Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik in Kürze eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten durch.
Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2025. Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.
Die für die Erhebung auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Um dabei die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit höchstens 7 Prozent der Praxen befragt. Das Ergebnis wird dann auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, die den hohen Anforderungen an die Qualität und Aktualität der Daten genügen, sieht das Gesetz für diese Erhebung eine Auskunftspflicht vor.
Die Ergebnisse dienen u. a. der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern.
Sie eröffnen aber auch den Praxen selbst die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte für Rationalisierungs- oder Verbesserungsmaßnahmen zu erkennen. Die entsprechenden Heranziehungsbescheide mit den Zugangsdaten zu den Online-Fragebogen werden vom Statistischen Bundesamt im Oktober 2026 versandt. Die Online-Fragebogensind dann innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2027 geplant. Sofern sich Fragen zu der Erhebung ergeben, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes gerne zur Beantwortung zur Verfügung.
Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich einschließlich Direktlinks auf Ergebnisse der letzten Erhebung finden Sie unter:
Zum Erhebungsstart im Oktober 2026 finden Sie Informationen zur aktuellen Erhebung, zum Beispiel zu den erforderlichen Angaben (Musterfragebogen) sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich unter:
Berlin, 26. August 2026 – Der Schulbeginn ist eine aufregende Zeit für Kinder und Eltern. Doch neben neuen Herausforderungen im Unterricht sollten Gesundheit und Prävention nicht vernachlässigt werden.
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) führt auch in diesem Jahr seine bewährte Aktion Orthofit fort, um Familien mit wertvollen Tipps und Informationen zu unterstützen. Dabei stehen Themen wie die richtige Auswahl von Schulranzen, geeignete Schuhe, der sichere Schulweg sowie Präventionsmaßnahmen zur gesunden Haltung und Entwicklung von Kindern im Mittelpunkt.
Aktion Orthofit: Tipps für Eltern und Schüler
Mit der Aktion Orthofit und den Kampagnen „Zeigt her Eure Füße“ und „Haltung zeigen“ möchte der BVOU Eltern und Schüler für die Wichtigkeit von Prävention sensibilisieren. “Immer noch sehen wir in der Praxis, dass viele Kinder unter Haltungsschäden oder Fehlentwicklungen an Füßen und Rücken leiden, die vermeidbar wären”, betont Dr. Anna-Katharina Doepfer, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Spezialisierung in Kinder- und Jugendorthopädie sowie BVOU-Vizepräsidentin. “Die richtige Auswahl von Schulranzen und Schuhen sowie die Förderung von Bewegung im Alltag und korrekter Haltung können hier einen großen Unterschied machen.”
3 Praktische Hinweise für die Gesundheit von Kindern
Der richtige Schulranzen:
Achten Sie darauf, dass der Schulranzen ergonomisch geformt ist und gut an den Rücken des Kindes angepasst werden kann. Wichtige Kriterien sind dabei die Breite sowie gepolsterte Träger (mindestens 4 cm breit).
Rückenpolsterung, die den natürlichen Rückenverlauf unterstützt.
Das Gewicht des gepackten Ranzens sollte nicht mehr als 10–12 % des Körpergewichts des Kindes betragen.
Tipp: Lassen Sie Ihr Kind den Ranzen vor dem Kauf ausprobieren und individuell anpassen.
Bewegung im Alltag fördern
Kinder brauchen täglich ausreichend Bewegung, um Haltungsschäden vorzubeugen und Muskeln sowie Knochen zu stärken. Praktische Ideen:
Zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gehen, anstatt das Auto zu nutzen.
Sportarten wie Schwimmen, Tanzen oder Klettern fördern eine gesunde Körperhaltung.
Kleine Bewegungspausen zu Hause oder in der Schule – z. B. kurze Dehnübungen oder eine Runde ums Haus.
Passendes Schuhwerk
Falsches Schuhwerk kann zu Fehlstellungen oder Fußproblemen führen. Achten Sie deshalb beim Kauf von Kinderschuhen auf:
Genügend Platz für die Zehen (ca. 1–1,5 cm Spielraum vorne).
Ein flexibles Material, das die natürliche Bewegung des Fußes unterstützt.
Eine rutschfeste, aber biegsame Sohle.
Regelmäßig kontrollieren, ob die Schuhe noch gut passen – Kinderfüße wachsen oft schneller als gedacht!
Aktionswoche im November und Klassensets für Schulen
Neben den Tipps und Ratschlägen zum Schulbeginn plant der BVOU im November wieder eine zentrale Aktionswoche, die sich gezielt an Schulen und Familien richtet. Dabei werden vom 23. bis zum 27. November deutschlandweit Präventionsmaßnahmen von Orthopäden und Unfallchirurgen anschaulich vermittelt, um Haltungsschäden und Fehlentwicklungen frühzeitig vorzubeugen. Schulen können sich zur dieser Kampagne nicht eigenständig anmelden. Mitglieder des BVOU gehen auf die Grundschulen in ihrer Region zu.
Wenn Sie als Schule an unserer Kampagne „Haltung zeigen“ teilnehmen möchten, sind Sie herzlich willkommen. Die kostenfreien Infomaterialien können Sie hier bestellen: https://www.aktion-orthofit.de/schulen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.aktion-orthofit.de.
Über die Aktion Orthofit:
Das gesunde Wachstum der Kinder liegt nicht nur Eltern, sondern auch dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) am Herzen. Gerade im Kindesalter stehen die Chancen sehr gut, durch Aufklärung und Prävention Fehlentwicklungen und späteren körperlichen Schäden vorzubeugen. Mit der Aktion Orthofit und den Kampagnen „Zeigt her Eure Füße“ und „Haltung zeigen“ möchte der BVOU einen Beitrag zum gesunden Wachstum von Kindern leisten. Während der bundesweiten Aktionswoche erfahren die Kinder auf spielerische Art, wie wichtig Bewegung für ihren Körper ist und was sie selbst für eine gesunde Entwicklung tun können.
Über den BVOU:
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.
Pressekontakt BVOU:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
presse@bvou.net
Stellen Sie sich eine typische Patientin vor. Montagmorgen, Verdacht auf Meniskusläsion. Sie bucht ihren Termin online und gibt dabei den Grund ihres Besuchs an. An der Anmeldung folgt der Anamnesebogen, die Daten landen im Praxisverwaltungssystem. Das Knie wird geröntgt, die Aufnahme wandert ins Bildarchiv, vielleicht markiert eine KI-Software eine Auffälligkeit. Der Arztbrief entsteht per Spracherkennung, der Befund geht in die elektronische Patientenakte, die Abrechnung an die KV. Eine einzige Behandlung und Ihre Patientin hat eine Datenspur durch sechs oder sieben Systeme gezogen.
Diese Datenspur ist der rote Faden unserer Newsletter-Serie. In den kommenden Ausgaben folgen wir ihr einmal komplett durch die Praxis, von der Terminbuchung bis zur KI-gestützten Dokumentation. Heute beginnen wir mit einem rechtlichen Überblick: Was sagt das Gesetz, was ist neu, und wo sollte Ihre Umsetzung am besten anfangen?
Die Verantwortung liegt bei Ihnen
Für jedes System, das Patientendaten verarbeitet, tragen Sie als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber die datenschutzrechtliche Verantwortung und können sich nicht “blind” auf den Softwarehersteller, die KV oder den IT-Dienstleister verlassen. Das mag zunächst nach einer Last klingen, es bedeutet aber auch, dass Sie nicht abwarten müssen, was andere tun. Sie können die rechtliche Konformität in Ihrer Praxis selbst herstellen.
Was die DSGVO an jeder Station verlangt
Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Daten. Schon der Besuchsgrund im Online-Buchungsformular zählt dazu, ebenso das Röntgenbild mit Name und Geburtsdatum im Dateikopf. Daraus folgen vier Grundregeln, die an jeder Station der Patientenreise wiederkehren.
Erheben Sie nur, was für den jeweiligen Zweck nötig ist.
Sichern Sie die Verarbeitung nach dem Stand der Technik ab, von der Verschlüsselung bis zum Rechtekonzept im Team.
Binden Sie externe Dienstleister nur mit Auftragsverarbeitungsvertrag ein.
Und dokumentieren Sie, was Sie tun, denn im Zweifel müssen Sie es nachweisen können.
Über allem steht natürlich die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB, die unabhängig von jeder Technik gilt.
Wichtig zu wissen: Die DSGVO ist technologieneutral. Sie gilt für den Karteikasten genauso wie für das modernste KI-Werkzeug. Es gibt keinen KI-Rabatt und keine KI-Ausnahme.
Was der EU AI Act neu hinzufügt
Der AI Act ergänzt die DSGVO, er ersetzt sie nicht. Seine Pflichten sind nach dem Risiko gestaffelt, welches durch KI-Systeme entstehen kann. Seit Februar 2025 muss jedes Team, das KI einsetzt, im Umgang damit geschult sein, nachweisbar. Und seit dem 2. August 2026, also seit wenigen Wochen, muss erkennbar sein, wenn eine KI kommuniziert, etwa ein Telefonassistent am Empfang oder ein Chatbot auf der Praxiswebsite. Die strengen Pflichten für Hochrisiko-KI folgen gestaffelt: für eigenständige Systeme ab Dezember 2027, für KI in Medizinprodukten, und dazu zählt diagnostische Bild-KI, ab August 2028. Diese Fristen sind kein Grund zum Zurücklehnen, sondern sollten bewusst als Vorbereitungszeit genutzt werden.
Warum das gerade O&U betrifft
Kaum ein Fach ist so datenintensiv wie Orthopädie und Unfallchirurgie: hoher Patientendurchsatz, eigenes Röntgen, externe MRTs, Zuweiserkommunikation. Und kaum ein Fach ist so nah an der KI. Software zur Frakturerkennung gehörte zu den ersten zugelassenen KI-Medizinprodukten, Spracherkennung und automatische Arztbriefe verbreiten sich schnell. Dazu kommt eine Lücke, über die wir in dieser Newsletter-Serie noch ausführlich sprechen: Offiziell nutzen 15 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Praxen KI. Anonym befragt, gibt etwa die Hälfte an, private KI-Tools auch beruflich zu verwenden. Die tatsächliche Datenlandschaft vieler Praxen ist größer, als ihre Dokumentation es abbildet.
Der beste erste Schritt: eine ehrliche Inventur
Konformität beginnt nicht mit Paragrafen, sondern mit drei Fragen. Welche Systeme verarbeiten bei uns Patientendaten? Wo liegen diese Daten, auf dem Praxisserver, in einer deutschen Cloud oder außerhalb der EU? Und wer greift darauf zu? Wer diese drei Fragen schriftlich beantworten kann, hat das Fundament gelegt, auf dem alles Weitere aufbaut. Genau dabei begleiten wir Sie in den kommenden Ausgaben, Station für Station: von der Terminbuchung über PVS, ePA und Bildarchiv bis zu klinischer und generativer KI. Den Höhepunkt bildet unser Webinar am 14. Oktober 2026, das wir mit Ihren Fragen aus dieser Serie gestalten.
Praxis-Check:
Können Sie alle Systeme mit Zugriff auf Patientendaten nennen?
Wissen Sie bei jedem System, wo die Daten gespeichert werden?
Falls Ihr Team bereits KI einsetzt: Ist die Schulung dazu dokumentiert?
Damit unser Webinar am 14. Oktober genau Ihre Themen trifft, bitten wir Sie um zwei Minuten für drei kurze Fragen.
Nach Supinationstraumen im oberen Sprunggelenk gilt es eine osteochondrale Läsion der Talusschulter auszuschließen. In der konventionellen radiologischen Diagnostik können kleine Läsionen nicht sicher erkannt werden. Methodenbedingt findet sich in der MRT oft nur eine bone bruise Läsion, Frakturlinien stellen sich aber oft nicht dar.
Nachdem sich die Schnittbilddiagnostik mit dem digitalen Volumentomographen (DVT) SCS MedSeries® H22 in einem breiten Indikationsspektrum bewährt hat und diese mit der DVT Fachkunde, die in der Kooperation von BVOU und dem Unternehmen SCS gefördert wird, kann sie von Orthopäden und Unfallchirurgen eigenständig angewendet werden. Diese Lösung finden Einsatz im Nachweis osteochondraler Läsionen. Diese Betrachtung wird durch die Evaluation des ergänzenden Nutzens von Kontrastmittel erweitert, das vor der Aufnahme mit der DVT in das obere Sprunggelenk appliziert wird.
Methodik
Bei Verdacht auf osteochondrale Läsion der Talusschulter mit nicht sicherer Beurteilung, ob eine Lösung des Fragmentes besteht, wurde das obere Sprunggelenk unter entsprechenden hygienischen Kriterien punktiert und mit mindestens 10 ml Kontrastmittellösung aufgefüllt. Das obere Sprunggelenk wurde nachfolgend mehrfach durchbewegt, um eine sichere Verteilung des Kontrastmittels zu gewährleisten. Anschließend wurde die 3-dimensionale Schnittbilddiagnostik mit dem digitalen Volumentomographen SCS MedSeries® H22 (Cone Beam CT) durchgeführt.
MRT mit dem Syndesmoseverlauf angulierten 0,8 mm messenden Dünnschichtrekonstruktionen: Das vordere Talofibularband ist nicht abgrenzbar, intakt erscheinendes vorderes und hinteres Syndesmoseband, ödematös aufgelockertes hinteres Talofibularband sowie Deltaband, 16 mm messendes subchondrales Knochenmarködem der medialen Talusrolle in der Belastungszone mit mutmaßlicher diskreter Gelenkflächenabflachung, eine subchondrale Fraktur ist nicht sicher auszuschließen, 12 mm messendes eher kontusionsbedingtes subchondrales Knochenmarködem an der lateralen Talusschulter mit subchondralem Knochenmarködem der Fibula ohne abgrenzbare osteochondrale Läsion, 5 mm tiefe Impression der medialen Talusschulter, relativ glatt, eher alt, bei angrenzendem Knochenmarködem ist eine frischere Komponente nicht auszuschließen, 4 mm tiefe knöcherne Impression am Talushals medial, mäßiger Gelenkerguss, diffuses ausgeprägtes Weichteilödem medial und lateral, Os trigonum mit gelenkiger Verbindung zum Talus und Reizungszeichen, deutliche Flüssigkeit um die kräftige Tibialis posterior Sehne, gering Flüssigkeit um die Peronäussehnen, keine Sehnenruptur. [5]
MRT mit dem Syndesmoseverlauf angulierten 0,8 mm messenden Dünnschichtrekonstruktionen (präoperativ): 5 mm messende knöcherne schalenförmige intraartikuläre Absprengung an der lateralen Talusrolle mit begleitendem Gelenkerguss am OSG, ödematös verändertes vorderes Talofibularband bei erhaltener Kontinuität, deutlich ödematös verändertes Deltoidband, Partialruptur möglich, hinteres Talofibularband sowie die Syndesmose erschein intakt, Ödem an der Basis Mittelfußknochen V, im Ansatzbereich der Peronaeus brevis Sehne mit mutmaßlicher Unterbrechung der Knochenstruktur DD knöcherner Abriss, Verdacht auf 4 mm messende knöcherne Absprengung am Os cuboideum, ventral des Prozessus anterior calcanei, diskrete subchondrale knöcherne Impression am Os cuboideum ventral zum Mittelfußknochen V mit begleitendem 2 cm messendem Knochenmarködem, nebenbefundlich Os tibiale externum und Os sesamoideum peroneum, kein Sehnenriss nachweisbar, mäßige Intertarsalarthrose mit einzelnen Geröllzysten, mäßige Tarsometatarsalarthrose am ersten und zweiten Strahl mit subchondralem Knochenmarködem, mäßiger Erguss am unteren Sprunggelenk, Flüssigkeit um die Tibialis posterior Sehne. [5]
PBCT Arthrographie linkes Sprunggelenk in 0,25 mm Schichten und dreidimensionaler Rekonstruktion (rechtfertigende Indikation: Verlaufskontrolle, Beurteilung, ob eine Lösung des Dissekates vorliegt): Die bekannte 1 x 1 x 2 mm große osteochondrale Läsion der lateralen Talusschulter liegt in situ, es stellt sich keine Kontrastmittelspülung dar, es stellt sich auch keine Unterbrechung der Knorpelstrukturen dar, keine fissuralen Einrisse, im Beriech der vorderen Syndesmose zarter Kontrastmittelstreifen als Hinweis auf eine geringe Insuffizienz, die hintere Syndesmose ist sicher intakt, sehr gute Füllung und Kontrastierung des oberen Sprunggelenkes. [5]
PBCT Arthrographie linkes Sprunggelenk in 0,25 mm Schichten und dreidimensionaler Rekonstruktion (rechtfertigende Indikation, Gelenkstatus postoperativ): Gute Gelenkfüllung und Kontrastierung mit 20 ml, an der Tibiavorderkante ausgeprägte Narbenbildung anterolateral, tibiotarsales Narbenimpingement bei narbenmeniscoid möglich, an der lateralen Talusschulter osteochondrale Läsion Grad IV b nach Griffith, kleine ründliche Ossifikation unterhalb der distalen Fibulaspitze, zentral nahe der tibialen Gelenkfläche sehr kleine Geröllzyste, Corticalis noch durchgängig gezeichnet, Bohrkanäle nach Refixation des osteochondralen Fragmentes noch zu erkennen, Calcaneussporn dorsal.[5]
Ergebnis
In meiner gelenkchirurgischen Praxis stellte sich die Arthrographie des oberen Sprunggelenkes in Verbindung mit dem 3D-Schnittbildgebung als eine neue ultrahochauflösende Technik mit geringer Strahlenbelastung dar, welche als eine Alternative zu der konventionellen CT Diagnostik selbst Submillimeter kleine Läsionen sicher darstelle und eine exakte Beurteilung ermöglichte. Wurde die osteochondrale Läsion von Kontrastmittel umspült, war zudem die Lösung des Fragmentes beweisbar. Die DVT fertigte ultrahochauflösende, nahezu artefaktfreie 3-dimensionale Schnittbilder der Extremitäten innerhalb weniger Sekunden Aufnahmezeit bei gleichzeitig für den Patienten sehr entspannter Lagerung an.
Diese Lösung ist mit einer isotropen Auflösung von 200 μm in der Lage, feinste Strukturen durch seinen ultrahochauflösenden Flachdetektor, einen hochentwickelten Rekonstruktionsalgorythmus und eine spezifisch programmierte Steuerung der Röntgenquelle mit einer Strahlenbelastung unter der des 2D-Projektionsröntgen in 2 Ebenen abzubilden[1]. Dies gewährleistet die erforderliche diagnostische Sicherheit vor dem Hintergrund höchstmöglicher Strahlenhygiene, nachdem das SCS MedSeries® H22 im Vergleich zur üblichen Diagnostik mit der klassischen Computertomographie eine um bis zu 92 % verringerte Strahlenbelastung[2,3,4] besitzt. Die maximal mögliche Reduktion der Strahlenexposition, welche nach §8 des aktuellen Strahlenschutzgesetzes gefordert ist, kann somit erreicht werden.
Quellen
[1]Neubauer J, Benndorf M, Reidelbach C, Krauû T, Lampert F, Zajonc H, et al. (2016): Comparison of Diagnostic Accuracy of Radiation Dose-Equivalent Radiography, Multidetector Computed Tomography and Cone Beam Computed Tomography for Fractures of Adult Cadaveric Wrists. PLOS ONE 11(10): e0164859.
[2]Koivisto J, Wolff J, Järnstedt J, Dastidar P, Kortesniemi M: Assessment of the effective dose in supine, prone, and oblique positions in the maxillofacial region using a novel combined extremity and maxillofacial CBCT scanner. Oral Surg Oral Med Oral Pathol Oral Radiol. 2014; 118(3):355-62.
[3]Juha Koivisto, Timo Kiljunen, Jan Wolff, Mika Kortesniemi; Assessment of effective radiation dose of an extremity CBCT, MSCT and conventional X ray for knee area using MOSFET dosemeters. Radiat Prot Dosimetry 2013; 157
[4]515-524. [4] Koivisto J, Kiljunen T, Kadesjö N, Shi XQ, Wolff J: Effective radiation dose of a MSCT, two CBCT and one conventional radiography device in the ankle region. Journal of Foot and Ankle Research (2015) 8:8.
[5]Petermann J, Main-Medical-Clinic, Am Neubergsweg 6, D-63868 Großwallstadt (2018).
Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22
SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.
Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer.
Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.
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Der Mangel an ärztlichem Nachwuchs gehört zu den größten Herausforderungen des deutschen Gesundheitswesens. Deutschland verfügt im internationalen Vergleich zwar über eine hohe Dichte an ärztlichem Personal, dennoch bestehen erhebliche regionale und fachspezifische Versorgungsunterschiede. Insbesondere ländliche Regionen kämpfen seit Jahren mit Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung hausärztlicher Praxen, während Ballungszentren weiterhin eine hohe Attraktivität für junge Mediziner:innen besitzen. Diese Entwicklung führte beim Masterplan Medizinstudium 2020 zur Einführung der Landarztquote – einem Instrument, das den Zugang zum Medizinstudium gezielt an eine spätere, vertraglich festgelegte hausärztliche Tätigkeit in unterversorgten Regionen koppelt. Inzwischen haben elf Bundesländer eine entsprechende Regelung geschaffen.
Befürworter sehen darin ein innovatives Instrument, um Versorgungslücken langfristig zu schließen. Kritiker hingegen verweisen auf die lange Bindungsdauer mit der Konsequenz bereits im jungen Alter eine langfristig verbindliche Entscheidung über den beruflichen Werdegang zu treffen. Ob die Landarztquote ihr zentrales Ziel – die nachhaltige Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten Regionen – tatsächlich erreicht, lässt sich gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilen. Die ersten Ärzt:innen, die über die Landarztquote ihr Studium aufgenommen haben, werden voraussichtlich erst ab 2030/2031 ihre hausärztliche Tätigkeit aufnehmen.
Bereits jetzt zeigt sich eine konstant hohe Anzahl an Bewerbungen für diese Studienplätze. Bisher bleibt jedoch unklar, ob die vertragliche Verpflichtung tatsächlich der entscheidende Grund für die spätere Berufswahl sein wird oder ob schon bereits vorhandene Präferenzen lediglich kanalisiert werden.
Parallel dazu verschärfen sich jedoch auch in den chirurgischen Disziplinen die Nachwuchsprobleme. Insbesondere Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung im ländlichen Raum berichten zunehmend über unbesetzte Weiterbildungs- und Facharztstellen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Frage naheliegend: Wenn sich durch die Landarztquote der hausärztliche Nachwuchs langfristig steuern lässt – wäre dann eine vergleichbare „Chirurgiequote“ geeignet, den Personalmangel in Fachrichtungen wie Orthopädie und Unfallchirurgie zu beheben?
Die Ursachen für unbesetzte chirurgische Stellen liegen häufig nicht in einer unzureichenden regionalen Verteilung, sondern in tiefgreifenden strukturellen Veränderungen des Fachgebiets selbst. Ein genereller Mangel an Chirurg:innen besteht auf den ersten Blick nicht. Dennoch berichten zahlreiche Krankenhäuser seit Jahren über zunehmende Schwierigkeiten bei der Besetzung ärztlicher Stellen. Vakante Weiterbildungsstellen, verlängerte Ausschreibungsverfahren und eine zunehmende Rekrutierung von Honorarärzten oder international rekrutierten Ärzt:innen sind vielerorts längst Teil des klinischen Alltags. Hinzu kommt, dass sich die Erwartungen der jüngeren Ärzt:innengeneration an ihren Beruf grundlegend verändert haben. Während frühere Generationen lange Arbeitszeiten und eine ausgeprägte Dienstbelastung häufig als selbstverständlichen Bestandteil der chirurgischen Weiterbildung akzeptierten, rücken heute Aspekte wie planbare Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, strukturierte Weiterbildung sowie transparente Karriereperspektiven zunehmend in den Vordergrund. Diese Entwicklung betrifft keineswegs ausschließlich die Chirurgie, trifft hier jedoch auf ein Fachgebiet, dessen Identität traditionell eng mit hoher persönlicher Einsatzbereitschaft und einer erheblichen zeitlichen Belastung verbunden war.
Vor diesem Hintergrund wäre eine Chirurgiequote zwar grundsätzlich denkbar und gesundheitspolitisch umsetzbar. Es ist jedoch fraglich, ob sie den eigentlichen Ursachen des Nachwuchsmangels gerecht würde. Eine Quote kann den Zugang zu einem Fachgebiet steuern – sie kann dessen Attraktivität jedoch nicht ersetzen. Sie würde junge Ärzt:innen langfristig an ein Fach binden, ohne gleichzeitig diejenigen Rahmenbedingungen zu verändern, die viele von einer chirurgischen Karriere abhalten. Die Gefahr bestünde darin, ein strukturelles Problem mit einem regulatorischen Instrument lösen zu wollen.
Nachhaltiger erscheint daher ein anderer Ansatz: Wer den chirurgischen Nachwuchs langfristig sichern möchte, muss die Chirurgie als Beruf attraktiver machen. Dazu gehören eine qualitativ hochwertige und verlässlich strukturierte operative Weiterbildung, ausreichende personelle Ressourcen, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit modernen Arbeitszeitmodellen sowie eine frühzeitige Begeisterung für das Fach bereits im Medizinstudium durch gute Lehre. Ebenso wichtig ist eine Ausbildungskultur, die operative Eigenverantwortung fördert, Mentoring etabliert und jungen Kolleg:innen Entwicklungsperspektiven eröffnet.
Die nachhaltigste Investition in die chirurgische Versorgung ist daher nicht eine Quote, sondern ein Fach, für das sich junge Ärzt:innen aus Überzeugung entscheiden – denn die Entscheidung für ein chirurgisches Fach kann die beste Wahl fürs Leben sein.
Lilly-Charlotte Albertsen LMU München
Junges Forum O&U
Am 30. Juli 2026 ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (das sogenannte „Spargesetz“) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht im ambulanten Bereich Einsparungen von rund drei Milliarden Euro im Jahr 2027 und rund fünf Milliarden Euro jährlich ab 2030 vor. Einige Regelungen gelten bereits, viele folgen zum 1. Januar 2027; weitere bedürfen noch der Konkretisierung durch den Bewertungsausschuss (BA) oder den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die nachfolgende Übersicht fasst die zentralen Fristen für Ihre Praxen zusammen.
Zentrale Fristen im Überblick (Stand 19.08.2026)
Frist / Zeitpunkt
Was gilt
30.07.2026
Inkrafttreten des Gesetzes
30.07.2026
Wegfall der gesetzlichen Grundlage für die Vergütung der ePA-Befüllung
Ob die GOP 01648 noch bis 31.12.2026 berechnungsfähig bleibt, ist derzeit strittig: Mehrere KVen gehen von einem Redaktionsversehen aus und erwarten eine Klarstellung durch Bewertungsausschuss (BA) bzw. Gesetzgeber.
30.07.2026
Wegfall der Rechtsgrundlage für bundesweite Praxisbesonderheiten
Neue Vereinbarungen sind nicht mehr möglich. Es gilt Bestandsschutz für bereits vereinbarte Praxisbesonderheiten – sie gelten nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes als Bestandteil der jeweiligen Erstattungsbetragsvereinbarung bis zum Eintritt eines Beendigungstatbestandes (z. B. Patentablauf, neue Vereinbarung) fort; insoweit bleibt der Schutz vor Regressen in der Wirtschaftlichkeitsprüfung bestehen. Die Regelung läuft damit schrittweise aus, ein festes Enddatum gibt es nicht. Bei neuen Verordnungen empfiehlt sich eine sorgfältige Dokumentation der individuellen Begründung.
30.07.2026
Streichung von Homöopathika und Anthroposophika sowie Cannabisblüten aus dem GKV-Leistungskatalog
Eine Erstattung durch die Kassen ist noch bis 31.12.2026 möglich. Neue Cannabis-Therapien setzen künftig einen sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel voraus, bevor Extrakte oder Rezepturen verordnet werden können. Rabattverträge für fünf Gruppen (JAK-Inhibitoren, CGRP-Antagonisten, PARP-Inhibitoren, PCSK9-Inhibitoren, und PD-1/PD-L1-Inhibitoren) patentgeschützter Arzneimittel sind möglich.
01.01.2027
Überführung der extrabudgetären Leistungen (u.a. ambulante Operationen, Früherkennung, Psychotherapie) in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) mit Mengenbegrenzung
Ausnahmen sind nichtärztliche Dialyse, kinder- und jugendpsychiatrische Leistungen, Substitutionsbehandlung und neue Leistungen (2 Jahre). Für 2026 begonnene Behandlungen sieht ein Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD eine extrabudgetäre Fortführung bis 2027 vor; die Umsetzung ist offen.
spätestens 01.01.2027
Abschaffung der TSVG-Vergütungsregelungen (Terminfälle über die 116117, Hausarztvermittlungsfall, offene Sprechstunde)
01.01.2027
Veränderte Berechnung der Kinderarzt-MGV und verringerte Ausgleichszahlungen; Streichung der Hygienezuschläge; der Kurzzeittherapie-Zuschläge und der Vergütung für die Beratung zur Organ- und Gewebespende
01.01.2027
Wegfall des Konsiliarberichts bei Psychotherapie auf Überweisung oder Krankenhausempfehlung; ab diesem Datum Homöopathika auch nicht mehr als Satzungsleistung möglich
2027–2029
Begrenzung der Vergütungszuwächse auf die Grundlohnrate; die Obergrenze der Steigerungsrate wird zusätzlich pauschal um einen Prozentpunkt abgesenkt
31.03.2027
Frist für den BA: Festlegung der Absenkung des technischen Leistungsanteils im EBM (Nuklearmedizin, Radiologie, Strahlentherapie) sowie der Bewertung der Katarakt-OP
01.04.2027
Inkrafttreten des verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens
Die konkreten Eingriffe legt der G-BA fest: ab 2028 jährlich zwei planbare Eingriffe statt bisher einem – 2028 Hüft-Endoprothesen und Wirbelsäuleneingriffe, 2029 Cholezystektomie und Hysterektomie, 2030 Tonsillektomie und Schultereingriffe
01.07.2027
Absenkung des technischen Leistungsanteils im EBM
31.12.2027
Frist für den G-BA: Überprüfung und ggf. Weiterentwicklung von Gesundheitsuntersuchung und Hautkrebsscreening (Änderungen frühestens ab 01.01.2028)
01.01.2028
Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit
ab 2028
Einführung von Kurzzeitfallpauschalen für Krankenhäuser zum 01.01.2028 (InEK-Konzept bis März 2027, Vereinbarung der Selbstverwaltung bis 30.04.2027)
Sie sollen die Überzahlung von Hybrid-DRG-Fällen korrigieren; die KBV erwartet, dass die Hybrid-DRG damit nicht weiterentwickelt werden.
Der Hartmannbund hat das Gesetzgebungsverfahren eng begleitet und sich zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages kritisch geäußert. Statt kleinteiliger Kostendämpfung plädiert der Hartmannbund für Strukturreformen im Dialog mit den Ärztinnen und Ärzte aus der Praxis. Aus Sicht des Verbandes dürfen die nötigen gesundheitspolitischen Reformen, insbesondere Notfallreform, Primärversorgung und Ambulantisierung, durch die Sparmaßnahmen nicht gefährdet werden. Diese Konzepte können ihre Wirkung nur entfalten, wenn die niedergelassenen Praxen als Fundament der wohnortnahen Versorgung gestärkt werden.
Zur nachhaltigen Stabilisierung der GKV-Finanzen setzt sich der Verband nach wie vor für eine verlässliche Trennung von Beiträgen und Steuerzuschüssen ein: Versicherungsfremde Leistungen, etwa die Krankenversicherungsbeiträge für Grundsicherungsbeziehende, müssen vollständig und dauerhaft aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
Über die weitere Konkretisierung der Regelungen durch Bewertungsausschuss und G-BA informieren wir fortlaufend. Nutzen Sie auch unsere Mitgliederberatung! Unser Expertenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Das seit 2010 exklusiv für den BVOU produzierte Kinesiologic-Tape besticht durch seine hohe Qualität. Es wird den BVOU-Mitgliedern zu einem Vorzugspreis angeboten.
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Die Rechnungen wird per Mail versendet. Die Angabe einer gültigen E-Mailadresse ist daher notwendig.
Für den 4-jährigen Magnus endete ein Sprung vom Klettergerüst im Spiderman-Kostüm mit starken Schmerzen im linken Unterarm. Statt in der Notaufnahme zu warten, fuhr sein Vater direkt zu Herrn Ferdinand Graf von der Groeben nach Kaarst, der über die 3D-Diagnostik von SCS verfügt. Die Untersuchung dauerte weniger als zwei Minuten, die Strahlendosis lag unter einer 2D-Aufnahme. Die Schnittbilder zeigten eine dislozierte Unterarmfraktur mit sofortiger OP-Indikation. Mit den fertigen 3D-Datensätzen, die die Eltern gleich mitnehmen konnten, operierte die Klinik sofort – ohne weitere Aufnahmen oder Wartezeiten. Auch die Nachsorge erfolgte mit minimaler Dosis und hoher Präzision. Magnus verstand dank der anschaulichen 3D-Schnittbilder seinen Heilungsverlauf und kam angstfrei zu allen Kontrollen.
Der Fall zeigt, wie moderne Diagnostik schnelle Entscheidungen ermöglicht und Kindern Schmerzen, Wartezeit und Belastung erspart. Herr Ferdinand Graf von der Groeben erzählt, wie er den kleinen Patienten mit größter Fürsorge und liebevollem Einsatz behandeln konnte.
Ein sonniger Freitagnachmittag, ein voller Spielplatz, ein mutiger Sprung: Für Magnus, vier Jahre alt, endete das Abenteuer in seinem Spiderman-Kostüm mit einem schmerzhaften Aufprall auf den linken Unterarm. Der Vater ahnte sofort, dass mehr passiert war als eine Prellung. Statt den Notarzt zu rufen und mehrere Stunden in der überfüllten Kliniknotaufnahme zu verbringen, wählte er einen anderen Weg – und fuhr direkt zu Herrn Ferdinand Graf von der Groeben, Orthopäde und Unfallchirurg in Kaarst, der seit 2024 die SCS Bildgebung im Einsatz hat.
Was in der Praxis innerhalb weniger Minuten geschah, zeigt wie moderne 3D-Bildgebung den Unterschied machen kann – gerade in der Pädiatrie, wo Geduld, Vertrauen und schnelle Entscheidungen ausschlaggebend sind. Eine Diagnostik, die in wenigen Minuten Klarheit schafft. Als der Anruf um 17:45 Uhr bei Herrn von der Groeben einging, war die Praxis eigentlich schon geschlossen. Doch er zögerte keine Sekunde:
„Ich war bereits auf dem Weg nach Hause. Aber als ich hörte, dass ein Kind gestürzt ist und starke Schmerzen hat, bin ich sofort umgedreht.“
Er wusste, dass er dank seiner diagnostischen Ausstattung in wenigen Minuten Klarheit schaffen konnte. Für Magnus dauerte die gesamte Untersuchung mit Positionierung und Aufnahme keine zwei Minuten. Die Strahlendosis lag dabei unter einer 2D-Aufnahme und weit unter der Strahlenbelastung mehrfacher Aufnahmen, die sonst nötig gewesen wären.
„Mit einem klassischen Röntgengerät hätte ich eine medizinische Fachangestellte zurückrufen müssen. Für eine korrekte Aufnahme ist das Kind mehrfach zu lagern, was bei Schmerzen durch einen Bruch kaum möglich ist. Mit der 3D-Bildgebung konnte ich die Untersuchung dagegen allein durchführen. Der Arm wird in das System gelegt, ich drücke auf den Auslöser – und nach wenigen Sekunden liegen die 3D-Schnittbilder vor.“
Hightech, Herz und Verständnis – vereint in einer Untersuchung
Das Ergebnis war eindeutig: Eine distale Radius-Extensionsfraktur, eine sogenannte Bajonettfraktur, bei der die Knochenenden gegeneinander verschoben sind. Der Orthopäde fasst zusammen:
„Es handelte sich um eine instabile Unterarmfraktur mit Dislokation. Die Indikation zur Operation war sofort klar.“
Noch am selben Abend konnte die Familie mit den fertigen 3D-Schnittbildern in die Klinik fahren. Dort war kein zusätzliches Röntgen mehr erforderlich – die Daten ließen sich direkt übernehmen, die Operation wurde direkt nach kurzer stationärer Aufnahme durchgeführt. So war Magnus gegen 22:30 Uhr bereits operiert und versorgt.
Die besondere Rolle der SCS Bildgebung
„Der größte Vorteil war, dass ich die Diagnostik selbst durchführen konnte – schnell, ohne Personal, mit maximaler Bildqualität.“
Während das Kind ruhig blieb und dem Arzt über die Schulter schauen durfte, entstand auf dem Bildschirm
ein exaktes 3D-Modell des gebrochenen Unterarms. Die SCS Bildgebung ermöglichte nicht nur die sichere Erstdiagnose, sondern auch die gesamte Nachsorge in der Praxis:
· Kontrollaufnahme nach der Operation: eine Woche später konnte ausgeschlossen werden, dass sich die Fraktur erneut verschoben hatte oder Wachstumsfugen betroffen sind.
· Drei-Wochen-Kontrolle: Beurteilung des Heilungsverlaufs und der Metallstifte.
· Letzte Kontrolle vor dem Ziehen der Drähte: am 17. Juni – alle Aufnahmen in Dosisbereichen einer einzelnen 2D-Röntgenaufnahme.
Auf diese Weise blieb die Strahlenbelastung auch bei mehreren Verlaufskontrollen minimal – ein entscheidender Punkt gerade bei Kindern mit empfindlichen Wachstumsfugen.
Moderne 3D-Bildgebung und einfühlsame Versorgung: Der kleine Patient wird Schritt für Schritt begleitet.
Was wäre ohne moderne 3D-Diagnostik geschehen?
Bei dieser Frage muss Herr von der Groeben nicht lange überlegen:
„Ohne das System hätte ich die Eltern in die Notaufnahme schicken müssen. Dort hätten sie 1 bis 3 Stunden gewartet, das Kind wäre mehrfach umgelagert worden und wahrscheinlich wären zusätzliche Aufnahmen erfolgt. Vielleicht hätte man ein CT angefertigt – mit deutlich höherer Strahlendosis. Bis zur OP wären leicht sechs Stunden vergangen.“
So aber konnten sich Arzt, Eltern und Klinik unmittelbar auf das Wesentliche konzentrieren: Die schnelle, sichereVersorgung des Kindes.
„Magnus konnte sogar selbst sehen, wo der Bruch liegt. Dieses Verständnis schafft Vertrauen – auch bei kleinen Patienten.“
Stress- und schmerzfreie Lagerung
In praktischer Hinsicht zeigt sich für Herrn von der Groeben die Überlegenheit der DVT-Technologie. Die Untersuchung ist schnell, nahezu schmerzfrei und erfordert keine wiederholten Umlagerungen – ein entscheidender Vorteil bei Verletzten, insbesondere Kindern, die unter Schmerzen leiden und häufig verängstigt sind. Die ruhige Lagerung der betroffenen Extremitäten im System und die kurze Aufnahmedauer minimieren die Belastung für das Kind und erleichtern gleichzeitig dem Arzt eine präzise Diagnosestellung ohne zusätzliche Assistenz.
Darüber hinaus eignet sich die DVT-Bildgebung hervorragend für die Verlaufskontrolle nach operativen Eingriffen. Man kann die knöcherne Durchbauung und die Implantatlage hervorragend beurteilen. Das lässt die engmaschige Überwachung des Heilungsprozesses zu, ohne das Kind unnötiger Strahlenexposition auszusetzen.
Vertrauen als Teil der Therapie
Die Beziehung zwischen Arzt und Patient änderte sich nachhaltig. Magnus kam ohne Angst zu den Kontrolluntersuchungen, ließ ohne Widerstände und freiwillig die Drähte ziehen. Die Orthose trug er über Wochen gewissenhaft – weil er verstand, was in seinem Arm geschah. Gerade in der Pädiatrie ist dieses Verständnis Gold wert: Kinder kooperieren besser, Eltern fühlen sich sicherer und der Arzt kann ohne Druck arbeiten.
Schnelle Hilfe dank moderner Ausstattung
Herr von der Groeben zeigt sich begeistert vom diagnostischen und organisatorischen Mehrwert, den die moderne 3D-Bildgebung den Patienten und der Praxis bietet. Die Kombination aus schneller Verfügbarkeit, hoher Bildqualität, niedriger Strahlenbelastung und kindgerechter Anwendung macht die SCS Bildgebung zu einem wichtigen Instrument seines Praxisalltags. Sie ermöglicht eine sichere, effiziente und schonende Diagnostik, die in vielen Fällen zu einer schnelleren Therapieentscheidung und einem besseren klinischen Ergebnis führt.
„Die 3D-Schnittbilder halfen nicht nur mir als Arzt, sondern auch dem Kind und den Eltern. Sie sahen den Bruch, die Heilung, die Drähte – und verstanden, warum jede Phase wichtig war.“
Fallvorstellung: Instabile Unterarmfraktur mit Dislokation
Bei dem 4-jährigen Patienten bestand nach Sturzereignis der Verdacht auf eine distale Radiusfraktur. Die klinische Untersuchung zeigte eine deutliche Schwellung und Druckschmerzhaftigkeit im distalen Unterarmbereich. Zur präzisen Abklärung erfolgte eine digitale Volumentomographie (DVT), um die Frakturmorphologie ohne belastende Lagerungswechsel zuverlässig beurteilen zu können.
DVT
Die Untersuchung mit dem SCS MedSeries® H22 ermöglichte eine hochauflösende 3D-Darstellung des distalen Radioulnargelenks bei signifikant reduzierter Strahlenexposition. In der Aufnahme zeigen sich eine dislozierte metaphysäre Fraktur des distalen Radius mit deutlicher Stufenbildung sowie Begleitveränderungen an der distalen Ulna, die in konventionellen 2D-Projektionen nur eingeschränkt beurteilbar gewesen wären. Die multiplanaren Rekonstruktionen und die 3D-Ansicht erlaubten eine exakte Einschätzung des Frakturverlaufs, der Fragmentposition und der Gelenkbeteiligung.
Der Vorteil der DVT zeigte sich auch in der stress- und schmerzarmen Durchführung: Die kurze Aufnahmedauer unter 30 Sekunden und die ruhige Armposition ermöglichten eine kindgerechte Diagnostik ohne zusätzlichen Umlagerungsstress. Durch die präzise Darstellung konnte eine sichere Therapieentscheidung getroffen und – im weiteren Verlauf – die korrekte Implantatlage sowie die knöcherne Konsolidation zuverlässig überwacht werden.
Der Fall unterstreicht den besonderen Wert der modernen 3D-Bildgebung in der pädiatrischen Notfallversorgung: präzise, schnell, schonend und mit deutlich reduzierter Strahlenbelastung – ein diagnostischer Vorteil, der sowohl die Patientensicherheit als auch die Behandlungsqualität entscheidend verbessert.
DVT-Verlaufskontrolle
Die DVT-Verlaufskontrolle zeigt eine regelrechte Lage der eingebrachten elastischen Marknägel mit stabiler Achs- und Fragmentposition. Die Frakturzone ist homogen abgrenzbar und weist eine regelrechte frühe knöcherne Konsolidation ohne Hinweise auf Dislokation, Implantatlockerung oder Fehlstellung auf. Die hochauflösende 3D-Darstellung ermöglicht eine sichere Beurteilung des Heilungsverlaufs bei minimaler Strahlenexposition.
Schlussfolgerung
„Die selbstständige Untersuchung mittels SCS Bildgebung ersparte lange Wartezeiten in der Klinik. Während der strahlenarmen Verlaufskontrollen konnte die Familie den Heilungsprozess genau beobachten und nachvollziehen.“
Fazit: Mehr sehen, schneller handeln
Der Fall zeigt exemplarisch, was moderne Diagnostik heute ausmacht. Ein verletztes Kind, ein entschlossener Arzt und eine Technologie, die präzise, schnell und schonend arbeitet – dieses Zusammenspiel führte dazu, dass zwischen Unfall und Operation nur wenige Stunden lagen.
Während viele Eltern an diesem Nachmittag noch im Krankenhausflur gewartet hätten, war Magnus bereits auf dem Weg der Besserung. Die SCS Bildgebung steht damit sinnbildlich für eine neue Generation der Diagnostik – eine, die nicht nur die Arbeit der Ärzte verändert, sondern auch das Erlebnis der Patienten: Schnell, sicher, kinderfreundlich.
„Die SCS Bildgebung ermöglicht mir eine schnelle und präzise Diagnostik, die ich im Notfall auch selbstständig durchführen kann, da sie sehr einfach in der Bedienung ist. Das trägt dazu bei, dass sie leicht untersucht werden können und Schmerzen während der Aufnahme vermieden werden. Außerdem kann ich mir stets sicher sein, dass ich Patienten durch die geringe Strahlendosis noch besser schütze.“
Und für Magnus selbst war das Schlimmste nicht die Fraktur – sondern, dass der Spiderman-Anzug aufgeschnitten werden musste, den er an diesem Tag trug.
„Das zeigt, wie gering die Belastung war. Wenn ein 4-Jähriger nach einer Fraktur das zerschnittene Kostüm schlimmer findet als die Behandlung, dann haben wir medizinisch und menschlich alles richtig gemacht. Wer technisch gut aufgestellt ist, kann schneller helfen. Eine eigenständige 3D-Bildgebung erweitert das diagnostische Spektrum erheblich – sie ist keine Konkurrenz zum Röntgen, sondern eine logische Weiterentwicklung. Ich würde mir wünschen, dass diese Technologie in Zukunft zum Standard in der pädiatrischen Versorgung wird.“
Ferdinand von der Groeben Sportospine Martinusstraße 43 41564 Kaarst www.sporthospine.de
Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22
SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.
Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer.
Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.
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Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz führt nicht zu Einsparungen, sondern zu einer massiven Kostenverschiebung und -explosion, die letztlich von Beitragszahlern und Patienten getragen wird. Der BVOU fordert ein sofortiges politisches Umsteuern, um das Gesundheitssystem zu sichern. Warum, erklärt Dr. Jörg Ansorg, BVOU-Geschäftsführer, anhand einer simplen Rechnung.
Herr Dr. Ansorg, Sie haben das Beispiel eines Dachdeckers mit Meniskusriss durchgerechnet. Wie führt das Spargesetz dazu, dass die Krankenkasse am Ende das Sechsfache zahlt?
Dr. Jörg Ansorg: Das klingt zunächst unglaublich, ist aber leider Realität, wenn das Spargesetz umgesetzt wird. Eine ambulante Meniskusoperation kostet die Kasse rund 1.000 Euro – inklusive Anästhesie, Material und Nachsorge. Normalerweise ist der Patient nach sechs Wochen wieder arbeitsfähig. Doch durch das Spargesetz werden ambulante Operationen budgetiert, also künstlich begrenzt. Die OP wird nicht abgesagt, sondern verschoben – zum Beispiel um vier Wochen. In dieser Zeit kann der Patient nicht arbeiten, und ab der siebten Woche zahlt die Kasse Krankengeld. So entstehen durch die politisch verordnete Verzögerung Kosten, die ein Vielfaches der eigentlichen Behandlung ausmachen.
Eine Modellrechnung aus Rostock spricht von Krankengeldkosten, die das Vier- bis Sechsfache der Behandlungskosten betragen. Wie belastbar sind diese Zahlen? Dr. Ansorg: Diese Zahlen sind sehr belastbar und stammen aus einer fundierten gesundheitsökonomischen Modellrechnung. Herzlichen Dank an dieser Stelle an unsere Kollegen Dr. med. Christoph Piontke, Dr. med. Heike Suhren und Claudia Darsow vom Ambulanten OP-Zentrum in Rostock, die uns dieses Beispiel geschickt haben. Wie viele andere Kolleginnen und Kollegen haben sie in den vergangenen Jahren viel investiert, um das Ambulante Operieren regional zu stärken. Ganz im Vertrauen auf die erklärten Ziele der bisherigen Gesundheitspolitik, für die „ambulant vor stationär“ ein klares Leitmotiv war. Wenn man das Krankengeld für die zusätzliche Ausfallzeit berechnet, landet man schnell beim Vier- bis Sechsfachen der ursprünglichen Behandlungskosten. Und das ist noch der günstige Fall – nämlich wenn die ambulante OP überhaupt noch stattfindet, nur eben später. Die Kasse spart scheinbar 1.000 Euro, zahlt aber am Ende ein Vielfaches davon an Krankengeld. Das ist keine Spekulation, sondern einfache Mathematik.
Was passiert, wenn die ambulante Operation gar nicht mehr möglich ist und der Patient ins Krankenhaus muss? Dr. Ansorg: Dann wird es richtig teuer. Ist das ambulante Budget erschöpft, bleibt nur noch die stationäre Behandlung. Im Krankenhaus gibt es keine Budgetdeckelung, und dieselbe Meniskusoperation kostet dort das Drei- bis Vierfache – also 3.000 bis 4.000 Euro. Hinzu kommt das Krankengeld für die längere Ausfallzeit. Der Staat budgetiert also die günstige Versorgung und treibt die Patienten in die teure. Die Kasse spart kurzfristig 1.000 Euro, zahlt aber am Ende 3.000 Euro oder mehr. Das ist keine Kostenreduktion, sondern eine Kostenverschiebung mit anschließender Kostenexplosion.
Sie sprechen von einer „Kostenverschiebung mit Ansage“. Wer zahlt am Ende wirklich die Rechnung – und was bedeutet das für das Gesundheitssystem? Dr. Ansorg: Am Ende zahlen die Beitragszahler und die Patienten. Die Beitragszahler, weil die Gesamtkosten steigen und damit auch die Beiträge. Die Patienten, weil sie länger mit Schmerzen zu Hause sitzen, obwohl sie längst hätten operiert werden können. Systemisch ist das fatal: Wenn die ambulante Versorgung unter Budgetdruck steht, investieren Praxen nicht mehr in neue Kapazitäten. Das führt zu einem schleichenden Rückbau der ambulanten Versorgung, und das Krankenhaus wird zum teuren Auffangbecken. Man kann ein Gesundheitssystem nicht gesünder sparen – das ist ein ökonomisches Gesetz.
Ihr Appell richtet sich direkt an Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann. Was fordern Sie konkret – und wie dringend ist die Lage? Dr. Ansorg: Die Lage ist sehr dringend. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, werden Fakten geschaffen, die sich nicht einfach rückgängig machen lassen. Praxen, die schließen, bleiben oft dauerhaft geschlossen. Deshalb mein klarer Appell an Herrn Linnemann: Stoppen Sie diese Fehlentwicklung, bevor sie Realität wird. Die Zahlen liegen auf dem Tisch, wir brauchen jetzt politischen Mut zur Korrektur. Die ambulante fachärztliche Versorgung ist das Rückgrat einer effizienten Gesundheitsversorgung. Sie zu budgetieren, während der stationäre Sektor ungedeckelt bleibt, ist ein systemischer Widerspruch, der die Versicherten krank und die Kassen arm macht. Jetzt ist die Zeit zu handeln.
Der neue GOÄ-Entwurf von Juli 2026 enthält gegenüber der Fassung von 2025 eine Reihe relevanter Verbesserungen für Orthopädie und Unfallchirurgie. Die intensive Arbeit des Berufsverbandes und der Fachgesellschaft hat sich ausgezahlt. Dennoch bleiben Bewertungswidersprüche und weiterer Nachbesserungsbedarf. Und vor allem: Eine neue GOÄ ist damit noch nicht beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Reform der Gebührenordnung für Ärzte beschäftigt uns seit vielen Jahren. Nach den intensiven Diskussionen um den im vergangenen Jahr vorgelegten Entwurf haben Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband nun einen überarbeiteten Vorschlag vorgelegt. Der aktuelle Entwurf trägt den Stand 15. Juli 2026.
Für Orthopädie und Unfallchirurgie können wir feststellen: Unsere intensive Beschäftigung mit dem Entwurf und die zahlreichen Nachverhandlungen haben sich gelohnt.
Die erreichten Veränderungen sind nicht von allein entstanden. Ihnen gingen zahlreiche persönliche Gespräche in Berlin, Telefonate und Videokonferenzen, detaillierte Analysen einzelner Gebührenpositionen und intensive Abstimmungen mit der Bundesärztekammer voraus. Dadurch konnten Bewertungen gegenüber dem Entwurf von 2025 verbessert und teilweise auch strukturelle Probleme korrigiert werden.
Dennoch müssen wir feststellen, dass die Bewertungen bei vielen Gebührenpositionen weiterhin unter den ursprünglich von der Ärzteschaft selbst erarbeiteten Ansätzen liegen. Der jetzt vorliegende Entwurf ist ein Kompromiss zwischen Bundesärztekammer und PKV – und entsprechend müssen wir ihn auch bewerten.
Dank an die beteiligten Kolleginnen und Kollegen.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich den zahlreichen Kolleginnen und Kollegen danken, die den BVOU und die Fachgesellschaften mit ihrer fachlichen Expertise bei den GOÄ-Verhandlungen unterstützt haben.
Ich kann leider nicht alle nennen. Besonders danken möchte ich Prof. Karl Heller, Prof. Bernd Kladny, PD Dr. Müller-Rath, Dr. Helmut Weinhart, Prof. Matthias Pumberger, Dr. Jörn Dohle und Prof. Sascha Flohé, stellvertretend für viele weitere Kolleginnen und Kollegen, die einzelne Kapitel analysiert, Fehlbewertungen identifiziert, konkrete Änderungsvorschläge erarbeitet und zum Teil auch direkt mit der Bundesärztekammer verhandelt haben.
Ohne diese detaillierte fachliche Arbeit wären viele der jetzt erreichten Verbesserungen nicht möglich gewesen.
Ein unmittelbarer Vergleich der Entwürfe von 2025 und 2026 ist allerdings nicht immer einfach. Gebührennummern wurden verändert, Leistungslegenden überarbeitet und Leistungen teilweise neu strukturiert. Unsere detaillierte Analyse ist deshalb noch nicht abgeschlossen. Insbesondere die hand- und fußchirurgischen Leistungen bedürfen noch einer vertieften Auswertung. Hier sind wir für Hinweise und Bewertungen unserer Kolleginnen und Kollegen aus den jeweiligen Sektionen sehr dankbar.
Konservative Orthopädie: insgesamt wenig verändert
Bei den klassischen konservativen orthopädischen Leistungen sind gegenüber der Fassung von 2025 insgesamt keine grundlegenden Veränderungen erkennbar.
Eine wichtige Ausnahme ist die Knochendichtemessung. Hier konnten relevante Verbesserungen erreicht werden. Das ist für uns von besonderer Bedeutung: Osteoporosediagnostik und -therapie sind wesentliche Bestandteile der konservativen Orthopädie. Eine moderne GOÄ muss sowohl den ärztlichen als auch den apparativen Aufwand der Osteodensitometrie angemessen berücksichtigen.
Ebenfalls sehr erfreulich ist die Aufnahme einer eigenen Leistung für die Fraktursonographie. Gerade bei Kindern gewinnt die sonographische Frakturdiagnostik zunehmend an Bedeutung. Die eigenständige Abbildung in der GOÄ unterstützt eine moderne, leitlinienorientierte und strahlensparende Diagnostik.
Dies zeigt exemplarisch, was eine neue GOÄ leisten muss: Sie darf nicht lediglich alte Gebührenpositionen neu bewerten, sondern muss auch den medizinischen Fortschritt angemessen abbilden.
Endoprothetik: Nachverhandlungen mit deutlichem Erfolg
Besonders erfreulich ist die Entwicklung in der Endoprothetik.
Die ursprünglich vorgesehene Systematik der Revisionszuschläge war aus unserer Sicht nicht überzeugend. Es war deshalb sinnvoll, diese Zuschläge zu streichen und die dadurch verfügbaren Mittel gezielt auf die eigentlichen operativen Leistungen umzuverteilen. Gerade bei Eingriffen, die bereits in ihrer Leistungsbeschreibung als Wechsel- oder Revisionseingriff definiert sind, wären zusätzliche Revisionszuschläge systematisch problematisch gewesen.
Die Neuverteilung hat zu einer deutlichen Verbesserung insbesondere komplexerer endoprothetischer Leistungen geführt. Nach unserer vergleichenden Auswertung steigt die Bewertung des Kapitels Endoprothetik. Besonders profitieren Wechsel- und Revisionseingriffe. Auch die unikondyläre Knieendoprothese wurde angehoben.
Das ist medizinisch und versorgungspolitisch wichtig. Die Indikation für ein etabliertes Operationsverfahren darf nicht dadurch infrage gestellt werden, dass dieses gegenüber anderen Verfahren wirtschaftlich unangemessen bewertet wird.
Entscheidend ist: Die Gesamtsumme des Kapitels wurde nicht einfach ausgeweitet. Die vorhandenen Mittel wurden innerhalb des Kapitels medizinisch sinnvoller verteilt.
Wirbelsäulenchirurgie: strukturell deutlich verbessert
Auch in der Wirbelsäulenchirurgie hat sich viel bewegt.
Der Abschnitt wurde umfangreich überarbeitet und neu strukturiert. Unter anderem wurden die Bewertungen der Revisions- und Rezidivzuschläge deutlich angehoben. Osteotomien werden differenzierter abgebildet; insbesondere findet sich nun eine eigenständige Bewertung der aufwendigeren Pedikelsubtraktions- bzw. Verkürzungsosteotomie.
Auch moderne operative Technologien finden zunehmend Berücksichtigung. Für den Einsatz eines Wirbelsäulenroboters wurde eine eigene Position aufgenommen, zugleich wurden die Regelungen zur Navigation auf Robotiksysteme erweitert.
Damit nähert sich der Entwurf an mehreren Stellen der tatsächlichen Komplexität moderner Wirbelsäulenchirurgie an.
Arthroskopie: Gewinner und Verlierer
Weniger einheitlich fällt das Bild bei den Arthroskopien aus.
Hier findet im Wesentlichen eine Umverteilung von proximalen zu distalen Gelenken statt. Arthroskopische Eingriffe an Finger, Hand und Sprunggelenk werden teilweise deutlich besser bewertet. Demgegenüber sinken einzelne Bewertungen von Schulter- und Hüftarthroskopien.
Dies zeigt beispielhaft, warum es wenig sinnvoll ist, lediglich die Gesamtentwicklung eines Kapitels zu betrachten. Für den einzelnen Kollegen ist entscheidend, welche Leistungen er tatsächlich erbringt und wie genau diese Leistungen künftig bewertet werden.
Insgesamt wurde die Situation der Arthroskopien bereits in der vorherigen Fassung von uns als weitgehend zufriedenstellend beurteilt, jetzt muss weiter analysiert und nachverhandelt werden.
Operative Orthopädie und Traumatologie: Verbesserungen – aber weiterhin Widersprüche
Im Bereich der operativen Orthopädie und Traumatologie fallen die Veränderungen insgesamt kleiner aus. Positiv ist, dass mehrere bislang unzureichend bewertete Leistungen angehoben wurden.
Allerdings finden sich weiterhin Bewertungsrelationen, die medizinisch schwer nachvollziehbar sind.
Ein besonders anschauliches Beispiel ist die Plattenosteosynthese: Die Gebührenposition 7586 für die Osteosynthese mit konventioneller Platte wird mit 337,08 Euro bewertet, während die Osteosynthese mit winkelstabiler Platte nach Nummer 7587 lediglich 284,02 Euro erreicht.
Diese Relation ist aus unserer Sicht nicht plausibel. Eine winkelstabile Osteosynthese bedeutet keineswegs einen geringeren operativen Aufwand. Abhängig von der Fraktursituation erfordert sie eine präzise Reposition, exakte Implantatpositionierung und anspruchsvolle Schraubenplatzierung.
Hier sehen wir weiteren Nachverhandlungsbedarf.
DVT erstmals eigenständig abgebildet – wichtiger Erfolg mit Wermutstropfen
Ein wichtiger Fortschritt ist die Aufnahme eigenständiger Gebührenpositionen für die digitale Volumentomographie (DVT).
Der neue Entwurf enthält Positionen für Ganzkörper-DVT, Wirbelsäule, Schulter- und Beckenregion, Extremitäten sowie Hand und Fuß. Zusätzlich ist ein Zuschlag für Funktions- bzw. axiale Belastungsaufnahmen unter dem eigenen Körpergewicht vorgesehen.
Damit wird eine für O&U zunehmend relevante diagnostische Methode erstmals ausdrücklich im Gebührenverzeichnis abgebildet.
Allerdings bleibt die Bewertung problematisch. Nach unserer Analyse liegen die neuen DVT-Positionen systematisch nur bei etwa 65 Prozent der korrespondierenden CT-Leistungen.
Das überzeugt uns nicht. Moderne DVT-Systeme bedeuten für die Praxen erhebliche Investitionen. Unser Ziel in den Verhandlungen war deshalb eine gleichberechtigte Abbildung von DVT und CT.
Der wichtige erste Schritt ist dennoch gelungen: Die DVT ist nun überhaupt Bestandteil des Gebührenverzeichnisses, und auch die Belastungsaufnahme erhält eine eigenständige zusätzliche Bewertung. An der Höhe der Vergütung müssen wir jedoch weiterarbeiten.
Bildgesteuerte Wirbelsäuleninterventionen: Bewertung weiterhin nicht überzeugend
Weiteren Gesprächsbedarf sehen wir auch bei den bildgesteuerten Interventionen an der Wirbelsäule.
Es ist aus unserer Sicht schwer nachvollziehbar, wenn eine bildwandlergesteuerte Intervention deutlich niedriger bewertet wird als eine CT-gesteuerte Intervention, obwohl Indikationsstellung, ärztliche Durchführung, interventionelles Risiko und wesentliche Teile des ärztlichen Aufwandes vergleichbar sein können.
Die Bewertung einer ärztlichen Intervention sollte nicht allein davon abhängen, welches bildgebende Gerät eingesetzt wird. Entscheidend müssen ärztlicher Aufwand, Schwierigkeit, Risiko und Ressourcenverbrauch der Gesamtleistung sein.
Auch hierzu werden weitere Gespräche notwendig sein.
Analogabrechnung: eine wichtige Änderung
Eine Änderung im Paragraphenteil verdient besondere Aufmerksamkeit.
Im Entwurf von 2025 war die Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 ausdrücklich auf selbstständige ärztliche Leistungen begrenzt, die erst nach dem 1. Januar 2018 erstmals im Geltungsbereich der GOÄ angewandt wurden.
Diese zeitliche Einschränkung findet sich im Entwurf vom Juli 2026 nicht mehr. Nach dem Wortlaut des aktuellen Entwurfs können selbstständige ärztliche Leistungen, die nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurden, entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung berechnet werden.
Das wäre eine wichtige Verbesserung. Die Analogabrechnung wäre damit nach dem derzeitigen Entwurf nicht mehr auf erst nach 2018 neu eingeführte Verfahren beschränkt.
Gerade angesichts der langen Lebensdauer einer Gebührenordnung wäre eine solche Öffnung notwendig. Medizinischer Fortschritt lässt sich nicht für Jahrzehnte abschließend in einem Gebührenverzeichnis festschreiben.
Wichtig: Der Entwurf ist noch keine neue GOÄ
Bei aller Freude über die erreichten Verbesserungen müssen wir eines sehr deutlich sagen:
Die vorliegende Fassung ist noch keine rechtsverbindliche neue GOÄ.
Es handelt sich um einen zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband ausgehandelten Vorschlag. Für die Umsetzung einer neuen GOÄ ist ein formelles Rechtssetzungsverfahren erforderlich. Wann dieses abgeschlossen sein wird und welche Änderungen auf dem weiteren politischen Weg noch vorgenommen werden, ist derzeit offen.
Deshalb sollten wir auch mit Aussagen über einen konkreten Einführungstermin vorsichtig sein. Mit einer neuen GOÄ ist nach heutigem Stand nicht kurzfristig zu rechnen. Ob und in welcher Form der aktuelle Entwurf letztlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Fazit: Viel erreicht – aber noch nicht am Ziel
Der neue Entwurf zeigt, dass sich fachlich fundierte berufspolitische Arbeit lohnt.
In der Endoprothetik und Wirbelsäulenchirurgie konnten substanzielle Verbesserungen erreicht werden. Die DVT ist erstmals eigenständig abgebildet, die Fraktursonographie wurde aufgenommen und bei der Knochendichtemessung konnten Verbesserungen erzielt werden. Auch die Änderung bei der Analogabrechnung ist positiv zu bewerten.
Gleichzeitig bleiben Fehlbewertungen und Widersprüche bestehen. Dazu gehören insbesondere die unterschiedliche Bewertung konventioneller und winkelstabiler Plattenosteosynthesen, die aus unserer Sicht zu niedrige Bewertung der DVT gegenüber der CT sowie die nicht überzeugende Relation zwischen bildwandler- und CT-gesteuerten Wirbelsäuleninterventionen und die ASK Bewertung. Auch die handchirurgischen und fußchirurgischen Interventionen müssen wir noch prüfen.
Wir werden deshalb weiter nachverhandeln und die Entwicklung kritisch und konstruktiv begleiten.
Eine neue GOÄ muss moderne Medizin sachgerecht abbilden. Sie muss ärztliche Leistung, Zeitaufwand, Schwierigkeit und Verantwortung ebenso berücksichtigen wie den personellen und apparativen Aufwand und die erheblich gestiegenen Kosten unserer Praxen und Kliniken. Gleichzeitig muss sie offen genug sein, um medizinischen und technischen Fortschritt auch in Zukunft abzubilden.
Die vergangenen Monate haben gezeigt: Die intensive Mitarbeit der Berufsverbände und Fachgesellschaften lohnt sich. Nicht alle unsere Forderungen wurden umgesetzt. Aber der Entwurf vom Juli 2026 ist für Orthopädie und Unfallchirurgie in wichtigen Bereichen besser als die Fassung des vergangenen Jahres.
Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Johannes Flechtenmacher
BVOU-Schatzmeister
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