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GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz – was auf uns zukommt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen.

Ziel der Bundesregierung ist es offiziell, die Beitragssätze der GKV zu stabilisieren und die Ausgabendynamik zu begrenzen.

Für uns in den Praxen bedeutet das ab 01.01.2028 aber vor allem: weniger Geld für ambulante Leistungen (auch operative Eingriffe) und auch Leistungen im EGV-Bereich, aber auch weniger Leistungen im stationären Bereich.

Die KBV geht davon aus, dass der ambulanten Versorgung im kommenden Jahr bundesweit je nach Fachgruppe Vergütungsabschläge von bis zu rund 20–25 % drohen. In Hamburg werden wir bei ca. 30 % liegen. Die individuellen Honorarberechnungen der KV Hamburg bekommt ihr in den nächsten Tagen; sie zeigen, wie sich die Kürzungen konkret bei euch auswirken. Kurz vor Abschluss des Verfahrens wurde ein einziger, sehr umfangreicher Änderungsantrag der Regierungsfraktionen nachgereicht, der das Gesetz an mehreren Stellen noch einmal verschärft und zusätzliche handwerkliche Probleme geschaffen hat.

Es ist möglich, dass die erste Welle KV-Berechnungen diese Änderungen noch nicht vollständig abbildet. Klar ist bereits, dass auch bisher extrabudgetär vergütete Leistungen (z. B. Prävention, ambulante Operationen, Impfungen) künftig in stärker begrenzte Budgets (ggf. sogar in die MGV) gezogen werden sollen.

Was heißt das ganz praktisch?

Wir werden unsere Leistungen künftig konsequent an der Bezahlung ausrichten müssen. Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik bedeutet ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot: weniger Kassenfälle, mehr Priorisierung, mehr Selbstzahler- und IGeL-Leistungen.

Dr. Anna-Katharina Doepfer, Vizepräsidentin

Veranstaltungshinweis BVOU-Webinar

Wir berichten am Freitag, 17.07.26 um 19:00 Uhr zum aktuellen Stand zum Thema GKV-BSSG und diskutieren die Folgen mit namhaften Experten.

  • Dr. Helmut Weinhart – Vorstandsprecher BVOU
  • Kerstin van Ark – Geschäftsführerin DGPRÄC
  • Dr. Jörg Ansorg – Geschäftsführer BVOU

    Dazu namhafte Juristen (Dr. Clausen und Dr. List) und Abrechnungsexperten aus beiden Netzwerken/Fachgesellschaften.

 

Neu vom BVOU: Die Webinarreihe, die Ihren Praxisalltag verändert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie behandeln. Sie dokumentieren. Sie telefonieren. Sie planen. Und irgendwo dazwischen fragen Sie sich: Wann war eigentlich das letzte Mal, dass ich pünktlich Feierabend gemacht habe?

Genau dort setzen wir an.

Neu: Die digitale O+U‑Praxis

Als BVOU haben wir gemeinsam mit MediMeets eine Webinarreihe entwickelt, die anders denkt. Nicht von der Technologie aus — sondern von Ihrem Alltag. Von den Momenten, die jeder kennt und über die selten jemand offen spricht.

6 Probleme, die jeder kennt. 6 Abende, die etwas ändern.

Digitalisierung ist kein Luxus mehr. Es ist der Unterschied zwischen einer Praxis, die funktioniert — und einer, die Sie auffrisst. Wir zeigen Ihnen den Weg — damit Sie im Dschungel der digitalen Lösungen nicht alleine suchen müssen, sondern direkt wissen, was Ihren Alltag wirklich erleichtert.

Die 6 Themen der Reihe

Mittwoch, 29. Juli 2026 um 17:00 Uhr
01 · „Das Telefon hört nie auf.”
Terminbuchung und Erstkontakt — automatisiert, ohne dass Patienten das merken
.

Mittwoch, 26. August 2026 um 17:00 Uhr
02 · „Der Patient sitzt drin, bevor ich weiß, warum er kommt.”
Digitaler Check‑In und strukturierte Anamnese — damit Sie vorbereitet ins Gespräch gehen.

Mittwoch, 30. September 2026 um 17:00 Uhr
03 · „Ich behandle — und schreibe dann noch eine Stunde.”
Die richtige Praxissoftware und KI‑Diktat — damit der Feierabend wieder Ihnen gehört.

Mittwoch, 28. Oktober 2026 um 17:00 Uhr
04 · „Meine Patienten rufen für Dinge an, die ich per Nachricht klären könnte.”
Videosprechstunde und digitale Kommunikation — weniger Anrufe, gleicher Kontakt.

Mittwoch, 25. November 2026 um 17:00 Uhr
05 · „Ich weiß nicht mal, ob sich meine Praxis wirklich lohnt.”
Dienstplanung und Praxisfinanzen — Klarheit, wo heute Nebel ist.

Mittwoch, 13. Januar 2027 um 17:00 Uhr
06 · „Ich merke, das war erst der Anfang.”
KI in der O+U‑Praxis — was heute schon geht und was in zwei Jahren Standard sein wird.

Was Sie in jeder Folge erwartet

Kein Frontalvortrag. Kein Produktmarathon. Sebastian Alsleben (MediMeets) und Jörg Ansorg, Geschäftsführer des BVOU, sprechen offen über das Thema der Folge — wo der echte Schmerz sitzt, welche Lösungen es gibt und was sie wirklich können. Danach zeigen zwei Unternehmen live ihre Ansätze: unterschiedliche Perspektiven auf dasselbe Problem, Sie entscheiden selbst. Am Ende: Ihre Fragen live beantwortet und drei Dinge, die Sie sofort mitnehmen können.

90 Minuten. Live. Kostenlos für BVOU‑Mitglieder.

„Die Lage ist ernst – Wir brauchen Entschlossenheit und den Mut, neue Wege zu gehen“

Die ambulante Versorgung steht vor einer existenziellen Krise: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist nur ein weiterer Schritt in einer Entwicklung, die Praxen systematisch schwächt. Investitionen werden aufgeschoben, Nachfolgeregelungen scheitern, und der wirtschaftliche Druck wächst.

Gleichzeitig wird Patienten vermittelt, dass Einsparungen keine spürbaren Auswirkungen hätten – ein fataler Trugschluss.

Im Interview spricht Dr. Matthias Buhs, Landesvorsitzender Schleswig-Holstein, über die Realität in den Praxen, die Notwendigkeit kreativer Protestformen und die Frage, wie Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit geschaffen werden kann. Es wird deutlich: Kuschelkurs mit der Politik führt nicht weiter.

Herr Dr. Matthias Buhs, was bedeutet für Sie gute Medizin?
Dr. Matthias Buhs:
Gute Medizin beginnt nicht im Operationssaal. Sie beginnt mit Zuhören, mit Zeit, mit Vertrauen – und mit einem ehrlichen Interesse am Menschen. Technischer Fortschritt, moderne Operationsverfahren und innovative Therapien sind zweifellos enorm wichtig. Ich selbst beschäftige mich täglich damit. Doch sie können niemals das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ersetzen. Für mich bedeutet gute Medizin, wissenschaftlichen Fortschritt mit Menschlichkeit zu verbinden. Sie soll Krankheiten behandeln – noch besser ist es jedoch, Krankheiten zu verhindern. Sie soll Schmerzen lindern – noch besser ist es, Mobilität und Lebensqualität möglichst lange zu erhalten. Deshalb sehe ich die Zukunft unseres Gesundheitssystems nicht allein in neuen Medikamenten oder Technologien, sondern in einer Medizin, die wieder mehr Zeit für den Menschen hat. Denn am Ende erinnern sich Patienten selten an jedes Detail einer Behandlung, aber sie erinnern sich daran, ob sie sich ernst genommen gefühlt haben.

Was treibt Sie persönlich an, sich für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung einzusetzen? Welche langfristigen Ziele möchten Sie erreichen, insbesondere für die ambulante Medizin?
Dr. Buhs:
Mich treibt die Überzeugung an, dass wir eines der leistungsfähigsten Gesundheitssysteme der Welt schleichend verändern – nicht durch einen einzigen großen Fehler, sondern durch viele kleine Entscheidungen, die in ihrer Summe die Versorgung schwächen.

Ich erlebe täglich Patienten, die darauf vertrauen, im Krankheitsfall gut versorgt zu werden. Gleichzeitig sehe ich Kolleginnen und Kollegen, medizinische Fachangestellte und Pflegekräfte, die zunehmend das Vertrauen verlieren, dass ihre Arbeit verstanden und wertgeschätzt wird. Die größte Herausforderung unseres Gesundheitssystems ist für mich nicht allein eine Finanzkrise, sondern eine Vertrauenskrise. Vertrauen ist die wichtigste Währung im Gesundheitswesen: Patienten müssen darauf vertrauen können, zeitnah Hilfe zu bekommen. Ärztinnen und Ärzte müssen darauf vertrauen können, dass gute Medizin politisch gewollt ist. Junge Menschen müssen darauf vertrauen können, dass medizinische Berufe auch in Zukunft attraktiv bleiben.

Deshalb engagiere ich mich. Mein Ziel ist eine starke ambulante Medizin, denn dort wird der größte Teil der Versorgung erbracht – wohnortnah, persönlich und wirtschaftlich. Eine starke ambulante Versorgung entlastet Krankenhäuser, verkürzt Wartezeiten und verbessert die Lebensqualität vieler Menschen. Dabei dürfen wir uns nicht nur fragen, wie wir Krankheit finanzieren, sondern wie wir Gesundheit erhalten. Prävention, Innovation, moderne Therapieverfahren und der Erhalt von Mobilität sind keine Luxusmedizin – sie sind Investitionen in die Zukunft unseres Gesundheitssystems.

Welche aktuellen Herausforderungen sehen Sie in der ambulanten und stationären Versorgung, insbesondere angesichts wachsender Anforderungen und begrenzter Ressourcen?
Dr. Buhs:
Wir stehen vor mehreren gleichzeitigen Entwicklungen: Unsere Bevölkerung wird älter, chronische Erkrankungen nehmen zu, und der medizinische Fortschritt eröffnet neue Möglichkeiten – was jedoch auch den Behandlungsbedarf erhöht. Dem gegenüber stehen Personalmangel, zunehmende Bürokratie und wirtschaftlicher Druck. Manchmal habe ich den Eindruck, dass wir in Deutschland versuchen, immer mehr Medizin mit immer weniger Menschen und unter immer schwierigeren Rahmenbedingungen zu organisieren.

Besonders kritisch sehe ich, dass finanzielle Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung oft dadurch gelöst werden sollen, dass diejenigen belastet werden, die die Versorgung täglich sicherstellen. Das löst jedoch kein einziges strukturelles Problem.

Wir müssen ehrlich darüber sprechen, warum den Krankenkassen Geld fehlt. Dazu gehören versicherungsfremde Leistungen, die aus Beitragsgeldern finanziert werden, ebenso wie die unzureichende Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern durch den Bund. Die ambulante Medizin ist dabei kein Kostenproblem, sondern ein wesentlicher Teil der Lösung. Jeder Patient, der gut ambulant behandelt werden kann, entlastet das Krankenhaus und spart dem Gesundheitssystem erhebliche Kosten.

Wie bewerten Sie die Situation der Notfallversorgung, wie sie beispielsweise am Bethesda Krankenhaus in Hamburg-Bergedorf diskutiert wird? Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig, um die Versorgung nachhaltig zu sichern?
Dr. Buhs:
Die Diskussion um einzelne Krankenhäuser zeigt vor allem eines: Unser Gesundheitssystem arbeitet vielerorts bereits an seiner Belastungsgrenze. Wir brauchen leistungsfähige Krankenhäuser, aber Notfallversorgung kann nur funktionieren, wenn ambulante und stationäre Versorgung endlich als gemeinsames System gedacht werden. Viele Menschen landen heute in den Notaufnahmen, obwohl sie ambulant behandelt werden könnten. Gleichzeitig warten schwer erkrankte Patienten oft zu lange auf notwendige Versorgung.

Das ist weder für Patienten noch für die Mitarbeitenden in den Kliniken zufriedenstellend. Wir benötigen eine intelligente Patientensteuerung, eine bessere Vernetzung zwischen niedergelassenen Ärzten, Bereitschaftsdiensten und Krankenhäusern sowie digitale Lösungen, die Patienten schneller an die richtige Stelle führen. Strukturreformen dürfen sich dabei nicht ausschließlich an betriebswirtschaftlichen Kennzahlen orientieren. Gesundheitsversorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Deshalb müssen Erreichbarkeit, Qualität und Versorgungssicherheit immer gemeinsam betrachtet werden.

Die Arbeitsbelastung im medizinischen Bereich ist hoch. Was schlagen Sie vor, um die Arbeitsbedingungen für Ärzte und medizinisches Fachpersonal zu verbessern und den Fachkräftemangel zu bekämpfen?
Dr. Buhs:
Wenn ich einen einzigen Wunsch frei hätte, dann wäre es weniger Bürokratie. Wir haben hochqualifizierte Ärztinnen, Ärzte und medizinische Fachangestellte, die jedoch täglich Stunden mit Dokumentation, Formularen und Verwaltungsaufgaben verbringen. Diese Zeit fehlt unmittelbar den Patienten. Der Fachkräftemangel wird sich nicht allein durch mehr Ausbildungsplätze lösen lassen. Natürlich brauchen wir mehr Nachwuchs, aber wir müssen vor allem die Menschen im Beruf halten. Dafür benötigen wir attraktivere Arbeitsbedingungen, moderne digitale Prozesse, mehr Eigenverantwortung für medizinische Fachberufe und eine Kultur der Wertschätzung.

Die meisten Menschen verlassen das Gesundheitswesen nicht wegen ihrer Patienten, sondern wegen der Rahmenbedingungen. Wenn wir diese verbessern, gewinnen wir nicht nur Fachkräfte zurück, sondern verbessern gleichzeitig die Versorgung.

Welche Ansätze verfolgen Sie, um die Öffentlichkeit für die strukturellen Probleme im Gesundheitssystem zu sensibilisieren? Wie wichtig ist Transparenz und Aufklärung aus Ihrer Sicht?
Dr. Buhs:
Transparenz ist für mich unverzichtbar. Viele Menschen erleben erst dann Probleme im Gesundheitssystem, wenn sie selbst betroffen sind – etwa, wenn sie monatelang auf einen Termin warten oder keine wohnortnahe Versorgung mehr finden. Ich halte es für unsere Verantwortung, Entwicklungen frühzeitig offen anzusprechen – nicht, um Angst zu erzeugen, sondern um Verständnis zu schaffen.

Ich versuche dies über Gespräche mit Patienten, Vorträge, Podcasts, soziale Medien und den Austausch mit politischen Entscheidungsträgern. Dabei geht es mir nicht darum, Schuldige zu suchen, sondern Lösungen zu entwickeln. Denn gute Gesundheitspolitik beginnt dort, wo Probleme ehrlich benannt werden.

Welche konkreten politischen oder finanziellen Reformen sind aus Ihrer Sicht notwendig, um sowohl die stationäre als auch die ambulante Versorgung zukunftssicher zu gestalten?
Dr. Buhs:
Zunächst brauchen wir Ehrlichkeit. Wir können auf Dauer nicht immer neue Leistungen versprechen, wenn gleichzeitig Personal und finanzielle Ressourcen begrenzt sind. Versicherungsfremde Leistungen müssen konsequent aus Steuermitteln finanziert werden. Ebenso muss der Bund die Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger vollständig übernehmen, anstatt diese Last auf die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung zu verlagern. Parallel dazu brauchen wir einen konsequenten Bürokratieabbau. Jede Stunde, die medizinisches Personal weniger dokumentieren muss, steht unmittelbar für Patienten zur Verfügung.

Wir müssen Innovationen fördern statt bremsen. Moderne Verfahren, Prävention, Gelenkerhalt, Digitalisierung und neue Therapiekonzepte helfen nicht nur einzelnen Patienten, sondern können langfristig Kosten senken und Lebensqualität erhalten. Vor allem aber wünsche ich mir einen Perspektivwechsel: Wir sollten viel häufiger darüber sprechen, welche Gesundheitsversorgung wir unseren Kindern und Enkeln hinterlassen wollen.

Wenn Sie auf das deutsche Gesundheitssystem in zehn oder zwanzig Jahren blicken: Wie sollte es aussehen?
Dr. Buhs:
Ich wünsche mir ein Gesundheitssystem, in dem die Menschen wieder Vertrauen haben – darauf, dass sie im Krankheitsfall schnell und kompetent versorgt werden.

Ich wünsche mir ein System, das Gesundheit stärker erhält, anstatt sich überwiegend mit den Folgen von Krankheit zu beschäftigen. Prävention, Bewegung, Ernährung, Früherkennung und moderne regenerative Therapien sollten selbstverständlich sein. Die ambulante Versorgung muss dabei das Fundament bleiben. Gleichzeitig wünsche ich mir eine Medizin, die Innovation nicht als Kostenfaktor betrachtet, sondern als Chance.

Vor allem wünsche ich mir, dass wir Gesundheitspolitik wieder langfristig denken – nicht bis zur nächsten Wahl, sondern bis zur nächsten Generation. Denn Gesundheit ist kein Kostenfaktor, sondern die Grundlage für Freiheit, Lebensqualität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Herr Dr. Buhs, Danke für das Gespräch.
Das Interview führte Janosch Kuno, BVOU-Pressearbeit.

Hinweis: Podcastfolge des Ärzteblatts SH über die fatalen Auswirkungen des Spargesetzes
Was bedeutet das GKV-Spargesetz für die ambulante fachärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein? Schlechtere Versorgung, Umsatzeinbußen, mehr Belastung für die Praxisangestellten und eine Verlagerung der Diskussion aus dem politischen Raum an den Praxistresen. Urologe Tim Berke und Orthopäde Dr. Matthias Buhs, beide Vorsitzende ihrer Berufsverbände auf Landesebene, ärgert aber noch mehr: die Ignoranz der Politik gegenüber den Argumenten einer Berufsgruppe, die die Bevölkerung bislang gut versorgt.

Bürokratie schlägt Bandscheibenvorfall: Warum die neue AU-Regelung Akutpatienten die Termine raubt

Berlin, 3. Juli 2026 – Wer mit einem Kreuzbandriss, einer schweren Fraktur oder einem akuten Bandscheibenvorfall dringend Hilfe sucht, wird in Zukunft in völlig überlasteten Wartezimmern stranden. Der Grund: Die geplante Reform der Koalition droht die orthopädischen und unfallchirurgischen Praxen in Deutschland endgültig zu blockieren. Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) schlägt deshalb Alarm.

Die Verpflichtung, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen, wird zu Millionen medizinisch unnötiger Arztbesuche führen.

​Das Problem in der Praxis: Wer sich beim Freizeitsport oder im Haushalt eine leichte Muskelzerrung, eine harmlose Prellung oder eine unkomplizierte Fußverstauchung zuzieht, benötigt meist nur zwei Tage Ruhe und ein Kühlpack auf dem heimischen Sofa.

Medizinisch ist ein Arztbesuch am ersten Tag völlig überflüssig. Durch die neue Reform müssen diese Patienten nun jedoch zwingend sofort in die Praxis – nur um die bürokratische Bescheinigung für den Arbeitgeber abzuholen.

​„Unsere Kapazitäten sind bereits sehr stark ausgelastet“, erklärt Dr. Anna-Katharina Doepfer, BVOU-Vizepräsidentin. „Wenn zusätzlich viele Menschen in die Praxen kommen, die vor allem eine Bescheinigung für den Arbeitgeber benötigen, wird das den Praxisalltag deutlich belasten. Es bleibt definitiv weniger Zeit und führt zu einer weiteren Terminverknappung für zeitnah notwendige Facharzttermine.“

Sparen am falschen Ende: BVOU fordert Kurskorrektur

​Erschwerend kommt hinzu, dass parallel die finanziellen Mittel gekürzt werden sollen, die bisher eine schnelle Vergabe von Facharztterminen ermöglicht haben. Der Verband fordert von der Politik ein sofortiges Umdenken: Statt praxisferner Vorschriften, die das System mit Bürokratie verstopfen, braucht das Gesundheitswesen eine Stärkung der ambulanten Strukturen. Eine dezentrale und schnelle Versorgung darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Pressekontakt BVOU:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
presse@bvou.net

Auch in diesem Jahr: Assistenzärztinnen und -ärzte kostenfrei zum DKOU

Berlin – Haben junge Medizinerinnen und Mediziner ihre Approbation in der Tasche, warten große Herausforderungen zum Karrierestart. Da heißt es plötzlich, den Stationsalltag mit der ganzen Verantwortung für die Patienten und der Administration im Krankenhaus zu meistern. Viele junge Ärztinnen und Ärzte planen bereits die nächsten Schritte und organisieren ihre Facharztweiterbildung – und das alles neben der starken Belastung als Berufsneuling. Hier können Berufsverbände und Fachgesellschaften wie BVOU und DGOU eine gute Unterstützung sein, denn sie helfen Assistenzärzten und -ärztinnen gezielt bei der Facharztweiterbildung und fördern sie mit speziellen Weiterbildungsprogrammen. Darüber hinaus bieten sie ein Netzwerk zum Austausch über berufliche und wissenschaftliche Themen. Damit Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten das Fach O und U in seiner ganzen Breite kennenlernen und sich mit Gleichgesinnten treffen können, bieten der BVOU und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) auch 2026 kostenfreien Eintritt für Assistenzärzte und -ärztinnen. 

Freier DKOU-Eintritt bei Doppelmitgliedschaft

Weiterzubildende, die vor Kongressbeginn und bis 12. Oktober 2026 ihre Mitgliedschaft in beiden Gesellschaften vorweisen können, erhalten freien Eintritt zum DKOU.

Das Angebot gilt für Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung, die bislang weder Mitglied in der DGOU noch im BVOU sind. 

 

Für Doppelmitglieder: Anmeldung leicht gemacht

Weiterzubildende, die bereits in BVOU und DGOU Mitglied sind, gehen bei der Anmeldung wie folgt vor: Sie wählen bei den Teilnahmetypen „Gratis“ aus und tragen die entsprechenden Mitgliedsnummern (bzw. für DGOU, DGOOC, DGU das Geburtsdatum) in das zugehörige Feld und führen die Mitgliedsprüfung durch..

Im weiteren Prozess wählen diese auf der Seite „Weitere Informationen“ aus, dass sie Rookie-Mitglieder sind und laden Ihren Weiterbildungsnachweis hoch.

 

Fortschritt gemeinsam gestalten

In den letzten Jahren haben wir gelernt, dass das Altbewährte an Bedeutung verliert, und wir schneller auf Veränderungen reagieren müssen. Gesundheitspolitisch stehen wir vor erheblichen Veränderungen der Versorgungsstrukturen wie einer Zunahme der Ambulantisierung und der Krankenhausreform mit Konzentrierung einzelner Leistungen und Reduktion der Kliniken. Die Finanzierbarkeit unserer exzellenten Standards der elektiven und Notfallversorgung ist zunehmend gefährdet.

Wir leben in politisch schwierigen Zeiten. Mit militärischen Konflikten in unmittelbarer Nähe hat Daseinsvorsorge, wofür wir als Ärztinnen und Ärzte stehen, in den letzten Jahren eine ganz andere Bedeutung bekommen. In den Kliniken müssen wir Patientinnen und Patienten mit Kriegsverletzungen behandeln, was wir uns vor ein paar Jahren nicht vorstellen konnten – die erhoffte Erholung der Kliniken nach der Pandemie ist nicht eingetreten.

Auch wirtschaftspolitisch findet in der Welt eine Neuordnung statt – die traditionellen Positionierungen von Europa und den USA müssen neu überdacht und gestaltet werden. Es findet nicht nur z.B. im Bereich der Automobilwirtschaft, sondern auch in der Medizintechnik, der Bedeutung der Wissenschaft und ihrer Internationalität eine Neuausrichtung statt.

 

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DMP chronischer Rückenschmerz – Aktualisierung beschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2026 die Aktualisierung des Disease-Management-Programms (DMP) chronischer Rückenschmerz beschlossen. Die wesentlichen Änderungen möchten wir Ihnen nachfolgend vorstellen.

Zum Hintergrund:

Das DMP chronischer Rückenschmerz wurde 2019 erstmals erstellt. Bislang ist dieses DMP vertraglich nicht umgesetzt. Der G-BA aktualisiert die Inhalte der DMP unabhängig vom Umsetzungsstand in regelmäßigen Abständen, um die Anforderungen auf dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft zu halten. Das DMP chronischer Rückenschmerz wurde nun auf Basis internationaler Leitlinien überarbeitet.

Wesentliche Inhalte und Änderungen

Die zentrale Maßnahme im DMP chronischer Rückenschmerz ist nach wie vor die ambulante multimodale Patientenschulung, da sich diese neben den Empfehlungen zur körperlichen Aktivität als wirksamste Maßnahme bei chronischem Rückenschmerz erwiesen hat. Jede Patientin und jeder Patient soll Zugang zu einer solchen Schulung im Rahmen des DMP erhalten.

Um bürokratische Aufwände abzubauen, konnte die KBV nun erreichen, dass die DMP-Dokumentationsfelder „Blutdruck“ und „Raucherstatus“ in diesem DMP nicht mehr befüllt werden müssen. Beide Parameter werden für die Behandlung in dieser Indikation nicht benötigt. Sollte die Dokumentation dieser Parameter im Rahmen dieses DMP im Individualfall dennoch sinnvoll sein, ist dies für die Praxen optional möglich. Ferner wurde klargestellt, dass sich das DMP chronischer Rückenschmerz ausschließlich an Erwachsene richtet. Präzisierungen erfolgten leitlinienbasiert in den Kapiteln Diagnostik und Basismaßnahmen.

In der indikationsspezifischen Dokumentation ist nun vorgesehen, dass bei der Eingabe der Schmerzstärke und der Funktionsfähigkeit in den Praxisverwaltungssystemen automatisch das Ausmaß und die Relevanz der Veränderungen zu vorherigen Dokumentationen angezeigt werden. Diese direkte Rückmeldung ermöglicht den Praxen einen Überblick über den individuellen Krankheitsverlauf und das Therapieansprechen.

Umfrage zu Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL)

Die Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL) unterstützen Ärztinnen, Ärzte und anderes medizinisches Fachpersonal dabei, Menschen mit chronischen Erkrankungen bestmöglich zu versorgen.

Um die Leitlinien künftig noch stärker an den Bedürfnissen von Anwenderinnen und Anwendern auszurichten, führt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) eine Zielgruppenbefragung durch:

 

Zeitgleich befragt das Zi auch Patientinnen und Patienten, um deren Erfahrungen und Anregungen in der Leitlinienarbeit besser berücksichtigen zu können: 

 

Flyer zum Download:

 

GKV-Spargesetz: Fleiß und Leistungsbereitschaft wird zum Risiko für Arztpraxen

Der Virchowbund warnt vor den zwangsläufig eintretenden Folgen der geplanten Sparmaßnahmen zulasten der ambulanten Versorgung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz). Nach Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung drohen Ärztinnen und Ärzten im Schnitt Umsatzverluste von bis zu 50.000 Euro pro Jahr und Arzt. Praxen müssen jetzt reagieren: weniger Personal, weniger Sprechstunden, weniger Termine. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das längere Wartezeiten.

„Dieses Sparpaket ist keine Reform. Es ist eine Abrissbirne für funktionierende ambulante Strukturen“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes. „Wer den Praxen in dieser Größenordnung Mittel entzieht, darf nicht gleichzeitig mehr Ambulantisierung fordern oder so tun, als bliebe die Versorgung unverändert. Mittelkürzungen sind Leistungskürzungen.“

Praxen mit hoher Versorgungslast besonders gefährdet

Besonders hart treffen die Einschnitte größere fachärztliche Strukturen, Schwerpunktpraxen und Praxen mit hoher Mitversorgung des Umlands. Genau diese Praxen halten heute vielerorts die Versorgung aufrecht: mit offenen Sprechstunden, kurzfristigen Facharztterminen, Hausarztvermittlungsfällen, ambulanten Operationen, Palliativversorgung … Die absoluten Budgetdeckel bieten jedoch in Zukunft keinerlei Anreiz mehr, durch Fleiß und Leistungsbereitschaft mehr Patienten schneller zu versorgen.

„Die Bundesregierung trifft ausgerechnet diejenigen, die in den vergangenen Jahren zusätzliche Versorgung aufgebaut haben“, so Dr. Heinrich. Allein die HNO-Ärzte haben 12 % mehr an Patienten behandelt. „Wer mehr Patientinnen und Patienten behandelt, mehr Personal eingestellt und mehr Termine angeboten hat, wird jetzt bestraft. Das ist gesundheitspolitisch absurd und betriebswirtschaftlich zerstörerisch.“

Zehntausende Arbeitsplätze in Praxen sind gefährdet. Die Personalkosten sind traditionell der größte Kostenblock einer Arztpraxis. Umfragen zufolge denkt jeder zweite Praxisinhaber bereits daran, Personal abzubauen.

Die Folgen betreffen auch die hausärztlichen Praxen, die in einem Primärversorgungssystem in Zukunft mehr Patienten behandeln sollen. Das wird dann nicht mehr im nötigen Umfang möglich sein. Patienten werden in teurere oder privat finanzierte Versorgungsstrukturen ausweichen. „Dieses Spargesetz gefährdet im Kern also auch das geplante Primärversorgungssystem“, warnt Dr. Heinrich.

Gesetz befeuert Zwei-Klassen-Medizin

Wenn das gesetzliche System wohnortnahe ärztliche Versorgung nicht mehr verlässlich bereitstellen kann, entstehen neue Strukturen für diejenigen, die privat zahlen können. „Der Blick ins europäische Ausland zeigt, wohin das führt: Neben der staatlich organisierten Versorgung wächst ein Gesundheitsmarkt mit privaten Zusatzversicherungen und alternativen Zugängen. Das wäre der Startschuss für eine echte Zwei-Klassen-Medizin“, warnt Dr. Heinrich.

Die geplanten Kürzungen setzen nach Auffassung des Virchowbundes zudem die falschen Prioritäten. „Das Prinzip lautet offenbar: Wer am lautesten schreit, profitiert am meisten“, kritisiert Dr. Heinrich. Die Pharmaindustrie verursacht mit 58,5 Milliarden Euro höhere Gesamtausgaben als der ambulante Bereich. Zugleich beschäftigt der ambulante Bereich in Deutschland mit mehr als 500.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fast fünfmal so viele Menschen wie die Pharmaindustrie.

Der Virchowbund fordert daher:

  • keine pauschalen Kürzungen zulasten der ambulanten Versorgung
  • Erhalt vollständig vergüteter zusätzlicher Termine und offener Sprechstunden
  • faire Refinanzierung steigender Personal-, Energie- und Betriebskosten
  • Schutz spezialisierter fachärztlicher Versorgungsstrukturen und ihrer Mitversorgungseffekte ins Umland
  • vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln statt weiterer Belastung der GKV-Versicherten
  • eine echte Folgenabschätzung für Praxen, Personal und Patiententermine vor Inkrafttreten des Gesetzes 

Der Virchowbund

Operative Einkaufsgesellschaft: Wirtschaftlichkeit für Praxen stärken

Der BVOU hat eine neue Kooperation ins Leben gerufen. Ziel ist es, den Mitgliedern des BVOU sowie weiteren interessierten Ärztinnen und Ärzten Zugang zu attraktiven Sonder­konditionen für Implantate und Praxisbedarf zu ermöglichen.

Die neue Kooperation, die attraktive Sonderkonditionen für Implantate, und Praxisbedarf gewährt, ist vor dem Hintergrund der Hybrid-DRG-Vergütung von großer Bedeutung, da die pauschale Abrechnung ambulanter Operationen Praxen und MVZ vor die Herausforderung stellt, Sachkosten möglichst gering zu halten, um wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben. 

Vorteile der Kooperation

Zahlreiche Vorteile sind speziell auf die Bedürfnisse von Orthopädinnen und Orthopäden sowie Unfallchirurginnen und Unfallchirurgen zugeschnitten:

Attraktive Sonderkonditionen: BVOU-Mitglieder profitieren von verhandelten Rabatten bei einer Vielzahl von Herstellern.

Breites Produktsortiment: Über 3.000 Produkte, darunter Implantate, Verbrauchsmaterialien und Praxisbedarf stehen zur Verfügung.

Individuelle Warenkörbe: Die Zusammenarbeit ermöglicht es, den Warenkorb individuell auf die Bedürfnisse der Praxis bzw. des MVZ abzustimmen.

Einfache digitale Abwicklung: Registrierung, Vertragsunterzeichnung und Bestellungen erfolgen vollständig online.

Unabhängigkeit von der Hybrid-DRG-Abrechnung: Die Nutzung ist nicht an die Abrechnung von Hybrid-DRGs über das Sanakey-Portal gebunden.

Praxisbedarf kann auch dann bezogen werden, wenn die Praxis oder das MVZ nicht operativ tätig ist.

Mindestbestellwert 200€: Das ermöglicht Flexibilität; es wird kein großes Lager benötigt.

Start nach großer Marktanalyse

Die Rahmenbedingungen wurden nach einer ausführlichen Marktanalyse abgesteckt, die Konditionen für BVOU-Mitglieder verhandelt und das Gesamtprojekt gemeinsam mit BVOU-Partnern aufgesetzt. Die gesamte Abwicklung erfolgt digital, von der Vertragsunterzeichnung bis zur Bestellung über einen eigenen Webshop.

Die Produkte der meisten namhaften Implantathersteller sind über diese Kooperation buchbar. Mit weiteren Herstellern, die sich BVOU-Mitglieder im Zuge der Marktanalyse ergänzend gewünscht haben, werden aktuell Verhandlungen geführt, um auch deren Artikel möglichst rasch in das Portfolio aufzunehmen.

Für jede teilnehmende Praxis/MVZ wird beim Onboarding ein eigener Warenkorb definiert, der die Produkte aller Hersteller enthält, die später gebraucht und bestellt werden können. Jeder Kunde erhält seinen persönlichen Webshop, der genau die vereinbarte Ware enthält. Dieser kann jederzeit erweitert oder reduziert werden, sodass stets auf neue Herausforderungen und Bedürfnisse reagiert werden kann.

Warum ist diese Kooperation wichtig?

Die Einführung der Hybrid-DRG-Vergütung hat die wirtschaftliche Gesamtsituation für ambulante Operationen verändert. Da pauschal vergütet wird, unabhängig von den tatsächlichen Materialkosten, ist es für Praxen und MVZ entscheidend, die Sachkosten zu optimieren. Diese Zusammenarbeit versorgt Verbandsmitglieder mit dem Zugang zu hochwertigen Produkten zu günstigen Konditionen. Dabei ist die Nutzung nicht an die Abrechnung von Hybrid-DRGs gebunden, sodass auch Praxen und MVZ, die diese Abrechnungsform nicht einsetzen, von den Preisvorteilen profitieren können.

Die neue Kooperation ist eine hervorragende Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit der Praxen und MVZ zu stärken, die Sachkosten zu reduzieren sowie gleichzeitig aus einem breiten Produkt­sortiment und individueller Beratung Nutzen zu ziehen.

Schritt-für-Schritt anmelden!

Die Anmeldung erfolgt über das Sanakey-Portal und ist in wenigen Schritten erledigt:

 

Dr. Jörg Ansorg, BVOU-Geschäftsführer
Dr. Gerd Rauch, Landesvorsitzender BVOU-Hessen

Ausdünnung der Versorgung in sozialen Brennpunkten und flächendeckende 4-Tage-Woche

Angesichts des GKV-Spargesetzes übt der Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), Dr. med. Dirk Heinrich, scharfe Kritik an der Bundesregierung. Neben dem flächendeckenden Verlust von Arbeitsplätzen in den Facharztpraxen warnt er vor einem Wegbrechen der fachärztlichen Versorgung insbesondere in sozialen Brennpunkten.

„Angesichts des GKV-Spargesetzes der Bundesregierung müssen sich die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ab 2027 darauf einstellen, nicht mehr jeden Tag in der Woche zum Facharzt gehen zu können. Die 4-Tage-Woche wird in Facharztpraxen die Regel sein.

Bei rund 20-30 % Umsatzverlust durch das Gesetz sind diese Veränderungen unausweichlich. Nur so lassen sich Kosten einsparen und Umsatzverluste etwas abmildern. Mindestens einen Tag in der Woche werden sich Facharztpraxen anderen Einnahmequellen zuwenden müssen.

An diesem Tag werden Gutachten, zusätzliche Privatpatienten und Selbstzahler, Verkehrsmedizin und andere Tätigkeiten notwendigerweise vermehrt gemacht werden müssen. Nur so kann das Überleben der meisten Facharztpraxen gesichert werden. Dies wird in sozialen Brennpunkten allerdings infolge fehlender Kaufkraft nicht möglich sein, so dass dort Praxen vermehrt aufgegeben werden müssen.

Sparen bleibt nicht ohne Folgen. Diese Binsenweisheit ist vielen Bürgerinnen und Bürgern klar, nur unserer Bundesregierung offensichtlich nicht.

Die Sparpolitik wird auch Auswirkung auf die Beschäftigung in Arztpraxen haben. Die Arztpraxen in Deutschland beschäftigen 750.000 Mitarbeiter, zum Vergleich, die Pharmaindustrie etwa 130.000. Die Pharmaindustrie wird, nach massiven Drohungen mit Arbeitsplatzabbau und Abwanderung, geschont. Ob ungleich mehr medizinische Fachangestellte, zu 98 % Frauen, in Arztpraxen arbeitslos werden, scheint der Bundesregierung hingegen nicht wichtig zu sein.

Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, sich die Sparpläne noch einmal sehr gut anzuschauen, begrüßen daher auch die Verschiebung der Befassung im Bundestag und hoffen, dass wichtige Regelungen zur schnelleren Versorgung von Patientinnen und Patienten und zum Erhalt von Facharztpraxis in sozialen Brennpunkten erhalten bleiben.“

Quelle: SpiFa