Alle Beiträge von Sabine Rieser

Spifa kritisiert Urteile des IGeL-Monitors

Berlin – „Wir können nur immer wieder darauf hinweisen, dass es fachärztliche Leistungen gibt, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen und dem Patienten zur Verfügung gestellt werden können und oft sogar müssen, um eine leitliniengerechte Behandlung der Versicherten zu ermöglichen.“ Mit diesen Worten hat Dr. Christian Albring, Vorstand im Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands e.V. (Spifa), auf die jüngste Veröffentlichung des „IGeL-Monitor“ zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) reagiert. Sie ist für ihn „Ärztebashing“.

Stoßwellenbehandlung bei Fersenschmerzen „tendenziell positiv“

Anlass war eine Bilanz nach fünf Jahren IGeL-Monitor. Danach wird keine IGeL positiv bewertet, drei aber tendenziell positiv. Dazu zählt die Stoßwellenbehandlung bei Fersenschmerzen. Bei 15 Angeboten kommen die Bewerter zu dem Schluss, die Schaden-Nutzen-Bilanz sei unklar. 17 IGeL werden als tendenziell negativ eingestuft, vier als negativ. „Was auffällt ist, dass trotz vieler IGeL-Anwendungen keine überzeugenden Nutzenbelege vorgelegt werden. Konkret bedeutet dies, dass viele IGeL keine Chance hätten, im Gemeinsamen Bundesausschuss als notwendige GKV-Leistungen anerkannt zu werden“, hatte Dr. Peter Pick erklärt, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS). Der MDS ist Initiator und Auftraggeber des IGeL-Monitors. Finanziert wird er vom GKV-Spitzenverband.

Spifa: gute Aufklärung ist selbstverständlich

„Die wiederholte Generalverurteilung der gesamten Ärzteschaft, ihren Patienten Selbstzahlerleistungen vom Praxispersonal geradezu aufdrängen zu lassen, verunsichert Patienten, sät Misstrauen und beschädigt das Arzt-Patienten-Verhältnis“, so eine weitere Kritik des Spifa. Die fachärztliche Aufklärung über Nutzen und Mehrwert von Selbstzahlerleistungen in jedem individuellen Fall sei für die Fachärzteschaft selbstverständlich.

MDS-Geschäftsführer Pick hatte zu diesem Thema erklärt: „Fünf Jahre IGeL-Diskussionen haben sich durchaus auf das Verhalten der Ärzteschaft ausgewirkt. Der Umgang der Ärzte mit IGeL hat sich verbessert: Ärzte bieten mehr Informationen zu den IGeL an und unterstützen so die Patienten bei der Abwägung der Vor-und Nachteile einer Leistung und ermöglichen ihnen so eine freie Entscheidung. Aber es gibt nach wie vor auch Ärzte, die IGeL als ,Lizenz zum Gelddrucken‘ sehen und die den Patienten gegenüber entsprechend agieren.“

Insgesamt nutzen den eigenen Angaben des IGeL-Monitor zufolge etwa 2.000 Menschen pro Tag das Angebot. Im Jahr 2012 waren es etwa 1.600 Personen.

Ethikrat fragt Meinungen zu Big Data ab

Berlin – Immer mehr Ärzte, Forscher und Firmen im Gesundheitswesen arbeiten mit großen Datenmengen – ein Trend mit dem Stichwort „Big Data“.  Auch die Bundesbürger erfassen Gesundheitsdaten, sei es über ihre Mobiltelefone oder über am Körper getragene Geräte mit Sensoren und mobilen Apps.

Der Deutsche Ethikrat erarbeitet vor diesem Hintergrund gerade eine Stellungnahme zum Thema Big Data und Gesundheit. Er will eine ethische Analyse des Trends vornehmen und Empfehlungen geben. Dafür gibt er allen interessierten Einzelpersonen wie Organisationen mit Interesse an dem Thema die Gelegenheit, bis 31. März 2017 an einer öffentlichen Befragung teilzunehmen. Die Teilnahmeunterlagen kann man auf der Homepage des Deutschen Ethikrats herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Ethikrat

ASV Rheuma: Orthopäden im Kernteam

Berlin – „Ich finde es wichtig, dass der Orthopäde zum Kernteam bei der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Rheuma gehört.“ Das hat Dr. Regina Klakow-Franck, Unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), klargestellt. Sie war als Referentin zur Tagung „Fünf Jahre ASV“ des Bundesverbands ambulante spezialfachärztliche Versorgung eingeladen. Wichtigste Einzelentscheidung bei der ASV Rheuma ist ihrer Meinung nach, „dass wir auch die Verdachtsdiagnosen eingeschlossen haben“. Sie verspreche sich ein großes Potenzial davon, dass man den Weg abkürze vom Hausarzt bis zur Diagnoseabklärung: „Ich erhoffe mir, dass man den Start der adäquaten Therapie so abkürzen kann.“

Von der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung sollen Patienten profitieren, die an schwer therapierbaren oder seltenen Krankheiten leiden, deren Behandlung eine spezielle Qualifikation der Ärzte, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit oder eine besondere Ausstattung der medizinischen Einrichtung erfordert. Die ASV kann von Krankenhäusern und niedergelassenen Fachärzten erbracht werden. Details regelt der G-BA.

Im Kernteam: Orthopäden mit Zusatzweiterbildung

Mitte Dezember hatte er einen Beschluss zur ASV Rheuma gefasst. Darin wird konkretisiert, welche Erkrankungen gemeint sind, welche Diagnostik und Behandlung üblicherweise erbracht werden soll, was an Personal und Ausstattung für ein ASV-Team vorzusehen ist. Die Teamleitung sollen Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie übernehmen, zum sogenannten Kernteam zählen Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Innere Medizin und Nephrologie bzw. Pneumologie – und Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzweiterbildung in orthopädischer Rheumatologie. Gemäß der Philosophie der ASV sind vom Kernteam bei Bedarf weitere Kolleginnen und Kollegen hinzuzuziehen.

BMG prüft den Rheumabeschluss derzeit

Die neuen Regelungen treten in Kraft, sobald das Bundesgesundheitsministerium keinen Anlass zur Beanstandung sieht. Der ASV-Beschluss zu Rheuma muss zudem noch durch einen zweiten Beschluss ergänzt werden, der im Mai 2017 ansteht. „Der getroffene Basisbeschluss ist die Voraussetzung für eine sachgerechte Festlegung des Behandlungsumfangs in einem sogenannten Appendix“, hatte Klakow-Franck im Dezember erklärt.

„Es ist klasse, dass auch der Orthopäde dabei ist“, betonte bei der Veranstaltung Dr. Ludwig Kalthoff, Vorsitzender des Bundesvorstands des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen. „Das wird die Zusammenarbeit bereichern und prägen.“ Insgesamt ablehnend äußerte sich hingegen Dr. Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung Krankenhäuser des GKV-Spitzenverbands. „Rheuma gehört nicht in die ASV.“

„Schumi“: Urteil zu Grenzen der Berichterstattung

Karlsruhe – Medien dürfen darüber berichten, welche medizinischen Maßnahmen und Hilfsmittel bei der Therapie des verunglückten mehrfachen Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher zum Einsatz kommen. Sie müssen sich dabei nicht darauf beschränken, lediglich Verlautbarungen wiederzugeben. Zu detaillierte und plakative Schilderungen sind aber nicht zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Im Namen von Michael Schumacher wurde die Zeitschrift „SUPERillu“ verklagt. Sie hatte im Juni 2014 einen Beitrag veröffentlicht, in dem sie über den Gesundheitszustand des Ex-Rennfahrers berichtete. Dabei wurden unter anderem die medizinischen Schritte erläutert, die bei der Neurorehabilitation von Komapatienten erfolgen.

Darstellung absoluter Hilflosigkeit ist nicht zulässig

Einzelne Passagen des Artikels hielt der BGH für unzulässig: Darin würden „dem Leser konkrete Informationen über die (vermeintlichen) Auswirkungen des vom Kläger erlittenen Schädel-Hirn-Traumas auf seinen Gesundheitszustand … vermittelt. Durch die plakative Schilderung … wird dem Leser die (vermeintlich) absolute Hilflosigkeit des Klägers anschaulich und detailliert vor Augen geführt.“ Zwar habe die Familie Schumachers selbst Informationen zu dessen Gesundheitszustand preisgegeben – doch nicht derart konkret. Schilderungen, die ihn „als gebrechliche und in jeder Hinsicht hilflose Person präsentieren, dessen körperliche und geistige Fähigkeiten auf ein Minimum reduziert sind“, müsse er deshalb nicht hinnehmen.

Erläuterungen zum medizinisch Üblichen sind erlaubt

Die Textpassagen in der „SUPERillu“, die sich allgemeiner mit der Frage befasst hatten, welche Maßnahmen in einer Verletzungssituation wie der Schumachers üblicherweise medizinisch geboten seien, erkannte der BGH aber als zulässig an. Dabei ging es um Fragen zur Ermittlung des Bewusstseinszustands, der gezielten Stimulation und der psychologischen Betreuung (Aktenzeichen: VI ZR 382/15).

Interview Dr. Heinzinger: Einsatz für die Bobsportler

Berlin – „Innerhalb von zwei Wettkampfwochen kann man ein ganz anderes Arzt-Patienten-Verhältnis aufbauen als bei einem klassischen Praxistermin, der auf Minuten begrenzt ist. Ich würde aber behaupten: Es dauert drei Jahre, bis man von einem Sportler richtig akzeptiert ist.“ Das betont Dr. Andreas Heinzinger im Interview mit den Kampagnenmachern von www.ihre-aerzte.de.

Heinzinger, niedergelassener Orthopäde und Sportmediziner in Berlin, betreut als Verbandsarzt die Mannschaften des Bob- und Schlittenverbands Deutschlands (BSD). „Ihre Ärzte“ hat ihn und die Bobanschieberin Annika Drazek im Doppelinterview gefragt, worauf es im Team Sportlerin-Verbandsarzt ankommt, welche Risiken es gibt – und warum Vertrauen so wichtig ist.

Die Homepage www.ihre-aerzte.de ist die begleitende Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Aktion „Die Haus- und Fachärzte. Wir arbeiten für Ihr Leben gern.“ Seit vier Jahren zeigt diese Kampagne niedergelassene Ärzte aller Fachgruppen sowie Psychotherapeuten. Dabei werden ihr großer Einsatz in der Praxis und die Nähe zu ihren Patienten sichtbar. Die Kampagne macht die Bevölkerung auf die wichtigsten ärztlichen Anliegen aufmerksam und widmet sich auch dem medizinischen Nachwuchs.

Orthopädievertrag im Südwesten erfolgreich

Stuttgart – Die Ergebnisse des bundesweit ersten Facharztvertrags nach § 73c SGB V für Orthopäden, Unfallchirurgen und Chirurgen hat Dr. Burkhard Lembeck, Landesvorsitzender des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) in Württemberg, gewürdigt. „Im heutigen KV-System profitiert ein Arzt nach wie vor in erster Linie, wenn er viele, möglichst gesunde Patienten hat, die er nur einmal im Quartal zu sehen bekommt“, so Lembeck. Der morbiditätsorientierte Facharztvertrag verschaffe dagegen auch Spielräume für eine zeitintensive Versorgung. „Diese Zeit entsprechend vergütet zu bekommen, das ist das wichtigste innovative Element und das Alleinstellungsmerkmal des Facharztvertrages“, so der BVOU-Landesvorsitzende.

35 Millionen Euro zusätzliches Honorar

Drei Jahre nach Vertragsbeginn haben sich die Erwartungen aller Vertragspartner an den Orthopädievertrag in Baden-Württemberg erfüllt, wie aus einer gemeinsamen Pressemitteilung hervorgeht. Im Südwesten liegt die Teilnehmerzahl demnach mittlerweile bei über 550 Ärzten. Kontinuierlich wachse auch die Anzahl der behandelten Patienten und das Honorarvolumen: 2016 wurden für rund 350.000 Versicherte rund 35 Millionen Euro Honorar ausgezahlt. Der Fallwert betrug für ausschließlich konservativ tätige Ärzte im dritten Quartal 2016 rund 85 Euro und für operativ tätige Ärzte rund 104 Euro (exklusive Sachkosten).

Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, unterstrich die Neuausrichtung: „Wir wollen gerade im Orthopädievertrag weg von der Fünf-Minuten-Spritzen-Medizin und legen zentralen Wert auf eine ganzheitliche Behandlung. Dafür braucht der Arzt genug Zeit, um sich ausgiebig und individuell mit den Problemen der Patientinnen und Patienten auseinanderzusetzen. Die bislang überaus positive Resonanz bei Versicherten und Ärzten bestätigt den eingeschlagenen Weg.“

Verbesserung im Bereich bestimmter Schwerpunktdiagnosen

Der Vertrag ist insbesondere auf eine verbesserte Versorgung folgender orthopädischer Schwerpunktdiagnosen ausgelegt: unspezifischer Rückenschmerz (48 Prozent), Gon-Coxarthrose (37 Prozent), spezifischer Rückenschmerz (33 Prozent), Osteoporose (9 Prozent) und entzündliche Gelenkerkrankungen (4 Prozent). Die Prozentzahlen geben die durchschnittliche Häufigkeit für die im Orthopädievertrag behandelten Versicherten für die Jahre 2015 und 2016 wieder (Mehrfachaufzählung möglich). Verantwortliche Partner auf Ärzteseite sind der BVOU, der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) sowie MEDI Baden-Württemberg. Auf Krankenkassenseite ist neben der AOK Baden-Württemberg noch die Bosch BKK beteiligt.

Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, betonte: „Durch die deutlich höheren Fallwerte ermöglicht der Vertrag den Ärzten eine ganz andere Behandlungsintensität und -qualität, von der unsere Patienten nachhaltig profitieren. Wichtig ist auch, dass das koordinierte Zusammenspiel zwischen Haus- und Facharzt besser funktioniert.“ Dies belege unter anderem die Auswertung einer umfassenden Patientenbefragung. Sie zeige, dass die Überweisungsquote mit rund 90 Prozent deutlich höher liege als in der Regelversorgung.

Ergänzendes Rheuma-Modul noch in diesem Jahr

Die Einzelergebnisse der Befragung sollen im Laufe der nächsten Monate veröffentlicht werden. Noch in diesem Jahr soll an den Vertrag zudem ein Rheumatologie-Modul angedockt werden.

Änd-Interview mit BVOU-Präsident Flechtenmacher

Berlin – „Ich bin überzeugt, dass wir auf keinen Fall weniger Orthopädinnen und Orthopäden in der Versorgung brauchen. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung hat vor kurzem ausgerechnet, dass der ambulante Bedarf für meine Fachgruppe bis 2035 in vielen Teilen Deutschlands noch steigen wird. Mehr ältere Patienten, das heißt ja auch: Man braucht mehr Zeit für jeden.“ So zitiert der Ärztenachrichtendienst (änd) in einem Interview mit Dr. Johannes Flechtenmacher den Präsidenten des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU).

Flechtenmacher äußert sich in dem Gespräch zum angeblichen Ärztemangel, zur Nachwuchssituation in O und U, zu Chancen und Herausforderungen in Gemeinschaftspraxen, zur Honorarsituation seiner Fachgruppe und zu den Chancen von Selektivverträgen.

Votum für Selektivverträge

„Ich befürworte Selektivverträge. Ärzte müssen das Heft des Handelns wieder stärker in die Hand nehmen, das heißt, Patientenversorgung strukturell mitorganisieren“, so Flechtenmacher. Der Vertrag in Baden-Württemberg habe zu einer hohen Patientenzufriedenheit geführt und den eingeschriebenen Ärzten ein Honorarplus von mehr als 30 Prozent erbracht: „Beides kann uns nur recht sein.“

Mehr ambulante Weiterbildung

Der BVOU-Präsident weist weiter darauf hin, dass sich die Verzahnung der Sektoren auch in O und U noch verbessern müsse. „An Kliniken findet eine konservative Weiterbildung kaum noch statt, auch weil diese Versorgungsform den Krankenhäusern nicht ausreichend vergütet wird. Wir müssen deshalb dazu kommen, die Weiterbildung im ambulanten Bereich auszubauen – im Sinne des Nachwuchses und der Patienten.“

Neue Musterverträge für rechtssichere Kooperationen

Berlin – Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) haben ihre Musterverträge zu Kooperationen aktualisiert. Die neue Broschüre enthält Erläuterungen und Musterverträge zu ausgewählten Formen der Zusammenarbeit zwischen Medizintechnikunternehmen und medizinischen Einrichtungen.

„Eine enge Zusammenarbeit von Industrie und medizinischen Einrichtungen ist für den medizintechnischen Fortschritt sowie für die sichere Anwendung von Medizinprodukten notwendig und auch politisch erwünscht“, so BVMed-Vorstand Joachim M. Schmitt. „Die Zusammenarbeit ist aber strafrechtlich zunehmend risikobehaftet. Oberstes Ziel ist es daher zu vermeiden, in Korruptionsverdacht zu geraten.“

Die Broschüre enthält Textvorschläge und Erläuterungen unter anderem zu Referenten- und Beraterverträgen, für die Unterstützung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Sponsoring und Geldspenden.

Quelle: BVMed

Terminservicestellen verursachen hohe Kosten

Berlin – Wie teuer sind die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereini­gun­gen (KVen)? Antworten auf diese Frage hat das Deutsche Ärzteblatt (DÄ) veröffentlicht. Danach schwankten die Kosten bei acht KVen, die Angaben dazu machten, im vergangenen Jahr zwischen 88.000 Euro und rund einer Million Euro.

„Sollten die Kosten in den fehlenden KVen sich aber auf einem ähnlichen Niveau bewegen wie bei den anderen, dürften alle KVen bundesweit im vergangenen Jahr damit insgesamt mindestens rund 3,5 Millio­nen Eu­ro für Aufbau und Arbeit der neuen Termin­servicestellen ausgegeben haben“, schreibt das DÄ. Demgegenüber stehen rund 120.000 bundesweit vermittelte Termine, wie die Kassenärztliche Bundes­ver­eini­gung (KBV) erklärte. Haupt­säch­­lich nachgefragt wurden demnach Ner­ven­ärzte, Hautärz­te, Gas­tro­enterologen und Ortho­päden.

KBV: Terminservicestellen sind unnötig

Die KBV wies angesichts der bundesweit derzeit lediglich 120.000 vermittelten Termine bei etwa 580 Millionen ambulanten Behandlungsfällen im gleichen Zeitraum erneut darauf hin, dass die Terminservicestellen unnötig seien, so das DÄ. Wie sich die Kosten, die im vergangenen Jahr unter anderem auch durch den Aufbau der Strukturen erhöht gewesen sein könnten, im laufenden Jahr gestalten würden, sei schwierig vorherzusagen. Denn ab April seien die Termin­service­stellen auch für die Vermittlung von Psy­chotherapeuten zuständig. Gerade dort gebe es aber lange Wartezeiten, was zu einem erhöhten Anrufaufkommen führen könnte.

Die KV Bremen hat nach den Recherchen des DÄ ihre Kosten für die Terminservicestelle mit rund 88.000 Euro beziffert, Hamburg mit 103.000 Euro, das Saarland mit 125.000 Euro und Berlin mit 152.000 Euro. Die KV Niedersachsen, die die Aufgabe an ein Callcenter ver­geben hat, veranschlagte 180.000 Eu­ro dafür. In Schleswig-Holstein hat die Ter­minservicestelle Kosten in Höhe von 200.000 Euro, in Baden-Württemberg von etwa 260.000 Euro ausgelöst. Westfalen-Lippe geht von 375.000 Euro (für 2017) aus. Die KV Hessen gab die Aus­ga­ben für das vergangene Jahr mit rund einer Million Euro an. Statt zehn Mitarbeitern wie beim Start im Januar 2016 hat die Terminservicestelle dort seit Ja­nuar 2017 nur noch 6,5 Mitar­beiterstellen.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

Entlassmanagement: DKG warnt vor „Bürokratiemonster“

Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen die neuen Regelungen zum Entlassmanagement eingereicht. Sie wehrt sich damit gegen die Entscheidung des erweiterten Bundesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung. „Statt Versorgungslücken für bestimmte Patientengruppen zu schließen, sollte Bürokratie pur aufgebaut werden“, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

„Krankenhausärzten wird Zeit für Patienten gestohlen“

Die Klage schiebt nach Ansicht der DKG die geplante Umsetzung ab Juli 2017 bis zum Abschluss des Rechtsstreits auf. Weil sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der GKV-Spitzenverband und die DKG nicht auf die konkreten Rahmenbedingungen für das Entlassmanagement einigen konnten, musste im Oktober 2016 das Bundesschiedsamt entscheiden. Das von den Kassen und den niedergelassenen Ärzten vorgesehene System sei „ein bürokratisches Monster, das den Krankenhausärzten Zeit stiehlt, die sie zur Versorgung von Menschen benötigen“, kritisierte Baum.

DKG: 100.000 Arbeitstage werden gebunden

Die DKG wehrt sich dagegen, dass nach den neuen Regeln jedem Patienten aus teil- und vollstationärer Behandlung ein Entlassmanagement angeboten werden müsse. Zu diesem formalen Prozess gehörten Informationsgespräche und das Ausfüllen von zwei Formblättern – mit der Option für Patienten, datenschutzrechtliche Einwände zu erheben. Nach den Berechnungen der DKG wären 19 Millionen Patienten betroffen: „Dies würde rund 100.000 Arbeitstage binden, die zum Wohl des Patienten effektiver eingesetzt werden könnten.“ Hinzu komme die aufwändige Registrierung von mindestens 50.000 am Entlassmanagement beteiligten Krankenhausärzten zur Zuweisung einer lebenslangen Arztnummer (LANR) durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).

Der GKV-Spitzenverband hat der Darstellung der DKG widersprochen. Die Klage habe keine aufschiebende Wirkung. Bei allen Patienten sei die frühzeitige Abklärung des Bedarfs für eine Anschlussversorgung Dreh- und Angelpunkt des Entlassmanagements. Vorstellungen der DKG, sich erst später und dann auch nur bei besonderen Fällen darüber Gedanken zu machen, welche Anschlussversorgung notwendig sei, mögen bequem sein, gingen aber am Patienteninteresse vorbei.

Kassen wollen keine „anonymen Verordnungen“

Das Entlassmanagement ermögliche es den Krankenhäusern auch, Arzneimittel zu verordnen. „Im Interesse der Patienten darf es keine anonymen Verordnungen geben. Der verschreibende Arzt darf nicht nur durch eine leider häufige unleserliche Unterschrift erkennbar sein“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Auch deswegen ist eine LANR vorgesehen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bereits Ende 2015 eine Richtlinie zum Entlassmanagement verabschiedet. Sie beruht auf Vorgaben im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Danach können Krankenhäuser ihren Patientinnen und Patienten bei Entlassung zukünftig für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel und Soziotherapie verordnen. Es kann für diesen Zeitraum auch eine etwaige Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Zudem ist eine Verordnung von Arzneimitteln durch die Krankenhausärztin oder den Krankenhausarzt möglich.