Alle Beiträge von Janosch Kuno

Erfolgreicher Kongress und lebendige Atmosphäre am BVOU-Stand

Der VSOU-Kongress 2026 in Baden-Baden brachte erneut Fachleute aus Orthopädie und Unfallchirurgie zusammen, um zentrale Themen und aktuelle Entwicklungen der Branche zu diskutieren. Vom 16. bis 18. April trafen sich circa 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, um sich über aktuelle Trends, Innovationen und interdisziplinäre Ansätze auszutauschen. Bei bestem frühlingshaftem Wetter bot der Kongress nicht nur ein umfangreiches wissenschaftliches Programm, sondern auch zahlreiche Gelegenheiten für persönliche Begegnungen und fachlichen Austausch – insbesondere am Stand des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU). Besonders die Beratung zu Selektivverträgen und die Unterstützung bei Versicherungsfragen stießen auf großes Interesse. Auch die Möglichkeit, exklusive Materialien wie Kinesiotapes oder Patientenflyer zu Sonderkonditionen zu erwerben, wurde von vielen Besucherinnen und Besuchern gerne genutzt.

Positive Stimmung und reger Austausch

Der BVOU-Stand im zweiten Stock des Kongresshauses war ein zentraler Treffpunkt für Mitglieder, Interessierte und Kooperationspartner. Die Stimmung war durchweg positiv, was nicht zuletzt an der angenehmen Atmosphäre und dem engagierten Team lag. BVOU-Geschäftsführer Dr. Jörg Ansorg und sein Team standen den Besucherinnen und Besuchern mit Rat und Tat zur Seite. „Ob berufspolitische Fragen, Informationen zu Weiterbildungsangeboten oder Unterstützung bei Orthinform-Profilen – der Stand bot eine breite Palette an Serviceleistungen, die rege genutzt wurden“, lobte Dr. Ansorg. „Besonders geschätzt wurde die Möglichkeit, in entspannter Umgebung mit Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen. Viele nutzten die Gelegenheit, bestehende Kontakte zu pflegen und neue Netzwerke zu knüpfen“, ergänze er.  Die frühlingshafte Kulisse Baden-Badens trug zusätzlich zur angenehmen Stimmung bei und lud dazu ein, Gespräche auch außerhalb des Kongresshauses im frühlingshaften Baden-Baden fortzusetzen.

Fazit: Ein gelungener Kongress

Der VSOU 2026 war nicht nur eine Plattform für fachlichen Austausch und Weiterbildung, sondern auch ein Ort der Begegnung und Inspiration. Der BVOU-Stand spielte dabei eine zentrale Rolle und wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als wertvolle Anlaufstelle geschätzt. Der BVOU-Geschäftsführer fasst zusammen: „Die positive Resonanz zeigt, wie wichtig es ist, vor Ort präsent zu sein und den persönlichen Kontakt zu pflegen.“

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Sparpolitik auf Kosten der Versorgung

Die geplanten Sparmaßnahmen der Bundesregierung im Gesundheitswesen sorgen derzeit für erhebliche Unruhe, insbesondere in der fachärztlichen Versorgung. Mit dem Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BSSG) liegt eine Gesetzesinitiative vor, die weit über eine reine Kostendämpfung hinausgeht.

Was als Beitragssatzstabilisierung verkauft wird, ist in Wahrheit ein tiefgreifender Systemeingriff mit erheblichen Folgen für die ambulante Versorgung in Deutschland. Der Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BSSG) markiert einen Paradigmenwechsel – weg von Wettbewerb, Innovation und Ambulantisierung, hin noch zu mehr Budgetierung, Regulierung und Staatsmedizin.

Kern des Entwurfs ist eine strikt durchgesetzte Ausgabenbegrenzung für alle Leistungsbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung. Die sogenannte Grundlohnbindung wird zur harten Obergrenze. Was zunächst nach solider Finanzpolitik klingt, bedeutet in der Realität nichts anderes als eine dauerhafte Begrenzung medizinischer Leistungen – unabhängig vom tatsächlichen Versorgungsbedarf und unabhängig vom demographischen Wandel und konterkariert damit jede medizinisch indizierte Steuerung.

Die Folgen sind gravierend: Bereits heute werden rund 40 Millionen fachärztliche Termine jährlich ohne Vergütung erbracht. Wer jetzt weiter kürzt, verschärft zwangsläufig die Versorgungsengpässe. Weniger finanzielle Mittel bedeuten am Ende weniger verfügbare Termine – und längere Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten.

Besonders deutlich zeigt sich die Stoßrichtung im vertragsärztlichen Bereich. Die Rückführung extrabudgetärer Leistungen – insbesondere aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) – in die budgetierte Gesamtvergütung kommt einer klaren Rückabwicklung politischer Reformen gleich. Leistungen, die bewusst zur Verbesserung der Versorgung eingeführt wurden, werden nun wieder entwertet. Gleichzeitig werden Zuschläge gestrichen und die extrabudgetäre Vergütung vollständig budgetiert. Die Logik ist simpel und fatal: Mehr Leistung führt nicht zu mehr Vergütung, sondern zu weniger Vergütung pro Fall, so dass die fallbezogene Leistung überhaupt nicht mehr wirtschaftlich – kostendeckend erbracht werden kann.

Die finanziellen Konsequenzen sind konkret spürbar. Allein der Wegfall der TSVG-Vergütung bedeutet im Fachgebiet Orthopädie beispielsweise in Baden-Württemberg einen Honorarverlust von rund 4,2 %. Weitere Kürzungen können die Einbußen auf bis zu 10 % steigern.

Noch weitreichender sind die Eingriffe in die selektivvertragliche Versorgung. Hausarztzentrierte Versorgung und fachärztliche Verträge – bislang zentrale Instrumente für Innovation und Strukturentwicklung – werden faktisch ausgebremst. Auch hier greifen Grundlohnbindung und Mengenbudgetierung. Wachstum wird bestraft: Steigt die Zahl der behandelten Patientinnen und Patienten, sinkt die Vergütung pro Kopf. Investitionen in neue Versorgungsmodelle werden damit wirtschaftlich unattraktiv.

Das ist mehr als eine Fehlsteuerung – es ist ein systematischer Rückbau gewollter Versorgungsstrukturen. Die seit 2007 aufgebaute wettbewerbliche Differenzierung wird zurückgedreht. Selektivverträge verlieren ihre Funktion als Alternative zur Regelversorgung. Übrig bleibt ein zunehmend zentralisiertes System mit immer weniger Gestaltungsspielraum für Ärztinnen und Ärzte.

Gleichzeitig steht die Budgetfreiheit ambulanter Operationen zur Disposition. Ambulantisierung bedeutet Verlagerung von stationär nach ambulant und damit eine Fallzahl-Steigerung im ambulanten Sektor. Diese Steigerung jetzt in Form von Budgetierung strikt zu begrenzen ist sinnentleert und widerspricht sich im Grundsatz.

Mit der vorgesehenen Rückführung extrabudgetärer Vergütungsbestandteile in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung wird ein essentieller Steuerungsmechanismus zur Förderung ambulanter Leistungen aufgehoben. Dies führt zu einem Verlust an Leistungsanreizen sowie zu erheblichen Einschränkungen der wirtschaftlichen Planbarkeit für niedergelassene Operateure und Anästhesisten.

Der Widerspruch zur politischen Zielsetzung könnte größer kaum sein: Einerseits wird mehr Ambulantisierung gefordert, andererseits werden genau die finanziellen Voraussetzungen dafür entzogen. Wer mehr Leistung verlangt und gleichzeitig die Vergütung kürzt, handelt nicht reformorientiert, sondern widersprüchlich.

Die Konsequenzen dieses Kurses werden nicht abstrakt bleiben. Sie werden in den Praxen spürbar sein – und bei den Patientinnen und Patienten ankommen. Weniger Anreize, weniger Investitionen, weniger Termine.

Jetzt ist der Zeitpunkt, klar Position zu beziehen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die ärztlichen Berufsverbände – allen voran der BVOU – müssen diesen Eingriff entschieden begleiten und korrigierend auf den politischen Prozess einwirken. Gleichzeitig ist auch die aktive Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen gefragt. Ohne klare Haltung und gemeinsames Handeln droht eine schleichende Erosion der ambulanten Versorgung.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist kein technisches Sparinstrument. Es ist ein gesundheitspolitischer Richtungsentscheid – mit potenziell weitreichenden negativen Folgen für Qualität, Innovation und Patientenversorgung und Rolle rückwärts für die Ambulantisierung.

Dr. Johannes Flechtenmacher (BVOU-Schatzmeister) und Dr. Helmut Weinhart (BVOU-Vizepräsident und Vorstandssprecher)

Politik muss sich ehrlich machen: Spargesetze sind Leistungskürzungen

Nachdem die Bundesregierung nun schnell und offenbar so gut wie alle Sparvorschläge der Finanzkommission umsetzen will, ruft der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. die Politik auf, sich gegenüber den Patienten ehrlich zu machen:

 „Wer im ambulanten Bereich rund 5,5 Mrd. Euro einsparen will, muss den Patienten deutlich sagen, dass dies Auswirkung auf ihre Versorgung haben wird. Streichungen in dieser Größenordnung werden schon allein durch wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten eine Reduktion des Leistungsangebotes zur Folge haben“, stellt der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich fest.

Personal wird abgebaut, Sprechzeiten werden reduziert, Wartezeiten verlängern sich. „In einem nächsten Schritt werden sich auch die ambulanten Strukturen verändern, da heute schon zahlreiche Praxisärzte keine Nachfolger finden. Mangelnde wirtschaftliche Planbarkeit sowie kein Vertrauen auf verlässliche Rahmenbedingungen schrecken gründungswillige Ärzte vor dem Weg in die Niederlassung ab. Selbst wenn in naher Zukunft ein Primärversorgungssystem etabliert werden würde, werden dann aber keine fachärztlichen Strukturen mehr vorhanden sein, die auch nur annährend ausreichend zeitnahe Termine zur Verfügung stellen können“, prophezeit Dr. Heinrich.

 „Auch wenn die Hauptleidtragenden der Spargesetze die grundversorgenden Fachärzte sein werden, sind auch die Hausärzte und damit der gesamte ambulante Bereich betroffen. Sie tragen in Zukunft die Hauptlast der Versorgung unter dann auch eigenen verschärften Budget-Bedingungen. Das wird die Abrissbirne für die ambulanten Strukturen in Deutschland“, so der Virchowbund-Chef. „Auch medizinisch wird es heikel, wenn dann z. B. die Überbrückung der Zeit bis zum Facharzttermin mit ansonsten nicht notwendigen Antibiotika erfolgen muss.“

 Anstatt die offene Sprechstunde und Vermittlungsfälle über die Terminservicestelle abzuschaffen, hatten die führenden Ärzteverbände in dieser Woche vorgeschlagen, eine Nullrunde bei der nächsten Anpassung des Orientierungspunktwertes zu vereinbaren. „Dies wäre ein schmerzhafter, aber solidarischer Sparbeitrag über alle ärztlichen Fachgruppen“, so Dr. Heinrich abschließend.

 Der Virchowbund 

DMP Osteoporose aktualisiert – Neu: Männer bereits ab 50 Jahren anspruchsberechtigt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Anforderungen an das Disease-Management-Programm (DMP) für Versicherte mit Osteoporose umfassend aktualisiert. Neu ist, dass sich Männer mit einer behandlungsbedürftigen Osteoporose künftig bereits ab 50 Jahren in ein strukturiertes Behandlungsprogramm einschreiben lassen können, statt wie bisher ab 60 Jahren. Weitere Anpassungen betreffen beispielweise das Einschreibekriterium Frakturrisiko, die medikamentöse Therapie sowie Ergänzungen bei den koordinierenden Ärztinnen und Ärzten. Ziel des DMP ist es insbesondere, Knochenbrüche bzw. weitere Knochenbrüche zu vermeiden, das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern und Schmerzen zu reduzieren. Wissenschaftliche Grundlage der Aktualisierungen war die turnusgemäße Auswertung von insgesamt 17 evidenzbasierten medizinischen Leitlinien zur Osteoporose durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.

Dazu Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und zuständig für den Unterausschuss DMP: „Künftig werden deutlich mehr Menschen mit Osteoporose von der Versorgung in einem Disease-Management-Programm profitieren können. Dafür sorgt einmal das Absenken des Anspruchsalters bei Männern auf 50 Jahre, das den aktuellen Leitlinienempfehlungen entspricht. Außerdem können sich alle Patientinnen und Patienten mit gesicherter Diagnose schon ab einem deutlich geringeren Risiko für Knochenbrüche in das DMP einschreiben lassen – Ziel ist es ja, diese schwerwiegenden Verletzungen möglichst zu vermeiden. Damit ausreichend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen, hat der G-BA zusätzliche Fachrichtungen zugelassen, die die Koordination der Betreuung übernehmen können. Ich hoffe sehr, dass das DMP Osteoporose durch die aktuellen Anpassungen noch einen zusätzlichen Schub erhalten wird.“

Rund 47.000 gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten mit Osteoporose nehmen derzeit an einem DMP teil, möglich ist eine Einschreibung seit Oktober 2023. Sie werden im DMP leitliniengerecht und strukturiert behandelt – darüber hinaus aber auch dabei unterstützt, die individuell vorhandenen Risikofaktoren für einen ungünstigen Erkrankungsverlauf zu erkennen und möglichst zu reduzieren.

Welche wesentlichen Aspekte wurden aktualisiert?

Einschreibekriterien: Patientinnen und Patienten mit gesicherter Diagnose Osteoporose können ab dem vollendeten 50. Lebensjahr in das DMP eingeschrieben werden. Vorher galt für Männer das vollendete 60. Lebensjahr. Außerdem gilt nun neu, dass mindestens ein 5%iges Frakturrisiko innerhalb der nächsten drei Jahre vorliegen muss, berechnet anhand der Risikofaktoren, des Alters und der Knochendichte. Kommen weitere Risikofaktoren hinzu, reicht ein Frakturrisiko von mindestens 3 % für das Einschreiben aus.

Körperliches Training und Sturzprophylaxe: Die Bedeutung des Funktionstrainings unter fachkundiger Anleitung mit dem Ziel der Selbsthilfe wird hervorgehoben, um den Stellenwert beim Krankheitsbild Osteoporose zu verdeutlichen.

Medikamentöse Therapie: Bei Osteoporose stehen medikamentöse Therapien zur Verfügung, die entweder darauf abzielen, den Knochenabbau zu hemmen oder den Knochenaufbau zu fördern (antiresorptive oder osteoanabole Therapien). Die Liste der zur Verfügung stehenden knochenaufbaufördernden Therapien wurde ergänzt um die Wirkstoffe Abaloparatid und Romosozumab sowie um Empfehlungen zur Therapiedauer und Nachbehandlung.

Koordinierende Ärztin oder koordinierender Arzt:Grundsätzlich erfolgt die Langzeitbetreuung im DMP Osteoporose durch die Hausärztin oder den Hausarzt oder, wenn keine Multimorbidität vorliegt, durch die Fachärztin oder den Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie oder die Fachärztin oder den Facharzt für Orthopädie. In Ausnahmefällen können nun neu Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtungen

  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
  • Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder
  • Innere Medizin und Rheumatologie

die Betreuung übernehmen. Außerdem können weitere Fachärztinnen und Fachärzte mit dem Nachweis einer osteologischen Zusatzqualifikation die Betreuung im Rahmen des DMP übernehmen.

Wann werden die Aktualisierungen umgesetzt?

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt er am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Quelle: G-BA

Zi-Praxis-Panel 2026: Teilnahme besonders wichtig

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) untersucht im Rahmen der aktuellen Erhebungswelle des Zi-Praxis-Panels (ZiPP) erstmals umfassend die Krisen- und Katastrophenresilienz der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland. Ziel ist es, den ambulanten Sektor stärker in den Blick zu rücken und zu analysieren, wie gut Praxen auf mögliche Krisensituationen – etwa Ausfälle von Energie- oder Telekommunikationsinfrastruktur – vorbereitet sind. 

Die Erhebung erfasst unter anderem Aspekte wie Lagerhaltung, personelle Ressourcen sowie den Umgang mit kritischer Infrastruktur. Gleichzeitig sollen bestehende Lücken und Unterstützungsbedarfe identifiziert werden. Auf Basis der Ergebnisse werden Handlungsempfehlungen für das KV-System entwickelt, um die ambulante Versorgung künftig besser auf Krisen vorzubereiten und politische Prozesse, etwa im Kontext des geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetzes, fachlich zu unterstützen. 

Darüber hinaus erhebt das Zi auch weiterhin Daten zur wirtschaftlichen Lage und zu den Rahmenbedingungen in den Arzt- und Psychotherapiepraxen. Diese liefern eine wichtige Grundlage für Verhandlungen und tragen zur Transparenz in gesundheitspolitischen Debatten bei – insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Sparmaßnahmen und Honorardiskussionen. 

Die Teilnahme am Zi-Praxis-Panel ist 2026 besonders wichtig. Angesprochen werden rund 70.000 Praxen bundesweit. Die Online-Befragung startet am 20. April. Das Panel wurde grundlegend überarbeitet, um den Aufwand für Teilnehmende deutlich zu reduzieren: Es werden weniger Daten abgefragt, Finanzangaben können direkt auf Basis des eigenen Jahresabschlusses erfolgen, der Zeitraum wurde auf zwei Jahre (2023 und 2024) verkürzt. 

Teilnehmende erhalten eine Aufwandspauschale (180 Euro je Einzelpraxis, 240 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit bis zu drei Inhabern und 280 Euro je mit mehr als drei Inhabern) sowie einen individuellen Praxisbericht. Der Datenschutz wird durch eine externe Treuhandstelle gewährleistet. Die Ergebnisse kommen nicht nur den Teilnehmenden zugute, sondern stärken die gesamte ambulante Versorgung und unterstützen auch den ärztlichen und psychotherapeutischen Nachwuchs.

  • Weitere Informationen und Zugang zur Befragung:zi-pp.de
    Erhebungsende: 30. Juni 2026 

Die Zi-Treuhandstelle dient als Ansprechpartnerin bei Fragen zum Zi-Praxis-Panel sowie zur Teilnahme an der Erhebung. Telefonisch ist die Zi-Treuhandstelle von Montag bis Donnerstag, jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr, sowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr erreichbar unter 0800 4005 2444. Gerne steht die Zi-Treuhandstelle auch per E-Mail an kontakt@zi-ths.de für Rückfragen zur Verfügung.

 

Infobrief 2 26 mit dem Titelthema Alterstraumatologie

Strukturierte Versorgung älterer Patienten im Fokus des Infobriefs 2 26: Die neue Ausgabe des Magazins beleuchtet neue Aspekte in der Behandlung älterer unfallchirurgischer und orthopädischer Patienten. Ziel ist eine strukturierte und interdisziplinäre Versorgung, die auf die spezifischen Bedürfnisse dieser wachsenden Patientengruppe eingeht. Dabei werden klare Behandlungsstandards formuliert, die den Herausforderungen des demografischen Wandels gerecht werden und eine qualitativ hochwertige Betreuung ermöglichen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ambulantisierung der Alterstraumatologie durch die Hybrid-DRG-Reform. Diese Entwicklung bietet älteren Patienten die Möglichkeit, schneller in ihr häusliches Umfeld zurückzukehren und so das Risiko von Komplikationen zu reduzieren. Entscheidend für den Erfolg dieser Reform sind jedoch eine gesicherte ambulante Nachsorge, strukturierte Behandlungspfade und moderne Steuerungsinstrumente. Internationale Best Practices dienen hier als Orientierung, um diese neuen Versorgungswege effektiv zu gestalten. Prof. Dr. Daphne Eschbach und Dr. Jörg Ansorg geben einen umfassenden Überblick.

IKK classic tritt GLA:D®- Versorgungsvertrag bei

Die IKK classic ist zum 1. April dem Versorgungsvertrag rund um das evidenzbasierte Arthroseprogramm GLA:D® Deutschland beigetreten. Damit erweitert sich der Kreis der gesetzlichen Krankenkassen, die ihren Versicherten Zugang zu diesem strukturierten Behandlungsprogramm ermöglichen.

Mit dem Beitritt der IKK classic erhalten nun auch deren Versicherte Zugang zu dem strukturierten Behandlungsprogramm, das sich konsequent an aktuellen medizinischen Leitlinien orientiert und auf wissenschaftlicher Evidenz basiert. Gleichzeitig wird die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Orthopädie, Unfallchirurgie und Physiotherapie weiter gestärkt.

„Der Beitritt der IKK classic ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der leitliniengerechten Arthroseversorgung in Deutschland“, heißt es aus dem GLA:D®-Netzwerk. „Je mehr Patientinnen und Patienten Zugang zu strukturierten und evidenzbasierten Programmen erhalten, desto größer ist der Nutzen für die Versorgung im Alltag.“

Das GLA:D®-Programm wird bereits in zahlreichen Praxen und Therapieeinrichtungen umgesetzt und kontinuierlich wissenschaftlich begleitet. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten frühzeitig eine konservative, strukturierte Therapie anzubieten und damit auch unnötige operative Eingriffe zu vermeiden oder hinauszuzögern.

Mit der Teilnahme der IKK classic wird ein weiterer wichtiger Beitrag geleistet, um die Versorgung von Menschen mit Arthrose in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

GLA:D® Konzept im Fernsehbeitrag „ZDF plan b“

In Kürze wird das GLA:D® Arthroseprogramm in einem Fernsehbeitrag vorgestellt (Termin wurde auf den 12.04.26 vorverlegt), der sich gezielt an Menschen mit Knie- und Hüftarthrose richtet. Besonders für Physiotherapiepraxen in den ersten beiden Clustern des bundesweiten GLA:D® Rollouts kann dies eine spürbar erhöhte Patientennachfrage bedeuten.

Der Beitrag erscheint im ZDF-Wissensformat „plan b“, das sich mit innovativen Lösungsansätzen für gesellschaftliche Herausforderungen beschäftigt – in diesem Fall mit modernen Konzepten der Arthroseversorgung.

Sendetermine: ZDF – plan b: 12.04.2026, 15:30 Uhr

Bereits 2023 wurde im NDR-Fernsehen ein Beitrag über das GLA:D® Programm ausgestrahlt. Damals lag die Reichweite bei rund 300.000 Zuschauerinnen und Zuschauern – mit entsprechend spürbarem Interesse und vielen Rückfragen in teilnehmenden Praxen.

Für den kommenden Beitrag wird mit einer Reichweite von rund 1,5 Millionen Zuschauenden gerechnet. Entsprechend erwarten wir ein deutlich erhöhtes Informations- und Teilnahmeinteresse von Patientinnen und Patienten.

Besonders relevant ist dies für Praxen in den ersten beiden Ausrollclustern des bundesweiten Programmausbaus mit der BARMER und allen anderen teilnehmenden Krankenkassen.

Vergütung

Jede ärztliche Einsteuerung wird extrabudgetär mit 60 € pro Patienten (abzüglich 9,5 % Managementfee) vergütet.
Die Abwicklung erfolgt über die Deutsche Arzt Management GmbH im Rahmen der Selektivverträge.

Save the Date: VSOU 2026 in Baden-Baden­

Auch im diesem, Jahr wird Baden-Baden wieder zum Treffpunkt für die Orthopädie und Unfallchirurgie: Die 74. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen e.V. (VSOU) findet vom 16. bis 18. April 2026 statt.

Wir freuen uns besonders, dass wir als GLA:D®-Team mit gleich vier Vorträgen im wissenschaftlichen Programm vertreten sind.

Wann? 📍 Freitag, 17. April 2026 | 08:30 – 10:00 Uhr      Raum S4 (1. OG)

BVOU-Kinesiologic-Tape: 7% VSOU-Sonderrabatt

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) bietet im Rahmen der 74. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) die Möglichkeit das BVOU-Kinesiologic-Tape mit 7% Sonderrabatt zu bestellen.

Damit auch die Mitglieder, die den Kongress nicht besuchen können von der Rabattaktion profitieren, bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit die 7% Rabatt auf unser Kinesiologic-Tape-Angebot wahrzunehmen.

Das Angebot ist nur in dem Zeitraum vom 13.04. – 24.04.2026 gültig!

Bitte benutzen Sie das folgende Bestellformular.

Ihr BVOU-Team

Der BVOU ist dabei: Besuchen Sie uns auf dem VSOU 2026 in Baden-Baden!

Der nächste VSOU – Kongress der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden (16. bis 18. April 2026 in Baden-Baden) steht vor der Tür. Als einer der wichtigsten Fachkongresse für Orthopädie und Unfallchirurgie in Deutschland wird der VSOU auch 2026 wieder ein zentraler Treffpunkt für O&U aus dem gesamten deutschsprachigen Raum sein. Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) wird traditionell ebenfalls mit einem Stand vertreten sein und vielseitige Serviceangebote, Fachberatung sowie Beiträge zum wissenschaftlichen Programm anbieten.

Was erwartet Sie auf dem VSOU 2026?

Der VSOU-Kongress ist seit Jahren ein Highlight im jährlichen O&U-Veranstaltungskalender. Mit einem umfassenden Kongressprogramm, das aktuelle Trends, Innovationen und interdisziplinäre Ansätze abdeckt, erwartet Sie in Baden-Baden eine Veranstaltung voller Inspiration, Austausch und Weiterbildung. Mit über 5.000 Teilnehmern und einer Vielzahl von Vorträgen, Workshops und interaktiven Sitzungen ist der VSOU der perfekte Ort, um sich weiterzubilden und von den Besten zu lernen.

Der BVOU auf dem VSOU 2026

Besuchen Sie unseren Stand im zweiten Stock des Kongresshauses! Der BVOU wird auch in diesem Jahr wieder mit einem Stand vor Ort präsent sein. BVOU-Geschäftsführer Dr. Jörg Ansorg und sein Team stehen bereit, um Sie mit umfassendem Service, Beratung und Informationen zu unterstützen. Nutzen Sie die Gelegenheit, mit Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen, sich auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen. Unser Stand ist nicht nur ein Ort der Information, sondern auch des Miteinanders und der Begegnung.

Serviceangebote am BVOU-Stand

  • Beratung für Mitglieder und Interessierte: Erfahren Sie mehr über die Leistungen des BVOU, von berufspolitischer Unterstützung bis hin zu Weiterbildungsangeboten.
  • Hilfe bei Orthinform?: Profil aktualisieren, Bild einfügen oder einfach schauen, ob das Profil auf dem neuesten Stand ist. Wir prüfen das mit Ihnen!
  • Selektivverträge: Selektivverträge sind ein wesentliches Instrument für Innovationen in der Gesundheitsversorgung. In den letzten Jahren konnte der BVOU zahlreiche Selektivverträge abschließen. Diese stellen wir vor Ort vor. Lassen Sie sich direkt beraten und machen auch Sie mit!
  • Versicherungsberatung: Vertreterinnen der Funk-Gruppe stehen am Donnerstag und Freitag zur Verfügung um Sie kompetent zu den vielfältigen Versicherungsleistungen zu beraten.
  • Exklusive Materialien: Nehmen Sie unsere neueste Ausgabe des Infobriefs sowie vergangene Ausgaben direkt mit, bestellen Sie Kinesiotape und Patientenflyer zu Sonderkonditionen.

Weitere Informationen auf der VSOU-Kongresshomepage!

Von O-Beinen und Plattfüßen

Ein Oberarzt im Unterricht – dieses seltene Lernerlebnis wurde den beiden dritten Klassen der Martin-Grundschule im Trierer Norden durch die Aktion Orthofit geboten. Der Orthopäde Dr. med. Arne-Björn Jäger aus dem Brüderkrankenhaus erklärte den Kindern die Bedeutung von Bändern und Bandscheiben, veranschaulichte die Funktion unserer Füße und erzählte Wissenswertes zum Wachstum der Wirbelsäule.

Finn weiß viel und hält damit nicht hinterm Berg. Warum sollte er auch? Doch als sich die besondere Schulstunde schon ihrem Ende zuneigt, überrascht der Junge mit einer Frage, auf die selbst der erfahrene Experte an der Tafel spontan keine Antwort hat: „Warum sind wir nicht Affen geblieben?“, will Finn wissen, „warum haben wir uns überhaupt weiterentwickelt?“. Es ist nicht die einzige Frage von solch grundsätzlicher Natur, mit der Dr. med. Arne-Björn Jäger an diesem Vormittag konfrontiert wird.

Der Oberarzt der Orthopädie aus dem nur wenige Fußminuten entfernten Brüderkrankenhaus hat bereits einige Erfahrung mit Schulbesuchen. Dr. Jäger klärte schon in Gymnasien über die möglichen Langzeitfolgen allzu intensiver Handynutzung für die Körperhaltung auf; unter dem Motto „Zeigt her eure Füße!“ war er des Öfteren in Grundschulen zu Gast und klärte rund um die Fußgesundheit auf. In der Martin-Grundschule, mit der das Brüderkrankenhaus eine Kooperation unterhält, stand nun gleich das ganze menschliche Skelett auf dem Programm, der gesamte Bewegungsapparat. Und wieder einmal verstand es der Arzt, seine jungen Zuhörerinnen und Zuhörer in Bann zu ziehen.

„Wisst ihr denn schon, was ein Orthopäde so macht?“, fragt der Mediziner zu Beginn die Klasse 3a. Martha zögert nicht, blitzschnell schnellt ihr Finger nach oben: „Ich war schon mal bei einem, der hat nach meinem Rücken geguckt.“ Als ein Mädchen wissen möchte, was sie denn gegen die von ihrem Wackelzahn verursachten Schmerzen ausrichten könne, stellt Dr. Jäger schmunzelnd klar, dass er kein Zahnarzt sei – um dann doch ein paar beruhigende Worte für die Schülerin parat zu haben.

Besser Bescheid weiß der Orthopäde über O-Beine und Plattfüße. Hedi, deren Finger während der gesamten Schulstunde gefühlt häufiger oben als unten ist und die für ihre Mitarbeit eine Eins mit Sternchen verdient hätte, befragt Dr. Jäger zum Thema Glasknochen; darum sei es vor kurzem auch bei „CheckerTobi“ gegangen, erklärt sie ihr Interesse an der Erkrankung. Ob denn Tierknochen schneller brechen können als die von Menschen, fragt sie noch. Als es schließlich um Fischgräten geht und Dr. Jäger von Hedi wissen möchte, ob sie denn schon tauchen könne und wenn ja, wie lange, antwortet das Mädchen stolz: „Ja, schon ganz lange.“ Kommentar ihres Mitschülers Finn: „Fische tauchen ihr ganzes Leben lang.“

Neben Zuhören und Fragen stellen ist auch aktive Beteiligung gefragt. Dr. Jäger erläutert mithilfe einer Kreidezeichnung an der Tafel, warum großer und kleiner Zeh sowie Fersenbein so wichtig für unseren stabilen Stand sind. Gleich darauf heißt es für die Kinder: Schuhe aus, mindestens eine Socke aus, aufstehen und mit einem Bein auf den genannten Punkten stehen. „Und jetzt schließt mal eure Augen“, fordert der Arzt die Klasse auf. Einige stehen weiter stabil, andere beginnen zu wackeln – eine schöne Überleitung zum Nebenthema Gleichgewichtssinn.

Als gegen Ende der Stunde der Orthopäde die Kinder noch dazu einlädt, ihm Fragen zu stellen, bricht sich deren Wissbegierde vollends Bahn. „Warum können wir nicht ohne zu sterben leben?“, fragt ein Junge in der ersten Reihe. Dr. Jäger hält kurz inne: „Da stellst Du aber eine ziemlich große Frage“, erwidert er und sucht kurz nach einer passenden Antwort. Der Mediziner spricht nun von der Vergänglichkeit und Begrenztheit allen Lebens. Eine Mitschülern will wissen, warum man seine Finger knicken könne, das bei den Beinen aber nicht so gut funktioniere.

Dr. Jägers Konzept scheint hingegen zu funktionieren, Lehrerin Ulrike Kertels kann stolz auf ihre Schützlinge sein. Die haben sich nicht nur toll engagiert, sondern auch gleich noch die Unterrichtsstunde überzogen. Während die Kinder in die Pause dürfen, schiebt Dr. Jäger schon das schuleigene Skelett-Modell in den benachbarten Klassenraum, wo die 3b schon auf ihn wartet.

Aktion-Orthofit „Haltung zeigen“ – Jetzt mitmachen!

Seit 2021 unterstützt der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) mit der Kampagne „Haltung zeigen“ Grundschulen in ganz Deutschland dabei, Kindern wichtige Grundlagen für eine gesunde Körperhaltung zu vermitteln – praxisnah, altersgerecht und mit viel Spaß an Bewegung. Ziel ist es, das Bewusstsein von Lehrkräften, Kindern und Eltern für eine gesunde Entwicklung der Wirbelsäule zu schärfen, um spätere Haltungsschäden zu vermeiden.

Viele Kinder bewegen sich heute zu wenig, verbringen viel Zeit vor Bildschirmen und sind im Alltag häufig langen Sitzphasen ausgesetzt. Genau hier setzt „Haltung zeigen“ an: In einer leicht umsetzbaren Unterrichtsstunde oder kurzen Übungen zwischendurch lernen Kinder, wie sie selbst aktiv etwas für ihren Rücken tun können.

Kinder werden mit leicht verständlichen Rückenübungen motiviert, sich zu bewegen und auf eine korrekte Körperhaltung zu achten.

Kostenlose Materialien für Schulklassen

Gerne übersenden wir Ihnen kostenfrei unsere Teilnahmematerialien.

In jedem Klassensatz enthalten: Für Lehrkräfte ein Set Übungskarten; für Eltern und Schüler 30 Informationsbroschüren mit wichtigen Hinweisen für Schule und Zuhause. Die Materialien sind so aufbereitet, dass Sie sofort loslegen können und die Inhalte nachhaltig im Schulalltag verankern.

Dafür stehen über QR-Codes auf den Karten Übungsvideos mit TV-Moderator Christian Bahrmann sowie klar strukturierte Übungsanleitungen für Lehrer zur Verfügung. Jede Karte enthält QR-Codes auf Übungsvideos, in denen Christian leicht verständlich erklärt, wie Übungen wie „King Kong in der Schulbank“ durchgeführt werden sollen.

Anmeldung in wenigen Schritten

Besuchen Sie einfach https://www.aktion-orthofit.de/schulen, füllen Sie das Formular aus und geben Sie die gewünschte Anzahl an Klassensätzen an, die Sie für Ihre Schule bestellen möchten. Die Materialien werden anschließend zeitnah und kostenlos an Ihre Schule verschickt.

Wir würden uns sehr freuen, Ihre Schule als teilnehmende Schule zu begrüßen. Zeigen wir gemeinsam Haltung – für starke Kinder und einen gesunden Rücken von Anfang an!

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gern unter service@bvou.net.