Archiv für den Monat: März 2026

TSVG

Geplante Rücknahme des TSVG: Patientenversorgung massiv gefährdet

Berlin, 26. März 2026 – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) warnt vor schwerwiegenden Folgen für die ambulante Patientenversorgung, sollte das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) abgeschafft werden. Die Rücknahme zentraler Regelungen des Gesetzes, wie der extrabudgetären Vergütung für Akut- und Vermittlungsfälle sowie der offenen Sprechstunde, gefährdet den Zugang zu schnellen Arztterminen und verstärkt den Druck auf die Notfallambulanzen der Krankenhäuser.

„Die offenen Sprechstunden und die Terminvermittlung über die Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) waren ein Erfolgsmodell, das vielen Patienten schnellen und unkomplizierten Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht hat“, erklärt Dr. Anna-Katharina Doepfer, Vizepräsidentin des BVOU. „Sollten diese Angebote gestrichen werden, werden bis zu 20 Prozent der Akutpatienten länger warten müssen oder auf Notaufnahmen ausweichen. Das ist ein Rückschritt für die Patientenversorgung und ein unnötiger zusätzlicher Druck auf die ohnehin überlasteten Kliniken.“

„Argument der Doppelvergütung ist eine Nebelkerze“

Die Behauptung, dass es durch das TSVG zu einer „Doppelvergütung“ gekommen sei, weist der BVOU scharf zurück. „Das Argument ist sachlich falsch und eine Nebelkerze, um die Diskussion in eine falsche Richtung zu lenken“, so Dr. Helmut Weinhart, Vizepräsident und Sprecher des Vorstandes des BVOU. „Die Zuschläge für schnelle Terminvergaben oder Akutbehandlungen wurden außerhalb der bestehenden Budgets gezahlt, und das mit gutem Grund: Nur so war es möglich, die zusätzlichen Leistungen überhaupt anzubieten. Hier von Doppelvergütung zu sprechen, verkennt die Realität.“ Matthias Träger aus Neubrandenburg und Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des BVOU unterstreicht: „Das Bundesministerium für Gesundheit plant Einsparungen in Höhe von 13 bis 15 Milliarden Euro. Gleichzeitig wurden durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bis Mitte 2024 Vergütungen von rund 2,4 Milliarden Euro ausgeschüttet. Diese Zahlen verdeutlichen die Spannungen zwischen Einsparungen und bisherigen Ausgaben“.

Kürzungen verschärfen Zweiklassenmedizin

Der BVOU warnt eindringlich davor, dass die geplante Abschaffung der Vergütungsregelungen sowie die Einschränkung von Sprechstundenzeiten die bestehende Ungleichheit im Gesundheitssystem weiter verschärfen wird.

„Die Politik drängt die Ärzte in eine Situation, in der sie gezwungen sind, die Versorgung für gesetzlich Versicherte zu reduzieren. Das wird die Kluft zwischen GKV- und Privatpatienten weiter vergrößern“, sagt Dr. Weinhart. „Wenn wir kurzfristige Termine anbieten sollen, müssen die damit verbundenen Leistungen auch angemessen vergütet werden. Sonst bleibt uns keine Wahl, als Leistungen für gesetzlich Versicherte insgesamt zu kürzen.“

Terminservicestellen und Investitionen in Gefahr

Die Rücknahme des TSVG bedroht die Praxen wie auch die Terminservicestellen der KVen, die in den letzten Jahren ausgebaut worden sind, um Patienten schnelle und effiziente Terminvergaben zu ermöglichen. „Die Investitionen der KVen und der Praxen werden mit einem Federstrich ad absurdum geführt. Hunderte von Mitarbeitern könnten ihre Arbeitsplätze verlieren, und die Patienten verlieren eine bewährte Anlaufstelle“, betont Dr. Doepfer. „Das wäre ein Schlag ins Gesicht für all jene, die sich in der Vergangenheit um eine verbesserte Versorgung bemüht haben.“

Auswirkungen auf die Versorgung: Weniger Termine, längere Wartezeiten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und andere Fachverbände haben bereits mehrfach auf die katastrophalen Folgen für die Patientenversorgung hingewiesen, sollten die Regelungen des TSVG abgeschafft werden. Eine Reduktion der Mindestsprechstundenzeit von 25 auf 20 Stunden pro Woche würde rechnerisch 20 Prozent weniger Facharzttermine bedeuten. Hinzu kommt, dass viele Praxen, die ihre Kapazitäten mit zusätzlichen Personal- und Rauminvestitionen ausgeweitet haben, nun gezwungen wären, diese zurückzufahren.

„Es ist paradox: Politik und Krankenkassen fordern mehr Termine, mehr Leistungen und mehr Verfügbarkeit, während sie gleichzeitig die Finanzierung kürzen. Das ist schlicht nicht umsetzbar“, erklärt Dr. Doepfer. „Es bleibt nur der Weg in die Privatmedizin, wenn die Politik weiterhin jegliche wirtschaftliche Basis für die gesetzliche Versorgung zerstört.“

Appell an die Politik: Gesundheit ist keine Sparmaßnahme

Der BVOU fordert die Bundesregierung auf, die bewährten Regelungen des TSVG beizubehalten und die ambulante Versorgung zu stärken, statt sie zu schwächen. „Die Versorgungssicherheit der Patienten muss oberste Priorität haben. Gesundheit darf nicht als Sparmaßnahme missbraucht werden“, so Dr. Doepfer abschließend. „Wenn wir nicht jetzt handeln, drohen längere Wartezeiten, überfüllte Notaufnahmen und eine deutliche Verschlechterung des Zugangs zu medizinischer Versorgung für Millionen von Patienten.“

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Pressekontakt BVOU:

Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
presse@bvou.net

Stimmungsbild unter Unfallchirurgen und Orthopäden zur Erlangung der ZB Geriatrie

Die Arbeit in den Alterstraumazentren hat seit ihrer schrittweisen Einführung im Jahr 2014 zu einer spürbaren Verbesserung der klinischen Versorgung und des Outcomes bei Patienten mit osteoporoseassoziierten Frakturen geführt.

Neben der möglichst raschen operativen Versorgung proximaler Femurfrakturen innerhalb von 24 Stunden führte vor allem das orthogeriatrische Co-Management zu einer Reduzierung der Mortalität. Die enge Zusammenarbeit von Geriatern und Orthopäden und Unfallchirurgen hat einen positiven Einfluss auf typische altersmedizinische Behandlungsfelder wie Polypharmazie und Delir.

Diese überzeugenden Daten führten zur Erarbeitung der QSFFx-Richtlinie „Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur“ durch den GBA. Die erfolgreiche Zusammenarbeit im Rahmen des orthogeriatrische Co-Management soll nun flächendeckend in Deutschland in allen an der Versorgung proximaler Femurfrakturen beteiligten chirurgischen Kliniken Anwendung finden. Hierdurch entsteht plötzlich ein erheblicher Mehrbedarf an geriatrischer Kompetenz.

Bei der Einführung der QSFFx-Richtlinie wurden deshalb zeitliche Übergangsregelungen implementiert. Die letzte Übergangsfrist endet nun zum 31.12.2026. Anschließend muss tägliche geriatrische Kompetenz für Patienten mit proximalen Femurfrakturen vorgehalten werden.

Dies erscheint in Anbetracht der geringen Anzahl an tätigen Geriaterinnen und Geriatern schwer realisierbar und stellt viele chirurgische Kliniken vor erhebliche Probleme.

Auf Initiative der Sektion Alterstraumatologie der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) hat die Akademie der Unfallchirurgie (AUC) eine aktuelle Online-Umfrage gestartet. Befragt wurden 6.243 aktive DGOU-Mitglieder, die zudem einer Teilnahme an Umfragen zugestimmt haben.

„Die enge Zusammenarbeit von Geriatern und Orthopäden und Unfallchirurgen hat einen positiven Einfluss auf typische altersmedizinische Behandlungsfelder wie Polypharmazie und Delir.“
Dr. Rüdiger Neef

  • Geantwortet haben hiervon 151 Kolleginnen und Kollegen. Hiervon waren 83 % Fach-, Ober- und Chefärzte, somit vorwiegend jene Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund des Facharztstatus auch die Zusatzbezeichnung Geriatrie zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwerben könnten.
  • Die Verteilung zwischen Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung, Schwerpunktkrankenhäusern sowie Maximalversorgern / Universitätskliniken war sehr ausgewogen.
  • Knapp 60 % der Gefragten gab an, dass am eigenen Krankenhausstandort eine Klinik / Abteilung für Geriatrie vorgehalten wird.
  • Auf die Frage, ob das Krankenhaus über eine feste Kooperation mit einer Abteilung / Klinik für Geriatrie / Altersmedizin eines anderen Standortes oder mit einem anderen Krankenhaus verfügt, antworten 47 % mit Ja, genauso viele mit Nein und 6 % machten keine Angaben.
  • Von den kooperierenden Geriatrien verfügen mehr als 2/3 eine Weiterbildungsermächtigung für die ZB Geriatrie.
  • Von den 151 Antwortenden hatten bereits 13 die ZB Geriatrie erworben.
  • 30,5 % der Befragten planen, die ZB Geriatrie zu erwerben. Werden die 8,6 % hinzugerechnet, die bereits Geriater sind, ergeben sich 51,7 %, die nicht Geriater werden wollen, 9,3 % ohne Angabe.
  • Somit wollen 30,5 % der Befragten die ZB Geriatrie erwerben, 8,6 % haben es schon getan.
  • Als Gründe für den Erwerb wurden folgende Angaben in absteigender Reihenfolge gemacht:
    · Verbesserung in der klinischen Behandlung alterstraumatologischer Patienten
    · wegen der QSFFx-RL
    · fehlende Geriater am Krankenhaus
    · zu wenige Geriater am Krankenhaus
  • Als Gründe gegen den Erwerb wurden folgende Angaben in absteigender Reihenfolge gemacht:
    · Ausschließlich Konzentration auf chirurgische Kompetenzen
    · Ausreichend Geriater am eigenen KH vorhanden, auch im Hinblick auf die GBA- Richtlinie ab 2027
    · Fehlende Möglichkeit für die Absolvierung der 18monatige Weiterbildung, da am eigenen Haus keine Geriatrie vorhanden ist.
    · Keine Valenzen, für die ZB in eine externe Geriatrie zu rotieren/ zu wechseln.
    · Die WBO der zuständigen Landesärztekammer schließt den FA O+U aus.

Entsprechend der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer von 2018 ist es gegenwärtig nur noch in 9 der 17 Landesärztekammern möglich, mit einer Facharztanerkennung O+U die ZB Geriatrie zu erwerben.

Aufgrund weithin stark steigenden Patientenzahlen in der Alterstraumatologie und der zunehmenden Fallkomplexität, welche eine spezialisierte und interdisziplinäre Behandlung unter Einbeziehung aller Fachdisziplinen in Alterstraumazentren benötigt, hat der 129. Deutsche Ärztetag im Mai 2025 beschlossen, den auf muskuloskelettale und osteoporotische Erkrankungen spezialisierte Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie wieder für die ZB Geriatrie zuzulassen. Dies bedarf nun der Umsetzung in allen Landesärztekammern.

Perspektive DVT – „3D-Diagnostik auf Spitzenniveau in der Handchirurgie.“

Durch Weiterbildung, Kompetenz und Empathie, aber auch durch den Einsatz modernster Praxisausstattung gewährleistet Frau Prof. Dr. med. Helen Abel Diagnostik und Behandlung auf Spitzenniveau.

Seit April 2025 vertraut die Handchirurgin daher auf die SCS Bildgebung. In einem Video-Interview erklärt sie, weshalb der Einsatz der 3D-Diagnostik einen solch hohen Stellenwert in ihrer Praxis und allgemein im Bereich des Handgelenks.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Handchirurgie am Wittelsbacherplatz
Prof. Dr. med. Helen Abel

Finkenstraße 7
80333 München
www.handchirurgie-abel.de

Sie haben Fragen zur innovativen SCS Bildgebung?

Wir begleiten Sie von Anfang an und unterstützen Ihre Transformation von der 2D- auf die moderne 3D-Diagnostik. Ihnen steht jederzeit ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen zum technischen, wirtschaftlichen und medizinischen Betrieb zur Verfügung. Lassen Sie sich in einem ersten, etwa 15-minütigen Telefonat beraten. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten dieser hochmodernen Lösung auf.

2026 in noch mehr Städten und mit attraktiven Gewinnchancen: BVOU-Gründercafés


Sie sind Facharzt oder Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie und spielen mit dem Gedanken, sich selbständig zu machen? Mit unseren Gründercafés in verschiedenen Ballungszentren möchten wir Sie auf diesem Weg begleiten und unterstützen.

In entspannter und geschützter Atmosphäre bieten die Gründercafés Raum für Austausch, Inspiration und Orientierung. Gemeinsam mit erfahrenen Experten aus Recht, Steuern und Finanzen sowie Vertretern des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) können Sie herausfinden, ob die Niederlassung die richtige Perspektive für Sie ist und welche Schritte Sie für den Weg in die Selbständigkeit planen sollten.

Das erwartet Sie im Gründercafé

  • Bin ich der richtige Typ für die Selbständigkeit?
    Finden Sie heraus, ob die Niederlassung zu Ihnen passt.
  • Von der Idee zur eigenen Praxis:
    Welche Voraussetzungen und fachliche Expertise sind notwendig?
  • Praxisgründung Schritt für Schritt:
    Rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen.
  • Ihr individuelles Praxisprofil:
    Wie Sie sich regional und digital erfolgreich positionieren.
  • Businessplan:
    Erarbeiten Sie die Basis für Ihren erfolgreichen Start.

Profitieren Sie vom Know-how der BVOU-Experten und erhalten Sie ein exklusives Coaching, um Ihren eigenen Weg in die Selbständigkeit zu gestalten.

Warum teilnehmen?

Nutzen Sie die Chance, Ihre Karriere in die eigenen Hände zu nehmen. Tauschen Sie sich in einem geschützten Rahmen mit Gleichgesinnten und Experten aus und entwickeln Sie Ihren persönlichen Fahrplan für den Weg in die Selbständigkeit. Mit den Gründercafés möchten wir Sie motivieren, inspirieren und umfassend informieren – für eine erfolgreiche Praxisgründung.

Unsere Gründercafés richten sich an alle, die Interesse daran haben, eine eigene Praxis zu gründen und sich selbständig zu machen. Es ist eine Plattform, um sich auszutauschen, Erfahrungen zu teilen und wertvolle Einblicke zu gewinnen. In entspannter Atmosphäre können Sie Ihre Fragen stellen und sich mit Experten und Gleichgesinnten vernetzen.

Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für die Selbständigkeit:

In unseren Gründercafés haben Sie die Möglichkeit, mehr über die nötigen Voraussetzungen für die Gründung einer eigenen Praxis zu erfahren. Welche finanziellen Mittel sind erforderlich? Welche rechtlichen Aspekte müssen berücksichtigt werden? Welche räumlichen und personellen Ressourcen sind notwendig?

Diese und viele weitere Fragen werden in den Gesprächen behandelt und beantwortet.

Nutzen Sie die Expertise unserer Referenten:

Wir haben eine Reihe von Experten eingeladen, die Ihnen wertvolle Tipps und Ratschläge geben können. Diese Experten sind selbst erfolgreiche Praxisinhaber und können aus erster Hand berichten, welche Herausforderungen und Chancen mit der Selbständigkeit verbunden sind. Sie können Ihnen helfen, die Risiken besser einzuschätzen und die Erfolgsaussichten zu maximieren.

Vernetzen Sie sich mit Gleichgesinnten:

Die Gründercafés bieten Ihnen die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen zu vernetzen, die ebenfalls den Schritt in die Selbständigkeit wagen möchten. Der Austausch von Erfahrungen und Meinungen ist eine wichtige Grundlage, um sich gegenseitig zu unterstützen und wertvolle Kontakte zu knüpfen. Gemeinsam können Sie Ihre Pläne weiterentwickeln und von den Erfahrungen anderer profitieren.

Erhalten Sie praktische Hilfestellungen:

Neben dem fachlichen Austausch bieten wir Ihnen auch praktische Hilfestellungen an. Beispielsweise werden Checklisten und Leitfäden zur Verfügung gestellt, die Ihnen bei der Planung und Umsetzung Ihrer Praxisgründung helfen können. Darüber hinaus können Sie sich über Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützungen informieren, die Ihnen den Einstieg erleichtern.

NEU: Exklusive Gewinnchancen für Teilnehmer

Unter allen Teilnehmern der Gründercafés 2026, die Mitglieder des BVOU sind und sich im Jahr 2026 oder 2027 niederlassen, werden Ende 2026 wertvolle Preise verlost. Diese Preise werden freundlicherweise von BVOU-Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt. Unter anderem können Sie gewinnen:

  • 1 Jahr Tomedo Praxissoftware von Zollsoft inkl. Einrichtung
  • 1 Jahr komplette Praxis-EDV-Hardware von Apple inkl. Einrichtung
  • 1 Jahr komplette EBM-Abrechnungsanalyse von KOCK CONSULTING

und viele weitere Preise. Kommen Sie vorbei und gewinnen Sie Erfahrung im regionalen Netzwerk Gleichgesinnter. Und sichern Sie sich die Chance auf einen der exklusiven Hauptgewinne. 

Termine und Orte:

2026 planen wir folgende Gründercafés in Deutschland:

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und darauf, Sie in einem unserer Gründercafés begrüßen zu dürfen. Der BVOU unterstützt Sie gern auf dem Weg in die Selbständigkeit und dabei, Ihre berufliche Zukunft selbst zu gestalten!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Gründercafé-Team

Erwerb der Fachkunde Strahlenschutz in der Facharztweiterbildung Orthopädie und Unfallchirurgie

Die Fachkunde Strahlenschutz ist für angehende Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie ein zentraler Baustein der Weiterbildung. In vielen Landesärztekammern ist sie Voraussetzung für die Anmeldung zur Facharztprüfung. Der Erwerb erfolgt in drei Schritten: Grundkurs, Sachkunde (praktische Befundung) und Spezialkurs. Moderne Online-Kursangebote und attraktive Starterpakete erleichtern den Zugang und bieten zusätzliche Mehrwerte.

Strahlenschutz: Voraussetzung für die Facharztprüfung

Die Fachkunde im Strahlenschutz ist in einigen Landesärztekammern zwingende Voraussetzung für die Anmeldung zur Facharztprüfung in Orthopädie und Unfallchirurgie. In allen Kammern ist zumindest der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Grundkurses sowie des Spezialkurses Strahlenschutz erforderlich, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Die vollständige Fachkunde – inklusive praktischer Sachkunde – ist spätestens für die eigenständige Durchführung und Anordnung von Röntgendiagnostik notwendig. Für die Facharztqualifikation Orthopädie und Unfallchirurgie ist dabei die Fachkunden Notfalldiagnostik (Rö2) und Skelett (Rö3.1) zwingend erforderlich. Wenn beide absolviert sind, wird ohne Zusatzaufwand auch die Fachkunde Osteodensitometrie verliehen.

Der Weg zur Fachkunde Strahlenschutz: Schritt für Schritt

1. Grundkurs Strahlenschutz mit integriertem Kenntniskurs

Der Grundkurs Strahlenschutz ist der erste und wichtigste Schritt. Er vermittelt die theoretischen Grundlagen des Strahlenschutzes, darunter Strahlungsphysik, Dosimetrie, Strahlenbiologie sowie die relevanten Rechtsvorschriften. Seit der aktuellen Richtlinienlage ist der Kenntniskurs im Grundkurs integriert – ein separater Kurs ist nicht mehr erforderlich.

Wichtig:
Die Zeit für den Erwerb der praktischen Sachkunde beginnt erst nach erfolgreichem Abschluss des Grundkurses. Daher sollte dieser Kurs möglichst früh zu Beginn der Weiterbildung absolviert werden, um ausreichend Zeit für die Befundung der erforderlichen Röntgenbilder zu haben,.

2. Erwerb der Sachkunde (praktische Erfahrung)

Im zweiten Schritt erfolgt der Erwerb der Sachkunde durch die Befundung und Dokumentation einer Mindestanzahl von Röntgenbildern. Die genaue Anzahl und die zu befundenden Regionen sind in den Mindestanforderungskatalogen der jeweiligen Landesärztekammern festgelegt und können variieren. Die Sachkundezeit beträgt in der Regel 6 bis 12 Monate und wird durch ein Zeugnis eines sachkundigen Arztes (z.B. Weiterbilder) bestätigt.

3. Spezialkurs Strahlenschutz

Der Spezialkurs baut auf dem Grundkurs auf und vertieft die Kenntnisse für die eigenverantwortliche Anwendung von Röntgenstrahlen in der bildgebenden Diagnostik. Auch dieser Kurs ist bundesweit anerkannt und für die abschließende Fachkunde zwingend erforderlich.

Übersicht: Ablauf und Voraussetzungen

Schritt

Inhalt & Zielsetzung

Zeitpunkt/Empfehlung

Grundkurs

Theoretische Grundlagen, integriertem Kenntniskurs, Abschlussprüfung

Möglichst früh zu Beginn der WB

Sachkunde

Praktische Befundung der geforderten Röntgenbilder, Zeugnis durch Sachkundigen

Nach Grundkurs, 6–12 Monate

Spezialkurs

Vertiefung, Abschlussprüfung, bundesweit anerkannt

Nach Sachkunde

Hinweis:
Die Reihenfolge ist zwingend: Die Sachkundezeit beginnt erst nach Abschluss des Grundkurses!

Online-Kurse der ADO: Flexibel und bundesweit anerkannt

Sowohl der Grundkurs als auch der Spezialkurs Strahlenschutz können über die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) vollständig online absolviert werden. Die Kurse sind bundesweit anerkannt, jederzeit buchbar und bieten maximale Flexibilität für Weiterbildungsassistenten.

Kursdetails und Preise

Kurs

Umfang & Format

Preis Nicht-Mitglieder

Preis BVOU-Mitglieder

Grundkurs Strahlenschutz

24 UE (12 E-Learning + 12 Live-Webinar), 100% online

350 €

262,50 €

Spezialkurs Strahlenschutz

20 UE (10 E-Learning + 10 Live-Webinar), 100% online

350 €

262,50 €

Kursinhalte (Auszug):

  • Strahlenschutz in der Praxis
  • Dosisbegriffe und Dosimetrie
  • Rechtsvorschriften und Richtlinien
  • Praktische Übungen und Abschlussprüfung (Multiple-Choice)
  • Bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung

Das Berufsstarterpaket des BVOU: Mehr als nur Strahlenschutz

Alternativ zu den Einzelkursen kann das Berufsstarterpaket des BVOU für 499 € erworben werden. Es enthält wahlweise den Grundkurs oder den Spezialkurs Strahlenschutz sowie zahlreiche weitere wertvolle Inhalte für die Weiterbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie:

Enthalten im Berufsstarterpaket (499 €)

Wert/Leistung

Grund- oder Spezialkurs Strahlenschutz (online)

350 €

2 Jahre BVOU-Mitgliedschaft

110 €

Umfangreiches eBook-Paket O&U

89–249 €

Gedruckte Checkliste zur Weiterbildung

inklusive

1 Jahr Amboss, 1/2 Jahr Thieme eRef, OrthOracle

198–400 € (je nach Plattform)

1 Jahr Osgenic (digitale Weiterbildungsdokumentation und umfangreiche Videosammlung zu Eingriffen und Prozeduren in O&U)

180 €

Weißbuch Konservative O&U, weitere Tools

87,95 €

Gesamtwert

>1.500 €

 

Das Berufsstarterpaket bietet nicht nur den Strahlenschutzkurs, sondern auch digitale Lernplattformen, Literatur, praktische Tools und 2 Jahre BVOU-Mitgliedschaft – ein attraktives Gesamtpaket für Berufseinsteiger.

Fazit

Der Erwerb der Fachkunde Strahlenschutz ist ein essenzieller Bestandteil der Facharztweiterbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie. Die klare Struktur – Grundkurs, Sachkunde, Spezialkurs – sowie moderne Online-Angebote ermöglichen eine flexible und effiziente Qualifikation.

Absolvieren Sie den Grundkurs Strahlenschutz möglichst frühzeitig online über die Akademie Deutscher Orthopäden, um ausreichend Zeit für die praktische Sachkunde zu haben. Nutzen Sie die flexiblen Kursangebote oder das umfangreiche Berufsstarterpaket des BVOU für einen optimalen Start in die Facharztweiterbildung!

Wer zusätzlich von digitalen Lernressourcen und Netzwerkvorteilen profitieren möchte, findet im Berufsstarterpaket des BVOU eine umfassende Lösung.

Selektivvertrag: DAK-Vertrag „meinRückenCoach“

Der DAK meinRückenCoach versorgt chronische Rückenschmerzpatienten durch die Nutzung konservativer Behandlungsmethoden. Ziel ist es, Schmerzen zu lindern, die Lebensqualität zu erhöhen und krankgeschriebene Patienten den Wiedereintritt ins Arbeitsleben zu ermöglichen.

Die Umsetzung erfolgt mit Hilfe eines differenzierten und bedarfsorientierten Diagnose- und physiotherapeutischen Behandlungskonzeptes.

Die Einsteuerung erfolgt durch Sie und wird ohne Belastung Ihres Budgets vergütet. Patienten müssen Mitglied der DAK-Gesundheit sowie zwischen 18-65 Jahre alt sein. Die Abwicklung des Vertrages erfolgt über die Deutsche Arzt Management GmbH (DAMG).

Vertragsziele

Die besondere Versorgung soll die individuelle Versorgungssituation von Menschen mit unspezifischem Rückenschmerz verbessern. Dies soll durch ein Zusammenspiel zwischen dem Casemanagement / MeinRückenCoach der DAMG und den beteiligten Leistungserbringern (Ärzte und Physiotherapeuten) erzielt werden.

Konkret werden dadurch:

  • Wartezeiten im Zusammenhang mit der Behandlung des Patienten verkürzt
  • Behandlungsabläufe optimiert und Fehlversorgung vermieden
  • Wiedererkrankungen und Chronifizierungen verhindert, insbesondere stationäre Aufenthalte langfristig vermieden und Patienten dauerhaft stabilisiert.

Ziele dieser besonderen Versorgung sind:

  1. notwendige ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen in Rehabilitationseinrichtungen zu ersetzen
  2. Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zu verkürzen und die Leistungs- und Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen
  3. die Reduktion von Dauermedikation, ärztlicher Behandlung und physikalischen Behandlungsmaßnahmen (ambulante Krankenbehandlung) herbeizuführen
  4. die Vermeidung der Chronifizierung der Beschwerden und eine Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen
  5. die Steigerung der Nachhaltigkeit und die Absicherung der Therapieerfolge durch gezielte Einbindung der Patienten in die eigenverantwortliche Umsetzung von innovativen Heimtrainingsprogrammen zu erreichen
  6. Vermeidung unnötiger Krankenhausaufenthalte
  7. Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen.

Teilnahmevoraussetzungen Patient

Voraussetzung für die Einsteuerung ist eine gesicherte Diagnose gem. ICD-10 Schlüssel M42 (bis auf M42.0), M43, M47, M48 (bis auf M48.4), M50, M51, M53 (bis auf M53.2), M54, M99, G55.1* (M50-M51) [ ausgeschlossen sind M48.4, M45*, M46*, M49*, M53.2, M42.0].

Des weiteren muss eine Arbeitsunfähigkeit von min. 10 Tage am Stück aufgrund einer der vorausgesetzten Diagnosen sowie der Versichertenstatus 1 vorliegen.

Betreuungs- und Therapieverlauf

Innerhalb der 24-monatigen Laufzeit ebnen regelmäßige Coaching- und Beratungsgespräche mit dem RückenCoach den individuellen Behandlungspfad des Patienten, der sich ganzheitlich über die Einbindung eines Verhaltens- und Motivationscoachings, Physiotherapie vor Ort und online Trainings- und Entspannungsangebote erstreckt. Aufgeteilt in eine Akut-, eine Aufbau- und eine Erhaltungsphase, erhalten die Patienten unterschiedliche Vertragsleistungen.

In einem ersten ausführlichen Gespräch von bis zu einer Stunde ermittelt der RückenCoach im persönlichen Telefonat und unter Einbeziehung umfassender validierter Fragebögen den Gesundheitszustand des Patienten und leitet je nach Beschwerde- und Leistungsstand sowie vorrangiger Problematik ein online Mental Health Programm im Gruppensetting ein oder eine Physiotherapie vor Ort. Letztere umfasst die Leistungen Krankengymnastik, Manuelle Therapie und/oder Krankengymnastik am Gerät. Weitere Gespräche mit dem RückenCoach folgen zur stetigen Evaluation des Programms und weiterer Individualisierung. Neben der Überprüfung der Maßnahmen sind u.a. Themen wie soziales Umfeld, berufliche Situation oder Einschränkungen im Alltag Teil der Coaching- und Beratungsgespräche mit dem RückenCoach.

Im mentalen Health Programm, durchgeführt von unserem Partner webPrax, erlernen Patienten Strategien zum Selbstmanagement, um ihren Alltag so gut es geht selbstständig bewältigen zu können. Inhalte sind beispielsweise Schmerz- und Schmerzmanagement, Konflikte am Arbeitsplatz oder im sozialen Umfeld. Durch die ausführliche Edukation sowie das Einüben von positiven Alltagsroutinen werden dem Patienten die komplexen physiologischen sowie neurologischen Vorgänge in seinem Körper bei chronischen Schmerzen eingängig vermittelt. Durch das kognitiv-mentale Training erlernt der Patient Techniken, die es ihm erleichtern, seine notwendigen täglichen Übungen so in seinen Alltag zu integrieren, dass sie ihm „leicht von der Hand gehen“ und er sie nicht mehr als Belastung seines Alltages wahrnimmt.

Außerdem erhalten die Patienten die Möglichkeit, auch zuhause den Weg ihrer Genesung effektiv voranzutreiben. Verschiedene Onlineprogramme im Bereich Bewegung und Stressabbau/Entspannung ermöglichen dem Patienten, flexibel und ortsunabhängig zu trainieren – wann immer sie es benötigen. Lange Anfahrtswege und fehlende Zeit stellen damit keine Hürde mehr dar auf dem Weg zum eigenen Gesundheitsmanagement.

In Kombination sollen die langfristigen Maßnahmen des DAK meinRückenCoachs dazu beitragen, die eigenen Schmerzen besser zu verstehen, Ursachen aufzudecken und gezielte Hilfe zur Selbsthilfe anzuleiten, um auch nach Abschluss des Programms von den Veränderungen zu profitieren.

Teilnahmevoraussetzungen Ärzte

Nachfolgend aufgeführte Leistungen müssen durch die Fachärzte erbracht werden:

  • Aufklärung der Versicherten über die besondere Versorgung, die Ziele und Inhalte des Vertrages, die teilnehmenden Leistungserbringer, die Freiwilligkeit, Widerrufsmöglichkeit, die Erhebung/Verarbeitung/Nutzung ihrer Daten und über die Rechte und Verpflichtungen, die die Versicherten mit ihrer Teilnahme eingehen.
  • Die Einschreibung der Versicherten, unabhängig vom Untersuchungsergebnis. Eine Genehmigung der DAK muß nicht abgewartet werden.
  • Die unverzügliche Übersendung der unterschriebenen Teilnahmeerklärung und Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung über das Online-Portal der DAMG (TNE)
  • Persönliche Untersuchung, Beratung über Untersuchungsergebnis, ärztliche Eingangsdokumentation auf dem vorgegebenen Patientenscreeningbogen (PSB) und Übermittlung der Daten an das Case Management der DAMG und Übermittlung der Daten über den Dateiupload der DAMG oder per Fax an das Case Management der DAMG.
  • Bei Bedarf regelmäßige Fallkonferenzen mit den eingebundenen Leistungserbringern zur Diagnosesicherung, Behandlungs- und Verlaufsplanung.
  • Freiwillige Teilnahme am Qualitätszirkel der DAMG.

Dokumentation und Formulare

Einsteuerungsunterlagen finden Sie unter https://www.damg.de/einsteuerungsunterlagen/dak/. Die Übermittlung der Unterlagen kann einfach und datenschutzkonform über unser Uploadportal unter https://dateiupload.damg.de/ erfolgen.

Vergütung

Die Einschreibung und ärztliche Eingangsdokumentation des Patienten wird mit 100 € (abzgl. 9,5% Managementfee) vergütet. Die Abrechnung und Ausschüttung an teilnehmende Ärzte erfolgt durch die DAMG (Deutsch Arzt Management GmbH).

Gültigkeitsbereich

Der Vertrag ist bundesweit gültig. Alle DAK-Versicherten, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen, können eingeschrieben werden.

Zusammenarbeit teilnehmenden Physiotherapiezentrum

Mit der Einschreibung des Patienten und nach Abschluss der Eingangsdokumentation erfolgt die Überweisung in ein teilnehmendes Physiotherapiezentrum. Alle teilnehmenden Physiotherapiezentren unseres Netzwerkes sind unter https://www.damg.de/ auf der Startseite zu finden.

Kein Physiotherapiezentrum in der Nähe? 

Sollte bisher noch kein Physiotherapiezentrum in der Nähe Ihrer Patienten teilnehmen, geben Sie uns gerne Bescheid. Wir kümmern uns um die Akquise einer geeigneten Einrichtung. Durch die Bedarfsanalyse des Rückencoach der DAMG im persönlichen Gespräch mit den Patienten ist eine individuelle Anpassung des Programms möglich, sodass ein Start in der Physiotherapie innerhalb der Teilnahme von 2 Jahren jederzeit bedarfsorientiert aufgenommen oder fortgeführt werden kann.

Da das Konzept multimodal aufgebaut ist, können Patienten, die zunächst kein geeignetes Zentrum in Wohnortnähe haben, dennoch am Vertrag teilnehmen und mit onlinegestützten Heimtrainingsprogrammen und einem Coaching zum Selbstmanagement und mentaler Gesundheit beginnen!

Kontakt für Rückfragen

Deutsche Arzt Management GmbH
Lizenznehmerbetreuung
Im Teelbruch 118
45219 Essen
Telefon: 02054 93856 50
E-Mail: lizenznehmer@daag.de

 

 

„Künstliche Intelligenz ist und bleibt ein Hilfsmittel“

Mit dem EU AI Act steht das Gesundheitswesen vor einer neuen Ära der Regulierung. Was kommt auf niedergelassene Ärzte konkret zu? Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig, Fachanwältin für Medizinrecht, erläutert im Interview die praktischen und rechtlichen Folgen, Chancen und Risiken der KI-Nutzung in Arztpraxen.

Wie stark wird der EU AI Act das Gesundheitswesen verändern?

Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig: Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind jetzt festgelegt. Das bringt für alle Beteiligten zunächst mehr Sicherheit und Orientierung. Der EU AI Act ist weltweit die erste Regulierung für Künstliche Intelligenz, und er verfolgt einen „dritten Weg“ zwischen den USA und China. Diese Balance zwischen Regulierung und Innovationsspielraum ist spannend, aber wir stehen erst am Anfang der praktischen Umsetzung. Ab August 2026 wird sich zeigen, wie das Gesundheitswesen und vor allem der Markt auf diese neuen Bedingungen reagieren.

Wird der Alltag in Praxen dadurch komplizierter? Haben niedergelassene Ärzte überhaupt eine Chance, diese Regulierungen zu bewältigen?

Prof. Jorzig: Es bleibt ein enormer bürokratischer Aufwand, gerade für Einzelpraxen. Die neuen Pflichten – von menschlicher Aufsicht bis zum Risikomanagement – sind aufwendig und teuer. Viele Praxen können das kaum allein stemmen. Vermutlich wird es künftig mehr Zusammenschlüsse und zentrale Systeme geben, die diese regulatorischen Anforderungen gebündelt lösen. Ein Ausweichen vor KI wird auf Dauer aber kaum möglich sein.

Viele Ärzte haben Sorge vor persönlicher Haftung bei Fehlern oder unerwarteten Ergebnissen von KI-Tools. Bleibt die Verantwortung wirklich bei ihnen?

Prof. Jorzig: Die ärztliche Haftung bleibt erhalten, weil eine KI selbst nicht haftbar gemacht werden kann. Wer medizinische KI einsetzt, bleibt juristisch der letzte Verantwortliche. Die Frage, was die KI tatsächlich macht und wie sie funktioniert, verunsichert viele Ärzte. Dieses „Blackbox“-Gefühl ist berechtigt. Verantwortungsbewusst mit KI umzugehen und die eigene Kontrollfunktion zu behalten, darf nie aus dem Blick geraten.

Was raten Sie Ärzten: Soll man KI komplett meiden, bis alles geklärt ist?

Prof. Jorzig: Das wäre die falsche Strategie. Sich verweigern führt nicht weiter, denn KI-Systeme werden sich in der Medizin schneller durchsetzen, als viele erwarten. Der bürokratische Aufwand zu Beginn ist groß, aber wie bei der Datenschutz-Grundverordnung werden sich nach einer Phase der Anpassung Routinen entwickeln. Es muss klar geregelt sein, wer in der Praxis für das Thema KI zuständig ist, und alle Beteiligten müssen sich fortlaufend informieren und weiterbilden. Wer den Kopf in den Sand steckt, verpasst den Anschluss.

Wie dynamisch wird sich das Recht rund um KI weiterentwickeln? Können Ärzte auf regelmäßige Anpassungen hoffen?

Prof. Jorzig: Gesetze sind kein starres Instrument, das Recht ist mehr als ein atmendes Wesen. Die Rechtsprechung folgt immer der gesellschaftlichen und technischen Entwicklung. Schon beim AI Act musste kurzfristig nachgebessert werden, als zum Beispiel ChatGPT populär wurde. Die Ausgestaltung erfolgt laufend durch Rechtsprechung und Anpassungen. Ärzte sollten deshalb den Rechtsrahmen nicht als festen Käfig sehen, sondern als etwas Wandelbares.

Lässt sich überhaupt durch Gesetze alles rechtlich absichern, was KI in der Medizin betrifft?

Prof. Jorzig: Die Illusion, durch Gesetze alle Risiken abzusichern, ist nicht erfüllbar. KI ist und bleibt ein Hilfsmittel. Medizinische Entscheidungen müssen weiterhin durch eigene Plausibilitätsprüfungen, Fachwissen und Erfahrung ergänzt werden. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, klassisch nachzuforschen, nachzulesen und abzuklären – die Verantwortung bleibt beim einzelnen Arzt.

Welche Herausforderung bringt die Entwicklung für die neue Generation von Medizinern?

Prof. Jorzig: Jüngere und künftige Ärzte wachsen ganz selbstverständlich mit KI-Anwendungen im Alltag auf. Das verändert auch das Denken und die Entscheidungswege. Wenn Wissen nur noch KI-basiert generiert wird, droht ein Verlust klassischer Kompetenzen. Deshalb ist es wichtig, Bewusstsein zu schaffen und regelmäßig das eigene Vorgehen zu hinterfragen. Eigenverantwortung und kritisches Denken bleiben essenziell, um nicht technikgläubig zu werden.

Gibt es ethische Grenzen für die KI-Nutzung im medizinischen Kontext? Wer muss diese setzen?

Prof. Jorzig: Die Ethik muss den Einsatz von KI von Anfang an begleiten. Gesetzgeber und Entwickler stehen in der Pflicht, ethische Leitlinien als Grundwert einzubinden. Letztlich ist das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein Zuviel an legaler Vorgabe macht die Menschen träge; ethische Diskussionen und eigenverantwortliches Handeln müssen weiterhin gefördert werden. Gerade im Arztberuf, der traditionell durch Ethik geprägt ist, ist eine bewusste Haltung und Mitwirkung unerlässlich.

Was würden Sie Ärzten für den Umgang mit KI raten?

Prof. Jorzig: Sich aus der KI-Debatte herauszuhalten, ist keine Option. Die Ärzteschaft muss aktiv mitgestalten, Rechtsprechung mit Praxiserfahrung und ethischen Impulsen bereichern und sich nicht nur als Adressat von Vorgaben begreifen. So können Ärzte nicht nur rechtssicher, sondern auch verantwortungsvoll und zukunftsorientiert mit KI im Gesundheitswesen arbeiten.

Erschienen in x.press Ausgabe 1/26

Betriebliche Krankenversicherung – Ein erprobtes Werkzeug zur Mitarbeiterbindung

Betriebliche Krankenversicherung – Ein erprobtes Werkzeug zur Mitarbeiterbindung

In Zeiten des Fachkräftemangels stellt das Finden und Binden guten und motivierten Personals eine große Herausforderung für Praxen und Kliniken dar. Hier geht es vor allem um motivierten ärztlichen Nachwuchs sowie in Praxen um den Personalmangel bei Medizinischen Fachangestellten. Im Rahmen seiner Initiativen um Nachwuchsförderung und die Bindung von MFA hat der BVOU einen neuen Partner gewinnen können, der mit einer betrieblichen Krankenversicherung einen neuen Baustein zur Bindung von Mitarbeitern anbietet.

Mit der PERSONALvital bKV, der BENEFITvital bKV und der KOMMUNEN/ÖDvital bKV gibt es maßgeschneiderte Lösungen für Mitarbeiter in Praxen, Kliniken und kommunalen Häusern. Ein vollumfängliches Upgrade für die Gesundheit der Mitarbeiter, privat abgesichert mit Leistungen, die die Gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt.

Mitarbeiter erhalten ein perfektes privates Gesundheitsmanagement mit einem attraktiven Leistungsportfolio. In allen Varianten sind die kostenfreien Assistance Leistungen privater Krankenversicherer, die Facharzt-Vermittlung, ärztliche Videosprechstunde und Medizinische Hotline inklusive.

zum BVOU Partnerprofil

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Der Einfluss sozialer Medien auf die Wahrnehmung von O&U bei Medizinstudierenden

Für viele Medizinstudierende beginnt der erste Kontakt mit der Orthopädie und Unfallchirurgie (O&U) heute nicht im Hörsaal, nicht im OP und nicht während einer Famulatur, sondern bereits auf dem Smartphone. Ärztinnen und Ärzte in O&U sind dargestellt als grobe Handwerker, ausgestattet mit Hammer, Meißel oder Bohrmaschine, begleitet von lauter Musik, Muskelposen oder sportlichen Anspielungen.

Soziale Medien und soziale Netzwerke beeinflussen zunehmend das Gesundheitswesen und kommen auch in Orthopädie und Unfallchirurgie vermehrt zum Einsatz bspw. als Informationsplattform, für Fortbildungsinhalte oder auch Patientenmarketing [1]. Eine aktuelle Umfrage aus den USA konnte einen hohen Nutzungsgrad von 82% der orthopädisch-unfallchirurgischen Chirurginnen und Chirurgen nachweisen. Deutlich höher sind die Zahlen unter den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung mit jeweils 98% Nutzungsgrad [2]. Die weltweit größten Plattformen sind Facebook, YouTube und Instagram. Die Plattform Instagram setzt den Fokus auf visuellen Darstellungen wie Fotos und Videos. Kurzvideoformate (sog. Reels) und bearbeitete, humoristische Fotos (sog. Memes) gewinnen zunehmend an Bedeutung. Diese Formate sind vereinfacht und leicht verständlich und werden millionenfach verbreitet. Dadurch können Meinungen, Einstellungen und Stereotype transportiert und verstärkt werden. Eine aktuelle Studie aus den USA, durchgeführt am Ohio State University College of Medicine, zeigt, dass 88% der befragten Studierenden bereits Darstellungen zu O&U in sozialen Medien gesehen haben. Die dargestellten Inhalte vermittelten bei der Mehrheit der Studierenden (56%) einen negativen Eindruck des Fachbereiches. Die von den Studierenden am häufigsten genannten Stereotypen waren „frauenunfreundlich und männerdominiert“ (47%) „Ortho-Bro“ (45%), „fitnessfokussiert“ (43%) sowie „dumm“ und „keine internistischen Kenntnisse“ (27%). Bemerkenswert ist, dass 67% der Studierenden angaben, diese Stereotype erstmals nicht durch eigene Erfahrung, sondern durch Erzählungen oder mediale Inhalte kennengelernt zu haben [4]. Soziale Medien fungieren damit nicht nur als Verstärker, sondern als primäre Quelle der Stereotypbildung. Häufig erscheint O&U als nahezu ausschließlich operatives Fach, dessen ärztliche Kompetenz auf mechanische Probleme des Bewegungsapparates reduziert wird. Es wird suggeriert, dass Ärztinnen und Ärzte in O&U internistische Zusammenhänge nicht einordnen können und mit Erkrankungen wie Diabetes, kardiovaskulären Risiken oder Infektionen überfordert seien. Diese Darstellung reduziert das Fach auf eine rein technische Tätigkeit und blendet die Realität der perioperativen Medizin, der internistischen Mitbehandlung multimorbider Patientinnen und Patienten sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit vollständig aus.

Trotz der mehrheitlichen Anzahl von Studentinnen in der Medizin (ca. 65% im Jahr 2024), wird für die Orthopädie und Unfallchirurgie in den sozialen Medien weiterhin ein maskulines Berufsbild vermittelt [3]. Das ärztliche Personal wird überwiegend als männlich, jung, athletisch und körperlich stark dargestellt. Dies findet Ausdruck in der stereotypisierenden Bezeichnung „Ortho-Bro“. Weibliche Ärztinnen, diverse Lebensentwürfe oder nicht dem Stereotyp entsprechende Persönlichkeiten sind in diesen Darstellungen deutlich unterrepräsentiert oder fehlen vollständig. Durch die ständige Wiederholung dieser Motive entsteht ein normatives Bild von O&U, das implizit vermittelt, welche Eigenschaften für eine Zugehörigkeit zum Fach erforderlich seien.

Effekte stereotyper Darstellungen

Doch wie können sich diese Stereotypen auswirken und welche Probleme können solche Bilder mit sich bringen? Die Wirkung zeigt sich insbesondere auf psychosozialer Ebene, etwa im Erleben von Zugehörigkeit oder Ausgrenzung.

Das Konzept des “sense of belonging” beschreibt das subjektive Empfinden, in einer Gruppe akzeptiert und wertgeschätzt zu sein. In Bezug auf O&U zeigen qualitative Untersuchungen, dass das Gefühl, nicht dazuzugehören – etwa aufgrund von Geschlecht, körperlicher Statur oder kultureller Zugehörigkeit – die berufliche Identifikation mit dem Fach sowie die Facharztpräferenzen beeinflussen kann. Studierende, die O&U als wenig divers und inklusiv wahrnehmen, zeigen weniger Interesse am Fach, auch wenn sie objektiv kompetent wären [5]. Medizinstudierende berichten, dass verbreitete Vorstellungen von O&U als „körperlich besonders anspruchsvoll“ und „männlich dominiert“ ihre Wahrnehmung des Fachs prägen, selbst wenn diese Zuschreibungen nicht zwingend die tatsächlichen Anforderungen oder die inhaltliche Vielfalt der Tätigkeiten widerspiegeln [6].

Möglicherweise hat die einseitige stereotype Darstellung des „männlichen, starken, athletischen Orthopäden“ eine abschreckende Wirkung auf Studierende, die sich mit diesem Bild nicht identifizieren können.

Empirische Befunde legen nahe, dass insbesondere Studierende ohne unmittelbare Erfahrung in O&U ihre Wahrnehmung des Fachs stärker an medial vermittelten Bildern orientieren und dieses häufiger negativ bewerten. Demgegenüber berichten Studierende mit praktischen Erfahrungen in O&U häufig über eine positivere Einstellung zum Fach. Dies deutet darauf hin, dass reale Einblicke stereotype Vorstellungen relativieren können, während fehlende Erfahrung die Wirkung vereinfachter und potenziell exkludierender Darstellungen verstärkt.

Dies steht im Einklang mit dem Konzept der „stereotype threat“, einem psychosozialen Mechanismus, der beschreibt, wie aus der Angst davor  negative Stereotype über die eigene soziale Gruppe zu verstärken, eine verminderte Leistungsfähigkeit sowie Selbstzweifel entstehen können. In der Konsequenz könnte auch dies dazu beitragen, dass bestimmte Fachrichtungen frühzeitig gemieden werden. Insbesondere Frauen berichten über höhere Barrieren, die durch stereotype Bilder erzeugt werden, sowohl im Studium als auch bei der Wahl chirurgischer Disziplinen. [4]

Chancen sozialer Medien

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass soziale Medien nicht per se als problematisch zu betrachten sind, sondern vielmehr von der Art der dargestellten Inhalte abhängen. Damit stellt sich die Frage, ob soziale Medien vom Teil des Problems zu einem Instrument positiver Veränderung werden können. Sie bieten durchaus das Potential, stereotype Narrative zu hinterfragen und differenzierte, realitätsnahe Bilder von O&U sichtbar zu machen. Insbesondere für Studierende ohne frühzeitigen klinischen Kontakt zu O&U könnten die sozialen Medien niedrigschwellige, reale Einblicke zeigen und als Mentoringplattform dienen. Vielfältige Darstellungen von ärztlichen Tätigkeiten mit unterschiedlichen Karriere- und Lebensmodellen können dazu beitragen, den Nachwuchs zu unterstützen und Studierende von der Vielfältigkeit des Faches begeistern. Eine bewusste Nutzung der digitalen Plattformen kann somit nicht nur reproduktiv und stereotypverstärkend, sondern transformativ zur Öffnung von O&U und zu einer diverseren Nachwuchsförderung beitragen.

Alste Schroeder (Freiburg)
Medizinstudentin, AG Berufspolitik YOUngsters

Marvin Berger (Universität Würzburg)
Arzt, AG Berufspolitik YOUngsters

Amtsniederlegung Dr. Burkhard Lembeck

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Dr. Burkhard Lembeck hat entschieden, sein Amt als Präsident des BVOU niederzulegen. Der geschäftsführende Vorstand bedauert diesen Schritt sehr, respektiert jedoch seine persönliche Entscheidung.

Wir danken Dr. Burkhard Lembeck ausdrücklich für seinen langjährigen und außergewöhnlichen Einsatz für unseren Berufsverband. Über viele Jahre hinweg hat er sich mit großem persönlichem Engagement für die Interessen der Orthopädie und Unfallchirurgie sowie für die Weiterentwicklung des BVOU eingesetzt.

Bis zur Wahl einer neuen Präsidentin bzw. eines neuen Präsidenten im Rahmen der Mitgliederversammlung beim DKOU im Oktober 2026 wird der geschäftsführende Vorstand die Führung des Verbandes kollegial übernehmen. Primäre Ansprechpartner sind die Vizepräsidenten Dr. Anna‑Katharina Doepfer, Dr. Helmut Weinhart und Prof. Dr. Tobias Renkawitz.

Alle laufenden Projekte des Verbandes werden unverändert fortgeführt. Auch Dr. Lembeck wird weiterhin in die Projektarbeit eingebunden bleiben und auch sein Amt als Landesvorsitzender Württemberg ausfüllen.

In der Sitzung des geschäftsführenden Vorstands am 7. März 2026 wurde zudem die Referatestruktur weiter gestärkt und Verantwortlichkeiten festgelegt. Für projektbezogene Fragestellungen stehen Ihnen die jeweiligen Referatsleiterinnen und Referatsleiter als Ansprechpartner zur Verfügung und für landesspezifische Angelegenheiten die Landesvorsitzenden oder deren Vertreter/innen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen in die Arbeit unseres Berufsverbandes.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Der geschäftsführende Vorstand des BVOU