Alle Beiträge von Sabine Rieser

EFORT Council vertritt O und U gemeinsam

Berlin – Die deutschen Orthopäden und Unfallchirurgen vertreten ab sofort gemeinsam und mit einer Stimme die Interessen des Faches O und U in ihrer europäischen Dachgesellschaft, der European Federation of National Associations of Orthopaedics and Traumatology (EFORT).

Um die Abstimmungen zu internationalen Angelegenheiten in der EFORT gemeinsam vorzubereiten, kommen zukünftig hierfür jeweils zwei Vertreter des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU), der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) vorab in einem neu gegründeten Gremium der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), dem EFORT Council, zusammen. Aus diesem Council werden dann zwei stimmberechtigte EFORT-Vertreter entsandt. Für den BVOU wurden Prof. Dr. Karsten E. Dreinhöfer und Prof. Dr. Karl-Dieter Heller für das neue DGOU-Gremium benannt.

Tipps zu Personalfragen für kleine Betriebe

Berlin – Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen will das neue „Arbeitgeberportal Sozialversicherung“ rund um Fragen zum Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung unterstützen. Dazu bietet die Online-Plattform umfassende Informationen über deren Informations- und Meldepflichten. Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, sowie Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, stellten das Portal Mitte Januar in Berlin vor.

Es stelle „das Know-How der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit gebündelt zur Verfügung“, betonte Pfeiffer. Weil die Krankenkassen Einzugsstelle für alle Sozialversicherungsbeiträge seien, habe der GKV-Spitzenverband die Zuständigkeit für das Portal übernommen.

Harald Flex, Geschäftsführer der zuständigen Firma ITSG, erläuterte, der Einstieg ins Portal erfolge über wenige Felder und leite Nutzer über eine Vielzahl von Ja-und Nein-Fragen. Einstiegsstichworte seien „Neuer Arbeitgeber“, „Neueinstellungen“ und „Veränderungen“. Dahinter seien 44 Lebenslagen abgebildet. Zudem seien Sprungadressen für Anträge angegeben, so dass man über solche Links zu Seiten der Bundesagentur für Arbeit oder anderen Anbietern gelangen könne.

Hochschulen fordern moderne Ausbildung für Gesundheitsberufe

Berlin – „Wir brauchen keine studierten Therapeuten, damit diese sich den Titel Bachelor oder Master an den Kittel heften. Wir brauchen studierte Therapeuten, damit sie mitgestalten können, wie Menschen versorgt werden, in Kooperation mit Medizinern und Sozialarbeitern.“ Mit diesen Worten hat Prof. Heidi Höppner von der Alice Salomon Hochschule in Berlin am 10. Januar in Berlin einen Masterplan mit dem Ziel zeitgemäß ausgebildeter Gesundheitsfachberufe gefordert. Die anhaltenden Verzögerungen bei der Akademisierung der Gesundheitsfachberufe kritisierte sie.

Ein akademisches Studium in einem Gesundheitsfachberuf sei seit vielen Jahren in den USA und Europa üblich. Österreich und die Schweiz hätten in den letzten zehn Jahren viel aus ihren Chancen gemacht. Deutschland sei hingegen hier ein Entwicklungsland.

Höppner und andere Vertreter von Hochschulen, die Modellstudiengänge für Gesundheitsfachberufe anbieten, kritisierten vor Medienvertretern die Politik der Bundesregierung. Seit 2009 können Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Hebammen auch an Hochschulen ausgebildet werden. Die Studiengänge wurden evaluiert. Im Bericht für die Bundesregierung wurden die Erfahrungen aus acht Bundesländern mit 25 Modellstudiengängen ausgewertet.

Die Autoren empfahlen auf dieser Basis, die Modellregelungen um weitere zehn Jahre zu verlängern, also bis 2027. Die Bundesregierung legte die neue Verlängerung nun auf vier Jahre fest. Doch auch diese Frist werteten die Hochschulvertreter als schädlich für die Berufe. Sie fordern umgehend Regelstudiengänge.

Eine Akademisierung sei notwendig, so Prof. Dr. Christian Trumpp, Präsident der IB-Hochschule Berlin: „Für die Gesundheitsfachberufe ist es wichtig, dass sie aus den Berufen heraus Therapieforschung betreiben können.“ Man brauche dringend eine internationale Anschlussfähigkeit, gab Prof. Dr. Anne Friedrichs zu bedenken, die Präsidentin der Hochschule für Gesundheit in Bochum. Eine Akademisierung fördere sichereres Wissen über Diagnostik und Therapie im eigenen Beruf und damit über das, was man im Einzelnen tue.

Prof. Dr. Jutta Räbiger vom Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe e.V. ergänzte, man gerate bei den Therapieberufen in einen Fachkräftemangel. Die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen in den Berufsfachschulen gehe zurück. Die Hochschulvertreter sähen sich deshalb in der Pflicht, ein attraktives Ausbildungsangebot zu unterbreiten. Dies müsse Studierenden aber Verlässlichkeit bieten.

Spifa startet Ärztebefragung zu Antikorruption

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschland e.V. (SpiFa) hat kurz vor Weihnachten eine Online-Befragung zu Kooperationen im Gesundheitswesen sowie den Bemessungsgrundlagen für die Vergütung im Rahmen von Kooperationen gestartet. Sie soll bis Ende März 2017 laufen.

Das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ werde Veränderungen im Umgang mit Kooperationen mit sich bringen, heißt es zur Begründung in der Pressemitteilung. Staatsanwaltschaften und Gerichte würden tatbestandliche Unschärfen des Gesetzes in ihren Begründungen für einen Anfangsverdacht und später durch Urteile ausfüllen müssen.

Die Erarbeitung eines erläuternden Katalogs und die Beschreibung von Eckpunkten können aus Sicht des Spifa hilfreich für Ärzte, Gerichte und Staatsanwaltschaften sein, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten festlegen müssen, was im Einzelnen noch üblich und zulässig und was schon Korruption ist. „Hier sind alle beteiligten Organisationen und Körperschaften gefordert“, so der Spitzenverband.

Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ wurden Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen als Straftatbestände im Strafgesetzbuch in den Paragraphen 299a und 299b StGB verankert. So soll der besonderen Verantwortung der im Gesundheitswesen tätigen Heilberufsgruppen Rechnung getragen und gewährleistet werden, dass heilberufliche Entscheidungen frei von unzulässiger Einflussnahme getroffen werden. Welche Auswirkungen dieses Gesetz konkret auf die Fachärztinnen und -ärzte in Klinik und Praxis sowie deren Tätigkeit hat, ist nach dem Eindruck des Spifa jedoch weiterhin unklar.

Quelle: Pressemitteilung Spifa e.V.

Bereitschaftsdienst: Zuschläge ab April 2017

Berlin – Ärzte im Notfall- und Bereitschaftsdienst erhalten ab April 2017 für besonders schwere und aufwändige Fälle eine höhere Vergütung. Außerdem wird es eine Abklärungspauschale für Patienten geben, die keine dringende Behandlung benötigen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihren Praxisnachrichten hingewiesen. Den gesetzlichen Vorgaben zufolge gibt es für die neuen Gebührenordnungsziffern aber nicht mehr Geld. Deshalb muss zur Finanzierung der Schweregradzuschläge die Notfallpauschale für die Behandlung am Tag (GOP 01210) zum 1. April leicht abgesenkt werden – um 70 Cent (von 127 Punkten auf 120 Punkte).

Schweregradzuschläge für aufwändige Versorgung

Die jetzt getroffene Regelung sieht zwei verschiedene sogenannte Schweregradzuschläge vor. Sie werden als Zuschläge zu den Notfallpauschalen (GOP 01210 und 01212) für Fälle mit erhöhtem Behandlungsaufwand gezahlt. Der eine Schwergradzuschlag ist an fest definierte schwerwiegende Behandlungsdiagnosen geknüpft. Dazu zählen:

  • Frakturen im Bereich der Extremitäten proximal des Metacarpus und Metatarsus
  • Schädel-Hirn-Trauma mit Bewusstlosigkeit von weniger als 30 Minuten (S06.0 und S06.70)
  • Akute tiefe Beinvenenthrombose
  • Hypertensive Krise
  • Angina pectoris (ausgenommen: I20.9)
  • Pneumonie
  • Akute Divertikulitis

In Ausnahmefällen wird er auch für andere schwere Erkrankungen gezahlt, wenn der erhöhte Behandlungsaufwand begründet wird. Die Liste mit den Behandlungsdiagnosen, für die es den Zuschlag regulär gibt, wurde auf Basis der bundesweiten Abrechnungsdaten ambulanter Notfälle erstellt.

Der zweite Schweregradzuschlag berücksichtigt den erhöhten Aufwand, der aufgrund einer schwierigen Kommunikation infolge bestimmter Grunderkrankungen, zum Beispiel der Alzheimer Demenz, besteht. Dieser Zuschlag wird nur nachts sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen gezahlt, da die medizinische Versorgung nicht durch den behandelnden Arzt in der Praxis erfolgen kann.

Neue Abklärungspauschale wird eingeführt

Eine Entlastung der Notfallambulanzen, vor allem der Kliniken, erhofft sich der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Andreas Gassen von der neuen Abklärungspauschale. Die Ärzte würden dadurch hoffentlich mehr Zeit für „echte“ Notfälle bekommen, sagte er. Die neue Pauschale können Ärzte für Patienten abrechnen, die keine Notfallbehandlung brauchen und durch einen Vertragsarzt in der normalen Sprechstunde versorgt werden können.

Quelle: KBV

Ekkernkamp fordert umfassende Notfallpläne

Berlin – Deutsche Großstädte sind generell noch nicht ausreichend auf Terroranschläge wie in Paris oder Brüssel vorbereitet. Diese Ansicht hat Prof. Dr. med. Axel Ekkernkamp in einem Online-Kommentar für den Berliner „Tagesspiegel“ am 20. Dezember vertreten. Er forderte einen nationalen wie europäischen Notfallplan für die medizinische Versorgung von Terroropfern.

Ekkernkamp ist Geschäftsführer des BG Klinikums Unfallkrankenhaus Berlin und ordentlicher Professor für Unfallchirurgie an der Universitätsmedizin Greifswald. Anlass für den Kommentar war der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz vergangenen Montag.

Schuss- und Explosionsverletzungen werden nicht gelehrt

Als Begründung für seine These schreibt Ekkernkamp: „Schuss- und Explosionsverletzungen werden im Medizinstudium nicht gelehrt. Die Mehrheit der deutschen Chirurgen verfügt über keine bis unzureichende Kenntnisse. Viele Verletzungen infolge von Bomben- oder Sprengstoffexplosionen sind innere und kaum sichtbar, und Terroropfer erleiden in der Regel schwerere Verletzungen als die Opfer anderer Schadensereignisse. In den Kliniken benötigen sie mehr Ressourcen und mehr Platz.“

Im Rahmen eines Kongresses von Chirurgen gemeinsam mit der Spitze des Sanitätsdienstes der Bundeswehr auf dem Campus der Berliner BG-Klinik habe man erst vor wenigen Tagen auf die Notwendigkeit einer besseren Vorbereitung auf Terroranschläge in Deutschland hingewiesen und eine enge Zusammenarbeit von militärischen und zivilen Medizinern vereinbart, so der Kommentar.

DGU und Bundeswehr kooperieren enger

Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) hatte Ende September gemeldet, angesichts der steigenden Terrorgefahr in Deutschland bereite man sich im engen Schulterschluss mit der Bundeswehr auf einen möglichen Terroranschlag vor. Mit Hilfe eines neuen 5-Punkte-Planes wollten DGU und Bundeswehr für die Zukunft Sorge tragen, dass Opfer von möglichen Terroranschlägen in Deutschland zu jeder Zeit und an jedem Ort schnell und situationsgerecht auf hohem Niveau versorgt werden können.

In seinem Kommentar für den „Tagesspiegel“ weist Ekkernkamp weiter darauf hin, dass die Vorbereitung auf Großschadensereignisse zwar in Deutschland geübt wird. So habe es erst vor wenigen Wochen in Berlin einen Probealarm mit mehreren Hundert „Verletzten“ gegeben. Aber: „Geübt wird hierzulande bisher nicht speziell für einen Terroranschlag. Ein Anfang ist gemacht: Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie hat ihre Kliniken jüngst aufgefordert, ihre Alarm- und Einsatzpläne zu überprüfen, Übungen durchzuführen und ausreichend OP-Material vorzuhalten. Mit dem Traumanetzwerk aus 600 Zentren verfügt Deutschland zudem über ein gut funktionierendes Netz für die Versorgung von Schwerverletzten.“

Berlin hat gut reagiert

Allerdings konstatiert Ekkernkamp, dass man in Berlin nach dem Attentat rasch und nach Plan reagiert habe: „Schon wenige Minuten nach den ersten Meldungen vom Anschlag erreichten Rettungswagen von Feuerwehr und anderen Hilfsorganisationen den Weihnachtsmarkt im Zentrum der Hauptstadt. Seit Monaten bereitet man sich hier auf den Ernstfall vor. Die Berliner Kliniken sind dabei einbezogen.“

116 117: Patienten vor den Feiertagen informieren

Berlin – Die aktuelle Versichertenbefragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat gezeigt, dass die 116 117 – die Nummer des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes – bei Patienten immer noch zu unbekannt ist. Die KBV ruft daher alle Praxen dazu auf, vor den Feiertagen noch einmal die Werbetrommel für die deutschlandweite Bereitschaftsdienstnummer zu rühren. Dafür stellen KBV und KVen zahlreiche Infomaterialien für das Wartezimmer bereit.

Hintergrund: Traditionell gehen jährlich über die Weihnachtsfeiertage und zum Jahreswechsel die meisten Anrufe bei der 116 117 ein – allein am 31. Dezember 2015 waren es fast 50.000. Die Anrufer werden automatisch an den ärztlichen Bereitschaftsdienst in ihrer Region weitergeleitet – ganz egal, von wo aus jemand anruft. Den Bereitschaftsdienst vor Ort organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).

Plakat, Flyer und Service-Cards: kostenlos bestellen

Neben einem Plakat, einer Patienteninformation in sechs Fremdsprachen, einem Flyer und Aufklebern sind in den Wartezimmern besonders die Service-Cards im Visitenkartenformat begehrt. In den Materialien wird unter anderem beschrieben, welche Informationen und Fakten bereitgehalten werden müssen, wenn die Nummer gewählt wird. Alle Infomaterialien können kostenlos bei der KBV und der jeweiligen KV bestellt werden – einige sind auch als Download verfügbar.

Quelle: KBV

AE: Kritik an Fallpauschalen-Kürzung

Berlin – Die neuerlichen Kürzungen bei der Leistungsvergütung im Bereich der sogenannten Diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG) haben die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und die Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik (AE) am 8. Dezember im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin kritisiert. Die AE veranstaltete dort am 9. und 10. Dezember einen Jubiläumskongress aus Anlass ihres 20-jährigen Bestehens. Grund für die Kritik ist, dass Pauschalen für den Hüftgelenkersatz sowie im Bereich der Wirbelsäulenoperationen zum 1. Januar 2017 gesenkt werden sollen.

Warnung vor längeren OP-Wartezeiten und schlechterer Qualität

„Die Folgen der seit Jahren anhaltenden Abwärtsspirale in der DRG-Preispolitik werden wir ohne Qualitätseinbußen kaum noch kompensieren können“, warnte DGOU-Generalsekretär Prof. Dr. Reinhold Hoffmann. „Die Menschen werden sich wohl zukünftig auf weniger hochwertige und innovative Therapieangebote, längere OP-Wartezeiten, noch schnellere Entlassungen aus der Klinik sowie Prothesen mit einer möglicherweise geringeren Haltedauer einstellen müssen.“

Der DRG-Fallpauschalen-Katalog für 2017 sieht zahlreiche Kürzungen vor. So erhalten Kliniken beispielsweise für eine einfache Hüft-Total-Endoprothese 5,75 Prozent weniger an Vergütung als bisher. Für 2018 ist eine weitere Absenkung vorgesehen. Prof. Dr. Karl-Dieter Heller, AE-Generalsekretär und Vizepräsident des BVOU, warnte: „Insbesondere spezialisierte Kliniken, die die Kostenlücke über andere Fachbereiche nicht ausgleichen können, stehen damit mit dem Rücken zur Wand.“

Kliniken werden gezwungen, preiswertere Implantate zu wählen

Schon jetzt sei die Implementation einer hochwertigen Kurzschaftprothese mit einer Keramik-Keramik-Gleitpaarung nicht mehr kostendeckend möglich, so Heller. Angesichts der zukünftigen Kürzungen seien insbesondere spezialisierte Kliniken gezwungen, preiswertere Implantate auszuwählen. Damit sinke allerdings auch die mögliche Verweildauer im Körper. „Dies könnte in letzter Konsequenz langfristig eine deutlich erhöhte Rate an Revisionsoperationen zur Folge haben“, warnte Heller.

Die Experten gehen allesamt davon aus, dass Anlass für die Kürzungen vor allem Bestrebungen sind, die Zahl der Operationen zu senken. Nach Erkenntnissen im aktuellen Jahresbericht des Endoprothesenregisters Deutschland (EPRD) sind die endoprothetischen Implantationszahlen seit 2009 jedoch stabil geblieben. Zudem bedingt der demografische Wandel nach Auffassung von DGOU und AE heute schon, aber erst recht in Zukunft einen erhöhten Versorgungsbedarf im Bereich der Arthrosebehandlungen.

Infektionsrisiko: mehr Forschung, mehr Spezialisierung

Prof. Dr. Wolfhart Puhl, Sprecher der AE-Akademie, würdigte die Endoprothesenversorgung in Deutschland als Erfolgsgeschichte. Endoprothesen hätten vielen Menschen einen enormen Gewinn an Mobilität beschert, sagte Puhl. Wer immobil werde, sterbe deutlich früher. Sorgen bereiten ihm allerdings Statistiken, die nachweisen, dass das Infektionsrisiko bei endoprothetischen Operationen relevant ist. Hier müsse man forschen und diagnostizieren, und zwar mit Hilfe erfahrener Kollegen, forderte Puhl. Er persönlich halte zudem die Entstehung von mehr spezialisierten Abteilungen beziehungsweise Kliniken in diesem Bereich für notwendig im Sinne der Qualität.

In Deutschland setzen Operateure rund 400.000 künstliche Gelenke pro Jahr in Hüfte und Knie ein. Das EPRD arbeitet seit seiner Gründung Ende 2010 daran, eine verlässliche Datengrundlage zu schaffen, um langfristig die Qualität der verwendeten Produkte in diesem Bereich beurteilen zu können, das Ergebnis der medizinischen Behandlung zu sichern und die Zahl der unnötigen Wechseloperationen zu verringern. Der Aufbau des Registers geht auf eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V. zurück. Vorangetrieben hat die Fachgesellschaft das EPRD gemeinsam mit dem AOK-Bundesverband, dem Verband der Ersatzkassen und dem Bundesverband Medizintechnologie.

Derzeit liefern nach Angaben von AE-Präsident Prof. Dr. Carsten Perka rund 650 Kliniken Daten, vor allem sehr große Einrichtungen. Etwa 700 engagieren sich für das EPRD. Noch seien nicht alle Softwareprobleme ganz gelöst, so Perka.

Initiative Endocert zur Qualitätssicherung

Die DGOOC hat zusätzlich gemeinsam mit der AE und dem BVOU eine Initiative zur Zertifizierung medizinischer Einrichtungen für den Gelenkersatz entwickelt, nämlich Endocert. Das Verfahren ist seit Oktober 2012 bundesweit freigegeben. Medizinische Einrichtungen können sich seither als EndoProthetikZentrum (EPZ) und als EndoProthetikZentrum der Maximalversorgung (EPZmax) zertifizieren lassen, wenn die Erfüllung der aufgestellten Anforderungen in einem Audit nachgewiesen wird.

Dr. med. Andreas Gassen kandidiert erneut

Berlin – Während der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 9. Dezember hat der amtierende Vorstandsvorsitzende Dr. med. Andreas Gassen angekündigt, erneut für den Vorstand kandidieren zu wollen. Die nächste Wahl steht am 3. März 2017 an. Vorstandsmitglied Dipl.-Med. Regina Feldmann tritt nach eigenen Angaben aus gesundheitlichen Gründen nicht wieder an.

Gassen, der auch zum geschäftsführenden BVOU-Vorstand gehört, hatte erklärt, er biete seinen Kritikern einen offenen und ehrlichen Dialog über das KV-System an. Er sei überzeugt, dass die KBV als einheitliche Stimme der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten dringend gebraucht werde. Diese Stimme wolle er gern artikulieren.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende hatte zuvor eingeräumt, in der letzten Legislaturperiode sei durch die Aufarbeitung umstrittener Immobiliengeschäfte der KBV und der Amtsführung seines Vorgängers Porzellan zerschlagen worden. Man sei aber weiter ein gefragter Gesprächspartner. „Für die kommende Legislaturperiode gibt es für mich ein klares Ziel. Wir müssen unsere alte Glaubwürdigkeit wiederherstellen“, ergänzte Gassen.

Seiner Überzeugung nach muss der nächste KBV-Vorstand dazu beitragen, Antworten auf die drängenden Fragen des demografischen Wandels zu finden und die Selbstverwaltung zu stabilisieren. Innerärztlich müsse man sich fragen, welche Kooperationen man schließen wolle und welche strategischen Allianzpartner die KBV gewinnen wolle, sagte Gassen. Es müsse ein geordnetes Miteinander von Kollektiv- und Selektivvertrag geben: „Zukünftig soll der besondere Wert des Selektivvertrags für den Kollektivvertrag mehr erkennbar werden. Dies könnte im Rahmen eines Referenzsystems geschehen, in dem auch Innovationen erprobt und zusätzliche Versorgungsstrukturen angeboten und finanziert werden.“

Kein Streikrecht für Vertragsärzte – Baumgärtner unterliegt

Stuttgart – Vertragsärzte dürfen ihre Praxis während der Sprechstundenzeiten nicht schließen, um an einem Warnstreik teilzunehmen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Es wies damit die Revision des Vorstandsvorsitzenden von MEDI Baden-Württemberg, Dr. Werner Baumgärtner, ab. Baumgärtner will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wie er per Pressemitteilung erklären ließ.

Das BSG erklärte demnach, dass derartige, gegen gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen gerichtete „Kampfmaßnahmen“ mit der gesetzlichen Konzeption des Vertragsarztrechts unvereinbar seien. „Ich bedauere die Entscheidung des Gerichts, wenngleich sie keine echte Überraschung für mich war“, sagte Baumgärtner nach der Urteilsverkündung. Nach seiner Auffassung und der seiner Anwälte stehe „jedermann und jederfrau ein Streikrecht zu – auch allen Angehörigen eines freien Berufs, zu dem auch die Vertragsärzte zählen“, so die Mitteilung.

Gegen Baumgärtner und fünf Kollegen war ein Disziplinarverweis verhängt worden, weil sie vor vier Jahren aus Protest insbesondere gegen die Honorarpolitik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ihre Praxen zwei Tage geschlossen hatten. Angezeigt wurde die Praxisschließung gegenüber der KV Baden-Württemberg als „Warnstreik“. Die KV hatte dieses Vorgehen für juristisch nicht zulässig erklärt und deswegen gegen Baumgärtner und die anderen niedergelassenen Ärzte einen Disziplinarverweis ausgesprochen. Der MEDI-Chef hatte deswegen geklagt.

Die Klage wurde in erster Instanz vor dem Sozialgericht Stuttgart abgewiesen. Das Gericht hatte jedoch die Sprungrevision direkt zum Bundessozialgericht zugelassen. Der 6. Senat des BSG hat nunmehr die Klage zurückgewiesen (Az.: B 6 KA 38/15 R).

Quelle: MEDI Baden-Württemberg