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BVOU-Kinesiologic-Tape: 7% VSOU-Sonderrabatt

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) bietet im Rahmen der 74. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) die Möglichkeit das BVOU-Kinesiologic-Tape mit 7% Sonderrabatt zu bestellen.

Damit auch die Mitglieder, die den Kongress nicht besuchen können von der Rabattaktion profitieren, bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit die 7% Rabatt auf unser Kinesiologic-Tape-Angebot wahrzunehmen.

Das Angebot ist nur in dem Zeitraum vom 13.04. – 24.04.2026 gültig!

Bitte benutzen Sie das folgende Bestellformular.

Ihr BVOU-Team

Der BVOU ist dabei: Besuchen Sie uns auf dem VSOU 2026 in Baden-Baden!

Der nächste VSOU – Kongress der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden (16. bis 18. April 2026 in Baden-Baden) steht vor der Tür. Als einer der wichtigsten Fachkongresse für Orthopädie und Unfallchirurgie in Deutschland wird der VSOU auch 2026 wieder ein zentraler Treffpunkt für O&U aus dem gesamten deutschsprachigen Raum sein. Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) wird traditionell ebenfalls mit einem Stand vertreten sein und vielseitige Serviceangebote, Fachberatung sowie Beiträge zum wissenschaftlichen Programm anbieten.

Was erwartet Sie auf dem VSOU 2026?

Der VSOU-Kongress ist seit Jahren ein Highlight im jährlichen O&U-Veranstaltungskalender. Mit einem umfassenden Kongressprogramm, das aktuelle Trends, Innovationen und interdisziplinäre Ansätze abdeckt, erwartet Sie in Baden-Baden eine Veranstaltung voller Inspiration, Austausch und Weiterbildung. Mit über 5.000 Teilnehmern und einer Vielzahl von Vorträgen, Workshops und interaktiven Sitzungen ist der VSOU der perfekte Ort, um sich weiterzubilden und von den Besten zu lernen.

Der BVOU auf dem VSOU 2026

Besuchen Sie unseren Stand im zweiten Stock des Kongresshauses! Der BVOU wird auch in diesem Jahr wieder mit einem Stand vor Ort präsent sein. BVOU-Geschäftsführer Dr. Jörg Ansorg und sein Team stehen bereit, um Sie mit umfassendem Service, Beratung und Informationen zu unterstützen. Nutzen Sie die Gelegenheit, mit Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen, sich auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen. Unser Stand ist nicht nur ein Ort der Information, sondern auch des Miteinanders und der Begegnung.

Serviceangebote am BVOU-Stand

  • Beratung für Mitglieder und Interessierte: Erfahren Sie mehr über die Leistungen des BVOU, von berufspolitischer Unterstützung bis hin zu Weiterbildungsangeboten.
  • Hilfe bei Orthinform?: Profil aktualisieren, Bild einfügen oder einfach schauen, ob das Profil auf dem neuesten Stand ist. Wir prüfen das mit Ihnen!
  • Selektivverträge: Selektivverträge sind ein wesentliches Instrument für Innovationen in der Gesundheitsversorgung. In den letzten Jahren konnte der BVOU zahlreiche Selektivverträge abschließen. Diese stellen wir vor Ort vor. Lassen Sie sich direkt beraten und machen auch Sie mit!
  • Versicherungsberatung: Vertreterinnen der Funk-Gruppe stehen am Donnerstag und Freitag zur Verfügung um Sie kompetent zu den vielfältigen Versicherungsleistungen zu beraten.
  • Exklusive Materialien: Nehmen Sie unsere neueste Ausgabe des Infobriefs sowie vergangene Ausgaben direkt mit, bestellen Sie Kinesiotape und Patientenflyer zu Sonderkonditionen.

Weitere Informationen auf der VSOU-Kongresshomepage!

Von O-Beinen und Plattfüßen

Ein Oberarzt im Unterricht – dieses seltene Lernerlebnis wurde den beiden dritten Klassen der Martin-Grundschule im Trierer Norden durch die Aktion Orthofit geboten. Der Orthopäde Dr. med. Arne-Björn Jäger aus dem Brüderkrankenhaus erklärte den Kindern die Bedeutung von Bändern und Bandscheiben, veranschaulichte die Funktion unserer Füße und erzählte Wissenswertes zum Wachstum der Wirbelsäule.

Finn weiß viel und hält damit nicht hinterm Berg. Warum sollte er auch? Doch als sich die besondere Schulstunde schon ihrem Ende zuneigt, überrascht der Junge mit einer Frage, auf die selbst der erfahrene Experte an der Tafel spontan keine Antwort hat: „Warum sind wir nicht Affen geblieben?“, will Finn wissen, „warum haben wir uns überhaupt weiterentwickelt?“. Es ist nicht die einzige Frage von solch grundsätzlicher Natur, mit der Dr. med. Arne-Björn Jäger an diesem Vormittag konfrontiert wird.

Der Oberarzt der Orthopädie aus dem nur wenige Fußminuten entfernten Brüderkrankenhaus hat bereits einige Erfahrung mit Schulbesuchen. Dr. Jäger klärte schon in Gymnasien über die möglichen Langzeitfolgen allzu intensiver Handynutzung für die Körperhaltung auf; unter dem Motto „Zeigt her eure Füße!“ war er des Öfteren in Grundschulen zu Gast und klärte rund um die Fußgesundheit auf. In der Martin-Grundschule, mit der das Brüderkrankenhaus eine Kooperation unterhält, stand nun gleich das ganze menschliche Skelett auf dem Programm, der gesamte Bewegungsapparat. Und wieder einmal verstand es der Arzt, seine jungen Zuhörerinnen und Zuhörer in Bann zu ziehen.

„Wisst ihr denn schon, was ein Orthopäde so macht?“, fragt der Mediziner zu Beginn die Klasse 3a. Martha zögert nicht, blitzschnell schnellt ihr Finger nach oben: „Ich war schon mal bei einem, der hat nach meinem Rücken geguckt.“ Als ein Mädchen wissen möchte, was sie denn gegen die von ihrem Wackelzahn verursachten Schmerzen ausrichten könne, stellt Dr. Jäger schmunzelnd klar, dass er kein Zahnarzt sei – um dann doch ein paar beruhigende Worte für die Schülerin parat zu haben.

Besser Bescheid weiß der Orthopäde über O-Beine und Plattfüße. Hedi, deren Finger während der gesamten Schulstunde gefühlt häufiger oben als unten ist und die für ihre Mitarbeit eine Eins mit Sternchen verdient hätte, befragt Dr. Jäger zum Thema Glasknochen; darum sei es vor kurzem auch bei „CheckerTobi“ gegangen, erklärt sie ihr Interesse an der Erkrankung. Ob denn Tierknochen schneller brechen können als die von Menschen, fragt sie noch. Als es schließlich um Fischgräten geht und Dr. Jäger von Hedi wissen möchte, ob sie denn schon tauchen könne und wenn ja, wie lange, antwortet das Mädchen stolz: „Ja, schon ganz lange.“ Kommentar ihres Mitschülers Finn: „Fische tauchen ihr ganzes Leben lang.“

Neben Zuhören und Fragen stellen ist auch aktive Beteiligung gefragt. Dr. Jäger erläutert mithilfe einer Kreidezeichnung an der Tafel, warum großer und kleiner Zeh sowie Fersenbein so wichtig für unseren stabilen Stand sind. Gleich darauf heißt es für die Kinder: Schuhe aus, mindestens eine Socke aus, aufstehen und mit einem Bein auf den genannten Punkten stehen. „Und jetzt schließt mal eure Augen“, fordert der Arzt die Klasse auf. Einige stehen weiter stabil, andere beginnen zu wackeln – eine schöne Überleitung zum Nebenthema Gleichgewichtssinn.

Als gegen Ende der Stunde der Orthopäde die Kinder noch dazu einlädt, ihm Fragen zu stellen, bricht sich deren Wissbegierde vollends Bahn. „Warum können wir nicht ohne zu sterben leben?“, fragt ein Junge in der ersten Reihe. Dr. Jäger hält kurz inne: „Da stellst Du aber eine ziemlich große Frage“, erwidert er und sucht kurz nach einer passenden Antwort. Der Mediziner spricht nun von der Vergänglichkeit und Begrenztheit allen Lebens. Eine Mitschülern will wissen, warum man seine Finger knicken könne, das bei den Beinen aber nicht so gut funktioniere.

Dr. Jägers Konzept scheint hingegen zu funktionieren, Lehrerin Ulrike Kertels kann stolz auf ihre Schützlinge sein. Die haben sich nicht nur toll engagiert, sondern auch gleich noch die Unterrichtsstunde überzogen. Während die Kinder in die Pause dürfen, schiebt Dr. Jäger schon das schuleigene Skelett-Modell in den benachbarten Klassenraum, wo die 3b schon auf ihn wartet.

Aktion-Orthofit „Haltung zeigen“ – Jetzt mitmachen!

Seit 2021 unterstützt der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) mit der Kampagne „Haltung zeigen“ Grundschulen in ganz Deutschland dabei, Kindern wichtige Grundlagen für eine gesunde Körperhaltung zu vermitteln – praxisnah, altersgerecht und mit viel Spaß an Bewegung. Ziel ist es, das Bewusstsein von Lehrkräften, Kindern und Eltern für eine gesunde Entwicklung der Wirbelsäule zu schärfen, um spätere Haltungsschäden zu vermeiden.

Viele Kinder bewegen sich heute zu wenig, verbringen viel Zeit vor Bildschirmen und sind im Alltag häufig langen Sitzphasen ausgesetzt. Genau hier setzt „Haltung zeigen“ an: In einer leicht umsetzbaren Unterrichtsstunde oder kurzen Übungen zwischendurch lernen Kinder, wie sie selbst aktiv etwas für ihren Rücken tun können.

Kinder werden mit leicht verständlichen Rückenübungen motiviert, sich zu bewegen und auf eine korrekte Körperhaltung zu achten.

Kostenlose Materialien für Schulklassen

Gerne übersenden wir Ihnen kostenfrei unsere Teilnahmematerialien.

In jedem Klassensatz enthalten: Für Lehrkräfte ein Set Übungskarten; für Eltern und Schüler 30 Informationsbroschüren mit wichtigen Hinweisen für Schule und Zuhause. Die Materialien sind so aufbereitet, dass Sie sofort loslegen können und die Inhalte nachhaltig im Schulalltag verankern.

Dafür stehen über QR-Codes auf den Karten Übungsvideos mit TV-Moderator Christian Bahrmann sowie klar strukturierte Übungsanleitungen für Lehrer zur Verfügung. Jede Karte enthält QR-Codes auf Übungsvideos, in denen Christian leicht verständlich erklärt, wie Übungen wie „King Kong in der Schulbank“ durchgeführt werden sollen.

Anmeldung in wenigen Schritten

Besuchen Sie einfach https://www.aktion-orthofit.de/schulen, füllen Sie das Formular aus und geben Sie die gewünschte Anzahl an Klassensätzen an, die Sie für Ihre Schule bestellen möchten. Die Materialien werden anschließend zeitnah und kostenlos an Ihre Schule verschickt.

Wir würden uns sehr freuen, Ihre Schule als teilnehmende Schule zu begrüßen. Zeigen wir gemeinsam Haltung – für starke Kinder und einen gesunden Rücken von Anfang an!

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gern unter service@bvou.net.

Ambulante Alterstraumatologie im Wandel:

Die Ambulantisierung der Alterstraumatologie durch die Hybrid-DRG-Reform bietet erhebliche Chancen für ältere Patient:innen – insbesondere durch schnellere Rückkehr ins häusliche Umfeld und weniger Komplikationen. Der Erfolg hängt jedoch entscheidend von einer gesicherten ambulanten Nachsorge, strukturierten Behandlungspfaden und innovativen Steuerungsinstrumenten ab.

Einleitung: Demografischer Wandel und neue Versorgungsmodelle

Die Alterstraumatologie steht angesichts des demografischen Wandels vor enormen Herausforderungen. Die Zahl hochbetagter, multimorbider Patient:innen steigt stetig, was das Gesundheitssystem vor medizinische, organisatorische und ökonomische Aufgaben stellt.

Mit der Einführung des Hybrid-DRG-Systems zum 01.01.2026 wird die Ambulantisierung unfallchirurgisch-orthopädischer Eingriffe – insbesondere bei Frakturen des Unterarms, Schlüsselbeins und Sprunggelenks – weiter forciert. Ziel ist eine sektorengleiche Vergütung und die Förderung ambulanter Behandlungsmodelle [1].

Vorteile der Ambulantisierung: Evidenzbasierte Argumente

Studien zeigen, dass ältere Menschen, die in ihrem häuslichen Umfeld genesen, seltener an nosokomialen Infektionen erkranken und ein geringeres Risiko für postoperatives Delir aufweisen. Der Verbleib in vertrauter Umgebung fördert zudem die funktionelle Erholung und steigert die Lebensqualität.

Weniger nosokomiale Infektionen und Delir

  • Nosokomiale Infektionen: Bei stationär behandelten älteren Patient:innen liegt die Prävalenz nosokomialer Infektionen bei 10,6–11,5% [2][3]. Ambulante Versorgung reduziert dieses Risiko signifikant, da die Exposition gegenüber Krankenhauskeimen minimiert wird.
  • Postoperatives Delir: Delir tritt bei 22,9–50% der hospitalisierten geriatrischen Patient:innen auf und ist mit erhöhter Mortalität und Pflegebedürftigkeit assoziiert [4][5]. Ambulante Behandlung kann das Delirrisiko durch weniger Umgebungswechsel und geringere Polypharmazie senken.

Schnellere Rückkehr in die gewohnte Umgebung

  • Funktionelle Erholung: Studien zeigen, dass ambulant versorgte ältere Patient:innen schneller in ihr häusliches Umfeld zurückkehren und eine vergleichbare funktionelle Erholung wie nach stationärer Rehabilitation erreichen [6][7].
  • Patientenzufriedenheit: Die Zufriedenheit ist höher, wenn Patient:innen in vertrauter Umgebung genesen – vorausgesetzt, die Nachsorge ist gesichert [8].

Herausforderungen: Strukturelle Defizite und Steuerungsbedarf

Fehlende ambulante Nachsorge und Rehabilitation

Die ambulante Nachsorge ist in Deutschland bislang unzureichend ausgebaut. Während in Ländern wie den Niederlanden oder Skandinavien ambulante Rehabilitationsangebote Standard sind, dominiert in Deutschland weiterhin die stationäre Rehabilitation. Nur wenige ambulante geriatrische Reha-Plätze stehen zur Verfügung, obwohl der Bedarf stetig steigt.

Ohne eine flächendeckende ambulante Nachsorge drohen Komplikationen, Rehospitalisierungen und der Verlust der Selbstständigkeit.

  • Versorgungsengpässe: Die Hybrid-DRG deckt nur die unmittelbare perioperative Versorgung ab; ambulante Nachsorge, Rehabilitation und Pflege sind nicht inkludiert [1]. Es fehlen Kapazitäten für ambulante Physio- und Ergotherapie sowie die häusliche Pflege bis zu dem Zeitpunkt, wo der Patient sich wieder vollkommen autark versorgen kann.
  • Gefahr der Unterversorgung: Ohne ausreichende Nachsorge drohen Komplikationen, Rehospitalisierungen und Verlust der Selbstständigkeit.

Fehlende Steuerungsinstrumente

Ein weiteres Problem ist die fehlende Trennschärfe bei der Indikationsstellung. Es gibt bislang keine validierten Scores oder KI-gestützten Tools, die zuverlässig vorhersagen, ob eine ambulante oder stationäre Versorgung für ältere Patient:innen besser geeignet ist. Dies birgt das Risiko von Fehlentscheidungen, die zu Unter- oder Überversorgung führen können. Der Einsatz von Instrumenten wie dem „Modified 5-Item Frailty Index“ könnte hier Abhilfe schaffen, wird jedoch bislang kaum genutzt.

Ökonomische Fehlanreize

Die sektorengleiche Vergütung durch Hybrid-DRGs birgt die Gefahr, dass Patient:innen aus rein ökonomischen Gründen ambulant behandelt werden, obwohl eine stationäre Versorgung medizinisch indiziert wäre. Besonders in der Alterstraumatologie, wo Komplikationen oft erst verzögert auftreten, kann dies schwerwiegende Folgen haben.

Internationale Best Practices: Was Deutschland lernen kann

Ein Blick ins Ausland zeigt, wie die Herausforderungen der Ambulantisierung erfolgreich gemeistert werden können:

  • Niederlande: Ambulante geriatrische Rehabilitation ist hier Standard. Multidisziplinäre Teams und ein enges Case Management sorgen dafür, dass 80 % der Patient:innen nach einer Fraktur in ihr häusliches Umfeld zurückkehren können.
  • Skandinavien: Die frühe Entlassung aus dem Krankenhaus wird durch häusliche Rehabilitationsangebote und die Einbindung von Angehörigen unterstützt. Dies führt zu hoher Patientenzufriedenheit und vergleichbaren funktionellen Ergebnissen wie bei stationärer Rehabilitation.
  • Kanada/USA: Ambulante Rehabilitationskliniken und häusliche Reha sind hier die Regel. Digitale Tools zur Überwachung und Unterstützung der Patient:innen spielen eine zentrale Rolle.

Diese Modelle zeigen, dass eine erfolgreiche Ambulantisierung nur durch eine enge Verzahnung von Akutversorgung, ambulanter Nachsorge und sozialer Unterstützung möglich ist.

Land/Region Standardmodell Erfolgsfaktoren Outcome/Notizen
Niederlande Ambulante Reha (OGR) Multidisziplinäre Teams, Case Management, Primärintegration 80% Rückkehr nach Hause [9]
Skandinavien Ambulante Reha Frühe Entlassung, häusliche Reha, Einbindung Angehöriger Hohe Patientenzufriedenheit
UK Community Rehab Teams Strukturierte Pfade, blended care Vergleichbare Ergebnisse zu stationär
Kanada/USA Ambulante Reha Outpatient clinics, home-based rehab Keine Outcome-Nachteile

Erfolgsfaktoren international

  • Multidisziplinäre Teams (4–8 Mitglieder)
  • Integrierte Behandlungspfade und enge Primäranbindung
  • Zielorientierte Reha mit Patient:innen und Angehörigen
  • Blended Care (digitale und persönliche Betreuung)
  • Starke soziale Unterstützung und Case Management [10][9][11][12][13]

Zahlen und Fakten im Überblick

Outcome Stationär (ältere Pat.) Ambulant (ältere Pat.)
Nosokomiale Infektionen 10,6–11,5% [2][3] Deutlich geringer
Delirprävalenz 22,9–50% [4][5] Wahrscheinlich geringer
Funktionelle Erholung Vergleichbar Vergleichbar
Rückkehr nach Hause 31% mit Komplikationen Bis zu 80% (NL) [9]
Patientenzufriedenheit Eher niedriger Höher (bei gesicherter Nachsorge)

Lösungsansätze und Empfehlungen

Die erfolgreiche Ambulantisierung der Alterstraumatologie erfordert Investitionen in ambulante OP-Kapazitäten sowie in die ambulante Nachsorge, die Entwicklung von Steuerungsinstrumenten und die Übernahme internationaler Best Practices.

  • Aufbau regionaler Versorgungsnetzwerke: Interdisziplinäre Kooperation zwischen Kliniken, Facharztpraxen, Geriatrie und Hausärzten sowie ambulanten Reha-Anbietern und Pflegediensten.
  • Standardisierte Behandlungspfade: Evidenzbasierte Protokolle für Indikationsstellung, Nachsorge und Monitoring.
  • Entwicklung von Scores/KI-Tools: Validierte Instrumente zur Patientenselektion und Risikostratifizierung.
  • Stärkung der ambulanten Infrastruktur: Ausbau von Physio-/Ergotherapie, häuslicher Pflege und Case Management.
  • Integration von eHealth: Digitale Tools zur Überwachung und Unterstützung, unter Berücksichtigung der digitalen Teilhabe älterer Menschen.
  • Angehörigenarbeit: Schulung und Einbindung informeller Pflegepersonen.

Fazit

Die Hybrid-DRG-Reform ermöglicht, die Versorgung älterer Patient:innen effizienter und patientenzentrierter zu gestalten. Doch der Erfolg hängt entscheidend von der Schaffung tragfähiger ambulanter Versorgungsstrukturen, der Entwicklung innovativer Steuerungsinstrumente und der Übernahme internationaler Best Practices ab. Nur durch eine konsequent patientenzentrierte, interdisziplinäre und qualitativ hochwertige Versorgung kann die Ambulantisierung tatsächlich zu besseren Outcomes und höherer Lebensqualität für ältere Menschen führen.

Die Alterstraumatologie steht damit vor einer Schlüsselrolle: Sie muss nicht nur medizinische, sondern auch organisatorische und ökonomische Herausforderungen meistern, um den demografischen Wandel erfolgreich zu bewältigen.

Autoren

Prof. Daphne Eschbach, Kassel

Dr. Jörg Ansorg, Berlin

 

 

Ausschreibung: Deutscher Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie 2026

Gemeinsame Ausschreibung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)

Deutscher Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie 2026
Berlin, 01.04.2026: Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) loben im Jahr 2026 zum 17. Mal den Deutschen Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie (JOU) aus. Mit der Würdigung herausragender Publikationen aus den Bereichen Print und Online, Rundfunk sowie TV möchten die Verbände die Qualität der Berichterstattung über orthopädisch-unfallchirurgische Themen würdigen und die hohe Bedeutung des Faches in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2026 eingereicht werden. Der Preis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Er kann von der Jury auf mehrere Arbeiten aufgeteilt werden.

Verletzungen und Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, also von Knochen, Gelenken, Muskeln und Sehnen, sind immer öfter Ursache für langwierige Krankenhausaufenthalte und erhebliche Lebenseinschränkungen. Die Orthopädie und Unfallchirurgie hat in den vergangenen Jahrzehnten enorme Veränderungen und Entwicklungen erlebt, sodass Patienten heute von wesentlich verbesserten Behandlungen profitieren, die ihnen ihre Mobilität und Selbständigkeit bis ins hohe Alter sichern.

Ausgezeichnet werden herausragende journalistische Beiträge, die ein Thema aus dem Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie fachlich fundiert, verständlich und differenziert darstellen. Das können z.B. Veröffentlichungen zu Prävention, Therapie und Rehabilitation, Krankheitsverläufen oder Innovationen sein sowie Beiträge zur aktuellen gesellschaftlichen oder gesundheitspolitischen Bedeutung von O&U. Die Beiträge sollen den Stellenwert des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie beleuchten, über Behandlungsmethoden aufklären und Mediennutzern belastbare, transparente Informationen als Orientierungshilfe anbieten.

Teilnahmevoraussetzungen
Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Medium (Print, Hörfunk, Fernsehen, Online) im Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026 erschienen sein. Sie sollen sich durch gründliche Recherche, redaktionelle Unabhängigkeit, interessante Aufarbeitung und sachliche Korrektheit auszeichnen. Berücksichtigt werden sowohl umfangreiche Wort-Bild-Beiträge als auch kompakte Beiträge beispielsweise für lokale Medien oder Nachrichtenagenturen. Pro Autor kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Auch Autoren-Teams können sich bewerben.

Bewerbungsunterlagen
Bitte füllen Sie für Ihre Bewerbung das JOU-Stammblatt aus. Laden Sie dafür bitte das Onlineformular herunter, speichern Sie es lokal auf Ihrem Rechner und senden Sie es uns per E-Mail. Alternativ können Sie hier das Formular wahlweise auch als Word-Dokument downloaden.

Bitte reichen Sie außerdem folgende Dokumente in digitaler Form ein:

  • Für Printmedien: Word-Dokument des Textes sowie den Originalbeitrag eingescannt als PDF-Dokument
  • Für Hörfunkbeiträge: MP3-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
  • Für Fernsehbeiträge: MP4-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
  • Für Online-Beiträge/Podcasts/Videos: Link zum Beitrag sowie die Schaltzeiten und ggf. ein PDF-Dokument 

Bitte nutzen Sie für die Datenübermittlung z.B. den kostenfreien Filehosting-Dienst wetransfer.com/ ;

Jury
Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Arbeiten und ermittelt die Preisträger. Die Jury setzt sich zusammen aus Medienvertretern, einem gesundheitspolitischen Vertreter sowie Repräsentanten und Ärzten der ausrichtenden Verbände. Die Preisvergabe erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Einsendeschluss
Journalisten können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Juli 2026 einreichen.

Informationen zum Journalistenpreis sowie zu früheren Preisträgern und deren Arbeiten: https://dgou.de/presse/journalistenpreis

Bewerbung und Kontakt für Rückfragen
Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: presse@bvou.net
www.bvou.net

Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -16 oder -00
E-Mail: presse@dgou.de
www.dgou.de

TSVG

Geplante Rücknahme des TSVG: Patientenversorgung massiv gefährdet

Berlin, 26. März 2026 – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) warnt vor schwerwiegenden Folgen für die ambulante Patientenversorgung, sollte das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) abgeschafft werden. Die Rücknahme zentraler Regelungen des Gesetzes, wie der extrabudgetären Vergütung für Akut- und Vermittlungsfälle sowie der offenen Sprechstunde, gefährdet den Zugang zu schnellen Arztterminen und verstärkt den Druck auf die Notfallambulanzen der Krankenhäuser.

„Die offenen Sprechstunden und die Terminvermittlung über die Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) waren ein Erfolgsmodell, das vielen Patienten schnellen und unkomplizierten Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht hat“, erklärt Dr. Anna-Katharina Doepfer, Vizepräsidentin des BVOU. „Sollten diese Angebote gestrichen werden, werden bis zu 20 Prozent der Akutpatienten länger warten müssen oder auf Notaufnahmen ausweichen. Das ist ein Rückschritt für die Patientenversorgung und ein unnötiger zusätzlicher Druck auf die ohnehin überlasteten Kliniken.“

„Argument der Doppelvergütung ist eine Nebelkerze“

Die Behauptung, dass es durch das TSVG zu einer „Doppelvergütung“ gekommen sei, weist der BVOU scharf zurück. „Das Argument ist sachlich falsch und eine Nebelkerze, um die Diskussion in eine falsche Richtung zu lenken“, so Dr. Helmut Weinhart, Vizepräsident und Sprecher des Vorstandes des BVOU. „Die Zuschläge für schnelle Terminvergaben oder Akutbehandlungen wurden außerhalb der bestehenden Budgets gezahlt, und das mit gutem Grund: Nur so war es möglich, die zusätzlichen Leistungen überhaupt anzubieten. Hier von Doppelvergütung zu sprechen, verkennt die Realität.“ Matthias Träger aus Neubrandenburg und Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des BVOU unterstreicht: „Das Bundesministerium für Gesundheit plant Einsparungen in Höhe von 13 bis 15 Milliarden Euro. Gleichzeitig wurden durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bis Mitte 2024 Vergütungen von rund 2,4 Milliarden Euro ausgeschüttet. Diese Zahlen verdeutlichen die Spannungen zwischen Einsparungen und bisherigen Ausgaben“.

Kürzungen verschärfen Zweiklassenmedizin

Der BVOU warnt eindringlich davor, dass die geplante Abschaffung der Vergütungsregelungen sowie die Einschränkung von Sprechstundenzeiten die bestehende Ungleichheit im Gesundheitssystem weiter verschärfen wird.

„Die Politik drängt die Ärzte in eine Situation, in der sie gezwungen sind, die Versorgung für gesetzlich Versicherte zu reduzieren. Das wird die Kluft zwischen GKV- und Privatpatienten weiter vergrößern“, sagt Dr. Weinhart. „Wenn wir kurzfristige Termine anbieten sollen, müssen die damit verbundenen Leistungen auch angemessen vergütet werden. Sonst bleibt uns keine Wahl, als Leistungen für gesetzlich Versicherte insgesamt zu kürzen.“

Terminservicestellen und Investitionen in Gefahr

Die Rücknahme des TSVG bedroht die Praxen wie auch die Terminservicestellen der KVen, die in den letzten Jahren ausgebaut worden sind, um Patienten schnelle und effiziente Terminvergaben zu ermöglichen. „Die Investitionen der KVen und der Praxen werden mit einem Federstrich ad absurdum geführt. Hunderte von Mitarbeitern könnten ihre Arbeitsplätze verlieren, und die Patienten verlieren eine bewährte Anlaufstelle“, betont Dr. Doepfer. „Das wäre ein Schlag ins Gesicht für all jene, die sich in der Vergangenheit um eine verbesserte Versorgung bemüht haben.“

Auswirkungen auf die Versorgung: Weniger Termine, längere Wartezeiten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und andere Fachverbände haben bereits mehrfach auf die katastrophalen Folgen für die Patientenversorgung hingewiesen, sollten die Regelungen des TSVG abgeschafft werden. Eine Reduktion der Mindestsprechstundenzeit von 25 auf 20 Stunden pro Woche würde rechnerisch 20 Prozent weniger Facharzttermine bedeuten. Hinzu kommt, dass viele Praxen, die ihre Kapazitäten mit zusätzlichen Personal- und Rauminvestitionen ausgeweitet haben, nun gezwungen wären, diese zurückzufahren.

„Es ist paradox: Politik und Krankenkassen fordern mehr Termine, mehr Leistungen und mehr Verfügbarkeit, während sie gleichzeitig die Finanzierung kürzen. Das ist schlicht nicht umsetzbar“, erklärt Dr. Doepfer. „Es bleibt nur der Weg in die Privatmedizin, wenn die Politik weiterhin jegliche wirtschaftliche Basis für die gesetzliche Versorgung zerstört.“

Appell an die Politik: Gesundheit ist keine Sparmaßnahme

Der BVOU fordert die Bundesregierung auf, die bewährten Regelungen des TSVG beizubehalten und die ambulante Versorgung zu stärken, statt sie zu schwächen. „Die Versorgungssicherheit der Patienten muss oberste Priorität haben. Gesundheit darf nicht als Sparmaßnahme missbraucht werden“, so Dr. Doepfer abschließend. „Wenn wir nicht jetzt handeln, drohen längere Wartezeiten, überfüllte Notaufnahmen und eine deutliche Verschlechterung des Zugangs zu medizinischer Versorgung für Millionen von Patienten.“

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Pressekontakt BVOU:

Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
presse@bvou.net

Erwerb der Fachkunde Strahlenschutz in der Facharztweiterbildung Orthopädie und Unfallchirurgie

Die Fachkunde Strahlenschutz ist für angehende Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie ein zentraler Baustein der Weiterbildung. In vielen Landesärztekammern ist sie Voraussetzung für die Anmeldung zur Facharztprüfung. Der Erwerb erfolgt in drei Schritten: Grundkurs, Sachkunde (praktische Befundung) und Spezialkurs. Moderne Online-Kursangebote und attraktive Starterpakete erleichtern den Zugang und bieten zusätzliche Mehrwerte.

Strahlenschutz: Voraussetzung für die Facharztprüfung

Die Fachkunde im Strahlenschutz ist in einigen Landesärztekammern zwingende Voraussetzung für die Anmeldung zur Facharztprüfung in Orthopädie und Unfallchirurgie. In allen Kammern ist zumindest der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Grundkurses sowie des Spezialkurses Strahlenschutz erforderlich, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Die vollständige Fachkunde – inklusive praktischer Sachkunde – ist spätestens für die eigenständige Durchführung und Anordnung von Röntgendiagnostik notwendig. Für die Facharztqualifikation Orthopädie und Unfallchirurgie ist dabei die Fachkunden Notfalldiagnostik (Rö2) und Skelett (Rö3.1) zwingend erforderlich. Wenn beide absolviert sind, wird ohne Zusatzaufwand auch die Fachkunde Osteodensitometrie verliehen.

Der Weg zur Fachkunde Strahlenschutz: Schritt für Schritt

1. Grundkurs Strahlenschutz mit integriertem Kenntniskurs

Der Grundkurs Strahlenschutz ist der erste und wichtigste Schritt. Er vermittelt die theoretischen Grundlagen des Strahlenschutzes, darunter Strahlungsphysik, Dosimetrie, Strahlenbiologie sowie die relevanten Rechtsvorschriften. Seit der aktuellen Richtlinienlage ist der Kenntniskurs im Grundkurs integriert – ein separater Kurs ist nicht mehr erforderlich.

Wichtig:
Die Zeit für den Erwerb der praktischen Sachkunde beginnt erst nach erfolgreichem Abschluss des Grundkurses. Daher sollte dieser Kurs möglichst früh zu Beginn der Weiterbildung absolviert werden, um ausreichend Zeit für die Befundung der erforderlichen Röntgenbilder zu haben,.

2. Erwerb der Sachkunde (praktische Erfahrung)

Im zweiten Schritt erfolgt der Erwerb der Sachkunde durch die Befundung und Dokumentation einer Mindestanzahl von Röntgenbildern. Die genaue Anzahl und die zu befundenden Regionen sind in den Mindestanforderungskatalogen der jeweiligen Landesärztekammern festgelegt und können variieren. Die Sachkundezeit beträgt in der Regel 6 bis 12 Monate und wird durch ein Zeugnis eines sachkundigen Arztes (z.B. Weiterbilder) bestätigt.

3. Spezialkurs Strahlenschutz

Der Spezialkurs baut auf dem Grundkurs auf und vertieft die Kenntnisse für die eigenverantwortliche Anwendung von Röntgenstrahlen in der bildgebenden Diagnostik. Auch dieser Kurs ist bundesweit anerkannt und für die abschließende Fachkunde zwingend erforderlich.

Übersicht: Ablauf und Voraussetzungen

Schritt

Inhalt & Zielsetzung

Zeitpunkt/Empfehlung

Grundkurs

Theoretische Grundlagen, integriertem Kenntniskurs, Abschlussprüfung

Möglichst früh zu Beginn der WB

Sachkunde

Praktische Befundung der geforderten Röntgenbilder, Zeugnis durch Sachkundigen

Nach Grundkurs, 6–12 Monate

Spezialkurs

Vertiefung, Abschlussprüfung, bundesweit anerkannt

Nach Sachkunde

Hinweis:
Die Reihenfolge ist zwingend: Die Sachkundezeit beginnt erst nach Abschluss des Grundkurses!

Online-Kurse der ADO: Flexibel und bundesweit anerkannt

Sowohl der Grundkurs als auch der Spezialkurs Strahlenschutz können über die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) vollständig online absolviert werden. Die Kurse sind bundesweit anerkannt, jederzeit buchbar und bieten maximale Flexibilität für Weiterbildungsassistenten.

Kursdetails und Preise

Kurs

Umfang & Format

Preis Nicht-Mitglieder

Preis BVOU-Mitglieder

Grundkurs Strahlenschutz

24 UE (12 E-Learning + 12 Live-Webinar), 100% online

350 €

262,50 €

Spezialkurs Strahlenschutz

20 UE (10 E-Learning + 10 Live-Webinar), 100% online

350 €

262,50 €

Kursinhalte (Auszug):

  • Strahlenschutz in der Praxis
  • Dosisbegriffe und Dosimetrie
  • Rechtsvorschriften und Richtlinien
  • Praktische Übungen und Abschlussprüfung (Multiple-Choice)
  • Bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung

Das Berufsstarterpaket des BVOU: Mehr als nur Strahlenschutz

Alternativ zu den Einzelkursen kann das Berufsstarterpaket des BVOU für 499 € erworben werden. Es enthält wahlweise den Grundkurs oder den Spezialkurs Strahlenschutz sowie zahlreiche weitere wertvolle Inhalte für die Weiterbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie:

Enthalten im Berufsstarterpaket (499 €)

Wert/Leistung

Grund- oder Spezialkurs Strahlenschutz (online)

350 €

2 Jahre BVOU-Mitgliedschaft

110 €

Umfangreiches eBook-Paket O&U

89–249 €

Gedruckte Checkliste zur Weiterbildung

inklusive

1 Jahr Amboss, 1/2 Jahr Thieme eRef, OrthOracle

198–400 € (je nach Plattform)

1 Jahr Osgenic (digitale Weiterbildungsdokumentation und umfangreiche Videosammlung zu Eingriffen und Prozeduren in O&U)

180 €

Weißbuch Konservative O&U, weitere Tools

87,95 €

Gesamtwert

>1.500 €

 

Das Berufsstarterpaket bietet nicht nur den Strahlenschutzkurs, sondern auch digitale Lernplattformen, Literatur, praktische Tools und 2 Jahre BVOU-Mitgliedschaft – ein attraktives Gesamtpaket für Berufseinsteiger.

Fazit

Der Erwerb der Fachkunde Strahlenschutz ist ein essenzieller Bestandteil der Facharztweiterbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie. Die klare Struktur – Grundkurs, Sachkunde, Spezialkurs – sowie moderne Online-Angebote ermöglichen eine flexible und effiziente Qualifikation.

Absolvieren Sie den Grundkurs Strahlenschutz möglichst frühzeitig online über die Akademie Deutscher Orthopäden, um ausreichend Zeit für die praktische Sachkunde zu haben. Nutzen Sie die flexiblen Kursangebote oder das umfangreiche Berufsstarterpaket des BVOU für einen optimalen Start in die Facharztweiterbildung!

Wer zusätzlich von digitalen Lernressourcen und Netzwerkvorteilen profitieren möchte, findet im Berufsstarterpaket des BVOU eine umfassende Lösung.

Selektivvertrag: DAK-Vertrag „meinRückenCoach“

Der DAK meinRückenCoach versorgt chronische Rückenschmerzpatienten durch die Nutzung konservativer Behandlungsmethoden. Ziel ist es, Schmerzen zu lindern, die Lebensqualität zu erhöhen und krankgeschriebene Patienten den Wiedereintritt ins Arbeitsleben zu ermöglichen.

Die Umsetzung erfolgt mit Hilfe eines differenzierten und bedarfsorientierten Diagnose- und physiotherapeutischen Behandlungskonzeptes.

Die Einsteuerung erfolgt durch Sie und wird ohne Belastung Ihres Budgets vergütet. Patienten müssen Mitglied der DAK-Gesundheit sowie zwischen 18-65 Jahre alt sein. Die Abwicklung des Vertrages erfolgt über die Deutsche Arzt Management GmbH (DAMG).

Vertragsziele

Die besondere Versorgung soll die individuelle Versorgungssituation von Menschen mit unspezifischem Rückenschmerz verbessern. Dies soll durch ein Zusammenspiel zwischen dem Casemanagement / MeinRückenCoach der DAMG und den beteiligten Leistungserbringern (Ärzte und Physiotherapeuten) erzielt werden.

Konkret werden dadurch:

  • Wartezeiten im Zusammenhang mit der Behandlung des Patienten verkürzt
  • Behandlungsabläufe optimiert und Fehlversorgung vermieden
  • Wiedererkrankungen und Chronifizierungen verhindert, insbesondere stationäre Aufenthalte langfristig vermieden und Patienten dauerhaft stabilisiert.

Ziele dieser besonderen Versorgung sind:

  1. notwendige ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen in Rehabilitationseinrichtungen zu ersetzen
  2. Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zu verkürzen und die Leistungs- und Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen
  3. die Reduktion von Dauermedikation, ärztlicher Behandlung und physikalischen Behandlungsmaßnahmen (ambulante Krankenbehandlung) herbeizuführen
  4. die Vermeidung der Chronifizierung der Beschwerden und eine Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen
  5. die Steigerung der Nachhaltigkeit und die Absicherung der Therapieerfolge durch gezielte Einbindung der Patienten in die eigenverantwortliche Umsetzung von innovativen Heimtrainingsprogrammen zu erreichen
  6. Vermeidung unnötiger Krankenhausaufenthalte
  7. Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen.

Teilnahmevoraussetzungen Patient

Voraussetzung für die Einsteuerung ist eine gesicherte Diagnose gem. ICD-10 Schlüssel M42 (bis auf M42.0), M43, M47, M48 (bis auf M48.4), M50, M51, M53 (bis auf M53.2), M54, M99, G55.1* (M50-M51) [ ausgeschlossen sind M48.4, M45*, M46*, M49*, M53.2, M42.0].

Des weiteren muss eine Arbeitsunfähigkeit von min. 10 Tage am Stück aufgrund einer der vorausgesetzten Diagnosen sowie der Versichertenstatus 1 vorliegen.

Betreuungs- und Therapieverlauf

Innerhalb der 24-monatigen Laufzeit ebnen regelmäßige Coaching- und Beratungsgespräche mit dem RückenCoach den individuellen Behandlungspfad des Patienten, der sich ganzheitlich über die Einbindung eines Verhaltens- und Motivationscoachings, Physiotherapie vor Ort und online Trainings- und Entspannungsangebote erstreckt. Aufgeteilt in eine Akut-, eine Aufbau- und eine Erhaltungsphase, erhalten die Patienten unterschiedliche Vertragsleistungen.

In einem ersten ausführlichen Gespräch von bis zu einer Stunde ermittelt der RückenCoach im persönlichen Telefonat und unter Einbeziehung umfassender validierter Fragebögen den Gesundheitszustand des Patienten und leitet je nach Beschwerde- und Leistungsstand sowie vorrangiger Problematik ein online Mental Health Programm im Gruppensetting ein oder eine Physiotherapie vor Ort. Letztere umfasst die Leistungen Krankengymnastik, Manuelle Therapie und/oder Krankengymnastik am Gerät. Weitere Gespräche mit dem RückenCoach folgen zur stetigen Evaluation des Programms und weiterer Individualisierung. Neben der Überprüfung der Maßnahmen sind u.a. Themen wie soziales Umfeld, berufliche Situation oder Einschränkungen im Alltag Teil der Coaching- und Beratungsgespräche mit dem RückenCoach.

Im mentalen Health Programm, durchgeführt von unserem Partner webPrax, erlernen Patienten Strategien zum Selbstmanagement, um ihren Alltag so gut es geht selbstständig bewältigen zu können. Inhalte sind beispielsweise Schmerz- und Schmerzmanagement, Konflikte am Arbeitsplatz oder im sozialen Umfeld. Durch die ausführliche Edukation sowie das Einüben von positiven Alltagsroutinen werden dem Patienten die komplexen physiologischen sowie neurologischen Vorgänge in seinem Körper bei chronischen Schmerzen eingängig vermittelt. Durch das kognitiv-mentale Training erlernt der Patient Techniken, die es ihm erleichtern, seine notwendigen täglichen Übungen so in seinen Alltag zu integrieren, dass sie ihm „leicht von der Hand gehen“ und er sie nicht mehr als Belastung seines Alltages wahrnimmt.

Außerdem erhalten die Patienten die Möglichkeit, auch zuhause den Weg ihrer Genesung effektiv voranzutreiben. Verschiedene Onlineprogramme im Bereich Bewegung und Stressabbau/Entspannung ermöglichen dem Patienten, flexibel und ortsunabhängig zu trainieren – wann immer sie es benötigen. Lange Anfahrtswege und fehlende Zeit stellen damit keine Hürde mehr dar auf dem Weg zum eigenen Gesundheitsmanagement.

In Kombination sollen die langfristigen Maßnahmen des DAK meinRückenCoachs dazu beitragen, die eigenen Schmerzen besser zu verstehen, Ursachen aufzudecken und gezielte Hilfe zur Selbsthilfe anzuleiten, um auch nach Abschluss des Programms von den Veränderungen zu profitieren.

Teilnahmevoraussetzungen Ärzte

Nachfolgend aufgeführte Leistungen müssen durch die Fachärzte erbracht werden:

  • Aufklärung der Versicherten über die besondere Versorgung, die Ziele und Inhalte des Vertrages, die teilnehmenden Leistungserbringer, die Freiwilligkeit, Widerrufsmöglichkeit, die Erhebung/Verarbeitung/Nutzung ihrer Daten und über die Rechte und Verpflichtungen, die die Versicherten mit ihrer Teilnahme eingehen.
  • Die Einschreibung der Versicherten, unabhängig vom Untersuchungsergebnis. Eine Genehmigung der DAK muß nicht abgewartet werden.
  • Die unverzügliche Übersendung der unterschriebenen Teilnahmeerklärung und Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung über das Online-Portal der DAMG (TNE)
  • Persönliche Untersuchung, Beratung über Untersuchungsergebnis, ärztliche Eingangsdokumentation auf dem vorgegebenen Patientenscreeningbogen (PSB) und Übermittlung der Daten an das Case Management der DAMG und Übermittlung der Daten über den Dateiupload der DAMG oder per Fax an das Case Management der DAMG.
  • Bei Bedarf regelmäßige Fallkonferenzen mit den eingebundenen Leistungserbringern zur Diagnosesicherung, Behandlungs- und Verlaufsplanung.
  • Freiwillige Teilnahme am Qualitätszirkel der DAMG.

Dokumentation und Formulare

Einsteuerungsunterlagen finden Sie unter https://www.damg.de/einsteuerungsunterlagen/dak/. Die Übermittlung der Unterlagen kann einfach und datenschutzkonform über unser Uploadportal unter https://dateiupload.damg.de/ erfolgen.

Vergütung

Die Einschreibung und ärztliche Eingangsdokumentation des Patienten wird mit 100 € (abzgl. 9,5% Managementfee) vergütet. Die Abrechnung und Ausschüttung an teilnehmende Ärzte erfolgt durch die DAMG (Deutsch Arzt Management GmbH).

Gültigkeitsbereich

Der Vertrag ist bundesweit gültig. Alle DAK-Versicherten, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen, können eingeschrieben werden.

Zusammenarbeit teilnehmenden Physiotherapiezentrum

Mit der Einschreibung des Patienten und nach Abschluss der Eingangsdokumentation erfolgt die Überweisung in ein teilnehmendes Physiotherapiezentrum. Alle teilnehmenden Physiotherapiezentren unseres Netzwerkes sind unter https://www.damg.de/ auf der Startseite zu finden.

Kein Physiotherapiezentrum in der Nähe? 

Sollte bisher noch kein Physiotherapiezentrum in der Nähe Ihrer Patienten teilnehmen, geben Sie uns gerne Bescheid. Wir kümmern uns um die Akquise einer geeigneten Einrichtung. Durch die Bedarfsanalyse des Rückencoach der DAMG im persönlichen Gespräch mit den Patienten ist eine individuelle Anpassung des Programms möglich, sodass ein Start in der Physiotherapie innerhalb der Teilnahme von 2 Jahren jederzeit bedarfsorientiert aufgenommen oder fortgeführt werden kann.

Da das Konzept multimodal aufgebaut ist, können Patienten, die zunächst kein geeignetes Zentrum in Wohnortnähe haben, dennoch am Vertrag teilnehmen und mit onlinegestützten Heimtrainingsprogrammen und einem Coaching zum Selbstmanagement und mentaler Gesundheit beginnen!

Kontakt für Rückfragen

Deutsche Arzt Management GmbH
Lizenznehmerbetreuung
Im Teelbruch 118
45219 Essen
Telefon: 02054 93856 50
E-Mail: lizenznehmer@daag.de

 

 

„Künstliche Intelligenz ist und bleibt ein Hilfsmittel“

Mit dem EU AI Act steht das Gesundheitswesen vor einer neuen Ära der Regulierung. Was kommt auf niedergelassene Ärzte konkret zu? Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig, Fachanwältin für Medizinrecht, erläutert im Interview die praktischen und rechtlichen Folgen, Chancen und Risiken der KI-Nutzung in Arztpraxen.

Wie stark wird der EU AI Act das Gesundheitswesen verändern?

Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig: Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind jetzt festgelegt. Das bringt für alle Beteiligten zunächst mehr Sicherheit und Orientierung. Der EU AI Act ist weltweit die erste Regulierung für Künstliche Intelligenz, und er verfolgt einen „dritten Weg“ zwischen den USA und China. Diese Balance zwischen Regulierung und Innovationsspielraum ist spannend, aber wir stehen erst am Anfang der praktischen Umsetzung. Ab August 2026 wird sich zeigen, wie das Gesundheitswesen und vor allem der Markt auf diese neuen Bedingungen reagieren.

Wird der Alltag in Praxen dadurch komplizierter? Haben niedergelassene Ärzte überhaupt eine Chance, diese Regulierungen zu bewältigen?

Prof. Jorzig: Es bleibt ein enormer bürokratischer Aufwand, gerade für Einzelpraxen. Die neuen Pflichten – von menschlicher Aufsicht bis zum Risikomanagement – sind aufwendig und teuer. Viele Praxen können das kaum allein stemmen. Vermutlich wird es künftig mehr Zusammenschlüsse und zentrale Systeme geben, die diese regulatorischen Anforderungen gebündelt lösen. Ein Ausweichen vor KI wird auf Dauer aber kaum möglich sein.

Viele Ärzte haben Sorge vor persönlicher Haftung bei Fehlern oder unerwarteten Ergebnissen von KI-Tools. Bleibt die Verantwortung wirklich bei ihnen?

Prof. Jorzig: Die ärztliche Haftung bleibt erhalten, weil eine KI selbst nicht haftbar gemacht werden kann. Wer medizinische KI einsetzt, bleibt juristisch der letzte Verantwortliche. Die Frage, was die KI tatsächlich macht und wie sie funktioniert, verunsichert viele Ärzte. Dieses „Blackbox“-Gefühl ist berechtigt. Verantwortungsbewusst mit KI umzugehen und die eigene Kontrollfunktion zu behalten, darf nie aus dem Blick geraten.

Was raten Sie Ärzten: Soll man KI komplett meiden, bis alles geklärt ist?

Prof. Jorzig: Das wäre die falsche Strategie. Sich verweigern führt nicht weiter, denn KI-Systeme werden sich in der Medizin schneller durchsetzen, als viele erwarten. Der bürokratische Aufwand zu Beginn ist groß, aber wie bei der Datenschutz-Grundverordnung werden sich nach einer Phase der Anpassung Routinen entwickeln. Es muss klar geregelt sein, wer in der Praxis für das Thema KI zuständig ist, und alle Beteiligten müssen sich fortlaufend informieren und weiterbilden. Wer den Kopf in den Sand steckt, verpasst den Anschluss.

Wie dynamisch wird sich das Recht rund um KI weiterentwickeln? Können Ärzte auf regelmäßige Anpassungen hoffen?

Prof. Jorzig: Gesetze sind kein starres Instrument, das Recht ist mehr als ein atmendes Wesen. Die Rechtsprechung folgt immer der gesellschaftlichen und technischen Entwicklung. Schon beim AI Act musste kurzfristig nachgebessert werden, als zum Beispiel ChatGPT populär wurde. Die Ausgestaltung erfolgt laufend durch Rechtsprechung und Anpassungen. Ärzte sollten deshalb den Rechtsrahmen nicht als festen Käfig sehen, sondern als etwas Wandelbares.

Lässt sich überhaupt durch Gesetze alles rechtlich absichern, was KI in der Medizin betrifft?

Prof. Jorzig: Die Illusion, durch Gesetze alle Risiken abzusichern, ist nicht erfüllbar. KI ist und bleibt ein Hilfsmittel. Medizinische Entscheidungen müssen weiterhin durch eigene Plausibilitätsprüfungen, Fachwissen und Erfahrung ergänzt werden. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, klassisch nachzuforschen, nachzulesen und abzuklären – die Verantwortung bleibt beim einzelnen Arzt.

Welche Herausforderung bringt die Entwicklung für die neue Generation von Medizinern?

Prof. Jorzig: Jüngere und künftige Ärzte wachsen ganz selbstverständlich mit KI-Anwendungen im Alltag auf. Das verändert auch das Denken und die Entscheidungswege. Wenn Wissen nur noch KI-basiert generiert wird, droht ein Verlust klassischer Kompetenzen. Deshalb ist es wichtig, Bewusstsein zu schaffen und regelmäßig das eigene Vorgehen zu hinterfragen. Eigenverantwortung und kritisches Denken bleiben essenziell, um nicht technikgläubig zu werden.

Gibt es ethische Grenzen für die KI-Nutzung im medizinischen Kontext? Wer muss diese setzen?

Prof. Jorzig: Die Ethik muss den Einsatz von KI von Anfang an begleiten. Gesetzgeber und Entwickler stehen in der Pflicht, ethische Leitlinien als Grundwert einzubinden. Letztlich ist das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein Zuviel an legaler Vorgabe macht die Menschen träge; ethische Diskussionen und eigenverantwortliches Handeln müssen weiterhin gefördert werden. Gerade im Arztberuf, der traditionell durch Ethik geprägt ist, ist eine bewusste Haltung und Mitwirkung unerlässlich.

Was würden Sie Ärzten für den Umgang mit KI raten?

Prof. Jorzig: Sich aus der KI-Debatte herauszuhalten, ist keine Option. Die Ärzteschaft muss aktiv mitgestalten, Rechtsprechung mit Praxiserfahrung und ethischen Impulsen bereichern und sich nicht nur als Adressat von Vorgaben begreifen. So können Ärzte nicht nur rechtssicher, sondern auch verantwortungsvoll und zukunftsorientiert mit KI im Gesundheitswesen arbeiten.

Erschienen in x.press Ausgabe 1/26

Der Einfluss sozialer Medien auf die Wahrnehmung von O&U bei Medizinstudierenden

Für viele Medizinstudierende beginnt der erste Kontakt mit der Orthopädie und Unfallchirurgie (O&U) heute nicht im Hörsaal, nicht im OP und nicht während einer Famulatur, sondern bereits auf dem Smartphone. Ärztinnen und Ärzte in O&U sind dargestellt als grobe Handwerker, ausgestattet mit Hammer, Meißel oder Bohrmaschine, begleitet von lauter Musik, Muskelposen oder sportlichen Anspielungen.

Soziale Medien und soziale Netzwerke beeinflussen zunehmend das Gesundheitswesen und kommen auch in Orthopädie und Unfallchirurgie vermehrt zum Einsatz bspw. als Informationsplattform, für Fortbildungsinhalte oder auch Patientenmarketing [1]. Eine aktuelle Umfrage aus den USA konnte einen hohen Nutzungsgrad von 82% der orthopädisch-unfallchirurgischen Chirurginnen und Chirurgen nachweisen. Deutlich höher sind die Zahlen unter den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung mit jeweils 98% Nutzungsgrad [2]. Die weltweit größten Plattformen sind Facebook, YouTube und Instagram. Die Plattform Instagram setzt den Fokus auf visuellen Darstellungen wie Fotos und Videos. Kurzvideoformate (sog. Reels) und bearbeitete, humoristische Fotos (sog. Memes) gewinnen zunehmend an Bedeutung. Diese Formate sind vereinfacht und leicht verständlich und werden millionenfach verbreitet. Dadurch können Meinungen, Einstellungen und Stereotype transportiert und verstärkt werden. Eine aktuelle Studie aus den USA, durchgeführt am Ohio State University College of Medicine, zeigt, dass 88% der befragten Studierenden bereits Darstellungen zu O&U in sozialen Medien gesehen haben. Die dargestellten Inhalte vermittelten bei der Mehrheit der Studierenden (56%) einen negativen Eindruck des Fachbereiches. Die von den Studierenden am häufigsten genannten Stereotypen waren „frauenunfreundlich und männerdominiert“ (47%) „Ortho-Bro“ (45%), „fitnessfokussiert“ (43%) sowie „dumm“ und „keine internistischen Kenntnisse“ (27%). Bemerkenswert ist, dass 67% der Studierenden angaben, diese Stereotype erstmals nicht durch eigene Erfahrung, sondern durch Erzählungen oder mediale Inhalte kennengelernt zu haben [4]. Soziale Medien fungieren damit nicht nur als Verstärker, sondern als primäre Quelle der Stereotypbildung. Häufig erscheint O&U als nahezu ausschließlich operatives Fach, dessen ärztliche Kompetenz auf mechanische Probleme des Bewegungsapparates reduziert wird. Es wird suggeriert, dass Ärztinnen und Ärzte in O&U internistische Zusammenhänge nicht einordnen können und mit Erkrankungen wie Diabetes, kardiovaskulären Risiken oder Infektionen überfordert seien. Diese Darstellung reduziert das Fach auf eine rein technische Tätigkeit und blendet die Realität der perioperativen Medizin, der internistischen Mitbehandlung multimorbider Patientinnen und Patienten sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit vollständig aus.

Trotz der mehrheitlichen Anzahl von Studentinnen in der Medizin (ca. 65% im Jahr 2024), wird für die Orthopädie und Unfallchirurgie in den sozialen Medien weiterhin ein maskulines Berufsbild vermittelt [3]. Das ärztliche Personal wird überwiegend als männlich, jung, athletisch und körperlich stark dargestellt. Dies findet Ausdruck in der stereotypisierenden Bezeichnung „Ortho-Bro“. Weibliche Ärztinnen, diverse Lebensentwürfe oder nicht dem Stereotyp entsprechende Persönlichkeiten sind in diesen Darstellungen deutlich unterrepräsentiert oder fehlen vollständig. Durch die ständige Wiederholung dieser Motive entsteht ein normatives Bild von O&U, das implizit vermittelt, welche Eigenschaften für eine Zugehörigkeit zum Fach erforderlich seien.

Effekte stereotyper Darstellungen

Doch wie können sich diese Stereotypen auswirken und welche Probleme können solche Bilder mit sich bringen? Die Wirkung zeigt sich insbesondere auf psychosozialer Ebene, etwa im Erleben von Zugehörigkeit oder Ausgrenzung.

Das Konzept des “sense of belonging” beschreibt das subjektive Empfinden, in einer Gruppe akzeptiert und wertgeschätzt zu sein. In Bezug auf O&U zeigen qualitative Untersuchungen, dass das Gefühl, nicht dazuzugehören – etwa aufgrund von Geschlecht, körperlicher Statur oder kultureller Zugehörigkeit – die berufliche Identifikation mit dem Fach sowie die Facharztpräferenzen beeinflussen kann. Studierende, die O&U als wenig divers und inklusiv wahrnehmen, zeigen weniger Interesse am Fach, auch wenn sie objektiv kompetent wären [5]. Medizinstudierende berichten, dass verbreitete Vorstellungen von O&U als „körperlich besonders anspruchsvoll“ und „männlich dominiert“ ihre Wahrnehmung des Fachs prägen, selbst wenn diese Zuschreibungen nicht zwingend die tatsächlichen Anforderungen oder die inhaltliche Vielfalt der Tätigkeiten widerspiegeln [6].

Möglicherweise hat die einseitige stereotype Darstellung des „männlichen, starken, athletischen Orthopäden“ eine abschreckende Wirkung auf Studierende, die sich mit diesem Bild nicht identifizieren können.

Empirische Befunde legen nahe, dass insbesondere Studierende ohne unmittelbare Erfahrung in O&U ihre Wahrnehmung des Fachs stärker an medial vermittelten Bildern orientieren und dieses häufiger negativ bewerten. Demgegenüber berichten Studierende mit praktischen Erfahrungen in O&U häufig über eine positivere Einstellung zum Fach. Dies deutet darauf hin, dass reale Einblicke stereotype Vorstellungen relativieren können, während fehlende Erfahrung die Wirkung vereinfachter und potenziell exkludierender Darstellungen verstärkt.

Dies steht im Einklang mit dem Konzept der „stereotype threat“, einem psychosozialen Mechanismus, der beschreibt, wie aus der Angst davor  negative Stereotype über die eigene soziale Gruppe zu verstärken, eine verminderte Leistungsfähigkeit sowie Selbstzweifel entstehen können. In der Konsequenz könnte auch dies dazu beitragen, dass bestimmte Fachrichtungen frühzeitig gemieden werden. Insbesondere Frauen berichten über höhere Barrieren, die durch stereotype Bilder erzeugt werden, sowohl im Studium als auch bei der Wahl chirurgischer Disziplinen. [4]

Chancen sozialer Medien

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass soziale Medien nicht per se als problematisch zu betrachten sind, sondern vielmehr von der Art der dargestellten Inhalte abhängen. Damit stellt sich die Frage, ob soziale Medien vom Teil des Problems zu einem Instrument positiver Veränderung werden können. Sie bieten durchaus das Potential, stereotype Narrative zu hinterfragen und differenzierte, realitätsnahe Bilder von O&U sichtbar zu machen. Insbesondere für Studierende ohne frühzeitigen klinischen Kontakt zu O&U könnten die sozialen Medien niedrigschwellige, reale Einblicke zeigen und als Mentoringplattform dienen. Vielfältige Darstellungen von ärztlichen Tätigkeiten mit unterschiedlichen Karriere- und Lebensmodellen können dazu beitragen, den Nachwuchs zu unterstützen und Studierende von der Vielfältigkeit des Faches begeistern. Eine bewusste Nutzung der digitalen Plattformen kann somit nicht nur reproduktiv und stereotypverstärkend, sondern transformativ zur Öffnung von O&U und zu einer diverseren Nachwuchsförderung beitragen.

Alste Schroeder (Freiburg)
Medizinstudentin, AG Berufspolitik YOUngsters

Marvin Berger (Universität Würzburg)
Arzt, AG Berufspolitik YOUngsters