Alle Beiträge von Janosch Kuno

Jetzt BVOU-Mitglied werden – bis Ende 2026 beitragsfrei

Jetzt Mitglied werden und bis Jahresende beitragsfrei profitieren!

Wer sich ab sofort bis zum Jahresende dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) anschließt, genießt alle Vorteile der Mitgliedschaft – und das komplett beitragsfrei bis zum 31. Dezember! Der Mitgliedsbeitrag wird erst ab dem kommenden Jahr fällig.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, Teil des größten Netzwerks für Orthopädie und Unfallchirurgie zu werden, und profitieren Sie von exklusiven Services, Einkaufsvorteilen und einem umfassenden Berufsrechtsschutz ohne Zusatzkosten!

3D-Bildgebung in der eigenen Praxis: Die Zukunft der fachärztlichen Versorgung.

Eine Kooperation, die sich seit vielen Jahren bewährt: Der BVOU und die SCS GmbH setzen sich gemeinsam dafür ein, moderne 3D-Bildgebung strukturiert in die fachärztliche Versorgung zu integrieren. Dabei geht es längst nicht mehr nur um Technologie – sondern um die Frage, wie Diagnostik, Verantwortung und Therapie künftig in Bezug auf Veränderungen organisiert werden.

Die Geschäftsführer der SCS GmbH, Herr Dr. h. c. Markus Hoppe, und des BVOU, Herr Dr. med. Jörg Ansorg, sprechen über die Zukunft der orthopädisch-unfallchirurgischen Versorgung, die Rolle des Facharztes und darüber, warum integrierte Diagnostik ein entscheidender Faktor für eine schnellere, patientenzentrierte Medizin wird.

Wenn wir heute über die Zukunft der fachärztlichen Versorgung sprechen – geht es dabei noch um Technologie, oder längst um die Frage, wer sie verantwortet?

Jörg Ansorg: Die Technologie für eine moderne Versorgung ist vorhanden und wird ständig weiterentwickelt. Entscheidend ist, wer sie einsetzt und wie sie sinnvoll in die Versorgung integriert werden kann. Beispiel Diagnostik: Werden Unter-suchungen ausgelagert, bleiben Prozesse häufig fragmentiert – mit Zeitverlusten, zusätzlichen Schnittstellen und unnötigen Wegen für den Patienten. Übernimmt der Facharzt die Diagnostik unmittelbar am Ort der Behandlung, entsteht eine direktere, schnellere und präzisere Versorgung.

Markus Hoppe: Genau an diesem Punkt setzen wir mit SCS und X2C an. Technologie allein löst kein Versorgungsproblem. Ent-scheidend ist, wie sie eingesetzt wird und ob sie den Arzt dabei unterstützt, Prozesse effizienter zu gestalten.

Bedeutet das, dass wir nicht nur über bessere Bildgebung sprechen, sondern über eine strukturelle Veränderung der Praxis?

Jörg Ansorg: Absolut. Der Übergang von 2D- zur 3D-Diagnos-tik ist kein rein technisches Upgrade. Er verändert relevante Versorgungsprozesse. Diagnostik wird transformiert von der unmittelbaren Entscheidungsfindung in der Praxis hin zur in-dividuellen Therapieplanung. Bei vielen Indikationen, die früher eine externe Schnittbilddiagnostik mit CT erforderten, kann durch das DVT heute die Diagnostik verzögerungsfrei in der Praxis für Orthopädie und Unfallchirurgie durchgeführt werden.

Markus Hoppe: Viele Praxen stehen heute vor gleichen organisatorischen Herausforderungen, die Veränderungen bedeuten. Mit X2C bieten wir Lösungen:

Wie integriert man moderne Diagnostik sinnvoll? Wie werden Prozesse qualitätsgesichert automatisiert bzw. digitalisiert? Wie entlastet man Teams im Alltag? Genau deshalb verstehen wir X2C nicht als Produktansatz, sondern als strukturellen Entwicklungsprozess. Die Praxis entwickelt sich von einer fragmentierten Versorgungsstruktur hin zu einem integrierten System aus Diagnostik, Organisation, Kommunikation und Therapie.

Welche Rolle spielt dabei die Organisation der Praxis?

Jörg Ansorg: Eine zentrale. Die Qualität der Versorgung hängt beispielsweise nicht allein von der Bildgebung ab, sondern davon, wie Informationen verarbeitet, Entscheidungen getroffen und Abläufe organisiert werden. Moderne Versorgung bedeutet auch, Prozesse sinnvoll zu strukturieren und den Praxisalltag effizienter zu gestalten.

Markus Hoppe: Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Praxen mit denselben Herausforderungen kämpfen: Zeitmangel, Personalknappheit und hohe organisatorische Belastung, lassen sich nicht im klassischen Beratungsumfeld lösen. Das Ziel ist klar:

Mehr Zeit für den Patienten, schnellere Entscheidungen und eine strukturierte Versorgung mit weniger Reibungsverlusten.

Wie verändert sich die ärztliche Sprechstunde in diesem Kontext?

Jörg Ansorg: Die Sprechstunde entwickelt sich zunehmend zu einem integrierten Prozess, bei dem Diagnostik, Dokumentation und Therapie unter aktiver Einbeziehung unserer Patienten zusammenlaufen. Digitalisierung kann dabei helfen, Abläufe nach-vollziehbarer und effizienter zu gestalten.

Markus Hoppe: Die Digitalisierung ermöglicht heute schon deutlich mehr Transparenz und Struktur. Durch Transkription, strukturierte Dokumentation und vernetzte Prozesse entsteht weniger personeller Aufwand und gleichzeitig mehr Nachvollziehbarkeit.

Wenn Diagnostik unmittelbar verfügbar ist, können Entscheidungen schneller getroffen und Therapien früher ein-geleitet werden. Dadurch verkürzen sich Wartezeiten erheblich – und Patienten finden schneller zurück in ihren Alltag und ihr Wohlergehen.

Viele Praxen berichten von Personalproblemen. Wie lässt sich das lösen?

Jörg Ansorg: Der Fachkräftemangel gehört aktuell zu den größten Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, verlässliche Strukturen zu schaffen, die Ärzte und Teams gleichermaßen entlasten. Effiziente Prozesse und der kontinuierliche Wille zur Verbesserung können dazu beitragen, Motivation und Identifikation unserer Kol-legen und Mitarbeiter zu erhöhen. Das gelingt, wenn das Team in Entscheidungen und Optimierungsprozesse einbezogen und der Einzelne wirksam entlastet wird. In diesem Sinne geht es nicht darum, Personal durch KI zu ersetzen, sondern resilienter zu machen und mehr Zeit für die Tätigkeit am Patienten zu gewinnen.

Markus Hoppe: Wir sehen die Lösung darin, Personalressourcen effizienter einzusetzen. Dazu gehören: strukturierte Prozesse, digitale Unterstützung, standardisierte Abläufe und eine klare Aufgabenverteilung.

Welche Rolle spielt die Sichtbarkeit der Praxis?

Jörg Ansorg: Sichtbarkeit wird zunehmend wichtiger. Patienten informieren sich intensiver und erwarten Transparenz und Orientierung. Plattformen wie das Gesundheitsportal „Orthinform“ helfen dabei, Patienten und spezialisierte Praxen gezielt zusammenzuführen. Die Kunst besteht heute nicht darin, das Warte-zimmer voll zu bekommen, sondern die richtigen Patienten an die Praxis zu binden. Und das am besten mit geringer Wartezeit.

Markus Hoppe: Sichtbarkeit entsteht heute als Ergebnis klarer Kommunikationsstrategien. Patienten möchten erkennen: Wer ist verantwortlich? Wo bekomme ich ein vollständige Leistungsbild? Wo werde ich effizient in der Therapie begleitet?

Was bedeutet das für den Patienten konkret?

Jörg Ansorg: Für Patienten bedeutet das vor allem Orientierung, kürzere Wege und eine unmittelbarere Versorgung. Diagnostik und Therapie können häufig an einem Ort und innerhalb eines deutlich kürzeren Zeitfensters erfolgen. Egal ob konservativ oder operativ: Der Patient ist dankbar und fühlt sich ernst genommen, wenn er effizient und ohne Umwege von seiner Ärztin oder seinem Arzt behandelt wird.

Markus Hoppe: Und genau darin liegt ein entscheidender Vor-teil moderner integrierter Bildgebung: Wartezeiten, zusätzliche Termine und unnötige Überweisungen können reduziert werden. Dadurch entsteht nicht nur eine höhere Effizienz, sondern auch ein besseres Gefühl von Sicherheit und Betreuung.

Der Wandel wird oft als Krise wahrgenommen. Wie sehen Sie das?

Jörg Ansorg: Ich sehe im Wandel zuallererst eine Chance. Jede Veränderung eröffnet die Möglichkeit, bestehende Strukturen weiterzuentwickeln und Versorgung neu zu denken.

Problematisch wird es allerdings, wenn man mit dem Wandel so lange wartet, bis die Krise längst da ist. Das zeigt sich beispielsweise an den aktuellen Sparplänen der Bundesregierung. Nachdem man einen Strukturwandel trotz des Wissens um Demografie, Überlastung der Sozialsysteme und ungedeckte Schecks viel zu lange hinausgeschoben hat, ist man nun aus-schließlich mit der Symptombehandlung im Krisenmodus beschäftigt. Pflasterkleben statt einer gut geplanten Operation.

Markus Hoppe: Die gesundheitspolitischen und wirtschaftlichen Veränderungen zeigen deutlich, dass neue Versorgungskonzepte notwendig werden. Wer jetzt aktiv handelt, schafft die Grund-lage für eine langfristig stabile, eigenständige und moderne Praxisstruktur.

Was bedeutet 3D-Bildgebung in der orthopädisch- unfallchirurgischen Praxis abschließend?

Jörg Ansorg: Die digitale 3D-Bildgebung bedeutet eine moder-ne, integrierte bildgebende Diagnostik in der eigenen Praxis und führt zu einer besseren Versorgung der Patienten vor Ort. Ohne Wartezeiten und Umwege.

Markus Hoppe: Und X2C sorgt dafür, dass diese Entwicklung strukturiert in der Praxis umgesetzt werden kann. Dadurch entsteht eine Versorgung, die schneller, transparenter und patientenzentrierter funktioniert – und gleich-zeitig die eigenständige fachärztliche Diagnostik stärkt.

Wie sehen Sie die diagnostische Zukunft der O&U?

Jörg Ansorg: Zukunft entsteht dort, wo Information, Ent-scheidung und Verantwortung zusammengeführt werden. Das wertet die Position der Fachärztin und des Facharztes für Orthopädie und Unfallchirurgie deutlich auf. Der Patient darf sich auf kürzere Wege und raschere Entscheidungen freuen und fühlt sich als ganzer Mensch wahrgenommen.

Markus Hoppe: Und genau dafür steht X2C: Die Praxis neu zu denken – und Veränderung in konkreten Fortschritt für Ärzte, Teams und Patienten zu übersetzen. Gemeinsam mit dem BVOU begleiten wir diesen Wandel aktiv und gestalten eine moderne, integrierte fachärztliche Versorgung.

In den vergangenen zehn Jahren haben wir gemeinsam mit unseren Anwendern gelernt, dass es nie ausschließlich um die Transformation von der 2D- zur 3D-Bildgebung ging. Die eigentliche Entwicklung begann meist erst danach.

Denn mit jeder Implementierung wurden auch strukturelle Fragen sichtbar: Prozesse, Organisation, Personal, Patienten-führung oder wirtschaftliche Herausforderungen innerhalb der Praxis. Genau diese wiederkehrenden Themen konnten wir über Jahre bündeln, analysieren und gemeinsam mit unseren Partnern in konkrete Lösungsmodelle überführen.

Deshalb steht das ‚X‘ in X2C heute auch sinnbildlich für den individuellen Veränderungs- oder Schmerzpunkt einer Praxis – also genau den Bereich, den wir gemeinsam verbessern möchten.

Welches ‚X‘ möchten wir gemeinsam verändern, um ein neues Ergebnis zu erzielen?

X2C verstehen wir deshalb nicht als abgeschlossenes Konzept, sondern als Beginn einer langfristigen Partnerschaft. Gemeinsam mit unseren Kollaborationspartnern und in enger Ko-operation mit dem BVOU entwickeln wir lösungsorientierte Ansätze, die Praxen dabei unterstützen, moderne Versorgung strukturiert, eigenständig und nachhaltig umzusetzen.

Junges Forum O&U: Bitte an Umfragen teilnehmen

Eure Stimme zählt! Mit eurer Teilnahme an den Umfragen des Jungen Forums O und U könnt ihr aktiv dazu beitragen, die Interessen von Studierenden sowie jungen Ärztinnen und Ärzten in der Orthopädie und Unfallchirurgie zu stärken.

Eure Erfahrungen und Einschätzungen sind der Schlüssel, um Schwachstellen zu erkennen, wichtige Themen voranzutreiben und die Bedingungen in unserem Fach nachhaltig zu verbessern.

Gemeinsam können wir Veränderungen bewirken und die Zukunft gestalten!

Macht mit und werdet Teil dieser positiven Entwicklung! Jede Meinung ist wertvoll – helft uns, gezielte Maßnahmen abzuleiten und die Orthopädie und Unfallchirurgie weiterzuentwickeln.

Herzlichen Dank für eure Unterstützung!

BVOU-Jahresbericht 2025/26 erschienen

Liebe Mitglieder unseres Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie,

das vergangene Jahr war geprägt von intensiven berufspolitischen Diskussionen, innovativen Projekten und einer starken Gemeinschaft, die sich den Herausforderungen des Gesundheitssystems entschlossen gestellt hat.

Mit einem klaren Fokus auf die Interessen unserer Mitglieder und die Zukunftsfähigkeit unseres Fachs hat der BVOU wichtige Akzente gesetzt – sowohl in der politischen Arbeit als auch in der Weiterentwicklung unserer Serviceangebote.

Deutschland verfügt über eines der kostenintensivsten Gesundheitssysteme weltweit. Gleichzeitig stehen wir vor der Realität begrenzter Ressourcen. Aktuelle Reformen und Sparmaßnahmen setzen sowohl die stationäre als auch die ambulante Versorgung erheblich unter Druck. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BSSG) gefährdet die wirtschaftliche Stabilität vieler Praxen, und weitere Klinikschließungen zeichnen sich ab.

Damit gerät auch die flächendeckende Versorgung unserer Patientinnen und Patienten mit muskuloskelettalen Erkrankungen zunehmend in Gefahr.

Der BVOU hat diese gesundheitspolitischen Entwicklungen kontinuierlich begleitet, kommentiert und gegenüber politischen Entscheidungsträgern adressiert – sowohl eigenständig als auch im Schulterschluss mit der Fachgesellschaft und dem Spitzenverband. Die bundesweite Posterprotestaktion unter dem Motto „Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten!“ sei beispielhaft genannt.

Wir werden uns auch weiter mit Vehemenz und lauter Stimme dafür einsetzen, dass die Gesundheitsversorgung in der Bundesrepublik nicht durch kurzsichtige Sparmaßnahmen gefährdet wird.

Neben der berufspolitischen Arbeit bleibt ein zentraler Auftrag unseres Verbandes, konkrete Mehrwerte für unsere Mitglieder zu schaffen. Mit unserer neu gegründeten Einkaufsgemeinschaft haben wir insbesondere den ambulanten Sektor gezielt gestärkt. Sie ermöglicht den Zugang zu qualitativ hochwertigen Produkten und Dienstleistungen zu attraktiven Konditionen und trägt dazu bei, wirtschaftliche Belastungen zu reduzieren und Abläufe im Praxisalltag zu erleichtern.

Besonders erfreulich ist die weiterhin positive Entwicklung unserer Mitgliederzahlen. Mit über 7.500 Kolleginnen und Kollegen ist der BVOU nicht nur eine starke berufspolitische Stimme, sondern auch eine lebendige Gemeinschaft, die sich gegenseitig unterstützt und inspiriert. Jedes neue Mitglied stärkt unsere Position und ermöglicht es uns, noch effektiver für die Interessen unseres Fachs einzutreten. Die Stärke unseres Verbandes liegt auch in seiner Struktur.

An dieser Stelle möchten wir uns herzlich bei unseren Landesvorsitzenden und den vielen engagierten Mitgliedern in den Ländern bedanken.

Unsere Baumpflanzaktion, bei der für jedes neue Mitglied ein Baum in Deutschland gepflanzt wird, ist ein Symbol für Nachhaltigkeit und Wachstum – Werte, die uns als Verband besonders am Herzen liegen.

Dieses Jahr unterzeichnen die drei VizepräsidentInnen des Berufsverbands das Vorwort zu unserem Jahresbericht. Unser ehemaliger Präsident, Herr Dr. Burkhard Lembeck hatte sich unterjährig, aus persönlichen Gründen zum Rücktritt, entschlossen.

Diese Entscheidung gilt es mit Respekt zu akzeptieren. Es ist uns ein Anliegen, Burkhard Lembeck an dieser Stelle für seine hervorragende Arbeit und den großen Einsatz für unseren Berufsverband in den letzten Jahren zu danken. Auf unserer nächsten Mitgliederversammlung zum diesjährigen DKOU in Berlin werden wir das Präsidentenamt neu besetzen. Sie sind herzlich eingeladen und wir freuen uns auf Ihre rege Teilnahme.

Auch im kommenden Jahr werden wir vor großen Herausforderungen stehen. Mit klarer Positionierung, innovativen Projekten und einem starken Netzwerk werden wir die Interessen unseres Fachs weiterhin entschlossen vertreten, die Arbeitsbedingungen in Klinik und Praxis verbessern und den digitalen Wandel aktiv mitgestalten. In diesem Jahresbericht geben wir Ihnen einen Überblick über die Ereignisse des vergangenen Jahres und einen Ausblick auf die kommenden Monate. Wir laden Sie ein, mehr über unsere berufspolitischen Aktivitäten, unsere neuen Serviceangebote und die Menschen hinter dem Verband zu erfahren.

Ein herzlicher Dank gilt all unseren Mitgliedern und ehrenamtlich Engagierten, die mit ihrem unermüdlichen Einsatz den Erfolg unseres Verbandes ermöglichen. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft unseres Fachs.

Univ.-Prof. Dr. habil. Tobias Renkawitz

Dr. Helmut Weinhart

Dr. Anna-Katharina Doepfer

Vorab-Information zur anstehenden Kostenstrukturerhebung bei Arztpraxen

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik in Kürze eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten durch.

Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2025. Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.

Die für die Erhebung auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Um dabei die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit höchstens 7 Prozent der Praxen befragt. Das Ergebnis wird dann auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, die den hohen Anforderungen an die Qualität und Aktualität der Daten genügen, sieht das Gesetz für diese Erhebung eine Auskunftspflicht vor.

Die Ergebnisse dienen u. a. der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern.

Sie eröffnen aber auch den Praxen selbst die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte für Rationalisierungs- oder Verbesserungsmaßnahmen zu erkennen. Die entsprechenden Heranziehungsbescheide mit den Zugangsdaten zu den Online-Fragebogen werden vom Statistischen Bundesamt im Oktober 2026 versandt. Die Online-Fragebogensind dann innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2027 geplant. Sofern sich Fragen zu der Erhebung ergeben, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes gerne zur Beantwortung zur Verfügung.

Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich einschließlich Direktlinks auf Ergebnisse der letzten Erhebung finden Sie unter:

www.destatis.de/kme

Zum Erhebungsstart im Oktober 2026 finden Sie Informationen zur aktuellen Erhebung, zum Beispiel zu den erforderlichen Angaben (Musterfragebogen) sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich unter:

www.destatis.de/kme-portal

Das Statistische Bundesamt dankt bereits vorab allen beteiligten Praxen für ihre Mithilfe an der Erhebung.

Quelle: destatis

Zum Schulstart: BVOU informiert über Prävention von Haltungsschäden und gesunder Entwicklung bei Kindern

Berlin, 26. August 2026 – Der Schulbeginn ist eine aufregende Zeit für Kinder und Eltern. Doch neben neuen Herausforderungen im Unterricht sollten Gesundheit und Prävention nicht vernachlässigt werden.

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) führt auch in diesem Jahr seine bewährte Aktion Orthofit fort, um Familien mit wertvollen Tipps und Informationen zu unterstützen. Dabei stehen Themen wie die richtige Auswahl von Schulranzen, geeignete Schuhe, der sichere Schulweg sowie Präventionsmaßnahmen zur gesunden Haltung und Entwicklung von Kindern im Mittelpunkt.

Aktion Orthofit: Tipps für Eltern und Schüler

Mit der Aktion Orthofit und den Kampagnen „Zeigt her Eure Füße“ und „Haltung zeigen“ möchte der BVOU Eltern und Schüler für die Wichtigkeit von Prävention sensibilisieren. “Immer noch sehen wir in der Praxis, dass viele Kinder unter Haltungsschäden oder Fehlentwicklungen an Füßen und Rücken leiden, die vermeidbar wären”, betont Dr. Anna-Katharina Doepfer, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Spezialisierung in Kinder- und Jugendorthopädie sowie BVOU-Vizepräsidentin. “Die richtige Auswahl von Schulranzen und Schuhen sowie die Förderung von Bewegung im Alltag und korrekter Haltung können hier einen großen Unterschied machen.”

3 Praktische Hinweise für die Gesundheit von Kindern

Der richtige Schulranzen:

  • Achten Sie darauf, dass der Schulranzen ergonomisch geformt ist und gut an den Rücken des Kindes angepasst werden kann. Wichtige Kriterien sind dabei die Breite sowie gepolsterte Träger (mindestens 4 cm breit).
  • Rückenpolsterung, die den natürlichen Rückenverlauf unterstützt.
  • Das Gewicht des gepackten Ranzens sollte nicht mehr als 10–12 % des Körpergewichts des Kindes betragen.

Tipp: Lassen Sie Ihr Kind den Ranzen vor dem Kauf ausprobieren und individuell anpassen.

Bewegung im Alltag fördern

  • Kinder brauchen täglich ausreichend Bewegung, um Haltungsschäden vorzubeugen und Muskeln sowie Knochen zu stärken. Praktische Ideen:
  • Zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gehen, anstatt das Auto zu nutzen.
  • Sportarten wie Schwimmen, Tanzen oder Klettern fördern eine gesunde Körperhaltung.
  • Kleine Bewegungspausen zu Hause oder in der Schule – z. B. kurze Dehnübungen oder eine Runde ums Haus.

Passendes Schuhwerk

  • Falsches Schuhwerk kann zu Fehlstellungen oder Fußproblemen führen. Achten Sie deshalb beim Kauf von Kinderschuhen auf:
  • Genügend Platz für die Zehen (ca. 1–1,5 cm Spielraum vorne).
  • Ein flexibles Material, das die natürliche Bewegung des Fußes unterstützt.
  • Eine rutschfeste, aber biegsame Sohle.
  • Regelmäßig kontrollieren, ob die Schuhe noch gut passen – Kinderfüße wachsen oft schneller als gedacht!

Aktionswoche im November und Klassensets für Schulen

Neben den Tipps und Ratschlägen zum Schulbeginn plant der BVOU im November wieder eine zentrale Aktionswoche, die sich gezielt an Schulen und Familien richtet. Dabei werden vom 23. bis zum 27. November deutschlandweit Präventionsmaßnahmen von Orthopäden und Unfallchirurgen anschaulich vermittelt, um Haltungsschäden und Fehlentwicklungen frühzeitig vorzubeugen. Schulen können sich zur dieser Kampagne nicht eigenständig anmelden. Mitglieder des BVOU gehen auf die Grundschulen in ihrer Region zu.

Wenn Sie als Schule an unserer Kampagne „Haltung zeigen“ teilnehmen möchten, sind Sie herzlich willkommen. Die kostenfreien Infomaterialien können Sie hier bestellen: https://www.aktion-orthofit.de/schulen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.aktion-orthofit.de.

Über die Aktion Orthofit:

Das gesunde Wachstum der Kinder liegt nicht nur Eltern, sondern auch dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) am Herzen. Gerade im Kindesalter stehen die Chancen sehr gut, durch Aufklärung und Prävention Fehlentwicklungen und späteren körperlichen Schäden vorzubeugen. Mit der Aktion Orthofit und den Kampagnen „Zeigt her Eure Füße“ und „Haltung zeigen“ möchte der BVOU einen Beitrag zum gesunden Wachstum von Kindern leisten. Während der bundesweiten Aktionswoche erfahren die Kinder auf spielerische Art, wie wichtig Bewegung für ihren Körper ist und was sie selbst für eine gesunde Entwicklung tun können.

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Pressekontakt BVOU:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
presse@bvou.net

DSGVO und EU AI Act in O&U: Ein Überblick entlang der Patientenreise

Stellen Sie sich eine typische Patientin vor. Montagmorgen, Verdacht auf Meniskusläsion. Sie bucht ihren Termin online und gibt dabei den Grund ihres Besuchs an. An der Anmeldung folgt der Anamnesebogen, die Daten landen im Praxisverwaltungssystem. Das Knie wird geröntgt, die Aufnahme wandert ins Bildarchiv, vielleicht markiert eine KI-Software eine Auffälligkeit. Der Arztbrief entsteht per Spracherkennung, der Befund geht in die elektronische Patientenakte, die Abrechnung an die KV. Eine einzige Behandlung und Ihre Patientin hat eine Datenspur durch sechs oder sieben Systeme gezogen.

Diese Datenspur ist der rote Faden unserer Newsletter-Serie. In den kommenden Ausgaben folgen wir ihr einmal komplett durch die Praxis, von der Terminbuchung bis zur KI-gestützten Dokumentation. Heute beginnen wir mit einem rechtlichen Überblick: Was sagt das Gesetz, was ist neu, und wo sollte Ihre Umsetzung am besten anfangen?

Die Verantwortung liegt bei Ihnen

Für jedes System, das Patientendaten verarbeitet, tragen Sie als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber die datenschutzrechtliche Verantwortung und können sich nicht “blind” auf den Softwarehersteller, die KV oder den IT-Dienstleister verlassen. Das mag zunächst nach einer Last klingen, es bedeutet aber auch, dass Sie nicht abwarten müssen, was andere tun. Sie können die rechtliche Konformität in Ihrer Praxis selbst herstellen.

Was die DSGVO an jeder Station verlangt

Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Daten. Schon der Besuchsgrund im Online-Buchungsformular zählt dazu, ebenso das Röntgenbild mit Name und Geburtsdatum im Dateikopf. Daraus folgen vier Grundregeln, die an jeder Station der Patientenreise wiederkehren.

  1. Erheben Sie nur, was für den jeweiligen Zweck nötig ist.
  2. Sichern Sie die Verarbeitung nach dem Stand der Technik ab, von der Verschlüsselung bis zum Rechtekonzept im Team.
  3. Binden Sie externe Dienstleister nur mit Auftragsverarbeitungsvertrag ein.
  4. Und dokumentieren Sie, was Sie tun, denn im Zweifel müssen Sie es nachweisen können.

Über allem steht natürlich die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB, die unabhängig von jeder Technik gilt.

Wichtig zu wissen: Die DSGVO ist technologieneutral. Sie gilt für den Karteikasten genauso wie für das modernste KI-Werkzeug. Es gibt keinen KI-Rabatt und keine KI-Ausnahme.

Was der EU AI Act neu hinzufügt

Der AI Act ergänzt die DSGVO, er ersetzt sie nicht. Seine Pflichten sind nach dem Risiko gestaffelt, welches durch KI-Systeme entstehen kann. Seit Februar 2025 muss jedes Team, das KI einsetzt, im Umgang damit geschult sein, nachweisbar. Und seit dem 2. August 2026, also seit wenigen Wochen, muss erkennbar sein, wenn eine KI kommuniziert, etwa ein Telefonassistent am Empfang oder ein Chatbot auf der Praxiswebsite. Die strengen Pflichten für Hochrisiko-KI folgen gestaffelt: für eigenständige Systeme ab Dezember 2027, für KI in Medizinprodukten, und dazu zählt diagnostische Bild-KI, ab August 2028. Diese Fristen sind kein Grund zum Zurücklehnen, sondern sollten bewusst als Vorbereitungszeit genutzt werden.

Warum das gerade O&U betrifft

Kaum ein Fach ist so datenintensiv wie Orthopädie und Unfallchirurgie: hoher Patientendurchsatz, eigenes Röntgen, externe MRTs, Zuweiserkommunikation. Und kaum ein Fach ist so nah an der KI. Software zur Frakturerkennung gehörte zu den ersten zugelassenen KI-Medizinprodukten, Spracherkennung und automatische Arztbriefe verbreiten sich schnell. Dazu kommt eine Lücke, über die wir in dieser Newsletter-Serie noch ausführlich sprechen: Offiziell nutzen 15 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Praxen KI. Anonym befragt, gibt etwa die Hälfte an, private KI-Tools auch beruflich zu verwenden. Die tatsächliche Datenlandschaft vieler Praxen ist größer, als ihre Dokumentation es abbildet.

Der beste erste Schritt: eine ehrliche Inventur

Konformität beginnt nicht mit Paragrafen, sondern mit drei Fragen. Welche Systeme verarbeiten bei uns Patientendaten? Wo liegen diese Daten, auf dem Praxisserver, in einer deutschen Cloud oder außerhalb der EU? Und wer greift darauf zu? Wer diese drei Fragen schriftlich beantworten kann, hat das Fundament gelegt, auf dem alles Weitere aufbaut. Genau dabei begleiten wir Sie in den kommenden Ausgaben, Station für Station: von der Terminbuchung über PVS, ePA und Bildarchiv bis zu klinischer und generativer KI. Den Höhepunkt bildet unser Webinar am 14. Oktober 2026, das wir mit Ihren Fragen aus dieser Serie gestalten.

Praxis-Check:

  1. Können Sie alle Systeme mit Zugriff auf Patientendaten nennen?
  2. Wissen Sie bei jedem System, wo die Daten gespeichert werden?
  3. Falls Ihr Team bereits KI einsetzt: Ist die Schulung dazu dokumentiert?

Damit unser Webinar am 14. Oktober genau Ihre Themen trifft, bitten wir Sie um zwei Minuten für drei kurze Fragen.

Dieser Beitrag ist allgemeine Fachinformation und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quelle: Dieter – Datenschutz

Landarztquote – Brauchen wir eine Chirurgiequote?

Der Mangel an ärztlichem Nachwuchs gehört zu den größten Herausforderungen des deutschen Gesundheitswesens. Deutschland verfügt im internationalen Vergleich zwar über eine hohe Dichte an ärztlichem Personal, dennoch bestehen erhebliche regionale und fachspezifische Versorgungsunterschiede. Insbesondere ländliche Regionen kämpfen seit Jahren mit Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung hausärztlicher Praxen, während Ballungszentren weiterhin eine hohe Attraktivität für junge Mediziner:innen besitzen. Diese Entwicklung führte beim Masterplan Medizinstudium 2020 zur Einführung der Landarztquote – einem Instrument, das den Zugang zum Medizinstudium gezielt an eine spätere, vertraglich festgelegte hausärztliche Tätigkeit in unterversorgten Regionen koppelt. Inzwischen haben elf Bundesländer eine entsprechende Regelung geschaffen.

Befürworter sehen darin ein innovatives Instrument, um Versorgungslücken langfristig zu schließen. Kritiker hingegen verweisen auf die lange Bindungsdauer mit der Konsequenz bereits im jungen Alter eine langfristig verbindliche Entscheidung über den beruflichen Werdegang zu treffen. Ob die Landarztquote ihr zentrales Ziel – die nachhaltige Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten Regionen – tatsächlich erreicht, lässt sich gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilen. Die ersten Ärzt:innen, die über die Landarztquote ihr Studium aufgenommen haben, werden voraussichtlich erst ab 2030/2031 ihre hausärztliche Tätigkeit aufnehmen.

Bereits jetzt zeigt sich eine konstant hohe Anzahl an Bewerbungen für diese Studienplätze. Bisher bleibt jedoch unklar, ob die vertragliche Verpflichtung tatsächlich der entscheidende Grund für die spätere Berufswahl sein wird oder ob schon bereits vorhandene Präferenzen lediglich kanalisiert werden.

Parallel dazu verschärfen sich jedoch auch in den chirurgischen Disziplinen die Nachwuchsprobleme. Insbesondere Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung im ländlichen Raum berichten zunehmend über unbesetzte Weiterbildungs- und Facharztstellen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Frage naheliegend: Wenn sich durch die Landarztquote der hausärztliche Nachwuchs langfristig steuern lässt – wäre dann eine vergleichbare „Chirurgiequote“ geeignet, den Personalmangel in Fachrichtungen wie Orthopädie und Unfallchirurgie zu beheben?

Die Ursachen für unbesetzte chirurgische Stellen liegen häufig nicht in einer unzureichenden regionalen Verteilung, sondern in tiefgreifenden strukturellen Veränderungen des Fachgebiets selbst. Ein genereller Mangel an Chirurg:innen besteht auf den ersten Blick nicht. Dennoch berichten zahlreiche Krankenhäuser seit Jahren über zunehmende Schwierigkeiten bei der Besetzung ärztlicher Stellen. Vakante Weiterbildungsstellen, verlängerte Ausschreibungsverfahren und eine zunehmende Rekrutierung von Honorarärzten oder international rekrutierten Ärzt:innen sind vielerorts längst Teil des klinischen Alltags. Hinzu kommt, dass sich die Erwartungen der jüngeren Ärzt:innengeneration an ihren Beruf grundlegend verändert haben. Während frühere Generationen lange Arbeitszeiten und eine ausgeprägte Dienstbelastung häufig als selbstverständlichen Bestandteil der chirurgischen Weiterbildung akzeptierten, rücken heute Aspekte wie planbare Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, strukturierte Weiterbildung sowie transparente Karriereperspektiven zunehmend in den Vordergrund. Diese Entwicklung betrifft keineswegs ausschließlich die Chirurgie, trifft hier jedoch auf ein Fachgebiet, dessen Identität traditionell eng mit hoher persönlicher Einsatzbereitschaft und einer erheblichen zeitlichen Belastung verbunden war.

Vor diesem Hintergrund wäre eine Chirurgiequote zwar grundsätzlich denkbar und gesundheitspolitisch umsetzbar. Es ist jedoch fraglich, ob sie den eigentlichen Ursachen des Nachwuchsmangels gerecht würde. Eine Quote kann den Zugang zu einem Fachgebiet steuern – sie kann dessen Attraktivität jedoch nicht ersetzen. Sie würde junge Ärzt:innen langfristig an ein Fach binden, ohne gleichzeitig diejenigen Rahmenbedingungen zu verändern, die viele von einer chirurgischen Karriere abhalten. Die Gefahr bestünde darin, ein strukturelles Problem mit einem regulatorischen Instrument lösen zu wollen.

Nachhaltiger erscheint daher ein anderer Ansatz: Wer den chirurgischen Nachwuchs langfristig sichern möchte, muss die Chirurgie als Beruf attraktiver machen. Dazu gehören eine qualitativ hochwertige und verlässlich strukturierte operative Weiterbildung, ausreichende personelle Ressourcen, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit modernen Arbeitszeitmodellen sowie eine frühzeitige Begeisterung für das Fach bereits im Medizinstudium durch gute Lehre. Ebenso wichtig ist eine Ausbildungskultur, die operative Eigenverantwortung fördert, Mentoring etabliert und jungen Kolleg:innen Entwicklungsperspektiven eröffnet.

Die nachhaltigste Investition in die chirurgische Versorgung ist daher nicht eine Quote, sondern ein Fach, für das sich junge Ärzt:innen aus Überzeugung entscheiden – denn die Entscheidung für ein chirurgisches Fach kann die beste Wahl fürs Leben sein.

Lilly-Charlotte Albertsen
LMU München
Junges Forum O&U

 

GKV-Spargesetz: Was Sie zu Regelungen und Fristen wissen müssen

Am 30. Juli 2026 ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (das sogenannte „Spargesetz“) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht im ambulanten Bereich Einsparungen von rund drei Milliarden Euro im Jahr 2027 und rund fünf Milliarden Euro jährlich ab 2030 vor. Einige Regelungen gelten bereits, viele folgen zum 1. Januar 2027; weitere bedürfen noch der Konkretisierung durch den Bewertungsausschuss (BA) oder den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die nachfolgende Übersicht fasst die zentralen Fristen für Ihre Praxen zusammen.

Zentrale Fristen im Überblick (Stand 19.08.2026)

Frist / Zeitpunkt

Was gilt

30.07.2026

Inkrafttreten des Gesetzes

30.07.2026

Wegfall der gesetzlichen Grundlage für die Vergütung der ePA-Befüllung
Ob die GOP 01648 noch bis 31.12.2026 berechnungsfähig bleibt, ist derzeit strittig: Mehrere KVen gehen von einem Redaktionsversehen aus und erwarten eine Klarstellung durch Bewertungsausschuss (BA) bzw. Gesetzgeber.

30.07.2026

Wegfall der Rechtsgrundlage für bundesweite Praxisbesonderheiten
Neue Vereinbarungen sind nicht mehr möglich. Es gilt Bestandsschutz für bereits vereinbarte Praxisbesonderheiten – sie gelten nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes als Bestandteil der jeweiligen Erstattungsbetragsvereinbarung bis zum Eintritt eines Beendigungstatbestandes (z. B. Patentablauf, neue Vereinbarung) fort; insoweit bleibt der Schutz vor Regressen in der Wirtschaftlichkeitsprüfung bestehen. Die Regelung läuft damit schrittweise aus, ein festes Enddatum gibt es nicht. Bei neuen Verordnungen empfiehlt sich eine sorgfältige Dokumentation der individuellen Begründung.

30.07.2026

Streichung von Homöopathika und Anthroposophika sowie Cannabisblüten aus dem GKV-Leistungskatalog
Eine Erstattung durch die Kassen ist noch bis 31.12.2026 möglich. Neue Cannabis-Therapien setzen künftig einen sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel voraus, bevor Extrakte oder Rezepturen verordnet werden können. Rabattverträge für fünf Gruppen (JAK-Inhibitoren, CGRP-Antagonisten, PARP-Inhibitoren, PCSK9-Inhibitoren, und PD-1/PD-L1-Inhibitoren) patentgeschützter Arzneimittel sind möglich.

01.01.2027

Überführung der extrabudgetären Leistungen (u.a. ambulante Operationen, Früherkennung, Psychotherapie) in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) mit Mengenbegrenzung
Ausnahmen sind nichtärztliche Dialyse, kinder- und jugendpsychiatrische Leistungen, Substitutionsbehandlung und neue Leistungen (2 Jahre). Für 2026 begonnene Behandlungen sieht ein Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD eine extrabudgetäre Fortführung bis 2027 vor; die Umsetzung ist offen.

spätestens 01.01.2027

Abschaffung der TSVG-Vergütungsregelungen (Terminfälle über die 116117, Hausarztvermittlungsfall, offene Sprechstunde)

01.01.2027

Veränderte Berechnung der Kinderarzt-MGV und verringerte Ausgleichszahlungen; Streichung der Hygienezuschläge; der Kurzzeittherapie-Zuschläge und der Vergütung für die Beratung zur Organ- und Gewebespende

01.01.2027

Wegfall des Konsiliarberichts bei Psychotherapie auf Überweisung oder Krankenhausempfehlung; ab diesem Datum Homöopathika auch nicht mehr als Satzungsleistung möglich

2027–2029

Begrenzung der Vergütungszuwächse auf die Grundlohnrate; die Obergrenze der Steigerungsrate wird zusätzlich pauschal um einen Prozentpunkt abgesenkt

31.03.2027

Frist für den BA: Festlegung der Absenkung des technischen Leistungsanteils im EBM (Nuklearmedizin, Radiologie, Strahlentherapie) sowie der Bewertung der Katarakt-OP

01.04.2027

Inkrafttreten des verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens
Die konkreten Eingriffe legt der G-BA fest: ab 2028 jährlich zwei planbare Eingriffe statt bisher einem – 2028 Hüft-Endoprothesen und Wirbelsäuleneingriffe, 2029 Cholezystektomie und Hysterektomie, 2030 Tonsillektomie und Schultereingriffe

01.07.2027

Absenkung des technischen Leistungsanteils im EBM

31.12.2027

Frist für den G-BA: Überprüfung und ggf. Weiterentwicklung von Gesundheitsuntersuchung und Hautkrebsscreening (Änderungen frühestens ab 01.01.2028)

01.01.2028

Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit

ab 2028

Einführung von Kurzzeitfallpauschalen für Krankenhäuser zum 01.01.2028 (InEK-Konzept bis März 2027, Vereinbarung der Selbstverwaltung bis 30.04.2027)
Sie sollen die Überzahlung von Hybrid-DRG-Fällen korrigieren; die KBV erwartet, dass die Hybrid-DRG damit nicht weiterentwickelt werden.

Der Hartmannbund hat das Gesetzgebungsverfahren eng begleitet und sich zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages kritisch geäußert. Statt kleinteiliger Kostendämpfung plädiert der Hartmannbund für Strukturreformen im Dialog mit den Ärztinnen und Ärzte aus der Praxis. Aus Sicht des Verbandes dürfen die nötigen gesundheitspolitischen Reformen, insbesondere Notfallreform, Primärversorgung und Ambulantisierung, durch die Sparmaßnahmen nicht gefährdet werden. Diese Konzepte können ihre Wirkung nur entfalten, wenn die niedergelassenen Praxen als Fundament der wohnortnahen Versorgung gestärkt werden.

Zur nachhaltigen Stabilisierung der GKV-Finanzen setzt sich der Verband nach wie vor für eine verlässliche Trennung von Beiträgen und Steuerzuschüssen ein: Versicherungsfremde Leistungen, etwa die Krankenversicherungsbeiträge für Grundsicherungsbeziehende, müssen vollständig und dauerhaft aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Über die weitere Konkretisierung der Regelungen durch Bewertungsausschuss und G-BA informieren wir fortlaufend. Nutzen Sie auch unsere Mitgliederberatung! Unser Expertenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle: Hartmannbund

 

„Das ist kein Sparprogramm – das ist eine Kostenexplosion mit Ansage“

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz  führt nicht zu Einsparungen, sondern zu einer massiven Kostenverschiebung und -explosion, die letztlich von Beitragszahlern und Patienten getragen wird. Der BVOU fordert ein sofortiges politisches Umsteuern, um das Gesundheitssystem zu sichern. Warum, erklärt Dr. Jörg Ansorg, BVOU-Geschäftsführer, anhand einer simplen Rechnung.

Herr Dr. Ansorg, Sie haben das Beispiel eines Dachdeckers mit Meniskusriss durchgerechnet. Wie führt das Spargesetz dazu, dass die Krankenkasse am Ende das Sechsfache zahlt?
Dr. Jörg Ansorg:
Das klingt zunächst unglaublich, ist aber leider Realität, wenn das Spargesetz umgesetzt wird. Eine ambulante Meniskusoperation kostet die Kasse rund 1.000 Euro – inklusive Anästhesie, Material und Nachsorge. Normalerweise ist der Patient nach sechs Wochen wieder arbeitsfähig. Doch durch das Spargesetz werden ambulante Operationen budgetiert, also künstlich begrenzt. Die OP wird nicht abgesagt, sondern verschoben – zum Beispiel um vier Wochen. In dieser Zeit kann der Patient nicht arbeiten, und ab der siebten Woche zahlt die Kasse Krankengeld. So entstehen durch die politisch verordnete Verzögerung Kosten, die ein Vielfaches der eigentlichen Behandlung ausmachen.

Eine Modellrechnung aus Rostock spricht von Krankengeldkosten, die das Vier- bis Sechsfache der Behandlungskosten betragen. Wie belastbar sind diese Zahlen?
Dr. Ansorg: Diese Zahlen sind sehr belastbar und stammen aus einer fundierten gesundheitsökonomischen Modellrechnung. Herzlichen Dank an dieser Stelle an unsere Kollegen Dr. med. Christoph Piontke, Dr. med. Heike Suhren und Claudia Darsow vom Ambulanten OP-Zentrum in Rostock, die uns dieses Beispiel geschickt haben. Wie viele andere Kolleginnen und Kollegen haben sie in den vergangenen Jahren viel investiert, um das Ambulante Operieren regional zu stärken. Ganz im Vertrauen auf die erklärten Ziele der bisherigen Gesundheitspolitik, für die „ambulant vor stationär“ ein klares Leitmotiv war. Wenn man das Krankengeld für die zusätzliche Ausfallzeit berechnet, landet man schnell beim Vier- bis Sechsfachen der ursprünglichen Behandlungskosten. Und das ist noch der günstige Fall – nämlich wenn die ambulante OP überhaupt noch stattfindet, nur eben später. Die Kasse spart scheinbar 1.000 Euro, zahlt aber am Ende ein Vielfaches davon an Krankengeld. Das ist keine Spekulation, sondern einfache Mathematik.

Was passiert, wenn die ambulante Operation gar nicht mehr möglich ist und der Patient ins Krankenhaus muss?
Dr. Ansorg: Dann wird es richtig teuer. Ist das ambulante Budget erschöpft, bleibt nur noch die stationäre Behandlung. Im Krankenhaus gibt es keine Budgetdeckelung, und dieselbe Meniskusoperation kostet dort das Drei- bis Vierfache – also 3.000 bis 4.000 Euro. Hinzu kommt das Krankengeld für die längere Ausfallzeit. Der Staat budgetiert also die günstige Versorgung und treibt die Patienten in die teure. Die Kasse spart kurzfristig 1.000 Euro, zahlt aber am Ende 3.000 Euro oder mehr. Das ist keine Kostenreduktion, sondern eine Kostenverschiebung mit anschließender Kostenexplosion.

Sie sprechen von einer „Kostenverschiebung mit Ansage“. Wer zahlt am Ende wirklich die Rechnung – und was bedeutet das für das Gesundheitssystem?
Dr. Ansorg: Am Ende zahlen die Beitragszahler und die Patienten. Die Beitragszahler, weil die Gesamtkosten steigen und damit auch die Beiträge. Die Patienten, weil sie länger mit Schmerzen zu Hause sitzen, obwohl sie längst hätten operiert werden können. Systemisch ist das fatal: Wenn die ambulante Versorgung unter Budgetdruck steht, investieren Praxen nicht mehr in neue Kapazitäten. Das führt zu einem schleichenden Rückbau der ambulanten Versorgung, und das Krankenhaus wird zum teuren Auffangbecken. Man kann ein Gesundheitssystem nicht gesünder sparen – das ist ein ökonomisches Gesetz.

Ihr Appell richtet sich direkt an Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann. Was fordern Sie konkret – und wie dringend ist die Lage?
Dr. Ansorg: Die Lage ist sehr dringend. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, werden Fakten geschaffen, die sich nicht einfach rückgängig machen lassen. Praxen, die schließen, bleiben oft dauerhaft geschlossen. Deshalb mein klarer Appell an Herrn Linnemann: Stoppen Sie diese Fehlentwicklung, bevor sie Realität wird. Die Zahlen liegen auf dem Tisch, wir brauchen jetzt politischen Mut zur Korrektur. Die ambulante fachärztliche Versorgung ist das Rückgrat einer effizienten Gesundheitsversorgung. Sie zu budgetieren, während der stationäre Sektor ungedeckelt bleibt, ist ein systemischer Widerspruch, der die Versicherten krank und die Kassen arm macht. Jetzt ist die Zeit zu handeln.

Herr Dr. Ansorg, vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview führte Janosch Kuno.