Alle Beiträge von Janosch Kuno

Weniger Bürokratie, mehr Zuwendung

Die Entbürokratisierung im Gesundheitswesen hat das Ziel, den Ärzten mehr Zeit für die Patientenversorgung zu geben und den administrativen Aufwand zu verringern.

Ein wesentlicher Schritt ist der Abbau unnötiger Dokumentationspflichten sowie die Harmonisierung von Abrechnungsregelungen. Dies betrifft insbesondere ambulante Operationen, bei denen die Bürokratie oft im Weg steht. Damit können Ärztinnen und Ärzte sich wieder stärker auf die Behandlung ihrer Patienten konzentrieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der sinnvolle Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). KI-Systeme können dabei helfen, die Bürokratie abzubauen, indem sie die Weitergabe und Analyse von Befunden und Berichten von vorher behandelnden Ärzten erleichtern. So wird der Informationsfluss verbessert und die Arbeitslast verringert.

Zusätzlich soll die Reduktion der Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes erfolgen. Hierbei werden die Bagatellgrenzen angehoben und es wird zu Stichprobenprüfungen übergegangen, anstatt jede einzelne Behandlung zu überprüfen. Dies beschleunigt den Prozess und entlastet die Ärzte. Nicht zuletzt wird die überbordende staatliche Kontrollbürokratie abgeschafft, um den Praxisalltag zu vereinfachen.

Insgesamt zielt die Entbürokratisierung darauf ab, den Fokus wieder auf die Patientenversorgung zu legen. Dadurch können Ärztinnen und Ärzte ihre Zeit und Energie für das einsetzen, was wirklich zählt: die Gesundheit und das Wohl ihrer Patienten.

Was der BVOU konkret von der nächsten Bundesregierung fordert

  • Konsequenter Abbau unnötiger Dokumentationspflichten und Harmonisierung von Abrechnungsregelungen in Klinik und Praxis (z.B. bei ambulanten Operationen), um Ärztinnen und Ärzte wieder stärker der Patientenversorgung zuzuführen.
  • Sinnvoller Einsatz von KI-Systemen zum Bürokratieabbau sowie zur Weitergabe und Analyse von Befunden und Berichten vorbehandelnder Ärzte
  • Reduktion der Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes durch Hebung der Bagatellgrenzen und Übergang zu Stichproben- statt Einzelfallprüfungen
  • Abschaffung der überbordenden staatlichen Kontrollbürokratie
  • Wertschätzung und Einbeziehung der ärztlichen Berufsverbände bei Gesetzesvorhaben sowie bei Ausgestaltung von Vergütungsregelungen und Qualitätssicherung

Deutschland kann Gesundheit! Positionspapier des BVOU zur Bundestagswahl 2025

Die neue Bundesregierung muss eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wirtschaftlich tragfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland sicherstellen und das deutsche Gesundheitssystem fit für die nächsten Jahrzehnte machen.

Vor diesem Hintergrund formuliert der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) zentrale Forderungen für mutige Reformen und wesentliche Maßnahmen, die eine neue Bundesregierung nach der Wahl angehen sollte. Dabei fokussieren wir einerseits auf generelle Reformen des Gesundheitssystems in den Bereichen Finanzierung, Versorgungssteuerung, Ambulantisierung und Entbürokratisierung und haben andererseits die besonderen Belange der Orthopädie und Unfallchirurgie im Auge sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung.

Ambulantisierung und vernetzte Versorgung

In der heutigen Gesundheitswelt wird es immer wichtiger, dass Behandlungen nicht nur im Krankenhaus stattfinden, sondern auch ambulant – also ohne langen Aufenthalt. Das hat viele Vorteile für Sie als Patient: kürzere Wartezeiten, weniger Stress und eine schnellere Rückkehr in den Alltag. Lassen Sie uns einen Blick darauf werfen, was das für Sie bedeutet.

Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung des Hybrid-DRG-Katalogs. Damit soll erreicht werden, daß alle Operationen, die ambulant durchgeführt werden können, auch ambulant durchgeführt werden. Das schließt die gleiche Bezahlung für die identische Leistungen in Klinik oder Praxis ein. Klingt logisch, ist aber im Deutschen Gesundheitssystem leider nicht die Realität.

Unser Ziel ist es, viel mehr Behandlungen ambulant durchzuführen. So findet es auch in den meisten anderen europäischen Ländern statt. Dazu gehört es, die Kalkulation der Behandlungspauschalen, sog. Hybrid-DRGs, neu und fair zu kalkulieren. Prinzip: Gleiches Geld für gleiche Leistung, unabhängig davon, ob sie in der Klinik oder in der Praxis erbracht wird.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sicherung des Belegarztwesens. Das bedeutet, dass niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte enger zusammenarbeiten. So können Sie sicher sein, dass alle Beteiligten über Ihren Gesundheitszustand informiert sind und die bestmögliche Behandlung bieten können. Dazu gehört auch die Berücksichtigung von Belegkliniken im Rahmen des geplanten Umbaus der Krankenhauslandschaft in den kommenden Jahren.

Um die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen medizinischen Einrichtungen zu verbessern, müssen digitale Prozesse nicht nur eingeführt, sondern aufeinander abgestimmt werden. Diese helfen dabei, Informationen schnell und einfach zwischen verschiedenen Einrichtungen und Sektoren des Gesundheitssystems (z.B. Praxen, Kliniken, Reha-Einrichtungen, Physiotherapeuten und Sanitätshäuser) auszutauschen. So wird Ihr Behandlungspfad effizienter und Doppeluntersuchungen oder die Gabe von unverträglichen Medikamenten werden vermieden.

Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen spezialisierten Zentren und lokalen Basishospitälern ist entscheidend, um die Akut- und Notfallversorgung in der Orthopädie und Unfallchirurgie zu gewährleisten. Das bedeutet, dass Sie im Notfall schnell die Hilfe bekommen, die Sie brauchen – egal wo Sie sind.

Zusammengefasst zielen Ambulantisierung und vernetzte Versorgung darauf ab, Ihnen eine bessere und schnellere medizinische Versorgung zu bieten. Durch diese Maßnahmen wird Ihre Gesundheit in den Mittelpunkt gerückt, und Sie können sicher sein, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.

Was der BVOU konkret von der nächsten Bundesregierung fordert

  • Ausweitung des Hybrid-DRG-Katalogs auf alle ambulantisierbaren Fälle (AOP-Katalog)
  • Faire Berücksichtigung der Sachkosten bei Hybrid-DRGs
  • Sicherung des Belegarztwesens / Consultant-Systems zur engen Kooperation von Niedergelassenen und Krankenhäusern
  • Umsetzung des Prinzips „ambulant vor stationär“
  • Erhalt einer wohnortnahen ärztlichen Versorgung auch in ländlichen Regionen durch gezielte Förderprogramme und flexible Modelle (z.B. überregionale und sektoren-übergreifende Kooperationsformen von Ärztenetzen aus Haus- und Fachärzten sowie Krankenhäusern)
  • Regionale Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen hochspezialisierten Zentren und lokalen Basishospitälern, um insbesondere die regionale Akut- und Notfallversorgung in Orthopädie und Unfallchirurgie sicherzustellen.
  • Einführung digital unterstützter, sektorenübergreifender Prozesse zur Optimierung von Organisation und Informationsfluss (elektronische Fallakten für die sektorübergreifende Versorgungspfade Praxis – Klinik – Reha – Physiotherapie – Sanitätshäuser)
  • Mehr Handlungsspielraum für die gemeinsamen Selbstverwaltungsgremien, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen und die regionale Vernetzung voranzutreiben

Was der BVOU schon beiträgt

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) begleitet das Thema Hybrid-DRG konstruktiv-kritisch seit über zwei Jahren. Unsere entsprechenden Konzeptionen, Berechnungen und ordnungspolitischen Vorschläge dazu sind als „Wiesbadener Modell“ veröffentlicht. Hier haben wir unter anderem für alle ambulant erbringbaren Leistungen in Orthopädie und Unfallchirurgie bereits transparent Preise kalkuliert.

Die Einführung dieses „großen Wurfs“ der Ambulantisierung in Orthopädie und Unfallchirurgie wäre primär kostenneutral umsetzbar gewesen. Dies wurde mit dem Gesundheitsministerium ausführlich diskutiert. Leider wurde bislang nur ein sehr schmaler Katalog eingeführt, der in unserem Fach ausschließlich Eingriffe am Vorfuß umfasst. Das ist viel zu wenig und weit von unserem Ziel entfernt, mit einem umfangreichen Katalog an Hybrid-DRGs an den Start zu gehen.

Deutschland kann Gesundheit! Positionspapier des BVOU zur Bundestagswahl 2025

Die neue Bundesregierung muss eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wirtschaftlich tragfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland sicherstellen und das deutsche Gesundheitssystem fit für die nächsten Jahrzehnte machen.

Vor diesem Hintergrund formuliert der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) zentrale Forderungen für mutige Reformen und wesentliche Maßnahmen, die eine neue Bundesregierung nach der Wahl angehen sollte. Dabei fokussieren wir einerseits auf generelle Reformen des Gesundheitssystems in den Bereichen Finanzierung, Versorgungssteuerung, Ambulantisierung und Entbürokratisierung und haben andererseits die besonderen Belange der Orthopädie und Unfallchirurgie im Auge sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung.

Finanzielle Reformen und gerechte Beiträge

Es ist eine Frage der Fairness, dass alle Ärzte – egal ob Haus- oder Facharzt – für die gleiche Leistung auch den gleichen Lohn erhalten. Das wird durch einen neuen, leistungsgerechten EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) und durch die Hybrid-DRGs bei ambulanten Operationen angestrebt. So wird sichergestellt, dass die Bezahlung fair und transparent ist.

Außerdem wird die Budgetierung für ärztliche Leistungen aufgehoben, was bedeutet, dass Ärzte mehr Freiraum haben, um sich um ihre Patienten zu kümmern, ohne sich um finanzielle Grenzen sorgen zu müssen. Aktuell ist es so, daß Ärzte, die ihr Quartalsbudget für die Behandlung von Kassenpatienten ausgeschöpft haben, die Behandlung weiterer Kassenpatienten nicht oder nur zu einem Bruchteil bezahlt bekommen. Das ist ein Grund, warum Kassenpatienten so lange auf Termine bei Fachärzten warten müssen.

Um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sichern, müssen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört die Reduzierung von Leistungen, die nichts mit der Gesundheitsversorgung zu tun haben.

Vorschläge, die zu einer immer weiteren Erhöhung der finanziellen Basis der Krankenversicherung führen, gibt es viele. Von der Reduktion der Umsatzsteuer auf Arzneimittel bis hin zu weiteren Steuern auf Zucker, Tabak und Alkohol. Allerdings führt mehr Geld im System nicht dazu, Prozesse effizienter zu gestalten und kritisch zu hinterfragen, welche Fremdleistungen nicht mehr durch die solidarisch finanzierte Krankenversicherung angeboten werden sollten.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die aktuell gültige GOÄ ist seit Jahrzehnten weder an den medizinischen Fortschritt, noch an Inflation und allgemeine Preissteigerungen angepaßt worden.

Damit die Kliniken auch in Zukunft gut ausgestattet sind, brauchen wir ausreichend Investitionsmittel. Das betrifft die moderne Ausstattung von OP-Sälen, moderne Medizintechnik bis hin zur Sanierung von Krankenhäusern sowie die Digitalisierung. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Versorgung erhalten.

Ein weiterer Punkt ist die Anpassung der Leistungsgruppen. Hierbei wird nicht nur die Menge der erbrachten Leistungen berücksichtigt, sondern auch die Qualifikation der Ärzte und die Spezialisierung der Einrichtungen. Das sorgt dafür, dass Sie immer die bestmögliche Behandlung bekommen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sicherung der Freiberuflichkeit und der Therapiefreiheit der Ärzte. Es ist entscheidend, dass die Kommerzialisierung des Arztberufs eingedämmt wird. Renditeerwartungen dürfen nicht ärztliche Therapieentscheidungen beeinflussen, weder in Kliniken noch in Praxen. So bleibt der Fokus auf dem Wohl der Patienten.

Last but not least ist es wichtig, dass die Tarifabschlüsse für Ärzte, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte vollständig refinanziert werden. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter im Gesundheitswesen fair bezahlt werden und gleichzeitig ein Krankenhaus dadurch nicht in finanzielle Schieflage gerät.

Was der BVOU konkret von der nächsten Bundesregierung fordert

  • Entbudgetierung aller haus- und fachärztlichen Leistungen in den Praxen. Das bedeutet, daß jede von Haus- und Facharztpraxen erbrachte Leistung auch voll bezahlt wird.
  • Bundesweit einheitliche Honorare in Euro für Haus- und Facharztpraxen
  • Gleicher Lohn für gleiche Leistung, egal ob diese in der Praxis oder Klinik erbracht wurde
  • Nachhaltige Finanzstabilität in der GKV durch Abschaffung versicherungsfremder Leistungen sowie die Senkung der Umsatzssteuer auf Arzneimittel
  • Zucker-, Tabak- und Alkoholsteuer führen Mittel in den Gesundheitsfonds ab
  • Ausreichende Investitionsmittel der Länder, um Klinikinfrastruktur (OP-Säle, Medizintechnik, Digitalisierung) auf hohem Standard zu halten.
  • Rasche Umsetzung der GOÄ-Reform und Sicherung der kontinuierlichen Fortschreibung
  • Wertschätzung qualitätsorientierter Behandlung statt bloßer Orientierung an Mengen durch Berücksichtigung von Zentren und Personenqualifikationen
  • Einführung und Finanzierung von Innovationen in den Versorgungsalltag
  • Sicherung der Freiberuflichkeit sowie der Therapiefreiheit und Unabhängigkeit des Arztes
  • Rückkehr zu einer vertrauten Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Gesundheits-berufen und Abschaffung der Misstrauensmentalität der vergangenen Jahre.
  • Eindämmung der fortschreitenden Kommerzialisierung des Arztberufes. Rendite-erwartungen dürfen ärztliche Therapieentscheidungen weder in der Klinik noch in der Praxis beeinflussen. Sie sind mit der freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit nicht vereinbar.
  • Vollständige Refinanzierung der Tarifabschlüsse aller im Gesundheitswesen tätigen Mitarbeiter, insbesondere von Ärzten, Pflegepersonal und MFA

Was der BVOU schon beiträgt

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) arbeitet aktiv an der Neugestaltung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit. Ebenso hat er umfangreiche Vorschläge und Kalkulationen zur fairen Gestaltung der Hybrid-DRG für die Bezahlung ambulanter Operationen in Klinik und Praxis vorgelegt.

In den Gremien der Selbstverwaltung, insbesondere in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, arbeitet der BVOU auf allen Ebenen an der Neugestaltung des EBM und weiterer Abrechnungsregeln aktiv mit.

Deutschland kann Gesundheit! Positionspapier des BVOU zur Bundestagswahl 2025

Die neue Bundesregierung muss eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wirtschaftlich tragfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland sicherstellen und das deutsche Gesundheitssystem fit für die nächsten Jahrzehnte machen.

Vor diesem Hintergrund formuliert der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) zentrale Forderungen für mutige Reformen und wesentliche Maßnahmen, die eine neue Bundesregierung nach der Wahl angehen sollte. Dabei fokussieren wir einerseits auf generelle Reformen des Gesundheitssystems in den Bereichen Finanzierung, Versorgungssteuerung, Ambulantisierung und Entbürokratisierung und haben andererseits die besonderen Belange der Orthopädie und Unfallchirurgie im Auge sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung.

Ärztlicher Nachwuchs und Zukunftssicherung

Um die Zukunft unseres Gesundheitssystems zu sichern, ist es wichtig, dass wir den ärztlichen Nachwuchs gezielt fördern. Hierzu gibt es einige spannende Ansätze, die das Medizinstudium und die Weiterbildung attraktiver gestalten sollen.

Ein zentraler Punkt ist die Schaffung von attraktiven Weiterbildungsbedingungen. Durch die Bildung von Weiterbildungsverbünden und die Entwicklung eines modernen, praxisnahen Curriculums wird der Weg zum Facharzt einfacher und interessanter.

Flexible Arbeitszeit- und Zulassungsmodelle sorgen dafür, dass junge Ärzte ihre Weiterbildung besser mit ihrem Privatleben in Einklang bringen können.

Finanzielle Unterstützung spielt ebenfalls eine große Rolle. Kliniken mit einem orthopädischen Lehrstuhl sollen die nötigen Leistungsgruppen erhalten, um diie vollständige Facharzt- und Zusatzweiterbildun zu ermöglichen.

Außerdem sollte die Facharztweiterbildung in der Praxis ähnlich wie in der Allgemeinmedizin gefördert. Dort werden die Lohnkosten von der Kassenärztlichen Vereinigung übernommen. Zusätzlich könnte das Budget für jeden Assistenzarzt, der in einer Praxis weitergebildet wird, um 25% erhöht werden. Somit würden die Leistungen der jungen Ärzte zumindest partiell bezahlt und sie können wiederum vom Praxisinhaber bezahlt werden.

Mit diesen Maßnahmen schaffen wir nicht nur ein attraktives Umfeld für angehende Ärzte, sondern stellen auch sicher, dass die Qualität der medizinischen Versorgung in Zukunft hoch bleibt.

Was der BVOU konkret von der nächsten Bundesregierung fordert

  • Schaffung attraktiver Weiterbildungsbedingungen (Mentoring, Weiterbildungsverbünde) und eine moderne, praxisnahe Curriculums-Gestaltung.
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle, Teilzeitoptionen und Jobsharing-Konzepten in Klinik und Praxis.
  • Finanzielle Förderung der Facharztweiterbildung in der Praxis analog der Förderung in der Allgemeinmedizin sowie durch Anhebung der Budgets um 25% pro Assistenzarzt
  • Finanzielle Förderung der Facharztweiterbildung durch Zuschläge bei DRGs und Hybrid DRGs, die nachweislich unter Einbindung von Ärzten in Weiterbildung erbracht werden
  • Attraktive Karrieremodelle, angemessene Vergütung und Wertschätzung aller Berufsgruppen im Klinik- und Praxisumfeld, um Personalengpässe zu entschärfen.

Was der BVOU schon beiträgt

Das Junge Forum O und U ist die Interessensvertretung junger Ärztinnen und Ärzte des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Medizinstudierender, die sich für das Fach O und U interessieren. Es wird gemeinsam vom Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) getragen.

Der BVOU engagiert sich außerdem in der Weiterentwicklung der Weiterbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie und unterstützt die Weiterbildung in der ambulanten Versorgung. Dazu entwickelt er Musterverträge und zeigt Best-Practice-Beispiele auf.

Deutschland kann Gesundheit! Positionspapier des BVOU zur Bundestagswahl 2025

Die neue Bundesregierung muss eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wirtschaftlich tragfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland sicherstellen und das deutsche Gesundheitssystem fit für die nächsten Jahrzehnte machen.

Vor diesem Hintergrund formuliert der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) zentrale Forderungen für mutige Reformen und wesentliche Maßnahmen, die eine neue Bundesregierung nach der Wahl angehen sollte. Dabei fokussieren wir einerseits auf generelle Reformen des Gesundheitssystems in den Bereichen Finanzierung, Versorgungssteuerung, Ambulantisierung und Entbürokratisierung und haben andererseits die besonderen Belange der Orthopädie und Unfallchirurgie im Auge sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung.

„Die Handchirurgie“: Ein sehr gutes Nachschlagewerk auf allen Ausbildungsebenen

Nach zehn Jahren erscheint die zweite Auflage von „Die Handchirurgie“, erneut publiziert durch Urban & Fischer/Elsevier.

Das Buch, herausgegeben durch M. Sauerbier, A. Eisenschenk, H. Krimmer und M. F. Langer bietet neben spannenden Inhalten auch QR-Codes zur Wiedergabe von Videos.

Die zweite Auflage von „Die Handchirurgie“ ist in acht Kapitel unterteilt und insgesamt haben 74 Autoren aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, sowie Spanien an dem Buch mitgewirkt.

Im Vergleich zur ersten Ausgabe, ist es bei größerer Seitenzahl und mehr Inhalt deutlich kompakter, was die Nutzung im klinischen Alltag praktikabler gestaltet.

Während einige Kapitel der ersten Auflage sehr ähnlich sind, haben neue Themen ihr eigenes Unterkapitel bekommen (wie bspw. die „Wide awake-Anästhesie“), was deren klinische Bedeutung unterstreicht. Weiterhin entsteht der Eindruck, dass Tabellen anschaulichen Bildern gewichen sind und somit die Thematik praxisnaher vermittelt wird.

Das Buch beginnt mit dem Kapitel „Über den richtigen Gebrauch der Fachsprache in der Handchirurgie“ und weist, bevor handchirurgische Inhalte vermittelt werden, auf Fehlannahmen in der Fachsprache hin. Der Leser hört beim Lesen die Stimme des Chefarztes, wie die Nomenklatur besser bzw. korrekt verwendet werden kann.

Es schließt sich das Kapitel „Grundlagen der Handchirurgie“ an, in dem kurz und knapp ein Überblick über die wichtigsten Inhalte des ärztlichen Arbeitens in der Handchirurgie gegeben wird (bspw. „Anamneseerhebungsbogen“, körperliche Untersuchung, Hilfestellung für die Erstellung von Gutachten). Somit kommt diesem Kapitel eine hohe klinische Relevanz, gerade für Berufseinsteiger, zu.

Schon zu Beginn fällt auf, dass das Buch sehr anschaulich gestaltet ist. Der beschriebene Sachverhalt wird mittels klinischen und radiologischen Bildern, sowie sehr realistischen Skizzierungen dem Leser sehr verständlich vermittelt. Weiterhin strukturiert es Pathologien und stellt diese möglichst übersichtlich dar (bspw. Kapitel „Eingriffe an Nerven“: Höhe der Schädigung und klinisches Bild).

Ab dem sich anschließenden Kapitel „Eingriffe an der Hand“ ist die Darstellung der Informationen deutlich detaillierter, was sich im weiteren Buch fortsetzt. Daher ist das Buch nicht nur für den Berufsanfänger geeignet, sondern begleitet auch über die Weiterbildungszeit hinaus.

Die Struktur der einzelnen Kapitel orientiert sich sehr stark an dem klinischen Ablauf und bietet somit eine gute Orientierung für die Praxis.

Interessant hier ist, dass nach der Darstellung der unterschiedlichen Therapieoptionen die bevorzugten Methoden der Autoren erläutert werden, was bei der eigenen Entscheidungsfindung helfen kann.

Ungewöhnlich, jedoch gerade für den Berufsanfänger sehr lehrreich ist außerdem die Darstellung von unpassenden Therapien („Wie es nicht gemacht wird“) und die explizite Erwähnung von Begleitverletzungen, sowie Hinweise für die chirurgische Aufklärung. Das Buch endet mit einem Kapitel über „Handrehabilitation“ und beschreibt an anschaulichen Bildern die Möglichkeiten der Behandlungsmethoden und orthopädietechnischen Versorgungen der Hand.

Zusammengefasst handelt es sich bei der zweiten Auflage von „Die Handchirurgie“ um ein sehr anschauliches und praxisrelevantes Buch, welches ein sehr gutes Nachschlagewerk auf allen Ausbildungsebenen ist. Aus diesem Grund ist es sehr zu empfehlen.

Dr. med. Katharina Dinter
Klinik für Unfall­chirurgie und Orthopädie
BG Unfallklinik Frankfurt am Main

 

 

 

Meldepflicht beim Implantatregister Deutschland (IRD)

Seit dem 01.01.2025 befindet sich das Implantateregister Deutschland (IRD) offiziell im Regelbetrieb. Damit sind vor allem Gesundheitseinrichtungen in der Orthopädie und Unfallchirurgie verpflichtet, bestimmte Implantate und den Eingriff betreffende Informationen zu melden. Insbesondere Endoprothesen für Hüfte und Knie fallen hierunter.

Wer muss melden?

Meldepflichtig sind alle Gesundheitseinrichtungen, in denen implantatbezogene Maßnahmen (Implantation, Wechsel, Entfernung) durchgeführt werden. Dazu zählen Kliniken und Praxen, einschließlich Belegärzte. Wichtig ist, dass die Gesundheitseinrichtung die Maßnahme meldet, in der der Eingriff stattfand, nicht der einzelne Operateur.

Vor der ersten Meldung muss sich jede Gesundheitseinrichtung einmalig beim Implantatregister registrieren. Die Registrierung erfolgt zur einfachen Legitimation über die Telematikinfrastruktur.

Welche Fristen sind einzuhalten?

Jede implantatbezogene Maßnahme ist spätestens 6 Monate nach Entlassung des Patienten zu melden. Die Gesundheitseinrichtung erhält eine Meldebestätigung, die sie mit der Abrechnung an die Krankenkasse des behandelten Patienten weiterleiten muss. Die Kasse entscheidet dann, ob das Implantat fristgerecht gemeldet wurde. Ist dies nicht der Fall, hat die Kasse den Erlös um 100 € pro Fall zu reduzieren. Da die Rechnungslegung gegenüber den Kassen in der Regel sehr viel früher erfolgt, muss auch die Implantatmeldung entsprechend frühzeitig erfolgen.

In der Startphase bis 30.06.2025 erfolgt noch keine Sanktionierung, danach greift die Vergütungsminderung um 100 € bei nicht fristgerecht erfolgter Implantatmeldung.

Welche Daten müssen gemeldet werden?

Gesundheitseinrichtungen haben patientenidentifizierende Daten an die Vertrauensstelle sowie medizinische Daten zum Eingriff an die Registerstelle zu übermitteln. Eine Meldung umfasst typischerweise Angaben zum betroffenen Implantat (z. B. Typ, Hersteller, Chargennummer), zum Patienten (anonymisiert) sowie zum Eingriff selbst.

Zusätzlich bietet das IRD eine Produktdatenbank für Endoprothesen, über welche die relevanten Implantatdetails verfügbar gemacht und abgeglichen werden können. Zu diesem Zweck gibt es sowohl ein Onlineformular zur Selbstregistrierung als auch technische Schnittstellen, die in bestehende EDV-Systeme (z. B. Krankenhausinformationssysteme) integriert werden können.

Wie erfolgt die Meldung?

Die Daten werden zweigeteilt übermittelt: Personenbezogene Daten gehen an die Vertrauensstelle beim Robert-Koch-Institut, während medizinische Daten (z. B. zum Implantat und Eingriff) an die Registerstelle beim Bundesgesundheitsministerium gehen.

Für beide Stellen steht eine gemeinsame Meldeinfrastruktur zur Verfügung, die entweder online oder über entsprechende Software-Schnittstellen zugänglich ist. In der Regel sollte die Meldung nach einmaliger Registrierung und Installation über die EDV-Systeme der Gesundheitseinrichtung automatisch online erfolgen.

Nach erfolgreichem Datentransfer erhält die Praxis bzw. Klinik am Folgetag eine Meldebestätigung, die mit der Rechnung beim Kostenträger des Patienten einzureichen ist.

Unterschied von Kassen- und Privatpatienten

Generell erfolgt die Meldung unabhängig davon, ob es sich um gesetzlich oder privat Versicherte bzw. Selbstzahlende handelt. Die gleichen Meldepflichten gelten für alle Patientengruppen.

Aufklärung der Patienten

Patientinnen und Patienten müssen über die Meldung ihrer Daten aufgeklärt werden. Für die Aufklärung steht unter anderem eine allgemeine Patienteninformation (z. B. DIN-A4-Informationsblatt, Version 1.2 Stand Juli 2024) zur Verfügung, siehe Download unten. Diese enthält Informationen zum Zweck des Registers, zum Datenschutz sowie zu den Rechten der Patienten.

Konsequenzen und Sanktionen

Orthopäden und Unfallchirurgen sollten die Meldepflichten unbedingt beachten, da bei Verstößen Sanktionen drohen. Unter anderem kann eine Vergütungsminderung von 100 € pro Behandlungsfall verhängt werden, wenn den Meldepflichten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird.

Darüber hinaus sehen das Implantateregistergesetz (IRegG) und weitere Verordnungen (z. B. IRegBV, IRegGebV) Handlungspflichten und mögliche Maßnahmen bei Nichteinhaltung vor. Um diese Risiken zu minimieren, empfiehlt es sich, die entsprechenden Meldeverfahren, IT-Schnittstellen und Aufklärungsbögen rechtzeitig in den Praxis- bzw. Klinikalltag zu integrieren.

Damit sind Orthopäden und Unfallchirurgen ab sofort verpflichtet, alle relevanten Implantatverfahren (Implantation, Wechsel, Entfernung) lückenlos zu dokumentieren und an das IRD weiterzuleiten. Eine sorgfältige Umsetzung der Meldepflicht dient nicht nur der Gesetzeskonformität, sondern trägt auch zu einer verbesserten Patientensicherheit und Versorgungsqualität bei.

Weiterhin Meldung ans EPRD

Die Meldung an das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) ist aus mehreren Gründen wichtig und reicht nicht aus, wenn nur an das Implantateregister Deutschland (IRD) gemeldet wird:

  1. Umfassende Datenanalyse: Das EPRD verknüpft systematisch Routinedaten mit neuen Informationen über den Einbau künstlicher Hüft- und Kniegelenke. Diese umfassende Datenanalyse ermöglicht eine detaillierte Auswertung der Qualität der Implantate und der medizinischen Behandlung.
  2. Qualitätsverbesserung: Das EPRD hat sich zum Ziel gesetzt, die Sicherheit und Qualität von Implantaten sowie die medizinische Versorgung zu verbessern 
    Durch die Meldung an das EPRD können wertvolle Informationen zur Performance der Implantate gesammelt werden, die für die kontinuierliche Verbesserung der Behandlung entscheidend sind.
  3. Langfristige Nachverfolgbarkeit: Das EPRD verfolgt endoprothetische Eingriffe über einen längeren Zeitraum und hat bereits Millionen von Operationen erfasst. Diese langfristige Nachverfolgbarkeit ist entscheidend, um Trends und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

Insgesamt ist die Meldung an das EPRD unerlässlich, um eine umfassende und qualitativ hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen.

Dr. Jörg Ansorg
Geschäftsführer BVOU

 

Zurück an die Weltspitze, trotz Knieprothese?

Lindsey Vonn wagt mit 40 Jahren und nach einer robotisch-assistierten Teil-Kniegelenkersatz-OP das Comeback in den Skizirkus. Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) beleuchtet zusammen mit einem führenden Experten im Bereich der Knieendoprothetik, wie Athleten und Amateursportler von diesem neuen High-Tech-Operationsverfahren profitieren können, wann eine Operation sinnvoll ist und gibt Antworten zu Chancen und Risiken nach einem Teilgelenkersatz am Kniegelenk.

Teil- versus Vollgelenkersatz

Lindsey Vonn, die zahlreiche Medaillen in ihrer Karriere gewonnen hat, musste aufgrund von Verletzungen eine Teilgelenkersatz-OP (Teilendoprothese) vornehmen lassen. Bei diesem Verfahren werden nur geschädigte Gelenkflächen ersetzt, während alle Bänder im und um das Kniegelenk erhalten bleiben. Prof. Tobias Renkawitz, Ärztlicher Direktor der Klinik für Orthopädie der Universität Regensburg und BVOU-Vizepräsident, erklärt: „Oftmals sind nicht alle drei Anteile des Kniegelenks durch Arthrose oder Verletzungen beschädigt. Dann ist ein Teilgelenkersatz möglich. Für die Diagnosestellung ob und inwiefern ein derartiges System infrage kommt, braucht man allerdings Erfahrung und auch für die Operation ebenso große Expertise. Der Vorteil beim Teilersatz ist zusätzlich, dass die Kniegelenksbeweglichkeit nach der Operation besser erhalten bleibt, zusammen mit spezieller Fast-Track-Endoprothetik kommen Patienten dadurch wieder schnell auf die Beine.

Robotik in der Kniechirurgie

Die Integration von Robotik in der Knieendoprothetik hat die Präzision des Eingriffs erheblich verbessert. Moderne navigationsgestützte Systeme ermöglichen eine exakte Umsetzung der Operationsplanung. „Beim Kniegelenkersatz kommt es auf eine personalisierte Operationstechnik an. Es ist daher kein Zufall, dass die Operation der Spitzenathletin Lindsey Vonn in den USA robotisch assistiert durchgeführt wurde. Schon mit der Navigation ohne Robotik konnten wir für unsere Patienten sehr gute Ergebnisse erzielen, mit der Weiterentwicklung zur robotischen Chirurgie haben wir nun eine neue Tür aufgestoßen“, so Prof. Renkawitz.

Profisport und Knieprothesen

Kunstgelenke sind nicht für die Belastung des Profisports konzipiert. Das Beispiel von Lindsey Vonn zeigt, dass durch personalisierte Operationstechnik, intensive Rehabilitation und Anpassung des Trainings sportliche Leistungsfähigkeit auch auf hohem Niveau möglich ist. Die Entwicklungen beim Teilkniegelenkersatz sowie der Einsatz von Robotik eröffnen neue Perspektiven für aktive Patienten. „Eine Knieprothese sollte grundsätzlich der letzte Schritt sein, auch bei Athleten. Davor sollten alle konservativen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Beim Hochleistungssport mit einem Kunstgelenk sind wir zudem in einem kritischen Bereich außerhalb der empfohlenen Belastung“, erklärt Prof. Renkawitz.

Der BVOU hat eine fünf-Punkte-Empfehlung für einen Kniegelenkersatz bei aktiven Patienten entwickelt:

  1. Konservativ vor operativ: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die passenden konservativen Behandlungsoptionen wie Krankengymnastik, Aqua-Übungen, entzündungshemmende Medikamente und Einlagen. Die Operation sollte immer der letzte Schritt sein!
  2. „Better in better out“: Bereiten Sie sich gezielt mit einer „Prähabilitation“ auf den Eingriff vor. Führen Sie die Übungen dabei immer so aus, dass Sie keine Schmerzen haben.
  3. Spezialisierung suchen: Eine Operation in spezialisierten Endoprothesenzentren erfolgt unter definierten Qualitätskriterien
  4. Risiken vermeiden: Ein schlecht eingestellter Zuckerwert bei Diabetikern oder entzündete Stellen im Körper erhöhen das Risiko beim Einsetzen eines Kunstgelenks.
  5. In Bewegung bleiben: Mit einem Kunstgelenk sind Sportarten wie Schwimmen, Radfahren, Nordic Walking empfohlen. Vermeiden Sie Sportarten mit Sturzgefahr sowie stoß- und schockartigen Belastungen.

Über den BVOU:
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Zur Person:
Universitätsprofessor Dr. Tobias Renkawitz gilt als führender Experte auf dem Gebiet der computer-assistierten, personalisierten Endoprothetik. Patienten, die ein künstliches Hüft-/Kniegelenk oder eine komplexe Wechseloperation benötigen, profitieren von seiner großen Erfahrung mit internationalem Renommee. Er ist Vizepräsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) sowie Leiter der Arbeitsgemeinschaft für evidenzbasierte Medizin der DGOU und setzt sich dafür ein, dass nützliche Forschungsergebnisse in die medizinische Praxis Eingang finden. Internationale Fachgesellschaften zeichneten ihn mit hochrangigen Preisen aus. Seine Operationsmethoden setzen einen neuen Standard, da sie für Schmerzfreiheit und eine schnelle Rückkehr in den Alltag sorgen.

https://shorturl.at/bdi20

OrthoCast – Der Orthinform Podcast: Orthopädische Präzision im Zeitalter von Robotik und Künstlicher Intelligenz (mit Prof. Dr. Tobias Renkawitz)
Link zum Podcast

Für weitere Informationen oder um ein Interview zu arrangieren, wenden Sie sich bitte an:

Pressekontakt:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106 – 108
10623 Berlin
presse@bvou.net

„Perspektive DVT“ – Erleben Sie die SCS Bildgebung live

Sie möchten sich ein eigenes Bild von der SCS Bildgebung machen? Nutzen Sie auch im neuen Jahr die Gelegenheit und entdecken Sie die Win-Win-Win-Situation für Ihre Patienten, Ihre Praxis und Sie als behandelnden Arzt.

Unsere erfahrenen Mentoren öffnen Ihre Türen und laden Sie herzlich zu einem persönlichen Erfahrungsaustausch ein. So gewinnen Sie wertvolle Einblicke in die tägliche Nutzung im Rahmen konservativer als auch operativer Patientenversorgung. Lassen Sie sich vor Ort vom Mehrwert und der Relevanz der eigenständigen 3-D-Diagnostik überzeugen.

Gerne vermitteln wir Ihnen einen Hospitationsstandort in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.

Aktive Bewegungsschiene nach Kreuzbandriss wird keine ambulante Kassenleistung

Kreuzbandrisse stellen die häufigste klinisch relevante Verletzung des Kniegelenks dar. Nach der Operation wird mit Physiotherapie versucht, die Beweglichkeit des Knies möglichst gut wiederherzustellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach Auswertung der aktuellen Studienlage keine Belege dafür gefunden, dass ein zusätzliches häusliches Training mit einer aktiven Bewegungsschiene (CAM-Schiene) medizinisch sinnvoll ist. Die Leistung kann deshalb in der vertragsärztlichen Versorgung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht oder veranlasst werden.

Dazu Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: „Für die Anwendung einer aktiven Bewegungsschiene zu Hause konnte kein medizinischer Nutzen nachgewiesen werden, deshalb wird sie auch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Krankenhaus haben wir eine andere Situation: Hier wird die Schiene unter unmittelbarer ärztlicher und physiotherapeutischer Aufsicht und Kontrolle eingesetzt. Sie kann im Zusammenhang mit einer konservativen oder operativen Versorgung von Kreuzbandrupturen weiterhin eingesetzt werden, um die Gelenkbeweglichkeit frühzeitig zu erhalten oder herzustellen.“

Hintergrund: Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Im Rahmen eines strukturierten Bewertungsverfahrens überprüft der G-BA, ob Methoden oder Leistungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in der vertragsärztlichen und/oder stationären Versorgung erforderlich sind.

Quelle: G-BA

Wahlkampf 2025: Das bieten die Parteien

Ende Februar ist es so weit: Deutschland wählt eine neue Regierung. Wie es künftig um eure Arbeit steht und was die Parteiprogramme für die Medizin bereithalten, hat Richard Hill von DocCheck zusammengefasst.

Der Gesundheitssektor hat vermutlich mehr Baustellen als das Jahr Tage hat. Von Krankenhausreform, Ambulantisierung, Finanzierungsreformen für so ziemlich jeden Gesundheitsberuf, Sicherstellung der GKV-Finanzen, Fragen der Forschung und Arzneimittelversorgung bis zu konkreten Änderungen innerhalb der einzelnen medizinischen Fachbereiche.

Auch wenn Gesundheitspolitik im aktuellen Wahlkampf noch keinen zentralen Platz eingenommen hat, haben die Parteien den Sektor mit unterschiedlichen Schwerpunkten auf dem Schirm. Die folgenden Zusammenfassungen der Wahlprogramme beziehen sich auf die aktuellen Versionen. Einige Parteien haben bisher noch kein finales Programm. Die ausführlichen Programme zu den Stichpunkten sind hinter den Parteinamen verlinkt.

SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands 

  • Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung 
  • Versicherungsfremde Leistungen sollen verstärkt durch staatliche Mittel finanziert werden 
  • Entbudgetierung von Hausärzten 
  • Erleichterte Gründung kommunaler MVZ 
  • Einführung von Advanced Practice Nurses und Gemeindeschwestern 
  • Notfallversorgung und Rettungsdienste stärker vernetzen 
  • Termingarantie der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen einführen 
  • Gesundheitsdienstleister stärken durch den Ausbau von Telemedizin und Telepharmazie 
  • ePA ausbauen und digitalisierten Datenaustausch stärken 
  • Produktion von Arzneimitteln in Deutschland/Europa verbessern 
  • Prävention psychischer Erkrankungen in den Fokus rücken und Therapieplatz-Angebote steigern

 

Bündnis 90 / Die Grünen

  • Unterschiede von gesetzlich und privat Versicherten verringern 
  • Programme wie Gemeindegesundheitspfleger und „Medizin auf Rädern“ für ländliche Räume 
  • Kapitaleinnahmen sollen zur Finanzierung des Gesundheits- und Pflegesystems herangezogen werden 
  • Notfallversorgung, Rettungsdienst und die Finanzierung der Apotheken reformieren 
  • Verteilung von niedergelassenen Ärzten enger mit der Krankenhausplanung der Länder verknüpfen 
  • Bestehende Trennung der Finanzierungssysteme von ambulanter und stationärer Versorgung überwinden   
  • Sprechstundenanteil für gesetzlich Versicherte erhöhen 
  • Private Kassen zur Krankenhausfinanzierung bringen 
  • Pflege stärken durch: Umsetzung höherer Personalschlüssel, bessere Aufstiegschancen und Ausbildungsbedingungen, Angebote im Quartier etablieren. 
  • Einfluss von Finanzinvestoren auf Gesundheits- und Pflegeversorgung begrenzen 

 

Christlich Demokratische Union – CDU/CSU

  • Duales System der gesetzlichen und privaten Kassen beibehalten 
  • Wettbewerb der Krankenkassen stärken 
  • Planungshoheit der Länder in Krankenhausversorgung garantieren 
  • Notfallversorgung und Rettungsdienste stärken – verbunden mit dem Katastrophenschutz  
  • Haus- und Kinderärzte stärken durch bessere eigene Steuerung der Patienten
  • Frauenheilkunde verbessern in Sachen Prävention, Entstehung, Diagnose, Therapie und der Erforschung von Erkrankungen
  • Engpässe bei Arzneimitteln und Medizinprodukten abbauen, Standort- und Wettbewerbsbedingungen verbessern und die Entwicklung neuer Produkte erleichtern   
  • Digitale Gesundheitsanwendungen, ePA und KI in Einklang mit Datenschutz bringen und ausbauen 
  • Pflege stärken durch: attraktive Arbeitsbedingungen wie planbare Einsatzzeiten und Springerpools zum Abfedern von Belastungsspitzen, Aufstiegsmöglichkeiten, neue Berufsbilder und Anwerbungen im Ausland 

 

Freie Demokratische Partei – FDP

  • Digitalisierung im Gesundheitswesen und Verwaltung durch Gesundheits-Apps, Telemedizin und Wearables 
  • Ambulante Versorgung durch Primärarztsystem stärken 
  • Krankenhäuser, Ärzte und Rettungsdienst in Notfallreform vernetzen 
  • Krankenkassen ermöglichen, für Versicherte, die Vorsorge betreiben, einen reduzierten Zusatzbeitrag einzuführen
  • alle Leistungsausweitungen der letzten zehn Jahre einem Evidenz-, Effizienz- und Wirtschaftlichkeitscheck unterziehen 
  • Arzneimittelstandort Deutschland stärken: Zulassungsverfahren beschleunigen, Regeln der Nutzenbewertung und der Preisverhandlungen prüfen. Bei Therapieerfolg besonders vergüten 
  • Corona-Maßnahmen kritisch aufarbeiten 
  • Pflegekräfte im In- und Ausland anwerben, Anerkennungsverfahren vereinfachen 
  • Pflegeversicherung durch eine kapitalgedeckte Komponente stabilisieren

 

Alternative für Deutschland – AfD

  • Vollständige Abschaffung von Fallpauschalen. Zurück zu individuellen Budgetvereinbarungen 
  • gestaffelte Bonus- bzw. Rückvergütungssysteme, um Bagatellbehandlungen einzudämmen 
  • Fokussierung und Vorrang von Personal mit deutscher Staatsangehörigkeit 
  • Ablehnung von Pflegekammern, Finanzierung des notwendigen „Personalaufwuchses“ 
  • Entlastung des Gesundheitssystems durch Subventions-Aus für erneuerbare Energien 
  • Weitestgehende Einschränkung von Schwangerschaftsabbrüchen. Pubertätsblocker und nicht medizinisch indizierte Eingriffe zur Änderung des Geschlechts verbieten 
  • Nachbesserung des deutschen Heilpraktikergesetzes 
  • Ablehnung einer zentralen Datenbank zur Speicherung von Patientendaten 
  • Austritt aus der WHO, wenn Finanzierung und Pandemievertrag nicht rückgängig gemacht werden
  • Gesetze in Zusammenhang mit Corona prüfen und streichen

 

Die Linke

  • Abschaffung der Zusatzbeiträge und eine stärkere Finanzierung des Gesundheitssystems durch Steuermittel 
  • Krankenhäuser sollen in öffentliche Hand 
  • Schaffung einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung 
  • Fallpauschalen vollständig abschaffen 
  • Reform der Bedarfsplanung für vertragspsychotherapeutische Kassensitze 
  • Befugnisse der Heilberufe (Apotheker, Pflege, Therapeuten, Notfallsanitäter, Hebammen) ausweiten 
  • Einfluss der Pharmakonzerne zurückdrängen. Öffentliche Kontrolle über Arzneimittelforschung. Preise EU-weit vereinheitlichen 
  • Werbe- und Sponsoring-Verbot für Tabak, Alkohol, andere Drogen sowie Glücksspielangebote einführen

 

Bündnis Sahra Wagenknecht – BSW 

  • staatliche „Infrastruktur-Garantie“ für Gesundheit 
  • Zusatzbeiträge abschaffen und die Gesundheitsversorgung stärker staatlich finanzieren 
  • Bürgerversicherung für Gesundheit und Pflege, in die alle Bürger mit ihren Einkommen einzahlen 
  • Zahnersatz und Sehhilfen vollständig in den Leistungskatalog der gesetzlichen Gesundheitsabsicherung zurückholen 
  • Krankenhausreform rückgängig machen 
  • Investoren in Praxen und Kliniken stoppen 
  • Bessere Vergütung für Hausärzte 
  • Pflegevollversicherung, die überwiegend mit Steuermitteln finanziert wird 
  • Medizinstudienplätze schaffen, mehr Pflegepersonal ausbilden und bessere Bezahlung 

 

Quelle: https://www.doccheck.com/de/detail/articles/50195-wahlkampf-2025-das-bieten-die-parteien