2021 wurde der Selektivvertrag gemäß § 140a SGB V für Knie- und Rückenleiden abgeschlossen. Vertragsinhalt ist die arztgesteuerte, patientenindividuelle appgestützte Bewegungstherapie.
Diese unterscheidet sich deutlich von der mehr oder weniger unstrukturierten Verordnung von DIGAs bei ähnlichen Indikationen, da der behandelnde Arzt, die behandelnde Ärztin in diesem Selektivvertrag auch nach der Verordnung der App, den Patienten begleitet und regelmäßig die Nutzung und den Erfolg der App überprüft.
Seit dieser Woche können die Patientinnen und Patienten digital in den Vertrag eingeschrieben werden. So wird der Prozess noch schlanker und es entfallen Papieranträge, Aufbewahrungsfristen und postalischer Versand der Unterlagen.
Sie als einschreibende Ärztin, einschreibender Arzt erhalten pro Behandlungsdurchlauf, ein Quartal, bis zu 125 € extrabudgetäre Vergütung, bei Verlängerung um ein weiteres Quartal insgesamt bis zu 180 €.
Aktuell bieten 48 BKKs ihren Versicherten diese Versorgung an, dass ist ein Patientenpotential von rund 5 Millionen Versicherten.






