Archiv für den Monat: November 2017

Kinder-Vorsorgeziffer nicht vergessen

Berlin/Stuttgart – Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in Kooperation mit den Krankenkassen des Landes zum 1. Januar 2017 in Baden-Württemberg eine orthopädische Vorsorgeuntersuchung für Kinder und Heranwachsende im 11. und 12. Lebensjahr eingeführt. Die neue Vorsorgeuntersuchung kann von Fachärzten für Orthopädie sowie von Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie vorgenommen werden. Sie wird extrabudgetär vergütet und kann einmal je Versichertem im 11. oder 12. Lebensjahr über die regionale Gebührenordnungsposition 99986 in Höhe von 37,38 Euro über die KVBW abgerechnet werden.

Nur ein Viertel der Praxen nutzt die neue Ziffer

BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher weist nun darauf hin, dass nur ein Viertel der in Frage kommenden Praxen in Baden-Württemberg die Ziffer abrechnet. Der dafür vorgesehene Honorarbetrag von rund einer Million Euro wird damit nur zu einem Bruchteil abgerufen. „Vergessen Sie diese neue Ziffer nicht bei Ihren Abrechnungen“, appelliert Flechtenmacher an die Kolleginnen und Kollegen. „Honorarverbesserungen müssen nicht nur gefordert, sondern auch genutzt werden, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.“

Die neue Vorsorgeuntersuchung in Baden-Württemberg umfasst unter anderem die klinische Untersuchung der Wirbelsäule und der unteren Extremitäten auf Fehlstellungen, die Aufklärung über mögliche orthopädische Zweiterkrankungen bei Übergewicht und die Aufklärung über skelettsystemgefährdende Sportarten. Es soll damit die Versorgung behandlungsbedürftiger Skelettdeformitäten erweitert werden, insbesondere auch auf Zuweisung von Allgemein- sowie Kinder- und Jugendärzten.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Anfang des Jahres hatte der BVOU-Präsident in einem Schreiben an die Bezirks- und Landesvorsitzenden des BVOU die neue orthopädische Vorsorgeuntersuchung als Schritt in die richtige Richtung gelobt und als möglichen Anstoß für weitere KVen, ein solches Vorsorgeangebot für Heranwachsende auch in anderen Ländern zu etablieren.

G-BA: Neue Mindestmengenregelungen

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Neufassung der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für planbare stationäre Leistungen beschlossen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist, sowie ein neues Kapitel zu Mindestmengen in seiner Verfahrensordnung aufgenommen. Zu den bislang sieben Leistungen, für die Mm-R gelten, zählen auch Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP). Der Beschluss zur Änderung der Mm-R tritt am 1. Januar 2018 – unter Berücksichtigung der Übergangsbestimmungen beispielsweise für die Darlegung der Prognose und die Ermittlung der Leistungsmenge – in Kraft, die Änderungen zur Verfahrensordnung nach Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium.

Kliniken müssen darlegen, dass sie die Mindestmenge im Folgejahr erreichen

Zukünftig muss der Krankenhausträger gegenüber den Krankenkassen jährlich darlegen, dass die erforderliche Mindestmenge im jeweils nächsten Kalenderjahr voraussichtlich erreicht wird. Ansonsten besteht kein Vergütungsanspruch. Eine berechtigte mengenmäßige Erwartung liegt in der Regel dann vor, wenn das Krankenhaus im vorausgegangenen Kalenderjahr die maßgebliche Mindestmenge erreicht hat. Auf Basis der Neuregelungen will der G-BA 2018 die Beratungen zu konkreten Mindestmengen wieder aufnehmen. Neu festgelegte Mindestmengen sollen zukünftig im Rahmen einer Begleitforschung zeitnah evaluiert werden.“

„Bislang war die Einführung von Mindestmengen an den Nachweis einer Abhängigkeit der Behandlungsqualität von der erbrachten Leistungsmenge ‚in besonderem Maße‘ gebunden. Die Unschärfe dieser Vorgabe hat zu zahlreichen Gerichtsprozessen geführt und die Einführung von Mindestmengen faktisch lahmgelegt“, erläuterte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. „Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat der Gesetzgeber im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) die Formulierung ‚in besonderem Maße‘ gestrichen und den G-BA beauftragt, insbesondere das Nähere zur Auswahl einer planbaren Leistung sowie zur Festlegung der Höhe einer Mindestmenge in seiner Verfahrensordnung zu regeln.“

Strenger Kausalzusammenhang wie bisher nicht mehr erforderlich  

Ein vollbeweisender Kausalzusammenhang zwischen Leistungsmenge und Ergebnisqualität sei ausdrücklich nicht erforderlich, so Klakow-Franck. Es müsse jedoch eine Studienlage bestehen, die auf einen wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen Menge und Qualität hinweise. Eine ausnahmsweise Leistungserbringung mit entsprechendem Vergütungsanspruch ist zukünftig nur dann möglich, wenn ein Krankenhaus eine Leistung erstmalig oder erneut erbringen möchte oder wenn der G-BA für die Leistung den Ausnahmetatbestand „Hohe Qualität“ vorgesehen hat und das Krankenhaus entsprechende Nachweise vorlegen kann. Darüber hinaus können leistungsspezifische Ausnahmetatbestände festgelegt werden.

Für den Fall, dass für eine Leistung eine Mindestmenge neu festgelegt, erhöht oder ein Arztbezug für die Bemessung eingeführt wird, gilt eine Übergangsfrist von in der Regel zwölf, jedoch maximal 24 Monaten, innerhalb welcher die Mindestmenge nicht in voller Höhe erfüllt werden muss.

Der G-BA ist gemäß § 136b SGB V beauftragt, für Krankenhäuser einen Katalog planbarer Leistungen zu beschließen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist. Für die jeweiligen Leistungen sind Mindestmengen festzulegen: Je Ärztin/Arzt oder Standort eines Krankenhauses oder aber je Ärztin/Arzt und Standort eines Krankenhauses.

Quelle: Pressemitteilung G-BA

MB: Entlassmanagement bindet zu viel Zeit

BerlinDie Entbürokratisierung der Arbeit in Klinik und Praxis muss eine Hauptpriorität der Gesundheitspolitik der nächsten vier Jahre sein, fordert der Marburger Bund (MB). Jüngstes Beispiel für eine Überregulierung im Krankenhaus seien die Vorgaben für das neue standardisierte Entlassmanagement. Es sei „ein administrativer Mehraufwand entstanden, der geradezu irrwitzig ist“, kritisierte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, das seit 1. Oktober 2017 gültige neue Verfahren. „Das neue Verfahren bindet jeden Tag zusätzliche Zeit und Arbeitskraft von Ärzten, Pflegenden und anderen Berufsgruppen im Krankenhaus, die Patienten auf die Entlassung vorbereiten”, kritisierte er.

Den Marburger Bund erreichten immer häufiger Klagen von Klinikärzten, die das neue Entlassprozedere im Klinikalltag für nicht umsetzbar halten. „Unsere Mitglieder beklagen auch die unzureichende Ausstattung der Krankenhäuser mit der für ein modernes Datenmanagement erforderlichen Hard- und Software. Ohne eine solche digitale Infrastruktur aber ist ein möglichst effizienter und reibungsloser Informationsaustausch zwischen Krankenhäusern und ambulanter Versorgungsebene kaum möglich“, so Botzlar.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat vor kurzem Hinweise zur Umsetzung des Entlassmanagements bei Hilfsmittelbedarf veröffentlicht. Der neue Rahmenvertrag zum Entlassmanagement biete in Bezug auf diesen Bereich nur wenig konkrete Hilfe, so die Einschätzung des Verbands. Der BVMed weist unter anderem darauf hin, dass Patienten bei Verordnungen ausdrücklich auf das Recht der freien Wahl des Leistungserbringers hingewiesen werden müssen und bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln bei der Antragstellung zu unterstützen sind.

Weißbuch komplett als PDF verfügbar

Berlin – Auf einer Pressekonferenz im Vorfeld des DKOU 2017 präsentierten die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie die Veröffentlichung des Weißbuchs Konservative Orthopädie und Unfallchirurgie. Zunächst waren über den Fachverlag de Gruyter die Kapitel nur einzeln herunterzuladen. Nun liegt das Buch auch kostenfrei als Gesamt-PDF vor. Kommentierungen im Rahmen des Open Access sind ausdrücklich gewünscht.

Das Weißbuch zeigt erstmals anhand einer Vielzahl von Daten und Fakten, was die konservativen Methoden in Deutschland leisten können und wie es um sie bestellt ist. In zehn Forderungen erklären die Autoren, wie die konservative Therapie gestärkt werden kann, damit gute Behandlungskonzepte flächendeckend für alle Patienten zur Verfügung stehen. Das Weißbuch Konservative Orthopädie und Unfallchirurgie ist zudem als Druckexemplar für 79,95 Euro zu kaufen.

Kollegentipp: Druckerprobleme durch Windows

Mannheim – Wer nach dem jüngsten Windows-Update an seinem Arbeitsplatz Probleme mit seinem Nadeldrucker hat, kann auf den Tipp von Dr. Ulrich Werland und seinem Kollegen Dr. Paul-Andres Gross zurückgreifen. Sie raten, das aktuelle Windows-Update wieder zu löschen, damit der Drucker wieder einsetzbar ist: „Nach Löschen des aktuellen Updates funktioniert der Epson-Drucker auch wieder.“ Ihr Rat: „Bis Microsoft und Epson eine Lösung gefunden haben, sollte man natürlich auch das automatische Update von Windows vorübergehend blockieren.“

Die Firma Epson erklärte auf Anfrage, man stehe in Kontakt und bemühe sich um eine Lösung des Problems. Sobald diese vorliege, werde man seine Kunden informieren.

Mehr Zufriedenheit mit dem künstlichen Kniegelenk erreichen

Freiburg/Hamburg – Bis zu zwanzig Prozent der Patienten, die mit einem künstlichen Kniegelenk leben, sind laut einer Studie mit ihrer Knie-Prothese nicht zufrieden. Lockerungen, Infektionen, aber auch Bewegungseinschränkungen und Schmerzen gehören zu den häufigsten Gründen. Da viele der Probleme in Zusammenhang mit bereits bestehenden Grunderkrankungen auftreten, fordert die Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik e. V. (AE) eine bessere Aufklärung der Patienten vor der Entscheidung für den Eingriff. Dazu gehört das Abwägen der individuellen Risiken gegenüber den Vorteilen, aber auch das Korrigieren unrealistischer Erwartungen an das Implantat. In jedem Fall müssen vor einer Prothesenimplantation alle anderen Therapieoptionen ausgeschöpft worden sein, so die AE. Welche das sind und was die neue, zum Jahresende erscheinende Leitlinie zum künstlichen Kniegelenk rät, ist eines der Themen auf der Pressekonferenz der AE im Vorfeld ihres 19. Jahreskongresses am 30. November in Hamburg.

Im Jahr 2016 haben etwa 187.000 Patienten ein künstliches Kniegelenk erhalten, so das statistische Bundesamt. Über 96 Prozent der Implantate leisten ihren Dienst länger als 15 Jahre. Sie ermöglichen Aktivität auch in höherem Alter und haben so entscheidenden Einfluss auf den allgemeinen Gesundheitszustand der Patienten. „Eine gute Funktion und ein natürliches Gelenksgefühl, das sogenannte „forgotten knee“, sind deshalb unser erklärtes Ziel bei einer Knieprothese“, so Prof. Henning Windhagen, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Endoprothetik e. V. (AE). Dennoch könne ein Implantat den natürlichen Knochen nie vollständig ersetzen. „Darüber sollten sich die Patienten vorher im Klaren sein“, so Windhagen, der Direktor der Orthopädischen Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover im DIAKOVERE Annastift ist.

Vielmehr gelte es, sich vor der Entscheidung mit den individuellen Risiken und Erwartungen auseinanderzusetzen und im ausführlichen Gespräch mit dem Arzt die Fürs und Widers einer Knieprothese abzuwägen. Gegebenenfalls sollte man auch eine Zweitmeinung einholen: „Die moderne Indikationsstellung zur Knieprothese bedeutet eine gemeinsame Entscheidung, bei der auch die Alternativen zur Operation genannt werden“, betont Windhagen. So stellen etwa starkes Übergewicht und Begleiterkrankungen wie Gicht, Diabetes, Rheuma und neurologische Erkrankungen wie Parkinson ein erhöhtes Risiko für ein Implantatversagen dar. Auch chronische Entzündungen, etwa der Blase, sollten vorher ausheilen. „Ebenso hat die psychische Verfassung einen starken Einfluss auf die Zufriedenheit mit einer Prothese“, so Windhagen. Depressionen etwa hätten mitunter zur Folge, dass ein Patient per se unzufrieden sei und auch leichte Beschwerden nicht tolerieren könne.

Zu einer guten Prothesenfunktion gehört auch ein verantwortungsvolles Verhalten der Patienten. „Extremsport sollte vermieden werden“, nennt Windhagen ein Beispiel. Sonst drohten frühzeitige Abnutzung und Lockerung des Implantates. „Zudem ist erhöhte Wachsamkeit bei Infekten wie Wunden, Abszessen oder Zahnentzündungen wesentlich für die Haltbarkeit der Prothese“, betont der Orthopäde. Bakterien könnten im Körper streuen, das Implantat besiedeln und damit infizieren.

Auch der körperliche Ausgangszustand der Patienten hat Auswirkungen: „Je besser die Beweglichkeit und Funktion vor der OP waren, desto besser sind sie in der Regel auch nach der OP“, sagt Prof. Karl-Dieter Heller, Generalsekretär der AE aus Braunschweig.

Heller, der Chefarzt der Orthopädischen Klinik am Herzogin Elisabeth Hospital in Braunschweig ist, rät seinen Patienten zudem zu Geduld: „Die vollständige Rehabilitation zieht sich etwa zwei Jahre hin. So lange verbessert sich die Funktion von Gelenk und Muskelapparat.“ Es gilt also, sich Schritt für Schritt ein gutes Bewegungsspektrum zurückzuerobern.

Die AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik e. V. verfolgt als unabhängiger Verein seit 1996 das Ziel, die Lebensqualität von Patienten mit Gelenkerkrankungen und -verletzungen nachhaltig zu verbessern und deren Mobilität wieder herzustellen. Mit ihren Expertenteams aus führenden Orthopäden und Unfallchirurgen organisiert sie die Fortbildung von Ärzten und OP-Personal, entwickelt Patienteninformationen und fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die AE ist eine Sektion der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik e. V. (AE)

Jetzt bewerben: FORTE Summer School 2018

Berlin – Die europäische Vereinigung der Assistenzärzte in O und U (Federation of Orthopaedic Trainees in Europe – FORTE) veranstaltet auch 2018 eine European Orthopaedic Summer School. Die Veranstaltung findet vom 2. Juli bis 6. Juli 2018 in Mailand in Italien statt. Sie dient der Vorbereitung auf das europäische Facharztexamen EBOT und ist für international orientierte Assistenzärzte in O und U eine ebenso interessante Vorbereitung auf die nationale Facharztprüfung. Darüber hinaus stellt sie eine hochkarätige Fortbildung mit international anerkannten Referenten und Tutoren dar.

Zahlreiche europäische Fachgesellschaften aus O und U unterstützen das Projekt. Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) fördert den Austausch der jungen Kolleginnen und Kollegen auf europäischer Ebene und in diesem Rahmen auch das Projekt. Junge BVOU- und DGOU-Mitglieder können sich um sechs Reisestipendien bewerben. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind neben der Mitgliedschaft in DGOU und BVOU gute Englischkenntnisse sowie ein Alter von unter 40 Jahren. Die Bewerbung ist an die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) zu richten. Nach Abschluss der FORTE Summer School ist ein kurzer Nachbericht wünschenswert.

Die Forte Summer School ist für Teilnehmer mit unterschiedlichem Vorwissen geeignet. Wer möchte, kann sein Wissen in verschiedenen Vorlesungen festigen. Für erfahrenere Teilnehmer sind Veranstaltungen mit Fallbesprechungen und thematischen Vertiefungen dazu geeignet. Die jeweils fünftägigen Kurse umfassen mehr als 30 Stunden. Neben den täglichen Kurseinheiten wird die Summer School auch ein vielfältiges Rahmenprogramm bieten.

FORTE Summer School 2018

Termin: 2. – 6. Juli 2018 in Mailand, Italien
Stipendium: Der BVOU übernimmt die Teilnahmegebühren und die Kosten für die Unterkunft
Ihr Beitrag: Übernahme der Reisekosten, Einsatz einer Woche Urlaub bzw. Freizeit sowie kurzer Nachbericht an den BVOU
Bewerbung: Formlos per eMail an: info@institut-ado.de
mit akademischem Lebenslauf und Motivationsschreiben zum Stipendium
Bewerbungsfrist: 30. April 2018
Voraussetzung: – Mitgliedschaft im BVOU und in der DGOU
– Alter unter 40 Jahre

Koalitionsverhandlungen: langer Donnerstag

Berlin – Eine lange Nacht der Verhandlung erwarten Beobachter in Berlin am Donnerstag für die Sondierungen zwischen Union, Bündnis 90/Die Grünen und FDP über eine mögliche Regierungskoalition. Themen aus den Bereichen Gesundheit und Pflege spielen bisher in den öffentlichen Kommentierungen allerdings keine wesentliche Rolle. Die Verhandler sind unter Zeitdruck, da ihre Ergebnisse bereits übers Wochenende bei Klausurtagungen (Union) beziehungsweise auf Landesparteitagen (FDP, Grüne) beraten werden sollen.

In einem in Berlin kursierenden Papier mit ersten Absichtserklärungen ist unter anderem davon die Rede, dass die Notfallversorgung in der nächsten Legislaturperiode weiterentwickelt werden soll und über die Frage der Krankenhausinvestitionen zu beraten ist. Die volle Refinanzierung der Tarifsteigerungen in Krankenhäusern müsse man prüfen.

Die „Ärzte Zeitung“ meldet, dass sich bereits milliardenschwere Programme zur Unterstützung von Kranken- und Pflegeversicherung abzeichneten. So soll es Pläne zu einer Finanzierungsspritze für die Digitalisierung im stationären Sektor geben. Umstritten ist danach, ob die paritätische Beitragsfinanzierung für die gesetzliche Krankenversicherung wieder eingeführt oder der mögliche Zusatzbeitragssatz bei 1,5 Prozent gedeckelt wird. Nach der geltenden Rechtslage ist der Zusatzbeitrag allein von den Arbeitnehmern zu bezahlen.

CompuGroup rät Ärzten zum Online-Rollout

Berlin – „Ende November, spätestens Anfang Dezember werden wir die ersten Ärzte an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen. Den Rat an die Ärzte, mit dem Online-Rollout zu warten, kann man guten Gewissens jetzt nicht mehr geben.“ Diese Auffassung hat Uwe Eibich, Vorstandsmitglied der CompuGroup Medical, in einem Interview mit der „Ärzte Zeitung“ vertreten. Die Produktion habe quasi umgehend begonnen, behauptete Eibich. Anlass für das Gespräch war eine Mitteilung der gematik Ende letzter Woche, dass nun die Komponenten für den Anschluss von Arztpraxen an die TI vorliegen.

Denjenigen, die sich früh für eine Vorabbestellung entschieden hätten, würden über die Fördergelder hinaus nun keine Mehrkosten für den Anschluss entstehen, sagte Eibich. „Das werden wir auch durchhalten, selbst wenn sich der Installationstermin nach der Bestellung ins nächste Quartal verzögert und deshalb weniger Förderung gezahlt wird.“ Wer zukünftig einen Konnektor habe, habe damit nach Anmeldung auch den Zugang zum KV-Safenet und könne Funktionen wie den E-Arztbrief, die 1-Klick-Abrechnung oder die Onlineabrechnung mit den Berufsgenossenschaften nutzen.

Quelle: Ärzte Zeitung

Telematik

Gematik hat erste Produkte und Dienste zugelassen

Berlin – Die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) hat erstmalig Zulassungen für Produkte und Dienste der Industrie zum bundesweiten Betrieb zugelassen. Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sind mehrere Produkte und Dienste notwendig, die von der gematik zugelassen werden müssen, wie beispielsweise der Konnektor, das E-Health-Kartenterminal, der VPN-Zugangsdienst und der elektronische Praxisausweis. Diese stellen neben der Anpassung des jeweiligen IT-Verwaltungs- oder IT-Informationssystems die Basisausstattung dar, um eine medizinische Einrichtung an die TI anzuschließen.

Als erste haben das Zulassungsverfahren demnach erfolgreich der Konnektor „KoCoBox MED+“ des Unternehmens KoCo Connector durchlaufen, das E-Health-Kartenterminal „ORGA 6141 online“ des Unternehmens Ingenico Healthcare, der VPN-Zugangsdienst des Unternehmens CompuGroup Medical Deutschland und die Bundesdruckerei als Anbieter von elektronischen Praxisausweisen. Die Bundesdruckerei hat dabei zunächst die Zulassung für Zahnarztpraxen erhalten. Die Zulassung für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen wird in Kürze folgen.

„Wir freuen uns über das Engagement der Industrieunternehmen, die mit ihren Produkten vorangehend alle Anforderungen an die Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit erfüllt haben. Weitere Produkte verschiedener Unternehmen durchlaufen derzeit die Zulassungsverfahren“, sagte Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik. „Auch andere Hersteller und Dienstleister sind dazu eingeladen, ihre Produkte zur Zulassung einzureichen“.

Der zugelassene Konnektor verbindet die IT-Systeme medizinischer Einrichtungen mit der Telematikinfrastruktur (ein Internetanschluss ist notwendig). Der Konnektor ist mit einem Router vergleichbar, jedoch mit einem deutlich größeren Funktionsumfang und einem sehr hohen Sicherheitsniveau. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) her, in dem elektronische Anwendungen unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom sonstigen Internet genutzt werden können.

Die zugelassenen Komponenten sind für das Versichertenstammdaten-Management innerhalb der TI notwendig. Das Verfahren soll es Ärzten, Zahnärzten und Psychologischen Psychotherapeuten erlauben, in Echtzeit (online) automatisiert zu überprüfen, ob die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten aktuell sind und ob ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Dieser Online-Datenabgleich ist gesetzlich verpflichtend. Erst jüngst hat der Bundesrat die Frist für die flächendeckende Einführung des Versichertenstammdaten-Managements durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und Zahnärzte allerdings auf den 31. Dezember 2018 verlängert.

Die Möglichkeiten der TI, aber auch die Unzulänglichkeiten des Zulassungsprozesses und die  Herausforderungen für Investitionsentscheidungen in Praxen von Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie waren Thema im Schwerpunkt des letzten „Infobrief“ des BVOU.

Quelle: Pressemitteilung der gematik