Alle Beiträge von Lasse Walter

DKOU 2019: Rundum-Service am Stand des BVOU

Berlin – „Wissen braucht Werte“: Das diesjährige DKOU-Kongressmotto unterstreicht die Verantwortung und das weite Spektrum des gemeinsamen Faches. Vom 22. bis 25. Oktober findet der Deutsche Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) 2019 auf dem Berliner Messegelände statt. Ob in Klinik oder Praxis, Operationssaal oder Forschungslabor, Rehaklinik oder Rettungsdienst: O und U stehen für eine fachkompetente Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates. Der viertägige Kongress bietet seinen Besuchern zu diesem Themenfeld ein umfangreiches Programm, das unter anderem der BVOU mitgestaltet hat. Außerdem bietet auch die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) im Rahmen des Kongresses ein vielfältiges Kursprogramm. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Rundum-Service am BVOU-Stand

Der Berufsverband präsentiert sich zusammen mit der ADO an einem gemeinsamen Stand in Halle 2.2. Interessierte erhalten dort von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle und von verschiedenen Kooperationspartnern Informationen zu den vielfältigen BVOU-Serviceleistungen.

Sind Ihre Daten aktuell?

Ziel von Orthinform ist es, ein geschlossenes Gemeinschaftsbild zu vermitteln und das Leistungsspektrum deutscher Orthopäden und Unfallchirurgen in Praxis und Klinik umfänglich darzustellen, damit Patienten den passenden Arzt in Ihrer Nähe finden können. Deshalb ist es wichtig, dass jedes BVOU-Mitglied sein Orthinform-Profil ausfüllt und seine persönlichen Schwerpunkte gezielt auswählt. Mitglieder haben während des DKOU die Möglichkeit, die im Patientenportal hinterlegten Daten und Informationen mit Unterstützung der Mitarbeiter der Geschäftsstelle abzugleichen, zu aktualisieren, zu vervollständigen und Ihr Profil zum kostenfreien Profil+ upzugraden.

Digitalisierungsangebote mit einem Klick ergänzen

Außerdem können sich Interessierte über mehrere Digitalisierungsprojekte informieren, die der BVOU gemeinsam mit verschiedenen Partnern innerhalb von Orthinform realisiert. So erhalten Mitglieder die Möglichkeit, telemedizinische Anwendungen wie Videosprechstunde oder Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks in ihrem Profil zu ergänzen und zu nutzen.

Rechtsberatung für Mitglieder

Der BVOU bietet dieses Jahr seinen Mitgliedern wieder eine unentgeltliche Rechtsberatung an: Verbandsjustiziar Dr. Jörg Heberer steht am 25.10.2019 ab 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr  für rechtliche Fragen und für Informationsgespräche vor Ort zur Verfügung. Interessenten können sich per E-Mail unter office@bvou.net für ein Beratungsgespräch anmelden.

Versicherungsberatung aus erster Hand

Der BVOU bietet seinen Mitgliedern seit vielen Jahren über seinen Kooperationspartner, den Funk Ärzte Service der Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH, einen im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Beratungsservice mit dem Schwerpunkt Strafrecht und Haftung. Damit wird sichergestellt, dass ein Mitglied im „Fall der Fälle“ bestens betreut und vertreten wird. Die Funk-Versicherungsgruppe ist während des DKOU am Stand des Berufsverbandes präsent und die Vertreterinnen der FUNK-Gruppe, Olga Zöllner und Sabine Stock, stehen den Verbandsmitgliedern für Beratung und Fragen zur Verfügung. In persönlichen Beratungsgesprächen können Mitglieder ihre Bedürfnisse zielgerichtet erfassen lassen und ein individuelles Angebot für verschiedene Versicherungslösungen erhalten. 

DAAG-Beratung und Vorführung der Videosprechstunde

Seit Jahren wird diskutiert, ob Patienten zu rasch Knie- oder Hüftendoprothesen erhalten. Einige Krankenkassen haben entschieden, mit interessierten Ärzten und der Deutschen Arzt AG (DAAG) ein erweitertes Versorgungskonzept zur konservativen Alternative bei drohenden Operationen anzubieten. Informationen rund um das Thema erhalten Mitglieder von den Experten der Deutschen Arzt AG an allen Kongresstagen.

Einladung zur BVOU-Mitgliederversammlung

Im Rahmen des DKOU 2019 lädt Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher zur BVOU-Mitgliederversammlung am Freitag, den 25. Oktober von 12:45 bis 14:15 Uhr, in den Großen Saal auf dem DKOU-Gelände (Messe Süd, Berlin), ein: „Bitte merken Sie sich diesen Termin vor und nehmen Sie zahlreich an der BVOU-Mitgliederversammlung teil.“

Umfrage: Indikation zur Hüft-TEP bei Coxarthrose

Prof. Dr. Karl-Dieter Heller bittet um Unterstützung bei einer Online-Befragung zum Thema EKIT-Hüfte – Arztsurvey der angewandten Indikationspraxis Hüft-TEP bei Coxarthrose.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Häufigkeit des Eingriffs Hüft-Totalendoprothese (Hüft-TEP) bei Coxarthrose, der damit verbundenen Morbidität und regionaler Unterschiede in der Versorgungsdichte, kommt einer hohen Indikationsqualität große Bedeutung zu. Ich habe die Freude den BVOU bei dem Leitlinienprojekt EKIT-Hüfte zu vertreten. Hinter EKIT verbirgt sich der Begriff ,,Evidenz- und konsensbasierte Indikation Totalendoprothese Hüfte“. Ziel der Initiative “EKIT-Hüfte” ist daher die Festlegung expliziter Indikationskriterien für den elektiven Hüftgelenkersatz bei Coxarthrose anhand eines evidenzgeleiteten Konsensprozesses unter Einbeziehung aller relevanter Interessengruppen.

Zurzeit läuft eine bundesweite Online-Befragung von Orthopäden und Unfallchirurgen, Allgemeinmedizinern, Rheumatologen und Physiotherapeuten über die derzeitig praktizierte Indikationsstellung zur Hüftendoprothese bei Coxarthrose, welche u.a. unter den Mitgliedern des BVOU verteilt werden soll. Mit Hilfe dieses Fragebogens wird untersucht, anhand welcher Kriterien die überweisenden und operierenden Kollegen derzeit eine Indikation zur Hüft-TEP bei Coxarthrose stellen, welche Zielstellungen verfolgt und welche Untersuchungsmethoden genutzt werden. Wir sind auf eine hohe Zahl an Teilnehmern an dieser Befragung angewiesen und wir wären Ihnen extrem dankbar, wenn Sie sich ca. 10 – 15 Minuten Zeit nehmen könnten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Dr. rer. medic. Cornelia Lützner (Cornelia.Luetzner@uniklinikum-dresden.de).

Ich verbleibe mit herzlichem Dank und Grüßen

Prof. Dr. med. Karl-Dieter Heller

14. Deutscher Wirbelsäulenkongress 2019

„Wandel in die Zukunft“ – mit diesem Motto der 14. Jahrestagung der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft e. V. vom 28. – 30.11.2019 in München setzt Kongresspräsident Prof. Dr. Bernhard Meyer bei dem hochkarätigen Fachkongress neue Akzente und etwas andere Schwerpunkte als üblich. Rasante Entwicklungen und grundlegende Neuerungen in der Behandlung von Wirbelsäulenerkrankungen werden beim Kongress der bedeutendsten nationalen Fachgesellschaft für Wirbelsäulentherapien von über 2.500 Teilnehmern diskutiert.

Das Referat Wirbelsäule veranstaltet gemeinsam mit IGOST und der Kommission Konservative Wirbelsäulentherapie der DWG das Symposium “Zukunft der ambulanten Wirbelsäulen-THERAPIE” am 29.11.2019.

Am Freitag, den 29.11. von 9.30 – 11.00 Uhr im Raum „K1A“ findet eine Versammlung für Mitglieder des Referat Wirbelsäule und Interessierte statt. Es werden die Arbeitsgemeinschaften, ein Rückblick 2019 und Projekte 2020 vorgestellt.

Beschaffung und Dienstleistungen rund um Ihre Medizintechnik

Maßgeschneiderte Finanzierungs- und Nutzungskonzepte für BVOU-Mitglieder

Mit 30 Jahren Erfahrung am Markt sind wir Spezialisten in Prüfung, Reparatur/Instandhaltung, Wartung und dem Vertrieb von Medizintechnik und Medizininformatik.

Leben retten mit der Unterstützung von präziser und verlässlicher Medizintechnik und Medizininformatik. Wir arbeiten mit den weltweit führenden Markenherstellern zusammen und konnten uns über unsere langjährige Tätigkeit als exklusive Vertriebs- und Servicepartner u.a. für Mindray und Schiller durchsetzen. Neben diesen großen Markenherstellern schätzen auch andere Qualitätsmarken unsere innovationsorientierte Zusammenarbeit.

Unser Dienstleistungsportfolio

  • Beratung
  • Planung & Konzeption
  • Beschaffung & Vertrieb
  • Finanzierung, individuelle Miet- und Mietkaufkonzepte
  • Installation
  • Wartung & Reparatur
  • Kennzeichnung der Geräte mit Prüfplaketten
  • Ausstellung von Prüfprotokollen
  • Durchführung von messtechnischen Kontrollen (MTK)
  • sicherheitstechnische Kontrollen (STK)
  • DGUV/V3-Prüfung gemäß Herstellervorgaben
  • MTK Tretkurbelergometerprüfung

Unsere Leistungen

  • Klinik-Ausstattung, wie OPTische, OP-Beleuchtungssysteme, Versorgungseinheiten
  • Patientenmonitoring
  • Defibrillatoren für Krankenhäuser und Arztpraxen als manuell, halb-, vollautomatisch
  • AEDs, PADs für den Laieneinsatz
  • Elektrokardiographie (EKG)
  • Langzeit EKG-Geräte
  • Sonographie
  • Ergometer
  • Ergo-Spirometrie
  • Spirometrie/ Lungenfunktionsgeräte
  • Langzeit Blutdruckmessgeräte
  • Audiometrie/ Hörtestgeräte
  • Infusionstechnik
  • Sterilisatoren
  • Steckbeckenautomaten
  • Reinigungs-/ Desinfektionsgeräte
  • Wasseraufbereitung
  • Zubehör & Verbrauchsmaterialien

    zu den Angebot im Mitgliederbereich

    Umfrage: Behandlung der primären Schultersteife

    Die Schultersteife, auch bekannt als “frozen shoulder”, ist eine der häufigsten muskuloskeletalen Krankheitsbilder. Sie ist charakterisiert durch einen schmerzhaften Funktionsverlust der aktiven und passiven Beweglichkeit der betroffenen Schulter. Die Behandlung der Schultersteife richtet sich nach der klinischen Situation des Patienten und dem Stadium seiner Erkrankung: hier stehen diverse Therapieoptionen, von konservativen Behandlungansätzen bis hin zu chirurgischen Eingriffen, zur Verfügung. Im Fokus aller therapeutischen Strategien stehen Schmerzreduktion, Wiederherstellung der Beweglichkeit und Funktionalität, sowie Verkürzung der Symptomdauer. Eine universell akzeptierte Therapie der Schultersteife gibt es, trotz mehrerer Konsensusschriften nicht.

    Gemeinsam mit dem BVOU untersuchen wir die verschiedenen Therapieoptionen in der Behandlung der primären Schultersteife. Wir freuen uns, daß Sie sich fünf Minuten für die Beantwortung dieses kurzen anonymisierten Fragebogens Zeit nehmen. 

    Jameda-Bewertung bei nicht nachgewiesenem Kontakt zu Praxispersonal unzulässig

    Das LG Meiningen hat in einem aktuellen Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren noch einmal kurz und bündig klargestellt, dass die Bewertung eines Arztes auf einer Ärztebewertungsplattform ohne nachgewiesenen Behandlungskontakt unzulässig ist.

    Das Gericht folgt damit der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil v. 1.3.2016, Az. VI ZR 34/15). Nach Ansicht des LG Meiningen gilt dieser Grundsatz auch dann, wenn der angebliche Patient behauptet, er sei bereits vor einer Behandlung vom Praxispersonal trotz starker Schmerzen abgewiesen worden, dies aber nicht nachgewiesen hat.

    Der Ärztebewertungsplattform obliegen auch dann Prüfpflichten, denen sie im hier gegenständlichen Fall nicht nachgekommen ist. Die bloße Forderung einer Praxisbeschreibung und der Benennung des Behandlungsmonats und -jahres reicht dazu nicht aus (LG Meiningen, Urteil v. 15.5.2019, Az. (117) 2 O 274/19, nicht rechtskräftig).

    Jameda-Bewertung enthielt schwere Vorwürfe

    Die Antragstellerin, eine niedergelassene Allgemeinmedizinerin, wandte sich gegen eine Bewertung eines angeblichen Patienten, der auf dem Ärztebewertungsportal jameda.de behauptet hatte, trotz starker Schmerzen vom Personal der Antragstellerin „abgewimmelt“ worden zu sein. Die Antragstellerin wurde mit der Gesamtnote 6,0 bewertet.

    Das wollte sich die Ärztin verständlicherweise nicht gefallen lassen. Denn in der unbegründeten Verweigerung einer Behandlung durch einen Arzt liegt nicht nur die Verletzung des hippokratischen Eids (der zwar in Deutschland nicht mehr verpflichtend geleistet wird, jedoch als Ehrenkodex weiterhin Bedeutung hat) sondern möglicherweise auch eine nach § 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbare unterlassene Hilfeleistung.

    Die Antragstellerin meldete Jameda diese Bewertung daher als Problem. Sie beanstandete, dass die Angaben in der Bewertung nicht wahr seien, und bestritt, dass der Bewertende tatsächlich in der Praxis gewesen und trotz starker Schmerzen im Nierenbereich vom Personal „abgewimmelt“ worden sei. Sie teilte mit, dass sie sicher sei, dass sich ein solcher Vorfall nach eingehender Rücksprache mit ihrem Praxisteam in ihrer Praxis nicht ereignet habe.

    Jameda hatte die Bewertung samt Benotung zunächst vorübergehend von der Webseite entfernt, die Bewertung ohne Noten dann aber wieder veröffentlicht, da sie den Wahrheitsgehalt der Bewertung durch eine kurze Praxisbeschreibung und die Nennung des Behandlungsmonats und -jahres des Bewertenden als dargelegt ansah.

    Jameda konnte die Behauptung nicht beweisen

    Das LG Meiningen bejahte eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Antragstellerin. Grundsätzlich sei zwar die Antragstellerin nach den allgemeinen Regeln für die Verletzung ihrer Rechte darlegungs- und beweisbelastet. Jedoch treffe die Antragsgegnerin bei negativen Tatsachen – hier dem Fehlen des Kontakts mit dem Praxispersonal – eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast. Das Gericht entschied, dass die Antragsgegnerin ihren daraus resultierenden Prüfpflichten hinsichtlich des behaupteten Sachverhalts nicht nachgekommen war, und berief sich dabei auf die Rechtsprechung des BGH.

    Denn die vom Portalbetreiber durchzuführende Überprüfung muss erkennbar zum Ziel haben, die Berechtigung der Beanstandung des betroffenen Arztes zu klären. Er muss daher ernsthaft versuchen, sich hierzu die notwendige Tatsachengrundlage zu verschaffen und darf sich insbesondere nicht auf eine rein formale Prüfung zurückziehen (BGH, Urteil v. 1.3.2016, Az. VI ZR 34/15).

    Dies gilt nach Ansicht des LG Meiningen auch dann, wenn der angebliche Patient behauptet, dass er bereits vom Personal abgewiesen worden sei. Denn die ärztlichen Pflichten beginnen manchmal nicht erst im Behandlungszimmer, sondern bereits dann, wenn der Patient mit starken Schmerzen die Praxis betritt. Der Vorwurf des „Abwimmelns“ wiegt dann unter Umständen sehr schwer, siehe oben.

    Die Antragstellerin konnte nach eingehender Absprache mit ihrem gesamten Personal jedoch glaubhaft machen, dass niemand mit starken Schmerzen am Empfang abgewiesen worden war. Dem konnte Jameda nichts entgegensetzen.

    Pauschale Praxisbeschreibung nicht ausreichend

    Nach Ansicht des LG Meiningen reichen eine Praxisbeschreibung und die Nennung des Behandlungsmonats sowie des Behandlungsjahres nicht aus, um den behaupteten Kontakt mit dem Praxispersonal darzulegen.

    Das LG Meiningen überträgt damit die Rechtsprechung des BGH, wonach es nicht ausreichend ist, die Behandlung in mindestens zwei Sätzen zu umschreiben und den Behandlungszeitraum zu nennen (BGH, Urteil v. 1.3.2016, Az. VI ZR 34/15), auf eine zu pauschale Praxisbeschreibung.

    Jameda hätte den Verfasser der Bewertung vielmehr nochmals auffordern müssen, die angebliche Abweisung in der Praxis der Antragstellerin möglichst genau zu beschreiben und sich beispielsweise eine anschließende Behandlung oder den weiteren Verlauf der Krankengeschichte skizzieren lassen müssen. Jameda haftet hinsichtlich dieser Bewertung, da die Plattform als Hostprovider durch die Kenntnis von der Rechtsverletzung mittelbare Störerin geworden ist.

    Im Falle der Zuwiderhandlung droht Jameda ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Der Streitwert wurde mit 15.000 € festgesetzt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Jameda steht nun das Rechtsmittel der Berufung zur Verfügung oder die Klärung des Sachverhalts im Hauptsacheverfahren.

    Arno Lampmann
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
    Köln


    Zi: Reformmaßnahmen tragen erste Früchte

    Berlin – Auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit sind am 14.08.2019 in Berlin Vertreter der Gesundheitsministerien aus den Ländern zusammen gekommen, um über den am 16. Juli 2019 versendeten Diskussionsentwurf zur Reform der Notfallversorgung zu diskutieren.

    Dazu erklärt Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried:

    Initiativen der Kassenärztlichen Vereinigungen müssen jetzt unterstützt werden

    „Die vertragsärztlichen Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen zeigen den Trend ganz deutlich: Die Zahl der an deutschen Krankenhäusern ambulant behandelten Notfallpatienten geht seit 2016 stetig zurück. Bis 2018 ist die Anzahl der Behandlungen dort um rund 222.000 Fälle gesunken. Gleichzeitig stiegen die durch niedergelassene Haus- und Fachärzte behandelten ambulanten Notfälle seit 2015 kontinuierlich um rund 360.000 Fälle von 8,96 Millionen in 2015 auf 9,32 Millionen Fälle in 2018 an. Zu beobachten ist außerdem, dass der mit der Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 verbundene Anstieg der Inanspruchnahme des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes und der Notfallambulanzen langsam abflacht. 2013 ist die Inanspruchnahme der Notaufnahmen und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes insgesamt um rund 10 Prozent angestiegen. In den Notaufnahmen und im ärztlichen Bereitschaftsdienst waren dies insgesamt rund 1,66 Millionen zusätzliche Fälle. Nicht zuletzt durch verstärkte Initiativen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Einrichtung von Portal- und Bereitschaftspraxen, zur Verbesserung des Bereitschaftsdienstes und zur Aktivierung der Bereitschaftsdienstnummer 116117 gelingt es, die ambulante Inanspruchnahme der Krankenhausnotaufnahmen wieder zu senken.

    Auch zeigen die Daten, dass sich die Behandlungsanlässe deutlich in Richtung akuter Ereignisse wie Verletzungen und Schwangerschaftsbehandlungen verschieben. Die Inanspruchnahme zur Behandlung von chronischen Erkrankungen, die in der vertragsärztlichen Regelversorgung gut versorgt werden können, ist hingegen deutlich rückläufig. Kurzum: Die Reformmaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen tragen erste Früchte. Die Vertragsärzte leisten einen signifikanten und weiter steigenden Beitrag zur Entlastung der Notaufnahmen in den Kliniken. Diese Ansätze müssen jetzt unterstützt werden.“

    Entwicklung der Fallzahlen von 2010 bis 2018
    Höchste prozentuale Steigerung der Anzahl von Behandlungsfällen TOP 1-10  (EBM 1.2) 2013 und 2018 nach ICD-Gruppen

    Der BVOU-Vizepräsident, Prof. Dr. Dr. Reinhard Hoffmann (BG Unfallklinik Frankfurt am Main), und BVOU-Bezirksvorsitzender Heilbronn-Franken, Dr. Karsten Braun (Niedergelassen in Wertheim), kommentieren die bisherigen Entwürfe.

    Quelle: Zi-Pressestelle: Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) ist das Forschungsinstitut der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in der Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts. Es wird finanziert durch jährliche Zuwendungen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Forschungsarbeiten und Studien des Zentralinstituts beschäftigen sich vorwiegend mit der vertragsärztlichen Versorgung unter Nutzung der von den Trägern dafür zur Verfügung gestellten Routinedaten.

    Interview mit dem neuen BÄK-Präsidenten Dr. Klaus Reinhardt

    Der 122. Deutsche Ärztetag hat letzte Woche in Münster Dr. Klaus Reinhardt zum neuen Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK) gewählt. Der 59-jährige Facharzt für Allgemeinmedizin tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery an.

    Quelle: Bundesärztekammer.de

    “Bedingungen junger Kolleginnen und Kollegen nachhaltig verbessern.”

    Baden-Baden – Jung, engagiert, weiblich: Auf der BVOU-Mitgliederversammlung am 4. Mai 2019 in Baden-Baden wählten die Anwesenden Stefanie Weber in den BVOU-Gesamtvorstand und zur Vertreterin der Weiterbildungsassistenten. Im Interview spricht sie über ihren Weg zur Medizin, berufspolitische Ziele und den Spagat zwischen Engagement und Privatleben.

    Frau Weber, wie haben Sie den Weg zur Medizin gefunden?

    Stefanie Weber: Als ich 17 Jahre alt war, habe ich ein freiwilliges soziales Jahr in einem Pflegeheim absolviert. Der Umgang der Ärzte mit den Patienten dort hat mein Interesse an einem medizinischen Berufsweg geweckt.

    Nach meiner dortigen Tätigkeit habe ich in Berlin in der Praxis von Helmut Mälzer angefangen zu arbeiten und dort eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) absolviert. So fand ich auch den Weg zum BVOU und habe mich neben dem Medizinstudium an der Universitätsmedizin Göttingen in Niedersachsen für den jungen Medizinernachwuchs stark gemacht. Dort studiert jeder vierte Einwohner, die Stadt ist quicklebendig, jung und dabei so überschaubar, dass alle Wege kurz sind. Göttingen ist eine liebenswerte Stadt, in der für viele Karrieren der Grundstein gelegt wurde und gelegt wird. 2017 habe ich dann mein Examen abgeschlossen. Seit April 2018 arbeite ich als Assistenzärztin im zweiten Weiterbildungsjahr am Centrum für Muskuloskeletale Chirurgie (CMSC) der Charité. Das CMSC ist eines der größten unfallchirurgisch-orthopädischen Zentren Deutschlands. An den Standorten Berlin-Mitte und Berlin-Wedding werden jährlich etwa 8.000 Fälle stationär versorgt.

    Sie engagieren sich im Jungen Forum O und U zum Thema Interdisziplinäre Zusammenarbeit. Was streben Sie diesbezüglich an?

    Weber: Die aktuellen berufspolitischen Themen in den chirurgischen Disziplinen zeigen, dass die interdisziplinäre Zusammenarbeit auf der Ebene der Assistenten über die Fachgebietsgrenzen hinaus notwendig ist. Mir ist es wichtig, Synergien im interdisziplinären Bereich mit anderen chirurgischen und nicht-chirurgischen Disziplinen zu schaffen. Schwierigkeiten, die insbesondere durch die Heterogenität unseres Faches entstehen, können durch gegenseitige Information und Vernetzung überbrückt werden. Wir benötigen ein Forum für Vernetzung, Informationsweitergabe und zur gegenseitigen Unterstützung bei Weiterbildungs- und Facharztstellen, Rotationen, Promotion, Facharztprüfung usw. Wir können einen viel höheren politischen Impact durch fachübergreifende Zusammenarbeit und verbesserte Kommunikationsstrukturen erreichen.

    Sie arbeiten mit am AOUC-Weiterbildungscurriculum – was haben Sie erreicht, welche Ziele verfolgen Sie?

    Weber: Die Weiterbildung muss noch stärker um alternative Methoden zur Qualifizierung ergänzt werden. Der Zeitdruck im OP wächst immer mehr. Die Kliniken stehen unter enormem Druck, effizient zu arbeiten und Gewinne zu erwirtschaften. Dadurch fehlt häufig die Zeit im OP, in Ruhe anzuleiten. Es müsste deshalb gelingen, die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung so zu qualifizieren, dass sie schon gewisse Fertigkeiten mitbringen. Dementsprechend fände ich es sinnvoll, ein strukturiertes Weiterbildungscurriculum in Zusammenarbeit mit der AOUC zu veröffentlichen, um entsprechende Kurse zum jeweiligen Ausbildungsstand des Assistenzarztes oder der Assistenzärztin anbieten zu können. Wir benötigen Curricula und digitale Workflows  mit Lernpfaden zur Erlangung spezieller Kompetenzen.

    Inwieweit können Sie sich vorstellen, dass sich das Junge Forum mehr in die berufspolitische Arbeit einbringt und somit unterstützt?

    Weber: Der Ärztestatistik zufolge befanden sich in Deutschland 2018 fächerübergreifend etwa 7938 Assistenzärzte und Assistenzarztinnen in der chirurgischen Weiterbildung, wobei der chirurgische Nachwuchs in Deutschland heute vor vielfältigen Herausforderungen steht. Junge Chirurginnen und Chirurgen müssen oftmals einen Spagat meistern, um ihren beruflichen und privaten Rollen gerecht zu werden. Diese jungen Ärzte brauchen deshalb dringend eine politische Stimme, die sich ihrer Belange annimmt und die kommenden Entwicklungen begleitet. Unser Ziel ist es, die Weiterbildungs-, Arbeits- und Forschungsbedingungen junger Unfallchirurginnen und Unfallchirurgen und Orthopädinnen und Orthopäden in Deutschland nachhaltig und kontinuierlich zu verbessern.

    Was bedeutet das zusätzliche Engagement für Ihren Berufsalltag? Und was für Ihr Privatleben?

    Weber: Die Frage ist berechtigt. Zusätzliches Engagement neben dem Klinikalltag muss Spaß machen und eine Sinnhaftigkeit für jeden individuell haben. Durch berufspolitisches Engagement kann man über den Tellerrand hinausblicken.

    Wenn man sich mit Aufgaben und der Organisation diverser Projekte identifizieren kann, ist das eine gute Sache. Natürlich haben wir neben idealistischen Motiven auch die Karriere im Blick, wenn man sich für ein Projekt einsetzt. Und das ist auch völlig in Ordnung: Persönliches Engagement ist wichtig, wenn es darum geht, Nachwuchs zu rekrutieren.

    Frau Weber, vielen Dank für das Gespräch!

    Das Interview führte Janosch Kuno, Presse BVOU.

    Umfrage: Zukunftsmarkt – Gesundheit 4.0

    — Deutschlandweite Befragung unter ÄrztInnen und medizinischem Personal —


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Digitalisierung hält längst auch im deutschen Gesundheitssystem Einzug. Als Software Anbieter für ein digital vernetztes Gesundheitswesen ist die samedi GmbH stets bestrebt die Ansichten, Herausforderungen und Wünsche der Gesundheitsdienstleister detailliert zu erkennen und somit smarte Lösungen zu entwickeln. Daher führt die samedi GmbH eine deutschlandweite Befragung zum Thema „Ärzte & medizinisches Personal im Zukunftsmarkt – Gesundheit 4.0“ durch.

    Die Fragen beziehen sich insbesondere auf folgende Themen:
    • Welche Herausforderungen bestehen im beruflichen Alltag?
    • Welche beruflichen Ziele werden verfolgt?
    • Bekanntheit und Nutzen von Termin- und Behandlungsplanungs-Software?

    Die Beantwortung der folgenden Fragen dauert etwa 10 bis 15 Minuten. Ihre Angaben werden nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen anonym erfasst und von uns absolut vertraulich behandelt. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Beteiligung. Sollten Sie Fragen zur Befragung haben melden Sie sich gerne über: kontakt@samedi.de.

    Unter allen Teilnehmern verlost samedi 2×2 Kinotickets in einem Kino Ihrer Wahl. Die Gewinner werden nach Abschluss der Befragung ausgelost und informiert.