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Orthopädie und Unfallchirurgie stemmen Winter-Ansturm – Direkter Zugang zu Spezialisten rettet Versorgung

Berlin, 4. Februar 2026 – Die anhaltende Eis- und Schneeglätte der vergangenen Wochen hat in Berlin und bundesweit zu einem dramatischen Anstieg an Sturzverletzungen geführt. In den Notaufnahmen und orthopädisch-unfallchirurgischen Praxen herrscht Ausnahmezustand: Allein in Berlin meldeten Krankenhäuser und Praxen einen massiven Zustrom an Patientinnen und Patienten mit Brüchen, Prellungen und Kopfverletzungen. Ohne den direkten Zugang zu Fachärzten in Praxen und Kliniken wäre die Versorgung dieser akuten Fälle nicht möglich gewesen.

Berliner Orthopäden und Unfallchirurgen an der Belastungsgrenze

Die Versorgungskapazitäten der Orthopädie und Unfallchirurgie werden durch die Glättewelle stark beansprucht. Allein das Evangelische Elisabeth-Krankenhaus behandelte am vergangenen Freitag 60 bis 70 Verletzte innerhalb eines Tages – viele von ihnen mit Brüchen, die sofort operiert werden mussten. Die regulären 150 Betten waren bereits am Mittag vollständig belegt, und zusätzliche Feldbetten wurden bereitgestellt. Das Unfallkrankenhaus Berlin meldet täglich 30 bis 40 neue Glätteopfer. Auch die Berliner Feuerwehr war mit allen verfügbaren Rettungswagen im Dauereinsatz, um die gestürzten Personen zu versorgen.

Doch nicht nur die Kliniken, sondern auch hunderte Praxen für Orthopädie und Unfallchirurgie in Berlin sorgen dafür, dass die Patienten kurzfristig behandelt werden. Diese Praxen sind ein Rückgrat der Versorgung und helfen, die Notaufnahmen zu entlasten.

Zahlen belegen Rekordanstieg an Verletzungen

Die Glättewelle hat zu einer außergewöhnlichen Zunahme von Sturzverletzungen geführt:

In Berlin wurden in einzelnen Bezirken seit Jahresbeginn Hunderte Beschwerden über nicht geräumte Wege gemeldet. Verletzungen wie Knochenbrüche, Prellungen und Schädel-Hirn-Traumata häufen sich.

Bundesweit berichten orthopädisch-unfallchirurgische Praxen und Kliniken von einem Anstieg akuter Verletzungsfälle um bis zu 50 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren.

Praxen und Kliniken: Rückgrat der Akutversorgung

Orthopädische und unfallchirurgische Praxen spielen eine zentrale Rolle in der Akutversorgung. In Berlin gibt es mehrere hundert Praxen für Orthopädie und Unfallchirurgie, die eng mit den Kliniken zusammenarbeiten und einen Großteil der ambulanten Notfallversorgung übernehmen. Bundesweit sind mehr als 3.300 Praxen tätig, die etwa 70 Prozent der orthopädisch-unfallchirurgischen Notfälle ambulant behandeln. Ohne diese Strukturen wäre die Versorgung in der aktuellen Lage nicht aufrechtzuerhalten.

Verpflichtender Hausarztbesuch würde Versorgung gefährden

Die aktuelle Versorgungssituation zeigt, dass ein verpflichtender Hausarztbesuch vor dem Facharztkontakt – wie in manchen Modellen der Primärarztversorgung vorgesehen – kontraproduktiv wäre. Patienten mit akuten Verletzungen wie Brüchen oder schwereren Sturzfolgen brauchen sofort fachärztliche Hilfe. Der direkte Zugang zu Orthopäden und Unfallchirurgen – sowohl in Kliniken als auch in Praxen – ist für die Patientensicherheit unerlässlich.

Fazit: Direkter Facharztzugang sichert Versorgung

Die Versorgung der vielen Glätteopfer im Januar 2026 war nur durch das Zusammenspiel von Kliniken und niedergelassenen Orthopäden und Unfallchirurgen möglich. Die Politik ist gefordert, den direkten Zugang zum Facharzt im Notfall sicherzustellen und bürokratische Hürden bei der Entwicklung von Primärversorgungsmodellen zu vermeiden

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Pressekontakt BVOU:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
presse@bvou.net

 

Notaufnahmen entlasten: Ersteinschätzung, Ticket-System und Gebühr für Bagatellfälle

Gemeinsame Pressemitteilung des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU)

Mehr Struktur vor dem Gang in die Notfallversorgung
Notaufnahmen entlasten: Ersteinschätzung, Ticket-System und Gebühr für Bagatellfälle

Berlin, 3. Februar 2026: Orthopäden und Unfallchirurgen fordern im Zuge der anstehenden Notfallreform eine verbindliche Patientensteuerung vor Inanspruchnahme der Notfallversorgung. Kern ihrer Forderung ist ein Ticket-System: Nur Patientinnen und Patienten, bei denen eine digitale oder telefonische Ersteinschätzung einen akuten Behandlungsbedarf ergibt, erhalten ein Ticket für die Notaufnahme. Wer hingegen mit einer Bagatellerkrankung ohne vorherige Einschätzung eine Notaufnahme oder Notfallambulanz aufsucht, soll künftig eine Selbstzahler-Gebühr entrichten. „Notfallstrukturen müssen für diejenigen offenstehen, die medizinische Hilfe dringend benötigen – schnell und kostenfrei“, sagt Prof. Dr. Bernd Kladny, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). „Ohne Verbindlichkeit und Konsequenzen bleibt Patientensteuerung wirkungslos. Das ist keine Strafe, sondern dient der Entlastung der Notfallversorgung“, sagt Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU).

Schon lange gibt es das ungelöste Problem, dass zahlreiche Patientinnen und Patienten mit Bagatellerkrankungen direkt die Notaufnahmen aufsuchen und diese dadurch am Limit arbeiten. Das bindet dort dringend benötigte personelle und strukturelle Ressourcen. Nach Erhebungen entfallen mehr als 40 Prozent der ungesteuerten Fälle in zentralen Notaufnahmen auf das Fachgebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie1. Der Handlungsbedarf ist groß: Allein im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 13 Millionen ambulante Notaufnahmefälle gezählt2. „Schätzungen zufolge sind bis zu 39 Prozent davon medizinisch nicht dringend, viele dieser Beschwerden könnten ambulant versorgt werden. Seit vielen Jahren wissen wir, dass ungesteuerte Bagatellfälle die Notfallversorgung blockieren. Ohne verbindliche Steuerung wird es nicht zu einer wirksamen Umsetzung der Reform kommen“, sagt Prof. Dr. Sascha Flohé, stellvertretender DGOU-Generalsekretär und Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU).

Eine verbindliche Ersteinschätzung vor dem Aufsuchen von zentralen Notaufnahmen oder ambulanten Notfallzentren soll digital oder telefonisch über eine Leitstelle erfolgen und wird durch ein Ticket-System zur gezielten Patientensteuerung ergänzt. Nur bei akuten und zeitkritischen Fällen wird dabei ein Ticket für die Notaufnahme oder Notfallpraxis ausgestellt. Weniger dringliche Anliegen werden gezielt an Haus- oder Facharztpraxen weitergeleitet oder es wird zur Selbstbehandlung geraten.

„Wer dringend medizinische Hilfe braucht, darf nicht in der Warteschlange für Bagatellfälle stehen. Eine strukturierte Ersteinschätzung mit Ticket-System schafft Verlässlichkeit für Patientinnen und Patienten ebenso wie für das medizinische Personal“, sagt Matthias Träger, Vorstandsmitglied des BVOU und Notfallbeauftragter der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Wer künftig ohne vorherige Ersteinschätzung über eine Leitstelle und ohne entsprechendes Behandlungsticket eine zentrale Notaufnahme oder Notfallpraxis aufsucht, sollte eine Gebühr entrichten. Die Gebühr soll einen Lenkungseffekt haben, keinen Strafcharakter. Die DGOU und der BVOU schlagen vor, die Gebühr im Nachgang über die Abrechnung mit den Krankenkassen abzuwickeln. Kliniken und Notfallpraxen würden so vom Inkasso entlastet. Über die konkrete Ausgestaltung müsste der Gesetzgeber entscheiden.

Gebühren und Steuerungsinstrumente für nicht dringliche Notfallbehandlungen sind international erprobt

Ein Blick in andere europäische Länder zeigt, dass solche Modelle zur Lenkung von Patientinnen und Patienten beitragen können, meint Matthias Träger: „In den Niederlanden sorgt ein konsequentes Triage- und hausarztbasiertes Steuerungssystem dafür, dass nicht dringliche Fälle seltener direkt in der Notaufnahme landen. Auch in Frankreich und Schweden existieren Zuzahlungsmodelle für Notaufnahmen, die mit weiteren Steuerungsmechanismen kombiniert sind.“

Hintergrund

Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) ist eine medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft mit rund 10.400 Mitgliedern. Die DGOU vertritt die übergeordneten und gemeinsamen Interessen des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie im Bereich der Forschung und der Lehre, der Fort- und Weiterbildung, in Klinik und in Praxis sowie auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik. Die DGOU fördert die Wissenschaft im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie.

Referenzen:
1) Unfallchirurg 2019 · 122:44–52: P. Biberthaler · L. Förschner · C. Gehring · H. Trentzsch · K.-G. Kanz · S. Prückner

https://doi.org/10.1007/s00113-018-0577-5
2) Statistisches Bundesamt zur Notfallversorgung: 13 Millionen Behandlungen in Notfallambulanzen im Jahr 2024 – Statistisches Bundesamt

Streit um die Primär-Versorgung: Wer soll erste Anlaufstelle für Patienten sein?  

In den letzten Monaten wurde intensiv das „Primärarztsystem“ diskutiert, bei dem der Hausarzt für Patienten die erste Anlaufstelle vor dem Facharzt sein sollte. Doch dass eine solche Versorgungssteuerung nicht funktioniert, Hausärzte überlastet, längere Wartezeiten produziert werden und eine Einschränkung der Arztwahl bedeutet – darüber sind sich Experten im Gesundheitswesen inzwischen einig. Warum eine gelungene Patientensteuerung nicht mit einem Primär- „Arzt“, sondern nur mit einer geschickten Primär-Versorgung gelingen kann – darüber berichtet Dr. med. Helmut Weinhart, Facharzt für Orthopädie /Sportmedizin (Starnberg), Vizepräsident BVOU und 2. Vorsitzender SpiFa, auf dem 36. Jahreskongress des BVASK, der vom 30. bis 31. Januar im Düsseldorfer Medienhafen stattfindet.

In der Debatte geht es um die Umsetzung, die Finanzierung und die Sicherstellung der Qualität bei steigendem Fachkräftemangel und einem immer höheren Patientenanspruch.

Weinhart: „Trotz der Mündigkeit der Patienten brauchen wir eine vernünftige Steuerung, damit jeder zeitnah und qualitativ hochwertig vom richtigen Fach behandelt wird. Für einen banalen Hexenschuss beispielsweise braucht es keinen Orthopäden und nicht für jedes Beschwerdebild brauchen wir sofort hochwertige Bildgebung.“

Bei der Steuerung von Patientenströmen ist klar, dass digital vor ambulant vor stationär die höchsten Einsparungen bringen kann. Deshalb wird unter anderem ein Modell einer digitalen bzw. einer hybriden Steuerung zwischen digital und Fachpersonal diskutiert. In diesem Fall könnten Patienten ihre Beschwerden angeben und werden direkt an die richtigen Stellen im Gesundheitssystem gelotst.

 Innerhalb des ambulanten Systems geht es nun darum, Lösungen für eine Steuerung im Kollektivvertragssystem und/oder die Steuerung in Kombination mit „angedockten“ Facharzt-Vollverträgen zu finden, so Weinhart.

„Eine Ehrlichkeit der Politik gegenüber dem Patienten ist jedoch dringend nötig. Patienten müssen mehr Eigenverantwortung bekommen, eventuell auch mit verschiedenen Versicherungstarifen direkt zum Facharzt gehen können. Fakt ist: bei einer Steuerung der Patienten, egal durch wen, darf auch die Orthopädie nicht budgetiert werden. Eine (angeforderte) Versorgung kann nur gewährleistet werden, wenn sie zu 100 Prozent bezahlt wird“, sagt der BVASK-Experte. 

 Ein intensiver Austausch im Vorfeld einer Reform der Versorgungssteuerung ist vor allem mit denen wichtig, die täglich diese Arbeit leisten – den niedergelassenen Fachärzten. Dazu kommt, dass es einen Anreiz für die Patienten geben muss, sich steuern zu lassen.  Bei akuten spezifischen Verletzungen und Schmerzen beispielsweise, die sofort behandelt werden müssen, aber nicht in eine Notaufnahme gehören – wohin geht der Patient damit.

Quelle: BVASK

Neuer GOÄ-Entwurf: Aktueller Stand und Engagement des BVOU

Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist jetzt öffentlich auf der Webseite der Bundesärztekammer zugänglich. Es handelt sich dabei um die Fassung, die bereits am 30. April 2025 den medizinischen Verbänden, Fachgesellschaften und den Delegierten des 129. Deutschen Ärztetags in Leipzig vorgelegt und dort mit großer Zustimmung angenommen wurde.

Entwicklung und rechtlicher Status

Der jetzt vorliegende GOÄ-Entwurf wurde in enger Abstimmung zwischen der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband erarbeitet. Für operative Leistungen ist eine Abwertung im Vergleich zum ärzteeigenen GOÄ-Entwurf von 2023 festzustellen. Letztendlich ist die neue GOÄ eine hausarztzentrierte GOÄ, demzufolge sind Gesprächsleistungen und Koordinationsleistungen sehr attraktiv bewertet.

Aktuell ist diese Fassung noch nicht rechtsverbindlich. Das Bundesministerium für Gesundheit betont ausdrücklich, dass die Novellierung der GOÄ erst durch eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung sowie Beschlüsse des Bundestags und Bundesrats in Kraft treten kann.

Für Ärztinnen und Ärzte stehen umfassende Erläuterungen zur neuen GOÄ bereit, um Fragen zu beantworten und das Verständnis für die geplanten Änderungen zu fördern. Dazu hat die Bundesärztekammer eine Seite mit Fragen & Antworten veröffentlicht.

Politische Weiterentwicklung

Nach dem klaren Votum des 129. Deutschen Ärztetags für die GOÄ-Reform – wobei ein grosser Teil der abstimmungsberechtigten Delegierten gar nicht über GOÄ abrechnet – wurde der Entwurf im Juni 2025 an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken übergeben. Sie kündigte im Herbst 2025 an, einen Regelungsentwurf für Mitte 2026 vorzulegen. Bis zum Kabinettsbeschluss sind weitere Abstimmungen notwendig, anschließend folgt die Beratung im Bundestag und Bundesrat. Damit ist der lang erwartete Novellierungsprozess der GOÄ nun auch politisch offiziell angestoßen.

Stellungnahme des BVOU zum GOÄ-Entwurf:

Fachliche Beteiligung und kontinuierlicher Dialog

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) hat eigene fachliche Vorschläge in den Entstehungsprozess des GOÄ-Entwurfs eingebracht. Diese Vorschläge basieren auf den aktuellen medizinischen, technischen und versorgungsrelevanten Anforderungen der orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis.

In einem Zwischenschritt wurde 2023 ein betriebswirtschaftlich kalkulierter Entwurf einer neuen GOÄ konsentiert, der vom BVOU mitgetragen wurde. Dieser Entwurf hat die anschließende Verhandlungsrunde mit der PKV jedoch nicht überstanden. Das war einer der Gründe, weshalb eine Reihe von Abgeordneten unter der Führung eines BVOU-Vertreters diesen GOÄ-Entwurf auf dem Ärztetag 2025 abgelehnt hatte.

Unabhängig davon ist der BVOU auch weiterhin über entsprechende Arbeitsgruppen im kontinuierlichen Dialog mit der Bundesärztekammer. Für die kommenden Monate sind eine Reihe von Terminen zu Einzelkapiteln vereinbart, die Vertreter des BVOU in Abstimmung mit Vertretern der Fachgesellschaften aktiv wahrnehmen werden. Ziel ist es, durch Änderungen am aktuellen Entwurf eine sachgerechte, praxisnahe und zukunftsfähige Ausgestaltung der Gebührenordnung zu erreichen.

Transparenz im weiteren Verfahren

Es ist wichtig zu betonen, dass der öffentlich zugängliche GOÄ-Entwurf keinen abschließenden Stand darstellt. Vielmehr handelt es sich um die Version, die dem Deutschen Ärztetag vorgestellt wurde.

Die inhaltliche Weiterentwicklung und redaktionelle Bearbeitung erfolgen weiterhin in enger Zusammenarbeit zwischen Bundesärztekammer, Berufsverbänden und dem Bundesgesundheitsministerium.

Der BVOU wird sich weiterhin mit Nachdruck für die Interessen seiner Mitglieder einsetzen und auf eine gerechte Vergütung für Orthopäden und Unfallchirurgen hinarbeiten wobei realistischer Weise nur einzelne grobe Fehler korrigiert werden können. Wir werden nach Abschluss der Gespräche über die Weiterentwicklung der GOÄ berichten.

Aktive Mitgestaltung durch den BVOU

Der BVOU begleitet diesen Reformprozess auch zukünftig aktiv und konstruktiv, um eine leistungsgerechte, transparente und zukunftsfähige Gebührenordnung für Orthopädinnen, Orthopäden und Unfallchirurginnen sowie Unfallchirurgen sicherzustellen.

Wir sind zuversichtlich, noch einige relevante Änderungen am aktuellen GOÄ-Entwurf einbringen zu können.

Schulungsangebote des BVOU

Sobald der Entwurf der neuen GOÄ einen absehbar finalisierten oder konsentierten Stand erreicht hat, werden wir unseren Mitgliedern GOÄ-Schulungen anbieten. Dort werden sowohl renommierte Experten als auch unsere Verhandlungsführer zu den Einzelkapiteln referieren.

Es ist unser Ziel, alle unsere Mitglieder vor Inkrafttreten der neuen GOÄ fit für deren Einsatz zu machen.

Ob die Einführung der neuen GOÄ bereits im Jahr 2027 erfolgen wird, ist momentan noch nicht absehbar. Wir gehen davon aus, dass sie sicher im Jahr 2028 in Kraft treten wird.

Dr. Johannes Flechtenmacher (Schatzmeister)                                     

Dr. Jörg Ansorg ( Geschäftsführer)

 

Weitere Informationen

  1. Veröffentlichung des Entwurfs der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
    https://www.bvou.net/veroeffentlichung-des-entwurfs-der-gebuehrenordnung-fuer-aerzte-goae/
  2. Entwicklung und Ausblick zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) seit Herbst 2024
    https://www.bvou.net/entwicklung-und-ausblick-zur-novellierung-der-gebuehrenordnung-fuer-aerzte-goae-seit-herbst-2024/

Orthinform-News für die eigene Praxishomepage

Das Gesundheitsportal Orthinform wird vom BVOU mit dem Ziel betrieben, ein geschlossenes Gemeinschaftsbild zu vermitteln und das Leistungsspektrum der deutschen Orthopädie und Unfallchirurgie in Praxis und Klinik umfassend abzubilden. Patientinnen und Patienten finden wertvolle Informationen zu Gesundheit und Krankheiten des Bewegungsapparates und können die passende ärztliche Betreuung in ihrer Nähe finden.
Orthinform ist das Mitmachportal aller BVOU-Mitglieder. Jede und jeder Einzelne kann die Gemeinschaft durch die simple Aktualisierung des eigenen Profileintrags stärken und profitiert unmittelbar von der regionalen Aufmerksamkeit, die damit verbunden ist. Orthinform wird monatlich von über 200.000 Besucherinnen und Besuchern frequentiert, die Informationen zur Gesundheit und über Krankheiten des Bewegungsapparates und Behandelnde sowie zu Ärztinnen und Ärzten in O & U suchen.

News-Widget für die Praxishomepage

Neben dem Chatbot OrthoChat können bereits seit langem die neuesten Beiträge von Orthinform in die eigene Web­seite einfließen. Das funktioniert ähnlich unkompliziert wie die Aufschaltung des Chatbots in die Praxishomepage. Unter dem Menüpunkt „News-Widget“ können die Parameter für die Darstellung der News-Beiträge festgelegt werden, beispielsweise wie viele Einträge in einer Zeile nebeneinander abgebildet werden sollen. Außerdem können Themen ausgewählt werden, aus denen sich die neuen Beiträge zusammensetzen sollen. So lassen sich genau die Spe­zialisierungen heraus­picken, die mit der eigenen Praxis oder Klinik assoziiert werden sollen. Nach dem Klick auf „Speichern“ wird auch hier wieder ein Stück ­HTML-Code generiert, das selbst oder durch die Homepagebetreuung in die Praxiswebseite eingebaut werden kann. Unmittelbar danach werden dann automatisch die neuesten Beiträge von Orthinform auf der eigenen Webseite eingeblendet.

Im Menü finden Sie die Option zur Einbindung des News-Widgets

Beide Widgets bieten Links zur vertiefenden Recherche auf Orthinform. Dabei werden übrigens die Expertenempfehlungen bei den verlinkten Artikeln ausgeblendet. Die Sorge, dass Patientinnen und Patienten und Interessenten durch Orthinform abgelenkt oder an andere Kolleginnen und Kollegen in der Region vermittelt werden, ist überflüssig. Insofern können die neuen Widgets problemlos zur Erweiterung der Funktionalität der eigenen Webseite eingesetzt werden – für BVOU-Mitglieder natürlich kostenfrei.

Schlüssel zur Digitalpräsenz: ein gepflegtes Orthinform-ProfilVoraussetzung für die regionale Expertenempfehlung ist das vollständig ausgefüllte Orthinform-Profil, das zur klinischen Expertise auch ein Bild der jeweiligen Fachärztin beziehungsweise des Facharztes enthalten sollte. Fehlen diese Informationen, fehlen die kompletten Einträge in den Suchergebnissen. Das persönliche Arztprofil auf Orthinform kann jederzeit aktualisiert werden . Mitglieder loggen sich dafür bei Orthinform mit denselben Daten ein, wie bei BVOU.net oder in der BVOU-Mitgliederapp. Im Profil können die Spezialisierungen aufgelistet werden:

Marketing für Praxis und Klinik: Chatbot auf Orthinform

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Orthinform-Chatbot auf der eigenen Praxishomepage nutzen

Im vergangenen Jahr wurde Orthinform um den KI-gestützten Chatbot „Ortho­Chat“, der ausschließlich mit vom BVOU kuratierten Qualitätsinformationen trainiert wurde, erweitert. OrthoChat informiert über Gesundheit und Krankheit rund um den Bewegungsapparat, beantwortet Fragen und hält Empfehlungen und Tipps, wie Verletzungen und Erkrankungen vermieden werden können, bereit. Natürlich werden auch Auskünfte über die Diagnostik und Therapie von Erkrankungen, und welche Optionen dem Facharzt für O & U in konservativer und operativer Therapie zur Verfügung stehen, gegeben. OrthoChat spricht 50 Sprachen und kann von BVOU-Mitgliedern zur Patientenauf­­klä­rung eingesetzt werden. Monatlich nutzen derzeit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besucher der Webseite den Chatbot.

Ab sofort kann der Chatbot in die Praxiswebseite integriert und Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen zur persönlichen Information und weiteren Beratung angeboten werden. Dazu muss auf den neuen Me­nü­­eintrag „Chat-Widget“ geklickt werden. Nach der Eingabe der  Webadresse wird ein Stück HTML-Code generiert, das in den eigenen Webauftritt aufgenommen werden kann. Danach taucht auf jeder Seite, die diesen Code enthält, Ortho­Chat auf.

Zum Orthinform-Login

Schlüssel zur Digitalpräsenz: ein gepflegtes Orthinform-Profil

Voraussetzung für die regionale Expertenempfehlung ist das vollständig ausgefüllte Orthinform-Profil, das zur klinischen Expertise auch ein Bild der jeweiligen Fachärztin beziehungsweise des Facharztes enthalten sollte. Fehlen diese Informationen, fehlen die kompletten Einträge in den Suchergebnissen.Das persönliche Arztprofil auf Orthinform kann jederzeit aktualisiert werden. Mitglieder loggen sich dafür bei Orthinform mit denelben Daten ein, wie bei BVOU.net oder in der BVOU-Mitgliederapp. Im Profil können die Spezialisierungen aufgelistet werden:
  • Behandlungsschwerpunkte,
  • behandelte Körperregionen,
  • behandelte Krankheiten,
  • diagnostische Schwerpunkte,
  • eingesetzte Therapiemethoden.

Weiterhin kann über Sprechstundenzeiten informiert und angegeben werden, welche Patientenklientel behandelt wird (Krankenkasse, privat etc.). Auch Links zu Social-Media-Profilen sowie zur Online-Terminvergabe (z. B. Doctolib, samedi etc.) können hier verankert werden. Alle Angaben werden automatisch zu einem ansehnlichen Arztprofil auf Orthinform zusammengeführt. Unter dem Menüpunkt „Profil+ bearbeiten“ können ergänzend weitere Bilder, Videos und Texte hochgeladen werden, um die Praxis oder Klinik noch näher zu beschreiben.

Sollte in einer Praxis oder Klinik ein Ärzteteam arbeiten, macht es Sinn, die Profile aufeinander abzustimmen. Sie sollten möglichst unterschiedliche Expertisen und Behandlungsschwerpunkte setzen, damit die Praxis oder Klinik als Ganzes unter möglichst vielen Stichwörtern gefunden wird.

Arbeiten mehrere Kolleginnen und Kollegen in einer Institution und sind alle mit einem Profil auf Orthinform präsent, kann zusätzlich ein Profil der Institution erstellt werden. Dort wird die Gesamtexpertise der Einrichtung vorgestellt.

Im Menü finden Sie die Option zur Einbindung des Chat-Widgets

Kooptierung von Dr. Anna-Katharina Doepfer in den SpiFa-Vorstand

Am 22. Januar 2026 hat der Vorstand des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) Frau Dr. Anna-Katharina Doepfer, Vizepräsidentin des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU), in den Vorstand kooptiert.
Diese Entscheidung erfolgte in der jüngsten Vorstandssitzung und steht im Zeichen des gemeinsamen Ziels, die Arbeit des SpiFa kontinuierlich weiterzuentwickeln und die fachliche wie auch personelle Breite der Fachärzteschaft im Führungsgremium angemessen abzubilden.

Frau Dr. Doepfer bringt als Vertreterin eines modernen fachärztlichen Selbstverständnisses nicht nur umfassende Expertise in Orthopädie und Unfallchirurgie mit, sondern auch fundierte berufspolitische Erfahrung, strategisches Denken und eine hohe kommunikative Kompetenz. Der Vorstand ist überzeugt, dass ihre Mitwirkung eine wertvolle Bereicherung für den SpiFa darstellt und die interdisziplinäre Perspektive des Verbandes weiter stärkt.
Ein besonderer Höhepunkt ist, dass Frau Dr. Doepfer bereits am 12. Januar 2026 in der zweiten Sitzung der SpiFa-Zukunftskommission zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde. Diese Funktion unterstreicht die inhaltliche Passung ihrer Kooptierung und setzt ein deutliches Signal für eine zukunftsorientierte, generationenübergreifende und innovative Weiterentwicklung des Verbandes.

Im Hinblick auf die kommenden Jahre betont der Vorstand, dass die Förderung der fachärztlichen Vielfalt sowie einer ausgewogenen Geschlechter- und Altersstruktur in den Gremien ein zentrales Anliegen bleibt. Dies wird nicht als formales Ziel verstanden, sondern als Ausdruck einer lebendigen, repräsentativen und handlungsfähigen Fachärzteschaft. Frau Dr. Doepfer verkörpert diese Haltung in besonderer Weise.
Der Vorstand blickt der weiteren Zusammenarbeit mit Frau Dr. Doepfer mit großer Freude entgegen und ist überzeugt, mit dieser Entscheidung einen wichtigen Impuls für die Zukunft des SpiFa gesetzt zu haben.

Quelle: SpiFa

Veröffentlichung des Entwurfs der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Der Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist ab sofort öffentlich. Es handelt sich um die identische Fassung, die bereits am 30.04.2025 den Verbänden, Fachgesellschaften sowie den Abgeordneten des 129. Deutschen Ärztetags in Leipzig vorgelegt und dort mit großer Zustimmung angenommen wurde.

Der Entwurf entstand in enger Zusammenarbeit zwischen der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband und ist derzeit nicht rechtsverbindlich. Das Bundesministerium für Gesundheit weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Novellierung der GOÄ erst durch eine Verordnung der Bundesregierung rechtskräftig wird.

Umfassende Erläuterungen zur neuen GOÄ stehen ebenfalls bereit, um mögliche Verständnisfragen bei Ärztinnen und Ärzten zu beantworten.

Nach dem eindeutigen Votum des 129. Deutschen Ärztetags für die GOÄ-Reform wurde der Entwurf im Juni 2025 an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken übergeben. Im Herbst 2025 kündigte sie öffentlich an, einen Regelungsentwurf für Mitte 2026 vorzulegen. Bis zum Kabinettsbeschluss sind weitere Abstimmungen erforderlich, anschließend steht die Beratung im Bundesrat an.

Mit diesen Entwicklungen ist der lange erwartete Novellierungsprozess der GOÄ nun auch politisch offiziell auf den Weg gebracht worden.

Ist die Lebenserwartung allein ein guter Indikator zum Vergleich von Gesundheitssystemen?

Deutschland hat bezogen auf das BIP das teuerste Gesundheitssystem der EU und auch international trennen uns lediglich die USA vom ersten Platz. Trotzdem haben einige Länder mit geringeren Gesundheitsausgaben eine höhere Lebenserwartung. Vorschnell wird allein daraus oft geschlussfolgert, dass unser Gesundheitssystem schlecht sei und es dafür nicht mehr Finanzmittel benötige; Restrukturierungen wie verbesserte intersektorale Zusammenarbeit und Digitalisierung reichten allemal aus. Doch der Vergleich der Lebenserwartung allein ermöglicht nicht automatisch einen Vergleich der Qualität von Gesundheitssystemen, da diese von zahlreichen weiteren Faktoren abseits der Gesundheitsversorgung abhängt.

Wie schneidet Deutschland in anderen Bereichen, die die Lebenserwartung ebenfalls beeinflussen, ab?

Die Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) veröffentlicht in regelmäßigen Abständen gesundheitsbezogene Statistiken. Die im Folgenden wiedergegebenen Daten entstammen größtenteils den OECD Health statistics 2025, die in der Regel Daten der Vorjahre betrachten. Die Lebenserwartung eines Neugeborenen in Deutschland beträgt demnach aktuell 81,1 Jahre und liegt damit genau im Durchschnitt der OECD-Staaten. Bei den Gesundheitsausgaben pro Kopf liegt die BRD mit knapp 9.400 US-Dollar ebenso wie bei den Gesundheitsausgaben bezogen auf das BIP (12,3%) jedoch deutlich über dem Durchschnitt (5.967 USD; 9,3%). Gleichzeitig liegen Länder mit deutlich günstigeren Gesundheitssystemen wie beispielsweise Spanien bei der Lebenserwartung weit vorne (5.346 USD; 84 Jahre).

Grundsätzlich haben reiche Länder größtenteils einige Standards gemeinsam, die ihnen einen Vorsprung gegenüber Entwicklungsländern verschaffen: niedrige Kindersterblichkeit sowie Zugang zu sauberem Trinkwasser, sanitären Anlagen und andere hygienische Aspekte. Etablierte Demokratien profitieren zudem oft von politischer Stabilität, damit von weniger Kriminalität und Gewaltopfern.

Interessanter wird es, wenn man in Richtung Lebensstil blickt, da hier die Unterschiede zwischen den Industrienationen größer sind. Der OECD-Durchschnitt beim Anteil der Bevölkerung, der übergewichtig ist liegt bei 19%. Deutschland schneidet hier mit nur 16,7% gut ab, allerdings schaffen es trotzdem einige Staaten wie Italien, Frankreich oder Spanien bessere Quoten zu erzielen.

14,6% der deutschen Bevölkerung rauchen täglich. Damit bewegt sich die BRD in dieser Hinsicht nah am OECD-Durchschnitt von 14,8%. Raucherquoten sind in Deutschland bereits seit mehreren Jahren gesunken. Dennoch gibt es in dieser Kategorie noch viel Verbesserungspotential, da Nationen wie die USA, Mexiko und Kanada Quoten zwischen 8% und 8,7% erzielen konnten.

Deutlich negativer steht die BRD mit 10,6 Litern reinem Alkohol pro Person und Jahr beim Alkoholkonsum im Rampenlicht. Der OECD-Durchschnitt ist mit 8,5 Litern deutlich niedriger. Zu den wenigen Nationen, die hier noch schlechter abschneiden gehören größtenteils osteuropäische Länder wie Rumänien, Tschechien, Bulgarien oder Lettland.

In puncto Luftverschmutzung schafft es die Bundesrepublik nur leicht besser als der Durchschnitt abzuschneiden. Zu den besten in dieser Kategorie gehören vor allem nordische Länder wie Finnland, Island und Schweden.

Die Suizidrate ist in Deutschland mit 9,7 pro 100.000 Einwohnern leicht niedriger als der Durchschnitt von 10,7 pro 100.000 Einwohnern.

Mit 3,4 Verkehrstoten je 100.000 Einwohnern schneidet Deutschland laut statistischem Bundesamt besser als der EU-Durchschnitt (4,5 pro 100.000 Einwohner) ab.

Auch in Sachen Gesundheitsversorgung offenbart die OECD interessante Statistiken. In Deutschland haben wie in vielen anderen OECD-Staaten 100% der Bevölkerung Anspruch auf einen Kernsatz von Gesundheitsleistungen. 81% der Deutschen gaben an, mit der Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung zufrieden zu sein. Nur 0,8% gaben an, ungedeckten Bedarf an eigentlich notwendiger medizinischer Versorgung gehabt zu haben. Hier gehört Deutschland neben Tschechien und den Niederlanden zu den besten der Welt, der OECD-Durchschnitt liegt bei 3,4%. Niedrigschwelligen Zugang zu ambulanter haus- und fachärztlicher Versorgung mit vergleichsweise kurzen Wartezeiten kann man durchaus auch als Qualitätsindikator für Gesundheitssysteme werten.

Pro 100 Einweisungen von mindestens 45 Jahre alten Personen wegen eines akuten Myokardinfarkts starben in Deutschland 7,9 innerhalb der ersten 30 Tage. Das ist schlechter als der OECD-Durchschnitt von 6,5. Besser sieht es bei der 30 Tages Mortalität nach einem ischämischen Schlaganfall aus. Hier schneidet die BRD positiv im Vergleich zum Durchschnitt ab (7 vs. 7,7).

Im präventiven Bereich lässt Deutschland zu wünschen übrig. So lassen laut OECD beispielsweise deutsche Frauen im Alter von 50-69 Jahren unterdurchschnittlich häufig Mammographiesceenings durchführen. Auch bei Screenings auf Zervixkarzinome liegt Deutschland unter dem Durchschnitt. Während die Masernimpfquote noch überdurchschnittlich ist, ließen sich nur 89% aller impfberechtigten Kinder in Deutschland dreifach gegen Diphterie, Tetanus und Pertussis impfen. Der OECD-Durchschnitt liegt bei 93%. Außerdem ließen sich nur 40% der mindestens 65 Jahre alten Deutschen gegen Influenza impfen, der OECD-Durchschnitt lag bei 51%.

Mit 7,7 Krankenhausbetten, 4,7 Ärzten und 12,2 Krankenschwestern pro 1.000 Einwohnern und 74 Großgeräten wie CT, MRT und PET, pro 1.000.000 Einwohnern liegt Deutschland in all diesen Bereichen über dem Durchschnitt. Im Bereich Krankenhausbetten liegt der OECD-Durchschnitt bei gerade einmal 4,2 pro 1.000 Einwohnern. Einige Länder, darunter Schweden, Spanien und Italien schaffen es mit einer noch geringeren Anzahl an Krankenhausbetten (1,9; 2,9; 3 pro 1.000 Einwohner) auf eine mehr als zwei Jahre höhere Lebenserwartung als Deutschland (83,4; 84; 83,5 Jahre). Nicht zuletzt deshalb wird in Deutschland eine Anpassung der Zahl der Krankenhausbetten an den europäischen Standard gefordert, wo dieser noch nicht erreicht ist. Besonders naheliegend scheint dieser Gedanke außerdem, wenn man bedenkt, dass die OECD Deutschland mit 810 vermeidbaren Krankenhausaufenthalten pro 100.000 Einwohnern deutlich über dem Durchschnitt von 473 listet, was Ambulantisierungspotential nahelegt. Der Vergleich mit anderen Ländern legt nahe, dass eine gleichzeitige Reduktion beider Indikatoren eventuell zur Kosteneinsparung beitragen könnte, ohne die Lebenserwartung in Deutschland negativ zu beeinflussen.

Übrigens besonders interessant für unser Fachgebiet: unter den Ländern mit verfügbaren Daten war Deutschland im Jahr 2023 laut OECD mit 351 Hüftendoprothesen pro 100.000 Einwohnern auf Platz 1 und bei Knieendoprothesen mit 268 pro 100.000 Einwohnern auf dem zweiten Platz hinter der Schweiz.

Der Bericht offenbart: es gibt diverse Erklärungen, weshalb in Deutschland die Lebenserwartung nicht proportional zu den Gesundheitsausgaben ansteigt. In einigen Bereichen schneidet die Bundesrepublik nur durchschnittlich oder sogar schlechter als viele andere Nationen ab. Wenn Deutschland seine Lebenserwartung steigern will, könnte Prävention einen bedeutenden, verbesserungsfähigen Faktor darstellen. Simple Lebensstiländerungen wie Adipositas, Alkohol- und Tabakkonsum zu reduzieren könnten bereits einen wesentlichen Einfluss auf die Lebenserwartung haben.

Grundsätzlich ist der internationale Vergleich von Gesundheitssystemen aufgrund deutlicher struktureller Unterschiede immer schwierig. Wahrscheinlich ist das deutsche Gesundheitssystem aber gar nicht so schlecht, wie man ihm manchmal unterstellt. Wer einmal im fernen Ausland war, versteht, warum jeder bei ernsten Gesundheitsproblemen sehr schnell wieder hierher zur Versorgung zurückkommt. Selbst wenn die Lebenserwartung in irgendeiner Form Rückschlüsse auf die Qualität des Gesundheitswesens zulassen sollte, erlaubt der Indikator Lebenserwartung keine Rückschlüsse darauf, ob das Gesundheitssystem in Gänze weniger gut funktioniert oder welche Teile bzw. Sektoren des Gesundheitswesens besonders gut oder schlecht funktionieren. Interessant wären wissenschaftliche Untersuchungen dazu, in welcher Gewichtung die vorgenannten Faktoren und insbesondere einzelne Teilbereiche eines Gesundheitswesens auf die Überlebensraten einstrahlen. Dies wäre gerade auch in Bezug auf aktuelle gesundheitspolitische Entscheidungen zu einem Primärarztsystem oder dem direkten Facharztzugang gerade auch in Bezug auf das Fachgebiet O&U, interessant. Wer sich für weitere gesundheitsbezogene Statistiken interessiert, findet diese auf der Webseite der OECD.

Leopold Braun
Tübingen

Umfrage zur Nutzung von KI-Chatbots

Das Universitätsklinikum Freiburg führt in Zusammenarbeit mit dem Else Kröner Fresenius Zentrum (EKFZ) für Digitale Gesundheit an der TU Dresden diese kurze, anonyme Umfrage durch. Ziel ist es, die tatsächliche Nutzung in Klinik und Praxis abzubilden. Ihre Antworten liefern die notwendige Datengrundlage, um Entscheidungsträgern Argumente für die Bereitstellung offizieller Zugänge und sinnvoller Rahmenbedingungen an die Hand zu geben.

Teilnahmevoraussetzungen: Diese Umfrage richtet sich ausschließlich an Ärztinnen und Ärzte mit Berufserlaubnis in Deutschland. Der Zugangslink wurde nur über Fachgesellschaften, ärztliche Vereinigungen und Kliniken distribuiert. Wir bitten Sie, die Umfrage nur auszufüllen, wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen.