Die Gesellschaft für Fußchirurgie e.V. (GFFC) und die Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e.V. (D.A.F.) nehmen hiermit Stellung zum Gutachten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WiDO) vom September 2026. Wir weisen die darin implizierten Vorwürfe einer willkürlichen Mengenausweitung durch Vertragsärzte entschieden zurück und fordern eine Rückkehr zur sachlichen, evidenzbasierten Strukturdiskussion.
1. Faktencheck: Ursachen der Fallzahlentwicklung
Das WiDO-Gutachten konstatiert einen Anstieg der Fallzahlen bei den Hybrid-DRGs (H-DRG) im Bereich der Fußchirurgie um 82 Prozent. Die Interpretation des WiDO, dies sei Ausdruck einer gesteuerten Mengenausweitung im vertragsärztlichen Bereich, verkennt die ökonomische und rechtliche Realität:
- Abrechnungszwang: Mit der Einführung der H-DRG legte der Gesetzgeber den Vorrang dieses Systems gegenüber EBM und DRG fest. Viele Leistungen, die bereits zuvor ambulant erbracht wurden, mussten zwingend in das H-DRG-System überführt werden. Dies ist keine Fallzahlsteigerung, sondern eine statistische Verschiebung durch gesetzliches Diktat.
- Systemfehler „Resteklassen“: Das InEK hat nahezu alle DRGs der Gruppen I20F und I20E pauschal hybridisiert. Diese fungieren als „Sammelbecken“ für kleinste operative Eingriffe (z.B. perkutane Sehnendurchtrennungen), die nun auf das Vergütungsniveau komplexer Hallux-Chirurgie angehoben wurden.
- Ignorierte Warnungen: Unsere Fachgesellschaften haben bereits 2023 vor dieser Fehlkonstruktion gewarnt. Die nun vom WiDO beklagten Mehrkosten sind das direkte Ergebnis eines „handwerklichen Fehlers“ bei der Systemausgestaltung durch das InEK auf Basis von BMG-Vorgaben.
„Die systematische Schwäche des WiDO-Gutachtens liegt in der Behandlung von Symptomen bei gleichzeitiger Verweigerung der Ursachenforschung. Wer medizinischen Sachverstand ignoriert, darf sich über systemimmanente Fehlanreize nicht wundern.“
2. Konstruktive Vorschläge statt Pauschalkritik
Die Fachgesellschaften haben unter Federführung der GFFC in Zusammenarbeit mit BVOU, BDC und BNC bereits detaillierte Korrekturvorschläge eingereicht, die bisher unberücksichtigt blieben:
| Korrekturvorschlag | Zielsetzung |
| Schärfung des Leistungskatalogs | Ausschluss von Kleinstausgriffen aus der H-DRG zur Kosteneinsparung. |
| Schweregraddifferenzierung | Leistungsgerechte Vergütung nach tatsächlichem Ressourcenaufwand. |
| Ambulantisierungspotenzial | Fokus auf Fälle, die bisher stationär erbracht wurden. |
3. Unsere Forderungen
Die geplante Abschaffung der H-DRG wäre eine Kapitulation vor der sektorenübergreifenden Versorgung. Wir fordern die politischen Entscheider auf:
1. Erhalt und Weiterentwicklung: Beibehaltung der H-DRG über 2027 hinaus als „lernendes System“.
2. Einbezug von Experten: Zwingende Beteiligung der Fachgesellschaften bei der Definition der H-DRG-Leistungsinhalte.
3. Transparenz: Offenlegung der Kostenkalkulation und Befreiung des Systems aus dem starren rechtlichen „Zwangskorsett“ der Fallzahlvorgaben.
4. Konsequente Ambulantisierung: Fokus auf die Verlagerung stationärer Fälle, statt die „Ambulantisierung bereits ambulanter Fälle“ statistisch aufzublähen.
Als Vertreter der deutschen Fuß- und Sprunggelenkschirurgen stehen wir für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftlich effiziente Versorgung bereit. Ein Scheitern der H-DRGs aufgrund mangelhafter politischer Umsetzung darf nicht den Leistungserbringern angelastet werden.
Gezeichnet: Vorstand der GFFC e.V. & Vorstand der D.A.F. e.V.







