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124. Deutscher Ärztetag: Notfallversorgung, Digitalisierung und MWBO

Berlin – Angesichts der aktuellen Corona-Lage und der nicht vorhersagbaren weiteren Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens hatte sich der Vorstand der Bundesärztekammer nach eingehender Beratung am 11. März entschieden, den 124. Deutschen Ärztetag in einem zweitägigen Online-Format vom 4. – 5. Mai 2021 durchzuführen.  Gefordert wurden Maßnahmen für ein zukunfts- und krisenfestes Gesundheitswesen. 

Reform der Notfallversorgung erfordert Gesamtkonzept

Der Deutsche Ärztetag hat ein Gesamtkonzept für die Reform der Notfallversorgung in Deutschland gefordert. Entgegen vielfacher Ankündigungen habe der Gesetzgeber in der laufenden Wahlperiode dringend erforderliche gesetzliche Neuregelungen in diesem wichtigen Versorgungsbereich versäumt. Als „Stückwerk“ bezeichnete das Ärzteparlament die Pläne des Gesetzgebers, statt einer umfänglichen Reform der Notfallversorgung zunächst eine zusätzliche verpflichtende, standardisierte Ersteinschätzung einzuführen. Mit ihr sollen Patienten, die eine Krankenhausnotaufnahme oder Rettungsstelle aufsuchen, ohne ärztliche Abklärung, allein mittels eines Software-Algorithmus weitergeleitet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll die Vorgaben und Qualitätsvorgaben für ein solches Verfahren aufstellen. Eine entsprechende Regelung sieht der Entwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) vor, dies wird vom 124. Deutschen Ärztetag abgelehnt. Weitere Informationen zum Thema

Digitale Anwendungen praxistauglich umsetzen

Der 124. Deutsche Ärztetag hat mit großer Mehrheit die Streichung von Sanktionen für Ärztinnen und Ärzte gefordert, die mit Fristen bei der Einführung digitaler Anwendungen verbunden sind. Digitale Anwendungen können die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten unterstützen. Das vom Gesetzgeber vorgelegte Tempo berge jedoch die Gefahr, dass dadurch „notwendige Testungen zur Praktikabilität wie auch zur Patientensicherheit unterbleiben“, betonten die Abgeordneten.

Vor diesem Hintergrund hat Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf dem Ärztetag begrüßt, in bestimmten Fällen von Sanktionen abzusehen. Spahn hatte auf der Eröffnungs-veranstaltung des Deutschen Ärztetages gesagt: „Da, wo es objektiv nicht geleistet werden kann, soll es auch keine Sanktionen geben.“ Weitere Informationen zum Thema

Einzelne Weiterbildungsqualifikationen angepasst

Zwei Drittel der Landesärztekammern haben die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) von 2018 bislang in das jeweilige Landesrecht umgesetzt. Basierend darauf hat der 124. Deutsche Ärztetag verschiedene Änderungen diskutiert und mehrheitlich beschlossen.

„Das neue Weiterbildungssystem ist ein lebendiges und lernendes System“, betonte Prof. Dr. Henrik Herrmann, Co-Vorsitzender der Ständigen Konferenz (StäKo) „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Im Rahmen der Umsetzung der neuen MWBO 2018 wurden verschiedene Änderungswünsche eingebracht, die in den sogenannten Themenspeicher aufgenommen, priorisiert und bearbeitet wurden.

Dazu gehört unter anderem die Aufnahme der „Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit“ in die Allgemeinen Inhalte der Weiterbildung. Damit gilt der Abschnitt für alle Weiterbildungen. „Die Allgemeinen Inhalte müssen ebenso nachgewiesen werden wie fachspezifische Inhalte, denn sie definieren unser gesamtes ärztliches Berufsbild“, sagte Dr. Johannes Albert Gehle, der ebenfalls der StäKo Weiterbildung vorsitzt und Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe ist. Weitere Informationen zum Thema

Quelle: BÄK

Vorlage der GOÄ neu noch vor dem Ärztetag gefordert

Berlin – Nach einstimmigem Beschluss des GOÄ-Ausschusses des SpiFa e.V.am Mittwoch den 17. Februar 2021 erklärt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, heute in Berlin: „Der SpiFa fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, die ärztliche GOÄ neu nunmehr unverzüglich vorzulegen. Die Ärzteschaft muss so die Chance bekommen, sich zum Wert und der Bedeutung einer modernen ärztlichen Gebührenordnung im nun anstehenden Bundestagswahlkampf zu positionieren.“

Der Deutsche Ärztetag hat im Jahr 2018 einen Beschluss gefasst, wonach der Vorstand der Bundesärztekammer aufgefordert wurde, eine ärztliche GOÄ neu vorzulegen. (siehe Download S. 281)

„Nach drei Jahrzehnten des Stillstandes formulieren wir nun in aller Deutlichkeit unseren Anspruch auf eine zeitgemäße GOÄ, die ihren Namen auch verdient. Eine modernisierte Gebührenordnung ist für den SpiFa untrennbar mit dem freien Beruf Arzt verbunden “, so Dr. Christian Albring, Vorstandsmitglied des SpiFa.

Quelle: SpiFa

Ärztetag: Wahlen, Weiterbildung, Wohlergehen von Ärzten

Münster – Der Deutsche Ärztetag (DÄT) ist immer wieder für Überraschungen gut. Das zeigte sich beim 122. Treffen des „Parlaments der Ärzte“ Ende Mai in Münster. Kurz zuvor hatte sich der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes (MB), Rudolf Henke, noch Dr. Martina Wenker als Favoritin der Klinikärztegewerkschaft und als erste Frau an die Spitze der Bundesärztekammer (BÄK) gewünscht: „Meine Prognose ist, dass das auch geschehen wird.“ Doch die Delegierten entschieden anders: Sie wählten den Hausarzt, Vorsitzenden des Hartmannbunds und Vizepräsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Klaus Reinhardt, zum neuen BÄK-Präsidenten.

Wunschtrio mit Klaus Reinhardt wird an die Spitze gewählt

Vorgänger Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hatte nicht mehr kandidiert. Reinhardt hatte sich im Wahlkampf in einem Trio mit der Kinderchirurgin Dr. Heidrun Gitter (Präsidentin der Ärztekammer Bremen) und der HNO-Ärztin Dr. Ellen Lundershausen (Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen) beworben – und konnte auch seine beiden Wunsch-Vizepräsidentinnen durchsetzen. Alle drei siegten allerdings knapp.

Montgomery: Kritik an TSVG und nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen

Der DÄT hatte auch dieses Mal eine Vielzahl von Themen und Anträgen zu bewältigen. Schon bei der feierlichen Eröffnung am 28. Mai zeigte sich, was die Ärzteschaft derzeit umtreibt. Noch-Präsident Montgomery kritisierte unter anderem die 25-Wochenstunden-Regelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und die Fülle an Gesetzesentwürfen zu nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen. Damit würden am Rande ärztlicher Tätigkeit neue Berufe kreiert und die Professionalität des Arztberufs ausgehöhlt. Bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) war am Tag zuvor bereits der Direktzugang zu Physiotherapeuten kritisch diskutiert worden. Auch das Thema Digitalisierung sprach Montgomery an: Sie könne viel Gutes bewirken, dürfe aber nicht zur Substitution ärztlicher Tätigkeit führen.

Spahn: Rund eine Milliarde Euro mehr an Honorar

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ging auf die Kritikpunkte Montgomerys in seiner Rede ein. Er ließ sich auch durch einen kurzzeitigen Licht- und Stromausfall nicht aus dem Konzept bringen. Im Hinblick auf die 25-Stunden-Regelung verwies er darauf, dass Terminprobleme für viele Menschen im Alltag relevant seien und nicht nur gefühlt. 90 Prozent der Ärzte sagten sogar, sie seien gar nicht betroffen, weil sie sowieso mehr arbeiteten. Außerdem stehe Entsprechendes nun einmal im Koalitionsvertrag. Er wolle aber auch darauf verweisen, dass es für zusätzliche Leistungen nun mehr Geld gebe, rund eine Milliarde Euro. In Bezug auf die Sorgen beim Thema nicht-ärztliche Gesundheitsberufe zeigte Spahn grundsätzlich zwar ein gewisses Verständnis, verwies aber auch auf den steigenden Versorgungsbedarf. Außerdem habe man Wünsche der Ärzteschaft aufgegriffen, zum Beispiel bei der geplanten Ausbildungsreform der Psychotherapeuten. Der Minister riet den Ärzten, das gute Miteinander mit den Gesundheitsberufen zu suchen und „konstruktiv bis in die Wortwahl“ zu sein.

Leitantrag: Stärkung der Freiberuflichkeit, Kooperation bei klaren Verantwortlichkeiten

Im Leitantrag des Ärztetags wird die Politik gleichwohl aufgefordert, Einschnitte in die Selbstverwaltung und damit freiheitliche ärztliche Berufsausübung zu unterlassen und die Stärkung der Freiberuflichkeit zur Richtschnur politischen Handelns zu machen. An anderer Stelle heißt es: „Die Ärzteschaft unterstützt und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen bei klaren Verantwortlichkeiten. Sie lehnt aber politische Bestrebungen ab, aus vornehmlich ökonomischen Gründen originäre ärztliche Tätigkeiten auf nicht-ärztliche Gesundheitsberufe zu verlagern.“

Überlastung bei vielen: Wenn die Arbeit Ärzte krank macht

Ein eigener Tagesordnungspunkt war dem Thema „Wenn die Arbeit Ärzte krank macht“ gewidmet. Drei namhafte Referenten trugen vor, worin gesundheitliche Belastungen für Ärzte bestehen, wie die beruflichen Rahmenbedingungen geändert und welche Präventionsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Dabei wurde deutlich, dass Personalnot, Arbeitsverdichtung und Wettbewerbsdruck zu körperlicher und auch emotionaler Überlastung führen. Betroffen seien viele, hieß es in Münster: Unter Krankenhausärzten beklagten bei einer MB-Befragung drei Viertel eine berufliche Überlastung. In einer weiteren Befragung gab ein Fünftel der Krankenhausärzte an zu erwägen, ihre ärztliche Tätigkeit aufzugeben. Auch unter niedergelassenen Ärzten fühlen sich viele ausgebrannt, wie eine Befragung der KBV aus dem Jahr 2018 zeigt. Im Leitantrag zu diesem Tagesordnungspunkt wird in einer Vielzahl konkreter Punkte gefordert, gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte zu schaffen.

eLogbuch Weiterbildung: Start theoretisch ab 1. Juli 2019 möglich

Bereits auf dem zurückliegenden Ärztetag in Erfurt wurde eine Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung beschlossen. Eine wesentliche Neuerung sieht vor, den Kompetenzzuwachs während der ärztlichen Weiterbildung verpflichtend kontinuierlich in einem elektronischen Logbuch zu dokumentieren. In Erfurt hatten die Delegierten die BÄK aufgefordert, mit einem externen Auftragnehmer ein betriebsfähiges Produkt für die Umsetzung eines eLogbuchs zu entwickeln.

In Münster nahm der Ärztetag nun den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis und empfahl den Landesärztekammern, die Dokumentation im eLogbuch vorzusehen. Das neue System kann theoretisch ab 1. Juli 2019 an den Start gehen, falls die neue Weiterbildungsordnung in einer Kammer schon umgesetzt beziehungsweise von der jeweiligen Aufsichtsbehörde genehmigt ist. In den Diskussionen wurde allerdings klar, dass es sich um ein noch unfertiges Tool handelt, das sich in der Praxis erst beweisen muss. Mit Hilfe mehrerer Anträge formulierten die Delegierten weitere Bedingungen an den Einsatz: Das eLogbuch solle nutzerfreundlich, transparent und für den Wechsel zwischen Kammern kompatibel gestaltet werden. Die Möglichkeit zur anonymen Evaluation der Weiterbildung solle idealerweise damit kombiniert werden können.

Finanzen: KBV will Anteile am Deutschen Ärzteverlag verkaufen

Der Deutsche Ärztetag befasste sich darüber hinaus mit einer Vielzahl weiterer Themen, wie an der großen Anzahl der Anträge sichtbar wurde. Er diskutierte und verabschiedete zudem wie jedes Jahr die Haushalts- und Finanzplanung der BÄK. Offen angesprochen wurde unter anderem die Zukunft des Deutschen Ärzteverlags und damit des Deutschen Ärzteblatts. Demnach wird seit rund einem Jahr darüber verhandelt, ob die BÄK die Anteile der KBV am Verlag übernimmt. Derzeit halten beide je zur Hälfte Gesellschafteranteile. Der Verkaufswunsch der KBV wird mit Auflagen aus dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz begründet. Danach muss sich die KBV, verkürzt dargestellt, auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und darf keine Beteiligungen wie die an einem Verlag mehr halten.

Autoren: Sabine Rieser/ Dr. Klaus Thierse (eLogbuch)

Pragmatiker und Teamplayer an der BÄK-Spitze

Berlin – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) beglückwünscht Dr. Klaus Reinhardt zur Wahl zum Präsidenten der Bundesärztekammer und freut sich auf eine enge und sachorientierte Zusammenarbeit mit ihm und den beiden Stellvertreterinnen, Dr. Heidrun Gitter und Dr. Ellen Lundershausen.

„Wir begrüßen den erklärten Willen des neuen Führungstrios der Bundesärztekammer, zukünftig noch enger mit Berufsverbänden und wissenschaftlichen Fachgesellschaften zusammenzuarbeiten“, betont BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher.

Die Herausforderung durch die Digitalisierung im Gesundheitssystem, die schleppende Novellierung der GOÄ sowie die massiven Eingriffe in die ärztliche Selbstverwaltung von Seiten des Gesetzgebers erfordern mehr denn je eine geschlossene Ärzteschaft. Zur Bewältigung dieser Aufgaben ist eine effiziente Arbeitsteilung sowohl innerhalb der Bundesärztekammer, als auch in der Abstimmung mit Berufsverbänden und Fachgesellschaften erforderlich.

„Mit dem kompletten Neustart der GOÄ-Novellierung und der Einführung strukturierter Abstimmungsprozesse, hat Dr. Reinhardt organisatorisches Geschick und den Willen zur Einigung der Ärzteschaft demonstriert“, stellt Dr. Flechtenmacher fest. Sein pragmatisches und zielorientiertes Vorgehen stehe nicht nur für den Neustart bei der GOÄ.

„Mit der Wahl von Dr. Reinhardt zum Kammerpräsidenten sowie seiner beiden Stellvertreterinnen, verbinden wir die Hoffnung, dass auch in anderen Arbeitsfeldern, wie z.B. der Weiterbildungsordnung, lösungs- und sachorientiert gearbeitet wird und das Votum von Fachgesellschaften und Berufsverbänden ernst genommen wird,“ hofft Dr. Flechtenmacher.

Dazu trägt sicher auch die Kompetenz aus Orthopädie und Unfallchirurgie in Präsidium und Vorstand der Bundesärztekammer bei. Vier Kammerpräsidenten haben einen orthopädisch-unfallchirurgischen Hintergrund, hinzu kommen eine Vielzahl von Delegierten aus dem Fach in allen Landesärztekammern. „Wir wollen diese Kräfte im gemeinsamen Interesse für unser Fachgebiet und unsere Patienten bündeln,“ erklärt Dr. Flechtenmacher abschließend. Er war selbst Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg beim 122. Deutschen Ärztetag in Münster.