Archiv für den Monat: August 2026

BVOU-Kinesiologic-Tape – Die neuen Patientenflyer sind ab sofort lieferbar! 

Das seit 2010 exklusiv für den BVOU produzierte Kinesiologic-Tape besticht durch seine hohe Qualität. Es wird den BVOU-Mitgliedern zu einem Vorzugspreis angeboten.

Kinesiologic-Tape-Standard

  • Trägermaterial besteht aus 97% Baumwolle und 3% Elastan
  • hautverträglicher und antiallergener Acrylatkleber
  • hoher Tragekomfort
  • für Sport und Therapie
  • erhältlich in 8 attraktiven Farben

Kinesiologic-Tape-PRO 

  • Trägermaterial besteht aus 97% Ryan (Kunstseide) und 3% Elastan
  • hochwertige Verarbeitung
  • sehr hohe Klebekraft durch besonders haltbaren Acrylatkleber
  • erhöhter Tragekomfort
  • hautfreundlich und latexfrei
  • erhältlich in 4 modernen Farben in “Glanz-Optik”

 

Beide Sorten, Kinesiologic-Tape-Standard und Kinesiologic-Tape-Pro, sind auf der Rückseite mit einem wellenförmig aufgetragenem Acrylatkleber versehen. Die Tapes sind in ihrer Stärke und Gewicht der menschlichen Haut nachempfunden und sowohl luft- als auch feuchtigkeitsdurchlässig. Ihre Dehnfähigkeit von bis zu 140% ermöglicht volle Beweglichkeit ohne Einschränkungen. Sogar bei Kontakt mit Wasser halten die Tapes 5 – 8 Tage auf der Haut.

Die Rechnungen wird per Mail versendet. Die Angabe einer gültigen E-Mailadresse ist daher notwendig. 

Perspektive DVT – „Wenn kleine Helden stürzen – schnelle Klarheit durch moderne Diagnostik”

Für den 4-jährigen Magnus endete ein Sprung vom Klettergerüst im Spiderman-Kostüm mit starken Schmerzen im linken Unterarm. Statt in der Notaufnahme zu warten, fuhr sein Vater direkt zu Herrn Ferdinand Graf von der Groeben nach Kaarst, der über die 3D-Diagnostik von SCS verfügt. Die Untersuchung dauerte weniger als zwei Minuten, die Strahlendosis lag unter einer 2D-Aufnahme. Die Schnittbilder zeigten eine dislozierte Unterarmfraktur mit sofortiger OP-Indikation. Mit den fertigen 3D-Datensätzen, die die Eltern gleich mitnehmen konnten, operierte die Klinik sofort – ohne weitere Aufnahmen oder Wartezeiten. Auch die Nachsorge erfolgte mit minimaler Dosis und hoher Präzision. Magnus verstand dank der anschaulichen 3D-Schnittbilder seinen Heilungsverlauf und kam angstfrei zu allen Kontrollen.

Der Fall zeigt, wie moderne Diagnostik schnelle Entscheidungen ermöglicht und Kindern Schmerzen, Wartezeit und Belastung erspart. Herr Ferdinand Graf von der Groeben erzählt, wie er den kleinen Patienten mit größter Fürsorge und liebevollem Einsatz behandeln konnte.

Ein sonniger Freitagnachmittag, ein voller Spielplatz, ein mutiger Sprung: Für Magnus, vier Jahre alt, endete das Abenteuer in seinem Spiderman-Kostüm mit einem schmerzhaften Aufprall auf den linken Unterarm. Der Vater ahnte sofort, dass mehr passiert war als eine Prellung. Statt den Notarzt zu rufen und mehrere Stunden in der überfüllten Kliniknotaufnahme zu verbringen, wählte er einen anderen Weg – und fuhr direkt zu Herrn Ferdinand Graf von der Groeben, Orthopäde und Unfallchirurg in Kaarst, der seit 2024 die SCS Bildgebung im Einsatz hat.

Was in der Praxis innerhalb weniger Minuten geschah, zeigt wie moderne 3D-Bildgebung den Unterschied machen kann – gerade in der Pädiatrie, wo Geduld, Vertrauen und schnelle Entscheidungen ausschlaggebend sind. Eine Diagnostik, die in wenigen Minuten Klarheit schafft. Als der Anruf um 17:45 Uhr bei Herrn von der Groeben einging, war die Praxis eigentlich schon geschlossen. Doch er zögerte keine Sekunde:

„Ich war bereits auf dem Weg nach Hause. Aber als ich hörte, dass ein Kind gestürzt ist und starke Schmerzen hat, bin ich sofort umgedreht.“

Er wusste, dass er dank seiner diagnostischen Ausstattung in wenigen Minuten Klarheit schaffen konnte. Für Magnus dauerte die gesamte Untersuchung mit Positionierung und Aufnahme keine zwei Minuten. Die Strahlendosis lag dabei unter einer 2D-Aufnahme und weit unter der Strahlenbelastung mehrfacher Aufnahmen, die sonst nötig gewesen wären.

„Mit einem klassischen Röntgengerät hätte ich eine medizinische Fachangestellte zurückrufen müssen. Für eine korrekte Aufnahme ist das Kind mehrfach zu lagern, was bei Schmerzen durch einen Bruch kaum möglich ist. Mit der 3D-Bildgebung konnte ich die Untersuchung dagegen allein durchführen. Der Arm wird in das System gelegt, ich drücke auf den Auslöser – und nach wenigen Sekunden liegen die 3D-Schnittbilder vor.“

Hightech, Herz und Verständnis – vereint in einer Untersuchung

Das Ergebnis war eindeutig: Eine distale Radius-Extensionsfraktur, eine sogenannte Bajonettfraktur, bei der die Knochenenden gegeneinander verschoben sind. Der Orthopäde fasst zusammen:

„Es handelte sich um eine instabile Unterarmfraktur mit Dislokation. Die Indikation zur Operation war sofort klar.“

Noch am selben Abend konnte die Familie mit den fertigen 3D-Schnittbildern in die Klinik fahren. Dort war kein zusätzliches Röntgen mehr erforderlich – die Daten ließen sich direkt übernehmen, die Operation wurde direkt nach kurzer stationärer Aufnahme durchgeführt. So war Magnus gegen 22:30 Uhr bereits operiert und versorgt.

Die besondere Rolle der SCS Bildgebung

„Der größte Vorteil war, dass ich die Diagnostik selbst durchführen konnte – schnell, ohne Personal, mit maximaler Bildqualität.“

Während das Kind ruhig blieb und dem Arzt über die Schulter schauen durfte, entstand auf dem Bildschirm

ein exaktes 3D-Modell des gebrochenen Unterarms. Die SCS Bildgebung ermöglichte nicht nur die sichere Erstdiagnose, sondern auch die gesamte Nachsorge in der Praxis:

· Kontrollaufnahme nach der Operation: eine Woche später konnte ausgeschlossen werden, dass sich die Fraktur erneut verschoben hatte oder Wachstumsfugen betroffen sind.

· Drei-Wochen-Kontrolle: Beurteilung des Heilungsverlaufs und der Metallstifte.

· Letzte Kontrolle vor dem Ziehen der Drähte: am 17. Juni – alle Aufnahmen in Dosisbereichen einer einzelnen 2D-Röntgenaufnahme.

Auf diese Weise blieb die Strahlenbelastung auch bei mehreren Verlaufskontrollen minimal – ein entscheidender Punkt gerade bei Kindern mit empfindlichen Wachstumsfugen.

Moderne 3D-Bildgebung und einfühlsame Versorgung: Der kleine Patient wird Schritt für Schritt begleitet.

Was wäre ohne moderne 3D-Diagnostik geschehen?

Bei dieser Frage muss Herr von der Groeben nicht lange überlegen:

„Ohne das System hätte ich die Eltern in die Notaufnahme schicken müssen. Dort hätten sie 1 bis 3 Stunden gewartet, das Kind wäre mehrfach umgelagert worden und wahrscheinlich wären zusätzliche Aufnahmen erfolgt. Vielleicht hätte man ein CT angefertigt – mit deutlich höherer Strahlendosis. Bis zur OP wären leicht sechs Stunden vergangen.“

So aber konnten sich Arzt, Eltern und Klinik unmittelbar auf das Wesentliche konzentrieren: Die schnelle, sichereVersorgung des Kindes.

„Magnus konnte sogar selbst sehen, wo der Bruch liegt. Dieses Verständnis schafft Vertrauen – auch bei kleinen Patienten.“

Stress- und schmerzfreie Lagerung

In praktischer Hinsicht zeigt sich für Herrn von der Groeben die Überlegenheit der DVT-Technologie. Die Untersuchung ist schnell, nahezu schmerzfrei und erfordert keine wiederholten Umlagerungen – ein entscheidender Vorteil bei Verletzten, insbesondere Kindern, die unter Schmerzen leiden und häufig verängstigt sind. Die ruhige Lagerung der betroffenen Extremitäten im System und die kurze Aufnahmedauer minimieren die Belastung für das Kind und erleichtern gleichzeitig dem Arzt eine präzise Diagnosestellung ohne zusätzliche Assistenz.

Darüber hinaus eignet sich die DVT-Bildgebung hervorragend für die Verlaufskontrolle nach operativen Eingriffen. Man kann die knöcherne Durchbauung und die Implantatlage hervorragend beurteilen. Das lässt die engmaschige Überwachung des Heilungsprozesses zu, ohne das Kind unnötiger Strahlenexposition auszusetzen.

Vertrauen als Teil der Therapie

Die Beziehung zwischen Arzt und Patient änderte sich nachhaltig. Magnus kam ohne Angst zu den Kontrolluntersuchungen, ließ ohne Widerstände und freiwillig die Drähte ziehen. Die Orthose trug er über Wochen gewissenhaft – weil er verstand, was in seinem Arm geschah. Gerade in der Pädiatrie ist dieses Verständnis Gold wert: Kinder kooperieren besser, Eltern fühlen sich sicherer und der Arzt kann ohne Druck arbeiten.

Schnelle Hilfe dank moderner Ausstattung

Herr von der Groeben zeigt sich begeistert vom diagnostischen und organisatorischen Mehrwert, den die moderne 3D-Bildgebung den Patienten und der Praxis bietet. Die Kombination aus schneller Verfügbarkeit, hoher Bildqualität, niedriger Strahlenbelastung und kindgerechter Anwendung macht die SCS Bildgebung zu einem wichtigen Instrument seines Praxisalltags. Sie ermöglicht eine sichere, effiziente und schonende Diagnostik, die in vielen Fällen zu einer schnelleren Therapieentscheidung und einem besseren klinischen Ergebnis führt.

„Die 3D-Schnittbilder halfen nicht nur mir als Arzt, sondern auch dem Kind und den Eltern. Sie sahen den Bruch, die Heilung, die Drähte – und verstanden, warum jede Phase wichtig war.“

Fallvorstellung: Instabile Unterarmfraktur mit Dislokation

Bei dem 4-jährigen Patienten bestand nach Sturzereignis der Verdacht auf eine distale Radiusfraktur. Die klinische Untersuchung zeigte eine deutliche Schwellung und Druckschmerzhaftigkeit im distalen Unterarmbereich. Zur präzisen Abklärung erfolgte eine digitale Volumentomographie (DVT), um die Frakturmorphologie ohne belastende Lagerungswechsel zuverlässig beurteilen zu können.

DVT

Die Untersuchung mit dem SCS MedSeries® H22 ermöglichte eine hochauflösende 3D-Darstellung des distalen Radioulnargelenks bei signifikant reduzierter Strahlenexposition. In der Aufnahme zeigen sich eine dislozierte metaphysäre Fraktur des distalen Radius mit deutlicher Stufenbildung sowie Begleitveränderungen an der distalen Ulna, die in konventionellen 2D-Projektionen nur eingeschränkt beurteilbar gewesen wären. Die multiplanaren Rekonstruktionen und die 3D-Ansicht erlaubten eine exakte Einschätzung des Frakturverlaufs, der Fragmentposition und der Gelenkbeteiligung.

Der Vorteil der DVT zeigte sich auch in der stress- und schmerzarmen Durchführung: Die kurze Aufnahmedauer unter 30 Sekunden und die ruhige Armposition ermöglichten eine kindgerechte Diagnostik ohne zusätzlichen Umlagerungsstress. Durch die präzise Darstellung konnte eine sichere Therapieentscheidung getroffen und – im weiteren Verlauf – die korrekte Implantatlage sowie die knöcherne Konsolidation zuverlässig überwacht werden.

Der Fall unterstreicht den besonderen Wert der modernen 3D-Bildgebung in der pädiatrischen Notfallversorgung: präzise, schnell, schonend und mit deutlich reduzierter Strahlenbelastung – ein diagnostischer Vorteil, der sowohl die Patientensicherheit als auch die Behandlungsqualität entscheidend verbessert.

DVT-Verlaufskontrolle

Die DVT-Verlaufskontrolle zeigt eine regelrechte Lage der eingebrachten elastischen Marknägel mit stabiler Achs- und Fragmentposition. Die Frakturzone ist homogen abgrenzbar und weist eine regelrechte frühe knöcherne Konsolidation ohne Hinweise auf Dislokation, Implantatlockerung oder Fehlstellung auf. Die hochauflösende 3D-Darstellung ermöglicht eine sichere Beurteilung des Heilungsverlaufs bei minimaler Strahlenexposition.

Schlussfolgerung

„Die selbstständige Untersuchung mittels SCS Bildgebung ersparte lange Wartezeiten in der Klinik. Während der strahlenarmen Verlaufskontrollen konnte die Familie den Heilungsprozess genau beobachten und nachvollziehen.“

Fazit: Mehr sehen, schneller handeln

Der Fall zeigt exemplarisch, was moderne Diagnostik heute ausmacht. Ein verletztes Kind, ein entschlossener Arzt und eine Technologie, die präzise, schnell und schonend arbeitet – dieses Zusammenspiel führte dazu, dass zwischen Unfall und Operation nur wenige Stunden lagen.

Während viele Eltern an diesem Nachmittag noch im Krankenhausflur gewartet hätten, war Magnus bereits auf dem Weg der Besserung. Die SCS Bildgebung steht damit sinnbildlich für eine neue Generation der Diagnostik – eine, die nicht nur die Arbeit der Ärzte verändert, sondern auch das Erlebnis der Patienten: Schnell, sicher, kinderfreundlich.

„Die SCS Bildgebung ermöglicht mir eine schnelle und präzise Diagnostik, die ich im Notfall auch selbstständig durchführen kann, da sie sehr einfach in der Bedienung ist. Das trägt dazu bei, dass sie leicht untersucht werden können und Schmerzen während der Aufnahme vermieden werden. Außerdem kann ich mir stets sicher sein, dass ich Patienten durch die geringe Strahlendosis noch besser schütze.“

Und für Magnus selbst war das Schlimmste nicht die Fraktur – sondern, dass der Spiderman-Anzug aufgeschnitten werden musste, den er an diesem Tag trug.

„Das zeigt, wie gering die Belastung war. Wenn ein 4-Jähriger nach einer Fraktur das zerschnittene Kostüm schlimmer findet als die Behandlung, dann haben wir medizinisch und menschlich alles richtig gemacht. Wer technisch gut aufgestellt ist, kann schneller helfen. Eine eigenständige 3D-Bildgebung erweitert das diagnostische Spektrum erheblich – sie ist keine Konkurrenz zum Röntgen, sondern eine logische Weiterentwicklung. Ich würde mir wünschen, dass diese Technologie in Zukunft zum Standard in der pädiatrischen Versorgung wird.“

Ferdinand von der Groeben
Sportospine
Martinusstraße 43
41564 Kaarst
www.sporthospine.de

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt Beratungsangebot zum planungssicheren Einstieg in die SCS Bildgebung anfordern.

 

„Das ist kein Sparprogramm – das ist eine Kostenexplosion mit Ansage“

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz  führt nicht zu Einsparungen, sondern zu einer massiven Kostenverschiebung und -explosion, die letztlich von Beitragszahlern und Patienten getragen wird. Der BVOU fordert ein sofortiges politisches Umsteuern, um das Gesundheitssystem zu sichern. Warum, erklärt Dr. Jörg Ansorg, BVOU-Geschäftsführer, anhand einer simplen Rechnung.

Herr Dr. Ansorg, Sie haben das Beispiel eines Dachdeckers mit Meniskusriss durchgerechnet. Wie führt das Spargesetz dazu, dass die Krankenkasse am Ende das Sechsfache zahlt?
Dr. Jörg Ansorg:
Das klingt zunächst unglaublich, ist aber leider Realität, wenn das Spargesetz umgesetzt wird. Eine ambulante Meniskusoperation kostet die Kasse rund 1.000 Euro – inklusive Anästhesie, Material und Nachsorge. Normalerweise ist der Patient nach sechs Wochen wieder arbeitsfähig. Doch durch das Spargesetz werden ambulante Operationen budgetiert, also künstlich begrenzt. Die OP wird nicht abgesagt, sondern verschoben – zum Beispiel um vier Wochen. In dieser Zeit kann der Patient nicht arbeiten, und ab der siebten Woche zahlt die Kasse Krankengeld. So entstehen durch die politisch verordnete Verzögerung Kosten, die ein Vielfaches der eigentlichen Behandlung ausmachen.

Eine Modellrechnung aus Rostock spricht von Krankengeldkosten, die das Vier- bis Sechsfache der Behandlungskosten betragen. Wie belastbar sind diese Zahlen?
Dr. Ansorg: Diese Zahlen sind sehr belastbar und stammen aus einer fundierten gesundheitsökonomischen Modellrechnung. Herzlichen Dank an dieser Stelle an unsere Kollegen Dr. med. Christoph Piontke, Dr. med. Heike Suhren und Claudia Darsow vom Ambulanten OP-Zentrum in Rostock, die uns dieses Beispiel geschickt haben. Wie viele andere Kolleginnen und Kollegen haben sie in den vergangenen Jahren viel investiert, um das Ambulante Operieren regional zu stärken. Ganz im Vertrauen auf die erklärten Ziele der bisherigen Gesundheitspolitik, für die „ambulant vor stationär“ ein klares Leitmotiv war. Wenn man das Krankengeld für die zusätzliche Ausfallzeit berechnet, landet man schnell beim Vier- bis Sechsfachen der ursprünglichen Behandlungskosten. Und das ist noch der günstige Fall – nämlich wenn die ambulante OP überhaupt noch stattfindet, nur eben später. Die Kasse spart scheinbar 1.000 Euro, zahlt aber am Ende ein Vielfaches davon an Krankengeld. Das ist keine Spekulation, sondern einfache Mathematik.

Was passiert, wenn die ambulante Operation gar nicht mehr möglich ist und der Patient ins Krankenhaus muss?
Dr. Ansorg: Dann wird es richtig teuer. Ist das ambulante Budget erschöpft, bleibt nur noch die stationäre Behandlung. Im Krankenhaus gibt es keine Budgetdeckelung, und dieselbe Meniskusoperation kostet dort das Drei- bis Vierfache – also 3.000 bis 4.000 Euro. Hinzu kommt das Krankengeld für die längere Ausfallzeit. Der Staat budgetiert also die günstige Versorgung und treibt die Patienten in die teure. Die Kasse spart kurzfristig 1.000 Euro, zahlt aber am Ende 3.000 Euro oder mehr. Das ist keine Kostenreduktion, sondern eine Kostenverschiebung mit anschließender Kostenexplosion.

Sie sprechen von einer „Kostenverschiebung mit Ansage“. Wer zahlt am Ende wirklich die Rechnung – und was bedeutet das für das Gesundheitssystem?
Dr. Ansorg: Am Ende zahlen die Beitragszahler und die Patienten. Die Beitragszahler, weil die Gesamtkosten steigen und damit auch die Beiträge. Die Patienten, weil sie länger mit Schmerzen zu Hause sitzen, obwohl sie längst hätten operiert werden können. Systemisch ist das fatal: Wenn die ambulante Versorgung unter Budgetdruck steht, investieren Praxen nicht mehr in neue Kapazitäten. Das führt zu einem schleichenden Rückbau der ambulanten Versorgung, und das Krankenhaus wird zum teuren Auffangbecken. Man kann ein Gesundheitssystem nicht gesünder sparen – das ist ein ökonomisches Gesetz.

Ihr Appell richtet sich direkt an Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann. Was fordern Sie konkret – und wie dringend ist die Lage?
Dr. Ansorg: Die Lage ist sehr dringend. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, werden Fakten geschaffen, die sich nicht einfach rückgängig machen lassen. Praxen, die schließen, bleiben oft dauerhaft geschlossen. Deshalb mein klarer Appell an Herrn Linnemann: Stoppen Sie diese Fehlentwicklung, bevor sie Realität wird. Die Zahlen liegen auf dem Tisch, wir brauchen jetzt politischen Mut zur Korrektur. Die ambulante fachärztliche Versorgung ist das Rückgrat einer effizienten Gesundheitsversorgung. Sie zu budgetieren, während der stationäre Sektor ungedeckelt bleibt, ist ein systemischer Widerspruch, der die Versicherten krank und die Kassen arm macht. Jetzt ist die Zeit zu handeln.

Herr Dr. Ansorg, vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview führte Janosch Kuno. 

Neue GOÄ: Nachverhandlungen zeigen Wirkung

Der neue GOÄ-Entwurf von Juli 2026 enthält gegenüber der Fassung von 2025 eine Reihe relevanter Verbesserungen für Orthopädie und Unfallchirurgie. Die intensive Arbeit des Berufsverbandes und der Fachgesellschaft hat sich ausgezahlt. Dennoch bleiben Bewertungswidersprüche und weiterer Nachbesserungsbedarf. Und vor allem: Eine neue GOÄ ist damit noch nicht beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Reform der Gebührenordnung für Ärzte beschäftigt uns seit vielen Jahren. Nach den intensiven Diskussionen um den im vergangenen Jahr vorgelegten Entwurf haben Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband nun einen überarbeiteten Vorschlag vorgelegt. Der aktuelle Entwurf trägt den Stand 15. Juli 2026.

Für Orthopädie und Unfallchirurgie können wir feststellen: Unsere intensive Beschäftigung mit dem Entwurf und die zahlreichen Nachverhandlungen haben sich gelohnt.

Die erreichten Veränderungen sind nicht von allein entstanden. Ihnen gingen zahlreiche persönliche Gespräche in Berlin, Telefonate und Videokonferenzen, detaillierte Analysen einzelner Gebührenpositionen und intensive Abstimmungen mit der Bundesärztekammer voraus. Dadurch konnten Bewertungen gegenüber dem Entwurf von 2025 verbessert und teilweise auch strukturelle Probleme korrigiert werden.

Dennoch müssen wir feststellen, dass die Bewertungen bei vielen Gebührenpositionen weiterhin unter den ursprünglich von der Ärzteschaft selbst erarbeiteten Ansätzen liegen. Der jetzt vorliegende Entwurf ist ein Kompromiss zwischen Bundesärztekammer und PKV – und entsprechend müssen wir ihn auch bewerten.

Dank an die beteiligten Kolleginnen und Kollegen.

An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich den zahlreichen Kolleginnen und Kollegen danken, die den BVOU und die Fachgesellschaften mit ihrer fachlichen Expertise bei den GOÄ-Verhandlungen unterstützt haben.

Ich kann leider nicht alle nennen. Besonders danken möchte ich Prof. Karl Heller, Prof. Bernd Kladny, PD Dr. Müller-Rath, Dr. Helmut Weinhart, Prof. Matthias Pumberger, Dr. Jörn Dohle und Prof. Sascha Flohé, stellvertretend für viele weitere Kolleginnen und Kollegen, die einzelne Kapitel analysiert, Fehlbewertungen identifiziert, konkrete Änderungsvorschläge erarbeitet und zum Teil auch direkt mit der Bundesärztekammer verhandelt haben.

Ohne diese detaillierte fachliche Arbeit wären viele der jetzt erreichten Verbesserungen nicht möglich gewesen.

Ein unmittelbarer Vergleich der Entwürfe von 2025 und 2026 ist allerdings nicht immer einfach. Gebührennummern wurden verändert, Leistungslegenden überarbeitet und Leistungen teilweise neu strukturiert. Unsere detaillierte Analyse ist deshalb noch nicht abgeschlossen. Insbesondere die hand- und fußchirurgischen Leistungen bedürfen noch einer vertieften Auswertung. Hier sind wir für Hinweise und Bewertungen unserer Kolleginnen und Kollegen aus den jeweiligen Sektionen sehr dankbar.

Konservative Orthopädie: insgesamt wenig verändert

Bei den klassischen konservativen orthopädischen Leistungen sind gegenüber der Fassung von 2025 insgesamt keine grundlegenden Veränderungen erkennbar.

Eine wichtige Ausnahme ist die Knochendichtemessung. Hier konnten relevante Verbesserungen erreicht werden. Das ist für uns von besonderer Bedeutung: Osteoporosediagnostik und -therapie sind wesentliche Bestandteile der konservativen Orthopädie. Eine moderne GOÄ muss sowohl den ärztlichen als auch den apparativen Aufwand der Osteodensitometrie angemessen berücksichtigen.

Ebenfalls sehr erfreulich ist die Aufnahme einer eigenen Leistung für die Fraktursonographie. Gerade bei Kindern gewinnt die sonographische Frakturdiagnostik zunehmend an Bedeutung. Die eigenständige Abbildung in der GOÄ unterstützt eine moderne, leitlinienorientierte und strahlensparende Diagnostik.

Dies zeigt exemplarisch, was eine neue GOÄ leisten muss: Sie darf nicht lediglich alte Gebührenpositionen neu bewerten, sondern muss auch den medizinischen Fortschritt angemessen abbilden.

Endoprothetik: Nachverhandlungen mit deutlichem Erfolg

Besonders erfreulich ist die Entwicklung in der Endoprothetik.

Die ursprünglich vorgesehene Systematik der Revisionszuschläge war aus unserer Sicht nicht überzeugend. Es war deshalb sinnvoll, diese Zuschläge zu streichen und die dadurch verfügbaren Mittel gezielt auf die eigentlichen operativen Leistungen umzuverteilen. Gerade bei Eingriffen, die bereits in ihrer Leistungsbeschreibung als Wechsel- oder Revisionseingriff definiert sind, wären zusätzliche Revisionszuschläge systematisch problematisch gewesen.

Die Neuverteilung hat zu einer deutlichen Verbesserung insbesondere komplexerer endoprothetischer Leistungen geführt. Nach unserer vergleichenden Auswertung steigt die Bewertung des Kapitels Endoprothetik. Besonders profitieren Wechsel- und Revisionseingriffe. Auch die unikondyläre Knieendoprothese wurde angehoben.

Das ist medizinisch und versorgungspolitisch wichtig. Die Indikation für ein etabliertes Operationsverfahren darf nicht dadurch infrage gestellt werden, dass dieses gegenüber anderen Verfahren wirtschaftlich unangemessen bewertet wird.

Entscheidend ist: Die Gesamtsumme des Kapitels wurde nicht einfach ausgeweitet. Die vorhandenen Mittel wurden innerhalb des Kapitels medizinisch sinnvoller verteilt.

Wirbelsäulenchirurgie: strukturell deutlich verbessert

Auch in der Wirbelsäulenchirurgie hat sich viel bewegt.

Der Abschnitt wurde umfangreich überarbeitet und neu strukturiert. Unter anderem wurden die Bewertungen der Revisions- und Rezidivzuschläge deutlich angehoben. Osteotomien werden differenzierter abgebildet; insbesondere findet sich nun eine eigenständige Bewertung der aufwendigeren Pedikelsubtraktions- bzw. Verkürzungsosteotomie.

Auch moderne operative Technologien finden zunehmend Berücksichtigung. Für den Einsatz eines Wirbelsäulenroboters wurde eine eigene Position aufgenommen, zugleich wurden die Regelungen zur Navigation auf Robotiksysteme erweitert.

Damit nähert sich der Entwurf an mehreren Stellen der tatsächlichen Komplexität moderner Wirbelsäulenchirurgie an.

Arthroskopie: Gewinner und Verlierer

Weniger einheitlich fällt das Bild bei den Arthroskopien aus.

Hier findet im Wesentlichen eine Umverteilung von proximalen zu distalen Gelenken statt. Arthroskopische Eingriffe an Finger, Hand und Sprunggelenk werden teilweise deutlich besser bewertet. Demgegenüber sinken einzelne Bewertungen von Schulter- und Hüftarthroskopien.

Dies zeigt beispielhaft, warum es wenig sinnvoll ist, lediglich die Gesamtentwicklung eines Kapitels zu betrachten. Für den einzelnen Kollegen ist entscheidend, welche Leistungen er tatsächlich erbringt und wie genau diese Leistungen künftig bewertet werden.

Insgesamt wurde die Situation der Arthroskopien bereits in der vorherigen Fassung von uns als weitgehend zufriedenstellend beurteilt, jetzt muss weiter analysiert und nachverhandelt werden.

Operative Orthopädie und Traumatologie: Verbesserungen – aber weiterhin Widersprüche

Im Bereich der operativen Orthopädie und Traumatologie fallen die Veränderungen insgesamt kleiner aus. Positiv ist, dass mehrere bislang unzureichend bewertete Leistungen angehoben wurden.

Allerdings finden sich weiterhin Bewertungsrelationen, die medizinisch schwer nachvollziehbar sind.

Ein besonders anschauliches Beispiel ist die Plattenosteosynthese: Die Gebührenposition 7586 für die Osteosynthese mit konventioneller Platte wird mit 337,08 Euro bewertet, während die Osteosynthese mit winkelstabiler Platte nach Nummer 7587 lediglich 284,02 Euro erreicht.

Diese Relation ist aus unserer Sicht nicht plausibel. Eine winkelstabile Osteosynthese bedeutet keineswegs einen geringeren operativen Aufwand. Abhängig von der Fraktursituation erfordert sie eine präzise Reposition, exakte Implantatpositionierung und anspruchsvolle Schraubenplatzierung.

Hier sehen wir weiteren Nachverhandlungsbedarf.

DVT erstmals eigenständig abgebildet – wichtiger Erfolg mit Wermutstropfen

Ein wichtiger Fortschritt ist die Aufnahme eigenständiger Gebührenpositionen für die digitale Volumentomographie (DVT).

Der neue Entwurf enthält Positionen für Ganzkörper-DVT, Wirbelsäule, Schulter- und Beckenregion, Extremitäten sowie Hand und Fuß. Zusätzlich ist ein Zuschlag für Funktions- bzw. axiale Belastungsaufnahmen unter dem eigenen Körpergewicht vorgesehen.

Damit wird eine für O&U zunehmend relevante diagnostische Methode erstmals ausdrücklich im Gebührenverzeichnis abgebildet.

Allerdings bleibt die Bewertung problematisch. Nach unserer Analyse liegen die neuen DVT-Positionen systematisch nur bei etwa 65 Prozent der korrespondierenden CT-Leistungen.

Das überzeugt uns nicht. Moderne DVT-Systeme bedeuten für die Praxen erhebliche Investitionen. Unser Ziel in den Verhandlungen war deshalb eine gleichberechtigte Abbildung von DVT und CT.

Der wichtige erste Schritt ist dennoch gelungen: Die DVT ist nun überhaupt Bestandteil des Gebührenverzeichnisses, und auch die Belastungsaufnahme erhält eine eigenständige zusätzliche Bewertung. An der Höhe der Vergütung müssen wir jedoch weiterarbeiten.

Bildgesteuerte Wirbelsäuleninterventionen: Bewertung weiterhin nicht überzeugend

Weiteren Gesprächsbedarf sehen wir auch bei den bildgesteuerten Interventionen an der Wirbelsäule.

Es ist aus unserer Sicht schwer nachvollziehbar, wenn eine bildwandlergesteuerte Intervention deutlich niedriger bewertet wird als eine CT-gesteuerte Intervention, obwohl Indikationsstellung, ärztliche Durchführung, interventionelles Risiko und wesentliche Teile des ärztlichen Aufwandes vergleichbar sein können.

Die Bewertung einer ärztlichen Intervention sollte nicht allein davon abhängen, welches bildgebende Gerät eingesetzt wird. Entscheidend müssen ärztlicher Aufwand, Schwierigkeit, Risiko und Ressourcenverbrauch der Gesamtleistung sein.

Auch hierzu werden weitere Gespräche notwendig sein.

Analogabrechnung: eine wichtige Änderung

Eine Änderung im Paragraphenteil verdient besondere Aufmerksamkeit.

Im Entwurf von 2025 war die Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 ausdrücklich auf selbstständige ärztliche Leistungen begrenzt, die erst nach dem 1. Januar 2018 erstmals im Geltungsbereich der GOÄ angewandt wurden.

Diese zeitliche Einschränkung findet sich im Entwurf vom Juli 2026 nicht mehr. Nach dem Wortlaut des aktuellen Entwurfs können selbstständige ärztliche Leistungen, die nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurden, entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung berechnet werden.

Das wäre eine wichtige Verbesserung. Die Analogabrechnung wäre damit nach dem derzeitigen Entwurf nicht mehr auf erst nach 2018 neu eingeführte Verfahren beschränkt.

Gerade angesichts der langen Lebensdauer einer Gebührenordnung wäre eine solche Öffnung notwendig. Medizinischer Fortschritt lässt sich nicht für Jahrzehnte abschließend in einem Gebührenverzeichnis festschreiben.

Wichtig: Der Entwurf ist noch keine neue GOÄ

Bei aller Freude über die erreichten Verbesserungen müssen wir eines sehr deutlich sagen:

Die vorliegende Fassung ist noch keine rechtsverbindliche neue GOÄ.

Es handelt sich um einen zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband ausgehandelten Vorschlag. Für die Umsetzung einer neuen GOÄ ist ein formelles Rechtssetzungsverfahren erforderlich. Wann dieses abgeschlossen sein wird und welche Änderungen auf dem weiteren politischen Weg noch vorgenommen werden, ist derzeit offen.

Deshalb sollten wir auch mit Aussagen über einen konkreten Einführungstermin vorsichtig sein. Mit einer neuen GOÄ ist nach heutigem Stand nicht kurzfristig zu rechnen. Ob und in welcher Form der aktuelle Entwurf letztlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

Fazit: Viel erreicht – aber noch nicht am Ziel

Der neue Entwurf zeigt, dass sich fachlich fundierte berufspolitische Arbeit lohnt.

In der Endoprothetik und Wirbelsäulenchirurgie konnten substanzielle Verbesserungen erreicht werden. Die DVT ist erstmals eigenständig abgebildet, die Fraktursonographie wurde aufgenommen und bei der Knochendichtemessung konnten Verbesserungen erzielt werden. Auch die Änderung bei der Analogabrechnung ist positiv zu bewerten.

Gleichzeitig bleiben Fehlbewertungen und Widersprüche bestehen. Dazu gehören insbesondere die unterschiedliche Bewertung konventioneller und winkelstabiler Plattenosteosynthesen, die aus unserer Sicht zu niedrige Bewertung der DVT gegenüber der CT sowie die nicht überzeugende Relation zwischen bildwandler- und CT-gesteuerten Wirbelsäuleninterventionen und die ASK Bewertung. Auch die handchirurgischen und fußchirurgischen Interventionen müssen wir noch prüfen.

Wir werden deshalb weiter nachverhandeln und die Entwicklung kritisch und konstruktiv begleiten.

Eine neue GOÄ muss moderne Medizin sachgerecht abbilden. Sie muss ärztliche Leistung, Zeitaufwand, Schwierigkeit und Verantwortung ebenso berücksichtigen wie den personellen und apparativen Aufwand und die erheblich gestiegenen Kosten unserer Praxen und Kliniken. Gleichzeitig muss sie offen genug sein, um medizinischen und technischen Fortschritt auch in Zukunft abzubilden.

Die vergangenen Monate haben gezeigt: Die intensive Mitarbeit der Berufsverbände und Fachgesellschaften lohnt sich. Nicht alle unsere Forderungen wurden umgesetzt. Aber der Entwurf vom Juli 2026 ist für Orthopädie und Unfallchirurgie in wichtigen Bereichen besser als die Fassung des vergangenen Jahres.

Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen.

Mit freundlichem Gruß

Ihr

Johannes Flechtenmacher
BVOU-Schatzmeister

 

Die letzte Hochburg der analogen Medizin

Man fragt sich bei gewissen Erfindungen, warum Deutschland nicht sofort einen Digitalgipfel einberuft, mehrere Förderprogramme aufsetzt und anschließend 10 Jahre über Datenschutz diskutiert. Die “Notfalldose” gehört zweifellos dazu. Diese wird aktuell von Landkreisen, Kommunen und Hilfsorganisationen beworben und teilweise sogar kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Ein simples wie auch revolutionäres Prinzip: Wichtige Gesundheitsdaten werden auf Papier geschrieben und dieses in eine Dose gesteckt, welche im Kühlschrank gelagert wird. Rettungsdienst und Notarzt wissen Bescheid, finden die Dose zwischen Senfglas und Gewürzgurken und erhalten sofort Informationen über Medikamenteneinnahme, Allergien und Notfallkontakte.

Zusammengefasst: Die Notfalldose macht nahezu alles, was die elektronische Patientenakte irgendwann mal können sollte. Und zwar sofort.

Die Idee ist fundamental deutsch. Während in Deutschland gerade erst mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) elementare Grundlagen für die überfällige Digitalisierung im Gesundheitswesen gelegt werden, investieren andere Länder schon Milliarden in Cloudlösungen, wir greifen zur Blechdose. Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz schaltet sich vermutlich demnächst ein und empfiehlt das Modell “Krisenresilienz beginnt im Gemüsefach”.

Zugegebenermaßen besitzt die Konstruktion auch Charme. Die Notfalldose ruft Erinnerungen an jene robusten, stoßfesten und feldtauglichen metallischen Essensbehälter aus alten Soldatenfilmen hervor. Man sieht wahrlich den Sanitäter im Sturmschritt durch das Treppenhaus rennen und rufen: “Schnell, wo ist die Dose?”. Früher bekannt als Marschverpflegung, heute Gesundheitsvorsorge.

Der entscheidende Vorteil gegenüber der bisher wenig akzeptierten ePA liegt ohnehin auf der Hand, denn die Dose kann nicht gehackt werden. Allerdings kann sie gestohlen werden, aber dazu müsste ein Krimineller erstmal in die Wohnung einbrechen, den Kühlschrank öffnen und zielstrebig zwischen Leberwurst und Frischkäse wühlen. Nur die leuchtend rote Farbe erleichtert das Auffinden. Angesichts des Aufwands lohnt sich ein Datenleck im Gesundheitswesen dann doch mehr. Anders als bei der ePA bestehen bei ihr auch keine begründeten Ängste vor dem gläsernen Patienten oder der gläsernen Praxis, denn ihr Material ist undurchsichtig.

Auch in puncto Registrierung ist die Notfalldose erfreulich unkompliziert. Keine ePA-App, kein Postident-Verfahren, keine Sicherheitscodes oder SMS-TAN und auch kein Passwort mit Sonderzeichenpflicht. Lediglich Kugelschreiber und eine funktionierende Hand werden benötigt.

Sogar in technischer Hinsicht ist die Dose, man glaubt es kaum, der Digitalisierung teilweise überlegen. Sie bleibt funktionsfähig bei Stromausfall, Hochwasser und auch dann noch, wenn der WLAN-Router blinkt und der Netzbetreiber eine “regional begrenzte Störung” meldet. Bei sparsamer Befüllung dürfte sie auch nicht so viel wiegen, dass sie bei Flutkatastrophen nicht schwimmfähig wäre.

Nichtsdestotrotz hat auch die Notfalldose ihre Grenzen. Volltextsuche gibt es nicht. Stellen Sie sich vor, Oma Hilde liegt mit Verdacht auf Schenkelhalsfraktur in ihrer Wohnung und muss in die nächste orthopädisch-unfallchirurgische Klinik verbracht werden. Wenn der begleitende Notarzt wissen will, ob Mutti 2017 nicht doch schon eine Hüft-TEP implantiert bekommen hat, die jetzt luxiert ist, ist er tatsächlich ans Lesen gebunden. Für moderne Gesundheitsmanager wirkt das ähnlich antik wie Feuermachen mit Steinen.

Vielleicht ist aber genau das auch die Zukunft. Die Notfalldose ist autonom vom Patienten geführt, datensparsam und kompatibel mit jedem Kühlschrankmodell. Updates, Cloud und Hotline sind nicht erforderlich.

Das deutsche Gesundheitssystem bereitet sich auf Krisenresilienz und neuerdings sogar den Verteidigungsfall vor. Eventuell könnte dabei ausgerechnet die kleine Blechdose zum Symbolbild nationaler Vorsorge werden. Bestimmt wird sie für jeden Bürger eine Pflichtvorhaltung im angekündigten Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSIG) der Bundesregierung.

Hochkomplexe IT-Systeme wären auch im Verteidigungsfall eventuell nicht funktionstüchtig, doch im Kühlschrank steht bereits die Notfalldose, direkt neben dem Kümmerling.

Leopold Braun, Tübingen

Die größten Abmahnfallen bei Orthopädie-Websites

Die Website einer orthopädischen Praxis ist längst mehr als eine digitale Visitenkarte. Patienten erwarten heute umfangreiche Online-Services – von der Terminvereinbarung über Kontaktmöglichkeiten bis hin zu Informationen zu Behandlungen und Spezialisierungen. Entsprechend investieren viele Praxen erhebliche Ressourcen in Design, Benutzerfreundlichkeit und technische Funktionen. Die rechtlichen Anforderungen geraten dabei jedoch häufig in den Hintergrund.

Gerade dies kann erhebliche Folgen haben. Praxis-Websites können Angriffspunkte für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und datenschutzrechtliche Beanstandungen sein. Der Grund liegt auf der Hand: Die Inhalte sind öffentlich einsehbar und damit leicht überprüfbar. Gleichzeitig werden im medizinischen Bereich regelmäßig sensible personenbezogene Daten verarbeitet, für die besonders strenge gesetzliche Vorgaben gelten.

Orthopädische Praxen arbeiten auf ihren Websites häufig mit digitalen Formularen, Online-Terminvergaben oder spezialisierten Kommunikationslösungen, bei denen Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Bereits kleine Fehler können hier zu erheblichen rechtlichen Risiken führen.

 Gesundheitsdaten auf Praxis-Websites: Risiken werden häufig unterschätz

Viele Praxisinhaber/innen gehen davon aus, dass Gesundheitsdaten erst dann verarbeitet werden, wenn Patienten medizinische Unterlagen hochladen oder konkrete Diagnosen übermitteln. Tatsächlich beginnt die Verarbeitung sensibler Daten jedoch oft deutlich früher.

Bereits bei einer Online-Terminbuchung können Patienten Angaben zu Beschwerden machen – etwa zu Rückenproblemen, Gelenkschmerzen, Sportverletzungen oder orthopädischen Behandlungen. Auch Kontaktformulare, Rückrufbitten oder digitale Anamnesebögen erfassen regelmäßig Informationen mit Gesundheitsbezug.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung gelten solche Angaben als besonders schutzwürdig. Für ihre Verarbeitung gelten deutlich strengere Anforderungen als bei gewöhnlichen personenbezogenen Daten. Genau dieses erhöhte Schutzniveau wird im Praxisalltag jedoch häufig unterschätzt.

Problematisch ist insbesondere, dass viele eingesetzte Systeme ursprünglich nicht für den medizinischen Bereich entwickelt wurden. Tools, die in anderen Branchen datenschutzrechtlich unproblematisch erscheinen, können im Gesundheitswesen schnell unzulässig sein.

Fehler im Impressum: Häufige Angriffsfläche für Abmahnungen

Das Impressum gehört seit Jahren zu den klassischen Schwachstellen vieler Praxis-Websites. Gerade im medizinischen Bereich bestehen besondere Informationspflichten, die häufig nicht vollständig umgesetzt werden.

Neben den allgemeinen Pflichtangaben müssen Orthopäden insbesondere ihre korrekte Berufsbezeichnung, den Staat der Verleihung, die zuständige Ärztekammer beziehungsweise Aufsichtsbehörde sowie die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen angeben.

Häufig finden sich jedoch veraltete Daten, unvollständige Angaben oder ungeprüfte Standardvorlagen. Auch pauschale Haftungsausschlüsse für externe Links werden vielfach übernommen, obwohl sie rechtlich meist keinen nennenswerten Nutzen bieten und teilweise sogar zusätzliche Risiken schaffen können.

Besonders problematisch wird es bei steuerlichen Angaben. Verfügt die Praxis über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, muss diese korrekt angegeben werden. Nicht selten wird versehentlich die reguläre Steuernummer veröffentlicht. Dies kann nicht nur wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern eröffnet zugleich Missbrauchsmöglichkeiten durch Dritte.

Externe Anbieter und Online-Dienste: Datenschutzrechtliche Stolperfallen

Viele Funktionen moderner Praxis-Websites basieren auf externen Dienstleistern. Dazu gehören etwa Terminbuchungssysteme, digitale Rezeptanfragen, Patientenformulare oder Kartendienste zur Standortanzeige.

Nicht selten werden hier sensible Angaben verarbeitet. Bereits die Auswahl einer bestimmten Terminart – etwa für Wirbelsäulenbeschwerden, Sportmedizin oder operative Eingriffe – kann Rückschlüsse auf gesundheitliche Einschränkungen zulassen. Der Einsatz solcher Dienste setzt daher eine sorgfältige rechtliche Prüfung voraus. Entscheidend ist insbesondere, ob die Datenübertragung ausreichend abgesichert ist, wo die Daten gespeichert werden und ob Datenübermittlungen in Drittstaaten stattfinden.

Darüber hinaus ist regelmäßig ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich. Viele Praxisinhaber verlassen sich jedoch darauf, dass eingesetzte Tools „schon DSGVO-konform“ seien, ohne dies näher zu überprüfen. Gerade bei Anbietern außerhalb des Gesundheitssektors ist dies jedoch keineswegs selbstverständlich.

Cookie-Banner und Tracking: Typische Fehlerquellen

Nahezu jede moderne Website verwendet Cookies oder vergleichbare Technologien. Entsprechend weit verbreitet sind sogenannte Consent-Tools oder Cookie-Banner. Häufig zeigt sich allerdings, dass viele dieser Lösungen die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen.

Oft sind Einwilligungen bereits vorausgewählt, Informationen unklar formuliert oder die Ablehnung unnötig kompliziert gestaltet. Teilweise fehlt auch eine klare Trennung zwischen technisch notwendigen Diensten und einwilligungspflichtigen Tracking- oder Analysefunktionen. Eine wirksame Einwilligung setzt jedoch voraus, dass Nutzer frei und informiert entscheiden können. Dazu gehört insbesondere, dass keine Vorauswahl getroffen wird und die Ablehnung ebenso einfach möglich ist wie die Zustimmung.

Besonders kritisch wird der Einsatz von Analyse- und Marketing-Tools ohne wirksame Einwilligung. Bereits die Übertragung von Nutzungsdaten oder IP-Adressen an externe Anbieter kann einen Datenschutzverstoß darstellen.

Hinzu kommt, dass viele Websites über Jahre hinweg erweitert wurden, ohne sämtliche eingebundenen Dienste systematisch zu dokumentieren. Nicht selten integrieren Webdesigner zusätzliche Analyse- oder Trackingfunktionen automatisch. Praxisinhaber verlieren dadurch schnell den Überblick darüber, welche Datenverarbeitungen tatsächlich stattfinden.

Gerade im medizinischen Bereich ist dies problematisch. Bereits der Besuch bestimmter Unterseiten oder die Nutzung spezieller Terminoptionen kann Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand von Patienten zulassen.

Datenschutzerklärung: Oft nicht mehr aktuell

Auch Datenschutzerklärungen zählen zu den wesentlichen Problemfeldern auf Praxis-Websites. In vielen Fällen spiegeln sie die tatsächlichen Datenverarbeitungen nicht mehr korrekt wider.

Oft wurde die Erklärung ursprünglich einmal erstellt und anschließend über Jahre hinweg nicht mehr angepasst, obwohl sich die Website technisch verändert hat. Umgekehrt enthalten manche Datenschutzerklärungen zahlreiche Standardpassagen zu Diensten, die auf der Website überhaupt nicht eingesetzt werden.

Beides ist rechtlich problematisch. Die Datenschutzerklärung muss die tatsächlichen Verarbeitungsprozesse zutreffend, vollständig und aktuell beschreiben. Andernfalls drohen sowohl datenschutzrechtliche Beanstandungen als auch wettbewerbsrechtliche Risiken.

Rechtliche Verantwortung verbleibt bei der Praxis

Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, die Verantwortung für rechtliche Fehler auf Webdesigner oder Agenturen übertragen zu können. Ein Regressanspruch mag in Einzelfällen sicherlich möglich sein, in erster Linie bleibt jedoch der Praxisinhaber selbst für die rechtmäßige Gestaltung der Website verantwortlich. Verstöße können daher unmittelbar zu Bußgeldern, Schadensersatzforderungen oder Abmahnungen gegenüber der Praxis führen.

Wie schnell selbst unscheinbare Details problematisch werden können, zeigt sich bei Online-Formularen. Noch immer verwenden viele Websites verpflichtende Auswahlfelder wie „Herr“ oder „Frau“, ohne weitere Optionen vorzusehen. Für Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität kann dies eine unzulässige Benachteiligung darstellen. Die Rechtsprechung hat hierzu bereits mehrfach entschieden, dass entsprechende Gestaltungen Persönlichkeitsrechte verletzen können. Teilweise wurden sogar Entschädigungsansprüche zugesprochen.

Fazit: Praxis-Websites benötigen regelmäßige rechtliche Kontrolle

Orthopädische Praxis-Websites unterliegen komplexen rechtlichen Anforderungen. Gleichzeitig entstehen viele Risiken nicht durch offensichtliche Fehler, sondern durch technische oder organisatorische Versäumnisse.

Standardvorlagen und pauschale Lösungen reichen hierfür regelmäßig nicht aus. Entscheidend ist vielmehr eine kontinuierliche rechtliche und technische Überprüfung der eingesetzten Systeme und Inhalte.

Wer seine Website regelmäßig kontrolliert und datenschutzrechtliche Anforderungen frühzeitig berücksichtigt, reduziert nicht nur das Risiko von Abmahnungen und Bußgeldern, sondern stärkt zugleich das Vertrauen seiner Patienten in einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten.

Dennis Morgenstern LL.M. MBA (Wirtschaftsjurist)                               

Rechtsanwalt Florian Decker (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz)

Über die Autoren:

Der Beitrag stammt von der Frame for Business GmbH in Zusammenarbeit mit der Partnerkanzlei Rechtsanwälte Dr. Schultheiß. Weitere Informationen unter www.frame-for-business.de