Archiv für den Monat: Dezember 2016

Kongress thematisiert postoperative Wundinfektionen

Hamburg – Postoperative Wundinfektionen gehören zu den häufigsten im Krankenhaus erworbenen Infektionen und stellen gerade mit Blick auf die Zunahme von Antibiotika-Resistenzen ein immer größeres Problem dar. Um die Herausforderung postoperativer Wundinfektionen für verschiedene Fachgebiete zu diskutieren, lädt die Surgical Infection Society Europe vom 8. bis 9. Juni 2017 zu ihrem jährlichen Kongress nach Hamburg ein. Die Einreichung von Abstracts ist noch bis zum 8. Februar 2017 möglich.

Die Surgical Infection Society Europe (SIS-E) – die europäische Gesellschaft für postoperative Wundinfektionen – wurde 1987 in Hamburg gegründet. Seitdem veranstaltet die Fachgesellschaft ihren Kongress jedes Jahr in einer anderen europäischen Stadt. Für ihr 30-jähriges Jubiläum kehrt die SIS-E in ihre Gründungsstadt Hamburg zurück.

Unter dem Motto „Tradition and Future“ widmet sich der internationale Kongress den Traditionen der Fachgesellschaft sowie den künftigen Herausforderungen im Bereich postoperativer Wundinfektionen für Ärzte und Krankenhäuser in ganz Europa. Das wissenschaftliche Programm des Kongresses wird unter anderem auf die chirurgischen Risiken durch multiresistente Erreger, neue Erkenntnisse im Bereich der Antibiotika-Therapie sowie die Behandlung von Weichteil- und Knocheninfektionen eingehen.

Erstmals präsentiert der Kongress auch ein neues Format: die „SIS-E Olmpics“, die am 7. Juni 2017 im Vorfeld des eigentlichen Kongresses stattfinden werden. Der interaktive Workshop gibt Medizinstudierenden und jungen Chirurgen die Möglichkeit, einen Fallbericht vorzustellen und mit den anderen Teilnehmern zu diskutieren. Die drei besten Präsentationen erhalten einen Preis.

Die Registrierung für den Kongress ist bis zum 1. Juni möglich, bis zum 18. April profitieren Teilnehmer von einem „Early Bird“-Rabatt. Abstracts für Vorträge oder Poster-Präsentationen können noch bis zum 8. Februar eingereicht werden.

Die SIS-E wurde 1987 von Chirurgen aus neun verschiedenen Ländern Europas gegründet. Sie ging aus einer Arbeitsgemeinschaft für intraabdominale Infektionen hervor, befasst sich mittlerweile jedoch mit postoperativen Infektionen in verschiedensten chirurgischen Fachgebieten. Die SIS-E setzt sich für die Weiterentwicklung der Prävention, Diagnostik und Therapie postoperativer Wundinfektionen ein und fördert die Forschung und Weiterbildung in diesem chirurgischen Spezialgebiet – unter anderem durch die Veranstaltung ihres jährlichen Kongresses.

Virtual Reality verbessert Diagnostik und OP-Planung

Basel – Die Planung eines Eingriffs ist in der Chirurgie eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung. Um festzulegen, wie bei Operationen am besten vorgegangen wird und wo geschnitten werden soll, müssen sich Chirurgen ein möglichst realistisches Bild von anatomischen Strukturen wie Knochen, Gefäßen und Geweben machen. Forscher der Universität Basel haben nun eine Technik entwickelt, die in Echtzeit aus Computertomographie-Daten eine dreidimensionale Darstellung für eine virtuelle Umgebung generiert.

Visualisierung und Planung im virtuellen Raum

Das von den Basler Forschern entwickelte System SpectoVive erlaubt es Ärzten, mit einer Virtual-Reality-Brille der neusten Generation in einem dreidimensionalen Raum beispielsweise mit einem Hüftknochen zu interagieren, der operiert werden soll: Sie können den Knochen vergrößern, ihn aus jedem beliebigen Winkel betrachten, die Beleuchtungsrichtung anpassen sowie zwischen der 3-D-Ansicht und den gewohnten CT-Bildern wechseln. „Die virtuelle Realität erlaubt es dem Arzt, sich auf sehr intuitive Weise ein Bild zu verschaffen und zu verstehen, was möglich ist“, sagt Prof. Philippe C. Cattin vom Department of Biomedical Engineering der Universität und des Universitätsspitals Basel.

Verbessertes Volume Rendering in Echtzeit

Dem Forscherteam um Cattin ist es erstmals gelungen, zweidimensionale Schnittbilder aus der Computertomographie ohne Verzögerung für eine virtuelle Umgebung aufzubereiten. Dank ausgeklügelter Programmierung und mithilfe moderner Grafikkarten konnten sie die Berechnungen so beschleunigen, dass die notwendige Bildrate erreicht wird.

CT-Bilder lassen sich bereits seit Längerem für eine dreidimensionale Darstellung am Bildschirm umwandeln. Bisher war handelsübliche Hardware aber nicht in der Lage, solche dreidimensionale Volumen in Echtzeit für virtuelle Räume zu berechnen (Volume Rendering).

Navigation in der minimalinvasiven Knochenchirurgie

SpectoVive ist Teil des Projekts MIRACLE am Department of Biomedical Engineering. Ziel des Projekts ist die minimalinvasive Knochenbearbeitung mittels Laserstrahlen. Die in SpectoVive verwendete Technik soll künftig bei der Navigation des im Rahmen von MIRACLE entwickelten, robotergeführten Lasersystems zur Anwendung kommen.

Großes Potenzial sieht Philippe Cattin, Professor für Image-Guided Therapy, außerdem auch im Bereich der Diagnostik, Operationsplanung und medizinischen Ausbildung. Zurzeit führen die Basler Forscher SpectoVive regelmäßig Ärzten vor, um zu zeigen, welche Möglichkeiten das System bietet und um gleichzeitig die Bedürfnisse der Mediziner besser zu verstehen.

Quelle: Universität Basel

AE: Kritik an Fallpauschalen-Kürzung

Berlin – Die neuerlichen Kürzungen bei der Leistungsvergütung im Bereich der sogenannten Diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG) haben die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und die Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik (AE) am 8. Dezember im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin kritisiert. Die AE veranstaltete dort am 9. und 10. Dezember einen Jubiläumskongress aus Anlass ihres 20-jährigen Bestehens. Grund für die Kritik ist, dass Pauschalen für den Hüftgelenkersatz sowie im Bereich der Wirbelsäulenoperationen zum 1. Januar 2017 gesenkt werden sollen.

Warnung vor längeren OP-Wartezeiten und schlechterer Qualität

„Die Folgen der seit Jahren anhaltenden Abwärtsspirale in der DRG-Preispolitik werden wir ohne Qualitätseinbußen kaum noch kompensieren können“, warnte DGOU-Generalsekretär Prof. Dr. Reinhold Hoffmann. „Die Menschen werden sich wohl zukünftig auf weniger hochwertige und innovative Therapieangebote, längere OP-Wartezeiten, noch schnellere Entlassungen aus der Klinik sowie Prothesen mit einer möglicherweise geringeren Haltedauer einstellen müssen.“

Der DRG-Fallpauschalen-Katalog für 2017 sieht zahlreiche Kürzungen vor. So erhalten Kliniken beispielsweise für eine einfache Hüft-Total-Endoprothese 5,75 Prozent weniger an Vergütung als bisher. Für 2018 ist eine weitere Absenkung vorgesehen. Prof. Dr. Karl-Dieter Heller, AE-Generalsekretär und Vizepräsident des BVOU, warnte: „Insbesondere spezialisierte Kliniken, die die Kostenlücke über andere Fachbereiche nicht ausgleichen können, stehen damit mit dem Rücken zur Wand.“

Kliniken werden gezwungen, preiswertere Implantate zu wählen

Schon jetzt sei die Implementation einer hochwertigen Kurzschaftprothese mit einer Keramik-Keramik-Gleitpaarung nicht mehr kostendeckend möglich, so Heller. Angesichts der zukünftigen Kürzungen seien insbesondere spezialisierte Kliniken gezwungen, preiswertere Implantate auszuwählen. Damit sinke allerdings auch die mögliche Verweildauer im Körper. „Dies könnte in letzter Konsequenz langfristig eine deutlich erhöhte Rate an Revisionsoperationen zur Folge haben“, warnte Heller.

Die Experten gehen allesamt davon aus, dass Anlass für die Kürzungen vor allem Bestrebungen sind, die Zahl der Operationen zu senken. Nach Erkenntnissen im aktuellen Jahresbericht des Endoprothesenregisters Deutschland (EPRD) sind die endoprothetischen Implantationszahlen seit 2009 jedoch stabil geblieben. Zudem bedingt der demografische Wandel nach Auffassung von DGOU und AE heute schon, aber erst recht in Zukunft einen erhöhten Versorgungsbedarf im Bereich der Arthrosebehandlungen.

Infektionsrisiko: mehr Forschung, mehr Spezialisierung

Prof. Dr. Wolfhart Puhl, Sprecher der AE-Akademie, würdigte die Endoprothesenversorgung in Deutschland als Erfolgsgeschichte. Endoprothesen hätten vielen Menschen einen enormen Gewinn an Mobilität beschert, sagte Puhl. Wer immobil werde, sterbe deutlich früher. Sorgen bereiten ihm allerdings Statistiken, die nachweisen, dass das Infektionsrisiko bei endoprothetischen Operationen relevant ist. Hier müsse man forschen und diagnostizieren, und zwar mit Hilfe erfahrener Kollegen, forderte Puhl. Er persönlich halte zudem die Entstehung von mehr spezialisierten Abteilungen beziehungsweise Kliniken in diesem Bereich für notwendig im Sinne der Qualität.

In Deutschland setzen Operateure rund 400.000 künstliche Gelenke pro Jahr in Hüfte und Knie ein. Das EPRD arbeitet seit seiner Gründung Ende 2010 daran, eine verlässliche Datengrundlage zu schaffen, um langfristig die Qualität der verwendeten Produkte in diesem Bereich beurteilen zu können, das Ergebnis der medizinischen Behandlung zu sichern und die Zahl der unnötigen Wechseloperationen zu verringern. Der Aufbau des Registers geht auf eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V. zurück. Vorangetrieben hat die Fachgesellschaft das EPRD gemeinsam mit dem AOK-Bundesverband, dem Verband der Ersatzkassen und dem Bundesverband Medizintechnologie.

Derzeit liefern nach Angaben von AE-Präsident Prof. Dr. Carsten Perka rund 650 Kliniken Daten, vor allem sehr große Einrichtungen. Etwa 700 engagieren sich für das EPRD. Noch seien nicht alle Softwareprobleme ganz gelöst, so Perka.

Initiative Endocert zur Qualitätssicherung

Die DGOOC hat zusätzlich gemeinsam mit der AE und dem BVOU eine Initiative zur Zertifizierung medizinischer Einrichtungen für den Gelenkersatz entwickelt, nämlich Endocert. Das Verfahren ist seit Oktober 2012 bundesweit freigegeben. Medizinische Einrichtungen können sich seither als EndoProthetikZentrum (EPZ) und als EndoProthetikZentrum der Maximalversorgung (EPZmax) zertifizieren lassen, wenn die Erfüllung der aufgestellten Anforderungen in einem Audit nachgewiesen wird.

Dr. med. Andreas Gassen kandidiert erneut

Berlin – Während der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 9. Dezember hat der amtierende Vorstandsvorsitzende Dr. med. Andreas Gassen angekündigt, erneut für den Vorstand kandidieren zu wollen. Die nächste Wahl steht am 3. März 2017 an. Vorstandsmitglied Dipl.-Med. Regina Feldmann tritt nach eigenen Angaben aus gesundheitlichen Gründen nicht wieder an.

Gassen, der auch zum geschäftsführenden BVOU-Vorstand gehört, hatte erklärt, er biete seinen Kritikern einen offenen und ehrlichen Dialog über das KV-System an. Er sei überzeugt, dass die KBV als einheitliche Stimme der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten dringend gebraucht werde. Diese Stimme wolle er gern artikulieren.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende hatte zuvor eingeräumt, in der letzten Legislaturperiode sei durch die Aufarbeitung umstrittener Immobiliengeschäfte der KBV und der Amtsführung seines Vorgängers Porzellan zerschlagen worden. Man sei aber weiter ein gefragter Gesprächspartner. „Für die kommende Legislaturperiode gibt es für mich ein klares Ziel. Wir müssen unsere alte Glaubwürdigkeit wiederherstellen“, ergänzte Gassen.

Seiner Überzeugung nach muss der nächste KBV-Vorstand dazu beitragen, Antworten auf die drängenden Fragen des demografischen Wandels zu finden und die Selbstverwaltung zu stabilisieren. Innerärztlich müsse man sich fragen, welche Kooperationen man schließen wolle und welche strategischen Allianzpartner die KBV gewinnen wolle, sagte Gassen. Es müsse ein geordnetes Miteinander von Kollektiv- und Selektivvertrag geben: „Zukünftig soll der besondere Wert des Selektivvertrags für den Kollektivvertrag mehr erkennbar werden. Dies könnte im Rahmen eines Referenzsystems geschehen, in dem auch Innovationen erprobt und zusätzliche Versorgungsstrukturen angeboten und finanziert werden.“

Kein Streikrecht für Vertragsärzte – Baumgärtner unterliegt

Stuttgart – Vertragsärzte dürfen ihre Praxis während der Sprechstundenzeiten nicht schließen, um an einem Warnstreik teilzunehmen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Es wies damit die Revision des Vorstandsvorsitzenden von MEDI Baden-Württemberg, Dr. Werner Baumgärtner, ab. Baumgärtner will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wie er per Pressemitteilung erklären ließ.

Das BSG erklärte demnach, dass derartige, gegen gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen gerichtete „Kampfmaßnahmen“ mit der gesetzlichen Konzeption des Vertragsarztrechts unvereinbar seien. „Ich bedauere die Entscheidung des Gerichts, wenngleich sie keine echte Überraschung für mich war“, sagte Baumgärtner nach der Urteilsverkündung. Nach seiner Auffassung und der seiner Anwälte stehe „jedermann und jederfrau ein Streikrecht zu – auch allen Angehörigen eines freien Berufs, zu dem auch die Vertragsärzte zählen“, so die Mitteilung.

Gegen Baumgärtner und fünf Kollegen war ein Disziplinarverweis verhängt worden, weil sie vor vier Jahren aus Protest insbesondere gegen die Honorarpolitik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ihre Praxen zwei Tage geschlossen hatten. Angezeigt wurde die Praxisschließung gegenüber der KV Baden-Württemberg als „Warnstreik“. Die KV hatte dieses Vorgehen für juristisch nicht zulässig erklärt und deswegen gegen Baumgärtner und die anderen niedergelassenen Ärzte einen Disziplinarverweis ausgesprochen. Der MEDI-Chef hatte deswegen geklagt.

Die Klage wurde in erster Instanz vor dem Sozialgericht Stuttgart abgewiesen. Das Gericht hatte jedoch die Sprungrevision direkt zum Bundessozialgericht zugelassen. Der 6. Senat des BSG hat nunmehr die Klage zurückgewiesen (Az.: B 6 KA 38/15 R).

Quelle: MEDI Baden-Württemberg

Heil-Hilfsmittel-Gesetz: Anhörung im Bundestag

Berlin – Die von der Bundesregierung geplante Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung wird von Gesundheitsexperten sowie den betroffenen Branchenvertretern insgesamt sehr befürwortet. Einzelne Regelungen in dem Gesetzentwurf stoßen jedoch auf Bedenken. So fasst der Informationsdienst des Bundestags („hib“) die Stellungnahmen in der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss zusammen. Diese fand am 30. November statt.

Unter anderem sollen Heilmittelerbringer, also Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen, künftig über sogenannte Blankoverordnungen stärker in die Verantwortung genommen werden. Demnach wird das Heilmittel weiter von einem Arzt verordnet, der Heilmittelerbringer bestimmt aber Auswahl, Dauer und Abfolge der Therapie.

KBV verlangt klare Rückmeldungen an die Ärzte

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung nannte die Intention des Gesetzgebers nachvollziehbar. Die Regelung könne auch zu einer sinnvollen Entlastung der Ärzte führen. Allerdings müssten die Mediziner zwingend in die Modellvorhaben eingebunden werden, weil sie die Gesamtverantwortung trügen und damit die Möglichkeit haben müssten, kontraindizierte Heilmittel auszuschließen oder eine Heilmitteltherapie zu beenden. Zudem müsse es klare Regelungen zur Rückmeldung der Heilmittelerbringer an den Arzt geben.

Heftig umstritten ist die in den Jahren 2017 bis 2019 vorgesehene Aufhebung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität, die mehr Spielraum bei der Vereinbarung der Heilmittelpreise ermöglichen soll. Damit werde eine Preisspirale in Gang gesetzt, die bei den Beitragszahlern zu weiteren finanziellen Belastungen führen werde, warnte der GKV-Spitzenverband. Im Gesetz ist dazu vorgesehen, in den drei Jahren die Anbindung der Heilmittelpreise an die Grundlohnsumme auszusetzen.

Auch der Sozialverband Deutschland erklärte, diese Regelung werde nicht zu Leistungsverbesserungen führen, sondern lediglich die Verhandlungsposition der Heilmittelerbringer stärken. Die Interessengemeinschaft der selbstständigen Sprachtherapeuten hält hingegen die jetzigen Sockelbeträge für völlig unzureichend. Die freien Praxen seien nicht annähernd in der Lage, ihren Angestellten Tariflöhne zu zahlen. Zwischen den Gehältern im stationären und ambulanten Bereich klaffe eine Lücke von bis zu 40 Prozent. Nach Ansicht des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) sollte die Grundlohnsummenanbindung für immer wegfallen.

Kassen plädieren dafür, Modellprojekte abzuwarten

Was die Heilmittel angeht, plädierten der GKV-Spitzenverband wie auch einzelne Krankenkassen dafür, die Bewertung der bereits laufenden Modellprojekte zur Blankoverordnung abzuwarten und erst dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Der SHV machte sich dafür stark, gleich den Direktzugang von Versicherten zu Heilmittelerbringern zu ermöglichen und dies zu erproben. Der Direktzugang wäre effektiv und mit Einsparungen verbunden. Eine Sprecherin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie sagte in der Anhörung, der Direktzugang werde sofort benötigt, die Blankoverordnung sei nicht interessant.

Quelle: hib

Auf den Hrankenhausfluren

Gutachten: Mehr Geld für Notfälle als behauptet

Berlin – Die Diskussion um die Kosten der Notfallversorgung in Krankenhäusern setzen das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit einem neuen Gutachten fort. Dafür hat Prof. i.R. Dr. Günter Neubauer, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomik, die Berechnungen genauer analysiert, die die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vor rund einem Jahr zum Thema Kosten der Notfallversorgung vorgelegt hat. Die DKG forderte damals mehr Geld. Die ambulante Notfallversorgung in Kliniken sei in Höhe von rund einer Milliarde Euro unterfinanziert.

„Das Papier weist hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Kalkulationen so erhebliche Mängel auf, dass es keine Grundlage für eine sachgerechte Diskussion über Vergütungsleistungen sein kann“, betont Neubauer nun in seinem Gutachten. Seine Kritikpunkte lauten unter anderem:

  • Die Krankenhäuser erhalten heute schon fünf Euro pro stationärem Patienten, gedacht für deren Notfallversorgung.
  • Krankenhäuser, die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen, müssen einen Abschlag von 50 Euro pro Patient hinnehmen. Umgekehrt bedeutet das: Es gibt einen impliziten DRG-Aufschlag von 50 Euro pro Patient für die Notfallversorgung.
  • 2015 haben Krankenhäuser mit Notfallversorgung rund 17,3 Millionen stationäre Fälle versorgt. Daraus ergibt sich eine Summe von 865 Millionen Euro an implizierter Finanzierung für Notfälle: 17,3 Millionen Fälle x 50 Euro.
  • Teilt man ein Drittel dieser Summe von 865 Euro den ambulanten Notfällen zu, ergibt sich laut Neubauer eine Summe von knapp 300 Millionen Euro beziehungsweise rund 33 Euro pro ambulantem Notfall.
  • Wird die Hälfte dieser Summe den ambulanten Notfällen zugerechnet, sind es rund 430 Millionen Euro beziehungsweise 51 Euro pro ambulantem Notfall. Nach Neubauers Darstellung kommen 50 Prozent der stationären Patienten aus der Notfallversorgung.
  • Hinzu kommt eine ambulante Notfallpauschale von 32 Euro pro Patient von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
  • Neubauers Endabrechnung: Die Entgeltsumme pro ambulantem Notfall liegt zwischen 70 und 93 Euro pro Fall. Dies entspricht einer Summe zwischen 600 und 791 Millionen Euro. Das behauptete Defizit von einer Milliarde Euro ist nicht haltbar.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Andreas Gassen erklärte, man habe zeigen können, dass die Forderung der DKG schöngerechnet sein. „Nichtsdestotrotz bleibt das Problem bestehen, und wir brauchen neue Lösungsansätze“, betonte er. Man erkenne an, dass eine Krankenhausambulanz mit der dürftigen EBM-Vergütung ihre technischen und personellen Aufwände nicht decken könne.

Gassen erneuerte das Angebot der KBV an die DKG, gemeinsam in regionaler Zusammenarbeit zwischen KVen und Kliniken eine koordinierte Notfallversorgung voranzubringen. In Klinikambulanzen gehörten nur wirklich schwere Fälle. Um dies auch der Bevölkerung klarzumachen, will die KBV die Telefonnummer 116 117 für den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst im Jahr 2017 mit einer Werbekampagne bekannter machen.

DKG weist Kritik an der Defizitberechnung zurück

Die DKG reagierte mit Kritik auf das Gutachten im Auftrag von KBV und ZI. „Der Versuch, die von der DKG belegte Unterdeckung der Vergütung der ambulanten Notfallleistungen im Krankenhaus zu widerlegen, ist kläglich gescheitert“, so deren Hauptgeschäftsführer Georg Baum. „Die fachliche Analyse offenbart, dass dem Gutachten der KBV wesentliche Kenntnisse der Vergütungssystematik der Krankenhäuser fehlen. Die Einschätzung, dass in den Fallpauschalen für die stationären Leistungen Vergütungsanteile für ambulante Notfälle eingerechnet seien, zeugt von Unkenntnis. Eine solche Verknüpfung wäre zudem rechtlich unzulässig.” Die DKG hält es nach wie vor für zutreffend, dass bei ambulanten Notfällen pro Fall einem Erlösvolumen von 32 Euro Kosten von 120 Euro gegenüberstehen und es somit zu einer Unterdeckung von 1 Milliarde Euro in den Krankenhäuser kommt.

G-BA

Innovationsfonds fördert neue Versorgungsformen in O und U

Berlin – Vor knapp einem Jahr hat die Bundesregierung einen Innovationsfonds zur Förderung von neuen Versorgungsformen und der Versorgungsforschung aufgelegt. Der dafür beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtete Innovationsausschuss zog nun eine erste Bilanz: Knapp 700 Förderanträge seien seit April eingegangen. Im Bereich der neuen Versorgungsformen wurden 29 Projekte für die erste Welle der Förderung ausgewählt. Fünf Projekte davon wollen die Versorgung in Orthopädie und Unfallchirurgie sowie in der Notfallmedizin verbessern.

Sektorübergreifende Versorgung von Arthrosepatienten

Unter den geförderten Projekten befinden sich unter anderem zwei Projekte unter Leitung der Universitätsmedizin Mainz, welche die Versorgung bei rheumatischen Erkrankungen sowie bei Hüft- und Kniearthrosen verbessern wollen. Im Rahmen des Projekts „PROMISE“ soll ein Best Practice-Leitfaden für einen standardisierten, sektorenübergreifenden Versorgungsprozess bei Hüft- und Kniearthrosen entwickelt werden. So sollen die konservative und die operative Therapie der Arthrose innerhalb der Regelversorgung weiter verbessert werden.

Frühdiagnose entzündlich-rheumatischer Erkrankungen verbessern

Das zweite Projekt mit dem Titel „Rheuma-VOR“ zielt auf die Verbesserung der rheumatologischen Versorgungsqualität durch koordinierte Kooperation. Aufbauend auf den Erfahrungen des rheinland-pfälzischen Rheumanetzwerkes ADAPTHERA, sollen in dieser neuen Versorgungsform durch koordinierte Kooperation zwischen Hausärzten, Fachärzten und Patienten die Frühdiagnose entzündlich-rheumatischer Erkrankungen und damit die Behandlungsergebnisse bei Rheuma optimiert werden.

Rückenschmerzen: Innovative Therapie mit E-Health

Ein weiteres Projekt, initiiert vom Zentrum für Interdisziplinäre Schmerzmedizin am Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München,umfasst ein innovatives Versorgungskonzept für Rückenschmerz-Patienten. Das Projekt „Rise-uP“ orientiert sich dabei an den Empfehlungen der Nationalen VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz und bezieht aktuelle telemedizinische Entwicklungen ein, um die Vernetzung verschiedener Ärzte, die Einbindung des Patienten und letztlich die Schmerzbehandlung zu verbessern.

Telenotarzt in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern

Zwei Projekte aus Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen neue Konzepte für die Notfallversorgung im ländlichen Raum entwickeln. Das Projekt „Telenotarzt Bayern“, an dem sich das Bayrische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr beteiligt, testet, ob die telemedizinische Unterstützung von Erstrettern die Notfallversorgung in ländlichen Gebieten in Bayern verbessern kann. Erste positive Ergebnisse mit einem sogenannten Telenotarzt, der bei Bedarf zugeschaltet werden und den Rettungsdienst von einer zentralen Leitstelle aus bei der Erstversorgung unterstützen kann, zeigten bereits Modellversuche in Aachen, wo der Telenotarzt mittlerweile im Regelrettungsdienst im Einsatz ist.

Auch das Projekt „Land|Rettung“ des Landkreises Vorpommern-Greifswald will den Einsatz von Telenotärzten erproben und darüber hinaus die Zusammenarbeit des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes, des Rettungsdienstes und der Notaufnahmen neu strukturieren sowie eine Möglichkeit zur Alarmierung registrierter Ersthelfer per Smartphone entwickeln.

Weitere Förderung bis 2019

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der G-BA den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und die sektorenübergreifende Versorgung weiterentwickeln, sowie Versorgungsforschungsprojekte zu fördern. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds sei eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, so der G-BA.

Die gesetzlich vorgesehene Fördersumme für neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro. 225 Millionen Euro davon sollen für die Förderung neuer Versorgungsformen verwendet werden, 75 Millionen Euro für die Förderung der Versorgungsforschung. Welche Projekte im Bereich der Versorgungsforschung gefördert werden, ist noch nicht bekannt.

Neue App hilft bei Erkennung von Gehirnerschütterungen

Bonn – Bereits seit längerem beklagen Experten aus Orthopädie und Unfallchirurgie und aus der Neurologie, dass Gehirnerschütterungen bei Sportlern häufig nicht erkannt und zudem nicht ernstgenommen werden. Dabei kann ein vermeintlich harmloser Sturz auf den Kopf oder ein Zusammenprall mit dem Mitspieler erhebliche Langzeitschäden zur Folge haben. Dank einer neuen Smartphone-App sollen Sportler und Trainer nun besser erkennen können, wenn sich jemand bei einem Sportunfall eine Gehirnerschütterung zugezogen hat.

Entwickelt wurde die App von der Initiative „Schütz Deinen Kopf!“ der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung. Die Stiftung setzt sich für Verletzte mit Schäden des zentralen Nervensystems (ZNS) ein und will mit ihrer Initiative „Schütz deinen Kopf!“ vor allem auch für die Gefahren von Gehirnerschütterungen sensibilisieren.

Spätfolgen werden unterschätzt

„Die Gehirnerschütterung ist eine durch Gewalteinwirkung auf den Kopf hervorgerufene, zeitlich begrenzte Hirnfunktionsstörung“, erklärt Prof. Dr. Eckhard Rickels, Chefarzt der Neurotraumatologie im Allgemeinen Krankenhaus Celle und medizinischer Berater der Initiative. Dabei könnten die Schädigungen nach dem Unfall meistens nicht in der Computertomographie oder Magnetresonanztomographie sichtbar gemacht werden. „Trotzdem finden wir bei den Betroffenen neurologische Auffälligkeiten“, betont Rickels, „diese klingen nur dann zuverlässig ab, wenn der Patient sich schont.“

Doch die Praxis nach vielen Sportunfällen sei eine andere: Die Symptome der Gehirnerschütterung würden oft nicht erkannt bzw. richtig gedeutet, die Verletzung bagatellisiert. In der Folge würden die Verletzten nicht geschont, ihr Risiko für weitere Unfälle und neurologische Langzeitschäden steige enorm.

Symptome direkt nach dem Unfall überprüfen

Dies soll sich dank der neuen „GET – Gehirn Erschüttert? TestAPP!“ nun ändern. Sie ist für ein Zweierteam gedacht – etwa Spieler und Trainer oder Spieler und Mannschaftsarzt – und kann direkt nach dem Zusammenprall oder Sturz zum Einsatz kommen. Binnen drei bis vier Minuten soll der Spieler Fragen zu Symptomen beantworten, seinen Gleichgewichtssinn unter Beweis stellen, einen Reaktionstest durchführen und seine Augenfunktion testen. Meldet die App anschließend „Gefahr einer Gehirnerschütterung“, soll der Sportler einen Arzt aufsuchen und auf keinen Fall ins Spiel oder Training zurück.

„Wir hoffen, bei unseren App-Nutzern etwas zu bewegen. Wichtig ist uns, dass das Weiterspielen nach erlittener Gehirnerschütterung weder im Spitzensport mit seiner Vorbildfunktion noch im Freizeit- und Schulsport zum guten Ton gehören darf“, betont Helga Lüngen, Geschäftsführerin der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung.

Tester für App gesucht

Die Testphase der App läuft seit dem 17. November. Mitte Dezember soll sie dann in allen App-Stores kostenlos zur Verfügung stehen. Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung sucht noch sportlich Aktive, die bereit sind, die App auf ihrem Smartphone oder Tablet zu testen. Weitere Informationen zum Test der App gibt es auf der Website der Initiative „Schütz deinen Kopf“.

Quelle: ZNS – Hannelore Kohl Stiftung

Knorpelzelltherapie: co.don AG veröffentlicht Studienergebnisse

Berlin – Um einen künstlichen Gelenkersatz zu vermeiden oder hinauszuzögern, kommen bei Knorpelschäden zunehmend regenerative Knorpelzelltherapien zum Einsatz. Mit co.don chondrosphere bietet die co.don AG ein Produkt zur autologen Knorpelzelltransplantation an, das bereits seit über zehn Jahren in Deutschland Anwendung findet. Nun hat das Unternehmen Ergebnisse einer neuen Studie bekanntgegeben, die die Sicherheit und den therapeutischen Erfolg der Behandlung bestätigten, so co.don in einer Pressemitteilung.

In der klinischen Langzeitstudie mit dem Titel „co.dis“ wurden 75 Patienten im Alter von 18 bis 50 Jahren mit Knorpeldefekten zwischen 4 und 10 cm2 im Kniegelenk mit dem patienteneigenen Knorpelzelltransplantat co.don chondrosphere in unterschiedlichen Dosierungen behandelt.

Bewertet wurde der Therapieerfolg nach drei Jahren mit Hilfe des KOOS-Scores und des MOCART-Scores. Der KOOS-Score ist ein subjektiver Patientenscore, der die Selbsteinschätzung der Patienten unter anderem hinsichtlich der Kategorien „kniebezogene Aussage zur Lebensqualität“, „Kniefunktion in Sport und Freizeit“ und „Schmerz“ erhebt. Der MOCART-Score bewertet den klinischen Behandlungserfolg mit Hilfe bildgebender Diagnostik.

Erfolgreiche Therapie auch bei schwierigen Defekten

Laut co.don bestätigten die Studienergebnisse die andauernde und signifikante Verbesserung im Vergleich zum Ausgangszustand vor der Behandlung. Die Therapie sei insbesondere auch bei vergleichsweise schwierig zu behandelnden Defektstellen wirksam. So konnten Knorpeldefekte der Kniescheibenrückseite laut dem Unternehmen überdurchschnittlich erfolgreich behandelt werden.

Neben dieser klinischen Phase II-Studie führt die co.don AG derzeit eine weitere multizentrische Studie der Phase III durch, die sich seit Dezember 2014 ebenfalls im Nachbeobachtungszeitraum befinde. Ziel der beiden Studien sei es, eine EU-weite Marktautorisierung für co.don chondrosphere zu erhalten.

Quelle: co.don AG