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Bürokratie schlägt Bandscheibenvorfall: Warum die neue AU-Regelung Akutpatienten die Termine raubt

Berlin, 3. Juli 2026 – Wer mit einem Kreuzbandriss, einer schweren Fraktur oder einem akuten Bandscheibenvorfall dringend Hilfe sucht, wird in Zukunft in völlig überlasteten Wartezimmern stranden. Der Grund: Die geplante Reform der Koalition droht die orthopädischen und unfallchirurgischen Praxen in Deutschland endgültig zu blockieren. Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) schlägt deshalb Alarm.

Die Verpflichtung, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen, wird zu Millionen medizinisch unnötiger Arztbesuche führen.

​Das Problem in der Praxis: Wer sich beim Freizeitsport oder im Haushalt eine leichte Muskelzerrung, eine harmlose Prellung oder eine unkomplizierte Fußverstauchung zuzieht, benötigt meist nur zwei Tage Ruhe und ein Kühlpack auf dem heimischen Sofa.

Medizinisch ist ein Arztbesuch am ersten Tag völlig überflüssig. Durch die neue Reform müssen diese Patienten nun jedoch zwingend sofort in die Praxis – nur um die bürokratische Bescheinigung für den Arbeitgeber abzuholen.

​„Unsere Kapazitäten sind bereits sehr stark ausgelastet“, erklärt Dr. Anna-Katharina Doepfer, BVOU-Vizepräsidentin. „Wenn zusätzlich viele Menschen in die Praxen kommen, die vor allem eine Bescheinigung für den Arbeitgeber benötigen, wird das den Praxisalltag deutlich belasten. Es bleibt definitiv weniger Zeit und führt zu einer weiteren Terminverknappung für zeitnah notwendige Facharzttermine.“

Sparen am falschen Ende: BVOU fordert Kurskorrektur

​Erschwerend kommt hinzu, dass parallel die finanziellen Mittel gekürzt werden sollen, die bisher eine schnelle Vergabe von Facharztterminen ermöglicht haben. Der Verband fordert von der Politik ein sofortiges Umdenken: Statt praxisferner Vorschriften, die das System mit Bürokratie verstopfen, braucht das Gesundheitswesen eine Stärkung der ambulanten Strukturen. Eine dezentrale und schnelle Versorgung darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Pressekontakt BVOU:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
presse@bvou.net

Auch in diesem Jahr: Assistenzärztinnen und -ärzte kostenfrei zum DKOU

Berlin – Haben junge Medizinerinnen und Mediziner ihre Approbation in der Tasche, warten große Herausforderungen zum Karrierestart. Da heißt es plötzlich, den Stationsalltag mit der ganzen Verantwortung für die Patienten und der Administration im Krankenhaus zu meistern. Viele junge Ärztinnen und Ärzte planen bereits die nächsten Schritte und organisieren ihre Facharztweiterbildung – und das alles neben der starken Belastung als Berufsneuling. Hier können Berufsverbände und Fachgesellschaften wie BVOU und DGOU eine gute Unterstützung sein, denn sie helfen Assistenzärzten und -ärztinnen gezielt bei der Facharztweiterbildung und fördern sie mit speziellen Weiterbildungsprogrammen. Darüber hinaus bieten sie ein Netzwerk zum Austausch über berufliche und wissenschaftliche Themen. Damit Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten das Fach O und U in seiner ganzen Breite kennenlernen und sich mit Gleichgesinnten treffen können, bieten der BVOU und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) auch 2026 kostenfreien Eintritt für Assistenzärzte und -ärztinnen. 

Freier DKOU-Eintritt bei Doppelmitgliedschaft

Weiterzubildende, die vor Kongressbeginn und bis 12. Oktober 2026 ihre Mitgliedschaft in beiden Gesellschaften vorweisen können, erhalten freien Eintritt zum DKOU.

Das Angebot gilt für Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung, die bislang weder Mitglied in der DGOU noch im BVOU sind. 

 

Für Doppelmitglieder: Anmeldung leicht gemacht

Weiterzubildende, die bereits in BVOU und DGOU Mitglied sind, gehen bei der Anmeldung wie folgt vor: Sie wählen bei den Teilnahmetypen „Gratis“ aus und tragen die entsprechenden Mitgliedsnummern (bzw. für DGOU, DGOOC, DGU das Geburtsdatum) in das zugehörige Feld und führen die Mitgliedsprüfung durch..

Im weiteren Prozess wählen diese auf der Seite „Weitere Informationen“ aus, dass sie Rookie-Mitglieder sind und laden Ihren Weiterbildungsnachweis hoch.

 

Fortschritt gemeinsam gestalten

In den letzten Jahren haben wir gelernt, dass das Altbewährte an Bedeutung verliert, und wir schneller auf Veränderungen reagieren müssen. Gesundheitspolitisch stehen wir vor erheblichen Veränderungen der Versorgungsstrukturen wie einer Zunahme der Ambulantisierung und der Krankenhausreform mit Konzentrierung einzelner Leistungen und Reduktion der Kliniken. Die Finanzierbarkeit unserer exzellenten Standards der elektiven und Notfallversorgung ist zunehmend gefährdet.

Wir leben in politisch schwierigen Zeiten. Mit militärischen Konflikten in unmittelbarer Nähe hat Daseinsvorsorge, wofür wir als Ärztinnen und Ärzte stehen, in den letzten Jahren eine ganz andere Bedeutung bekommen. In den Kliniken müssen wir Patientinnen und Patienten mit Kriegsverletzungen behandeln, was wir uns vor ein paar Jahren nicht vorstellen konnten – die erhoffte Erholung der Kliniken nach der Pandemie ist nicht eingetreten.

Auch wirtschaftspolitisch findet in der Welt eine Neuordnung statt – die traditionellen Positionierungen von Europa und den USA müssen neu überdacht und gestaltet werden. Es findet nicht nur z.B. im Bereich der Automobilwirtschaft, sondern auch in der Medizintechnik, der Bedeutung der Wissenschaft und ihrer Internationalität eine Neuausrichtung statt.

 

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DMP chronischer Rückenschmerz – Aktualisierung beschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2026 die Aktualisierung des Disease-Management-Programms (DMP) chronischer Rückenschmerz beschlossen. Die wesentlichen Änderungen möchten wir Ihnen nachfolgend vorstellen.

Zum Hintergrund:

Das DMP chronischer Rückenschmerz wurde 2019 erstmals erstellt. Bislang ist dieses DMP vertraglich nicht umgesetzt. Der G-BA aktualisiert die Inhalte der DMP unabhängig vom Umsetzungsstand in regelmäßigen Abständen, um die Anforderungen auf dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft zu halten. Das DMP chronischer Rückenschmerz wurde nun auf Basis internationaler Leitlinien überarbeitet.

Wesentliche Inhalte und Änderungen

Die zentrale Maßnahme im DMP chronischer Rückenschmerz ist nach wie vor die ambulante multimodale Patientenschulung, da sich diese neben den Empfehlungen zur körperlichen Aktivität als wirksamste Maßnahme bei chronischem Rückenschmerz erwiesen hat. Jede Patientin und jeder Patient soll Zugang zu einer solchen Schulung im Rahmen des DMP erhalten.

Um bürokratische Aufwände abzubauen, konnte die KBV nun erreichen, dass die DMP-Dokumentationsfelder „Blutdruck“ und „Raucherstatus“ in diesem DMP nicht mehr befüllt werden müssen. Beide Parameter werden für die Behandlung in dieser Indikation nicht benötigt. Sollte die Dokumentation dieser Parameter im Rahmen dieses DMP im Individualfall dennoch sinnvoll sein, ist dies für die Praxen optional möglich. Ferner wurde klargestellt, dass sich das DMP chronischer Rückenschmerz ausschließlich an Erwachsene richtet. Präzisierungen erfolgten leitlinienbasiert in den Kapiteln Diagnostik und Basismaßnahmen.

In der indikationsspezifischen Dokumentation ist nun vorgesehen, dass bei der Eingabe der Schmerzstärke und der Funktionsfähigkeit in den Praxisverwaltungssystemen automatisch das Ausmaß und die Relevanz der Veränderungen zu vorherigen Dokumentationen angezeigt werden. Diese direkte Rückmeldung ermöglicht den Praxen einen Überblick über den individuellen Krankheitsverlauf und das Therapieansprechen.

Umfrage zu Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL)

Die Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL) unterstützen Ärztinnen, Ärzte und anderes medizinisches Fachpersonal dabei, Menschen mit chronischen Erkrankungen bestmöglich zu versorgen.

Um die Leitlinien künftig noch stärker an den Bedürfnissen von Anwenderinnen und Anwendern auszurichten, führt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) eine Zielgruppenbefragung durch:

 

Zeitgleich befragt das Zi auch Patientinnen und Patienten, um deren Erfahrungen und Anregungen in der Leitlinienarbeit besser berücksichtigen zu können: 

 

Flyer zum Download:

 

GKV-Spargesetz: Fleiß und Leistungsbereitschaft wird zum Risiko für Arztpraxen

Der Virchowbund warnt vor den zwangsläufig eintretenden Folgen der geplanten Sparmaßnahmen zulasten der ambulanten Versorgung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz). Nach Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung drohen Ärztinnen und Ärzten im Schnitt Umsatzverluste von bis zu 50.000 Euro pro Jahr und Arzt. Praxen müssen jetzt reagieren: weniger Personal, weniger Sprechstunden, weniger Termine. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das längere Wartezeiten.

„Dieses Sparpaket ist keine Reform. Es ist eine Abrissbirne für funktionierende ambulante Strukturen“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes. „Wer den Praxen in dieser Größenordnung Mittel entzieht, darf nicht gleichzeitig mehr Ambulantisierung fordern oder so tun, als bliebe die Versorgung unverändert. Mittelkürzungen sind Leistungskürzungen.“

Praxen mit hoher Versorgungslast besonders gefährdet

Besonders hart treffen die Einschnitte größere fachärztliche Strukturen, Schwerpunktpraxen und Praxen mit hoher Mitversorgung des Umlands. Genau diese Praxen halten heute vielerorts die Versorgung aufrecht: mit offenen Sprechstunden, kurzfristigen Facharztterminen, Hausarztvermittlungsfällen, ambulanten Operationen, Palliativversorgung … Die absoluten Budgetdeckel bieten jedoch in Zukunft keinerlei Anreiz mehr, durch Fleiß und Leistungsbereitschaft mehr Patienten schneller zu versorgen.

„Die Bundesregierung trifft ausgerechnet diejenigen, die in den vergangenen Jahren zusätzliche Versorgung aufgebaut haben“, so Dr. Heinrich. Allein die HNO-Ärzte haben 12 % mehr an Patienten behandelt. „Wer mehr Patientinnen und Patienten behandelt, mehr Personal eingestellt und mehr Termine angeboten hat, wird jetzt bestraft. Das ist gesundheitspolitisch absurd und betriebswirtschaftlich zerstörerisch.“

Zehntausende Arbeitsplätze in Praxen sind gefährdet. Die Personalkosten sind traditionell der größte Kostenblock einer Arztpraxis. Umfragen zufolge denkt jeder zweite Praxisinhaber bereits daran, Personal abzubauen.

Die Folgen betreffen auch die hausärztlichen Praxen, die in einem Primärversorgungssystem in Zukunft mehr Patienten behandeln sollen. Das wird dann nicht mehr im nötigen Umfang möglich sein. Patienten werden in teurere oder privat finanzierte Versorgungsstrukturen ausweichen. „Dieses Spargesetz gefährdet im Kern also auch das geplante Primärversorgungssystem“, warnt Dr. Heinrich.

Gesetz befeuert Zwei-Klassen-Medizin

Wenn das gesetzliche System wohnortnahe ärztliche Versorgung nicht mehr verlässlich bereitstellen kann, entstehen neue Strukturen für diejenigen, die privat zahlen können. „Der Blick ins europäische Ausland zeigt, wohin das führt: Neben der staatlich organisierten Versorgung wächst ein Gesundheitsmarkt mit privaten Zusatzversicherungen und alternativen Zugängen. Das wäre der Startschuss für eine echte Zwei-Klassen-Medizin“, warnt Dr. Heinrich.

Die geplanten Kürzungen setzen nach Auffassung des Virchowbundes zudem die falschen Prioritäten. „Das Prinzip lautet offenbar: Wer am lautesten schreit, profitiert am meisten“, kritisiert Dr. Heinrich. Die Pharmaindustrie verursacht mit 58,5 Milliarden Euro höhere Gesamtausgaben als der ambulante Bereich. Zugleich beschäftigt der ambulante Bereich in Deutschland mit mehr als 500.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fast fünfmal so viele Menschen wie die Pharmaindustrie.

Der Virchowbund fordert daher:

  • keine pauschalen Kürzungen zulasten der ambulanten Versorgung
  • Erhalt vollständig vergüteter zusätzlicher Termine und offener Sprechstunden
  • faire Refinanzierung steigender Personal-, Energie- und Betriebskosten
  • Schutz spezialisierter fachärztlicher Versorgungsstrukturen und ihrer Mitversorgungseffekte ins Umland
  • vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln statt weiterer Belastung der GKV-Versicherten
  • eine echte Folgenabschätzung für Praxen, Personal und Patiententermine vor Inkrafttreten des Gesetzes 

Der Virchowbund

Operative Einkaufsgesellschaft: Wirtschaftlichkeit für Praxen stärken

Der BVOU hat eine neue Kooperation ins Leben gerufen. Ziel ist es, den Mitgliedern des BVOU sowie weiteren interessierten Ärztinnen und Ärzten Zugang zu attraktiven Sonder­konditionen für Implantate und Praxisbedarf zu ermöglichen.

Die neue Kooperation, die attraktive Sonderkonditionen für Implantate, und Praxisbedarf gewährt, ist vor dem Hintergrund der Hybrid-DRG-Vergütung von großer Bedeutung, da die pauschale Abrechnung ambulanter Operationen Praxen und MVZ vor die Herausforderung stellt, Sachkosten möglichst gering zu halten, um wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben. 

Vorteile der Kooperation

Zahlreiche Vorteile sind speziell auf die Bedürfnisse von Orthopädinnen und Orthopäden sowie Unfallchirurginnen und Unfallchirurgen zugeschnitten:

Attraktive Sonderkonditionen: BVOU-Mitglieder profitieren von verhandelten Rabatten bei einer Vielzahl von Herstellern.

Breites Produktsortiment: Über 3.000 Produkte, darunter Implantate, Verbrauchsmaterialien und Praxisbedarf stehen zur Verfügung.

Individuelle Warenkörbe: Die Zusammenarbeit ermöglicht es, den Warenkorb individuell auf die Bedürfnisse der Praxis bzw. des MVZ abzustimmen.

Einfache digitale Abwicklung: Registrierung, Vertragsunterzeichnung und Bestellungen erfolgen vollständig online.

Unabhängigkeit von der Hybrid-DRG-Abrechnung: Die Nutzung ist nicht an die Abrechnung von Hybrid-DRGs über das Sanakey-Portal gebunden.

Praxisbedarf kann auch dann bezogen werden, wenn die Praxis oder das MVZ nicht operativ tätig ist.

Mindestbestellwert 200€: Das ermöglicht Flexibilität; es wird kein großes Lager benötigt.

Start nach großer Marktanalyse

Die Rahmenbedingungen wurden nach einer ausführlichen Marktanalyse abgesteckt, die Konditionen für BVOU-Mitglieder verhandelt und das Gesamtprojekt gemeinsam mit BVOU-Partnern aufgesetzt. Die gesamte Abwicklung erfolgt digital, von der Vertragsunterzeichnung bis zur Bestellung über einen eigenen Webshop.

Die Produkte der meisten namhaften Implantathersteller sind über diese Kooperation buchbar. Mit weiteren Herstellern, die sich BVOU-Mitglieder im Zuge der Marktanalyse ergänzend gewünscht haben, werden aktuell Verhandlungen geführt, um auch deren Artikel möglichst rasch in das Portfolio aufzunehmen.

Für jede teilnehmende Praxis/MVZ wird beim Onboarding ein eigener Warenkorb definiert, der die Produkte aller Hersteller enthält, die später gebraucht und bestellt werden können. Jeder Kunde erhält seinen persönlichen Webshop, der genau die vereinbarte Ware enthält. Dieser kann jederzeit erweitert oder reduziert werden, sodass stets auf neue Herausforderungen und Bedürfnisse reagiert werden kann.

Warum ist diese Kooperation wichtig?

Die Einführung der Hybrid-DRG-Vergütung hat die wirtschaftliche Gesamtsituation für ambulante Operationen verändert. Da pauschal vergütet wird, unabhängig von den tatsächlichen Materialkosten, ist es für Praxen und MVZ entscheidend, die Sachkosten zu optimieren. Diese Zusammenarbeit versorgt Verbandsmitglieder mit dem Zugang zu hochwertigen Produkten zu günstigen Konditionen. Dabei ist die Nutzung nicht an die Abrechnung von Hybrid-DRGs gebunden, sodass auch Praxen und MVZ, die diese Abrechnungsform nicht einsetzen, von den Preisvorteilen profitieren können.

Die neue Kooperation ist eine hervorragende Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit der Praxen und MVZ zu stärken, die Sachkosten zu reduzieren sowie gleichzeitig aus einem breiten Produkt­sortiment und individueller Beratung Nutzen zu ziehen.

Schritt-für-Schritt anmelden!

Die Anmeldung erfolgt über das Sanakey-Portal und ist in wenigen Schritten erledigt:

 

Dr. Jörg Ansorg, BVOU-Geschäftsführer
Dr. Gerd Rauch, Landesvorsitzender BVOU-Hessen

Ausdünnung der Versorgung in sozialen Brennpunkten und flächendeckende 4-Tage-Woche

Angesichts des GKV-Spargesetzes übt der Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), Dr. med. Dirk Heinrich, scharfe Kritik an der Bundesregierung. Neben dem flächendeckenden Verlust von Arbeitsplätzen in den Facharztpraxen warnt er vor einem Wegbrechen der fachärztlichen Versorgung insbesondere in sozialen Brennpunkten.

„Angesichts des GKV-Spargesetzes der Bundesregierung müssen sich die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ab 2027 darauf einstellen, nicht mehr jeden Tag in der Woche zum Facharzt gehen zu können. Die 4-Tage-Woche wird in Facharztpraxen die Regel sein.

Bei rund 20-30 % Umsatzverlust durch das Gesetz sind diese Veränderungen unausweichlich. Nur so lassen sich Kosten einsparen und Umsatzverluste etwas abmildern. Mindestens einen Tag in der Woche werden sich Facharztpraxen anderen Einnahmequellen zuwenden müssen.

An diesem Tag werden Gutachten, zusätzliche Privatpatienten und Selbstzahler, Verkehrsmedizin und andere Tätigkeiten notwendigerweise vermehrt gemacht werden müssen. Nur so kann das Überleben der meisten Facharztpraxen gesichert werden. Dies wird in sozialen Brennpunkten allerdings infolge fehlender Kaufkraft nicht möglich sein, so dass dort Praxen vermehrt aufgegeben werden müssen.

Sparen bleibt nicht ohne Folgen. Diese Binsenweisheit ist vielen Bürgerinnen und Bürgern klar, nur unserer Bundesregierung offensichtlich nicht.

Die Sparpolitik wird auch Auswirkung auf die Beschäftigung in Arztpraxen haben. Die Arztpraxen in Deutschland beschäftigen 750.000 Mitarbeiter, zum Vergleich, die Pharmaindustrie etwa 130.000. Die Pharmaindustrie wird, nach massiven Drohungen mit Arbeitsplatzabbau und Abwanderung, geschont. Ob ungleich mehr medizinische Fachangestellte, zu 98 % Frauen, in Arztpraxen arbeitslos werden, scheint der Bundesregierung hingegen nicht wichtig zu sein.

Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, sich die Sparpläne noch einmal sehr gut anzuschauen, begrüßen daher auch die Verschiebung der Befassung im Bundestag und hoffen, dass wichtige Regelungen zur schnelleren Versorgung von Patientinnen und Patienten und zum Erhalt von Facharztpraxis in sozialen Brennpunkten erhalten bleiben.“

Quelle: SpiFa

Am 01.07.2026 startet das zweite Rollout-Cluster von GLA:D®

Für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern beginnt zeitnah offiziell die nächste Phase der Implementierung. Somit wird weiteren Arthrosepatientinnen und Patienten eine hochwertige, evidenzbasierte Versorgung ermöglicht.

Wichtiger Hinweis zu Einzelfallanträgen außerhalb der Rollout-Cluster

Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Teilnahme von Patientinnen und Patienten, die bei einer teilnehmenden Krankenkasse versichert sind, jedoch teilnehmende Leistungserbringer in einem Bundesland haben, das noch nicht Teil des aktuellen GLA:D® Deutschland Rollout-Clusters ist.

Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme am GLA:D® Deutschland Programm nicht der Wohnsitz der Patientin oder des Patienten ausschlaggebend ist, sondern der Standort des Leistungserbringers.

Maßgeblich ist, dass die behandelnde Physiotherapiepraxis bzw. die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt in einem Bundesland tätig ist, das sich bereits im aktiven Rollout-Cluster befindet.

Derzeit können für diese Versicherten keine Einzelfallanträge geprüft oder genehmigt werden können. Die teilnehmenden Krankenkassen haben ihre Beteiligung an GLA:D® Deutschland bereits im Rahmen des abgestimmten Rollout-Plans bestätigt. Die Versorgung erfolgt daher ausschließlich entsprechend der vorgesehenen zeitlichen und regionalen Einführung in den jeweiligen Bundesländern.

Eine vorgezogene Teilnahme außerhalb des für das betreffende Bundesland festgelegten Rollout-Zeitpunkts ist aktuell nicht möglich.

Sobald ein Bundesland in den aktiven Rollout übergeht, können Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen gemäß den geltenden Teilnahmebedingungen in das Programm aufgenommen werden.

GLA:D® Rolloutplan

Cluster 1 – Start 01.01.2026: Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bremen und Hamburg

Cluster 2 – Start 01.07.2026: Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

Cluster 3 – Start 01.01.2027: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Cluster 4 – Start 01.07.2027: Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz

Das Programm wird durch alle teilnehmenden Krankenkassen bundesweit ausgeweitet – nicht nur durch eine einzelne Kasse.

Eine aktuelle Übersicht der beteiligten Krankenkassen finden Sie hier:

 

Kostenlose GLA:D® Webinare für Arztpraxen

Sie möchten mehr über GLA:D® Deutschland erfahren oder haben noch Fragen zum Programm? Dann nutzen Sie unsere kostenlosen Informationswebinare!

Im jederzeit verfügbaren Online-Webinar auf unserer Homepage erhalten Sie einen kompakten Überblick über das evidenzbasierte GLA:D® Deutschland Programm, den bundesweiten Rollout sowie die Voraussetzungen für eine Teilnahme als Praxis.

Die Teilnahme ist kostenfrei und richtet sich an interessierte oder bereits teilnehmende Arztpraxen, die GLA:D® Deutschland kennenlernen oder in ihrer Praxis bereits umsetzen und ihr Wissen zu Abläufen auffrischen möchten.

Weitere Infos sowie Schulungstermine auch außerhalb von Essen finden Sie auf der Homepage unter https://glad-deutschland.de/fuer-aerzte/.

Perspektive DVT – „Die SCS Bildgebung auf dem DGUV Nürnberg und der Sommerakademie Sportorthopädie in Oberjoch“

Erleben Sie diese Perspektive live auf dem DGUV 2026 in Nürnberg und während der Sommerakademie Sportorthopädie in Oberjoch.

In Nürnberg zeigen wir Ihnen am X2C-Stand gemeinsam mit unseren Anwendern, wie sich die tägliche Praxis durch strukturierte digitale Prozesse und moderne 3D-Diagnostik nachhaltig verändert – von der Indikation über die Aufnahme bis zur Befundung.

Was Sie in Nürnberg erwartet:

• Die aktuelle Generation der SCS MedSeries® H22 Klasse
• Konkrete Einblicke in die Transformation von 2D- zu 3D-Diagnostik im Praxisalltag
• Gespräche mit erfahrenen Anwendern aus der SOCIETY
• Einblick in neue Entwicklungen und Perspektiven der Bildgebung

Freuen Sie sich in Oberjoch auf ein spannendes Programm:

Tauchen Sie in die Welt der eigenständigen 3D-Diagnostik ein und verfolgen Sie den aufschlussreichen Vortrag „Die Relevanz einer präzisen Diagnostik in der Sportorthopädie“ von Herrn Dr. med. Max Friedrich.

Sie haben individuelle Fragen zur SCS Bildgebung?

Zögern Sie nicht, unser Team vor Ort anzusprechen. Wir begleiten Sie strukturiert auf dem Weg von der 2D- zur 3D-Diagnostik – medizinisch, wirtschaftlich und organisatorisch.

Sie können gerne schon vorab einen Termin für eine persönliche Beratung während des Kongresses buchen. Schreiben Sie uns hierzu gerne eine E-Mail an beratung@myscs.com oder füllen Sie das Kontaktformular aus:

Podcastfolge: Durch den Digitalisierungsdschungel in O&U

Digitalisierung ist in aller Munde – aber wer hat schon die Zeit, 50 oder 100 Anbieter zu vergleichen, unzählige Webinare anzusehen und am Ende trotzdem nicht sicher zu sein, welche Lösung wirklich zur eigenen Praxis passt? Dieses Problem hören wir immer wieder. 

Und deshalb reden wir drüber. In der neuesten Podcast-Folge gehen Sebastian Alsleben (medimeets) und BVOU-Geschäftsführer Dr. Jörg Ansorg genau dieser Frage auf den Grund:

Wie können Ärztinnen und Ärzte in O&U den Überblick im Dschungel der Digitalisierung bewahren – und welche Hilfestellungen gibt es, um die passenden Tools für die Praxis zu finden?