Alle Beiträge von Sabine Rieser

Neue Informationsportale zu seltenen Erkrankungen

Berlin – „Wir lassen Menschen mit seltenen Krankheiten nicht alleine. Der Aufbau des ‚Nationalen Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen‘ (NAMSE) und die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans sind wichtige Schritte, um die Versorgung der Betroffenen und ihrer Angehörigen spürbar zu verbessern.“ Das hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bei einem Symposium Anfang März betont.

Zum Plan gehöre auch ein umfassendes Informationsangebot. Mit dem Aufbau von besonderen Versorgungszentren leiste man einen wichtigen Beitrag zur Forschung an seltenen Erkrankungen (SE) und ermögliche es, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse schnell den Patienten zugutekämen, ergänzte Gröhe.

Öffnung der Hochschulambulanzen soll innovative Behandlungen fördern

In seiner Rede hatte der Minister darauf hingewiesen, dass durch die Ausweitung der Ermächtigung von Hochschulambulanzen ein wichtiger Schritt zur besseren ambulanten Versorgung bei SE gemacht worden sei. Man wolle, dass nicht nur im stationären Bereich der Hochschulkliniken innovativ behandelt werden könne. Gerade für Patienten, die bedingt durch einen langen Krankheitsverlauf solche Ambulanzen in Anspruch nähmen, sei es wichtig, innovative Behandlungsmethoden auch ambulant zu ermöglichen.

Portale zu Krankheiten, Spezialisten, Registern

Rund 8.000 seltene Erkrankungen gibt es nach Angaben von NAMSE. Bis zu vier Millionen Menschen in Deutschland könnten betroffen sein. Folgende Angebote, die beim Symposium vorgestellt wurden, sollen bei der Erkennung und Behandlung von SE helfen:

www.achse-online.de: Die Homepage der Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen bietet eine Vielzahl von Informationen für Betroffene.

www.namse.de: Das Aktionsbündnis ist ein Koordinierungs- und Kommunikationsgremium mit dem Ziel einer besseren Patientenversorgung für Menschen mit SE. Es vereint viele große Player im Gesundheitswesen, darunter mehrere Ministerien, die Bundesärztekammer, den GKV-Spitzenverband und andere mehr.

www.portal-se.de: Ein Informationsportal, das qualitätsgesicherte Informationen über SE sammelt und aufbereitet – für Betroffene und alle Gesundheitsberufe.

www.se-atlas.de: Mit Hilfe von Landkarten und eingetragenen Versorgungsangeboten können sich Menschen mit SE einen Überblick verschaffen, welche Spezialisten, Zentren oder Selbsthilfegruppen wo in Deutschland zu finden sind.

www.osse-register.de: Ein Angebot für alle, die sich mit Patientenregistern zu SE befassen. Die Open-Source-Software soll dazu beitragen, neue Patientenregister leichter als bisher anzulegen und bestehende zu vernetzen.

Vorbereitung auf eine OP - Beschilderung

KBV-Honorarbericht: Sonderthema ambulante OP

Berlin – Fast acht Millionen Behandlungsfälle entfielen im Jahr 2014 auf ambulante Operationen und sogenannte Begleitleistungen in diesem Bereich. Gegenüber 2009 waren dies 6,6 Prozent mehr. „Ein positiver Trend getreu des Grundsatzes ,ambulant vor stationär‘, der nicht nur dem Gesundheitswesen Kosten einspart“, heißt es im jüngsten Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Ambulante Operationen ersparen vor allem den Patienten einen Krankenhausaufenthalt.“

Die KBV ist gesetzlich dazu verpflichtet, jedes Quartal Honorarberichte zu veröffentlichten. Sie spiegeln die Einnahmesituation der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wider, allerdings stets mit einer gewissen Zeitverzögerung. Die Quartalsberichte enthalten regelmäßig auch Auswertungen zu Sonderthemen. Der jüngste Quartalsbericht bezieht sich auf das I. Quartal 2015. Schwerpunkt sind darüber hinaus ambulante und belegärztliche Operationen sowie prä- und poststationäre Leistungen und Anästhesien (Abschnitte 31 und 36 EBM). Angaben zu ambulanten Operationen auf Basis von Paragraf 115 b SGB fehlen, weil diese direkt zwischen Krankenhaus und Krankenkasse abgerechnet werden.

1,4 Milliarden Euro Honorarumsatz

Der Honorarumsatz aus diesen EBM-Abschnitten betrug im Jahr 2014 rund 1,4 Milliarden Euro und damit 11,5 Prozent mehr als 2009. Ausgezahlt wurden allein für Leistungen aus Abschnitt 31.2 rund 850 Millionen Euro, und zwar an knapp 21.000 Vertragsärztinnen und -ärzte. Der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt betrug etwa 41.000 Euro. Pro Behandlungsfall waren dies 207 Euro.

In diesem Abschnitt entfiel mehr als die Hälfte des Honorarumsatzes auf Operationen im Bereich Opthalmochirurgie (28,4 Prozent) und Eingriffe an der Körperoberfläche (24,8 Prozent). Es folgten endoskopische Eingriffe/Arthroskopien (11,3 Prozent). Im Bereich des EBM-Abschnitts 36.2 sieht dies anders aus: Beinahe die Hälfte des Honorarumsatzes aus belegärztlichen Operationen entfiel 2014 auf operative Eingriffe der HNO-Chirurgie (24 Prozent) und Eingriffe an Knochen und Gelenken (23 Prozent). Es folgten endoskopische Gelenkeingriffe/Arthroskopien mit 10,3 Prozent.

Quelle: Honorarbericht der KBV

Künstliches Hüftgelenk/ Röntgenaufnahme

AOK-Bundesverband fordert mehr Mindestmengen

Berlin – „Die Mindestmengenregelungen müssen zum Schutz der Patienten dringend auf weitere stationäre Leistungen ausgeweitet werden. Neben dem Hüftgelenkersatz sind dies beispielsweise Schilddrüsen- und Brustkrebsoperationen oder auch die Geburtshilfe.“ Das hat Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, bei der Vorstellung des „Krankenhausreport 2017“ gefordert. Ihn stellten der Verband und das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) vor kurzem vor.

Nur für sieben komplexe Leistungsbereiche gebe es bislang gesetzliche Mindestmengenregelungen, darunter Nierentransplantationen, Knieendoprothesen-Operationen sowie die Versorgung von Frühchen, monierte Litsch. Dabei würden Wissenschaftler und Fachgesellschaften weitergehende Mindestmengenregelungen empfehlen. Sie bezögen sich beispielsweise auf den Hüftgelenkersatz bei Arthrose, für den sich der Zusammenhang zwischen der Behandlungshäufigkeit und dem Behandlungsergebnis besonders deutlich zeige.

134.000 AOK-Patienten erhielten demnach in den Jahren 2012 bis 2014 in 1.064 Krankenhäusern bei Arthrose ein neues Hüftgelenk. In einem Fünftel der Kliniken, so die Pressemitteilung der AOK, fanden maximal 38 Operationen pro Jahr statt. Das Risiko für eine erneute Hüftoperation binnen Jahresfrist sei für Patienten dieser Häuser mehr als doppelt so hoch gewesen wie für die Patienten, die in dem Fünftel der Kliniken mit den höchsten Fallzahlen operiert wurden. In solchen Zentren fanden 211 oder mehr planbare Hüft-OPs statt.

Prof. Bauer sieht ebenfalls Lücken

„Wir brauchen Transparenz darüber, welche Kliniken die Mindestmengen nicht einhalten“, so Litsch weiter. Prof. Dr. Hartwig Bauer, ehemaliger Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, sieht weitere Lücken: „Den positiven Zusammenhang zwischen Behandlungshäufigkeit und -ergebnis gibt es nicht nur auf Klinikebene, sondern auch bei der Spezialisierung des Chirurgen selbst“, sagte er. Seine Erfahrung zeige sich in kürzeren Operationszeiten und damit geringeren Komplikationsraten. Doch dieses Wissen werde in Deutschland nicht umgesetzt.

Der AOK-Bundesverband setzt sich seit Jahren für schärfere Mindestmengenregelungen ein. Bereits 2014 hatte er gefordert, im Rahmen der Qualitätssicherung Zentren stärker zu berücksichtigen als Häuser mit kleinen OP-Zahlen. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie hatte damals erklärt, sie berücksichtige viele im damaligen Report angesprochene Zusammenhänge bei ihren Maßnahmen der Qualitätssicherung. Beispielhaft verwies sie auf das Endoprothesenregister Deutschland sowie das Zertifizierungssystem Endocert mit der Etablierung von Schwerpunktzentren.

DRG-Kürzungen erschweren Arbeit von spezialisierten Kliniken

Der BVOU weist darauf hin, dass im Kontext der Forderung nach einer Ausweitung von Mindestmengen die seit Januar 2017 geltende pauschale Absenkung von DRG-Erlösen bei endoprothetischen Eingriffen kontraproduktiv bis schädlich ist.

Denn diese dirigistische Maßnahme trifft gerade die hochspezialisierten Fachkliniken für Orthopädie und Unfallchirurgie mit hoher Expertise und Fallzahl empfindlich. Die von der AOK kritisierten Häuser mit niedriger Endoprothetik-Fallzahl und höherem Revisionsrisiko können die Verluste aus den DRG-Kürzungen durch Umschichtung ihres Portfolios hingegen leichter kompensieren.

Insofern fordert der BVOU von der politischen Ebene ein konzertiertes und abgestimmtes Signal für mehr Qualität in der Versorgung und den Verzicht auf dirigistische Pauschalmaßnahmen.

 

 

Leitlinie nicht-spezifischer Kreuzschmerz überarbeitet

Berlin – Zurückhaltende Diagnostik, Bewegung statt Bettruhe, passende Schmerzmedikamente, Psyche und soziales Umfeld beachten – die überarbeitete Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) zum nicht-spezifischen Kreuzschmerz thematisiert eine Vielzahl von Empfehlungen. Ihre Autoren greifen zahlreiche Empfehlungen der ersten Version auf, haben diese jedoch um neue Forschungsergebnisse und Erkenntnisse ergänzt.

Die wichtigsten Unterschiede sind nach Angaben des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ):

  • Mehrfache Bildgebung vermeiden, sofern sich das klinische Beschwerdebild nicht ändert.
  • Psychosoziale und arbeitsplatzbezogene Faktoren von Anfang an beachten.
  • Bei Medikamentengabe: am ehesten nicht-steroidale Antirheumatika, eingeschränkt Paracetamol, zentrale Muskelrelaxanzien sowie Antidepressiva, Opioide und Metamizol unter strikten Auflagen.
  • Schmerzen früh multidisziplinär angehen.

Neben Experten der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) waren 26 weitere Fachgesellschaften und Organisationen an der Aktualisierung der NVL beteiligt.

Ziel: Optimierung der Patientenversorgung

Die NVL-Autoren empfehlen grundsätzlich, Diagnostik zurückhaltend einzusetzen, wenn Anamnese und körperliche Untersuchung keinen Verdacht auf gefährliche Ursachen der Kreuzschmerzen entstehen lassen. Wenn nach vier bis sechs Wochen keine Besserung eintritt und Schmerzen den Patienten im Alltag behindern, soll der Einsatz bildgebender Verfahren geprüft werden. Ihre Empfehlungen haben sie mit dem Hinweis versehen: „Die hohe Prävalenz nicht-spezifischer Kreuzschmerzen sowie eine große Variationsbreite in der Versorgungsqualität (Über-/Unter-/Fehlversorgung) verlangen verstärkte Bemühungen um die Optimierung der Versorgung von Patienten mit nicht-spezifischen Kreuzschmerzen. Hierzu gehören verlässliche Definitionen des Notwendigen und Angemessenen in Diagnostik, Therapie und Rehabilitation, basierend auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis (beste verfügbare Evidenz) und der Praxis.“

Keine Empfehlungen für spezifischen Kreuzschmerz

Diagnostik und Behandlung spezifischer Kreuzschmerzformen sind nicht Inhalt der überarbeiteten Leitlinie. „Die Abgrenzung zwischen nicht-spezifischen und spezifischen Kreuzschmerzen ist in der Praxis nicht einfach“, räumen deren Autoren ein. „Für viele spezifische Kreuzschmerzformen fehlen klare diagnostische Kriterien, die eine gezielte und effektive Therapiesteuerung ermöglichen. Zu Krankheitsbildern spezifischer Kreuzschmerzen liegen in Deutschland die S3-Leitlinie Axiale Spondyloarthritis inklusive Morbus Bechterew und Frühformen (2013), die S2k-Leitlinie Lumbale Radikulopathie (2012), die S2k-Leitlinie zur konservativen und rehabilitativen Versorgung bei Bandscheibenvorfällen mit radikulärer Symptomatik (2014) sowie die Leitlinie Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose (2014) vor.“

Andreas Gassen erneut KBV-Vorstandsvorsitzender

Berlin – Der Orthopäde Dr. Andreas Gassen bleibt Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die KBV-Vertreterversammlung (VV) wählte ihn heute mit 49,42 Ja-Stimmen gegen 6,29 Nein-Stimmen und bei 3,21 Stimmen Enthaltung für die nächsten sechs Jahre in diese Funktion. Die ungewöhnliche Stimmenzahl kommt zustande, weil in der VV haus- und fachärztliche Stimmen gewichtet werden, um beiden Gruppen unter dem Strich Stimmengleichheit in der VV zu garantieren – unabhängig davon, wie viele Haus- und Fachärzte dort Mitglied sind.

Stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender wurde der Hausarzt Stephan Hofmeister aus Hamburg, bislang Vorstand der dortigen KV. Zum ersten Mal wählte die VV auch einen dritten KBV-Vorstand. Diesen Posten übernimmt Thomas Kriedel. Er war bis zu seiner Pensionierung nicht-ärztlicher KV-Vorstand in Westfalen-Lippe und ist vielen durch seine Arbeit für die Gematik bekannt.

Gassen hatte auf eine lange Bewerbungsrede verzichtet. Er griff in seinem Statement einen Hinweis Hofmeisters auf, der vor vielen Jahren bei der Marine war. Früher habe man Taue mit roten Fäden gekennzeichnet, um klarzustellen, dass diese Eigentum der Krone seien. Ein roter Faden soll nach Gassens Wunsch auch die zukünftige Arbeit der KBV durchziehen. Der KBV-Vorstandsvorsitzende verwies auf das KBV 2020-Konzept, ein Ergebnis mehrerer Klausurtagungen. Es sei ein wichtiger Rückhalt für die politische Arbeit der Organisation.

Mann mit Rückenschmerz

TK entwickelt Videospiel für Rückenpatienten

Berlin – Das Thema Schmerz treibt in Deutschland viele Menschen um. Darauf hat Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), Ende Februar in Berlin hingewiesen. Rund 50 Millionen Menschen haben nach seinen Worten Erfahrungen mit Kopfschmerz. Wegen Migräne blieben jeden Tag rund 5.200 Menschen der Arbeit fern. Über 100 Millionen Packungen Schmerzmittel würden pro Jahr in Deutschland verkauft. Vor diesem Hintergrund habe die TK geprüft, was man als Krankenkasse tun könne, so Baas. Seine Antwort: Digitale und klassische Angebote vernetzen, nicht um den Arzt zu ersetzen, sondern um ihn zu ergänzen.

Eines der neuen TK-Angebote ist eine Migräne-App, die Betroffene entweder für sich selbst oder in enger Abstimmung mit Ärzten für eine Verbesserung ihrer Beschwerden nutzen können. Als zweites Thema hat sich die TK mit Rückenschmerzen befasst. Sie sucht nach Lösungen, wie man Patienten bei krankengymnastischen Übungen unterstützen kann, damit sie diese zu Hause richtig durchführen. Derzeit laufen erste Tests mit einem neuen Tool.

Spielerisches Training nach ärztlicher Anleitung

Unter ärztlicher Anleitung lernen chronische Rückenschmerzpatienten, sensorgestützt zu trainieren. Zu Hause steht ihnen dann eine Art Videospiel zur Verfügung, das aber dazu dient, die gelernten Übungen korrekt auszuführen – und bei der Stange zu bleiben. Die digitale Rückenschmerztherapie Valedo ist nach Angaben der TK eingebettet in ärztliche Therapie, Training an 32 Schmerzzentren mit multimodaler Therapie, Feedback. Erste Akzeptanztests zeigten, dass der neue Ansatz ankomme, auch bei Älteren.

Klaus Rupp, Leiter Versorgungsmanagement der TK, wies darauf hin, dass mehr als 30 Prozent der TK-Versicherten eine Schmerzdiagnose haben. Versicherte mit solchen Diagnosen verursachten überdurchschnittliche Ausgaben. Das sei auch ein Thema im Rückenbereich. Neun Prozent der Fehltage von TK-Versicherten, insgesamt rund 6,4 Millionen, entfielen demnach im Jahr 2015 auf Rücken- und Wirbelsäulenerkrankungen.

Valedo Rückentherapie

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Weitere Informationen

Lauterbach: gleiches Arzthonorar bei Bürgerversicherung

München – Kommt die Bürgerversicherung, soll der ambulanten Versorgung im Hinblick auf das ärztliche Honorar unterm Strich kein Geld entzogen werden. Eine einheitliche Honorarordnung für Ärztinnen und Ärzte werde nicht zu weniger Mitteln in den Praxen führen, behauptet der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach: „Stattdessen treffen sich die Honorare in der Mitte: Bei den gesetzlich Versicherten werden sie steigen, bei den privat Versicherten auf das gleiche Niveau sinken.“ Es sei nicht das Ziel, mit der Bürgerversicherung „Geld zu sparen oder den hervorragend arbeitenden Ärzten Honorar zu entziehen“.

Lauterbach hat seine Position in einem Meinungsbeitrag für die „Münchner Medizinische Wochenschrift“ (MMW) vom 22. Februar 2017 dargelegt. Er trägt den Titel: „Keine Angst ums ärztliche Honorar!“ Die Bürgerversicherung sei ein wichtiges Ziel der SPD, schreibt Lauterbach. Nach ihrer Einführung solle sie für neu Versicherte die einzige Option werden, angeboten von privaten Versicherern (PKV) und gesetzlichen Kassen, so wie zum Beispiel in den Niederlanden. Alte PKV-Verträge sollten Bestandsschutz genießen, alle privat Versicherten aber eine Wechseloption zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommen. Ihre Altersrückstellungen könnten „im Rahmen des verfassungsmäßig zulässigen Umfangs“ mitgenommen werden.

Mit einer neuen einheitlichen Gebührenordnung für Ärzte, „die auch für Bestandsversicherte der PKV gilt, wird gegenüber der Ärzteschaft eine Neutralität hinsichtlich des Versicherungsstatus herbeigeführt“, schreibt Lauterbach. Als Elemente dieser neuen Gebührenordnung nennt der SPD-Politiker „eine Kombination aus Pauschalen und Einzelleistungen sowie Qualitätszuschlägen. Aus Gründen der Transparenz können auch Kostenerstattungselemente enthalten sein“. Bei der Vergütung müsse auch eine Rolle spielen, „wo sich die Praxis befindet und welchen Versorgungsauftrag sie hat“.

Zur Finanzierung heißt es in dem Kommentar, Bürger müssten ihren Beitrag wie heute nur bis zu einer bestimmten Bemessungsgrenze zahlen, Arbeitgeber aber nicht. Sie sollten deutlich mehr „für Großverdiener zahlen“.

Quelle: MMW

„Ordentliche Kooperationen muss man leben können“

Berlin – „Korruption ist unzulässig und auch keine Bagatelle. Allerdings sehe ich mit großer Sorge, dass auch gewollte und sinnvolle Kooperationen kriminalisiert und torpediert werden können.“ Das stellte BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher beim diesjährigen Symposion der Kaiserin Friedrich-Stiftung Mitte Februar in Berlin klar. Die besten Erfahrungen machten derzeit Juristen, denn eine rechtssichere Beratung sei im Moment nicht möglich. Deshalb bestehe die Gefahr, so Flechtenmacher, dass sich eine Beratung ins Unermessliche ausdehne.

„Zusammenarbeit wird prinzipiell in Frage gestellt“

Der BVOU-Präsident war einer der Referenten bei der zweitätigen Veranstaltung, bei der Juristen und Ärzte traditionell über Themen diskutieren, die beide Berufsgruppen vor Herausforderungen stellen. „Die Zusammenarbeit Praxis – Klinik wird prinzipiell in Frage gestellt“, kritisierte er. „Die Frage ist, was Niedergelassene, die auch an einem Krankenhaus arbeiten, an Honorar bekommen sollten. Wir haben dafür noch keine Korridore.“

An das Thema der angemessenen Vergütung in Kooperationen wagte sich relativ konkret lediglich Dr. jur. Christoph Jansen heran, Fachanwalt für Medizinrecht. Er verwies darauf, dass man bei der Frage nach dem korrekten Handeln verschiedene Fallgruppen in den Blick nehmen müsse. Eine seien niedergelassene Ärzte, die im Krankenhaus gegen Vergütung selbst operierten.

Bei DRG-Anteil als Honorar prüfen, was dafür geleistet wird

Nach Jansens Meinung kommt es beim Arztanteil in den DRG als Basis für ein Honorar in einer Kooperation darauf an, was der Arzt genau macht: Operiert er lediglich? In welchem Umfang ist er auch noch auf der Station tätig? Vom Umfang seiner Tätigkeit hängt es nach Ansicht von Jansen ab, wie hoch sein Honorar sein darf. Die marktüblichen Preise lägen zwischen 15 und 30 Prozent der jeweiligen DRG. Eine GOÄ-Abrechnung ist nach Jansens Auffassung transparenter. Sie stellt aber seines Erachtens auch die äußerste Grenze des Honorars dar. Ab dann werde es bedenklich.

Stichwort ambulante Operationen bei GKV-Patienten: Grundsätzlich hält Jansen hier, was das Honorar betrifft, das vom Krankenhaus vereinnahmte Honorar für die Obergrenze, ein höheres dagegen für kritisch.

Flucht in den Arbeitsvertrag ist keine Sicherheitsgarantie

Die Flucht in den Arbeitsvertrag mit einem Krankenhaus, also eine Teilanstellung, ist seiner Beobachtung nach derzeit ein Weg, der als unschuldig gilt. Aber auch ein solcher lukrativer Vertrag könne möglicherweise schon einen unangemessenen Vorteil darstellen, gab er zu bedenken. Auf Ähnliches hatte zuvor Prof. Dr. jur. Martin Stellpflug von der Berliner Kanzlei Dierks + Bohle verwiesen. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat seinen Worten nach vor kurzem offenbar geäußert, es gehe möglicherweise bei der Diskussion um einen unzulässigen Vorteil in einer Kooperation nicht nur um die Frage, ob für eine Operation eine angemessene Summe Geld geflossen sei oder nicht. Für den Niedergelassenen könne es ja schon ein Vorteil sein, dass er Geld neben seiner Niederlassung verdienen könne, dass er für eine Kooperation ausgewählt worden sei, dass er so eine zusätzliche Erwerbsquelle habe, die andere Ärzte in seinem Bezirk nicht hätten.

BVOU-Präsident Flechtenmacher hatte in seinem Vortrag Klarheit angemahnt. Diskussionen über Ethik und Sittlichkeit müsse man führen, Schweinereien müssten aufhören. Aber: „Für den Patienten muss man ordentliche Kooperationen leben können.“

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Dossier Antikorruption.

„Evolution der Intensivmedizin“ für besseres Überleben

Berlin – In Deutschland werden jährlich 2,1 Millionen Patienten auf Intensivstationen behandelt. Viele Patienten dort überleben Studien zufolge aber nicht mit der Qualität, die sie sich selbst wünschen. Sie leiden unter kognitiven, funktionellen, mentalen Schäden. Darauf hat Prof. Dr. med. Claudia Spies, Direktorin der Klinik für Anästhesiologie am Berliner Universitätsklinikum Charité, im Rahmen einer Pressekonferenz hingewiesen. Doch viele Surrogatparameter in Studien über Patienten auf Intensivstationen erfassten nicht das, was sich Patienten vorstellten, so Spieß. Sie wollten gut überleben. In den entsprechenden Studien spiele aber die Lebensqualität nach Intensivbehandlung nur zu fünf Prozent eine Rolle. Das Meiste werde abgebildet durch Parameter, die für den Patienten keinen Wert hätten. Das müsse man aufarbeiten.

Probleme sind Verwirrtheit und Gehbehinderungen

Spies und andere Experten erläuterten vor Medienvertretern Einzelheiten zu einem zweitätigen Symposium der Charité „Evolution der Intensivmedizin“ gemeinsam mit der Leopoldina. Nach Intensivbehandlungen leiden Patienten demnach häufig beispielsweise unter Verwirrtheit oder Gehbehinderung. Mehr als die Hälfte aller intensivmedizinisch behandelten Personen sind den Experten zufolge von solchen Einschränkungen betroffen, die als Post-Intensive Care Syndrom (PICS) zusammengefasst werden. Es sei daher notwendig, dass sich die adäquate Versorgung kritisch kranker Patienten verstärkt auf den Erhalt von Mobilität und Kognition konzentriere.

Die Geriatrie vernachlässigt häufig das Muskelsystem

Prof. Dr. Ursula Müller-Werdan, Leiterin der Geriatrie an der Charité sowie des Evangelischen Geriatriezentrums Berlin, betonte, Patienten mit Ko-Morbiditäten und hochbetagte Patienten gingen mit einer größeren Krankheitslast als andere in eine intensivmedizinische Behandlung. Sie hätten noch mehr zu kämpfen, selbst wenn sie genesen würden. Ihr Problem seien seelische und kognitive Einschränkungen, aber auch der Verlust der Muskelmasse. In der Geriatrie sei das Muskelsystem das am stärksten vernachlässigte. Es gebe keine systematische Erfassung von Muskelmasse und -kraft, obwohl dies Determinanten seien, die das Alltagsleben dominierten. Müller-Werdan schlug vor, diese muskuläre Komponente stärker in den Fokus zu rücken.

Suche nach besseren Lösungen mit Geldern aus dem Innovationsfonds

Die Charité sucht derzeit im Rahmen eines Projekts, das aus Geldern des Innovationsfonds gefördert wird, nach Ansätzen für eine bessere intensivmedizinische Versorgung. Sie hat mit Partnern den Zuschlag für ERIC („Enhanced Recovery after Intensive Care“) bekommen. Das Projekt wird für drei Jahre mit insgesamt knapp sieben Millionen Euro gefördert. Ziel von ERIC ist es, die Langzeitfolgen einer intensivmedizinischen Behandlung zu verringern. Dafür wird eine zentrale E-Health-Plattform aufgebaut, die die Kommunikation und die Datenerfassung der beteiligten Krankenhäuser verbessert und in einem telemedizinischen Zentrum bündelt.

Es werden unter anderem tägliche Televisiten durchgeführt, in denen die teilnehmenden Ärzte und Pflegekräfte über Video standortunabhängig miteinander kommunizieren. Im Mittelpunkt steht die Implementierung von Qualitätsindikatoren zur intensivmedizinischen Behandlung, die über die E-Health-Plattform automatisch erhoben und ausgewertet werden. Die Plattform dient dazu, akute stationäre und nachgeschaltete Versorgungsstrukturen wie Reha-Zentren oder Hausärzte miteinander zu vernetzen.

Nach einer 18-monatigen Erprobungszeit wird das Projekt evaluiert. Dabei wird geschaut, wie die neue Versorgungsform eingesetzt wurde, ob sie das Behandlungsergebnis verändert hat und ob es einen Effekt auf die Langzeitfolgen gibt.

Reha: 6,2 Milliarden Euro für Wiederherstellung

Berlin – Erkrankungen von Muskeln, Skelett und Bindegewebe stehen als Anlass für eine Rehabiliationsmaßnahme ganz oben auf der Liste. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung entfielen stationär etwa einer Drittel aller Reha-Leistungen auf diesen Indikationsbereich. Ambulant waren es bei den Frauen fast zwei Drittel (64 Prozent), bei den Männern 58 Prozent. Das geht aus dem Reha-Bericht 2016 hervor, den die Rentenversicherung vor kurzem veröffentlicht hat.

Homepage mit schnellen Infos für Ärzte

Darin wird zudem auf ein neueres Angebot für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verwiesen. Für sie hat die Rentenversicherung eine eigene Homepage entwickelt. Sie soll die für Ärzte relevanten Informationen rund um das Thema Rehabilitation zur Verfügung stellen, Transparenz schaffen und schnelle Orientierung bei Fragen bieten. Zu den Funktionen gehören eine Suchfunktion, Ausfüllhilfen für Formulare und speicherbare Formulare.

Welches Gewicht Rehabilitationsleitungen in Deutschland haben, verdeutlicht der Reha-Bericht in Form von zahlreichen Statistiken. Der überwiegende Teil medizinischer Rehabilitation erfolgt demnach bis heute stationär. Allerdings sank der Anteil stationärer Leistungen für Erwachsene von 2000 bis 2015 von 93 auf 82 Prozent. Die ambulanten Leistungen für Erwachsene haben sich dagegen in diesem Zeitraum mehr als verfünffacht, von rund 25.000 im Jahr 2000 auf knapp 148.000 Leistungen 2015. Sie machen derzeit etwa 14 Prozent aller medizinischen Rehabilitationsleistungen aus.

2015 wendete die Rentenversicherung rund 6,2 Milliarden Euro für Rehabilitation auf, davon rund 4,6 Milliarden Euro für medizinische Rehabilitation, 1,3 Milliarden Euro für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und rund 400 Millionen Euro für Sozialversicherungsbeiträge. Eine stationäre medizinische Rehabilitation bei körperlichen Erkrankungen kostet im Schnitt 2.752 Euro.