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„Herr Lauterbach, das ist Betrug an der Fachärzteschaft!“

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach präsentiert sein Spargesetz und kündigt an, die Neupatientenregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz streichen zu wollen. Die deutsche Fachärzteschaft zeigt sich empört.

Die aktuelle Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die Neupatientenregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz zu streichen, sorgt für Kopfschütteln beim Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa).

„Wir benötigen bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung eine nachhaltige grundsolide Reform. Aber anstatt eines großen Aufschlages stürzt sich Herr Lauterbach lieber aufs Kleinklein und sendet damit ein falsches Signal an Patienten und die Ärzteschaft“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Mit der Abschaffung der Neupatientenregelung wird am falschen Ende gespart. „Das geht vor allem zu Lasten der Patienten, die nun Dank Herrn Lauterbach wieder länger auf einen Termin warten müssen. Das sind faktisch Leistungskürzungen,“ so Heinrich weiter. „Dabei hatte doch die Einführung des TSVG viele positive Effekte für die Patientenversorgung nach sich gezogen.“

Der Wegfall der Neupatientenregelung kommt für die Fachärzteschaft einer Verschärfung der Budgetierung gleich. Heinrich hierzu: „Das wird die ohnehin schon massiven Probleme in der medizinischen Grundversorgung weiter verschärfen: die Bereitschaft zur Niederlassung wird weiter sinken, insbesondere auch in prekären Versorgungsgebieten, die Bereitschaft von Fachärztinnen und Fachärzten, früher in den Ruhestand zu gehen, wird steigen.“ Auch hier indirekt die Folge für Patienten: weniger Termine, längere Wartezeiten, Leistungskürzungen.

Problematisch sieht der SpiFa auch, wie mit den Bereinigungseffekten für bisher erbrachte Leistungen umgegangen werden soll. Hierzu Heinrich: „Erst müssen Fachärztinnen und Fachärzte aufgrund der Budgetierung von Leistungen auf einen Teil ihrer Honorare verzichten, dann wird ihnen eine Möglichkeit eröffnet, extrabudgetär zu praktizieren und im Nachhinein sollen diese Leistungen dann doch wieder ins Budget fallen. Das ist Betrug an der Fachärzteschaft. So geht es nicht!“

Quelle: SpiFa

Wie Sie mit TV-Wartezimmer die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis steigern

Digitalisierung in Arztpraxen

Wie Sie mit TV-Wartezimmer die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis steigern

Patienten optimal aufzuklären und so die Therapietreue sicherzustellen, ist das medizinische A und O. Doch genau dies kommt in vielen Arztpraxen zu kurz. Denn sie sind chronisch überlastet, sodass schlichtweg die Zeit für ein umfassendes Patientengespräch fehlt. Das führt dazu, dass sich Patienten verunsichert fühlen und die Arztpraxis mit unbeantworteten Fragen verlassen. Hier können digitale Services helfen, sowohl die Patientenbetreuung und den Informationstransfer zu verbessern als auch das Praxisteam entscheidend zu entlasten. Dies sichert langfristig die Wirtschaftlichkeit der Praxis.

Informieren Sie Ihre Patienten vor Ort in der Praxis und im digitalen Raum

Kennen Ihre Patienten schon Ihre bestehenden und neuen Leistungen? Und vor allem: Fragen Sie diese aktiv nach? Falls nicht, informieren Sie Ihre Patienten. Das kann auf mehreren Wegen geschehen: vor Ort über multimediale Patienteninformationssysteme, wie TV-Wartezimmer®, im Wartezimmer und den Behandlungsräumen sowie auch gänzlich digital auf Ihrer Website.  Dies ermöglicht Patienten, sich mithilfe kurzer animierter 2/3D Aufklärungsvideos und Präsentationen über Ihr Leistungs- und Therapiespektrum zu informieren. Der Wartebereich in der Praxis eignet sich hervorragend, um Ihren Patienten vor Ort qualifizierte Vorinformationen zu geben. Denn im räumlichen Kontext zur direkten Leistungserbringung sind Patienten ohnehin auf das Thema Gesundheit fokussiert. Da vorinformierte Patienten ein stärkeres Bewusstsein für die eigene Gesundheit haben, fragen sie eher eigeninitiativ nach Behandlungsformen. Darüber hinaus können Sie die Informationsvideos in Ihre Website einbinden, um bereits im Vorfeld des Praxisbesuches digital professionell über Ihre medizinischen Kompetenzen sowie Behandlungsschwerpunkte aufzuklären und so Patienten zu gewinnen, die bereit sind in die eigene Gesundheit aktiv zu investieren.

Informierte Patienten, zufriedenere Mitarbeiter und gesteigerte Wirtschaftlichkeit

Nur wer digitale Services integriert und die vorhandene Wartezeit in der Praxis nutzt, um im Rahmen der medizinischen Expertise gezielt auf Therapie- und Leistungsspektrum hinzuweisen, wird langfristig eine aktive Nachfrage seitens der Patienten generieren. Denn „informierte“ Patienten fragen bewusst nach. Dies ist der Weg zu mehr Effizienz in Ihren Prozessen, einer höheren Therapietreue und letztlich auch einer gesteigerten Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis.

 

Kontakt

Tom Schweitzer
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Perspektive DVT – „3-D-Bildgebung in der Orthopädie und Unfallchirurgie“

Betrachtung des Einsatzspektrums und der Strahlenhygiene

Die Diagnostikmethoden Projektionsradiographie, Sonographie, Multi Slice CT (MSCT) oder MRT sind in Deutschland seit Jahrzehnten im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie (O&U) etabliert, um den im Praxisalltag typischerweise auftretenden klinischen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die übliche, stetig fortschreitende technologische Weiterentwicklung hat unterdessen die Diagnostikmöglichkeit mit der Bezeichnung „Digitale Volumentomographie“ (DVT) oder in wissenschaftlichen Publikationen als „Cone Beam CT“ (CBCT) beschrieben, hervorgebracht. Die DVT wurde für den Einsatz im Bereich der O&U mit ihren spezifischen Anforderungen und dem Anspruch einer sehr hohen resultierenden Strahlenhygiene entwickelt.

Diese Diagnostik ist für die Hochkontrast-Darstellung optimiert und auf Basis des breiten Indikationsspektrums seit dem ersten Einsatz in der O&U vor nunmehr 10 Jahren für das Fachgebiet unverzichtbar geworden. Die DVT findet nach Erlangung der dazu erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz immer dann ihren Einsatz, wenn zu erwarten ist, dass die Diagnostikmethoden Projektionsradiographie, CT, MRT etc. zur Beantwortung ossärer Veränderungen an ihre individuellen Grenzen kommen, während gleichzeitig Fragen zur vorliegenden Indikationsstellung offenbleiben würden. Eine detailliertere Betrachtung der Diagnostikmöglichkeiten soll nachfolgend aus medizinphysikalischer sowie fachkundiger, ärztlicher Sicht erfolgen.

Die etablierten Diagnostikmöglichkeiten

Die in der O&U verfügbaren Diagnostikmöglichkeiten haben jede für sich ihre Wertigkeit, besitzen jedoch Einschränkungen im Bereich der im Fachgebiet häufig erforderlichen Anforderung zur Beurteilung ossärer Strukturen sowie deren Lage zueinander. Während die Projektionsradiographie im Vergleich zum MSCT mit einer deutlich geringeren, resultierenden Strahlenbelastung einhergeht, lassen die hier bereitgestellten Informationen durch deren Summation in den Projektionen nur eingeschränkte Aussagen zu und haben im Vergleich zu einer Schnittbilddiagnostik deutlich das Nachsehen [1, 2]. Die Sonographie erlaubt in ihren Dimensionen nur örtlich eingeschränkte Einsichten und hat sich im genannten Anwendungsfeld dadurch häufig nur als additive Diagnostik etabliert. Das MSCT ist der Projektionsradiographie bspw. in der Frakturdetektion überlegen, daraus resultiert jedoch eine deutlich höhere Strahlenbelastung. Zudem ist das MSCT im Praxisalltag meist nur in Auflösungen von mehr als 1 mm verfügbar und kann in keinem Anwendungsfall die oft wichtigen Aufnahmen unter Belastung bereitstellen. Diese Möglichkeit bieten eingeschränkt verfügbare MRT-Systeme, wobei alle Systeme gleichermaßen auf Basis der Spezialisierung zur Weichteildarstellung nur eingeschränkte Aussagen über ossäre Strukturen zulassen, was u.a. an die meist nur zwischen 1-3 mm verfügbare Auflösung geknüpft ist.

Moderne Technologie

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Einschränkungen des MSCT, MRT etc., sowie der Anforderungen in der O&U, wurde die DVT für das Fachgebiet entwickelt und fand hier ihren ersten Einsatz in Deutschland vor ca. 10 Jahren. Hierbei gewährleistet die DVT multiplanare Schnittbildinformationen bspw. der Extremitäten sowie der HWS. Dabei stellt diese nach Wahl des Anwenders Aufnahmen innerhalb von ca. 20 Sekunden unter natürlicher Körperbelastung oder Entlastung mit einer hohen Auflösung in allen Raumrichtungen von 0,2 mm bereit. Seit dem Zeitpunkt der ersten Implementierung wurde das DVT aufgrund des breiten Indikationsspektrums in zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten beleuchtet und dessen Wertigkeit im Einsatz der O&U sowie im Vergleich zu den gängig verfügbaren Diagnostikmethoden mehrfach bestätigt [3 – 6].

Super-Ultra-Low-Dose

Zudem wurde u.a. die Strahlenhygiene eines DVT analog den Anforderungen in der O&U in den letzten Jahren einer stetigen Weiterentwicklung unterzogen, wodurch den Anwendern heute ein Super-Ultra-Low-Dose (SULD) Aufnahmepreset zur Verfügung gestellt werden kann. Dieses besitzt den Vorteil, dass die resultierende Strahlendosis unter der eines im O&U-Einsatz typischen, digitalen Projektionsröntgen in 2 Ebenen einzuordnen ist. Zur Entwicklung des SULD-Preset wurde die resultierende effektive Dosis ermittelt und mit dem Projektionsröntgen in zwei Ebenen, sowie mit typischen, im Rahmen der O&U eingesetzten MSCT-Systemen (Messungen jeweils unter gleichen wissenschaftlichen Bedingungen) verglichen. Die Ergebnisse können den Abbildungen 5 bis 8 für die Bereiche Ellenbogen, Handgelenk, Kniegelenk und Sprunggelenk entnommen werden und belegen die sehr hohe Strahlenhygiene unter Anwendung des SULD-Presets.

Es konnte nachgewiesen werden, dass die resultierende effektive Dosis gegenüber dem MSCT in den Bereichen Handgelenk um 92,4 %, Kniegelenk um 91,6 %, Sprunggelenk um 93,5 % sowie Ellenbogen um 97,3 % geringer liegt. Auch ist die resultierende effektive Dosis gegenüber dem Projektionsröntgen in 2 Ebenen in den Bereichen Handgelenk um 31,6 %, Kniegelenk um 23,3 %, Sprunggelenk um 6,7 % und Ellenbogen um 33,3 % geringer.

Der Vergleich mit dem Projektionsröntgen in 2 Ebenen wurde zudem in einer losgelösten Studie von einer anderen Forschergruppe im Bereich des Handgelenks unter Betrachtung der Energiedosis durchgeführt. Hier wurde eine um 13,2 % niedrigerer Energiedosis bei gleichzeitig einer im Durchschnitt um 28 % höheren Wahrscheinlichkeit zur Frakturfindung im Vergleich zu dem Projektionsröntgen in 2 Ebenen ermittelt und damit die grundlegend geringere Dosis sowie höhere Wertigkeit des untersuchten DVT unter Anwendung des SULD-Preset zur Beurteilung ossärer Strukturen verifiziert [7].

Die bessere Wahl für Patient, Arzt und Praxis

Der Einsatz der DVT kann auf Basis der genannten Eigenschaften insbesondere bei vorhandenem SULD-Preset und damit verbundener hoher Strahlenhygiene innerhalb eines breiten Indikationsspektrums stattfinden. Die DVT-Aufnahmen unterstützen die möglichst schnelle Genesung des Patienten durch eine Therapiewahl, die auf Basis hochauflösender, ossärer Bildinformationen ohne Projektionsverluste ggf. additiv mit MRT- oder Sonographieergebnissen getroffen werden kann. Vor diesem Hintergrund wird in der Praxis von Dr. Glatzel seit November 2020 ein DVT angewendet, dessen vorhandenes SULD-Preset in 100 % der Fälle Anwendung findet. Im Folgenden werden Fallbeispiele aus der täglichen Praxis aufgezeigt, die die sinnvolle Ergänzung der Diagnostikmethoden wie bspw. Sonographie oder MRT bzw. den Ersatz der Projektionsradiographie und CT durch die digitale Volumentomographie aufzeigen.

Fall 1
Nicht-dislozierte Fraktur des Radiusköpfchens

63-jähriger Patient mit Sturz am Vortag vom Fahrrad auf den ausgestreckten Arm. In der kernspintomographischen Abklärung findet sich eine Radiusköpfchenfraktur mit Knochenmarködem, vermutlich Gelenkflächenverletzung und periartikulärem Hämatom. Nachdem auf Basis der MRT-Aufnahme die Weichteilverletzungen, jedoch nicht die Fragestellung der evtl. OP-pflichtigen Versorgung suffizient beantwortet werden konnte, wurde zusätzlich eine DVT des rechten Ellenbogens unter Anwendung des SULD-Preset durchgeführt (siehe Abb. 1), wobei die Aufnahme mit 0,2 mm Auflösung eine klar nichtdislozierte Fraktur des Radiusköpfchens Mason II zeigte. Die Fraktur ist konservativ in gleicher Stellung ausgeheilt.

Abbildung 1: 63-jähriger Patient mit Sturz am Vortag vom Fahrrad auf den ausgestreckten Arm.

Fall 2
Osteochondraler Defekt des medialen Femurcondylus mit freien Gelenkkörpern

27-jähriger Patient mit neu aufgetretenen medialen Knieschmerzen ohne Trauma. Bei V.a. mediale Meniscopathie wurde eine MRT des linken Kniegelenkes angefertigt, die einen großen osteochondralen Defekt des medialen Femurkondylus zeigte. Zur vollständigen Beurteilung der ossären Veränderungen wurde eine DVT mit SULD-Preset angefertigt (siehe Abb. 2). Die Schnittbilder mit 0,2 mm isotroper Auflösung zeigten noch ortsständige freie Gelenkkörper und einen Sklerosierungssaum der Defektzone. Der Patient wurde einer weiteren arthroskopischen Diagnostik mit Exploration des Defektes, Gelenkkörperentfernung und ggfs. ACT zugeführt.

Abbildung 2: 27-jähriger Patient mit neu aufgetretenen medialen Knieschmerzen ohne Trauma.

Fall 3
Mediale Taluskantenfraktur mit freiem Gelenkkörper

36-jähriger Patient mit einem Pronationstrauma beim Fußball durch Fremdeinwirkung vor ca. 10 Wochen. Bei der kernspintomographischen Aufklärung fand sich ein Knochenmarködem der medialen Talusschulter bei intaktem Kapsel-Bandapparat. Zur weiteren Abklärung der ossären Veränderungen wurde eine DVT im SULD-Preset durchgeführt (siehe Abb. 3), in der sich ein ausgeheilter Zustand nach medialer Taluskantenabsprengung in leichter Fehlstellung mit additivem freien Gelenkkörper zeigte. Infolgedessen wurde der Patient einer Arthroskopie mit Debridement, Gelenkkörperentfernung und Mikrofrakturierung zugeführt.

Abbildung 3: 36-jähriger Patient mit einem Pronationstrauma beim Fußball durch Fremdeinwirkung.

Fall 4
Spontan weitgehend konsolidierte Frakturen des Talus, Calcaneus und Cuboideums mit Gelenkflächenbeteiligung

52-jährige Patientin mit 5 Wochen zurückliegendem Supinationstrauma des rechten Sprunggelenkes in der Karibik, das bisher keiner weiteren Diagnostik zugeführt wurde. Die MRT fand keine relevante Kapsel-Band- oder Syndesmosenverletzung aber Knochenmarködeme in Talus, Calcaneus und Os cuboideum mit Frakturlinien. Zur sicheren Abklärung der ossären Verletzungen ist eine DVT mit SULD-Preset erfolgt (siehe Abb. 4). Hier zeigten sich schon spontan weitgehend konsolidierte Frakturen mit Gelenkflächenbeteiligung der o.g. Knochen, die nach dem in der DVT bestimmbaren, vorliegenden Durchbauungsgrad als stabil eingestuft werden konnten, weshalb eine funktionelle Belastung erlaubt wurde.

Abbildung 4: 52-jährige Patientin mit 5 Wochen zurückliegendem Supinationstrauma des rechten Sprunggelenkes.

Fazit:

Die DVT kann auf Basis einhergehender Eigenschaften wie die Möglichkeit zur Durchführung von wahlweise be- oder entlasteten Aufnahmen, einer Auflösung von 0,2 mm Schichtdicke, der sehr geringen Aufnahmezeit von ca. 20 Sekunden sowie der sehr hohen Strahlenhygiene – insbesondere bei Verfügbarkeit des SULD-Preset – im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie den Ersatz der Projektionsradiographie sowie des MSCT darstellen und sinnvoll mit der Aussage über Weichgewebe mit dem MRT ergänzt werden. Die höhere Strahlenhygiene eines DVT mit verfügbarem SULD-Preset konnte im Vergleich zu dem Projektionsröntgen in 2 Ebenen sowie zu dem Multi Slice CT in eigens unter wissenschaftlichem Standard durchgeführten Messungen nachgewiesen werden. Dabei lag das SULD-Preset in der resultierenden effektiven Dosis gegenüber dem Projektionsröntgen in 2 Ebenen im Durchschnitt um 23,73 % geringer, im Vergleich zu dem Multi Slice CT im Durchschnitt um 93,7 % geringer.

Die aufgezeigten Fallbeispiele aus dem Praxisalltag zeigen exemplarisch, dass das MRT häufig nicht allein die vorliegenden Fragestellungen ausreichend beantworten kann und eine ergänzende Aufnahme mit einem DVT sinnvoll ist. Da die Projektionsradiographie in 2 Ebenen häufig keine ausreichende Bildinformation ermöglicht, würde deren Einsatz als Primärdiagnostik vor der Durchführung einer DVT-Aufnahme unter Anwendung des SULD-Preset anhand der aufgezeigten Ergebnisse die Dosis des Patienten nahezu verdoppeln. Auf Basis dieser Betrachtung ist die DVT mit verfügbarem SULD-Preset als Primärdiagnostik zur Erfüllung des im Strahlenschutz vorgeschriebenen ALARA-Prinzip der Projektionsradiographie vorzuziehen und der Einsatz der MSCT in Bereichen, die mit der digitalen Volumentomographie abgedeckt werden können, obsolet.

Abb. 5: Darstellung der resultierenden effektiven Strahlendosis eines MSCT, eines Projektionsröntgen in 2 Ebenen sowie eines DVT unter Anwendung des SULD-Preset im Bereich des Ellenbogens [8]

Abb. 6: Darstellung der resultierenden effektiven Strahlendosis eines MSCT, eines Projektionsröntgen in 2 Ebenen sowie eines DVT unter Anwendung des SULD-Preset im Bereich des Handgelenks [9]

Abb. 7: Darstellung der resultierenden effektiven Strahlendosis eines MSCT, eines Projektionsröntgen in 2 Ebenen sowie eines DVT unter Anwendung des SULD-Preset im Bereich des Kniegelenks [10]

Abb. 8: Darstellung der resultierenden effektiven Strahlendosis eines MSCT, eines Projektionsröntgen in 2 Ebenen sowie eines DVT unter Anwendung des SULD-Preset im Bereich des Sprunggelenks [11]

Korrespondierender Autor:
Adj. Prof., PhD. Juha Koivisto
Department of Physics
University of Helsinki
Finnland

Fallbeispiele:
Dr. med. Michael Glatzel M. Sc.
Dr. Glatzel Ganzheitliche Orthopädie
Darmstädter Straße 17
6425 Bensheim

Alle CBCT- bzw. DVT-Aufnahmen wurden mit dem Gerät SCS MedSeries® H22 aufgenommen.

Literatur

[1] Breederveld, R. S., & Tuinebreijer, W. E. (2004). Investigation of computed tomographic scan concurrent criterion validity in doubtful scaphoid fracture of the wrist. Journal of Trauma and Acute Care Surgery, 57(4), 851-854. doi: 10.1097/01.TA.0000124278.29127.42.

[2] Cruickshank, J., Meakin, A., Breadmore, R., Mitchell, D., Pincus, S., Hughes, T., Bently, B., Harris, M. and Vo, A. (2007), Early computerized tomography accurately determines the presence or absence of scaphoid and other fractures. Emergency Medicine Australasia, 19: 223-228. https://doi.org/10.1111/j.1742-6723.2007.00959.x.

[3] Collan, L, Kankare, JA, Mattila, K. (2013), The biomechanics of the first metatarsal bone in hallux valgus: A preliminary study utilizing a weight bearing extremity CT. Foot Ankle Surg. 19(3), 155-161 http://dx.doi.org/10.1016/j.fas.2013.01.003.

[4] Salo, J., Töyräs, J., Joukainen, A., Jurvelin, J., Kröger, H (2013). Rustovaurioiden kehittyvä diagnostiikka – nopein hoitotuloksia parantava tekijä? Suomen Ortopedia ja Traumatologia Vol. 36, 256-261.

[5] Colin, F., Horn Lang, T., Zwicky, L., Hintermann, B., & Knupp, M. (2014). Subtalar joint configuration on weightbearing CT scan. Foot & ankle international, 35(10), 1057-1062
doi: 10.1177/1071100714540890.

[6] Huang, A. J., Chang, C. Y., Thomas, B. J., MacMahon, P. J., & Palmer, W. E. (2015). Using cone-beam CT as a low-dose 3D imaging technique for the extremities: initial experience in 50 subjects. Skeletal radiology, 44(6), 797-809. https://doi.org/10.1007/s00256-015-2105-9.

[7] Neubauer, J., Benndorf, M., Ehritt-Braun, C., Reising, K., Yilmaz, T., Klein, C., … & Goerke, S. M. (2018). Comparison of the diagnostic accuracy of cone beam computed tomography and radiography for scaphoid fractures. Scientific reports, 8(1), 1-6 https://doi.org/10.1038/s41598-018-22331-8.

Die effektiven Dosen dieser Studie wurden auf der Grundlage früherer Studien zur Dosisbewertung berechnet:

[8] Koivisto, J., van Eijnatten, M., Ludlow, J., Kiljunen, T., Shi, X. Q., & Wolff, J. (2021). Comparative dosimetry of radiography device, MSCT device and two CBCT devices in the elbow region. Journal of applied clinical medical physics22(5), 128-138.

[9] Koivisto, J., Van Eijnatten, M., Kiljunen, T., Shi, X. Q., & Wolff, J. (2018). Effective radiation dose in the wrist resulting from a radiographic device, two CBCT devices and one MSCT device: a comparative study. Radiation protection dosimetry179(1), 58-68.

[10] Koivisto, J., Kiljunen, T., Wolff, J., & Kortesniemi, M. (2013). Assessment of effective radiation dose of an extremity CBCT, MSCT and conventional X ray for knee area using MOSFET dosemeters. Radiation protection dosimetry157(4), 515-524.

[11] Koivisto, J., Kiljunen, T., Kadesjö, N., Shi, X. Q., & Wolff, J. (2015). Effective radiation dose of a MSCT, two CBCT and one conventional radiography device in the ankle region. Journal of foot and ankle research8(1), 1-11.

Osteoporose-Früherkennung mit der Osteodensitometrie

Wie hoch das Risiko ist, einen Knochenbruch durch Osteoporose zu erleiden, lässt sich anhand der Knochendichte feststellen. Die Messung der Knochendichte geschieht mittels einer so genannten Osteodensitometrie. Standardmäßig kommt dabei die Dual-Röntgen-Absorptiometrie, kurz DXA oder DEXA, zum Einsatz.

Aus den griechischen Wörtern „Osteo“ für Knochen und „metrie“ für messen und dem Lateinischen „densi“ für Dichte zusammengesetzt, werden als Osteodensitometrie medizinisch-technische Verfahren zur Knochendichtemessung bezeichnet.1 Die Osteodensiometrie kann Aussagen über den Kalksalzgehalt, die Struktur und Festigkeit des Knochens machen. Es gibt verschiedene Messmethoden. Das am weitesten verbreitete und zudem einzige von der World Health Organisation (WHO) anerkannte Verfahren ist die Messung mit der Doppel-Röntgen-Energie-Absorptiometrie- Technik der sogenannten DXA/DEXA (Dual-Energy X-Ray Absorptiometry).2 Der Dachverband Osteologie (DVO) sieht diese Methode als Referenzmethode („Goldstandard“) an. Sie ist in den Leitlinien als
wichtiger Surrogatparameter die Basis der Diagnosesicherung und dient, neben weiteren Risikofaktoren, als Entscheidungskriterium bei der Therapie einer Osteoporose.3 Die Knochendichtemessung (DXA) wird in Deutschland von den Gesetzlichen Krankenkassen nur dann bezahlt, wenn eine Fraktur ohne nachweisbares adäquates Trauma vorliegt und gleichzeitig aufgrund anderer anamnestischer und klinischer Befunde ein begründeter Verdacht auf Osteoporose besteht. Seit 2013 wird sie zudem übernommen, wenn zur Optimierung der Therapieentscheidung aufgrund konkreter anamnestischer und klinischer Befunde die Absicht für eine sog. spezifische medikamentöse Therapie einer Osteoporose besteht.4, 5 Die DXA-Methode ist in der BRD mit ca. 800 Messplatzen flachendeckend sehr gut verfügbar. Sie wird vorwiegend von Fachärzten für Orthopädie/Unfallchirurgie durchgeführt. Diese haben häufig eine spezielle Zusatzausbildung als Osteologe DVO, was sie in besonderer Weise zum Einsatz dieser Methode befähigt. Als weitere Methoden zur Knochendichtemessung stehen der Quantitative Ultraschall (QUS) und die Quantitative Computertomographie (QCT/pQCT) zur Verfügung. Quantitativer Ultraschall (QUS) Die Messung der Knochendichte mittels Ultraschall, dem sogenannten quantitativen Ultraschall (QUS) ist umstritten, und nur in speziellen Fällen, in Abhängigkeit vom verwendeten Messort und von der Messmethode überhaupt aussagekräftig.3, 6 Vorteil des Verfahrens ist die fehlende Strahlenbelastung. Quantitative Computertomographie (QCT/pQCT) Bei der sogenannten zentralen QCT erfolgt die Messung an der Wirbelsäule und ggf. an den Huften. Die preisgünstigeren und kompakteren peripheren (pQCT) Systeme messen vorzugsweise am Arm oder Bein. Die CT-Methoden messen die Knochendichte als Volumeneinheit in Gramm pro Kubikzentimeter (g/cm3). Es sind sehr präzise Verfahren, die in der Lage sind weitere Knochenparameter wie Geometrie und Knochenfestigkeit aufzuzeigen.7, 8 Sie haben somit einen hohen wissenschaftlichen Stellenwert. Auf Grund der Strahlendosis und der nicht direkten Umsetzbarkeit der Messwerte in Therapieentscheidungen sind sie nur als Ersatzmethoden anzusehen. Doppel-Röntgen-Energie-Absorptiometrie-Technik (DXA/DEXA) Der Goldstandard zur Bestimmung der Knochendichtemessung ist weltweit die so genannte Doppel-RontgenEnergie-Absorptiometrie-Technik (dual-energy X-ray absorptiometry, DXA/DEXA).2 Die Messung erfolgt im Regelfall an der LWS und dem Gesamtareal der proximalen Femora,3 andere Messorte sind möglich. Das Messprinzip ist ein Flächenmessverfahren, bei dem die aus dem Körper austretende Röntgenenergie erfasst, und der Kalksalzgehalt in Gramm pro Quadratzentimeter (g/cm2) gemessen wird. Dieser Wert kann mit einer großen Anzahl von Referenzkollektiven als Standardabweichung z. B. junger Erwachsener (sog. T-Wert) oder einer altersadaptieren Vergleichsgruppe (Z-Wert) verglichen werden. Die Strahlenbelastung ist mit 1–2 μSv sehr gering. Neben der Messung des Kalksalzgehaltes ist die Bestimmung der Muskel- und Fettmasse möglich und somit auch das Ausmaß einer Sarkopenie (Muskelmasseverlust) bestimmbar. Die mittels DXA bestimmte Knochendichte wird zur messtechnischen Definition der Osteoporose verwendet.2 Neben der allgemeinen Akzeptanz und der großen Verfügbarkeit der DXA sind der moderate Preis und der geringe Zeitaufwand des Verfahrens von Vorteil.1 Alle internationalen Zulassungsstudien für Medikamente zur Osteoporosebehandlung wurden und werden mit der DXA-Messung durchgeführt. Sie dient zusammen mit weiteren Risikofaktoren der Diagnosefindung der Osteoporose und kann zudem auch deren Schwere quantifizieren. Zugleich erlaubt sie eine Abschätzung des individuellen Frakturrisikos und das Einleiten spezifischer präventiver Maßnahmen. Zuletzt kann sie auch zur Überprüfung des Therapieerfolgs verwendet
werden.3 Im Abschlussbericht D07–01 des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiQ Institut) wird die DXA ebenfalls als Goldstandard bewertet.9 Das IQWiG hatte die Frage zu klären, ob eine Knochendichtemessung nach der DXA-Methode dabei hilft, Personen zu identifizieren, die von einer auf die Erhöhung der Knochendichte ausgerichteten Therapie profitieren können. Das IQWiG schätzt den präventiven Nutzen der Knochendichtemessung als positiv ein und zieht folgendes Fazit:

  • Es liegt ein Hinweis auf einen Nutzen einer Behandlung vor für postmenopausale Frauen ohne Vorfrakturen, die eine mit einer zentralen DXA gemessene Knochendichte von T < -2,5 aufweisen.
  • Es fand sich keine gleichwertige Alternative zur Erhebung der Knochendichte beziehungsweise des Frakturrisikos, die als Ersatz zur zentralen DXA-Messung eingesetzt werden kann.
  • Für altere Manner mit Verdacht auf eine primäre Osteoporose existiert ein Beleg für einen statistischen Zusammenhang zwischen niedriger Knochendichte und erhöhtem Frakturrisiko.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Knochendichte mit der Doppel-Röntgen-Energie-Absorptiometrie-Technik (DXA) der weltweit anerkannte Standard zur Bestimmung der Knochendichte bei Osteoporose ist. Sie sollte bei entsprechendem Risikoprofil bereits vor einer Fragilitätsfraktur eingesetzt werden, um präventiv die Diagnose Osteoporose zu sichern und eine geeignete Therapie einleiten und kontrollieren zu können.

Osteoporose Vorsorgepässe für Ihre Patienten

Der Osteoporose-Vorsorgepass dient dazu, die Knochendichtemessungen von Patienten zu dokumentieren. Die Pässe wurden neu gestaltet: Sie sind etwas größer, damit die Mitarbeiter Daten lesbarer eintragen können. Wichtige Angaben sind bereits eingedruckt und das Adressfeld ist flexibel gehalten, womit ein Eintrag über das Praxisverwaltungssystem möglich wird. Kostenfrei bestellen können Sie 150 oder 800 Stück unter: service@bvou.net, Ansprechpartner ist Robert Reichelt.

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1
http://de.wikipedia.org/wiki/Knochendichtemessung (abgerufen am 05.02.2017).

2
Scientific Group on the Assessment of Osteoporosis at Primary Health Care Level, Summary Meeting Report. Brussels, Belgium, 5–7 May 2004. http://www.who.int/
chp/topics/Osteoporosis.pdf (abgerufen am 08.08.2017).

3
Dachverband Osteologie (DVO). Prophylaxe, Diagnostik und Therapie
der Osteoporose bei Männern ab dem 60. Lebensjahr und bei postmenopausalen Frauen. 2014. http://dvosteologie.org/uploads/Leitlinie 2014/DVO-Leitlinie Osteoporose 2014 Kurzfassung und Langfassung Version 1a 12 01 2016.pdf (abgerufen am 08.08.2017).

4
Kassenärztliche Bundesvereinigung, Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM), Stand 1. Quartal 2015, erstellt am 12. 06. 2015, Leitungsbeschreibung Ziffern 34600 und 34601
Osteodensitometrische Untersuchung I und II, S. 674–675. http://www.kbv.de/media/sp/
EBM_Gesamt___Stand_1._Quartal_2015.pdf (abgerufen am 08.08.2017).

5
Gemeinsamer Bundesausschuss. Abschlussbericht Beratungsverfahren gemäß § 135 Abs. 1 SGB V (Vertragsärztliche Versorgung) „Osteodensitometrie“, Stand: 21. Februar 2013,
http://www.kbv.de/media/sp/2013_02_21_RMvV_07_anerkannt_Osteodensitometrie_Bericht_GBA.pdf (abgerufen am 08.08.2017).

6
Dobs, B., Quantitativer Ultraschall (Osteosonometrie) in der Osteoporosediagnostik – Wo
stehen wir heute?, Der Orthopäde. 31(2):176–180.

7
Jämsä T, Jalovaara P, Peng Z, Väänänen HK, Tuukkanen J: Comparison of three-point bending test and peripheral quantitative computed tomography analysis in the evaluation of the strength of mouse femur and tibia, Bone. 1998 Aug;23(2):155–61.

8
Braun MJ et al. Clinical evaluation of a high-resolution new peripheral quantative computized tomography (pQCT) scanner for the bone densitometry at the lower
limbs, Phys. Med. Biol. 1998;43:2279–2294.

9
IQWIQ. Abschlussbericht D07-01Osteodensitometrie bei primärer und sekundärer Osteoporose. 2010. https://www.iqwig.de/download/D07-01_Kurzfassung_Abschlussbericht_Osteodensitometrie_bei_primaerer_und_sekundaerer_Osteoporose.pdf (abgerufen am 08.08.2017).

Durchleuchtung bei Interventionen an der Wirbelsäule

02Interventionen an der Wirbelsäule werden häufig durchgeführt zur gezielten Schmerztherapie an der Wirbelsäule oder zur Diagnostik einer Schmerzursache. Um therapeutisch erfolgreich zu sein und sichere Diagnosen zu stellen, ist es notwendig, das Ziel mit optimaler Bildqualität darzustellen unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes. Dafür sind genaue Kenntnisse des C-Bogens bezüglich Bedienung und Einstellungen wichtig, die in diesem Text angesprochen werden. Dazu kommen Kenntnisse der Anatomie und das Vermögen einer räumlichen Vorstellung, um das Bild korrekt zu interpretieren.

Das Ziel einer Intervention an der Wirbelsäule ist es, mit einer Nadel eine definierte anatomische Struktur zu erreichen, um eine gezielte Diagnostik oder Therapie zu ermöglichen. Bei radikulären Beschwerden ist die Nervenwurzel ein typisches Ziel für eine periradikuläre Therapie (PRT). Bei Rückenschmerzen wird der Medial Branch Block als diagnostische Intervention durchgeführt, um herauszufinden, ob ein Facettengelenk die Schmerzursache ist. Mit Lokalanästhesie wird die Schmerzweiterleitung des Nerven, der das Facettengelenk versorgt (Medial Branch aus dem Ramus dorsalis des Spinalnerven) vorübergehend unterbrochen. Mit der Radiofrequenz-Denervation des Medial Branch steht ein therapeutisches Verfahren bei Facettengelenkschmerzen zur Verfügung.

Damit die Diagnostik oder Therapie auch spezifisch ist, muss sichergestellt werden, dass das angestrebte Ziel (z. B. die Nervenwurzel) auch erreicht wurde. Dies geschieht in der Regel mit Hilfe von Bildgebung. Zusätzlich wird gerne Kontrastmittel verwendet, da so sichtbar gemacht werden kann, wie sich das Medikament verteilen wird und ob das Ziel erreicht wird. Zur Bildgebung besonders geeignet ist die Durchleuchtung mit einem C-Bogen. Durch die Möglichkeit, das C in allen drei Ebenen zu rotieren, können Durchleuchtungsbilder in jeder Projektion durchgeführt werden. Zudem ist bei einer Intervention unter Durchleuchtung die Strahlenexposition (insbesondere durch die Verwendung von Low-dose und gepulster Strahlung) deutlich geringer als bei Interventionen im CT. Eine Intervention benötigt deutlich weniger Strahlung als ein konventionelles Röntgenbild der Wirbelsäule. Im Gegensatz zum Standard-CT ist es möglich, den Kontrastmittelfluss im live-Bild und ggf. auch als digitales Subtraktions-Angiographie-Bild zu sehen, wodurch eine potentiell gefährliche intravasale Verteilung besser sichtbar wird. Beim CT ist Kontrastmittel, welches aus der dargestellten Ebene herausfließt, nur schwer erkennbar.

Die Laserzieleinrichtung lässt sich verwenden, um ohne Röntgenstrahlen das Gerät in die richtige Position zu bringen.

In diesem Artikel sollen die Einstellungsmöglichkeiten auch in Bezug auf Bildqualität und Strahlenschutz erläutert werden. Klinische Beispiele veranschaulichen die Anwendung am Patienten.

Geräteeinstellung

Die vielfältigen Bewegungs- und Einstellungsmöglichkeiten des C-Bogens werden individuell auf den Patienten angepasst, um das Ziel optimal darzustellen und um eine gute Bildqualität zu erreichen und dabei auch noch den Strahlenschutz zu berücksichtigen.

Zieldarstellung

Zunächst wird der C-Bogen in die richtige Position gebracht, so dass sich das Ziel ungefähr im Zentrum des dargestellten Bildes befindet. Hierbei kann die Laser-Zieleinrichtung hilfreich sein (Abb. 1). Ein nächster Schritt ist häufig ein Kippen des Bogens nach kranial oder kaudal, um die Grund- oder Deckplatte der Zielregion orthograd zum Zentralstrahl einzustellen, so dass bezogen auf diesen Level ein ap-Bild entsteht. Durch eine Rotation wird aus dem ap-Bild ein schräges Bild, welches z. B. zur Darstellung des Neuroforamens
notwendig ist (Abb. 2).

A: Darstellung eines apBildes der unteren Lendenwirbelsäule. Die Grund- und Deckplatte von Lwk 4 und 5 sind orthograd zum Röntgenstrahl eingestellt. B: Schematische Verdeutlichung der Anatomie von A. C: Rotation, so dass der Gelenkspalt und das Foramen sichtbar werden. D: Schematische Verdeutlichung der Anatomie von C.

Ein Grundprinzip bei Injektionen an der Wirbelsäule ist, dass die Nadel nicht unbedingt senkrecht zur Hautoberfläche eingeführt wird, sondern in Richtung des zentralen Röntgenstrahles (Abb. 3). Dadurch entsteht eine Punktion im sogenannten „Tunnel view“, wodurch die Nadel im richtigen Winkel zum Ziel geführt werden kann.

A: Kippung des C-Bogens nach kranial, um die Grundund Deckplatte orthograd einzustelle02n. Die Punktion erfolgt im Zentralstrahl (blauer Pfeil). B: Es entsteht dann ein Bild im „Tunnel view“, wie hier bei einer Radiofrequenz-Denervation.

Strahlenschutz

Weitere Einstellungen sind für den Strahlenschutz aber auch die Bildqualität wichtig. So sollte ein möglichst geringer Abstand zwischen Patient und Bildempfänger gewählt werden, da hierdurch sowohl ein schärferes Bild entsteht, als auch die Strahlenexposition für den Patienten reduziert wird. Allerdings muss noch ausreichend Platz für die Handhabung der Nadel vorhanden sein (Abb. 4).

Der Abstand zwischen Patient und Bildempfänger sollte möglichst klein sein. Dadurch entsteht ein schärferes Bild und die Strahlenexposition für den Patienten verringert sich deutlich.

Ebenfalls positiv für die Bildqualität und den Strahlenschutz ist eine korrekte Verwendung der Belichtungsautomatik und ein Einblenden der Zielregion. Oftmals reicht die  Bildqualität bei Verwendung der Low-dose Einstellung (Kindermodus), es muss aber die Nadelposition ausreichen gut dargestellt werden. Die Position der Nadel wird  Intermittierend in einzelnen Durchleuchtungsbildern überprüft, so dass hier eine gepulste Strahlung mit 1 Puls/Sekunde möglich ist, um die Exposition zu verringern. Nur bei der Darstellung der Kontrastmittelverteilung ist eine Strahlung mit höherer Pulsrate notwendig, damit ein Livebild entsteht. Unbedingt vermieden werden sollten Metallgegenstände aus der Kleidung (Knöpfe) im Strahlengang, da die Belichtungsautomatik bei dem Versuch das Metall zu durchdringen mehr Strahlung verwenden würde bei dann aber schlechterer Bildqualität. Damit die Belichtungsautomatik gut funktioniert, ist auch ein Zentrieren des Bildes wichtig, damit das Verhältnis von Knochen, Weichteil und Luft passt.

Parallaxe

Ein wichtiges Phänomen beim Arbeiten mit dem C-Bogen ist die Parallaxe. Dadurch, dass die Röntgenstrahlen den Generator divergierend verlassen, kommt es in der Peripherie des Bildes zur Vortäuschung einer schrägen Nadellage. Die Abbildung 5 zeigt einen Versuchsaufbau, der dies demonstriert. Befindet sich der Zielpunkt nicht im Zentrum
des Monitors, kann es durch die Parallaxe nahezu unmöglich sein, die Richtung der Nadel korrekt zu bestimmen und zu korrigieren.

Versuchsaufbau zur Parallaxe: A: In eine horizontale Platte werden 5 Nadeln senkrecht eingebracht. B: Detail aus A. Auf Grund der divergierenden Röntgenstrahlen wird nur die mittlere Nadel parallel vom Strahl getroffen. C: Das Durchleuchtungsbild dieser Versuchsanordnung zeigt die mittlere Nadel im „Tunnel view“, die anderen Nadel werden dargestellt, als ob sie schräg lägen, obwohl sie ebenso senkrecht stehen.

Klinische Beispiele

Für die Interpretation eines Durchleuchtungsbildes ist es wichtig zu verstehen, welche Strukturen gut erkennbar sind, und welche nicht. Generell sehen wir vor allem kortikalen Knochen, weniger gut die Spongiosa. Vor allem sehen wir die kortikalen Strukturen, die parallel zum Röntgenstrahl liegen. Wir die Kortikalis schräg getroffen, ist sie nicht so gut erkennbar.

Axiales T2 MRT mit geradem Gelenkspalt (A). Die schematische Darstellungen (C) zeigt, bei wie viel Rotation die Kortikalis des Gelenkspaltes parallel zum Röntgenstrahl ist, so dass dieser klar erkennbar ist. Bei dem Patienten (B) ist der Gelenkspalt gebogen. Bei Rotation des C-Bogens nach ipsilateral werden wir den Gelenkspalt zweimal zu sehen bekommen (D). Einmal den dorsalen Anteil, einmal den ventralen.

Gelenkspalt

Deutlich wird dies, wenn wir uns den Gelenkspalt eines Facettengelenkes unter Durchleuchtung ansehen. Die Abbildung 6 zeigt axiale Kernspinbilder (MRT). Links ein Patient mit einem gerade verlaufenden Gelenkspalt (A). Die schematische Darstellung (C) zeigt, dass wir bei einem ap-Durchleuchtungsbild den Spalt nicht sehen können. Wenn wir nach ipsilateral rotieren, kommt eine Position, in der der die Kortikalis des Gelenkspalts parallel zum Röntgenstrahl verläuft, so dass dieser sichtbar wird. Bei dem rechten Bild eines Patienten mit einem gebogenen Gelenkspalt (B) werden wir den Gelenkspalt etwas schon im ap-Bild erkennen können, wie die schematische Darstellung (D) zeigt. Wenn wir weiter ipsilateral rotieren, wird der Spalt klar zu erkennen sein. Rotieren wir noch weiter, wird er wieder schlechter erkennbar. Bei noch mehr Rotation wird der Gelenkspalt ein zweites Mal auftauchen. Bei wenig Rotation sehen wir den dorsalen Anteil des Gelenkspalts, bei viel Rotation den ventralen Teil.

Für eine Intervention ist dieses Wissen wichtig, da nur der dorsale Teil des Gelenkspalts mit einer Nadel erreichbar ist.

Dargestellt sind die Unterschiede der Anatomie der kranialen 4 Lendenwirbel (A & B) im Vergleich zum 5. Lendenwirbel (C & D). Rot gepunktete Linie: Verlauf der Hinterkante konkav bzw. konvex. Gelbe Linie: Begrenzung von Hinterkante und dorsalem Foramen.

Wirbelkörper-Hinterkante

Betrachtet man die Hinterkante der lumbalen Wirbelkörper, so fällt auf, dass die dorsale Begrenzung der Wirbelkörper 1–4 leicht konkav verläuft, die Hinterkante von Lwk 5 dagegen konvex in Richtung Spinalkanal (Abb. 7). Auch die Austrittswinkel der Neuroforamen sind unterschiedlich. Die Hinterkante der Wirbel 1–4 entspricht ungefähr der dorsalen Begrenzung des Foramens, hingegen reicht das Foramen bei Lwk5 deutlich weiter nach dorsal als der Teil der Hinterkante, welcher wegen der parallel zum Röntgenstrahl verlaufenden Kortikalis in einem seitlichen Bild erkennbar sein wird (gelbe
Linie in Abb. 7).

Relevant sind diese Unterschiede bei der Betrachtung eines seitlichen Durchleuchtungsbildes. Das Bild des Foramens Lw5/Sw1 täuscht eine
knöcherne Einengung vor, was an der konvexen Struktur der Hinterkante und dem Austrittswinkel liegt (Abb. 8)

Auch bei Interventionen in dieser Etage ist dieses anatomische Wissen hilfreich, da ansonsten der Eindruck entstehen kann, dass eine Nadel zu tief im Bandscheibenfach liegen könnte. Die Abbildung 9 zeigt die Durchleuchtungsbilder einer transforaminalen Injektion. Im seitlichen Bild (C) scheint die Nadel in der Bandscheibe zu liegen. Das CT klärt auf, dass die Nadel eine ideale Position erreicht hat.

Zusammenfassung

Die Durchleuchtung bietet die Möglichkeit, bei sehr geringer Strahlenexposition die Position der Nadel und die Verteilung des Medikamentes durch Kontrastmittel sichtbar zu machen. Allerdings sind Kenntnisse zur Bedienung des C-Bogens, zur Bildoptimierung, zum Strahlenschutz und zur Anatomie des Patienten essentiell.

Curriculum MRT für O und U

Die MRT gewann über die letzten Jahre eine immer größere Bedeutung in der Diagnostik von Erkrankungen des Bewegungsapparates. Nun erhebt sich die Frage: Ist die MRT für den Orthopäden/Unfallchirurgen gebietskonform? Da die Orthopädie/Unfallchirurgie in der Weiterbildungsordnung Teil des Gebietes Chirurgie geworden ist, ist für die Beantwortung dieser Frage die Definition des Gebietes Chirurgie nach der aktuellen  Weiterbildungsordnung heranzuziehen, die da lautet:

„Das Gebiet Chirurgie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von chirurgischen Erkrankungen, Verletzungen und Verletzungsfolgen sowie angeborenen und erworbenen Formveränderungen und Fehlbildungen der (…) Stütz- und Bewegungsorgane (…).“

Sämtliche ärztliche Maßnahmen sind demnach für den Facharzt für O und U dann gebietskonform, wenn sie durch diese Definition abgedeckt sind. Da das Gebiet die
Erkennung der angegebenen Erkrankungen umfasst und in der Definition keine Einschränkung in den Methoden der Erkennung erfolgt, ist für den Orthopäden/Unfallchirurgen die MRT in diesem Rahmen gebietskonform.

Qualifikation entscheidend Innerhalb seines Fachgebietes darf der Arzt ärztliche Maßnahmen in Diagnostik und Therapie nur dann durchführen, wenn er hierfür qualifiziert ist. Die mit der Weiterbildung erworbene Qualifikation ergibt sich aus den
Weiterbildungsinhalten der Facharztkompetenz, was haftungs- und sozialrechtlich relevant werden könnte. In der Regelweiterbildung für O und U wird eine Qualifikation
in der Durchführung der MRT nicht erworben. Durch die Zusatzweiterbildung “Magnetresonanztomografie – fachgebunden” der Landesärztekammern wird nun eine
Qualifikation bei der Durchführung der MRT nachgewiesen. Hier sei darauf hingewiesen, dass Zusatzweiterbildungen die Grenzen des Gebietes nicht erweitern.

Grundsätzlich gibt es weitere Möglichkeiten, eine solche Qualifikation zu erwerben. Deshalb hatte die AG Bildgebende Verfahren der DGOOC vor Jahren ein Curriculum zur
Qualifizierung von Orthopäden/Unfallchirurgen in der MRT des Bewegungsapparates eingeführt (siehe Stellungnahmen verschiedener Landesärztekammern, wie der Landesärztekammern Berlins, Bayerns, Hessens etc.). Die aktuelle Rechtsprechung bestätigt diesen Sachverhalt, siehe:

  • LG Regensburg, 27. Februar 2018 – 4 O 2233/16 (2); Revision OLG Nürnberg,
    10. März 2020 – 5 U 634/18; Revision beim BGH eingelegt,
  • LG Berlin, 16. Januar 2019 – 84 O 300/17 – rechtskräftig,
  • LG Landshut, 28. März 2019 – 72 O 3384/16; Revision OLG München – 72 O 3384/16 – ruht, weiteres Vorgehen je nach Urteil vom BGH (siehe oben),
  • LG Darmstadt, 13. Mai 2020 – 19 O 550/16 – Klage abgewiesen; Revision beim OLG Frankfurt eingelegt – 20 U 131/20.

Die Sektion Bildgebende Verfahren der DGOU als Folgeorganisation der AG Bildgebende Verfahren der DGOOC hat nun eine Weiterentwicklung des Curriculums zur Fortbildung in der MRT in O und U erarbeitet. Es ist das Ziel, eine strukturierte Fortbildung in der MRT zu gewährleisten. Es erfolgt eine weitere Vertiefung von orthopädisch-unfallchirurgischem Wissen und technischen Fähigkeiten in diesem Teil des Fachgebietes. Die Absolventen dieses Curriculums erhalten eine Qualifikation in der MRT des Bewegungsapparates.

Curriculum zur zertifizierten Fortbildung der Sektion Bildgebende Verfahren DGOU in der Magnetresonanztomografie in O und U: Aktualisierte Version entsprechend des  Beschlusses der Sektion Bildgebende Verfahren www.dgou.de/curriculum

Dr. Axel Goldmann, Erlangen

Umgang mit Praxisgeräten nach der neuen Rechtslage

Tipps zum Qualitäts- und Gerätemanagement in der Arztpraxis

Der Umgang mit Medizingeräten und Medizinprodukten (Medizintechnik) ist in Deutschland wie europaweit streng geregelt. Da ein unsachgemäßer Gebrauch großen Schaden anrichten kann, steht die Sicherheit einerseits für die Patienten und andererseits für die Personen, die die Geräte bedienen im Mittelpunkt.

Ein gutes Gerätemanagement ist unverzichtbar für eine moderne Arztpraxis. Im Folgenden werden die wichtigsten Rechtsgrundlagen und die praktische Umsetzung dieser Vorgaben im Praxisalltag dargestellt.

Rechtliche Vorgaben

Mit dem Geltungsbeginn der europäischen Verordnung über Medizinprodukte (EU) 2017/745 (MDR) ab dem 26.05.2021 gilt auch das neue MedizinprodukterechtDurchführungsgesetz (MPDG) in Deutschland, welches das
Medizinproduktegesetz (MPG) ablöst. Grundsätzlich hat die MDR Vorrang vor der nationalen Gesetzgebung, aber in der MDR nicht geregelte Rechtsthemen sowie ausdrücklich in der MDR geforderte nationale Regelungen müssen von den Mitgliedsstaaten in Gesetze umgesetzt werden.

Dies bedeutet, dass ab 26.05.2021 die Regelungen der MDR dann unmittelbar, originär und vorrangig gelten, das MPG tritt grundsätzlich außer Kraft. Das MPDG ergänzt die Regelungen der MDR.

Auch die neuen Regelungswerke verfolgen die Zwecke der Sicherstellung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts sowie der Gewährung hoher Qualitäts- und  Sicherheitsstandards zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten.

Insbesondere für die Hersteller von Medizinprodukten, oft sind es mittelständische Unternehmen, führen die neuen Vorgaben der MDR zu einem ganz erheblichen Mehr- und Umstellungsaufwand. Teilweise dürfte die Umsetzung aus Mangel an zusätzlichem Personal und hinreichender Infrastruktur sehr problematisch oder gar existenzgefährdend sein.

Weniger aufwändig ist die Umsetzung der neuen Vorgaben für den Anwender bzw. in diesem Fall den Arzt und seine Praxis. Vieles ist in der MDR nahezu identisch zum MPG geregelt. Hinzu kommt, dass die für den Betreiber bzw. Anwender primär relevante MedizinprodukteBetreiberverordnung (MpBetreibV) auch nach dem Inkrafttreten der MDR Gültigkeit hat, wenn auch teilweise geändert bzw. dem MPDG angepasst.

a. Der Begriff des Medizinproduktes

Der Begriff des Medizinproduktes ist weit und komplex. In der MDR bestimmt nunmehr Art. 2 Nr. 1, wann ein Medizinprodukt vorliegt. Neu ist die Ausdehnung der Zweckbestimmung auf Vorhersagen und Prognosen von Krankheiten, sodass der Anwendungsbereich erweitert wird. Medizinprodukte sind demnach insbesondere

  • Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände
  • die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen oder der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs oder der Empfängnisregelung zu dienen bestimmt sind
  • und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologisch oder immunologisch wirksame Mittel, noch durch Metabolismus erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann.

Abzugrenzen sind Medizinprodukte somit insbesondere auch von Arzneimitteln, die den Regelungen des Arzneimittelgesetzes unterworfen sind.

b. Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Für die Praxis des Umganges mit Medizinprodukten enthält die MPBetreibV die wesentlichen Regelungen. Tatsache ist zudem, dass durch nicht ordnungsgemäß betriebene und gewartete Medizinprodukte oder durch nicht ausreichend geschultes Personal für die Patienten das größte Gefährdungspotential besteht. Die Werkzeuge
dazu, dieser Gefährdung entgegenzuwirken, sind in der MPBetreibV enthalten. Gefordert ist hierbei ein stetiger Überwachungsprozess und nicht nur punktuelle Maßnahmen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Gefahrvermeidungspflichten im Rahmen des Betreibens und Anwendens von Medizinprodukten bestehen hierbei aus Organisationspflichten, Aufklärungspflichten, Behandlungspflichten und Kooperationspflichten. Eine Arztpraxis als  Gesundheitseinrichtung und Betreiber im Sinne der Verordnung muss die Qualifikation der Anwender, die Einweisung, die Instandhaltung, die sachkundige Aufbereitung sowie die Durchführung und Protokollierung der Sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) sicherstellen.

Arztpraxen sollten also eine/einen Mitarbeiter/in explizit beauftragen, die/der sich um den sicheren Umgang mit Medizinprodukten und Medizingeräten kümmert, eine/einen sogenannte/n Gerätebeauftragte/n.

In Praxen ab 20 Beschäftigten ist die Bestellung einer/s Beauftragten für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV verpflichtend. Die Person muss eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung haben, die durch Weiterbildungszertifikate nachgewiesen werden kann. Außerdem muss auf der Website eine Funktions-E-MailAdresse hinterlegt sein, damit die zuständige Behörde zielgerichtet Kontakt aufnehmen kann.

Eine Bestellung sollte immer schriftlich erfolgen, damit sowohl der/die beauftragte Mitarbeiter/in bestätigt, dass er/sie die Aufgabe übernehmen möchte, als auch die Praxis zustimmt, dass der-/diejenige das Amt innehaben soll.

Erforderlich ist zudem die Führung eines Medizinproduktebuchs für Medizinprodukte der Anlagen 1 und 2 der MPBetreibV und eines Bestandsverzeichnisses gem. § 13 MPBetreibV für alle aktiven nicht implantierbaren Medizinprodukte. Gegenüber den Anwendern müssen Gebrauchsanweisungen und Medizinproduktebücher zugänglich gemacht werden. Bei einem begründeten Verdacht, dass bei der Anwendung ein Sicherheitsrisiko besteht, ist der Betrieb eines Medizinprodukts einzustellen. Auf Verfallsdaten ist zu achten. Bei  miteinander verbundenen Medizinprodukten sowie Produkten mit Zubehör muss sich der Betreiber vergewissern, dass die Konstellation geeignet ist.

Zu den unmittelbaren Behandlungspflichten gehört insbesondere die Reinigung und Desinfektion nach Herstellerangaben mit validierten Verfahren. Die entsprechenden Vorgaben nach den einschlägigen Hygiene-Richtlinien (KRINKO-/ BfArM-Richtlinie) sind hierbei heranzuziehen.

c. Straf- und Bußgeldvorschriften

Werden die gesetzlichen Vorschriften oder die Empfehlungen der Hersteller ignoriert, riskiert der Betreiber, hier die Arztpraxis, zunächst dass ein Gerät nicht ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden kann oder auch eine Fehlbedienung der Geräte durch die Mitarbeiter. Beides kann zu Schaden am Patienten oder am Mitarbeiter führen. Es gibt bundesweit regelmäßig Begehungen von Regierungspräsidien bzw. Gewerbeämter und auch den Gesundheitsämtern in Arztpraxen – regional verschieden häufig und
intensiv ausgeprägt.

Aus § 17 MPBetreibV i.V.m. § 94 MPDG ergeben sich die Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen von bis zu 30.000 € bestraft werden können. In härteren Fällen sind nach § 92 und § 93 MPDG auch Strafvorschriften mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bzw. drei Jahren oder Geldstrafen möglich.

Bußgelder in Arztpraxen sind durchaus realistisch, z.B.

  • wenn den Behörden bei einer Dokumentenprüfung kein Bestandsverzeichnis vorgelegt werden kann,
  • wenn den Behörden bei einer Dokumentenprüfung keine Einweisungsprotokolle vorgelegt werden können,
  • wenn den Behörden bei einer Dokumentenprüfung keine Wartungsprotokolle vorgelegt werden können bzw. wenn die Behörden bei einer Begehung feststellen, dass Geräte nicht gewartet wurden, oder
  • wenn die Behörden bei einer Begehung abgelaufene Medizinprodukte finden.

Gerätemanagement in der Arztpraxis

Auf Basis dieser rechtlichen Vorgaben bedarf es mithin eines entsprechenden Gerätemanagements in der Arztpraxis um Sanktionen oder gar Schäden zu vermeiden.
Im Folgenden werden entsprechende Grundlagen dieses Managements sowie praktische Tipps in der alltäglichen Umsetzung dargestellt.

a. Vorteile des systematischen Gerätemanagements

Ein systematisches Gerätemanagement ist für die einzelne Praxis hilfreich, um immer einen Überblick über den Gerätebestand zu haben. Das ist umso wichtiger, je größer eine Praxis ist und demzufolge, je mehr Geräte in umso mehr Räumen betrieben werden. Es hilft auch, dass bei den regulären Wartungen kein Gerät übersehen wird, sondern anhand der Liste, dem so genannten Bestandsverzeichnis, die Vollständigkeit rasch überprüft
werden kann.

Dies führt dazu, dass so pfleglich mit den Geräten umgegangen wird, weil Verschleißteile zeitig ausgetauscht werden und nur Personen die Geräte bedienen dürfen, die in der Bedienung, Pflege und Reinigung geschult sind, dass die Geräte lange betrieben werden können. Das fördert enorm die Wirtschaftlichkeit, weil die Funktionsfähigkeit lange erhalten bleibt. Dazu tragen auch die Kontrolle der Haltbarkeiten bei Einmalartikeln, Ersatzteilen, Medikamenten und Salben sowie das Verbrauchen nach dem FIFO-Prinzip (First in – first out) bei.

Auch ohne behördliche Überprüfung schadet sich die Praxis selbst, wenn sie kein systematisches Gerätemanagement pflegt, indem sie keine Übersicht über den eigenen Gerätepark hat. Folgen davon können sein, dass Geräte früher kaputtgehen, als vom Hersteller vorgesehen, was zu teuren Neuanschaffungen oder kostspieligen Reparaturen führt. Ganz zu schweigen von der Zeit, die die Praxismitarbeiter nicht in die Patientenbehandlung investieren können, weil es zu Gerätefehlern oder einem Totalausfall des Geräts kommt. Besonders unangenehm ist das, wenn eine bereits eingeleitete Behandlung abgebrochen werden muss oder vorübergehend vereinbarte Behandlungstermine abgesagt werden müssen.

Ebenso kostspielig ist es auf Dauer auch, wenn zuerst neuere Medizinprodukte verbraucht werden, wodurch ältere ablaufen und nicht mehr verwendet werden können – das sind unnötige Kosten und widerspricht dem Bild einer nachhaltigen Arztpraxis.

b. Aufgaben klären – Was ist zu tun?

Vor allem der Medizinproduktesicherheitsbeauftragte bzw. der Gerätebeauftragte in kleineren Praxen kümmern sich um die Aufgaben, die sich sowohl aus den gesetzlichen Anforderungen als auch aus den Empfehlungen der Gerätehersteller ergeben. Dazu zählen:

  • Führen des Bestandsverzeichnisses nach § 13 MPBetreibV über alle medizintechnischen Geräte
  • Führen der Medizinproduktebücher zu den allen medizintechnischen Geräten
  • Überwachen, dass alle Personen, die andere Personen in die Gerätebedienung einweisen, selbst durch den Hersteller bzw. einen beauftragten Medizintechniker ersteingewiesen sind (Ersteinweisung) – und zwar bevor sie das Gerät das erste Mal eigenständig bedienen
  • Überwachen, dass alle weiteren Personen, die ein Gerät bedienen sollen, eine Einweisung in die Bedienung erhalten haben (Folgeeinweisung) – und zwar ebenfalls bevor sie das Gerät das erste Mal eigenständig bedienen
  • Überwachen, dass die erforderlichen Reinigungen durch die Mitarbeiter gemacht werden und dass sie richtig und dadurch sicher ausgeführt werden
  • Überwachen, dass die erforderlichen Wartungen in den von den Herstellern vorgeschriebenen Intervallen von den beauftragten Medizintechnikern durchgeführt
    werden, so genannte Sicherheits- und Messtechnische Kontrollen (STK und MTK)
  • Protokollieren von Störungen und Fehlern der Geräte
  • Kontrollieren, dass nur mit Medizinprodukten gearbeitet wird, die noch haltbar sind – die Kontrolle der Vorräte kann auch durch andere Mitarbeiter erfolgen, der Gerätebeauftragte ist vor allem dafür verantwortlich, Stichproben zur Kontrolle zu machen
  • Kennen des Meldewesens, also wissen, was zu tun ist, wenn ein Medizingerät oder ein Medizinprodukt fehlerhaft funktioniert.

Weitere Aufgaben können in Abhängigkeit von den Geräten und den durchgeführten Behandlungen möglich sein.

c. Einzelfälle aus der QM-Praxis

In den meisten Arztpraxen hat es sich eingespielt, dass sich der Medizintechniker von selbst ankündigt, wenn die erforderlichen Prüfintervalle für die Medizingeräte wieder anstehen. Es kann aber auch sein, dass er Geräte jährlich prüft, bei denen eine Überprüfung alle zwei Jahre ausreichend wäre. Solange dies der Praxis nicht auffällt und sie den Mechanismus nicht unterbindet, freut sich der Techniker über ein doppeltes Einkommen. Für die Praxis bedeutet es andererseits doppelt so hohe und unnötige Ausgaben.

Es kommt auch vor, dass ein Medizintechniker nicht wie all die Jahre zuvor den Wiederholtermin für die Wartungen vereinbart hat. Möglicherweise, weil er die Firma gewechselt hat oder ohne Kundeninformation in Rente gegangen ist. Das fällt zunächst gar nicht auf, im schlimmsten Fall erst nach fast einem Jahr ausstehender Geräteüberprüfungen. Verantwortlich für einen ordnungsgemäßen Gerätezustand ist aber nicht der Medizintechniker, sondern die Praxis.

Zu der Tätigkeit einer Qualitäts-ManagementBeratungen gehört auch immer ein Rundgang durch die Praxisräume. Häufig stößt man dabei z.B. auf Blutdruckmessgeräte, die nicht mehr geeicht sind. Dies geschieht schon, wenn eine Mitarbeiterin das Gerät benutzt oder am Körper getragen hat, während der Medizintechniker gerade die anderen Geräte gewartet hat. Genau genommen darf sich das Praxispersonal bei einem nicht geeichten Gerät aber nicht mehr auf die Messwerte verlassen. Davon könnte eine falsche Diagnose abgeleitet werden, was zu einer Fehlmedikation oder Fehlbehandlung für den Patienten führen kann. So etwas kann die Praxis nur mit einem gut geführten Bestandsverzeichnis vermeiden.

Bei den Rundgängen geht der QM-Berater so vor, wie auch eine Behörde eine Praxis prüfen würde und öffnet zahlreiche Schränke und Schubläden, um sich den Inhalt genauer zu betrachten. Ein „klassischer“ Fall ist dann, dass das neue Material vorn in den Schrank eingeräumt wurde, wodurch der ältere Bestand nach hinten geschoben wurde – und Händedesinfektionsmittel oder Spritzen abgelaufen sind. Oder hinten im Schrank steht Material, das durch einen veränderten Therapieprozess gar nicht mehr zum Einsatz kommt – und verfällt. Sehr beliebt bei abgelaufenen Verfallsdaten sind auch Probepackungen, die die Praxismitarbeiter aus Verlegenheit von Vertretern angenommen haben, aber eigentlich gar nicht benutzen wollen oder den Sinn darin nicht erkannt haben.

Es kommt auch nicht selten vor, dass z.B. eine Charge Kochsalzbeutel auf dem Transportweg ausläuft, Filter sich nicht wie üblich ordnungsgemäß in Maschinen montieren lassen und ähnliches. Die Ursache dafür liegt meistens in veränderten Produktionsprozessen der Hersteller, wobei die Probleme meist erst nach der Auslieferung in den Praxen auffällig werden. Häufig entdecken die Mitarbeiter die Mängel schon, bevor die Medizinprodukte überhaupt zum Einsatz in der Patientenbehandlung kommen. Dann entwickelt sich ein Dialog mit den Herstellern zwecks Ersatzes und Kostenerstattung, bei schwerwiegenderen Mängeln kann aber auch eine Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfolgen. Diese Meldung hat keine negativen Konsequenzen für die Arztpraxen, sondern zielt vielmehr darauf ab, dass sich das PEI mit den Herstellern in Verbindung setzt, um den Mangel dauerhaft abzustellen. Davon profitieren letztendlich auch die Praxen.

Fazit

Ein systematisches Gerätemanagement trägt maßgeblich zu einer nachhaltigen und dauerhaften Organisation der Infrastruktur der Praxis bei. Es schützt vor kostenintensiven, langwierigen Haftungsprozessen und gibt allen Praxismitarbeiter/innen Sicherheit in der Bedienung und Pflege des Gerätebestandes und ist somit unverzichtbarer Bestandteil
moderner Praxisführung.

Hand in Hand mit der Radiologie

Die Bildgebung der Hand unterliegt innerhalb der Orthopädie und Unfallchirurgie speziellen Anforderungen. Die anatomischen Strukturen befinden sich in enger räumlicher Nähe und Traumata verursachen häufig sowohl Verletzungen der Knochen als auch der Weichteile. Diese Tatsache stellt spezielle Anforderungen an die Bildgebung und an die RadiologInnen.

Essenziell für eine Klinik oder Praxis mit handchirurgischem Schwerpunkt ist eine regelmäßige und fachlich versierte Kooperation zwischen Chirurgie und Radiologie.

Je detaillierter die Untersuchungsbefunde mitgeteilt werden und je präziser die Fragestellung an die Bildgebung angegeben wird, desto gezielter und besser wird der Befund sein. Zudem können, insbesondere in der Schnittbildgebung, so die klinisch relevanten Befunde von Zufallsbefunden differenziert werden, was sich positiv auf die Patientenbehandlung auswirken wird.

Sofern es die organisatorischen Strukturen erlauben ist eine radiologisch- handchirurgische Demonstration mit interdisziplinärer Diskussion ausgewählter Fälle optimal.

Wir möchten im Folgenden zunächst gängige Modalitäten besprechen und dann einige Anwendungen an häufigen Krankheitsbildern erläutern.

Projektionsradiographie:

Fast jeder Patient, der eine Erkrankung oder Verletzung der Hand hat, erhält früher oder später ein Röntgenbild. Auf Basis der bereits erwähnten anatomisch engen Lagebeziehung der Knochen ist hier bzgl. der Aussagekraft präzise zwischen den vielen Einstellmöglichkeiten zu wählen. Dies setzt entsprechende Kenntnisse bei den anfordernden KollegInnen voraus.

Auch bzgl. der Qualität der Bilder ist die interdisziplinäre Kommunikation zwischen allen beteiligten Berufsgruppen (ChirurgInnen, RadiologInnen und MTRA) wünschenswert.

Computertomographie:

Die Computertomografie an modernen Mehrzeilenspiral-CT bietet insbesondere bei der Darstellung ossärer Pathologien viele Möglichkeiten. An der Hand ist insbesondere auf eine dünne (submillimeter) Akquisition und eine auf die untersuchte Lokalisation angepasste Schnittführung zu achten, sowie auf eine gute Lagerung. Multiplanare Rekonstruktionen und die Volume Rendering Technik (3-D-Rekonstruktionen) sollten zum Standard gehören. Mitunter kann eine Kontrastmittelgabe sinnvoll sein.

Magentresonanztomographie:

Die MRT stellt ein wichtiges diagnostisches Tool dar. Sie kann die Weichteile, aber auch Knochenmark, Knorpel, Sehnen und Ligamente direkt abbilden. Zu verwenden ist eine Feldstärke ab 1,5, besser 3 Tesla, eine geeignete Spule, ein günstiges Field of View und eine sorgfältige Lagerung. Besondere Wichtigkeit hat die klinische Fragestellung, da sie maßgeblich für die geeignete Sequenzwahl und die Indikation zur Kontrastmittelgabe ist.

Sonographie:

Die Sonographie der Hand bietet geübten UntersucherInnen zusätzliche Möglichkeiten, insbesondere auch bei Pathologien beweglicher Strukturen. Den Vorzügen der geringen Kosten, der allgemeinen Verfügbarkeit und der strahlenfreien Diagnostik sind die Nachteile der Untersucherabhängigkeit und der fehlenden Objektivierbarkeit entgegengestellt. Die technischen Anforderungen besteht aus einem kleinen hochfrequenten Linear-ArraySchallkopf. Auch eine Silikon-Vorlaufstrecke kann sich günstig auf die Bildqualität auswirken.

Der Vollständigkeit halber seien auch seltener angewandte Techniken wie Kinematographien, dynamische CT, Arthrographien und die Angiographie erwähnt.

Wir möchten nun exemplarisch einige Erkrankungen und Verletzungen vorstellen, die spezielle Anforderungen an die Bildgebung stellen:

Skaphoidfraktur:

Die Diagnostik mittels Skaphoid-Quartett wurde zunehmend verlassen. Einer Basisdiagnostik mittels einem Röntgen in zwei Ebenen und ggf. zusätzlicher Stecher- Aufnahme sollte auch bei unauffälligem Befund, aber klinischem Verdacht,
eine CT- Diagnostik angeschlossen werden.

Das oberste Ziel bei einem Verdacht auf Skaphoidfraktur ist die Sicherung bzw. der möglichst sichere Ausschluss der Diagnose, da diese Verletzung als solche bereits eine hohe PseudarthrosenRate hat, welche durch verspätete Diagnose und Behandlung noch deutlich erhöht wird. Insbesondere ist in der CT wie o.g. auf eine dünne (Submillimeter) Schichtung zu achten sowie im besten Fall eine Bildakquisition in schräger Längsachse des Skaphoides. Eine besonders hohe Qualität der Bilder wird erhalten, wenn der Patient bereits entsprechend im CT gelagert wird (Superman Pose). Ein CT ist für die OP-Planung sinnvoll oder zur Verlaufskontrolle bei unsicherer Konsolidierung im Röntgenbild ab der 9. Woche.

Bei fraglichem Befund kann eine weitere Bildgebung mittels MRT zum Ausschluss einer okkulten Fraktur indiziert sein. Sie ist besonders bei den trabekulären Frakturen überlegen.

Skapholunäre Dissoziation:

Die SL-Bandläsion ist eine schwer zu diagnostizierende Verletzung, was sich sowohl auf die Bildgebung als auch auf die klinische Untersuchung bezieht. Kein Test und keine Bildgebung allein zeigt eine hohe Sensitivität für eine karpale Bandverletzung. Daher werden mehrere diagnostische Schritte unternommen, um einen Verdacht auf eine
Bandläsion so weit zu erhärten, dass der aktuelle Goldstandard der Diagnostik, die Arthroskopie, zu rechtfertigen ist. Am Beginn der diagnostischen Kette steht nach der klinischen Untersuchung das Röntgenbild des Handgelenkes in zwei Ebenen, hierbei ist besonders auf eine Neutralstellung und eine korrekte Zentrierung zu achten. Hier kann
der SL-Spalt in der a.p.-Ebene verbreitert sein und der Karpus im seitlichen Bild in einer DISIStellung befinden (dorsal intercalated segmental instability). Diese Veränderungen treten jedoch nicht sofort nach akuter Verletzung auf, sondern erst nach einer gewissen Zeit und in Abhängigkeit des Grades der Verletzung.

Zusätzlich hilft eine Kinematografie der Handgelenke Informationen bezüglich einer statischen versus einer dynamischen Instabilität des Karpus zu erhalten.

CAVE: Es gibt deutliche interindividuelle Unterschiede in der Bandlaxizität und der allgemeinen Karpusbeweglichkeit, so dass eine suffiziente Beurteilung nur im Vergleich mit der Gegenseite die Diagnosefindung Unterstützen kann.

Im MRT kann in den ersten Wochen nach Trauma ein Erguss im SL-Spalt wegweisend sein.

Oft ist es möglich die Kontinutitätsunterbrechung des Ligamentes darzustellen. Bei der Untersuchung ist auf eine ausreichend dünne Schichtdicke (<2mm) zu achten, eine i.v. Gadolinium- Gabe kann die Sensitivität erhöhen.

Eine Computertomografie ist lediglich bei Verdacht auf zusätzliche ossäre Läsionen indiziert.

Sonographisch kann insbesondere der dorsale SL-Bandbereich dargestellt werden, bei kraftvollem Faustschluss ggf. ein Auseinanderweichen von Skaphoid und Lunatum beobachtet werden, sowie auch der Erguss im SL-Spalt evaluiert werden. Jedoch ist sonographisch ein Ausschluss einer Läsion nicht sicher möglich.

Nach erfolgter Arthroskopie und definitiver Diagnosestellung bietet sich eine Rücksprache der Befunde mit der radiologischen Abteilung an.

Skidaumen:

Eine der häufigsten bandhaften Verletzungen an der Hand ist der Skidaumen. Die Dislokation des Daumens im Grundgelenk nach radial führt zum Riss des ulnaren Seitenbandes.

Je nach Lokalisation des Risses kann der proximal Bandstumpf unter der Aponeurose des M. adductor pollicis umschlagen, die sogenannte Stener-Läsion, welche durch fehlende Spontanausheilung zur chronischen Instabilität und später Arthrose führen kann. Sie stellt eine OP-Indikation dar und sollte in deshalb sicher ausgeschlossen werden. Der diagnostische Baum beginnt mit einem Röntgenbild in 2 Ebenen (Daumen a.p. und streng seitlich) um ein ossäres Avulsionsfragment an der ulnaren Grundphalanxbasis auszuschließen. Die Stener-Läsion kann als „Jojo-Zeichen“ im MRT darstellt werden (CAVE: dünne Schichten). In der Hand eines geübten Untersuchers/ Untersucherin ist das Band jedoch auch der Sonographie zugänglich.

Knöcherne Verletzungen der Finger:

Viele Verletzungen der Hand betreffen einzelne Finger und haben, sofern richtig diagnostiziert ein gutes Outcome. Knöcherne Ausrisse der palmaren Platte, Nagelkranzfrakturen, Mallet-Finger – all diese Diagnosen können oft erfolgreich konservativ behandelt werden. Essenziell ist eine aussagekräftige Bildgebung, was im Fingerbereich in der Regel einem Röntgenbild in zwei Ebenen zu erreichen ist (a.p.+ streng seitlich). Insbesondere die streng seitliche Aufnahme ist dabei oft diagnostisch entscheidend. Eine entsprechende diagnostische Unschärfe entsteht, wenn sie entweder nicht durchgeführt wird, weil eine Hand a.p.+ schräg angemeldet und als ausreichend empfunden wird, oder weil die seitliche Ebene nicht orthogonal eingestellt wurde. Hier ist ein strenges Augenmerk auf eine optimale Projektion zu legen.

Nur in Spezialfällen ist ein schräges Röntgenbild eines Fingers hilfreich. Bei unklaren Befunden, unklarer Torsionsabweichung von Frakturen insbesondere im Gelenkbereich kann eine CT hilfreich sein. Auch Verletzungen mit Beteiligung der Karpometakarpalgelenke sollten großzügig mittels CT diagnostiziert werden, da hier oftmals Überlagerungen bestehen, die ein Detailverständnis der Fraktur und eine optimale OP-Planung erschweren.

Läsion des „triangular fibrocartilage complex“ (TFCC):

Beschwerden des TFCC können sowohl traumatische als auch degenerative oder kombinierte Ursachen haben. Eine degenerative Veränderung des TFCC im MRT ist ab einem gewissen Alter auch ohne klinisches Korrelat sehr wahrscheinlich. Hier ist die Korrelation der Bildbefunde mit der Symptomatik/Untersuchungsbefunden unabdingbar. Die gesamte Anatomie des TFCC und der begleitenden Bänder zur Stabilisierung des DRUG ist hochkomplex und in ihrer funktionellen Bedeutung der Einzelkomponenten nicht vollständig verstanden, was an die Diagnostik besondere Herausforderungen stellt. Nach dem Röntgenbild des Handgelenkes in zwei Ebenen zur ersten Orientierung (Ulnaplusvariante, degenerative Veränderungen) ist das MRT der nächste Schritt. Oft kann das Ausmaß der Schädigung des TFCC erst im Rahmen einer Arthroskopie beurteilt werden.

Lunatumnekrose:

Die häufigste avaskuläre Osteonekrose der Hand ist der Morbus Kienböck. Verschiedene Ursachen stehen in der Diskussion, wobei dem repetitiven Mikrotrauma die größte Relevanz zugeordnet wird. Die Erkrankung verläuft in Stadien. Abhängig vom Stadium werden zunächst Röntgenbilder angefertigt. Neben Veränderungen am Lunatum sind Ulnalänge und karpales Gefüge von Interesse. Im Stadium 1 ist das Röntgenbild unauffällig, in der MRT ist jedoch ein fokales oder diffuses Knochenmarködem nachgewiesen werden. In den Stadien 2–3b sind zusätzlich zum Röntgenbild ein KM-verstärktes MRT zu Vitalitätsbestimmung des Knochenmarkes zu empfehlen, als auch die CT zur Darstellung der Knochenstruktur, von Sklerosen, Frakturen sowie Arthrosen, was zur Präzisierung der Stadieneinteilung benötigt wird. Wenn sich im Röntgenbild bereits ein Stadium 4 mit perilunärer Arthrose zeigt, wird eine Schnittbildgebung meistens keine therapeutisch relevanten Mehrinformationen bieten.

Abschließend möchten wir betonen, dass in der Bildgebung der Hand eine intensive interdisziplinäre Zusammenarbeit essentiell ist, um anhand präziser Fragestellungen optimale Befunde zu erarbeiten und so unsere PatientInnen bestmöglich zu behandeln.

Literatur auf Anfrage bei der Redaktion

Erweiterung des diagnostischen Arsenals aber nicht die Lösung für alles

Prof. Dr. Ralf Schulze ist seit September 2021 Abteilungsleiter der Röntgenabteilung/Abteilung Oral Diagostic Sciences der Zahnmedizinische Kliniken (ZMK) der Universität Bern/Schweiz. Er habilitierte 2006 im Fachgebiet zahnärztliche Röntgenologie an der Universitätsmedizin Mainz und leitete dort bis August 2021 ebenfalls die zahnärztliche Röntgenabteilung. Mit ca. 75 internationalen Publikationen in  Wissenschaftlichen Fachzeitschriften, vielen Jahre Reviewertätigkeit für multiple internationale wissenschaftliche Zeitschriften sowie langjähriger Expertentätigkeit in den zahnärztlichen Röntgenausschüssen des Deutschen Institutes für Normung (DIN) ist er auch Mitglied für die DGZMK im Arbeitsgremium X (AG-X) des Bundesumweltministeriums.

Von 2011 bis 2020 war er Herausgeber der renommierten wissenschaftlichen  Fachzeitschrift „DentoMaxilloFacial Radiology“. Prof. Schulze ist Koordinator und Erstautor der S1-Leitlinie \ Digitale Volumentomographie”, der 2013 publizierten, ausgebauten s2k-Leitlinie „Dentale digitale Volumentomographie“ sowie auch der derzeitigen  Überarbeitung derselben. Er fungierte als externer Gutachter der oziellen Europäischen Leitlinie „Cone Beam CT for Dental and Maxillofacial Radiology. Evidence Based Guidelines (European Commission: Radiation Protection No. 172, 2012)“ sowie als Co-Autor des 2014 veröentlichten Policy Statements der World Dental Federation FDI mit dem Titel „Radiation Safety in Dentistry“. Aus zahnmedizinischer Sicht erläutert Prof. Klessinger, in welchen Fällen ein DVT sinnvoll ist und warum der Einsatz der Technologie nicht ganz unumsritten bleibt.

Etwa ein Jahrhundert nach der Entdeckung der Röntgenstrahlen durch Wilhelm Conrad Röntgen im Jahr 1895 kam die Digitale Volumentomografie (DVT) in der Zahnheilkunde zum Einsatz. Warum plädieren Sie, Herr Prof. Dr. Ralf Schulze, für den Einsatz der DVT?

Prof. Dr. Ralf Schulze: Die DVT stellt eine flexible Möglichkeit dar, dreidimensionale Röntgendatensätze auch kleiner anatomischer Regionen mit einer im Vergleich zur Computertomographie zumeist niedrigeren Dosis zu erzeugen. Sie stellt daher eine Erweiterung des diagnostischen Arsenals dar, die zudem, die entsprechende Fachkundebewilligung vorausgesetzt, auch in der eigenen Praxis angefertigt werden kann.

Wie unterscheidet sich die DVT von der klassischen CT-Diagnostik?

Schulze: das ist heute bedingt durch die Konvergenz der Verfahren nicht mehr
so einfach zu sagen.
Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass ein CT keine innerhalb des Körpers gelegenen Ausschnitte abbildet, sondern immer den Gesamtumfang des geröntgten Körperbereichs. Die DVT erlaubt hingegen kleine Abbildungsvolumina, die auch
innerhalb des Körpers liegen können. Allerdings weisen moderne MultisliceCTs eine deutlich bessere Bildqualität auf (allerdings auch bei in der Regel deutlich höherer Dosis), insbesondere im Weichgewebe.

Wie häufig setzen Sie die DVT-Röntgen bei Ihrer Arbeit ein?

Schulze: Da ich Leiter einer zahnärztlichen Röntgenabteilung bin, mehrfach
täglich.

Wieso reichen für bestimmte Fragestellungen 2-D-Aufnahmen nicht aus?

Schulze: immer dann wenn die räumliche Orientierung und Vermessung eines Röntgendatensatzes notwendig ist, kann das sinnvoll nur in 3D-Datensätzen erfolgen. Ein typisches Beispiel aus der Zahnmedizin ist die zahnärztliche Implantologie, wo man den wenigen vorhandenen Knochen möglichst gut nutzen muss, um darin die Implantate
einzubringen, ohne Nachbarstrukturen wie Nerven zu beschädigen.

Warum ist der Einsatz der DVT-Technologie immer noch umstritten?

Schulze: zum Einen weil ein DVT nicht die Lösung für alles ist. Beispielsweise führt eine im Vergleich zu 2D-Röntgenaufnahmen deutlich niedrigere Ortsauflösung (wenige Details) bei einigen Fragestellungen einfach dazu, dass man sie mit der DVT nicht beantworten kann. Zum Anderen stellt sich bei den vielen elektiven Fragestellungen in der Zahnmedizin und den vielen Kindern und Jugendlichen, die in unserem Fachgebiet behandelt werden, immer das Problem der im Vergleich zu 2D-Aufnahmen doch deutlich erhöhten Dosis durch die DVT. Daher muss immer das Benefit des Patienten im Vordergrund stehen und insbesondere bei pädiatrischen Aufnahmen eine sehr strenge Indikationsstellung erfolgen.

Auch Metallartefakte können die Bildqualität bei der DVT stark mindern. Sind auch Patienten mit Amalgamfüllungen bzw. Implantaten mit der DVT untersuchbar?

Schulze: in der Tat stellen bedingt durch die vielen metallischen Restaurationen im Zahnbereich Artefakte in der DVT (aber auch der CT) ein nicht zu unterschätzendes Problem dar. Man kann zwar durch geschickte Ausrichtung des Patienten während der Aufnahme in manchen Situationen dafür sorgen, dass Artefakte sich nicht über die interessierende Region erstrecken, jedoch ist dies nur in speziellen Fällen nötig. Allerdings muss man auch sagen, dass, dadurch dass sich diese Artefakte immer nur in Strahlengangsrichtung verbreiten, die knöcherne Situation in der DVT häufig nicht oder nur unwesentlich von ihnen betroffen ist, weil die metallischen Strukturen sich meist im Zahnkronenbereich, also außerhalb des Knochens befinden.

Ein häufiges Argument gegen die DVT ist die Strahlenbelastung. Wie sieht es mit der Strahlenbelastung aus und inwieweit stellt die DVT eine Gefahr für den Patienten dar?

Schulze: die Dosis durch eine DVTAufnahme liegt in der Regel um ein Vielfaches oberhalb derer durch entsprechende 2D-Aufnahmen. Das ist, wie oben berichtet, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen kritisch zu sehen, weil diese Patienten ja bekanntermaßen ein überproportional erhöhtes Risiko aufweisen, negative Effekte durch die Strahlung zu erleiden. Sicherlich ist ein DVT nicht „gefährlich“, es erhöht jedoch das Risiko für stochastische Strahlenschäden und sollte daher eben indikationsorientiert mit dem Blick auf den Vorteil des Patienten eingesetzt werden.

Die Entscheidung für oder gegen eine DVT-Aufnahme ist sowohl in den entsprechenden Leitlinien als auch in der öffentlichen Diskussion eng an die damit verbundene Strahlenexposition gekoppelt. Wie ist dieser Aspekt aus heutiger Sicht zu bewerten?

Schulze: International orientiert man sich im Strahlenschutz nach wie vor an der „Linear-no-threshold“-Theorie die besagt. dass das Risiko einen Strahlenschaden zu erleiden ohne Schwellenwert (also von 0 an) mit der Dosis ansteigt. Dies bedeutet einfach, mehr Strahlung führt zu proportional höherem Risiko. Ergo muss die Indikation stimmen und gemäß des ebenfalls international akzeptierten Rechtfertigungsprinzip so gestellt werden, dass der potentielle Benefit des Patienten durch die Aufnahme das potentiell zu erwartende Risiko überwiegt.

Das ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable) dürfte den meisten ein Begriff sein. Was genau verbirgt sich dahinter?

Schulze: übersetzt heißt ALARA etwa: „so wenig wie sinnvoll machbar“. In den letzten Jahren hat sich die Alternative ALADA (as low as diagnostically acceptable) herauskristallisiert. Diese ist auch aus meiner Sicht besser interpretierbar und bedeutet, man sollte die Aufnahme so anfertigen, dass die Qualität zur Beantwortung der Fragestellung ausreicht.

Welche Vorschriften für den Strahlenschutz gelten bei der DVT?

Schulze: wie für alle anderen Röntgenaufnahmen gelten die grundsätzlichen
Strahlenschutzbestimmungen bzgl. räumlicher Abschirmung. Insbesondere die Rechtfertigung der Aufnahmen (s. o.) und die Optimierung im Sinne von ALARA und ALADA (s. o.) stellen wesentliche Bestandteile des Strahlenschutzes dar. Zusätzlich sollte bei der DVT die Einblendung auf eine bestimmte Volumengröße abgestimmt auf die Fragestellung erfolgen. Das reduziert die applizierte Dosis erheblich. Patientenschutz ist umstritten, sollte aber aus meiner Sicht, sofern für die geplante Region möglich, angewandt werden. Bei besonders schützenswerten Personengruppen (Kinder+ Jugendliche, Schwangere) sind sie obligatorisch.

Und wie wichtig ist ein DVT für die Planung einer Operation?

Schulze: das hängt stark von der Operation ab. Beispielsweise stellt die DVT für die Planung von Implantatfällen in der Zahnmedizin mittlerweile einen Standard dar, während sie für die operative Entfernung unterer Weisheitszähne evidenzbasiert kaum einen Benefit bringt.

Hatten Sie auch schon Zufallsbefunde?

Schulze: Sicherlich sind Zufallsbefunde nicht selten und müssen auch als solche erkannt und mit befundet werden. Allerdings sollten potentielle Zufallsbefunde nie eine Indikation für das Anfertigen einer Röntgenaufnahme darstellen. Das wäre sonst gleichbedeutend mit einer Art „Screening” und das ist nicht vom Rechtfertigungsprinzip gedeckt.

Hilft die DVT auch, Doppelbefundungen vermeiden?

Schulze: das sehe ich nicht so, denn leider werden auch DVTs manchmal von mehreren Behandlern kurz nacheinander angefertigt, also auch doppelt oder mehrfach, so wie andere Röntgenaufnahmen leider auch.

Die Leitlinien zur Nutzung der DVT in der Zahnmedizin sind veraltet und werden gerade überarbeitet. Haben Sie einen Einblick, was die Aktualisierung bringen wird?

Schulze: da ich der Koordinator der deutschen AWMF-Leitlinie bin, weiß ich
sehr genau, welche Änderungen in der Aktualisierung enthalten sein werden.
Übrigens befindet sich diese, leider auch pandemiebedingt deutlich verzögerte
Überarbeitung in der Schlussphase, alle Empfehlungen sind bereits abgestimmt
und der Hintergrundtext ist ebenfalls fertig. Im Wesentlichen wird die Leitlinien in einigen Bereichen (z. B. untere Weisheitszähne oder zahnärztliche Implantologie) aufgrund der besseren Evidenzlage präzisere Aussagen treffen, als die Vorgängerversion.

Herr Prof. Dr. Ralf Schulze, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Janosch Kuno,
BVOU-Pressearbeit.

Ultraschallgesteuerte Injektion – sicher zum Ziel gelangen

Injektionen gehören zum orthopädischen Alltagsgeschäft. Im besten Fall wirken sie schnell, nebenwirkungsarm und mit geringem Risiko. Entscheidend für die schnelle Wirksamkeit sind die richtige Indikation, ein geeignetes Medikament und die richtige Ausführung der Injektion.

Der standardmäßige Einsatz eines Ultraschalls verbessert nachweislich die Effektivität einer Injektionsbehandlung und minimiert vermeidbare Schädigungen. Injektionen dienen in den meisten Fällen der Diagnostik und der Therapie. Diagnostische Infiltrationen mit einem Lokalanästhetikum helfen bei der Differenzierung  der Beschwerdeursache. Bei diagnostischen Infiltrationen muss logischerweise eine Nadelfehllage ausgeschlossen werden, um eine sinnvolle therapeutische Konsequenz ziehen zu können.

Quelle: www.medizin-reporter.blog

Orthobiologische Therapieoptionen

Seit vielen Jahren setze ich bei therapeutischen Injektionen bevorzugt autologes conditioniertes Plasma (ACP) und die stromavaskuläre Fraktion des Fettgewebes (SVF) bei der Behandlung orthopädischer Beschwerdebilder ein. ACP eignet sich mit seiner Vielzahl an konzentrierten Botenstoffen für den Einsatz an Sehnen, Bänder und Knorpel. Prospektiv randomisierte Kontrollstudien belegen regelmäßig einen Vorteil gegenüber der Behandlung mit kortisonhaltigen Präparaten.

Die Nadellage ist  bei ACP Behandlungen von entscheidender Bedeutung. Ein gutes Beispiel die die Behandlung von Pathologien der der Sehnen. Es macht einen Unterschied, ob ich intratendinös oder peritendinös behandele. So lassen sich die häufig anzutreffenden Verklebungen im Bereich der Sehnenscheide bei Ultraschall gesteuerten Injektionen  visualisieren und teils direkt lösen.

Die Anwendung von SVF und den darin enthaltende mesenchymalen Stammzellen erweitert das gelenkerhaltende Therapiespektrum zur Behandlung einer hochgradigen Arthrose des Kniegelenks maßgeblich. Das gilt vor allem für die Behandlung der dritt- oder viertgradigen Knorpelschäden, die nicht operativ-regenerativ versorgt werden können. Hier ist der Einsatz eines Ultraschalls zum Beleg der korrekten Injektion obligat.

Studienlage

Die Frage wie exakt wir an die Zielstrukturen gelangen beantworten Studien der letzten 20 Jahre. Sie belegen wiederholt die Vorteile Ultraschall gestützter Injektionen ohne erkennbaren Nachteil. Fehlende Erfahrung und Routine kann durch die Verwendung eines Ultraschall können kompensiert  werden.

  • Schmerz und Funktion der Schulter verbesserten sich bei Injektionen glenohumeral und subakromial (Eustace 1997).
  • Fehllagen im Bereich der Schulter beschreibt Partington 1998 mit 17% bei subakromialen Infiltrationen und 33% Fehllagen beim AC Gelenk.
  • Es treten selbst bei vermeintlich „einfachen“ Gelenken wie dem Knie Fehllagen von bis zu 29% bei intraartikulären Infiltrationen auf (Jackson, 2002).
  • In der Rheumatologie zeigten sich sogar Fehllagen zwischen 29 und 63% in Abhängigkeit vom Zugang (Cunnington 2010).

 

Technische Voraussetzungen

Für die meisten Anwendungen in der Orthopädie reicht ein linearer Schallkopf. Bei Infiltrationen des Hüftgelenks und an der Wirbelsäule kann auch ein konvexer Schallkopf notwendig sein. Ein Doppler ist vor allem dann eine sinnvolle Ergänzung, wenn neurovaskuläre Strukturen unmittelbar im Zielgebiet oder auf dem Weg dahin passiert werden müssen. Technisch betrachtet erfolgen Injektionen „in-plane“ oder „out of plane.“ Bei der in-plane Technik bewegt sich die Kanüle in der Schallebene, Schallkopf und Kanüle liegen parallel. Bei der out-of-plane Technik liegen Kanüle und Schallebene in einem Winkel zueinander. Bei einem 90° Winkel erscheint die Kanüle dann als weißer Punkt im Bild. Es empfiehlt sich die Kanüle im vorderen Drittel darzustellen. Die Sterilität sollte selbstverständlich wie bei jeder anderen Infiltration auch bei der Verwendung des Ultraschall gewahrt werden.

Zusammengefasst sind ultraschallgesteuerte Infiltrationen

  • genauer als Landmarken gestützte Infiltrationen
  • bei diagnostischer Indikationen genauer
  • bei vielen therapeutischen Indikationen wirksamer
  • bei orthobiologischen Therapien mit ACP und SVF sehr empfehlenswert

 

Der Autor:

Dr. med. Markus Klingenberg
Gemeinschaftspraxis an der Beta Klinik