Archiv für den Monat: März 2026

Beinlängendifferenz nach Hüft-TEP – Rechtslage

Beinlängendifferenzen („leg length discrepancy“ [LLD]) zählen zu den häufigsten Ursachen für Unzufriedenheit nach Hüft-TEP. Dies führt nicht selten zu Schadenersatzansprüchen seitens des Patienten.

Ziel dieses Artikels besteht darin, die wichtigsten von der Rechtsprechung betrachteten haftungsbegründenden Aspekte hervorzuheben. Insbesondere Themen wie Aufklärung und Dokumentation spielen eine wichtige Rolle neben Anamnese und Planung/Vorbereitung des Eingriffes.

Rechtslage

Anamnese – Aufklärung – Dokumentation

Laut Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes vom 13. Februar 2025 (Az.: 12 U 68/24 –, juris) gibt es keine einheitliche Grenze, ab wie viel Millimeter Abweichung zur Gegenseite nach einer Hüft-TEP von einer Beinlängendifferenz gesprochen werden kann. Jedenfalls sind Beinlängendifferenzen von bis zu 1,5 cm oder sogar inklusive Messungenauigkeiten bis zu 2 cm als normal und nicht als Behandlungsfehler zu bezeichnen. Beinlängendifferenzen bis zu 1 cm werden von Erwachsenen subjektiv kaum bemerkt und bis zu 2 cm durchaus toleriert.

Eine Aufklärung ist nicht unzutreffend oder verharmlosend, wenn eine tatsächlich zu erwartende Vergrößerung einer postoperativen Beinlängendifferenz lediglich als „Risiko“, also nur als möglich dargestellt wird.

Eine individualisierte Aufklärung des Patienten ist unentbehrlich. Die Individualisierung – in Form handschriftlicher Eintragungen, Markierungen o.ä. in den Standardaufklärungsbögen – setzt eine ausführliche Patientenanamnese und Ihre Dokumentation voraus.

Die Ursachen für eine Beinlängendifferenz nach einer Hüft-TEP müssen nachvollziehbar sein.

Anamnestische erhobene Auffälligkeiten – wie ausgeprägte Hüftdysplasie, starke Beinverkürzung oder -verlängerung vor der Operation, Coxa Profunda u.a. – müssen dokumentiert werden,

Die unterlassene Dokumentation kann zu einem ungünstigen Ergebnis nach Klageverfahren führen.

Beispiel:

Desweiteren liegt, so der Sachverständige, eine deutliche Beinlängendifferenz vor, die einen asymmetrischen Beckenstand zu Ungunsten der linken Seite zur Folge hat. Da sich der Behandlungsdokumentation nicht entnehmen lässt, dass eine Beinlängendifferenz vor der Operation am 26.09.2006 vorgelegen hat, ist auch diese auf die Operation oder die nachfolgenden Operationen zurückzuführen. (OLG Köln, Urteil vom 10. Januar 2018 – I-5 U 104/15 –, Rn. 40, juris)

Eine sorgfältige Anamnese erlaubt, die Risiken zu identifizieren, welche einer gesonderten Aufklärung bedürfen.

Vor einer Hüft-TEP muss die Patientin nicht nur auf die Risiken „Verletzung von Nerven, Gefäßen, Prothesenlockerung, Knochenbruch, Beinlängendifferenz, dauerhafte Nervschädigung“, sondern auch auf erhöhte Risiken hingewiesen werden, etwa dass es aufgrund der vorbestehenden Dysplasie postoperativ zu vermehrten Beschwerden, Problemen beim Einwachsen der Pfanne, Beinlängendifferenzen und nicht unerheblichen muskulären Problemen kommen kann (OLG Hamm v. 20.12.2022 – 26 U 46/21, NJW 2023, 1226 Rz. 51, 54).

(Martis/​Winkhart in: Martis/​Winkhart, Arzthaftungsrecht, 7. Auflage 2025, Aufklärung, Rn. A 1975d)

Empfehlungen aufgrund der Rechtslage

  • Dokumentation Anamnese (Beinlängendifferenz präoperativ, vorbestehende Dysplasie u.a.)
  • Dokumentation des individualisierten Aufklärungsgespräches (handschriftliche Ergänzungen zum Risiko der Beinlängendifferenz)
  • Handschriftliche Ergänzung des Aufklärungsbogens bei vorhandener Dysplasie

Maßnahmen zur Risikominimierung

  • Präoperative Messung (Dokumentieren)
  • Intraoperative Messung (Dokumentieren)

Fazit

Das Thema „Beinlängendifferenz nach Hüft-TEP“ bedarf einer multidimensionalen Betrachtung. Dazu gehören klinische, radiologische, biomechanische und rechtliche Aspekte. Eine effektive präoperative und intraoperative Strategie ist – zusammen mit einer ausführlichen und lückenlosen Dokumentation und Kommunikation –unentbehrlich, um das Risiko einer Beinlängendifferenz und der daraus folgenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen für den Patienten zu minimieren und haftungsrechtliche Ansprüche zu vermeiden.

 Sossio Compagnone, Funk-Gruppe

Perspektive DVT – „Neuroorthopädie: Verlaufskontrolle bei Densbasisfrakturen mit Super-Ultra-Low-Dose-DVT“

Die Diagnostik und Therapiekontrolle von Halswirbelsäulenverletzungen stellen besondere Anforderungen an die moderne Bildgebung. Während bei akuten Traumata die Computertomographie als etablierter Standard gilt, eröffnet ein digitaler Volumentomograph (DVT) mit Super-Ultra-Low- Dose (SULD) Dosisprofil neue Möglichkeiten in der präzisen Verlaufsbeurteilung konservativer Frakturbehandlungen. Der folgende Fall demonstriert exemplarisch die diagnostischen Vorteile dieser Technologie bei der Betreuung einer Fraktur im Bereich der HWS.

Fallbericht

Ein 69-jähriger Hobbysportler erlitt bei einem Mountainbike- Unfall eine Anderson-III-Fraktur der Densbasis. Die initiale Spiral- CT-Diagnostik zeigte eine moderate dorsale Dislokation ohne kritische Spinalkanaleinengung. Anderson-III-Frakturen repräsentieren etwa 20 % aller Densfrakturen und weisen bei konservativer Therapie Non-union-Raten unter 10 % auf. Aufgrund der breiten Kontaktfläche und fehlenden signifikanten Dislokation wurde die konservative Behandlungsstrategie gewählt. Nach siebentägiger stationärer Immobilisation wurde der Patient mit strikter Sportpause für mindestens zwölf Wochen entlassen. Die Erstvorstellung in der Praxis erfolgte zwölf Wochen post trauma bei klinisch unauffälligem Befund, jedoch ausgeprägter Patientenverunsicherung und starker Schmerzen.

DVT-gestützte Verlaufskontrolle

Die erste Kontrolluntersuchung nach drei Monaten mittels SCS MedSeries® H22 DVT, das über ein Super-Ultra-Low-Dose (SULD) Dosisprofil verfügt, dokumentierte eine ungleichmäßige, initial nur zaghaft einsetzende Kallusbildung bei eingeschränkter HWS.

Die hochauflösende 3D-Rekonstruktion des DVT ermöglichte die präzise Darstellung der Frakturspaltmorphologie und frühzeitige Detektion einer drohenden Pseudarthrose, ohne dass eine sofortige operative Intervention erforderlich wurde. Nach ausführlicher Aufklärung über operative Revisionsmöglichkeiten entschied sich der Patient explizit für die Fortsetzung des konservativen Vorgehens unter verlängerter Sportpause und milder Physiotherapie. Die Sechsmonatskontrolle mit dem DVT demonstrierte eine vollständige Frakturdurchbauung mit stabiler Kortikalis und nahezu lückenloser Knochenkontinuität ohne Restinstabilität. Schmerzfreiheit und vollständige Belastbarkeit bestätigten den konservativen Therapieerfolg.

Technische Überlegenheit der SULD DVT-Diagnostik

Der angewendete DVT basiert auf der Kegelstrahltechnologie, einem hochauflösenden Detektor sowie einem hochentwickelten Rekonstruktionsalgorithmus und ermöglicht die Akquisition isotroper 3D-Datensätze mit Voxelgrößen bis 0,2 mm. Diese submillimeter-Auflösung übertrifft konventionelle CT-Systeme mit Auflösungen im Praxisalltag von > 1 mm deutlich und eliminiert Partialvolumeneffekte bei der Beurteilung feinster ossärer Strukturen. Ein entscheidender Vorteil liegt in der drastischen Strahlenreduktion: Während eine HWS-CT-Untersuchung etwa 1200 μSv effektive Dosis verursacht, beginnt die Exposition des DVT in diesem Bereich je nach Protokoll bereits ab 29 μSv – und ist damit sogar unter der Strahlenbelastung konventioneller Röntgenaufnahmen in zwei Ebenen (ca. 50 μSv). Diese signifikante Dosisreduktion des DVT im Vergleich zum CT und zu Röntgenaufnahmen in 2 Ebenen rechtfertigt serielle Verlaufskontrollen ohne übermäßige Strahlenexposition analog den Strahlenschutzanforderungen. Die mit dem angewendeten DVT immer einhergehende multiplanare Rekonstruktion ermöglicht zusätzlich die Darstellung anatomischer Strukturen in beliebigen Schnittebenen, während Metallartefakte (in Fällen mit Ostheosynthesematerial im Zielvolumen) im Vergleich zur CT deutlich reduziert auftreten, wodurch u.a. bspw. Grenzflächen zw. Metall und Knochen deutlich besser beurteilt werden können. Besonders bei der Beurteilung der trabekulären Architektur und kortikalen Kontinuität – ob mit oder ohne Metall in diesem Bereich – zeigt der DVT somit seine diagnostische Überlegenheit.

Klinische Relevanz und Therapieoptimierung

Die präzise Diagnostik mit dem angewendeten Super-Ultra- Low-Dose DVT optimiert Therapieentscheidungen durch ermöglichte, detaillierte Risiko-Nutzen-Bewertungen. Bei Anderson- III-Frakturen ermöglicht die hochauflösende Frakturanalyse eine individualisierte Prognoseeinschätzung und evidenzbasierte Therapiestrategie. Die objektive Dokumentation des Heilungsverlaufs stärkt das Vertrauen in konservative Behandlungsansätze und reduziert unnötige operative Revisionsindikationen. Für die konservative Behandlung sensibler anatomischer Regionen wie der Halswirbelsäule schafft der DVT eine neue Sicherheitsdimension. Die submillimeter-genaue Darstellung knöcherner Heilungsprozesse ermöglicht es, auch bei komplexeren Frakturen vertrauensvoll konservative Therapiewege zu beschreiten. Die kontinuierliche Überwachung der ossären Konsolidierung durch wiederholte DVT-Kontrollen liefert die notwendige Evidenz für therapeutische Entscheidungen und minimiert das Risiko von Heilungskomplikationen. Während traditionell bei Unsicherheiten oft der operative Weg gewählt wurde, ermöglicht die präzise Diagnostik mit dem DVT eine evidenzbasierte konservative Therapieführung mit objektiv dokumentierter Sicherheit.

Fazit

Das SCS MedSeries® H22 mit Super-Ultra-Low-Dose (SULD) Protokoll ist fester Bestandteil der orthopädischen und unfallchirurgischen Bildgebung und zeigt sich als unverzichtbares Instrument im knöchernen Heilungsverlauf, gerade auch in der modernen Neuroorthopädie. Die Kombination aus submillimeter- Auflösung, drastischer Strahlenreduktion und multiplanarer Rekonstruktion macht den DVT zur idealen Modalität für Verlaufskontrollen konservativer Frakturtherapien. Der vorgestellte Fall demonstriert dazu deutlich, wie die präzise Bildgebung mit dem DVT operative Interventionen vermeiden und den Weg für konservative Strategien unter regelmäßiger, vertrauensvoller Bildgebungskontrolle der knöchernen Konsolidierung inkl. der dafür nötigen Patientencompliance eröffnen kann.

Prof. Dr. Oliver Tobolski
Ortho4Sport
Industriestraße 161
50999 Köln
www.ortho4sport.de

 

Sie haben Fragen zur innovativen SCS Bildgebung?

Wir begleiten Sie von Anfang an und unterstützen Ihre Transformation von der 2D- auf die moderne 3D-Diagnostik. Ihnen steht jederzeit ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen zum technischen, wirtschaftlichen und medizinischen Betrieb zur Verfügung. Lassen Sie sich in einem ersten, etwa 15-minütigen Telefonat beraten. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten dieser hochmodernen Lösung auf.

Infobrief 1 26 mit Schwerpunktthema Notfallversorgung

Der BVOU-Infobrief 1/2026 steht ganz im Zeichen eines Themas, das unser Fachgebiet im Kern betrifft und in den kommenden Jahren entscheidend prägen wird: die Reform der Notfallversorgung. Kaum ein anderer Bereich macht die strukturellen Herausforderungen unseres Gesundheitssystems so sichtbar wie die tägliche Realität in Notaufnahmen, Bereitschaftsdiensten und Praxen – insbesondere für die Orthopädie und Unfallchirurgie, die einen erheblichen Anteil der ambulanten und stationären Notfallversorgung tragen.

Der thematische Schwerpunkt dieses Heftes beleuchtet die Notfallversorgung aus unterschiedlichen, sich ergänzenden Perspektiven: Prof. Dr. Christian Kleber und sein Leipziger Autorenteam analysieren eindrücklich die Situation in Zentralen Notaufnahmen, zeigen Fehlsteuerungen, Überlastungen und strukturelle Verschiebungen zulasten der Kliniken auf und machen deutlich, dass die Notfallmedizin ohne eine starke fachliche Präsenz der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht zukunftsfähig ist.

Dr. Dominik von Stillfried legt den Fokus auf die Patientensteuerung und zeigt auf, welches Potenzial in einer konsequent genutzten Ersteinschätzung, der Vernetzung über die 116117 und der Einbindung niedergelassener O&U-Praxen liegt. Aus Sicht der Kassen liefert Boris von Maydell realistische Zahlen bezüglich der Patientensteuerung und wer diese benötigt und wer nicht. Ein praxisnahes Best-Practice-Beispiel liefert Matthias Träger mit dem Blick auf die Reform des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes in Mecklenburg-Vorpommern, das zeigt, dass strukturierte Zusammenarbeit und digitale Instrumente Entlastung schaffen können.

Der Referentenentwurf zur Notfallreform vom November 2025 adressiert zentrale Schwachstellen – etwa durch integrierte Notfallzentren, standardisierte Ersteinschätzung, Akutleitstellen, Telemedizin und Vorhaltefinanzierung. Dies ist ein wichtiger Schritt. Entscheidend wird jedoch die konkrete Umsetzung: Nur mit verbindlicher Steuerung, konsequenter Einbindung der vertragsärztlichen Versorgung – insbesondere der orthopädisch-unfallchirurgischen Praxen – und einer angemessenen Finanzierung der Vorhaltekosten kann echte Entlastung entstehen. Andernfalls drohen neue Doppelstrukturen.“

Die Reform bietet die einmalige Chance für einen echten Strukturwandel – vorausgesetzt, sie berücksichtigt die gewachsenen Versorgungsstrukturen und bindet die Expertise der Berufsverbände und Fachgesellschaften konsequent ein.

 

DGUV 2026: Von 2D- zu aussagekräftiger 3D-Primärdiagnostik

Was bedeutet 3D-Bildgebung heute für die O&U?

Auf der Unfallmedizinischen Tagung der DGUV 2026 zeigen wir Ihnen, wie die moderne Praxis die gesamte Diagnostik aus einer Hand bieten kann, wie sie Untersuchungen gleichzeitig sicherer durchführt und Patienten besser bindet. Machen Sie sich selbst ein Bild, wie sich Diagnostik, Strahlenhygiene und Praxisrealität durch den Wechsel von 2D zu 3D-Primärdiagnostik verändern.

Was erwartet Sie an unserem Stand im Congress Centrum Bremen?

Wir besprechen gemeinsam all Ihre offenen Fragen (wirtschaftlich, medizinisch oder auch strukturell) in entspannter Atmosphäre. Die klinische Realität der 3D-Primärdiagnostik in der O&U steht dabei im Mittelpunkt. Lassen Sie sich also von unserem Team vor Ort reale Anwendungsbeispiele aus orthopädischen und unfallchirurgischen Praxen zeigen – mit konkreten Fragestellungen aus dem Alltag.

Die moderne 3D-Diagnostik ist die Zukunft Ihrer Praxis

  • Belastete und unbelastete Aufnahmen der Extremitäten zur realitätsnahen Beurteilung von Gelenk- und Knorpelstrukturen sowie HWS-Diagnostik bis C6
  • Deutlich reduzierte Strahlendosis gegenüber klassischen Schnittbildverfahren
  • Integration in den Praxisalltag ohne radiologische Abhängigkeit

Wir stehen Ihnen jederzeit – auch im Nachgang – für ein vertiefendes Gespräch oder eine Hospitation zur Verfügung. Schreiben Sie uns hierzu eine E-Mail an beratung@myscs.com oder füllen Sie das nachfolgende Kontaktformular aus: