Archiv für den Monat: Januar 2019

Stipendien für die Facharztvorbereitungskurse

Berlin  Die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) und die Firma Ottobock vergeben je zwei Stipendien für die Facharztvorbereitungskurse (FAB) 2019. Die Kurse finden vom 17. bis 22. Juni und vom 25. bis 30. November 2019 in Berlin statt.

Neben der Darstellung des prüfungsrelevanten Wissens bereiten die Referenten die FAB-Teilnehmer in einer simulierten Prüfungssituation auf zu erwartende, konkrete orthopädisch-unfallchirurgische Fragestellungen vor. Bisherige Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer halten die Themen- und Formatvielfalt an den sechs Unterrichtstagen für eine gelungene Vorbereitung.

Interessenten schicken ihre Bewerbung mit Lebenslauf unter Angabe von Zusatzqualifikationen bis einschließlich 30. April 2019 bzw. 30. September 2019 per Mail an: info@institut-ado.de.

BVOU-Vorstand Weinhart konfrontiert Spahn

Berlin – Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte benötigen kein Geld für neue Patienten wie im Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehen, sondern vor allem ein angemessenes Honorar für diejenigen Patienten, deren Versorgung heute nicht ausreichend vergütet wird. Diesen Hinweis hat Dr. Helmut Weinhart, Vorstandsmitglied des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU e.V.), Jens Spahn mit auf den Weg gegeben. „Wenn ein alter, chronisch kranker Patient mit dem fünften Problem im Quartal kommt, gibt es kein Geld mehr, aber für ein kleines Mädchen, das unkompliziert Einlagen benötigt, schon“, verdeutlichte er eine der Konsequenzen des geplanten TSVG. Das sei falsch. Denn in Zukunft würden nach dieser Logik vermutlich unkomplizierte Patienten schnell einen Termin bekommen und chronisch und schwer Kranke nicht.

Spahn: An den 25 Stunden wird nichts geändert

Weinhart hatte seine Bedenken bei der Dialogveranstaltung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem Bundesgesundheitsminister geäußert, die am 18. Januar auf Wunsch von KBV und Spahn in Berlin stattfand. Spahn wich dort keiner Frage und keiner Kritik aus und gab den Ärztinnen und Ärzten klare Botschaften mit: Am Vorhaben, 25 statt 20 Wochenstunden in Praxen vorzuschreiben, werde nicht mehr gerüttelt, weil dies im Koalitionsvertrag stehe. Und wortbrüchig werde er nicht – „außer, Sie überzeugen Herrn Lauterbach, es anders zu machen.“

600 Millionen Euro könnten auch anders verteilt werden

Dass es für zusätzliche Leistungen mehr Geld geben soll, sei doch ein Paradigmenwechsel, betonte der Minister. Er ließ durchblicken, dass er im Detail noch für Veränderungen offen ist: Wenn sichergestellt wird, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit dem Honorarplus von bundesweit rund 600 Millionen Euro dafür sorgen, dass es schneller Termine gibt, dann würde man an den TSVG-Vorgaben offenbar noch etwas ändern. So antwortete er auch Weinhart: Die Diskussion um Pauschalen oder Einzelleistungen werde seit langem geführt. Man werde sich die geplanten TSVG-Regelungen zum Honorar noch einmal anschauen. Ohne Budgets und Bedarfsplanung, hier zeigte er sich hart, werde es aber grundsätzlich nicht gehen.

Gegenvorschläge: Spielraum für die KVen, Freiwilligkeit, neue GKV-Tarife

Dr. Ralph Ennenbach, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Schleswig-Holstein, hatte angeregt, das Budget für Grundleistungen zu öffnen und die Steuerung in die Hände der KVen zu legen. KBV-Vorstand Dr. Stephan Hofmeister hatte den Vorschlag erneuert, ein Tarifwahlmodell in der Gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen, mit dem sich Patienten freiwillig für eine gesteuerte Versorgung entscheiden. Und Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands e.V., schlug vor, die offenen Sprechstunden als freiwilliges Angebot einzuführen. Es fänden sich sicher Kollegen dafür.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen zeigte sich am Ende zuversichtlich, dass man an bestimmten Knackpunkten des TSVG-Entwurfs noch zu Veränderungen kommen werde. Die zweite Anhörung zum Gesetzentwurf ist für den 13. Februar angesetzt. Eine Verabschiedung ist nach den Worten von Spahn nicht vor Mai realistisch.

10. DGORh-Intensivmeeting: Jetzt anmelden

Hannover – Das Intensivmeeting der Deutschen Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie (DGORh) feiert in diesem Jahr sein 10-jähriges Jubiläum und lädt Interessierte ein, in gewohnt freundschaftlicher Atmosphäre am 2. März 2019 in Hannover die neuesten politischen und medizinischen Entwicklungen unseres Faches zu diskutieren.

Das Meeting startet mit einer gemeinsamen Sitzung mit Beträgen zur neuen Weiterbildungsordnung “Orthopädische Rheumatologie” sowie den weiteren Aktivitäten der DGORh. Danach werden in den weiteren Sitzungen medizinische Themen im Vordergrund stehen.

In der operativ ausgerichteten Sitzung zu Tipps und Tricks tarsaler Arthrodesen wird, nach einem einführenden Vortrag, ausführlich über Indikationen, differenzierte Operationstechniken, die Implantatwahl und Nachbehandlung diskutiert. Diese Diskussionen waren schon bei den vergangenen Jahrestreffen für alle Teilnehmer fundamental zur Erweiterung ihres operativen Repertoires.

Parallel werden im Rahmen des RhefO Refresher Kurses die konservativen Therapieoptionen dargelegt. Einen besonderen Schwerpunkt stellt hierbei die immunsuppressive Therapie entzündlich rheumatischer Erkrankungen dar. Mit dem Kurs haben Teilnehmer die Gelegenheit, ihr RhefO-Zertifikat zu aktualisieren. Im Flyer erhalten Sie weitere Informationen über das Kursprogramm.

Prof. Ralph Gaulke

Vizepräsident der DGORh

Orthopädische Rheumatologie: Kursreihe zum „RhefO“

Datum Ort Titel/Thema Anmeldung
02.03.2019 Hannover Refresher im Rahmen des DGORh Intensiv Meetings hier anmelden
09.03.2019 Stuttgart RhefO I – Rheuma Zertifizierungskurs 1 hier anmelden
02.05.2019 Baden Baden Rheuma Refresher Kurs hier anmelden
03.05.2019 Baden Baden RhefO II – Rheuma Zertifizierungskurs 2 hier anmelden
04.05.2019 Baden Baden RhefO III – Rheuma Zertifizierungskurs 3 hier anmelden
25.10.2019 Berlin RhefO II – Rheuma Zertifizierungskurs 2 hier anmelden
26.10.2019 Berlin RhefO III – Rheuma Zertifizierungskurs 3 hier anmelden

RhefO – Aktualisierte Fortbildungsmodalitäten 2019

Ratzeburg – Nach Anregungen von Teilnehmern der RhefO-Zertifizierungskurse und nach Absprache mit dem Geschäftsführer des BVOU, Herrn Dr. Ansorg wurden folgende Änderungen zur Erlangung des RhefO-Zertifikates und zur Re-Zertifizierung beschlossen. Diese sollen nicht nur das Erreichen der Zertifikate für die Teilnehmer erleichtern, sondern auch die Bearbeitung durch die Mitarbeiter der Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) des BVOU.

Ziel ist es, durch Vereinfachung der Modalitäten, ohne zusätzliche Fortbildungseinheiten mehr Kollegen zur Beantragung des Zertifikates bewegen zu können.  Rückwirkend wird es auch für diejenigen möglich sein, das Zertifikat 2019 nachträglich zu erlangen, die von 2013 bis 2018 ihre drei Kurse absolviert haben und im Jahr 2019 einen Refresher-Kurs absolvieren bzw. einen Zert-Kurs II bzw. III wiederholen.

Abhängig von der Nachfrage werden weitere Termine bekanntgegeben.

Weitere Informationen und Anmeldungen über die ADO in Berlin durch Anette Köhler,  Tel : 030 – 797444404.

Re-Zertifizierungen sind jährlich auch für bereits fortgebildete RhefOs im Rahmen der Refresher Kurse bzw. Kurs II/III empfehlenswert, also aktuell für 2019.

Voraussetzung für den RhefO 2019 (Termine unten)

Teilnahme an drei samstags-Kursen:

I – Früherkennung rheumatischer Erkrankungen

II – Frühbehandlung rheumatischer Erkrankungen

III – Behandlung weiterer rheumatischer Erkrankungen

Diese Kurse enden jeweils mit einer Lernzielkontrolle und Sie erhalten einzelne Bescheinigungen für die Kurse I und II sowie das RhefO Zertifikat nach dem III Kurs.

Der BVOU wird wegen der gesteigerten Nachfrage von Patienten zu rheumatischen Erkrankungen über Orthinform eine Landkarte mit den RhefOs entwickeln, so dass Patienten im Falle einer entzündlich rheumatischen Erkrankung ihren kompetenten Ansprechpartner direkt vor Ort finden können.  Ich finde das großartig, denn diese Bewerbung bedeutet neben einem großen Benefit für die Patienten, durchaus auch eine positive Außendarstellung für O und U im Rahmen der Rheumatologie.

Der BVOU wird,  wegen der gesteigerten Nachfrage von Patienten zu rheumatischen Erkrankungen, über Orthinform eine Landkarte mit den RhefOs entwickeln, so dass Patienten im Falle einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung ihren kompetenten Ansprechpartner direkt vor Ort finden können.  Ich finde das großartig, denn diese Bewerbung bedeutet, neben einem großen Benefit für die Patienten, durchaus auch eine positive Außendarstellung für O und U im Rahmen der Rheumatologie.

Interessant ist auch, dass in einigen KVen der RhefO inzwischen bekannt gemacht worden ist und als Verhandlungsgrundlage zur Verbesserung der Versorgungslage bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen dient. Dies war immer mein Wunsch und ich hoffe, dass bei den RhefOs dann bei entsprechender Leistung auch das Geld folgen wird.

Für diese Verhandlungen mit den KVen brauchen wir dringend Daten. Die 10 Fragen in der aktuellen Umfrage sind schnell beantwortet und werden vom BVOU ausgewertet. Eine intensivere Befragung wird von der Firma Novartis durchgeführt und mit 150 € honoriert. Ich möchte Sie herzlich bitten, uns mit Ihrer Teilnahme zu helfen, um bessere Verhandlungspositionen zu erreichen. In der Novellierung der ZWBO Orthopädische Rheumatologie könnte eine berufsbegleitende Übergangsregelung für schon vorgebildete Kollegen ins Gespräch kommen. Wenn es da in Zukunft zu Verhandlungen mit der BÄK kommen sollte, brauchen wir dringend Daten!

Dr. Uwe Schwokowski

Leiter des Referates Orthopädische Rheumatologie im BVOU

Orthopädische Rheumatologie: Kursreihe zum „RhefO“

Österreicher informieren sich zum Orthopädievertrag

Stuttgart/Ostfildern – Der Stellvertretende Landeshauptmann des österreichischen Bundeslandes Niederösterreich, Dr. Stephan Pernkopf, hatte am 24. Januar 2018 mit seinem Besuch in Baden-Württemberg einen wichtigen Termin zum Gesundheitswesen auf der Agenda: In seiner Funktion als Verantwortlicher für die Landeskliniken in Niederösterreich besucht er mit einer Delegation in Ostfildern die Facharztpraxis für Orthopädie bei BVOU-Landesvorsitzenden, Dr. Burkhard Lembeck, um sich über die Vorteile der alternativen Regelversorgung zu informieren. „Wir freuen uns, dass wir uns hier zum Erfolgsmodell ‚hausarztzentrierte Versorgung‘ und den angeschlossenen Orthopädie-Facharztvertrag aus erster Hand informieren können“, sagt Pernkopf. „Wir nutzen die Anregungen, um in Niederösterreich niedergelassene Ärzten und Kliniken besser zu verzahnen und so eine bessere Versorgung der Patienten und effektivere Prozesse bei den Medizinern zu erreichen.“

In der Praxis für Orthopädie und Unfallchirurgie von Dr. Burkhard Lembeck in Ostfildern bei Stuttgart werden die Vorteile der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und des Facharztvertrags Orthopädie greifbar. „Für die Entstehung einer Krankheit spielen die Umstände und die Faktoren in der Umgebung des Patienten eine große Rolle und bei der Entscheidung für die geeignete Therapie muss der Patient mitgenommen werden“, sagt Lembeck, der auch MEDI-Sprecher und Landesvorsitzender des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) in Württemberg ist. „Darum ist das Gespräch mit dem Patienten so wichtig. Im Südwesten haben wir ein System entwickelt, in dem sprechende Medizin honoriert wird und das zahlt sich aus, weil der Patient nachweislich eine bessere Versorgung hat.“

Auch Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, sieht Vorteile aus Sicht der Mediziner: „In den Haus- und Facharztverträgen gibt es eindeutige Regelungen bezüglich des Zeitrahmens, in dem ein Patient eine Behandlung bekommen muss. Das ist deswegen möglich, weil in diesen Verträgen, im Gegensatz zum Kollektivvertrag, jeder Behandlungsfall bezahlt und nicht bei Überschreitung eines Budgets einfach gestrichen und damit nicht bezahlt wird.“

Vor über zehn Jahren haben die AOK Baden-Württemberg und ihre Partner eine Alternative zur Regelversorgung im Südwesten Deutschlands aufgebaut und diese sukzessive um Facharztverträge ergänzt. „Wir nennen das hausarztzentrierte Versorgung“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Der angeschlossene Facharztvertrag Orthopädie verzahnt die Versorgung zwischen Hausärzten und Orthopäden noch enger und bieten für Mediziner sowie Versicherte viele Vorteile, wie aktuelle Studienergebnisse der Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg belegen: Teilnehmer der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) werden besser versorgt, Doppeluntersuchungen werden vermieden und erstmals sind sogar Hinweise auf Überlebensvorteile erkennbar. Zudem werden Strukturen geschaffen, die den Medizinern ermöglichen sich mehr Zeit für die Beratung zu nehmen. „Wir wissen, dass die Zeit eines Arztes knapp bemessen ist“, so AOK-Chef Hermann. „Wenn wir den Ärzten die Möglichkeit verschaffen möchten, ihre Patienten adäquat zu beraten, müssen wir die Beratungszeit entsprechend bezahlen. Die sprechende Medizin, die wir in der alternativen Regelversorgung fördern, kann vielen Patienten erwiesenermaßen unnötige Operationen ersparen.“

Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg ergänzt: „Das Haus- und Facharztprogramm in Baden-Württemberg ist auch deshalb ein Erfolgsmodell, weil der Hausarzt als Lotse für eine strukturierte Einbindung von Facharztkompetenzen in die Versorgung der Patientinnen und Patienten sorgt. Pro Jahr 2,1 Millionen mehr Hausarztkontakte und 1,2 Millionen weniger unkoordinierte Facharztkontakte in der HZV im Vergleich zur Regelversorgung belegen, dass die Koordination funktioniert.“

Über die hausarztzentrierte Versorgung und das angeschlossene Facharztprogramm:

Die hausarztzentrierte Versorgung startete 2008. Das Facharztprogramm begann 2010 mit Kardiologie und wird sukzessive um weitere Fachgebiete erweitert. Die Versorgung von Menschen mit orthopädischen Erkrankungen und Beschwerden im Rahmen des Facharztvertrags Orthopädie gibt es seit 2014. Für Patientinnen und Patienten mit entzündlich-rheumatischen Krankheiten besteht seit Januar 2018 ein eigener Versorgungspfad, das Modul Rheumatologie im Rahmen des Facharztvertrags Orthopädie.

Derzeit nehmen knapp 5.000 Haus- und Kinderärzte und rund 2.500 Fachärzte und Psychotherapeuten an den Verträgen im Südwesten teil. Sie verantworten gemeinsam die Versorgung von knapp 1,6 Millionen HZV-Versicherten und mehr als 650.000 Versicherten im gemeinsamen Facharztprogramm von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK.

Eine interaktive Karte von Baden-Württemberg mit teilnehmenden Ärzten des FacharztProgramms Orthopädie finden Sie auf www.orthinform.de.

© Orthinform/GoogleMaps

Quelle: MEDI

Cyber-Schutz auch für Ärzte relevant?

Hamburg/Berlin  Zahlreichen Medien konnte bereits entnommen werden, welche Unternehmen in der Vergangenheit Opfer eines Cybervorfalls waren. Die Cyberkriminalität hat auch das Gesundheitswesen längst erreicht.

Unter „Cyber-Gefahren“ wird eine Verletzung der Informationssicherheit verstanden. Verlust von Vertraulichkeit, Integrität sowie Nichtverfügbarkeit von Daten und IT-Anwendungen können Folge einer Informationssicherheitsverletzung (Cyberangriff) sein. Die IT ist zum festen Bestandteil für nahezu alle Betriebsabläufe geworden. Daher bedarf die Informationssicherheit eines hohen Schutzes.

Cyber-Schutz auch für Ärzte relevant?

Hacker haben ihre Erfahrung im Gesundheitswesen bereits gesammelt. Die Attraktivität der persönlichen Daten ist hoch. Ferner gelten im Versicherungsrahmen von Datenschutzverletzungen und Risiken der IT Geräte der Medizin- und Labortechnik, insbesondere Telematik-Geräte und Systeme sowie mobile Mess- und Lesegeräte in der Funk CyberProfessional entsprechend berücksichtigt.

Die CyberProfessional kommt für freiberuflich tätige/niedergelassene Ärzte in Betracht, welche die Informationssicherheit von Daten und IT-Anwendungen des eigenen Betriebes verantworten. Den Ärzten, welche sich der Daten und IT-Anwendungen ihres Arbeitgebers bedienen, wird empfohlen die Informationssicherheit von Daten und IT-Anwendungen mit den IT-Verantwortlichen des Arbeitgebers im Vorwege zu besprechen.

Ursachen der Cyber-Versicherung

Die üblichen Konzepte sehen in der Regel CyberCrime sowie Datenschutzverletzung als schadenauslösendes Ereignis vor. Die CyberProfessional zeichnet sich dadurch aus, dass im Eigenschadenbereich neben den obigen Ursachen auch die Fehlbedienungen sowie Sabotage durch Mitarbeiter, das Führen einer rechtswidrigen Kommunikation als versichert gelten.

Auswirkungen nach einem Cyberangriff

Die Auswirkungen nach einem Cyberangriff auf den Betrieb einer Arztpraxis sind vielfältig. Die Nichtverfügbarkeit von Daten und Anwendungen oder ein IT-Ausfall (z. B. durch die Verschlüsselung von Patientenakten) kann den Praxisbetrieb einschränken. Eine komplette Unterbrechung des Praxisbetriebes (z. B. durch Verlust von Vertraulichkeit sowie Integrität der Daten) kann nicht ausgeschlossen werden.

Kommt es zur Manipulation relevanter Daten oder ist der Diebstahl von Patientendaten Folge einer Informationssicherheitsverletzung, so besteht für einen freiberuflich tätigen/niedergelassenen Arzt in der Regel Handlungsbedarf.

Weitere Highlights der Funk CyberProfessional für Ärzte

Neben der Versicherung von Dritt- und Eigenschäden infolge einer Informationssicherheitsverletzung sieht dieses spezielle Deckungskonzept eine automatische Mitversicherung eines weiteren Leistungselementes „Betriebsunterbrechungsschäden“ (fortlaufende Kosten und Betriebsgewinn) vor.

Ertragsausfälle als Folge teilweiser oder vollständiger Nichtverfügbarkeit des Computersystems werden pauschal (1/365 des Vorjahresumsatzes, mindestens jedoch mit 250 Euro pro Ausfalltag) erstattet. Für Betriebsunterbrechungsschäden gilt ein Selbstbehalt von einem halben Ausfalltag vereinbart.

Zudem gelten Beweiserleichterungen bezüglich des Nachweises des Versicherungsfalles vereinbart. Lässt sich der Eintritt eines Versicherungsfalls nicht eindeutig feststellen, unterwirft sich der Versicherer der Feststellung des eingeschalteten Dienstleisters darüber, ob der Schaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf Grund einer versicherten Gefahr eingetreten ist. Weitere Deckungsbausteine der CyberProfessional sind Lösegeldzahlungen sowie Sach-Eigenschäden.

Auch die Anwendung der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung findet auf die fest deklarierten Dienstleistungs- und Beratungskosten NICHT statt.

Die CyberProfessional beinhaltet die Absicherung der obigen möglichen Leistungselemente infolge einer Informationssicherheitsverletzung und schützt den Praxisinhaber/freiberuflich tätigen Arzt nicht zuletzt vor einem Reputationsverlust.

Verhalten im Schadenfall

Im Schadenfall erfahren Sie eine professionelle Unterstützung durch einen zentralen, spezialisierten Cyber-Dienstleister. Ein IT-Dienstleistungsunternehmen bietet eine Cyber-Hotline mit einer 24/7/365-Bereitschaft an. Durch die Einschaltung eines spezialisierten IT-Dienstleisters können im Bedarfsfall weitere Dienstleistungsunternehmen für die IT-, Rechts- oder PR-Beratung sowie für das Krisenmanagement umgehend mit der Schadenbehebung beauftragt werden.

Profitieren Sie von den exklusiven Konditionen der CyberProfessional und fordern Sie beim Funk Ärzte Service ein unverbindliches Angebot an:

Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH Funk Ärzte Service

Umfrage zur Versorgungslage in der Rheumatologie

Liebe Mitglieder,
mit dem folgenden Anschreiben und der Bitte, an der verlinkten Umfrage teilzunehmen, wünscht Dr. Uwe Schwokowski eine besinnliche Weihnachtszeit:

Die Novelle der ZWBO Orthopädische Rheumatologie hat jetzt auch die vorletzte Hürde bei der STÄKO unbeschadet genommen. Nun hängt es von den einzelnen Landesärztekammern ab, ob auch in jedem Bundesland die geplante Reform in dieser Form übernommen wird.

Wie schon in meinem Artikel III-2018 beschrieben, bin ich Mitglied einer Task force „Bündnis Orthopädische Rheumatologie“, die sich zum Ziel gesetzt hat, die konservativen Inhalte der O/U im Sinne der Orthopädischen Rheumatologie intensiv zu fördern. Der erste Schritt ist ein gemeinsamer Auftritt beim VSOU 2019, bei dem wir 6 Slots am 3. und 4.5. hintereinander in einem Saal unter dem Motto : „ Konservative Orthopädie heute – Orthopädische Rheumatologie morgen “ vorstellen werden.

In einer gemeinsamen Sitzung am 13.12.2018 in Frankfurt haben die Mitglieder dieser Task force die Inhalte für den VSOU zusammengestellt. Diese Präsentationen mit den Fachbereichen Manuelle Medizin, Osteologie, orthopädische Schmerztherapie, Rehabilitation, Technische Orthopädie und entzündlich rheumatische Gelenkerkrankungen dürften jeden O/U aus der Niederlassung oder Weiterbildung ansprechen.

In derselben Sitzung haben wir den folgenden Beschluss gefasst, der für jeden rheumatologisch interessierten O/U von Bedeutung sein könnte. Im Rahmen der neuen Zusatzweiterbildung ORh wird es voraussichtlich eine Übergangsregelung von 3 Jahren geben. Das bedeutet, dass bereits „fertige O/U“ berufsbegleitend diesen Zusatz erwerben können, ohne eine 2 jährige Weiterbildungszeit zu absolvieren. Die Task force erarbeitet für jeden Fachbereich einen Vorschlag, welche Qualifikation der Kandidat vorweisen muss, um den ORh zu erlangen. Diese Vorgaben würden dann für Diskussionen und Absprachen mit der Bundesärztekammer dienen.

Bei den entzündlich rheumatischen Erkrankungen haben viele Kollegen bereits die Fortbildung zum RhefO absolviert. Hier könnte ich mir durch entsprechende Refresherkurse oder gezielte Curricula vorstellen, dass dies u.a. die Voraussetzung für diesen Bereich sein könnte . Eine Kooperation mit einem internistisch rheumatologischen Kollegen mit 50 Fällen über 1 Jahr wird zusätzlich in der ZWBO gefordert. Interessierten empfehle ich, schon jetzt Fälle zu sammeln, die in Kooperation mit Internisten ablaufen.

Inwieweit überhaupt eine größere Anzahl von O/U Interesse an einer solchen Weiterbildung hat, möchte ich durch eine Frageaktion von 10 Fragen im Link erfahren. Das Ergebnis könnte für weitere Verhandlungen mit der BÄK bedeutsam sein, ist doch weiterhin das Versorgungsdefizit in der Rheumatologie ein großes Thema. Deutlich weitere Erkenntnisse könnten wir als Referat Orthopädische Rheumatologie im BVOU durch eine Frageaktion mit entsprechenden Daten durch Novartis Pharma gewinnen. Eine Aufwandsentschädigung für eine Interview von ca 1 ½ Stunden wird gezahlt.

Unterstützen Sie uns bitte und zeigen Sie Ihr Interesse durch entsprechende Kreuze im Link.

Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende. Aus meiner Sicht war es für die ORh ein sehr gutes Jahr. Die ASV ist mit den ORh gestartet, die ZMWBO verspricht uns eine Perspektive, die Orthopädische Rheumatologie ( konservative Orthopädie ) im europäischen Sinne anzupassen und unsere Interessen insbesondere auch für eine verbesserte Patientenversorgung darzustellen. Weiterhin sehr erfolgreich wird der Orthopäden Vertrag in Baden Württemberg gelebt. Die letzten 2 Wochenenden hatte ich wieder das Vergnügen, in Stuttgart die MFA Schulung über entzündliche Gelenkerkrankungen durchzuführen. Im Einklang mit den Mitreferenten der anderen Fachbereiche stelle ich fest, dass ein großes Interesse bei unseren Mitarbeiterinnen besteht und auch damit die konservativen Inhalte unseres Faches gestärkt werden.

Um ein Bild von der aktuellen Versorgungssituation rheumatischer Erkrankungen in der orthopädischen Praxis zu erhalten, bitten wir Sie außerdem um Beantwortung der 10 Fragen. Dies wird nicht länger als 3 Minuten Ihrer Zeit beanspruchen.

Euer/Ihr Uwe Schwokowski

BVOU-Fragebogenaktion zu Landeskongressen

Köln  Der Landesverband Nordrhein des BVOU veranstaltet – dem Beispiel anderer Landesverbände folgend – seit 2016 jährlich einen Landeskongress. Die Resonanz der Anwesenden war soweit erhältlich überaus positiv, die Anzahl der Teilnehmer war jedoch steigerungsfähig. Um dies zu verbessern, führten wir eine Fragebogenaktion mit insgesamt neun Fragen rund um die Inhalte Rotation eines Landeskongresses im Herbst 2018 durch. Auf die Rundmail im BVOU.net inklusive einer Erinnerung im BVOU mit und auch im Verteiler des Kompetenznetzes Orthopädie Unfallchirurgie Rheinland, erhielten wir 30 Rückantworten – nicht so viel wie erhofft, aber auch nicht so wenig wie befürchtet. Alle Fragebögen waren vollständig ausgefüllt. Im Folgenden sollen die Ergebnisse dargestellt werden, welche gegebenenfalls auch für andere Landesverbände für die Organisation und inhaltliche Ausrichtung von Veranstaltungen interessant sein könnte. Die ersten vier Fragen bezogen sich auf den Wochentag, die Veranstaltungsdauer, die inhaltlichen Themen und den Zeitraum im Jahresablauf. Die nächsten beiden Fragen sollten die Gründe für eine positive und eine negative Motivation abfragen. Nach einer weiteren offenen Frage nach Lob, Kritik und Anregungen erfolgten noch zwei statistische Fragen: Alter in Dekaden und Status der Berufstätigkeit. Bei der ersten sechs Fragen waren Mehrfachnennungen und zum Teil auch freie Antworten möglich.

Inhalte der Umfrage und Ergebnisse

Bei der ersten Frage nach dem Wunschwochentag standen zur Mittwoch, Freitag und Samstag zur Auswahl. Ungefähr 82 Prozent gaben einen Tag an, ca. 18 Prozent zwei Tage, keine Dreifachantworten. Klarer Favorit war hier der Mittwoch mit 60 Prozent Einfachantworten und weiteren 10 Prozent (in Kombination mit Freitag). Die zweite Priorität war der Freitag mit insgesamt 30 Prozent (Mi n = 4, Mi/Fr n = 3, Fr/Sa n = 2). Der Samstag kam auf fünf Angaben (Sa n = 3, Fr/Sa n = 2).

Die zweite Frage bezog sich auf die Kongressdauer exklusive Get-Together-Abendessen mit den Antwortmöglichkeiten 1-2 Stunden, 2-3 Stunden oder 3-4 Stunden. Die meisten Angaben erfolgten für eine Dauer von 2-3 Stunden mit ca. 82 Prozent alleine (n = 17) oder in Kombination mit 1-2 Stunden (n = 2) oder mit 3-4 Stunden (n = 5). Die zweite Wahl war ein Zeitrahmen von 3-4 Stunden knapp vor 1-2 Stunden mit je drei Einzelstimmen und fünf bzw.  zwei Kombinationen mit 2-3 Stunden.  Ca. 77 Prozent der Antworten erfolgten als Einzelauswahl und ca.  23 % als Doppelauswahl, keine Dreifachantworten.

Die dritte Frage bezog sich auf die Schwerpunktthemen mit ebenfalls möglichen Mehrfachnennungen. Zur Auswahl standen orthopädische wissenschaftliche Themen, wissenschaftliche Themen aus angrenzenden Gebieten wie beispielsweise Radiologie, Neurologie und Neurochirurgie, als dritte Auswahl Praxistipps, Organisation und Abrechnung, als vierte Auswahl Berufspolitik und auch freie Antworten. Einen einzelnen Favoriten gab es nicht, alle Antworten erfolgten als Kombinationen mit zwei Angaben (ca. 23 Prozent), drei Angaben (50 Prozent) oder vier Angaben (ca. 27 Prozent). An der Spitze standen die orthopädischen wissenschaftlichen Themen sowie die Berufspolitik mit jeweiliger Auswahl auf ca. 73 Prozent der Antwortbögen und die Praxistipps, Organisation und Abrechnung mit 70 Prozent der Antwortbögen, Themen aus Nachbargebieten interessierten 40 Prozent der Antwortgeber, ein Teilnehmer wünschte sich die Thematisierung lokaler Besonderheiten.

Die vierte Frage bezog in Ergänzung zu Frage 1 Wochentag und Frage 2 Dauer auf den Zeitpunkt im Jahr. Bei möglicher Mehrfachnennung gab es folgende Auswahlmöglichkeiten: Jahresanfang, Frühjahr – Frühsommer, Sommer, Herbst und Jahresende. 60 Prozent der Antwortgeber hatten eine klare Priorität, 30 Prozent zwei Wunschzeiträume, zweimal wurden drei Zeiträume angegeben, einem Antwortgeber war der Zeitraum egal. Bei den Einzelantworten lautete die Reihenfolge Frühjahr / Frühsommer (n = 7), Anfang des Jahres und Herbst (je n = 5), einmal Jahresende, keinmal Sommer. Bei den Mehrfachantworten gab es keine klare Favoritenkombination. Insgesamt war der meistgenannte Zeitraum der Herbst (50 Prozent) und der Jahresanfang (ca. 47 Prozent), dann folgten das Frühjahr (ca. 37 Prozent), auf Platz 4 das Jahresende (ca. 17 Prozent) und abgeschlagen der Sommertermin aus der Antwort „egal“ mit ca. 3 Prozent.

Die fünfte Frage bezog sich auf positiven Motivationsgründe für die Teilnahme mit möglichen Mehrfachnennungen und freien Antworten. Die Vorgabeantworten lauteten wissenschaftliche Fortbildung – Erlangung von Fortbildungspunkten, Erlangung von Erkenntnissen Praxistipps / Organisation / Abrechnung – Berufspolitik, Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen, Ort / Ambiente Veranstaltungsort und Abendessen sowie freie Antworten. Am häufigsten erfolgten zwei Antworten (n = 14), vier Antworten (n = 9) und drei Antworten (n = 6), einmal eine Antwort, alle fünf null Antworten. Neben Kombinationen mit 1-3 Fällen stachen drei Kombinationen heraus: Erlangung von Erkenntnissen Praxistipps / Organisation / Abrechnung – Berufspolitik sowie Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen mit 30 Prozent, alle vorgebenen Antworten mit ca. 23 Prozent sowie die ersten drei Antworten mit 20 Prozent. Insgesamt wurden von allen bis auf einen Antwortgeber als positiver Motivationsgrund die  Erlangung von Erkenntnissen Praxistipps / Organisation / Abrechnung – Berufspolitik benannt. An zweiter Stelle folgte die wissenschaftliche Fortbildung – Erlangung von Fortbildungspunkten (ca. 63 Prozent), knapp gefolgt vom Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen mit ca. 57 Prozent. Der Ort und das Ambiente des Veranstaltungsortes sowie das Abendessen spielte mit 27 Prozent keine große Rolle, bei den drei freien Antworten wurde einmal eine gute Erreichbarkeit und gute Parkmöglichkeiten benannt und zweimal explizit das Angebot des Abendessen (diametral zur Fragestellung) negiert.

Der umfangreichste Katalog ergab sich in der sechsten Frage, was der Motivation abträglich sei. Mehrfachnennungen und freie Antworten waren auch hier möglich. Die vorgegebenen Antworten lauteten: Veranstaltung während der Woche (Mittwoch) bzw. am Ende der Woche / Wochenende (Freitag, Samstag), Veranstaltung zeitlich zu kurz, Veranstaltung zeitlich zu lang, Themen sprechen mich nicht ausreichend an, Veranstaltungsort spricht mich nicht ausreichend an, zu lange Anfahrt, zeitliche Überlastung, zu geringe Motivation sowie ein üblicher Teilnehmerkreis, der nicht oder nur teilweisen den eigenen gewünschten Kontakten entspricht. Hier gab es 20 Prozent Einzelantworten, 30 Prozent Doppelantworten, 26.7 Prozent Dreifachantworten, 20 Prozent Vierfachantworten und 3.3 Prozent Sechsfachantworten. Klare Dominanzen für einzelne Antworten oder Kombinationen ergaben sich nicht, es erfolgten maximal drei Nennungen. Hinsichtlich der einzelnen Antworten zeigten sich vier klare Favoriten: individuell uninteressante Themen (60 Prozent), zeitliche Überlastung (53.3 Prozent), zu lange Veranstaltungsdauer und zu lange Anfahrt (je 40 Prozent). Auf den weiteren Plätzen folgten ein individuell unpassender Wochentag (23.3 Prozent), eine zu kurze Veranstaltungsdauer (16.7 Prozent), ein persönlich nicht ausreichend ansprechender Veranstaltungsort sowie ein den individuellen Vorlieben nicht oder nur teilweise adäquater üblicher Teilnehmerkreis mit je 10 Prozent, zwei Teilnehmer benannten terminliche Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen und ein Teilnehmer eine persönliche zu geringe Motivation.

Bei der offenen Frage sieben nach Lob, Kritik und Anregungen antworteten ca. 47 Prozent, hiervon ca. zwei Drittel mit Lob bei einigen Kritiken hinsichtlich der Dauer.

Bei der ersten Statistikfrage nach dem Alter (< 40, 40 – 49, 50 – 59, > = 60 Jahre) gaben ca. 43 Prozent ein Alter in der zweiten Gruppe, ca. 47 Prozent ein Alter in der dritten Gruppe und 10 Prozent ein Alter in der vierten Gruppe an.

Bei der zweiten Statistikfrage nach der Berufstätigkeit gab es als Antwortmöglichkeiten: niedergelassen Einzelpraxis, niedergelassen in Doppelpraxis/Mehrfachpraxis/MVZ, angestellter Arzt/Ärztin, Kliniker, Ruhestand oder Sonstiges. Ungefähr 43 Prozent der Antwortgeber gaben niedergelassen Einzelpraxis an, ca. 47 Prozent niedergelassen in Doppelpraxis/Mehrfachpraxis/MVZ, eine Antwort angestellter Arzt/Ärztin und zwei Antworten angestellter Arzt/Ärztin in der Klinik.

Fazit

Bei einer Mitgliederanzahl von über 600 im Landesverband Nordrhein war die Rücklaufquote mit etwas unter 5 Prozent gering, jedoch nicht so gering wie befürchtet, zumal die Teilnahme freiwillig und ohne Honorar erfolgte. Für den Landesvorstand ergaben sich dennoch wichtige Erkenntnisse. Gemäß den Antworten erscheint eine Veranstaltung an einem Mittwoch mit einer Dauer von 2-3 Stunden mit den Schwerpunktthemen Orthopädie, Berufspolitik, Praxistipps, Organisationen und Abrechnung im ersten oder vierten Quartal am populärsten. Kurze oder sehr lange Veranstaltung im Sommer sowie Themen aus orthopädischen Nachbargebieten sind eher unpopulär. Besonders positiv motivierend sind neben den genannten Schwerpunktthemen der soziale Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen, negativ motivierend sind vor allem individuell uninteressante Themen, zeitliche Überlastung (53.3 Prozent) eine zu lange Veranstaltungsdauer und eine zu lange Anfahrt. Die Antworten kamen überwiegend aus der Altersgruppe zwischen 40 und 59 Jahren, vorwiegend aus dem Bereich der Niedergelassenen. Für den Landesvorstand haben sich manche Vermutungen bestätigt, in anderen Bereichen deckten sich unsere bisherigen Entscheidungen nicht mit den mehrheitlichen Wünschen der Mitglieder, diese werden wir dann zukünftig korrigieren.

Dr. Stephan Grüner, stellvertretender Landesvorsitzender BVOU Nordrhein

Neues Transplantationsgesetz: Breite Zustimmung

Berlin – Erstmals hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Januar 2019, über den Regierungsentwurf für Änderungen an den Abläufen der Organspende in Kliniken beraten. Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Gesetzentwurf soll dazu beitragen, potenzielle Organspender besser zu identifizieren. 

Das geplante neue Transplantationsgesetz ist dabei im Bundestag überwiegend als positiv bewertet worden. Neben Union und SPD lobten auch die Oppositionsparteien im Bundestag den von Spahn vorgelegten Gesetzentwurf (19/6915).

Die vollständige Debatte finden Sie hier:

Quelle: Deutscher Bundestag

TSVG

Ergänzende Stellungnahme des SpiFa zum TSVG

Berlin – Zum Regierungsentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) vom 7. Dezember 2018 und in Ergänzung der Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 17. August 2018, hat der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) eine Ergänzende Stellungnahme veröffentlicht.

Er reagiere damit mit Blick auf die aktuelle öffentliche Debatte um die mit § 95 SGB V in Zusammenhang stehenden Änderungen durch den Regierungsentwurf zum TSVG. Die Reaktion solle als Beitrag zu einer notwendigerweise auch über die jetzt anstehende Gesetzgebung hinaus zu führenden Debatte verstanden werden.

Vorbemerkungen

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetzes aus 2004 sowie dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz aus dem Jahr 2007 ist die vertragsärztliche Berufsausübung flexibilisiert worden. Die Intention lag in der Förderung von Kooperation und einer weiteren Flexibilisierung in Richtung angestellter ambulanter ärztlicher Tätigkeit, die die Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit – auch angesichts größerer Erwartungen an die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben – erhöht. Notwendig sind dafür wirtschaftlich stabile Trägerstrukturen in der ambulanten Versorgung, die auch dem wachsenden Bedürfnis, dauerhaft oder vorübergehend ambulant als angestellter Arzt bzw. Ärztin tätig zu werden, genügen können.

Nicht beabsichtigt war und ist es, einer die Diagnose- und Therapiefreiheit beeinträchtigen-den Ökonomisierung und Konzernbildung oder gar der Bildung von Monopolen in der ambulanten Versorgung Vorschub zu leisten. Grundsätzlich gilt, je spezifischer der Versorgungsauftrag und je spezialisierter die ärztliche Leistungserbringung in den dafür aufzubauenden und vorzuhaltenden Strukturen einerseits ist und andererseits, je mehr Kapital für die Investition in diese Versorgungsstrukturen benötigt wird, desto stärker ist auch das Interesse „nicht-ärztlicher potenzieller Gründer“ an diesen Strukturen. Es überwiegen dann die kommerziellen Interessen über die Übernahme von Verantwortung für die medizinische Versorgung der Versicherten.

Ärztliche Unabhängigkeit vs. Interessen von Kapitalinvestoren?

Grundsätzlich spricht sich der SpiFa im Spannungsfeld ärztlicher Tätigkeit und dem Interesse von Kapitalinvestoren im Gesundheitswesen für eine deutliche Gewichtung und gesetzgeberischen Festschreibung zu Gunsten des freien Berufes Arzt und der damit einhergehenden Diagnose- und Therapiefreiheit zum Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient aus. Das gilt für alle Formen der ärztlichen Berufsausübung im ambulanten und stationären Versorgungsbereich.

Dem SpiFa ist bewusst, dass auch durch nicht-ärztliche Investoren im Gesundheitswesen Investitionen vorgenommen werden können, da die bisherige Ausrichtung des Gesundheitswesen und die damit einhergehenden Verpflichtungen zur Finanzierung der Strukturen mittlerweile handfeste Unzulänglichkeiten aufzeigen; z.B. ein sichtbarer Investitionsstau bei der Finanzierung der stationären Versorgungsstrukturen durch die Bundesländer oder auch die durch die Aufrechterhaltung der Budgetierung weiter verstärkende Investitionsschwäche im ambulanten Versorgungsbereich. Grundsätzlich würde es der SpiFa begrüßen, wenn statt-dessen die originären ärztlichen Strukturen so gestärkt würden, dass sie selbst wirtschaftlich in der Lage wären, die notwendigen Investitionen zu schultern.

Vorschlag des SpiFa

Der SpiFa schlägt vor, § 95 SGB V an geeigneter Stelle durch folgende Regelungsinhalte zu ergänzen, um die Nachhaltigkeit von Investitionen in Versorgungsstrukturen im Sinne einer langfristigen Orientierung an Versorgungs- und Gemeinwohlinteressen von Investoren zu erreichen:

1. Ändern sich Trägerstruktur, Gesellschaftsform oder die Verteilung von Gesellschafts- bzw. Stimmrechten oder die wirtschaftliche Berechtigung an einem zugelassenen medizinischen Versorgungszentrum in einem Zeitraum von 10 Jahren nach dem Tag der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, sind die Zulassungsvoraussetzungen erneut zu prüfen. Die Zulassung ist zu entziehen, wenn innerhalb von 5 Jahren nach dem Tag der Zulassung die Mehrheit der Gesellschaftsanteile veräußert wird oder ein Wechsel in der wirtschaftlichen Berechtigung an der Versorgungsstruktur eintritt. Dies gilt nicht für die Fälle des § 95 Absatz 6 SGB V.

2. Beauftragung der gemeinsamen Selbstverwaltung mit der Einrichtung eines Transparenzregisters hinsichtlich der Trägerstrukturen und wirtschaftlichen Berechtigungen an ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen; Regelung der Ausgestaltung über vierseitige Verträge der Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung (GKV-Spitzenverband, Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigungen, Deutsche Krankenhausgesellschaft).

3. Aufnahme einer Verpflichtung, dass der ärztliche Leiter eines Medizinischen Versorgungszentrum stets ein zugelassener Vertragsarzt sein muss, der – ab drei im Medizinischen Versorgungszentrum tätigen Ärzten – in Vollzeit im Medizinischen Versorgungszentrum beschäftigt sein muss.

4. Festschreibung als Voraussetzung für die Zulassung eines von einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus gegründeten Medizinischen Versorgungszentrums, dass das Krankenhaus für die im Medizinischen Versorgungszentrum vertretenen Fachrichtungen die entsprechenden Haupt- und Belegabteilungen im aktuellen Landesbettenbedarfsplan sowie einen aus der Versorgungsnotwendigkeit heraus begründenden räumlichen Bezug des Krankenhauses zum Medizinischen Versorgungszentrum nachweisen muss.

Der SpiFa schlägt zudem vor, die Ungleichbehandlung von Vertragsärzten gegenüber Medizinischen Versorgungszentren in § 103 SGB V an geeigneter Stelle durch folgende Regelungsinhalte aufzuheben:

1. Wegen der bis heute nicht erfolgten Überarbeitung der Bedarfsplanungsrichtlinie durch die gemeinsame Selbstverwaltung und einer so noch immer auf einer realitätsfernen Grundlage aufbauenden Regelungen zur Ablehnung von Nachbesetzungsverfahren bei festgestellter Überversorgung von 140 Prozent durch die Landesausschüsse (§ 103 Absatz 1 Satz 3 SGB V) bei niedergelassenen Ärzten sollte diese Regelung – entgegen dem Vorschlag des Gesetzgebers – gerade nicht auf Medizinische Versorgungszentren ausgedehnt werden, sondern auch für alle anderen an der ambulanten ärztlichen Versor-gung Beteiligten ausgesetzt werden.
2. Aufhebung der für niedergelassene Ärzte bundesmantelvertraglich bestehenden Grenzen zur Anstellung von weiteren Ärzten (analog zu Medizinischen Versorgungszentren).

Quelle: SpiFa