Im Rahmen der IGOST-Session „Infokurs Botulinumtoxin in Orthopädie, Neurologie und Schmerztherapie“ erwartet Sie ein spannendes Doppel-Update zu aktuellen Entwicklungen und klinischen Anwendungen von Botulinumtoxin („Botox“) in der Neurologie und Schmerztherapie.
Mittwoch, 21.10. (17.00 – 18.00) Kurs für Fortgeschrittene
Freitag, 23.10. (13.30 – 15.00) Infokurs für Neueinsteiger
Für wen ist die Session interessant?
Die Veranstaltung richtet sich an alle, die sich für innovative, evidenzbasierte Therapieoptionen in der Neurologie, Orthopädie und Schmerztherapie interessieren – von der Grundlagenforschung bis zur praktischen Anwendung im klinischen Alltag.
Nach dem erfolgreichen Auftakt, führt der BVOU die Spendenaktion durch Dr. Markus Schneider auch in diesem Jahr fort. Auch diesmal ist Petrus Shilongo, Medical Officer aus Windhoek, vor Ort und berichtet aus erster Hand.
Weinverkostung für den guten Zweck
Am Stand des BVOU (Dienstag 20.10. bis Donnerstag 22.10. jeweils in der letzten Pause des Tagesprogramms) gibt es erneut eine Weinverkostung: Ein Rheinhessen Riesling kann probiert und bestellt werden – jede Flasche bringt 5 Euro für das Spendenprojekt. Der gesamte Erlös kommt ohne Abzüge dem Projekt in Namibia zugute. Bestellungen sind auch über einen Link außerhalb des Kongresses möglich.
Spenden und Sachspenden willkommen
Neben Geldspenden sind gezielt Sachspenden gefragt – insbesondere Hinweise auf bevorstehende Klinikschließungen, bei denen Instrumente frei werden. Ansprechpartner ist Dr. Markus Schneider. Besuchen Sie uns am BVOU-Stand – wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Unterstützung!
Dr. Helmut Weinhart (BVOU-Vorstandssprecher und stellv. Vorsitzender SpiFa) kritisiert die geplante Änderung der Hybrid-DRG als gesundheitspolitische Rolle rückwärts. Statt unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, soll ab 2027 ausgerechnet die Übernachtung darüber entscheiden, ob eine Behandlung weiterhin mit der Hybrid-DRG-Fallpauschale vergütet wird. Dr. Weinhart warnt: Damit ist mit mehr Krankenhausübernachtungen zum Schaden der Patientinnen und Patienten und mit erheblichen Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung zu rechnen.
„Die Politik wollte mehr ambulante Behandlungen und weniger unnötige Krankenhausaufenthalte. Jetzt dreht sie die Richtung um: Wer seine Patienten nach einem Eingriff sicher nach Hause entlässt, verliert die Hybrid-DRG. Wer sie stationär über Nacht behandelt, behält die Fallpauschale. Damit wird Krankenhausbehandlung finanziell belohnt und Ambulantisierung ausgebremst. Diesen politischen Irrweg bezahlen am Ende die Patientinnen und Patienten und die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler“, erklärt Dr. med. Helmut Weinhart, stellvertretender Vorsitzender des SpiFa.
Nach der geplanten Änderung sollen die erfassten Leistungen ohne Übernachtung im Jahr 2027 ausschließlich nach den Preisen der vertragsärztlichen Gebührenordnung vergütet werden, sowohl in Facharztpraxen als auch in Krankenhäusern. Bei stationärer Behandlung mit Übernachtung bleibt dagegen die Hybrid-DRG-Fallpauschale bestehen. Damit wird das zentrale Reformversprechen aufgegeben: eine einheitliche Vergütung unabhängig davon, ob eine Behandlung ambulant oder stationär erfolgt.
„Wenn die Behandlung mit Übernachtung einen höheren Erlös bringt, setzt die Politik einen Anreiz, Krankenhausaufenthalte beizubehalten. Deshalb rechnen wir ab 2027 mit mehr Übernachtungen, die bei einer konsequenten Förderung der ambulanten Versorgung vermieden werden könnten. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das zusätzliche Belastungen und vermeidbare Krankenhausrisiken. Für die Krankenversicherung drohen erhebliche Mehrausgaben. Eine angebliche Sparmaßnahme kann so zur teuren Fehlentscheidung werden“, warnt Weinhart.
Mehr Krankenhausübernachtungen binden zudem Betten und Pflegepersonal, die für Menschen mit einem tatsächlichen stationären Behandlungsbedarf gebraucht werden. Die geplante Regelung gefährdet damit gleich mehrere Ziele der Gesundheitspolitik: Krankenhäuser zu entlasten, knappe personelle Ressourcen sinnvoll einzusetzen und die Versorgung stärker am medizinischen Bedarf auszurichten.
Gleichzeitig sollen niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte zusätzliche Eingriffe aus den Krankenhäusern übernehmen. Dafür benötigen Praxen und ambulante OP-Zentren Personal, Räume, Technik und verlässliche wirtschaftliche Bedingungen.
„Man kann nicht von den Facharztpraxen verlangen, die Krankenhäuser zu entlasten, und ihnen gleichzeitig den wirtschaftlichen Anreiz dafür entziehen. Wer jetzt in ambulante Versorgung investiert, muss sich auf politische Zusagen verlassen können. Dieser Vorschlag zerstört Vertrauen und gefährdet den Ausbau der Versorgung“, so Weinhart.
Der SpiFa fordert, die geplante Sonderregelung für 2027 zu streichen und die einheitliche Vergütung zu erhalten. Einsparungen müssen durch die Vermeidung unnötiger Krankenhausaufenthalte erreicht werden. Wer stattdessen die ambulante Alternative schwächt und Übernachtungen finanziell attraktiver macht, dreht die Ambulantisierung zulasten der Patientinnen und Patienten und der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zurück.
Berlin – Der BVOU bietet seinen Mitgliedern während des diesjährigen Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) 2026 wieder eine unentgeltliche Rechtsberatung an: Verbandsjustiziar Dr. Jörg Heberer steht direkt am Stand im CityCube auf dem DKOU-Gelände für rechtliche Fragen und für 30-minütige Informationsgespräche zur Verfügung.
Sprechzeit am BVOU-Stand:
22. Oktober von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Interessenten können sich bei den Mitarbeitern am BVOU-Stand im Vorfeld unter service@bvou.net für ein Beratungsgespräch anmelden. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung auch Ihre Mobilnummer an, damit wir Sie erreichen können, falls es Rückfragen gibt oder es zu einer kurzfristigen Terminverschiebung kommt.
Dr. Jörg Heberer unterstützt den BVOU seit 2009 in Rechts- und Verbandsfragen. Seine Hauptaufgabe ist die Beratung und Unterstützung der Mitglieder in Medizinrecht, Arbeits- und Sozialrecht, bei Vertragsprüfungen und Anfragen zur Honorarpolitik. Auch werden von ihm mit Unterstützung des geschäftsführenden Vorstands Musterklagen geführt oder begleitet.
Am vergangenen Montag ist die bundesweite Kampagne „Versorgen statt Sparen“ des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) gestartet, die auch der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (BVOU) unterstützt.
Die Kampagne richtet sich bewusst an Patientinnen und Patienten. Sie macht sichtbar, welche Bedeutung eine verlässlich finanzierte ambulante fachärztliche Versorgung für Termine, Behandlungskapazitäten und eine wohnortnahe Versorgung hat. Hintergrund sind die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verbundenen Einschnitte in die Finanzierung der fachärztlichen Versorgung.
Im Mittelpunkt stehen drei fachgruppenübergreifende Botschaften:
„Ihr Facharzt ist nicht selbstverständlich.“ „Wer bei Fachärzten spart, spart an Ihrer Versorgung.“ „Sie brauchen einen Facharzt. Nicht irgendwann.“
Insgesamt umfasst die Kampagne aktuell 18 Plakatmotive für unterschiedliche Bereiche der fachärztlichen Versorgung.
Orthopädie und Unfallchirurgie: Beweglichkeit erhalten
Auch die Orthopädie und Unfallchirurgie ist mit einem eigenen Motiv vertreten. Unter der Überschrift
„Sparpolitik zu Lasten Ihrer Knochen?“
macht das Plakat deutlich, welche Bedeutung unsere Fachgruppe für Mobilität, Beweglichkeit und Lebensqualität hat – bei Beschwerden und Verletzungen, konservativ wie operativ.
Für Patientinnen und Patienten werden die Hintergründe der Kampagne verständlich erläutert. Die Seite informiert über die Veränderungen ab 2027, die erwarteten Auswirkungen auf die fachärztliche Versorgung und beantwortet häufige Fragen. Die QR-Codes auf den Kampagnenmaterialien führen direkt zu diesen Informationen.
Für Fachärztinnen und Fachärzte stehen die Kampagnenmotive und weitere Materialien zur Verfügung. Über den integrierten Kampagnen-Shop können Praxen unter anderem Plakate und den zentralen Patientenflyer bestellen und die Kampagne unmittelbar in der eigenen Praxis sichtbar machen.
Machen Sie mit und zeigen Sie Haltung
Ob im Wartezimmer, am Empfang oder im Eingangsbereich: Nutzen Sie die Kampagnenmaterialien, um Ihre Patientinnen und Patienten zu informieren und deutlich zu machen, dass eine leistungsfähige fachärztliche Versorgung verlässliche Rahmenbedingungen braucht.
2021 wurde der Selektivvertrag gemäß § 140a SGB V für Knie- und Rückenleiden abgeschlossen. Vertragsinhalt ist die arztgesteuerte, patientenindividuelle appgestützte Bewegungstherapie.
Diese unterscheidet sich deutlich von der mehr oder weniger unstrukturierten Verordnung von DIGAs bei ähnlichen Indikationen, da der behandelnde Arzt, die behandelnde Ärztin in diesem Selektivvertrag auch nach der Verordnung der App, den Patienten begleitet und regelmäßig die Nutzung und den Erfolg der App überprüft.
Seit dieser Woche können die Patientinnen und Patienten digital in den Vertrag eingeschrieben werden. So wird der Prozess noch schlanker und es entfallen Papieranträge, Aufbewahrungsfristen und postalischer Versand der Unterlagen.
Sie als einschreibende Ärztin, einschreibender Arzt erhalten pro Behandlungsdurchlauf, ein Quartal, bis zu 125 € extrabudgetäre Vergütung, bei Verlängerung um ein weiteres Quartal insgesamt bis zu 180 €.
Aktuell bieten 48 BKKs ihren Versicherten diese Versorgung an, dass ist ein Patientenpotential von rund 5 Millionen Versicherten.
Das evidenz- und leitlinienbasierte Programm zur Versorgung von Knie- und Hüftarthrose wurde dieses Jahr bereits in 9 Bundesländern erfolgreich implementiert.
Zusammen mit der BARMER, der KKH, der ikk classic, BIG direkt gesund und ausgewählten Betriebskrankenkassen ist GLA:D® bereits in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg etabliert. Die übrigen Bundesländer werden in 2 Etappen im Jahr 2027 ebenfalls in die GLA:D® Versorgung einbezogen. Zum 01.01.2027 kommen die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hinzu und im letzten Roll Out mit Start 01.07.2027 folgen dann die letzten 3 Bundesländer Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz. Die NOVITAS BKK, BKK VerbundPlus, BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN, BKK-Linde, bkk melitta hmr und BKK B.Braun Aesculap ermöglichen Ihren Versicherten bereits jetzt bundesweit Zugang zu GLA:D®.
Sie als teilnehmende Ärztin, teilnehmender Arzt erhalten für die Einschreibung Ihrer Patienten eine extrabudgetäre Vergütung in Höhe von 60,00€ (abzgl. 9,6% Managementfee).
Hier können Sie direkt nachschauen, welche Physiotherapiezentren in Ihrer Nähe bereits teilnehmen. https://glad-deutschland.de/
Am Mittwoch, den 21. Oktober 2026, findet im Rahmen des DKOU von 09:00 bis 13:00 Uhr das Seminar „Vorbereitung auf die Niederlassung“ statt. Die Veranstaltung im Raum M4 richtet sich speziell an Fachärztinnen und Fachärzte der Orthopädie und Unfallchirurgie, die sich auf die Niederlassung in einer eigenen Praxis vorbereiten möchten.
Das Ziel des Seminars ist es, Fachärzten für Orthopädie, Unfallchirurgie und Chirurgie eine umfassende Vorbereitung auf den Schritt in die eigene Praxis zu bieten. Dabei werden die Teilnehmenden mit den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattet, um erfolgreich eine orthopädische oder chirurgische Praxis zu gründen und zu führen.
Als Referenten treten auf: Dr. Johannes Flechtenmacher (BVOU-Schatzmeister), Dr. Alexander Rucker (BVOU-Referat Niedergelassene Operateure und Schnittstellen), Dr. David Ullmann (Junges Forum O&U), Dr. Richard Trauth (Junges Forum O&U) und Dr. Peter Kalbe (BDC). Ebenso wird Christian Guizetti (Steuerberater) über Finanzierungsmöglichkeiten, Businesspläne und Wirtschaftlichkeit informieren.
Nach Abschluss der Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung.
Das Seminarprogramm gliedert sich in mehrere Themenblöcke. Es werden wesentliche Fragen zur Niederlassung behandelt, wie etwa die Wahl zwischen Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder anderen Kooperationsformen sowie Aspekte zur Praxisneugründung, Vertragsgestaltung und zu ökonomischen Aspekten.
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die KBV haben eine Hybrid-DRGVergütungsvereinbarung geschlossen. Diese tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Sie löst die für das Jahr 2026 geltenden Regelungen ab, die der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss (ergEBA) am 3. Juli 2025 beschlossen hatte (vgl. Beschlussteil C, KV-InfoAktuell 160/2025).
Gegenüber den bisherigen Regelungen wurden im Wesentlichen redaktionelle und klarstellende Anpassungen vorgenommen.
An den Regelungen selbst hat sich inhaltlich nichts geändert.
Jetzt Mitglied werden und bis Jahresende beitragsfrei profitieren!
Wer sich ab sofort bis zum Jahresende dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) anschließt, genießt alle Vorteile der Mitgliedschaft – und das komplett beitragsfrei bis zum 31. Dezember! Der Mitgliedsbeitrag wird erst ab dem kommenden Jahr fällig.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, Teil des größten Netzwerks für Orthopädie und Unfallchirurgie zu werden, und profitieren Sie von exklusiven Services, Einkaufsvorteilen und einem umfassenden Berufsrechtsschutz ohne Zusatzkosten!
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