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Digitalisierung im Gesundheitswesen: BVOU begrüßt Fortschritte, warnt aber vor zentralen Eingriffen in Praxisabläufe

Berlin, 13. Mai 2026 – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) begrüßt die Digitalisierungsfortschritte des GeDIG, warnt jedoch eindringlich vor massiven Eingriffen in die ärztliche Berufsfreiheit und Praxisautonomie durch die geplanten Regelungen zu zentraler Terminvergabe und Krankenkassenzugriff auf Praxisabläufe und Patientendaten. Die Kombination aus §370c und §345a SGB V gefährdet die freie ärztliche Berufsausübung und die Qualität der Versorgung – insbesondere in der Orthopädie und Unfallchirurgie.

Während der Verband die zahlreichen positiven Ansätze des Gesetzes ausdrücklich anerkennt, sieht er in den geplanten Regelungen zur zentralen Terminvergabe und Krankenkassenzugriff auf Praxisabläufe und Patientendaten erhebliche Risiken für die ärztliche Berufsfreiheit, die Praxisautonomie und die Versorgungsqualität. „Wir begrüßen die Chancen der Digitalisierung für unsere Patientinnen und Patienten. Aber die Hoheit über die Terminvergabe und die Organisation unserer Praxen ist unverzichtbar für eine hochwertige, sichere und individuelle Versorgung – gerade in der Orthopädie und Unfallchirurgie. Zentralistische Eingriffe und der Zugriff der Krankenkassen auf unsere Abläufe und Patientendaten gefährden die freie ärztliche Berufsausübung und das Vertrauensverhältnis zum Patienten. Das GeDIG muss an diesen Punkten dringend nachgebessert werden“, stellt Dr. Helmut Weinhart, Vorstandssprecher des BVOU klar.

Fortschrittliche Digitalisierungsmaßnahmen: Chancen für Orthopädie und Unfallchirurgie

Der BVOU begrüßt ausdrücklich die im GeDIG vorgesehenen Maßnahmen zur Modernisierung des Gesundheitswesens. Dazu zählen:

  • Erweiterte Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Forschung und KI-Anwendungen: Dies eröffnet neue Möglichkeiten für die Versorgungsforschung, die Entwicklung innovativer Behandlungsmethoden und die datenbasierte Patientenversorgung in der Orthopädie und Unfallchirurgie.
  • Förderung der Telemedizin: Insbesondere für die Nachsorge, Verlaufskontrolle und Rehabilitation bietet die Telemedizin erhebliche Vorteile für Patientinnen und Patienten.
  • Förderung der digitalen Kommunikation zwischen ambulanter und stationärer Versorgung: KIM und TI-Messengern lösen Fax und Post endgültig ab.
  • Verpflichtende Einführung von E-Rezept, E-Überweisung und eAU: Diese Maßnahmen vereinfachen die Verordnung und Kommunikation und entlasten die Praxen im Alltag.
  • Digitale Ersteinschätzung als Steuerungsinstrument: Damit wird eine bessere Steuerung nach Dringlichkeit ermöglicht, die Patienten schneller an die für sie passenden Versorgungsebene vermittelt.
  • Verbindliche Interoperabilitätsstandards: Sie erleichtern die Integration digitaler Anwendungen in die Praxisabläufe und fördern Innovationen.

„Digitale Innovationen verändern Orthopädie und Unfallchirurgie nachhaltig. Versorgungsqualität und Patientensicherheit müssen bei diesen Entwicklungen an erster Stelle stehen. Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie begleitet diesen Wandel aktiv mit Expertise in einem eigenen Referat, um digitale Innovationen praxisnah, sicher und zum Nutzen von Patientinnen und Patienten in den medizinischen Alltag zu integrieren. Das ist Patientenorientierung im besten Sinne“, so Professor Tobias Renkawitz, BVOU-Vizepräsident und Referatsleiter Digitalisierung im Berufsverband.

Zentrale Kritikpunkte: §370c und §345a SGB V gefährden Praxisautonomie und ärztliche Schweigepflicht

  • 370c SGB V – Regulierung von Online-Terminplattformen

Der Entwurf sieht vor, dass die Bundesmantelvertragspartner (KBV und GKV-Spitzenverband) eine zentrale digitale Terminplattform aufbauen und betreiben. Alle Anbieter von Online-Terminbuchungsplattformen müssen sich zertifizieren lassen und ihre Systeme an diese Plattform anbinden.

Der BVOU kritisiert:

  • Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit und Praxisautonomie (Art. 12 GG): Die Terminvergabe ist integraler Bestandteil medizinischer Prozesse und Praxisorganisation. Zentrale Vorgaben und technische Regulierungen bedeuten einen tiefen Eingriff in die freie Berufsausübung und führen zu einem Autonomieverlust der Praxen.
  • Bürokratische Belastung: Neue Dokumentations- und Nachweispflichten binden knappe Ressourcen und verschärfen den Personal- und Kostendruck zulasten der Behandlungszeit.
  • Digitalisierungsbremse und Funktionsverlust: Die tiefgreifende Regulierung gefährdet die Integration entlastender Funktionen wie Erinnerungen, Wartelisten, Anamnese- und Dokumentenaustausch sowie die Nutzerfreundlichkeit und Innovationsdynamik.
  • 345a SGB V – Versorgungseinstieg über die ePA

Versicherte sollen künftig über die ePA-App ihrer Krankenkasse direkt in die ambulante Versorgung einsteigen können. Krankenkassen erhalten damit potenziell direkten Zugriff auf die Terminvergabe in den Praxen und können ePA-Daten zur gezielten Patientensteuerung nutzen.

Der BVOU warnt:

  • Direkter Eingriff in die Praxisautonomie: Die Steuerung der Versorgung durch Krankenkassen untergräbt die Unabhängigkeit der Praxen.
  • Gefahr einer „kassengesteuerten Medizin“: Krankenkassen erhalten direkten Einfluss auf die Terminvergabe – ein Einstieg in eine staatlich verwaltete Versorgungssteuerung.
  • Gefährdung der ärztlichen Schweigepflicht: Die erweiterten Zugriffsrechte der Kassen auf bislang geschützte Patientendaten bedrohen die Vertraulichkeit der Arzt-Patienten-Beziehung.

Spezifische Herausforderungen für Orthopädie und Unfallchirurgie

Gerade in der Orthopädie und Unfallchirurgie ist das Terminmanagement besonders komplex: Akute Traumaversorgung, postoperative Nachsorge, diagnostische Verfahren, Rehabilitationskontrolle und elektive Sprechstunden erfordern jeweils unterschiedliche personelle, technische und zeitliche Ressourcen. Eine zentrale, fremdgesteuerte Terminvergabe ist hier nicht nur organisatorisch problematisch, sondern birgt auch klinische Risiken für die Patientensicherheit.

Breiter Konsens in der Ärzteschaft: Kritik von KBV und Virchowbund

Der BVOU steht mit seiner Kritik nicht allein: Bereits im November 2024 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die zentralen Steuerungs- und Regulierungsansätze des GDAG-Vorgängers als massiven Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit und Praxisautonomie abgelehnt. Der Virchowbund hat am 7. Mai 2026 den GeDIG-Entwurf scharf kritisiert und mit dem Satz „Meine Praxis gehört mir, meine Termine gehören mir!“ (Dr. Dirk Heinrich) die Sorgen der niedergelassenen Ärzteschaft auf den Punkt gebracht. Am 18. Mai 2026 findet eine Anhörung der Verbände statt – jetzt ist der Zeitpunkt für eine grundlegende Korrektur.

Forderungen des BVOU

Der BVOU fordert den Gesetzgeber auf, die §§ 370c und 345a SGB V grundlegend zu überarbeiten. Notwendig sind:

  • Erhalt der Praxisautonomie bei der Terminvergabe: Keine zentrale Steuerung, sondern freiwillige, praxisnahe und anreizbasierte Lösungen.
  • Strikter Datenschutz und Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht: Kein direkter Zugriff der Krankenkassen auf individuelle Termine oder ePA-Daten zur Versorgungssteuerung.
  • Stärkung der ärztlichen Berufsfreiheit: Die Terminvergabe muss integraler Bestandteil der freien ärztlichen Berufsausübung bleiben.

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Pressekontakt BVOU:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106-108
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GKV-BSSG: Wegfall von mindestens 46 Millionen Facharztterminen

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) warnt eindringlich vor den dramatischen Folgen des geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Wird der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form beschlossen, werden im kommenden Jahr mindestens 46 Millionen Facharzttermine ersatzlos wegfallen. Leidtragende sind die gesetzlich Versicherten, die sich auf deutlich längere Wartezeiten und eine spürbar schlechtere fachärztliche Versorgung einstellen müssen.

Mit der geplanten Streichung der extrabudgetären Vergütung für offene Sprechstunden und kurzfristig vermittelte Facharzttermine entzieht die Bundesregierung den Facharztpraxen die wirtschaftliche Grundlage für zusätzliche Versorgungsangebote. Gleichzeitig sollen die Praxen weiterhin denselben Versorgungsumfang leisten. Für den SpiFa, ist klar: Das sind faktisch Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte durch die Hintertür.

Die Folgen treffen Patientinnen und Patienten unmittelbar. Offene Sprechstunden werden reduziert, kurzfristige Termine verschwinden und die Wartezeiten auf fachärztliche Behandlungen werden massiv ansteigen. Besonders betroffen sind chronisch Kranke, ältere Menschen und Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf.
„Die Bundesregierung spart auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten. Wenn Leistungen nicht mehr finanziert werden, können sie schlicht nicht mehr in bisherigem Umfang angeboten werden. Mindestens 46 Millionen Facharzttermine werden dadurch im kommenden Jahr ersatzlos wegfallen. Das ist ein massiver Eingriff in die medizinische Versorgung gesetzlich Versicherter, auch wenn die Bundesregierung anderes behauptet“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich.

Als Stimme von rund 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten weist der SpiFa nachdrücklich darauf hin, dass bereits heute Leistungen in erheblichem Umfang ohne ausreichende Vergütung erbracht werden. Dadurch trägt die Fachärzteschaft bereits jetzt Milliardenbeträge zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung bei.
Der Verband fordert den Deutschen Bundestag daher auf, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Konkrete Vorschläge seitens der Fachärzteschaft liegen hierzu vor.

Quelle: SpiFa

KBV: Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik erfordert einnahmenorientiertes Leistungsangebot

Mit dem Spargesetz zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verfolgt
die Bundesregierung eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik. Die Vergütungszuwächse dürfen demnach den Anstieg der Grundlohnrate und damit der Einnahmen der  Krankenkassen nicht übersteigen. Konkret heißt das: Alle Untersuchungen und Behandlungen werden gedeckelt, auch solche, die bislang extrabudgetär und damit
ohne Mengenbegrenzung in voller Höhe bezahlt werden, zum Beispiel ambulante  Operationen und Früherkennungsuntersuchungen. Außerdem sollen zahlreiche Leistungen in der ambulanten Versorgung nicht mehr vergütet werden.

Rund 2,7 Milliarden Euro weniger nur für 2027

Allein im nächsten Jahr sollen nach den Plänen des Bundesministeriums für Gesundheit rund 2,7 Milliarden Euro weniger für die ambulante Versorgung gesetzlich  krankenversicherter Patientinnen und Patienten zu Verfügung stehen, wenn das
Gesetz so kommt. Damit erhöht sich das Finanzdefizit im ambulanten Bereich noch einmal um rund fünf Prozent.

Schon heute werden viele Untersuchungen und Behandlungen nicht bezahlt. Über 40 Millionen Termine erbringen Fachärztinnen und Fachärzte ohne Vergütung.
Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeutinnen werden sich auf die neuen Kürzungen einstellen und ihre
Tätigkeit anpassen müssen, um ihre Praxen wirtschaftlich führen und langfristig erhalten zu können. Denn sie können nur das für die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten
ausgeben, was die Krankenkassen zur Verfügung stellen.

Finanzvolumen reicht für diese Behandlungsfälle

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigung (KVen) Berechnungen zur Fallzahlentwicklung der unterschiedlichen Fachgruppen erstellt. Diese zeigen, wie viele Patientinnen und Patienten künftig maximal  versorgt werden können und wie viele Patientinnen und Patienten die Praxen mindestens versorgen müssen. Letztere Darstellung bezieht sich auf die gesetzliche und bundesmantelvertragliche Vorgabe, dass Ärzte und Psychotherapeuten mindestens 25 Sprechstunden in der Woche für GKV-Versicherte anbieten müssen.

Vergleicht man diese Werte mit der Anzahl der Patientinnen und Patienten, die in den Praxen versorgt werden, zeigt sich die leistungsbeschränkende Wirkung der geplanten gesetzlichen Regelungen: Die Anzahl der nicht bezahlten Behandlungsfälle summiert sich im kommenden Jahr auf rund 46 Millionen. Würden die Ärzte und Psychotherapeuten ihre Sprechzeiten auf 25 Wochenstunden reduzieren, fielen rund 169 Millionen Behandlungsfälle weg. Hinter jedem Behandlungsfall steht ein Patient oder eine Patientin, die in einem Quartal einen Haus- oder Facharzt ein- oder mehrmals aufsucht.

Die in dem Dokument dargestellten Fallzahlen basieren auf den Ergebnissen der KBV-Abrechnungsstatistik für das erste Quartal 2025. Eingeflossen sind die Daten von Ärzten und Psychotherapeuten mit einem vollen Versorgungsauftrag. Für die Darstellung der Fälle, für die das bereitgestellte Finanzvolumen reicht, wurden die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen für das nächste Jahr berücksichtigt. Die aufgeführten Fallzahlen für die mindestens zu leistenden 25 Sprechstunden pro Woche sind ein bundesweiter Durchschnitt und dienen als Richtwert.

Quelle: KBV

GKV-BSSG: Die Versorgung unserer Patienten steht auf dem Spiel – handeln Sie jetzt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BSSG) verabschiedet. Was als Entlastung der Beitragszahlenden verkauft wird, ist in Wahrheit ein tiefgreifender Systemeingriff mit weitreichenden Folgen für die gesamte ambulante fachärztliche Versorgung in Deutschland – und damit unmittelbar für die Orthopädie und Unfallchirurgie.

Das müssen wir klar benennen: Was als Beitragssatzstabilisierung verkauft wird, ist faktisch die Reduktion des für unsere Patientinnen und Patienten verfügbaren Versorgungsumfangs. Der GKV-BSSG markiert einen Paradigmenwechsel – weg von Wettbewerb, Innovation und Ambulantisierung, hin zu Budgetierung, Regulierung und Staatsmedizin.

Was dieses Gesetz für unsere Patientinnen und Patienten bedeutet

Komplette Budgetierung der fachärztlichen Versorgung

Die gesamte fachärztliche Versorgung unterliegt künftig einer kategorischen Budgetierung. Die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik, die das Gesetz vorschreibt, erzwingt eine Ressourcen-orientierte Medizin: Nicht mehr der Bedarf der Patientinnen und Patienten bestimmt den Versorgungsumfang – sondern das verfügbare Budget. Politische Zusagen wie ein Rechtsanspruch auf Facharzttermine oder umfassende Versorgungsgarantien werden unter diesen Bedingungen faktisch inhaltslos. Ein gedeckeltes System kann kein unbegrenztes Leistungsversprechen einhalten. Wer das nicht offen kommuniziert, handelt gegenüber der Bevölkerung unehrlich.

Abschaffung der TSVG-Regelungen – kürzere Zugangswege werden gekappt

Die offene Sprechstunde und die kurzfristige Terminvermittlung für gesetzlich Versicherte im fachärztlichen Bereich haben nachweislich funktioniert: Im Durchschnitt konnten Termine beim Facharzt innerhalb von 9 Tagen angeboten werden. Mit der geplanten Streichung der TSVG-Regelungen werden genau diese Strukturen zerstört. Die Begründungen im Gesetzentwurf dafür sind sachlich nicht haltbar. Das Ergebnis sind längere Wartezeiten und ein verschlechterter Zugang zum Facharzt für akut behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten.

Ambulantisierung wird systematisch blockiert

Ambulant vor stationär – dieses politische Ziel ist richtig. Es erfordert jedoch zwingend mehr Ressourcen in der ambulanten fachärztlichen Versorgung, nicht weniger. Stattdessen werden ambulante Operationen durch neue Mengenbegrenzungen gedeckelt und die bisherige Regelung als extrabudgetäre Leistung konterkariert. Der Widerspruch zur politischen Zielsetzung könnte kaum größer sein: Einerseits wird mehr Ambulantisierung gefordert, andererseits werden genau die finanziellen Voraussetzungen dafür entzogen. Wer mehr Leistung verlangt und gleichzeitig die Ressourcen kürzt, handelt nicht reformorientiert, sondern widersprüchlich.

Versicherungsfremde Leistungen: Der Bund zieht sich auf Kosten der Versicherten zurück

Hier liegt eine der gravierendsten Falschaussagen des Gesetzes. Die Bundesregierung wirbt damit, die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen mit einem zusätzlichen Bundeszuschuss von 250 Millionen Euro zu stützen. Tatsächlich wird der reguläre Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds – der Ausgleich für gesamtgesellschaftliche Aufgaben der GKV wie Familienversicherung, Mutterschaft und Bürgergeldempfangende – gleichzeitig um 2 Milliarden Euro jährlich gekürzt. Das bedeutet im Klartext: Für jeden Euro, der als Unterstützung präsentiert wird, werden acht Euro entzogen. Von einer Stützung versicherungsfremder Leistungen kann keine Rede sein. Der Bund verlagert die Finanzierung staatlicher Aufgaben auf die Beitragszahlenden – und gleicht das mit Kürzungen bei den tatsächlichen Gesundheitsleistungen für Patientinnen und Patienten aus. Das ist nicht Haushaltsdisziplin, das ist eine bewusste Umverteilung zu Lasten der Versorgten.

Wer Budgets einführt, muss auch offen sagen, dass damit Leistungen begrenzt werden. Alles andere ist gegenüber unseren Patientinnen und Patienten unehrlich.

Was jetzt zu tun ist – drei Schritte, die zählen

Schritt 1: Politischen Einfluss jetzt geltend machen

Wir befinden uns im parlamentarischen Verfahren – das ist unser wichtigstes Zeitfenster. Schreiben an jeden einzelnen Bundestagsabgeordneten haben wir gemeinsam mit dem Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands bereits auf den Weg gebracht. An der parlamentarischen Anhörung werden wir uns in Person von Helmut Weinhart aktiv beteiligen. Neben diesen zentralen Maßnahmen bitte wir alle unsere Mitglieder, auch selbst aktiv zu werden:

  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihren regionalen Abgeordneten auf – persönlich, schriftlich, über bestehende Netzwerke
  • Konfrontieren Sie jeden politischen Kontakt konkret mit den Versorgungsfolgen des Gesetzes für unsere Patientinnen und Patienten vor Ort
  • Sprechen Sie dabei stets von der Reduktion der medizinischen Versorgung – nicht von der Vergütung. Denn das ist die Wahrheit, und sie kommt an.

Schritt 2: Patientinnen und Patienten informieren und mobilisieren

Die Bevölkerung hat ein Recht zu erfahren, was dieses Gesetz für ihre künftige medizinische Versorgung bedeutet. Das Wartezimmer muss politisiert werden.

  • Informieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten über die Konsequenzen – sachlich, klar und unmissverständlich
  • Betonen Sie: Es geht nicht um Ärztehonorare – es geht um die Beschränkung der medizinischen Versorgung jedes Einzelnen
  • Ermutigen Sie Betroffene, sich mit ihren Anliegen direkt an ihre Volksvertreter zu wenden – Patientenstimmen erreichen die Politik auf eine Weise, die Verbandsschreiben nicht ersetzen können
  • Unterstützende Informationsmaterialien für Ihre Praxis erhalten Sie zeitnah durch den BVOU

Schritt 3: Versorgungsplanung auf sichere Grundlagen stellen

Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, müssen wir handlungsfähig sein:

  • Flächendeckend in allen Landes-KVen muss ein einnahmenorientierter Honorarverteilungsmaßstab (Not-HVM) eingeführt werden, um den gesetzlichen Versorgungsauftrag im Rahmen der tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel planbar zu erfüllen
  • Der Umfang des gesetzlichen Versorgungsauftrags ist exakt zu definieren; Echtzeit-Informationen zur Budgetausschöpfung jeder Praxis müssen von Ihrer KV bereitgestellt werden
  • Leistungen, die über diesen Auftrag hinausgehen – auch wenn sie im EBM abgebildet sind – müssen nach Erfüllung des Versorgungsauftrags rechtssicher als private Selbstzahlerleistungen abrechenbar sein

Unsere Verantwortung ist jetzt gefordert

Die Orthopädie und Unfallchirurgie hat in der ambulanten Grundversorgung eine tragende Rolle. Wir stehen für schnelle, gezielte Diagnostik und Therapie des Bewegungsapparats – und wir entlasten damit täglich das stationäre System. Dieses Gesetz greift genau dort ein, wo wir am meisten leisten.

Wir haben die Pflicht, diese Zusammenhänge sichtbar zu machen – gegenüber der Politik, gegenüber unseren Patientinnen und Patienten sowie gegenüber der Öffentlichkeit.

Nutzen Sie Ihre Stimme. Sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten. Informieren Sie Ihre Patienten. Unterstützen Sie uns in den nächsten Wochen mit Ihrem aktiven Engagement.

Die Zeit zu handeln ist jetzt.

Im Namen des BVOU-Vorstandes grüßen Sie herzlich

Dr. Helmut Weinhart (Sprecher des Vorstands )                                         

Dr. Anna-Katharina Doepfer (Vizepräsidentin)

Jetzt bewerben: Summer School O&U vom 13.-15.08.2026 in Greifswald

Liebe Studierende, liebe zukünftige Kolleginnen und Kollegen,

im Namen der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) laden wir Sie gemeinsam mit dem Jungen Forum O&U (JFOU) herzlich zur Summer School vom 13. bis 15. August 2026 nach Greifswald ein.

Die Summer School bietet Ihnen die Möglichkeit, die Orthopädie und Unfallchirurgie in ihrer gesamten Band-breite kennenzulernen – in einem praxisnahen Umfeld und in unmittelbarer Nähe zur Ostsee.

Im Rahmen verschiedener Workshops gewinnen Sie Einblicke in zentrale Bereiche des Fachs, darunter Endoprothetik, Osteosynthese, Schwerverletztenversorgung, Wirbelsäulenchirurgie, Arthroskopie, Manuelle Medizin und Orthetik. Ergänzt wird das Programm durch den Einsatz moderner Technologien wie Robotik, die Ihnen aktuelle Entwicklungen des Fachgebiets näherbringen.

Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, erste praktische Erfahrungen zu sammeln und grundlegende Techniken kennenzulernen.

Auch abseits des fachlichen Programms ist Raum für Austausch und Vernetzung: Am ersten Abend erwartet Sie ein gemeinsames Abendessen in angenehmer Atmosphäre. Am zweiten Abend laden wir Sie zu einer Beach-Party in lockerer, maritimer Stimmung ein.

Die Teilnahme an der Summer School sowie Verpflegung und Unterbringung sind für Sie kostenfrei. Die Kosten für Ihre An- und Abreise können leider nicht übernommen werden.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 01.07.2026 online über die Website des Jungen Forum O&U.

 

SPD-Finanzminister greift GKV-Versicherten in die Tasche

„Fassungslos nimmt der Virchowbund zur Kenntnis, dass, anstatt die Beiträge für Bürgergeldempfänger stärker über Steuern zu finanzieren, der SPD-Finanzminister nun den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in die Tasche greift“, erklärt der Bundesvorsitzende, Dr. Dirk Heinrich. Grund ist das heute vom Bundeskabinett verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. In diesem wird der Zuschuss für Bürgergeldempfänger zwar um 0,3 Mrd. Euro erhöht, aber zeitgleich der Bundeszuschuss um 2 Milliarden Euro gestrichen.

Es war breit anerkannt, dass die Unterfinanzierung von Beiträgen von Versicherten in der Grundsicherung von derzeit über neun Milliarden Euro jährlich über Steuergelder finanziert werden muss. Damit sollte die Subventionierung dieser Beiträge über die GKV-Versicherten endlich ein Ende haben. Dies hatte nicht zuletzt auch die von der Bundesregierung selbst eingesetzte Finanzkommission empfohlen. „Stattdessen streicht der Bundesfinanzminister jetzt die jährlichen Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen um jährlich 2 Milliarden Euro und bedient sich damit indirekt bei den GKV-Versicherten. Das erinnert sehr an Taschenspielertricks“, stellt Dr. Heinrich fest.

„Das hat nichts mehr mit einer seriösen Haushaltsführung eines ehrbaren Kaufmanns zu tun. Es lässt auch nichts Gutes für die mögliche Einführung einer Zuckersteuer erahnen. Die wird zwar von Ärzten und Gesundheitspolitikern schon lange gefordert, sollte dann aber auch direkt dem Gesundheitssystem zugutekommen, anstatt der Haushaltskonsolidierung zu dienen“, fordert der Virchowbund-Chef.

Auch die jüngst angekündigte Erhöhung der Tabaksteuer muss direkt ins Gesundheitswesen fließen, anstatt sie, wie vom Bundesfinanzminister bereits angekündigt, für den jüngst beschlossenen Tankrabatt zu verwenden. „Man kann über die Haushaltsführung von Lars Klingbeil nur mit dem Kopf schütteln.“

Der Virchowbund

SpiFa kritisiert Kabinettsbeschluss zur GKV-Beitragsstabilisierung scharf

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) übt scharfe Kritik am heutigen Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Spürbare Verschlechterungen für Patientinnen und Patienten in der fachärztlichen Versorgung und längere Wartezeiten auf Facharzttermine werden die Folge sein. Besonders irritiert zeigt sich der SpiFa zudem über die Abwälzung staatlicher Aufgaben auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.

Durch die geplante Streichung extrabudgetärer Vergütungsregelungen – insbesondere für offene Sprechstunden und kurzfristig vermittelte Facharzttermine – verlieren Praxen die wirtschaftliche Grundlage für zusätzliche Behandlungsangebote. Fallen diese Regelungen weg, ist eine gleichzeitige Reduzierung der Mindestsprechstundenzeiten von derzeit 25 auf 20 Wochenstunden aus Sicht des SpiFa nur folgerichtig. Andernfalls würde von Vertragsarztpraxen erwartet, noch mehr Leistungen als bisher schon ohne entsprechende Finanzierung zu erbringen.

„Zur Wahrheit gehört: Bereits heute tragen Fachärztinnen und Fachärzte durch nicht vergütete Leistungen zu Einsparungen in Milliardenhöhe und damit zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung bei. Die Konsequenz des jetzigen Kabinettsbeschlusses ist daher völlig absehbar: Weniger verfügbare Termine und deutlich längere Wartezeiten für gesetzlich Versicherte“, so der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich.
Auch darüber ruft der Kabinettsbeschluss beim SpiFa als Stimme von 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten Kopfschütteln hervor. Denn die vorgesehenen Maßnahmen dienen vor allem der Entlastung des Bundeshaushalts.

„Die Bundesregierung will sich aus der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen zurückziehen, verlagert die Kosten staatlicher Aufgaben weiter auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und will dies nun mit Kürzungen bei den tatsächlichen Gesundheitsleistungen für Patientinnen und Patienten ausgleichen. Das ist genauso absurd, wie es klingt und hat mit einer Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nichts mehr zu tun“, so Dr. Dirk Heinrich weiter.

Der SpiFa fordert das Parlament auf, die von der Bundesregierung vorgelegten Maßnahmen grundlegend zu überarbeiten. Eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung kann nicht dadurch erreicht werden, dass die tägliche Versorgung kaputtgespart und zugleich Beitragsgelder für staatliche Sozialleistungen zweckentfremdet werden.
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Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

Digitalpreis in Orthopädie und Unfallchirurgie

Der Preis wird vom Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU e.V.) jährlich auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie vergeben und ist mit 5.000 Euro dotiert.

Partner bei der Preisverleihung ist der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV e.V.). Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) tritt als gemeinsame Stimme aller eHealth-Anbieter und -Förderer in Deutschland an. Der Verband unterstützt seine Mitglieder im Dialog mit den anderen Partnern des Gesundheitssystems, der Politik und der Öffentlichkeit.

Zielsetzung

Der Digitalpreis in Orthopädie und Unfallchirurgie wird verliehen, um innovative digitale Lösungen zu würdigen, die die medizinische Versorgung in den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie verbessern. Dabei sind alle digitalen Entwicklungen willkommen, die neue Ansätze in Diagnostik, Therapie, Patientenversorgung, Management oder Forschung einbringen sowie die Versorgungsprozesse erheblich optimieren bzw. vereinfachen.

Zielgruppe

Dieser Preis richtet sich an Mediziner, Entwickler, Forscher und Start-Ups, die digitale Innovationen im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie entwickeln und vorantreiben.

Kategorien

  • Innovative digitale Therapieansätze: Entwicklung neuer digitaler Lösungen zur Behandlung von Patienten mit orthopädischen oder unfallchirurgischen Erkrankungen.
  • Digitale Diagnostik: Technologien zur frühzeitigen Erkennung, präziseren Diagnose und besseren Behandlungsplanung.
  • Forschung sowie Weiter- und Fortbildung: Digitale Tools zur Unterstützung von Forschung, Weiter- und Fortbildung im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie.
  • Medizinische Robotik und AI: Lösungen, die Künstliche Intelligenz oder robotergestützte Systeme in der chirurgischen Praxis oder der Therapie einsetzen.
  • Patientenmanagement und -kommunikation: Digitale Lösungen zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Arzt und Patient sowie zur Optimierung des Patientenmanagements.
  • Prozessoptimierung: Optimierung und Vereinfachung von Versorgungspfaden, Behandlungsprozessen sowie dem Informationsfluss zwischen behandelnden Ärzten, Pflegekräften und anderen Gesundheitsberufen

Teilnahmebedingungen

  • Digitale Lösungen, die mindestens in der Entwicklungsphase fortgeschritten sind oder bereits den Markteintritt hinter sich haben und deren Marktfähigkeit und Effizienz nachgewiesen wurde
  • Anwendungsbezug zur Orthopädie und Unfallchirurgie. Das Produkt bzw. die Dienstleistung muss jedoch nicht auf die Anwendung im Fachgebiet O&U begrenzt sein
  • Fristgerechte Einreichung mit Bewerbungsschreiben, Produkt- und Nutzenbeschreibung. Wenn möglich, sollte der Jury auch das Produkt bzw. eine Demoversion zur eigenen Bewertung zur Verfügung gestellt werden.
  • Teilnahme am Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie

Jury

Die Prüfung der eingereichten Unterlagen und die Zuerkennung des Preises erfolgt durch ein Preisrichterkollegium. Dieses besteht aus vier Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes und dem Geschäftsführer des BVOU. Weitere Juroren können vom Geschäftsführenden Vorstand des BVOU hinzugezogen werden.

Preisverleihung

Die Preisverleihung erfolgt während der Jahrestagung im Rahmen der Abschlussveranstaltung des Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie durch den Präsidenten.

Bewerbung

Folgende Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 31.08. eines jeden Jahres an den BVOU eingereicht werden:

  • Kurzes Bewerbungsschreiben
  • Projektzusammenfassung bzw. Produktbeschreibung laut ausgefülltes Stammblatt
  • Produkt / Software / App etc. sollte der Jury zur Bewertung ebenfalls zur Verfügung gestellt werden, falls dies technisch möglich ist.

Kontakt

Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106 – 108
10623 Berlin

Janosch Kuno
Tel:        030 797 444 55
Mail:      presse@bvou.net

Wir freuen uns auf Ihre innovativen Einreichungen und wünschen Ihnen viel Erfolg!

Notfallreform offenbart versteckte Milliardenkosten in Nina Warkens Sparpaket

Die Sparpläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken werden kostspielige Folgen haben. Der Entwurf zur Notfallreform wird in Verbindung mit dem Vorschlag, die offene Sprechstunde zu streichen, am Ende Mehrkosten in Milliardenhöhe verursachen. Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte warnt von einer Milchmädchenrechnung des Ministeriums.

Aktuell werden jährlich rund 10 bis 15 Millionen Patientinnen und Patienten in den offenen Sprechstunden der grundversorgenden Fachärzte behandelt. Diese offenen Sprechstunden sollen abgeschafft werden. Die Finanzkommission verspricht sich davon Einsparungen von rund 212 Millionen Euro.

Die betroffenen Patienten werden dann aber Hausarztpraxen und Notaufnahmen bzw. INZ aufsuchen und verursachen dort ein Vielfaches der Kosten der offenen Sprechstunde. Hausärzte, INZ und Notaufnahmen sind – im Gegensatz zu den fachärztlichen Praxen – nicht budgetiert. Jeder Behandlungsfall dort wird in voller Höhe bezahlt.

Ein Behandlungsfall im INZ schlägt im günstigen Fall mit etwa 150 Euro zu Buche. Wenn also nur jeder zehnte Akutfall aus der offenen Sprechstunde stattdessen ein INZ aufsucht, kostet das bereits mehr als die prognostizierte Einsparung beträgt.

Die Kosten für Hausarztbesuche, die anstelle des Facharztbesuches oder (wegen einer Überweisung) zusätzlich dazu entstehen, sind da noch gar nicht eigepreist.

„Selbst bei der vorsichtigen Annahme, dass in Zukunft jeder Fall, der nun außerhalb der offenen Sprechstunde behandelt wird, nur knapp 80 Euro an weiteren Behandlungskosten verursacht, werden die Behandlungen in Zukunft 1,2 Milliarden Euro kosten. In dem Sparpaket versteckt sich also eine Milliarde Euro Mehrkosten“, rechnet der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Dr. Dirk Heinrich, vor.

„Dass die Streichung der offenen Sprechstunde die Versorgung günstiger macht, ist eine Milchmädchenrechnung. Am Ende gibt es weniger fachärztliche Akutbehandlungen, aber mehr Kosten und mehr Bürokratie. So viel Ehrlichkeit haben die Beitragszahlerinnen und Patienten verdient“, sagt Dr. Heinrich.

 Der Virchowbund

Analyse des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes 2026: Zwischen Sparzwang und Versorgungsauftrag

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisiert den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes scharf. Das Gesetz, das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt wurde, zielt darauf ab, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren. Allerdings sieht die KBV darin eine erhebliche Gefährdung der Patientenversorgung und eine einseitige Belastung der Leistungserbringer, insbesondere der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Die zentralen Kritikpunkte umfassen:

  1. Einseitige Belastung der Leistungserbringer: Rund 75 % der Einsparungen sollen von Ärzt:innen und Krankenhäusern getragen werden. Dies verschiebt die Finanzprobleme direkt in die Versorgungseinrichtungen und gefährdet die Qualität der Patientenversorgung.
  1. Deckelung der Vergütungen: Die geplante Kopplung der Vergütung an die Grundlohnsummenentwicklung und zusätzliche Kürzungen bis 2029 führen zu realen finanziellen Einbußen. Dies bedeutet weniger Zeit für Patient:innen, eingeschränkte Leistungen und eine Rationierung der Versorgung.
  1. Abbau funktionierender Steuerungsinstrumente: Der Wegfall der TSVG-Regelungen, die schnelle Terminvergaben und eine effiziente Patientenlenkung ermöglichen, wird zu längeren Wartezeiten und einer schlechteren Versorgung führen.
  1. Einschränkungen in der psychotherapeutischen Versorgung: Die Streichung von Zuschlägen für Kurzzeittherapien erschwert den Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe und könnte zu längeren Krankheitsverläufen führen.
  1. Gefährdung von Prävention und Ambulantisierung: Budgetkürzungen bremsen Vorsorge und ambulante Operationen aus, was langfristig höhere Kosten und schlechtere Gesundheitsergebnisse zur Folge hat.
  1. Erhöhte Bürokratie: Statt Entlastung bringt das Gesetz neue Nachweispflichten und Dokumentationsanforderungen, die Ärzt:innen wertvolle Zeit rauben. Vorschläge der KBV zur Bürokratieentlastung, die Einsparungen von 400 Millionen Euro ermöglichen könnten, bleiben ungenutzt.

Die KBV warnt vor einem grundlegenden Systemwandel: weg von einer bedarfsorientierten Versorgung hin zu einem rein finanziell gesteuerten System. Dies gefährdet die Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig. Die KBV fordert eine Überarbeitung des Gesetzes und eine faire Lastenverteilung, um die Qualität und Sicherheit der Versorgung langfristig zu gewährleisten.

Hinweis: Für weitere Details finden Sie die vollständige Analyse in den Dokumenten „Politisches Short Paper“ und „Stellungnahme der KBV“ vom 20. April 2026.