Archiv für den Monat: Juli 2019

Perspektive DVT: „Von Anfang an eine runde Sache!“

Wuppertal – Unter der Leitung von Dr. med Andreas Göller hält die Privatpraxis für Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin in Wuppertal ein ganzheitliches Therapiespektrum zur konservativen und operativen Versorgung bereit – und zwar sowohl ambulant als auch stationär. Dabei legt die orthopädische Praxis, neben der Anwendung modernster und umfassender Diagnostik- und Therapieverfahren, einen besonderen Wert auf die individuelle Patientenbetreuung mit persönlicher Atmosphäre.

Seit Juli 2019 hat die Privatpraxis für Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin die BVOU-Edition des digitalen Volumentomographen (DVT) SCS MedSeries® H22 im Einsatz. Dr. med. Andreas Göller berichtet von seinen ersten Erfahrungen:

„Wir haben die Menschen hinter SCS auf dem VSOU-Kongress in Baden-Baden kennengelernt. Dort haben sie uns im Detail die diagnostischen Möglichkeiten des SCS DVTs aufgezeigt und uns darüber hinaus umfassend in jeglicher Hinsicht zur 3-D-Bildgebung beraten. Fasziniert und überzeugt haben uns insbesondere die exzellente Bildgebung bei gleichzeitiger maximaler Strahlenhygiene. Nachdem wir uns für das SCS DVT entschieden haben, begleitete uns das Team kompetent bei allen weiteren Maßnahmen: von der Organisation der DVT-Fachkunde, über die Planung und fachgerechte Umsetzung des Untersuchungsraums, bis hin zur Installation des SCS DVTs in unserer Praxis. Dabei ist uns insbesondere der hohe Grad an Motivation und Zielorientierung aufgefallen. Vielen Dank für die tolle Unterstützung und herzlichen Glückwunsch für diese hervorragende Leistung! Denn das ist heutzutage nicht mehr selbstverständlich. Die Zusammenarbeit mit SCS war von Anfang an eine runde Sache!“

Privatpraxis für Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin
Dr. med. Andreas Göller

 

 

Springer-Sonderkonditionen für BVOU-Mitglieder

München – Der Springer Medizin Verlag bietet ab sofort allen BVOU-Mitgliedern verbesserte Konditionen für zahlreiche Fachzeitschriften und Abonnements.

So sehen die Sonderkonditionen aus:

      • 100 Euro Vergünstigung auf e.Med im ersten Jahr der Nutzung
  • b-Flat-Angebot: Das ideale Buchpaket für den Einstieg in die Facharztweiterbildung
  • Kostenfreie Probe-Abos (3 Monate, keine Kündigung notwendig) von Fachzeitschriften des Springer Medizin Verlags für Ärzte in Aus- und Weiterbildung. Das Angebot beinhaltet zum Beispiel: 
      • „Die Orthopädie“
      • „Die Unfallchirurgie“
      • „Operative Orthopädie und Traumatologie“
      • „Die Chirurgie“
      • „Arthroskopie“
      • „Obere Extremität“
      • „KNIE Journal“
      • „Zeitschrift für Rheumatologie“
      • „Notfall + Rettungsmedizin“

Ärzte wehren sich erfolgreich gegen „Zwangslistung“ bei Jameda

Köln – Im Frühjahr dieses Jahres haben drei Gerichte unabhängig voneinander entschieden: Ärzte und Heilpraktiker müssen das ungewollte Anlegen von sogenannten Basis-Profilen auf dem Artbewertungsportal Jameda nicht dulden. Zwei Kammern des Landgerichts Bonn und das Landgericht Wuppertal gaben damit den Klagen zweier Zahnärzte und einer Heilpraktikerin gegen Jameda Recht, die sich wegen der fehlenden Zustimmung zur Nutzung ihrer Daten auf dem Portal auf die Verletzung des Datenschutzrechts berufen hatten[1]. Jameda kämpft allerdings weiter um sein Geschäftsmodell und hat gegen die Entscheidungen Berufung eingelegt.

Ein „Basis“-Profil auf Jameda enthält nicht viel: Name und Adresse des Arztes sowie die Bewertungen von Patienten werden dort veröffentlicht. Ansonsten ist das Profil nichtssagend und leer: Fast alle Felder und Funktionen, die das Portal zur ansprechenden Gestaltung des eigenen Profils anbietet, können nur gegen eine monatliche Zahlung befüllt werden. So bleibt insbesondere das Feld mit dem Portraitfoto frei, stattdessen ist dort nur ein Schattenriss zu sehen. Auch die Homepage der Praxis wird nicht angegeben. Schon gar nicht können Ärzte, die keinen Vertrag mit Jameda haben, „weitere Informationen“ über ihre Leistungen angeben oder Fotos, Artikel oder Videos hochladen. In den freien Feldern finden sich dagegen direkte Anprachen an den Noch-Nicht-Kunden, so z.B.: „Sind Sie Dr. XY? Vervollständigen Sie jetzt Ihr Profil und geben Sie so neuen Patienten einen Eindruck von Ihnen und Ihrer Praxis.“. Bei dem fehlenden Profilbild heißt es: „Dieser Arzt hat leider noch kein Portrait hinterlegt.“ Ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit dieser Einträge ist nicht ohne weiteres zu finden. Außerdem wird das Profil noch für Werbung von Drittunternehmen genutzt. Mitten im Basis-Profil findet sich – genau wie an den seitlichen Rändern – Werbung z.B. für Reiseanbieter, Versicherungen oder Banken. Bezahlte „Premium“-Profile können dagegen mit einer Vielzahl von Inhalten bis hin zur Onlinebuchung für Termine bestückt werden, die fast die eigene Praxishomepage überflüssig machen könnten.

Im vergangenen Jahr hatte eine Kölner Hautärztin vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich auf Profillöschung geklagt. Das Gericht war der Ansicht, dass Jameda sich nicht (mehr) neutral verhalte, indem zahlenden Kunden „verdeckte Vorteile“ verschafft würden. Daher durften die Daten der Ärztin nicht ohne ihre Zustimmung verwendet werden. Allerdings: wer sich gegenüber Jameda auf das Urteil berief, wird weiterhin abgewiesen. Jameda hatte im Nachgang zu der Entscheidung einige Änderungen in der Profilgestaltung vorgenommen und meint deswegen, dass Ärzte nun wieder akzeptieren müssten, in dem Portal ungewollt aufzutauchen. Jameda beruft sich darauf, dass das Portal einen Beitrag zur Transparenz im Gesundheitswesen leiste und ein öffentliches Interesse an einer vollständigen Ärztelistung bestünde.

Allerdings kamen die drei mit der Sache befassten Gerichte nun zu dem Ergebnis, dass die Änderungen nicht ausreichten, um Jameda (wieder) die notwendige Neutralität zu verschaffen. Die Kläger hatten vorgebracht, dass die Möglichkeit, das eigene Profil nur gegen Entgelt aufbessern zu können, für den Portalnutzer nicht erkennbar sei und bezahlte Einträge attraktiver als die „Zwangs-Profile“ seien. Weiterhin würde Jameda die ungewollt angelegten „Basis-Profile“ dazu benutzen, für zahlende Jameda-Kunden indirekt Werbung zu machen. Berücksichtigt wurde unter anderem auch, dass sich Ärzte durch die unterschiedliche Gestaltung der Profile zu einer Mitgliedschaft gedrängt fühlen könnten. Daher würde – so auch die drei Entscheidungen – das Interesse der Betroffenen das Interesse von Jameda an der Datennutzung überwiegen. Damit fehlt es an den Voraussetzungen für eine Datenverarbeitung ohne Einwilligung.

Ob die Profile am Ende wirklich gelöscht werden müssen, werden nun die Oberlandesgerichte entscheiden. Die erste Entscheidung ist im Herbst diesen Jahres zu erwarten.

Dr. Frauke Schmid-Petersen ist Rechtsanwältin bei HÖCKER Rechtsanwälte in Köln und seit 1999 auf dem Gebiet des Medienrechts tätig und war in den genannten Verfahren als Prozessvertreterin für die jeweiligen Ärzte tätig.


[1] LG Bonn Urt. v. 28.3.2019. Az. 18 O 143/18, Urt. v. 29.3.2019, Az. 9 O 157/18 und LG Wuppertal, Urt. v. 29.03.2019, Az. 17 O 178/18.

Wissen braucht Werte – Was bringt der diesjährige Kongress?

Berlin/ Speyer – Dr. Thomas Möller, DKOU-Kongresspräsident 2019 für den BVOU, ist in Speyer im Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie niedergelassen und behandelt dort sowohl konservativ als auch operativ. Beim Berufsverband war er langjähriger Landesvorsitzender in Rheinland-Pfalz. Derzeit hat er das Amt des stellvertretenden Landesvorsitzenden und des Bezirksvorsitzenden in der Pfalz inne. Was ihm beim DKOU 2019 besonders am Herzen liegt, erläutert er im Gespräch.

Herr. Dr. Möller, das diesjährige Kongressmotto heißt „Wissen braucht Werte“. Warum dieses Motto und was bedeutet es für Sie?
Dr. Thomas Möller: Ein Kongressmotto ist immer auch ein Plädoyer oder eine Situationsbeschreibung. Der Satz „Wissen braucht Werte“ ist vielschichtig. Als Ärzte müssen wir auf dem neuesten Stand des medizinischen Wissens sein. Das erwarten unsere Patienten und dazu sind wir verpflichtet. Weil wir Teil einer Wertschöpfungskette sind, schaffen wir damit auch tatsächlich Werte. Das Kongressmotto hat aber auch eine ethische Dimension, die nicht minder wichtig ist. Vertrauen, Verantwortung und Empathie sind die zentralen Werte unserer Arbeit und Grundlage jeder Arzt-Patientenbeziehung. Das dürfen wir nicht vergessen. Mir ist dabei vor allem der verantwortungsvolle Umgang mit dem medizinischen Fortschritt wichtig. Wir müssen immer wieder abwägen, was die beste Behandlung für den einzelnen Patienten und seine individuelle Lebenssituation ist. Wir brauchen in O&U also ein wissens- und wertebasiertes Handeln. Darauf zielt das diesjährige Kongressmotto ab.

Es gibt Patienten, die der Ansicht sind, dass sie bei ihrem Arztbesuch zu kurz kommen. Was kann man dagegen tun?
Dr. Möller: Zunächst möchte ich festhalten, dass wir jeder Patientin und jedem Patienten mit unserer ganzen Aufmerksamkeit und Wertschätzung begegnen sollten. Sie sind krank und vertrauen auf  unsere Hilfe. Aber wir haben in unserem Gesundheitssystem auch das Problem, dass die sprechende Medizin sehr viel schlechter honoriert wird als technische Leistungen oder Interventionen. Das gilt auch für die konservative Orthopädie. Die Behandlung einer Patientin oder eines Patienten wird pro Quartal nicht viel besser vergütet als ein guter Haarschnitt. Eine konservative Behandlung verlangt aber weitreichende Kenntnisse und eine enge Führung des Patienten. Das muss dann auch entsprechend honoriert werden, was derzeit nicht der Fall ist.

Inwiefern findet sich diese Debatte im Kongressprogramm des DKOU 2019 wieder?
Dr. Möller: Diese Debatte wird sicher immer wieder Thema des DKOUs sein, aber es gibt auch einige Sitzungen, die sich explizit damit beschäftigen werden. So werden Vertreter des Jungen Forums O&U am Mittwoch, den 23. Oktober 2019, über die nötigen Soft Skills für ein wissens- und wertebasiertes Handeln in unserem Fach reden. Eine Sitzung am Donnerstag, den 24. Oktober 2019, wird sich mit der Zukunft von O&U beschäftigen und an dem selben Tag werden wir mit einer eigenen Sitzung auch einen Blick über den Tellerrand werfen. Wie im vergangenen Jahr wird auch die Digitalisierung wieder Thema sein, etwa in Form der elektronischen Patientenakte. Wir brauchen die Digitalisierung, aber die Daten müssen sicher sein und die Verantwortung für Diagnostik und Therapie dürfen nicht an einen Algorithmus delegiert werden. Die persönliche Zuwendung muss integraler Bestandteil der Behandlung bleiben. Für mich – und das gilt natürlich auch für meine Kopräsidenten –, war sehr wichtig, dass sich alle Kolleginnen und Kollegen in dem Kongressprogramm wiederfinden werden, sowohl die niedergelassenen als auch die klinisch tätigen Kolleginnen und Kollegen.

Welche Themenaspekte sind Ihnen besonders wichtig?
Dr. Möller: Neben den berufspolitischen Themen, die mir als Kongresspräsident für den BVOU am Herzen liegen, interessieren mich natürlich auch die Fortschritte zu den Krankheitsbildern, die ich täglich selbst behandele. Etwa zum Trochanterschmerz, zu den Tendopathien, den Kreuzbandverletzungen oder den Knorpelregenerationsverfahren und nicht zuletzt zur Altersorthopädie und Alterstraumatologie – um nur einige zu nennen.

Haben Sie durch den VSOU-Kongress, den Sie jährlich als Vorsitzender der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen verantworten, schon Routine in Sachen Kongressorganisation und -durchführung?
Dr. Möller: Ja und Nein! Vom VSOU kenne ich die logistischen, administrativen und repräsentativen Pflichten eines großen Kongresses. Der VSOU ist mit rund 3000 Fachbesuchern immerhin der zweitgrößte Kongress für O&U im deutschsprachigen Raum. Als Kongresspräsident des DKOU 2019 konnte ich jetzt auch das wissenschaftliche Programm mitgestalten. Das ist etwas Neues für mich gewesen. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle auch bei meinen beiden Kopräsidenten und den Kongresssekretären für die außerordentlich gute Zusammenarbeit bedanken. Wir haben ein sehr gutes Programm zusammengestellt. Überzeugen Sie sich selbst und kommen Sie nach Berlin.

Was ist für Sie die größte Herausforderung beim DKOU 2019?
Dr. Möller: Sicher die größere Dimension. Der DKOU ist mit seinen knapp 11.000 Teilnehmern einer der größten wissenschaftlichen Kongresse in Europa. Wir haben durch die Gastländer – in diesem Jahr sind es Kanada und Italien – auch eine hohe internationale Sichtbarkeit, die wir ja auch weiter ausbauen wollen. Auf der anderen Seite wollen wir allen Kolleginnen und Kollegen gerecht werden. Das ist nicht immer einfach. In den vergangenen Jahren konnten wir zum Beispiel beobachten, dass die Zahl der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, die zum Kongress gekommen sind, leicht zurückgegangen ist. Es ist mir ein persönliches Anliegen, diesen Trend mit einem ausgewogenen Kongressprogramm umzukehren. Ich hoffe, dass uns das gelingen wird.

Worüber und worauf freuen Sie sich am meisten?
Dr. Möller: Ich freue mich besonders auf die vielen Begegnungen und Gespräche. Ich hoffe, dass wir lebhaft über die Entwicklungen und Herausforderungen unseres spannenden Faches diskutieren  werden. Wir brauchen eine breite Debatte. Der DKOU ist genau das richtige Forum dafür. Und ich freue mich natürlich auch auf das attraktive Rahmenprogramm, das den DKOU jedes Jahr zu einer ganz besonderen Veranstaltung macht. Letztlich ist dieser informelle Austausch ja auch ein wichtiger Grund nach Berlin zu kommen.

Herr Dr. Möller, vielen Dank für das Gespräch.
Das Interview führte Janosch Kuno, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit BVOU

Dr. Thomas Möller studierte von 1979 bis 1986 an den Universitäten Münster und Würzburg Medizin und promovierte 1986 an der Orthopädischen Klinik König-Ludwig-Haus in Würzburg über juvenile Knochenzysten. Möller war danach an verschiedenen chirurgischen und orthopädischen Kliniken tätig, unter anderem am Kreiskrankenhaus in Tauberbischofsheim, den Bundeswehrkrankenhäusern Wildbad und Gießen sowie an der Klinik Hohenlohe in Bad Mergentheim, dem Royal Berkshire Hospital in Reading (England) und der Orthopädischen Klinik Kassel. Möller erhielt 1993 seine Facharztanerkennung Orthopädie. Seit 1993 ist er Facharzt für Sportmedizin und Chirotherapie, seit 2006 für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie seit 2008 für Akupunktur und Teilradiologie. Bis Mai war Dr. Möller 1. Vorsitzender der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) und Herausgeber der Orthopädischen und Unfallchirurgischen Praxis (OUP). Möller ist beratender Facharzt der KV, Mitglied der VV der Bezirks- und Landesärztekammer und Prüfarzt für den Facharzt Orthopädie und Unfallchirurgie. Er hält regelmäßig wissenschaftliche und berufspolitische Vorträge bei den Kongressen in Baden-Baden und Berlin und hat den Vorsitz wissenschaftlicher Sitzungen inne.

DKOU 2019: Jetzt Frühbucherrabatt nutzen

Berlin – Vom 22. bis 25. Oktober 2019 findet der Deutsche Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie – DKOU in Berlin statt. Wer sich frühzeitig registriert, zahlt nur einen geringen Kongressbeitrag. Der Frühbucherrabatt ist bis zum 15. August 2019 gültig. Sämtliche Preise sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

 

ANMELDUNG
bis 15.08.2019

ANMELDUNG
bis 20.10.2019

ANMELDUNG
ab 21.10.2019

KONGRESSKARTEN Tageskarte (pro Tag) / Dauerkarte (4 Tage)
Medizinische und angrenzende Berufe
– in Vollzeit
Mitglieder 25/50 EUR Nichtmitgl. 50/100 EUR
Mitglieder 50/100 EUR Nichtmitgl. 75/150 EUR
 Mitglieder 75/150 EUR Nichtmitgl. 100/200 EUR
– in Weiterbildung, Elternzeit, Teilzeit, Ruhestand …
Mitglieder 15/30 EUR
Nichtmitgl. 30/60 EUR
Mitglieder 35/70 EUR
Nichtmitgl. 50/100 EUR
Mitglieder 60/120 EUR
Nichtmitgl. 75/150 EUR
Mitwirkende kostenfrei kostenfrei kostenfrei
Studierende kostenfrei kostenfrei kostenfrei

„Eine generalisierte und fundierte Ausbildung gewährleisten!“

Berlin/ Baden-Baden – Auf der BVOU-Mitgliederversammlung am 4. Mai 2019 in Baden-Baden wählten die Anwesenden PD Dr. Christian Merle in den BVOU-Gesamtvorstand und zum Vertreter Leitender Ärzte und Oberärzte in O und U. Im Interview spricht er über die Anforderungen an seinen Beruf und darüber, wie sich junge Ärztinnen und Ärzte trotz der wachsenden Herausforderungen zu leitenden Positionen begeistern lassen können.

PD Dr. Christian Merle, in Baden-Baden wurden Sie im BVOU-Gesamtvorstand als Vertreter der Oberärzte gewählt, stellen Sie sich doch einmal kurz vor:
PD Dr. Christian Merle: Ich bin als Oberarzt an der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Heidelberg tätig und leite hier seit 2018 das Endoprothetikzentrum. Meine Ausbildung habe ich ebenfalls in Heidelberg mit Rotation an die BG Unfallklinik Ludwigshafen und Auslandsaufenthalten an der University of Oxford und dem Hospital for Special Surgery in New York absolviert. Neben dem klinischen Schwerpunkt in der Primär- und Revisionsendoprothetik von Hüfte und Knie liegt auch mein wissenschaftliches Interesse im Bereich des Gelenkersatzes, insbesondere des Teilgelenkersatzes am Knie und der patientenindividuellen Endoprothetik. Als stellvertretender Leiter des Forums Mittelbau (FOURMit) der DGOU beschäftige ich mich unter anderem mit den berufspolitischen Themen der fachlichen und persönlichen Weiterbildung sowie Möglichkeiten der Qualifizierung nach dem Facharztabschluss. Ich freue mich, die Belange und Interessen der Fach- und Oberärzte/-innen als zahlenmäßig große Gruppe entscheidender Leistungsträger an deutschen Kliniken auch im BVOU vertreten zu dürfen.

Welche Ziele haben Sie sich für das erste Jahr gesetzt?
D Dr. Christian Merle: Es gibt aus meiner Sicht zwei relevante Themen, die ich auch im BVOU gerne voranbringen möchte.

Das exponentiell wachsende Wissen im Fachgebiet der muskuloskelettalen Erkrankungen, die stetige Weiterentwicklung von Operationstechniken und Implantatsystemen und die Sektions-/ Bereichsstruktur vieler Kliniken zeigen den Bedarf an einer zunehmenden operativen Subspezialisierung der Fachärzte, um eine qualitativ hochwertige, sichere und effiziente Patientenversorgung gewährleisten zu können. Im englischsprachigen Raum wird dieser Versorgungsrealität über strukturierte Fellowships Rechnung getragen; in Deutschland hingegen ist das operative Weiterbildungsangebot nach dem Facharzt sehr heterogen und nur unzureichend charakterisiert. Eine generalisierte und fundierte Ausbildung, die das gesamte Spektrum der operativen und konservativen Orthopädie und Unfallchirurgie abdeckt, muss zur Erlangung der Facharztkompetenz weiterhin gewährleistet bleiben. Nach der Facharztprüfung stellen klinische Fellowships eine attraktive und zukunftsfähige Möglichkeit dar, um dem zunehmenden Bedarf an operativ hochspezialisierten Fachärzten gerecht werden zu können. Wir haben in Heidelberg ein entsprechendes Rotationsmodell für Fachärzte in den subspezialisierten Sektionen etabliert, welches auf große Nachfrage und Zustimmung stößt und neben der klinischen auch die wissenschaftliche Karriere individuell fördert. Potentiell können Fellowships in die bereits vorhandenen Zusatzweiterbildungen für spezielle Orthopädie bzw. Unfallchirurgie integriert werden und diese perspektivisch weiterentwickeln. Hierfür ist jedoch eine transparente und einheitliche Definition von Umfang, Dauer und curricularem Inhalt in Anlehnung an die qualitätsorientierten Vorgaben der Sektionen der Fachgesellschaften in Deutschland erforderlich.

Des Weiteren bin ich davon überzeugt, dass in Anbetracht der aktuellen berufspolitischen Entwicklungen eine intensivere Zusammenarbeit der Klinikärzte und der niedergelassenen Ärzte sowohl in der Patientenversorgung als auch der Fort-/ und Weiterbildung von essentieller Bedeutung ist. Abstimmungsschwierigkeiten, die insbesondere durch die Vielfältigkeit der Tätigkeitsbereiche in unserem Fachgebiet entstehen, können durch intensivere Kooperationen und eine bessere Vernetzung überbrückt werden.

Die heutigen Anforderungen an Oberärzte und Chefärzte in O und U gehen weit über die medizinische Expertise und Fachkenntnisse hinaus. Was zählt aus Ihrer Sicht dazu?
PD Dr. Christian Merle: Neben einem stetig wachsenden Fachwissen und dem klaren Trend zur Subspezialisierung übernehmen in der Klinik tätige ärztliche Führungskräfte zunehmend Aufgaben, die organisatorische Prozesse, betriebswirtschaftliche und arbeitsrechtliche Aspekte, die Mitarbeiterführung sowie eine zielgerichtete interdisziplinäre Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit umfassen. Dies erfordert insbesondere in den chirurgischen Fächern eine hohe Belastbarkeit, Flexibilität und Organisationskompetenz. Hier bedarf es analog zur Vermittlung von Fachwissen innovativer Fort-/ und Weiterbildungsangebote sowie flexibler Arbeitsmodelle, um die berufliche Situation von Krankenhausärzten/-innen auch weiterhin für die besten Köpfe attraktiv zu sein.

Diese wachsenden Aufgaben an Krankenhausärzte in leitenden Positionen erfordern Handlungsbedarf: Sie unterstützen angehende Chefärzte und leitende Ärzte in O und U mit Vorträgen bei verschiedenen Fortbildungsangeboten. Welches Wissen möchten Sie an die Kolleginnen und Kollegen weitergeben?
PD Dr. Christian Merle: In der Frage der individuellen Karriereplanung, die alle Fach- und Oberärzte intensiv beschäftigt, sind genau die o.g. Themen wie Organisation, Kommunikation, Ökonomie und Arbeitsrecht zunehmend relevant. Diese Inhalte können nicht nur durch ärztliche Kollegen vermittelt werden. Es besteht ein Bedarf an Kursformaten, in denen auch Experten aus den Bereichen Klinikmanagement, Rechts- und Personalberatung zu Wort kommen und Kompetenzen und Erfahrungen aus der Praxis ihres Fachgebiets teilen. Vor diesem Hintergrund wurde der CLOU- Kurs (Chefarzt und Leitender Arzt in O&U) vom Nichtständigen Beirat der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und dem Forum Mittelbau der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) in Kooperation mit der AUC – Akademie der Unfallchirurgie, der Akademie Deutscher Orthopäden (ADO), dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) sowie dem Verband leitender Orthopäden und Unfallchirurgen (VLOU) entwickelt. Nach sehr positivem Feedback aus dem letzten Jahr wird der Kurs um die Perspektive Niederlassung erweitert und in diesem Jahr in Berlin am 13./14.09.2019 stattfinden.

Im CLOU+-Kursprogramm trägt Ihr Vortrag den Titel: Karrieresprungbrett Oberarzt?! Verraten Sie uns, was hinter diesem Titel steckt? Welcher Inhalt erwartet die Teilnehmer?
PD Dr. Christian Merle: Die Oberarzttätigkeit in O&U ist trotz oder gerade wegen der vielzitierten “Sandwichposition” definitiv ein Karrieresprungbrett und bietet durch eigenverantwortliches Arbeiten ein hohes Entwicklungspotential. Neben dem klassischen Chefarztmodell stellen zunehmend auch Sektionsleitungen und Beleg-/Kollegialsysteme eine attraktive Alternative dar. Gerade in unserem Fachbereich gibt es eine dynamische Entwicklung der Karriereoptionen mit vielfältigen Chancen sowohl im klinischen als auch niedergelassenen Setting, die es kritisch und unter Berücksichtigung der individuellen Interessen und Qualifikationen zu bewerten gilt.

Herr Dr. Merle, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Janosch Kuno, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit BVOU

Tipps zur TI-Installation – Haftung und Haftungsbefreiung

Berlin – KBV und gematik haben im Rahmen der Diskussion um die Sicherheit des TI-Konnektors und der Haftung der Ärzte Stellung bezogen. Laut MEDI-Verbund hätten entsprechende Muster und Anleitungen zur Installation des TI-Konnektors den Praxen längst zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch wenn die Ausführungen der gematik bezüglich der Sicherheit der TI nicht nachvollzogen werden können, seien die Ausführungen der gematik zur angeblichen Haftungsbefreiung der Praxen als positiv zu bewerten. MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner empfiehlt in einem Rundschreiben, die gematik beim Wort zu nehmen: “Es ist leider nach wie vor so, dass Sie unter Strafandrohung in eine technisch veraltete und unsichere TI gezwungen werden, die Sie auch nicht selbst prüfen oder prüfen lassen dürfen. Die Übernahme der Haftung durch die gematik wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.” Um sich abzusichern, rät der MEDI-Verbund folgendes Vorgehen:

1) Lassen Sie das von der gematik zur Verfügung gestellte Muster-Installationsprotokoll von Ihrem Dienstleister ausfüllen und unterschreiben.

2) Lassen Sie sich die weitergehende Erklärung zur umfassend korrekten Installation (Bestätigung des Dienstleisters) unterschreiben!

3) Sind die Erklärungen nach 1) und 2) von Ihrem Dienstleister unterschrieben, so schicken Sie je eine Kopie und unser Musterschreiben Haftungsbefreiung 1an die gematik. Damit kann die gematik Ihnen schriftlich versichern, dass sie die Haftung bei Angriffen übernimmt, auch wenn nicht festgestellt werden kann, über welchen Weg der Angriff in das Praxisverwaltungssystem erfolgt ist. In der Regel ist das leider so.

4) Falls Ihr Dienstleister die Erklärungen nach 1) und/oder 2) nicht unterschreibt, so das auch an die gematik gemeldet werden, unter Verwendung des Musterschreibens Haftungsbefreiung 2.

Quelle: MEDI

Unseriöses Jonglieren mit großen Zahlen

Berlin – Zwei Drittel der Akutkrankenhäuser in Deutschland mal schnell geschlossen. Sieht so ein sinnvoller Vorschlag für die zukünftige Gesundheitsversorgung aus? „Diese Meldung ist Effekthascherei. Es ist der in den letzten Jahren von interessierter Seite immer mal wieder unternommene Versuch einer Kahlschlagdebatte in der Krankenhausversorgung. Die Meldung auf der Bertelsmann-Homepage ‘Eine bessere Versorgung ist nur mit halb so vielen Kliniken möglich‘ ist schlichtweg Unsinn. Bertelsmann ist dabei, seinen guten Ruf zu verspielen“, kommentierte VKD-Präsident Dr. Josef Düllings den neuesten Vorstoß, dieses Mal in Form einer Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung.

Der Vorschlag kommt fast zur selben Zeit wie der Bericht der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ unter Vorsitz von Horst Seehofer. Ziel sei, so wurde in der Vorstellung betont, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zur Richtschnur für alle künftigen Vorhaben der Bundesregierung zu machen. Es gehe um den Ausbau einer flächendeckenden Infrastruktur – je nach Bedarf in der jeweiligen Region. Als Beispiel dafür wird auch die Gesundheitsversorgung genannt, wird auf Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen als wichtige Standortfaktoren verwiesen, die entscheidend seien für die Lebensqualität der dort lebenden Menschen.

„Genau das ist auch die Position des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands“, bekräftigt der VKD-Präsident. „Strukturen müssen den Notwendigkeiten in den jeweiligen Regionen entsprechend weiterentwickelt werden. Dabei müssen ambulante und stationäre Leistungen endlich besser miteinander vernetzt werden. Gerade in ländlichen Regionen sind die Krankenhäuser Anker einer funktionierenden Gesundheitsversorgung. Sie übernehmen vielfach schon jetzt Leistungen, für die der niedergelassene Bereich zwar zuständig ist, die er aber vor allem durch den Ärztemangel nicht zeitnah zur Verfügung stellen kann. Diese Strukturen zu zerschlagen, wäre abenteuerlich. Vielmehr muss diesen Kliniken, wie der VKD schon seit langem fordert, die Verantwortung für die ambulante Versorgung übertragen werden, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen schon seit langem nicht mehr sichergestellt werden kann.“

Das wäre sinnvoller als die Weiterführung von Parallelstrukturen. Es wäre wirtschaftlicher und im Sinne einer integrierten Versorgung auch besser für den Patienten, der dann nicht von einem Leistungserbringer zum anderen geschickt werden müsste. Es gehe nicht um die Wünsche von Krankenkassen oder Studienautoren, sondern um die Bedürfnisse der Menschen vor Ort. Der VKD wehrt sich in diesem Zusammenhang auch gegen das Schlechtreden kleiner Krankenhäuser, die häufig neben der geprüft guten Grundversorgung für die Patienten in ihren Regionen vielfach auch hochspezialisierte Leistungen anbieten und international anerkannte Experten beschäftigen. „Klein ist keinesfalls gleich schlecht“, so Dr. Düllings. „Die Studie verunsichert letztendlich mit ihren Bewertungen und Vorschlägen viele Menschen, die nun vielleicht befürchten, dass ihr Krankenhaus zu denen gehören könnte, die laut der Studie geschlossen werden sollten.“

Auch das Krankenhausmanagement sieht die Notwendigkeit zu weitreichenden Strukturveränderungen. Es sind vor allem die Kranhausmanager, die solche Veränderungen fordern und, wo dies mit entsprechenden finanziellen Ressourcen hinterlegt ist, sogar schon jetzt umsetzen. Dazu hätte die Studie einen Beitrag leisten können. Mit dem jetzigen Schwerpunkt hat sie leider das Thema verfehlt. Aus den Praxiserfahrungen ist für den VKD klar, dass solche Strukturveränderungen nicht zum Nulltarif zu haben sind – leider eine immer noch gepflegte Fantasie von Krankenkassen- und Länderseite. Angesichts einer historisch niedrigen Investitionsquote und eines beispiellosen Investitionsstaus ist eine solche Vorlage wie die Bertelsmann-Studie eher ein Papiertiger als zielführende Politikberatung. Diese Studie wird nicht Realität werden.

Quelle: VKD

BARMER-Umfrage zur Zweitmeinung

Berlin – Millionen Patientinnen und Patienten in Deutschland zweifeln an der Notwendigkeit von planbaren medizinischen Eingriffen. Das belegt eine repräsentative BARMER-Erhebung, für die im März bundesweit 1.000 Männer und Frauen ab 18 Jahren befragt wurden. Demnach ist mehr als jeder Zweite (56 Prozent) unsicher, ob die Operation tatsächlich notwendig ist. Aber nur 57 Prozent der Befragten mit einem planbaren medizinischen Eingriff veranlassen ihre Zweifel, sich eine Zweitmeinung einzuholen. Dabei zeige die Umfrage, dass die Meinung anderer Ärztinnen oder Ärzte in nicht wenigen Fällen ganz anders ausfalle. Zwar gäben 72 Prozent der Befragten an, die Diagnose bestätigt bekommen zu haben, 21 Prozent bekämen die Therapieempfehlung bestätigt. Damit wurden diese Antwortalternativen am häufigsten gewählt. Acht Prozent erhielten jedoch eine andere Diagnose, 17 Prozent eine andere Therapieempfehlung. „Wir haben ein Informationsdefizit in Deutschland, was Operationen angeht. Wissens- und Informationslücken dürfen nicht dazu beitragen, dass unnötige Eingriffe vorgenommen werden“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Er forderte die Patientinnen und Patienten auf, konsequent vom Recht auf Zweitmeinung Gebrauch zu machen. Wer zwei Meinungen höre, folge laut Umfrage zu mehr als der Hälfte der Alternativauffassung (56 Prozent).

Alter, Bildung und Einkommen beeinflussen Interesse

Die zusammen mit dem Marktforschungsunternehmen respondi durchgeführte Online-Umfrage zeige, dass die Faktoren Alter, Bildung und Einkommen die Offenheit gegenüber Zweitmeinungen beeinflussen. Je höher Einkommen und Bildung, desto öfter würden weitere Meinungen erfragt. Der Effekt zeige sich auch bei einzelnen Altersgruppen, wobei die 40- bis 49-Jährigen als besonders kritisch auffielen. „Mit dem sozialen Status und der Lebenserfahrung steigt die Bereitschaft, ärztliche Empfehlungen zu hinterfragen. Zweitmeinungen sind jedoch für Patientinnen und Patienten jeden Alters interessant, die vor einem planbaren Eingriff stehen“, so Straub.

Ergebnisse der Umfrage im Detail

Sozioökonomische Einflussfaktoren

Zwei Drittel der Befragten (65 Prozent) bejahten, dass sie vor einem planbaren medizinischen Eingriff Wert auf eine Zweitmeinung legen würden. Bei Frauen ist die Bereitschaft dazu mit 69 Prozent deutlicher ausgeprägt als bei Männern, von denen dies nur 61 Prozent wichtig finden. Den Einfluss der sozioökonomischen Faktoren Alter, Bildung und Einkommen zeigt die Grafik. Offenbar besteht ein Zusammenhang zwischen der Höhe des Einkommens und des Bildungsstandes mit der Bereitschaft zum Einholen einer Zweitmeinung. Tendenziell wächst auch mit dem Lebensalter die Bereitschaft, medizinische Diagnosen und darauf basierende Therapieoptionen zu hinterfragen.

Wenn Zweifel fehlen

Von den Befragten, die keine Zweitmeinung eingeholt haben, nennen 67 Prozent als Grund für den Verzicht, dass sie die Notwendigkeit des Eingriffs nicht bezweifelten. Mehr als jeder Zweite (55 Prozent) fühlte sich vom Arzt ausreichend aufgeklärt.

Zwei zusätzliche Meinungen am häufigsten

Die Mehrheit derer, die Zweifel an einer anstehenden Therapie hat, wünscht sich der Umfrage nach sogar mehr als nur eine weitere Meinung. So holt mehr als die Hälfte zwei weitere Einschätzungen ein (56 Prozent). Während vier von zehn Befragten (38 Prozent) mit einer zusätzlichen Meinung auskommen, holen sechs Prozent drei und mehr zusätzliche Voten ein. Dabei scheint die Wahl mit der Zahl zusätzlicher Einschätzungen schwieriger zu werden. Von den Patientinnen und Patienten, die sich auf zwei Meinungen stützen, folgen 56 Prozent der zweiten Empfehlung. Haben die Befragten drei oder mehr Experten gehört, fällt ihre Wahl zu etwa gleichen Teilen auf die erste, zweite und dritte Meinung. 

Entscheidung folgt Nutzen-Risiko-Abwägung

Leitkriterium für die letztendliche Entscheidung der Patientinnen und Patienten ist dann eine Abwägung zwischen möglichen Risiken und dem zu erwartenden persönlichen Nutzen des Eingriffs (58 Prozent). Der Ruf der Klinik, in dem der Eingriff stattfinden sollte, war für ein Drittel der Befragten entscheidend.

Facharztgruppen und Eingriffsarten

Am häufigsten holten die Befragten Zweitmeinungen ein, wenn es um planbare Eingriffe im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie (27 Prozent) und der allgemeinen Chirurgie (24 Prozent), der Gynäkologie (zehn Prozent) sowie der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (acht Prozent) ging. Am häufigsten ging es bei Zweitmeinungen um Eingriffe am Bewegungsapparat (19 Prozent), dem Verdauungstrakt und den Geschlechtsorganen (jeweils neun Prozent).

Hintergrundinformationen zum Thema

Rechtsgrundlage: Der Gesetzgeber hat mit dem Versorgungstärkungsgesetz zum 23. Juli 2015 mit § 27b SGB V den Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung eingeführt. Der Anspruch richtet sich insbesondere auf solche Indikationen, bei denen mit Blick auf die zahlenmäßige Entwicklung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist.

Richtlinie: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde damit beauftragt, eine Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung zu beschließen. Die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) ist im Dezember 2018 in Kraft getreten. Die Zm-RL legt den Leistungsumfang, die Aufgaben der indikationsstellenden Ärzte sowie die Anforderungen und Aufgaben der Ärzte fest, die eine Zweitmeinung abgeben. Außerdem bestimmt sie die Eingriffe, bei denen ein Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung besteht, sowie die eingriffsspezifischen Anforderungen. Bislang gibt es auf Basis der Zm-RL Anspruch auf Zweitmeinungen zu Mandeloperationen (Tonsillotomien und Tonsillektomien) und Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien).

Quelle: BARMER