Alle Beiträge von Janosch Kuno

SpiFa: Hände weg von der ärztlichen Terminhoheit

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) lehnt die geplante Verschärfung der Terminmeldepflicht durch Änderungsantrag 22 zur Notfallreform entschieden ab. Nach der vorliegenden Übersicht sollen die Kassen-ärztlichen Vereinigungen künftig unter Einbeziehung der Krankenkassen den Umfang der zu meldenden Termine vorgeben. Zugleich soll die bisherige Beschränkung auf „freie“ Termine gestrichen werden. Der SpiFa fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, diesen Eingriff in die ärztliche Terminhoheit zu stoppen.

„Meine Termine gehören mir. Ich vergebe sie nach dem individuellen medizinischen Bedarf meiner Patientinnen und Patienten. Ob ein Mensch heute eine dringende Untersuchung braucht, eine Nachsorge zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen muss oder eine Behandlung mehr Zeit erfordert, entscheiden wir Ärztinnen und Ärzte. Dafür tragen wir die Verantwortung. Wer uns Terminkontingente vorschreibt, ohne die Versorgungssituation in unseren Praxen zu kennen, greift in diese Verantwortung ein“, erklärt Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstands-vorsitzender des SpiFa.

Die Streichung des Wortes „freie“ ist aus Sicht des SpiFa keineswegs eine redaktionelle Kleinigkeit. Sie eröffnet den Weg, Praxen zur Bereitstellung vorgegebener Terminkontingente zu verpflichten, unabhängig davon, ob diese in ihrer bisherigen Versorgungsplanung verfügbar sind. Termine, die für einen bestimmten Vermittlungsweg reserviert werden müssen, können dann für andere Patientinnen und Patienten fehlen.
„Unsere Praxen sind privat geführte Betriebe, in denen wir freiberuflich und in eigener Verantwortung Medizin betreiben. Der vertragsärztliche Versorgungsauftrag ist kein Freibrief für die Fremdsteuerung unserer Terminkalender. Weder die Politik noch die Krankenkassen wissen besser als die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, wie Personal, Geräte und Behandlungszeiten für eine gute Versorgung eingesetzt werden müssen. Diese Einmischung in unsere freiberufliche Tätigkeit weisen wir entschieden zurück“, so Heinrich.

Besonders scharf kritisiert der SpiFa das Verfahren. Eine heute bekannt gewordene Verschärfung mit weitreichenden Folgen für die gesamte vertragsärztliche Versorgung soll offenbar bereits mit der für Donnerstag vorgesehenen Verabschiedung der Notfallreform beschlossen werden. Eine angemessene öffentliche Auseinandersetzung mit den Auswirkungen wird da-durch aus Sicht des Verbandes praktisch unmöglich gemacht.

„Ein solches Vorgehen ist intransparent und undemokratisch. Wer wenige Tage vor der Abstimmung einen derart weitreichenden Eingriff auf den Tisch legt, entzieht ihn einer ernsthaften öffentlichen und fachlichen Debatte. Die ärztliche Terminhoheit darf nicht im parlamentarischen Eilverfahren zur Disposition gestellt werden. Dass die Regelung später durch ein Primärversorgungsgesetz ersetzt werden könnte, macht dieses Vorgehen keinen Deut besser“, erklärt Heinrich.

Der SpiFa fordert die Regierungsfraktionen auf, Änderungsantrag 22 zurückzuziehen, und appelliert an sämtliche Abgeordnete, der vorgesehenen Verschärfung nicht zuzustimmen.
„Lassen Sie diesen Eingriff nicht Gesetz werden. Streichen Sie Änderungsantrag 22.

Wer kürzere Wartezeiten will, muss die Praxen stärken und zusätzliche Behandlungskapazitäten er-möglichen. Mit staatlich verordneten Terminkontingenten entsteht keine einzige zusätzliche Arztstunde. Die Politik darf den Mangel nicht verwalten, indem sie uns die Entscheidung dar-über aus der Hand nimmt, welche Patientinnen und Patienten wann medizinische Hilfe brauchen“, fordert Heinrich.
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Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

Ärzteverbände gegen die Abschaffung der Hybrid-DRG

In der aktuellen Diskussion um die Zukunft der Hybrid-DRG hat die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e. V. (DGIV) an die Beteiligten der Politik und der Selbstverwaltung um Augenmaß und den Willen zu Kompromissfindung appelliert.

„Klar ist es, dass wir zur Überwindung der Sektorengrenzen ein Vergütungssystem benötigen, das ambulant und stationär in einem gemeinsamen Preiskatalog zusammenführt“, so der Vorstandsvorsitzende der DGIV, Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel. In weiten Leistungsbereichen der medizinischen Versorgung müsse die historische Sektorentrennung endlich Geschichte werden, um neuen, der modernen Medizin und den Patienten angemessenen Versorgungsformen zu weichen.

„Wenn wir die vielzitierte Ambulantisierung wirklich wollen – und es ist für mich keine Frage, dass diese Entwicklung dringend angezeigt ist –, dann müssen wir auch ein hybrides Vergütungskonzept entwickeln, das den Versorgern, ob ambulant oder stationär,
diesen Weg ermöglicht. Die Hybrid-DRG, deren Vorläufer übrigens aus den Reihen der DGIV entwickelt wurden, sind hier der einzig sinnvolle Weg.“

Prof. Nagel fordert in diesem Zusammenhang die Politik auf, einmal eingeschlagene Wege nicht hektisch und zur Verwirrung aller Akteure wieder zur verlassen, sondern die Zahlen genau zu analysieren und bei Fehlentwicklungen konsequent und unter Einbezug der Beteiligten sinnvolle Anpassungsschritte der Gesetzgebung zu formulieren.

„Was mich in diesem Zusammenhang wirklich wundert und erschüttert, ist die Tatsache, dass die ersten Erkenntnisse zur Überwindung der Sektorentrennung natürlich aus selektivvertraglichen Vereinbarungen nach §140a SGB V gewonnen wurden. Das hat die Politik selbst so gewollt, und das war eine richtige und vernünftige Option für die Leistungserbringer!

Die Interessenvertretung für genau diesen Bereich ist aber systembedingt natürlich
gerade nicht die KBV oder die DKG. Warum also verlässt man sich in der Ausgestaltung dieses hybriden Versorgungsbereichs auf die ‚Hüter der reinen Lehre‘ und spricht nicht mit den innovationswilligen Versorgern an der Basis, die buchstäblich seit Jahrzehnten und häufig gegen ihre jeweiligen Standesvertretungen versuchen, die verfahrene Situation zu überwinden?“, fragt sich der DGIV-Vorstandvorsitzende.

Einmal mehr bietet Prof. Nagel der Politik daher seine Unterstützung an, um aus dem reichen Wissenspool der DGIV endlich das weite Feld der Hybrid-Versorgung wirkungsvoll und konsequent zu beackern. „Wir können uns weiteres Herumdoktern an der Sektorengrenze schlicht keinen Moment länger mehr leisten“, so der DGIV-Vorsitzende
abschließend.

DGIV e.V. c/o iX – Institut

Offener Brief: SpiFa kritisiert WIdO-Studie

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) wendet sich in einem offenen Brief vom 11. Oktober 2026 an das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) und kritisiert dessen Studie „Hybrid-DRGs im Fokus” als wissenschaftlich unzureichend belegt.

Anlass ist die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG-Fallpauschale durch die Regierungsfraktionen ab 2027/2028, die – so die Befürchtung des Verbands – die Übernachtung im Krankenhaus wirtschaftlich attraktiver mache und dadurch unnötige stationäre Behandlungen sowie Mehrkosten für die Beitragszahler auslösen könne.

In neun Punkten bemängelt der SpiFa unter anderem das fehlende Kontrollgruppendesign der Studie, mögliche Doppelzählungen bei EBM- und Hybrid-DRG-Abrechnungen, eine ungeprüfte Übertragung von Sachkosten sowie die mangelnde Unterscheidung zwischen besserer Dokumentation und tatsächlichen Behandlungszuwächsen.

Der Verband fordert das WIdO auf, die kritischen Fragen öffentlich zu beantworten, die Datenbereinigung nachvollziehbar darzustellen und die Ergebnisse unter alternativen Annahmen zu überprüfen.

Abschließend erklärt der SpiFa die Studie in ihrer veröffentlichten Form für keine belastbare Grundlage für die behaupteten reformbedingten Mehrkosten und erst recht nicht für die Abschaffung der einheitlichen Vergütung, da es um Beiträge, Versorgungskapazitäten und die Gesundheit der Patienten gehe.

Quelle: SpiFa

WiDO-Gutachten: Systemversagen statt ärztlicher Mengenausweitung

Die Gesellschaft für Fußchirurgie e.V. (GFFC) und die Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e.V. (D.A.F.) nehmen hiermit Stellung zum Gutachten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WiDO) vom September 2026. Wir weisen die darin implizierten Vorwürfe einer willkürlichen Mengenausweitung durch Vertragsärzte entschieden zurück und fordern eine Rückkehr zur sachlichen, evidenzbasierten Strukturdiskussion.

1. Faktencheck: Ursachen der Fallzahlentwicklung

Das WiDO-Gutachten konstatiert einen Anstieg der Fallzahlen bei den Hybrid-DRGs (H-DRG) im Bereich der Fußchirurgie um 82 Prozent. Die Interpretation des WiDO, dies sei Ausdruck einer gesteuerten Mengenausweitung im vertragsärztlichen Bereich, verkennt die ökonomische und rechtliche Realität:

  • Abrechnungszwang: Mit der Einführung der H-DRG legte der Gesetzgeber den Vorrang dieses Systems gegenüber EBM und DRG fest. Viele Leistungen, die bereits zuvor ambulant erbracht wurden, mussten zwingend in das H-DRG-System überführt werden. Dies ist keine Fallzahlsteigerung, sondern eine statistische Verschiebung durch gesetzliches Diktat.
  • Systemfehler „Resteklassen“: Das InEK hat nahezu alle DRGs der Gruppen I20F und I20E pauschal hybridisiert. Diese fungieren als „Sammelbecken“ für kleinste operative Eingriffe (z.B. perkutane Sehnendurchtrennungen), die nun auf das Vergütungsniveau komplexer Hallux-Chirurgie angehoben wurden.
  • Ignorierte Warnungen: Unsere Fachgesellschaften haben bereits 2023 vor dieser Fehlkonstruktion gewarnt. Die nun vom WiDO beklagten Mehrkosten sind das direkte Ergebnis eines „handwerklichen Fehlers“ bei der Systemausgestaltung durch das InEK auf Basis von BMG-Vorgaben.

„Die systematische Schwäche des WiDO-Gutachtens liegt in der Behandlung von Symptomen bei gleichzeitiger Verweigerung der Ursachenforschung. Wer medizinischen Sachverstand ignoriert, darf sich über systemimmanente Fehlanreize nicht wundern.“

2. Konstruktive Vorschläge statt Pauschalkritik

Die Fachgesellschaften haben unter Federführung der GFFC in Zusammenarbeit mit BVOU, BDC und BNC bereits detaillierte Korrekturvorschläge eingereicht, die bisher unberücksichtigt blieben:

Korrekturvorschlag Zielsetzung
Schärfung des Leistungskatalogs Ausschluss von Kleinstausgriffen aus der H-DRG zur Kosteneinsparung.
Schweregraddifferenzierung Leistungsgerechte Vergütung nach tatsächlichem Ressourcenaufwand.
Ambulantisierungspotenzial Fokus auf Fälle, die bisher stationär erbracht wurden.

3. Unsere Forderungen

Die geplante Abschaffung der H-DRG wäre eine Kapitulation vor der sektorenübergreifenden Versorgung. Wir fordern die politischen Entscheider auf:

1. Erhalt und Weiterentwicklung: Beibehaltung der H-DRG über 2027 hinaus als „lernendes System“.

2. Einbezug von Experten: Zwingende Beteiligung der Fachgesellschaften bei der Definition der H-DRG-Leistungsinhalte.

3. Transparenz: Offenlegung der Kostenkalkulation und Befreiung des Systems aus dem starren rechtlichen „Zwangskorsett“ der Fallzahlvorgaben.

4. Konsequente Ambulantisierung: Fokus auf die Verlagerung stationärer Fälle, statt die „Ambulantisierung bereits ambulanter Fälle“ statistisch aufzublähen.
Als Vertreter der deutschen Fuß- und Sprunggelenkschirurgen stehen wir für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftlich effiziente Versorgung bereit. Ein Scheitern der H-DRGs aufgrund mangelhafter politischer Umsetzung darf nicht den Leistungserbringern angelastet werden.

Gezeichnet: Vorstand der GFFC e.V. & Vorstand der D.A.F. e.V.

Ambulant statt stationär – oder doch jetzt andersrum?

Die Hybrid-DRG wurden eingeführt, um mehr Eingriffe ambulant zu ermöglichen und unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Die für 2027 geplante Neuregelung droht, diese Entwicklung umzukehren.

Was geplant ist

Hybrid-DRG-Leistungen ohne Übernachtung sollen 2027 nur noch nach den EBM-Vorgaben vergütet werden, und zwar in Praxen wie in Krankenhäusern. Nur mit einer Übernachtung bleibt die Hybrid-DRG-eine Fallpauschale. Ab 2028 soll § 115f SGB V ganz entfallen und durch Kurzzeitfallpauschalen im Krankenhaus ersetzt werden. Die Übernachtung wird damit zum entscheidenden Vergütungsmerkmal.

Die Ambulantisierung wirkt

Die ambulante Fußchirurgie zeigt seit Jahren, dass viele Eingriffe sicher, hochwertig und ressourcenschonend ambulant möglich sind. Ein Teil der Eingriffe, die 2026 über die Hybrid-DRG ambulant erbracht wurden, wäre ohne dieses Instrument stationär versorgt worden. Bundesweit stieg der ambulante Anteil im untersuchten Leistungsbereich laut WIdO von 32 % auf 48 % (2023 bis 2025, rund 170.000 Fälle), ohne Hinweise auf Qualitätsprobleme.¹ Patientinnen und Patienten profitieren von früher Mobilisierung zu Hause und weniger Krankenhausrisiken.

Ein falscher Anreiz

Eine medizinisch mögliche ambulante Behandlung darf wirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden als eine Versorgung mit Übernachtung. Was für das Krankenhaus wie Mehrumsatz aussieht, ist angesichts gebundener Infrastruktur, wie Betten und Pflegekräfte, kein echter Mehrerlös. Für die Versicherten wird dieselbe Leistung schlicht teurer, ohne medizinischen Mehrwert. Die Regelung widerspricht dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) und dem Vorrang ambulanter Behandlung (§ 39 SGB V). Ressourcen werden fehlgesteuert und fehlen dort, wo stationäre Behandlung tatsächlich nötig ist. Zudem entwertet eine Änderung mit weniger als drei Monaten Vorlauf die Investitionen, die Praxen und Kliniken in ambulante Strukturen getätigt haben.

Forderungen

  1. Art. 1a Nr. 4 des Änderungsantrags 1 (§ 115f Abs. 6 SGB V neu) streichen. Die Hybrid-DRG-Vergütung muss 2027 sektorengleich bleiben. Gleiche Leistung muss gleich vergütet werden, unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht wird.
  2. Die Vergütung muss sich an medizinischem Schweregrad und tatsächlichem Behandlungsaufwand orientieren und nicht am Versorgungssetting.
  3. Notwendige Einsparungen sind innerhalb der sektorengleichen Vergütung zu realisieren, etwa durch eine Schweregraddifferenzierung. Eine Schlechterstellung der ambulanten Versorgung ist dafür der falsche Weg.

Ambulantisierung wird zurückgedreht – Krankenhausbehandlungen werden belohnt  

Dr. Helmut Weinhart (BVOU-Vorstandssprecher und stellv. Vorsitzender SpiFa) kritisiert die geplante Änderung der Hybrid-DRG als gesundheitspolitische Rolle rückwärts. Statt unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, soll ab 2027 ausgerechnet die Übernachtung darüber entscheiden, ob eine Behandlung weiterhin mit der Hybrid-DRG-Fallpauschale vergütet wird. Dr. Weinhart warnt: Damit ist mit mehr Krankenhausübernachtungen zum Schaden der Patientinnen und Patienten und mit erheblichen Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung zu rechnen.

„Die Politik wollte mehr ambulante Behandlungen und weniger unnötige Krankenhausaufenthalte. Jetzt dreht sie die Richtung um: Wer seine Patienten nach einem Eingriff sicher nach Hause entlässt, verliert die Hybrid-DRG. Wer sie stationär über Nacht behandelt, behält die Fallpauschale. Damit wird Krankenhausbehandlung finanziell belohnt und Ambulantisierung ausgebremst. Diesen politischen Irrweg bezahlen am Ende die Patientinnen und Patienten und die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler“, erklärt Dr. med. Helmut Weinhart, stellvertretender Vorsitzender des SpiFa.

Nach der geplanten Änderung sollen die erfassten Leistungen ohne Übernachtung im Jahr 2027 ausschließlich nach den Preisen der vertragsärztlichen Gebührenordnung vergütet werden, sowohl in Facharztpraxen als auch in Krankenhäusern. Bei stationärer Behandlung mit Übernachtung bleibt dagegen die Hybrid-DRG-Fallpauschale bestehen. Damit wird das zentrale Reformversprechen aufgegeben: eine einheitliche Vergütung unabhängig davon, ob eine Behandlung ambulant oder stationär erfolgt.

„Wenn die Behandlung mit Übernachtung einen höheren Erlös bringt, setzt die Politik einen Anreiz, Krankenhausaufenthalte beizubehalten. Deshalb rechnen wir ab 2027 mit mehr Übernachtungen, die bei einer konsequenten Förderung der ambulanten Versorgung vermieden werden könnten. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das zusätzliche Belastungen und vermeidbare Krankenhausrisiken. Für die Krankenversicherung drohen erhebliche Mehrausgaben. Eine angebliche Sparmaßnahme kann so zur teuren Fehlentscheidung werden“, warnt Weinhart.

Mehr Krankenhausübernachtungen binden zudem Betten und Pflegepersonal, die für Menschen mit einem tatsächlichen stationären Behandlungsbedarf gebraucht werden. Die geplante Regelung gefährdet damit gleich mehrere Ziele der Gesundheitspolitik: Krankenhäuser zu entlasten, knappe personelle Ressourcen sinnvoll einzusetzen und die Versorgung stärker am medizinischen Bedarf auszurichten.

Gleichzeitig sollen niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte zusätzliche Eingriffe aus den Krankenhäusern übernehmen. Dafür benötigen Praxen und ambulante OP-Zentren Personal, Räume, Technik und verlässliche wirtschaftliche Bedingungen.

„Man kann nicht von den Facharztpraxen verlangen, die Krankenhäuser zu entlasten, und ihnen gleichzeitig den wirtschaftlichen Anreiz dafür entziehen. Wer jetzt in ambulante Versorgung investiert, muss sich auf politische Zusagen verlassen können. Dieser Vorschlag zerstört Vertrauen und gefährdet den Ausbau der Versorgung“, so Weinhart.

Der SpiFa fordert, die geplante Sonderregelung für 2027 zu streichen und die einheitliche Vergütung zu erhalten. Einsparungen müssen durch die Vermeidung unnötiger Krankenhausaufenthalte erreicht werden. Wer stattdessen die ambulante Alternative schwächt und Übernachtungen finanziell attraktiver macht, dreht die Ambulantisierung zulasten der Patientinnen und Patienten und der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zurück.

(SpiFa)

Rechtsberatung für BVOU-Mitglieder beim DKOU 2026

Berlin – Der BVOU bietet seinen Mitgliedern während des diesjährigen Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) 2026 wieder eine unentgeltliche Rechtsberatung an: Verbandsjustiziar Dr. Jörg Heberer steht direkt am Stand im CityCube auf dem DKOU-Gelände für rechtliche Fragen und für 30-minütige Informationsgespräche zur Verfügung.

Sprechzeit am BVOU-Stand:

22. Oktober von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Interessenten können sich bei den Mitarbeitern am BVOU-Stand im Vorfeld unter service@bvou.net für ein Beratungsgespräch anmelden. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung auch Ihre Mobilnummer an, damit wir Sie erreichen können, falls es Rückfragen gibt oder es zu einer kurzfristigen Terminverschiebung kommt.

Dr. Jörg Heberer unterstützt den BVOU seit 2009 in Rechts- und Verbandsfragen. Seine Hauptaufgabe ist die Beratung und Unterstützung der Mitglieder in Medizinrecht, Arbeits- und Sozialrecht, bei Vertragsprüfungen und Anfragen zur Honorarpolitik. Auch werden von ihm mit Unterstützung des geschäftsführenden Vorstands Musterklagen geführt oder begleitet.

Kampagne unterstützen: „Versorgen statt Sparen“

Am vergangenen Montag ist die bundesweite Kampagne „Versorgen statt Sparen“ des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) gestartet, die auch der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (BVOU) unterstützt.

Die Kampagne richtet sich bewusst an Patientinnen und Patienten. Sie macht sichtbar, welche Bedeutung eine verlässlich finanzierte ambulante fachärztliche Versorgung für Termine, Behandlungskapazitäten und eine wohnortnahe Versorgung hat. Hintergrund sind die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verbundenen Einschnitte in die Finanzierung der fachärztlichen Versorgung.

Im Mittelpunkt stehen drei fachgruppenübergreifende Botschaften:

„Ihr Facharzt ist nicht selbstverständlich.“
„Wer bei Fachärzten spart, spart an Ihrer Versorgung.“
„Sie brauchen einen Facharzt. Nicht irgendwann.“

Insgesamt umfasst die Kampagne aktuell 18 Plakatmotive für unterschiedliche Bereiche der fachärztlichen Versorgung.

Orthopädie und Unfallchirurgie: Beweglichkeit erhalten

Auch die Orthopädie und Unfallchirurgie ist mit einem eigenen Motiv vertreten. Unter der Überschrift

„Sparpolitik zu Lasten Ihrer Knochen?“

macht das Plakat deutlich, welche Bedeutung unsere Fachgruppe für Mobilität, Beweglichkeit und Lebensqualität hat – bei Beschwerden und Verletzungen, konservativ wie operativ.

Was bietet die Kampagne für Ihre Praxis?

Über versorgen-statt-sparen.de stehen zwei Bereiche zur Verfügung:

Für Patientinnen und Patienten werden die Hintergründe der Kampagne verständlich erläutert. Die Seite informiert über die Veränderungen ab 2027, die erwarteten Auswirkungen auf die fachärztliche Versorgung und beantwortet häufige Fragen. Die QR-Codes auf den Kampagnenmaterialien führen direkt zu diesen Informationen.

Für Fachärztinnen und Fachärzte stehen die Kampagnenmotive und weitere Materialien zur Verfügung. Über den integrierten Kampagnen-Shop können Praxen unter anderem Plakate und den zentralen Patientenflyer bestellen und die Kampagne unmittelbar in der eigenen Praxis sichtbar machen.

Machen Sie mit und zeigen Sie Haltung

Ob im Wartezimmer, am Empfang oder im Eingangsbereich: Nutzen Sie die Kampagnenmaterialien, um Ihre Patientinnen und Patienten zu informieren und deutlich zu machen, dass eine leistungsfähige fachärztliche Versorgung verlässliche Rahmenbedingungen braucht.

→ Jetzt informieren und Kampagnenmaterialien ansehen

Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele orthopädische und unfallchirurgische Praxen die Kampagne unterstützen und vor Ort sichtbar machen.

OrthoHeroBKK – jetzt mit digitaler Patienteneinschreibung

2021 wurde der Selektivvertrag gemäß § 140a SGB V für Knie- und Rückenleiden abgeschlossen. Vertragsinhalt ist die arztgesteuerte, patientenindividuelle appgestützte Bewegungstherapie.

Diese unterscheidet sich deutlich von der mehr oder weniger unstrukturierten Verordnung von DIGAs bei ähnlichen Indikationen, da der behandelnde Arzt, die behandelnde Ärztin in diesem Selektivvertrag auch nach der Verordnung der App, den Patienten begleitet und regelmäßig die Nutzung und den Erfolg der App überprüft.

Seit dieser Woche können die Patientinnen und Patienten digital in den Vertrag eingeschrieben werden. So wird der Prozess noch schlanker und es entfallen Papieranträge, Aufbewahrungsfristen und postalischer Versand der Unterlagen.

Sie als einschreibende Ärztin, einschreibender Arzt erhalten pro Behandlungsdurchlauf, ein Quartal, bis zu 125 € extrabudgetäre Vergütung, bei Verlängerung um ein weiteres Quartal insgesamt bis zu 180 €.

Aktuell bieten 48 BKKs ihren Versicherten diese Versorgung an, dass ist ein Patientenpotential von rund 5 Millionen Versicherten.

 

 

GLA:D – Gutes Leben mit Arthrose in Deutschland

Das evidenz- und leitlinienbasierte Programm zur Versorgung von Knie- und Hüftarthrose wurde dieses Jahr bereits in 9 Bundesländern erfolgreich implementiert.

Zusammen mit der BARMER, der KKH, der ikk classic, BIG direkt gesund und ausgewählten Betriebskrankenkassen ist GLA:D® bereits in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg etabliert. Die übrigen Bundesländer werden in 2 Etappen im Jahr 2027 ebenfalls in die GLA:D® Versorgung einbezogen. Zum 01.01.2027 kommen die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hinzu und im letzten Roll Out mit Start 01.07.2027 folgen dann die letzten 3 Bundesländer Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz. Die NOVITAS BKK, BKK VerbundPlus, BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN, BKK-Linde, bkk melitta hmr und BKK B.Braun Aesculap ermöglichen Ihren Versicherten bereits jetzt bundesweit Zugang zu GLA:D®.

Sie als teilnehmende Ärztin, teilnehmender Arzt erhalten für die Einschreibung Ihrer Patienten eine extrabudgetäre Vergütung in Höhe von 60,00€ (abzgl. 9,6% Managementfee).

Hier können Sie direkt nachschauen, welche Physiotherapiezentren in Ihrer Nähe bereits teilnehmen. https://glad-deutschland.de/