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Ärzte wehren sich erfolgreich gegen „Zwangslistung“ bei Jameda

Köln – Im Frühjahr dieses Jahres haben drei Gerichte unabhängig voneinander entschieden: Ärzte und Heilpraktiker müssen das ungewollte Anlegen von sogenannten Basis-Profilen auf dem Artbewertungsportal Jameda nicht dulden. Zwei Kammern des Landgerichts Bonn und das Landgericht Wuppertal gaben damit den Klagen zweier Zahnärzte und einer Heilpraktikerin gegen Jameda Recht, die sich wegen der fehlenden Zustimmung zur Nutzung ihrer Daten auf dem Portal auf die Verletzung des Datenschutzrechts berufen hatten[1]. Jameda kämpft allerdings weiter um sein Geschäftsmodell und hat gegen die Entscheidungen Berufung eingelegt.

Ein „Basis“-Profil auf Jameda enthält nicht viel: Name und Adresse des Arztes sowie die Bewertungen von Patienten werden dort veröffentlicht. Ansonsten ist das Profil nichtssagend und leer: Fast alle Felder und Funktionen, die das Portal zur ansprechenden Gestaltung des eigenen Profils anbietet, können nur gegen eine monatliche Zahlung befüllt werden. So bleibt insbesondere das Feld mit dem Portraitfoto frei, stattdessen ist dort nur ein Schattenriss zu sehen. Auch die Homepage der Praxis wird nicht angegeben. Schon gar nicht können Ärzte, die keinen Vertrag mit Jameda haben, „weitere Informationen“ über ihre Leistungen angeben oder Fotos, Artikel oder Videos hochladen. In den freien Feldern finden sich dagegen direkte Anprachen an den Noch-Nicht-Kunden, so z.B.: „Sind Sie Dr. XY? Vervollständigen Sie jetzt Ihr Profil und geben Sie so neuen Patienten einen Eindruck von Ihnen und Ihrer Praxis.“. Bei dem fehlenden Profilbild heißt es: „Dieser Arzt hat leider noch kein Portrait hinterlegt.“ Ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit dieser Einträge ist nicht ohne weiteres zu finden. Außerdem wird das Profil noch für Werbung von Drittunternehmen genutzt. Mitten im Basis-Profil findet sich – genau wie an den seitlichen Rändern – Werbung z.B. für Reiseanbieter, Versicherungen oder Banken. Bezahlte „Premium“-Profile können dagegen mit einer Vielzahl von Inhalten bis hin zur Onlinebuchung für Termine bestückt werden, die fast die eigene Praxishomepage überflüssig machen könnten.

Im vergangenen Jahr hatte eine Kölner Hautärztin vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich auf Profillöschung geklagt. Das Gericht war der Ansicht, dass Jameda sich nicht (mehr) neutral verhalte, indem zahlenden Kunden „verdeckte Vorteile“ verschafft würden. Daher durften die Daten der Ärztin nicht ohne ihre Zustimmung verwendet werden. Allerdings: wer sich gegenüber Jameda auf das Urteil berief, wird weiterhin abgewiesen. Jameda hatte im Nachgang zu der Entscheidung einige Änderungen in der Profilgestaltung vorgenommen und meint deswegen, dass Ärzte nun wieder akzeptieren müssten, in dem Portal ungewollt aufzutauchen. Jameda beruft sich darauf, dass das Portal einen Beitrag zur Transparenz im Gesundheitswesen leiste und ein öffentliches Interesse an einer vollständigen Ärztelistung bestünde.

Allerdings kamen die drei mit der Sache befassten Gerichte nun zu dem Ergebnis, dass die Änderungen nicht ausreichten, um Jameda (wieder) die notwendige Neutralität zu verschaffen. Die Kläger hatten vorgebracht, dass die Möglichkeit, das eigene Profil nur gegen Entgelt aufbessern zu können, für den Portalnutzer nicht erkennbar sei und bezahlte Einträge attraktiver als die „Zwangs-Profile“ seien. Weiterhin würde Jameda die ungewollt angelegten „Basis-Profile“ dazu benutzen, für zahlende Jameda-Kunden indirekt Werbung zu machen. Berücksichtigt wurde unter anderem auch, dass sich Ärzte durch die unterschiedliche Gestaltung der Profile zu einer Mitgliedschaft gedrängt fühlen könnten. Daher würde – so auch die drei Entscheidungen – das Interesse der Betroffenen das Interesse von Jameda an der Datennutzung überwiegen. Damit fehlt es an den Voraussetzungen für eine Datenverarbeitung ohne Einwilligung.

Ob die Profile am Ende wirklich gelöscht werden müssen, werden nun die Oberlandesgerichte entscheiden. Die erste Entscheidung ist im Herbst diesen Jahres zu erwarten.

Dr. Frauke Schmid-Petersen ist Rechtsanwältin bei HÖCKER Rechtsanwälte in Köln und seit 1999 auf dem Gebiet des Medienrechts tätig und war in den genannten Verfahren als Prozessvertreterin für die jeweiligen Ärzte tätig.


[1] LG Bonn Urt. v. 28.3.2019. Az. 18 O 143/18, Urt. v. 29.3.2019, Az. 9 O 157/18 und LG Wuppertal, Urt. v. 29.03.2019, Az. 17 O 178/18.

Ärztetag: Kompetenz aus Orthopädie und Unfallchirurgie

Münster – Mehr Dynamik – die will der neue Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, erzeugen. Kurz nach dem Ende des Ärztetags erklärte er in einem Kurzstatement vor Medienvertretern, es sei wichtig, das, was man anfassen wolle, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, den Landesärztekammern und den ärztlichen Verbänden zu tun: „Es muss hier mehr Dynamik entstehen. Wir müssen öfters Positionen gemeinsam vertreten.“ Mit geschlossenen Lösungsvorschlägen könne man sich auch besser politisch positionieren.

Auf diesem Weg kann das neue Trio an der Spitze der BÄK auf mehrfache Kompetenz aus O und U zurückgreifen. Der BÄK-Vorstand setzt sich aus dem Präsidenten, den zwei Vizepräsidentinnen, den Präsident(inn)en der Landesärztekammern und zwei weiteren Ärztinnen/Ärzten zusammen. Derzeit haben gleich vier Vorstandsmitglieder der BÄK einen orthopädisch-chirurgischen Hintergrund.

Dr. Wolfgang Miller ist seit kurzem Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Er ist niedergelassen als Chirurg, Orthopäde und Unfallchirurg in Echterdingen. In der BÄK ist er Mitglied in den zwei Ständigen Konferenzen Berufsordnung und Ärztliche Versorgungswerke.

Sanitätsrat Dr. Josef Mischo, Präsident der Ärztekammer des Saarlands, ist Chirurg mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie. Mischo war überraschend gegen die Kinderchirurgin Dr. Heidrun Gitter angetreten, die sich für den Posten als 1. Vizepräsidentin bewarb und zunächst keinen Gegenkandidaten hatte. Er wolle zeigen, dass er bereit sei, sich ebenfalls zu engagieren, hatte der Saarländer in seiner Bewerbungsrede gesagt. Mischo beschrieb sich als eher ruhigen, aber konsequenten Typ. Im vergangenen Jahr hatte er beim Ärztetag als Vorsitzender des BÄK-Ausschusses Berufsordnung die Vorschläge zum Thema Fernbehandlung unterbreitet und mit dazu beigetragen, das schwierige Thema gut über die Bühne zu bekommen.   

Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz ist niedergelassener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie und als Präsident der Ärztekammer Brandenburg ebenfalls Mitglied im Vorstand der BÄK. Bis zu seiner Wahl in dieses Amt war er Vorstandsmitglied im BVOU. Schulz ist Mitglied der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer sowie stellvertretendes Mitglied von deren Ständiger Konferenz „Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen“.

Auch die Chirurgie ist unter den Ärztekammerpräsidenten im BÄK-Vorstand gut vertreten: Mit dem Chirurgen Dr. Günther Jonitz (Präsident der Ärztekammer Berlin), dem Thoraxchirurgen Dr. Günther Matheis (Ärztekammer Rheinland-Pfalz) und dem Chirurgen Dr. Theo Windhorst (Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe).

Windhorst war dieses Jahr Gastgeber des Ärztetags in Münster. Er nutzte seine Begrüßung zu einer längeren Rede und betonte gegenüber den anwesenden Politikern, die Ärzte wollten keine Politik der Drohungen und Bestrafungen. Politik könne auch anders, und das wünsche man sich. Statt der oft gewählten Streicher für die musikalische Untermalung der Eröffnung hatte sich Windhorst für ein Kontrastprogramm entschieden: Er ließ neun Trommler, die „Fascinating Drums“, lautstark auftreten. Als Paukenschlag wurde einige Tage später auch seine Wahlempfehlung für die BÄK-Spitze empfunden: Obwohl Marburger-Bund-Mann, sprach der Westfalen sich nicht für die MB-Kandidatin Dr. Martina Wenker aus, sondern für Reinhardt, seinen Vizepräsidenten in der Kammer.

Sabine Rieser, Fachjournalistin, Berlin




VKD: Bei Pflegepersonaluntergrenzen bestätigt

Berlin – Trotz massiver Kritik und gut begründeter Stellungnahmen aus der Praxis, wie auch vom VKD, ist zum Jahresanfang die Ministerverordnung zu den Pflegepersonaluntergrenzen in Kraft getreten.

„Die Auswertung des ersten Quartals bestätigt, dass die Kritik an der Verordnung berechtigt war und der Ansatz nicht hilfreich ist“, kommentiert der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings.

Mit 90 Prozent Erfüllungsquote haben die Krankenhäuser aus dem Stand und ohne Übergangsphase trotz aktuell zunehmenden Personalmangels in der Pflege die Verordnungsvorgaben weitestgehend erfüllt. Ein tieferer Blick in die Umsetzungspraxis offenbart aber auch das durch die Verordnung ausgelöste Dilemma: Viele Krankenhäuser mussten Behandlungen einschränken, um die Vorgaben zu erfüllen. Dies betraf vor allem Intensivstationen, in denen Plätze zum Teil stillgelegt wurden. De facto heißt dies, dass Patienten abgewiesen wurden. Ob dies der Patientensicherheit dient, gerade in den Grippemonaten Anfang des Jahres, darf bezweifelt werden.

Nicht berücksichtigt wurde in der Erhebung zudem die Zahl der eingesetzten Ärzte. Hilfs- und Assistenzkräfte spielten ebenfalls keine Rolle. Der VKD hatte in seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf bereits darauf hingewiesen, dass die Krankenhäuser in den vergangenen Jahren in erheblichem Maße neue Mitarbeiter eingestellt haben, um die Pflege zu entlasten. Hier wurde mit der Verordnung aus unserer Sicht der Rückwärtsgang eingeschaltet. Plötzlich eingelieferte Notfälle, Krankheit von Mitarbeitern, solche naturgemäß immer wieder auftretenden Ereignisse, führten natürlich zur Unterschreitung der Quoten, die Sanktionen nach sich ziehen. Ein Unding. Unabweisbare Notfälle dürfen nicht als Unterschreitung der Quoten bewertet und sanktioniert werden.

Wie erwartet sind auch die Bürokratielasten gestiegen. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) mussten, ausgelöst durch die Verordnung, erstmals siebenhunderttausend Schichten erfasst und ausgewertet werden. Ein völlig übertriebener Aufwand, der am Ende die Versorgungssituation nicht verbessert hat.

Fazit der ersten Auswertung aus Sicht des VKD: „Bitte das Experiment beenden. Wir gehen mit der DKG konform, die sich für ein bedarfsorientiertes Personalbemessungssystem in einer Ganzhauskonzeption ausspricht. Dieses Konzept würde dem Management die Möglichkeit geben, Personal entsprechend den tatsächlichen Erfordernissen der Patientenversorgung flexibel einzusetzen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat gerade kürzlich in der Jahrestagung unseres Verbandes in Berlin betont: “Wir sind nicht die besseren Geschäftsführer, die Ihnen sagen, wie Sie Ihr Personal einsetzen.‘ Wir nehmen ihn gern beim Wort“, so VKD-Präsident Josef Düllings.

Bis 2035 fehlen jährlich bis zu 6.000 Studienplätze

Berlin – Nach aktuellen Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) fehlen in Deutschland jährlich bis zu 6.000 Studienplätze im Fach Humanmedizin – wenn die aktuelle ambulante Versorgungsleistung bis 2035 aufrechterhalten werden soll. Abhängig vom Ausbildungserfolg der zukünftigen Studierenden, der Dauer der Weiterbildung und der beruflichen Orientierung variiert die Projektion zwischen 6.000 (75 Prozent der Studienanfänger werden innerhalb von 15 Jahren Facharzt) und 3.000 fehlender Studienplätze (Facharztquote von 92 Prozent) pro Jahr. Im günstigen Fall müssten sich neun von zehn erfolgreichen Absolventen für die medizinische Versorgung und gegen eine Anstellung in Forschung, Industrie, etc. entscheiden. Die Projektion zeigt, dass der vertragsärztliche Versorgungsgrad bis 2035 auf 74 Prozent des heutigen Niveaus absinken könnte – selbst wenn es weiterhin gelingt, die heutige Nettozuwanderung in Höhe von 1.639 Ärzten pro Jahr nach Deutschland aufrechtzuerhalten. Allein eine Steigerung der Zuwanderung um etwa 3.600 Fachärzte pro Jahr würde das medizinische Versorgungsniveau in Deutschland bis 2035 stabilisieren.

„Deutschland ist kurz- und mittelfristig darauf angewiesen, dass der Zuzug von Ärzten und Fachärzten aus dem Ausland erheblich steigt. Nur so kann das gewohnte ambulante Versorgungsniveau gehalten werden. Selbst wenn im Jahr 2020 die Studienplatzkapazitäten im Fach Humanmedizin von derzeit 11.000 Plätzen um 30 bis 50 Prozent erhöht würden, wären die Auswirkungen in der vertragsärztlichen Versorgung erst nach 15 Jahren zu spüren, also 2035. In der Zwischenzeit zeigen sich die Folgen des Studienplatzabbaus in den letzten zwei Jahrzehnten. Der Wettbewerb um ausgebildete Mediziner und Fachärzte wird in den nächsten zehn Jahren extrem zunehmen. Es wird spürbar schwieriger werden, das heutige medizinische Leistungsangebot flächendeckend zu garantieren und zu verhindern, dass strukturschwächere Regionen benachteiligt werden“, sagte Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried heute in Berlin.

Der demografische Wandel mit einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung begünstigt einen weiteren Anstieg der Nachfrage nach ärztlicher Versorgung. Ärztliche Leistungen sind zeitgebunden. Die zur Verfügung stehende Arztzeit in der ambulanten Versorgung geht aber kontinuierlich zurück. Der Grund dafür sind veränderte Arbeitsgewohnheiten und zunehmende Verwaltungsaufgaben. So hat sich die Zahl der angestellten Ärzte seit 2007 fast versechsfacht. Waren 2007 nur rund 5.600 Ärzte angestellt, waren es 2017 bereits 31.477. Während wirtschaftlich selbständige, niedergelassene Ärzte im Schnitt 50 Stunden pro Woche arbeiten, führen die Trends zur Anstellung (40-Stunden-Woche) und zur Tätigkeit in Teilzeit zu einer Abnahme der Behandlungsleistung pro Arzt. Es werden daher mehr Ärzte benötigt, um das Versorgungsniveau aufrecht zu erhalten. Die weiter steigende Zahl von Ärzten, die in den nächsten Jahren aus Altersgründen aus der ambulanten Versorgung ausscheiden und einen Nachfolger für ihre Praxen suchen, verschärft die Situation im vertragsärztlichen Sektor weiter.

„Wenn das bisherige Niveau der medizinischen Versorgung in Zukunft auch nur annähernd aufrechterhalten werden soll, ist eine substanzielle Steigerung der Ausbildungskapazität durch die Bundesländer im Fach der Humanmedizin unabdingbar. Um die verfügbare Arztzeit möglichst zur Patientenversorgung zu nutzen und die Attraktivität der Niederlassung weiter zu steigern, sollte die ärztliche Tätigkeit in der stationären und ambulanten Versorgung zudem konsequent von Verwaltungsaufgaben entlastet werden“, forderte von Stillfried.

Zum Hintergrund

Die Zi-Studie „Bedarfsprojektion für Medizinstudienplätze in Deutschland“ bewertet, wie viele Studienplätze im Fach Humanmedizin im Zuge des „Masterplans Medizinstudium 2020“ notwendig wären, um den erwarteten medizinischen Versorgungsbedarf in Zukunft zu decken. Dazu hat das Autorenteam den Versorgungsbedarf und die zukünftige Behandlungsleistung von Ärzten aus verfügbaren Datenreihen abgeleitet. Die Zusammenführung beider Komponenten ermöglicht eine Abschätzung, ob die aktuelle Zielvorgabe für Studienplätze in der Humanmedizin ausreichend ist. Als Datengrundlage dienen unter anderem ein Auszug aus dem Bundesarztregister (Stand: 31. Dezember 2018), die Daten der aktualisierten 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes für den Bund und der relative Beanspruchungsindex rBIX des Zi. Zur weiteren Methodik verweisen wir auf die ausführliche Beschreibung der Datenanalyse in der Langfassung der o. g. Zi-Analyse, die Sie hier finden:

Quelle: Zi

Digitalisierung

BÄK informiert über ausschließliche Fernbehandlung

Berlin – „Nicht einmal ein Jahr nachdem der Deutsche Ärztetag im Jahr 2018 den Weg für die ausschließliche Fernbehandlung geebnet hat, ist die Umsetzung in den Ländern auf einem guten Weg. Mittlerweile haben fast alle Ärztekammern entsprechende berufsrechtliche Neuregelungen eingeleitet. Nun kommt es darauf an, Ärztinnen und Ärzte umfassend über die neuen Möglichkeiten zu informieren.“ Darauf verwies Dr. Josef Mischo, Vorsitzender des Berufsordnungsausschusses der Bundesärztekammer, anlässlich der Veröffentlichung von Hinweisen und Erläuterungen der Bundesärztekammer zur ausschließlichen Fernbehandlung sowie eines Fragen-Antwortenkataloges. Die Informationsmaterialien wurden unter Leitung Mischos von der Arbeitsgruppe „Fernbehandlung“ der Bundesärztekammer erarbeitet und vom Vorstand verabschiedet.

Mischo stellte klar, dass alle beruflichen Rechte und Pflichten von Ärztinnen und Ärzten  auch im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung gelten. Ärzte müssten stets prüfen, ob der jeweilige Fall für eine ausschließliche Fernbehandlung in Frage kommt oder nicht. „Sind die von dem Patienten beschriebenen Beschwerden für eine Beratung oder Behandlung ausschließlich über Kommunikationsmedien geeignet?  Ist der Patient  in der Lage, über eine technische Plattform zu kommunizieren? Diese und viele weitere Fragen müssen mit einem klaren ‚Ja‘ beantwortet werden, bevor die Fernbehandlung beginnen kann.“ Darüber hinaus sind rechtliche Aspekte, technische Anforderungen und Fragen der Qualitätssicherung zu beachten.  Die Bundesärztekammer hat diese und viele weitere Punkte gut verständlich in ihren Hinweisen und Erläuterungen ausgearbeitet. Dort findet sich auch eine Checkliste mit vielen weiteren praktischen Informationen.

Mischo ist überzeugt, dass sich die Behandlung aus der Ferne zum Beispiel über Video-Sprechstunden als eine von vielen Formen ärztlicher Patientenversorgung in Deutschland etablieren wird. Die Arbeitsgruppe wird sich deshalb in einem nächsten Schritt mit Fragen der Einbindung der ausschließlichen Fernbehandlung in die Versorgungsstrukturen befassen.

Quelle:BÄK

“Exakte Diagnostik feinster knöcherner Verletzungen”

Köln – Seitdem im Februar dieses Jahres der kompakte und platzsparende digitale Volumentomograph (CBCT) SCS MedSeries H22 BVOU-Edition Einzug in unsere Kölner Praxis für Orthopädie, Sportmedizin und Fußchirurgie hielt, sind wir nun erstmals in der Lage, unseren Patienten eine zeitnahe und mit einer Auflösung von 0,2mm sehr exakte Diagnostik feinster knöcherner Verletzungen, Frakturen, freier Gelenkkörper, sowie den Heilungszustand und -Verlauf von konservativ und/oder operativ versorgten Knochenbrüchen direkt am Behandlungsort und mit deutlich reduzierter Strahlenbelastung für den Patienten anbieten zu können.

Speziell für mich als operativ tätigen Fuß- und Sprunggelenkchirurgen bietet die Möglichkeit der dreidimensionalen, multiplanaren Darstellung eines Fußes unter Belastung in Kombination mit den integrierten Softwaretools einen klaren Benefit in der Beurteilung fußchirurgischer Deformitäten und Fehlstellungen und somit eine noch exaktere präoperative Planungsmöglichkeit.

Auch für ältere und nicht mehr ganz so mobile Patienten ist diese Aufnahmetechnik im Stand auf Grund der nur sehr kurzen Aufnahmedauer von ca. 20 Sekunden und der komfortablen Griff- und Haltevorrichtungen gut anwendbar.

Die Installation, Schulungen unseres Praxisteams und der noch laufende unterstützende Support bei noch offenen Fragen durch das Team von SCS waren und sind großartig.

Dr. Guido Laps, Köln

BVOU-Service auf dem VSOU vom 2.- 4. Mai

Berlin/ Baden-Baden – Vom 2. bis 4. Mai 2019 laden die süddeutschen Orthopäden und Unfallchirurgen wieder zur VSOU-Frühjahrstagung in das Kongresshaus nach Baden-Baden ein. Unter dem Motto „Gesundheit durch Bewegung“ wollen die Kongressteilnehmer aktuelle Themen, die in O und U bewegen, diskutieren und gleichzeitig einen Blick in die Zukunft werfen. Die Veranstaltung wird ihren Besuchern ein vielfältiges Programm bieten, das unter anderem der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (BVOU) mitgestaltet hat.

Information am BVOU-Stand

Darüber hinaus wird sich der BVOU an allen drei Kongresstagen zusammen mit der Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) an einem gemeinsamen Stand (2.06, 2. OG) präsentieren. Interessierte erhalten dort Informationen zu den verschiedenen Kursangeboten (siehe dazu auch die Kursübersicht) und weitere Serviceleistungen des BVOU. Vor Ort werden des Weiteren Olga Zöllner von der Funk-Gruppe über Versicherungsangebote und Jeannine Hauke von der Deutschen Arzt AG über den Zweitmeinungsvertrag sowie die Videosprechstunde informieren. Die Videosprechstunde wird außerdem ihr Kollege, Tim Schneider, in seinem Vortrag am Samstag, den 4. Mai, zum Thema haben. Bei den Mitarbeitern der BVOU-Geschäftstelle können BVOU-Mitglieder ergänzend ihr Orthinform-Profil aktualisieren, ein Portraitbild anfertigen und offene Fragen klären.

Neue BVOU-Einkaufsvorteile im April

Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Küchengeräte, Abenteuer, Spa-Aufenthalte oder Einrichtugnsdesign – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.

Bauknecht: bis 35% Rabatt

Bauknecht feiert 100 Jahre – feiern Sie mit und profitieren Sie von attraktiven Angeboten! Die Bauknecht Hausgeräte GmbH als Tochter der Whirlpool Corporation, bietet Ihnen innovative und hochwertige Geräte in den Bereichen Waschen und Trocknen, Kühlen und Gefrieren, Kochen, Geschirrspülen sowie kleine Haushaltsgeräte an.

Jochen Schweizer: 14% Rabatt

Fallschirmspringen, Ferrari fahren, Bungee Jumping, Dinner in the Dark, Helikopter Selberfliegen – Erleben Sie den ultimativen Adrenalinkick, gönnen Sie sich bei unzähligen unvergesslichen Wellness-und Kurzurlaubsangeboten pure Romantik, fühlen Sie den Ruf der Freiheit und legen Sie Ihrem inneren Schweinehund den Maulkorb an.

Spa Group Europe: 35% Rabatt

Wellness pur und Entspannung in einer einzigartigen, harmonischen Atmosphäre mit höchstem Komfort und absolutem Luxus erwartet Sie in den schönsten Spas Deutschlands. Erleben Sie Sinnlichkeit in einem der acht Luxus-Spas in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Heidelberg oder München.

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Edles Design für Küche, Bad, Wohnraum und Garten – entdecken Sie das puristische Design von blomus. Sympathisch, praktisch und elegant, zeitlos und charakterstark. blomus Produkte werden nicht alt. Sie drängen sich nicht auf und sind doch gerne präsent. Sie sind Partner für einen schönen Alltag und noch schönere exklusive Momente.

Digitalisierung

Die Digitalisierung der Arztpraxis zwischen Wunsch und Wirklichkeit

München – Immer mehr Patienten nutzen den Online-Kontakt in die Arztpraxis. Die Kluft zwischen dem tatsächlichen Angebot digitaler Services einer Arztpraxis und dem Nutzungswunsch der Patienten ist jedoch nach wie vor groß. Dies sind zwei zentrale Ergebnisse der (online-)repräsentativen Studie „Die Digitalisierung der Arztpraxis zwischen Wunsch und Wirklichkeit“, die das Marktforschungsinstitut Dynata im Auftrag von jameda unter 1.067 Patienten durchgeführt hat.

© jameda

Der Wunsch nach digitalen Angeboten ist deutlich größer als die tatsächliche Nutzung. Mehr als jeder dritte Patient (36 Prozent) hat bereits einen Arzttermin online gebucht, was einen deutlichen Anstieg im Vergleich zur Vorgängerstudie 2015 darstellt (25 Prozent). Nach wie vor gibt es jedoch wesentlich mehr Patienten, die das Angebot einer Online-Arztterminbuchung nutzen möchten: 78 Prozent geben an, ihre Arzttermine gerne online zu vereinbaren, wenn ihr Arzt die Möglichkeit anbietet.

Die digitale Patientenakte erfährt ebenfalls einen deutlichen Anstieg der Nutzung um 14 Prozentpunkte im Vergleich zu 2015 auf 18 Prozent. Noch deutlicher gestiegen ist allerdings der Nutzungswunsch danach: Sagte 2015 noch gut ein Drittel der Patienten, sie würden eine digitale Patientenakte nutzen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten, sind es 2019 bereits zwei Drittel (68 Prozent / + 29 Prozentpunkte). Damit verzeichnet die elektronische Patientenakte den größten Anstieg im Nutzungswunsch der Patienten.

© jameda

Zuwachs bei Online-Videosprechstunde

Auch die Online-Videosprechstunde verzeichnet bei der Nachfrage einen großen Zuwachs von 20 Prozentpunkten. Wollten 2015 noch 27 Prozent der Patienten ihren Arzt gerne per Online-Videosprechstunde konsultieren, wünscht sich diese Möglichkeit in der aktuellen Befragung schon fast jeder Zweite (47 Prozent). Jeder Zehnte hat die Online-Videosprechstunde tatsächlich schon einmal genutzt.

Wunsch nach e-Rezept

Das e-Rezept steht nach der Online-Arztterminbuchung an zweiter Stelle auf der digitalen Wunschliste der Patienten: Fast Dreiviertel würden ihre Rezepte gerne elektronisch erhalten. Tatsächliche Erfahrungen mit einem digitalen Rezept konnten bisher 14 Prozent der Befragten machen, was einen Anstieg um sieben Prozentpunkte im Vergleich zu 2015 bedeutet. Die Möglichkeiten des Telemonitorings haben elf Prozent der Patienten (zwei Prozent in 2015) genutzt – 47 Prozent würden sie nutzen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten.

Zum ersten Mal abgefragt wurde die Bereitschaft zur Nutzung von Apps zur (Vor-)Diagnose vor dem Arztgespräch: Dieses Angebot wurde bereits von 14 Prozent der Patienten genutzt. 45 Prozent würden es nutzen, wenn ihr Arzt die Möglichkeit böte.

Angebot digitaler Services ist für Patienten ein Kriterium bei der Wahl des Arztes

75 Prozent der Patienten sehen in dem Angebot digitaler Kontaktmöglichkeiten einen guten Service der Arztpraxen. Entsprechend spielen sie auch für die Arztwahl der Patienten eine wichtige Rolle: 64 Prozent geben an, sich eher für einen Arzt zu entscheiden, dessen Termine sie auch online buchen können. 51 Prozent würden einen Arzt präferieren, der ihnen auch eine Online-Videosprechstunde anbietet.

Nutzer digitaler Angebote der Arztpraxen empfinden diese als sehr hilfreich

Patienten, die bereits die Möglichkeit hatten, ein digitales Angebot in der Arztpraxis zu nutzen, sind in der großen Mehrheit überzeugt davon: So sagen 96 Prozent derjenigen, die ihren Arzttermin bereits online gebucht haben, dass dieses Angebot (sehr) hilfreich ist. 93 Prozent der Nutzer des Angebotes treffen diese Aussage für das e-Rezept, 92 Prozent für die digitale Patientenakte und 87 Prozent für die Online-Videosprechstunde. Entsprechend hoch sind auch die Raten der Wiedernutzungsbereitschaft, die bei 95 Prozent für die Online-Terminbuchung, 92 Prozent für die digitale Patientenakte und bei 82 Prozent für die Online-Videosprechstunde liegen.

Zeitersparnis, höhere Flexibilität und bessere Versorgung: Die Gründe für den Wunsch nach digitalen Angeboten sind vielfältig

Patienten sehen eine Vielzahl von Vorteilen in digitalen Angeboten der Arztpraxis. Beim Thema Online-Arztterminbuchung steht vor allem die höhere Flexibilität im Vordergrund: So sehen 91 Prozent der Patienten, die das Angebot gerne nutzen würden, einen Vorteil in der Tatsache, dass sie ihren Arzttermin dann buchen können, wenn es passt, unabhängig von den Sprechzeiten. Genauso viele empfinden das Vermeiden der Warteschleife am Telefon als Vorteil. 87 Prozent schätzen, dass sie sich für den Arzt entscheiden können, der ihnen den nächsten freien Termin anbieten kann.

Zeitersparnis ist der zentrale Vorteil der Online-Videosprechstunde: Sei es durch den Wegfall der Anfahrt in die Praxis (93 Prozent der Patienten mit Nutzungswunsch) oder der Zeit im Wartezimmer. Fast alle Patienten sehen zudem einen Vorteil darin, über die Online-Videosprechstunde auch mit Ärzten sprechen zu können, die weit von ihnen entfernt sind (92 Prozent).
Mehr Sicherheit durch eine bessere Informationsgrundlage des Arztes spielen beim Wunsch nach Telemonitoring eine große Rolle. So stimmen 92 Prozent der Patienten mit einem Wunsch nach diesem Angebot der Aussage „mein Arzt hat einen besseren Überblick über die Entwicklung meines Zustandes, weil meine Vitalwerte regelmäßig überwacht werden“ zu. Doch auch beim Telemonitoring spielt der Wunsch nach Flexibilität eine große Rolle: Ebenfalls 92 Prozent sehen den Vorteil darin, für das Erfassen der Werte nicht immer in die Arztpraxis fahren zu müssen.

Von vielen digitalen Angeboten versprechen sich Patienten auch eine bessere Gesundheitsversorgung: So glauben 84 bzw. 71 Prozent, dass das Telemonitoring bzw. der Einsatz von Diagnose-Apps die Gesundheitsversorgung verbessern könnten. 68 Prozent der Befragten schreiben dies der Online-Videosprechstunde zu.

Quelle: jameda

JOU, BVOU, Journalistenpreis

Ausschreibung: Deutscher Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie (JOU) 2019

Berlin, 20.03.2019 – Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) loben im Jahr 2019 zum zehnten Mal den Deutschen Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie (JOU) aus. Mit der Würdigung herausragender Publikationen aus den Bereichen Print, Rundfunk sowie Online-Medien möchten die Verbände die Qualität der Berichterstattung über orthopädisch-unfallchirurgische Themen fördern und die wachsende Bedeutung des Faches in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden. Der Preis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Er kann von der Jury auf mehrere Arbeiten aufgeteilt werden.

Verletzungen und Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, also von Knochen, Gelenken, Muskeln und Sehnen, sind immer öfter Ursache für langwierige Krankenhausaufenthalte und erhebliche Lebenseinschränkungen. Die Orthopädie und Unfallchirurgie hat in den vergangenen Jahrzehnten enorme Veränderungen und Entwicklungen erlebt, sodass Patienten heute von wesentlich verbesserten Behandlungen profitieren, die ihnen ihre Mobilität und Selbständigkeit bis ins hohe Alter sichern.

Ausgezeichnet werden herausragende journalistische Beiträge, die ein Thema aus der konservativen oder operativen Orthopädie und Unfallchirurgie fachlich fundiert, verständlich und differenziert darstellen. Das können z.B. Veröffentlichungen zu Prävention, Therapie und Rehabilitation sowie Krankheitsverläufen oder Innovationen sein. Die Beiträge sollten die Bedeutung der Orthopädie und Unfallchirurgie für die Gesellschaft herausstreichen und dem Mediennutzer als Orientierung und Entscheidungshilfe dienen.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Medium (Print, Hörfunk, Fernsehen, Online) im Zeitraum vom 1. August 2018 bis zum 31. Juli 2019 erschienen sein. Die Beiträge sollen sich durch gründliche Recherche, redaktionelle Unabhängigkeit, interessante Aufarbeitung und sachliche Korrektheit auszeichnen. Pro Autor kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Auch Autoren-Teams können sich bewerben.

Bewerbungsunterlagen

Bitte füllen Sie für Ihre Bewerbung das Stammblatt JOU aus. Laden Sie dafür bitte das Onlineformular herunter und speichern Sie es lokal auf Ihrem Rechner.

Zum Onlineformular

Bitte reichen Sie außerdem folgende Dokumente in digitaler Form ein:

  • Für Printmedien: Word-Dokument des Textes sowie den Originalbeitrag eingescannt als PDF-Dokument
  • Für Hörfunkbeiträge: MP3-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
  • Für Fernsehbeiträge: MP4-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
  • Für Online-Beiträge/Podcasts/Videos: Link zum Beitrag sowie die Schaltzeiten und ggf. ein PDF-Dokument

Bitte nutzen Sie für die Datenübermittlung z.B. den kostenfreien Filehosting-Dienst https://wetransfer.com/

Preisvergabe
Der Preis wird beim Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin verliehen: Dieser findet vom 22.10. bis 25.10.2019 statt. Die Preisverleihung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Jury
Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Arbeiten und ermittelt die Preisträger. Die Jury setzt sich zusammen aus Medienvertretern, einem gesundheitspolitischen Vertreter sowie Repräsentanten und Ärzten der ausrichtenden Verbände.

Einsendeschluss
Journalisten können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Juli 2019 einreichen.

Informationen zum Journalistenpreis sowie zu früheren Preisträgern und deren Arbeiten: https://dgou.de/presse/journalistenpreis/

Bewerbung und Kontakt für Rückfragen
Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit

Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: presse@bvou.net
www.bvou.net

Susanne Herda und Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -16
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de
www.dgou.de