Schlagwort-Archive: Strahlenschutz

SSR, Röntgen

Beantragung von SSR-Nummern nach neuem Strahlenschutzgesetz

Berlin – Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) müssen Beschäftigte, die an ihrem Arbeitsplatz erhöhter Strahlung ausgesetzt sind, eine Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) beantragen und (wie bisher) individuelle Dosimeter tragen.

Um genügend Zeit für die Beantragung für alle Beschäftigten zu ermöglichen, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit  (BMU) die für den Vollzug des Strahlenschutzrechts zuständigen Landesbehörden gebeten, bis zum 30. Juni 2019 zu dulden, wenn die SSR-Nummer noch nicht verwendet wird.

Wer benötigt eine SSR-Nummer und wo kann man sie beantragen?

Das Tragen von Personendosimetern und somit die Beantragung einer SSR-Nummer ist für alle Personen Pflicht, die sich im sog. Überwachungsbereich, also in unmittelbarer Nähe einer Strahlenquelle oder direkt im Strahlengang, aufhalten.

Ist für den Aufenthalt in einem Überwachungsbereich für alle oder für einzelne Personen zu erwarten, dass im Kalenderjahr eine effektive Dosis von 1 Millisievert, eine höhere Organ-Äquivalentdosis als 15 Millisievert für die Augenlinse und eine lokale Hautdosis von 50 Millisievert nicht erreicht werden, so kann für diese Personen auf die Ermittlung der Körperdosis verzichtet werden. Die Körperdosis muss außerdem nur dann ermittelt werden, wenn man sich aus beruflichen Gründen in einem Kontrollbereich aufhält. Diese Ermittlung geschieht in der Regel mit Personendosimetern.

Die SSR-Nummer kann auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz beantragt werden. Frist dafür war der 31.03.2019.

Praxistipp

In einer gewöhnlichen orthopädischen Praxis mit Röntgenraum befindet sich der Auslöser nicht im Kontrollbereich und die Medizinische Fachangestellte (MFA) verlässt beim Auslösen den Röntgenraum. In diesem Fall ist das Tragen eines Personendosimeters und somit die Beantragung einer SSR-Nummer nicht erforderlich.

Werden jedoch z.B. im Rahmen von ambulanten Operationen C-Bögen eingesetzt oder röntgen- oder CT-gesteuerte Infiltrationen durchgeführt, sind alle am Eingriff beteiligten oder im Eingriffsraum befindlichen Personen mit Dosimetern auszustatten und eine SSR-Nummer zu beantragen.