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Ausschreibung Deutscher Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie 2024

Gemeinsame Ausschreibung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)

 Deutscher Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie 2024

 Berlin, 17.04.2024: Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) loben im Jahr 2024 zum 15. Mal den Deutschen Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie (JOU) aus. Mit der Würdigung herausragender Publikationen aus den Bereichen Print und Online, Rundfunk sowie TV möchten die Verbände die Qualität der Berichterstattung über orthopädisch-unfallchirurgische Themen würdigen und die hohe Bedeutung des Faches in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2024 eingereicht werden. Der Preis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Er kann von der Jury auf mehrere Arbeiten aufgeteilt werden.

Verletzungen und Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, also von Knochen, Gelenken, Muskeln und Sehnen, sind immer öfter Ursache für langwierige Krankenhausaufenthalte und erhebliche Lebenseinschränkungen. Die Orthopädie und Unfallchirurgie hat in den vergangenen Jahrzehnten enorme Veränderungen und Entwicklungen erlebt, sodass Patienten heute von wesentlich verbesserten Behandlungen profitieren, die ihnen ihre Mobilität und Selbständigkeit bis ins hohe Alter sichern.

Ausgezeichnet werden herausragende journalistische Beiträge, die ein Thema aus dem Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie fachlich fundiert, verständlich und differenziert darstellen. Das können z.B. Veröffentlichungen zu Prävention, Therapie und Rehabilitation, Krankheitsverläufen oder Innovationen sein sowie Beiträge zur aktuellen gesellschaftlichen oder gesundheitspolitischen Bedeutung von O und U. Die Beiträge sollen den Stellenwert des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie beleuchten, über Behandlungsmethoden aufklären und Mediennutzern belastbare, transparente Informationen als Orientierungshilfe anbieten.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Medium (Print, Hörfunk, Fernsehen, Online) im Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 erschienen sein. Sie sollen sich durch gründliche Recherche, redaktionelle Unabhängigkeit, interessante Aufarbeitung und sachliche Korrektheit auszeichnen. Berücksichtigt werden sowohl umfangreiche Wort-Bild-Beiträge als auch kompakte Beiträge beispielsweise für lokale Medien oder Nachrichtenagenturen. Pro Autor kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Auch Autoren-Teams können sich bewerben.

Bewerbungsunterlagen

Bitte füllen Sie für Ihre Bewerbung das JOU-Stammblatt aus. Laden Sie dafür bitte das Onlineformular herunter, speichern Sie es lokal auf Ihrem Rechner und senden Sie es uns per E-Mail. Alternativ können Sie hier das Formular wahlweise auch als Word-Dokument downloaden.

Bitte reichen Sie außerdem folgende Dokumente in digitaler Form ein:

  • Für Printmedien: Word-Dokument des Textes sowie den Originalbeitrag eingescannt als PDF-Dokument
  • Für Hörfunkbeiträge: MP3-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
  • Für Fernsehbeiträge: MP4-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
  • Für Online-Beiträge/Podcasts/Videos: Link zum Beitrag sowie die Schaltzeiten und ggf. ein PDF-Dokument

Bitte nutzen Sie für die Datenübermittlung z.B. den kostenfreien Filehosting-Dienst https://wetransfer.com/

Jury
Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Arbeiten und ermittelt die Preisträger. Die Jury setzt sich zusammen aus Medienvertretern, einem gesundheitspolitischen Vertreter sowie Repräsentanten und Ärzten der ausrichtenden Verbände. Die Preisvergabe erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Einsendeschluss
Journalisten können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Juli 2024 einreichen.

Informationen zum Journalistenpreis sowie zu früheren Preisträgern und deren Arbeiten: https://dgou.de/presse/journalistenpreis

Bewerbung und Kontakt für Rückfragen
Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: presse@bvou.net
www.bvou.net

Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -16 oder -00
E-Mail: presse@dgou.de
www.dgou.de

Perspektive DVT – „Wie SCS die Primärdiagnostik revolutioniert“

In der bildgebenden Diagnostik ist eine hohe Auflösung essenziell, um knöcherne Veränderungen sicher erkennen und bestimmen zu können. Im herkömmlichen 2-D-Röntgen sind die Bilder durch den Projektionsverlust unzureichend – viel zu oft sind Verletzungen nicht sichtbar.

Das ist ein schwerwiegendes Problem, das nicht nur der eigenen Diagnosesicherheit schadet, sondern auch dem Patienten. Lassen Sie diese Herausforderung in Ihrer Praxis nicht zu einer solchen werden.

Verändern Sie die Bildgebung in Ihrer Praxis grundlegend

Eine überholte Diagnostik, die es technisch nicht möglich macht, Patienten zielführend zu behandeln, zögert die Genesung hinaus. Bevor eine Therapie begonnen werden kann, müssen sie zunächst Terminketten für eine CT-Untersuchung wahrnehmen. Dies resultiert in einem enormen Zeitverlust und einer hohen Strahlendosis.

Die strahlenarme SCS Bildgebung, die dank ihrer hohen Auflösung schon bei der ersten Aufnahme knöcherne Verletzungen zuverlässig sichtbar macht, löst diese Probleme von Anfang an. Die 3-D-Bilder liegen dem Arzt schon kurze Zeit nach der Aufnahme vor und unterstützen ihn bei der Befundung.

Minimale Dosis, maximale Ergebnisse: Schonen Sie Ihre Patienten

Das SCS MedSeries® H22 senkt unter Anwendung des „Super-Ultra-Low-Dose“-Protokolls (SULD) die Strahlenbelastung auf ein Minimum und lässt sich dadurch sogar unter der Dosis der 2-D-Bildgebung einordnen.

Der Einsatz von Röntgenstrahlung ist bei Kindern und Jugendlichen im besten Fall stets zu vermeiden. Gibt es keine Möglichkeit, die Heranwachsenden ohne Strahlung zu untersuchen, muss sichergestellt werden, dass die Belastung so niedrig wie möglich gehalten wird, um die Patienten gemäß dem ALARA-Prinzip schonend zu behandeln.

Gerade deshalb ist es in der Pädiatrie von großer Bedeutung, auf die SCS Bildgebung zu setzen, wenn die Indikation eine bildgebende Diagnostik unumgänglich verlangt. Dank des SULD-Protokolls schont das SCS MedSeries® H22 die jungen Patienten gemäß dem ALARA-Prinzip mit einer geringeren Strahlung bei hoher Aussagekraft.

Belegbare Präzision schafft Klarheit

Dank der überlagerungsfreien, multiplanaren Darstellung in 0,2 mm Schichten erhält der behandelnde Arzt eine detailreiche Aufnahme mit deutlich höherem Informationsgehalt, erstellt bei einer verringerten Strahlendosis – und das schon bei der ersten Untersuchung.

Erhöhen Sie nachweislich die Diagnosesicherheit zur Findung ossärer Veränderungen – belegt und detailliert erörtert in der Studie von Neubauer, et al.[1] Es konnte festgestellt werden, dass die resultierende Wahrscheinlichkeit zur Frakturfindung mit der SCS Bildgebung trotz geringerer Energiedosis signifikant höher einzuordnen ist, als mit dem 2-D-Projektionsröntgen.

Ein Quantensprung für Ihre Diagnostik

Es ist die Kombination aus planungssicheren und schnellen Aufnahmen, die bei einer geringen Strahlenbelastung und höchster Bildqualität erstellt werden, die die SCS Bildgebung so wertvoll macht. Die Ärzte Dres. med. Markus Kuttenkeuler und Frank Schmähling setzen diese bereits für viele Indikationen als Primärdiagnostik ein.

 

„Wir nutzen das SCS MedSeries® H22 im Hand- und Fußbereich als Primärdiagnostik, da wir den Patienten dadurch sehr viel Strahlung ersparen. Für uns ist das einfach die First-Line-Diagnostik.“
MED. MARKUS KUTTENKEULER · SIEGBURG

Nutzen Sie die Vorteile der eigenständigen 3-D-Bildgebung und treffen sie die Entscheidung für eine fortschrittliche, patientenfreundliche und effiziente Lösung für Ihre Praxis.

[1] Die angegebene Quelle wird gerne auf Anfrage von SCS zur Verfügung gestellt.

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

BVOU-Kinesiologic-Tape: 7% VSOU-Sonderrabatt

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) bietet seinen Mitgliedern im Rahmen des 72. Jahreskongresses der Vereinigung süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) die Möglichkeit das BVOU-Kinesiologic-Tape mit 7% Sonderrabatt zu bestellen.

Damit auch die Mitglieder, die den Kongress nicht besuchen können von der Rabattaktion profitieren, bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit die 7% Rabatt auf unser Kinesiologic-Tape-Angebot wahrzunehmen.

Das Angebot ist nur in dem Zeitraum vom 22.04. – 03.05.2024 gültig!

Bitte benutzen Sie das folgende Bestellformular.

Ihr BVOU-Team

Mitschnitt Bundespressekonferenz “Gesundheitspolitische Bilanz – Versorgung in Gefahr”

Am 11. April 2024 trafen sich Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA), Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) zu einer Bestandsaufnahme und Bewertung der Gesundheitspolitik. Hier finden Sie den Link zum Mitschnitt dieser Bundespressekonferenz. Unter diesem Link können Sie das Video anschauen oder es sich für einen späteren Zeitpunkt herunterladen.

„Hirtenbrief“ zu den Hybrid DRG: Wir bleiben zuversichtlich!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Wenn Sie diese Punkte nicht noch ändern, drohen die Hybrid DRG zu einem Fehlstart zu werden! Wollen Sie den Starttermin wirklich beim 01.01.2024 belassen?“

Dies war beim Arbeitstreffen im Bundesgesundheitsministerium am 27. November 2023 meine abschließende Mahnung an Karl Lauterbach. Die Argumente wurden wohl gehört, die Mahnung hingegen ignoriert – die Rechtsverordnung zu den Hybrid DRG trat dann Anfang dieses Jahres in Kraft. Das Beste, was wir letztlich erreichen konnten, war, dass die Rechtsverordnung noch mit einem Ablaufdatum versehen wurde – und das ist Ende dieses Jahres! Was dann folgte, war Chaos: Insbesondere im Bereich Abrechnungswege hatten die Aussagen oft nur die Halbwertszeit von wenigen Tagen.

Der Start in die Ambulantisierung: Verstolpert!

Trotz dieses Chaos: Der BVOU hat stets zur Besonnenheit geraten – wir bleiben bei der Einschätzung, dass sich die Abrechnung ggfs. verzögert, aber kein Geld verlorengehen dürfte. Was soll man aktuell tun?

Abrechnung für dieses Jahr

a: Kliniken

Für Kliniker ändert sich recht wenig. Für bestimmte Prozeduren im Bereich Hernien- und Vorfußchirurgie wird Ihnen der DRG Grouper bei Verweildauer bis zu einem Tag eine Hybrid DRG zur Abrechnung vorschreiben. Diese sind mit dem Zusatz M oder N gekennzeichnet. Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen des §301 Verfahrens

b: Vertragsärzte

Abrechnung als Hybrid DRG

Vertragsärzte können die Leistungen aus dem Katalog ebenfalls als Hybrid DRG abrechnen. Dies geschieht im Moment am sichersten über die jeweilige KV, die dabei als Managementgesellschaft fungiert.

Als Abrechnungspartner haben sich zwar seit Beginn des Jahres zahlreiche Managementgesellschaften angeboten und mit günstigen Konditionen gelockt. Stand heute ist es aber noch keiner Managementgesellschaft gelungen flächendeckende Abrechnungen mit allen Krankenkassen zu etablieren.

Der KBV hat dagegen am 13.03.2024 eine Rahmenvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen, der die Abrechnung der Hybrid DRG im Rahmen einer Übergangsvereinbarung rückwirkend für den 01.01.2024 regelt: www.kbv.de/media/sp/Hybrid-DRG_Abrechnungsvereinbarung.pdf

Übersicht Pseudo-GOP zur Abrechnung der Hybrid-DRG in der Übergangslösung

GOP Bezeichnung der Hybrid-DRG Bewertung in Euro
83001 G09N – Beidseitige Eingriffe bei Leisten- und Schenkelhernien, Alter > 55 Jahre o. komplexe Herniotomien o. Operation einer Hydrocele testis o. andere kleine Eingriffe an Dünn- und Dickdarm 2.021,82€
83002 G24N – Eingriffe bei Hernien ohne plastische Rekonstruktion der Bauchwand, mit beidseitigem oder komplexem Eingriff o. Alter < 14 Jahre mit äußerst schweren o. schweren CC 1.965,05€
83003 G24M – Eingriffe bei Hernien ohne plastische Rekonstruktion der Bauchwand, ohne beidseitigen Eingriff, ohne komplexen Eingriff, Alter > 13 Jahre o. ohne äußerst schwere o. schwere CC 1.653,41€
83004 I20N – Andere Eingriffe am Fuß ohne chronische Polyarthritis o. Diabetes Mellitus mit Komplikationen o. Alter < 16 Jahre 1.072,95€
83005 I20M – Eingriffe am Fuß ohne komplexe Eingriffe o. komplizierende Faktoren, Alter > 15 Jahre 909,25€
83006 J09N – Eingriffe bei Sinus pilonidalis und perianal, Alter > 15 Jahre 1.038,17€

Dies versetzt nun die einzelnen KVen in die Lage entsprechenden Abrechnungsregelungen zu treffen. Sehr zügig hat dies die KV Baden-Württemberg getan und auf ihrer Homepage veröffentlicht: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/hybrid-drg-jetzt-ueber-die-kvbw-abrechnen

Abrechnung über EBM

Vertragsärzte können diese Leistungen ebenfalls weiter über den EBM abrechnen und sollten dies auch tun. Einige Kassen haben zwar angekündigt, diese Abrechnungen zurückzuweisen, aber sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch die KBV und die KVen teilen diese Auffassung nicht. Der BVOU empfiehlt ganz nachdrücklich allen Kolleginnen und Kollegen, die wie gewohnt über EBM abrechnen wollen, dies zu tun und sichert Ihnen auch im Fall von Schwierigkeiten juristischen Beistand ggfs. in Form von Musterklagen zu.

Abrechnung von prä- und postoperativen Leistungen im Zusammenhang mit den Hybrid DRG

Auch hier muss auf die regionalen KVen verwiesen werden, exemplarisch seien auch hier die Regelungen aus Baden-Württemberg genannt.

Kennzeichnung auf Überweisung zur Weiterbehandlung mit 99115

Wie Sie es vom Ambulantem Operieren nach § 115b SGB V gewohnt sind, muss die Überweisung an andere Niedergelassene zu „Begleitleistungen“ neben dem Auftrag auch eine Kennziffer und den OPS enthalten. Bei Operationen nach § 115f SGB V lautet diese Kennziffer 99115.

Überweisen Sie für Leistungen, die im Zusammenhang mit den Hybrid-DRG stehen (sog. „Begleitleistungen“), an andere Niedergelassene, die nicht in derselben Einrichtung tätig sind (z. B. Bildgebung, Labor), können diese Leistungen von diesen Ärzten regulär abgerechnet werden. Auf der Überweisung müssen Sie neben dem Auftrag auch die Kennziffer 99115 und den OPS angeben.

Diese Angaben (Kennziffer 99115 und OPS) muss der auf der Überweisung tätige Arzt (z. B. Hausarzt) in seine Praxissoftware übertragen und ist zur Abrechnung der beauftragten Begleitleistungen anzugeben.

Nur so ist es uns möglich, §115f-Begleitleistungen herauszufiltern und gegebenenfalls gesondert zu vergüten. Die KV Baden-Württemberg verhandelt eine extrabudgetäre Vergütung dieser Leistungen mit den Krankenkassen, aktuell aber steht deren Vergütung noch nicht fest!

Perspektiven für 2025

a. Katalog der Selbstverwaltung für 2025

Da Katalog und Preise für die Hybrid DRG nur für dieses Jahr Bestand haben, war die Selbstverwaltung, d.h. die gesetzlichen Kassen, die KBV und die Dt. Krankenhausgesellschaft (DKG) erneut aufgefordert sich bis zum 31.03. dieses Jahres auf eine Regelung für 2025 zu einigen. Anders als im Jahr 2024 gelang die Einigung und so liegen Katalog und Systematik der Selbstverwaltung seit dem 27.03.2024 auf dem Tisch. Kern des Kataloges sind die Leistungen aus diesem Jahr, die u.a. um bestimmte Hernieneingriffe, die Osteosynthese der Klavikula bei Fraktur (?) und den Pilonoidalsinus erweitert wurden – insgesamt aber eine lückenhafte und inhaltlich kaum nachvollziehbare Ausweitung des Kataloges.

Die von uns oft angesprochene Problematik der Sachkostenermittlung im ambulanten Bereich wurde erkannt und soll bei der Neubepreisung für 2025 besser adressiert werden.

Der BVOU hat sich im Vorfeld in dieses Vorschlagsverfahren eingebracht:

Wir konnten verhindern, dass komplexe arthroskopische Leistungen in den neuen Katalog aufgenommen wurden. Leider konnten wir nicht erreichen, komplexe Eingriffe aus dem bisherigen Hybrid-Katalog wieder zu entnehmen, da diese objektiv unterfinanziert sind. Für uns ist entscheidend, dass zunächst die zentralen Fehler bei der Hybrid-DRG Gesetzgebung behoben werden, bevor eine Ausweitung erfolgt. Dann aber richtig!

Der gravierendste Fehler ist sicherlich die Beschränkung auf die Fälle mit Verweildauer < =  1. Wenn auf der Basis der IST-Kosten für diese Fallgruppe die Preise für die Hybrid DRG kalkuliert werden, ist teilweise Unterfinanzierung auf Dauer „garantiert“.

Weiterhin wird man mit den Ein-Tages-Fällen nicht das notwendige Volumen für eine erfolgreiche Ambulantisierung durch sektorengleiche Vergütung erreichen, da unsere Analysen klar zeigen, dass die Ein-Tages-Fälle oft nur einen Anteil von 30 Prozent an der jeweiligen DRG erreichen.

Notwendig ist deshalb die Einbeziehung längerer Verweildauern, die die Abgrenzung zu weiterhin vollstationären Fällen über den PCCL erfolgen.

Weiterhin wird man durch Differenzierung vom Hybrid – Einheitspreis für komplexe und einfache Eingriffe wegkommen, die bisher aber in einer DRG versammelt sind und ansonsten inakzeptable Unter- und Überfinanzierung zementieren. Dringend zu lösen, ist eine sachgerechte Abbildung der Material- und Implantatkosten. Gleiches gilt für das Problem beidseitiger Eingriffe usw.

b. Hybrid DRG 2.0

Notwendig ist deshalb unsere Ansicht nach ein kurzfristiger Reset bei den Hybrid DRG. Die gesetzlichen Vorgaben müssen dringend im eben skizzierten Sinne geändert werden. Das wissenschaftliche Gegenmodell, die entsprechenden Berechnungen dazu, haben wir geliefert („Wiesbadener Modell“). Unser Modell sieht allein im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie einen Katalog mit über 800 Eingriffen vor – und faire, abgestufte Preise.

Wir brauchen eine möglichst umfassende Ambulantisierung – sie wird aber nur gelingen, wenn zunächst mehr handwerkliche Sorgfalt bei der Gesetzgebung an den Tag gelegt wird. Der BVOU hat deswegen über die letzten zwei Jahre nicht nur kommentiert, sondern im Vorfeld die notwendigen Analysen und Vorschläge gemacht – und damit letztlich eine Aufgabe der Gesundheitspolitik übernommen. Wir werden unser Modell weiterverfolgen und hoffen, dass über sachlich-konstruktive Kritik der notwendige Sachverstand alsbald Einzug in die Gesundheitspolitik findet.

Die Basis der Hoffnung des BVOU: An datenbasierter Recherche kommt man letztlich nicht vorbei – Fakten müssen die Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen sein.

Was passiert, wenn man das nur ungenügend tut, zeigt uns die Wirklichkeit dieses Jahres. Wir bleiben zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Burkhard Lembeck
Präsident des BVOU
Ostern 2024

Selektivvertrag in Hessen: Die konservative Therapie der Cox- und Gonarthrose aufwerten

Der neue Selektivvertrag AOK Priomed Orthopädie legt den Fokus auf die zusätzliche Beratung der Patienten, insbesondere über intensivierte konservative Behandlungsmöglichkeiten bei Gon- und Coxarthrose. Dr. Gerd Rauch, BVOU-Landesvorsitzender in Hessen stellt den Vetrag vor und erklärt, warum sich die Teilnahme lohnt.

An wen richtet sich aus Ihrer Sicht der Vertrag AOK Priomed Orthopädie?
Dr. Gerd Rauch: Der Selektivvertrag AOK Priomed Orthopädie richtet sich an alle Orthopäden und Unfallchirurgen, die eine Vertragsarztszulassung bei der KV Hessen haben. Dieser Vertrag wurde zwischen der AOK Hessen und dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt über GOP-Sonderziffern der KV Hessen.

Am Vertrag teilnehmen dürfen alle Vertragsärzte in Hessen. Sie müssen an einer Vertragsschulung teilnehmen, die Ende März als Webinar stattgefunden hat. Nachzügler können sich die Aufzeichnung des Webinars über die BVOU-Veranstaltungsapp O&U Events ansehen.

Weiterhin sollte zur besseren medialen Präsenz der teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen ein aussagekräftiges und vollständig ausgefülltes Arztprofil auf Orthinform vorhanden sein. Der BVOU erstellt eine Onlinekarte aller teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen in Hessen, die dann von der AOK an deren Patienten weitergereicht wird. So finden AOK-Patienten rasch teilnehmende Ärzte in Hessen.

Was ist das Ziel?
Dr. Rauch: Das Ziel des Selektivvertrags ist die umfassende Beratung der Patienten, die eine Cox- oder Gonarthrose haben und zunächst konservativ behandelt werden sollen. Damit soll die Compliance der Patienten für konservative Maßnahmen erhöht und ein endoprothetischer Eingriff zunächst vermieden bzw. nach hinten geschoben werden.

Berufspolitisch war es unser Ziel, mit diesem Vertrag die sprechende Medizin in Orthopädie und Unfallchirurgie aufzuwerten.

Beschreiben Sie einmal stichwortartig, wie die Umsetzung in die Praxis funktioniert. Wie gehen Sie bei der Betreuung eines Patienten mit diesem Vertrag vor?
Dr. Rauch: Der Vertrag und alle weiteren Einschreibe- und Dokumentationsformulare kann über die O&U Events App des BVOU heruntergeladen werden. Zur Einschreibung des Arztes muss das entsprechende Formular in zweifacher Form unterschrieben per Post an die AOK Hessen gesandt werden. Teilnehmende Ärzte müssen die genannten Bedingungen erfüllen.

Geeignete Patienten müssen nach Aufklärung in den Vertrag eingeschrieben werden und das entsprechende Formular an die AOK Hessen geschickt werden. In gleicher Sitzung kann die Erhebung der Anamnese sowie des Womac Arthroscore sowie die ausführliche Beratung des Patienten erfolgen.

Wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist nun eine umfassende Beratung des Patienten über konservative Behandlungsmöglichkeiten insbesondere Verbesserung der Beweglichkeit, Arthrose und schmerzangepasster Sport bzw. respektive Bewegungsübungen, gegebenenfalls Beratung hinsichtlich einer Gewichtsreduktion.

Nach frühestens 60 Tagen, meistens wahrscheinlich in einem weiteren zweiten Quartal erfolgt eine Kontrolluntersuchung mit einer Verlaufskontrolle des Womac Arthrosescores sowie eine nochmalige Beratung. Es soll geprüft und dokumentiert werden, ob die eingeleiteten Maßnahmen umgesetzt wurden und zu einer Beschwerdelinderung geführt haben. Das Gespräch dient außerdem dazu, die Fortsetzung oder weitere zukünftige Maßnahmen festzulegen.

Welche Vorteile bieten sich für die Teilnehmer?
Dr. Rauch: Für beide Vorstellungstermine werden 55 € zusätzlich von der AOK Hessen vergütet. Die Abrechnung erfolgt sehr einfach über zwei Sonder-GOP-Ziffern der KV Hessen für die jeweiligen Beratungsgespräche und Untersuchungen. Das macht diesen Selektivvertrag wegen der geringen zusätzlichen Bürokratie besonders interessant.

Die gesamte übliche Diagnostik und Therapie wird wie bisher über den EBM abgerechnet. Die Leistungen sind durch Teilnahme am Vertrag nicht eingeschränkt.

Insgesamt ist der Vertrag sehr unbürokratisch und soll besonders eine verbesserte Beratung sowie eine angemessene Vergütung der wichtigen Gesprächsleistungen erbringen und damit die konservative Therapie der Cox- und Gonarthrose aufwerten.

Herr Dr. Rauch, Danke für das Gespräch.

Das Interview führte Janosch Kuno.

Moin! Sonniger Rückblick auf die Ausschusssitzung in Hamburg

Vom 8.-10. März 2024 fand die Ausschusssitzung des Jungen Forums O und U in den Räumlichkeiten des UKE statt, umrahmt von einem Sightseeing-Programm inklusive kleiner Hafenrundfahrt in Hamburg, organisiert von Dr. Annika Hättich.

Trotz Bahnstreik schafften es fast alle angekündigten Teilnehmer zur Ausschusssitzung nach Hamburg, sodass wir in großer Runde mit 28 Mitgliedern tagen konnten. Nach den obligatorischen Berichten der Sektionen folgten die Neuwahlen. Es wurde eine Nachfolge für das zum 1. Juli 2024 ausscheidende Leitungsteam von Dr. Annika Hättich, Dr. Marit Herbolzheimer und Dr. Marie Samland gewählt. Zudem Wechselt das Schriftführeramt von Dr. Kristina Luz auf Lea Köster.

Am zweiten Tage wurde an zahlreichen Projekten (weiter-) gearbeitet. Es ist immer wieder erfrischend und belebend, mit so vielen jungen Leuten zusammen zu kommen, die so, wie es ist, nicht einfach akzeptieren, sondern die gemeinsam etwas bewegen und verbessern wollen.

Was ist das Anliegen des JFOU? Es geht um Vernetzung, Austausch, Verbesserung von Weiterbildungsstrukturen, und um eine Ideensammlung, wie wir im Jungen Forum O und U uns einbringen können, und unsere Ideen es auch in die Umsetzung und Anwendung schaffen.

Der Erfolg der Checklisten – inzwischen zahlreich veröffentlicht und auch in der breiten Masse angekommen – ist nicht mehr von der Hand zu weisen. Mitglieder des JFOU sind gefragte Referentinnen und Referenten auf Kongressen, Tagungen und Symposien, werden als Experten in Podcasts eingeladen und sind überall geladen, wo die „jungen“ Ärztinnen und Ärzte gefragt sind. Darauf sind wir stolz! Über 30 Publikationen sind aus dem JFOU im Jahr 2023 veröffentlicht, das gibt einen gewissen Einblick in die spannende und vielseitige Arbeit.

Besonders glücklich sind wir über die europäische Vernetzung, wie es die Gründung der young-ESTES im Mai 2023 auf dem ECTES zeigt (Herbolzheimer M, Marrano E, Bellio G, Kluijfhout W, Cioffi S, Wijdicks FJ, Hättich A. The Establishment of Young – ESTES: from Colleagues to Friends. Z Orthop Unfall. 2023 Oct;161(5):486-487. doi: 10.1055/a-2142-2424.).

Rückblickend sagt Dr. Annika Hättich: „Für mich persönlich war diese Ausschusssitzung eine ganz besondere. Einerseits war es mir eine Freude, in diesem Jahr als Gastgeberin fungieren zu dürfen und das Junge Forum in meine Heimat Hamburg einzuladen. Zum anderen stellte diese Sitzung auch meine letzte im Jungen Forum dar, was mich dazu bewegt, auf die letzten Jahre zurückzublicken. Denn nach über 12 Jahren aktiver Mitarbeit und zuletzt mehreren Jahren in der Leitungsposition ist es nun an der Zeit, Platz zu schaffen für meine NachfolgerInnen und anderseits den eigenen Weg weiter fortzuschreiten. Die Arbeit im JFOU hat mich sehr erfüllt und es freut mich, rückblickend zu sehen, was wir in den letzten Jahren bewegen konnten. Mir persönlich lag immer die Nachwuchsförderung am Herzen und ich hoffe, dass ich viele junge Kolleginnen und Kollegen für unser Fach begeistern konnte. In den nächsten Monaten wird nun ein fließender Übergang stattfinden, bis das neue Leitungsteam vollständig übernimmt.“

Dr. Marie Samland

Umfrage: Folgen der Ambulantisierung nach § 115f SGB in der operativen O&U

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Ambulantisierung wird zu erheblichen strukturellen Veränderungen in der Krankenhauslandschaft aber auch bei den Praxen und ambulanten OP-Zentren führen. Im Spannungsfeld der Einführung von Kontextfaktoren, Hybrid-DRGs, AOP- Katalogs sowie weiterer KH-Reformvorschläge mit Bildung von Leistungsgruppen bei zunehmender Ambulantisierung führt zu einem radikalen, noch nicht kalkulierbaren Strukturwandel bei den Krankenhäusern, die meistens nur wenig darauf vorbereitet sind.

Hiervon sind auch die für uns sehr wichtigen Kooperationskrankenhäuser betroffen in denen wir endoprothetische, wirbelsäulenchirugische und weitere komplexe operative Eingriffe durchführen und zum Teil auch ambulante Operationen leisten.

Wie reagieren nun die Krankenhäuser? Einige haben den Kooperationsärzte zeitnah gekündigt oder das Operationsspektrum geändert (nur noch lukrative Ops), andere KH fahren auf Sicht solange die MD-Prüfungen der Kontextfaktoren noch nicht überall scharf gestellt ist.

Wie reagieren die operativen Praxen und oder auch die konservativen, schmerztherapeutischen Praxen auf die veränderte Situation, z.B. OP Neubau, respektive Aufrüstung, Praxisklinik mit Übernachtungsmöglichkeiten, Röntgenbildwandleranschaffung?

Diese Themenkomplexe möchten wir in der folgenden Umfrage beleuchten und möchten Sie herzlich bitten, sich 3-5 min Zeit zu nehmen um den Fragenkatalog auszufüllen.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit, wir werden die Ergebnisse in unserer BVOU Presse und auch auf dem VSOU und DKOU präsentieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gerd Rauch
Dr. Alexander Rucker

Der BVOU nimmt Abschied von Dr. Georg Holfelder

Der BVOU nimmt Abschied von seinem langjährigen Vorsitzenden, Ehrenmitglied und Mitglied des Ehrenrats ,Dr. med. Georg Holfelder, der am 16. März 2024 in seinem 95. Lebensjahr im Kreis seiner Familie in Frankfurt/Main verstorben ist.

Georg Holfelder war einer der engagiertesten Vorsitzenden des  Berufsverbands und Vertreter der Orthopädie, der ärztlichen Freiberuflichkeit  und Therapiefreiheit in Klinik und Praxis.

Ein besonderes Anliegen war ihm die ärztliche Fortbildung mit besonderer Ausrichtung auf die orthopädische Praxis unter besonderer Berücksichtigung der nicht universitären orthopädischen Klinik.

Geboren in Frankfurt am Main hat Georg Holfelder dort mit kurzem Intermezzo in Posen das Lessinggymnasium besucht und 1949 das Abitur abgelegt. Es folgte das Studium der Physik und Medizin an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt, welches  er 1956 mit dem medizinischen Staatsexamen abgeschlossen hat und anschließender Promotion im gleichen Jahr.

Die ärztliche Weiterbildung begann 1956 an der Weserberglandklinik in Höxter/ Westfalen mit den Schwerpunkten Innere Medizin, Neurologie und Orthopädie. Nach kurzer Zeit am Spessart-Sanatorium in Bad Orb 1958 , wurde die  Weiterbildung 1959 in der Chirurgischen Klinik des Städtischen Krankenhauses Ost in Lübeck fortgesetzt und ab 1960 an der  Orthopädischen Universitätsklinik Heidelberg bei Professor Lindemann, wo Georg Holfelder seine orthopädische Weiterbildung beendete und 1963  seine Anerkennung als Facharzt für Orthopädie  erhalten hat. Als fachgebundene Zusatzbezeichnungen folgten 1978 die „Physikalische  Therapie“, 1979 die „Chirotherapie“ und die „Teilgebietsbezeichnung Rheumatologie“ 1981.

Niedergelassen war Georg Holfelder mit D-Arzt-Zulassung seit 1965 in Frankfurt am Main.

Mitglied des BVO war Georg Holfelder seit 1965. Ein besonderes Augenmerk galt der ärztlichen Fortbildung. Dem entsprechend hat er als Vorsitzender des BVO die jährlich wiederkehrenden Fortbildungstagungen  unseres Verbandes als Qualitätselement  der ärztlichen Tätigkeit organisiert und die 1969 ins Leben gerufene Reihe „Praktische Orthopädie“ von 1983 bis 1997 mit eigenem Kongressband neben den regelmäßig erschienenen  „Informationen des Berufsverbands der Ärzte für Orthopädie“ herausgegeben.

Sein besonderer Verdienst war der alljährlich erscheinende ‚Wegweiser Orthopädie’ mit der Auflistung aller orthopädischen Praxen und Kliniken unter besonderer Berücksichtigung des ärztlichen Personals, von Weiterbildungsermächtigung und –umfang sowie der Kennzeichnung der Verbandsmitglieder.

Die Kooperation und zunehmende Verflechtung von BVO und DGOT hat Georg Holfelder maßgeblich mitgestaltet. Als Zeichen dieser immer enger werdenden Zusammenarbeit wurde 1988 ein erster gemeinsamer Kongress in Saarbrücken unter der Präsidentschaft von Professor Fries seitens der DGOT und Dr. Finkbeiner als Leiter der 29. Fortbildungstagung des BVO abgehalten, bis endgültig ein gemeinsamer jährlicher Deutscher Orthopäden-Kongress  unter der  ‚Allianz  Deutscher Orthopäden’ aus BVO und DGOOC, letztmalig in Wiesbaden im Jahr 2000 stattfand. Mittlerweile kann der DKOU in Berlin durch die Fusion mit der Unfallchirurgie als größter orthopädisch/unfallchirurgischer Kongress in Europa bezeichnet werden.

Verfestigt wurde die Zusammenarbeit von BVO und DGOT durch die Gründung der „Kommission Gesamtorthopädie“, dem Vorläufer der „Allianz Deutscher Orthopäden“ als gemeinsames Gremium der geschäftsführenden Vorstände von BVO und DGOT 1996.

Während seiner Zeit als Vorsitzender des Berufsverbands ab war Frankfurt Sitz der Geschäfts-stelle des BVO.

Nach seiner 12jährigen Tätigkeit als 1. Vorsitzender blieb Georg Holfelder dem BVO/BVOU verbunden. Bezeichnender Weise war nach Beendigung seiner Vorstandstätigkeit im BVO in den unabhängigen  ‚Orthopädischen Nachrichten’ der nicht unschmeichelhafte Kommentar zu lesen: Der Lotse geht von Bord!

In offenen berufspolitischen Fragen stand Georg Holfelder mit seinem Wissen gern zur Verfügung, ebenso wie er sich für die orthopädischen und fachärztlichen Belange in den Gremien der Landesärzte Hessen und der Bundesärztekammer wie auch der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen über viele Jahre auch weiterhin einsetzte.

Georg Holfelder war gern gesehener und respektierter Gast auf vielen Mitglieder-versammlungen und Kongressen: BVO/BVOU, DGOOC/DGOU und VSO/VSOU.

Auch wenn der Berufspolitik  und der Vertretung der orthopädischen Praxen und nichtuniversitären Kliniken das besondere Interesse galt, war  Georg Holfelder der DGOOC sehr verbunden, deren Mitglied (DGOT) er seit 1961 ebenfalls war und 2001 mit der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft geehrt wurde.  Ab 1998  hat  er bis zur Verlegung der Geschäftsstelle der DGOOC nach Berlin diese in der Orthopädischen Klinik Friedrichsheim in Frankfurt vorübergehend geleitet und sich dort seitdem –  unterstützt von seiner Gattin mit großem Engagement bis zum 31.7.2013 der Pflege des Orthopädischen Museums angenommen.

Über die umfangreichen, fachbezogenen Aktivitäten hinaus hat sich Georg Holfelder grundsätzlich für die Vertretung fachärztliche Interessen engagiert. Er hat  den BVO  in der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) vertreten und war Ihr Präsident von 1987 bis 1999 und ist zu ihrem Ehrenpräsident ernannt worden. Durch seine Präsidentschaft hat er die deutschen Fachärzte im europäischen Facharztverband „Union Européenne des Médecines Spécialistes“ (UEMS) bzw. „European Union of Medical Specialists“ vertreten, ebenso  in der Akademie der Gebietsärzte der Bundesärztekammer und als Hesse in der Hessischen Landesärztekammer, für die er als Delegierter an vielen Deutschen Ärztetagen teilgenommen hat und von 1984 bis 2000 Mitglied des Präsidiums war. Seit 1984 bis zur Beendigung seiner vertragsärztlichen Tätigkeit war er zudem Abgeordneter der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Seine Präsens und Mitarbeit in diesen bedeutungsvollsten Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung dürfte sich auf  die Tätigkeit als Vorsitzender des Berufsverbands für die Orthopädie nur positiv ausgewirkt haben.

Sein engagiertes und unermüdliches Wirken hat Georg Holfelder nicht nur die bereits genannten und verdienten Ehrentitel zu Teil werden lassen. Die Landesärztekammer Hessen verlieh ihm 1989 die Richard-Hammer-Medaille und 1994 die Ehrenplakette in Silber. 1995 erhielt er das Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, 2001 das Verdienstkreuz 1. Klasse. Georg Holfelder wurde mit zahlreichen Ehrenmitgliedschaften geehrt, wie der Gesellschaft Medizinischer Assistenzberufe für Rheumatologie 2002 wurde Ihnen mit der Verleihung der Paracelsus-Plakette die höchste Auszeichnung der Deutschen Ärzteschaft zuteil.

Als Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des BVO seit 1988 habe ich Georg Holfelder als engagierten Kollegen, als entschiedenen und in den ärztlichen Gremien vernetzten Influenzer in berufspolitischen Belangen der Orthopädie und Fachärzteschaft kennengelernt. Dies gilt insbesondere auch der Vertretung  so grundlegender und bedeutender Grundwerte unserers ärztlichen Handelns wie Freiberuflichkeit, Therapiefreiheit, berufliche Unabhängigkeit und dem Motto: ‚ambulant vor stationär’.

Georg Holfelder war einer der großen berufspolitischen Vertreter der Orthopädie. Ihm gilt der besondere Dank des BVOU sowie von DGOOC und DGOU.

Wir werden ihn in ehrender Erinnerung behalten.

Dr. med. Siegfried Götte
Berg am Starnberger See

Präsident BVOU: 2001 – 2009
Mitglied Geschäftsführender Vorstand seit 1988
Ehrenmitglied
Mitglied Ehrenrat

Jahrestagung der VSOU: Cutting Edge for Science and Family

Vom 25. – 27. April 2024 wird Baden-Baden wieder Mittelpunkt für O&U! Prof. Dr. med. Hagen Schmal, Dr. med. Helmut Weinhart und Dr. med. Uwe de Jager laden herzlich ein zum Jahreskongress der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU), der in diesem Jahr unter dem Motto „Cutting Edge for Science and Family“ stattfindet.

Begleiten Sie die Kongresspräsidenten an die vorderste Front von Innovationen, Digitalisierung und Wissenschaft in herzlicher Atmosphäre. Willkommen, zu spannenden Diskussionen rund um Patientinnen und Patienten, Gesundheitspolitik und Arbeitsalltag. Zukunft findet für alle statt, und dafür versteht sich der Kongress als Plattform.

Ein besonderes Anliegen ist in diesem Jahr die Familie, welche mit den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswirklichkeiten zurechtkommen muss, ohne dass Zusammenhalt, gegenseitige Unterstützung, Vertrauen und Respekt verloren gehen. Auch wenn weder Familie noch Gesellschaft perfekt sind und sein werden, lohnt sich ein Ringen darum, damit es dabei allen Generationen gut geht.

BVOU-Serviceangebote direkt im Kongresshaus

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU e.V.) ist wie immer mit einem Gemeinschaftsstand im zweiten Obergeschoss des Kongresshauses vertreten und präsentiert innovativste Neuigkeiten. Lernen Sie die neue App „Osteoporose Risikowissen“ kennen, aktualisieren Sie Ihre Daten bei Orthinform oder lassen Sie sich von Sabine Stock und Nicola Främke über neueste Versicherungsangebote der Funk Gruppe beraten.

Fortbilden

Neben aktueller Berufspolitik sind spannende Basic- und Advanced-Sessions zu den großen Bereichen unseres Faches geplant. Wissenschaftliche Abstract-Sessions versprechen schon jetzt an allen Kongresstagen neueste Forschungsergebnisse zu diesen Themen:

  1. Zukunft der Weiterbildung
  2. Akutversorgung
  3. Endoprothetik
  4. Familie und Karriere
  5. Gelenkrekonstruktion und Outcome
  6. Tumore
  7. Digitalisierung
  8. Ambulantisierung

Der Donnerstag steht als „Student Day“ ganz im Zeichen des Nachwuchses, am Freitag folgt der „Tag der Orthopädietechnik“. Samstags rückt beim „Pflegetag“ erstmals eine ganz neue Zielgruppe in den Fokus.

Die Akademie Orthopädie und Unfallchirurgie (ADO) veranstaltet im Rahmen des VSOU 2024 ebenfalls mehrere Kurse. 

  • 25.04.2024 – Refresherkurs MRT des Bewegungsapparates hier klicken
  • 25.-26.04.2024 – Rheumatologisch fortgebildeter Orthopäde (RhefO) – Abschlusskurs hier klicken
  • 26.04.2024 – Hybridworkshop Basiskurs Fuß hier klicken

Vielfältige Kurse/Seminare vermitteln praktische Fertigkeiten, Firmenworkshops in den Mittagspausen runden das Programm ab. Freuen Sie sich gemeinsam mit uns auf eine unvergessliche Jahrestagung in Baden-Baden!

Jetzt anmelden!

Mehr Informationen: www.vsou-kongress.de