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Hybrid DRG: Treffen zwischen BVOU und BMG

Berlin – Eine ganze Stunde nahm sich Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach am 27. November Zeit für ein Arbeitstreffen mit dem BVOU zum Thema Hybrid DRG / Ambulantisierung.  Anlass war der Paragraph 115f, der zum 1. Januar 24 in Kraft treten soll. Seit zwei Jahren hat eine Arbeitsgruppe des BVOU dazu die Daten aus der stationären und ambulanten Versorgung erhoben und Vergütungsmodelle durchgerechnet. Auch liegt eine entsprechende Stellungnahme des BVOU zum Referentenentwurf vor.

In einer sehr konstruktiven und detailreichen Diskussion wurde im kleinen Kreis diskutiert. „Anhand unserer Daten konnten wir auf Basis des vorliegenden Referentenentwurfes konkrete Berechnungen und Simulationen durchführen und Änderungsvorschläge einbringen. Ich habe es als sehr wertschätzend erlebt, dass diese fachlichen Einwendungen berücksichtigt wurden“ , lobt Lembeck die sachliche Atmosphäre und die Auseinandersetzung mit dem Minister im Detail.

Das entsprechende Gesetz soll schon zum 01.01.2024 in Kraft treten, die nächsten Erweiterungen schon am 01.04.2024.

„Das halte ich für einen sehr ambitionierten Zeitplan. Mir wäre bei eine Verschiebung und detaillierte Umarbeitung lieber, um einen stolperfreien Start zu ermöglichen – ich hielte dies für keine Schande, sondern für sachgerecht – angesichts eines derartig komplexen Themas. Hier lauern die Fallstricke im Detail.“ so Lembeck. „Auf der anderen Seite wäre ein möglichst stolperfreier Start für Kliniken und Vertragsärzte von großer Bedeutung, da der 115f quasi die Blaupause für eine weitergehende umfassende Ambulantisierung darstellt.  Wenn man es richtig macht, kann man Ambulantisierung so kalkulierbar und langfristig planbar gestalten.“

Es wurde vereinbart, dass BVOU und BMG hierzu weiter im Dialog bleiben.

TSVG

Erfolge des Terminservice-Gesetzes (TSVG) in Gefahr

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) lehnt eine weitere Bereinigung der Arzthonorare im Rahmen der Gesetzgebung für ein Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) ab.

Mit dem TSVG wollte der Gesetzgeber durch die Ausbudgetierung von Leistungen für Neupatienten und in offenen Sprechstunden Anreize für einen noch schnelleren Zugang der Patienten in der Versorgung setzen, was eindeutig gelungen ist. Das Gesetz garantiert somit, dass das Krankheitsrisiko für diese Patienten nicht von den Ärzten, sondern von den Krankenkassen übernommen wird, wo es auch hingehört. Um jetzt erste Kostendämpfungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen und so Ausgaben zu vermeiden, versuchen die Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD auf Druck der gesetzlichen Krankenkassen diese gewünschte und berechtigte Maßnahme nun wieder einzusammeln. Dies soll mit einer weiteren als bisher vorgesehenen Bereinigung der Arzthonorare (morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, MGV) erfolgen. Bis zu 2 Mrd. EUR sollen nach Plänen der Koalition auf dem Rücken der Ärztinnen und Ärzte eingespart werden.

Der SpiFa kritisiert die Pläne der Regierungskoalitionen und lehnt eine weitere Bereinigung der MGV ab.

Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa zu dem geplanten Änderungsantrag der Koalition: „Der Gesetzgeber macht mal wieder eine Kehrtwende und nimmt damit die ersten Schritte zur Ausbudgetierung ambulanter ärztlicher Leistungen in Richtung einer Einzelleistungsvergütung wieder zurück, weil der Preis dafür aus der MGV gezahlt wird. Dies erfolgt, obwohl die Koalition genau weiß, dass mit den im TSVG geschaffenen Regelungen nicht nur die Budgetierung als Grund für die Problemlagen anerkannt und sodann die Versorgung der Menschen in Deutschland tatsächlich verbessert und das Terminproblem gelöst wurde. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller niedergelassenen Ärzte.“

„Hinzu kommt, dass mit dem Vorhaben der Koalition das Morbiditätsrisiko wieder auf die Ärzteschaft verlagert wird, was klar contra legem ist. Die Intention des Gesetzgebers hier auf Druck der Kassen mit einer solchen Regelung zu reagieren, ist ordnungspolitisch unsauber und wird von uns deutlich abgelehnt.“, so Lindemann weiter.

Kraftakt für Arztpraxen: 20 Millionen Impfungen innerhalb weniger Wochen möglich

Berlin – Der Virchowbund ruft zu einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller niedergelassenen Haus- und Fachärzte auf: „Das Vorhaben, bis zum Sommer jedem in Deutschland ein Impfangebot zu machen, kann nur gelingen, wenn alle, die impfen dürfen auch impfen werden. Daher müssen nicht nur die Hausärzte, sondern auch die hausärztlichen Internisten und vor allem die Fachärzte mit hohem Anteil an der Grundversorgung, wie beispielsweise Gynäkologen, HNO-Ärzte oder konservativ tätige Augenärzte, in die Impfstrategie einbezogen werden“, erklärt der Virchowbund-Bundesvorsitzende Dr. Dirk Heinrich.

„Dann werden die niedergelassenen Haus- und Fachärzte zum ,Game changer‘ in der Pandemie-Bewältigung werden“, ist sich Dr. Heinrich sicher. „Die jährliche Grippeimpfung beweist, dass wir niedergelassenen Ärzte in der Lage sind, innerhalb weniger Wochen mehr als 20 Millionen Menschen zu impfen.“

Für einen erfolgreichen Impfstart in den Praxen sieht Dr. Heinrich drei Voraussetzungen: „Zunächst muss ausreichend Impfstoff vorhanden sein. Die Liefermengen müssen so hoch sein, dass in den Praxen faktisch nicht mehr priorisiert werden muss“, so der Virchowbund-Bundesvorsitzende. Zweitens müssen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Eine entsprechende Änderung der Impfverordnung mit Regelungen zur Dokumentation und Vergütung sei gerade in der Abstimmung. Und schließlich müssen die organisatorischen Rahmenbedingungen geklärt werden, wie etwa die Sicherstellung der Kühlkette oder die technische Umsetzung der Terminvereinbarung.

Lieferengpässe und überbordende Impfdokumentation könnten dagegen das Impftempo drosseln. „Die Regierenden haben es in der Hand, ob in den Praxen mit voller Kapazität geimpft werden kann, oder ob wir uns in bürokratischen Details verlieren“, mahnt Dr. Heinrich.

Quelle: Virchowbund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands

Kritik am Schutzschirm für die ambulante Versorgung

Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin fordert eine umgehende Nachbesserung des vom Deutschen Bundestag am 4.3.21 verabschiedeten Gesetzes zur Fortgeltung der epidemischen Lage. „Die aktuelle Kritik ist völlig berechtigt, denn der Schutzschirm für die ambulante Versorgung verdient seinen Namen nicht. Die getroffenen Regelungen lassen die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen im Regen stehen“, kritisiert der Vorstand der KV Berlin. Umsatzverluste für wichtige (extrabudgetäre) Leistungen wie zum Beispiel Vorsorgeleistungen für Kinder oder ambulante Operationen seien nicht hinreichend abgesichert.

Dadurch gefährde die Politik die wirtschaftliche Situation vieler Praxen. Durch die bereits seit Monaten praktizierte Verschiebung vieler Vorsorgebehandlungen und ambulanter Operationen aufgrund der pandemischen Lage erreichen viele Praxen nicht die Umsätze, die sie benötigen, um ihren Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten und im Extremfall ihre laufenden Kosten inklusive der Personalkosten zu decken. Dafür soll es nach Auffassung des Gesetzgebers keine Ausgleichszahlungen geben. „Die Politik ist dem Irrglauben aufgesessen, dass das ambulante System auf Bergen von Geld sitzt und eine monatelange Pandemie mit all ihren Auswirkungen dauerhaft auffangen kann. Dies ist ein großer Irrtum, der am Ende auch den Patienten schadet.“

Deshalb fordert die KV Berlin den Gesetzgeber auf, den Praxen die gleiche Behandlung zukommen zu lassen wie den Krankenhäusern oder den öffentlichen Gesundheitsdiensten, deren Verluste durch die Pandemie durch Steuergelder aufgefangen werden. Nicht nur in den vergangenen 12 Monaten, sondern auch weiterhin übernehmen die Niedergelassenen wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben im Rahmen der Pandemie, hinter denen die Ärzteschaft zu 100 Prozent steht. „Wir lassen niemanden im Regen stehen und verlangen dies gleichermaßen von der Politik“, heißt es abschließend.

Quelle: KV Berlin

BMG: Zweiter Online-Austausch zum Thema Corona-Impfung

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn lädt zu einem zweiten Town-Hall-Meeting am 09.01.2021 zum Thema Corona-Schutzimpfung ein:

Bereits am 5. Dezember 2020 wurde mit dem Präsidenten des Robert Koch-Instituts, Professor Dr. Lothar H. Wieler, und dem Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts, Professor Dr. Klaus Cichutek, über Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung. Aufgrund der hohen Bedeutung des Themas sowie der Vielzahl an Fragen, die uns dazu erreichten, möchte das Bundesgesundheitsministerium den fachlichen Austausch nach Beginn der Verimpfung gerne fortsetzen:

Livestream „Ihre Fragen zur Corona-Schutzimpfung“
am Samstag, dem 9. Januar 2021, ab 14:00 Uhr
unter www.zusammengegencorona.de/live

Erneut werden Professor Dr. Wieler und Professor Dr. Cichutek teilnehmen.

Machen Sie mit: Bereits ab dem 5. Januar 2021 werden über die Webseite www.zusammengegencorona.de/live wieder Fragen und Beiträge gesammelt. Natürlich können Sie auch während der Veranstaltung live an der Diskussion über die Webseite teilnehmen.

Quelle: BMG

„Gesundheitswesen stützen, damit es noch besser schützen kann“

Berlin – Um das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu unterstützen, hat das Kabinett heute zwei von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgelegte Formulierungshilfen für Gesetzentwürfe beschlossen. Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ werden die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen. Mit dem “Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” wird die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Ärzte, Pflegekräfte – alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, brauchen gerade jetzt unsere volle Unterstützung. Deswegen kompensieren wir Einnahmeausfälle, bauen Bürokratie ab und setzen Sanktionen aus. Und wir sorgen dafür, dass wir schneller in epidemischen Lagen reagieren können. Wir bündeln Kompetenzen, so dass wir künftig in einer Lage wie dieser binnen Stunden für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und alle anderen, die weit über das normale Maß anpacken, Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen.“

Formulierungshilfe für einen „Gesetzentwurf zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen“ (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)

Die Bundesregierung unterstützt Krankenhäuser, Vertragsärzte und Pflege, um die Auswirkungen der Corona-Epidemie schultern zu können. Krankenhäuser werden unterstützt, um die Versorgungskapazitäten für eine wachsende Anzahl von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion bereitzustellen. Ebenfalls abgefedert werden Honorareinbußen der niedergelassenen Ärzte. Auch Pflegeeinrichtungen sollen befristet von Bürokratie entlastet und ebenfalls finanziell unterstützt werden.

  • Krankenhäuser erhalten einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coranavirus-Infektion frei zu halten. Für jedes Bett, das dadurch im Zeitraum vom 16. März bis zum 30. September 2020 nicht belegt wird, erhalten die Krankenhäuser eine Pauschale in Höhe von 560 Euro pro Tag. Der Ausgleich wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, der aus dem Bundeshaushalt refinanziert wird, bezahlt.
  • Krankenhäuser erhalten einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Darüber hinaus sollen die Länder kurzfristig weitere erforderliche Investitionskosten finanzieren.
  • Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäuser vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro, der bei Bedarf verlängert und erhöht werden kann.
  • Der so genannte “vorläufige Pflegeentgeltwert” wird auf 185 Euro erhöht. Das verbessert die Liquidität der Krankenhäuser und wird auch zu erheblichen Zusatzeinnahmen für die Kliniken führen.
  • Die Rechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst wird zur Entlastung der Krankenhäuser umfassend erleichtert, der so genannte “Fixkostendegressionsabschlag” für das Jahr 2020 ausgesetzt und deutlich mehr Flexibilität bei den Erlösausgleichen eingeräumt.
  • Die Liquidität der Krankenhäuser wird durch eine auf fünf Tage verkürzte Zahlungsfrist in diesem Jahr zusätzlich gestärkt.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können zur Entlastung der Krankenhäuser auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Krankenhausleistungen erbringen.
  • Niedergelassene Ärzte sowie Psychotherapeuten werden bei einer zu hohen Umsatzminderung aufgrund einer geringeren Inanspruchnahme durch Patienten mit Ausgleichszahlungen sowie mit zeitnahen Anpassungen der Honorarverteilung geschützt.
  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten die zusätzlichen Kosten für die Finanzierung außerordentlicher Maßnahmen, die während des Bestehens der epidemischen Notlage erforderlich sind (wie zum Beispiel die Einrichtung von „Fieberambulanzen“), von den Krankenkassen erstattet.
  • Die Ausgleichzahlungen für die Freihaltung von Bettenkapazitäten durch die Verschiebung planbarer Operationen, Eingriffe und Aufnahmen in Krankenhäusern bedeuten Mehrausgaben für den Bundeshalt in Höhe von voraussichtlich rund 2,8 Mrd. Euro in 2020. Für die GKV entstehen durch das Hilfspaket im Krankenhausbereich in diesem Jahr geschätzte Mehrausgaben in Höhe von rund 5,9 Mrd. Euro, von denen 1,5 Mrd. Euro direkt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden. Die Mehrausgaben im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung sind nicht quantifizierbar.
  • Die ambulante und stationäre Pflege wird durch das befristete Aussetzen von Qualitätsprüfungen, Änderungen bei der Durchführung von Begutachtungen und den Verzicht auf die – nach geltendem Recht obligatorischen – Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen entlastet.
  • Pflegeeinrichtungen wird durch eine Regelung die Sicherheit gegeben, durch die Pandemie bedingte finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen.
  • Für die Aufrechterhaltung der Versorgung kann insbesondere von den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Personalausstattung abgewichen werden. Pflegekassen wird zudem ein weiterer Gestaltungsspielraum zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungslücken in der häuslichen Versorgung eingeräumt.
  • Junge Menschen in Ausbildung, die sich in der aktuellen Krise engagieren und einen wertvollen Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems leisten, werden keine Nachteile beim Bezug von BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erleiden.

Formulierungshilfe für einen „Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“

Um auf eine Epidemie effektiv reagieren zu können, müssen schnell Entscheidungen getroffen werden. Dazu soll der Bund in einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kompetenzen erhalten. Eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ wird so definiert, dass entweder die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Pandemie ausruft und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit droht oder eine bundesländerübergreifende Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit droht.

In diesem Fall ist es möglich, dass die Bundesregierung eine solche Lage erklärt. Der Deutsche Bundestag oder der Bundesrat erhalten das Recht, die Aufhebung dieser Feststellung zu verlangen.

Das Bundesministerium für Gesundheit wird u. a. ermächtigt, durch Allgemeinverfügung oder durch Rechtsverordnung Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen und die Gesundheitsversorgung sicher zu stellen, etwa durch:

  • Vorschriften für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr, etwa wenn im Bahn- und Busverkehr Meldepflichten eingeführt werden,
  • Melde- und Untersuchungspflichten,
  • Regelungen, die im Normalfall durch die Selbstverwaltungspartner getroffen werden,
  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Labordiagnostik,
  • Flexibilisierung von Vorschriften in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen,

Ferner enthält der Gesetzentwurf Ausnahmen vom Baurecht, um etwa kurzfristig medizinische Einrichtungen errichten zu können.

Zudem wird eine Entschädigungsregelung für Eltern geschaffen, deren Kindern der Besuch einer Betreuungseinrichtung durch entsprechende behördliche Schließungen nicht mehr möglich ist. Sie erhalten bis zu sechs Wochen 67% ihres Verdienstausfalls (maximal 2016 Euro).
Das „COVID19-Krankenhausentlasungsgesetz“ bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Beide Gesetzentwürfe sollen diese Woche abschließend vom Deutschen Bundestag sowie vom Bundesrat beschlossen werden.

Sie treten im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Weitere Informationen und Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de

FDP-Anfrage: Wie sicher ist die Telematik-Infrastruktur?

Berlin – Seit mehreren Monaten berichten IT-Experten und Praxisinhaber von gravierenden Sicherheitsproblemen durch Installation einzelner Komponenten der Telematik-Infrastruktur (TI) – die für Arztpraxen teuer werden können. Auch der BVOU-Gesamtvorstand hat sich zu Beginn des Jahres mit der Einführung der TI ausführlich befasst.

Jetzt hat es das Thema in den Bundestag geschafft: Die FDP-Fraktion konfrontiert die Bundesregierung mit den Vorwürfen und nutzt die Anfrage, um ihr zum Fortschritt beim Anschluss an die TI auf den Zahn zu fühlen. Das berichtet das Apotheker-Portal „Apotheke Adhoc“.

In mehreren Arztpraxen kam es zu Sicherheitsmängeln: Nach der Installation der Komponenten sollen die angeschlossenen EDV-Systeme der betroffenen Praxen plötzlich ohne ihre bisherige Firewall mit dem Internet verbunden gewesen sein. Rechner in der Praxis seien damit nicht mehr vor Zugriffen von außen geschützt, sensible Daten können eingesehen, kopiert oder verändert werden.

Obwohl die Probleme bekannt sind, wurden von staatlicher Seite bisher keine Maßnahmen ergriffen. Mit den Vorwürfen konfrontiert, verwies die Gematik lediglich auf andauernde Gespräche mit den Anbietern und versichert: Die Konnektoren seien sicher – allenfalls liege das Problem in der Installation. Grund für den Fehler sei vor allem eine unsachgemäße Installation seitens der Dienstleister. Demnach würden Techniker häufig auch in kleineren Praxen den Online-Anschluss für den Parallelbetrieb einrichten, bei der der Konnektor nur eine von vielen Komponenten ist und deshalb nicht mit der integrierten Firewall arbeitet. Die Gematik empfiehlt den Parallelbetrieb deshalb nur für große medizinische Einrichtungen wie Kliniken, „die bereits ein größeres LAN etabliert haben und über entsprechende Sicherheitsfunktionen gemäß dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik verfügen“.

Die FDP-Fraktion scheint die Sorgen der Ärzte zu teilen: Es sei „unbefriedigend“, dass den Lieferproblemen der Komponenten nun auch noch deren Installation Probleme bereitet, heißt es in der Anfrage unter Federführung von Dr. Wieland Schinnenburg „Eine Installation von Sicherheitskomponenten, die neue Sicherheitslücken in Praxisnetzwerken aufreißen kann, dürfte nicht zu einem verstärkten Vertrauen der Ärzte, Psychotherapeuten und weiteren angeschlossenen Praxen und Einrichtungen in die Telematikinfrastruktur führen.“

Da von der Gematik anscheinend keine weiteren Informationen vorliegen, wollen die Liberalen nun von der Bundesregierung wissen, wie weit verbreitet die Probleme nach deren Kenntnisstand sind, wie sie sie bewertet und was sie unternehmen will, um sie zu beheben. Auch über die Art der Sicherheitsmängel will die FDP Auskunft. Im selben Atemzug will die Fraktion dann Informationen zum allgemeinen Stand des Anschlusses an die Telematik: Wie viele Standorte sind bereits angeschlossen? Sind alle Hardwarekomponenten verfügbar und lieferbar und wenn nicht, warum? Bei geplanten Honorarkürzungen nach § 215 Absatz 2b Sozialgesetzbuch (SGB V) bei den Ärzten will die FDP Auskunft zu Umfang und Verwendung der frei werdenden Mittel.

Quelle: APOTHEKE ADHOC