Alle Beiträge von Lasse Walter

DVSE – Deutsche Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie e.V

„Die Aufgabe der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie e.V. ist es, die ethische Ausübung einer evidenzbasierten, hochwertigen und kostentransparenten Medizin auf ihrem Fachgebiet zu unterstützen.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet der Erkrankungen und Verletzungen von Schulter- und Ellenbogengelenk in Forschung, Lehre und  Krankenversorgung, einschließlich der Rehabilitation bei diesen Krankheiten.“

So definieren wir uns- seit nunmehr 26 Jahren. Und schon 1994 im Gründungsjahr der DVSE unter der Präsidentschaft von Achim Hedtmann ging es um jene Kernthemen, die uns heute mehr denn je beschäftigen: Standardisierte Untersuchungen, Befunddokumentation, Übernahme des Funktionsscores nach Constant und Murley, sowie die Einleitung von Sammelstudien zur Schulterchirurgie, damals insbesondere zu den Ergebnissen der Rotatorenmanschettenrekonstruktion.

Dabei sieht sich die DVSE mehr als alle anderen wissenschaftlichen Vereinigungen als Organspezifische und Fachübergreifende Gesellschaft in O und U. Seit Beginn der DVSE habe Orthopäden und Unfallchirurgen Hand in Hand zusammengearbeitet, zusammen gearbeitet, diskutiert und natürlich auch gefeiert. Der Schulter- und Ellenbogenchirurg definiert sich über die ganzheitliche Behandlung aller Verletzungen und Erkrankungen der Gelenke- auch in Kooperation und gemeinsamen Kongressen mit prozeduralen Fachgesellschaften wie der AE, AO und AGA.

Aus anfänglich 20 Mitgliedern sind mittlerweile über 1.000 geworden und die initial definierten Kernaufgaben wurden mehr und mehr professionalisiert. 11 Kommissionen mit je 10 Kommissionsmitgliedern kümmern sich um die Themenbereiche

  • Preise und Stipendien
  • Research und Development
  • Leitlinien und Begutachtung
  • Strukturverbesserung, Transparenz & Qualitätssicherung
  • Assistenzärztinnen | Ärzte
  • Kommunikation
  • Fortbildung/Zertifikat
  • Junges Forum
  • Ellenbogen
  • Endoprothesenregister
  • Rehabilitation

Zu den Themen Leitlinien und Begutachtung, Qualitätssicherung und Rehabilitation wird in dieser Ausgabe berichtet. Standardisierte Untersuchungstechniken für Schulter und Ellenbogen sowie deren Bildgebung sind auf der Homepage der Gesellschaft zum Download frei verfügbar.

Nicht zuletzt durch die Unterstützung unserer Industriepartner können wir jährlich 13 Preise zu Grundlagen- und angewandter Forschung sowie nationale und internationale Fellowships anbieten.

In den letzten Jahren wurde der Zentrumsbegriff zunehmend als Qualitäts- und PR-Merkmal missbraucht. Die Kommission hat nun Kriterien und Verfahrensweisen erarbeitet, um eine von der DVSE anerkannte zertifizierte Einrichtung zu werden. Dies wurde auch durch die Mitglieder begleitet und anerkannt. In Zusammenarbeit mit Clarcert konnten auf dem letzten DKOU-Kongress in Berlin die ersten drei Zentren ausgerufen werden.

Die Qualitätskriterien, die in der DVSE seit langem intensiv bearbeitet und kontrolliert werden, wurden auch in Europa positiv beobachtet, sodass eine Kommission dafür unter deutschem Vorsitz in der SECEC (Europäische Gesellschaft für Schulter- und Ellenbogenchirurgie) gegründet wurde.

Neben der Personenspezifischen Zertifizierung sowie der Zertifizierung der Schulter- und Ellenbogenchirurgisch tätigen Institutionen, über die noch ausführlich in dieser Ausgabe berichtet wird, waren zwei weitere Themen der letzten Jahre ein Kernanliegen des aktuellen Vorstandes, bestehend aus Prof M.Scheibel (Präsident), Prof. L. J. Lehmann (1. Vizepräsident), Prof. L. P. Müller (2. Vizepräsident), Prof. P. Raiss (Schriftführer) und PD Dr. Frieder Mauch (Kassenführer):

Die Integration und Förderung des Nachwuchses, sei es im studentischen Bereich als auch der Assistenzärzte sowie die Internationalisierung der Fachgesellschaft.

2010 von Studenten ins Leben gerufen und seitdem studentisch geleitet, vertritt das Junge
Forum die Interessen der studentischen Mitglieder der DVSE mit dem Ziel, die Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens zu erlernen und zu deren Umsetzung zu engagieren, die klinischen Grundlagen der Schulter-und Ellenbogenchirurgie zu vermitteln und seine Mitglieder bei der Karriereplanung zu unterstützen. Erfahrene DVSE Mitglieder dienen als Mentoren und unterstützen den medizinischen Nachwuchs auf ihrem Werdegang.

Nach Gründung des DVSE Forums für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte im Oktober 2016 wurde ein strukturiertes Fortbildungskonzept erarbeitet, um die systematische Ausbildung von Weiterbildungsassistentinnen und -Assistenten in der Schulter- und Ellenbogenchirurgie sicherzustellen. Dies war ein wichtiges Bindeglied zwischen dem jungen Forum und dem als Facharzt zertifizierten Schulter und Ellenbogenchirurgen. 36 Korrespondierende Mitglieder aus allen Teilen der Welt repräsentieren den wichtigen Stellenwert, den die Internationalisierung unserer Fachgesellschaft hat.

Reisestipendien wie das internationale Hospitationsstipendium, das SLAHOC Fellowship und das Ellenbogen-Fellowship bei Prof. Graham King am Upper Limb Centre (Western University) in London Ontario, Kanada ermöglichen jungen Kolleginnen und Kollegen zahlreihe neue Kontakte zu schaffen.

Die schon von Beginn an enge Verbundenheit zu unseren Kollegen in Österreich und der Schweiz führte zu einer weiteren Öffnung der DVSE. Erstmals konnten wir in 2018 eine Jahrestagung in St. Gallen austragen. Es bleibt weiterhin unser Ziel, die deutschsprachigen Schulter- und Ellenbogenchirurgen unter einem Dach zu vereinen.

Die DVSE ist eine schnell wachsende, wirtschaftlich gesunde und fachlich überaus aktive Fachgesellschaft und bleibt dennoch eine Familie.

Dies ist neben all den aufgeführten Fakten wohl der wichtigste Punkt, der die DVSE so attraktiv macht.

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ADO-Kursangebote auf dem VSOU 2020

Baden-Baden – Während der 68. Frühjahrstagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) vom 30.04. bis 02. Mai 2020 in Baden-Baden, bietet die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) ein umfangreiches Kursangebot.

Einen Überblick über sämtliche Kurse finden Sie hier:

Termine Kursthema
30.04.2020Refresher Sonografie der Säuglingshüfte
30.04.2020 Rheuma-Refresher-Kurs
01.05.2020K-Logic Taping Crashkurs
01.05.2020Refresher-Kurs: MRT des Bewegungsapparates
01.05.2020DIGEST -Fachkunde ESWT Modul1
01.05.2020RhefO II – Rheuma-Zertifizierungskurs 2
02.05.2020 RhefO III – Rheuma-Zertifizierungskurs 3
02.05.2020 Update Strahlenschutz und Röntgen Update Skelettsystem
02.05.2020 DIGEST Fachkunde ESWT Modul 4
02.05.2020 Mitgliederversammlung BVOU Raum SR 1 (12:45 Uhr)
02.05.2020 Spezialkurs Digitale Volumentomographie

Nicht der richtige Kurs für Sie dabei? Teilen Sie uns Ihren Wunsch mit.

    Metallimplantate, die zu Knochen werden

    Magnesium setzt neue Standards in der Orthopädie und Unfallchirurgie: Bisher wurden in der Osteosynthese vorrangig Implantate aus Titan verwendet. Dies Metall ist jedoch Fremdmaterial für den Körper, woraus Schmerzen, Infektionen und auch ein Knochenabbau („stress shielding“) resultieren können. Um spätere Komplikationen und Probleme zu minimieren, sollten die Metallimplantate nach Knochenheilung in einer Folgeoperation entfernt werden, die wiederum Risiken von Anästhesie über Nerven- und Gefäßverletzungen bis hin zu Infektionen für die Patienten nach sich ziehen kann. Insbesondere bei Kindern und jüngeren Patienten ist im noch wachsenden Skelett eine Metallentfernung lt. Leitlinie favorisiert (1).


    Webinare 2020 – Anwender berichten – SAVE THE DATE – im BVOUStudyClub.net

    25.03.2020 um 18. 00 Uhr
    „(Meine) Erfahrungen mit resorbierbaren Magnesium-Implantaten im Bereich Handchirurgie“
    mit Prof. Adrian Dragu (Dresden)

    20.05.2020 um 19.00 Uhr
    „Operative Versorgung mit resorbierbaren Magnesium-Implantaten im Leistungssport“
    mit Dr. Lutz Mahlke (Paderborn)


    Ein richtungsweisender Innovationssprung in der Implantologie nach Jahrzehnten der Forschung: Der Werkstoff MAGNEZIX® basiert auf einer innovativen Magnesium-Technologie, die einen neuen Standard für Implantate in der Orthopädie und Unfallchirurgie definiert und große Potenziale im Bereich Behandlungsqualität, Patientensicherheit und Kosteneffizienz bietet.

    Anders mit Magnesium-Implantaten aus MAGNEZIX® (Hersteller: Syntellix AG): Sie sind metallisch, werden aber vom Körper nicht nur ab-, sondern zu Knochengewebe umgebaut – eine weitere Operation zur Entfernung ist überflüssig. Magnesium ist ein natürliches, essentielles Stoffwechsel-element und für viele wichtige Funktionen im Körper (u.a. Knochenaufbau) unverzichtbar. Seine hervorragende Verträglichkeit ist klinisch geprüft und wissenschaftlich belegt, Allergien sind nicht bekannt. Darüber hinaus wirkt es antibakteriell und kann helfen, Infektionen im Knochen zu verhindern. Experimentellen Untersuchungen zufolge kann Magnesium sogar Knochenkrebs wirksam
    vorbeugen (2).

    MAGNEZIX® Implantate: CS Kompressionsschrauben (1, 2 v. l.),
    CBS Kortikalisschraube (3), Pin (4) und StarFuse® (5)

    MAGNEZIX® Implantate (Schrauben, Pins sowie Systeme zur PIP-Arthrodese) bieten in der klinischen Anwendung eine Fülle von Vorteilen: Sie sind einerseits metallisch und bieten eine sehr hohe Stabilität – signifikant höher als bei herkömmlichen resorbierbaren Implantaten (3), dennoch werden sie nach und nach vom Körper vollständig umgebaut und bilden dabei die Grundlage für neue mineralisierte Knochensubstanz. Darüber hinaus sind sie elastisch genug um sogenannte Belastungsabschirmungen zu verhindern, sie regen die Knochenbildung an und begünstigen die Heilung insgesamt.

    Indikationsbeispiele

    MAGNEZIX® Implantate können für eine ganze Reihe unterschiedlicher Indikationen in der orthopädischen und der Trauma-Chirurgie eingesetzt werden: grundsätzlich geeignet sind sie für die Versorgung von Frakturen und Pseudoarthrosen sowie Arthrodesen kleiner Knochen, im Speziellen Kahnbeinfrakturen, Abrissfrakturen, Sprunggelenksfrakturen, intraartikuläre Frakturen der Fußwurzel- und der Mittelfußknochen, der Handwurzel- und Mittelhandknochen, Bunionektomien und Osteotomien am Fuß oder Knöchel, Arthrodesen kleiner Gelenke (wie z. B. Phalangen), Patella-Frakturen, distale Ulnaund Radiusfrakturen, Radiuskopffrakturen und intraartikuläre Frakturen des distalen Humerus.

    In aktuellen wissenschaftlichen Publikationen zu verschiedenen klinischen Anwendungen werden MAGNEZIX® Implantate von Medizinern als sehr „vorteilhaft“ bzw. sogar als „klinisch überlegen“ (4) gegenüber herkömmlichen Titanimplantaten bewertet.

    Alle MAGNEZIX® Implantate werden bereits steril und einzeln verpackt ausgeliefert, sie müssen nicht erst noch im Krankenhaus konfektioniert und sterilisiert werden – das Kontaminationsrisiko wird so weiter reduziert. Ihre Handhabung erfolgt gemäß etablierter Operationstechniken und bietet den Chirurgen, dank bewährter und bekannter Verfahren, Sicherheit in der Anwendung neuester Implantattechnologie und der täglichen klinischen Routine.

    Neben Orthopädie und Unfallchirurgie böte ein Anwendungstransfer von MAGNEZIX® auf andere medizinische Felder wie z. B. Neurochirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder dentale Implantologie enorme Nutzenpotenziale für eine bessere, sichere und gleichzeitig kosteneffizientere Versorgung für Patienten in der Zukunft.







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    Quellennachweise:
    (1) Leitlinien Unfallchirurgie, © DGU-Leitlinien-Kommission Berlin 2018, AWMF-Nr. 012-004, ICD-Nr. Z47.0. Erarbeitet im Expertenkonsens S1, letztes Bearbeitungsdatum: 31. 7. 2018, gültig bis 31. 7. 2023. Genehmigung durch den Vorstand der DGU am 31. 7. 2018, Korrespondenz: Prof. Dr. med. Klaus Michael Stürmer, E-Mail: office@dgu-online.de.
    (2) Nan et al., J Biomed Mater Res A 2014, 102:2644–2651.
    (3) Wagner et. al., DKOU 2017, doi: 10.3205/17dkou558.
    (4) Klauser H., Foot and Ankle Surgery 2018, DOI: 10.1016/j.fas.2018.02.005.

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      Perspektive DVT: SCS DVT offenbart mehrfach klinisch unentdeckte Frakturen

      Alsdorf – Dr. med. Matthias Becker ist Partner des ärztlich getragenen MVZ Annapark Alsdorf bei Aachen mit Praxen in Aachen Land und Stadt. Schwerpunkte des MVZ sind (Unfall-)Chirurgie, Orthopädie und Sporttraumatologie sowie die Endoprothetik von Knie und Hüfte. Die Praxis behandelt ein breites Spektrum von akuten Verletzungen, unfallbedingter Folgeschäden und degenerativ versursachter Erkrankungen. Breiten Raum nimmt die Therapie von Arbeits- und Schulunfällen ein. Seit Mai 2019 verfügt das MVZ Annapark Alsdorf über die BVOU-Edition des digitalen Volumentomographen (DVT) MedSeries® H22.

      Das SCS DVT befähigt niedergelassenen Fachärzten der O&U schnell und selbstständig hochauflösende, bis zu 0,2-mm-genaue, Aufnahmen mit exzellenter Strahlenhygiene zu fertigen. Ohne umständliche Bildverarbeitungsprogramme oder ähnliche Zwischenschritte erhält man dank den intelligenten Bildrekonstruktionsalgorithmen in nur wenigen Minuten automatisch ein besonders artefaktarmes 3-D-Schnittbild in multiplanarer Darstellung.

      Dr. med. Matthias Becker berichtet über seine ersten Erfahrungen:

      „Die Einführung des SCS DVT in die Diagnostik unserer Praxis hat unsere Möglichkeiten stark erweitert. Ohne Wartezeit sind wir nun in der Lage, eine differenzierte und hochauflösende Untersuchung von Knochen und Gelenken zu leisten, in einer Qualität, die uns schlichtweg begeistert.

      Sowohl Patient, als auch Arzt, profitieren durch die schnelle und exakte Therapieplanung. Die Bildqualität ist herausragend und Untersuchungen mit einliegendem Metall können durch die computergestützte Analyse mit hoher Aussagekraft durchgeführt werden. Belastungsaufnahmen im Stand erweitern die diagnostische Sicherheit am Fuß, den Fußgelenken und am Knie.

      Wir sind mit den bisherigen Erfahrungen äußerst zufrieden und dürfen berichten, dass im konventionellen Röntgen okkulte Frakturen von uns bereits mehrfach diagnostiziert werden konnten – so auch Frakturen, die bei Voruntersuchungen im Krankenhaus nicht entdeckt wurden. Bei akuten Verletzungen hilft die Tatsache, dass – trotz mangelnder schmerzbedingter Lagerungsmöglichkeit für Standardaufnahmen – eine exakte Knochen- und Gelenkdarstellung möglich ist. Und selbstverständlich sind wir sehr zufrieden über die Tatsache, dass diese qualitativ hochwertige Untersuchungsmethode in strahlenhygienischer Weise angewendet wird.

      Ein Dankeschön gilt der Firma SCS, deren Mitarbeiter uns jederzeit vorbildlich unterstützt haben und jederzeit ansprechbar sind.“

      Dr. med. Matthias Becker
      MVZ Annapark Alsdorf
      Bahnhofstraße 41
      52477 Alsdorf
      zum Orthinform-Profil

      Ein Beispiel für eine fachlich fundierte Diskussion

      Berlin – Genauso wichtig wie fachliche Information ist der Dialog mit der Leserschaft unserer Kommunikationskanäle wie Facebook. Ein respektvolles Miteinander ist wie überall die Grundlage für einen konstruktiven Dialog. Im Oktober publizierte der BVOU auf Facebook einen auf Orthinform veröffentlichten Beitrag mit dem Titel Rückenschmerzen: Den Ursachen auf der Spur. Der Beitrag wurde von Dr. Karl-Heinz Conrad aus Bayern verfasst.

      Unter dem Post mit dem verlinkten Beitrag zu Orthinform entwickelte sich rasch eine Diskussion. Wir luden daraufhin Kommentator und Physiotherapeut Matthias Straub ein, selbst einen Beitrag zum Thema Rückenschmerz zu verfassen. Das Angebot nahm Herr Matthias Straub an und schickte dem BVOU einen Text zu.

      Dr. Burkhard Lembeck (BVOU-Landesvorsitzender Württemberg und DKOU-Kongresspräsident 2020) kommentierte freundlicherweise den Beitrag woraufhin ein Schriftverkehr zwischen ihm und Matthias Straub entstand. Auszüge zu einigen verfassten Thesen geben wir hier wieder:

      Artikel von Matthias Straub:

      Was sind Rückenschmerzen? – Eine aktuelle Betrachtung

      Inhaltsverzeichnis

      1. Allgemeines: Häufigkeit, Kosten und Verlauf
      2. Ursachen von Rückenschmerz
      3. Unterteilung der Rückenschmerzen
      4. Therapie der Rückenschmerzen
      5. Literaturverzeichnis

      1 Allgemeines
      Rückenschmerz ist die grösste Ursache für Beeinträchtigungen und Beschwerden weltweit (1). In einem Zeitraum von einem Jahr leiden 37% der Erwachsenen darunter. Es sind mehr Personen in der Lebensmitte und mehr Frauen als Männer davon betroffen (2). Unter Rückenschmerzen, die länger als 3-6 Monate dauern, leiden 19.6% der 20- bis 59-Jährigen und 25.4% der über 60-Jährigen (3). Der Trend um die Jahrtausendwende tendiert hin zu einer ansteigender Zahl an Patienten mit chronischen Rückenschmerzen (4). Die zunehmenden Kosten belasten nicht nur das Gesundheits-, sondern auch die Sozialsysteme (5). Hier geht es zum ganzen Artikel

      Kommentar von Dr. Lembeck (klicken Sie auf den Pfeil, um den ganzen Kommentar zu lesen)

      Sehr geehrter Herr Straub,
      zunächst einmal besten Dank für Ihren konstruktiven Beitrag zum Thema Rückenschmerz – ein Thema, das Physiotherapeuten und Orthopäden gleichermaßen in hohem Maße beschäftigt. In orthopädischen Praxen in Deutschland ist Rückenschmerz sogar das dominante Thema, denn über 50 Prozent der Vorstellungen erfolgen deswegen. (…)

      In ihrer Betrachtung ” Was sind Rückenschmerzen? Eine aktuelle Betrachtung” fassen Sie viele Kernbotschaften zu Ätiologie, Unterteilung und Therapie usw. zusammen. Ihre Betrachtung entspricht weitgehend den beiden in Deutschland maßgeblichen nationalen Versorgungsleitlinien zum Thema nichtspezifischer und spezifischer Rückenschmerz. Zu beiden Leitlinien informieren wir auch in unserem Patientenlexikon – insofern besteht hier überhaupt kein Dissens.

      Ihre Betrachtung möchte ich aber gerne um ein paar kleine Bemerkungen ergänzen. Ich erlaube mir das, da ich schon langjährig im Bereich Versorgung von Rückenschmerz unterwegs bin, die Erstellung von Leitlinien mitverfolgt habe, viele Verträge zum Thema ausgearbeitet habe und in den entsprechenden Gremien auf Bundesebene vertreten bin. Verstehen Sie diese Bemerkungen bitte eher als Anregung zum Nachdenken denn als destruierende Kritik – als die Ergänzungen aus meiner Erfahrung, die Ihnen ( der Sie als Student der Physiotherapie vermutlich am Anfang Ihrer wisschenschafltichen Karriere stehen) evtl. nützlich sein können.

      Im Folgenden möchte ich daher ein paar Thesen zum Thema Rückenschmerz aufgreifen, die in Ihrer Betrachtung, in der allgemeinen Versorgungsdebatte, immer wieder auftauchen und wiederholt werden, wobei es lohnen würde, sie auf ihren Wahrheitsgehalt kritisch zu hinterfragen:

      1. Allgemeines
      These: “Rückenschmerzen sind von überragender wirtschaftlicher Bedeutung. Rückenschmerzen sind eine Epidemie, deren Kosten die Gesundheitssysteme an den Rand ihrer Belastbarkeit bringen” Antithese: Rückenschmerzen sind zwar häufig, aber weitgehend harmlos – ihre direkten Kosten sind mit denen anderer Erkrankungen absolut vergleichbar. ” Begründung: Niemand würde auf die Idee kommen zu behaupten, grippale Infekte brächten das Gesundheitswesen zum Erliegen. Rückenschmerzen verlaufen aber in den meisten Fällen nicht anders als grippale Infekte.

      Epidemiologisch betrachtet ( z.B RKI Telefonsurvey), geben zwar 80% der Befragten an, dass sie schon mal RS gehabt haben, aber wer hätte nicht auch schon grippale Infekte gehabt? Versorgungstechnisch werden Rückenschmerzen zu 98% ambulant behandelt, auch diese Kosten sind absolut beherrschbar. Analysiert man die Ausgaben der GKV für diese ambulante Versorgung näher, dann zeigt sich, dass im Bereich Orthopädie und Unfallchirugie 4,4 Mrd. für Physiotherapie, 3,4 Mrd. für hausärztliches und 1,5 Mrd. für orthopädisches Honorar ausgegeben werden. ( Quelle: KBV Honorarbericht, destatis).

      Die Kosten für den stationären Bereich entsprechen im Übrigen dem ambulanten Bereich, obwohl 95 % der Patienten ambulant behandelt werden. Für das gesamte Gesundheitssystem der Bundesrepublik gilt, dass die Kosten in den letzten Jahren bei ziemlich genau 11% des BIP liegen, von einer Kostenexplosion kann momentan keine Rede sein. Die Herausforderung für das Gesundheitssystem besteht beim RS wie beim grippalen Infekt darin, die gefährlichen Verläufe zu erkennen. Das sind beim grippalen Infekt Pneumonien usw. ( mit hoher Letalität) beim RS die Chronifizierungen.

      2. These zur Unterteilung “Rückenschmerzen kann man in spezifisch und nichtspezifisch unterscheiden, zu 90% (Prozent=weg) sind RS nichtspezifisch ” Antithese: “Diese Unterteilung widerspricht dem biopsychosozialen Krankheitsmodell – ein nichtspezifischer Rückenschmerz ist ein Widerspruch in sich selbst”

      Das biopsychosoziale Krankheitsmodell besagt, dass biologische, psychologische und soziale Faktoren bei der Krankheitsentstehung (aller) Erkrankungen (immer) eine Rolle spielen. Es ist daher völlig unverständlich, warum man Rückenschmerzen in nichtspezifische ( bei denen biologische Faktoren keine Rolle spielen sollen) und spezifische ( bei denen sie die alleinige ) Rolle spielen sollen, klassifizieren kann. Bei der Ätiologie des Rückenschmerzes wird eine Dichotomie zwischen Psyche und Soma postuliert, die insbesondere allen neueren Erkenntnissen der Psychosomatik diametral widerspricht. Selbstverständlich spielen auch biologische Ursachen beim sogenannten nichtspezifischen Rückenschmerz eine überragende Rolle und auf der anderen Seite spielen natürlich auch psychosoziale Faktoren beim Krankheitsverlauf eines Patienten mit radikulärer Wurzelkompression eine Rolle. Sie erkennen das sehr leicht darin, dass in den Studien zum chronischen nichtspezifischen Rückenschmerz multimodale Behandlungskonzepte und nicht rein verhaltenskognitive oder usual care der sogenannte “goldene Standard” sind.

      Wenn die Einteilung aber schon theoretisch nicht haltbar ist, ist sie hinfällig. Wussten Sie übrigens, wie es zu der Aussage gekommen ist, 90% der RS seien nichtspezifisch? Man hat die ICD Diagnosen beim Rückenschmerz unterteilt in nichtspezifisch ( z.B M54.9 Lumbago, aber auch die ICD M42.9für Osteochondrose ) und spezifisch ( z.B. Bandscheibenvorfall M51.1) sortiert und dann geschaut, wie sie sich verteilen. Wenn Sie wissen, wie die Verschlüsselung in den Arztpraxen gehandhabt wird, dann verlieren Sie spätestens jetzt den Glauben an Studien mit Sekundärdaten…

      3. These “Es gibt Klassifikationsmodelle, die eine resourcengerechte Allokation beim Rückenschmerz erlauben und damit ein besseres Outcome” Antithese: ” Bis heute gibt es sowas nicht” Im Laufe der Jahre tauchen immer wieder Klassifikationen auf, die Strategien suchen, um Über- und Unterversorgung zu meiden. Meistens handelt es sich um Fragebögen, z.B. chronic pain grade ( von Korff), Heidleberger HeidelbergerKurzfragebogen, Örebroö, START Tool . Bei Ihnen ist es das Modell nach O Sullivan. Auf die Gefahr hin, einen jungen motivierten Studenten der Physiotherapie hin zu frustrieren, kann ich nur sagen, dass bisher alle Ansätze ausserhalb von Modellen krachend gescheitert sind.

      Ganz d’accord bin ich, eine individuelle Strategie zu wählen – wir Ärzte und Therapeuten müssen (und das ist die Kunst) schauen, welcher der drei Faktoren bei diesem Patienten die gewichtige Rolle spielt, welche funktionellen Auswirkungen das hat ( Einsatz der Resourcen, Vermeidung von Überversorgung) und wie wir dann vorgehen. Wir Orthopäden und Sie als Physiotherapeut, haben (wir) da den unschätzbaren Vorteil, dass wir als “Biomediziner” eine hohe Akzeptanz bei den Patienten besitzen – uns fällt der Zugang viel leichter als z.B. Psychotherapeuten, deren Hinzuziehung oft schwer fällt, weil sie häufig Abwehrhaltungen provozieren.

      Und selbstverständlich bleibt es unsere primäre Aufgabe, nach den möglichen biologisch-strukturellen Ursachen zu schauen, so wie es der Kollege Conrad in seinem Artikel getan hat. Er führt ja gerade aus, dass neben Bewegungsmangel, psychischen Belastungen usw. auch eine Beinlängendifferenz die Ursache von Rückenschmerzen sein kann, die Betonung liegt auf kann, aber nicht muss. Das entspricht der Beobachtung, dass eine radiologisch festgestellte Gonarthrose die Ursache von Kniegelenksbeschwerden sein kann, aber nicht sein muss – eine orthopädische Binse sozusagen. Wir behandeln keine Röntgenbilder sondern Menschen.

      Aber selbstverständlich kann es absolut sinnvoll sein, eine Beinlängendifferenz von zwei Zentimentern mittels Sohlenausgleich zu beheben – und auch das ist kein Mythos, vielen Patienten ist dadurch rasch geholfen. Auch lenkt Kollege Conrad den Blick auf internistische Erkrankungen, die Ursache von Rückenschmerzen sein können, auch dies im Sinne einer holistischen Betrachtung sicher sinnvoll.

      Lieber Herr Straub, die Behandlung chronischer Rückenschmerzen kann frustrierend sein – lassen Sie sich nicht entmutigen- bewahren Sie sich einen ganzheitlichen Blick, vertrauen Sie auf Ihre Erfahrung, lassen Sie die neuesten Studien mit einfließen, aber bleiben Sie dem allen gegenüber im Sinne der Dialektik kritisch, dann wird ihr Berufsalltag erfüllend sein, denn sowohl Ärzte als auch Physiotherapeuten haben gegenüber vielen anderen Berufen einen Vorteil – wir haben es oft mit dem Dank unserer Patienten zu tun.

      Wir bedanken uns sowohl bei Herrn Straub, als auch bei Herrn Lembeck, dass sie aus einer launigen Kommentar-Struktur eine Diskussion mit gegenseitigem Respekt auf Augenhöhe entstehen ließen. im weiteren Schriftwechsel tauschten beide Beteiligten noch weitere Argumente über die Thesen aus. Für uns ist allerdings an dieser Stelle die Grenze unserer Medien erreicht und rufen dazu auf, gerne im Rahmen eines Kongresses oder Podiumdiskussion die Ansichten von Physiotherapeuten und Orthopäden zu diskutieren.

      Osteoporose-Apps für Ärzte – Osteologischer Warenkorb im App Store fällt klein aus

      In der letzten Ausgabe des Infobriefes hatten wir eine größere Zahl hilfreicher Apps für Orthopäden und Unfallchirurgen zum Thema Rheuma vorgestellt. Auch für den Schwerpunkt Osteoporose in dieser Ausgabe haben wir wieder recherchiert und getestet, ob es sich lohnt, im App Store einzukaufen. Das Angebot deutsch- und englischsprachiger Osteoporose-Apps für Ärzte fällt momentan deutlich kleiner aus als beim Thema Rheuma.

      BoneGauge

      Aus der App heraus kann zunächst ein Foto eines Röntgenbilds der Hand angefertigt werden, alternativ kann auf ein digital gespeichertes Bild in der Fotomediathek des Smartphones zugegriffen werden. Die bildverarbeitende App bestimmt daraufhin halbautomatisch die prozentuale Kortikalisdicke am Os metacarpale II. Diese soll mit Knochendichtewerten und T-Scores in DXA-Messungen korrelieren (Barnett und Nordin Index, Garn-Index, Exton-Smith-Index). Ergänzend zur DXAMessung kann hierdurch = dadurch? die osteologische Diagnostik verfeinert werden. Messdaten fließen in eine zentrale Datenbank ein.

      Fracture Risk

      Basierend auf der Publikation von Nguyen et al. in Osteoporos Intl 2007 berechnet das kostenlose Tool durch Angabe von Geschlecht, Alter, T-Score, Anzahl früherer
      Frakturen und Zahl der Stürze in den letzten 12 Monaten bei Patienten mit hüftnaher Femurfraktur einen Score zur Vorhersage des 5- und 10-Jahresfrakturrisikos in%.
      Ebenso kann unter Einbezug von Begleiterkrankungen ein Score zur Berechnung der „In-Hospital Mortality“ in% ausgegeben werden.

      FRAX

      Die schnell und einfach zu bedienende, englischsprachige App berechnet anhand von 14 Fragen den FRAX®-Score (Fracture Risk Assessment Tool) zur Berechnung des
      patientenbezogenen 10-Jahresfrakturrisikos und des Body Mass Index. Auswertungen können in der App gespeichert und aus der App heraus versandt werden.
      Ergebnisse werden in eine zentrale Datenbank geladen.

      Hologic DXA

      Audiovisueller Lehrkurs ohne sonstige App-Anwendungen zur korrekten Durchführung von Knochendichte- und Körperfettverteilungsmessungen mit DXA an Hüfte, Wirbelsäule, Unterarm und als Ganzkörperanalyse in Form einer englischsprachigen Präsentation mit abschließendem Quiz. Auf den 115 Folien im Stil einer Power-Point-Präsentation finden sich zahlreiche Bildbeispiele mit guten und schlechten Messungen. Daher ist die kostenlose Fortbildung nicht nur für Anwender dieses Herstellers interessant.

      Orthogers AO Trauma

      Englischsprachige AO Trauma-App zum Thema Orthogeriatrie. Neben Informationen zur Osteoporose finden sich auch Informationen zu Delir, Antikoagulation und perioperativem Schmerzmanagement. Das Thema Osteoporose fällt mit lediglich einem Tool etwas dürftig aus, welches in Abhängigkeit von Alter, Frakturstatus
      und Serumcalciumspiegel und bestehender Medikation Empfehlungen zum weiteren diagnostisch-therapeutischen Vorgehen gibt. Mit der AO/OTA-Fracture-ClassificationApp hat die AO Foundation auch deutlich bessere Apps zu bieten.

      Osteoonkologie onkowissen bone

      Die kostenlose App mit Unterstützung von Amgen erfordert einen DocCheck-Zugang oder eine Registrierung für Fachkreise bei onkowissen.de. Die App liefert umfangreiche Informationen zu tumortherapie-induzierter Osteoporose, Knochenmetastasen, multiplem Myelom, Therapie und Nebenwirkungen. Es handelt sich um eine leitfadenartig aufgemachte Wissensdatenbank mit Links auf relevante Leitlinien und Informationen zu
      Scoring-Systemen wie Mirels-Core oder Spinal Instability Neoplastic Scale (SINS) zur Beurteilung von Frakturgefährdung durch Metastasen, Karnofsky-Index, leider ohne Tool zur direkten Berechnung.

      Osteology Foundation The Box

      Kostenlose Informationsplattform der Osteology Foundation in Luzern für registrierte Anwender, in erster Linie handelt es sich um einen osteologischen News-FeedChannel im Social-Media-Style.

      Osteoporosis AR Cases

      An Patienten aus dem arabischen Kulturkreis adressierte App mit neun verschiedenen kurzen englischsprachigen Aufklärungsvorträgen zum Thema Osteoporose unter
      Einbindung von Elementen der virtuellen Realität. Kann mal hilfreich sein.

      Osteoporosis Azo Medical

      Kostenloser, englischsprachiger osteologischer Nachrichtenticker mit Archiv. Für Interessierte.

      Zusammenfassend fällt der osteologische Warenkorb im Apple App Store mit nur neun Apps deutlich überschaubarer aus als beim Thema Rheuma. Für den klinischen Alltag dürften am ehesten noch Risikorechner wie das FRAX®-Tool oder Fracture-Risk interessant sein. Überraschend ist, dass keine App zur Berechnung des Frakturrisikos gemäß DVO-Leitlinie zu finden ist, was sich ideal als App-Anwendung eignen würde. Hier muss weiterhin auf klassische Kitteltaschenversionen zurückgegriffen werden. Technisch gut gemacht ist auch die BoneGauge-App für die zur Auswertung von Röntgenbildern der Hand als ergänzendes Diagnoseinstrument zur DXA. Alle anderen Apps bringen allenfalls osteologisch besonders interessierten Kolleginnen und Kollegen einen Zusatznutzen. Für Patienten gibt es darüber hinaus allerdings einige empfehlenswerte, kostenlose oder kostengünstige Apps zu den Themen Ernährung, Calciumgehalt von Nahrungsmitteln und Vitamin D, die smartphoneaffine User ansprechen dürften.

       

      Dr. med. Karsten Braun,
      LL. M., Bezirksvorsitzender
      Heilbronn-Franken

      Entlassmanagement und Antikorruption

      Das vom Gesetzgeber gewünschte und im §39 SGB V ausdrücklich geforderte Entlassmanagement für stationär behandelte Patienten verfolgt u.a. das Ziel, eine optimale ambulante Weiterbehandlung von Patienten zu gewährleisten und die sektorübergreifende Zusammenarbeit zu fördern.

      Diesem Interesse, das insbesondere für Patienten mit Osteoporose essentiell ist, um die ggf. bereits im Krankenhaus begonnene Diagnostik und Therapie adäquat fortzusetzen, steht möglicherweise das Antikorruptionsgesetz sowie das Berufsrecht für Ärzte entgegen, das die Empfehlung von bzw. Überweisung zu bestimmten Ärzten erheblich einschränkt.

      Dieser Artikel beleuchtet die Möglichkeiten für eine entsprechende Empfehlung sowie die Rahmenbedingungen, unter denen eine Arztempfehlung durch Kollegen überhaupt möglich ist.

      Juristische Rahmenbedingungen

      Berufsrecht

      Nach § 30 BO sind Ärzte verpflichtet, in allen vertraglichen und sonstigen beruflichen Beziehungen zu Dritten ihre ärztliche Unabhängigkeit für die Behandlung der Patienten zu wahren.

      Ferner ist es gemäß § 31 Abs. 1 BO Ärzten nicht gestattet, für die Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterial oder für die Verordnung oder den Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten ein Entgelt oder andere Vorteile zu fordern, sich oder Dritten versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren. Gemäß § 31 Abs. 2 BO dürfen Ärzte ihren Patienten nicht ohne hinreichenden Grund bestimmte Ärzte, Apotheken, Heil- und Hilfsmittelerbringer oder sonstige Anbieter gesundheitlicher Leistungen empfehlen oder an diese verweisen. Hierzu hat der BGH mit Urteil vom 13.01.2011 (Aktenzeichen I ZR 111/08) entschieden, dass ein Arzt nicht von sich aus Empfehlungen aussprechen darf.

      Der Patient muss aus eigenem Antrieb um eine Empfehlung bitten, beispielsweise, weil er keinen geeigneten Anbieter kennt.

      Fragt der Patient gezielt nach einer kostengünstigen Versorgung, ist es dem Arzt nach der Rechtsprechung nicht verwehrt, den aufgrund nachvollziehbarer Erfahrungen preiswertesten oder geeignetsten Anbieter zu empfehlen. Der Arzt darf zudem eine Empfehlung abgeben, wenn der Patient die Frage nach der Kenntnis eines geeigneten Leistungserbringers verneint oder äußert, die ihm bekannten Leistungserbringer nicht in Anspruch nehmen zu wollen und er deshalb sodann ausdrücklich den Arzt um eine Empfehlung bittet. Umgekehrt folgt daraus, dass zur Vermeidung einer Strafbarkeit eben keine Empfehlung beziehungsweise Verweisung an einen Anbieter unaufgefordert gegenüber dem Patienten ausgesprochen werden darf.

      Ein hinreichender Grund für eine Verweisung oder Empfehlung liegt regelmäßig aus medizinischen Gesichtspunkten vor.

      Ferner hat der BGH in folgenden Einzelfällen einen hinreichenden Grund bejaht: die bessere Eignung des Anbieters oder die Qualität der Versorgung, sofern diese aus Sicht des Arztes aufgrund der speziellen Bedürfnisse des einzelnen Patienten besondere Vorteile für ihn bietet (vgl. BGH Urteil vom 13.01.2011 – I ZR 111/08), schlechte Erfahrungen mit einem Konkurrenten, Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte wie ein niedriger Preis, die Vermeidung von Wegen für Gehbehinderte (vgl. BGH Urteil vom 29.06.2000 – I ZR 59/98 und vom 15.11.2001 – I ZR 275/99). Keinen hinreichenden Grund stellt jedoch die Bequemlichkeit der Patienten (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2009 – I ZR 13/07) oder bei einem bestimmten Versorgungsweg, die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einem Leistungserbringer (vgl. BGH, Urteil v. 13.01.2011 – I ZR 111/08) dar.

      Praxistipps Berufsrecht

      1. Arztempfehlung nur auf Nachfrage des Patienten, keine unaufgeforderte Empfehlung aussprechen
      2. Falls individuelle Gründe, z.B. eine besondere medizinische Qualifikation oder Kompetenz Grund für die Empfehlung sind, Empfehlung und Gründe in der Patientenakte vermerken.
      3. Regelhaft den Patienten darauf hinweisen, dass er selbstverständlich die Wahlfreiheit unter den Leistungserbringern hat und auch einen anderen Arzt wählen kann.

       

      Strafrecht

      In strafrechtlicher Hinsicht muss das Korruptionsverbot des § 299a, b StGB zwingend beachtet werden. Hiernach macht sich strafbar, wer als Arzt im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er

      • bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten,
      • beim Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder
      • bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial

      einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt. Dies wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 299b StGB bestraft spiegelbildlich die „Geberseite“.

      Unter den Vorteilsbegriff ist jede Zuwendung zu subsumieren, auf die der Arzt oder ein Dritter keinen Rechtsanspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder persönliche Lage objektiv verbessert. Beispielhaft ist hier an eine Vergütung des niedergelassenen Arztes für die Übernahme eines Patienten aus der stationären in die ambulante Versorgung zu denken. Allein der Erhalt eines solchen Vorteils wäre aber noch nicht strafbar. Ergänzend muss für die Strafbarkeit eine sog. Unrechtsvereinbarung vorliegen, also eine inhaltliche Verknüpfung von Vorteil und Gegenleistung gegeben sein. Hierbei handelt es sich also quasi um eine verabredete Gegenleistung für die Zuweisung.
      Zwar sollen durch das Antikorruptionsgesetz gesundheitspolitisch gewollte Kooperationen nicht behindert werden. Allerdings könnte dies, auch wenn § 39 Abs.1a SGB V das Entlassmanagement und die Möglichkeit zu dessen Delegation auf niedergelassene Ärzte etc. vorsieht, hier dennoch strafrechtlich problematisch werden. Dies u.a. dann, wenn die Kooperation eine unangemessen hohe Vergütung für die Leistung eines oder beider Partner zum Gegenstand hat. Hier könnte womöglich eine Unrechtsvereinbarung zugrunde liegen.

      Praxistipps Strafrecht

      1. Es muss im Rahmen des Entlassmanagements ausgeschlossen sein, dass der Klinik, dem Klinikarzt oder einem Dritten (z.B. dem Patienten) Vorteile für die Überweisung des Patienten durch einen niedergelassenen Kollegen oder dessen Praxis angeboten werden oder entstehen.
      2. Umgekehrt gilt, dass der niedergelassene Kollege keine Vorteile annehmen darf, die ihm für die Übernahme eines Patienten aus der stationären in die ambulante Versorgung von Seiten der Klinik angeboten werden.
      3. Die Rolle eines ggf. im Zusammenhang mit dem Entlaßmanagement bzw. der sektorübergreifenden Kooperation in einem regionalen Netzwerk existierenden Selektivvertrages ist im Einzelfall zu bewerten. Denn hier werden regelhaft für besondere (qualitativ hochwertige) Leistungen besondere Vergütungen für die Partner vereinbart.

      Zusammenfassung

      Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass im Rahmen jeglicher Kooperationsform stets beachtet werden muss, dass die heilberuflichen Entscheidungen frei von unzulässiger Einflussnahme getroffen werden und dass kein wie auch immer gearteter materieller oder immaterieller Vorteil für Verordnungs-, Abgabe, Bezugsoder Zuführungsentscheidung gefordert, versprochen oder angenommen wird.

      Die Empfehlung zur Weiterbehandlung durch einen bestimmten Arzt, Praxis oder Klinik darf nur auf Nachfrage des Patienten, nie unaufgefordert, erfolgen. Sollten medizinische Gründe für die Empfehlung bestimmter Ärzte ausschlaggebend sein, sind diese sowie der bzw. die empfohlenen Ärzte in der Patientenakte zu dokumentieren.

      Ebenso muss dem Patienten stets die Wahlfreiheit hinsichtlich des Leistungserbringers belassen werden und der Patient sollte auch ausdrücklich hierauf hingewiesen
      werden.

      Für die Bildung regionaler, sektorübergreifender Netzwerke sind transparente Regeln zu definieren. Der Beitritt zu einem solchen Netzwerk ist prinzipiell jedem Versorgungspartner zur ermöglichen, der die formalen Voraussetzungen und Qualifikationen erfüllt. Damit soll eine wettbewerbsrechtlich problematische Bevorzugung einzelner im Sinne einer „Unrechtsvereinbarung“ ausgeschlossen werden.

       

      Dr. jur. Jörg Heberer
      Justitiar des BVOU