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Stipendium FORTE Summer School 2024

Die europäische Vereinigung der Assistenzärzte in O und U (FORTE) veranstaltet in diesem Jahr wieder die European Orthopaedic Summer School. Die Veranstaltung findet vom 17. bis 21. Juni 2024 in Split mit einem spannenden Programm statt.

Zum Programm


Sie dient der Vorbereitung auf das europäische Facharztexamen EBOT und ist für international orientierte Assistenzärzte in O und U eine ebenso interessante Vorbereitung auf die nationale Facharztprüfung. Neu in diesem Jahr: Teilnehmer können je nach Kenntnisstand zwischen allgemeinen Kurskomponenten und der gezielten EBOT-Vorbereitung wählen.  Darüber hinaus stellt die FORTE Summer School auch in diesem Jahr eine hochkarätige Fortbildung mit international anerkannten Referenten und Tutoren dar.  Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) fördert den Austausch der jungen Kolleginnen und Kollegen auf europäischer Ebene und in diesem Rahmen auch das Projekt. Junge Assistenz- und Fachärzte aus O und U können sich um vier Reisestipendien bewerben. Der BVOU übernimmt die Teilnahmegebühren und die Kosten für die Unterkunft. Bewerbungsfrist: 30. April 2024. Jetzt bewerben und nach Kroatien fliegen! Interessierte Kolleginnen und Kollegen können sich auch unabhängig vom Stipendium des BVOU direkt beim Veranstalter für die Teilnahme anmelden. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind neben der BVOU-/und DGOU-Mitgliedschaft gute Englischkenntnisse sowie ein Alter von unter 40 Jahren. Die Bewerbung ist an die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) zu richten. Nach Abschluss der FORTE Summer School ist ein kurzer Nachbericht wünschenswert. Die Forte Summer School ist für Teilnehmer mit unterschiedlichem Vorwissen geeignet. Die Summer School bietet verschiedene Lernformate, von Vorlesungen über Roundtable-Sessions bis zu Fallbesprechungen. Neben den täglichen Kurseinheiten bietet die FORTE Summer School ein vielfältiges Rahmenprogramm und lädt zum internationalen Austausch ein.

FORTE Summer School 2024

Termin: 17. – 21. Juni 2024 in Split, Kroatien
Stipendium: Der BVOU übernimmt die Teilnahmegebühren und die Kosten für die Unterkunft
Ihr Beitrag: Übernahme der Reisekosten, Einsatz einer Woche Urlaub bzw. Freizeit sowie kurzer Nachbericht an den BVOU
Voraussetzung: – BVOU- und DGOU-Mitgliedschaft – Alter unter 40 Jahre

Bis voraussichtlich 30. April: ZiPP-Erhebung

Im Rahmen des Zi-Praxis-Panels erhebt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) jährlich Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung in den Praxen der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung. Ziel ist es, mit repräsentativen Daten die Verhandlungsposition der Ärzteseite untermauern zu können und mit wissenschaftlicher Forschung Transparenz zur wirtschaftlichen Lage und zu allgemeinen Rahmenbedingungen herzustellen. Das Zi-Praxis-Panel wird als Forschungsvorhaben im Auftrag aller Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durchgeführt. Die Berufsverbände unterstützen das Zi-Praxis-Panel.

Die Ergebnisse aus dem Zi-Praxis-Panel werden durch die zur jeweiligen Erhebungswelle erscheinenden Jahresberichte sowie durch Fachinformationen und Online-Informationsangebote der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Zi stellt die Ergebnisse auch für die jeweiligen KV-Regionen den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung, die diese in ihre jeweiligen Verhandlungen mit den Kassenkassen einbringen oder bspw. auch im Rahmen der KV-Praxisberatung verwenden. Auch die Berufsverbände erhalten Auswertungen zur jeweiligen Fachgruppe.

Die Ergebnisse der vergangenen Erhebungswellen belegen die angespannte Wirtschaftslage und das deutlich getrübte Stimmungsbild der Praxen in der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der letzten Erhebungswelle hat eine breite Resonanz in den Medien und in der öffentlichen Debatte hervorgerufen und damit einen maßgeblichen Beitrag zu den Honorarverhandlungen geleistet.

Nunmehr startet die neue Erhebungswelle des Zi-Praxis-Panels. In diesem Jahr werden etwa 68.000 Praxen angeschrieben und um Teilnahme gebeten. Die Befragung ist in zwei Teile gegliedert: Im ersten Teil geht es um Merkmale der Praxis sowie um Angaben zu den Inhabern und Angestellten in der Praxis. Im zweiten Teil der Erhebung geht es um die Finanzdaten der Praxen. Da das Zi-Praxis-Panel im Kern die wirtschaftliche Seite der Praxistätigkeit beschreiben soll, ist dieser Teil von großer Bedeutung. Während der erste Teil vom jeweiligen Praxisinhaber ausgefüllt werden muss, ist für den zweiten Teil im Regelfall die Einbindung der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters üblich. Die Bearbeitung ist jedoch auch ohne Einbeziehung der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters durch die Teilnehmenden selbst möglich.

Die Erhebung erfolgt für beide Teile per Online-Fragebogen.

Um die Teilnahme an der Erhebung zu erleichtern und Teilnahmeaufwand zu reduzieren, wurden für die neue Erhebung zahlreiche Änderungen und Vereinfachungen umgesetzt.

In dieser Erhebung wird zudem das Schwerpunktthema Praxisübergabe näher beleuchtet. Gegenstand des Schwerpunktthemas sind die Planung bzw. Perspektive einer möglichen Praxisübergabe sowie die damit verbundenen Herausforderungen, Probleme bei der Suche nach einer Nachfolgerin bzw. einem Nachfolger, die konkrete Ausgestaltung der Praxisübergabe sowie die Inanspruchnahme und die Verbesserung von Beratungsmöglichkeiten.

Die Teilnehmenden erhalten eine ab diesem Jahr erhöhte Aufwandspauschale. Diese beträgt 270 Euro je Einzelpraxis, 420 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit bis zu drei Inhabern und 470 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit mehr als drei Inhabern (jeweils einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer), sofern eine Bestätigung zu den Finanzdaten durch Steuerberaterinnen bzw. Steuerberater oder durch Vertreterinnen bzw. Vertreter verwandter Berufsgruppen vorliegt. Wird keine Bestätigung zu den Finanzdaten durch Steuerberaterinnen bzw. Steuerberater oder Vertreterinnen bzw. Vertreter verwandter Berufsgruppen vorgelegt, wird nur die halbe Aufwandspauschale gezahlt.

Zusätzlich profitieren Teilnehmende von einem individuellen Praxisbericht, der nach Auswertung aller Daten über ein Online-Portal zur Verfügung gestellt wird. Um die Aufwandspauschale auszahlen und die Zugangsdaten zum Praxisbericht übermitteln zu können, sind die Personendaten der Teilnehmer erforderlich. Im Zi wird ein höchstmögliches Maß an Datenschutz garantiert. So werden diese personenbezogenen Angaben ausschließlich in einer ausgelagerten Zi-Treuhandstelle verarbeitet. Das Zi erfährt nicht, wer am Zi-Praxis-Panel in Person teilnimmt.

Die Zi-Treuhandstelle dient als Ansprechpartnerin und Support für Vertragsärztinnen und -ärzte bzw. Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten bei Fragen zum Zi-Praxis-Panel sowie zur Teilnahme an der Erhebung. Telefonisch ist die Zi-Treuhandstelle von Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr, erreichbar unter 0800 4005 2444. Gern steht die Zi-Treuhandstelle auch per E-Mail an kontakt@zi-ths.de für Rückfragen zur Verfügung.

Die Erhebungswelle endet voraussichtlich am 30. April 2024.

Weiterführende Informationen zum Zi-Praxis-Panel sowie den Zugang zur Befragung finden Sie unter www.zi-pp.de.

Osteoporose im Fokus: BVOU präsentiert App zum Tag der Rückengesundheit

Rückenschmerzen, bedingt durch unbemerkte Frakturen an den Wirbel­körpern, sind häufig der Auslöser für eine erstmalige Untersuchung auf Osteoporose. Anlässlich des Tags der Rückengesundheit am 15. März 2024, präsentiert der BVOU die neue App „Osteoporose Risikowissen“.

Passend zum Motto des diesjährigen Tags der Rückengesundheit „Dein Kompass zur Rückengesundheit“ haben Nutzerinnen und Nutzer der App ab sofort eine persönliche Orientierungshilfe immer in der Tasche und können ganz einfach das osteoporosebedingte Frakturrisiko für die nächsten drei Jahre berechnen.

Risiko Knochenbruch – Frühzeitig handeln

„Osteoporose oder Knochenschwund ist eine chronische Erkrankung, die Knochen porös und brüchig werden lässt. Grund hierfür ist ein gestörter Knochen­stoffwechsel. Knochenbrüche, vor allem an Wirbelsäule, Hüfte, Oberarm und Handgelenk, sind die schmerzhafte Folge“, sagt Dr. Johannes Flechtenmacher, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Osteologe. Der Karlsruher Facharzt hat die Entwicklung der App koordiniert.

Mehr als 6 Millionen Menschen leiden in Deutschland an Osteoporose. Ursache sind die sich im Alter ändernden Hormon- und Calciumspiegel im Blut sowie viele Risikofaktoren wie Rauchen, Diabetes, Untergewicht oder die Einnahme bestimmter Medikamente.

Rückenschmerzen, bedingt durch Brüche an den Wirbelkörpern, sind häufig der Auslöser für eine erstmalige Untersuchung auf Osteoporose. Ein auf dem Röntgenbild erkennbarer Knochenbruch ist ein Alarmzeichen, eine mögliche Osteoporose umgehend diagnostizieren und behandeln zu lassen. Ansonsten sind weitere Frakturen vorprogrammiert.

Wie funktioniert die App?

Die App basiert auf den neuesten medizinischen Leitlinien. „Berücksichtigt werden maßgebliche Faktoren wie Alter, Geschlecht, Knochendichte und andere Gesundheitsrisiken“, erklärt Dr. Jörg Ansorg, BVOU-Geschäftsführer. „Sie berechnet das Risiko und zeigt das Ergebnis übersichtlich an“, ergänzt er.

Warum ist es wichtig, das Frakturrisiko zu kennen?

Wenn das Frakturrisiko bekannt ist, lassen sich frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um es zu senken. Um die Osteoporose aufzuhalten und Knochenbrüchen vorzubeugen, kann man selbst aktiv werden.

  • Kalziumreiche Ernährung: Milchprodukte, grünes Gemüse und Nüsse sind gute Kalziumquellen.
  • Regelmäßige Bewegung: Krafttraining und Belastungsübungen helfen, Ihre Knochen zu stärken.
  • Arztbesuch: Die Ärztin oder der Arzt kann Medikamente verschreiben, um die Knochendichte zu erhöhen und das Frakturrisiko zu senken.

Vorteile der App „Osteoporose Risikowissen“

  • Schnell und einfach zu bedienen
  • Basiert auf den neuesten medizinischen Leitlinien
  • Hilft, das persönliche Frakturrisiko zu verstehen
  • Motiviert, Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen
  • Kostenfrei und werbefrei

Von Experten für Ärzte, Gesundheitsberufe und Patienten entwickelt

Die App wurde von Experten des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfall­chirurgie (BVOU) e.V. entwickelt und wird von medizinischen Fachgesellschaften empfohlen. Sie ist kostenlos und werbefrei für Smartphone mit Apple- oder Android-Betriebssystem verfügbar.

Die Podcast-Serie OrthoCast des Gesundheitsportals Orthinform veröffentlicht begleitend zwei neue Folgen zur Osteoporose. Hier kommen die renommierten Experten Prof. Andreas Kurth und Dr. Uwe de Jager zu Wort. Sie berichten, was man als Betroffener zur Linderung der Osteoporose beitragen kann und welche Perspektiven sich durch neue Medikamente eröffnen, die den Knochenaufbau fördern.

Weiterführende Links und Download der App

  1. Osteoporose-App für Apple: https://link.bvou.net/Osteo-App-Apple
  2. Osteoporose-App für Android: https://link.bvou.net/Osteo-App-Android
  3. Gesundheitsportal Orthinform: https://orthinform.de/lexikon/osteoporose
  4. Podcast-Serie OrthoCast: https://orthinform.de/orthocast
  5. Osteoporose-Experten in Deutschland: https://orthinform.de/karten/osteologen

Über den BVOU

Der BVOU ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesell­schaften Standards für die orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für den Bewegungsapparat schärft.

Kontakt bei Rückfragen:
Herr Janosch Kuno
presse@bvou.net

Perspektive DVT – „Wie SCS die Primärdiagnostik revolutioniert“

In der bildgebenden Diagnostik ist eine hohe Auflösung essenziell, um knöcherne Veränderungen sicher erkennen und bestimmen zu können. Im herkömmlichen 2-D-Röntgen sind die Bilder durch den Projektionsverlust unzureichend – viel zu oft sind Verletzungen nicht sichtbar.

Das ist ein schwerwiegendes Problem, das nicht nur der eigenen Diagnosesicherheit schadet, sondern auch dem Patienten. Lassen Sie diese Herausforderung in Ihrer Praxis nicht zu einer solchen werden.

Verändern Sie die Bildgebung in Ihrer Praxis grundlegend

Eine überholte Diagnostik, die es technisch nicht möglich macht, Patienten zielführend zu behandeln, zögert die Genesung hinaus. Bevor eine Therapie begonnen werden kann, müssen sie zunächst Terminketten für eine CT-Untersuchung wahrnehmen. Dies resultiert in einem enormen Zeitverlust und einer hohen Strahlendosis.

Die strahlenarme SCS Bildgebung, die dank ihrer hohen Auflösung schon bei der ersten Aufnahme knöcherne Verletzungen zuverlässig sichtbar macht, löst diese Probleme von Anfang an. Die 3-D-Bilder liegen dem Arzt schon kurze Zeit nach der Aufnahme vor und unterstützen ihn bei der Befundung.

Minimale Dosis, maximale Ergebnisse: Schonen Sie Ihre Patienten

Das SCS MedSeries® H22 senkt unter Anwendung des „Super-Ultra-Low-Dose“-Protokolls (SULD) die Strahlenbelastung auf ein Minimum und lässt sich dadurch sogar unter der Dosis der 2-D-Bildgebung einordnen.

Der Einsatz von Röntgenstrahlung ist bei Kindern und Jugendlichen im besten Fall stets zu vermeiden. Gibt es keine Möglichkeit, die Heranwachsenden ohne Strahlung zu untersuchen, muss sichergestellt werden, dass die Belastung so niedrig wie möglich gehalten wird, um die Patienten gemäß dem ALARA-Prinzip schonend zu behandeln.

Gerade deshalb ist es in der Pädiatrie von großer Bedeutung, auf die SCS Bildgebung zu setzen, wenn die Indikation eine bildgebende Diagnostik unumgänglich verlangt. Dank des SULD-Protokolls schont das SCS MedSeries® H22 die jungen Patienten gemäß dem ALARA-Prinzip mit einer geringeren Strahlung bei hoher Aussagekraft.

Belegbare Präzision schafft Klarheit

Dank der überlagerungsfreien, multiplanaren Darstellung in 0,2 mm Schichten erhält der behandelnde Arzt eine detailreiche Aufnahme mit deutlich höherem Informationsgehalt, erstellt bei einer verringerten Strahlendosis – und das schon bei der ersten Untersuchung.

Erhöhen Sie nachweislich die Diagnosesicherheit zur Findung ossärer Veränderungen – belegt und detailliert erörtert in der Studie von Neubauer, et al.[1] Es konnte festgestellt werden, dass die resultierende Wahrscheinlichkeit zur Frakturfindung mit der SCS Bildgebung trotz geringerer Energiedosis signifikant höher einzuordnen ist, als mit dem 2-D-Projektionsröntgen.

Ein Quantensprung für Ihre Diagnostik

Es ist die Kombination aus planungssicheren und schnellen Aufnahmen, die bei einer geringen Strahlenbelastung und höchster Bildqualität erstellt werden, die die SCS Bildgebung so wertvoll macht. Die Ärzte Dres. med. Markus Kuttenkeuler und Frank Schmähling setzen diese bereits für viele Indikationen als Primärdiagnostik ein.

 

„Wir nutzen das SCS MedSeries® H22 im Hand- und Fußbereich als Primärdiagnostik, da wir den Patienten dadurch sehr viel Strahlung ersparen. Für uns ist das einfach die First-Line-Diagnostik.“  
DR. MED. MARKUS KUTTENKEULER · SIEGBURG

Nutzen Sie die Vorteile der eigenständigen 3-D-Bildgebung und treffen sie die Entscheidung für eine fortschrittliche, patientenfreundliche und effiziente Lösung für Ihre Praxis.

[1] Die angegebene Quelle wird gerne auf Anfrage von SCS zur Verfügung gestellt.

Erschienen in: SCS Solutions Magazin | Ausgabe 1 | Winter 2023

Bitte teilnehmen: Umfrage zu Praxisverwaltungssystemen in O&U

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den vergangenen Jahren gab es viele Neu- und Weiterentwicklungen der etablierten Praxis-Verwaltungssysteme (PVS). Durch Einführung der Telematik-Infrastruktur (TI) wird die Weiterentwicklung von PVS-Systemen auch von der Gesundheitspolitik beeinflusst. Dies hat bei den Anwendern in der Vergangenheit mehr Frustration als Begeisterung ausgelöst.

Mit dieser Umfrage möchten wir einen Überblick über den Einsatz von PVS-Systemen im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie gewinnen und idealerweise herausfinden, wo unsere Mitglieder Probleme haben.

Mit diesen Informationen möchten wir proaktiv auf PVS-Hersteller und die Gesundheitspolitik zugehen und sie dazu einladen, ihre Software an den orthopädisch-unfallchirurgischen Praxisalltag anzupassen. Unser Ziel ist eine effektive Entlastung der Orthopäden, Unfallchirurgen und ihrer Mitarbeiter.

Das Ausfüllen der gesamten Umfrage wird etwa 15 Minuten Ihrer wertvollen Zeit benötigen. Wir sind uns bewusst, dass dies eine anstrengende Aufgabe für Sie ist. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, um an diesem wichtigen Projekt mitzuwirken.

Dr. Jörg Ansorg
BVOU-Geschäftsführer

Machen Sie Ihre Expertise sichtbar: Jetzt Orthinformprofil vervollständigen

Die neu entwickelte Osteoporoseapp des BVOU basiert auf den neuesten medizinischen Leitlinien und berücksichtigt Faktoren wie Alter, Geschlecht, Knochendichte und andere Gesundheitsrisiken. Sie berechnet das Risiko an einer OSteoporose zu erkranken und zeigt die Ergebnisse übersichtlich an. Weiteres Feature der App: Hier können Patienten gezielt nach Osteoprose-Experten in ihrer Nähe suchen.  Unter www.orthinform.de/karten/osteologen sind sämtliche Experten deutschlandweit gelistet.

Wir möchten Sie deshalb herzlich dazu aufrufen, Ihr Orthinformprofil zu aktualisieren, insbesondere wenn Sie ein ausgewiesener Experte oder eine Expertin im Bereich Osteoporose sind. Ein vollständiges und aktuelles Profil hilft Patienten dabei, kompetente und spezialisierte Ärzte in Ihrer Nähe zu finden.

Als Osteoporoseexperte können Sie Ihr Profil nutzen, um Ihre Qualifikationen, Erfahrungen und Behandlungsschwerpunkte transparent und für Patienten leicht zugänglich zu präsentieren. Durch die Aktualisierung Ihres Profils verbessern Sie nicht nur Ihre Sichtbarkeit in der Ärztesuche, sondern tragen auch dazu bei, dass Patienten schneller zu Ihnen finden und von Ihrer Expertise profitieren können.

OrthoCast: Doppelfolge zum Thema Osteoporose

Passend zur neuen Osteoproseapp des BVOU, sind zum Thema zwei brandneue Podcastfolgen zum Thema Osteoporose entstanden. Die erste Orthocast-Folge mit Dr. Uwe de Jager werden wir uns mit den Ursachen und Präventionsmöglichkeiten von Osteoporose beschäftigen. Erfahren Sie, welche Faktoren das Risiko für Osteoporose erhöhen und wie Sie aktiv dazu beitragen können, Ihre Knochengesundheit zu erhalten. Unsere Experten werden den Hörern praktische Tipps und Ratschläge geben, wie Sie Osteoporose vorbeugen können.

In der zweiten Folge mit Prof. Andreas Kurth wird die neueste Leitlinie zur besseren Diagnostik und Therapie von Osteoporose vorstellen. Erfahren Sie, welche aktuellen Empfehlungen es gibt und welche neuen Erkenntnisse die Forschung in diesem Bereich hervorgebracht hat. Unser Moderatorenteam Dr. Anna-Katharina Doepfer und PD Dr. Robert Hudek wird Ihnen dabei helfen, die Leitlinie besser zu verstehen und zu erfahren, wie sie Ihnen im Umgang mit Osteoporose helfen kann.

Verpassen Sie nicht diese beiden spannenden und informativen Podcastfolgen, die Ihnen dabei helfen werden, mehr über Osteoporose zu erfahren und bessere Entscheidungen im Umgang mit dieser Erkrankung zu treffen. Bleiben Sie gespannt auf die Veröffentlichung und abonnieren Sie unseren Orthocast, um keine Folge zu verpassen.

Reform der D-Arzt-Bedingungen seit 1.1.24: Strukturelle Voraussetzungen für Eingriffsräume

Die Reform der Bedingungen für die niedergelassenen Durchgangsärzte ist zum 1.1.2024 in Kraft getreten. Hier werden die Details der neuen strukturellen Vorgaben für die Eingriffsräume erläutert.

Es ist zu begrüßen, dass in den aktuellen Regelungen die hygienischen Erfordernisse gesondert schriftlich festgelegt wurden. Dies erleichtert es den Durchgangsärztinnen und -ärzten, bei einem geplanten Orts- oder Betreiber-Wechsel die eigenen Strukturen zu überprüfen und ggf. sachgerecht anzupassen. Wir empfehlen dringend, in jedem Einzelfall schon während der Planungen neben dem beratenden Krankenhaushygieniker und den zuständigen Gesundheitsbehörden auch den Landesverband der DGUV einzubeziehen.

Die seit dem 1.1.2024 gültigen Vorgaben sind hier herunterzuladen.

In der Präambel zu den seit 1.1.2024 gültigen Strukturvorgaben heißt es:

Für die Durchgangsarzttätigkeit ist ein Eingriffsraum erforderlich.

Dies bedeutet nunmehr eine entscheidende Verbesserung gegenüber den alten nicht mehr gültigen Bedingungen aus dem Jahr 2011, in denen noch „Zwei Eingriffsräume für invasive Eingriffe, getrennt für Eingriffe bestimmten Kontaminationsgrades“ gefordert wurden. Demgemäß wird jetzt zur Beurteilung der hygienischen Voraussetzungen auf die aktuelle KRINKO Empfehlungen zur Prävention postoperativer Wundinfektionen von 2018 abgehoben, die gemäß §23 (3) des Infektionsschutzgesetzes eine hochgradige Bindungswirkung entfaltet.

Grundsätzlich wird von der DGUV jetzt zwischen Eingriffsräumen (ER) der Kategorie A und der Kategorie B unterschieden, letztere mit leicht abgesenkten Strukturvorgaben.

Eine D-Arzt-Praxis muss (abweichend von der irrtümlichen Darstellung im Infobrief des BVOU 4/2023 ) mindestens einen ER der Kategorie A vorhalten.

Ergänzend dazu ist ab 2024 folgende pragmatische Regelung vorgesehen: Wenn innerhalb des Gebäudes, in dem die Durchgangsarzttätigkeit ausgeübt wird, zusätzlich ein gesonderter Bereich für Operationen mit geringem oder höherem SSI-Risiko vorhanden ist und dieser barrierefrei erreichbar und kurzfristig verfügbar ist, reicht auch die Vorhaltung eines ER der Kategorie B in der Praxis bzw. der Krankenhausambulanz aus.

Die Vorgaben für die Kategorien A und B sind im Einzelnen der Tabelle zu entnehmen. Daher soll hier nur auf Besonderheiten eingegangen werden.

Strukturelle Vorgaben für einen Eingriffsraum der Kategorie A

Dieser ER soll sich in einem gesonderten, verkehrsberuhigten und vor unbefugtem Betreten gesicherten (OP.-) Bereich befinden.

Unter 2.1. wird für die Grundfläche des ER 20m2 angegeben. Diese Fläche stellt aber lediglich einen Richtwert dar, der nicht maßgeblich unterschritten werden sollte. Entscheidend dürfte sein, ob für die beabsichtigte operative Tätigkeit um den OP-Tisch herum ausreichend Platz ist, um unter hygienischen Gesichtspunkten freie Personenbewegungen zu ermöglichen und die benötigten Instrumententische aufzustellen. Das erforderliche Instrumentarium (und damit auch der Platzbedarf) dürfte z. B. für arthroskopische Operationen oder Osteosynthesen mit Durchleuchtungsgerät deutlich umfangreicher sein als z. B. für kleinere Weichteileingriffe. Daher muss beurteilt werden, ob der freie Bewegungsraum unter Berücksichtigung von festen Einbaumöbeln oder flexibler Einrichtung, z.B. mit mobilen Gerätewagen, ausreichend ist. Entsprechend den Vorgaben der KRINKO sollte dies anhand des beabsichtigten Op.-Spektrums in Kooperation mit dem beratenden Krankenhaus-Hygieniker und dem DGUV-Landesverband festgelegt werden.

Die weiteren Vorgaben unter 2.2. bis 2.13. entsprechen im Wesentlichen den Vorgaben für das Ambulante Operieren gemäß § 115b des SGB V und dürften somit von den Vertragsärzten ohnehin eingehalten werden. Abweichend ist nunmehr nicht mehr eine aufwändige gerundete Anbindung des Fußbodens an die abwaschbare Wand erforderlich, hier reicht gemäß 2.5. eine desinfektionsmittelbeständige, dichtsitzende und gut verfugte hohe Scheuerleiste aus. Aus 2.11. und 2.12. ist zu entnehmen, dass RLT-Anlagen aus hygienischen Gründen in der Regel nicht gefordert werden und nur ggfs. aus klimaphysiologischen Gründen und/oder zur Absaugung von Narkosegasen oder Rauch notwendig sind. Auch dies ist im Vorfeld mit dem beratenden Krankenhaushygieniker und ggf. mit dem Gewerbeaufsichtsamt zu klären.

Hierbei sollte geprüft werden, welche Eingriffskategorie sie operieren wollen und ob sie gegebenenfalls doch eine RLT-Anlage zur Erreichung der Klasse I B benötigen, insbesondere bei geplanten Operationen mit großflächigen Implantaten.

Die unter 3. bis 7. genannten baulichen Vorgaben entsprechen den üblichen Standards für ambulante Operationsbereiche. Eine Erleichterung findet sich unter 3., indem hier bei kleinerem Umfang der geplanten Operationen und geringem Personalbedarf der geplanten Eingriffe, auch eine Einkammer-Schleuse akzeptiert wird. Auch die unter 8. aufgeführte Möglichkeit, die Personalumkleide, die Patientenumkleide, den Waschplatz und den Ruheraum bei entsprechender Größe und hygienisch einwandfreier Aufteilung auch kombiniert zu nutzen, eröffnet im Einzelfall pragmatische und aufwandsarme bauliche Lösungen.

Strukturelle Vorgaben für einen Eingriffsraum der Kategorie B

Ein ER der Kategorie B kann im normalen Praxis-/Ambulanzbereich liegen. Die hygienischen Voraussetzungen gemäß 2.1. bis 2.13. gelten gleich wie für den ER der Kategorie A, allerdings mit den wichtigen Ausnahmen, dass weder gesonderte Umkleideräume für das Personal noch für die Patienten noch ein gesonderter Ruheraum gefordert werden. Der Waschplatz kann beim ER B auch in einer Nische vor oder im Raum liegen und für die Entsorgung ist der normale Entsorgungsraum der Praxis ausreichend. Da die üblicherweise vorhandenen Räume für Wundversorgungen diese Vorgaben erfüllen dürften, stellt diese Regelung eine deutliche Vereinfachung dar, ohne dass dies die Versorgungsqualität beeinträchtigt.

Insgesamt ist die Anpassung der strukturellen Voraussetzungen sehr zu begrüßen, vor allem wegen der daraus resultierenden Transparenz der Beurteilungsgrundlagen. Die Reduzierung von 2 ER auf einen und der Wegfall der Trennung in septisch/aseptisch stellt eine wesentliche Erleichterung dar und dürfte auch die Weitergabe älterer Praxen unterstützen.

Es ist aber zu beachten, dass keine Zugeständnisse bei den Vorgaben zur barrierefreien Erreichbarkeit zu erzielen waren.

Sollten im Einzelfall trotz der Einbindung des beratenden Krankenhaushygienikers noch Fragen offenbleiben, so bietet der BDC seinen Mitgliedern Beratung und Unterstützung an. Darüber hinaus ist aber zu berücksichtigen, dass die hygienischen Bedingungen der Einrichtungen für ambulantes Operieren nicht nur von der DGUV, sondern in der Regel auch vom zuständigen Gesundheitsamt und dem Gewerbeaufsichtsamt abgenommen werden müssen.

Literatur:

Prävention postoperativer Wundinfektionen
Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut
Bundesgesundheitsbl 2018 · 61:448–473
Kalbe, P.:
Der reformierte D-Arzt. Die neuen Bedingungen seit 1. Januar 2024
Mitteilungen und Nachrichten O und U, Jg. 14, Nr.1, Februar 2024

Dr. Peter Kalbe, BDC-Vizepräsident
Dr. Gerd Rauch, BVOU Landesvorsitz Hessen

 

 

Unabhängig von der Fachrichtung: Auslegepflichtige Gesetze in Arztpraxen

Jeder Arzt in eigener Praxis ist als Unternehmer und Arbeitgeber tätig und hat in dieser Funktion auch verwaltungsrechtliche Vorschriften zu beachten. Alle medizinischen Einrichtungen, wie Arztpraxen, Krankenhäuser, Labore etc. sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter durch Aushang über bestimmte Gesetze, Vorschriften (hauptsächlich Arbeitnehmerschutzvorschriften) und Regeln zu informieren.

 Folgende Auslegepflicht gilt für alle Ärzte, unabhängig von der Fachrichtung:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz [AGG]
  • Auszug Arbeitsgerichtsgesetz [ArbGG]: § 61 b Klage wegen Benachteiligung (auslegepflichtig, bei mehr als 5 Mitarbeitern)
  • Arbeitszeitgesetz [ArbZG]
  • Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]: Arbeitsrechtliche Vorschriften, Auszug zum Dienstvertrag, § 611 – § 630 (auslegepflichtig, bei mehr als 5 Mitarbeitern)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz [JArbSchG] (auslegepflichtig, sobald ein Jugendlicher beschäftigt wird)
  • Mutterschutzgesetz [MuSchG] (auslegepflichtig, bei mehr als 3 beschäftigten Frauen)
  • Auszug SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung: § 15 Unfallverhütungsvorschriften, § 138 Bekanntgabe der Unfallversicherungsträger und deren Anschrift
  • Unfallverhütungsvorschrift – UVV
  • Verordnung über Arbeitsstätten

Sofern nachfolgende Vorschriften speziell für Ihre Praxisausrichtung relevant sein sollten, sind folgende spezifische Praxisvorschriften zusätzlich auslegepflichtig:

  • Strahlenschutzverordnung [StrlSchV
  • Biostoffverordnung [BioStoffV]
  • Gefahrstoffverordnung [GStoffV]

Sie müssen diese Vorschriften für jeden Arbeitnehmer in der Praxis frei und jederzeit zugänglich (also z. B. nicht in einem Behandlungszimmer) sowie auf dem aktuellen Stand halten. Hierfür können Sie diese entweder ausdrucken und in einem Ordner bereithalten, als digitale Dokumente zum Beispiel über das Intranet zur Verfügung stellen oder in Buchform über entsprechende Verlage beziehen und ausstellen. Die Bekanntmachung ausschließlich in elektronischer Form dürfte meiner Ansicht nach jedoch nur zulässig sein, wenn die freie Zugänglichkeit zur Einsichtnahme für alle Angestellten gewährleistet werden kann.

Ein spezieller Online-Service für Orthopäden oder Ärzte allgemein ist mir nicht bekannt. Gegebenenfalls bietet die für Sie zuständige Ärztekammer oder auch die KV ihren Mitgliedern hier eine Unterstützung an, dies könnten Sie einmal erfragen. Ansonsten sollten Sie aus meiner Sicht alle 1-2 Jahre die Aktualität der Gesetze überprüfen. Die aktuellen Gesetzestexte erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter http://www.gesetze-im-internet.de oder http://www.bundesrecht.juris.de.

Dr. Jörg Heberer
BVOU-Justitiar

Gruppen- und Anschluss-Rechtsschutzversicherung: Eine Serviceleistung des BVOU

Recht zu haben, bedeutet leider nicht immer Recht zu bekommen. In Anbetracht einer zunehmend hohen Anzahl von Zivilverfahren sowie stetig steigenden Anwalts- und Gerichtsgebühren ist eine Rechtsschutz-Absicherung äußerst sinnvoll. Der BVOU weiß darum und lässt Sie nicht allein.

Der BVOU-Gruppenvertrag

Über den BVOU genießen Sie bereits automatisch – kraft Mitgliedschaft – eine Rechtsschutz-Absicherung in Bezug auf bestimmte berufsbezogene Risiken, und zwar im Rahmen einer Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung. Versicherungsschutz besteht insofern für alle Verbandsmitglieder (einschließlich Studierende/Famulanten).

Der Gruppenvertrag – Ein Überblick über die wichtigsten Leistungsarten

Strafrechtsschutz

Diese Leistungsart gewährt allen berufstätigen Mitgliedern des BVOU Rechtsschutz für die Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit, die zu straf-, ordnungswidrigkeits-, disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren führt. Versicherungsschutz besteht, wenn gegen das Mitglied als Beschuldigten ermittelt wird. Die BVOU-Mitglieder beauftragen ihren Rechtsanwalt selbst. Der BVOU benennt seinen Mitgliedern auf Anfrage allerdings auch gerne einen erfahrenen Rechtsbeistand, der spezielle Kenntnisse im Arzt-Strafrecht hat.

Arbeits- und Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz:

Hiermit wird die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der berufstätigen Mitglieder in Prozessen angestellter Ärztinnen und Ärzte vor den Arbeitsgerichten oder verbeamteter Ärztinnen und Ärzte vor den Verwaltungsgerichten wegen arbeits- bzw. dienstrechtlicher Auseinandersetzungen mit dem Krankenhausträger abgesichert (z. B. des angestellten Arztes wegen Vertragskündigung oder der verbeamteten Ärztin wegen Abgrenzungen der Dienstaufgaben)

Sozialgerichts-Rechtsschutz für Musterprozesse

Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Prozessen vor Sozialgerichten in vertragsärztlichen Angelegenheiten (z. B. wegen Zulassung, Ermächtigung, Abrechnung). Voraussetzung ist hierbei, dass der BVOU das Verfahren als Musterprozess zur Klärung grundsätzlicher Fragen unterstützt.

Rechtsschutz bei Beleg-/Konsiliararzt- & Honorararzt-Verträgen

Ferner gilt die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Beleg-, Konsiliararzt- und Honorararzt-Verträgen vor den ordentlichen Gerichten als versichert.

Ihr individueller Rechtsschutzbedarf kann jedoch über die Leistungen der Gruppen-Rechtsschutzversicherung hinausgehen.

Der BVOU bietet Ihnen daher über seinen Kooperationspartner, Funk Hospital-Versicherungsmakler, weitere Sonderleistungen und -konditionen an. Sie sind eine optimale Ergänzung zu den Leistungen des Gruppenvertrages und können von allen BVOU-Mitgliedern individuell abgeschlossen werden.

Die Anschluss-Rechtschutzversicherung (ARV)

Die Anschluss-Rechtsschutzversicherung knüpft mit weiteren Leistungen „nahtlos“ an diejenigen Leistungen des Gruppen-Rechtsschutzvertrages an. Sie ermöglicht Ihnen eine zusätzliche Absicherung Ihrer beruflichen und privaten Risiken. Sie gilt für Niedergelassene/Freiberufler, angestellte Ärztinnen und Ärzte und Ruheständler. Überschneidungen oder Doppelabsicherungen sind dabei ausgeschlossen.

Die ARV – Ein Überblick über die wichtigsten Leistungsarten

Für in Praxen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte:

  • Arbeitgeber-Rechtsschutz: Aus betrieblichen Gründen müssen Sie einen Ihrer Mitarbeitenden entlassen. Diese Person ist damit nicht einverstanden und erhebt Klage.
  • Sozial-Rechtsschutz (außerhalb von Musterprozessen, weil bereits vom Gruppenvertrag erfasst – s.o.): Nach Überprüfung der Abrechnungen Ihrer Praxis durch die kassenärztliche Vereinigung wird Ihnen ein Bescheid zugestellt. Darin werden zum einen Umwandlungen von Rechnungspositionen wegen fachfremder Leistungen vorgenommen und zum anderen werden Rechnungspositionen wegen fehlender Genehmigungen gestrichen. Sie legen Widerspruch ein; dieser hat keine Aussicht auf Erfolg, so dass ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht notwendig wird.
  • Vertrags-Rechtsschutz (ab gerichtlicher Geltendmachung):

Streitigkeiten aus Rechnungen an Patienten: Ein Patient/eine Patientin zahlt das Ihnen zustehende Honorar nicht. Trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung Ihrerseits wird die Rechnung nicht beglichen. Ein gerichtliches Mahnverfahren wird notwendig.

  • Gewerberaum-Rechtsschutz vor Gerichten: Ihre Praxis wird mit Nebenkosten belastet, die der Höhe nach unberechtigt sind. Sie möchten die Forderung abwehren.
  • Regress-Rechtsschutz (außergerichtlich bis 500 EUR Anwalts-Stundenhonorar): z. B. wegen angeblich unwirtschaftlicher Verordnungen und Behandlungen Ihrerseits.

Für angestellte Ärztinnen und Ärzte:

  • Arbeitsrechtsschutz – außergerichtlich: Streitigkeiten am Arbeitsplatz: z. B. wegen Diskriminierungen
  • „Niederlassungsklausel“, d. h. Mitversicherung von Streitigkeiten aufgrund von Rechtsgeschäften, die in Vorbereitung der Niederlassung als Arzt/Ärztin getätigt werden, sofern die Niederlassung in den nächsten zwei Jahren tatsächlich erfolgt.
  • Vertrags-Rechtsschutz vor Gerichten: Für die gerichtliche Geltendmachung von Liquidationen, die aus freiberuflicher Nebentätigkeit resultieren. (bis 100.000 € Einnahmen)
  • Wettbewerbs-Rechtsschutz (ohne Urheberrecht) – : Sie sind an einer Klinik angestellt. Nach einiger Zeit beschließen Sie, sich in eigener Praxis niederzulassen. Hierdurch, oder auch durch die Verwendung von Patientendaten aus der Klinik, könnte ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot entstehen.

Sie wünschen weitere Informationen zur Anschluss-Rechtsschutzversicherung oder zum Gruppen-Rechtsschutzvertrag? Dann wenden Sie sich jederzeit an die Expert*innen von Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH.