Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) lehnt eine weitere Bereinigung der Arzthonorare im Rahmen der Gesetzgebung für ein Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) ab.
Mit dem TSVG wollte der Gesetzgeber durch die Ausbudgetierung von Leistungen für Neupatienten und in offenen Sprechstunden Anreize für einen noch schnelleren Zugang der Patienten in der Versorgung setzen, was eindeutig gelungen ist. Das Gesetz garantiert somit, dass das Krankheitsrisiko für diese Patienten nicht von den Ärzten, sondern von den Krankenkassen übernommen wird, wo es auch hingehört. Um jetzt erste Kostendämpfungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen und so Ausgaben zu vermeiden, versuchen die Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD auf Druck der gesetzlichen Krankenkassen diese gewünschte und berechtigte Maßnahme nun wieder einzusammeln. Dies soll mit einer weiteren als bisher vorgesehenen Bereinigung der Arzthonorare (morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, MGV) erfolgen. Bis zu 2 Mrd. EUR sollen nach Plänen der Koalition auf dem Rücken der Ärztinnen und Ärzte eingespart werden.
Der SpiFa kritisiert die Pläne der Regierungskoalitionen und lehnt eine weitere Bereinigung der MGV ab.
Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa zu dem geplanten Änderungsantrag der Koalition: „Der Gesetzgeber macht mal wieder eine Kehrtwende und nimmt damit die ersten Schritte zur Ausbudgetierung ambulanter ärztlicher Leistungen in Richtung einer Einzelleistungsvergütung wieder zurück, weil der Preis dafür aus der MGV gezahlt wird. Dies erfolgt, obwohl die Koalition genau weiß, dass mit den im TSVG geschaffenen Regelungen nicht nur die Budgetierung als Grund für die Problemlagen anerkannt und sodann die Versorgung der Menschen in Deutschland tatsächlich verbessert und das Terminproblem gelöst wurde. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller niedergelassenen Ärzte.“
„Hinzu kommt, dass mit dem Vorhaben der Koalition das Morbiditätsrisiko wieder auf die Ärzteschaft verlagert wird, was klar contra legem ist. Die Intention des Gesetzgebers hier auf Druck der Kassen mit einer solchen Regelung zu reagieren, ist ordnungspolitisch unsauber und wird von uns deutlich abgelehnt.“, so Lindemann weiter.
Wiesbaden – Der systemische Lupus Erythematodes (SLE) gehört zur Gruppe der Kollagenosen im Rahmen einer autoimmunbedingten, entzündlich-rheumatischen Grunderkrankung. Für die rheumaorthopädische Betrachtung gilt es, das Befallsmuster der rheumatisch angegriffenen und zerstörten Gelenke zu beurteilen. Typischerweise kommt es zu einem polyarthritischen Befallsmuster, jedoch kann eine Rheumatoide Arthritis (RA) auch als Mono- oder Oligoarthritis beginnen. Der SLE zeigt in unserer Gesellschaft eine Prävalenz von 12,5 – 50 Fällen auf 100.000 Einwohner und eine Inzidenz von 1,8 – 7,6 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Bis zu 90 % der betroffenen Patienten leiden ebenfalls unter Gelenkerkrankungen. Dies reicht von gelegentlichen Gelenkschmerzen bis hin zu akuten Entzündungen mehrerer Gelenke, wobei am häufigsten die Finger, Hand und Kniegelenke betroffen sind. Die wiederkehrenden Gelenk-Entzündungen führen aber eher selten zu einer Gelenkzerstörung [1]. Kommt es jedoch zu einer erosiven und destruierenden Verlaufsform, muss diese sehr zeitnah diagnostiziert werden, um sie entsprechend zu therapieren [2, 3]. Leitlinienkonform besteht die bildgebende Kontrolle in der Anfertigung von Projektionsröntgenbildern der Hände und Füße in einer Ebene. Die komplexen Zerstörungsmuster können ggf. nicht in einem konventionellen Röntgenbild in einer Ebene ausreichend beurteilt werden. Auch in der zusätzlichen seitlichen Handgelenksaufnahme ist durch die Überlagerung der Knochenstrukturen die entsprechende Destruktion oft nicht mit der erforderlichen diagnostischen Sicherheit und Genauigkeit zu erkennen.
Eine detailliertere Darstellung knöcherner Strukturen durch eine Schnittbildgebung ohne Informationsverluste durch Projektionen ist wie bspw. in dem oben beschriebenen Fall sowie in zahlreichen anderen Indikationen der Orthopädie und Unfallchirurgie erforderlich. Aus diesem Grund verfügt die Orthopädische Gemeinschaftspraxis an der HELIOS Aukamm-Klinik in Wiesbaden seit 2013 über den digitalen Volumentomographen der SCS MedSeries® H22 Klasse (in wissenschaftlichen Publikationen als Cone Beam CT und nachfolgend als DVT oder SCS Bildgebung bezeichnet). Mit dieser steht dem Patienten unmittelbar eine Schnittbilddiagnostik innerhalb der Praxis zur Verfügung, die von den Orthopäden und Unfallchirurgen mit vorliegender Fachkunde eigenständig angewendet wird. Der Patient erspart sich den Zeitverlust durch weitere Terminketten für eine 3-D-Bildgebung außerhalb der Praxis und erhält unmittelbar eine Therapieplanung. Diese ermöglicht in ca. 20 Sekunden neben der HWS-Bildgebung zudem Aufnahmen der oberen und unteren Extremitäten wahlweise unter Ent- oder Belastung mit einer Auflösung von 0,2 mm (CT typischerweise >1mm). Dabei kann das System mit einer resultierenden effektiven Dosis, die im Bereich der des 2-D-Röntgen in 2 Ebenen liegt [4], angewendet werden und ist somit dazu in der Lage, eine sehr hohe Strahlenhygiene anzuwenden. Verglichen mit verschiedenen Multi Slice CT-Systemen liegt die resultierende Strahlendosis um bis zu 90 % niedriger [5]. Die Aufnahmen werden computergesteuert multiplanar rekonstruiert und stehen dem behandelnden Arzt in gleichzeitiger Darstellung axial, sagittal, koronal sowie in 3-D-Ansicht zur Verfügung (siehe nachfolgendes Fallbeispiel). Durch die genannten Eigenschaften werden bspw. kleinste freie Gelenkkörper, Haarrisse, erosive Usuren an den Grenzlamellenstrukturen (Knorpel-Knochenübergang), osteochondrale Läsionen, Zysten oder Impingements sichtbar.
Bei dem nachfolgend dargestellten Fall handelt es sich um eine 32-jährige Patientin mit einem ausgeprägten Gelenkbefallsmuster bei SLE. Im Rahmen des stationären Aufenthaltes bei Implantation einer OSG Prothese klagte die Patientin über massive Schwellneigung und Schmerzen im Handgelenk. Alle typischen Muster einer entzündlichen Gelenkerkrankung waren erfüllt, massive Einschränkung der Beweglichkeit mit Extension/Flexion 20-0-30°, ausgeprägte Synovialitis. Die angefertigten konventionellen Röntgenbilder des Handgelenkes in 2 Ebenen zeigten eine Veränderung im Bereich der proximalen Handwurzelreihe mit Verdacht auf erosive Veränderungen, gemäß der Larsen-Dale-Eek-Klassifikation hier ein LDE Stadium 2, ulnarer Drift der proximalen Handwurzelreihe mit entsprechender diskreter scapholunärer Dissoziation [6]. Aufgrund der nicht eindeutig zuzuordnenden knöchernen Zerstörungen erfolgte die DVT Aufnahme. In der computergestützten, multiplanaren und dreidimensionalen Rekonstruktion zeigt sich das Ausmaß der kompletten entzündlich bedingten Destruktion der proximalen Handwurzelreihe, scholliger Zerfall und Destruktion, insbesondere des Os Lunatums. Auf Basis der Bildinformationen liegt ein LDE Stadium 4 im Bereich des Handgelenkes vor. Hier besteht nun eine sehr akute OP-Indikation mit entsprechender Synovektomie und Stabilisierung des Handgelenkes mittels Arthrodese, die auf Basis der 2-D-Röntgenbilder so nicht gestellt worden wäre.
Erst durch die hochauflösende SCS Schnittbildgebung (Schichtdicke 0,2 mm) gelang die Beurteilung des Ausmaßes der Zerstörung. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die 2-D-Röntgenaufnahmen als Primärdiagnostik und Leitlinienvorgabe zur Beurteilung entzündlicher Erkrankungen oder Früharthritis, insbesondere an Gelenken mit überlagernden Knochenstrukturen wie dem Handgelenk, beispielhaft im vorliegenden Fall dargestellt, Limitationen hat.
Bei klinischen Hinweisen sollte, um entstehende Folgeschäden zu vermeiden, die auf mangelnder Diagnostikinformation basieren, eine Schnittbilddiagnostik mit hoher Strahlenhygiene ggf. schon als Primärdiagnostik indiziert werden. Im konkreten Fall hätte mittels DVT analog dem ALARA-Prinzip unmittelbar mit einer dem 2-D-Röntgen gleichwertigen resultierenden Strahlendosis angewendet werden können. Der Mehrwert in der Primärdiagnostik, insbesondere der Früharthritis mittels hochauflösendem DVT gegenüber der konventionellen 2-D-Radiographie kann zu einer höheren diagnostischen Sicherheit und einer verbesserten Patientenversorgung führen.
Dr. med. Markus Preis MVZ OCWi GmbH Orthopädie und Rheumatologie Helios-Aukammklinik Wiesbaden Leibnizstr. 21 65191 Wiesbaden Email: preis@orthopaedie-aukamm.de
Abbildung 3: Die SCS Schnittbildgebung zeigt in der computergestützten, multiplanaren Rekonstruktion inkl. 3-D-Darstellung die scapholunäre Dissoziation. Es wird das gesamte Ausmaß der entzündlich bedingten intraossären Destruktion der karpalen Knochen deutlich mit der Zerstörung der kortikalen Strukturen und den intraossären Nekrosen, insbesondere des Os lunatum. Definitionsgemäß zeigt sich hier ein LDE-Stadium 4 des li. Handgelenkes.Abbildung links: Handgelenk ap: Ulnardrift der proximalen Handwurzelreihe mit Erweiterung des scapholunären Spaltes als Zeichen einer Insuffizienz des SL-Bandes auf Basis der entzündlichen Schädigung. Intraossäre Veränderungen im Os Lunatum die nicht eindeutig zu beurteilen sind. Nicht altersgemäße degenerative Veränderungen im Bereich des proximalen carporadialen Gelenks. Keine eindeutigen Usuren im Bereich der Handwurzel abgrenzbar. Abbildung rechts: Handgelenk streng seitlich zeigt regelrechte Carpusposition, keine Zeichen einer Instabilität; dorsal kleines knöchernes Fragment sowie intraossäre Aufhellungen im Bereich des Carpus, die jedoch strukturell nicht zuzuordnen sind.
Berlin – Angesichts der aktuellen Corona-Lage und der nicht vorhersagbaren weiteren Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens hatte sich der Vorstand der Bundesärztekammer nach eingehender Beratung am 11. März entschieden, den 124. Deutschen Ärztetag in einem zweitägigen Online-Format vom 4. – 5. Mai 2021 durchzuführen. Gefordert wurden Maßnahmen für ein zukunfts- und krisenfestes Gesundheitswesen.
Reform der Notfallversorgung erfordert Gesamtkonzept
Der Deutsche Ärztetag hat ein Gesamtkonzept für die Reform der Notfallversorgung in Deutschland gefordert. Entgegen vielfacher Ankündigungen habe der Gesetzgeber in der laufenden Wahlperiode dringend erforderliche gesetzliche Neuregelungen in diesem wichtigen Versorgungsbereich versäumt. Als „Stückwerk“ bezeichnete das Ärzteparlament die Pläne des Gesetzgebers, statt einer umfänglichen Reform der Notfallversorgung zunächst eine zusätzliche verpflichtende, standardisierte Ersteinschätzung einzuführen. Mit ihr sollen Patienten, die eine Krankenhausnotaufnahme oder Rettungsstelle aufsuchen, ohne ärztliche Abklärung, allein mittels eines Software-Algorithmus weitergeleitet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll die Vorgaben und Qualitätsvorgaben für ein solches Verfahren aufstellen. Eine entsprechende Regelung sieht der Entwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) vor, dies wird vom 124. Deutschen Ärztetag abgelehnt. Weitere Informationen zum Thema
Digitale Anwendungen praxistauglich umsetzen
Der 124. Deutsche Ärztetag hat mit großer Mehrheit die Streichung von Sanktionen für Ärztinnen und Ärzte gefordert, die mit Fristen bei der Einführung digitaler Anwendungen verbunden sind. Digitale Anwendungen können die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten unterstützen. Das vom Gesetzgeber vorgelegte Tempo berge jedoch die Gefahr, dass dadurch „notwendige Testungen zur Praktikabilität wie auch zur Patientensicherheit unterbleiben“, betonten die Abgeordneten.
Vor diesem Hintergrund hat Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf dem Ärztetag begrüßt, in bestimmten Fällen von Sanktionen abzusehen. Spahn hatte auf der Eröffnungs-veranstaltung des Deutschen Ärztetages gesagt: „Da, wo es objektiv nicht geleistet werden kann, soll es auch keine Sanktionen geben.“ Weitere Informationen zum Thema
Einzelne Weiterbildungsqualifikationen angepasst
Zwei Drittel der Landesärztekammern haben die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) von 2018 bislang in das jeweilige Landesrecht umgesetzt. Basierend darauf hat der 124. Deutsche Ärztetag verschiedene Änderungen diskutiert und mehrheitlich beschlossen.
„Das neue Weiterbildungssystem ist ein lebendiges und lernendes System“, betonte Prof. Dr. Henrik Herrmann, Co-Vorsitzender der Ständigen Konferenz (StäKo) „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Im Rahmen der Umsetzung der neuen MWBO 2018 wurden verschiedene Änderungswünsche eingebracht, die in den sogenannten Themenspeicher aufgenommen, priorisiert und bearbeitet wurden.
Dazu gehört unter anderem die Aufnahme der „Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit“ in die Allgemeinen Inhalte der Weiterbildung. Damit gilt der Abschnitt für alle Weiterbildungen. „Die Allgemeinen Inhalte müssen ebenso nachgewiesen werden wie fachspezifische Inhalte, denn sie definieren unser gesamtes ärztliches Berufsbild“, sagte Dr. Johannes Albert Gehle, der ebenfalls der StäKo Weiterbildung vorsitzt und Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe ist. Weitere Informationen zum Thema
Berlin – Mehr als 30 Millionen Unternehmen nutzen LinkedIn geschäftlich. Und das nicht nur, weil es sich um das wichtigste Social Media-Netzwerk zur Personalsuche und Einstellung von Spitzenkräften handelt. Da LinkedIn mittlerweile mehr als 690 Millionen Mitglieder hat, nutzen mehr und mehr Unternehmen das Marketing dieses sozialen Mediums, um sich zu vernetzen, Kontakte zu knüpfen und Informationen zu verbreiten.
Der BVOU ist ebenfalls mit einem Profil auf LinkedIn vertreten. Vernetzen Sie sich mit unserem Berufsverband, der größten deutschsprachigen berufspolitischen Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen in O und U.
LinkedIn mit Sitz in Kalifornien, USA ist ein webbasiertes soziales Netzwerk zur Pflege bestehender Geschäftskontakte und zum Knüpfen von neuen geschäftlichen Verbindungen. Linkedin ist in 24 Sprachen verfügbar und hat über 660 Millionen Anwender in 193 Ländern und Regionen.
Berlin – Die niedergelassenen Ärzte nehmen weiterhin eine Schlüsselrolle in der Pandemiebekämpfung ein. Das zeigen erste Zahlen der diesjährigen Versichertenbefragung der KBV. Danach hätte sich drei Viertel der Bundesbürger einen früheren Start der COVID-19-Impfungen in den Arztpraxen gewünscht.
Für den Vorstand der KBV ist das ein Beleg für das große Vertrauen der Patienten. „Die Bürgerinnen und Bürger wollen in den Arztpraxen geimpft werden. Höchste Zeit also, dass wir mit wachsenden Impfstoffmengen endlich den Impfturbo zünden“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen.
Die sehr hohen Zustimmungswerte zum Impfen in den Praxen seien ein klares Signal an die politisch Verantwortlichen, konstatierte KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister. Es gehe jetzt darum, die Kapazitäten hochzufahren, um möglichst schnell möglichst viele Menschen zu immunisieren – durchaus gemeinsam mit Impfzentren und Betriebsärzten. Hofmeister: „Nur so können wir das Ziel der Herdenimmunität erreichen.“
Erste Ansprechpartner bei Corona
Insbesondere auch bei Corona-Verdachtsfällen waren die Vertragsärzte die ersten Ansprechpartner: 68 Prozent der Patienten mit Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion wandten sich zuerst an ihren Haus- oder Facharzt – gut die Hälfte der daraufhin veranlassten Tests erfolgte in den Praxen.
Darüber hinaus haben der Umfrage zufolge 18 Prozent der Versicherten in den vergangenen zwölf Monaten auf einen notwendigen Arztbesuch verzichtet – davon 41 Prozent aus Angst vor dem Coronavirus. Als besorgniserregend bezeichnete KBV-Chef Gassen, dass vor allem ältere Menschen derzeit lieber auf eine Behandlung verzichten, als zum Arzt zu gehen. Er versicherte, dass die Ärzte und ihre Teams alles täten, um die Praxen so sicher wie möglich zu machen. „Das Risiko einer Ansteckung ist dort nicht höher als anderswo – im Gegenteil!“
Bis heute über 5 Millionen Menschen gegen COVID-19-Virus geimpft
Bis zum Ende der letzten Aprilwoche werden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mehr als 5,4 Millionen Dosen gegen das COVID-19-Virus verimpft haben. Den bisherigen Tagesrekord seit Beginn der Impfungen in den Praxen am 5. April 2021 haben die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte am Mittwoch erzielt. Innerhalb weniger Stunden hatten sie 730.000 Patientinnen und Patienten gegen Corona geimpft.
Das Zi rechnet in seiner Modellierung der COVID-19-Impfkampagne derzeit mit einem Potenzial von bis zu 1,2 Millionen Impfungen pro Woche in den Arztpraxen.
Aus Gründen der Effizienz, der Klarheit für die Impfstoffverteilung und der damit verbundenen Effekte für das Impftempo sieht es das Zi als notwendig an, dass Bund und Länder frühzeitig Kriterien für die weitere Ausrichtung der Impfzentren aufstellen. Für die Praxisteams sei es wichtig, zur Organisation des Praxisalltags und der Impfstoffbestellungen frühzeitig verlässliche Hinweise zu den bereitgestellten Impfstoffmengen zu erhalten: „Um die Pandemie schnellstmöglich zu beenden, müssen Vertragsarztpraxen und gegebenenfalls auch Betriebsärzte im Juni das Impfgeschehen noch einmal hochskalieren. Das verlangt Vorbereitung in den Praxen und setzt belastbare Bestellmengen voraus“, bekräftigte von Stillfried.
Getrennte Rezepte für Erst- und Zweitimpfungen – Außerdem: Ab Juli neues IK für Kostenträger
Die Bestellung von Impfstoff für Erst- und Zweitimpfungen in Arztpraxen erfolgt künftig auf zwei separaten Rezepten. Damit soll erreicht werden, dass die Belieferung mit Impfstoff für Zweitimpfungen vorrangig erfolgen kann. Auf das Verfahren haben sich die KBV, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. und der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. geeinigt.
Aachen – Die MVZ Praxisklinik Orthopädie Aachen ist spezialisiert auf die operative Behandlung von Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparates. Ein besonders großer Schwerpunkt liegt hierbei auf den minimal-invasiven Operationstechniken, der gesamten rekonstruktiven Gelenkchirurgie, Hand- und Fußchirurgie sowie der endoprothetischen Versorgung aller großen Gelenke.
Im Januar 2021 erweiterte die Praxisklinik ihr Leistungsspektrum um die hochauflösende 3-D-Diagnostik mit dem digitalen Volumentomografen (DVT) SCS MedSeries® H22.
Dr. med. Philipp Schmitz berichtet über seine bisherigen Erfahrungen mit der hochauflösenden 3-D-Schnittbildgebung:
„Die SCS Bildgebung eröffnet uns völlig neue diagnostische Möglichkeiten wie z.B. die Messung von Volumina zur Beurteilung der Bohrkanäle in der Kreuzbandrevisionschirurgie oder bei Knochendefekten. Sie ist schnell verfügbar, strahlungsarm und einfach in der Anwendung. Ein absoluter Gewinn für die Patienten und uns Ärzte.“
Digitale Volumentomografie mit dem SCS MedSeries® H22
SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.
Der digitale Volumentomograf SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograf auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomografie um bis zu 92% geringer.
Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.
Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.myscs.com/beratung.
Anlässlich des 70-jährigen Jubiläums des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V. wurde auf der Insel Reichenau ein Baum gepflanzt, um unter Bezug auf das Berufssymbol der Orthopäden und Unfallchirurgen eine nachhaltige Würdigung an das Verbandsjubiläum zu schaffen.
Der BVOU ist heute ein festes Standbein in der berufspolitischen Interessensvertretung für mehr als 7.000 in Klinik und Praxis tätiger Orthopäden und Unfallchirurgen. Er richtet unter anderem Europas größten Fachkongress aus. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls, den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt.
Anlässlich des Gründungstages am 29. April 1951 pflanzten die Anwesenden, Dr. Wolfgang Zoll (Bürgermeister Reichenau), Dr. Johannes Flechtenmacher (BVOU-Präsident und Orthopäde) und Dr. Jörg Mutschler (Sohn des damaligen Gründungsmitglieds und Orthopäde), am Sonntag eine Schwarzpappel auf der Bodenseeinsel Reichenau.
In seiner Ansprache erinnerte Dr. Flechtenmacher an die Geschichte des Orthopädie-Bäumchens, dessen Stamm die fehlgeformte Wirbelsäule eines Kindes und der Stab ein Korsett darstellt. Begriff und Abbildung gehen auf den Pariser Kinderarzt Nicolas Andry (1658 – 1742) zurück, der mit seinem 1741 geschaffenen Werk „L’orthopédie ou l’art de prévenir ou corriger dans les enfants les difformités du corps“ (Orthopädie oder die Kunst, Körpermissbildungen bei Kindern zu verhüten und zu korrigieren), den Begriff Orthopädie erstmals prägte. Er setzt sich aus den griechischen Wörtern Orthos (gerade) und Pädion (Kind) zusammen. Am gepflanzten Baum erinnert eine Hinweistafel an diesen Zusammenhang.
Dr. Wolfang Zoll, studierter Theologe und seit 2019 Bürgermeister Reichenaus, freute sich über die Baumspende. Dr. Jörg Mutschler erläuterte, wie er als Kind die Verbandsgründung erlebte, zu der sein Vater, Dr. Hans-Heinz Mutschler (Konstanz) und Dr. Walter Baumann (Stuttgart), zuerst 1949 nach Konstanz eingeladen hatten. Nach weiteren Treffen kam es am 29. April 1951 zum Beschluss der Doppelgründung des Wirtschaftsrings Deutscher Orthopäden als BVOU-Vorgänger und der Vereinigung Südwestdeutscher Orthopäden. Die Gründungsversammlung fand im Strandhotel Löchnerhaus statt.
Pressekontakt:
Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
E-Mail:presse@bvou.net www.bvou.net
Hamburg – Beinahe täglich werden Arztpraxen Opfer von Cyber-Kriminellen. Besonders beliebt ist dabei die sog. Cyber-Erpressung. Hierbei werden Daten eingefroren und nur gegen Bezahlung eines Lösegeldes wieder freigegeben. Alles beginnt mit harmlos anmutenden Mails, die regelmäßig als Corona-Information, Bestellbestätigung oder auch Bewerbung getarnt sind. Sobald hier Anhänge geöffnet werden, ist es schon zu spät. Die Daten werden umgehend verschlüsselt und Hacker übernehmen die Kontrolle. Allein die – regelmäßig in Bitcoin zu zahlenden – Lösegeldforderungen betragen mehrere tausend Euro.
Neben diesen komplexen Geldtransfer-Fragen und den Verhandlungen mit den Kriminellen, ergeben sich aber noch weitere Konsequenzen. Abrechnungsprozesse sind beeinträchtigt, Terminvereinbarungen nicht mehr zu koordinieren – im schlimmsten Fall steht der Betrieb vorübergehend still. Und sofern auch noch sensible Gesundheitsdaten in unbekannte Kanäle geflossen sind, droht auch Ungemach seitens der Behörden. Denn Praxisinhaber sind dafür verantwortlich, dass die Datenverarbeitung technisch und organisatorisch so abläuft, dass Gefahren bestmöglich vermieden werden.
Wir wollen zeigen, wie sich Praxisinhaber und Mitarbeitende vor Angriffen schützen können. Insbesondere kleine Praxen werden gerne angegriffen, weil hier große Lücken vermutet werden. Dabei können sich diese bereits mit einer gesunden Skepsis besonders gut schützen, auch weil hier der persönliche Kontakt untereinander oftmals enger und die Kommunikation somit leichter ist. Lösungswege bestehen sowohl in Form der Risikoprävention als auch im Risikotransfer.
Lassen Sie uns am Mittwoch, 26. Mai 2021 von 18:00 – 21:00 Uhr im Rahmen einer Online-Fortbildung gemeinsam einen Blick darauf werfen.
Cyber-Risiken und Datenschutz: Aktuelle Angriffsszenarien
Cyber-Prävention: Mit welchen einfachen Mitteln sich Angriffe abwehren lassen
Cyber-Versicherungen: Risikotransfer im digitalen Zeitalter
Hamburg – Für BVOU-Mitglieder, die eine Police über den BVOU- Rahmenvertrag abgeschlossen haben, besteht für die Zeit im „Krisenmodus Corona“ vertragsgemäß Versicherungsschutz im Rahmen der Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten. Dies gilt unabhängig vom vereinbarten Versicherungsumfang und soweit hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz und/oder bei angestellten Ärzt*innen keine Freistellungszusage des Arbeitgebers oder Dienstherrn besteht. Für niedergelassene Ärzt*innen gilt zudem: Der jeweilige Arzt oder die Ärztin muss zu einer der Gruppen gehören, die in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpf V) unter § 6 „Leistungserbringung“ genannt werden. Für eine individuelle Auskunft und Bestätigung über Ihren Versicherungsschutz empfehlen wir Ihnen, unseren Kooperationspartner zu kontaktieren.
Verfügen Sie derzeit noch nicht über eine eigene Berufs-Haftpflicht-Versicherung und möchten Sie aktuell ausschließlich als Impfärztin oder Impfarzt während des Corona-Einsatzes tätig werden, besteht die Möglichkeit zum Abschluss eines kurzfristigen Vertrags gegen Einmalprämie. Die Versicherungssumme beträgt 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wenn Sie ein kostenloses, individuelles Versicherungsangebot wünschen, setzen Sie sich bitte direkt mit unserem Versicherungsmakler in Verbindung.
Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung für BVOU-Mitglieder
BVOU-Mitglieder sind bei Übernahme einer ärztlichen Tätigkeit vertragsgemäß automatisch über den BVOU-Gruppen-Rechtsschutzvertrag versichert. Versicherungsschutz besteht hierüber somit auch für ärztliche Tätigkeiten während des Corona-Einsatzes, die im Zusammenhang mit COVID-19 stehen.
Bitte beachten Sie: Es handelt sich bei diesem Thema insgesamt um einen dynamischen Prozess. Sofern Sie eine individuelle Beratung bzw. Bestätigung wünschen, wenden Sie sich bitte an den Funk Ärzte Service.
Ihre Ansprechpartnerin
Funk Hospital Versicherungsmakler GmbH Funk Ärzte Service
Reichenau – Um an die dortige BVOU-Gründung vor 70 Jahren zu erinnern, trafen sich bei Frühlingswetter, wie es schöner für einen Ausflug zum Bodensee nicht sein konnte, BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher, der frühere BVOU-Präsident Dr. Siegfried Götte und einige BVOU-Mandatsträger aus dem Südwesten am 25. April 2021 auf der Insel Reichenau. Im dortigen Strandbad pflanzte man eine heimische Schwarzpappel, um unter Bezug auf das Berufssignet der Orthopäden und Unfallchirurgen eine nachhaltige Erinnerung an die Verbandsgründung zu schaffen.
Dr. Flechtenmacher erinnerte in seiner Begrüßungsansprache an die Geschichte des Orthopädie-Bäumchens, dessen Stamm die fehlgeformte Wirbelsäule eines Kindes und der Stab ein Korsett darstellen sollen. Begriff und Abbildung gehen auf den Pariser Kinderarzt Nicolas Andry (1658 – 1742) zurück, der mit seinem 1741 geschaffenen Werk „L’orthopédie ou l’art de prévenir ou corriger dans les enfants les difformités du corps“ (Orthopädie oder die Kunst Körpermissbildungen bei Kindern zu verhüten und zu korrigieren) den Begriff Orthopädie erstmals prägte. Er setzt sich aus den griechischen Wörtern Orthos (gerade) und Pädion (Kind) zusammen. An der Schwarzpappel erinnert künftig eine Hinweistafel aus Messing mit Abbildung an den Zusammenhang.
Über die Baumspende für das Bodenseestrandbad freute sich anschließend Dr. Wolfgang Zoll, studierter Theologe und seit 2019 Bürgermeister der Gemeinde Reichenau.
Dr. Jörg Mutschler erläuterte im Anschluss kurz, wie er als Kind die damalige Verbandsgründung erlebte, zu der sein Vater Dr. Hans-Heinz Mutschler (Konstanz) und Dr. Walter Baumann (Stuttgart) zuerst 1949 nach Konstanz eingeladen hatten. Nach weiteren Treffen kam es dann am 29. April 1951 zum Beschluss der Doppelgründung des Wirtschaftsrings Deutscher Orthopäden als BVOU-Vorgänger und der Vereinigung Südwestdeutscher Orthopäden.
Anschließend wurde der von Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung bereitgestellte Baum mit einem Bagger an seinen Platz am Bodenseeufer gehoben und mit symbolischen Spatenstichen von Dr. Flechtenmacher, Dr. Zoll, Dr. Mutschler und den anderen Teilnehmern der Veranstaltung eingepflanzt. Für den anschließenden Sektumtrunk konnte der junge Baum freilich noch nicht ausreichend Schatten spenden.
Die Gründungsversammlung 1951 fand im Strandhotel Löchnerhaus statt, welches aktuell coronabedingt geschlossen ist. So konnte Hoteldirektorin Maren Baumgärtel die Besucher nach der Baumpflanzaktion nur durch die Anlage führen, die Geschichte des Anwesens erklären und die baulichen Veränderungen über viele Jahre erläutern. Besitzer des ehemaligen Kurhauses Reichenau ist seit 1925 der Württembergischen Lehrervereins e. V., der sich 1948 als Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft dem Deutschen Gewerkschaftsbund anschloss. Heute lädt das direkt am Seeufer gelegene Hotel zu entspannenden Urlauben mit Fahrradtouren mit hauseigenen Fahrrädern und kulinarischen Köstlichkeiten und Gaumenfreuden aus der Bodenseeregion ein. Hier wären alle Teilnehmer unter normalen Umständen gerne ein wenig länger geblieben.
Dr. med. Karsten Braun, LL. M.
BVOU-Referat Presse/Medien