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Niedergelassene sind erste Ansprechpartner in der Corona-Krise

Berlin – Die niedergelassenen Ärzte nehmen weiterhin eine Schlüsselrolle in der Pandemiebekämpfung ein. Das zeigen erste Zahlen der diesjährigen Versichertenbefragung der KBV. Danach hätte sich drei Viertel der Bundesbürger einen früheren Start der COVID-19-Impfungen in den Arztpraxen gewünscht.

Für den Vorstand der KBV ist das ein Beleg für das große Vertrauen der Patienten. „Die Bürgerinnen und Bürger wollen in den Arztpraxen geimpft werden. Höchste Zeit also, dass wir mit wachsenden Impfstoffmengen endlich den Impfturbo zünden“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen.

Die sehr hohen Zustimmungswerte zum Impfen in den Praxen seien ein klares Signal an die politisch Verantwortlichen, konstatierte KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister. Es gehe jetzt darum, die Kapazitäten hochzufahren, um möglichst schnell möglichst viele Menschen zu immunisieren – durchaus gemeinsam mit Impfzentren und Betriebsärzten. Hofmeister: „Nur so können wir das Ziel der Herdenimmunität erreichen.“

Erste Ansprechpartner bei Corona

Insbesondere auch bei Corona-Verdachtsfällen waren die Vertragsärzte die ersten Ansprechpartner: 68 Prozent der Patienten mit Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion wandten sich zuerst an ihren Haus- oder Facharzt – gut die Hälfte der daraufhin veranlassten Tests erfolgte in den Praxen.

Darüber hinaus haben der Umfrage zufolge 18 Prozent der Versicherten in den vergangenen zwölf Monaten auf einen notwendigen Arztbesuch verzichtet –  davon 41 Prozent aus Angst vor dem Coronavirus. Als besorgniserregend bezeichnete KBV-Chef Gassen, dass vor allem ältere Menschen derzeit lieber auf eine Behandlung verzichten, als zum Arzt zu gehen. Er versicherte, dass die Ärzte und ihre Teams alles täten, um die Praxen so sicher wie möglich zu machen. „Das Risiko einer Ansteckung ist dort nicht höher als anderswo – im Gegenteil!“

Bis heute über 5 Millionen Menschen gegen COVID-19-Virus geimpft

Bis zum Ende der letzten Aprilwoche werden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mehr als 5,4 Millionen Dosen gegen das COVID-19-Virus verimpft haben. Den bisherigen Tagesrekord seit Beginn der Impfungen in den Praxen am 5. April 2021 haben die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte am Mittwoch erzielt. Innerhalb weniger Stunden hatten sie 730.000 Patientinnen und Patienten gegen Corona geimpft.

Das Zi rechnet in seiner Modellierung der COVID-19-Impfkampagne derzeit mit einem Potenzial von bis zu 1,2 Millionen Impfungen pro Woche in den Arztpraxen.

Aus Gründen der Effizienz, der Klarheit für die Impfstoffverteilung und der damit verbundenen Effekte für das Impftempo sieht es das Zi als notwendig an, dass Bund und Länder frühzeitig Kriterien für die weitere Ausrichtung der Impfzentren aufstellen. Für die Praxisteams sei es wichtig, zur Organisation des Praxisalltags und der Impfstoffbestellungen frühzeitig verlässliche Hinweise zu den bereitgestellten Impfstoffmengen zu erhalten: „Um die Pandemie schnellstmöglich zu beenden, müssen Vertragsarztpraxen und gegebenenfalls auch Betriebsärzte im Juni das Impfgeschehen noch einmal hochskalieren. Das verlangt Vorbereitung in den Praxen und setzt belastbare Bestellmengen voraus“, bekräftigte von Stillfried.

Getrennte Rezepte für Erst- und Zweitimpfungen – Außerdem: Ab Juli neues IK für Kostenträger

Die Bestellung von Impfstoff für Erst- und Zweitimpfungen in Arztpraxen erfolgt künftig auf zwei separaten Rezepten. Damit soll erreicht werden, dass die Belieferung mit Impfstoff für Zweitimpfungen vorrangig erfolgen kann. Auf das Verfahren haben sich die KBV, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. und der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. geeinigt.

Quelle: KBV

Kritik am Schutzschirm für die ambulante Versorgung

Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin fordert eine umgehende Nachbesserung des vom Deutschen Bundestag am 4.3.21 verabschiedeten Gesetzes zur Fortgeltung der epidemischen Lage. „Die aktuelle Kritik ist völlig berechtigt, denn der Schutzschirm für die ambulante Versorgung verdient seinen Namen nicht. Die getroffenen Regelungen lassen die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen im Regen stehen“, kritisiert der Vorstand der KV Berlin. Umsatzverluste für wichtige (extrabudgetäre) Leistungen wie zum Beispiel Vorsorgeleistungen für Kinder oder ambulante Operationen seien nicht hinreichend abgesichert.

Dadurch gefährde die Politik die wirtschaftliche Situation vieler Praxen. Durch die bereits seit Monaten praktizierte Verschiebung vieler Vorsorgebehandlungen und ambulanter Operationen aufgrund der pandemischen Lage erreichen viele Praxen nicht die Umsätze, die sie benötigen, um ihren Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten und im Extremfall ihre laufenden Kosten inklusive der Personalkosten zu decken. Dafür soll es nach Auffassung des Gesetzgebers keine Ausgleichszahlungen geben. „Die Politik ist dem Irrglauben aufgesessen, dass das ambulante System auf Bergen von Geld sitzt und eine monatelange Pandemie mit all ihren Auswirkungen dauerhaft auffangen kann. Dies ist ein großer Irrtum, der am Ende auch den Patienten schadet.“

Deshalb fordert die KV Berlin den Gesetzgeber auf, den Praxen die gleiche Behandlung zukommen zu lassen wie den Krankenhäusern oder den öffentlichen Gesundheitsdiensten, deren Verluste durch die Pandemie durch Steuergelder aufgefangen werden. Nicht nur in den vergangenen 12 Monaten, sondern auch weiterhin übernehmen die Niedergelassenen wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben im Rahmen der Pandemie, hinter denen die Ärzteschaft zu 100 Prozent steht. „Wir lassen niemanden im Regen stehen und verlangen dies gleichermaßen von der Politik“, heißt es abschließend.

Quelle: KV Berlin