22.10.2026 PRESSEMITTEILUNGEN
Studie zur Akutversorgung: BVOU widerspricht der 80- bis 90-Prozent-Quote

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Studie zur Akutversorgung in Hausarztpraxen trägt die politische Schlussfolgerung nicht: BVOU widerspricht der 80- bis 90-Prozent-Quote
Berlin, 22. Oktober 2026 – immer wieder wird behauptet, 80 bis 90 Prozent aller akuten Behandlungsfälle ließen sich fallabschließend in der Hausarztpraxis versorgen. Belegt wird dies mit einer einzigen aktuellen deutschen Studie (1). Eine genaue Betrachtung zeigt: Die Daten tragen diese generalisierende Aussage nicht.
Die Analyse wurde 2025 im International Journal of Emergency Medicine veröffentlicht und untersucht, wie häufig Patientinnen und Patienten aus Anlass der Akutsituation eine Hausarztpraxis aufsuchen – sie war jedoch nie darauf angelegt, die Qualität oder Endgültigkeit der Versorgung zu messen.
„Wer aus einer einzelnen retrospektiven Kohortenstudie eine bundesweite Wahrheit über die Versorgungsfähigkeit der Primärmedizin ableiten will, überschreitet die Grenze zwischen Daten und Dogma”, erklärt Dr. Helmut Weinhart, Vorstandssprecher des BVOU.
„Für unser Fach heißt das konkret: Ein schmerzhafter Kniegelenkerguss, ein Verdacht auf Bandscheibenvorfall oder eine frische Fraktur brauchen in der Regel mehr als einen Erstkontakt – nämlich gezielte Diagnostik, Bildgebung und fachärztliche Weiterbehandlung. Solche Verläufe verschwinden in einer Statistik, die allein zählt, ob jemand binnen zwei Wochen zur selben Praxis zurückkehrt.”
Was die Studie tatsächlich zeigt – und was nicht:
- Andere Fragestellung: Erfasst wurde das Inanspruchnahmeverhalten bei akutem Vorstellungsanlass. Ob die Behandlung medizinisch abgeschlossen war, wurde nicht geprüft – die populäre 80- bis 90-Prozent-Aussage lässt sich aus dem Design heraus nicht ableiten.
- Weit gefasster Akutbegriff: Als akut galten Besuche am selben Tag oder ohne Termin. Darunter fallen auch vorgezogene Termine und reine Rezeptanforderungen. Bei durchschnittlich rund 4,7 Kontakten pro Patient und Jahr ist von einem dominierenden Anteil chronisch Erkrankter auszugehen, deren Spontankontakte nicht sinnvoll als „Akutfall” klassifizierbar sind.
- Trügerisches Maß für „fallabschließend”: Maßgeblich war allein, ob innerhalb von 14 Tagen eine erneute Konsultation in derselben Praxis erfolgte. Schon unter dieser Prämisse sinkt der Anteil auf 75 Prozent. Ob Patientinnen und Patienten stattdessen Fachärzte, andere Praxen oder Notaufnahmen aufsuchten, blieb ebenso unberücksichtigt wie die medizinische Befundlage.
- Regionale Engführung: Nur 16 überwiegend ländlich geprägte Praxen eines Bundeslandes – Rückschlüsse auf Ballungsräume und das gesamte Bundesgebiet sind methodisch nicht zulässig.
- Versorgungspfade im Blindflug: Weiterversorgungen außerhalb der untersuchten Praxen wurden nur erfasst, wenn sie dort nachträglich dokumentiert wurden. Der tatsächliche Versorgungsweg der Patientinnen und Patienten bleibt damit weitgehend unsichtbar.
- Diagnostische Unschärfe: Rund 23 Prozent der Diagnosen entfielen auf das unspezifische ICD-10-Kapitel Z. Belastbare Angaben zu Überweisungs- und Einweisungsgründen fehlen.
Fazit
Die Studie quantifiziert Inanspruchnahme – sie belegt keine fallabschließende Versorgungskompetenz, weder für den Akutbereich noch darüber hinaus. Wer sie als Argument gegen fachärztliche Terminvergabe oder für eine Verlagerung von Versorgungsaufträgen ins Feld führt, bewegt sich auf dünnem Eis.
„Prozentzahlen dieser Art sind ein scharfes politisches Werkzeug mit stumpfer wissenschaftlicher Klinge”, warnt Dr. Anna-Katharina Doepfer, Vizepräsidentin des BVOU. „Wenn Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen des Bewegungsapparats auf Basis solcher Behauptungen an der falschen Stelle der Versorgungskette ankommen, kostet das Zeit, Geld und am Ende Lebensqualität.”
Statt Berufsgruppen mit fragwürdigen Quoten gegeneinander auszuspielen, braucht es eine belastbare, evidenzbasierte Vereinbarung darüber, welcher Versorgungsebene welcher Fall zuzuordnen ist. Die Arbeitsteilung zwischen Haus- und Facharztmedizin ist kein Relikt – sie ist das Fundament einer funktionierenden Versorgung.
Über den BVOU:
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) mit Sitz in Berlin ist mit über 7.800 Mitgliedern der größte Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie in Deutschland. Er vertritt die berufspolitischen Interessen der in Klinik und Praxis tätigen Ärztinnen und Ärzte, bietet Fort- und Weiterbildung über die ADO und AOUC Akademien und unterstützt seine Mitglieder in jeder Karrierephase. Weitere Informationen unter
www.bvou.net.
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(1) Strumann et al. (2025). Utilization of acute medical services in general practice: a retrospective routine data analysis. International Journal of Emergency Medicine. https://doi.org/10.1186/s12245-025-00943-y