Alle Beiträge von Janosch Kuno

Budgetierung ambulanter Operationen ist teurer Schutzzaun für die Krankenhäuser

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) übt scharfe Kritik an der geplanten Deckelung der Vergütung ambulanter Operationen. Diese stellt aus Sicht des SpiFa eine klare systemische Bevorteilung von Krankenhäusern und einen medizinischen Rückschritt dar. Das gesundheitspolitische Ziel der Ambulantisierung wird damit konterkariert und Kosten für das Gesundheitssystem nach oben getrieben.
Im Zuge des GKV-Spargesetzes will die Bundesregierung die Finanzierung ambulanter Operationen künftig deutlich beschneiden. Vergütungsdeckelungen für ambulante Operateurinnen und Operateure in Tageskliniken oder spezialisierten Praxen sollen faktisch wieder eingeführt werden. Krankenhäuser hingegen sollen keinen derartigen Beschränkungen unterliegen.

Der SpiFa sieht darin eine gravierende Benachteiligung der ambulanten Versorgung. Ambulante Operationen werden dadurch unwirtschaftlicher, eine Rückverlagerung in den stationären Bereich ist die Folge. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD aus guten Gründen festgehaltenen Ambulantisierungsziele werden dadurch völlig ad absurdum geführt.

„Es ist nahezu grotesk, wenn die Politik sich die Ambulantisierung plakativ auf die Fahne schreibt und den ambulanten Bereich gegenüber Krankenhäusern durch ihr Tun dann derart benachteiligt. Absehbar ist, dass Patientinnen und Patienten für Operationen wieder öfter im Krankenhaus landen, obwohl das medizinisch völlig vermeidbar wäre“, so der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich.

Für den SpiFa ist klar: Operationen zunehmend ambulant durchführen zu können ist eine der großen Errungenschaften des medizinischen Fortschritts. Damit geht nicht nur eine deutliche Entlastung für Patientinnen und Patienten einher, denen ein unnötiger Krankenhausaufenthalt erspart bleibt. Auch das Gesundheitssystem insgesamt profitiert mittel- bis langfristig von deutlich niedrigeren Kosten.

Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der GKV kann es daher nur heißen: Mehr Ambulantisierung. „Die Ambulantisierungsdynamik grade jetzt politisch zu sabotieren, schadet Patientinnen und Patienten und unserem Gesundheitssystem insgesamt. Hier wird gegen jede Vernunft ein teurer Schutzzaun für Krankenhäuser errichtet“, so Dr. Heinrich weiter.

Der SpiFa fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages daher nachdrücklich auf, eine Budgetierung des ambulanten Operierens zu verhindern.

Quelle: SpiFa

Ärzteproteste sind deutlicher Weckruf für die Politik

Vor dem Hintergrund der heutigen bundesweiten Ärzteproteste mahnt der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) zur Überarbeitung des GKV-Spargesetzes. Dessen Auswirkungen bewertet der SpiFa als faktische Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte durch die Hintertür. In den ganztägigen Praxisschließungen sieht er nun einen deutlichen Weckruf für die Politik.

Zum heutigen 10. Juni 2026 haben die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI Geno Deutschland und MEDI Baden-Württemberg niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im gesamten Bundesgebiet zur ganztägigen Praxisschließung aufgerufen. Hintergrund dessen ist die in dieser Woche stattfindende erste Lesung des GKV-Spargesetzes im Deutschen Bundestag sowie die tagende Gesundheitsministerkonferenz.

Der SpiFa als Stimme von 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten sieht sich dadurch in seinen wiederholten Warnungen gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages bestätigt. Wird der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form beschlossen, werden ab 2027 mindestens 46 Millionen Facharzttermine ersatzlos wegfallen. Besonders betroffen sind davon chronisch Kranke, ältere Menschen und Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf.
Das politische Anliegen der protestierenden Fachärztinnen und Fachärzte, auf die Gefahr aufmerksam zu machen, die von GKV-Spargesetz für die Versorgung der Patientinnen und Patienten ausgeht, ist aus Sicht des SpiFa allzu nachvollziehbar.

„Wir warnen seit Wochen: Dieses Gesetz schwächt die ambulante Versorgung. Es führt in seiner jetzigen Form zu weniger Facharztterminen und längeren Wartezeiten für gesetzlich Versicherte. Seine negativen Effekte werden sofort spürbar sein. In jedem Bundesland, ob in der Stadt oder auf dem Land, in jedem Wahlkreis. Die heutigen Ärzteproteste sind ein deutlicher Weckruf für die Politik“, so der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich.

Der SpiFa appelliert erneut eindringlich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und sich dabei ehrlich zu machen.

„Die Politik darf sich keinen Illusionen hingeben: Was nicht mehr bezahlt wird, findet auch nicht statt. Wer Beitragsstabilität anstrebt, kann zudem nicht gleichzeitig Versichertengelder zweckentfremden, um damit den Bundeshaushalt zu sanieren. Das ist maximal unglaubwürdig. Versichertengelder gehören in die Versorgung, nicht in staatliche Prestigeprojekte“, so Dr. Heinrich weiter.

Quelle: SpiFa

Sparmaßnahmen auf Kosten der Patientenversorgung: “Längere Wartezeiten bedeuten eine Verzögerung der Genesung”

Am 10. Juni 2026 findet bundesweit ein Ärzte-Aktionstag gegen die geplanten Einsparungen im Gesundheitswesen statt. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt massive Kürzungen mit sich, die vor allem die ambulante Versorgung in der Orthopädie und Unfallchirurgie bedrohen. Weniger Termine, längere Wartezeiten, eingeschränkte Notfallversorgung und die Budgetierung ambulanter Operationen – all das sind Konsequenzen, die nicht nur Ärzte betreffen, sondern vor allem die Patienten. Um auf diese Missstände aufmerksam zu machen, hat der BVOU eine große Protestkampagne gestartet. Zum Aktionstag sprechen Dr. Helmut Weinhart (Vorstandssprecher und Vizepräsident), Dr. Anna-Katharina Doepfer (Vizepräsidentin) und Dr. Johannes Flechtenmacher (Schatzmeister) über die Auswirkungen der geplanten Sparmaßnahmen, die Konsequenzen für unsere Patienten und unsere Praxen sowie die Ziele der Protestaktion.

Herr Dr. Weinhart, wie konkret wird die Budgetierung der ambulanten Operationen die Versorgung der Patienten in der Orthopädie und Unfallchirurgie verändern?
Dr. Helmut Weinhart: Eine Budgetierung ambulanter Operationen bedeutet, dass es künftig eine strikte Obergrenze für die Anzahl der Operationen gibt, mit denen wir unsere Patienten kostendeckend versorgen können. Sobald dieses Budget ausgeschöpft ist, werden weitere Eingriffe entweder gar nicht mehr oder nur noch zu deutlich reduzierten Sätzen bezahlt. Für unsere Patienten heißt das: Notwendige Operationen können nicht mehr zeitnah ambulant angeboten werden, es entstehen Wartelisten, und viele Eingriffe werden aufgeschoben, müssen stationär durchgeführt werden oder werden unterlassen. Das ist ein klarer Rückschritt gegenüber der bisherigen extrabudgetären Vergütung, die eine bedarfsgerechte Versorgung ermöglichte. Damit wird die politische Forderung ambulant vor stationär ad Absurdum geführt und die Versorgung wird teurer.

Welche Folgen hat die Budgetierung für die wirtschaftliche Stabilität der Praxen in unserem Fachgebiet?
Dr. Helmut Weinhart: Die wirtschaftlichen Folgen sind gravierend. Durch die Budgetierung und die daraus resultierende Reduktion der Vergütung von 10 bis 20 Prozent – je nach KV-Region und Patientenstruktur – verlieren viele Praxen einen erheblichen Teil der notwendigen Grundlage für die Patientenversorgung. Damit ist nicht nur die die flächendeckende Versorgung unserer Patienten, sondern auch die Existenzgrundlage vieler Praxen gefährdet. Investitionen in moderne Technik, Personal oder innovative Therapien sind dann nicht mehr möglich. Viele Kolleginnen und Kollegen werden gezwungen sein, ihr Leistungsangebot einzuschränken oder im schlimmsten Fall ihre Praxis aufzugeben.

Was müsste aus Ihrer Sicht politisch geschehen, um diese Sparmaßnahmen zu verhindern und die Qualität der Patientenversorgung zu sichern?
Dr. Helmut Weinhart: Politisch ist zwingend notwendig, die geplante Budgetierung der ambulanten Operationen zurückzunehmen und die extrabudgetäre Vergütung beizubehalten. Außerdem müssen die versicherungsfremden Leistungen – also gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die Gesundheitsversorgung von ALG-II-Empfängern – endlich aus Steuermitteln und nicht aus den Beiträgen der GKV-Mitglieder finanziert werden. Nur so kann der künstliche Finanzdruck auf das System reduziert und die Qualität der Patientenversorgung langfristig gesichert werden. Wir fordern eine nachhaltige, bedarfsgerechte Finanzierung der ambulanten Versorgung und eine faire Lastenverteilung zwischen ambulantem und stationärem Sektor.

Frau Dr. Doepfer, wie erklären Sie Patienten, dass durch die geplanten Maßnahmen in Zukunft weniger Termine und längere Wartezeiten zu erwarten sind?
Dr. Anna-Katharina Doepfer: Ich erkläre meinen Patienten offen, dass die Politik mit dem neuen Gesetz die Zahl der bezahlten Behandlungen und Operationen begrenzt. Das bedeutet, dass wir nicht mehr alle Patienten so schnell und umfassend versorgen können wie bisher. Die Praxis kann weniger Termine anbieten, weil wir für viele Leistungen keine Vergütung mehr erhalten, sobald das Budget erschöpft ist. Das führt zwangsläufig zu längeren Wartezeiten und weniger verfügbaren Terminen – eine Entwicklung, die wir als Ärzte sehr bedauern, aber nicht verhindern können, solange diese Sparmaßnahmen bestehen bleiben.

Welche Auswirkungen haben längere Wartezeiten auf die Gesundheit und Lebensqualität der Patienten, insbesondere in der Orthopädie und Unfallchirurgie?
Dr. Anna-Katharina Doepfer: Längere Wartezeiten bedeuten für viele Patienten eine Verschlechterung ihrer Beschwerden und eine Verzögerung der Genesung. Gerade in der Orthopädie und Unfallchirurgie ist eine zeitnahe Behandlung oft entscheidend, um chronische Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder Folgeschäden zu vermeiden. Verzögerte Operationen oder Therapien können dazu führen, dass Patienten länger arbeitsunfähig sind, ihre Lebensqualität sinkt und in manchen Fällen sogar dauerhafte Schäden entstehen. Das widerspricht dem Grundsatz einer bedarfsgerechten und hochwertigen medizinischen Versorgung.

Wie können wir unsere Patienten aktiv in die Protestbewegung einbinden, um gemeinsam ein Zeichen gegen die geplanten Kürzungen zu setzen?
Dr. Anna-Katharina Doepfer: Wir setzen auf Transparenz und Aufklärung: In unseren Praxen informieren wir die Patienten mit Plakaten, Flyern und persönlichen Gesprächen über die drohenden Verschlechterungen. Besonders effektiv sind die Postkartenaktionen, bei denen Patienten direkt aus dem Wartezimmer heraus per Handy ihre Bundestagsabgeordneten kontaktieren können. So machen wir deutlich, dass nicht nur wir Ärzte, sondern auch die Patienten von den Kürzungen betroffen sind. Je mehr Patienten sich beteiligen, desto größer ist der politische Druck, die Sparmaßnahmen zu überdenken.

Herr Dr. Flechtenmacher, wie stark werden die geplanten Maßnahmen den Betrieb der orthopädischen und unfallchirurgischen Praxen beeinflussen, insbesondere in Bezug auf Investitionen und innovative Therapien?
Dr. Johannes Flechtenmacher: Die geplanten Maßnahmen schränken den finanziellen Spielraum der Praxen massiv ein. Durch die Honorarkürzungen und die Budgetierung bleibt weniger Geld für Investitionen in moderne Medizintechnik, Digitalisierung oder innovative Therapien und auch für eine gerechte Entlohnung der medizinischen Fachangestellten. Viele Praxen werden gezwungen sein, auf notwendige Anschaffungen zu verzichten oder Personal abzubauen. Das gefährdet nicht nur die Innovationskraft, sondern insbesondere die qualitativ hochwertige fachärztliche Versorgung vieler Patienten in Deutschland.

Welche Konsequenzen erwarten Sie für die Notfallversorgung in den Praxen? Wie stark könnte diese eingeschränkt werden?
Dr. Johannes Flechtenmacher: Die Notfallversorgung wird zwangsläufig leiden wenn die Ressourcen knapper werden, auch wenn echte lebensbedrohliche Notfälle im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie eher selten sind. Aber ein akuter Bandscheibenvorfall, eine Gelenkverletzung oder auch ein entzündetes rheumatisches Gelenk erleben die Patienten als erheblich akute Einschränkung. Sollen diese Patienten nicht mehr zeitnah versorgt werden? Wenn das Budget für ambulante Operationen oder Behandlungen erschöpft ist, können auch dringende Fälle nicht mehr zeitnah versorgt werden. Das führt zu einer gefährlichen Rationierung, bei der selbst akute Patienten auf Wartelisten landen oder in die Klinik verwiesen werden müssen. Die wohnortnahe, schnelle Versorgung in der Praxis ist damit bedroht.

Wie schätzen Sie die langfristigen Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf die gesamte ärztliche Versorgung in Deutschland ein?
Dr. Johannes Flechtenmacher: Langfristig droht eine massive Verschlechterung der ambulanten fachärztliche Versorgung in Deutschland. Wenn Praxen ihr Angebot einschränken, verschärft sich der Terminmangel, insbesondere im ländlichen Raum. Die Wartezeiten werden weiter steigen, die Versorgungslücken größer. Wollen das die Patienten tatsächlich? Um das zu verhindern, brauchen wir dringend eine nachhaltige Finanzierung und eine Politik, die die ambulante fachärztliche Versorgung stärkt statt schwächt.

Ich danke Ihnen für die Gespräche.

Das Interview führte Janosch Kuno.

Anstehende Prüfung durch BMG: Aktualisierung des DMP Osteoporose  

Seit 2020 gibt es in verschiedenen Regionen Deutschlands ein Disease-Management-Programm (DMP) für Osteoporose. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nimmt in regelmäßigen Abständen Änderungen am DMP vor. So fanden auch zuletzt am 16. April 2026 mehrere Neuerungen beim DMP Osteoporose Einzug, unter anderem basierend auf der S3-Leitlinie des Dachverbandes der Deutschsprachigen Wissenschaftlichen Osteologischen Gesellschaften (DVO). Dies teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit.

Für beide Geschlechter ist die Voraussetzung für eine Einschreibung in das DMP weiterhin die gesicherte Diagnose einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose. Während bislang nur Frauen ab 50 Jahren teilnahmeberechtigt waren, können nun auch Männer ab diesem Alter, statt wie zuvor erst ab 60, am DMP partizipieren.

Auch die Kriterien für die Indikationsstellung wurden auf Grundlage der S3-Leitlinie aktualisiert. Eine medikamentös behandlungsbedürftige Osteoporose liegt demnach vor, wenn das anhand von Alter, Risikofaktoren und DXA-Befund ermittelte Risiko, eine proximale Femurfraktur oder Wirbelkörperfrakturen zu erleiden innerhalb der nächsten drei Jahre min. 5% beträgt. Ein Risiko von min. 3% reicht ebenfalls aus, wenn zusätzlich irreversible Risikofaktoren oder ein sehr hohes Risiko einer unmittelbar bevorstehenden Fraktur vorliegen. Nach wie vor ist die Indikation außerdem bei einer manifesten Osteoporose mit bereits bestehender osteoporotischer Fraktur gegeben.

Die zugelassenen Arzneimittel Abaloparatid und Romosozumab wurden in den Empfehlungen zur spezifischen medikamentösen Therapie und in der Dokumentation ergänzt.

Neben der grundsätzlichen Koordination des DMPs durch Hausärzte und – bei Patienten ohne Multimorbidität – durch Orthopäden und Unfallchirurgen können künftig auch Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie und Innere Medizin und Rheumatologie ohne Zusatzqualifikation die Koordination in Ausnahmefällen übernehmen. Für weitere Fachärzte (z. B. Physikalische und Rehabilitative Medizin) ist die Koordination nur mit osteologischer Zusatzqualifikation (Osteologe DVO) möglich. Diese Ausnahmefälle sind insbesondere bei bereits langjähriger Betreuung des Patienten durch den entsprechenden Facharzt oder aus medizinischen Gründen gegeben.

Sollten diese Neuerungen im Beschluss des G-BA bei der anstehenden Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium standhalten, treten sie voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres in Kraft. Bei bereits abgeschlossenen Verträgen zum DMP Osteoporose besteht für Vertragsanpassungen durch die regionalen Vertragspartner eine Frist von einem Jahr nach Inkraftsetzung.

www.g-ba.de/richtlinien/83/

Leopold Braun, Tübingen

Hybrid-DRG: Befristete Zuschläge für Eingriffe bei Kindern in den EBM aufgenommen

Der Bewertungsausschuss (BA) hat eine unterjährige Übergangsregelung zur Anpassung der Vergütung von ambulanten Operationen bei Kindern an die Hybrid-DRG beschlossen (838. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung).

Zum Hintergrund: Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wurden Leistungen für vulnerable Gruppen wie Menschen mit Behinderung sowie Patientinnen und Patienten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, von den Hybrid-DRG ausgeschlossen. Diese gesetzliche Vorgabe wurde bei der Hybrid-DRG-Vergütung für das Jahr 2026 umgesetzt. Mit Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes am 15. April 2026 wurde dieser Ausschluss jedoch vom Gesetzgeber wieder aufgehoben.

Zuschläge befristet in den EBM aufgenommen

Eine unterjährige Anpassung der Vergütungssystematik über Hybrid-DRG-Fallpauschalen war nicht möglich. Um dennoch bereits 2026 für entsprechende Eingriffe bei Kindern die Vergütung über den EBM an die Vergütung der Hybrid-DRG anzugleichen, hat der BA befristet mehrere neue Zuschläge in den EBM aufgenommen. Vorgesehen ist ein Zuschlag in Höhe von 60 Prozent auf die ambulante Operation inklusive der Anästhesie.

Mit diesem Zuschlagsmodell soll vornehmlich für die im Kindesalter relevanten Eingriffe annähernd das Vergütungsniveau der voraussichtlich in Betracht kommenden Hybrid-DRG erreicht werden. Da eine reguläre Einbeziehung der Leistungen erst im Rahmen der Weiterentwicklung der Hybrid-DRG zum Jahr 2027 erfolgen kann, handelt es sich hierbei um eine Übergangslösung auf Basis von Näherungswerten. Sie gilt für den Zeitraum vom 16. April 2026 bis zum 31. Dezember 2026.

Für Menschen mit Behinderung werden die Hybrid-DRG 2027 angepasst. Eine Übergangsregelung für 2026 war hier leider nicht möglich: Im Gegensatz zum Alter macht der Gesetzgeber keine eindeutigen Vorgaben für eine Umsetzung (z. B. Liste mit ICD-Kodes oder Angabe der Pflegegradeinteilungen).

Hinweise zur Abrechnung

Die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 31950 bis 31997 stehen im neuen EBM-Abschnitt 31.8. Die Zuschläge können Ärzte abrechnen, wenn sie eine ambulante Operation gemäß EBM-Abschnitt 31.2 bei Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr durchführen und die Leistungslegende des Zuschlags den entsprechenden OPS-Kode enthält.

Dazu sind in der Leistungslegende des Zuschlags alle OPS-Kodes des Hybrid-DRG-Leistungskatalogs genannt, die ebenfalls im Anhang 2 zum EBM gelistet sind, auch wenn es sich dabei teilweise um Verfahren handelt, die im Kindesalter nur selten durchgeführt werden.

Die Abrechnung der Operations- und Anästhesieleistungen sowie der mit der Operation zusammenhängen-den Leistungen erfolgt nach den Regularien des EBM im Rahmen der gesamtvertraglichen Abrechnung. Laborleistungen und Sachkosten bleiben damit zusätzlich berechnungsfähig.

Gemäß der Logik der Hybrid-DRG-Fallpauschalen ist über den jeweiligen Zuschlag sowohl eine Angleichung der operativen als auch der anästhesiologischen Leistung vorgesehen. Aus systematischen Gründen ist ein Zuschlag allerdings ausschließlich auf die jeweils zutreffende GOP für die ambulante Operation nach Ab-schnitt 31.2 über den EBM berechnungsfähig. Erfolgt die Leistung unter Anästhesie gemäß Abschnitt 31.5.3 EBM, ist der Zuschlag im Innenverhältnis zwischen Operateur und Anästhesist aufzuteilen.

Hinweise zur Kalkulation der Zuschläge

Die (Hybrid-)DRG-Fallpauschalen vergüten keine einzelnen Leistungen, sondern „inhalts- und aufwandsähnliche“ Fälle. Insofern ist es nicht möglich, die „Lücke“ zwischen der EBM-Vergütung von Einzelleistungen und der pauschalierten Vergütung eines Falles über Hybrid-DRG genau zu bestimmen.

Für die Festlegung der Punkte für die GOP 31950 bis 31997 galten zudem folgende Grundsätze, um sich rechnerisch dem Unterschied zwischen der EBM-Vergütung und der Vergütung über eine Hybrid-DRG-Fall-pauschale zu nähern:

› Vergütung nach den Regularien des EBM (u. a. GOP für ärztliche Leistungen, Labor und Sachkosten)

› Sachgerechte Vergütung derjenigen Eingriffe, die im Kindesalter relevant sind.
Resultat ist ein normativer Zuschlag von 60 Prozent auf den Eingriff für die entsprechenden OPS-Kodes.

Bei dem gemeinsamen Zuschlag für die operative und anästhesiologische Leistung ist das Verhältnis zwischen den jeweiligen Kosten variabel. Dies ist bedingt durch die (fallzahlgewichtete) Mischkalkulation einer Hybrid-DRG, in die verschiedenen Eingriffe einfließen.

Hinweis zur Veröffentlichung

Das Unterschriftsverfahren ist eingeleitet. Wir haben Ihnen den Beschluss und die entscheidungserheblichen Gründe beigefügt. Wir stellen ihn außerdem auf unserer Internetseite zur Verfügung (www.kbv.de/984706). Das Institut des Bewertungsausschusses veröffentlicht den Beschluss auf seiner Internetseite (https://institut-ba.de/ba/beschluesse.html) und im Deutschen Ärzteblatt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der möglichen Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.

Quelle: KBV

Aufruf zur Beteiligung am Ärzte-Aktionstag am 10. Juni  

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 10. Juni 2026 findet bundesweit ein Ärzte-Aktionstag gegen die geplanten Sparmaßnahmen, Budgetierungen und das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz statt.

 Viele Haus- und Facharztpraxen in ganz Deutschland beteiligen sich an unterschiedlichen Aktionen, Fortbildungstagen, Praxisschließungen sowie an Protestkundgebungen.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz trifft unser Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie besonders hart.

Konkret bedeutet das:

  • Vergütungskürzungen von 5-25% in der ambulanten Versorgung – je nach KV-Bezirk und Patientenanteil in offener Sprechstunde sowie Hausarzt-Terminvermittlung.
  • 3 – 5 Millionen weniger Behandlungstermine in orthopädisch-unfallchirurgischen Praxen (Kalkulation KBV)
  • Einführung einer Budgetierung für ambulante Operationen.

Die Konsequenzen für uns und unsere Patienten sind gravierend:

  • Längere Wartezeiten
  • Weniger Spielraum für ambulante Operationen
  • Kein Raum für Investitionen und aufwändige Therapien

Wir müssen uns positionieren – gemeinsam mit unseren Patienten!

Wir laden Sie ein, sich an regionalen Aktivitäten sowie der überregionalen Kampagne des BVOU zu beteiligen und Ihre Patienten über die Auswirkungen des Gesetzes zu informieren. Dazu haben wir bereits vor einigen Wochen eine erfolgreiche Informationskampagne ins Leben gerufen, die bereits mehrere tausend BVOU-Mitglieder und deren Patienten wahrgenommen haben.

Mit der Aktion laden wir dazu ein, an ihre regionalen Bundestagsabgeordneten zu schreiben.

Für Ihr Wartezimmer haben wir Plakate und neu Postkarten zu Ausdrucken vorbereitet, die Sie aushängen bzw. auslegen können. Sie finden alles zum Download in dem oben genannten Artikel auf unserer Webseite.

Plakate und Postkarten enthalten einen QR-Code, über den Ihre Patienten direkt auf das E-Mail-Tool weitergeleitet werden. Dort werden über die Eingabe der PLZ  die zuständigen Bundestagsabgeordneten identifiziert und Muster-E-Mails vorbereitet. Diese können ihre Patienten dann direkt vom Handy aus versenden.

So können Sie mitmachen:

  • Plakate aushängen und Postkarten im Wartezimmer oder am Tresen auslegen
  • Patienten informieren: Erläutern Sie die Hintergründe der Protestaktion und die Konsequenzen der geplanten Maßnahmen.

Gemeinsam können wir ein starkes Zeichen setzen – für unsere Patienten und für die Zukunft einer hochwertigen ambulanten Versorgung in Orthopädie und Unfallchirurgie.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement!

Mit kollegialen Grüßen,

Dr. Helmut Weinhart – Vorstandssprecher
D
r. Anna-Katharina Doepfer – Vizepräsidentin
Dr. Johannes Flechtenmacher – Schatzmeister

GKV-BSSG: Zusätzliche Infos der KBV

Die Maßnahmen im geplanten GKV-Spargesetz bedeuten massive Belastungen für die ambulante Versorgung. Ihre Kritik daran und ihre Forderungen an die Politik haben Kassenärztliche Vereinigungen und KBV bereits vielerorts klar und mit Nachdruck formuliert. Im nächsten Schritt hat die KBV zu den Auswirkungen des GKV-Spargesetzes auf die ambulante Versorgung nun ein Infopaket für Praxen vorbereitet. Darin enthalten sind Infomaterialien für das Wartezimmer wie Poster und eine Patienteninformation zum Ausdrucken sowie Vorlagen für Social Media und ein Webteaser für die Praxiswebseiten.

Infopaket für Praxen: Materialien für die Kommunikation

›       Praxis-Plakat zum Spargesetz mit kurzem Text:

·        layoutet als Kopiervorlage (PDF) zum Ausdrucken in der Praxis in den Formaten DIN A3 oder DIN A4 sowie

·        aufbereitet als Druckvorlage, wenn Sie für Ihre Mitglieder Plakate über eine Druckerei drucken lassen möchten.

›       Einseitige Patienteninformation als Kopiervorlage zum Ausdrucken in der Praxis im Format DIN A4 (PDF)

      Plakatmotiv aus der laufenden Kampagne mit der Aufschrift „Sparen wir uns Kürzungsdebatten – nicht Patientengespräche“ zum Ausdrucken in der Praxis sowie als Druckvorlage für die Produktion über eine Druckerei.

›    Vorlagen für Social Media, die Praxen nutzen können

›       Webteaser für Praxiswebseiten

›    Videoclip „Museumsfilm“

Alle Materialien stehen für Sie unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: https://tausch.kbv.de/download?id=Ivkp1VuVH3 

Die Dateien sind dort bis zum 12. Juni 2026 abrufbar. Das Passwort lautet: KBV_Kampagne2026#

Die Patienteninformation und das Praxisplakat zum Ausdrucken sowie einige Social-Media-Vorlagen und einen Webteaser haben wir auch auf unserer KBV-Themenseite zum GKV-Spargesetz zum Download bereitgestellt: 

https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz

Einladung zur ordentlichen BVOU-Mitgliederversammlung 2026

Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstandes des BVOU: Der BVOU lädt zur Mitgliederversammlung 2026 ein:

23. Oktober 2026
11:45–13:15 Uhr
Großer Saal
DKOU-Gelände City Cube
Messedamm 22
14055 Berlin

TOP 1
Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung zur Mitgliederversammlung

TOP 2
Beschluss der Tagesordnung

TOP 3
Ehrungen

TOP 4
Bericht des Vorstandssprechers und der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes

TOP 5
Bericht des Kongresspräsidenten BVOU 2026

TOP 6
Bericht des Schatzmeisters

TOP 7
Bericht Kassenprüfer
Entlastung Kassenprüfer
Wahl der Kassenprüfer

TOP 8
Beschluss über die Entlastung des Vorstandes 2025

TOP 9
Zuwahl des Präsidenten des BVOU

Ggf. Zuwahl eines weiteren Vorstandsmitglieds als Nachrücker

TOP 10
Verschiedenes

Patientensicherheit gefährdet – Apothekenreform schafft Parallelstrukturen und schwächt die ärztliche Versorgung

Berlin, 28. Mai 2026 – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) äußert sich besorgt über die geplante Apothekenreform. Diese sieht vor, präventive, diagnostische und therapeutische Aufgaben, die bislang in ärztlicher Hand lagen, verstärkt in Apotheken zu verlagern.

Der BVOU stellt klar: Dies ist ein Schritt in die falsche Richtung. Die Reform gefährdet die Patientensicherheit, erhöht das Risiko für Fehlbehandlungen und schwächt die bereits stark belasteten ärztlichen Praxen.

„Die geplanten Maßnahmen sind ein klarer Systembruch. Sie gefährden nicht nur die Qualität der Versorgung, sondern schaffen ineffiziente Strukturen, die am Ende weder den Patientinnen und Patienten noch den Ärztinnen und Ärzten helfen“, mahnt Dr. Helmut Weinhart, Vizepräsident des BVOU und Vorstandssprecher.

Ärztliche Verantwortung darf nicht verwässert werden

Die zentrale Rolle der ärztlichen Verantwortung in Diagnostik und Therapie ist unersetzlich. Die geplante Lockerung der Vorschriften – etwa bei der Durchführung von Impfungen, Blutentnahmen oder der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne ärztliche Verordnung – stellt eine klare Gefährdung der Patientensicherheit dar.

Die medizinische Versorgung erfordert eine umfassende Anamnese, eine differenzierte Diagnostik und die Erfahrung, mögliche Risiken zu beurteilen. Diese komplexen Aufgaben können nicht einfach an Apothekenpersonal delegiert werden.

„Orthopädisch-unfallchirurgische Diagnosen und Therapien erfordern Fachwissen und Erfahrung. Die Vorstellung, dass solche Aufgaben ohne ärztliche Beteiligung ausgeführt werden können, ist schlicht unverantwortlich“, sagt Dr. Anna-Katharina Doepfer, Vizepräsidentin des BVOU.

Patientensicherheit in Gefahr: Fehlbehandlungen vorprogrammiert

Die Reform wirft zahlreiche Fragen hinsichtlich der Patientensicherheit auf. Besonders in der Orthopädie und Unfallchirurgie können scheinbar harmlose Symptome auf schwerwiegende Erkrankungen hinweisen. Ohne die fachärztliche Kompetenz drohen Fehldiagnosen und Behandlungsfehler.

„Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten hat oberste Priorität. Diese Reform setzt genau diese Sicherheit aufs Spiel, und das können wir nicht akzeptieren“, stellt Dr. Weinhart klar.

Praxen stärken statt Parallelstrukturen schaffen

Anstatt den bestehenden ambulanten Sektor zu stützen, schafft die Reform ineffiziente Parallelstrukturen. Die geplante Verlagerung ärztlicher Aufgaben auf Apotheken führt nicht nur zu erhöhtem Abstimmungsbedarf zwischen Apotheken und Praxen, sondern auch zu zusätzlicher Belastung der Ärzteschaft.

„Die vermeintliche Entlastung durch die Reform ist eine Illusion. Unklare Befunde und Rückfragen landen am Ende doch wieder bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten – auf Kosten der Patientenversorgung“, ergänzt Dr. Doepfer.

Reform stoppen und Praxen stärken

Orthopädisch-unfallchirurgische Praxen sind ein zentraler Bestandteil der medizinischen Versorgung in Deutschland. Ihre Schwächung durch die Auslagerung ärztlicher Aufgaben gefährdet die flächendeckende Versorgung und geht zulasten der Patientinnen und Patienten.

Der BVOU fordert die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen auf, die geplanten Regelungen zur Apothekenreform zu überdenken und zurückzunehmen. „Wir brauchen klare Verantwortlichkeiten und eine Stärkung der ärztlichen Versorgung – keine Verschiebung von Aufgaben in unklare Strukturen“, fasst Dr. Weinhart zusammen. Statt ärztliche Aufgaben auf nicht-ärztliches Personal zu übertragen, sollten gezielte Maßnahmen ergriffen werden, die die ambulante Versorgung stärken.   Dazu gehören:

  • Abbau von Bürokratie
  • Faire Vergütung der ärztlichen Leistungen
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Praxen

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Pressekontakt BVOU:

Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
presse@bvou.net

Resolution sächsischer Ärzte und Psychotherapeuten warnt vor Kürzungsplänen der Bundesregierung

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) hat in einer Pressekonferenz eine Resolution zu den geplanten Regelungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt.

Unterstützt wird sie von einer Vielzahl an sächsischen ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbänden sowie der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer. Der Vorstand der KV Sachsen, Dr. med. Stefan Windau und Dr. med. Manuela Sipli, warnte bei der Pressekonferenz vor den Folgen weiterer Einschnitte im ambulanten Bereich.

Der Appell richtet sich ganz konkret an die Verantwortung der Politik: Die bundesweit ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten bewältigen mit lediglich 16 Prozent der Gesamtausgaben im deutschen Gesundheitswesen rund 97 Prozent aller Fälle. Hier Sparmaßnahmen anzusetzen, gefährdet die Gesundheitsversorgung massiv und steht in klarem Widerspruch zu einer verantwortungsvollen Gesundheitspolitik.

Die Resolution benennt die konkreten Folgen, sollte das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wie aktuell vorliegend umgesetzt werden:

  • Weniger Termine für Patienten
  • Verzögerte Diagnostik in den Praxen
  • Überfüllte Notaufnahmen
  • Flucht in den Ruhestand von Ärzten und Psychotherapeuten
  • Personalabbau in den Praxen
  • Therapieabbau in den psychotherapeutischen Praxen
  • Zementierung einer Zweiklassenmedizin

Nach Einschätzung der KV Sachsen und der sächsischen ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbände sind die vorgesehenen Maßnahmen eine Gefahr für die ambulante Versorgung. Sie verschärfen den Fachkräftemangel und führen zu längeren Wartezeiten für Patienten. Weniger verfügbare Termine bedeuten, dass Krankheiten später behandelt werden, Präventionsmaßnahmen eingeschränkt sind und notwendige Behandlungen nicht zeitnah erfolgen können – was letztlich zu höheren Kosten führt.

Die KV Sachsen und die unterzeichnenden Verbände kritisieren insbesondere die geplante Begrenzung ambulanter Ausgaben sowie erneut zusätzliche Honorarkürzungen im psychotherapeutischen Bereich. Statt nachhaltiger Strukturreformen droht eine weitere Schwächung eines Systems, das bereits heute vielerorts unter erheblichem Druck steht.

Dr. med. Stefan Windau, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen: „Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Sachsen haben über Jahrzehnte unter schwierigen Bedingungen eine flächendeckende Versorgung aufrechterhalten – oft weit über das Vergütete hinaus. Diese Bereitschaft ist keine politisch beliebig abrufbare Ressource. Wer Ärzte und Psychotherapeuten erneut mit Honorarkürzungen bestraft, treibt sie früher aus der ambulanten Versorgung. Die Verantwortlichen in Berlin werden die Folgen dieses Gesetzes nicht unmittelbar spüren, die Patienten in Sachsen sehr wohl.“

Dr. Manuela Sipli, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen: „Die Politik verlagert Kosten, statt die strukturellen Probleme im Gesundheitswesen zu lösen. Leidtragende sind am Ende die Patienten, die immer schwerer Zugang zu notwendiger Behandlung erhalten. Was wir fordern, ist keine Blockade. Wir wollen einen echten Dialog – mit angemessener Frist, mit einer Folgenabschätzung, die diesen Namen verdient, und mit dem klaren Grundsatz: Strukturreformen vor Sparmaßnahmen, nicht umgekehrt! Und wir erwarten, dass der ambulante Sektor endlich die politische Anerkennung erhält, die seiner tatsächlichen Bedeutung entspricht. Denn er ist das Rückgrat der Patientenversorgung.“

Die gemeinsame Resolution der KV Sachsen mit den sächsischen ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbänden und der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer finden Sie im Wortlaut unten.