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KBV verabschiedet IT-Sicherheitsrichtlinie

Wertheim – Im § 75b Abs. 1 SGB V wurde die Kassenärztliche Bundesvereinigung verpflichtet, bis zum 30.6.2020 eine verbindliche Richtlinie mit Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit von Arztpraxen entsprechend aktuellem Stand der Technik zu definieren. Im Sommer 2020 war es zu Verzögerungen bei der Verabschiedung gekommen, so dass die genaue Ausgestaltung bis dato unklar war (Infobrief 4/2020). Am 15.12.2020 wurde nun eine im Vergleich zur ersten Version deutlich abgeschwächte IT-Sicherheitsrichtlinie von der KBV-Vertreterversammlung beschlossen. Diese gilt bereits jetzt für alle Praxen, daher lohnt ein Blick auf die Inhalte, die teilweise ab 1.4.2021 bzw. 1.1.2022 das Mindestmaß der umzusetzenden Schutzmaßnahmen zum Erreichen der Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten in Arzt- und Zahnarztpraxen definieren. Verantwortlich für die Einhaltung ist der Praxisinhaber, der die Umsetzung an Dienstleister oder Versicherungen übertragen kann.

Die umzusetzenden Anforderungen richten sich nach der Größe der Praxen, die in drei Kategorien klassifiziert werden (Tab. 1)

Klassifikation Ständig mit der Datenverarbeitung betraute Personen Umzusetzende Anlagen der IT-Sicherheitsrichtlinie
Praxis ≤ 5 1, 5
Mittlere Praxis 6-20 1, 2, 5
Großpraxis / Praxis mit Datenverarbeitung in erheblichem Umfang > 20 1, 2, 3, 5
Sonderfall: Praxis mit med. Großgerät wie CT, MRT, PET, Linearbeschleuniger Unabhängig von der Personenzahl Zusätzlich 4

Tabelle 1

Die definierten Anforderungen und Geltungsdaten sollte man im Originaldokument der Richtlinie einsehen, da sie im Folgenden nur grob zusammengefasst dargestellt werden können.

Anforderungen an alle Praxen

Die von allen Praxen umzusetzende Anlage 1 der IT-Sicherheitsrichtlinie regelt u. a., dass beim Nutzen mobiler Anwendungen (Apps) nur sichere Apps in aktueller Version verwendet werden dürfen, wenn sie Dokumente verschlüsselt und lokal abspeichern. Nicht benötigte Apps müssen restlos gelöscht werden. Für sonstige Arbeitsplätze gilt: Bei der Verwendung jedweder Office-Produkte ist eine Nutzung integrierter Cloudspeicher nicht gestattet und Vertrauliches muss aus den Dokumenten vor Weitergabe gelöscht werden. Bei der Verwendung von Internetanwendungen dürfen nur solche regelmäßig aktualisierte und verschlüsselte Anwendungen unter dem Schutz einer Firewall für das gesamte Netzwerk genutzt werden, die bei der Authentisierung den Zugang strikt absichern. Eine Speicherung vertraulicher Daten im Browser ist ebenso unzulässig wie eine automatisierte Nutzung von Webanwendungen. Hinsichtlich der Hardwareausstattung wird darauf Wert gelegt, dass Mikrofon und Kamera am Rechner grundsätzlich deaktiviert sind und andere Endgeräte nach Ende der Nutzung immer gesperrt und abgemeldet werden. Es muss eine regelmäßige Datensicherung und ein aktuelles Virenschutzprogramm laufen. Die Synchronisation von Nutzerdaten mit Microsoft Cloud-Diensten soll vollständige deaktiviert werden. Berechtigungen und Zugriffe sollen pro Personengruppe und pro Person geregelt sein.  Auch regelmäßig zu prüfende und mit Updates zu versehende Mobiltelefone, Smartphones und Tablets sollen unter den strengsten Sicherheitseinstellungen mit aktuellen Schutzprogrammen ausgestattet und durch SIM-Karten mit PIN und komplexem Gerätesperrcode geschützt werden. Bei Verlust müssen diese zeitnah gesperrt werden können. Wechseldatenträger und Speichermedien müssen vor jeder Verwendung mit einem aktuellen Schutzprogramm auf Schadsoftware überprüft werden und bei Versand manipulationssicher verschickt werden. Nach Verwendung müssen sie sicher gelöscht werden. Das gesamte Netzwerk ist durch einen Netzplan zu dokumentieren, für den Managementzugriff muss eine geeignete Authentisierung verwendet werden.

Anforderungen an alle Praxen mit TI-Anschluss

In der ebenfalls von allen angeschlossenen Praxen umzusetzenden Anlage 5 sind die Schutzmaßnahmen für die in den Praxen befindlichen Komponenten der Telematik-Infrastruktur (TI) geregelt. Sie müssen entsprechend der von der gematik zur Verfügung gestellten Informationen installiert und betrieben, vor unberechtigtem Zugriff physisch geschützt sein und bei Verfügbarkeit von Aktualisierungen zeitnah mit Updates gepflegt werden. Bei der parallelen Konnektorinstallation im Netzwerk müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die mit dem Internet verbundene Praxis zu schützen. Alle Administratordaten müssen sicher verwahrt werden.

Anforderungen an mittlere Praxen und Großpraxen

Die Anlage 2 beschreibt die von mittleren Praxen und Großpraxen zusätzlich umzusetzenden Sicherheitsmaßnahmen. Die deutlich höheren Anforderungen zielen auf die Minimierung von Zugriffsberechtigungen bei mobilen Anwendungen, Internetanwendungen und Endgeräten ab, ebenso auf Verschlüsselungsstandards wie TLS, sichere Authentisierung in Windows-Netzwerken mit Single Sign On (SSO) durch Kerberos. Sprachassistenten sollen nur dort wo zwingend notwendig eingesetzt werden. Ebenso sind verschiedene interne Nutzungsrichtlinien für den Einsatz von Mobilgeräten und Wechseldatenträgern vorgesehen. Wichtige Ereignisse auf Netzkomponenten und auf den Netzmanagement-Werkzeugen sollen automatisch an ein zentrales Managementsystem mit umfassender Protokollierung, Alarmierung und Logging übermittelt werden.

Anforderungen nur an Großpraxen

Die Anlage 3 definiert die zusätzlichen Anforderungen an Großpraxen. Es werden nochmals erhöhte Anforderungen für den Einsatz von Mobilgeräten definiert, u. a. hinsichtlich der praxisinternen Freigabe von Apps zur Installation, sicherer Anbindung der Geräte, Berechtigungskonzept und Zertifikatnutzung. Ein Mobile Device Management muss sicherstellen, dass sämtliche Daten auf dem mobilen Endgerät aus der Ferne gelöscht werden können. Wechseldatenträger sollten vollständig verschlüsselt und durch Integritätsschutz durch Checksummen oder digitale Signaturen gegen zufällige oder vorsätzliche Veränderungen geschützt sein. Schützenswerte Informationen müssen im Netzwerk über nach derzeitigem Stand der Technik sichere Protokolle übertragen werden.

Anforderungen nur an Praxen mit Großgeräten

Anlage 4 definiert nur von Praxen mit Großgeräten ab 1.7.2021 bzw. 1.1.2022 umzusetzende weitere Anforderungen in Bezug auf Zugriffseinschränkungen für Konfigurations- und Wartungsschnittstellen, Nutzung sicherer Protokolle für die Konfiguration und Wartung, Protokollierung, Deaktivierung nicht genutzter Dienste, Funktionen und Schnittstellen, nicht genutzter Benutzerkonten und hinsichtlich der Netzsegmentierung zur Abtrennung von der weiteren IT.

Kontinuierliche Fortentwicklung

Alle in der KBV Sicherheitsrichtlinie genannten Anforderungen unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess mit einer jährlichen Evaluationspflicht. Die erforderliche Evaluation richtet sich an der jeweiligen Informationssicherheitslage aus. Die Richtlinie muss jährlich im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik aktualisiert werden. Eine weitere, ebenfalls verabschiedete Richtlinie regelt die Zertifizierung von Dienstleistern, die Ärzte in IT-Sicherheitsfragen beraten und die Vorgaben der Sicherheitsrichtlinie umsetzen. Die Vor-Ort-Zertifizierung von Dienstleistern wird sich coronabedingt verzögern.

Fazit

Der ursprüngliche und im Sommer 2020 dann nicht verabschiedete Entwurf der IT-Sicherheitsrichtlinie orientierte sich am vergleichsweise strengen IT-Grundschutzkompendium des BSI in der sog. Standardabsicherung und hätte erheblich höhere Anforderungen an die IT-Sicherheit in Arztpraxen gestellt als die nun mithilfe der Vermittlung durch das Bundesgesundheitsministerium zustande gekommene und im Dezember verabschiedete Version. Dies kommt Arztpraxen entgegen, weil mit der ursprünglichen Version deutlich höhere Kosten verbunden gewesen wären. Insbesondere die in der aktuellen Version an alle Praxen gestellten Anforderungen sind im Grunde genommen Selbstverständlichkeiten, spätestens seit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung. Die Anforderungen an mittlere Praxen und Großpraxen liegen hingegen schon deutlich höher und sollten mit dem IT-Dienstleister der Praxis zeitnah geprüft werden, da sie teilweise schon ab 1.4.2021 umzusetzen sind und spezielle technische Maßnahmen erfordern. Jede auch noch so kleine Praxis sollte sich der Bedeutung medizinischer Daten und der wachsenden Gefahren für Datensicherheit bewusst sein. Die abgespeckte Version der IT-Sicherheitsrichtlinie ist insofern nicht unumstritten. Verschiedene IT-Verbände, denen diese zur Kommentierung vorgelegt wurde, sollen eine kurzfristige Kommentierung abgelehnt haben und auch das BSI soll nicht glücklich gewesen sein. Laut einem Beitrag im Fachmagazin EHEALTHCOM wurden auch die Umsetzungsfristen von IT-Unternehmen als zu lang gewertet, verschiedene Maßnahmen als zu wenig konkret, teilweise trivial gewertet. Prognostisch dürfte vermutlich im Rahmen der jährlichen Fortentwicklungen mit erhöhten Anforderungen und damit auch Kosten zu rechnen sein.

Dr. Karsten Braun, LL. M.

BVOU Referat Presse/Medien

Perspektive DVT – „Signifikante Verbesserung der Diagnostik“

Perspektive DVT – „Signifikante Verbesserung der Diagnostik“

Die Gemeinschaftspraxis „ORTHOPÄDIEhoch4“ ist eine Praxis für Unfallchirurgie, Sportmedizin, Osteologie und Ärztliche Ostheopathie. Unter dem Einsatz modernster Diagnostik und Therapieverfahren, befasst sich die Praxis schwerpunktmäßig mit der ganzheitlichen Betreuung von Erkrankungen des Stütz-und Bewegungsapparates. Mit einem Praxisteam von 11 Mitarbeiterinnen kümmern sich die Ärzte Dr. med. Rolf Pesch, Dr. med. Carlos Diniz, Dr. med. Wolfgang Halbeck und Jürgen Monnig auf 270 m² fürsorglich um ihre Patienten, und zwar sowohl konservativ als auch operativ. Dabei versorgen die vier Fachärzte ihre Patienten stets mit einem individuell abgestimmten und optimalen Therapieansatz.

Im August 2020 erweiterte die orthopädische und unfallchirurgische Gemeinschaftspraxis ihr Leistungssprektrum um die hochauflösende 3-D-Schnittbildgebung mit dem digitalen Volumentomografen (DVT) SCS MedSeries® H22.

Dr. med. Rolf Pesch berichtet von seinen Erfahrungen mit der eigenständigen 3-D-Schnittbildgebung

„Wir sind eine Praxis, die seit langem frische Unfälle und Sportverletzungen betreut. Für unsere Patienten geben wir unser Bestes, um immer auf dem neuesten Stand zu sein. Herr Hoppe hat uns das DVT-Verfahren gemeinsam mit dem BVOU vorgestellt und uns sehr neugierig gemacht. Seitdem wir das SCS DVT in unserer Praxis eingeführt haben, profitieren wir von einer signifikanten Verbesserung der Diagnostik und der Vermeidung langer Wartezeiten für CT- und MRT-Termine.“

ORTHOPÄDIEhoch4
Dr. med. Rolf Pesch, Dr. med. Carlos Diniz, Dr. med. Wolfgang Halbeck, Jürgen Monnig
Alfred-Nobel-Straße 4
86156 Augsburg
www.orthopaediehoch4.de

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

 

Zweitmeinung nun auch für die Knie-Endoprothese

Der Anspruch von Patienten auf eine qualifizierte ärztliche Zweitmeinung gilt künftig auch bei dem geplanten Einsetzen einer Knie-Endoprothese. Der Beschluss vom 15. Oktober 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 12. Januar 2021 in Kraft getreten.

Knieprothesen-Implantationen werden ärztlicherseits in der Regel bei einer fortgeschrittenen degenerativen Erkrankung des Kniegelenks, insbesondere bei einer Arthrose, erwogen. Die Zahl dieser Eingriffe steigt in Deutschland in den letzten Jahren fast kontinuierlich an – aktuell werden bundesweit rund 190.000 Implantationen pro Jahr durchgeführt. Analysen zeigen hierbei deutliche regionale Unterschiede bei Erstimplantationen. Zu den konservativen und weniger invasiven alternativen Behandlungsmöglichkeiten von Schmerzen und Funktionseinschränkungen im Kniegelenk gehören insbesondere Physiotherapie sowie eine medikamentöse Therapie. Das neue Zweitmeinungsverfahren greift, wenn Patientinnen und Patienten die Implantation einer Total- oder Teilendoprothese des Kniegelenks empfohlen wird.

Der Anspruch besteht auch, wenn es sich um eine Revisionsoperation, also einen Folge-, Wechsel- oder Korrektureingriff an der Knie-Endoprothese, handelt. Ziel des Angebots ist es, Patienten bei der Entscheidung für oder gegen eine solche Operation zu unterstützen und medizinisch nicht gebotene Eingriffe am Kniegelenk zu vermeiden.

Zweitmeinungsgebende Fachärzte folgender Fachrichtungen können beantragen, Zweitmeinungsleistungen zu einer geplanten Knie-Endoprothese abzurechnen:

  • Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Orthopädie
  • Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie
  • Physikalische und Rehabilitative Medizin

Hintergrund – Zweitmeinungsverfahren zu geplanten Operationen

Unabhängige Fachärzte prüfen im Zweitmeinungsverfahren, ob die empfohlene Operation medizinisch notwendig ist, und beraten die Patienten zu möglichen Behandlungsalternativen. Den Weg dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2019 durch die Aufnahme des neuen Eingriffs in das Zeitmeinungsverfahren eröffnet.

Teil des Beschlusses ist auch die Vorgabe, welche Facharztgruppen in Frage kommen, eine qualifizierte Zweitmeinung abzugeben. Ärzte können bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) eine Genehmigung als unabhängige Zweitmeiner beantragen und die Leistung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen anbieten.

Gesetzlich krankenversicherte Patienten haben gemäß § 27b SGB V einen Rechtsanspruch eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Der G-BA ist gesetzlich beauftragt zu konkretisieren, für welche planbaren Eingriffe dieser Anspruch besteht. Details zu den indikationsspezifischen Anforderungen hat der G-BA in der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren festgelegt.

Quelle: G-BA

AE-Kongress: Endoprothetik im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Innovation

Der 22. AE-Kongress fand in diesem Jahr digital vom 2. bis 4. Dezember 2020 statt. Mit mehr als 600 Teilnehmern war er trotz der coronabedingten kurzfristigen Verlegung von einem analogen in ein webbasiertes Format sehr gut besucht. Durchgeführt wurde die Veranstaltung von der gemeinsamen Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC).

Die wissenschaftlichen Leiter der Veranstaltung, AE-Präsident Prof. Dr. Karl-Dieter Heller (Braunschweig), AE-Vizepräsident PD Dr. Stephan Kirschner (Karlsruhe) und Prof. Dr. Dr. Reinhard Hoffmann (Frankfurt) danken den über 50 Referenten und Moderatoren für ihren enormen engagierten Einsatz. Ein besonderer Dank gilt auch dem Team der AOUC um Dr. Jörg Ansorg und dem Team der Deutschen Gesellschaft für Endoprothetik (AE) um Andrea Trautwein und Bettina Protzer.

Die Kunst, in der Kongressorganisation und -durchführung, bestand pandemiebedingt darin, aus einem physischen Kongress mit geplanten 600 Teilnehmern, in kürzester Zeit einen Onlinekongress zu konzipieren. Das Kongressmotto „Endoprothetik im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Innovation” sollte durchaus beibehalten werden, denn die Coronakrise zeigt auch, wie schnell aus einem sehr frequentierten elektiven Fach, gravierende Probleme resultieren können. Die ökonomischen Themen, die als einzelner Veranstaltungsblock geplant waren, wurden deshalb auf sämtliche Kongresstage aufgeteilt. Die wiederkehrende Präsenz unterstrich auch die Dringlichkeit des Themas, auf das dadurch aufmerksam gemacht werden sollte.

Themenkomplexe bündeln breites Spektrum

Jeder Kongresstag zeichnete sich durch einen Schwerpunkt aus. Der Themenkomplex „Primäres Knie“ widmete sich neben der Ausrichtung der Knieprothese den Assistenzsystemen, insbesondere der Robotik. Es wurde weiterhin noch einmal ein State of the Art bezüglich der Individualendoprothetik dargestellt. Die Unterschiede der verschiedenen Alignmentformen und die Notwendigkeit derselben, wurde einerseits bezüglich der normalen, händischen Operationen, aber andererseits auch im Zusammenhang mit der Robotik ausreichend diskutiert. Es sind verschiedene Systeme auf dem Markt, die sich deutlich voneinander unterscheiden, besonders hinsichtlich ihrer Ansätze. Allen gleich ist die additive Navigation, deren Umsetzung mit verschiedenen Techniken stattfindet. Die Individualprothese besitzt weiterhin einen Stellenwert, hat aber den Nachteil, dass sie immer seltener honoriert und die Begründung derselben aufwändiger wird. Die Valgusgonarthrose wurde bezüglich der Versorgung mittels Schlittenprothese thematisiert. Es stellte sich klar heraus, dass eine gewisse Fallzahl und Erfahrung von wesentlicher Bedeutung sind. Sport mit Knieendoprothese hat sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Die Patienten sind sportlich aktiver und können und sollen sich sportlich betätigen, was sich zwingend nicht negativ auf die Prothese auswirken muss, wobei natürlich auf die Wahl der Sportart geachtet werden sollte.

In der Sitzung Knierevision wurden das schmerzhafte Knie, das instabile Knie und intraoperative sowie periprothetische Frakturen adressiert. Es wurde betont, dass im Rahmen der Wechselendoprothese die metaphysäre Fixation zunehmend an Bedeutung gewinnt. Das schmerzhafte Knie ist ein uns alle beschäftigendes Problem. Ungeachtet aller Fortschritte haben wir immer noch eine zu hohe Rate an schmerzhaften Kniegelenken nach endoprothetischer Versorgung. Definitiv gilt: keine Revision ohne zu adressierende Schmerzursache, auch extraartikuläre Schmerzursachen müssen bedacht werden. Die Instabilität ist einer der Hauptrevisionsgründe in der Knieendoprothetik. Hier muss die operative Qualität besser werden, um dies zu adressieren. Bei den intraoperativen sowie periprothetischen Frakturen wurden die Techniken ausführlich erläutert.

Sitzung III beschäftigte sich mit aktuellen Aspekten der Knieendoprothetik aus ökonomischer Sicht. Es wurde erneut auf das Spannungsfeld zwischen Endoprothetik und Ökonomie hingewiesen, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass Innovationen, wie zum Beispiel die Robotik, die Navigation oder aber teilweise auch die Individualendoprothetik im DRG-System nicht adäquat oder mit zeitlicher Latenz Berücksichtigung finden. Es war ein klarer Konsens der Referenten und im Rahmen der Diskussion, dass Mindestmengen in der Revision überfällig und notwendig sind. Seitens der Industrie wurde nochmals auf die auf uns zukommende Problematik mit der Medical Device Regulation hingewiesen. Weiterhin wurden der Stellenwert des Fast-Tracks im Zusammenhang mit der Ökonomie aufgearbeitet und die aktuellen Aspekte der DRG in Bezug auf computergestützte Operationen und Robotik erläutert und anschließend in einem Round-Table adressiert und diskutiert.

Die Sitzung IV widmete sich der „primären Hüftendoprothetik“. Hier war die Planung, die immer differenzierter wird, ein wesentlicher Punkt, und eben Offset und Beinlänge in erster Linie adressiert. Die Möglichkeiten und Limits des Kurschaftes wurden ausführlich diskutiert, ebenso die Rolle der modernen Standardschäfte. Auch der zementierte Hüftschaft wurde in seiner Bedeutung noch einmal aufgearbeitet, zumal anhand der Register und anderer Publikationen klar belegt werden kann, dass die Komplikationsrate der zementfreien Endoprothetik bei über 75-jährigen höher ist als bei der zementierten Versorgung. Auch die primäre tripolare Pfanne wurde adressiert und deren Bedeutung noch einmal herausgearbeitet, insbesondere für demente und luxationsgefährdete Patienten.

Die Sitzung V befasste sich mit der Hüftrevision. Glutealinsuffizienz – einerseits wurden die Gründe, andererseits auch die therapeutischen Verfahren erläutert. Es handelt sich hier um eine häufige Komplikation, die leider nur schlecht operativ behandelt werden kann. Dann wurden Techniken im Zusammenhang mit der Revision festsitzender Pfannen und festsitzender Schäfte erläutert. Die Indikation zum zementierten Schaftwechsel wurde ebenso aufgearbeitet wie der Sinn und Zweck eines modularen und nichtmodularen Revisionsschaftes, auch aus Sicht des Ingenieurs.

Im letzten Block des zweiten Tages wurden die häufigsten Komplikationen im Zusammenhang mit der Schulterprothetik und die wichtigsten Gründe für deren Revisionen aufgearbeitet. Sehr offen wurden häufige und vermeidbare Fehler einerseits aufgezeigt und andererseits in einer sehr kompetenten Art und Weise diskutiert.

Der dritte Kongresstag begann mit der Sitzung VII Endoprothetik und Alter. Hier wurde klar konstatiert, dass es eine Altersgrenze für die Endoprothetik nicht gibt, sondern dass gerade im Alter die Endoprothetik für den Patienten gravierende Vorteile im Sinne des Erhalts der Gehfähigkeit aufweist, OP-Fähigkeit vorausgesetzt. Es wurde klar erläutert, dass auch im Alter Rapid-Recovery-Modelle greifen. Das Wechselspiel zwischen Wirbelsäulen- und Hüftpathologie wurde kompetent dargestellt. Der Stellenwert der Dual Mobility und Constrained Liners bei rezidivierenden Luxationen wurde anschließend erörtert. Die Notwendigkeit der primären Versorgung einer komplexen Fraktur am Knie, gerade beim älteren Patienten, wurde herausgearbeitet und dann im Rahmen einer interaktiven Falldiskussion erörtert.

Die Sitzung VIII widmete sich der Protheseninfektion. Hier wurden zahlreiche Sachverhalte noch einmal aufgegriffen und es fand eine rege Diskussion zu den Themen der Therapieziele, der Infektionsdiagnostik und der Wahl der adäquaten Antibiotika statt. Unter dem Thema „Hit hard and early”, wurde die Bedeutung der frühen und konsequenten Antibiose betont. Die periprothetische Infektion im Endoprothesenregister wurde umfassend erläutert. Im Anschluss fand eine sehr rege Diskussion zu diesem Thema statt.

Der letzte Themenblock schloss mit dem Thema „Proximale Femurfraktur und Endoprothese“ ab. Hier wurde herausgearbeitet, dass gerade bei der proximalen Femurfraktur und der pertrochantären Fraktur, die Endoprothetik sowohl bei frischer Fraktur als auch im Revisionsfalle     nach gescheiterter Osteosynthese hochkomplex ist. Die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) wurden intensiv diskutiert, ebenso die Ergebnisse der Auswertung von Routinedaten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Abschließend wurde seitens der Präsidenten ein kurzes Resümee über den Kongress gezogen und die Teilnehmer verabschiedet.

Im Vorfeld des Kongresses fand eine Online-Pressekonferenz statt, deren Link auf der AE-Webseite zu finden ist: www.ae-germany.com/die-ae/presse/pressekonferenz

2021: AE feiert 25. Jubiläum

Der nächste Jahreskongress wird aus Anlass des 25-jährigen Bestehens der AE vom 2. bis 3. Juli 2021 in Regensburg, der Gründungsstadt der Fachgesellschaft, durchgeführt. Hierzu möchten wir Sie schon jetzt sehr herzlich einladen.

Prof. Dr. Karl-Dieter Heller
Braunschweig
AE-Präsident

 

Umfrage: Arbeiten und Befinden in der Krise

Berlin – Die Herausforderungen in Ihrem Arbeitsalltag rund um Corona versetzen Sie zunehmend in eine dauerhafte Überlastungssituation, die nicht einfach abgetan werden kann.

Um besser zu verstehen, wie Kliniken und Praxen das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter in dieser Zeit aufrechterhalten, schützen und fördern können, möchten wir Sie herzlich einladen, eine aktuelle Studie der Abteilung für Arbeits- und Organisationspsychologie der Goethe Universität Frankfurt zu unterstützen. Der BVOU beteiligt sich an einer branchenübergreifender Studie zur Erhebung der Auswirkungen der Coronakrise auf Arbeit und mentale Gesundheit. In dieser Studie wird anhand einer rund 20-minütigen Befragung untersucht, an welchen Stellen Ihr Arbeitsumfeld besonders auffällige Belastungen aufweist, zum Beispiel dadurch, dass unzumutbare Aufgaben an Sie gestellt werden.

Zugleich soll aber auch herausgefunden werden, wie organisationale Strukturen oder ein menschlich wertvoller Umgang Sie und Ihr psychisches Wohlbefinden schützen können.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diese Studie trotz bzw. gerade wegen Ihrer derzeitigen Arbeitssituation durch Ihre Teilnahme unterstützen würden, um für die Zukunft wertvolle Erkenntnisse gewinnen zu können. Selbstverständlich werden wir Sie nach Abschluss der Studie über die Ergebnisse informieren.

Sowohl im beigefügten Flyer, als auch unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen und die Registrierung zur Teilnahme.

Die Studie wird auch in anderen Heilberufsgruppen erhoben. Bitte informieren Sie deshalb auch Pflegepersonal und Medizinisches Assistenzpersonal über diese Erhebung.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung,

Ihr Dr. Jörg Ansorg.

Dr. Götte: „Historische Anerkenntnis und solide Basis“

Berg am Starnberger See – Dr. Siegfried Götte (ehem. BVOU-Präsident) spricht über persönliche Ansprüche und Ziele zu seiner Amtszeit:

In 12 Jahren verantwortlicher Stellung des BVO/BVOU als 2. bzw. 1. Vorsitzender respektive Präsident galten für mich folgende persönliche Ansprüche und Ziele in Abstimmung mit dem Geschäftsführenden Vorstand:

Berufsverband aller Orthopäden bzw. Orthopäden und Unfallchirurgen, Leistungsstärke und Professionalität des Verbands, kompetente Fortbildung und zertifizierte Versorgungsqualität, Begegnung auf Augenhöhe mit den wissenschaftlichen Gesellschaften DGOOC, DGU und DGOU, dem Schulterschluss aller Orthopäden, respektive Orthopäden und Unfallchirurgen, gemeinsame Strategien nach dem Motto: gemeinsam stärker, Verteidigung orthopädischer Leistungsinhalte, Unterstützung der Orthopädischen bzw. Orthopädisch-Unfallchirurgischen Praxis in Fragen von Versorgungsqualität und Vergütung.

Bereits in den Jahren 1987-1994 als Bezirksobmann des BVO in München galt mein Interesse der  Fortbildung und berufsrelevanten Informationen der niedergelassenen Kollegen mit monatlichen Veranstaltungen und halbjährlich vorgegebenem Programm sowie aktuellen berufspolitischen Informationen aus der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und der Bayerischen Landesärztekammer.

Das Thema Fortbildung als eine der vordringlichen Aufgaben des BVO unter Dr. Georg Holfelder, hat mich in den Jahren als Schriftführer des BVO-Vorstands in nahezu zwei Vorstandsperioden beschäftigt. Hieraus resultierte meine Vertretung des BVO in der damaligen Programmkommission mit der DGOT/DGOOC sowie den Vertretern der Vereinigungen der Nord- und Süddeutschen Orthopäden zur Abstimmung der jeweils jährlichen Themengewichtungen der Kongresse.

Aus dieser Tätigkeit resultierte die Vision eines dringend notwendigen, engen Schulterschlusses im Sinn einer Corporate Identity und gemeinsamer Stärkung unseres Fachs; also aller Orthopäden in Klinik und Praxis in gegenseitigem Respekt und Wertschätzung sowie ein intensives Zusammenwirken von Berufsverband und Wissenschaftlicher Gesellschaft auf Augenhöhe. Dieses Primat war in den Folgejahren nach dem Ausscheiden von Dr. Friedhelm Heber 1999 nach meinem Verständnis insbesondere auch dem neuen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie unter Berücksichtigung aller daraus resultierenden Versorgungsaspekte geschuldet.

Vor dem Hintergrund dieser Ziele und den damit verbundenen Anforderungen an eine weitere Leistungssteigerung des Verbands ergab sich konsequenterweise die gegenseitige Vertretung in den Vorständen durch den 1. Vorsitzenden ,respektive später des Präsidenten des BVO/BVOU in der wissenschaftlichen Gesellschaft und des Generalsekretärs der DGOOC mit zunächst Prof. Lutz Jani (†) und in seiner Nachfolge

Prof. Fritz Niethard im Berufsverband und der Berücksichtigung dieses Prinzips mit entsprechenden personellen Erweiterungen in den nachfolgend geänderten Strukturen.

Die Anstellung eines Geschäftsführers im BVO 1998 ist als erster Schritt zur stärkeren Professionalisierung zu sehen, wie auch die 2000 nachfolgende Verlegung der Geschäftsstelle nach Berlin, in die Mitte des politischen Geschehens nach dem Umzug der Bundesregierung, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer sowie übriger bedeutungsvoller gesundheitspolitisch aktiver Verbände in die Hauptstadt.

Der Deutsche Orthopäden Kongresses wurde ab 2001 nach Berlin verlegt und wenige Jahre später die Geschäftsstelle der DGOOC, während die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) bereits ihren langjährigen Sitz im Langenbeck-Virchow-Haus in der Luisenstraße 106-108, 10623 Berlin hatte. Unterdessen haben BVOU und DGOU ihre Geschäftsstellen in der Straße des 17. Juni in 10623 Berlin.

Der Wechsel in die Hauptstadt in die Nähe der gesundheitspolitischen Entscheidungsträger  hatte eindeutig zur Folge, das Ansehen und die Leistungsfähigkeit des BVO/BVOU intern und extern gegenüber  den ärztlichen Körperschaften, der Politik, anderen Fachgebieten in der interdisziplinären Herausforderung sowie der Öffentlichkeit zu stärken.

Eine Verbesserung der Kommunikation des Vorstands mit den Verbandsmitgliedern und die Darstellung des Verbands gegenüber orthopädischen Nichtmitgliedern erfolgte bereits auf dem etablierten Deutschen Orthopädenkongress in Wiesbaden als Gemeinschaftskongress von BVO und DGOOC mit eigenem Informationsstand und einer gesetzten berufspolitischen Informationsveranstaltung.

Ab 1999 gelang es dankenswerter Weise beide Einrichtungen auch auf dem Jahreskongress der Vereinigung der Süddeutschen Orthopäden zu etablieren.

Mit dem Ziel einer direkten und verbesserten Kommunikation mit den Leitern der Orthopädischen Kliniken und Abteilungen war der BVO/BVOU seit 2001 auf der Jahrestagung dem Verein der Leitenden Orthopäden, VLO und später VLOU vertreten.

Flankierend hinzu kam die Überarbeitung der Orthopädischen Mitteilungen und Nachrichten als gemeinsames Informationsmedium mit der DGOOC, sowie später mit der DGU, dem der Ausbau weiterer gemeinsamer Strukturen folgte.

Im Zug der Verlegung der Geschäftsstelle nach Berlin wurde der erste Internetauftritt des Verbands, das BVO.net, etabliert. Unter diesem Dach fand auch die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) seit ihrer Gründung 2001 einen festen Platz mit ihrem Veranstaltungsangebot als Antwort auf die durch die Bundesärztekammer eingeführte Zertifizierte Fortbildung und dem Bestreben kontinuierlich aktualisierter Fortbildungsinhalte durch den BVO in Zusammenarbeit mit der DGOOC. Fast zeitgleich mit der Zertifizierten Fortbildung gilt es die vom BVO initiierte Zertifizierung der Orthopädischen bzw.  Orthopädisch-Unfallchirurgischen Praxis nach DIN ISO 2000 mit einem Musterhandbuch zu nennen und als schrittweise Variante das BVO/BVOU-Cert.

Mit der Verlegung der Geschäftsstelle nach Berlin in die Mitte des medizinpolitischen Geschehens und ihrer Leistungssteigerung konnten sowohl die Vorstandsarbeit sowie die Unterstützung der Landes- und Bezirksvorsitzenden intensiviert und die Schlagkraft des Berufsverbands verbunden mit einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit auch die Verbindung zu Patientenverbänden mit den Themen Osteoporose und Rheumatologie sowie der Amputierten-Hilfe u.a.  zusätzlich verbessert und erweitert werden.

Dem Anliegen der verbandsinternen  Kommunikation diente ferner der auf Ende Januar festgelegte Orthopäden-Tag, der Versammlung von Vorstand, Landes- und Bezirks-vorsitzenden zum internen Erfahrungsaustausch unter der Berücksichtigung aktueller berufspolitischer Themen, begleitet von Auftakt-Referaten zu fachrelevanten Fragen mit entsprechenden Gästen. Bereits 1998, noch in der Geschäftsstelle in Neu-Ulm, wurde die Auflage der Patientenzeitschrift Orthinform verwirklicht, mit dem gleichnamigen Auftritt im späteren BVO.net, ebenso der Infobrief, als zeitnahe, kurzzeitige  Information der Mitgliedern des BVO in Ergänzung der Mitteilungen und Nachrichten.

Als nachhaltiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit sind auch die mit der DGOOC und dem BV-Med gemeinsam durchgeführten PR-Kampagnen Anfang der 2000er Jahre sowie die aktive Teilnahme und Unterstützung der Bone and Joint Decade zu werten.

Der Anspruch an die berufspolitische Vertretung aller Orthopäden und Unfallchirurgen bestand und besteht, abgesehen von Fort- und Weiterbildung als ganz besondere Verpflichtung des BVO/BVOU, in  der Unterstützung und Stärkung des Ansehens unserer Berufsgruppe, vordringlich aber auch die Fragen zur  Wirtschaftlichkeit der Orthopädischen bzw. Orthopädisch-Unfallchirurgischen Praxis als kleinste Leistungseinheit unseres Fachs in existentiellerer Eigenverantwortung und in ihrer großen Bedeutung für eine fachspezifisch kompetente wohnortnahe Versorgung muskuloskelettaler Fehlbildungen, Erkrankungen und Verletzungen.

Um diesem Anspruch auch zukünftig unter dem Aspekt der sich ändernden Versorgungslandschaft und der gefühlten Drohung einer Primärärztlichen Versorgung begegnen zu können, erfolgte auf Vorschlag der jüngeren Vorstandsmitglieder 1996 die erste Umfrage des BVO bundesweit unter den Praxen der Verbandsmitglieder zu unterschiedlichen Praxisstrukturen, d.h. Einzel-, Doppel- und Mehrfachpraxen, den Leistungsspektren konservativ und operativ, dem Ambulanten Operieren, der Belegarzttätigkeit, OP-Einrichtungen in der Praxis und extern sowie apparative Ausstattungen, z.B. Röntgen, Sonografie und Osteodensitometrie, wie auch den stark vertretenen Physikalisch-Physiotherapeutischen Abteilungen in den Praxen. Dieser ersten Erhebung folgten weitere versorgungsrelevante Analysen, zum Teil mit vergleichenden Erhebungen aus den Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern und Kassen zur Transparenz der Leistungsstärke und des Spektrums der orthopädisch-en und unfallchirurgischen Versorgung in der Rechtfertigung von Existenz- und Honoraransprüchen unter dem Aspekt einer kompetenz- und qualitätsgestützten Versorgung nach dem Motto: ‚Pay for Performance’.

Mit einer professionellen Geschäftsstelle waren weitere Studien der sich zunehmend ändernden orthopädischen und unfallchirurgischen Versorgungslandschaft auch  unter betriebswirtschaftlichen Aspekten möglich, teilweise auch mit anderen Organfachärztlichen Berufsverbänden zur Frage der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung.  Durch derartige Studien gewann das Thema Versorgungsforschung einen besonderen Stellenwert und führte zu einer engen Zusammenarbeit mit dem Deutschen Netzwerk Versorgungsforschung, der Teilnahme an dessen Kongressen  und der Vertretung des BVO/BVOU durch Prof. Karsten Dreinhöfer im Vorstand des Netzwerks.

Mit dem Thema Versorgungsforschung verbindet sich konsequenter Weise die Frage von Versorgungsdefiziten im Sinn von Unter-, Über- und Fehlversorgung  sowie inadäquaten , verbesserungsbedürftigen Kostenstrukturen.

In der logischen Konsequenz resultiert hieraus das fachliche Engagement für eine bessere Versorgung unter Berücksichtigung der Versorgungsschwerpunkte eines Fachs oder seiner Weiterentwicklungen und Qualifikationen insbesondere auch für eine Verbesserung der Honorarsituation.

Im Gegensatz zu unserer Überzeugung schien es Vertretern Kassenärztlicher Vereinigungen und Ansprechpartnern von Krankenkassen bisweilen schwer zu fallen, die Versorgungskompetenz unseres Fachs in seiner Breite und Vielfalt allein durch die Erfassung von Abrechnungsziffern und Diagnosen  bzw. ICD-Ziffern zu erfassen und ein für sie klares Profil der Versorgungsqualität des orthopädisch-unfallchirurgischen Leistungsspektrums zu erkennen.

Dieser Bezug galt insbesondere der Konservativen Orthopädie  als Versorgungsschwerpunkt der Orthopädischen Praxis im Konkurrenzfeld mit der Allgemeinmedizin, der hausärztlichen Inneren Medizin, der Physikalischen und Rehabilitativen Medizin und der Rheumatologie. – Für die allgemeinen Erklärung und das Verständnis der Konservativen Orthopädie wurde im BVO Mitte der 2000er-Jahre eine Arbeitsgruppe für die Erstellung eines Weißbuchs eingesetzt.

Eine besondere Herausforderung in ihrer interdisziplinäre Anerkennung, ähnlich der Konservativen Orthopädie und abgesehen von den Operationen mit rheumatologischer Indikation, galt der Orthopädische Rheumatologie und ihrer im Vergleich mit den Internistischen Rheumatologen nicht zu verkennenden, umfassenden Versorgungsqualität in der Praxis. Diesbezüglich haben sich die Kollegen Dr. Martin Talke (✝) und Dr. Uwe Schwokowski besonders verdient gemacht und die Anliegen des BVO/BVOU sehr unterstützt, während Schwerpunkte wie die Osteologie in Kooperation mit der Orthopädischen Gesellschaft für Osteologie (OGO) und die Schmerztherapie mit der Interdisziplinären Gesellschaft für orthopädische/ unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie (IGOST) in sehr guter Kooperation vertreten wurden.

Die Interessensvertretung der Belegärzte im Verband wurde von Dr. Peter Heppt verantwortet, das Thema Kernspintomographie im Fach von Dr. Axel Goldmann.

Im Rahmen der Versorgungsforschung und Leitliniengestaltung konnte zum Thema Rückenschmerz nach einer Initiative der Bertelsmann-Stiftung durch Intervention des BVOU die Beteiligung von BVOU, IGOST und der Sektion Physikalische Therapie und Rehabilitation der DGOOC erwirkt werden. In dieser, ursprünglich mit Anästhesisten, Psycho- und Physiotherapeuten sowie Versorgungsforschern besetzten Arbeitsgruppe, wurden die Leitlinie Rückenschmerz und der ‚Gesundheitspfad Rücken’ zur interdisziplinären Orientierung erarbeitet. An der interdisziplinären Entwicklung der Leitlinie Osteoporose des Dachverbands Osteologie (DVO) war der BVOU durch Dr. Hermann Schwarz und Dr. Peter Clarenz vertreten , auf internationaler Ebene in der IFO (International Foundation of Osteoporosis) durch Prof. Karsten Dreinhöfer.

Die ebenfalls traditionelle und für zukünftige Entwicklungen der Gesundheitspolitik auf europäischer Ebene berufspolitische Vertretung in der UEMS erfolgte durch Dr. Günter Abt und Prof. Joachim Grifka.

Eine weitere Vertretung im europäischen Umfeld konnte durch die Mitgliedschaft des BVOU in der EFORT erreicht werden mit eigenen berufspolitischen  Sitzung auf dem jährlichen EFORT-Kongress und Blick auf eventuell zukünftige innereuropäische Harmonisierungen der fachbezogenen Strukturen unter Berücksichtigung  der Versorgungsqualität und des wohnortnahen Versorgungsspektrums durch die Praxis sowie der besonderen Wertigkeit  der Konservativen Orthopädie.

Aus diesem Strauß berufspolitischer Aktivitäten konnte in Ergänzung des Leitbilds für Orthopädie und Unfallchirurgie 2009 ‚Unser Auftrag’ formuliert werden:

Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls

  • gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt,
  • die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch
  • die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Dem Engagement des BVOU in der Bundesärztekammer, in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und in den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder sowie in den Landesärztekammern ist es zu verdanken, dass zentrale Fragestellungen von Fort- und Weiterbildung, der kassenärztlichen und privaten Gebührenordnung sowie der Berufsgenossenschaft im Interesse von Orthopäden und Unfallchirurgen Eingang in die Gesundheitspolitik gefunden haben und weiterhin finden werden.

Retrospektiv konnte der BVO/BVOU über seine bestehende historische Anerkenntnis hinaus in den Jahren 1999 – 2009 als solide Basis für viele zukünftige berufspolitischen Aufgaben gerüstet werden. Die historisch höchste Mitgliederzahl dürfte Ausdruck des errungenen Ansehens und seiner Leistungsfähigkeit sein.

Ohne die tatkräftige Unterstützung der BVO und BVOU-Mitglieder wäre diese Entwicklung nicht möglich gewesen.

Allen Unterstützern über die persönlich benannten hinaus, gilt auch hier mein persönlicher, herzlicher Dank!

Dr. Siegfried Götte, Berg am Starnberger See

  • 1989 – 1997: Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des BVO unter Dr. Georg Holfelder.

  • 1999 – 2001: 2. Vorsitzender unter Dr. Friedhelm Heber und nach dessen Rücktritt

  • bis 2001: stellv. 1. Vorsitzender.

  • 2001 bis 2009: 1. Vorsitzender bzw. Präsident des BVO.

  • 2001 – 2009: Vorsitzender der Stiftung Akademie Deutscher Orthopäden (ADO)

Neue BVOU-Einkaufsvorteile im Januar

Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Sportlernahrung, Kleidung oder Fitnesselektronik – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.

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Krankenhaus Barometer 2020 erschienen

Die wirtschaftliche Lage der deutschen Krankenhäuser ist dramatisch. Bereits 2019 hat fast jede zweite Klinik (44 %) rote Zahlen geschrieben. Die Corona-Pandemie hat die wirtschaftliche Lage weiter verschärft. Weniger als ein Drittel der Häuser erwartet für 2020 ein positives Jahresergebnis. Das sind Ergebnisse des aktuellen DKI-Krankenhaus Barometers 2020.

Beim Krankenhaus Barometer handelt es sich um eine jährlich durchgeführte Repräsentativbefragung deutscher Krankenhäuser zu aktuellen gesundheits- und krankenhauspolitischen Themen. Das Barometer wird im Auftrag der Träger des Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) erstellt; das sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK).

Quelle: DKI

Perspektive DVT – Besonders hilfreich bei der Frakturbeurteilung

Perspektive DVT – Besonders hilfreich bei der Frakturbeurteilung

Geldern – Als Facharzt für Unfallchirurgie und Orthopädie ist Prof. Dr. med. Dieter Rixen auch als ärztlicher Leiter und Geschäftsführer für die OTS Praxisklinik tätig. Die OTS Praxisklinik ist eine im Jahr 2011 neu erbaute, unfallchirurgisch und orthopädische Facharztpraxis mit modernstem OP-Saal im eigenständig betriebenen Ambulanten OP Zentrum(AOZ). Das breite Leistungsspektrum der OTS Praxisklinik, mit operativem Schwerpunkt in der Schulter-, Knie-, Hand- und Fußchirurgie, steht Patienten im Gesundheitszentrum Geldern auf einer Fläche von fast 1600 m2 zur Verfügung. Im Dezember 2019 erweiterte die OTS Praxisklinik ihr Leistungssprektrum um die hochauflösende 3-D-Diagnostik mit dem digitalen Volumentomographen (DVT) SCS MedSeries® H22.

Prof. Dr. med. Dieter Rixen berichtet von seinen Erfahrungen mit der eigenständigen 3-D-Schnittbildgebung

„Das SCS DVT stellt uns unmittelbar eine 3-D-Bildgebung mit hervorragender Bildqualität zur Verfügung, sodass wir dem Patienten eine direkte Diagnose geben können. Besonders bei der Frakturbeurteilung und Beurteilung des Durchbauungsgrades hilft uns das DVT sehr. Ingesamt sind wir mit unserer Entscheidung für das SCS DVT mehr als zufrieden, da wir damit nicht nur uns, sondern auch unseren Patienten wertvolle Zeit sparen und sie durch die DVT-Strahlenhygiene zusätzlich noch schützen.”

Prof. Dr. med. Dieter Rixen
OTS Praxisklinik
Ambulantes Operations Zentrum & Gelenk Zentrum Niederrhein
Clemensstraße 4
47608 Geldern
www.ots-praxisklinik.de

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

 

BMG: Zweiter Online-Austausch zum Thema Corona-Impfung

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn lädt zu einem zweiten Town-Hall-Meeting am 09.01.2021 zum Thema Corona-Schutzimpfung ein:

Bereits am 5. Dezember 2020 wurde mit dem Präsidenten des Robert Koch-Instituts, Professor Dr. Lothar H. Wieler, und dem Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts, Professor Dr. Klaus Cichutek, über Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung. Aufgrund der hohen Bedeutung des Themas sowie der Vielzahl an Fragen, die uns dazu erreichten, möchte das Bundesgesundheitsministerium den fachlichen Austausch nach Beginn der Verimpfung gerne fortsetzen:

Livestream „Ihre Fragen zur Corona-Schutzimpfung“
am Samstag, dem 9. Januar 2021, ab 14:00 Uhr
unter www.zusammengegencorona.de/live

Erneut werden Professor Dr. Wieler und Professor Dr. Cichutek teilnehmen.

Machen Sie mit: Bereits ab dem 5. Januar 2021 werden über die Webseite www.zusammengegencorona.de/live wieder Fragen und Beiträge gesammelt. Natürlich können Sie auch während der Veranstaltung live an der Diskussion über die Webseite teilnehmen.

Quelle: BMG