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Digitalpreis in Orthopädie und Unfallchirurgie

Der Preis wird vom Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU e.V.) jährlich auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie vergeben und ist mit 5.000 Euro dotiert.

Partner bei der Preisverleihung ist der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV e.V.). Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) tritt als gemeinsame Stimme aller eHealth-Anbieter und -Förderer in Deutschland an. Der Verband unterstützt seine Mitglieder im Dialog mit den anderen Partnern des Gesundheitssystems, der Politik und der Öffentlichkeit.

Zielsetzung

Der Digitalpreis in Orthopädie und Unfallchirurgie wird verliehen, um innovative digitale Lösungen zu würdigen, die die medizinische Versorgung in den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie verbessern. Dabei sind alle digitalen Entwicklungen willkommen, die neue Ansätze in Diagnostik, Therapie, Patientenversorgung, Management oder Forschung einbringen sowie die Versorgungsprozesse erheblich optimieren bzw. vereinfachen.

Zielgruppe

Dieser Preis richtet sich an Mediziner, Entwickler, Forscher und Start-Ups, die digitale Innovationen im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie entwickeln und vorantreiben.

Kategorien

  • Innovative digitale Therapieansätze: Entwicklung neuer digitaler Lösungen zur Behandlung von Patienten mit orthopädischen oder unfallchirurgischen Erkrankungen.
  • Digitale Diagnostik: Technologien zur frühzeitigen Erkennung, präziseren Diagnose und besseren Behandlungsplanung.
  • Forschung sowie Weiter- und Fortbildung: Digitale Tools zur Unterstützung von Forschung, Weiter- und Fortbildung im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie.
  • Medizinische Robotik und AI: Lösungen, die Künstliche Intelligenz oder robotergestützte Systeme in der chirurgischen Praxis oder der Therapie einsetzen.
  • Patientenmanagement und -kommunikation: Digitale Lösungen zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Arzt und Patient sowie zur Optimierung des Patientenmanagements.
  • Prozessoptimierung: Optimierung und Vereinfachung von Versorgungspfaden, Behandlungsprozessen sowie dem Informationsfluss zwischen behandelnden Ärzten, Pflegekräften und anderen Gesundheitsberufen

Teilnahmebedingungen

  • Digitale Lösungen, die mindestens in der Entwicklungsphase fortgeschritten sind oder bereits den Markteintritt hinter sich haben und deren Marktfähigkeit und Effizienz nachgewiesen wurde
  • Anwendungsbezug zur Orthopädie und Unfallchirurgie. Das Produkt bzw. die Dienstleistung muss jedoch nicht auf die Anwendung im Fachgebiet O&U begrenzt sein
  • Fristgerechte Einreichung mit Bewerbungsschreiben, Produkt- und Nutzenbeschreibung. Wenn möglich, sollte der Jury auch das Produkt bzw. eine Demoversion zur eigenen Bewertung zur Verfügung gestellt werden.
  • Teilnahme am Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie

Jury

Die Prüfung der eingereichten Unterlagen und die Zuerkennung des Preises erfolgt durch ein Preisrichterkollegium. Dieses besteht aus vier Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes und dem Geschäftsführer des BVOU. Weitere Juroren können vom Geschäftsführenden Vorstand des BVOU hinzugezogen werden.

Preisverleihung

Die Preisverleihung erfolgt während der Jahrestagung im Rahmen der Abschlussveranstaltung des Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie durch den Präsidenten.

Bewerbung

Folgende Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 31.08. eines jeden Jahres an den BVOU eingereicht werden:

  • Kurzes Bewerbungsschreiben
  • Projektzusammenfassung bzw. Produktbeschreibung laut ausgefülltes Stammblatt
  • Produkt / Software / App etc. sollte der Jury zur Bewertung ebenfalls zur Verfügung gestellt werden, falls dies technisch möglich ist.

Kontakt

Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106 – 108
10623 Berlin

Janosch Kuno
Tel:        030 797 444 55
Mail:      presse@bvou.net

Wir freuen uns auf Ihre innovativen Einreichungen und wünschen Ihnen viel Erfolg!

Notfallreform offenbart versteckte Milliardenkosten in Nina Warkens Sparpaket

Die Sparpläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken werden kostspielige Folgen haben. Der Entwurf zur Notfallreform wird in Verbindung mit dem Vorschlag, die offene Sprechstunde zu streichen, am Ende Mehrkosten in Milliardenhöhe verursachen. Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte warnt von einer Milchmädchenrechnung des Ministeriums.

Aktuell werden jährlich rund 10 bis 15 Millionen Patientinnen und Patienten in den offenen Sprechstunden der grundversorgenden Fachärzte behandelt. Diese offenen Sprechstunden sollen abgeschafft werden. Die Finanzkommission verspricht sich davon Einsparungen von rund 212 Millionen Euro.

Die betroffenen Patienten werden dann aber Hausarztpraxen und Notaufnahmen bzw. INZ aufsuchen und verursachen dort ein Vielfaches der Kosten der offenen Sprechstunde. Hausärzte, INZ und Notaufnahmen sind – im Gegensatz zu den fachärztlichen Praxen – nicht budgetiert. Jeder Behandlungsfall dort wird in voller Höhe bezahlt.

Ein Behandlungsfall im INZ schlägt im günstigen Fall mit etwa 150 Euro zu Buche. Wenn also nur jeder zehnte Akutfall aus der offenen Sprechstunde stattdessen ein INZ aufsucht, kostet das bereits mehr als die prognostizierte Einsparung beträgt.

Die Kosten für Hausarztbesuche, die anstelle des Facharztbesuches oder (wegen einer Überweisung) zusätzlich dazu entstehen, sind da noch gar nicht eigepreist.

„Selbst bei der vorsichtigen Annahme, dass in Zukunft jeder Fall, der nun außerhalb der offenen Sprechstunde behandelt wird, nur knapp 80 Euro an weiteren Behandlungskosten verursacht, werden die Behandlungen in Zukunft 1,2 Milliarden Euro kosten. In dem Sparpaket versteckt sich also eine Milliarde Euro Mehrkosten“, rechnet der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Dr. Dirk Heinrich, vor.

„Dass die Streichung der offenen Sprechstunde die Versorgung günstiger macht, ist eine Milchmädchenrechnung. Am Ende gibt es weniger fachärztliche Akutbehandlungen, aber mehr Kosten und mehr Bürokratie. So viel Ehrlichkeit haben die Beitragszahlerinnen und Patienten verdient“, sagt Dr. Heinrich.

 Der Virchowbund

Analyse des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes 2026: Zwischen Sparzwang und Versorgungsauftrag

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisiert den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes scharf. Das Gesetz, das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt wurde, zielt darauf ab, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren. Allerdings sieht die KBV darin eine erhebliche Gefährdung der Patientenversorgung und eine einseitige Belastung der Leistungserbringer, insbesondere der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Die zentralen Kritikpunkte umfassen:

  1. Einseitige Belastung der Leistungserbringer: Rund 75 % der Einsparungen sollen von Ärzt:innen und Krankenhäusern getragen werden. Dies verschiebt die Finanzprobleme direkt in die Versorgungseinrichtungen und gefährdet die Qualität der Patientenversorgung.
  1. Deckelung der Vergütungen: Die geplante Kopplung der Vergütung an die Grundlohnsummenentwicklung und zusätzliche Kürzungen bis 2029 führen zu realen finanziellen Einbußen. Dies bedeutet weniger Zeit für Patient:innen, eingeschränkte Leistungen und eine Rationierung der Versorgung.
  1. Abbau funktionierender Steuerungsinstrumente: Der Wegfall der TSVG-Regelungen, die schnelle Terminvergaben und eine effiziente Patientenlenkung ermöglichen, wird zu längeren Wartezeiten und einer schlechteren Versorgung führen.
  1. Einschränkungen in der psychotherapeutischen Versorgung: Die Streichung von Zuschlägen für Kurzzeittherapien erschwert den Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe und könnte zu längeren Krankheitsverläufen führen.
  1. Gefährdung von Prävention und Ambulantisierung: Budgetkürzungen bremsen Vorsorge und ambulante Operationen aus, was langfristig höhere Kosten und schlechtere Gesundheitsergebnisse zur Folge hat.
  1. Erhöhte Bürokratie: Statt Entlastung bringt das Gesetz neue Nachweispflichten und Dokumentationsanforderungen, die Ärzt:innen wertvolle Zeit rauben. Vorschläge der KBV zur Bürokratieentlastung, die Einsparungen von 400 Millionen Euro ermöglichen könnten, bleiben ungenutzt.

Die KBV warnt vor einem grundlegenden Systemwandel: weg von einer bedarfsorientierten Versorgung hin zu einem rein finanziell gesteuerten System. Dies gefährdet die Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig. Die KBV fordert eine Überarbeitung des Gesetzes und eine faire Lastenverteilung, um die Qualität und Sicherheit der Versorgung langfristig zu gewährleisten.

Hinweis: Für weitere Details finden Sie die vollständige Analyse in den Dokumenten „Politisches Short Paper“ und „Stellungnahme der KBV“ vom 20. April 2026.

Erfolgreicher Kongress und lebendige Atmosphäre am BVOU-Stand

Der VSOU-Kongress 2026 in Baden-Baden brachte erneut Fachleute aus Orthopädie und Unfallchirurgie zusammen, um zentrale Themen und aktuelle Entwicklungen der Branche zu diskutieren. Vom 16. bis 18. April trafen sich circa 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, um sich über aktuelle Trends, Innovationen und interdisziplinäre Ansätze auszutauschen. Bei bestem frühlingshaftem Wetter bot der Kongress nicht nur ein umfangreiches wissenschaftliches Programm, sondern auch zahlreiche Gelegenheiten für persönliche Begegnungen und fachlichen Austausch – insbesondere am Stand des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU). Besonders die Beratung zu Selektivverträgen und die Unterstützung bei Versicherungsfragen stießen auf großes Interesse. Auch die Möglichkeit, exklusive Materialien wie Kinesiotapes oder Patientenflyer zu Sonderkonditionen zu erwerben, wurde von vielen Besucherinnen und Besuchern gerne genutzt.

Positive Stimmung und reger Austausch

Der BVOU-Stand im zweiten Stock des Kongresshauses war ein zentraler Treffpunkt für Mitglieder, Interessierte und Kooperationspartner. Die Stimmung war durchweg positiv, was nicht zuletzt an der angenehmen Atmosphäre und dem engagierten Team lag. BVOU-Geschäftsführer Dr. Jörg Ansorg und sein Team standen den Besucherinnen und Besuchern mit Rat und Tat zur Seite. „Ob berufspolitische Fragen, Informationen zu Weiterbildungsangeboten oder Unterstützung bei Orthinform-Profilen – der Stand bot eine breite Palette an Serviceleistungen, die rege genutzt wurden“, lobte Dr. Ansorg. „Besonders geschätzt wurde die Möglichkeit, in entspannter Umgebung mit Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen. Viele nutzten die Gelegenheit, bestehende Kontakte zu pflegen und neue Netzwerke zu knüpfen“, ergänze er.  Die frühlingshafte Kulisse Baden-Badens trug zusätzlich zur angenehmen Stimmung bei und lud dazu ein, Gespräche auch außerhalb des Kongresshauses im frühlingshaften Baden-Baden fortzusetzen.

Fazit: Ein gelungener Kongress

Der VSOU 2026 war nicht nur eine Plattform für fachlichen Austausch und Weiterbildung, sondern auch ein Ort der Begegnung und Inspiration. Der BVOU-Stand spielte dabei eine zentrale Rolle und wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als wertvolle Anlaufstelle geschätzt. Der BVOU-Geschäftsführer fasst zusammen: „Die positive Resonanz zeigt, wie wichtig es ist, vor Ort präsent zu sein und den persönlichen Kontakt zu pflegen.“

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Sparpolitik auf Kosten der Versorgung

Die geplanten Sparmaßnahmen der Bundesregierung im Gesundheitswesen sorgen derzeit für erhebliche Unruhe, insbesondere in der fachärztlichen Versorgung. Mit dem Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BSSG) liegt eine Gesetzesinitiative vor, die weit über eine reine Kostendämpfung hinausgeht.

Was als Beitragssatzstabilisierung verkauft wird, ist in Wahrheit ein tiefgreifender Systemeingriff mit erheblichen Folgen für die ambulante Versorgung in Deutschland. Der Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BSSG) markiert einen Paradigmenwechsel – weg von Wettbewerb, Innovation und Ambulantisierung, hin noch zu mehr Budgetierung, Regulierung und Staatsmedizin.

Kern des Entwurfs ist eine strikt durchgesetzte Ausgabenbegrenzung für alle Leistungsbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung. Die sogenannte Grundlohnbindung wird zur harten Obergrenze. Was zunächst nach solider Finanzpolitik klingt, bedeutet in der Realität nichts anderes als eine dauerhafte Begrenzung medizinischer Leistungen – unabhängig vom tatsächlichen Versorgungsbedarf und unabhängig vom demographischen Wandel und konterkariert damit jede medizinisch indizierte Steuerung.

Die Folgen sind gravierend: Bereits heute werden rund 40 Millionen fachärztliche Termine jährlich ohne Vergütung erbracht. Wer jetzt weiter kürzt, verschärft zwangsläufig die Versorgungsengpässe. Weniger finanzielle Mittel bedeuten am Ende weniger verfügbare Termine – und längere Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten.

Besonders deutlich zeigt sich die Stoßrichtung im vertragsärztlichen Bereich. Die Rückführung extrabudgetärer Leistungen – insbesondere aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) – in die budgetierte Gesamtvergütung kommt einer klaren Rückabwicklung politischer Reformen gleich. Leistungen, die bewusst zur Verbesserung der Versorgung eingeführt wurden, werden nun wieder entwertet. Gleichzeitig werden Zuschläge gestrichen und die extrabudgetäre Vergütung vollständig budgetiert. Die Logik ist simpel und fatal: Mehr Leistung führt nicht zu mehr Vergütung, sondern zu weniger Vergütung pro Fall, so dass die fallbezogene Leistung überhaupt nicht mehr wirtschaftlich – kostendeckend erbracht werden kann.

Die finanziellen Konsequenzen sind konkret spürbar. Allein der Wegfall der TSVG-Vergütung bedeutet im Fachgebiet Orthopädie beispielsweise in Baden-Württemberg einen Honorarverlust von rund 4,2 %. Weitere Kürzungen können die Einbußen auf bis zu 10 % steigern.

Noch weitreichender sind die Eingriffe in die selektivvertragliche Versorgung. Hausarztzentrierte Versorgung und fachärztliche Verträge – bislang zentrale Instrumente für Innovation und Strukturentwicklung – werden faktisch ausgebremst. Auch hier greifen Grundlohnbindung und Mengenbudgetierung. Wachstum wird bestraft: Steigt die Zahl der behandelten Patientinnen und Patienten, sinkt die Vergütung pro Kopf. Investitionen in neue Versorgungsmodelle werden damit wirtschaftlich unattraktiv.

Das ist mehr als eine Fehlsteuerung – es ist ein systematischer Rückbau gewollter Versorgungsstrukturen. Die seit 2007 aufgebaute wettbewerbliche Differenzierung wird zurückgedreht. Selektivverträge verlieren ihre Funktion als Alternative zur Regelversorgung. Übrig bleibt ein zunehmend zentralisiertes System mit immer weniger Gestaltungsspielraum für Ärztinnen und Ärzte.

Gleichzeitig steht die Budgetfreiheit ambulanter Operationen zur Disposition. Ambulantisierung bedeutet Verlagerung von stationär nach ambulant und damit eine Fallzahl-Steigerung im ambulanten Sektor. Diese Steigerung jetzt in Form von Budgetierung strikt zu begrenzen ist sinnentleert und widerspricht sich im Grundsatz.

Mit der vorgesehenen Rückführung extrabudgetärer Vergütungsbestandteile in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung wird ein essentieller Steuerungsmechanismus zur Förderung ambulanter Leistungen aufgehoben. Dies führt zu einem Verlust an Leistungsanreizen sowie zu erheblichen Einschränkungen der wirtschaftlichen Planbarkeit für niedergelassene Operateure und Anästhesisten.

Der Widerspruch zur politischen Zielsetzung könnte größer kaum sein: Einerseits wird mehr Ambulantisierung gefordert, andererseits werden genau die finanziellen Voraussetzungen dafür entzogen. Wer mehr Leistung verlangt und gleichzeitig die Vergütung kürzt, handelt nicht reformorientiert, sondern widersprüchlich.

Die Konsequenzen dieses Kurses werden nicht abstrakt bleiben. Sie werden in den Praxen spürbar sein – und bei den Patientinnen und Patienten ankommen. Weniger Anreize, weniger Investitionen, weniger Termine.

Jetzt ist der Zeitpunkt, klar Position zu beziehen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die ärztlichen Berufsverbände – allen voran der BVOU – müssen diesen Eingriff entschieden begleiten und korrigierend auf den politischen Prozess einwirken. Gleichzeitig ist auch die aktive Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen gefragt. Ohne klare Haltung und gemeinsames Handeln droht eine schleichende Erosion der ambulanten Versorgung.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist kein technisches Sparinstrument. Es ist ein gesundheitspolitischer Richtungsentscheid – mit potenziell weitreichenden negativen Folgen für Qualität, Innovation und Patientenversorgung und Rolle rückwärts für die Ambulantisierung.

Dr. Johannes Flechtenmacher (BVOU-Schatzmeister) und Dr. Helmut Weinhart (BVOU-Vizepräsident und Vorstandssprecher)

Politik muss sich ehrlich machen: Spargesetze sind Leistungskürzungen

Nachdem die Bundesregierung nun schnell und offenbar so gut wie alle Sparvorschläge der Finanzkommission umsetzen will, ruft der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. die Politik auf, sich gegenüber den Patienten ehrlich zu machen:

 „Wer im ambulanten Bereich rund 5,5 Mrd. Euro einsparen will, muss den Patienten deutlich sagen, dass dies Auswirkung auf ihre Versorgung haben wird. Streichungen in dieser Größenordnung werden schon allein durch wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten eine Reduktion des Leistungsangebotes zur Folge haben“, stellt der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich fest.

Personal wird abgebaut, Sprechzeiten werden reduziert, Wartezeiten verlängern sich. „In einem nächsten Schritt werden sich auch die ambulanten Strukturen verändern, da heute schon zahlreiche Praxisärzte keine Nachfolger finden. Mangelnde wirtschaftliche Planbarkeit sowie kein Vertrauen auf verlässliche Rahmenbedingungen schrecken gründungswillige Ärzte vor dem Weg in die Niederlassung ab. Selbst wenn in naher Zukunft ein Primärversorgungssystem etabliert werden würde, werden dann aber keine fachärztlichen Strukturen mehr vorhanden sein, die auch nur annährend ausreichend zeitnahe Termine zur Verfügung stellen können“, prophezeit Dr. Heinrich.

 „Auch wenn die Hauptleidtragenden der Spargesetze die grundversorgenden Fachärzte sein werden, sind auch die Hausärzte und damit der gesamte ambulante Bereich betroffen. Sie tragen in Zukunft die Hauptlast der Versorgung unter dann auch eigenen verschärften Budget-Bedingungen. Das wird die Abrissbirne für die ambulanten Strukturen in Deutschland“, so der Virchowbund-Chef. „Auch medizinisch wird es heikel, wenn dann z. B. die Überbrückung der Zeit bis zum Facharzttermin mit ansonsten nicht notwendigen Antibiotika erfolgen muss.“

 Anstatt die offene Sprechstunde und Vermittlungsfälle über die Terminservicestelle abzuschaffen, hatten die führenden Ärzteverbände in dieser Woche vorgeschlagen, eine Nullrunde bei der nächsten Anpassung des Orientierungspunktwertes zu vereinbaren. „Dies wäre ein schmerzhafter, aber solidarischer Sparbeitrag über alle ärztlichen Fachgruppen“, so Dr. Heinrich abschließend.

 Der Virchowbund 

DMP Osteoporose aktualisiert – Neu: Männer bereits ab 50 Jahren anspruchsberechtigt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Anforderungen an das Disease-Management-Programm (DMP) für Versicherte mit Osteoporose umfassend aktualisiert. Neu ist, dass sich Männer mit einer behandlungsbedürftigen Osteoporose künftig bereits ab 50 Jahren in ein strukturiertes Behandlungsprogramm einschreiben lassen können, statt wie bisher ab 60 Jahren. Weitere Anpassungen betreffen beispielweise das Einschreibekriterium Frakturrisiko, die medikamentöse Therapie sowie Ergänzungen bei den koordinierenden Ärztinnen und Ärzten. Ziel des DMP ist es insbesondere, Knochenbrüche bzw. weitere Knochenbrüche zu vermeiden, das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern und Schmerzen zu reduzieren. Wissenschaftliche Grundlage der Aktualisierungen war die turnusgemäße Auswertung von insgesamt 17 evidenzbasierten medizinischen Leitlinien zur Osteoporose durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.

Dazu Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und zuständig für den Unterausschuss DMP: „Künftig werden deutlich mehr Menschen mit Osteoporose von der Versorgung in einem Disease-Management-Programm profitieren können. Dafür sorgt einmal das Absenken des Anspruchsalters bei Männern auf 50 Jahre, das den aktuellen Leitlinienempfehlungen entspricht. Außerdem können sich alle Patientinnen und Patienten mit gesicherter Diagnose schon ab einem deutlich geringeren Risiko für Knochenbrüche in das DMP einschreiben lassen – Ziel ist es ja, diese schwerwiegenden Verletzungen möglichst zu vermeiden. Damit ausreichend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen, hat der G-BA zusätzliche Fachrichtungen zugelassen, die die Koordination der Betreuung übernehmen können. Ich hoffe sehr, dass das DMP Osteoporose durch die aktuellen Anpassungen noch einen zusätzlichen Schub erhalten wird.“

Rund 47.000 gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten mit Osteoporose nehmen derzeit an einem DMP teil, möglich ist eine Einschreibung seit Oktober 2023. Sie werden im DMP leitliniengerecht und strukturiert behandelt – darüber hinaus aber auch dabei unterstützt, die individuell vorhandenen Risikofaktoren für einen ungünstigen Erkrankungsverlauf zu erkennen und möglichst zu reduzieren.

Welche wesentlichen Aspekte wurden aktualisiert?

Einschreibekriterien: Patientinnen und Patienten mit gesicherter Diagnose Osteoporose können ab dem vollendeten 50. Lebensjahr in das DMP eingeschrieben werden. Vorher galt für Männer das vollendete 60. Lebensjahr. Außerdem gilt nun neu, dass mindestens ein 5%iges Frakturrisiko innerhalb der nächsten drei Jahre vorliegen muss, berechnet anhand der Risikofaktoren, des Alters und der Knochendichte. Kommen weitere Risikofaktoren hinzu, reicht ein Frakturrisiko von mindestens 3 % für das Einschreiben aus.

Körperliches Training und Sturzprophylaxe: Die Bedeutung des Funktionstrainings unter fachkundiger Anleitung mit dem Ziel der Selbsthilfe wird hervorgehoben, um den Stellenwert beim Krankheitsbild Osteoporose zu verdeutlichen.

Medikamentöse Therapie: Bei Osteoporose stehen medikamentöse Therapien zur Verfügung, die entweder darauf abzielen, den Knochenabbau zu hemmen oder den Knochenaufbau zu fördern (antiresorptive oder osteoanabole Therapien). Die Liste der zur Verfügung stehenden knochenaufbaufördernden Therapien wurde ergänzt um die Wirkstoffe Abaloparatid und Romosozumab sowie um Empfehlungen zur Therapiedauer und Nachbehandlung.

Koordinierende Ärztin oder koordinierender Arzt:Grundsätzlich erfolgt die Langzeitbetreuung im DMP Osteoporose durch die Hausärztin oder den Hausarzt oder, wenn keine Multimorbidität vorliegt, durch die Fachärztin oder den Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie oder die Fachärztin oder den Facharzt für Orthopädie. In Ausnahmefällen können nun neu Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtungen

  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
  • Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder
  • Innere Medizin und Rheumatologie

die Betreuung übernehmen. Außerdem können weitere Fachärztinnen und Fachärzte mit dem Nachweis einer osteologischen Zusatzqualifikation die Betreuung im Rahmen des DMP übernehmen.

Wann werden die Aktualisierungen umgesetzt?

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt er am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Quelle: G-BA

Zi-Praxis-Panel 2026: Teilnahme besonders wichtig

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) untersucht im Rahmen der aktuellen Erhebungswelle des Zi-Praxis-Panels (ZiPP) erstmals umfassend die Krisen- und Katastrophenresilienz der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland. Ziel ist es, den ambulanten Sektor stärker in den Blick zu rücken und zu analysieren, wie gut Praxen auf mögliche Krisensituationen – etwa Ausfälle von Energie- oder Telekommunikationsinfrastruktur – vorbereitet sind. 

Die Erhebung erfasst unter anderem Aspekte wie Lagerhaltung, personelle Ressourcen sowie den Umgang mit kritischer Infrastruktur. Gleichzeitig sollen bestehende Lücken und Unterstützungsbedarfe identifiziert werden. Auf Basis der Ergebnisse werden Handlungsempfehlungen für das KV-System entwickelt, um die ambulante Versorgung künftig besser auf Krisen vorzubereiten und politische Prozesse, etwa im Kontext des geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetzes, fachlich zu unterstützen. 

Darüber hinaus erhebt das Zi auch weiterhin Daten zur wirtschaftlichen Lage und zu den Rahmenbedingungen in den Arzt- und Psychotherapiepraxen. Diese liefern eine wichtige Grundlage für Verhandlungen und tragen zur Transparenz in gesundheitspolitischen Debatten bei – insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Sparmaßnahmen und Honorardiskussionen. 

Die Teilnahme am Zi-Praxis-Panel ist 2026 besonders wichtig. Angesprochen werden rund 70.000 Praxen bundesweit. Die Online-Befragung startet am 20. April. Das Panel wurde grundlegend überarbeitet, um den Aufwand für Teilnehmende deutlich zu reduzieren: Es werden weniger Daten abgefragt, Finanzangaben können direkt auf Basis des eigenen Jahresabschlusses erfolgen, der Zeitraum wurde auf zwei Jahre (2023 und 2024) verkürzt. 

Teilnehmende erhalten eine Aufwandspauschale (180 Euro je Einzelpraxis, 240 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit bis zu drei Inhabern und 280 Euro je mit mehr als drei Inhabern) sowie einen individuellen Praxisbericht. Der Datenschutz wird durch eine externe Treuhandstelle gewährleistet. Die Ergebnisse kommen nicht nur den Teilnehmenden zugute, sondern stärken die gesamte ambulante Versorgung und unterstützen auch den ärztlichen und psychotherapeutischen Nachwuchs.

  • Weitere Informationen und Zugang zur Befragung:zi-pp.de
    Erhebungsende: 30. Juni 2026 

Die Zi-Treuhandstelle dient als Ansprechpartnerin bei Fragen zum Zi-Praxis-Panel sowie zur Teilnahme an der Erhebung. Telefonisch ist die Zi-Treuhandstelle von Montag bis Donnerstag, jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr, sowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr erreichbar unter 0800 4005 2444. Gerne steht die Zi-Treuhandstelle auch per E-Mail an kontakt@zi-ths.de für Rückfragen zur Verfügung.

 

Infobrief 2 26 mit dem Titelthema Alterstraumatologie

Strukturierte Versorgung älterer Patienten im Fokus des Infobriefs 2 26: Die neue Ausgabe des Magazins beleuchtet neue Aspekte in der Behandlung älterer unfallchirurgischer und orthopädischer Patienten. Ziel ist eine strukturierte und interdisziplinäre Versorgung, die auf die spezifischen Bedürfnisse dieser wachsenden Patientengruppe eingeht. Dabei werden klare Behandlungsstandards formuliert, die den Herausforderungen des demografischen Wandels gerecht werden und eine qualitativ hochwertige Betreuung ermöglichen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ambulantisierung der Alterstraumatologie durch die Hybrid-DRG-Reform. Diese Entwicklung bietet älteren Patienten die Möglichkeit, schneller in ihr häusliches Umfeld zurückzukehren und so das Risiko von Komplikationen zu reduzieren. Entscheidend für den Erfolg dieser Reform sind jedoch eine gesicherte ambulante Nachsorge, strukturierte Behandlungspfade und moderne Steuerungsinstrumente. Internationale Best Practices dienen hier als Orientierung, um diese neuen Versorgungswege effektiv zu gestalten. Prof. Dr. Daphne Eschbach und Dr. Jörg Ansorg geben einen umfassenden Überblick.

IKK classic tritt GLA:D®- Versorgungsvertrag bei

Die IKK classic ist zum 1. April dem Versorgungsvertrag rund um das evidenzbasierte Arthroseprogramm GLA:D® Deutschland beigetreten. Damit erweitert sich der Kreis der gesetzlichen Krankenkassen, die ihren Versicherten Zugang zu diesem strukturierten Behandlungsprogramm ermöglichen.

Mit dem Beitritt der IKK classic erhalten nun auch deren Versicherte Zugang zu dem strukturierten Behandlungsprogramm, das sich konsequent an aktuellen medizinischen Leitlinien orientiert und auf wissenschaftlicher Evidenz basiert. Gleichzeitig wird die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Orthopädie, Unfallchirurgie und Physiotherapie weiter gestärkt.

„Der Beitritt der IKK classic ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der leitliniengerechten Arthroseversorgung in Deutschland“, heißt es aus dem GLA:D®-Netzwerk. „Je mehr Patientinnen und Patienten Zugang zu strukturierten und evidenzbasierten Programmen erhalten, desto größer ist der Nutzen für die Versorgung im Alltag.“

Das GLA:D®-Programm wird bereits in zahlreichen Praxen und Therapieeinrichtungen umgesetzt und kontinuierlich wissenschaftlich begleitet. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten frühzeitig eine konservative, strukturierte Therapie anzubieten und damit auch unnötige operative Eingriffe zu vermeiden oder hinauszuzögern.

Mit der Teilnahme der IKK classic wird ein weiterer wichtiger Beitrag geleistet, um die Versorgung von Menschen mit Arthrose in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

GLA:D® Konzept im Fernsehbeitrag „ZDF plan b“

In Kürze wird das GLA:D® Arthroseprogramm in einem Fernsehbeitrag vorgestellt (Termin wurde auf den 12.04.26 vorverlegt), der sich gezielt an Menschen mit Knie- und Hüftarthrose richtet. Besonders für Physiotherapiepraxen in den ersten beiden Clustern des bundesweiten GLA:D® Rollouts kann dies eine spürbar erhöhte Patientennachfrage bedeuten.

Der Beitrag erscheint im ZDF-Wissensformat „plan b“, das sich mit innovativen Lösungsansätzen für gesellschaftliche Herausforderungen beschäftigt – in diesem Fall mit modernen Konzepten der Arthroseversorgung.

Sendetermine: ZDF – plan b: 12.04.2026, 15:30 Uhr

Bereits 2023 wurde im NDR-Fernsehen ein Beitrag über das GLA:D® Programm ausgestrahlt. Damals lag die Reichweite bei rund 300.000 Zuschauerinnen und Zuschauern – mit entsprechend spürbarem Interesse und vielen Rückfragen in teilnehmenden Praxen.

Für den kommenden Beitrag wird mit einer Reichweite von rund 1,5 Millionen Zuschauenden gerechnet. Entsprechend erwarten wir ein deutlich erhöhtes Informations- und Teilnahmeinteresse von Patientinnen und Patienten.

Besonders relevant ist dies für Praxen in den ersten beiden Ausrollclustern des bundesweiten Programmausbaus mit der BARMER und allen anderen teilnehmenden Krankenkassen.

Vergütung

Jede ärztliche Einsteuerung wird extrabudgetär mit 60 € pro Patienten (abzüglich 9,5 % Managementfee) vergütet.
Die Abwicklung erfolgt über die Deutsche Arzt Management GmbH im Rahmen der Selektivverträge.

Save the Date: VSOU 2026 in Baden-Baden­

Auch im diesem, Jahr wird Baden-Baden wieder zum Treffpunkt für die Orthopädie und Unfallchirurgie: Die 74. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen e.V. (VSOU) findet vom 16. bis 18. April 2026 statt.

Wir freuen uns besonders, dass wir als GLA:D®-Team mit gleich vier Vorträgen im wissenschaftlichen Programm vertreten sind.

Wann? 📍 Freitag, 17. April 2026 | 08:30 – 10:00 Uhr      Raum S4 (1. OG)