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Erfolge des Terminservice-Gesetzes (TSVG) in Gefahr

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) lehnt eine weitere Bereinigung der Arzthonorare im Rahmen der Gesetzgebung für ein Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) ab.

Mit dem TSVG wollte der Gesetzgeber durch die Ausbudgetierung von Leistungen für Neupatienten und in offenen Sprechstunden Anreize für einen noch schnelleren Zugang der Patienten in der Versorgung setzen, was eindeutig gelungen ist. Das Gesetz garantiert somit, dass das Krankheitsrisiko für diese Patienten nicht von den Ärzten, sondern von den Krankenkassen übernommen wird, wo es auch hingehört. Um jetzt erste Kostendämpfungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen und so Ausgaben zu vermeiden, versuchen die Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD auf Druck der gesetzlichen Krankenkassen diese gewünschte und berechtigte Maßnahme nun wieder einzusammeln. Dies soll mit einer weiteren als bisher vorgesehenen Bereinigung der Arzthonorare (morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, MGV) erfolgen. Bis zu 2 Mrd. EUR sollen nach Plänen der Koalition auf dem Rücken der Ärztinnen und Ärzte eingespart werden.

Der SpiFa kritisiert die Pläne der Regierungskoalitionen und lehnt eine weitere Bereinigung der MGV ab.

Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa zu dem geplanten Änderungsantrag der Koalition: „Der Gesetzgeber macht mal wieder eine Kehrtwende und nimmt damit die ersten Schritte zur Ausbudgetierung ambulanter ärztlicher Leistungen in Richtung einer Einzelleistungsvergütung wieder zurück, weil der Preis dafür aus der MGV gezahlt wird. Dies erfolgt, obwohl die Koalition genau weiß, dass mit den im TSVG geschaffenen Regelungen nicht nur die Budgetierung als Grund für die Problemlagen anerkannt und sodann die Versorgung der Menschen in Deutschland tatsächlich verbessert und das Terminproblem gelöst wurde. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller niedergelassenen Ärzte.“

„Hinzu kommt, dass mit dem Vorhaben der Koalition das Morbiditätsrisiko wieder auf die Ärzteschaft verlagert wird, was klar contra legem ist. Die Intention des Gesetzgebers hier auf Druck der Kassen mit einer solchen Regelung zu reagieren, ist ordnungspolitisch unsauber und wird von uns deutlich abgelehnt.“, so Lindemann weiter.

TSVG-Vergütung: KBV und Krankenkassen erzielen Einigung

Berlin – Bei den Verhandlungen zur Umsetzung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband sich am Mittwoch, den 19.6. im Bewertungsausschuss auf konkrete Eckpunkte geeinigt. Der Vorstandsvorsitzender der KBV, Dr. Andreas Gassen zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Das TSVG ist leider ein sehr kleinteilig angelegtes Gesetz. Vor dem Hintergrund der nun gemeinsam beschlossenen tragfähigen Lösungen ist es aber möglich, dass sich die vom Gesetzgeber gewollte Mehrarbeit für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auch auszahlen kann“.

Die nächsten Schritte für die Umsetzung des TSVG seien damit klar geregelt. Das Gesetz war am 11. Mai 2019 in Kraft getreten. Einige Neuerungen gelten seitdem bereits, bei anderen ist dies ab September oder später der Fall.

Eckpunkte

  • Seit dem 11. Mai können Ärzte Untersuchungen und Behandlungen bei Patienten extrabudgetär abrechnen, für die durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen oder einen Hausarzt Termine vermittelt wurden. Der BA hat nun die umfassten Leistungen und Regeln zu deren Bereinigung aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung festgelegt.
  • Regelung der extrabudgetären Zuschläge für Termine, welche durch dieTerminservicestellen vermittelt werden (gilt ab 1. September).
  • Zuschlag Terminvermittlung an Facharzt durch Hausarzt: Ab 1. September gibt es für den Hausarzt einen extrabudgetären Zuschlag von zehn Euro je Vermittlung. Voraussetzung: Der vermittelte Termin muss innerhalb von vier Kalendertagen nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit durch den Hausarzt liegen.
  • Offene Sprechstunde: Ab 1. September können maximal fünf offene Sprechstunden je Woche extrabudgetär abgerechnet werden. Im Bewertungsausschuss einigte man sich auf die jeweiligen Arztgruppen, die eine offene Sprechstunde anbieten können. Dies sind Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Orthopäden, Psychiater und Urologen. Nun müssen KBV und GKV-Spitzenverband noch den Bundesmantelvertrag anpassen.
  • Versorgung von Neupatienten: Ab 1. September können Ärzte die Behandlung von Neupatienten extrabudgetär abrechnen. Patienten gelten als Neupatienten, wenn sie seit zwei Jahren nicht mehr in der Praxis behandelt oder untersucht worden sind.

Quelle: KBV

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Mit der Digitalisierung über den Holzweg in die Sackgasse

Berlin – Schnellere Termine, mehr Sprechstunden für gesetzlich Versicherte und ein Update des Gesundheitswesens, so die Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). „Diese Ziele sind gut und richtig“, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings zum Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Damit besteht eine gewisse Hoffnung, dass sich der niedergelassene Bereich nicht weiter auf Kosten der Krankenhäuser entlastet und ambulante Notfallpatienten oder Patienten zur Diagnostik schlicht an die Krankenhäuser weiterverweist.“

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) begrüßt auch die Absicht des Ministers, nach Jahren der Stagnation die Digitalisierung der Gesundheitsbranche endlich voranzutreiben. Da nun aber der Bundestag beschlossen hat, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, die Hoheit über die IT-Standards, die Interoperabilität elektronischer Patientenakten, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu übertragen, wird das ganze so immens wichtige Vorhaben kaum von Erfolg gekrönt sein.

Unbestritten notwendig ist auch aus Sicht des Krankenhausmanagements, dass elektronische Dokumente von allen Beteiligten – den Leistungsträgern wie den Patienten – unmissverständlich in gleicher Weise interpretiert und elektronisch verarbeitet werden können. Das ist eine wesentliche Grundlage für eine weitere Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit des Systems.

„Dass der Gesetzgeber aber die KBV ermächtigt, die Daten sowie deren Formate festzulegen, die ihr auch von den Krankenhäusern für die elektronische Patientenakte zu liefern sind, sieht der VKD als Irrweg an. Was ausgerechnet die Kassenärztliche Bundesvereinigung dafür qualifiziert, liegt für uns im Dunkeln. Die KBV hat keinerlei Kompetenz bezüglich der komplexen Systeme in den Krankenhäusern“, so der VKD-Präsident.

Die KBV hat in der Selbstverwaltung zudem immer wieder gemeinsam mit den Krankenkassen Regelungen durchgedrückt, die gegen die Interessen der Krankenhäuser gerichtet waren. Es gibt im Krankenhausbereich nur ein sehr begrenztes Vertrauen in die KBV als Partner im Interesse des Gemeinwohls. Ihr die Hoheit über eine gerade auch für Krankenhäuser so wesentliche Entwicklung zu übertragen, werde in den Krankenhäusern auf erheblichen Widerstand stoßen, so der VKD.

„Der VKD setzt sich seit längerem für einen Masterplan zur Digitalisierung des Gesundheitswesens ein, der zeitliche Umsetzungsschritte definiert, Leistungsträger, Patienten, aber auch die Industrie beteiligt, die Prozesse transparent gestaltet und mit der notwendigen Finanzierung absichert. Damit hätten wir eine in ihrer Gesamtheit stimmige Lösung. Jens Spahn will – ebenso wie wir – endlich messbare Ergebnisse. Die Zeit drängt. Die jetzt vorgesehenen Schritte führen allerdings über den Holzweg direkt in die Sackgasse und verschwenden nur weitere kostbare Zeit. So wird das nichts.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt mit rund 2.250 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen. Er versteht sich als Ansprechpartner insbesondere in Fragen der Krankenhauspraxis und des Klinikmanagements.

Quelle: VKD