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„Das ist kein Sparprogramm – das ist eine Kostenexplosion mit Ansage“

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz  führt nicht zu Einsparungen, sondern zu einer massiven Kostenverschiebung und -explosion, die letztlich von Beitragszahlern und Patienten getragen wird. Der BVOU fordert ein sofortiges politisches Umsteuern, um das Gesundheitssystem zu sichern. Warum, erklärt Dr. Jörg Ansorg, BVOU-Geschäftsführer, anhand einer simplen Rechnung.

Herr Dr. Ansorg, Sie haben das Beispiel eines Dachdeckers mit Meniskusriss durchgerechnet. Wie führt das Spargesetz dazu, dass die Krankenkasse am Ende das Sechsfache zahlt?
Dr. Jörg Ansorg:
Das klingt zunächst unglaublich, ist aber leider Realität, wenn das Spargesetz umgesetzt wird. Eine ambulante Meniskusoperation kostet die Kasse rund 1.000 Euro – inklusive Anästhesie, Material und Nachsorge. Normalerweise ist der Patient nach sechs Wochen wieder arbeitsfähig. Doch durch das Spargesetz werden ambulante Operationen budgetiert, also künstlich begrenzt. Die OP wird nicht abgesagt, sondern verschoben – zum Beispiel um vier Wochen. In dieser Zeit kann der Patient nicht arbeiten, und ab der siebten Woche zahlt die Kasse Krankengeld. So entstehen durch die politisch verordnete Verzögerung Kosten, die ein Vielfaches der eigentlichen Behandlung ausmachen.

Eine Modellrechnung aus Rostock spricht von Krankengeldkosten, die das Vier- bis Sechsfache der Behandlungskosten betragen. Wie belastbar sind diese Zahlen?
Dr. Ansorg: Diese Zahlen sind sehr belastbar und stammen aus einer fundierten gesundheitsökonomischen Modellrechnung. Herzlichen Dank an dieser Stelle an unsere Kollegen Dr. med. Christoph Piontke, Dr. med. Heike Suhren und Claudia Darsow vom Ambulanten OP-Zentrum in Rostock, die uns dieses Beispiel geschickt haben. Wie viele andere Kolleginnen und Kollegen haben sie in den vergangenen Jahren viel investiert, um das Ambulante Operieren regional zu stärken. Ganz im Vertrauen auf die erklärten Ziele der bisherigen Gesundheitspolitik, für die „ambulant vor stationär“ ein klares Leitmotiv war. Wenn man das Krankengeld für die zusätzliche Ausfallzeit berechnet, landet man schnell beim Vier- bis Sechsfachen der ursprünglichen Behandlungskosten. Und das ist noch der günstige Fall – nämlich wenn die ambulante OP überhaupt noch stattfindet, nur eben später. Die Kasse spart scheinbar 1.000 Euro, zahlt aber am Ende ein Vielfaches davon an Krankengeld. Das ist keine Spekulation, sondern einfache Mathematik.

Was passiert, wenn die ambulante Operation gar nicht mehr möglich ist und der Patient ins Krankenhaus muss?
Dr. Ansorg: Dann wird es richtig teuer. Ist das ambulante Budget erschöpft, bleibt nur noch die stationäre Behandlung. Im Krankenhaus gibt es keine Budgetdeckelung, und dieselbe Meniskusoperation kostet dort das Drei- bis Vierfache – also 3.000 bis 4.000 Euro. Hinzu kommt das Krankengeld für die längere Ausfallzeit. Der Staat budgetiert also die günstige Versorgung und treibt die Patienten in die teure. Die Kasse spart kurzfristig 1.000 Euro, zahlt aber am Ende 3.000 Euro oder mehr. Das ist keine Kostenreduktion, sondern eine Kostenverschiebung mit anschließender Kostenexplosion.

Sie sprechen von einer „Kostenverschiebung mit Ansage“. Wer zahlt am Ende wirklich die Rechnung – und was bedeutet das für das Gesundheitssystem?
Dr. Ansorg: Am Ende zahlen die Beitragszahler und die Patienten. Die Beitragszahler, weil die Gesamtkosten steigen und damit auch die Beiträge. Die Patienten, weil sie länger mit Schmerzen zu Hause sitzen, obwohl sie längst hätten operiert werden können. Systemisch ist das fatal: Wenn die ambulante Versorgung unter Budgetdruck steht, investieren Praxen nicht mehr in neue Kapazitäten. Das führt zu einem schleichenden Rückbau der ambulanten Versorgung, und das Krankenhaus wird zum teuren Auffangbecken. Man kann ein Gesundheitssystem nicht gesünder sparen – das ist ein ökonomisches Gesetz.

Ihr Appell richtet sich direkt an Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann. Was fordern Sie konkret – und wie dringend ist die Lage?
Dr. Ansorg: Die Lage ist sehr dringend. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, werden Fakten geschaffen, die sich nicht einfach rückgängig machen lassen. Praxen, die schließen, bleiben oft dauerhaft geschlossen. Deshalb mein klarer Appell an Herrn Linnemann: Stoppen Sie diese Fehlentwicklung, bevor sie Realität wird. Die Zahlen liegen auf dem Tisch, wir brauchen jetzt politischen Mut zur Korrektur. Die ambulante fachärztliche Versorgung ist das Rückgrat einer effizienten Gesundheitsversorgung. Sie zu budgetieren, während der stationäre Sektor ungedeckelt bleibt, ist ein systemischer Widerspruch, der die Versicherten krank und die Kassen arm macht. Jetzt ist die Zeit zu handeln.

Herr Dr. Ansorg, vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview führte Janosch Kuno. 

Neue GOÄ: Nachverhandlungen zeigen Wirkung

Der neue GOÄ-Entwurf von Juli 2026 enthält gegenüber der Fassung von 2025 eine Reihe relevanter Verbesserungen für Orthopädie und Unfallchirurgie. Die intensive Arbeit des Berufsverbandes und der Fachgesellschaft hat sich ausgezahlt. Dennoch bleiben Bewertungswidersprüche und weiterer Nachbesserungsbedarf. Und vor allem: Eine neue GOÄ ist damit noch nicht beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Reform der Gebührenordnung für Ärzte beschäftigt uns seit vielen Jahren. Nach den intensiven Diskussionen um den im vergangenen Jahr vorgelegten Entwurf haben Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband nun einen überarbeiteten Vorschlag vorgelegt. Der aktuelle Entwurf trägt den Stand 15. Juli 2026.

Für Orthopädie und Unfallchirurgie können wir feststellen: Unsere intensive Beschäftigung mit dem Entwurf und die zahlreichen Nachverhandlungen haben sich gelohnt.

Die erreichten Veränderungen sind nicht von allein entstanden. Ihnen gingen zahlreiche persönliche Gespräche in Berlin, Telefonate und Videokonferenzen, detaillierte Analysen einzelner Gebührenpositionen und intensive Abstimmungen mit der Bundesärztekammer voraus. Dadurch konnten Bewertungen gegenüber dem Entwurf von 2025 verbessert und teilweise auch strukturelle Probleme korrigiert werden.

Dennoch müssen wir feststellen, dass die Bewertungen bei vielen Gebührenpositionen weiterhin unter den ursprünglich von der Ärzteschaft selbst erarbeiteten Ansätzen liegen. Der jetzt vorliegende Entwurf ist ein Kompromiss zwischen Bundesärztekammer und PKV – und entsprechend müssen wir ihn auch bewerten.

Dank an die beteiligten Kolleginnen und Kollegen.

An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich den zahlreichen Kolleginnen und Kollegen danken, die den BVOU und die Fachgesellschaften mit ihrer fachlichen Expertise bei den GOÄ-Verhandlungen unterstützt haben.

Ich kann leider nicht alle nennen. Besonders danken möchte ich Prof. Karl Heller, Prof. Bernd Kladny, PD Dr. Müller-Rath, Dr. Helmut Weinhart, Prof. Matthias Pumberger, Dr. Jörn Dohle und Prof. Sascha Flohé, stellvertretend für viele weitere Kolleginnen und Kollegen, die einzelne Kapitel analysiert, Fehlbewertungen identifiziert, konkrete Änderungsvorschläge erarbeitet und zum Teil auch direkt mit der Bundesärztekammer verhandelt haben.

Ohne diese detaillierte fachliche Arbeit wären viele der jetzt erreichten Verbesserungen nicht möglich gewesen.

Ein unmittelbarer Vergleich der Entwürfe von 2025 und 2026 ist allerdings nicht immer einfach. Gebührennummern wurden verändert, Leistungslegenden überarbeitet und Leistungen teilweise neu strukturiert. Unsere detaillierte Analyse ist deshalb noch nicht abgeschlossen. Insbesondere die hand- und fußchirurgischen Leistungen bedürfen noch einer vertieften Auswertung. Hier sind wir für Hinweise und Bewertungen unserer Kolleginnen und Kollegen aus den jeweiligen Sektionen sehr dankbar.

Konservative Orthopädie: insgesamt wenig verändert

Bei den klassischen konservativen orthopädischen Leistungen sind gegenüber der Fassung von 2025 insgesamt keine grundlegenden Veränderungen erkennbar.

Eine wichtige Ausnahme ist die Knochendichtemessung. Hier konnten relevante Verbesserungen erreicht werden. Das ist für uns von besonderer Bedeutung: Osteoporosediagnostik und -therapie sind wesentliche Bestandteile der konservativen Orthopädie. Eine moderne GOÄ muss sowohl den ärztlichen als auch den apparativen Aufwand der Osteodensitometrie angemessen berücksichtigen.

Ebenfalls sehr erfreulich ist die Aufnahme einer eigenen Leistung für die Fraktursonographie. Gerade bei Kindern gewinnt die sonographische Frakturdiagnostik zunehmend an Bedeutung. Die eigenständige Abbildung in der GOÄ unterstützt eine moderne, leitlinienorientierte und strahlensparende Diagnostik.

Dies zeigt exemplarisch, was eine neue GOÄ leisten muss: Sie darf nicht lediglich alte Gebührenpositionen neu bewerten, sondern muss auch den medizinischen Fortschritt angemessen abbilden.

Endoprothetik: Nachverhandlungen mit deutlichem Erfolg

Besonders erfreulich ist die Entwicklung in der Endoprothetik.

Die ursprünglich vorgesehene Systematik der Revisionszuschläge war aus unserer Sicht nicht überzeugend. Es war deshalb sinnvoll, diese Zuschläge zu streichen und die dadurch verfügbaren Mittel gezielt auf die eigentlichen operativen Leistungen umzuverteilen. Gerade bei Eingriffen, die bereits in ihrer Leistungsbeschreibung als Wechsel- oder Revisionseingriff definiert sind, wären zusätzliche Revisionszuschläge systematisch problematisch gewesen.

Die Neuverteilung hat zu einer deutlichen Verbesserung insbesondere komplexerer endoprothetischer Leistungen geführt. Nach unserer vergleichenden Auswertung steigt die Bewertung des Kapitels Endoprothetik. Besonders profitieren Wechsel- und Revisionseingriffe. Auch die unikondyläre Knieendoprothese wurde angehoben.

Das ist medizinisch und versorgungspolitisch wichtig. Die Indikation für ein etabliertes Operationsverfahren darf nicht dadurch infrage gestellt werden, dass dieses gegenüber anderen Verfahren wirtschaftlich unangemessen bewertet wird.

Entscheidend ist: Die Gesamtsumme des Kapitels wurde nicht einfach ausgeweitet. Die vorhandenen Mittel wurden innerhalb des Kapitels medizinisch sinnvoller verteilt.

Wirbelsäulenchirurgie: strukturell deutlich verbessert

Auch in der Wirbelsäulenchirurgie hat sich viel bewegt.

Der Abschnitt wurde umfangreich überarbeitet und neu strukturiert. Unter anderem wurden die Bewertungen der Revisions- und Rezidivzuschläge deutlich angehoben. Osteotomien werden differenzierter abgebildet; insbesondere findet sich nun eine eigenständige Bewertung der aufwendigeren Pedikelsubtraktions- bzw. Verkürzungsosteotomie.

Auch moderne operative Technologien finden zunehmend Berücksichtigung. Für den Einsatz eines Wirbelsäulenroboters wurde eine eigene Position aufgenommen, zugleich wurden die Regelungen zur Navigation auf Robotiksysteme erweitert.

Damit nähert sich der Entwurf an mehreren Stellen der tatsächlichen Komplexität moderner Wirbelsäulenchirurgie an.

Arthroskopie: Gewinner und Verlierer

Weniger einheitlich fällt das Bild bei den Arthroskopien aus.

Hier findet im Wesentlichen eine Umverteilung von proximalen zu distalen Gelenken statt. Arthroskopische Eingriffe an Finger, Hand und Sprunggelenk werden teilweise deutlich besser bewertet. Demgegenüber sinken einzelne Bewertungen von Schulter- und Hüftarthroskopien.

Dies zeigt beispielhaft, warum es wenig sinnvoll ist, lediglich die Gesamtentwicklung eines Kapitels zu betrachten. Für den einzelnen Kollegen ist entscheidend, welche Leistungen er tatsächlich erbringt und wie genau diese Leistungen künftig bewertet werden.

Insgesamt wurde die Situation der Arthroskopien bereits in der vorherigen Fassung von uns als weitgehend zufriedenstellend beurteilt, jetzt muss weiter analysiert und nachverhandelt werden.

Operative Orthopädie und Traumatologie: Verbesserungen – aber weiterhin Widersprüche

Im Bereich der operativen Orthopädie und Traumatologie fallen die Veränderungen insgesamt kleiner aus. Positiv ist, dass mehrere bislang unzureichend bewertete Leistungen angehoben wurden.

Allerdings finden sich weiterhin Bewertungsrelationen, die medizinisch schwer nachvollziehbar sind.

Ein besonders anschauliches Beispiel ist die Plattenosteosynthese: Die Gebührenposition 7586 für die Osteosynthese mit konventioneller Platte wird mit 337,08 Euro bewertet, während die Osteosynthese mit winkelstabiler Platte nach Nummer 7587 lediglich 284,02 Euro erreicht.

Diese Relation ist aus unserer Sicht nicht plausibel. Eine winkelstabile Osteosynthese bedeutet keineswegs einen geringeren operativen Aufwand. Abhängig von der Fraktursituation erfordert sie eine präzise Reposition, exakte Implantatpositionierung und anspruchsvolle Schraubenplatzierung.

Hier sehen wir weiteren Nachverhandlungsbedarf.

DVT erstmals eigenständig abgebildet – wichtiger Erfolg mit Wermutstropfen

Ein wichtiger Fortschritt ist die Aufnahme eigenständiger Gebührenpositionen für die digitale Volumentomographie (DVT).

Der neue Entwurf enthält Positionen für Ganzkörper-DVT, Wirbelsäule, Schulter- und Beckenregion, Extremitäten sowie Hand und Fuß. Zusätzlich ist ein Zuschlag für Funktions- bzw. axiale Belastungsaufnahmen unter dem eigenen Körpergewicht vorgesehen.

Damit wird eine für O&U zunehmend relevante diagnostische Methode erstmals ausdrücklich im Gebührenverzeichnis abgebildet.

Allerdings bleibt die Bewertung problematisch. Nach unserer Analyse liegen die neuen DVT-Positionen systematisch nur bei etwa 65 Prozent der korrespondierenden CT-Leistungen.

Das überzeugt uns nicht. Moderne DVT-Systeme bedeuten für die Praxen erhebliche Investitionen. Unser Ziel in den Verhandlungen war deshalb eine gleichberechtigte Abbildung von DVT und CT.

Der wichtige erste Schritt ist dennoch gelungen: Die DVT ist nun überhaupt Bestandteil des Gebührenverzeichnisses, und auch die Belastungsaufnahme erhält eine eigenständige zusätzliche Bewertung. An der Höhe der Vergütung müssen wir jedoch weiterarbeiten.

Bildgesteuerte Wirbelsäuleninterventionen: Bewertung weiterhin nicht überzeugend

Weiteren Gesprächsbedarf sehen wir auch bei den bildgesteuerten Interventionen an der Wirbelsäule.

Es ist aus unserer Sicht schwer nachvollziehbar, wenn eine bildwandlergesteuerte Intervention deutlich niedriger bewertet wird als eine CT-gesteuerte Intervention, obwohl Indikationsstellung, ärztliche Durchführung, interventionelles Risiko und wesentliche Teile des ärztlichen Aufwandes vergleichbar sein können.

Die Bewertung einer ärztlichen Intervention sollte nicht allein davon abhängen, welches bildgebende Gerät eingesetzt wird. Entscheidend müssen ärztlicher Aufwand, Schwierigkeit, Risiko und Ressourcenverbrauch der Gesamtleistung sein.

Auch hierzu werden weitere Gespräche notwendig sein.

Analogabrechnung: eine wichtige Änderung

Eine Änderung im Paragraphenteil verdient besondere Aufmerksamkeit.

Im Entwurf von 2025 war die Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 ausdrücklich auf selbstständige ärztliche Leistungen begrenzt, die erst nach dem 1. Januar 2018 erstmals im Geltungsbereich der GOÄ angewandt wurden.

Diese zeitliche Einschränkung findet sich im Entwurf vom Juli 2026 nicht mehr. Nach dem Wortlaut des aktuellen Entwurfs können selbstständige ärztliche Leistungen, die nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurden, entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung berechnet werden.

Das wäre eine wichtige Verbesserung. Die Analogabrechnung wäre damit nach dem derzeitigen Entwurf nicht mehr auf erst nach 2018 neu eingeführte Verfahren beschränkt.

Gerade angesichts der langen Lebensdauer einer Gebührenordnung wäre eine solche Öffnung notwendig. Medizinischer Fortschritt lässt sich nicht für Jahrzehnte abschließend in einem Gebührenverzeichnis festschreiben.

Wichtig: Der Entwurf ist noch keine neue GOÄ

Bei aller Freude über die erreichten Verbesserungen müssen wir eines sehr deutlich sagen:

Die vorliegende Fassung ist noch keine rechtsverbindliche neue GOÄ.

Es handelt sich um einen zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband ausgehandelten Vorschlag. Für die Umsetzung einer neuen GOÄ ist ein formelles Rechtssetzungsverfahren erforderlich. Wann dieses abgeschlossen sein wird und welche Änderungen auf dem weiteren politischen Weg noch vorgenommen werden, ist derzeit offen.

Deshalb sollten wir auch mit Aussagen über einen konkreten Einführungstermin vorsichtig sein. Mit einer neuen GOÄ ist nach heutigem Stand nicht kurzfristig zu rechnen. Ob und in welcher Form der aktuelle Entwurf letztlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

Fazit: Viel erreicht – aber noch nicht am Ziel

Der neue Entwurf zeigt, dass sich fachlich fundierte berufspolitische Arbeit lohnt.

In der Endoprothetik und Wirbelsäulenchirurgie konnten substanzielle Verbesserungen erreicht werden. Die DVT ist erstmals eigenständig abgebildet, die Fraktursonographie wurde aufgenommen und bei der Knochendichtemessung konnten Verbesserungen erzielt werden. Auch die Änderung bei der Analogabrechnung ist positiv zu bewerten.

Gleichzeitig bleiben Fehlbewertungen und Widersprüche bestehen. Dazu gehören insbesondere die unterschiedliche Bewertung konventioneller und winkelstabiler Plattenosteosynthesen, die aus unserer Sicht zu niedrige Bewertung der DVT gegenüber der CT sowie die nicht überzeugende Relation zwischen bildwandler- und CT-gesteuerten Wirbelsäuleninterventionen und die ASK Bewertung. Auch die handchirurgischen und fußchirurgischen Interventionen müssen wir noch prüfen.

Wir werden deshalb weiter nachverhandeln und die Entwicklung kritisch und konstruktiv begleiten.

Eine neue GOÄ muss moderne Medizin sachgerecht abbilden. Sie muss ärztliche Leistung, Zeitaufwand, Schwierigkeit und Verantwortung ebenso berücksichtigen wie den personellen und apparativen Aufwand und die erheblich gestiegenen Kosten unserer Praxen und Kliniken. Gleichzeitig muss sie offen genug sein, um medizinischen und technischen Fortschritt auch in Zukunft abzubilden.

Die vergangenen Monate haben gezeigt: Die intensive Mitarbeit der Berufsverbände und Fachgesellschaften lohnt sich. Nicht alle unsere Forderungen wurden umgesetzt. Aber der Entwurf vom Juli 2026 ist für Orthopädie und Unfallchirurgie in wichtigen Bereichen besser als die Fassung des vergangenen Jahres.

Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen.

Mit freundlichem Gruß

Ihr

Johannes Flechtenmacher
BVOU-Schatzmeister

 

Die letzte Hochburg der analogen Medizin

Man fragt sich bei gewissen Erfindungen, warum Deutschland nicht sofort einen Digitalgipfel einberuft, mehrere Förderprogramme aufsetzt und anschließend 10 Jahre über Datenschutz diskutiert. Die “Notfalldose” gehört zweifellos dazu. Diese wird aktuell von Landkreisen, Kommunen und Hilfsorganisationen beworben und teilweise sogar kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Ein simples wie auch revolutionäres Prinzip: Wichtige Gesundheitsdaten werden auf Papier geschrieben und dieses in eine Dose gesteckt, welche im Kühlschrank gelagert wird. Rettungsdienst und Notarzt wissen Bescheid, finden die Dose zwischen Senfglas und Gewürzgurken und erhalten sofort Informationen über Medikamenteneinnahme, Allergien und Notfallkontakte.

Zusammengefasst: Die Notfalldose macht nahezu alles, was die elektronische Patientenakte irgendwann mal können sollte. Und zwar sofort.

Die Idee ist fundamental deutsch. Während in Deutschland gerade erst mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) elementare Grundlagen für die überfällige Digitalisierung im Gesundheitswesen gelegt werden, investieren andere Länder schon Milliarden in Cloudlösungen, wir greifen zur Blechdose. Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz schaltet sich vermutlich demnächst ein und empfiehlt das Modell “Krisenresilienz beginnt im Gemüsefach”.

Zugegebenermaßen besitzt die Konstruktion auch Charme. Die Notfalldose ruft Erinnerungen an jene robusten, stoßfesten und feldtauglichen metallischen Essensbehälter aus alten Soldatenfilmen hervor. Man sieht wahrlich den Sanitäter im Sturmschritt durch das Treppenhaus rennen und rufen: “Schnell, wo ist die Dose?”. Früher bekannt als Marschverpflegung, heute Gesundheitsvorsorge.

Der entscheidende Vorteil gegenüber der bisher wenig akzeptierten ePA liegt ohnehin auf der Hand, denn die Dose kann nicht gehackt werden. Allerdings kann sie gestohlen werden, aber dazu müsste ein Krimineller erstmal in die Wohnung einbrechen, den Kühlschrank öffnen und zielstrebig zwischen Leberwurst und Frischkäse wühlen. Nur die leuchtend rote Farbe erleichtert das Auffinden. Angesichts des Aufwands lohnt sich ein Datenleck im Gesundheitswesen dann doch mehr. Anders als bei der ePA bestehen bei ihr auch keine begründeten Ängste vor dem gläsernen Patienten oder der gläsernen Praxis, denn ihr Material ist undurchsichtig.

Auch in puncto Registrierung ist die Notfalldose erfreulich unkompliziert. Keine ePA-App, kein Postident-Verfahren, keine Sicherheitscodes oder SMS-TAN und auch kein Passwort mit Sonderzeichenpflicht. Lediglich Kugelschreiber und eine funktionierende Hand werden benötigt.

Sogar in technischer Hinsicht ist die Dose, man glaubt es kaum, der Digitalisierung teilweise überlegen. Sie bleibt funktionsfähig bei Stromausfall, Hochwasser und auch dann noch, wenn der WLAN-Router blinkt und der Netzbetreiber eine “regional begrenzte Störung” meldet. Bei sparsamer Befüllung dürfte sie auch nicht so viel wiegen, dass sie bei Flutkatastrophen nicht schwimmfähig wäre.

Nichtsdestotrotz hat auch die Notfalldose ihre Grenzen. Volltextsuche gibt es nicht. Stellen Sie sich vor, Oma Hilde liegt mit Verdacht auf Schenkelhalsfraktur in ihrer Wohnung und muss in die nächste orthopädisch-unfallchirurgische Klinik verbracht werden. Wenn der begleitende Notarzt wissen will, ob Mutti 2017 nicht doch schon eine Hüft-TEP implantiert bekommen hat, die jetzt luxiert ist, ist er tatsächlich ans Lesen gebunden. Für moderne Gesundheitsmanager wirkt das ähnlich antik wie Feuermachen mit Steinen.

Vielleicht ist aber genau das auch die Zukunft. Die Notfalldose ist autonom vom Patienten geführt, datensparsam und kompatibel mit jedem Kühlschrankmodell. Updates, Cloud und Hotline sind nicht erforderlich.

Das deutsche Gesundheitssystem bereitet sich auf Krisenresilienz und neuerdings sogar den Verteidigungsfall vor. Eventuell könnte dabei ausgerechnet die kleine Blechdose zum Symbolbild nationaler Vorsorge werden. Bestimmt wird sie für jeden Bürger eine Pflichtvorhaltung im angekündigten Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSIG) der Bundesregierung.

Hochkomplexe IT-Systeme wären auch im Verteidigungsfall eventuell nicht funktionstüchtig, doch im Kühlschrank steht bereits die Notfalldose, direkt neben dem Kümmerling.

Leopold Braun, Tübingen

Die größten Abmahnfallen bei Orthopädie-Websites

Die Website einer orthopädischen Praxis ist längst mehr als eine digitale Visitenkarte. Patienten erwarten heute umfangreiche Online-Services – von der Terminvereinbarung über Kontaktmöglichkeiten bis hin zu Informationen zu Behandlungen und Spezialisierungen. Entsprechend investieren viele Praxen erhebliche Ressourcen in Design, Benutzerfreundlichkeit und technische Funktionen. Die rechtlichen Anforderungen geraten dabei jedoch häufig in den Hintergrund.

Gerade dies kann erhebliche Folgen haben. Praxis-Websites können Angriffspunkte für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und datenschutzrechtliche Beanstandungen sein. Der Grund liegt auf der Hand: Die Inhalte sind öffentlich einsehbar und damit leicht überprüfbar. Gleichzeitig werden im medizinischen Bereich regelmäßig sensible personenbezogene Daten verarbeitet, für die besonders strenge gesetzliche Vorgaben gelten.

Orthopädische Praxen arbeiten auf ihren Websites häufig mit digitalen Formularen, Online-Terminvergaben oder spezialisierten Kommunikationslösungen, bei denen Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Bereits kleine Fehler können hier zu erheblichen rechtlichen Risiken führen.

 Gesundheitsdaten auf Praxis-Websites: Risiken werden häufig unterschätz

Viele Praxisinhaber/innen gehen davon aus, dass Gesundheitsdaten erst dann verarbeitet werden, wenn Patienten medizinische Unterlagen hochladen oder konkrete Diagnosen übermitteln. Tatsächlich beginnt die Verarbeitung sensibler Daten jedoch oft deutlich früher.

Bereits bei einer Online-Terminbuchung können Patienten Angaben zu Beschwerden machen – etwa zu Rückenproblemen, Gelenkschmerzen, Sportverletzungen oder orthopädischen Behandlungen. Auch Kontaktformulare, Rückrufbitten oder digitale Anamnesebögen erfassen regelmäßig Informationen mit Gesundheitsbezug.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung gelten solche Angaben als besonders schutzwürdig. Für ihre Verarbeitung gelten deutlich strengere Anforderungen als bei gewöhnlichen personenbezogenen Daten. Genau dieses erhöhte Schutzniveau wird im Praxisalltag jedoch häufig unterschätzt.

Problematisch ist insbesondere, dass viele eingesetzte Systeme ursprünglich nicht für den medizinischen Bereich entwickelt wurden. Tools, die in anderen Branchen datenschutzrechtlich unproblematisch erscheinen, können im Gesundheitswesen schnell unzulässig sein.

Fehler im Impressum: Häufige Angriffsfläche für Abmahnungen

Das Impressum gehört seit Jahren zu den klassischen Schwachstellen vieler Praxis-Websites. Gerade im medizinischen Bereich bestehen besondere Informationspflichten, die häufig nicht vollständig umgesetzt werden.

Neben den allgemeinen Pflichtangaben müssen Orthopäden insbesondere ihre korrekte Berufsbezeichnung, den Staat der Verleihung, die zuständige Ärztekammer beziehungsweise Aufsichtsbehörde sowie die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen angeben.

Häufig finden sich jedoch veraltete Daten, unvollständige Angaben oder ungeprüfte Standardvorlagen. Auch pauschale Haftungsausschlüsse für externe Links werden vielfach übernommen, obwohl sie rechtlich meist keinen nennenswerten Nutzen bieten und teilweise sogar zusätzliche Risiken schaffen können.

Besonders problematisch wird es bei steuerlichen Angaben. Verfügt die Praxis über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, muss diese korrekt angegeben werden. Nicht selten wird versehentlich die reguläre Steuernummer veröffentlicht. Dies kann nicht nur wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern eröffnet zugleich Missbrauchsmöglichkeiten durch Dritte.

Externe Anbieter und Online-Dienste: Datenschutzrechtliche Stolperfallen

Viele Funktionen moderner Praxis-Websites basieren auf externen Dienstleistern. Dazu gehören etwa Terminbuchungssysteme, digitale Rezeptanfragen, Patientenformulare oder Kartendienste zur Standortanzeige.

Nicht selten werden hier sensible Angaben verarbeitet. Bereits die Auswahl einer bestimmten Terminart – etwa für Wirbelsäulenbeschwerden, Sportmedizin oder operative Eingriffe – kann Rückschlüsse auf gesundheitliche Einschränkungen zulassen. Der Einsatz solcher Dienste setzt daher eine sorgfältige rechtliche Prüfung voraus. Entscheidend ist insbesondere, ob die Datenübertragung ausreichend abgesichert ist, wo die Daten gespeichert werden und ob Datenübermittlungen in Drittstaaten stattfinden.

Darüber hinaus ist regelmäßig ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich. Viele Praxisinhaber verlassen sich jedoch darauf, dass eingesetzte Tools „schon DSGVO-konform“ seien, ohne dies näher zu überprüfen. Gerade bei Anbietern außerhalb des Gesundheitssektors ist dies jedoch keineswegs selbstverständlich.

Cookie-Banner und Tracking: Typische Fehlerquellen

Nahezu jede moderne Website verwendet Cookies oder vergleichbare Technologien. Entsprechend weit verbreitet sind sogenannte Consent-Tools oder Cookie-Banner. Häufig zeigt sich allerdings, dass viele dieser Lösungen die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen.

Oft sind Einwilligungen bereits vorausgewählt, Informationen unklar formuliert oder die Ablehnung unnötig kompliziert gestaltet. Teilweise fehlt auch eine klare Trennung zwischen technisch notwendigen Diensten und einwilligungspflichtigen Tracking- oder Analysefunktionen. Eine wirksame Einwilligung setzt jedoch voraus, dass Nutzer frei und informiert entscheiden können. Dazu gehört insbesondere, dass keine Vorauswahl getroffen wird und die Ablehnung ebenso einfach möglich ist wie die Zustimmung.

Besonders kritisch wird der Einsatz von Analyse- und Marketing-Tools ohne wirksame Einwilligung. Bereits die Übertragung von Nutzungsdaten oder IP-Adressen an externe Anbieter kann einen Datenschutzverstoß darstellen.

Hinzu kommt, dass viele Websites über Jahre hinweg erweitert wurden, ohne sämtliche eingebundenen Dienste systematisch zu dokumentieren. Nicht selten integrieren Webdesigner zusätzliche Analyse- oder Trackingfunktionen automatisch. Praxisinhaber verlieren dadurch schnell den Überblick darüber, welche Datenverarbeitungen tatsächlich stattfinden.

Gerade im medizinischen Bereich ist dies problematisch. Bereits der Besuch bestimmter Unterseiten oder die Nutzung spezieller Terminoptionen kann Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand von Patienten zulassen.

Datenschutzerklärung: Oft nicht mehr aktuell

Auch Datenschutzerklärungen zählen zu den wesentlichen Problemfeldern auf Praxis-Websites. In vielen Fällen spiegeln sie die tatsächlichen Datenverarbeitungen nicht mehr korrekt wider.

Oft wurde die Erklärung ursprünglich einmal erstellt und anschließend über Jahre hinweg nicht mehr angepasst, obwohl sich die Website technisch verändert hat. Umgekehrt enthalten manche Datenschutzerklärungen zahlreiche Standardpassagen zu Diensten, die auf der Website überhaupt nicht eingesetzt werden.

Beides ist rechtlich problematisch. Die Datenschutzerklärung muss die tatsächlichen Verarbeitungsprozesse zutreffend, vollständig und aktuell beschreiben. Andernfalls drohen sowohl datenschutzrechtliche Beanstandungen als auch wettbewerbsrechtliche Risiken.

Rechtliche Verantwortung verbleibt bei der Praxis

Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, die Verantwortung für rechtliche Fehler auf Webdesigner oder Agenturen übertragen zu können. Ein Regressanspruch mag in Einzelfällen sicherlich möglich sein, in erster Linie bleibt jedoch der Praxisinhaber selbst für die rechtmäßige Gestaltung der Website verantwortlich. Verstöße können daher unmittelbar zu Bußgeldern, Schadensersatzforderungen oder Abmahnungen gegenüber der Praxis führen.

Wie schnell selbst unscheinbare Details problematisch werden können, zeigt sich bei Online-Formularen. Noch immer verwenden viele Websites verpflichtende Auswahlfelder wie „Herr“ oder „Frau“, ohne weitere Optionen vorzusehen. Für Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität kann dies eine unzulässige Benachteiligung darstellen. Die Rechtsprechung hat hierzu bereits mehrfach entschieden, dass entsprechende Gestaltungen Persönlichkeitsrechte verletzen können. Teilweise wurden sogar Entschädigungsansprüche zugesprochen.

Fazit: Praxis-Websites benötigen regelmäßige rechtliche Kontrolle

Orthopädische Praxis-Websites unterliegen komplexen rechtlichen Anforderungen. Gleichzeitig entstehen viele Risiken nicht durch offensichtliche Fehler, sondern durch technische oder organisatorische Versäumnisse.

Standardvorlagen und pauschale Lösungen reichen hierfür regelmäßig nicht aus. Entscheidend ist vielmehr eine kontinuierliche rechtliche und technische Überprüfung der eingesetzten Systeme und Inhalte.

Wer seine Website regelmäßig kontrolliert und datenschutzrechtliche Anforderungen frühzeitig berücksichtigt, reduziert nicht nur das Risiko von Abmahnungen und Bußgeldern, sondern stärkt zugleich das Vertrauen seiner Patienten in einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten.

Dennis Morgenstern LL.M. MBA (Wirtschaftsjurist)                               

Rechtsanwalt Florian Decker (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz)

Über die Autoren:

Der Beitrag stammt von der Frame for Business GmbH in Zusammenarbeit mit der Partnerkanzlei Rechtsanwälte Dr. Schultheiß. Weitere Informationen unter www.frame-for-business.de

 

 

Neu vom BVOU: Die Webinarreihe, die Ihren Praxisalltag verändert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie behandeln. Sie dokumentieren. Sie telefonieren. Sie planen. Und irgendwo dazwischen fragen Sie sich: Wann war eigentlich das letzte Mal, dass ich pünktlich Feierabend gemacht habe?

Genau dort setzen wir an.

Neu: Die digitale O+U‑Praxis

Als BVOU haben wir gemeinsam mit MediMeets eine Webinarreihe entwickelt, die anders denkt. Nicht von der Technologie aus — sondern von Ihrem Alltag. Von den Momenten, die jeder kennt und über die selten jemand offen spricht.

6 Probleme, die jeder kennt. 6 Abende, die etwas ändern.

Digitalisierung ist kein Luxus mehr. Es ist der Unterschied zwischen einer Praxis, die funktioniert — und einer, die Sie auffrisst. Wir zeigen Ihnen den Weg — damit Sie im Dschungel der digitalen Lösungen nicht alleine suchen müssen, sondern direkt wissen, was Ihren Alltag wirklich erleichtert.

Die 6 Themen der Reihe

Mittwoch, 29. Juli 2026 um 19:00 Uhr
01 · „Das Telefon hört nie auf.”
Terminbuchung und Erstkontakt — automatisiert, ohne dass Patienten das merken
.

Mittwoch, 26. August 2026 um 19:00 Uhr
02 · „Der Patient sitzt drin, bevor ich weiß, warum er kommt.”
Digitaler Check‑In und strukturierte Anamnese — damit Sie vorbereitet ins Gespräch gehen.

Mittwoch, 30. September 2026 um 19:00 Uhr
03 · „Ich behandle — und schreibe dann noch eine Stunde.”
Die richtige Praxissoftware und KI‑Diktat — damit der Feierabend wieder Ihnen gehört.

Mittwoch, 28. Oktober 2026 um 19:00 Uhr
04 · „Meine Patienten rufen für Dinge an, die ich per Nachricht klären könnte.”
Videosprechstunde und digitale Kommunikation — weniger Anrufe, gleicher Kontakt.

Mittwoch, 25. November 2026 um 19:00 Uhr
05 · „Ich weiß nicht mal, ob sich meine Praxis wirklich lohnt.”
Dienstplanung und Praxisfinanzen — Klarheit, wo heute Nebel ist.

Mittwoch, 13. Januar 2027 um 19:00 Uhr
06 · „Ich merke, das war erst der Anfang.”
KI in der O+U‑Praxis — was heute schon geht und was in zwei Jahren Standard sein wird.

Was Sie in jeder Folge erwartet

Kein Frontalvortrag. Kein Produktmarathon. Sebastian Alsleben (MediMeets) und Jörg Ansorg, Geschäftsführer des BVOU, sprechen offen über das Thema der Folge — wo der echte Schmerz sitzt, welche Lösungen es gibt und was sie wirklich können. Danach zeigen zwei Unternehmen live ihre Ansätze: unterschiedliche Perspektiven auf dasselbe Problem, Sie entscheiden selbst. Am Ende: Ihre Fragen live beantwortet und drei Dinge, die Sie sofort mitnehmen können.

90 Minuten. Live. Kostenlos für BVOU‑Mitglieder.

 

„Neue Wege gehen“ – Dr. Wolfgang Böker über die Zukunft von O&U

Dr. Wolfgang Böker, Präsident des DKOU 2026 des BVOU, spricht über seine Motivation, die Kongresspräsidentschaft zu übernehmen, und seine Vision, tiefgreifende Veränderungen in der Orthopädie und Unfallchirurgie aktiv mitzugestalten. Im Interview erläutert er, wie Digitalisierung, innovative Versorgungskonzepte und eine bessere Verzahnung zwischen stationärer und ambulanter Medizin die Patientenversorgung revolutionieren können.

Herr Dr. Böker, Was war Ihre wichtigste Motivation, die Rolle der Kongresspräsidentschaft zu übernehmen, und welche Ziele möchten Sie während Ihrer Amtszeit erreichen?

Dr. Wolfgang Böker: Die Motivation, die Kongresspräsidentschaft zu übernehmen, war für mich vor allem die Möglichkeit, aktiv Impulse für unser Fach zu setzen. Orthopädie und Unfallchirurgie stehen vor tiefgreifenden Veränderungen – medizinisch, strukturell und gesundheitspolitisch. Der DKOU bietet die Chance, diese Entwicklungen nicht nur zu begleiten, sondern mitzugestalten. Mir ist besonders wichtig, die gesamte Breite unseres Fachs abzubilden, einschließlich der oft vernachlässigten konservativen Inhalte. Ganz gezielt möchte ich den Dialog zwischen Klinik, Praxis, Wissenschaft und Nachwuchs zu fördern.

Das Motto des diesjährigen DKOU lautet “Neue Wege gehen”. Welche konkreten neuen Ansätze in der Patientenversorgung möchten Sie mit dem Kongress vorantreiben, und welche Rolle spielt dabei die Digitalisierung?

Dr. Wolfgang Böker: „Neue Wege gehen“ bedeutet für mich nicht, Bewährtes zu verlassen, sondern neue Strukturen und Denkansätze sinnvoll zu integrieren. Wir müssen Versorgung sektorübergreifend denken und stärker patientenzentriert organisieren. Digitalisierung kann dabei helfen – etwa durch bessere Vernetzung, KI-gestützte Diagnostik oder moderne Kommunikationsstrukturen. Gerade hier gibt es in Deutschland jedoch noch erheblichen Nachholbedarf. Man denke nur an die Einführung der elektronischen Patientenakte, die letztlich mehr als 20 Jahre in Anspruch genommen hat und bis heute im Alltag vielerorts problematisch ist. Darüber hinaus existieren zwischen stationärem und ambulantem Bereich nach wie vor kaum funktionierende digitale Schnittstellen; der Austausch erfolgt häufig noch über klassische Papierdokumente.

Auch bei der für Orthopäden und Unfallchirurgen essenziellen Befundung von Röntgen-, CT- und MRT-Aufnahmen ist die Digitalisierung deutlich langsamer vorangeschritten, als noch vor einigen Jahren erwartet wurde. Hier müssen wir weiter forschen und Innovationen konsequenter in die Versorgung bringen. Gleichzeitig darf Digitalisierung kein Selbstzweck sein – sie muss den ärztlichen Alltag spürbar erleichtern und die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten verbessern.

Sie betonen die Bedeutung einer besseren Verzahnung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung. Welche Herausforderungen sehen Sie aktuell in diesem Bereich, und wie können diese überwunden werden?

Dr. Wolfgang Böker: Die Trennung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung ist in Deutschland vielerorts noch zu starr und führt zu erheblichen Reibungsverlusten – letztlich zulasten der Patientenversorgung. Ich selbst bin als niedergelassener Orthopäde, belegärztlich tätig und zugleich in einem Endoprothesenzentrum angestellt. Dadurch bin ich in allen drei Bereichen der Versorgung verankert und erlebe die daraus entstehenden Probleme täglich hautnah – aber eben auch die möglichen Lösungen.

Wir müssen die Sektorengrenzen überwinden, schon allein deshalb, weil die Ambulantisierung in den kommenden Jahren weiter deutlich zunehmen wird. Viele Krankenhäuser verfügen bislang nicht über geeignete Strukturen, um die daraus resultierende große Zahl ambulanter Patienten adäquat zu versorgen. Hier ist der niedergelassene Bereich gefordert. Die entsprechenden Strukturen müssen konsequent ausgebaut werden. Die fachliche Expertise ist vorhanden: Viele niedergelassene Kolleginnen und Kollegen waren zuvor Oberärzte in Kliniken und können eine medizinisch hochwertige Versorgung gewährleisten.

Die Herausforderungen liegen auch hier vor allem in der Finanzierung. Neue Modelle wie die Hybrid-DRG können helfen – vorausgesetzt, sie werden realistisch und praxisnah kalkuliert.

Gerade in unserem Fach sehen wir, dass Patienten an den Schnittstellen häufig unnötig Zeit und Qualität verlieren. Entscheidend ist deshalb, den Patienten über den gesamten Versorgungsweg hinweg zu begleiten. Der Vorwurf – insbesondere von hausärztlicher Seite –man würde Patienten nach operativen Eingriffen „blutig über den Zaun werfen“, zeigt sehr deutlich, wo die Probleme liegen. Deshalb müssen sowohl die Vorbereitung im Sinne der Prähabilitation als auch die strukturierte Nachsorge deutlich besser koordiniert werden. Dafür braucht es komplexe, aber funktionierende Versorgungskonzepte. Auch hier müssen wir letztlich „neue Wege gehen“.

Wichtig ist dabei, sektorenübergreifende Strukturen zu schaffen, ohne zusätzliche Bürokratie aufzubauen. Dafür benötigen wir gemeinsame Versorgungskonzepte, eine faire Finanzierung und vor allem mehr Vertrauen zwischen allen Beteiligten.

Die orthopädische Rheumatologie liegt Ihnen besonders am Herzen, und Sie sprechen von einem Mangelfach mit extremer Unterversorgung. Welche Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht notwendig, um diese Lücke sowohl in der Patientenversorgung als auch in der Aus- und Weiterbildung zu schließen?

Dr. Wolfgang Böker: Die orthopädische Rheumatologie ist tatsächlich ein Bereich mit erheblicher Unterversorgung. Wir erleben einen zunehmenden Bedarf bei gleichzeitig sinkender Zahl spezialisierter Kolleginnen und Kollegen – sowohl im orthopädischen als auch im internistischen Bereich. Deshalb müssen wir das Fach wieder sichtbarer und attraktiver machen, sowohl in der Weiterbildung als auch im universitären Umfeld.

Viele Kolleginnen und Kollegen wissen heute kaum noch, dass die Rheumatologie ursprünglich ein wesentlicher Bestandteil der klassischen Orthopädie war. Die starke Fokussierung unseres Fachs auf die Unfallchirurgie hat sicherlich dazu beigetragen, dass ein so wichtiges konservatives Gebiet zunehmend aus dem Blickfeld geraten ist. Dabei ist die Rheumatologie ein außerordentlich interessantes und vielseitiges Fach. Gerade im niedergelassenen Bereich trifft man hier auf einen enormen Bedarf, weil die Versorgung rheumatologischer Patienten in vielen Regionen Deutschlands inzwischen nicht mehr ausreichend gewährleistet ist.

Wichtig sind gezielte Förderprogramme, strukturierte Weiterbildungsangebote und eine stärkere Verankerung des Fachs in der praktischen Versorgung. Die Weiterbildungsordnung wurde bereits sinnvoll reformiert, sodass der Erwerb der Zusatzbezeichnung Orthopädische Rheumatologie heute deutlich einfacher ist als noch vor einigen Jahren. Auch die Inhalte sind praxisnäher und realistischer gestaltet worden. Dennoch fehlt es weiterhin an geeigneten Ausbildungsstätten – sowohl im klinischen als auch im ambulanten Bereich.

Auch hier müssen wir sektorübergreifende Strukturen schaffen, um Weiterbildung und Versorgung sinnvoll miteinander zu verknüpfen. Letztlich geht es darum, chronisch kranke Menschen frühzeitig, interdisziplinär und kontinuierlich zu betreuen.

Der DKOU ist der größte Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie in Europa mit Teilnehmern aus über 50 Ländern. Welche internationalen Trends oder Innovationen erwarten Sie, die in diesem Jahr besonders im Fokus stehen werden?

Dr. Wolfgang Böker: International sehen wir derzeit eine Vielzahl spannender Entwicklungen, die unser Fach in den kommenden Jahren nachhaltig verändern werden. Besonders dynamisch sind die Fortschritte in den Bereichen Digitalisierung, Robotik, individualisierte Endoprothetik und regenerative Therapieverfahren. Hinzu kommen KI-basierte Anwendungen, die sowohl in der Diagnostik als auch in der Therapieplanung zunehmend relevant werden. Gerade in der Bildgebung, der Analyse komplexer Datensätze oder der Unterstützung operativer Prozesse eröffnen sich hier völlig neue Möglichkeiten. Gleichzeitig müssen wir aber auch kritisch hinterfragen, wie diese Technologien sinnvoll in den klinischen Alltag integriert werden können und welchen tatsächlichen Nutzen sie für unsere Patientinnen und Patienten bringen.

Parallel dazu beobachten wir international einen deutlichen Wandel der Versorgungsstrukturen. Viele Länder setzen bereits seit Jahren konsequenter auf ambulante oder hybrid organisierte Versorgungskonzepte, während Deutschland hier noch vergleichsweise stark in traditionellen sektoralen Strukturen verhaftet ist. Gerade deshalb lohnt sich der Blick ins Ausland. Andere Gesundheitssysteme haben zum Teil sehr pragmatische Lösungen entwickelt – sowohl hinsichtlich der Patientensteuerung als auch bei Fragen der Finanzierung, Digitalisierung oder Weiterbildung.

Gemeinsam mit unseren Partnerländern, den Niederlanden und Polen, werden wir deshalb auf dem DKOU eine gemeinsame Sitzung gestalten, die sich insbesondere mit den Themen Versorgung und Weiterbildung in unterschiedlichen europäischen Gesundheitssystemen beschäftigt. Dabei geht es nicht nur um einen wissenschaftlichen Austausch, sondern auch um die Frage, wie unterschiedliche Länder auf aktuelle Herausforderungen reagieren: Fachkräftemangel, Ambulantisierung, ökonomischer Druck oder die zunehmende Spezialisierung innerhalb unseres Fachs betreffen letztlich alle europäischen Gesundheitssysteme.

Der DKOU lebt seit jeher vom internationalen Austausch. Ich halte es für ausgesprochen wichtig, über die Grenzen des eigenen Systems hinauszublicken und unterschiedliche Herangehensweisen kennenzulernen. Gerade aus dem Vergleich verschiedener Strukturen können oft wertvolle Impulse entstehen. Nicht jedes Modell lässt sich eins zu eins übertragen, aber viele Ideen können helfen, die eigene Versorgung weiterzuentwickeln. Dieser offene Austausch ist aus meiner Sicht ein wesentlicher Bestandteil von Innovation und Fortschritt in Orthopädie und Unfallchirurgie.

Die Orthoklinik Lüneburg, an der Sie als Belegarzt tätig sind, hat vor einigen Jahren einen Trägerwechsel erlebt. Inwiefern hat sich dies auf Ihre Arbeit und die Ausrichtung der Klinik ausgewirkt, und welche Impulse möchten Sie in Ihrer Rolle als ärztlicher Leiter setzen?

Dr. Wolfgang Böker: Der Trägerwechsel an der Orthoklinik Lüneburg hat natürlich Veränderungen mit sich gebracht, gleichzeitig aber auch neue Möglichkeiten eröffnet. Wir sind heute als Spezialklinik in eine größere Versorgungsstruktur eingebettet, was in vielen Bereichen Vorteile bietet – etwa bei der interdisziplinären Zusammenarbeit oder bei organisatorischen Abläufen.

Gleichzeitig habe ich aber auch erfahren, dass der bürokratische Aufwand in größeren Krankenhausstrukturen deutlich höher ist, als ich es zuvor gewohnt war. Insbesondere die zunehmende Digitalisierung hat nicht automatisch zu einer Entlastung geführt. Im Gegenteil: Die Einführung elektronischer Dokumentationssysteme und der elektronischen Patientenakte bedeutet im klinischen Alltag häufig einen erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand – oftmals sogar mehr als früher bei der klassischen papiergeführten Akte.

Hinzu kommt, dass viele administrative Tätigkeiten zunehmend auf das ärztliche Personal übertragen wurden. Dadurch ist die Belastung im Alltag weiter gestiegen. Die Effizienzgewinne, die wir im ambulanten Bereich durch Digitalisierung durchaus erlebt haben, lassen sich im stationären Bereich bislang offenbar nicht in gleicher Weise realisieren. Diese Erfahrungen haben meinen Blick auf die Weiterentwicklung digitaler und sektorenübergreifender Strukturen durchaus geprägt.

Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass Digitalisierung nicht zu einer zusätzlichen Belastung wird, sondern tatsächlich Prozesse vereinfacht und die Versorgung verbessert. Technologie muss den ärztlichen Alltag unterstützen – nicht dominieren. Medizinische Qualität und Patientenorientierung müssen dabei immer im Mittelpunkt stehen.

Mir ist es wichtig, moderne Strukturen mit einer persönlichen und verantwortungsvollen Medizin zu verbinden. Gerade kleinere spezialisierte Einheiten können häufig sehr flexibel, effizient und patientennah arbeiten. Diese Stärke sollten wir auch innerhalb größerer Versorgungsstrukturen bewahren.

Herr Dr. Böker, Sie sind über viele Jahre Landesvorsitzender des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) in Niedersachsen. Welche Erfahrungen aus dieser Zeit prägen Ihre berufspolitische Arbeit, und wie fließen diese in Ihre Rolle als Präsident des DKOU 2026 ein?

Dr. Wolfgang Böker: Die Tätigkeit im BVOU hat meinen Blick auf die Versorgungssituation in Deutschland stark geprägt. Dort erlebt man sehr unmittelbar, mit welchen Herausforderungen Kolleginnen und Kollegen im Alltag konfrontiert sind – von zunehmender Bürokratie über wirtschaftlichen Druck bis hin zum Nachwuchsmangel.

Neben meiner Tätigkeit im BVOU bin ich seit vielen Jahren auch in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen aktiv und inzwischen Vorsitzender des beratenden Fachausschusses. Dadurch erlebe ich die Probleme der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sehr direkt. Viele Sorgen und Entwicklungen werden unmittelbar an mich herangetragen. Gerade in der aktuellen Situation mit teilweise einschneidenden Honorarkürzungen ist es wichtig, gesundheitspolitische Entwicklungen nicht nur theoretisch zu diskutieren, sondern ihre konkreten Auswirkungen auf die tägliche Versorgung zu kennen.

Die Erfahrungen aus der berufspolitischen Arbeit helfen dabei, auch im politischen Umfeld realistisch und strategisch agieren zu können. Denn viele Probleme unseres Gesundheitssystems entstehen nicht auf der Ebene der Medizin, sondern durch strukturelle und gesundheitspolitische Rahmenbedingungen. Umso wichtiger ist es, dass sich Ärztinnen und Ärzte aktiv in diese Diskussionen einbringen.

Diese Erfahrungen fließen selbstverständlich auch in meine Rolle als DKOU-Präsident ein. Der Kongress soll nicht nur wissenschaftliche Entwicklungen präsentieren, sondern auch die gesundheitspolitische Realität unseres Fachs abbilden. Orthopädie und Unfallchirurgie stehen aktuell vor tiefgreifenden Veränderungen – sei es durch Ambulantisierung, Digitalisierung, ökonomischen Druck oder den Wandel der Versorgungsstrukturen. Der DKOU muss deshalb auch ein Forum sein, in dem diese Themen offen, kritisch und konstruktiv diskutiert werden können.

Dr. Wolfgang Böker, Danke für das Gespräch!

Das Interview führte Janosch Kuno

SpiFa fordert Arzneimittelabgabe in Arztpraxen für Akutfälle

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Bundesregierung auf, die Abgabe von Arzneimitteln in medizinisch begründeten Akutfällen unmittelbar in Arztpraxen zu ermöglichen. Hintergrund sind zunehmende Versorgungslücken insbesondere im ländlichen Raum, in denen Apotheken schließen, Arztpraxen aber weiterhin die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen.

Während Patientinnen und Patienten nach einer ärztlichen Untersuchung oftmals dringend auf eine sofortige medikamentöse Behandlung angewiesen sind, müssen sie vielerorts erhebliche Wege zur nächsten Apotheke zurücklegen. In einzelnen Regionen existiert bereits heute keine Apotheke mehr vor Ort – sehr wohl aber noch haus- und fachärztliche Praxen.

Der SpiFa sieht ein ernstzunehmendes Versorgungsproblem

„Wenn die nächste Apotheke viele Kilometer entfernt ist, darf ein dringend benötigtes Antibiotikum, Schmerzmittel oder Asthmaspray nicht an der Entfernung scheitern. Wer eine medizinische Diagnose stellt und eine akute Behandlung für erforderlich hält, muss den Patientinnen und Patienten in klar definierten Ausnahmefällen auch unmittelbar helfen können“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich.

Der Dachverband der fachärztlichen Berufsverbände fordert deshalb eine gesetzliche Regelung, die Ärztinnen und Ärzten in Akutfällen die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ermöglicht. Dies soll insbesondere dort gelten, wo eine zeitnahe Versorgung über eine Apotheke tatsächlich nicht gewährleistet werden kann.

Dabei betont der SpiFa ausdrücklich, dass es nicht um eine Verlagerung der regulären Arzneimittelversorgung aus den Apotheken in die Arztpraxen geht. Die flächendeckende Versorgung durch öffentliche Apotheken bleibt ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens. Wo diese Versorgung jedoch faktisch nicht mehr gewährleistet werden kann, muss der Gesetzgeber pragmatische Lösungen schaffen.

Dr. Heinrich weiter: „Die Menschen erwarten zu Recht, dass ihnen nach einer ärztlichen Untersuchung auch tat-sächlich geholfen wird. Eine gute Gesundheitsversorgung endet nicht mit dem Rezeptblock. Sie endet erst, wenn die notwendige Therapie beginnen kann. Gesundheitspolitik muss sich an der Lebenswirklichkeit der Patientinnen und Patienten orientieren – nicht an überholten Sektorengrenzen.“

Der SpiFa verweist darauf, dass zahlreiche europäische Staaten bereits Regelungen kennen, die Ärztinnen und Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen die unmittelbare Arzneimittelabgabe erlauben. Deutschland sollte diese Erfahrungen nutzen, um die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu stärken und unnötige Verzögerungen bei dringend erforderlichen Behandlungen zu vermeiden.

Der Spitzenverband appelliert an die Bundesregierung, die derzeit anstehenden gesetzlichen Regelungen zur Arzneimittelversorgung dafür zu nutzen, eine patientenorientierte Ausnahmeregelung für medizinische Akutfälle zu schaffen.

Quelle: SpiFa

GKV-BSSG: Erst die Kasse, dann der Patient. Versorgung braucht verlässliche Finanzierung, nicht Sparlogik

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) nimmt zum beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BSSG) Stellung.

Das Gesetz markiert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Gesundheitspolitik – weg von Wettbewerb und Innovation, hin zu kompletter Budgetierung und Regulierung. Für orthopädisch-unfallchirurgische Praxen und die notwendige stationäre Versorgung dieser Patienten in Krankenhäusern bedeutet dies eine existenzielle Bedrohung.

Der zentrale Widerspruch: Reformen ohne Finanzierung und Spargesetz vor Versorgungssteuerung

Dr. med. Helmut Weinhart, BVOU-Vorstandssprecher, kritisiert: „Das Gesetz zeigt eindeutig, dass es sich um ein reines Spargesetz und nicht um eine Reform des Gesundheitssystems handelt.” Was als Beitragssatzstabilisierung verkauft wird, ist faktisch die Reduktion des für Patientinnen und Patienten verfügbaren Versorgungsumfangs.

Die Bundesregierung kündigt Strukturreformen, bessere Patientensteuerung und eine Neuordnung der Versorgung an, belastet aber zuvor genau die Praxen und Kliniken, die diese Reformen tragen sollen.

Zuerst die Verknappung des Versorgungsumfangs und anschließend die Steuerung zur Verbesserung der Versorgung – das ist definitiv die falsche Reihenfolge und zum Scheitern verurteilt.

Dr. med. Anna-Katharina Doepfer, BVOU-Vizepräsidentin, ergänzt: „Leistungsbereitschaft wird durch die Budgetlogik faktisch bestraft. Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik bedeutet ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot: weniger Kassenfälle, mehr Priorisierung, mehr Selbstzahler- und IGeL-Leistungen, keine ambulante Weiterbildung – damit eine deutliche Einschränkung der Patientenversorgung!”

Besonders problematisch ist dabei: Auch bisher extrabudgetär vergütete Leistungen werden in die Budgetlogik zurückgeführt beziehungsweise ausnahmslos gedeckelt. Das betrifft ausdrücklich Leistungen, die bisher gerade deshalb extrabudgetär vergütet wurden, weil sie politisch gewollt waren – unter anderem offene Sprechstunden, kurzfristig vermittelte Termine von Hausärzten und ambulante Operationen.

Patienten erleben zunehmend Einschränkungen: Konkrete Folgen für die ambulante orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung

Die aktuelle Gesetzgebung hat erhebliche Auswirkungen auf den Versorgungsumfang für unsere Patienten in der GKV. Besonders betroffen sind orthopädisch-unfallchirurgische Praxen, die eine zentrale Rolle in der ambulanten Versorgung spielen. Die Auswirkungen auf niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen sind dramatisch:

  • Minderung des Versorgungsbudgets in erheblichem Ausmaß: Nach aktuellen Einschätzungen müssen viele orthopädisch-unfallchirurgische Praxen mit Umsatzminderungen in der Größenordnung von durchschnittlich im mittleren fünfstelligen bis deutlich sechsstelligen Bereich pro Jahr rechnen. Je nach Praxisstruktur, Anteil offener Sprechstunden, vermittelter Patienten und ambulanter Operationen kann die Belastung deutlich höher ausfallen. Hinzu kommen steigende Kosten durch Inflation, steigende Personalkosten, Mieten, Energie-, Material-, Hygiene-, IT- und Digitalisierungskosten. Der tatsächliche wirtschaftliche Effekt wird deshalb erheblich schwerer wiegen.
  • Ambulante Operationen unter Druck: Zum jetzigen Zeitpunkt kann niemand seriös davon ausgehen, dass ambulante Operationen weiterhin im gewohnten Umfang angeboten werden können. Der Leistungsumfang wird durch Budgetierung abgeriegelt. Patienten müssen sich auf längere Wartezeiten einstellen oder die Operation unter stationären Bedingungen durchführen lassen. Aber auch das wird kaum möglich sein, weil mit dem Spargesetz auch die Kontrollen des Medizinischen Dienstes im stationären Versorgungsbereich weiter ausgeweitet werden sollen. Dieser kontrolliert insbesondere auch Operationen, die üblicherweise ambulant durchgeführt werden sollen. Wenn ambulante Operationen budgetiert und gleichzeitig durch MD-Prüfungen zusätzlich reguliert werden, entsteht ein doppelter Effekt für Leistungseinschränkungen.
  • Leistungssteigerung wird ausgeschlossen: Wenn Mehrleistung nicht mehr bezahlt wird, sondern in ein gedeckeltes Budget hineinläuft, wird diese Leistung nur noch für die Patienten innerhalb des Budgets angeboten. Weiteren Patienten bleibt der Zugang zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie zu Lasten der GKV staatlich versagt. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einer alternden Bevölkerung bedeutet dies eine scharfe Leistungsbegrenzung, die in längeren Wartezeiten und bei akuten Beschwerden in den zunehmend überlasteten Notaufnahmen eines Krankenhauses mit gleichzeitig folgenden höheren Kosten enden wird.

Der BVOU warnt vor einem Wegfall von mindestens 46 Millionen Facharztterminen bundesweit. Für die Orthopädie und Unfallchirurgie bedeutet dies konkret: weniger verfügbare Termine, längere Wartezeiten, geschlossene Praxen und eine Gefährdung – nicht nur der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung.

Krankenhausreform trifft auf Spargesetz: Eine gefährliche Gleichzeitigkeit

Das GKV-Spargesetz steht nicht allein für Leistungsbegrenzung und Umstrukturierung. Es trifft auf eine Krankenhausreform mit Leistungsbegrenzungen, politisch gewollter Ambulantisierung nur am Krankenhaus, Transformation und auf eine noch nicht verabschiedete Notfallreform, eine nicht ausformulierte Primärversorgung sowie zunehmende Digitalisierungspflichten. Genau diese Gleichzeitigkeit macht die Situation für Krankenhäuser gefährlich.

„Das GKV-Stabilisierungsgesetz führt zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der aktuell eh schon schwer angeschlagenen Versorgungskrankenhäuser, da Vergütungsanpassungen weit hinter den tatsächlichen Kostensteigerungen liegen. Durch den verschärften Druck auf viele Kliniken werden notwendige Investitionen massiv erschwert und die Versorgungssicherheit – insbesondere in ländlichen Regionen – langfristig gefährdet. Statt kurzfristiger Kostendämpfung braucht es eine langfristige, nachhaltige und planbare Finanzierung für die Krankenhäuser, um Planungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität zu ermöglichen und damit eine dauerhafte, hochwertige Patientenversorgung zu gewährleisten”, mahnt Prof. Dr. med. Alexander Beck, BVOU-Vorstandsmitglied und Chefarzt des KWM in Würzburg.

Für die stationäre Orthopädie und Unfallchirurgie bedeutet die Krankenhausreform, dass künftig nicht mehr allein die historisch gewachsene Abteilungsstruktur entscheidend sein wird, sondern die Frage, welche Leistungsgruppen einem Standort planwirtschaftlich vom Bundesland zugewiesen werden und ob die jeweiligen Struktur-, Personal- und Qualitätsvoraussetzungen erfüllt werden. Endoprothetik, Revisionsendoprothetik, Spezielle Traumatologie, Wirbelsäulenchirurgie und Unfallversorgung hängen künftig unmittelbar an diesen Vorgaben.

Wenn Leistungsgruppen falsch definiert werden oder wenn die Facharztkompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie nicht sachgerecht abgebildet wird, kann das massive Folgen haben: für Abteilungen, für Chefärztinnen und Chefärzte, für Weiterbildungsbefugnisse, für regionale Versorgungsaufträge und für die Zusammenarbeit zwischen Klinik und Praxis.

Univ.-Prof. Dr. med. Renkawitz, BVOU-Vizepräsident und Ordinarius der Universitätsorthopädie in Regensburg, ergänzt: „Gesetzliche Veränderungen dürfen nicht zu einer Einschränkung der stationären Versorgungssicherheit von Menschen mit muskuloskelettalen Erkrankungen in der Bundesrepublik führen.” Wenn gesetzliche Tarifsteigerungen für das Personal nicht mehr vollständig refinanziert werden, Erlöse begrenzt, MD-Prüfungen ausgeweitet und zusätzliche Regulierungen geschaffen werden, entsteht keine geordnete Strukturreform, sondern die Gefahr einer kalten Strukturbereinigung. Dann entscheidet nicht der tatsächliche Versorgungsbedarf einer Region darüber, welche Klinikstandorte künftig gebraucht werden, sondern die kurzfristige Liquiditätslage einzelner Häuser.

Der eigentliche Widerspruch liegt auf der Hand

Die Politik fordert mehr Ambulantisierung, mehr digitale Vernetzung, mehr Steuerung in der Regel- und Notfallversorgung, mehr Qualität, mehr Transparenz und mehr Spezialisierung. Gleichzeitig werden aber genau die Strukturen, die diese Aufgaben tragen sollen, wirtschaftlich unter Druck gesetzt. Wer so etwas in den Raum stellt, während er sehenden Auges die Axt an die wirtschaftliche Basis der Praxen und Kliniken legt, hat die Realität völlig verlassen. Unter diesen Bedingungen noch pauschale Termingarantien zu fordern, wirkt eher populistisch oder als Realsatire.

Forderungen des BVOU

Der BVOU fordert die Politik auf, die aktuellen Reformvorhaben zusammenhängend zu betrachten und nicht durch isolierte Sparmaßnahmen zu unterlaufen:

Für die ambulante Versorgung:

  • Die Politik muss ihrer Verantwortung für eine bedarfsgerechte Versorgung gerecht werden: Budgetierungsmechanismen dürfen nicht dazu führen, dass insbesondere chronisch erkrankte und multimorbide Patientinnen und Patienten im Zugang zur fachärztlichen Versorgung benachteiligt werden.
  • Ambulante Leistungen, die politisch gewollt sind – insbesondere ambulante Operationen, offene Sprechstunden, Direktzugang zum Facharzt gemäß Ersteinschätzung und hausarztvermittelte Termine für zeitnahe Versorgung – müssen dauerhaft extrabudgetär und kostendeckend vergütet werden.
  • Schnelle Termine, offene Sprechstunden und zusätzliche Versorgungsangebote wie kurzfristige Termine durch Primärversorgungsebene beim Facharzt brauchen eine wirtschaftliche Grundlage, keine Budgetlogik.
  • Leistungsbereitschaft und Versorgungsengagement dürfen nicht sanktioniert werden: Mehrleistung muss zu einer adäquaten Vergütung führen.
  • Prävention und frühzeitige Behandlung sind strukturell zu stärken und finanziell abzubilden, um Krankheitslast und Folgekosten nachhaltig zu reduzieren.

Für die stationäre Versorgung:

  • Wer Krankenhäuser über Leistungsgruppen neu ordnet, muss sicherstellen, dass orthopädisch-unfallchirurgische Fachkompetenz korrekt abgebildet und Weiterbildung nicht geschwächt wird.
  • Krankenhausreform braucht Ordnung statt kalter Strukturbereinigung – mit ausreichender Übergangszeit und verlässlicher und planbarer Finanzierung.

Übergreifend:

  • Primärversorgung, Patientensteuerung und Krankenhausreform brauchen verlässliche Finanzierung, klare Verantwortlichkeiten und praxistaugliche Abläufe. Strukturveränderungen brauchen verlässliche Übergangsfinanzierungen, um eine ungeplante Marktbereinigung zu verhindern.
  • Weiterbildung ist als integraler Bestandteil der Versorgungsstruktur verbindlich im ambulanten und stationären Versorgungsbereich zu sichern und zu finanzieren. Die Weiterbildung im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie muss auch unter den neuen Bedingungen der Ambulantisierung und Budgetierung gewahrt und ausgebaut werden. Sonst haben wir morgen keine Ärztinnen und Ärzte mehr, die Erkrankungen am Bewegungsapparat in hoher Qualität versorgen können.
  • Digitalisierung muss Versorgungsprozesse verbessern und darf nicht zu zusätzlicher, unvergüteter Bürokratie führen.
  • Konzepte zur Überwindung der Sektorengrenzen sind mit zunehmender Ambulantisierung zu entwickeln und einzuführen.

Fazit

Versorgung lässt sich nicht kaputtsparen. Der BVOU wird sich weiterhin geschlossen für die Sicherung der ambulanten, stationären, präventiven und rehabilitativen orthopädisch-unfallchirurgischen Versorgung und auch der Notfallversorgung einsetzen. Wir entwickeln jetzt für unsere Mitglieder klare Handlungsempfehlungen, um auf die Herausforderungen dieses Spargesetzes angemessen zu reagieren. Dabei werden wir uns eng mit den Organen der Selbstverwaltung, der KBV, den KVen sowie dem Spitzenverband der Fachärzte abstimmen und geschlossen gegenüber der Politik und Öffentlichkeit auftreten. Orthopädie und Unfallchirurgie braucht starke Praxen, starke Kliniken, funktionierende Kooperationen, verlässliche Weiterbildung und eine faire Finanzierung in beiden Sektoren. Alles andere gefährdet die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.

Webinar zum Thema

Wir berichten am Freitag, 17.07.26 um 19:00 Uhr zum aktuellen Stand zum Thema GKV-BSSG und diskutieren die Folgen mit namhaften Experten.

  • Dr. Helmut Weinhart – Vorstandsprecher BVOU
  • Kerstin van Ark – Geschäftsführerin DGPRÄC
  • Dr. Jörg Ansorg – Geschäftsführer BVOU Dazu namhafte Juristen (Dr. Clausen und Dr. List) und Abrechnungsexperten aus beiden Netzwerken/Fachgesellschaften.

 

Umfrage: Anwendung von Expertenkonsens-Empfehlungen in klinischen Leitlinien

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie herzlich einladen, an einer wichtigen internationalen Forschungsstudie teilzunehmen, die sich mit der Wahrnehmung und Anwendung von klinischen Leitlinien-Empfehlungen befasst.

Hintergrund und Bedeutung der Studie

In der modernen Medizin entstehen regelmäßig klinische Fragen, die sich nicht vollständig durch wissenschaftliche Evidenz beantworten lassen. In solchen Fällen greifen Leitlinienentwickler:innen auf Expertenkonsens-Empfehlungen zurück, um Kliniker:innen in ihrer täglichen Praxis Orientierung zu geben. Bislang ist jedoch wenig darüber bekannt, wie Sie als Leitlinienleser:innen diese Empfehlungen verstehen, interpretieren und in Ihrem klinischen Alltag umsetzen.

Worum geht es in dieser Umfrage?

Diese Studie untersucht Ihre Perspektive auf Konsens-Empfehlungen von klinischen Expert:innen – insbesondere in Bereichen, wo wissenschaftliche Evidenz begrenzt ist. Ihre Erfahrungen und Sichtweisen sind entscheidend für das Verständnis der Behandlungsrealität.

Ihre Vorteile der Teilnahme

  • Kurze Dauer: Die Bearbeitung dauert weniger als 10 Minuten
  • Anonymität: Ihre Antworten werden vollständig anonym erfasst
  • Freiwilligkeit: Sie können jederzeit abbrechen
  • Ethisch geprüft: Die Studie hat ein positives Votum der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen

Ihre Unterstützung ist wertvoll

Ihre ehrlichen und intuitiven Antworten tragen wesentlich zu einer besseren Verständnis der klinischen Praxis bei und helfen, zukünftige Leitlinien praxisnäher zu gestalten. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit an: medizindidaktik@uk-essen.de

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz – was auf uns zukommt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen.

Ziel der Bundesregierung ist es offiziell, die Beitragssätze der GKV zu stabilisieren und die Ausgabendynamik zu begrenzen.

Für uns in den Praxen bedeutet das ab 01.01.2027 aber vor allem: weniger Geld für ambulante Leistungen (auch operative Eingriffe) und auch Leistungen im EGV-Bereich, aber auch weniger Leistungen im stationären Bereich.

Die KBV geht davon aus, dass der ambulanten Versorgung im kommenden Jahr bundesweit je nach Fachgruppe Vergütungsabschläge von bis zu rund 20–25 % drohen. In Hamburg werden wir bei ca. 30 % liegen. Die individuellen Honorarberechnungen der KV Hamburg bekommt ihr in den nächsten Tagen; sie zeigen, wie sich die Kürzungen konkret bei euch auswirken. Kurz vor Abschluss des Verfahrens wurde ein einziger, sehr umfangreicher Änderungsantrag der Regierungsfraktionen nachgereicht, der das Gesetz an mehreren Stellen noch einmal verschärft und zusätzliche handwerkliche Probleme geschaffen hat.

Es ist möglich, dass die erste Welle KV-Berechnungen diese Änderungen noch nicht vollständig abbildet. Klar ist bereits, dass auch bisher extrabudgetär vergütete Leistungen (z. B. Prävention, ambulante Operationen, Impfungen) künftig in stärker begrenzte Budgets (ggf. sogar in die MGV) gezogen werden sollen.

Was heißt das ganz praktisch?

Wir werden unsere Leistungen künftig konsequent an der Bezahlung ausrichten müssen. Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik bedeutet ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot: weniger Kassenfälle, mehr Priorisierung, mehr Selbstzahler- und IGeL-Leistungen.

Dr. Anna-Katharina Doepfer, Vizepräsidentin

Veranstaltungshinweis BVOU-Webinar

Wir berichten am Freitag, 17.07.26 um 19:00 Uhr zum aktuellen Stand zum Thema GKV-BSSG und diskutieren die Folgen mit namhaften Experten.

  • Dr. Helmut Weinhart – Vorstandsprecher BVOU
  • Kerstin van Ark – Geschäftsführerin DGPRÄC
  • Dr. Jörg Ansorg – Geschäftsführer BVOU

    Dazu namhafte Juristen (Dr. Clausen und Dr. List) und Abrechnungsexperten aus beiden Netzwerken/Fachgesellschaften.