziert werden. Ebenso muss der Bund die Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger vollständig übernehmen, anstatt diese Last auf die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung zu verlagern. Parallel dazu brauchen wir einen konsequenten Bürokratieabbau. Jede Stunde, die medizinisches Personal weniger dokumentieren muss, steht unmittelbar für Patienten zur Verfügung.

Wir müssen Innovationen fördern statt bremsen. Moderne Verfahren, Prävention, Gelenkerhalt, Digitalisierung und neue Therapiekonzepte helfen nicht nur einzelnen Patienten, sondern können langfristig Kosten senken und Lebensqualität erhalten. Vor allem aber wünsche ich mir einen Perspektivwechsel: Wir sollten viel häufiger darüber sprechen, welche Gesundheitsversorgung wir unseren Kindern und Enkeln hinterlassen wollen.

Wenn Sie auf das deutsche Gesundheitssystem in zehn oder zwanzig Jahren blicken: Wie sollte es aussehen?
Dr. Buhs:
Ich wünsche mir ein Gesundheitssystem, in dem die Menschen wieder Vertrauen haben – darauf, dass sie im Krankheitsfall schnell und kompetent versorgt werden.

Ich wünsche mir ein System, das Gesundheit stärker erhält, anstatt sich überwiegend mit den Folgen von Krankheit zu beschäftigen. Prävention, Bewegung, Ernährung, Früherkennung und moderne regenerative Therapien sollten selbstverständlich sein. Die ambulante Versorgung muss dabei das Fundament bleiben. Gleichzeitig wünsche ich mir eine Medizin, die Innovation nicht als Kostenfaktor betrachtet, sondern als Chance.

Vor allem wünsche ich mir, dass wir Gesundheitspolitik wieder langfristig denken – nicht bis zur nächsten Wahl, sondern bis zur nächsten Generation. Denn Gesundheit ist kein Kostenfaktor, sondern die Grundlage für Freiheit, Lebensqualität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Herr Dr. Buhs, Danke für das Gespräch.
Das Interview führte Janosch Kuno, BVOU-Pressearbeit.

Hinweis: Podcastfolge des Ärzteblatts SH über die fatalen Auswirkungen des Spargesetzes
Was bedeutet das GKV-Spargesetz für die ambulante fachärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein? Schlechtere Versorgung, Umsatzeinbußen, mehr Belastung für die Praxisangestellten und eine Verlagerung der Diskussion aus dem politischen Raum an den Praxistresen. Urologe Tim Berke und Orthopäde Dr. Matthias Buhs, beide Vorsitzende ihrer Berufsverbände auf Landesebene, ärgert aber noch mehr: die Ignoranz der Politik gegenüber den Argumenten einer Berufsgruppe, die die Bevölkerung bislang gut versorgt.

Bürokratie schlägt Bandscheibenvorfall: Warum die neue AU-Regelung Akutpatienten die Termine raubt

Berlin, 3. Juli 2026 – Wer mit einem Kreuzbandriss, einer schweren Fraktur oder einem akuten Bandscheibenvorfall dringend Hilfe sucht, wird in Zukunft in völlig überlasteten Wartezimmern stranden. Der Grund: Die geplante Reform der Koalition droht die orthopädischen und unfallchirurgischen Praxen in Deutschland endgültig zu blockieren. Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) schlägt deshalb Alarm.

Die Verpflichtung, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen, wird zu Millionen medizinisch unnötiger Arztbesuche führen.

​Das Problem in der Praxis: Wer sich beim Freizeitsport oder im Haushalt eine leichte Muskelzerrung, eine harmlose Prellung oder eine unkomplizierte Fußverstauchung zuzieht, benötigt meist nur zwei Tage Ruhe und ein Kühlpack auf dem heimischen Sofa.

Medizinisch ist ein Arztbesuch am ersten Tag völlig überflüssig. Durch die neue Reform müssen diese Patienten nun jedoch zwingend sofort in die Praxis – nur um die bürokratische Bescheinigung für den Arbeitgeber abzuholen.

​„Unsere Kapazitäten sind bereits sehr stark ausgelastet“, erklärt Dr. Anna-Katharina Doepfer, BVOU-Vizepräsidentin. „Wenn zusätzlich viele Menschen in die Praxen kommen, die vor allem eine Bescheinigung für den Arbeitgeber benötigen, wird das den Praxisalltag deutlich belasten. Es bleibt definitiv weniger Zeit und führt zu einer weiteren Terminverknappung für zeitnah notwendige Facharzttermine.“

Sparen am falschen Ende: BVOU fordert Kurskorrektur

​Erschwerend kommt hinzu, dass parallel die finanziellen Mittel gekürzt werden sollen, die bisher eine schnelle Vergabe von Facharztterminen ermöglicht haben. Der Verband fordert von der Politik ein sofortiges Umdenken: Statt praxisferner Vorschriften, die das System mit Bürokratie verstopfen, braucht das Gesundheitswesen eine Stärkung der ambulanten Strukturen. Eine dezentrale und schnelle Versorgung darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Pressekontakt BVOU:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
presse@bvou.net

Auch in diesem Jahr: Assistenzärztinnen und -ärzte kostenfrei zum DKOU

Berlin – Haben junge Medizinerinnen und Mediziner ihre Approbation in der Tasche, warten große Herausforderungen zum Karrierestart. Da heißt es plötzlich, den Stationsalltag mit der ganzen Verantwortung für die Patienten und der Administration im Krankenhaus zu meistern. Viele junge Ärztinnen und Ärzte planen bereits die nächsten Schritte und organisieren ihre Facharztweiterbildung – und das alles neben der starken Belastung als Berufsneuling. Hier können Berufsverbände und Fachgesellschaften wie BVOU und DGOU eine gute Unterstützung sein, denn sie helfen Assistenzärzten und -ärztinnen gezielt bei der Facharztweiterbildung und fördern sie mit speziellen Weiterbildungsprogrammen. Darüber hinaus bieten sie ein Netzwerk zum Austausch über berufliche und wissenschaftliche Themen. Damit Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten das Fach O und U in seiner ganzen Breite kennenlernen und sich mit Gleichgesinnten treffen können, bieten der BVOU und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) auch 2026 kostenfreien Eintritt für Assistenzärzte und -ärztinnen. 

Freier DKOU-Eintritt bei Doppelmitgliedschaft

Weiterzubildende, die vor Kongressbeginn und bis 12. Oktober 2026 ihre Mitgliedschaft in beiden Gesellschaften vorweisen können, erhalten freien Eintritt zum DKOU.

Das Angebot gilt für Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung, die bislang weder Mitglied in der DGOU noch im BVOU sind. 

 

Für Doppelmitglieder: Anmeldung leicht gemacht

Weiterzubildende, die bereits in BVOU und DGOU Mitglied sind, gehen bei der Anmeldung wie folgt vor: Sie wählen bei den Teilnahmetypen „Gratis“ aus und tragen die entsprechenden Mitgliedsnummern (bzw. für DGOU, DGOOC, DGU das Geburtsdatum) in das zugehörige Feld und führen die Mitgliedsprüfung durch..

Im weiteren Prozess wählen diese auf der Seite „Weitere Informationen“ aus, dass sie Rookie-Mitglieder sind und laden Ihren Weiterbildungsnachweis hoch.

 

Fortschritt gemeinsam gestalten

In den letzten Jahren haben wir gelernt, dass das Altbewährte an Bedeutung verliert, und wir schneller auf Veränderungen reagieren müssen. Gesundheitspolitisch stehen wir vor erheblichen Veränderungen der Versorgungsstrukturen wie einer Zunahme der Ambulantisierung und der Krankenhausreform mit Konzentrierung einzelner Leistungen und Reduktion der Kliniken. Die Finanzierbarkeit unserer exzellenten Standards der elektiven und Notfallversorgung ist zunehmend gefährdet.

Wir leben in politisch schwierigen Zeiten. Mit militärischen Konflikten in unmittelbarer Nähe hat Daseinsvorsorge, wofür wir als Ärztinnen und Ärzte stehen, in den letzten Jahren eine ganz andere Bedeutung bekommen. In den Kliniken müssen wir Patientinnen und Patienten mit Kriegsverletzungen behandeln, was wir uns vor ein paar Jahren nicht vorstellen konnten – die erhoffte Erholung der Kliniken nach der Pandemie ist nicht eingetreten.

Auch wirtschaftspolitisch findet in der Welt eine Neuordnung statt – die traditionellen Positionierungen von Europa und den USA müssen neu überdacht und gestaltet werden. Es findet nicht nur z.B. im Bereich der Automobilwirtschaft, sondern auch in der Medizintechnik, der Bedeutung der Wissenschaft und ihrer Internationalität eine Neuausrichtung statt.

 

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DMP chronischer Rückenschmerz – Aktualisierung beschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2026 die Aktualisierung des Disease-Management-Programms (DMP) chronischer Rückenschmerz beschlossen. Die wesentlichen Änderungen möchten wir Ihnen nachfolgend vorstellen.

Zum Hintergrund:

Das DMP chronischer Rückenschmerz wurde 2019 erstmals erstellt. Bislang ist dieses DMP vertraglich nicht umgesetzt. Der G-BA aktualisiert die Inhalte der DMP unabhängig vom Umsetzungsstand in regelmäßigen Abständen, um die Anforderungen auf dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft zu halten. Das DMP chronischer Rückenschmerz wurde nun auf Basis internationaler Leitlinien überarbeitet.

Wesentliche Inhalte und Änderungen

Die zentrale Maßnahme im DMP chronischer Rückenschmerz ist nach wie vor die ambulante multimodale Patientenschulung, da sich diese neben den Empfehlungen zur körperlichen Aktivität als wirksamste Maßnahme bei chronischem Rückenschmerz erwiesen hat. Jede Patientin und jeder Patient soll Zugang zu einer solchen Schulung im Rahmen des DMP erhalten.

Um bürokratische Aufwände abzubauen, konnte die KBV nun erreichen, dass die DMP-Dokumentationsfelder „Blutdruck“ und „Raucherstatus“ in diesem DMP nicht mehr befüllt werden müssen. Beide Parameter werden für die Behandlung in dieser Indikation nicht benötigt. Sollte die Dokumentation dieser Parameter im Rahmen dieses DMP im Individualfall dennoch sinnvoll sein, ist dies für die Praxen optional möglich. Ferner wurde klargestellt, dass sich das DMP chronischer Rückenschmerz ausschließlich an Erwachsene richtet. Präzisierungen erfolgten leitlinienbasiert in den Kapiteln Diagnostik und Basismaßnahmen.

In der indikationsspezifischen Dokumentation ist nun vorgesehen, dass bei der Eingabe der Schmerzstärke und der Funktionsfähigkeit in den Praxisverwaltungssystemen automatisch das Ausmaß und die Relevanz der Veränderungen zu vorherigen Dokumentationen angezeigt werden. Diese direkte Rückmeldung ermöglicht den Praxen einen Überblick über den individuellen Krankheitsverlauf und das Therapieansprechen.

Umfrage zu Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL)

Die Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL) unterstützen Ärztinnen, Ärzte und anderes medizinisches Fachpersonal dabei, Menschen mit chronischen Erkrankungen bestmöglich zu versorgen.

Um die Leitlinien künftig noch stärker an den Bedürfnissen von Anwenderinnen und Anwendern auszurichten, führt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) eine Zielgruppenbefragung durch:

 

Zeitgleich befragt das Zi auch Patientinnen und Patienten, um deren Erfahrungen und Anregungen in der Leitlinienarbeit besser berücksichtigen zu können: 

 

Flyer zum Download:

 

GKV-Spargesetz: Fleiß und Leistungsbereitschaft wird zum Risiko für Arztpraxen

Der Virchowbund warnt vor den zwangsläufig eintretenden Folgen der geplanten Sparmaßnahmen zulasten der ambulanten Versorgung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz). Nach Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung drohen Ärztinnen und Ärzten im Schnitt Umsatzverluste von bis zu 50.000 Euro pro Jahr und Arzt. Praxen müssen jetzt reagieren: weniger Personal, weniger Sprechstunden, weniger Termine. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das längere Wartezeiten.

„Dieses Sparpaket ist keine Reform. Es ist eine Abrissbirne für funktionierende ambulante Strukturen“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes. „Wer den Praxen in dieser Größenordnung Mittel entzieht, darf nicht gleichzeitig mehr Ambulantisierung fordern oder so tun, als bliebe die Versorgung unverändert. Mittelkürzungen sind Leistungskürzungen.“

Praxen mit hoher Versorgungslast besonders gefährdet

Besonders hart treffen die Einschnitte größere fachärztliche Strukturen, Schwerpunktpraxen und Praxen mit hoher Mitversorgung des Umlands. Genau diese Praxen halten heute vielerorts die Versorgung aufrecht: mit offenen Sprechstunden, kurzfristigen Facharztterminen, Hausarztvermittlungsfällen, ambulanten Operationen, Palliativversorgung … Die absoluten Budgetdeckel bieten jedoch in Zukunft keinerlei Anreiz mehr, durch Fleiß und Leistungsbereitschaft mehr Patienten schneller zu versorgen.

„Die Bundesregierung trifft ausgerechnet diejenigen, die in den vergangenen Jahren zusätzliche Versorgung aufgebaut haben“, so Dr. Heinrich. Allein die HNO-Ärzte haben 12 % mehr an Patienten behandelt. „Wer mehr Patientinnen und Patienten behandelt, mehr Personal eingestellt und mehr Termine angeboten hat, wird jetzt bestraft. Das ist gesundheitspolitisch absurd und betriebswirtschaftlich zerstörerisch.“

Zehntausende Arbeitsplätze in Praxen sind gefährdet. Die Personalkosten sind traditionell der größte Kostenblock einer Arztpraxis. Umfragen zufolge denkt jeder zweite Praxisinhaber bereits daran, Personal abzubauen.

Die Folgen betreffen auch die hausärztlichen Praxen, die in einem Primärversorgungssystem in Zukunft mehr Patienten behandeln sollen. Das wird dann nicht mehr im nötigen Umfang möglich sein. Patienten werden in teurere oder privat finanzierte Versorgungsstrukturen ausweichen. „Dieses Spargesetz gefährdet im Kern also auch das geplante Primärversorgungssystem“, warnt Dr. Heinrich.

Gesetz befeuert Zwei-Klassen-Medizin

Wenn das gesetzliche System wohnortnahe ärztliche Versorgung nicht mehr verlässlich bereitstellen kann, entstehen neue Strukturen für diejenigen, die privat zahlen können. „Der Blick ins europäische Ausland zeigt, wohin das führt: Neben der staatlich organisierten Versorgung wächst ein Gesundheitsmarkt mit privaten Zusatzversicherungen und alternativen Zugängen. Das wäre der Startschuss für eine echte Zwei-Klassen-Medizin“, warnt Dr. Heinrich.

Die geplanten Kürzungen setzen nach Auffassung des Virchowbundes zudem die falschen Prioritäten. „Das Prinzip lautet offenbar: Wer am lautesten schreit, profitiert am meisten“, kritisiert Dr. Heinrich. Die Pharmaindustrie verursacht mit 58,5 Milliarden Euro höhere Gesamtausgaben als der ambulante Bereich. Zugleich beschäftigt der ambulante Bereich in Deutschland mit mehr als 500.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fast fünfmal so viele Menschen wie die Pharmaindustrie.

Der Virchowbund fordert daher:

  • keine pauschalen Kürzungen zulasten der ambulanten Versorgung
  • Erhalt vollständig vergüteter zusätzlicher Termine und offener Sprechstunden
  • faire Refinanzierung steigender Personal-, Energie- und Betriebskosten
  • Schutz spezialisierter fachärztlicher Versorgungsstrukturen und ihrer Mitversorgungseffekte ins Umland
  • vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln statt weiterer Belastung der GKV-Versicherten
  • eine echte Folgenabschätzung für Praxen, Personal und Patiententermine vor Inkrafttreten des Gesetzes 

Der Virchowbund