Alle Beiträge von Sabine Rieser

Heil-Hilfsmittel-Gesetz: Anhörung im Bundestag

Berlin – Die von der Bundesregierung geplante Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung wird von Gesundheitsexperten sowie den betroffenen Branchenvertretern insgesamt sehr befürwortet. Einzelne Regelungen in dem Gesetzentwurf stoßen jedoch auf Bedenken. So fasst der Informationsdienst des Bundestags („hib“) die Stellungnahmen in der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss zusammen. Diese fand am 30. November statt.

Unter anderem sollen Heilmittelerbringer, also Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen, künftig über sogenannte Blankoverordnungen stärker in die Verantwortung genommen werden. Demnach wird das Heilmittel weiter von einem Arzt verordnet, der Heilmittelerbringer bestimmt aber Auswahl, Dauer und Abfolge der Therapie.

KBV verlangt klare Rückmeldungen an die Ärzte

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung nannte die Intention des Gesetzgebers nachvollziehbar. Die Regelung könne auch zu einer sinnvollen Entlastung der Ärzte führen. Allerdings müssten die Mediziner zwingend in die Modellvorhaben eingebunden werden, weil sie die Gesamtverantwortung trügen und damit die Möglichkeit haben müssten, kontraindizierte Heilmittel auszuschließen oder eine Heilmitteltherapie zu beenden. Zudem müsse es klare Regelungen zur Rückmeldung der Heilmittelerbringer an den Arzt geben.

Heftig umstritten ist die in den Jahren 2017 bis 2019 vorgesehene Aufhebung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität, die mehr Spielraum bei der Vereinbarung der Heilmittelpreise ermöglichen soll. Damit werde eine Preisspirale in Gang gesetzt, die bei den Beitragszahlern zu weiteren finanziellen Belastungen führen werde, warnte der GKV-Spitzenverband. Im Gesetz ist dazu vorgesehen, in den drei Jahren die Anbindung der Heilmittelpreise an die Grundlohnsumme auszusetzen.

Auch der Sozialverband Deutschland erklärte, diese Regelung werde nicht zu Leistungsverbesserungen führen, sondern lediglich die Verhandlungsposition der Heilmittelerbringer stärken. Die Interessengemeinschaft der selbstständigen Sprachtherapeuten hält hingegen die jetzigen Sockelbeträge für völlig unzureichend. Die freien Praxen seien nicht annähernd in der Lage, ihren Angestellten Tariflöhne zu zahlen. Zwischen den Gehältern im stationären und ambulanten Bereich klaffe eine Lücke von bis zu 40 Prozent. Nach Ansicht des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) sollte die Grundlohnsummenanbindung für immer wegfallen.

Kassen plädieren dafür, Modellprojekte abzuwarten

Was die Heilmittel angeht, plädierten der GKV-Spitzenverband wie auch einzelne Krankenkassen dafür, die Bewertung der bereits laufenden Modellprojekte zur Blankoverordnung abzuwarten und erst dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Der SHV machte sich dafür stark, gleich den Direktzugang von Versicherten zu Heilmittelerbringern zu ermöglichen und dies zu erproben. Der Direktzugang wäre effektiv und mit Einsparungen verbunden. Eine Sprecherin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie sagte in der Anhörung, der Direktzugang werde sofort benötigt, die Blankoverordnung sei nicht interessant.

Quelle: hib

Auf den Hrankenhausfluren

Gutachten: Mehr Geld für Notfälle als behauptet

Berlin – Die Diskussion um die Kosten der Notfallversorgung in Krankenhäusern setzen das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit einem neuen Gutachten fort. Dafür hat Prof. i.R. Dr. Günter Neubauer, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomik, die Berechnungen genauer analysiert, die die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vor rund einem Jahr zum Thema Kosten der Notfallversorgung vorgelegt hat. Die DKG forderte damals mehr Geld. Die ambulante Notfallversorgung in Kliniken sei in Höhe von rund einer Milliarde Euro unterfinanziert.

„Das Papier weist hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Kalkulationen so erhebliche Mängel auf, dass es keine Grundlage für eine sachgerechte Diskussion über Vergütungsleistungen sein kann“, betont Neubauer nun in seinem Gutachten. Seine Kritikpunkte lauten unter anderem:

  • Die Krankenhäuser erhalten heute schon fünf Euro pro stationärem Patienten, gedacht für deren Notfallversorgung.
  • Krankenhäuser, die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen, müssen einen Abschlag von 50 Euro pro Patient hinnehmen. Umgekehrt bedeutet das: Es gibt einen impliziten DRG-Aufschlag von 50 Euro pro Patient für die Notfallversorgung.
  • 2015 haben Krankenhäuser mit Notfallversorgung rund 17,3 Millionen stationäre Fälle versorgt. Daraus ergibt sich eine Summe von 865 Millionen Euro an implizierter Finanzierung für Notfälle: 17,3 Millionen Fälle x 50 Euro.
  • Teilt man ein Drittel dieser Summe von 865 Euro den ambulanten Notfällen zu, ergibt sich laut Neubauer eine Summe von knapp 300 Millionen Euro beziehungsweise rund 33 Euro pro ambulantem Notfall.
  • Wird die Hälfte dieser Summe den ambulanten Notfällen zugerechnet, sind es rund 430 Millionen Euro beziehungsweise 51 Euro pro ambulantem Notfall. Nach Neubauers Darstellung kommen 50 Prozent der stationären Patienten aus der Notfallversorgung.
  • Hinzu kommt eine ambulante Notfallpauschale von 32 Euro pro Patient von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
  • Neubauers Endabrechnung: Die Entgeltsumme pro ambulantem Notfall liegt zwischen 70 und 93 Euro pro Fall. Dies entspricht einer Summe zwischen 600 und 791 Millionen Euro. Das behauptete Defizit von einer Milliarde Euro ist nicht haltbar.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Andreas Gassen erklärte, man habe zeigen können, dass die Forderung der DKG schöngerechnet sein. „Nichtsdestotrotz bleibt das Problem bestehen, und wir brauchen neue Lösungsansätze“, betonte er. Man erkenne an, dass eine Krankenhausambulanz mit der dürftigen EBM-Vergütung ihre technischen und personellen Aufwände nicht decken könne.

Gassen erneuerte das Angebot der KBV an die DKG, gemeinsam in regionaler Zusammenarbeit zwischen KVen und Kliniken eine koordinierte Notfallversorgung voranzubringen. In Klinikambulanzen gehörten nur wirklich schwere Fälle. Um dies auch der Bevölkerung klarzumachen, will die KBV die Telefonnummer 116 117 für den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst im Jahr 2017 mit einer Werbekampagne bekannter machen.

DKG weist Kritik an der Defizitberechnung zurück

Die DKG reagierte mit Kritik auf das Gutachten im Auftrag von KBV und ZI. „Der Versuch, die von der DKG belegte Unterdeckung der Vergütung der ambulanten Notfallleistungen im Krankenhaus zu widerlegen, ist kläglich gescheitert“, so deren Hauptgeschäftsführer Georg Baum. „Die fachliche Analyse offenbart, dass dem Gutachten der KBV wesentliche Kenntnisse der Vergütungssystematik der Krankenhäuser fehlen. Die Einschätzung, dass in den Fallpauschalen für die stationären Leistungen Vergütungsanteile für ambulante Notfälle eingerechnet seien, zeugt von Unkenntnis. Eine solche Verknüpfung wäre zudem rechtlich unzulässig.” Die DKG hält es nach wie vor für zutreffend, dass bei ambulanten Notfällen pro Fall einem Erlösvolumen von 32 Euro Kosten von 120 Euro gegenüberstehen und es somit zu einer Unterdeckung von 1 Milliarde Euro in den Krankenhäuser kommt.

BKK-Projekt für Muskel-Skelett-Erkrankte erhält Förderung

Berlin – Berufe, die vor allem mit körperlich belastenden Tätigkeiten verbunden sind (zum Beispiel Fertigungsberufe), sind vor allem durch Fehlzeiten aufgrund von Muskel- und Skeletterkrankungen geprägt. Dagegen zeigen sich bei Berufen mit hoher emotionaler Belastung (zum Beispiel Gesundheitsberufe) besonders viele Fehltage aufgrund von psychischen Störungen.

Auch bei den Arbeitsunfällen zeigt sich ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem ausgeübten Beruf und den damit verbundenen Arbeitsbedingungen. Werden bei den im Hoch- und Tiefbau Tätigen im Schnitt 1,5 Tage Arbeitsunfähigkeit (AU) je Beschäftigtem durch einen Arbeitsunfall verursacht, so sind es bei den im Bereich Finanzdienstleistungen, Rechnungswesen und Steuerberatung Tätigen gerade einmal 0,1 AU-Tage.

Das geht aus dem diesjährigen Gesundheitsreport des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen (BKK) hervor. Dafür wurden die Daten von 9,3 Millionen Versicherten analysiert, darunter 4,4 Millionen BKK- Mitglieder. Der Report biete damit ein repräsentatives Bild des Krankheitsgeschehens in der Arbeitswelt, so der Verband. Insgesamt lag die Arbeitsunfähigkeit bei durchschnittlich 16,1 Tagen pro Person. Mit 23 AU-Tagen je Beschäftigtem sind die Reinigungsberufe bei den Fehlzeiten Negativ-Spitzenreiter, gefolgt von den Verkehrs- und Logistikberufen (22 AU-Tage) und den Sicherheitsberufen (20,5 AU-Tage).

Im Zusammenhang mit dem neuen Report verweist der BKK-Dachverband darauf, dass die Betriebskrankenkassen viel Erfahrung mit betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) haben. Für „BGM-innovativ“, ein neues Programm zur Versorgung von Beschäftigten mit Muskel-Skelett-Erkrankungen, hat der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses vor kurzem eine Förderung bewilligt. 15 Betriebskrankenkassen werden „BGM-innovativ“ in ihren traditionellen Trägerbetrieben einsetzen, 1.500 Versicherte sollen teilnehmen. Das Projekt soll 2017 starten, Einzelheiten dazu wird der BKK-Dachverband noch bekanntgeben.

Quelle: BKK-Dachverband

KBV kritisiert Entwurf zu Selbstverwaltungsstärkungsgesetz

Berlin – „Auch wenn die Politik an einigen Stellen auf unsere Hinweise eingegangen ist, der Gesamtbefund bleibt“, sagte Dr. med. Andreas Gassen zum Kabinettsbeschluss des sogenannten Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes. Das Prinzip einer eigenverantwortlichen fachlichen Organisation der ambulanten Versorgung werde „zugunsten einer kleinteiligen Steuerung ausgehöhlt“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die bisher durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgestaltete Rechtsaufsicht über Organisationen wie die KBV und andere Dachorganisationen im Gesundheitswesen wie den Gemeinsamen Bundesausschuss und den GKV-Spitzenverband wird nach Gassens Einschätzung bei Umsetzung des Entwurfs „vermehrt zu einer Fachaufsicht“.

Mit dem Vorhaben würde das BMG tief in die Strukturen der bitcoin casino us Selbstverwaltung eingreifen. So kritisierte Gassen unter anderem, dass künftig drei Vorstände für die KBV vorgeschrieben werden sollen. Auch mehrere Vorstände könnten „Quertreiberei“ nicht verhindern, so die Pressemitteilung der KBV. Sie befürchtet einen neuen Regelwust.

Quelle: KBV

Neuregelung zu Fachärzten in Hochschulambulanzen

Berlin – „Wir begrüßen es, dass Patienten mit komplexem Behand­lungsbedarf nun die Garantie haben, in einer Hochschulambulanz von einem Facharzt mit abgeschlossener Weiterbildung versorgt zu werden, der die Diagnose- und Therapie­entscheidung trifft.“ Das erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas Gassen, im Anschluss an einen Schiedsamtsspruch des erweiterten Bundesschiedsamts. Demnach müssen Hochschulambulanzen künftig Fachärzte mit abgeschlossener Weiter­bil­dung einsetzen, wenn Patienten aufgrund der Schwere oder Komplexität ihrer Erkrankung in einer Hochschulambulanz versorgt werden.

Die KBV verweist auf die Hintergründe: Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde geregelt, dass Hochschulambulanzen auch Patienten mit schweren und komplexen Krankheitsbildern ambulant versorgen können. Bislang sind Hoch­schulambulanzen formal nur im Rahmen des für Forschung und Lehre erforderlichen Umfangs ermächtigt, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen – auch wenn sie oft umfangreich Patienten versorgen. Details der neuen Zusammenarbeit sollten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband sowie die KBV regeln. Ein Teil der Einigungen musste nun das Schiedsamt übernehmen.

Nach einem Bericht im „Deutschen Ärzteblatt“ hatte sich der Unparteiische Vorsitzende des Gremiums der Position der KBV und nicht der DKG-Position angeschlossen. Diese hatte argumentiert, dass Patienten mit hochkomplexen Krankheits­bil­dern in den Ambulanzen auf Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung treffen sollten – und nicht auf Assistenzärzte in der Weiterbildung. Die DKG hatte nach Darstellung Gassens keine Notwendigkeit gesehen, den Facharzt mit abgeschlossener Weiterbildung zwingend vorzuschreiben. Auch in der Frage, welche Patientengruppen zukünftig nicht nur zu Zwecken von Forschung und Lehre Zugang zu den Hochschulambulanzen bekommen sollen, gab es offenbar Dissens.

Im April vergangenen Jahres hatte der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) darauf hingewiesen, dass die Universitätsklinika auch wegen der Hochschulambulanzen in einer tiefen Finanzierungskrise steckten. Zwar seien deren Aufgaben bislang gesetzlich auf Zwecke von Forschung und Lehre begrenzt. „In der Praxis spielen sie aber eine große Rolle zur Sicherung der Patientenversorgung, gerade an Wochenenden, Feiertagen oder am Mittwochnachmittag“, hatte der VUD-Vorsitzende Prof. Dr. Michael Albrecht erklärt. Die Fallzahlen stiegen seit Jahren.

Quelle: KBV

Ambulante Weiterbildung nach der Wahl fördern

Berlin – „Angesichts der zunehmenden Zahl von Behandlungen im ambulanten Bereich muss die fachärztliche Weiterbildung in allen Disziplinen in der ambulanten Praxis ermöglicht werden. Dies kann nicht auf ausgewählte Fachgebiete begrenzt werden. Im Besonderen muss eine Finanzierung von Weiterbildungsassistenten gewährleistet werden. In Weiterbildungspraxen müssen die Budgetgrenzen angepasst werden.“

Diese Forderungen erheben vier Fachverbände im Gesundheitswesen, die sich vor kurzem mit „32 Thesen zur Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2017“ positioniert haben. Mit diesen 32 Thesen wollen der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI), der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) und der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK) in Gespräche mit Politikern gehen.

Die Thesen umfassen weiterhin Forderungen und Vorschläge zur Finanzierung des Gesundheitssystems, zum Umgang mit dem Antikorruptionsgesetz, zu Qualitätsoffensive und geplanten Qualitätsindikatoren und zum MDK.

Faktencheck Rückengesundheit: Bertelsmann kritisiert Versorgung

Berlin – Auf Resonanz und Kritik ist der jüngste „Faktencheck Gesundheit“ der Bertelsmann Stiftung zum Thema Rückengesundheit gestoßen. „Viele Arztbesuche und unnötige Bilder. Patienten sind medizingläubig, Ärzte technikorientiert“ – so fasst die Stiftung ihre Erkenntnisse zusammen.

Demnach geht jeder fünfte gesetzlich Krankenversicherte mindestens einmal im Jahr wegen Rückenschmerzen zum Arzt. Jeder Zweite ist überzeugt davon, dass man wegen Rückenschmerzen immer einen Arzt aufsuchen müsse. Und 60 Prozent der Bevölkerung erwarten schnellstens eine bildgebende Untersuchung bei ihren Rückenbeschwerden. Die falschen Erwartungen der Patienten rückten die Ärzte häufig nicht zurecht, so die Autoren des „Faktencheck“. Dadurch komme es zu unnötig vielen Bildaufnahmen.

Das Institut für angewandte Gesundheitsforschung hatte Analysen zu Behandlungsfällen und dem Ausmaß der Bildgebung aufgrund von Rückenschmerzen im Auftrag von Bertelsmann vorgenommen. Zusätzlich wurde eine repräsentative Bevölkerungsbefragung zum Thema von TNS Emnid durchgeführt.

Facharztvertrag Orthopädie ist ein großer Erfolg

In einer ersten Reaktion auf die umfangreiche Studie wies BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher gegenüber dem „Deutschen Ärzteblatt“ (DÄ) auf die Bedeutung einer fachkundigen Untersuchung bei Rückenschmerz und der an­schlie­ßen­den motivationalen Beratung zum Krankheitsbild hin. Auch auf die Forderung, die gründliche körperliche Unter­suchung und das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient müssten wieder mehr Gewicht bekommen, ging er im DÄ ein. Dr. med. Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, hatte erklärt:  „Dafür bedarf es Korrekturen im ärzt­lichen Vergütungssystem. So müssen Gespräche im Verhältnis zu technikbasierten Untersuchungen besser bezahlt werden.“

Flechtenmacher wies daraufhin, dass ein solches Modell bereits exis­tiere: Der Facharztvertrag Orthopädie mit der AOK Baden-Württemberg lege beson­deres Gewicht auf die körperliche Untersuchung und die ausführliche Beratung des Pa­tienten. „Und dies mit großem Erfolg“, so der BVOU-Präsident.

Schlussfolgerungen aus Routinedaten sind problematisch

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) warnte in einer ers­ten Stellungnahme im DÄ vor einer zu groben Vereinfachung der Fakten. Es sei sehr proble­matisch, aus Krankenkassen-Routinedaten herauslesen zu wollen, dass bei Rücken­schmerz zu viel geröntgt werde, sagte der stellvertretende DGOU-General­sekretär Prof. Dr. Bernd Kladny. „Der Verdacht auf spezifischen Kreuzschmerz führt zur Veranlassung einer Bildgebung, in der sich dieser Ver­dacht vielfach nicht bestätigt“, ergänzte er. Ärzte hätten diese Bildgebung zum Beweis oder Ausschluss der Erkrankung durchgeführt. Verschlüsselt werde an­schließend aber nicht der Verdacht, der zur Bildgebung führte, sondern die Diagnose „nicht-spezifischer Kreuz­schmerz“, wenn in der Bildgebung eine ernsthafte gra­vierende Ursache ausgeschlossen werden konnte.

Dem Berliner „Tagesspiegel“ erläuterte der BVOU-Vizepräsident Prof. Dr. med. Karsten Dreinhöfer: „Was in der Bildgebung ,kaputt‘ erscheint, ist nicht unbedingt die Ursache der Schmerzen.“ Er verwies aber auf „Red Flags“, die eine weitergehende Diagnostik nötig machten: „Zu diesen gehören vor allem Schmerzen, die straßenförmig in ein Bein oder beide Beine ausstrahlen, Gefühlsstörungen oder Lähmungen in den Beinen und plötzliche Störungen der Blasen- und Mastdarmfunktion.“

Prof. Dr. med. Frank Kandziora, Vorstand der Sektion Wirbelsäule der DGOU, hatte sich in „Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten“ bereits im August umfangreich mit dem Thema Wirbelsäulenoperationen auseinandergesetzt. Er wies darauf hin, dass man Deutschland nicht als „OP-Weltmeister“ bei Rückenoperationen bezeichnen könne. Zwar war dies die Aussage einer OECD-Studie aus dem Jahr 2013. Doch die Altersadjustierung der Daten habe mittlerweile gezeigt, so Kandziora, dass Deutschland mit seiner weltweit zweitältesten Gesellschaft nur noch im durchschnittlichen Mittelfeld der westlichen Nationen lande.

BÄK: verlässliche Informationen zum Anti-Korruptionsgesetz

Berlin – „Die übergroße Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland arbeitet korrekt und lässt sich nichts zuschulden kommen. Deshalb empfinden wir das Anti-Korruptionsgesetz für das Gesundheitswesen auch nicht als Bedrohung, sondern als Schutzmaßnahme für die vielen ehrlichen Kollegen. Die Neuregelungen können aber auch zu Unsicherheiten insbesondere bei den Ärzten führen, die sich beispielsweise in Netzen oder in sektorenübergreifenden Versorgungformen engagieren. Diese Kollegen brauchen verlässliche Informationen. Und die wollen wir ihnen geben.“

Das sagte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), zum Auftakt der BÄK-Tagung „Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ am 12. November in Berlin. Auf der Tagung diskutierten Ärzte und Juristen, welche Kooperationsmodelle strafbar und welche Formen der Zusammenarbeit zwischen den Heilberufen untereinander, aber auch zwischen Leistungsanbietern und der Industrie weiterhin erlaubt sind.

Oberstaatsanwalt: keine massenhaften Ermittlungen

Prof. Dr. Karsten Gaede von der Bucerius Law School Hamburg sieht in dem Gesetz eine vernünftige Grundlage für die Strafverfolgung im Gesundheitswesen. Er wies jedoch darauf hin, dass die Delikte eine „vorsichtige Anwendung“ erforderten. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Alexander Badle von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Er glaubt nicht, dass Ermittlungen in diesem Bereich zu einem Massenphänomen werden. Wichtig sei für die Akteure, sich im Vorhinein zu informieren und so das Strafverfolgungsrisiko zu minimieren.

Badle stellte klar, dass sämtliche bislang zulässigen Leistungsbeziehungen und Kooperationen auch nach Inkrafttreten des Gesetzes uneingeschränkt zulässig bleiben. „Das Gesetz enthält keine neuen Verbote, es normiert lediglich eine strafrechtliche Sanktion für bereits verbotenes Verhalten. Das bedeutet auch, dass sämtliche bislang zulässigen Leistungsbeziehungen und Kooperationen auch nach Inkrafttreten des Gesetzes uneingeschränkt zulässig bleiben. Sie sollten aber auf etwaige strafrechtliche Risiken hin überprüft werden.“

Viele Klinikchefs lassen Altverträge prüfen

Tatsächlich ist der Beratungsbedarf seit Inkrafttreten des Gesetzes deutlich gestiegen. Dies berichtete auf der Tagung Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer, Arzt und Fachanwalt für Medizinrecht. Vorgelegt würden nicht nur neue Kooperationsmodelle. Viele Klinikchefs ließen jetzt auch ihre Altverträge prüfen. Beratungsbedarf bestünde beispielsweise bei Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken. Auch sogenannte Anwendungsbeobachtungen führten zu Unsicherheiten. Diese könnten straffrei sein, es sei denn, die vorgesehene Vergütung entschädige nicht für zusätzlichen Aufwand, sondern für die bevorzugte Verordnung bestimmter Präparate, so Ufer.

Quelle: BÄK

Heil-Hilfsmittelversorgung: Blankoverordnung unumstritten

Berlin – Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelverordnung wird von den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien unterschiedlich bewertet. Das zeigte sich an den Reden der Parlamentarier anlässlich der ersten Lesung am 10. November. Um sie nicht im Morgengrauen halten zu müssen angesichts der überlangen Tagesordnung, wurden sie allerdings zu Protokoll gegeben. Ein Teil der Parlamentarier ging ausführlicher auf die sogenannte Blankoverordnung ein.

Dr. Roy Kühne, CDU-Abgeordneter und selbst Physiotherapeut, betonte, das geplante Modellvorhaben Blankoverordnung sei „genau der richtige Weg zu einem kompetenzorientierten Gesundheitssystem. Ziel ist es, dem Therapeuten die Versorgungsverantwortung zu übertragen, indem er Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten selbst bestimmen kann“. Der Sprecher seiner Fraktion für den Bereich der Heil- und Hilfsmittel ergänzte, die Heilmittelerbringer stünden unter großem Druck: „Hohe Schulgeldkosten und geringe Verdienstaussichten dünnen die Berufsgruppen zunehmend aus.“

Kühne: Ärzten ist Grundlohnentkoppelung bereits geglückt

Dass sich das Honorarvolumen für Heilmittelerbringer zukünftig nicht mehr an der Grundlohnsumme orientieren soll, hält Kühne für einen Fortschritt: „Ärzte und Zahnärzte haben es längst geschafft, die Entkoppelung zu erreichen, nun sind endlich auch die therapeutischen Gesundheitsberufe an der Reihe.“ Die neue Befristung der Regelung auf drei Jahre kritisierte er allerdings.

Birgit Wöllert, Sprecherin der Fraktion Die Linke für Gesundheitsberufe, betonte, das Anliegen des Gesetzes begrüße man grundsätzlich. Es werde sich aber daran messen lassen müssen, ob es tatsächlich Verbesserungen bringe. Mehr Kompetenzen für Therapeutinnen und Therapeuten seien notwendig: „Es ist nur richtig, dass Expertinnen und Experten auf ihrem Gebiet die richtige Behandlung auf Basis der ärztlichen Diagnose selbst bestimmen.“ Enttäuschend sei, dass der Direktzugang beispielsweise zur Physiotherapie überhaupt nicht angegangen werde.

Scharfenberg: Entwurf ist noch zu zögerlich

Man achte die Kompetenzen der Heilberufler gering, kritisierte auch Elisabeth Scharfenberg, Bündnis 90/ Die Grünen. Der Gesetzentwurf sei noch „viel zu zögerlich“: „Wir wollen, dass die Blankoverordnung zügig in die Regelversorgung überführt wird. Darüber hinaus fordern wir Modellprojekte zum Direktzugang für Heilmittelerbringer.“

Die Grünen-Fraktion hatte einen eigenen Antrag mit dem Titel „Versorgung verbessern – Kompetenzen von Hilfsmittelversorgern ausbauen“ ins Parlament eingebracht. Sie spricht sich dafür aus, Vertragsärztinnen und -ärzten die Diagnosestellung und Behandlungsverordnung zu überlassen, den Heilmittelerbringern aber die Wahl der geeigneten Therapiemethode. Aber: Eine „enge und abgestimmte Zusammenarbeit der Berufsgruppen“ sei „für eine hohe Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten ausschlaggebend“.

Frühe Kritik von BVOU und DGOU

BVOU und DGOU hatten bereits Anfang 2015 ein Positionspapier der CDU-CSU-Fraktion zur Reform der Heil-Hilfsmittel-Versorgung in einer gemeinsamen Pressemitteilung kritisiert.  „Die Therapie beginnt mit der Diagnose. Die Stellung einer Diagnose ist eine ärztliche Kernkompetenz und steht damit bisher unter dem sogenannten Arztvorbehalt. Für physiotherapeutische Behandlungen darf der Weg des Patienten am Arzt nicht vorbeiführen“, sagte DGOU-Generalsekretär Professor Bernd Kladny. Der stellvertretende DGOU-Generalsekretär Professor Reinhard Hoffmann ergänzte: „Wenn bisher unbestrittene ärztliche Kernkompetenz durch andere Heilberufe ersetzt wird, handelt es sich um einen Dammbruch mit nicht absehbaren Folgen für die Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung.“

Und weiter: „Hauptargumente für die geplante Diagnose- und Therapieverantwortung durch Physiotherapeuten sind angebliche Einsparpotenziale und die Vermeidung von Versorgungsengpässen durch steigende Patientenzahlen. DGOU und BVOU stellen infrage, ob diese offensichtlich wirtschaftlichen Überlegungen derart gravierende strukturelle Änderungen der Versorgungslandschaft rechtfertigen.

Die beiden Fachverbände für Orthopädie und Unfallchirurgie befürchten zudem einen Anstieg von Fehlbehandlungen sowie den Aufbau von Doppelstrukturen und Intransparenz. „Wir vermissen zudem eine Aussage zur Finanzierung des geplanten Vorhabens. Es tun sich zahlreiche ungeklärte Fragen hinsichtlich einer juristischen Verantwortung sowie einer budgetären Abbildung eigenständig agierender Physiotherapeuten auf“, sagte BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher.“

Expertenanhörung am 30. November im Bundestag

Der aktuelle Gesetzentwurf wird am 30. November im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags mit Experten diskutiert. Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz plant die Bundesregierung, allen Heilmittelerbringern wie Physiotherapeuten und Ergotherapeuten in Modellvorhaben flächendeckend die Möglichkeit einzuräumen, selbstständiger als bisher über eine Therapieform und ihre Dauer zu entscheiden. Dazu soll es flächendeckend Modellvorhaben geben.

Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung sieht über die Regelung zu flächendeckenden Modellvorhaben unter anderem Folgendes vor:

  • Das System der Preisfindung im Heilmittelbereich wird weiter flexibilisiert. Dafür wird der Grundsatz der Beitragssatzstabilität aufgehoben.
  • Qualitätsaspekte sind bei der Hilfsmittelversorgung stärker zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit im Rahmen von Ausschreibungen zu Hilfsmitteln sind neben dem Preis zu mindestens 40 Prozent Kriterien wie zum Beispiel Qualität, Zweckmäßigkeit, Kundendienst oder Betriebskosten heranzuziehen.
  • Schiedsverfahren sollen beschleunigt werden, Vergütungserhöhungen schneller bei den Heilmittelerbringern ankommen.
  • Der GKV-Spitzenverband muss bis 2019 Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses, die seit 30.6.2015 nicht mehr grundlegend aktualisiert wurden, systematisch analysieren und anpassen. Außerdem muss er bis 2018 grundsätzlich regeln, wie Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden und dieses fortgeschrieben wird.
  • Die Krankenkassen werden verpflichtet, die Leistungserbringung bei Verträgen zur Hilfsmittelversorgung konsequenter als bisher zu prüfen und zu überwachen.
  • Beratungs- und Informationsrechte der Versicherten sollen gestärkt werden.

Rückschau DKOU 2016: Herr Dr. Ansorg, wie lief’s?

BVOU.net: Herr Dr. Ansorg, wie ist Ihr Fazit als BVOU-Geschäftsführer für den DKOU 2016?
Jörg Ansorg:
Der BVOU hat sich als moderner und serviceorientierter Berufsverband für alle in Orthopädie und Unfallchirurgie tätigen Ärztinnen und Ärzte präsentiert. Wir waren vor Ort sichtbar und ansprechbar für Nachwuchs und Erfahrene, für Kliniker und Niedergelassene, für Kolleginnen und Kollegen.

BVOU.net: Was hat Ihnen am meisten Freude gemacht?
Ansorg:
Besonders begeistert hat mich die gute Stimmung am Gemeinschaftstand von DGOU, BVOU und wissenschaftlichen Fachgesellschaften in O und U. Wir haben uns als gemeinsame Geschäftsstelle und ein Team präsentiert. Hieran wie bei den Verbandsspitzen zeigt sich die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und die Erkenntnis, dass wir gemeinsam viel mehr erreichen können als jeder für sich.

Wissenschaftliche Gesellschaften und Berufsverband – das sind zwei Seiten ein- und derselben Medaille: der starken Gemeinschaft in Orthopädie und Unfallchirurgie. In diesem Kontext sehe ich auch das erfolgreiche und harmonische Auftreten der drei DKOU-Kongresspräsidenten. Sie haben den Gemeinschaftsgeist hervorragend verkörpert.

BVOU.net: Was waren aus Ihrer Sicht die Highlights?
Ansorg
: Persönlich waren meine Highlights die vielen guten Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit unseren Mandatsträgern. Auch mit Industriepartnern haben wir sehr gute Gespräche geführt und neue Kontakte geknüpft. Für die Besucher zählten sicher die vielen internationalen Sitzungen zu den Highlights. Die Beiträge der diesjährigen Gastländer Schweiz und Israel waren hochkarätig und brillant.

Ein besonderes Highlight für mich war wieder der Lauftreff am Donnerstagmorgen im Tiergarten. Dieses Ereignis wird mit großem personellen Aufwand vom BVOU organisiert und lockt jedes Jahr zwischen 50 und 100 Teilnehmer an, trotz der frühen Morgenstunde.

BVOU.net: Was war die größte Herausforderung?
Ansorg:
Trotz Zeitmangels allen Anforderungen gerecht zu werden. Am Freitag bin ich zu zwei Sitzungen gerannt, um pünktlich zu sein. Da kam das Training am Vortag im Tiergarten gerade recht.

BVOU.net: Wie ist das Kongressmotto Zurück in die Zukunft aus Ihrer Sicht eingelöst worden?
Ansorg:
Die drei Kongresspräsidenten haben das Motto zu jedem Zeitpunkt verkörpert. Der Blick zurück in die Vergangenheit hat sie nicht dazu verleitet, den Pfad in eine gemeinsame Zukunft zu verlassen. Daran konnten sich an allen Kongresstagen die Besucher orientieren. Orthopädie und Unfallchirurgie ist ein breites und spannendes Fach, das unglaublich viele Perspektiven bietet. Ist es nicht großartig, dass die ehemals getrennten Fächer ihre Zukunftsperspektive nun jedem in O und U eröffnen?