Archiv für den Monat: Februar 2021

Deine Hand verdient Experten!

Die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie (DGH) freut sich Ihnen in diesem Infobrief des BVOU den Themenschwerpunkt „Handchirurgie“ vorzustellen. Der Fokus soll dabei nicht auf der Berufspolitik sondern auf der praktischen und inhaltlichen Handchirurgie liegen. Wir möchten Ihnen anhand verschiedener Themen demonstrieren, wie vielseitig die Handchirurgie ist.  Sofern Sie noch in der Weiterbildung sind, wollen wir Ihr Interesse an einem Fachbereich wecken, in welchem hochpräzise, basierend auf anatomischen Kenntnissen, mit filigraner manueller Geschicklichkeit und hohem Respekt vor der Integrität des Weichgewebes operiert wird. Doch vor jeder Operation steht im Bereich der Hand, vielleicht noch mehr als in anderen Fachbereichen, die gut abgewogene Indikationsstellung.

Namhafte Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie stellen Ihnen in den folgenden Artikeln einen Querschnitt von Krankheitsbildern, Verletzungen und Behandlungsmöglichkeiten aus Ihren speziellen handchirurgischen Schwerpunkten vor.

Für Verletzungen der Beugesehnen der Finger, welche in einem Moment der Unachtsamkeit jedem von uns widerfahren können, schildert Kai Megerle aus München aktuelle Standards der Behandlung und Nachbehandlung. Simon Thelen aus Düsseldorf gibt Ihnen eine Übersicht über Fingerfrakturen und deren Behandlung mit dem vielleicht etwas überraschenden Fazit, dass auch für uns chirurgisch ausgebildete und geschulte Spezialisten manchmal weniger (operieren) mehr (Funktion) bedeuten kann und eine
handchirurgisch indizierte und durch spezialisierte Handtherapeuten durchgeführte konservative Therapie die beste Option darstellt.

Bei schwereren kindlichen Verletzungen steigen Anspannung, Mitgefühl und vielleicht auch Sorge vor möglichen Konsequenzen (Stichwort „Kadi-Verletzungen“), insbesondere
wenn eine Fraktur mit einer Nervenläsion einhergeht. Wir sind sehr dankbar, dass Wiebke Hülsemann aus Hamburg Ihre Expertise auf dem Gebiet der frakturassoziierten Nervenverletzungen der oberen Extremität bei Kindern mit uns teilt.

Nervenkompressionssyndrome sind demgegenüber deutlich geläufiger, aber sie gehen über Karpaltunnel- und Sulcus-ulnaris-Syndrom hinaus, wie die Gruppe um Leila
Harhaus aus der BG Klinik Ludwigshafen in ihrer schönen Übersicht deutlich macht. Ihre Take-home-message lautet: „Anatomy is the key.“ Vom Schlüssel zur Schlüsselloch-Chirurgie: Die Arthroskopie erfreut sich auch an der Hand zunehmender Verbreitung, bleibt aber eine technische Herausforderung aufgrund der räumlich recht beengten Situation im Bereich des Handgelenkes. Eva-Maria Baur aus Penzberg/Murnau schildert
uns die Möglichkeiten der Arthroskopie bei akuten Verletzungen des Handgelenks, die mittlerweile weit über die reine Diagnostik oder das Debridement bei Läsionen des TFCCKomplexes oder des SL-Bandes hinausgehen.

Den Bogen schließt schließlich Martin Lautenbach aus Berlin, der sich dem anspruchsvollen Thema der Rheumahandchirurgie annimmt. Auch wenn Deformitäten der Finger und des Handgelenkes dank der modernen medikamentösen Behandlung dieses großen Spektrums an Erkrankungen deutlich seltener werden, ist der vorgestellte, klare Algorithmus von umso höherem Wert.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und freuen uns, darüber, dass Sie uns gemäß dem Motto des Patientenportals der DGH „Deine Hand verdient Experten“ Ihre Patienten mit nicht-alltäglichen Problemen an der Hand anvertrauen. Wir hoffen zusätzlich, dass wir mit diesen Übersichtsarbeiten Ihr Interesse an den vielfältigen Themen der Handchirurgie weiter geweckt haben und freuen uns über begeisterungsfähigen Nachwuchs!

In diesem Sinne, eine informative und spannende Lektüre!

Zahlen zur vertragsärztlichen Versorgung Januar bis September 2020

Berlin – Nach dem deutlichen Einbruch der Behandlungsfallzahlen mit dem Beginn der ersten Corona-Pandemiewelle im März 2020 hat sich die Inanspruchnahme vertragsärztlicher und vertragspsychotherapeutischer Leistungen erst gegen Ende Mai allmählich wieder erholt. Im Juni deuteten sich Nachholeffekte an. Auswertungen der Frühinformation zum dritten Quartal zeigen nun, dass substanzielle Nachholeffekte, die die Verluste aus der ersten Jahreshälfte hätten kompensieren können, nicht zu erkennen sind. Während die Gesamtfallzahlen der in den Praxen behandelten Patienten im Zeitraum in der ersten Pandemiewelle vom 1. bis 28. April und vom 29. April bis 26. Mai 2020 um 23 bzw. 15 Prozent unter denen des Vorjahreszeitraums lagen, blieben die Werte im dritten Quartal im Mittel noch immer um 0,3 Prozent unter den Vergleichszahlen von 2019. Die stärksten Rückgänge sind dabei für Fälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt in der kinderärztlichen und fachärztlichen Versorgung zu verzeichnen. Hier war der Einbruch mit 34 bzw. 26 Prozent im Zeitraum vom 1. bis 28. April 2020 im Vergleich zum Vorjahr besonders deutlich. Vom 26. August bis 30. September 2020 liegt die Gesamtfallzahl mit 0,6 bzw. 1,5 Prozent nur unwesentlich über den Werten des Vorjahreszeitraums. Im gleichen Zeitraum nahmen die hausärztlich betreuten Fälle lediglich um 0,3 Prozent zu.

Ermutigend seien hingegen die sprunghaft gestiegenen Impfzahlen in den vertragsärztlichen Praxen, so der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried: „Der deutliche Anstieg von Behandlungsfällen mit Impfungen gegen Influenza und Pneumokokken im März 2020 zeigt, dass die Vertragsärztinnen und -ärzte schnell auf die krisenhafte Situation reagiert und die Empfehlungen zum Schutz der Patienten zügig umgesetzt haben. So sind in den ersten drei Quartalen 3,5 Millionen Pneumokokken- und Influenza-Impfungen mehr vorgenommen worden als im Vorjahreszeitraum. Davon waren allein im September 1,8 Millionen zusätzliche Influenza-Impfungen. Das entspricht einem Plus von 165 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Zahlen zeigen eines sehr deutlich: Die niedergelassene Ärzteschaft steht bereit, die Bevölkerung in Deutschland sicher, schnell und flächendeckend gegen das COVID-19-Virus zu impfen, sobald Bund und Länder die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen haben.“

Das sind die zentralen Ergebnisse des heute veröffentlichten Zi-Trendreports zur Entwicklung der vertragsärztlichen Leistungen von Januar bis September 2020. Der Bericht basiert auf den Frühinformationen aus den ärztlichen Abrechnungsdaten von 15 bzw. 16 der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen für die ersten drei Quartale 2020 sowie aggregierten Informationen aus den Abrechnungsdaten 2019. Er knüpft an die Ergebnisse des zweiten Zi-Trendreports zum 1. Halbjahr 2020 an.

„Die COVID-19-Pandemie hat tiefe Spuren in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung hinterlassen. Die vor allem im zweiten Quartal eingebrochene Nachfrage nach vertragsärztlichen Leistungen hat sich zwar weitgehend normalisiert, Nachholeffekte im dritten Quartal 2020 sind allerdings weitgehend ausgeblieben. Das gilt vor allem für die besonders sensible Versorgungsschnittstelle der Präventionsleistungen. Vorsorgeuntersuchungen wie Hautkrebs- oder Mammographie-Screening sind von März bis Mai um bis zu 97 Prozent eingebrochen. Viele Patientinnen und Patienten sind bislang noch nicht wieder in die ambulante Versorgung zur Früherkennung von potenziell ernsthaften Erkrankungen zurückgekehrt. Gleiches gilt für diejenigen mit chronischen Krankheiten, wie etwa in der onkologischen Versorgung oder bei den Disease-Management-Programmen (DMP)“, sagte von Stillfried.

Im Zeitraum vom 1. Februar bis 30. September 2020 gab es insgesamt rund 9,4 Millionen Behandlungsanlässe wegen des klinischen Verdachts oder des Nachweises einer SARS-CoV-2-Infektion. Dabei sind in dieser Zeit rund 4,5 Millionen PCR-Tests auf SARS-CoV-2 vertragsärztlich abgerechnet worden. Vom 15. Juni bis 30. September 2020 gingen über 37.000 Behandlungsanlässe auf eine Warnung durch die Corona-Warn-App zurück. Bei rund 70 Prozent dieser Behandlungsanlässe wurde im Anschluss daran ein PCR-Test vorgenommen.

Während die Zahl an Behandlungsfällen mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt bis Ende Mai gegenüber dem Vorjahr gesunken ist, sind die Fälle mit telefonischer Beratung und Kontakte per Videosprechstunde ab März 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich angestiegen. So sind im Zeitraum vom 4. März bis zum 30. September 2020 insgesamt 4,5 Millionen ausschließlich telefonische Beratungen (ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt) abgerechnet worden. Das sind fast 2 Millionen mehr als im Vorjahreszeitraum. Hinzu kamen im zweiten Quartal weitere 450.000 Stunden für telefonische Beratung, die über die im zweiten Quartal 2020 zeitweise in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eingeführten Zuschläge vergütet wurden. Bei den Videosprechstunden setzt sich der Anfang März 2020 beginnende Zuwachs an Behandlungsfällen im Verlauf von April bis September weiter fort. So sind im Zeitraum vom 4. März bis zum 30. September 2020 insgesamt fast 1,7 Millionen Videosprechstunden vorgenommen worden. Im Vorjahreszeitraum lag diese Zahl bei wenigen tausend. Die Häufigkeit der telefonischen Beratung und der Videosprechstunde folgt dem Pandemieverlauf und nimmt im zweiten Quartal wieder ab. Bei den Videosprechstunden steigen die Fallzahlen dann ab September erneut an.

Die Entwicklung der Psychotherapie-Fallzahlen stellt sich erwartungsgemäß bei den Einzeltherapien anders dar als bei den Gruppentherapien. Während bei den Einzeltherapien der stärkste Rückgang in der Woche vom 18. März bis 24. März zu beobachten ist und sich die Fallzahlen bereits ab Ende Mai wieder dem Vorjahreswert annähern, brechen die Fallzahlen bei den Gruppentherapien bis Ende April zunehmend ein (-60 Prozent in den ersten vier Aprilwochen) und erreichen erst Ende Juli wieder das Vorjahresniveau.

Quelle: Zi

Wirkungsgleiche Regelungen für pandemiebedingte Ausfälle extrabudgetär vergüteter Leistungen  

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass der zum 1. Januar 2021 außer Kraft getretene Schutzschirm für die vertragsärztlichen Leistungserbringer verlängert werden soll, fordert aber wirkungsgleiche Regelungen auch für pandemiebedingte Ausfälle extrabudgetär vergüteter Leistungen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für den Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen vorgelegt. Der SpiFa begrüßt ausdrücklich, dass der Schutzschirm für die vertragsärztliche Versorgung verlängert werden soll. Angesichts der Tatsache, dass 19 von 20 Covid-19 Patienten ambulant behandelt werden und damit die Hauptlast durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte getragen wird, hält der SpiFa die Verlängerung für ein wichtiges und notwendiges Signal an all diejenigen, die jeden Tag dafür sorgen, dass sich die Kliniken auf die schweren Verläufe konzentrieren können. Da jeder Einzelfall zählt, sollten die KVen über genügend Spielraum verfügen, um auf jede Praxis individuell eingehen zu können.

Der SpiFa fordert zudem, wirkungsgleiche Regelungen auch für pandemiebedingte Ausfälle aller extrabudgetären Leistungen und Präventionsleistungen in das EpiLage-Fortgeltungsgesetz aufzunehmen und diese Ausgleichzahlungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu finanzieren. Allein die Früherkennungen und wichtigen Vorsorgeuntersuchungen sind von März bis Mai 2020 laut einer Auswertung der KBV um 97 Prozent eingebrochen, trotz einer langsamen Erholung im dritten Quartal kann daher von einem Nachholeffekt noch nicht die Rede sein. In den Jahren 2021 und 2022 ist von mehr fortgeschrittenen Tumorerkrankungen auszugehen, die nicht mehr operiert oder bestrahlt werden können.

„Vor dem Hintergrund, dass ein nicht unerheblicher Teil fachärztlicher Leistungserbringer überwiegend extrabudgetäre vertragsärztliche Leistungen erbringt, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert werden, ist es aus Sicht des SpiFa nicht hinnehmbar, dass diese Leistungserbringer bei nicht von ihnen zu vertretenden Fallzahlrückgängen in einem die Fortführung der Arztpraxis gefährdendem Umfang, ohne vergleichbar schützenden Ausgleich bleiben sollen“, so Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa.

Quelle: SpiFa

 

Telematik

Neue Technikpauschalen für TI-Anwendungen

Berlin – Praxen erhalten für die zusätzlichen stationären Kartenterminals für die medizinischen Fachanwendungen eine höhere Erstattung. Für die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept gibt es zudem neue Technikpauschalen. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.

Vorausgegangen waren Entscheidungen des Bundesschiedsamtes, nachdem sich die Verhandlungspartner zunächst nicht auf eine Anpassung der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) einigen konnten.

Für die zusätzlichen stationären Kartenterminals, die für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan in den Behandlungsräumen notwendig sind, erhalten Praxen nun 595 Euro. Das sind 60 Euro mehr als bisher. Die höhere Pauschale kann auch für Geräte abgerechnet werden, die seit dem 1. Oktober 2020 angeschafft wurden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Zusatzpauschale NFDM/eMP in Höhe von 60 Euro ausgelaufen.

Neu: Technikkosten für ePA und eRezept aufgenommen

Die TI-Finanzierungsvereinbarung berücksichtigt zudem nun kommende Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (eRezept). Für die Nutzung der ePA sind ein weiteres, noch nicht am Markt erhältliches Konnektor-Update sowie ein Modul für das Praxisverwaltungssystem (PVS) notwendig.

Das Bundesschiedsamt hatte dafür eine gemeinsame Pauschale in Höhe von 550 Euro festgesetzt. KBV und GKV-Spitzenverband haben diese zur Klarstellung in eine Konnektor-Update-Pauschale in Höhe von 400 Euro sowie eine ePA-Integrationspauschale in Höhe von 150 Euro für die PVS-Anpassung aufgeteilt. Zusätzlich erhöht sich die Betriebskostenpauschale um 4,50 Euro pro Quartal.

Um das eRezept nutzen zu können, wird lediglich eine weitere PVS-Anpassung notwendig sein. Die dafür vorgesehene Integrationspauschale beträgt nach der Entscheidung des Bundesschiedsamts 120 Euro. Die Betriebskostenpauschale wird um 1 Euro pro Quartal erhöht.

Pauschalen auch für Ärzte ohne persönlichen Patienten-Kontakt

Mit den Neuregelungen erhalten nun auch Ärzte ohne persönlichen Patienten-Kontakt die Konnektor-Update-Pauschale für das Notfalldatenmanagement (NFDM) und den elektronischen Medikationsplan, und zwar rückwirkend zum 1. Oktober 2020 (530 Euro). Auch die neuen Pauschalen für das ePA-Update und die Einbindung in das PVS werden sie abrechnen können.

Keine zusätzliche Pauschale für NFDM-Modul

Für das Update auf NFDM hatte die KBV zudem die gesonderte Finanzierung eines PVS-Moduls in Höhe von 249 Euro gefordert, da die derzeit bestehende Update-Pauschale in Höhe von 530 Euro von der Industrie allein für das Konnektor-Update berechnet wird. Das Bundesschiedsamt hat die Forderung der KBV jedoch abgelehnt.

Quelle: KBV

Homeschooling lastet auf den Rücken der Kinder

Berlin – Geschlossene Schulen, Kitas und Sportvereine, Ausgangssperren, dunkle und kalte Jahreszeit: All das führt hinsichtlich der verlängerten Lockdown-Beschränkungen, die gestern auf der Bund-Länder-Konferenz beschlossen wurden, zu gravierenden Gesundheitsproblemen bei Kindern. Darauf macht der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V. aufmerksam und gibt Eltern Hinweise, die Kinder zu mehr Bewegung motivieren sollen.

Besonders Kinder leiden derzeit unter mangelnder Bewegung, da sie nicht wie Erwachsene z.B. zur Arbeit radeln, im Park joggen oder regelmäßig einkaufen gehen können. „Die jetzige Ausnahmesituation kann für Kinder dramatische Folgen haben. Besonders alarmierend sind die derzeitigen übermäßig langen Sitzzeiten, die daraus oft resultierende falsche Körperhaltung und die fehlende sportliche Betätigung“, so BVOU-Präsident und Orthopäde Dr. Johannes Flechtenmacher.

Fehlhaltungen oder muskuläre Insuffizienz können zu krankhaften Veränderungen führen. Die Rumpfmuskulatur der Kinder bildet sich möglicherweise nicht richtig aus, Muskeln können sich dadurch verkürzen. Das Resultat wäre eine Haltungsschwäche. Risikofaktoren dafür sind längere Zwangshaltungen, fehlende oder einseitige körperliche Belastung, Nackenkrümmung und nicht größenangepasste Sitzmöbel. „Haltungsschwäche bezeichnet eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Rumpfmuskulatur, die zu einem Haltungsverfall führen kann. Daraus können sich strukturelle Achsabweichungen des Rumpfskelettes entwickeln. Es lassen sich bereits jetzt bei Kindern vermehrt Beschwerden beobachten, die eigentlich typisch für Erwachsene sind“, so Dr. Flechtenmacher.

Eltern: Kindern bewusst zu mehr Bewegung anregen

Folgende Tipps für Eltern können Kinder zu mehr körperlichen Aktivitäten motivieren:

  • Achten Sie darauf, dass Kinder besonders während des Homeschoolings Dehn- und Streckübungen nach langen Sitzzeiten machen. Übungen dazu finden Sie unter aktion-orthofit.de/uebungen-fuer-den-ruecken. Auch Yoga und Tanzübungen können hilfreich sein.
  • Dynamisches Sitzen: spätestens alle zehn Minuten die Sitzposition verändern, um Überlastung der Rückenstrukturen zu vermeiden.
  • Nehmen Sie Ihre Kinder für Besorgungen (z.B. Supermarkt oder Drogerie) mit.
  • Ermutigen Sie Ihre Kinder dazu, auch bei kälteren Temperaturen einen Spaziergang im Park zu machen.
  • Wenn Sie im Park joggen, fragen Sie Ihr Kind, ob es Sie auf dem Fahrrad begleiten möchte.

Hintergrund: Kinderrücken besonders anfällig für Fehlentwicklungen

Bis zum fünften Lebensjahr ist die Körperhaltung labil und wechselt häufig. Mit Erreichen des Schulalters bildet sich die Wirbelsäule mit dem angrenzenden Schulter- und Beckengürtel voll aus. Auch die Muskulatur wird leistungsfähiger. Die einwirkenden Belastungen nehmen zu. „Besonders in dieser Phase ist die Entwicklung der Wirbelsäule und damit auch die Körperhaltung für Fehlentwicklungen anfällig“, betont Dr. Flechtenmacher. „Wenn die Beschwerden sich häufen, sollte ein Orthopäde aufgesucht werden“, ergänzt er.

BVOU e.V.

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Klinik und Praxis tätiger Orthopäden und Unfallchirurgen. Seit über zehn Jahren richtet der BVOU die Aktion Orthofit aus. Ziel ist es, das Bewusstsein in der Bevölkerung und insbesondere der Kinder und Eltern für eine gesunde Entwicklung des Bewegungsapparats zu schärfen. Dabei spielt die Motivation zu mehr Bewegung und zur kontinuierlichen Vorsorge eine besondere Rolle.

Pressekontakt:

Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
E-Mail: presse@bvou.net

Fehlender Corona-Bonus für MFA ist eine Schande

Berlin – Mehr als zwölf Monate nach Ausbruch der Corona-Pandemie wird den Medizinischen Fachangestellten (MFA) immer noch ein Corona-Bonus der Bundesregierung verwehrt. „Es ist eine Schande, dass der Gesetzgeber das nicht auf die Reihe bekommt“, kritisiert der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte (Virchowbund), Dr. Dirk Heinrich.

MFA und Praxisärzte stehen täglich in direktem Kontakt mit Sars-CoV-2-Infizierten und stellen die Versorgung für 19 von 20 Corona-Patienten sicher. Zudem engagieren sie sich deutschlandweit in Impfzentren und mobilen Impfteams. Anders als Pflegende bzw. Klinikpersonal wurden MFA in Praxen bislang aber noch nicht bei staatlichen Corona-Bonuszahlungen berücksichtigt.

„Wir fordern die Regierung auf, jetzt dieses wichtige Zeichen der Wertschätzung an den systemrelevanten Beruf der MFA zu senden“, sagt Dr. Heinrich.

Zahlreiche Praxen haben bislang freiwillige Boni an ihre MFA ausgezahlt. Doch der überwiegende Teil kann sich das angesichts einbrechender Patientenzahlen und Honorare schlicht nicht leisten. Der Schutzschirm für die Praxen gilt nur für Leistungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. „Über die Hälfte der Praxen braucht jedoch zusätzlich Geld aus der extrabudgetären Vergütung um wirtschaftlich überleben zu können“, erklärt Dr. Heinrich. „Indirekt werden MFA damit doppelt bestraft, da auch Gehaltserhöhungen so gut wie unmöglich werden.“

Quelle: Virchowbund

Willkommen im Löchnerhaus – Gründungsort des BVOU

Berlin – Für den Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) ist der Gründungstag der 29. April 1951. Doch bereits zwei Jahre zuvor fanden erste Treffen südwestdeutscher Orthopäden in Konstanz statt, um Berichte über einen Prozess gegen die Kassenärztliche Vereinigung zu hören. Damals hatte die KV die Fallpauschale bei Fachärzten für Orthopädie von 10,- DM auf 6,- DM herabgesetzt. Der Prozess ging damals verloren, schreckte aber viele Fachkollegen auf.

Das erste Treffen in Konstanz im Jahr 1949 hatte jedoch so viel Anklang gefunden, dass man sich ein Jahr später erstmalig auf der Insel Reichenau im Hotel Löchnerhaus traf und erneut gemeinsame Probleme besprach, von denen es genügend gab. Dr. Walter Baumann (Stuttgart) und Dr. Hans-Heinz Mutschler (Konstanz) waren dabei treibende Kräfte. Am 29.4.1951 fand das nächste Treffen an gleicher Stelle auf der lnsel Reichenau statt. Die dort versammelten Orthopäden beschlossen an diesem Tag die Gründung des Wirtschaftsringes Deutscher Orthopäden. Wenigen BVOU-Mitgliedern ist wahrscheinlich heutzutage bewusst, dass es sich beim Hotel Löchnerhaus um einen Ort mit einer bewegten Vergangenheit handelt. Die Hoteldirektorin Maren Baumgärtel erläutert: „Das Strandhotel Löchnerhaus hat bereits eine lange und sehr interessante Geschichte hinter sich. Unser Haus wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts auf der sonnigen Südseite der Insel Reichenau gebaut. Es ist bis heute die wohl schönste Lage, die die Insel zu bieten hat, mit Blick auf das imposante Hegau-Panorama, den spektakulären Sonnenuntergängen und der Schweiz vis à vis. Wir freuen uns sehr, dass der BVOU Teil dieser Geschichte ist und sich heute daran erinnert! Wir wünschen dem BVOU alles Gute für die nächsten 70 Jahre!“

Anfänge des Löchnerhauses

Vor etwa 100 Jahren wurde der heutige Mittelteil des Kurhauses Reichenau erbaut. Das Kurhaus war bis in die zwanziger Jahre des letzten Jahrhunderts in Betrieb, ehe es geschlossen und zum Verkauf angeboten wurde. Im Januar 1925 entschloss der Vorstand des Württembergischen Lehrervereins e.V. (WLV e.V.) den Erwerb des Gebäudes.

Es erfolgte die Erweiterung um den Ost- und Westflügel. Außerdem wurde die damals noch offene Terrasse durch eine große Markise überdacht. Mit 60 Fremdenzimmern verfügte das Strandhotel nunmehr über 100 Betten.

Durch Zukauf vergrößerte der Verein in den nächsten acht Jahren seinen Grundbesitz. Diesen damals geprägten, sich der einmaligen Landschaft anpassenden Charakter, hat das Haus über die Zeiten bis heute bewahrt.

Kriegsjahre

Schwierige Zeiten kündigten sich mit der Machtübernahme der Nazis im Januar 1933 an: Der Württembergischen Lehrervereins e.V. (WLV e.V.) wurde liquidiert, doch wurde die Liquidation des Vereins von den bestellten Liquidatoren beim Registergericht – aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen – nicht durchgeführt. Das sollte sich nach 1945 als ein Glücksfall für die Lehrerschaft Württembergs erweisen.

Am 23. Oktober 1935 wurde im Grundbuch zunächst die NS-Erzieherhilfe, am 20. September 1939 auf Grund des Reichsgesetzes vom 27. Mai 1937 der NS-Lehrerbund in Bayreuth als Eigentümer eingetragen.

Nach 1945 wurde das Anwesen von der französischen Besatzungsmacht als vermeintliches NS-Vermögen beschlagnahmt. Am 2. November 1949 bestellte das Amtsgericht Stuttgart auf Initiative weniger alter Mitglieder des WLV e.V. den damaligen Vorsitzenden des Württembergischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes e.V., Martin Widmann, den letzten Schriftführer des WLV e.V. vor 1933, und Walter Fäustle zu neuen Liquidatoren des Vereins.

Nach Zustimmung aller ehemaliger, noch erreichbarer Mitglieder konnte der WLV e.V. seine Tätigkeit wieder aufnehmen und beantragte nach umfangreichen Vorarbeiten am 25. Mai 1951 beim Badischen Finanzministerium in Freiburg auf Grund des sogenannten Heimfallgesetzes vom 21. Juni 1949 die Rückgabe des Strandhotels, die dann gemäß Beschluss der vorläufigen Regierung des Landes Baden-Württemberg am 13. April 1953 erfolgte.

Wiedereröffnung und Modernisierung

Das Grundbuchamt Reichenau teilte am 15. Juli 1953 die im Wege der Grundbuchberichtigung erfolgte Überschreibung auf den WLV e.V. mit.  Schon drei Jahre vor der Grundbuchberichtigung ging das Haus in die Verwaltung des WLV e.V. auf Mietbasis über. Am 13. Mai 1950 erfolgte die Wiedereröffnungsfeier im Löchnerhaus. Die Familie Bleckert, die schon seit 1930 das Hotel für den WLV e.V. betreute, führte den Hotelbetrieb weiter.

Im Jahre 1966 konnte durch die Aufnahme eines größeren Darlehens das Personalwohngebäude und die Fahrstuhlanlage gebaut werden. Mitte der 70er Jahre zeigte sich, die Leitung des Hauses lag schon seit 15. März 1954 in den Händen des allseits geschätzten Direktorehepaares Leissner, dass das Haus stufenweise modernisiert werden musste, um dem jeweils notwendigen Standard zu entsprechen.

Mit dem Architekten Gerhard Janasik wurde ein Fachmann gefunden, der die Vorstellungen von der Gestaltung des Hauses ideenreich umsetzen konnte. Mit der Inbetriebnahme des neuen Küchentraktes und des umgestalteten Eingangsbereichs 1986/87 war das ganze Haus von Grund auf saniert.

Zwischen 1987 und heute wurde das Haus wiederholt renoviert, der Eingangsbereich umgestaltet, Flure und Zimmer modernisiert. Die im Oktober 2002 begonnene Renovierung mit Neumöblierung der Zimmer und Erneuerung der Außenfassade wurde im Jahr 2003 abgeschlossen.

Familie Rühmann verabschiedete sich zum 25. Oktober 2009 nach 20 Jahren erfolgreichen Wirkens im renommierten Strandhotel Löchnerhaus und ging in den wohlverdienten Ruhestand. Der Neffe von Herrn Rühmann, Martin Baumgärtel und seine Ehefrau Maren führen das Haus seither in bewährter Tradition weiter.

In dieser Zeit wurde jeweils in den Winterpausen zwischen November und Februar größere Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen unternommen. So wurde zum Beispiel das Foyer neu gestaltetet, die Zimmer renoviert und die Tagungsräume erweitert. Im Winter 2015/16 erfolgte die Umgestaltung der beiden Seerestaurants.

Eine große bauliche Veränderung wurde im Winter 2016/17 durchgeführt. Hierbei wurde die Terrasse angehoben und man kann seitdem von erhöhter Position den herrlichen Blick auf den See noch mehr genießen. Als großflächige Überdachung der gesamten Terrasse dient eine große Markise.

Heute verfügt das Löchnerhaus über 40 Zimmer mit 75 Betten.

Quelle: Löchnerhaus

Formulierungshilfe EpiLage-Fortgeltungsgesetz

Berlin – Der SpiFa hat die anliegende Stellungnahme zur Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) an die Abgeordneten der Fraktionen der CDU/CSU und SPD sowie deren zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende übermittelt.

Der SpiFa e. V. begrüßt darin ausdrücklich die Absicht, den Schutzschirm für die vertragsärztliche Versorgung zeitlich anknüpfend an die zum 1. Januar 2021 ausgelaufene Regelung zu verlängern. Zugleich fordert der SpiFa e. V. ausdrücklich wirkungsgleiche Regelungen auch für pandemiebedingte Ausfälle extrabudgetär vergüteter Leistungen in das EpiLage-Fortgeltungsgesetz aufzunehmen und diese Ausgleichzahlungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu finanzieren. Vor dem Hintergrund, dass ein nicht unerheblicher Teil fachärztlicher Leistungserbringer überwiegend extrabudgetäre vertragsärztliche Leistungen erbringt, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert werden, ist es aus Sicht des SpiFa e. V. nicht hinnehmbar, dass diese Leistungserbringer bei nicht von ihnen zu vertretenden Fallzahlrückgängen in einem die Fortführung der Arztpraxis gefährdendem Umfang, ohne vergleichbar schützenden Ausgleich bleiben sollen.

Quelle: SpiFa

Zahl der Videosprechstunden auf über eine Million gestiegen

Berlin – Die Zahl der Videosprechstunden steigt Corona-bedingt rasant an. Fast 1,2 Millionen Mal konsultierten Patienten im zweiten Quartal 2020 einen Arzt oder Psychotherapeuten per Video – so oft wie noch nie. Das zeigt eine aktuelle Analyse der KBV.

Seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr schnellen demnach die Zahlen in die Höhe: Hat es 2019 bundesweit knapp 3.000 Videosprechstunden gegeben, waren es im ersten Halbjahr 2020 fast 1,4 Millionen. Dabei wurden im ersten Quartal rund 203.000 Videosprechstunden gezählt, im zweiten Quartal schon knapp 1,2 Millionen.

Weiter gestiegen ist nach den Daten der KBV auch die Zahl der Ärzte und Psychotherapeuten, die Videosprechstunden durchführen: Im zweiten Quartal 2020 waren es 31.397 und damit nahezu doppelt so viele wie im Vorquartal, wo bereits ein enormer Anstieg registriert worden war. Zum Vergleich: Im vierten Quartal 2019 waren es bundesweit 168.

Durchschnittlich 37 Videosprechstunden im zweiten Quartal

Jeder Arzt und Psychotherapeut, der im zweiten Quartal des vorigen Jahres eine Videosprechstunde anbot, führte im Durchschnitt 37 Videosprechstunden durch. Dabei waren 95 Prozent der Patienten zuvor schon mal persönlich in der Praxis. Nur bei fünf Prozent der Fälle fand der erste Kontakt mit der Praxis per Video statt.

Drei Viertel aller Online-Konsultationen in der Psychotherapie

Mit Abstand am stärksten genutzt wurde die Möglichkeit der digitalen Konsultation in der Psychotherapie: Drei Viertel aller Videosprechstunden im zweiten Quartal 2020 entfallen auf diesen Bereich. Dabei hat jeder zweite Psychotherapeut in den Monaten April, Mai und Juni im Durchschnitt 47 Videosprechstunden durchgeführt.

Ebenso hoch sind die Zahlen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Auch dort hat zwischen April und Juni jeder zweite Arzt im Schnitt 48 Online-Sprechstunden durchgeführt.  Im Vergleich der Fachgruppen untereinander werden darüber hinaus in der Neurologie, Psychiatrie und Nervenheilkunde viele Videosprechstunden durchgeführt.

Jeder zehnte Hausarzt nutzt Videosprechstunde

Auch immer mehr Hausärzte greifen ergänzend zum persönlichen Kontakt zur Kamera: Im zweiten Quartal 2020 waren es zwölf Prozent der Hausärzte bundesweit, die im Durchschnitt 21 Videosprechstunden anboten. Bei den Kinder- und Jugendärzten lag die Quote bei 14 Prozent und durchschnittlich 19 Videosprechstunden.

Sonderregelungen während der Pandemie

Damit Patienten während der Corona-Pandemie nicht in jedem Fall in die Praxis kommen müssen, wurden die Regelungen zur Videosprechstunde gelockert. Seit Frühjahr vorigen Jahres können Ärzte und Psychotherapeuten unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Das heißt: Fallzahl und Leistungsmenge sind nicht limitiert.

Die ärztliche Videosprechstunde ist zudem bei allen Indikationen möglich und auch dann, wenn der Patient zuvor noch nicht bei dem Arzt in Behandlung war. Auch Psychotherapeuten dürfen während der Corona-Krise bestimmte Leistungen per Videosprechstunde durchführen und abrechnen. Neben Einzeltherapiesitzungen sind auch Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video möglich.

BVOU-Mitglieder: sprechstunde.online 2 Monate gratis

Um das Angebot nutzen zu können, geben Neukunden im sprechstunde.online-Registrierungsprozess vor der Tarifauswahl den Code BVOU2MONATE in das Gutscheinfeld ein und klicken auf einlösen.

Um zur Registrierung zu gelangen, ist der Einstieg über die Website https://sprechstunde.online/ sowie die Verlinkung im Orthinform-Dahsboard empfohlen.

Sollten sich die Kunden gegen eine dauerhafte Nutzung der sprechstunde.online entscheiden, kann der Tarif bis 14 Tage vor Ende des 2-monatigen Testzeitraums ganz bequem aus der App heraus gekündigt werden.

Details zur sprechstunde.online und die wichtigsten Fragen und Antworten sind jederzeit in unserem umfangreichen, vollkommen neugestalteten Hilfe-Center abrufbar.

Die Aktion zur kostenfreien Nutzung läuft bis zum 31.3.2021 (d.h. das ist der letzte Termin, sich den 2-monatigen Gratiszeitraum zu sichern).

6 Punkte, die Sie zur Videosprechstunde wissen sollten

  • Sie benötigen einen zertifizierten Videodienstanbieter; eine Online-Sprechstunde per Zoom, oder Skype ist nicht erlaubt.
  • Die Patientin oder der Patient muss für die Videosprechstunde eine Einwilligung abgeben. Dieser Prozess wird in der Regel über den zertifizierten Videodienstanbieter unterstützt.
  • Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen – wie eine normale Sprechstunde.
  • Sie können aktuell aufgrund der Corona-Pandemie unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Das heißt: Fallzahl und Leistungsmenge sind nicht limitiert.
  • Die Videosprechstunde wird zeitlich befristet bis zum 30. September 2021 finanziell gefördert: Sie erhalten zusätzlich zur regulären Vergütung für bis zu 50 Online-Visiten im Quartal gut zehn Euro je Sprechstunde zusätzlich (sofern mindestens 15 Videosprechstunden im Quartal durchgeführt wurden).
  • Sie können Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde erst dann abrechnen, wenn sie ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zuvor angezeigt haben, einen zertifizierten Videodienstanbieter zu nutzen. In einigen KV-Regionen ist diese Regelung zurzeit ausgesetzt. Praxen sollten sich dazu bei ihrer zuständigen KV informieren.

Quelle: KBV

Perspektive SCS – Hochqualitative 3-D-Bildgebung

Perspektive SCS – Hochqualitative 3-D-Bildgebung

Heidelberg – Dr. med. Thomas Geyer ist in der HFC Praxis der ATOS Klinik beschäftigt, die nach eigener Aussage für Spitzenmedizin steht und mit herausragenden Ärzten arbeitet. Sein Leistungsspektrum deckt die Hand-, Ellenbogen-, Fuß- und Sprunggelenkschirurgie ab.

Besonders groß ist sein wissenschaftliches Interesse für die Rhizarthrose, der prothetischen Versorgung an Hand und Fuß sowie der minimal-invasiven arthroskopischen Therapie des Hand- und Sprunggelenks.

Ebenso betreute er als Sportarzt bereits die Nationalmannschaft von Togo sowie die deutsche Studentennationalmannschaft bei den olympischen Winterspielen.

Dr. med. Thomas Geyer berichtet von seinen Erfahrungen mit der eigenständigen 3-D-Schnittbildgebung:

„Wir sind mit dem SCS DVT mehr als zufrieden! Durch die hochqualitative 3-D-Bildgebung können wir bei unseren Patienten eine genaue Indikationsstellung vornehmen, sodass unnötige Operationen verhindert werden können. Der Patient nimmt uns dadurch kompetenter wahr und ist dankbar für die schnelle Diagnose vor Ort. Als Hand- & Fußchirurg sind für mich vor allem auch die Belastungsaufnahmen ein großer Pluspunkt.“

Atos Klinik Heidelberg
Dr. med. Thomas Geyer
Bismarckstraße 9-15,
69115 Heidelberg
https://atos-kliniken.com/de/

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograf SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar.

Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomografie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website unter www.myscs.com/bvou oder per E-Mail an bvou@myscs.com.