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Ärztetag: Kompetenz aus Orthopädie und Unfallchirurgie

Münster – Mehr Dynamik – die will der neue Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, erzeugen. Kurz nach dem Ende des Ärztetags erklärte er in einem Kurzstatement vor Medienvertretern, es sei wichtig, das, was man anfassen wolle, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, den Landesärztekammern und den ärztlichen Verbänden zu tun: „Es muss hier mehr Dynamik entstehen. Wir müssen öfters Positionen gemeinsam vertreten.“ Mit geschlossenen Lösungsvorschlägen könne man sich auch besser politisch positionieren.

Auf diesem Weg kann das neue Trio an der Spitze der BÄK auf mehrfache Kompetenz aus O und U zurückgreifen. Der BÄK-Vorstand setzt sich aus dem Präsidenten, den zwei Vizepräsidentinnen, den Präsident(inn)en der Landesärztekammern und zwei weiteren Ärztinnen/Ärzten zusammen. Derzeit haben gleich vier Vorstandsmitglieder der BÄK einen orthopädisch-chirurgischen Hintergrund.

Dr. Wolfgang Miller ist seit kurzem Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Er ist niedergelassen als Chirurg, Orthopäde und Unfallchirurg in Echterdingen. In der BÄK ist er Mitglied in den zwei Ständigen Konferenzen Berufsordnung und Ärztliche Versorgungswerke.

Sanitätsrat Dr. Josef Mischo, Präsident der Ärztekammer des Saarlands, ist Chirurg mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie. Mischo war überraschend gegen die Kinderchirurgin Dr. Heidrun Gitter angetreten, die sich für den Posten als 1. Vizepräsidentin bewarb und zunächst keinen Gegenkandidaten hatte. Er wolle zeigen, dass er bereit sei, sich ebenfalls zu engagieren, hatte der Saarländer in seiner Bewerbungsrede gesagt. Mischo beschrieb sich als eher ruhigen, aber konsequenten Typ. Im vergangenen Jahr hatte er beim Ärztetag als Vorsitzender des BÄK-Ausschusses Berufsordnung die Vorschläge zum Thema Fernbehandlung unterbreitet und mit dazu beigetragen, das schwierige Thema gut über die Bühne zu bekommen.   

Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz ist niedergelassener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie und als Präsident der Ärztekammer Brandenburg ebenfalls Mitglied im Vorstand der BÄK. Bis zu seiner Wahl in dieses Amt war er Vorstandsmitglied im BVOU. Schulz ist Mitglied der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer sowie stellvertretendes Mitglied von deren Ständiger Konferenz „Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen“.

Auch die Chirurgie ist unter den Ärztekammerpräsidenten im BÄK-Vorstand gut vertreten: Mit dem Chirurgen Dr. Günther Jonitz (Präsident der Ärztekammer Berlin), dem Thoraxchirurgen Dr. Günther Matheis (Ärztekammer Rheinland-Pfalz) und dem Chirurgen Dr. Theo Windhorst (Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe).

Windhorst war dieses Jahr Gastgeber des Ärztetags in Münster. Er nutzte seine Begrüßung zu einer längeren Rede und betonte gegenüber den anwesenden Politikern, die Ärzte wollten keine Politik der Drohungen und Bestrafungen. Politik könne auch anders, und das wünsche man sich. Statt der oft gewählten Streicher für die musikalische Untermalung der Eröffnung hatte sich Windhorst für ein Kontrastprogramm entschieden: Er ließ neun Trommler, die „Fascinating Drums“, lautstark auftreten. Als Paukenschlag wurde einige Tage später auch seine Wahlempfehlung für die BÄK-Spitze empfunden: Obwohl Marburger-Bund-Mann, sprach der Westfalen sich nicht für die MB-Kandidatin Dr. Martina Wenker aus, sondern für Reinhardt, seinen Vizepräsidenten in der Kammer.

Sabine Rieser, Fachjournalistin, Berlin




VKD: Bei Pflegepersonaluntergrenzen bestätigt

Berlin – Trotz massiver Kritik und gut begründeter Stellungnahmen aus der Praxis, wie auch vom VKD, ist zum Jahresanfang die Ministerverordnung zu den Pflegepersonaluntergrenzen in Kraft getreten.

„Die Auswertung des ersten Quartals bestätigt, dass die Kritik an der Verordnung berechtigt war und der Ansatz nicht hilfreich ist“, kommentiert der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings.

Mit 90 Prozent Erfüllungsquote haben die Krankenhäuser aus dem Stand und ohne Übergangsphase trotz aktuell zunehmenden Personalmangels in der Pflege die Verordnungsvorgaben weitestgehend erfüllt. Ein tieferer Blick in die Umsetzungspraxis offenbart aber auch das durch die Verordnung ausgelöste Dilemma: Viele Krankenhäuser mussten Behandlungen einschränken, um die Vorgaben zu erfüllen. Dies betraf vor allem Intensivstationen, in denen Plätze zum Teil stillgelegt wurden. De facto heißt dies, dass Patienten abgewiesen wurden. Ob dies der Patientensicherheit dient, gerade in den Grippemonaten Anfang des Jahres, darf bezweifelt werden.

Nicht berücksichtigt wurde in der Erhebung zudem die Zahl der eingesetzten Ärzte. Hilfs- und Assistenzkräfte spielten ebenfalls keine Rolle. Der VKD hatte in seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf bereits darauf hingewiesen, dass die Krankenhäuser in den vergangenen Jahren in erheblichem Maße neue Mitarbeiter eingestellt haben, um die Pflege zu entlasten. Hier wurde mit der Verordnung aus unserer Sicht der Rückwärtsgang eingeschaltet. Plötzlich eingelieferte Notfälle, Krankheit von Mitarbeitern, solche naturgemäß immer wieder auftretenden Ereignisse, führten natürlich zur Unterschreitung der Quoten, die Sanktionen nach sich ziehen. Ein Unding. Unabweisbare Notfälle dürfen nicht als Unterschreitung der Quoten bewertet und sanktioniert werden.

Wie erwartet sind auch die Bürokratielasten gestiegen. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) mussten, ausgelöst durch die Verordnung, erstmals siebenhunderttausend Schichten erfasst und ausgewertet werden. Ein völlig übertriebener Aufwand, der am Ende die Versorgungssituation nicht verbessert hat.

Fazit der ersten Auswertung aus Sicht des VKD: „Bitte das Experiment beenden. Wir gehen mit der DKG konform, die sich für ein bedarfsorientiertes Personalbemessungssystem in einer Ganzhauskonzeption ausspricht. Dieses Konzept würde dem Management die Möglichkeit geben, Personal entsprechend den tatsächlichen Erfordernissen der Patientenversorgung flexibel einzusetzen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat gerade kürzlich in der Jahrestagung unseres Verbandes in Berlin betont: “Wir sind nicht die besseren Geschäftsführer, die Ihnen sagen, wie Sie Ihr Personal einsetzen.‘ Wir nehmen ihn gern beim Wort“, so VKD-Präsident Josef Düllings.

Bis 2035 fehlen jährlich bis zu 6.000 Studienplätze

Berlin – Nach aktuellen Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) fehlen in Deutschland jährlich bis zu 6.000 Studienplätze im Fach Humanmedizin – wenn die aktuelle ambulante Versorgungsleistung bis 2035 aufrechterhalten werden soll. Abhängig vom Ausbildungserfolg der zukünftigen Studierenden, der Dauer der Weiterbildung und der beruflichen Orientierung variiert die Projektion zwischen 6.000 (75 Prozent der Studienanfänger werden innerhalb von 15 Jahren Facharzt) und 3.000 fehlender Studienplätze (Facharztquote von 92 Prozent) pro Jahr. Im günstigen Fall müssten sich neun von zehn erfolgreichen Absolventen für die medizinische Versorgung und gegen eine Anstellung in Forschung, Industrie, etc. entscheiden. Die Projektion zeigt, dass der vertragsärztliche Versorgungsgrad bis 2035 auf 74 Prozent des heutigen Niveaus absinken könnte – selbst wenn es weiterhin gelingt, die heutige Nettozuwanderung in Höhe von 1.639 Ärzten pro Jahr nach Deutschland aufrechtzuerhalten. Allein eine Steigerung der Zuwanderung um etwa 3.600 Fachärzte pro Jahr würde das medizinische Versorgungsniveau in Deutschland bis 2035 stabilisieren.

„Deutschland ist kurz- und mittelfristig darauf angewiesen, dass der Zuzug von Ärzten und Fachärzten aus dem Ausland erheblich steigt. Nur so kann das gewohnte ambulante Versorgungsniveau gehalten werden. Selbst wenn im Jahr 2020 die Studienplatzkapazitäten im Fach Humanmedizin von derzeit 11.000 Plätzen um 30 bis 50 Prozent erhöht würden, wären die Auswirkungen in der vertragsärztlichen Versorgung erst nach 15 Jahren zu spüren, also 2035. In der Zwischenzeit zeigen sich die Folgen des Studienplatzabbaus in den letzten zwei Jahrzehnten. Der Wettbewerb um ausgebildete Mediziner und Fachärzte wird in den nächsten zehn Jahren extrem zunehmen. Es wird spürbar schwieriger werden, das heutige medizinische Leistungsangebot flächendeckend zu garantieren und zu verhindern, dass strukturschwächere Regionen benachteiligt werden“, sagte Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried heute in Berlin.

Der demografische Wandel mit einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung begünstigt einen weiteren Anstieg der Nachfrage nach ärztlicher Versorgung. Ärztliche Leistungen sind zeitgebunden. Die zur Verfügung stehende Arztzeit in der ambulanten Versorgung geht aber kontinuierlich zurück. Der Grund dafür sind veränderte Arbeitsgewohnheiten und zunehmende Verwaltungsaufgaben. So hat sich die Zahl der angestellten Ärzte seit 2007 fast versechsfacht. Waren 2007 nur rund 5.600 Ärzte angestellt, waren es 2017 bereits 31.477. Während wirtschaftlich selbständige, niedergelassene Ärzte im Schnitt 50 Stunden pro Woche arbeiten, führen die Trends zur Anstellung (40-Stunden-Woche) und zur Tätigkeit in Teilzeit zu einer Abnahme der Behandlungsleistung pro Arzt. Es werden daher mehr Ärzte benötigt, um das Versorgungsniveau aufrecht zu erhalten. Die weiter steigende Zahl von Ärzten, die in den nächsten Jahren aus Altersgründen aus der ambulanten Versorgung ausscheiden und einen Nachfolger für ihre Praxen suchen, verschärft die Situation im vertragsärztlichen Sektor weiter.

„Wenn das bisherige Niveau der medizinischen Versorgung in Zukunft auch nur annähernd aufrechterhalten werden soll, ist eine substanzielle Steigerung der Ausbildungskapazität durch die Bundesländer im Fach der Humanmedizin unabdingbar. Um die verfügbare Arztzeit möglichst zur Patientenversorgung zu nutzen und die Attraktivität der Niederlassung weiter zu steigern, sollte die ärztliche Tätigkeit in der stationären und ambulanten Versorgung zudem konsequent von Verwaltungsaufgaben entlastet werden“, forderte von Stillfried.

Zum Hintergrund

Die Zi-Studie „Bedarfsprojektion für Medizinstudienplätze in Deutschland“ bewertet, wie viele Studienplätze im Fach Humanmedizin im Zuge des „Masterplans Medizinstudium 2020“ notwendig wären, um den erwarteten medizinischen Versorgungsbedarf in Zukunft zu decken. Dazu hat das Autorenteam den Versorgungsbedarf und die zukünftige Behandlungsleistung von Ärzten aus verfügbaren Datenreihen abgeleitet. Die Zusammenführung beider Komponenten ermöglicht eine Abschätzung, ob die aktuelle Zielvorgabe für Studienplätze in der Humanmedizin ausreichend ist. Als Datengrundlage dienen unter anderem ein Auszug aus dem Bundesarztregister (Stand: 31. Dezember 2018), die Daten der aktualisierten 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes für den Bund und der relative Beanspruchungsindex rBIX des Zi. Zur weiteren Methodik verweisen wir auf die ausführliche Beschreibung der Datenanalyse in der Langfassung der o. g. Zi-Analyse, die Sie hier finden:

Quelle: Zi

Digitalisierung

BÄK informiert über ausschließliche Fernbehandlung

Berlin – „Nicht einmal ein Jahr nachdem der Deutsche Ärztetag im Jahr 2018 den Weg für die ausschließliche Fernbehandlung geebnet hat, ist die Umsetzung in den Ländern auf einem guten Weg. Mittlerweile haben fast alle Ärztekammern entsprechende berufsrechtliche Neuregelungen eingeleitet. Nun kommt es darauf an, Ärztinnen und Ärzte umfassend über die neuen Möglichkeiten zu informieren.“ Darauf verwies Dr. Josef Mischo, Vorsitzender des Berufsordnungsausschusses der Bundesärztekammer, anlässlich der Veröffentlichung von Hinweisen und Erläuterungen der Bundesärztekammer zur ausschließlichen Fernbehandlung sowie eines Fragen-Antwortenkataloges. Die Informationsmaterialien wurden unter Leitung Mischos von der Arbeitsgruppe „Fernbehandlung“ der Bundesärztekammer erarbeitet und vom Vorstand verabschiedet.

Mischo stellte klar, dass alle beruflichen Rechte und Pflichten von Ärztinnen und Ärzten  auch im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung gelten. Ärzte müssten stets prüfen, ob der jeweilige Fall für eine ausschließliche Fernbehandlung in Frage kommt oder nicht. „Sind die von dem Patienten beschriebenen Beschwerden für eine Beratung oder Behandlung ausschließlich über Kommunikationsmedien geeignet?  Ist der Patient  in der Lage, über eine technische Plattform zu kommunizieren? Diese und viele weitere Fragen müssen mit einem klaren ‚Ja‘ beantwortet werden, bevor die Fernbehandlung beginnen kann.“ Darüber hinaus sind rechtliche Aspekte, technische Anforderungen und Fragen der Qualitätssicherung zu beachten.  Die Bundesärztekammer hat diese und viele weitere Punkte gut verständlich in ihren Hinweisen und Erläuterungen ausgearbeitet. Dort findet sich auch eine Checkliste mit vielen weiteren praktischen Informationen.

Mischo ist überzeugt, dass sich die Behandlung aus der Ferne zum Beispiel über Video-Sprechstunden als eine von vielen Formen ärztlicher Patientenversorgung in Deutschland etablieren wird. Die Arbeitsgruppe wird sich deshalb in einem nächsten Schritt mit Fragen der Einbindung der ausschließlichen Fernbehandlung in die Versorgungsstrukturen befassen.

Quelle:BÄK

Summer School 2019: Stipendien für Schnupperkurs in O und U

Berlin – Medizinstudierende können sich noch bis zum 5. Juli für die Summer School 2019 der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) anmelden. Bei dem „Schnupperkurs“ vom 28.8. bis zum 30.8.2019 in Münster bekommen angehende Mediziner auch in diesem Jahr wieder Gelegenheit, einen Blick in ihre mögliche berufliche Zukunft zu werfen. Auf dem Programm der 11. Summer School stehen unter anderem Diskussionsrunden zur Karriereplanung sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. In Workshops können die Nachwuchsmediziner Verfahren wie Arthroskopie oder Endoprothetik selbst erproben und damit umfassende Einblicke in das Fach Orthopädie und Unfallchirurgie gewinnen.

Die Summer School wird jedes Jahr vom Jungen Forum O und U organisiert, um den medizinischen Nachwuchs zu fördern. In dem zweitägigen Intensivprogramm lernen die Studierenden Inhalte des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie praxisnah kennen und erfahren etwas über das Berufsleben von Medizinern, die in O und U tätig sind. Die wissenschaftliche Leitung der Summer School übernehmen der zukünftige DGOU-Präsident Prof. Dr. Dieter C. Wirtz aus Bonn, der zukünftige stellvertretende DGOU-Präsident Prof. Dr. Michael Raschke aus Münster und Dr. Burkhard Lembeck aus Ostfildern-Nellingen, BVOU-Kongresspräsident des DKOU 2020. Gemeinsam mit weiteren Chef- und Oberärzten, Hochschuldozenten sowie jungen Ärzten in der Weiterbildung berichten sie aus ihrem Arbeitsalltag. Im engen Austausch bringen sie den Studierenden die vielfältigen Arbeitsbereiche von Orthopädie und Unfallchirurgie näher, beleuchten die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und sprechen über die beruflichen Zukunftsaussichten im Fach.

Studierende aller klinischen Semester können sich noch bis zum 5.7.2019 für einen der 30 Plätze der Summer School 2019 bewerben. In einem strukturierten Verfahren wählt das Junge Forum dann die Kandidaten aus, die kostenfrei an der Summer School 2019 teilnehmen können. Die Unterbringungskosten sowie den Eintritt zur traditionellen Abendveranstaltung übernehmen DGOU und BVOU.

Weitere Informationen:
Bewerbung Summer School 2019
http://jufu.dgou.abcde.biz/?page_id=515

Summer School von DGOU und BVOU
http://www.dgou.de/bildung/nachwuchsfoerderung/summer-school.html
oder
https://www.bvou.net/der-bvou/junges-forum-ou/

Junges Forum O und U:
http://www.jf-ou.de/

Kontakt für Rückfragen:
Susanne Herda, Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de

Janosch Kuno
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: presse@bvou.net

Für eine kindgerechte fachorthopädische Diagnostik und Therapie

Berlin/München – Seit fast fünfzehn Jahren treffen sich in München Kinderorthopädinnen und Kinderorthopäden zu einem regelmäßigen Zusammenschluss, um Behandlungsmaßnahmen zu koordinieren, gemeinsame Interessen zu transportieren und berufspolitische Probleme zu formulieren. Der ursprünglich kleine Stammtisch hat sich in den letzten Jahren enorm erweitert. Dr. Hartmut Gaulrapp, BVOU-Bezirksvorsitzender in München, hat die Initiative ins Leben gerufen und spricht über gemeinsame Ziele.

Herr Dr. Hartmut Gaulrapp, in München haben Sie ein kinderorthopädisches Netzwerk aufgebaut: Was ist das und wie muss man sich das vorstellen?
Dr. Hartmut Gaulrapp
: Das kinderorthopädische Netzwerk ist ein loser Zusammenschluss von ursprünglich zunächst in München niedergelassenen Kinderorthopäden, also Ärztinnen und Ärzte mit der seit 2005 von der Ärztekammer gemäß der Weiterbildungsordnung ergebenen Zusatzbezeichnung „Kinderorthopädie”. Seit 2015 ist daraus ein großer und weiter zunehmender Kreis mit allen in München niedergelassenen Kinderorthopäden und auch Klinik-Kollegen entstanden.

Warum braucht man ein kinderorthopädisches Netzwerk?
Dr. Gaulrapp
: Das hat mehrere Gründe: gemeinsame Interessen der Ärzte zu bestimmen und zu transportieren, Behandlungsmaßnahmen zu vergleichen, zu koordinieren und abzustimmen, für schwierige Kasuistiken Lösungen zu finden und ebenso, um berufspolitische Probleme und Interessen zu formulieren und mitzuteilen.

Wie oft und wo treffen Sie zusammen?
Dr. Gaulrapp
: Aktuell treffen wir uns zweimal im Jahr, jeweils in der Praxis oder Klinik eines der Mitglieder des Arbeitskreises.  

Was wird dort besprochen? Welche Ziele verfolgen Sie? Wie erfolgt der Erfahrungsaustausch?
Dr. Gaulrapp
: Wir haben eine Plattform und ein Forum für kinderorthopädische Fragen der Ärzte entwickelt. Hier beraten wir auch zu berufspolitischen Themen, hinsichtlich der Wissenschaft und der Patientenanliegen und Therapieformen. Wir besprechen in der Runde auch E-Mail Anfragen einzelner Mitglieder.

Was möchten Sie verändern?
Dr. Gaulrapp
: Wir möchten optimale Angebote für Patienten schaffen. Ziel ist es, das hier in München eingeführte lose, aber informative, Netzwerk auch regional in anderen Regionen zu etablieren. Inhaltlich setzen wir uns für kindgerechte fachorthopädische Diagnostik und Therapie ein und wollen kind- und familiengerechte Betreuung schaffen. Dies gilt insbesondere auch für behinderte Patienten. Hier sollte die Zusammenarbeit zwischen Praxis und Klinik gestärkt werden: Orthopädietechnik, Physiotherapie und Ergotherapie, gesetzliche Behinderungen (Notfalldepot, Ausschluss bestimmter Abrechnungsziffern, Minderbewertung der Ordinationsziffer, fehlende Ziffern für bestimmte Leistungen, zu wenig Präventionsziffern) abbauen,  durch die EBM Reform 2005 geschaffene Benachteiligungen ausgleichen und neue Vorsorgeziffern im Bereich der Kinderorthopädie etablieren.

Mit wem teilen Sie Ihre gewonnenen Erkenntnisse?
Dr. Gaulrapp
: Die gewonnenen Erkenntnisse teilen wir mit Kollegen, Berufsverbänden, Patientenorganisationen, Krankenkassen und dem Gesetzgeber. Uns erreichen auch Presseanfragen von Medienvertretern.

Wer darf zu dem Treffen dazu?
Dr. Gaulrapp
: Voraussetzung ist die Zusatzbezeichnung Kinderorthopädie, da diese die notwendige qualitative und quantitative Ausbildung voraussetzt. Voraussetzung ist ferner Interesse und auch die aktive Beteiligung im Arbeitskreis.

Wie viele Leute sind dabei?
Dr. Gaulrapp
: Zu Beginn waren es drei Kollegen, mittlerweile sind es über 20.

Wie sollte sich das kinderorthopädische Netzwerk Ihrer Meinung nach entwickeln?
Dr. Gaulrapp
: Es wäre schön, wenn sich nach dem Münchner Vorbild bundesweit kinderorthopädische Netzwerke einrichten würden, die ein wichtiger Basisaspekt eines bundesweiten orthopädischen Netzwerkes werden könnten, wie dies von der Kommission Kinderorthopädie (DGOU, Vereinigung Kinderorthopädie und BVOU) initiiert wurde.

Könnte das kinderorthopädische Netzwerk auch als Modell für andere Bundesländer dienen?
Dr. Gaulrapp
: In München ist die Besonderheit gegeben, dass viele niedergelassene Kinderorthopäden in eigenen Praxen tätig sind und zusätzlich an vier Kliniken kinderorthopädische Leistungen angeboten werden. Auf jeden Fall sollte die Münchner Initiative Vorbild für eigenständige Zentren in den verschiedenen Regionen Deutschlands sein, auch wenn die in München umfangreichen Inhalte in einzelnen Regionen schwer abzubilden oder darzustellen sein könnten. Es zählt die Initiative, Kindern qualitativ gute kinderorthopädische Behandlung zukommen zu lassen.

Was war bis jetzt Ihr größtes Erfolgserlebnis?
Dr. Gaulrapp
: Das Highlight unserer bisherigen Arbeit im Netzwerk (Arbeitskreisarbeit) war sicherlich die gemeinsame Planung, Organisation und Durchführung der kinderorthopädischen Jahrestagung 2016 in München.

Dr. Hartmut Gaulrapp ist Facharzt für Orthopädie, Kinderorthopädie, Sportmedizin und Chirotherapie. Außerdem ist er als Kinder-D-Arzt (Unfallarzt) für die Behandlung von Schulunfällen, Wegeunfällen und Arbeitsunfällen von den Berufsgenossenschaften zugelassen. Seit 2001 ist er Bezirksvorsitzender des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) in München und berufspolitisch  in der Kassenärztlichen Vereinigung, Ärztekammer und im Kreisverband engagiert. Seit 1999 ist er niedergelassener Arzt in einer eigenen Praxis.

Das Interview führte Janosch Kuno, Presse BVOU

Orthopäden liegen bei Online-Buchungen vorne

München – Die digitale Terminbuchung mit nur einem Klick ist nicht nur für den Patienten ein hilfreiches Mittel, um jederzeit schnell und einfach einen Arzttermin zu vereinbaren. Auch für den Arzt und sein Praxispersonal bildet ein Online-Buchungssystem einen erheblichen Zugewinn für ein effektiveres Praxismanagement. Immer mehr Patienten nutzen mittlerweile den Online-Kontakt in die Arztpraxis. Mehr als jeder dritte Patient hat im Jahr 2018 laut jameda bereits einen Arzttermin online gebucht. 36 Prozent der Termine werden außerhalb der Sprechstunden, also vor 8 bzw. nach 18 Uhr sowie an den Wochenenden gebucht.

Mehr Frauen als Männer buchen Arzttermine online

64 Prozent der Online-Termine werden von Frauen gebucht, 36 Prozent von Männern. Mögliche Erklärungen hierfür könnten der „Vorsorgemuffel Mann“ sein, der sich seltener von einem Arzt durchchecken lässt als Frauen, oder aber die „Gesundheits-Managerin“, die nicht nur für sich, sondern für die gesamte Familie Arzttermine vereinbart.

Besonders in den Metropolen Berlin, München und Köln wird für die Terminvereinbarung häufig zum PC oder Handy gegriffen, doch auch Patienten anderer Städte wie zum Beispiel Frankfurt am Main, Düsseldorf, Stuttgart und Nürnberg buchen ihre Arzttermine immer häufiger online. Dabei entfallen vier von zehn Terminbuchungen auf mobile Endgeräte, beispielsweise ein Tablet oder Smartphone (41,69 %). Auch dieses Ergebnis unterstützt die Hypothese, dass Patienten eine flexible Terminbuchung schätzen und zum Beispiel unterwegs schnell auf dem Handy oder abends auf der Couch über das Tablet einen Termin vereinbaren.

Orthopäden, Zahnärzte und Gynäkologen liegen bei Online-Buchungen vorne

Jeden fünften Online-Termin buchen Patienten bei Zahnärzten (20,44 %). Bei Orthopäden werden 18,08 Prozent der Termine gebucht, bei Gynäkologen 12,06 Prozent. Am häufigsten werden Arzttermine zu Jahresbeginn im Januar (9,89 %) sowie in den Herbstmonaten November (9,32 %) und Oktober (9,31 %) online vereinbart. Der beliebteste Wochentag ist der Montag (22,5 %), die favorisierte Tageszeit der späte Vormittag bzw. Mittag zwischen 11 und 13 Uhr (26 %).

Online-Terminbuchung mit Orthinform

Das BVOU-Patientenportal Orthinform bietet Patienten eine fundierte Informationsplattform zu orthopädischen und unfallchirurgischen Erkrankungen und Therapien. Darüber hinaus haben Patienten mittels der Arzt- und Kliniksuche die Möglichkeit, einen geeigneten Spezialisten in ihrer Nähe zu finden und unmittelbar online einen Termin zu vereinbaren. Den dafür notwendigen Button können BVOU-Mitglieder schnell und einfach selbst anlegen.

Quelle: jameda, BVOU

SSR, Röntgen

Beantragung von SSR-Nummern nach neuem Strahlenschutzgesetz

Berlin – Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) müssen Beschäftigte, die an ihrem Arbeitsplatz erhöhter Strahlung ausgesetzt sind, eine Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) beantragen und (wie bisher) individuelle Dosimeter tragen.

Um genügend Zeit für die Beantragung für alle Beschäftigten zu ermöglichen, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit  (BMU) die für den Vollzug des Strahlenschutzrechts zuständigen Landesbehörden gebeten, bis zum 30. Juni 2019 zu dulden, wenn die SSR-Nummer noch nicht verwendet wird.

Wer benötigt eine SSR-Nummer und wo kann man sie beantragen?

Das Tragen von Personendosimetern und somit die Beantragung einer SSR-Nummer ist für alle Personen Pflicht, die sich im sog. Überwachungsbereich, also in unmittelbarer Nähe einer Strahlenquelle oder direkt im Strahlengang, aufhalten.

Ist für den Aufenthalt in einem Überwachungsbereich für alle oder für einzelne Personen zu erwarten, dass im Kalenderjahr eine effektive Dosis von 1 Millisievert, eine höhere Organ-Äquivalentdosis als 15 Millisievert für die Augenlinse und eine lokale Hautdosis von 50 Millisievert nicht erreicht werden, so kann für diese Personen auf die Ermittlung der Körperdosis verzichtet werden. Die Körperdosis muss außerdem nur dann ermittelt werden, wenn man sich aus beruflichen Gründen in einem Kontrollbereich aufhält. Diese Ermittlung geschieht in der Regel mit Personendosimetern.

Die SSR-Nummer kann auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz beantragt werden. Frist dafür war der 31.03.2019.

Praxistipp

In einer gewöhnlichen orthopädischen Praxis mit Röntgenraum befindet sich der Auslöser nicht im Kontrollbereich und die Medizinische Fachangestellte (MFA) verlässt beim Auslösen den Röntgenraum. In diesem Fall ist das Tragen eines Personendosimeters und somit die Beantragung einer SSR-Nummer nicht erforderlich.

Werden jedoch z.B. im Rahmen von ambulanten Operationen C-Bögen eingesetzt oder röntgen- oder CT-gesteuerte Infiltrationen durchgeführt, sind alle am Eingriff beteiligten oder im Eingriffsraum befindlichen Personen mit Dosimetern auszustatten und eine SSR-Nummer zu beantragen.

“Exakte Diagnostik feinster knöcherner Verletzungen”

Köln – Seitdem im Februar dieses Jahres der kompakte und platzsparende digitale Volumentomograph (CBCT) SCS MedSeries H22 BVOU-Edition Einzug in unsere Kölner Praxis für Orthopädie, Sportmedizin und Fußchirurgie hielt, sind wir nun erstmals in der Lage, unseren Patienten eine zeitnahe und mit einer Auflösung von 0,2mm sehr exakte Diagnostik feinster knöcherner Verletzungen, Frakturen, freier Gelenkkörper, sowie den Heilungszustand und -Verlauf von konservativ und/oder operativ versorgten Knochenbrüchen direkt am Behandlungsort und mit deutlich reduzierter Strahlenbelastung für den Patienten anbieten zu können.

Speziell für mich als operativ tätigen Fuß- und Sprunggelenkchirurgen bietet die Möglichkeit der dreidimensionalen, multiplanaren Darstellung eines Fußes unter Belastung in Kombination mit den integrierten Softwaretools einen klaren Benefit in der Beurteilung fußchirurgischer Deformitäten und Fehlstellungen und somit eine noch exaktere präoperative Planungsmöglichkeit.

Auch für ältere und nicht mehr ganz so mobile Patienten ist diese Aufnahmetechnik im Stand auf Grund der nur sehr kurzen Aufnahmedauer von ca. 20 Sekunden und der komfortablen Griff- und Haltevorrichtungen gut anwendbar.

Die Installation, Schulungen unseres Praxisteams und der noch laufende unterstützende Support bei noch offenen Fragen durch das Team von SCS waren und sind großartig.

Dr. Guido Laps, Köln

BVOU-Service auf dem VSOU vom 2.- 4. Mai

Berlin/ Baden-Baden – Vom 2. bis 4. Mai 2019 laden die süddeutschen Orthopäden und Unfallchirurgen wieder zur VSOU-Frühjahrstagung in das Kongresshaus nach Baden-Baden ein. Unter dem Motto „Gesundheit durch Bewegung“ wollen die Kongressteilnehmer aktuelle Themen, die in O und U bewegen, diskutieren und gleichzeitig einen Blick in die Zukunft werfen. Die Veranstaltung wird ihren Besuchern ein vielfältiges Programm bieten, das unter anderem der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (BVOU) mitgestaltet hat.

Information am BVOU-Stand

Darüber hinaus wird sich der BVOU an allen drei Kongresstagen zusammen mit der Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) an einem gemeinsamen Stand (2.06, 2. OG) präsentieren. Interessierte erhalten dort Informationen zu den verschiedenen Kursangeboten (siehe dazu auch die Kursübersicht) und weitere Serviceleistungen des BVOU. Vor Ort werden des Weiteren Olga Zöllner von der Funk-Gruppe über Versicherungsangebote und Jeannine Hauke von der Deutschen Arzt AG über den Zweitmeinungsvertrag sowie die Videosprechstunde informieren. Die Videosprechstunde wird außerdem ihr Kollege, Tim Schneider, in seinem Vortrag am Samstag, den 4. Mai, zum Thema haben. Bei den Mitarbeitern der BVOU-Geschäftstelle können BVOU-Mitglieder ergänzend ihr Orthinform-Profil aktualisieren, ein Portraitbild anfertigen und offene Fragen klären.