Stellen Sie sich vor, Sie könnten diagnostisch hochwertige 3-D-Schnittbilder in Sekundenschnelle erhalten und Ihren Patienten weitere Terminketten ersparen.
Lassen Sie sich vom 17. bis 18. Januar 2025 live vor Ort auf den Freiburger Knorpeltagen 2025 von den Vorteilen der SCS Bildgebung inspirieren.
Fertigen Sie multiplanare Aufnahmen sowohl entlastet als auch unter natürlicher Körperbelastung an und erzielen Sie hochauflösende, planungssichere 3-D-Schnittbildergebnisse, die mit einer minimalen Strahlenbelastung erstellt werden.
Unser Team beantwortet Ihnen gerne alle Fragen rund um die medizinischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte der eigenständigen 3-D-Diagnostik für die O&U. Wir freuen uns, Ihnen die Möglichkeiten unserer Lösung zu zeigen, die sowohl praktisch als auch wirtschaftlich überzeugen.
Sie können gerne schon vorab einen Termin für eine persönliche Beratung während des Kongresses buchen. Wir sind schon gespannt auf ein persönliches Kennenlernen und auf tiefgreifende, interessante Gespräche.
Schreiben Sie uns hierzu eine E-Mail an beratung@myscs.com oder füllen Sie das Kontaktformular aus.
die Artikel im aktuellen Infobrief repräsentieren das aktuelle Wissen zur Prävention und Therapie der Arthrose. Allerdings fehlt es nach wie vor an einer kurativen Behandlung. Alle Strategien – angefangen bei den physiotherapeutischen Therapieverfahren über die medikamentöse Behandlung bis zum Gelenkersatz – dienen der Schmerzlinderung und der Verbesserung der Gelenkfunktion. Keine Therapie setzt an den molekularen Ursachen der Gelenkdestruktion an.
Wird es bald eine solche Therapie geben? Viele Erwartungen ruhen auf Big Data und KI. Sie helfen, Risikogene zu erkennen, die Ätiopathogenese der Arthrose besser zu verstehen und mögliche Zielstrukturen für die Arzneimittelentwicklung zu priorisieren. Verschiedene Studien untersuchen auch die Wirkung kleiner Ribonukleinsäuren, sogenannter microRNAs. Für deren Entdeckung gab es in diesem Jahr den Nobelpreis für Medizin. Zu einigen identifizierten Risikogenen existieren bereits zugelassene oder in Entwicklung befindliche Wirkstoffe, die sich möglicherweise für die Behandlung der Arthrose eignen (doi.org/10.1016/j.joca.2021.03.002).
Interessant sind auch die beim DKOU diskutierten Ergebnisse zum GLP-1-Rezeptoragonisten Semaglutid. Dieser Wirkstoff war zunächst nur ein Medikament gegen Typ 2-Diabetes. Doch dann purzelten mit dem unter dem Handelsnamen Ozempic® zugelassenen Semaglutid auch die Pfunde. Eine Studie von Henning Bliddal und seinen Kollegen im New England Journal of Medicine zeigt jetzt, dass Patientinnen und Patienten mit Gonarthrose und Adipositas mit einer wöchentlichen Dosis an Semaglutid nicht nur ihr Körpergewicht reduzieren, sondern auch ihre Knieschmerzen (DOI: 10.1056/NEJMoa2403664). Der Wirkstoff könnte deshalb möglicherweise auch als Therapie gegen Arthrose oder sogar als Prävention in Frage kommen.
Der Virchowbund hat ein Sofortprogramm für die ersten hundert Tage einer neuen Bundesregierung erstellt. Es beinhaltet in vier ersten Gesetzesvorhaben die notwendigen Maßnahmen, dringende Strukturveränderungen einzuleiten und die ersten Schritte dafür vorzubereiten.
„Es ist vor allem erforderlich, den Akteuren und Leistungsträgern im System schnellstmöglich das Zeichen zu geben: Es geht voran! Mit vier ersten Gesetzesmaßnahmen muss eine neue Bundesregierung schnellstmöglich den Schalter umlegen und verhindern, dass noch mehr Praxisärzte vorzeitig in den Ruhestand gehen. Wir können auf keinen einzigen Arzt verzichten. Im Gegenteil: Es muss alles getan werden, damit möglichst viele länger arbeiten“, betont der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Dr. Dirk Heinrich.
Zunächst müssen nach Auffassung des Virchowbundes eine Bestandsaufnahme zu den Finanzen und erste Stabilisierungsmaßnahmen in einem Vorschaltgesetz erfolgen. Dann ist ein Praxisstärkungsgesetz erforderlich, um den Akteuren in der ambulanten Versorgung Zuversicht, wirtschaftliche Stabilität und Planungssicherheit zu geben. Der ambulante Bereich ist das Rückgrat der Versorgung: Das zeigte sich nicht zuletzt in der Corona-Pandemie, als 19 von 20 Corona-Patienten im ambulanten Bereich behandelt wurden und dadurch die Krankenhäuser vor der Überlastung geschützt waren.
Als drittes Gesetz müssen dringende und überfällige Strukturveränderungen in der Versorgung angegangen werden. Das heißt zuallererst, die Potentiale der Ambulantisierung auszuschöpfen, Schritte hin zu einer besseren Patientensteuerung einzuleiten und die Digitalisierung sinnvoll umzusetzen.
Im vierten Gesetz muss die mittel- und langfristige Stabilisierung des Gesundheitswesens angegangen werden. Dazu gehört, endlich mehr Ärzte auszubilden, die Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz sinnvoll und verantwortlich zu nutzen und die Prävention mehr in den Mittelpunkt zu stellen.
Lauterbach-Bilanz verheerend
„Die Ampel-Jahre waren verlorene Jahre“, resümiert Dr. Heinrich. „Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat die meisten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag nicht oder schlecht umgesetzt. Seine verheerende Bilanz: Die Krankenhausreform birgt unkalkulierbaren Risiken, er hat alle Akteure im Gesundheitswesen als Lobbyisten diskreditiert und verprellt. Die Kassenbeiträge sind auf einem Rekord-Hoch. Die Stimmung, abgebildet im Medizinklimaindex, ist auf einem historischen Tiefpunkt, die Verunsicherung der Akteure hingegen auf dem Höchststand. Immer mehr Praxisärzte gehen derzeit in den vorgezogenen Ruhestand. Wir sind gerade dabei die Leistungsträger des Systems zu verlieren“, so Dr. Heinrich.
Das „100-Tage-Sofortprogramm – Vier erste Gesetzgebungsverfahren für den Bereich Gesundheit“ finden Sie auch unter: www.virchowbund.de/verbandsarbeit.
Der Virchowbund ist der einzige freie ärztliche Verband, der deutschlandweit ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V. hat eine neue Aktion ins Leben gerufen und leistet einen wertvollen Beitrag zum Thema Nachhaltigkeit: Ein gepflanzter Baum für jedes Neumitglied!
Bei einem Spaziergang durch die deutschen Wälder wird es deutlich: Die großen Nadelbaumbestände leiden unter Schädlingen wie beispielsweise dem Borkenkäfer. Die Trockenheit schwächt die Bäume, fördert die Verbreitung von Schädlingen und reduziert die Widerstandskraft gegen Unwetter. Doch nicht nur die Fichten leiden; auch unsere heimischen Laubbäume stehen vor Herausforderungen. Um ein Zeichen zu setzen, hat der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie beschlossen, aktiv zu werden. Denn auch kleine Maßnahmen können große Wirkung entfalten. Deshalb wird 2025 für jedes neue Mitglied ein Baum gepflanzt.
„Der Baum ist als Sinnbild unseres Faches bekannt und zugleich Symbol unseres Verbandes. So steht er auch für Stärke, Stabilität und Wachstum“, so Dr. Jörg Ansorg, BVOU-Geschäftsführer. „Gemeinsam pflanzen wir nicht nur Bäume, sondern auch Hoffnung auf eine bessere Zukunft. Wenn der Zulauf zu unserem Verband weiter anhält, können im Jahr 2025 vielleicht sogar 500 neue Bäume pflanzen.“
Wer pflanzt die Bäume?
Die Bäume werden in Zusammenarbeit mit der Firma Planet Tree gepflanzt. Es handelt sich um junge Bäume, die voraussichtlich gut mit den sich verändernden klimatischen Bedingungen zurechtkommen werden. Jeder gepflanzte Baum wird den Vornamen des neuen Mitglieds tragen, und der Standort der Bäume kann online nachverfolgt werden, sodass jeder sehen kann, wo sein Baum wächst.
Zusätzlich gilt die Aktion auch für bestehende Mitglieder, die neue Mitglieder werben. Das werbende Mitglied hat die Auswahl zwischen den beiden folgenden Prämien:
Pflanzung eines weiteren Baums mit dem eigenen Vornamen (so können Sie auch ganz leicht mehrere Bäume in Ihrem Namen pflanzen lassen)
6 Monate kostenfreier Bezug einer Zeitschrift für O&U aus dem Springer Verlag
Mit der Aktion können BVOU-Mitglieder ebenso wie jedes Neumitglied zur Aufforstung unserer Wälder beitragen und gleichzeitig die Gemeinschaft stärken. Nehmen Sie sich als aktives Mitglied doch gleich zum neuen Jahr vor, ein Neumitglied zu werben und 2 Bäume zu pflanzen.
„Wenn ich wüsste, dass morgen die Welt unterginge, würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen“, soll Martin Luther einst gesagt haben. Damals gab es zwar noch keinen Klimawandel (es sei denn, das Klima hat sich schon immer kontinuierlich gewandelt), aber genug Ereignisse, um täglich Hoffnung für die Menschen zu stiften. Und diese Gelegenheit allein sollte auch uns motivieren, ein Zeichen zu setzen. Machen Sie mit!
Eine Anpassung der Tarife ist ab dem 1.1.2025 angekündigt. Die Gutachten werden zukünftig differenziert nach somatischen Gutachten und Gutachten bei psychischen Erkrankungen und jeweils mit einem Pauschalbetrag als Basis-Honorar vergütet.
Für die formfreien Gutachten ist ein Basis-Honorar für somatische Gutachten in Höhe von 360 € und für Gutachten bei psychischen Erkrankungen von 420 € vorgesehen. Für Gutachten im Bereich von Orthopädie und Unfallchirurgie werden bislang 228,63 € vergütet. Die Steigerung in diesem Bereich kann somit schon mal als deutliche Verbesserung angesehen werden; sie umfasst das Akten-Studium, die Erhebung der Krankengeschichte, die persönliche Untersuchung und Befragung, gegebenenfalls die Nachbefundung von Röntgenaufnahmen, die sozialmedizinische Beurteilung und das Diktat einschließlich Korrekturlesen.
Vergütungsdetails
Mit der Vergütung sind auch die Kosten für diagnostische Leistungen, operative Diagnostik und Labordiagnostik abgegolten. Ein Mehraufwand wird in besonderen Fällen mit einer Zeitstunde nach Nr. 85 der GOÄ nach dem einfachen Gebührensatz vergütet. Besondere Fälle liegen bei vorangegangenen Streitverfahren, bei Nachuntersuchungen von Beziehern einer unbefristeten Rente wegen Erwerbsminderung und bei umfänglichen Vorbefunden von mehr als 50 Seiten vor. Portokosten werden erstattet.
Als Schreibgebühr wird pauschal 35 € vergütet; diese Schreibgebühr schließt zwei Mehrausfertigungen mit ein. Und dies stellt im Vergleich zu der bis Ende 2024 geltenden Vergütungsregelung eine Neuerung dar. Bisher wurde die Schreibgebühr pro Seite mit 3,50 € vergütet. Diese Regelung besteht schon seit über 20 Jahren. Bislang erfolgte keine Anpassung.
Vergleich und Ausblick
Allein die formularmäßig vorbereiteten Gutachten-Anteile beinhalten bereits acht Blätter (S0080 und Bewegungsausmaße); da wären wir bei der alten Vergütungsregelung schon bei 28 €. Somit blieben sieben Euro für den kompletten textlichen Teil des Gutachtens, der gut und gerne schon bei 15 Seiten liegen kann. Ein Vergleich: Die DGUV bezahlt seit dem 1.7.2024 pro Seite 4,93 €.
Das noch aus Sicht der Gutachterinnen und Gutachter bestehende Defizit in der Vergütung könnte beispielsweise so ausgeglichen werden, dass neben der pauschalen Schreibgebühr von 35 Euro, die bei dem ein oder anderen Auftrag auskömmlich sein kann, die Möglichkeit besteht, zusätzlich entstandene Schreibgebühren anzusetzen, textlich ergänzt bei §6 (2) der “Empfehlungen von Vergütung ärztlicher Leistungen (Gutachten) für die gesetzliche Rentenversicherung”: “Für die Erstellung des formfreien ärztlichen Gutachtens … werden als Schreibgebühr pauschal 35,00 Euro vergütet … oder nachgewiesene Schreibgebühren”.
Fazit
Eine entsprechende Rückmeldung haben wir bereits an die Entscheider der DRV gegeben und hoffen, dass die angestoßenen Verbesserungen, zuständig ist der Fachausschuss für Leistungen (FAL), den Vorschlag wohlwollend aufnimmt und berücksichtigt.
Erneut beteiligte sich die in Schneverdingen ansässige orthopädische und unfallchirurgische Praxis Orthopaedicum im Heidekreis von Dr. Marcus Hausdorf und Privatdozent Dr. Florian Fensky an der bundesweiten ehrenamtlichen Präventionswoche des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU). Die Praxis nahm am 20. November mit einer Aktion zur Fußgesundheit und Prävention bei Kindern teil, in diesem Jahr erstmalig in der Grund- und Oberschule (GOBS) Neuenkirchen. Dr. Marcus Hausdorf, Facharzt für Orthopädie, und die beiden Mitarbeiterinnen Franziska Küsel und Skadi Cordes vom Team wechselten an diesem Tag aus der Praxis in die Schule, um dort ein Fußscreening für die drei ersten Klassen der GOBS anzubieten.
„Mehr Bewegung für Kinder“ – unter diesem Motto veranstaltet der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie im November dieses Jahres bereits zum 13. Mal die bundesweite Orthofit-Aktionswoche „Zeigt her Eure Füße“. Mit dem bekannten Konzept einer spielerischen Schulung der Körperwahrnehmung durch einen Barfußparcours und einem Tanz zu einem eigens für die Aktion von „KiKA“-Fernsehmoderator Christian Bahrmann komponierten Song besuchten Orthopädinnen und Orthopäden erneut Grundschulen sowie Kindertagesstätten und Tanzschulen in ganz Deutschland. Das Team aus Schneverdingen, das bei den vorherigen Aktionen in der Heideblütenstadt Kinderfüße in den Fokus nahm, war diesmal in Neuenkirchen tätig. Es vermittelte mit freundlicher organisatorischer Unterstützung der Schulleitung und von Lehrkräften der GOBS den Kindern spielerisch Spaß an der Bewegung und führte gleichzeitig dabei Screening-Untersuchungen der Kinderfüße bei den Erstklässlern durch.
Bei abklärungs- oder behandlungsbedürftigen Fußdeformitäten werden den Kindern kurze Anschreiben an die Eltern mitgegeben, mit der Bitte um Vorstellung ihres Kindes beim „Orthopäden ihres Vertrauens“ zur weitergehenden Untersuchung und gegebenenfalls zur Therapie. Jedes teilnehmende Kind in Neuenkirchen erhielt eine Mappe, gefüllt mit einem Stundenplan, einer Teilnahmeurkunde und einem Informationsblatt für die Eltern sowie einem Trittschaumabdruck des Fußes. Eine professionell erstellte ansprechende Begleitbroschüre zur Aktion ist ebenfalls enthalten.
„Die Fußgesundheit während des Besuches in der GOBS folgte leider dem langjährigen Trend mit tendenziell eher einer Zunahme von Fußfehlstatiken, einige Kinder waren auch bereits in orthopädischer Behandlung, einige andere klagten im Rahmen der Untersuchung über gelegentliche Belastungsschmerzen an den Füßen“, berichtet Hausdorf. In diesem Jahr sei bei 16 von 51 Kindern, also bei gut 30 Prozent der untersuchten Erstklässler, eine Empfehlung zur weiteren Abklärung beim „Hausorthopäden“ der Familien ausgesprochen worden. Auch habe sich erneut gezeigt, „dass durchaus nicht wenige Kinder einfache Tests zur muskulären Stabilisierung und zur Bewegungskoordination der Füße, wie zum Beispiel Vorführung eines sicheren Zehen- und Fersenstandes, nur eingeschränkt demonstrieren konnten.“ Die Ursachen dieses Trends ließen sich nicht vollumfänglich herleiten, aber eine Änderung des Freizeitverhaltens der Kinder in den vergangenen Jahren weg von Spielen mit körperlichen Aktivitäten und im Gegenzug vermehrter Beschäftigung mit digitalen Medien „möge einen Einfluss haben, möglicherweise auch die mit der Covid 19-Pandemie verbundenen Restriktionen.“
„Auf jeden Fall“, so Hausdorf, „sollten Kinder im Schul- und Vorschulalter zur Prävention von späteren körperlichen Beschwerden und Erkrankungen von den Familien immer wieder zu aktivem Spielen im Freien und zur Ausübung von Sportarten angeregt und motiviert werden.“
eigentlich war geplant meine Worte zum Fest weihnachtlich – besinnlich zu halten – allein das Jahr 2024 endete alles andere als besinnlich:
Das Ende der Ampelkoalition sorgte für etliche Showdowns vor laufender Kamera. Berufspolitisch bleibt hier sicher die Sitzung des Bundesrates zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am 22. November in bester Erinnerung, bei der bis zum Schluss ungewiss war, ob Karl Lauterbach sein KHVVG vor der Anrufung des Vermittlungsausschusses bewahren konnte. So entließ der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woitke seine grüne Ministerin vor laufender Kamera – die Mehrheit für den Vermittlungsausschuss kam trotzdem nicht zustande. Das KHVVG war damit beschlossene Sache – etliche andere gesundheitspolitische Gesetze aus dem Lauterbachschen Ministerium werden das wohl nicht mehr schaffen.
Vom BVOU her haben wir in den vergangenen Jahren insbesondere die Gesetzgebung zur Ambulantisierung intensiv fachlich und politisch begleitet – aus unserer Überzeugung heraus, dass eine geordnete Ambulantisierung die Krankenhausreform begleiten muss. Sonst drohen dem deutschen Gesundheitssystem weitere Ausgabensteigerungen, ungeplante Insolvenzen und Versorgungslücken.
Nun wurden im Schlepptau des KHVVG ergänzende Regelungen zum § 115f eingebracht, die aber die zentralen handwerklichen Fehler des § 115f nicht oder nur unwesentlich verbessern – als Verschlimmbesserung kann man die Änderungen nur bezeichnen, die dann ab dem 1.1.2026 greifen sollen. Ich kann versprechen, dass wir weiter alles versuchen werden, um hier Änderungen zu erreichen.
Der medizinische Schwerpunkt des kommenden Infobriefes liegt auf dem Thema Arthrose: In Praxis und Klinik ein wichtiger Bestandteil der orthopädischen Arbeit. Das Heft erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post. Mein Dank gilt allen, die in diesem Infobrief wie auch in den vergangenen Ausgaben fachlichen hervorragenden Beiträge geliefert haben. Die durchweg positiven Rückmeldungen dazu gebe ich gerne weiter. Der Infobrief hat sich zu einem gern und viel gelesenen Medium unseres Berufsverbandes weiterentwickelt.
Diese Entwicklung gilt für den gesamten Verband: Mitgliederzahlen, die wirtschaftliche Entwicklung, politischer Einfluss, Selektivverträge – es geht voran. Mein Dank gilt allen Mitgliedern, Mandatsträgern, den Profis in der Geschäftsstelle und dem Vorstand für die geleistete Arbeit.
So enden meine Worte dann doch noch optimistisch für das kommende Jahr: Mit unserem BVOU sind wir gut unterwegs und bereit die berufspolitischen Herausforderungen anzugehen. Da ist mir nicht bange.
Euch allen und Euren Familien wünsche ich eine besinnliche Weihnachtszeit, einen guten Übergang und für das neue Jahr 2025 vor allen Dingen Gesundheit und Gelassenheit.
Unsere Gesellschaft wird älter, und damit steigt die Zahl der älteren Menschen, die medizinische Versorgung benötigen. Besonders in der Traumatologie stellt dies eine große Herausforderung dar. Eine aktuelle Umfrage des Referats Alterstraumatologie zeigt, wie sich die ambulante Versorgung in der Alterstraumatologie entwickeln könnte und welche Hürden es noch zu überwinden gilt.
Demografischer Wandel erfordert neue Versorgungsmodelle In den nächsten Jahren wird das deutsche Gesundheitssystem zunehmend mit älteren Patienten konfrontiert, die oft an mehreren chronischen Erkrankungen leiden. Gleichzeitig sinkt die Zahl der verfügbaren Fachkräfte. Um die stationären Kapazitäten für akut kranke Patienten zu entlasten, sollen mehr Operationen, die bisher im Krankenhaus stattfanden, ambulant durchgeführt werden. Dies gilt auch für alterstraumatologische Fälle.
Die Frage ist: Wie gut ist das System auf eine zunehmend ambulante Traumabehandlung vorbereitet? Tätigkeitsprofil, Akut- und Elektivversorgung sowie
Weiterbildung im Vergleich zwischen Praxis und Klinik
Teilnehmerprofil
Eine Umfrage unter 653 Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie, die in Kliniken und Praxen arbeiten, gibt Aufschluss. Diese wurde von der Sektion Alterstraumatologie, dem Nichtständigen Beirat der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie initiiert.
Die Daten sind in einer ausführlichen Publikation aktuell zur Veröffentlichung vorgesehen, daher im Folgenden nur ein Auszug der Auswertungsschwerpunkte. Von den Befragten arbeiten 38 % in Praxen und 57 % in Kliniken. Die Mehrheit (79 %) ist Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, der Rest verfügt über die Facharztqualifikation Orthopädie mit durchschnittlich 12 Jahren ambulanter Berufserfahrung.
Operative Schwerpunkte ambulant vs. stationär
Die Umfrage zeigt, dass ca. zwei Drittel der niedergelassenen Ärzte ambulant und knapp ein Drittel von ihnen auch stationär operieren, vor allem in der Knie-, Hand- und Fußchirurgie. Die operativen Schwerpunkte unterscheiden sich deutlich zwischen niedergelassenen und an der Klinik tätigen Fachärztinnen und Fachärzten. Während die Klinikärzte überwiegend in der Traumatologie tätig sind, legen die niedergelassenen Ärzte ihren Schwerpunkt auf elektive Eingriffe.
Abbildung 1: Operative Schwerpunkte der Umfrageteilnehmer. Zahlen in Prozent der Antwortenden. Gesamtkollektiv N=496, Niedergelassene N=154, Klinikangestellte: N=324, Farbmarkierung entspricht identischen Antwortoptionen.
Bereitschaft zur Notfallversorgung
Routine in der Basistraumatologie zu haben, gaben 33 % der Niedergelassenen an, 30 % wären bereit es zu lernen und 37 % gaben an, keine ausreichende Qualifikation mehr zu haben und wollten diese auch nicht wieder auffrischen. Bei den im Klinikbereich tätigen KollegInnen gaben >90 % an, die erforderliche Routine in der Basistraumatologie zu besitzen. Lediglich 2 % der Umfrageteilnehmer aus Kliniken möchte zukünftig nicht an der Versorgung traumatologischer Patienten teilnehmen.
11 % der Niedergelassenen nehmen bereits heute an der Notfallversorgung teil und halten entsprechende Strukturen in ihren Praxen vor. Auf die Frage, ob die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen bereit wären, Notfallstrukturen in ihren Praxen zu etablieren, antworteten 76 % mit Nein. Hauptgründe sind unzureichende Vergütung und fehlende Backupstrukturen für den Fall, dass eine stationäre Versorgung notwendig wird.
Weiterbildung
Niedergelassene bieten in ihren Praxen aktuell nur zu einem Drittel Weiterbildung an, während nahezu jede Klinik (92 %) eine Weiterbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie anbietet. Die mangelnde Finanzierung von Weiterbildungsassistenten in der Praxis im Vergleich zu dem Modell der Allgemeinmedizin ist für 56 % der Niedergelassenen eine Hürde, lediglich 15 % wollen aus verschiedenen Gründen grundsätzlich keine Weiterbildung anbieten.
Ambulante Versorgung von Notfall- und Alterstrauma-Patienten: Potenzial und Hürden
Die Befragten sehen die ambulante Versorgung älterer Patienten als Chance, die Selbstständigkeit der Patienten zu erhalten und perioperativ delirante Zustände bei dieser Patientengruppe zu verhindern.
Die Umstellung auf ambulante Versorgung in der Alterstraumatologie ist nicht ohne Hürden. Zu den größten Herausforderungen zählen:
Unzureichende Kosteneffizienz
Mangel an perioperativen Versorgungsressourcen
Schwierigkeiten bei der häuslichen Nachsorge und ambulanten
Rehabilitation
Viele Ärzte kritisieren die schlechte Kosteneffizienz und die mangelnden Ressourcen für perioperative Versorgung und häusliche Nachsorge und Rehabilitation.
Zukunft der Alterstraumatologie
Die Umfrage macht deutlich, dass neue ambulante Versorgungsstrukturen notwendig sind. Dazu gehört auch eine funktionierende Backupstruktur für diejenigen Patienten, die postoperativ kurzfristig eine stationäre Betreuung benötigen. Zukünftig könnten KI-Systeme dabei helfen, ältere Traumapatienten in die ambulante oder stationäre Notfallbetreuung zu steuern. Alterstraumatologie umfasst nicht nur die bestens beforschte obligat stationäre Hüftgelenksnahe Fraktur, sondern eben auch eine Reihe von Frakturen, die immobilisieren im Alltag. Hierzu zählen beispielsweise die Radiusfraktur, eine einfache Sprunggelenksfraktur oder eine Mittelfußfraktur, die durchaus Ambulantisierungspotential bieten.
Es braucht nicht nur kostendeckende finanzielle Rahmenbedingungen, sondern auch ein attraktives Umfeld für Ärzte. Dazu gehört auch ein breites Angebot an Weiterbildungsstellen in der orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis. Nur so kann die Qualität der Versorgung gesichert und die Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und medizinischer Notwendigkeit gefunden werden.
Ein Blick über den Tellerrand: Europa im Vergleich
Die wachsende Bedeutung der Alterstraumatologie ist in allen europäischen Ländern zu spüren. Aufgrund des demografischen Wandels sind mehr als ein Fünftel der Bevölkerung älter als 65 Jahre. Typische Traumaursachen sind Stürze, Verkehrsunfälle und Fußgängerunfälle.
Während Deutschland seinen Weg in die ambulante Zukunft der Alterstraumatologie sucht, zeigt sich in Europa ein vielfältiges Bild: In Großbritannien gibt es ähnliche Bestrebungen wie in Deutschland, die ambulante und stationäre Versorgung älterer Menschen besser zu integrieren und Präventionsprogramme für die Vermeidung von Traumata bei alten Menschen zu entwickeln
Die Niederlande setzt ähnlich wie Deutschland auf spezialisierte Alterstraumazentren, sog. Geriatric Trauma Units, für die ältere Traumapatienten
Schweden gilt als Vorreiter in der Prävention und ambulanten Versorgung, mit Programmen, die darauf abzielen, ältere Menschen länger in ihrer häuslichen Umgebung zu halten. Die Notwendigkeit einer effektiven Sturz- und Traumaprophylaxe unterstreicht eine Analyse des norwegischen Traumaregisters, die bei älteren Patienten eine höhere Mortalität nach Trauma und häufig längere Transportzeiten zum nächsten Versorgungszentrum festgestellt hat.
Obwohl europaweite Vergleichsstudien zur Alterstraumatologie selten sind und häufig wiederum das proximale Femur im Focus haben, passen die norwegischen Ergebnisse zu denen anderer europäischer Registerstudien.4 Die besten Methoden zur Reduktion der hohen Mortalitätsrate bei älteren Traumapatienten sind:
Frühe Operation (z. B. innerhalb von 24 Stunden nach Hüftfraktur)
Weitere stationäre Behandlung in enger Abstimmung mit
einem Geriater (z. B. in organisatorischer Einheit einer
„Geriatric Trauma Unit“)
Beginn einer leitliniengerechten Osteoporosebehandlung
nach der Fraktur
Evaluation des Sturzrisikos und Einleitung von Maßnahmen
zur Sturzprophylaxe primär und sekundär
Durch die „doppelte Facharztschiene“, bei der Fachärzte nicht
nur am Krankenhaus, sondern auch ambulant in der eigenen Praxis
tätig sind, haben wir in Deutschland theoretisch einen Vorteil,
um Versorgung vom stationären in den ambulanten Sektor zu
transferieren bzw. die Versorgung in beiden Sektoren effizient
und durchlässig zu gestalten. Die Rahmenbedingungen sowie die
starren Sektorengrenzen hindern uns derzeit daran, diesen Vorteil
auszuspielen und suffiziente Versorgungsstrukturen, die die
Herausforderungen des demografischen Wandels angemessen
berücksichtigen, aufzubauen.
Fazit: Ein Blick in die Zukunft
Die ambulante Alterstraumatologie steht aufgrund des demografischen
Wandels vor großen Herausforderungen, bietet aber auch bedeutende Chancen. Mit den richtigen Reformen und Investitionen könnte sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung der alternden Bevölkerung leisten und gleichzeitig das Gesundheitssystem entlasten. Effektive Sturzprophylaxe, leitliniengerechte Osteoporosetherapie, frühzeitige, wohnortnahe stationäre oder ggf. ambulante Operation und geriatrische Mitbehandlung während des stationären Aufenthalts, aber möglicherweise auch in Zukunft in ambulantem Setting, werden dazu beitragen, die immer älter werdenden Mitbürger lange zu Hause betreuen zu können. So kann die Lebensqualität erhalten und gleichzeitig das Sozialsystem entlastet werden. Die ambulante Alterstraumatologie wird in einem solchen Versorgungsnetzwerk
eine zentrale Rolle spielen.
Autoren:
Prof. Dr. Daphne Asimenia Eschbach (Referatsleiterin Alterstraumatologie), Prof. Dr. Carl Neuerburg (Sektionsleiter Sektion Alterstrauma DGU), Dr. Jörg Ansorg (Geschäftsführer BVOU)
Am 9. November, welch ein geschichtsträchtiges Datum, hat die Vertreterversammlung der KV Niedersachsen beschlossen, beide als Gruppen (Chirurgie und Orthopädie) zu einer gemeinsamen Arztgruppe, über einen Zeitraum von drei Jahren, zusammen zu führen.
Hintergrund der Maßnahme ist die seit Jahren bestehende zunehmende Dysbalance zwischen beiden Arztgruppen. Durch die Verschmelzung der Unfallchirurgie mit der Orthopädie fallen fast alle Kolleginnen und Kollegen, die für die kassenärztliche Tätigkeit zugelassen werden, in die Gruppen der Orthopäden. Dadurch wächst die Anzahl der Orthopäden und Unfallchirurgen deutlich an, während die Zahl der Chirurgen im gleichen Maße sinkt. Die Töpfe blieben bislang aber gleich groß, so dass es zu einer ungleichen Verteilung der Honorare gekommen ist. Unterm Strich haben die Chirurgen deutlich profitiert, die Orthopäden mussten sich die Einnahmen mit immer mehr Köpfen teilen.
Über Jahre hatte man gehofft, dass es zu einer Lösung auf Bundesebene kommt, dies ist aber aus verschiedenen Gründen, insbesondere durch die Zulassung der Allgemeinchirurgen gescheitert. Die Gründe sind vielschichtig, konnten aber offensichtlich in Berlin nicht gelöst werden, so dass sie jetzt eine Initiative auf Landesebene ergriffen wurde.
Beginnend mit dem ersten 1. Quartal 2025 wird je genannter Arztgruppe die Differenz im Vorjahresquartal zwischen der mit der gemeinsamen RLV/QZV Vergütungsquote bewerteten RLV/QZV Leistungsanforderung und dem RLV/QZV Honorar für die jeweilige Arzt Gruppe gebildet. Hierdurch ergibt sich somit jeweils die Differenz zwischen dem RLV/QZV Honorar und dem hypothetischen RLV/QZV Honorar, welches sich für die jeweilige Arztgruppe nach der Zusammenlegung ergebe. Anschließend wird diese mit einem Prozentsatz von 33,3 % multipliziert und von dem jeweiligen arztgruppenspezifischen Verteilungsvolumen in Form eines Vorwegabzuges abgezogen beziehungsweise hinzugesetzt. Der Prozentsatz wird bis zum Kalenderjahr 2027 angehoben so dass er für 2026 50 % und für 2027 100 % beträgt.
Bis einschließlich des Kalenderjahres 2027 bleiben beide Arztgruppen in Anlage 2 erhalten. Ab dem 1. Quartal 2028 erfolgt die Zusammenführung zu einer gemeinsamen Arztgruppe.
Die Verhandlungen haben insgesamt fünf Jahre gedauert. Es ist am Ende sicherlich als Erfolg zu werden, dass dieser Kompromiss zustande gekommen ist, der die zunehmende Verschlechterung der Honorarsituation der Orthopäden beendet hat, und zu einer Angleichung und leistungsgerechten Verteilung der Honorare führen wird.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch noch einmal ganz besonders bei Helmut Weinhart bedanken, der ein ähnliches Modell in Bayern bereits verwirklicht hat, und mir bei den Verhandlungen in Niedersachsen persönlich sehr geholfen hat.
Die 2-D-Röntgendiagnostik hat sich über die Jahrzehnte hinweg im Praxisalltag etabliert, doch die Bildqualität wurde inzwischen längst überholt. Das CT bietet zwar eine deutlich bessere Auflösung als das herkömmliche 2-D-Röntgen, allerdings müssen Patienten hierbei eine hohe Strahlendosis in Kauf nehmen. Deshalb stellt dieses bildgebende Verfahren keine zufriedenstellende Alternative dar. Mit der SCS Bildgebung steht eine Option zur Verfügung, die beide Probleme meistert.
Das SCS MedSeries® H22 ist unsere zukunftsorientierte Lösung, die bei einer sehr geringen Strahlendosis aussagekräftige 3-D-Schnittbilder in multiplanarer Ansicht erstellt und sich dabei auf Augenhöhe mit der Bildqualität der CT befindet. Mit der Implementierung dieses Systems erhalten Sie eine Kombination aus hochauflösenden Aufnahmen, die nicht nur Ihre Diagnosesicherheit deutlich erhöht, sondern gleichzeitig – dank der verringerten Strahlung – auch den Schutz und die Sicherheit Ihrer Patienten.
Wissenschaftlich bestätigt: Die signifikante Verringerung der Strahlendosis
Durch §§6 und 8 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) ist der Arzt bei seiner Wahl der Diagnostik angewiesen, das Verfahren mit der geringstmöglichen Strahlenbelastung zu wählen. Die SCS Bildgebung ist mit dem Super-Ultra-Low-Dose-Protokoll (kurz: SULD) ausgestattet, das von Medizinphysik-Experten entwickelt wurde.
Damit kann die resultierende Dosis unter der eines typischen, digitalen Projektionsröntgen in zwei Ebenen eingeordnet werden.
SULD-Protokoll auf Basis der Studienergebnisse mit Medizinphysik-Experten entwickelt.
Maximaler Informationsgehalt bei minimaler Strahlenbelastung
Die spezialisierte Kombination aus geringer Dosis und hoher Bildauflösung, die im knöchernen Bereich notwendig ist, kann im herkömmlichen Röntgen nicht erreicht werden. Aus diesem Grund setzt Herr Dr. med. Michael Glatzel M. Sc. in seiner Praxis seit November 2020 auf die SCS Bildgebung. Das vorhandene SULD-Protokoll wird dort in nahezu 100 % der Fälle angewandt.
„Die 3-D-Aufnahmen der SCS Bildgebung unterstützen die möglichst schnelle Genesung des Patienten durch eine Therapiewahl, die auf Basis hochauflösender, ossärer Bildinformationen ohne Projektionsverluste ggf. additiv mit MRT- oder Sonographieergebnissen getroffen werden kann.“
Dr. med. Michael Glatzel M. Sc. · Bensheim
Genau wie Dr. Glatzel werden auch Sie im Praxisalltag feststellen, dass die hohe Auflösung des strahlenarmen SCS MedSeries® H22 viele knöcherne Veränderungen klar und deutlich sichtbar macht, die im herkömmlichen Röntgen verborgen geblieben wären.
Die SCS Bildgebung schützt Kinder vor unnötiger Strahlung
Stellen sich verletzte Kinder in den Praxen der Ärzte vor, stehen diese oft vor einem Dilemma, denn der Einsatz von Röntgenstrahlung ist bei Kindern und Jugendlichen im besten Fall stets zu vermeiden. Oftmals gibt es aber keine Möglichkeit, die Heranwachsenden ohne Strahlung zu untersuchen. In solchen Situationen müssen Sie als Arzt sicherstellen, dass die Belastung so niedrig wie möglich ist, um Ihre jungen Patienten gemäß dem ALARA-Prinzip zu schützen.
Die Bildqualität des 2-D-Röntgens ist inzwischen bei vielen Indikationen unzureichend und die Diagnostik per MRT im knöchernen Bereich nicht aussagekräftig genug. Während eine CT-Aufnahme zwar eine bessere Qualität liefert, werden Heranwachsende im Gegenzug dafür mit einer sehr hohen Strahlendosis belastet.
Herr Dr. Tobias Deutsch hat in Hannover ein neuartiges Plattformkonzept geschaffen, in welchem Ärzte die Möglichkeit haben, eine hochmoderne Praxis und deren diagnostische Verfahren für den Zeitraum einer Untersuchung zu mieten. Er empfiehlt seinen Ärzten unsere Lösung, da diese mit Einsatz des SULD-Protokolls eine schonendere Untersuchung bietet. Vor allem im pädiatrischen Bereich rät er zum Schutze sensibler Patientengruppen zur Primärdiagnostik durch die SCS Bildgebung:
„Im 2-D-Röntgen kommt es bei einer vergleichsweise geringen Aussagekraft zu einer unvermeidbaren Streustrahlung. Daher ist der Einsatz der SCS Bildgebung in der Pädiatrie vorzuziehen.“
Dr. Tobias Deutsch · Hannover
Zusätzlich dazu ist die Wertigkeit der 3-D-Schnittbilder, die im DVT entstehen, in Anbetracht der überlagerungsfreien, multiplanaren Darstellung in 0,2 mm Schichten erheblich größer. Da die Heranwachsenden aufgrund der noch offenen Epi- und Apophysenfugen ein spezifisches Verletzungs- und Schadensmuster aufweisen, welches sich der Projektionsradiographie in nicht ausgeprägten Fällen häufig entzieht, sollte der Untersuchung mit der SCS Bildgebung in der Pädiatrie immer Vorrang gegeben werden.
Setzen Sie neue Maßstäbe in Ihrer Praxis
Eine Praxis, die die SCS Bildgebung betreibt, arbeitet gemäß dem ALARA-Prinzip. Die Lösung definiert den Schutz sowie die Sicherheit der Patienten neu und hebt die strahlenarme 3-D-Diagnostik gleichzeitig auf das nächste Level.
Vereinen Sie mit dem SCS MedSeries® H22 das Beste aus zwei Welten – gestochen scharfe 3-D-Schnittbilder bei einer Strahlenbelastung, die mit Anwendung des SULD-Protokolls unter den Werten des 2-D-Röntgens liegt.
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