Archiv für den Monat: März 2020

Coronavirus: Information und Service für BVOU-Mitglieder

Berlin – Das Coronavirus breitet sich weiter aus. Neben der Behandlung der Betroffenen zählt die Unterbrechung der Infektionskette jetzt zu den dringendsten Maßnahmen. Mit dem Auftreten des neuartigen Coronavirus ergeben sich für viele Menschen dringende Fragen. Der BVOU fasst aus gegebenem Anlass mehrere Service- und Informationsangebote für seine Mitglieder zusammen.

Alle wichtigen Beiträge zum Thema unten im Link-Bereich

Kontaktlose Ersteinschätzung: Videosprechstunde kostenfrei 

Die Deutsche Arzt AG (DAAG) leistet mit ihrer Videosprechstunde als erster Anbieter am Markt einen aktiven Beitrag, die Ausbreitung des Virus mit allen Mitteln zu verhindern. Darum stellt sie ihren Arztpraxen den Videodienst sprechstunde.online für den Zeitraum der Covid-19-Krise kostenlos zur Verfügung. Der Dienstleister weist explizit darauf hin, dass auch im Nachgang kein Abonnement und keine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Deutschen Arzt AG entsteht.

Die Nachfrage nach kontaktlosen Ersteinschätzungen ist groß: Mittlerweile werden potenziell infizierte Personen aufgefordert, keine Arztpraxis aufzusuchen, sondern im Verdachtsfall den Arzt anzurufen und das weitere Vorgehen gemeinsam zu besprechen. Der Nutzen des Videotools sprechstunde.online ist für alle Beteiligten hoch: Der Betroffene erhält schnelle Hilfe in einer für ihn schwierigen Situation insbesondere der Hausarzt kann seinem Versorgungsauftrag nachkommen, ohne andere Patienten, sein Team und sich selbst einem Infektionsrisiko auszusetzen. Konkret läuft die Ersteinschätzung eines Coronavirus-Verdachts wie folgt: Ruft ein Patient mit Verdacht auf eine Infizierung mit dem Virus an, wird ein Termin für die Onlinesprechstunde vereinbart und die entsprechenden Login-Daten werden übermittelt. Der betroffene Patient loggt sich von zuhause aus in den geschützten Onlinebereich der sprechstunde.online seines Hausarztes ein. Arzt und Patient führen ein ausführliches Anamnesegespräch, indem der Arzt z. B. die klassischen Symptome sowie die Temperatur abfragt. Liegt ein Anfangsverdacht vor, kann der Arzt die weiteren Schritte einleiten.

Auch Nicht-Infizierte können vom Einsatz der Videosprechstunde profitieren, da unnötiger Kontakt zu potenziell Kranken im Wartezimmer oder auf der Anreise verhindert wird. So kann die Ansteckungsgefahr nicht nur bei den Patienten, sondern vor Allem auch bei Praxispersonal und Ärzten minimiert werden.

Interessierte Ärzte können sich für die sprechstunde.online ab sofort kostenlos registrieren. Im Anmeldeprozess werden einige Basisdaten und Angaben zur Praxis abgefragt. Anwender werden ferner gebeten, im optionalen Feld „Krankheiten“ den Eintrag Coronavirus (Covid-19) auszuwählen, damit sie automatisch der 3-monatigen Aktion zugeordnet werden können. Es entsteht kein Folge-Abonnement und keine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Deutschen Arzt AG. Sprechstunde.online ist ein etablierter KBV-zertifizierter Videodienst für Ärzte und Behandler und wurde seiner Zeit in einer Entwicklungspartnerschaft mit dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) entwickelt. In einer aktuelle Veröffentlichung des health innovation hub (hih) des Bundesministeriums für Gesundheit, wird sprechstunde.online an erster Stelle aller Anbieter von medizinischen Videosprechstunden gelistet. Zudem ist sprechstunde.online vollständig in das Patientenportal Orthinform integriert, das mit zum BVOU gehört. Orthinform.de vereint Gesundheitsinformationen zum Bewegungsapparat mit einer qualifizierten Arzt- und Expertensuche. Der Anbieter ist unabhängig von PVS-Systemen, Online-Kalendern oder Patientenbewertungsportalen und kann daher auch ohne Anbindung an die Telematikinfrastruktur eingesetzt werden.

Kostenloses Microlearning: Impfung für den Kopf!

Curriculare berufsbegleitende Fortbildung trotz engem Zeitbudget. Das Blended-Learning-Konzept nach der meduplus Smart Learning® Methode ermöglicht flexibles Lernen – am Arbeitsplatz, zuhause oder unterwegs. Mit dem meduplus Microlearning Coronavirus erlernen Sie in nur 10 Minuten alle Maßnahmen zum hygienisch korrekten Verhalten bei Verdacht auf oder bestätigte Coronavirus-Infektion. Dieser Kurs sensibilisiert Ärzte, Pflegekräfte, MFA und medizinisches Hilfspersonal punktgenau für Hygienemaßnahmen in Klinik, MVZ und Praxis bei Ausbruch von COVID-19. meduplus stellt diesen Kurs allen Nutzern kostenfrei zur Verfügung.

KBV bietet Praxisinfo für Ärzte zum Vorgehen bei Verdachtsfall

Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen schriftlich und in Videos im Internet aufbereitet. Für Fachleute stellt das Robert Koch-Institut (RKI) Informationen auf seinen Internetseiten bereit. Beide Angebote werden laufend überarbeitet und ergänzt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fasst die kompakten Informationen für Ärzte mit allen wichtigen Aspekten zum Vorgehen bei Verdacht auf eine SARS-COV-2-Infektion auf einer Themenseite bereit.

Quarantäne: Coronavirus und das Arbeitsrecht

Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt seit dem 1. Januar 2001 die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld (§ 56 Entschädigung). Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können.

Praxisschließung – Hinweise zum Anspruch auf Entschädigung

Ärzte haben Anspruch auf Entschädigung, wenn der Praxisbetrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gründen untersagt wird. Anspruch auf Entschädigung haben nach dem Infektionsschutzgesetz sowohl Praxisinhaber als auch angestellte Mitarbeiter. Voraussetzung für Entschädigungsansprüche ist das Verbot der Erwerbstätigkeit oder die Anordnung von Quarantäne aus infektionsschutzrechtlichen Gründen. 

Die Abläufe, wie in solchen Fällen vorgegangen wird (z.B. Antragstellung), bestimmt die zuständige Behörde. Betroffene Ärzte sollten sich deshalb zunächst an zuständige Behörde wenden, um alles Weitere zu erfahren. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, richtet sich bei Selbstständigen nach ihrem Verdienstausfall. Grundlage ist der Steuerbescheid (nach Paragraf 15 SGB IV). Angestellte haben Anspruch in den ersten sechs Wochen Anspruch auf die Höhe des Nettogehaltes, danach auf Krankengeld. 

Pflicht zur Sozialversicherung

Die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht besteht weiterhin. Die jeweiligen Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) trägt das jeweilige Bundesland. Die Sozialversicherungsbeiträge werden also auch gegenüber den genannten zuständigen Behörden geltend gemacht. Neben dem Verdienstausfall können Selbstständige auch für Betriebsausgaben „in angemessenem Umfang“ entschädigt werden (Paragraf 56 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz). Auch dies müssen Praxisinhaber beantragen. 

Bei Arbeitnehmern, die zu Hause bleiben müssen, aber keine Symptome haben, muss zunächst der Arbeitgeber die Entschädigung auszahlen; sie ist ihm aber vom Land zu erstatten. Arbeitsunfähigkeit und AU-Bescheinigung Sobald ein Praxismitarbeiter, der bisher symptomfrei war, während der Quarantäne erkrankt, besteht Arbeitsunfähigkeit. In einem solchen Fall gehen die Entschädigungsansprüche aufgrund der Arbeitsunfähigkeit (z.B. Anspruch auf Entgeltfortzahlung) auf das Bundesland über. Bei Arbeitsunfähigkeit ist also trotz Quarantäne eine AU-Bescheinigung erforderlich. (Quelle: KBV)

Abgesagte Veranstaltungen

Aufgrund der derzeitigen Lage sind einige Kulturveranstaltungen der ADO/AOUC und Kooperationspartner abgesagt. Eine Liste der betroffenen Termine finden Sie hier. Die Teilnahmegebühren werden selbstverständlich erstattet. Bei weiteren Fragen wenden Sie scih an: ado@bvou.net / 030 797 444 402 / 404.

Info: Welche Kurse und Kongresse werden abgesagt?

Berlin – Aufgrund der derzeitigen Lage sind einige Kursrveranstaltungen der ADO/AOUC und Kooperationspartner abgesagt. Eine Liste der betroffenen Termine finden Sie hier. Die Teilnahmegebühren werden (bei ADO Kursen) selbstverständlich erstattet. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: ado@bvou.net / 030 797 444 402 / 404.

Der DKOU im Oktober 2020 wurde ebenfalls abgesagt.

Letzte Änderung: 09.05.2020 um 8:27 Uhr

Akademie Deutscher Orthopäden ADO

  • 15.05.2020 Gutachterkurs Experts abgesagt
  • 15.06. – 20.06.2020 28. FAB Facharztvorbereitungskurs abgesagt

Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie AOUC (sofern von Veranstaltern gemeldet)

  • Alle Kurse der AO Trauma Deutschland bis Mitte Mai abgesagt
  • Alle Kurse von MWE bis zum 15.4.2020 abgesagt
  • Alle Kurse der D.A.F. bis zum 20.06.2020 abgesagt
  • Alle Kurse der AE bis Ende Juni abgesagt
  • Alle Kurse der OTC Germany bis Ende Juni abgesagt
  • Alle Kurse der Kursreihe DGOOC – Kursreihe Spezielle Orthopädische Chirurgie in 2020 abgesagt
  • 19.-20.03.2020 5. Alterstraumatologie Kongress verschoben auf 19.-20.11.2020
  • 19.-21.03.2020 34. Jahrestagung der VKO e.V. verschoben auf 29.-31.10.
  • 20.-21.03.2020 Hip meets Spin 2020 Straßburg verschoben
  • 21.03.2020 15. Jahrestagung der Sektion Handchirurgie der DGU verschoben
  • 27.-28.03.2020 MRT-Kurs 1: Obere Extremität verschoben auf 11.-12.09.2020
  • 21.-24.04.2020 137. Deutscher Chirurgenkongress abgesagt
  • 22.-25.04.2020 33. Jahrestagung der Deutschsprachigen medizinischen Gesellschaft für Paraplegiologie e. V. abgesagt
  • 23.04.-24.04.20 Kniegelenknahe Osteotomien Lichtenfels/Bad Staffelstein –verschoben– neuer Termin in Absprache
  • 23.04.-25.04.20 27. Jahreskongress der DVSE Düsseldorf –verschoben– neuer Termin in Absprache
  • 23.-25.04.2020 28. Osteoporoseforum 2020 verschoben auf 15.-17.10.2020
  • 24.-25.-04.2020 2. Magdeburger Notfallkongress verschoben auf Frühjahr 2021
  • 24.-25.04.2020 | AE-ComGen OP-Personalkurs, Stuttgart verschoben
  • 26.-28.04.2020 21st European Congress of Trauma & Emergency Surgery abgesagt
  • 01.05.2020 EMG-Muskelfunktionsdiagnostik und Biofeedbacktherapie abgesagt
  • 02.05.2020 Integration der Stoßwelle in ein ganzheitliches Behandlungskonzept abgesagt
  • 02.05.2020 Spezialkurs Digitale Volumentomographie abgesagt
  • 06.-10.05.2020 DGMSM Weiterbildung Manuelle Medizin Grundkurs 1 03/20 verschoben auf 12.-16.08.2020
  • 07.-08.05.2020 5. Sportmedizinisches Symposium abgesagt
  • 11.-12.05.2020 Management von periprothetischen Infektionen verschoben auf 03.-04.12.2020
  • 12.-15.05.2020 OT World 2020 verschoben auf 27.-30.10.2020
  • 15.-16.05.2020 9. Berliner Knorpelsymposium verschoben auf 28.-29.08.2020
  • 27.-28.05.2020 IGOST OP-Kurs Wirbelsäule abgesagt
  • 25.-26.05.2020 6th Munich Shoulder Fracture 2020 abgesagt
  • 18.-19.06.2020 35. Jahreskongress GOTS abgesagt
  • 19.+20.06.2020 Differenzierte Knorpeltherapie abgesagt
  • 19.–20.06.2020 39. Jahrestagung der Sektion Kindertraumatologie verschoben auf 18.-19.06.2021

03.-04.07.2020 Arthroskopie meets MRI verschoben auf 02.-03.07.2021

Orthopäde in Rom: Jeder kann und muss seinen Beitrag leisten!

Berlin/Rom – Der Orthopäde Dr. Gabriel Buntin stammt ursprünglich aus München. Am Klinikum rechts der Isar hat er seine Facharztausbildung gemacht. In Berlin war er mehrere Jahre in der Niederlassung tätig. Seit 2004 lebt er in Rom und führt in der italienischen Hauptstadt eine orthopädische Praxis mit insgesamt 35 Kolleginnen und Kollegen. Wie hat er den Ausbruch der Pandemie erlebt und was rät er seinen Kolleginnen und Kollegen in Deutschland? Ein Telefonat.

BVOU: Herr Dr. Buntin, auf Ihrem Profil in den sozialen Netzwerken steht geschrieben „Bleiben Sie zu Hause #stayhome, wenn Sie nicht wollen, dass ein Orthopäde und Unfallchirurg Ihre Lungenentzündung behandelt!“ (Abbildung siehe unten). Was hat es damit auf sich?
Dr. Gabriel Buntin: Ich weiß, der Satz ist zynisch. Die Aussage trifft es jedoch auf den Punkt. Der Spruch soll gerade diejenigen wachrütteln, die noch nicht an die Ernsthaftigkeit der momentanen Lage glauben möchten und die derzeitige weltweite Krise herunterspielen.

BVOU: Sie sind in Italien in einer großen Gemeinschaftspraxis tätig: Wie haben Sie den Ausbruch der Corona-Pandemie erlebt?
Dr. Gabriel Buntin: Zugegebenermaßen haben wir hier, wie auch überall in der restlichen Welt, zunächst beobachtet, wie sich die Sache in China entwickelt. Das schien zu Beginn noch relativ weit von uns entfernt. Wir dachten : Klar, das betrifft uns, aber irgendwie auch noch nicht wirklich. Wir haben dann mit einigen Präventivmaßnahmen angefangen und beispielsweise die Patienten über Handdesinfektion und Händewaschen usw. informiert. Das war Ende Januar. Dann verstrich ein Monat. Aus der aktuellen Sicht sage ich heute: Das war ein Monat, den man hätte aktiv nutzen müssen, um sich auf die Verbreitung des Virus in Europa vorzubereiten. Es kamen dann Meldungen, dass in Rom infizierte Chinesen stationär aufgenommen wurden. Selbst das hatte man zunächst lediglich nur zur Kenntnis genommen. Erst gegen Ende Februar kamen die Nachrichten aus Norditalien, dass dort die Fallzahlen explosionsartig in die Höhe schossen. Südtirol, Bergamo, Lordi, Mailand, Venetien… Dann wurde uns bewusst, dass es sich nur um Tage handelt, bis das Virus in Rom angekommen ist.

Heute sage ich: Viel Zeit wurde damals vergeudet. Man hat sich gefragt: Ist die Aufregung nötig? Sind Einschränkungen notwendig? Ab März wurde auch dem Letzten klar: Die Lage ist außer Kontrolle. Wir haben mit Maßnahmen und Einschränkungen begonnen, sind aber bald darauf an unsere Grenzen gestoßen: Volles Wartezimmer und dann Sicherheitsabstände einhalten. Vieles funktioniert nur in der Theorie. Irgendwann hat auch das Personal nicht mehr mitgemacht.

BVOU: Das öffentliche Leben in Italien ist derzeit lahmgelegt: Kann man schon eine Beruhigung der Lage verzeichnen oder verschlimmert sich die Situation?
Dr. Buntin: Vielleicht kann man mittlerweile ganz leicht optimistische Prognosen wagen. Zumindest nehmen die Fallzahlen nicht mehr so exponentiell zu wie zu Beginn vor zwei Wochen. Da lagen wir bei einer täglichen Zunahme von Neuinfektionen von über 28%. Mittlerweile liegen wir immerhin bei ungefähr 12-13%. Die drastischen Maßnahmen seitens der Regierung zeigen also langsam Wirkung und wenn das so bleibt, können wir in der nächsten Woche neue Prognosen wagen. Die Kurve der Neuinfektionen hält sich momentan auf dem selben Standard. Wenn wir es schaffen, diese Kurve weiter abzuflachen, sind wir auf dem richtigen Weg.

BVOU: Während in Italien Ausgangssperren verhängt sind, ist dies in Deutschland bis jetzt nur vereinzelt der Fall. Wie denken Sie darüber?
Dr. Buntin: Zugegebenermaßen habe ich am Anfang die Ausgangssperren ebenfalls kritisch gesehen. In Italien ist eine Ausgangsperre vor erst acht Tagen erfolgt. Daran halten sich die Menschen auch größtenteils., Aber ich denke, der Staat wird in den nächsten Tagen noch einmal die Schraube anziehen und mehr Militärpräsenz auf den Straßen zeigen. Es wird sogar darüber gerade geredet, dass das Militär das Essen verteilt usw. Das macht meiner Meinung nach auch Sinn.

BVOU: Oft werden SARS-CoV-2 und Influenza miteinander verglichen. Wie schätzen Sie den Vergleich ein?
Dr. Buntin: Das ist garantiert nicht so, der Vergleich ist nicht richtig. Ich habe mit Kollegen gesprochen, die im Norden Italiens arbeiten. Dort ist die Lage weiterhin katastrophal: Die Menschen wissen nicht mehr, wohin mit den Patienten. Nur als Beispiel: Vorgestern [18.3.] sind im Norden mehr Menschen an dem Virus gestorben als an einem Tag weltweit zusammen: Nämlich fast 500. Die Bestattungsunternehmen haben nicht mehr genügend Särge zur Verfügung, die Toten werden einfach irgendwie weggetragen, Angehörige gerade einmal telefonisch informiert.

BVOU: Inwieweit unterstützen Sie als Orthopäde andere Kollegen und Ärzte aus anderen Fächern und Bereichen?
Dr. Buntin: In unserer Poliklinik haben wir insgesamt zwölf verschiedene Fachrichtungen. Es gibt Kollegen, die mit mir zusammen in den Praxen Notfälle und Menschen mit Corona-Symptomen untersuchen. Das machen wir aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, damit andere Menschen nicht gefährdet werden. Lungenärzte und HNO-Ärzte sind ja besonders nah an solchen Patienten. Trotzdem sind wir extrem vorsichtig und müssen uns vor Augen halten: Arztpraxen sind immer Anlaufstellen für kranke Menschen.

BVOU: In Deutschland erhalten Ärzte bei Schließung der Praxen oder Quarantäne eine Entschädigung für den Dienstausfall – wie ist das in Italien?
Dr. Buntin: Um ehrlich zu sein: Dafür hatten wir in Italien noch keine Zeit uns Gedanken zu machen. Erst jetzt, wo mehrere Leute daheim sind, kommt das Thema langsam auf und wir beschäftigen uns mit der Problematik. Ich persönlich habe einen extrem hohen Kostenaufwand, um meine Praxis aufrechtzuerhalten. Nun gibt es anscheinend einen Gesetzeserlass mit Anspruch auf Dienstausfall-Entschädigung. Für Selbstständige ist so etwas nicht geplant. Aber vielleicht kommt das noch.

BVOU: Was raten Sie Ihren Kollegen hier in Deutschland? Was haben Sie erlebt, dass man hierzulande beachten und übernehmen sollte?
Dr. Buntin: Den Kollegen würde ich raten: Schauen Sie sich mal eine Beschreibung von TED Speaker Tomas Pueyo an. Er beschreibt in seinen Blogbeiträgen, wie aggressiv dieses neue Virus ist und seine Prognosen treffen zu. Er hat das genau erfasst, was am Anfang des Ausbruchs passiert ist, wo wir jetzt stehen, was in beispielsweise 14 Tagen sein wird. Mein Rat an meine deutschen Kollegen: Nehmen Sie dieses Virus verdammt ernst! Spielen Sie es nicht herunter und vergleichen Sie es nicht mit einer Grippe. Denn das ist es nicht.

Die Ausbreitungskurve muss so flach wie möglich gehalten werden. Jeder, wirklich jeder, kann und muss seinen Beitrag leisten. Ich weiß, es ist ein Problem, seinen Alltag sehr einschränken zu müssen und man weiß nicht, wie lange das andauern wird. Aber wir müssen Zeit gewinnen, damit besonders Ältere und Kranke diese Phase durchstehen. Auch bei der Weltgesundheitsorganisation gibt es eine gute Infoseite. Neben Händehygiene und Abstand halten, ist strikte Ausgangssperre die wirksamste Methode. Ich kann es nicht oft genug sagen und falls diese Nachricht meine Kollegen erreicht: Man muss die Sache extrem ernst nehmen. Es geht ums Ganze. Mit jeder Stunde früher, in der wir die Maßnahmen durchsetzen, retten wir Menschenleben: Je eher desto mehr!

Herr Dr. Buntin, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Janosch Kuno, BVOU Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Dr. Gabriel Buntin rät den Menschen zuhause zu bleiben. © privat



Ansprache von Bundeskanzlerin Angela Merkel

Berlin – In einem eindringlichen Appell fordert Angela Merkel die Bevölkerung zum solidarischen Handeln auf. 

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

das Coronavirus verändert zurzeit das Leben in unserem Land dramatisch. Unsere Vorstellung von Normalität, von öffentlichem Leben, von sozialen Miteinander – all das wird auf die Probe gestellt wie nie zuvor.

Millionen von Ihnen können nicht zur Arbeit, Ihre Kinder können nicht zur Schule oder in die Kita, Theater und Kinos und Geschäfte sind geschlossen, und, was vielleicht das Schwerste ist: uns allen fehlen die Begegnungen, die sonst selbstverständlich sind. Natürlich ist jeder von uns in solch einer Situation voller Fragen und voller Sorgen, wie es weitergeht.

Ich wende mich heute auf diesem ungewöhnlichen Weg an Sie, weil ich Ihnen sagen will, was mich als Bundeskanzlerin und alle meine Kollegen in der Bundesregierung in dieser Situation leitet. Das gehört zu einer offenen Demokratie: dass wir die politischen Entscheidungen auch transparent machen und erläutern. Dass wir unser Handeln möglichst gut begründen und kommunizieren, damit es nachvollziehbar wird. Ich glaube fest daran, dass wir diese Aufgabe bestehen, wenn wirklich alle Bürgerinnen und Bürger sie als IHRE Aufgabe begreifen.

Deswegen lassen Sie mich sagen: Es ist ernst. Nehmen Sie es auch ernst. Seit der Deutschen Einheit, nein, seit dem Zweiten Weltkrieg gab es keine Herausforderung an unser Land mehr, bei der es so sehr auf unser gemeinsames solidarisches Handeln ankommt. Ich möchte Ihnen erklären, wo wir aktuell stehen in der Epidemie, was die Bundesregierung und die staatlichen Ebenen tun, um alle in unserer Gemeinschaft zu schützen und den ökonomischen, sozialen, kulturellen Schaden zu begrenzen. Aber ich möchte Ihnen auch vermitteln, warum es Sie dafür braucht, und was jeder und jede Einzelne dazu beitragen kann.

Zur Epidemie – und alles was ich Ihnen dazu sage, kommt aus den ständigen Beratungen der Bundesregierung mit den Experten des Robert- Koch-Instituts und anderen Wissenschaftlern und Virologen: Es wird weltweit unter Hochdruck geforscht, aber noch gibt es weder eine Therapie gegen das Coronavirus noch einen Impfstoff.

Solange das so ist, gibt es nur eines, und das ist die Richtschnur all unseres Handelns: die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, sie über die Monate zu strecken und so Zeit zu gewinnen. Zeit, damit die Forschung ein Medikament und einen Impfstoff entwickeln kann. Aber vor allem auch Zeit, damit diejenigen, die erkranken, bestmöglich versorgt werden können. Deutschland hat ein exzellentes Gesundheitssystem, vielleicht eines der besten der Welt. Das kann uns Zuversicht geben. Aber auch unsere Krankenhäuser wären völlig überfordert, wenn in kürzester Zeit zu viele Patienten eingeliefert würden, die einen schweren Verlauf der Coronainfektion erleiden.

Das sind nicht einfach abstrakte Zahlen in einer Statistik, sondern dass ist ein Vater oder Großvater, eine Mutter oder Großmutter, eine Partnerin oder Partner, es sind Menschen. Und wir sind eine Gemeinschaft, in der jedes Leben und jeder Mensch zählt.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit zu aller erst an alle wenden, die als Ärzte oder Ärztinnen, im Pflegedienst oder in einer sonstigen Funktion in unseren Krankenhäusern und überhaupt im Gesundheitswesen arbeiten. Sie stehen für uns in diesem Kampf in der vordersten Linie. Sie sehen als erste die Kranken und wie schwer manche Verläufe der Infektion sind. Und jeden Tag gehen Sie aufs Neue an Ihre Arbeit und sind für die Menschen da. Was Sie leisten, ist gewaltig, und ich danke Ihnen von ganzem Herzen dafür.

Also: Es geht darum, das Virus auf seinem Weg durch Deutschland zu verlangsamen. Und dabei müssen wir, das ist existentiell, auf eines setzen: das öffentliche Leben soweit es geht herunterzufahren. Natürlich mit Vernunft und Augenmaß, denn der Staat wird weiter funktionieren, die Versorgung wird selbstverständlich weiter gesichert sein und wir wollen so viel wirtschaftliche Tätigkeit wie möglich bewahren. Aber alles, was Menschen gefährden könnte, alles, was dem Einzelnen, aber auch der Gemeinschaft schaden könnte, das müssen wir jetzt reduzieren. Wir müssen das Risiko, dass der eine den anderen ansteckt, so begrenzen, wie wir nur können.  

Ich weiß, wie dramatisch schon jetzt die Einschränkungen sind: keine Veranstaltungen mehr, keine Messen, keine Konzerte und vorerst auch keine Schule mehr, keine Universität, kein Kindergarten, kein Spiel auf einem Spielplatz. Ich weiß, wie hart die Schließungen, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, in unser Leben und auch unser demokratisches Selbstverständnis eingreifen. Es sind Einschränkungen, wie es sie in der Bundesrepublik noch nie gab.

Lassen Sie mich versichern: Für jemandem wie mich, für die Reise- und Bewegungsfreiheit ein schwer erkämpftes Recht waren, sind solche Einschränkungen nur in der absoluten Notwendigkeit zu rechtfertigen. Sie sollten in einer Demokratie nie leichtfertig und nur temporär beschlossen werden – aber sie sind im Moment unverzichtbar, um Leben zu retten. Deswegen sind seit Anfang der Woche die verschärften Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen zu einigen unserer wichtigsten Nachbarländer in Kraft.

Für die Wirtschaft, die großen Unternehmen genau wie die kleinen Betriebe, für Geschäfte, Restaurants, Freiberufler ist es jetzt schon sehr schwer. Die nächsten Wochen werden noch schwerer. Ich versichere Ihnen: Die Bundesregierung tut alles, was sie kann, um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern – und vor allem um Arbeitsplätze zu bewahren. Wir können und werden alles einsetzen, was es braucht, um unseren Unternehmern und Arbeitnehmern durch diese schwere Prüfung zu helfen. Und alle können sich darauf verlassen, dass die Lebensmittelversorgung jederzeit gesichert ist, und wenn Regale einen Tag mal leergeräumt sind, so werden sie nachgefüllt. Jedem, der in den Supermärkten unterwegs ist, möchte ich sagen: Vorratshaltung ist sinnvoll, war es im Übrigen immer schon. Aber mit Maß; Hamstern, als werde es nie wieder etwas geben, ist sinnlos und letztlich vollkommen unsolidarisch.

Und lassen Sie mich auch hier Dank aussprechen an Menschen, denen zu selten gedankt wird. Wer in diesen Tagen an einer Supermarktkasse sitzt oder Regale befüllt, der macht einen der schwersten Jobs, die es zurzeit gibt. Danke, dass Sie da sind für ihre Mitbürger und buchstäblich den Laden am Laufen halten. Jetzt zu dem, was mir heute das Dringendste ist: Alle staatlichen Maßnahmen gingen ins Leere, wenn wir nicht das wirksamste Mittel gegen die zu schnelle Ausbreitung des Virus einsetzen würden: Und das sind wir selbst. So wie unterschiedslos jeder von uns von dem Virus betroffen sein kann, so muss jetzt auch jede und jeder helfen. Zu allererst, indem wir ernst nehmen, worum es heute geht. Nicht in Panik verfallen, aber auch nicht einen Moment denken, auf ihn oder sie komme es doch nicht wirklich an. Niemand ist verzichtbar. Alle zählen, es braucht unser aller Anstrengung.

Das ist, was eine Epidemie uns zeigt: wie verwundbar wir alle sind, wie abhängig von dem rücksichtsvollen Verhalten anderer aber damit eben auch: wie wir durch gemeinsames Handeln uns schützen und gegenseitig stärken können.

Es kommt auf jeden an. Wir sind nicht verdammt, die Ausbreitung des Virus passiv hinzunehmen. Wir haben ein Mittel dagegen: wir müssen aus Rücksicht voneinander Abstand halten. Der Rat der Virologen ist ja eindeutig: Kein Handschlag mehr, gründlich und oft die Hände waschen, mindestens eineinhalb Meter Abstand zum Nächsten und am besten kaum noch Kontakte zu den ganz Alten, weil sie eben besonders gefährdet sind.

Ich weiß, wie schwer das ist, was da von uns verlangt wird. Wir möchten, gerade in Zeiten der Not, einander nah sein. Wir kennen Zuwendung als körperliche Nähe oder Berührung. Doch im Augenblick ist leider das Gegenteil richtig. Und das müssen wirklich alle begreifen: Im Moment ist nur Abstand Ausdruck von Fürsorge.

Der gutgemeinte Besuch, die Reise, die nicht hätte sein müssen, das alles kann Ansteckung bedeuten und sollte jetzt wirklich nicht mehr stattfinden. Es hat seinen Grund, warum die Experten sagen: Großeltern und Enkel sollten jetzt nicht zusammenkommen.
Wer unnötige Begegnungen vermeidet, hilft allen, die sich in den Krankenhäusern um täglich mehr Fälle kümmern müssen. So retten wir Leben. Das wird für viele schwer, und auch darauf wird es ankommen: niemanden allein zu lassen, sich um die zu kümmern, die Zuspruch und Zuversicht brauchen. Wir werden als Familien und als Gesellschaft andere Formen finden, einander beizustehen.

Schon jetzt gibt es viele kreative Formen, die dem Virus und seinen sozialen Folgen trotzen. Schon jetzt gibt es Enkel, die ihren Großeltern einen Podcast aufnehmen, damit sie nicht einsam sind. Wir allen müssen Wege finden, um Zuneigung und Freundschaft zu zeigen: Skypen, Telefonate, Mails und vielleicht mal wieder Briefe schreiben. Die Post wird ja ausgeliefert. Man hört jetzt von wunderbaren Beispielen von Nachbarschaftshilfe für die Älteren, die nicht selbst zum Einkaufen gehen können. Ich bin sicher, da geht noch viel mehr und wir werden als Gemeinschaft zeigen, dass wir einander nicht allein lassen.

Ich appelliere an Sie: Halten Sie sich an die Regeln, die nun für die nächste Zeit gelten. Wir werden als Regierung stets neu prüfen, was sich wieder korrigieren lässt, aber auch: was womöglich noch nötig ist. Dies ist eine dynamische Situation, und wir werden in ihr lernfähig bleiben, um jederzeit umdenken und mit anderen Instrumenten reagieren zu können. Auch das werden wir dann erklären. Deswegen bitte ich Sie: Glauben Sie keinen Gerüchten, sondern nur den offiziellen Mitteilungen, die wir immer auch in viele Sprachen übersetzen lassen.

Wir sind eine Demokratie. Wir leben nicht von Zwang, sondern von geteiltem Wissen und Mitwirkung. Dies ist eine historische Aufgabe und sie ist nur gemeinsam zu bewältigen. Dass wir diese Krise überwinden werden, dessen bin ich vollkommen sicher. Aber wie hoch werden die Opfer sein Wie viele geliebte Menschen werden wir verlieren? Wir haben es zu einem großen Teil selbst in der Hand. Wir können jetzt, entschlossen, alle miteinander reagieren. Wir können die aktuellen Einschränkungen annehmen und einander beistehen.

Diese Situation ist ernst und sie ist offen. Das heißt: Es wird nicht nur, aber auch davon abhängen, wie diszipliniert jeder und jede die Regeln befolgt und umsetzt. Wir müssen, auch wenn wir so etwas noch nie erlebt haben, zeigen, dass wir herzlich und vernünftig handeln und so Leben retten. Es kommt ohne Ausnahme auf jeden Einzelnen und damit auf uns alle an.
Passen Sie gut auf sich und auf Ihre Liebsten auf. Ich danke Ihnen.

Quelle: Bundesregierung

Entscheidung durch Spahn zu DKG-Vorschlägen erwartet

Berlin – Im Nachgang zu einer Telefonkonferenz des Präsidiums der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 16.03.2020 mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die DKG das nachfolgende Konzept zur kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser und zur Finanzierung der Krankenhausversorgung für die Dauer der Corona-Pandemie erarbeitet und dem Minister mit Schreiben vom 17.03.2020 übermittelt. Von Minister Spahn wurde angekündigt, dass noch im Laufe dieser Woche der entsprechende Gesetzentwurf durch das BMG vorgelegt wird.

DKG-Konzept zur finanziellen Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in der „Corona-Krise“

Vor dem Hintergrund des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 12.03.2020 gilt es, kurzfristig sämtliche Kräfte in den Krankenhäusern zur Bewältigung der Corona-Virus-Pandemie zu mobilisieren und zu bündeln. Dies gilt insbesondere für das ärztliche und pflegerische Personal, aber auch für alle weiteren Mitarbeiter in den Krankenhäusern. In dieser außerordentlichen Situation sind daher alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser unverzüglich von allen nicht absolut notwendigen administrativen und verwaltungstechnischen Aufgaben zu entlasten. Außerdem müssen alle zusätzlichen Aufwendungen und Belastungen in Zusammenhang mit der Corona-Virus-Pandemie schnell und unbürokratisch aufgefangen werden, damit es zu keiner Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit aus finanziellen Gründen kommt und die Krankenhäuser hier die dringend benötigte zeitnahe Unterstützung erfahren.

Die Bundesregierung fordert die Krankenhäuser zudem auf, ab dem 16.03.2020 alle „planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe auf unbestimmte Zeit zu verschieben und auszusetzen. Durch gesetzliche Maßnahmen stellt die Bundesregierung zügig sicher, dass die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser seitens der gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen werden und kein Krankenhaus dadurch ins Defizit kommt.“

Die Krankenhäuser setzten dieses Konzept konsequent um. Aus diesen Gründen muss das komplizierte, aufwändige und für diese besondere Herausforderung nicht ausgelegte, derzeitige Abrechnungs- und Finanzierungssystem ab 01.04.2020 bis zum Jahresende ausgesetzt und durch ein einfaches, pauschales Finanzierungssystem ersetzt werden. Das Konzept für einen Schutzschirm zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser basiert auf den Grundsätzen der Liquiditätssicherung, Vermeidung und Ausgleich von Defiziten infolge von Erlösausfällen und zu erwartenden hohen Mehrbelastung für die Behandlung von schwerkranken Patienten. Zudem gewährleistet das Konzept eine bürokratiearme Umsetzung. Es gilt für alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser. Das Konzept hat folgende Eckpunkte:

1. Schnelle Liquiditätsbereitstellung

• Die Krankenhäuser erhalten die Möglichkeit, kurzfristigen Finanzierungsbedarf zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen und Sicherung der Zahlungsfähigkeit geltend zu machen. Diese „Kassenverstärkungsmittel“ werden gegen die in diesem Konzept vorgesehene pauschale Vergütung (siehe unter Punkt 2) spitz abgerechnet.

• Ebenfalls zur Sicherung der Liquidität werden sämtliche Rechnungen für Patientenaufnahmen bis einschließlich 31.03.2020 vollständig innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung von den Kostenträgern ausbezahlt.

2. Garantiebudget mit monatlichen Abschlagszahlungen

• Für das Jahr 2020 wird kein Budget vereinbart. Ab dem 01.04. wird bis zum Jahresende der aus den Vorjahreswerten und Fortschreibungskomponenten abgeleitete monatliche Budgetbetrag als Grundfinanzierungsbetrag von einer zentralen Stelle den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. Grundlage sind die Budgets des Jahres 2019 (ggf. 2018) erhöht um den Veränderungswert von 3,66 % (2018: 2,65 % und 3,66 %) und um einen 5 % Versorgungssicherstellungszuschlages.

• Konkret ergibt sich der monatliche Grundfinanzierungsbetrag aus 1/12 der Summe der nach § 14 KHEntgG/§ 14 BPflV vereinbarten bzw. genehmigten Erlösbudgets nach § 4 KHEntgG/§ 3 Abs. 3 BPflV, der Entgelte nach § 6 und der krankenhausindividuell ermittelten Zuschläge unter Einrechnung von Ausbildungsund Systemzuschlägen etc. für das Budgetjahr 2019 (mit Ausgleichen). Der Versorgungssicherstellungszuschlag ist ein pauschaler Ausgleich für beispielsweise den vermehrten Anfall tariflich vereinbarter Zuschläge für Überstunden und Nachtarbeit, die Reaktivierung von Personal etc., aber auch für Sondereffekte, die aufgrund einer fehlenden Budgetvereinbarung für 2020 oder für Vorjahre noch nicht realisiert werden konnten. So sind z. B. viele Krankenhäuser mit Pflegepersonaleinstellungen bereits in Vorleistung gegangen. Soweit noch kein genehmigtes Budget 2019 vorliegt, wird das zuletzt genehmigte Budget zur Ermittlung herangezogen und zusätzlich um die Veränderungswerte der fehlenden Jahre sowie Fallzahlentwicklungen erhöht. Ein Spitzausgleich des Garantiebudgets findet nicht statt.

• Die Auszahlung der o.g. Mittel erfolgt über eine zentrale Stelle (z. B. durch den Gesundheitsfonds, o.Ä.). Die Krankenhäuser melden an diese dazu einmalig ihre o.g. Werte und Zahlungsinformationen und erhalten automatische monatliche Auszahlungen in o.g. Höhe zum Monatsbeginn. Die PKV ist anteilig an der Mittelbereitstellung zu beteiligen.

• Für die Finanzierung von Kosten für Schutzkleidung, Schutzmasken, Transportkosten etc. sowie Abstrich-Untersuchungen für stationäre und ambulante Patienten sowie Mitarbeiter erhalten die Krankenhäuser pauschal 50 Euro je Patient mit Abrechnung gegenüber den zuständigen Kostenträger für alle Fälle ab 01.04.2020.

• Für die Krankenhäuser nach § 9 Abs. 1a Nr. 6 KHEntgG ist der monatliche Überweisungsbetrag um 1/9 von 400.000 € zu erhöhen (Auszahlung in 9 Monaten von April bis Dezember 2020).

• Erlösausfälle für Wahlleistungen (Ärztliche- / Zimmerzuschläge) sind angemessen zu berücksichtigen. Zur Kompensation von Erlösausfällen bei Wahlärztlichen Leistungen wird der Punktwert der GOÄ für den Zeitraum vom 01.04. bis 31.12.2020 um XX Prozent erhöht.

• Ab dem 01.04. rechnen die Krankenhäuser nicht mehr über die bisherigen Entgeltsysteme (DRG-System / BPflV) ab. Zur Sicherstellung der Kostenträgerzuordnung werden den Krankenkassen fallbezogenen Angaben aus den Entgeltsystematiken übermittelt.

3. Refinanzierungsgarantie für Corona-bedingte Zusatzkosten/Erlösausfälle

• Zur ergänzenden, laufenden Finanzierung gesonderter Lasten für Krankenhäuser, die viele aufwändige beatmungspflichtige Coronapatienten zu versorgen haben (erhöhte Behandlungskosten / erhöhte Sachkosten) und zum Ausgleich von Defiziten, wird eine Clearing-Stelle auf Landesebene eingerichtet. Sie wird durch Mittelzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds oder dem Bundeshaushalt finanziert.

• Bei dem Defizitausgleich werden auch Erlösausfälle für ambulante Leistungserbringungen, Krankenhausapotheke, Nebenbetriebe etc. berücksichtigt.

4. Investitionszuschuss für die Schaffung zusätzlicher Intensivbetten
Der Bund stellt den Ländern 85.000 € je nachgewiesenem zusätzlichen Platz zur Verfügung, die an die Krankenhäuser für die Schaffung zusätzlicher Intensivbetten ausgezahlt werden.

5. Folgemaßnahmen für 2021
Aufgrund der pauschalierenden Budgetfinanzierung ergibt sich für das Entgeltsystem 2021 folgender Anpassungsbedarf:

• Die InEK-Kalkulation für das Jahr 2021 wird ausgesetzt. Für das Jahr 2021 gilt der Katalog des Jahres 2020. Im Pflegebudget 2021 erfolgt die Erstattung der bisher nicht refinanzierten Pflegepersonalkosten.

• Der Fixkostendegressionsabschlag nach § 4 Abs. 2a KHEntgG wird erst ab dem Jahr 2022 wieder erhoben, da ansonsten eine verzerrende Wirkung eintreten würde und dieser technisch aufgrund der fehlenden Ausgangsbasis nicht mehr ermittelbar ist.

6. Konsequente Bürokratieentlastung:

Die Krankenhäuser appellieren an den Bundesgesetzgeber, alle nicht zwingend erforderlichen Vorgaben für das laufende Jahr auszusetzen. Die DKG wird dazu eine gesonderte Auflistung erstellen.

Quelle: VKD

Per Videosprechstunde den Praxisbetrieb aufrecht erhalten!

Berlin – Die Entwicklungen rund um das Thema Coronavirus COVID 19 überschlagen sich aktuell im Minutentakt. Was gestern noch undenkbar, kann morgen schon die Realität sein. Jetzt heißt es, sich, die Mitarbeiter und die Versorgung der Patienten, durch konsequente Nutzung der Videosprechstundentechnologie abzusichern.

Covid-19: Telemedizin als Chance, so beschreibt der HIH (https://hih-2025.de/corona/) die aktuelle Situation. Das Coronavirus beeinflusst nun vehement den Versorgungsalltag. Heikel daran ist besonders die Wartezimmersituation und die damit verbundene Ansteckungsgefahr. Hierzu gibt es aber eine gute Alternative und auch erstattungsfähige telemedizinische ärztliche Leistungen.

Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern erfährt ihre Daseinsberechtigung durch die Erleichterung der Behandelnden und Patienten in ihrem Alltag. Patienten, die sich möglicherweise mit dem Corona-Virus angesteckt haben, sind angehalten, nicht in die Praxis zu kommen, sondern möglichst zu Hause zu bleiben. Eine Videosprechstunde ermöglicht in dieser Situation ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Gespräch und schafft gleichzeitig ein Mehr an Sicherheit und Komfort. Die Videosprechstunde kann die Verbreitung des Virus verlangsamen und schützt andere Patienten – insbesondere chronisch und ernsthaft Erkrankte – und das medizinische Personal vor einem unnötigen Infektionsrisiko.

Als BVOU-Mitglied haben Sie die Möglichkeit die Videosprechstunde einfach und unkompliziert über Ihren Orthinform-Zugang zu registrieren und innerhalb von wenigen Minuten Ihre eigene Videosprechstunde anzubieten. Unser Partner, die Deutsche Arzt AG, bietet derzeit allen Ärzten für die Dauer der CORONA-Pandemie kostenfrei und ohne jedes Risiko an.

Die Anwendung erfordert ausschließlich eine Internetverbindnung sowie einen Bildschirm mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher. Es ist keine spezielle Software erforderlich. Selbstverständlich können Sie die Videosprechstunde auch bequem per Smartphone oder Tablet nutzen.

Positionieren Sie Ihre Praxis im Wettbewerb gegen Callcenterlösungen und bieten Sie Ihren Patienten eine kompetente und persönliche Betreuung per Videosprechstunde an. Mittlerweile gibt es starke Anbieter mit sicheren, autonomen Lösungen wie zum Beispiel sprechstunde.online. Diese sind weder Bestandteil von Bewertungsportalen oder Terminplattformen und unabhängig von der internen Verwaltungssoftware. So können Sie risikolos mit ihrem Smartphone oder Tablett auch ihre Patienten von Zuhause aus versorgen.

Überblick der Videodienste

In Deutschland ist die KBV-Zertifizierung von Videodiensten Pflicht, es sind also alle Anbieter qualitätsgesichert, jedoch unterscheiden sich die Videodienste in den Anwendungsvoraussetzungen. Viele Anbieter gehören zu PVS-Systemen oder zu Online-Terminkalendern und andere wiederum zu Patientenbewertungsportalen. In manchen Fällen ist die Videosprechstunde auch nur als Vertragsarzt eines Medical Callcenters zu verwenden. Unabhängige Videodienste ermöglichen eine schnelle und unkomplizierte Implementierung sowie die Erhaltung der Praxis-Unabhängigkeit. Auf der Webseite des Health Innovation Hub (https://hih-2025.de/corona/) des Bundesministeriums für Gesundheit werden Empfehlungen ausgesprochen. Den ersten Platz belegt zurzeit die Videosprechstunde „sprechstunde.online“  von der Deutschen Arzt AG.

 

Praxisbetrieb durch Quarantäne eingestellt: „Folgen nicht absehbar“

Erlangen – Dr. Bernd Niedermeyer, Bezirksvorsitzender BVOU-Mittelfranken,  hatte Kontakt mit einem COVID-19-infizierten Hautarzt des Universitätsklinikums Erlangen. Der niedergelassene Arzt und seine Frau sind deshalb seit dem 27.2.20 in häuslicher Quarantäne – ein Telefonat.

Herr Dr. Niedermeyer, wie ist es dazu gekommen, dass Sie unter „Coronaverdacht“ stehen und sich derzeit in häuslicher Quarantäne befinden?
Dr. Bernd Niedermeyer: Ich hatte Kontakt zu einem Kollegen, einem Hausarzt im Universitätsklinikum Erlangen. Dieser wiederum war auf einem Kongress in München und hatte sich dort bei einem italienischen Arzt infiziert. Der Kollege rief uns an und informierte uns über die Infektion.  Daraufhin haben wir gleich damit angefangen, unsere Patienten in Kenntnis zu setzen und haben sämtliche Termine in der darauffolgenden Woche telefonisch abgesagt und verschoben. Das war eine ziemlich große und aufwändige Aktion.

Wie haben die Patienten reagiert?
Dr. Niedermeyer: Die Patienten haben allesamt sehr verständnisvoll und ruhig reagiert. Da war keine Hysterie oder Panik zu verspüren. Ganz im Gegensatz zu der starken Medienresonanz.

Was ist diesbezüglich passiert?
Dr. Niedermeyer: Das größte Problem bei dieser Geschichte war eigentlich die Berichterstattung der lokalen Presse hier in Erlangen. Man hatte von der Geschichte Wind bekommen, sich dem Thema zugleich angenommen, unser Praxisschild fotografiert, meinen Namen im Internet veröffentlicht und so weiter. 

Haben Sie etwas dagegen unternommen?
Dr. Niedermeyer: Auf jeden Fall. Zur Schadensbegrenzung wurde am nächsten Tag eine Videobotschaft von mir in der Frankenschau des Bayerischen Rundfunks gesendet, nachdem ich mit dem zuständigen Redakteur telefoniert hatte. Ebenso habe ich mit der besagten Lokalpresse versucht Kontakt aufzunehmen, um zu versichern, dass akut keine Gefahr besteht. Ebenso erschien dann ein Interview in der Nürnberger Presse.

Wie ging es dann weiter?
Dr. Niedermeyer: Meine Frau und ich wurden auf das SARS-CoV-2-Virus per Abstrich getestet. Die Tests fielen negativ aus – also kein Coronavirus. Trotzdem sollten wir uns vorsichtshalber die nächsten zwei Wochen in Quarantäne begeben.

Wie läuft Ihr Tagesablauf seitdem ab?
Dr. Niedermeyer: Die erste Woche war definiv nicht langweilig, denn die Praxisorganisation hört ja nicht auf, wenn die Sprechstunde beendet ist. Es kommen viele Verwaltungstätigkeiten dazu. Die Zeit haben wir auch für die unliebsamen Dinge verwendet, die man sonst vor sich herschiebt. Also konnte ich eine Menge abarbeiten. Trotzdem möchte ich auch erwähnen, dass die psychische Belastung nach mehreren Tagen Zwangsurlaub daheim nicht zu unterschätzen ist und einem einfach die Decke auf den Kopf fällt.

Sie öffnen die Praxis nach den zwei Wochen „Zwangspause“ wieder. Ändern Sie etwas hinsichtlich der Vorkehrungsmaßnahmen gegen das Virus?
Dr. Niedermeyer: Es gibt nach Ablauf der zweiwöchigen Quarantäne einen erneuten Test auf das Virus. Fällt auch dieser negativ aus, machen wir am Montag, den 16.3., die Praxis auf. Hinsichtlich der Praxisorganisation haben wir uns vorgenommen, Patienten die Hand-Desinfektion beim Betreten der Praxis nahezulegen. Natürlich verzichten wir auch auf das Händeschütteln, was sonst bei uns üblich ist. Durch  Aushänge wollen wir auch auf die Vorsichtsmaßnahmen aufmerksam machen und Kontaktzeiten mit den Patienten definitiv versuchen zu reduzieren.

Was hat der Praxisausfall für finanzielle Konsequenzen?
Dr. Niedermeyer: Das ist noch nicht absehbar: Vom Bundesseuchengesetz gibt es eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Verdienstausfall. So kurios das sich anhört, aber: Der zweitwichtigste Ansprechpartner im Fall eines selbstständigen Arbeitnehmers ist der Steuerberater. Mit ihm haben wir sofort Kontakt aufgenommen. Im Internet stellt das Bundesgesundheitsministerium Formulare zum Download bereit. Der Antrag muss gestellt werden, wenn der Praxisbetrieb bereits wieder aufgenommen ist. Bis jetzt ist mir auf Grund der Kürze der Zeit kein Fall bekannt, wo die Verlustzahlung schon stattgefunden hat, aber ich hoffe, dass die Entschädigung ohne größere Verluste letztendlich stattfinden wird.

Neben dem Dienstausfall können auch Ausgleichszahlungen für Betriebsausgaben beantragt und im angemessenen Umfang entschädigt werden. Auf jeden Fall sollte der Steuerberater rechtzeitig informiert werden, da er ja auch die erforderlichen Daten und Formulare zur Einreichung vorbereiten muss.

Herr Dr. Niedermeyer, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Janosch Kuno, BVOU Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Dr. Bernd Niedermeyer, BVOU-Bezirksvorsitzender Mittelfranken © BVOU

Coronavirus – sind Schäden versicherbar?

Hamburg – Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus und die steigende Zahl von Infektionen in Deutschland beunruhigen nicht nur viele Menschen, sondern stellen zunehmend auch die Gesundheitswirtschaft vor Herausforderungen. In der öffentlichen Wahrnehmung verschwimmen die Trennlinien immer mehr: zwischen objektiv gerechtfertigter Prävention/Intervention auf der einen und subjektiver Unsicherheit auf der anderen Seite. Gerade diese subjektive und teilweise irrationale Komponente findet zunehmend Niederschlag in der weltwirtschaftlichen Situation. Verstärkt wird die Verunsicherung der Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft zudem durch die werbliche Nutzung mit verkürzten Botschaften für kurzfristige wirtschaftliche Partikularinteressen. Funk behält diese Entwicklungen im Blick und nimmt die realen Folgen in den Fokus. Eine grundsätzliche Einordnung gibt der Beitrag „Coronavirus – sind Schäden versicherbar?“ auf unserer Website (siehe Link unten).

Speziallösungen fürs Heilwesen

Im Bereich der Gesundheitswirtschaft stehen vor allem die sogenannten Betriebsschließungs- und Ärzte-BUVersicherungen im Fokus. Funk verfügt über adressatenspezifische Speziallösungen: sowohl im Bereich der stationären als auch im Bereich der ambulanten Versorgung sowie für wohlfahrtspflegerische Institutionen. Wie sämtliche am Markt erhältliche Versicherungslösungen knüpfen die Deckungen an eine infektionsbedingte Einbuße aufseiten der versicherten Einrichtung an. Wichtig ist hierbei, dass Versicherungen nur dann Deckung bieten, wenn der Eintritt des entschädigungspflichtigen Ereignisses nicht originär in den Händen des Versicherungsnehmers liegt. Insoweit sind Schließungen, die allein das Ergebnis einer individuellen Einschätzung des Versicherungsnehmers zur Risikosituation sind, grundsätzlich nicht versicherbar. Gleiches gilt für Betriebsstörungen, die sich aus Lieferengpässen bei Hilfsmitteln und Pharmazeutika ergeben. Im Hinblick auf die aktuell sehr dynamische Entwicklung monitoren die betroffenen Versicherer die Ausbreitung des Virus fortlaufend und lassen ihre schwindende Bereitschaft zunehmend in Zeichnungsverbote münden.

Wichtig: Diese Zeichnungsverbote betreffen nicht den Inhalt und Umfang bestehender Deckungen, sondern wirken sich ausschließlich auf die Möglichkeit aus, neuen Versicherungsschutz am Markt zu platzieren. Wegen der Dynamik und der Komplexität der Risikosituation ist in jedem Fall eine individuelle Betrachtung des bestehenden Versicherungsschutzes unabdingbar. Falls Sie in diesem Zusammenhang Beratungsbedarf haben, sprechen Sie uns gern an!

Kontakt:
Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH
fon +49 40 35914-504
welcome@funk-gruppe.de

Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen

Bonn – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderungen durch das Coronavirus (SARS CoV 2) die Pflegepersonaluntergrenzen bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Das teilte das BMG in einem Schreiben an den GKV-Spitzenverband am 2. März 2020 mit.

Die Ausbreitung des Virus stelle hohe Anforderungen an das deutsche Gesundheitssystem und erfordert zügiges Handeln, so der Brief.

Angesichts der sich dynamisch entwickelnden Ausbreitung von COVID-19 Erkrankungen bzw. Isolierungen aufgrund von Verdachtsfällen könne es sehr kurzfristig zu Anpassungserfordernissen in den Arbeitsabläufen bei den Krankenhäusern kommen. „Wir sehen, dass sich Krankenhäuser im Bundesgebiet jederzeit ohne Vorankündigung mit einer kurzfristig nicht vorhersehbaren Erhöhungen von Patientenzahlen, aber auch dem Ausfall von Pflegepersonal aufgrund eigener Infektion bzw. Erkrankungen konfrontiert sehen können. Die Krankenhäuser müssen in diesen Situationen weiterhin die Versorgung von Patientinnen und Patienten sicherstellen und handlungsfähig bleiben“, so das BMG.

Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung sieht in § 8 Ausnahmetatbestände für den Fall vor, dass es in Deutschland zu einer starken Erhöhung der Patientenzahlen, beispielsweise aufgrund einer Epidemie bzw. zu kurzfristigen krankheitsbedingten Personalausfällen kommt, die ihrem Ausmaß über das übliche Maß hinausgeht. In diesen Fällen seien die Pflegepersonaluntergrenzen nicht einzuhalten. Eine Sanktionierung findet in diesen Fällen also nicht statt.

Das Bundesministerium für Gesundheit ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung des § PpUGV aktuell bundesweit bis auf Weiteres vorliegen.

Quelle: BMG

Thieme stellt Fachinformationen zu SARS-CoV-2 kostenfrei zur Verfügung

Berlin – SARS-CoV-2 stellt unsere gesamte Gesellschaft vor enorme Herausforderungen – ganz besonders jedoch die Menschen, die im Gesundheitswesen tätig sind! Um sie bestmöglich zu unterstützen, bündelt die Thieme Gruppe die im Unternehmen verfügbaren relevanten Inhalte auf einer Sonderseite. Dazu gehören unter anderem fundierte Patienteninformationen inklusive Symptom-Checker, ein Online-Kurs zu COVID-19, relevante Inhalte aus Thieme Fachzeitschriften und Büchern sowie aktuelle Stellungnahmen verschiedener Fachgesellschaften. Sämtliche Angebote sind kostenfrei.

Quelle: Thieme