Alle Beiträge von Janosch Kuno

Gemeinsam für die Umwelt: 440 Bäume durch BVOU-Aktion 2025 gepflanzt

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V. hat im letzten Jahr eine neue Aktion ins Leben gerufen und leistet einen wertvollen Beitrag zum Thema Nachhaltigkeit:

Ein gepflanzter Baum für jedes Neumitglied!

Bei einem Spaziergang durch die deutschen Wälder wird es deutlich: Die großen Nadelbaumbestände leiden unter Schädlingen wie beispielsweise dem Borkenkäfer. Die Trockenheit schwächt die Bäume, fördert die Verbreitung von Schädlingen und reduziert die Widerstandskraft gegen Unwetter. Doch nicht nur die Fichten leiden; auch unsere heimischen Laubbäume stehen vor Herausforderungen. Um ein Zeichen zu setzen, hat der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie beschlossen, aktiv zu werden. Denn auch kleine Maßnahmen können große Wirkung entfalten.

Im Jahr 2025 wurden bereits 440 Bäume gepflanzt.

„Der Baum ist als Sinnbild unseres Faches bekannt und zugleich Symbol unseres Verbandes. So steht er auch für Stärke, Stabilität und Wachstum“, so Dr. Jörg Ansorg, BVOU-Geschäftsführer. „Gemeinsam pflanzen wir nicht nur Bäume, sondern auch Hoffnung auf eine bessere Zukunft.“

Wer pflanzt die Bäume?

Die Bäume werden in Zusammenarbeit mit der Firma Planet Tree gepflanzt. Es handelt sich um junge Bäume, die voraussichtlich gut mit den sich verändernden klimatischen Bedingungen zurechtkommen werden. Jeder gepflanzte Baum wird den Vornamen des neuen Mitglieds tragen, und die Standorte der Bäume können unter folgendem Link eingesehen werden: www.planet-tree.de/bvou.

Was kann ich tun?

Ganz einfach: Werden Sie Mitglied im Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie! Alle Informationen zur Mitgliedschaft und die Vorteile finden Sie hier: https://www.bvou.net/der-bvou/mitglied-werden/ . Das Anmeldeformular steht auf dieser Seite zum Ausfüllen bereit.

Mitglieder werben Mitglieder

Zusätzlich gilt die Aktion auch für bestehende Mitglieder, die neue Mitglieder werben. Das werbende Mitglied hat die Auswahl zwischen den beiden folgenden Prämien:

  • Pflanzung eines weiteren Baums mit dem eigenen Vornamen (so können Sie auch ganz leicht mehrere Bäume in Ihrem Namen pflanzen lassen)
  • 6 Monate kostenfreier Bezug einer Zeitschrift für O&U aus dem Springer Verlag

Mit der Aktion können BVOU-Mitglieder ebenso wie jedes Neumitglied zur Aufforstung unserer Wälder beitragen und gleichzeitig die Gemeinschaft stärken. Nehmen Sie sich als aktives Mitglied doch gleich zum neuen Jahr vor, ein Neumitglied zu werben und 2 Bäume zu pflanzen.

„Wenn ich wüsste, dass morgen die Welt unterginge, würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen“, soll Martin Luther einst gesagt haben. Damals gab es zwar noch keinen Klimawandel (es sei denn, das Klima hat sich schon immer kontinuierlich gewandelt), aber genug Ereignisse, um täglich Hoffnung für die Menschen zu stiften. Und diese Gelegenheit allein sollte auch uns motivieren, ein Zeichen zu setzen. Machen Sie mit!

Rückschritt in der Osteoporose-Versorgung: Neue GOÄ gefährdet Frauengesundheit

Berlin, 17. Februar 2026 – Mehr als 800.000 osteoporosebedingte Knochenbrüche ereignen sich jährlich in Deutschland. Dennoch droht die leitliniengerechte Diagnostik künftig wirtschaftlich unmöglich zu werden. Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) setzt die Vergütung für die DXA-Messung (Dual-Röntgen-Absorptiometrie) inklusive Befundung und Auswertung auf lediglich 24,98 Euro fest – ein Betrag, der die tatsächlichen Kosten nicht annähernd deckt.

Die DXA-Messung gilt nach wissenschaftlichen Leitlinien als Goldstandard zur Diagnose und Therapieplanung bei Osteoporose. Ohne eine flächendeckend verfügbare DXA-Diagnostik ist eine leitliniengerechte Versorgung nicht möglich.

Dem Honorar von 24,98 Euro stehen Anschaffungskosten für ein DXA-Gerät von mindestens 40.000 Euro gegenüber – zuzüglich laufender Kosten für qualifiziertes Personal, Wartung sowie gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfungen. Schon heute arbeiten viele Praxen im Bereich der Osteoporosediagnostik an der Wirtschaftlichkeitsgrenze. Mit Inkrafttreten der neuen GOÄ droht ein flächendeckender Rückbau der DXA-Diagnostik in niedergelassenen Praxen.

Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), warnt vor konkreten Versorgungsfolgen:

„Wenn bestehende Geräte ersetzt werden müssen, ist eine Neuanschaffung unter diesen Bedingungen wirtschaftlich nicht zu verantworten. Damit wird absehbar auch in meiner Praxis der seit über 20 Jahren bestehende osteologische Schwerpunkt enden. Viele Kolleginnen und Kollegen werden sich diese Investition nicht mehr leisten können – mit direkten Auswirkungen auf die Patientinnenversorgung.“

Wirtschaftliche Abwertung mit gravierenden Folgen

Bislang war die höhere Vergütung im privatärztlichen Bereich ein wichtiger Ausgleich für die unzureichende Vergütung der DXA-Diagnostik im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Mit der neuen GOÄ fällt die Vergütung nun sogar unter das EBM-Niveau. Damit entfällt die bisherige Möglichkeit zur Quersubventionierung – mit absehbaren strukturellen Folgen für die Versorgung.

Prof. Andreas Kurth, Referatsleiter Osteoporose im BVOU, betont:

„Die frühzeitige DXA-Diagnostik ist entscheidend, um das individuelle Frakturrisiko valide zu bestimmen und eine passende Therapie einzuleiten. Ohne diese objektive Grundlage können wir nicht mehr leitliniengerecht behandeln. Wir können dann weder sicher entscheiden, ob eine medikamentöse Therapie erforderlich ist, noch welches Osteoporose-Medikament für die Patientin individuell am besten geeignet ist.“

Hinzu kommt: Die Verordnung innovativer Osteoporose-Medikamente ist bei gesetzlich Versicherten häufig mit Regressandrohungen verbunden. Ein Regress – also die Rückforderung der Arzneimittelkosten durch die Krankenkassen – kann in der Regel nur durch dokumentierte DXA-Messwerte abgewendet werden. Ohne durchgeführte Knochendichtemessung wird die Verordnung für Haus- und Fachärzte damit zu einem erheblichen wirtschaftlichen Risiko.

Frauengesundheit besonders betroffen

Rund 80 Prozent der Osteoporose-Patienten sind Frauen, insbesondere nach der Menopause. Eine Einschränkung der DXA-Diagnostik trifft daher vor allem die Frauengesundheit – ein Bereich, dessen Stärkung politisch immer wieder betont wird.

Unbehandelte Osteoporose führt nicht selten zu Wirbelkörper- und Hüftfrakturen mit langfristigen Einschränkungen der Mobilität, Pflegebedürftigkeit und erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem. Jeder verhinderte osteoporotische Bruch spart ein Vielfaches der Kosten einer DXA-Messung. Eine Unterfinanzierung der Diagnostik ist daher nicht nur medizinisch fahrlässig, sondern auch gesundheitsökonomisch kurzsichtig.

Medizinischer Rückschritt um Jahrzehnte

Sollte die Vergütung unverändert bleiben, droht ein Rückfall in eine Zeit, in der Therapieentscheidungen ohne objektive Knochendichtemessung getroffen werden mussten. Das würde das Versorgungsniveau um Jahrzehnte zurückwerfen – mit gravierenden Folgen für Patientinnen, Ärzte und das Gesundheitssystem.

Zugleich steht das Selbstverständnis der privaten Krankenversicherung auf dem Prüfstand. Sie wirbt mit einer Versorgung nach dem neuesten Stand der Medizin. Mit der geplanten Vergütung der DXA-Messung wird dieses Versprechen für viele Versicherte faktisch nicht mehr einlösbar sein.

Der BVOU fordert die Private Krankenversicherung sowie die politischen Entscheidungsträger nachdrücklich auf, die Vergütung der DXA-Diagnostik in der neuen GOÄ so anzupassen, dass eine leitliniengerechte und wirtschaftlich tragfähige Versorgung weiterhin sichergestellt bleibt.

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Pressekontakt BVOU:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
presse@bvou.net

Der AI-Act der EU: Handlungsbedarf für Ärzte in Klinik und Praxis

Künstliche Intelligenz ist kein Zukunftsthema mehr – sie ist der neue unsichtbare Kollege. In der Bildgebung markieren Algorithmen Auffälligkeiten, nötige Impfungen werden identifiziert und nach dem Patientengespräch schreibt die KI-Arztbriefe. Sie ist schnell, ausdauernd, aber auch fehleranfällig (“Halluzinationen”).

Aus diesem Grund hat die EU gehandelt. Mit der KI-Verordnung (AI Act) gibt es klare Vorgaben. Was viele nicht wissen: Die neuen Pflichten betreffen nicht nur Software-Entwickler, sondern ab sofort auch Sie als Anwender in der Medizin. In praktisch jeder Praxis-EDV laufen mittlerweile KI-Module und damit sind auch nahezu alle Anwender dieser Programm verpflichtet, einen entsprechenden Kurs zu absolvieren.

KI-Kompetenz ist Pflicht

Besonders relevant ist Artikel 4 der Verordnung. Seit dem 2. Februar 2025 gilt in der EU die Pflicht zur sogenannten KI-Kompetenz („AI Literacy“). Das bedeutet konkret: Kliniken, MVZ und Praxen müssen sicherstellen, dass alle Personen, die KI nutzen, über ausreichende Grundkenntnisse zum sicheren Umgang mit KI verfügen.

Der Gesetzgeber verlangt kein Informatikstudium, aber ein klinisch-kritisches Verständnis:

  • Wann ist ein KI-Output plausibel?
  • Wo liegen typische Fehlerquellen (Bias, Halluzinationen)?
  • Wie behalte ich die ärztliche bzw. pflegerische Entscheidungshoheit (“Human Oversight”)?

Wer KI nutzt, muss sie einordnen können. Wer sie nicht nutzt, obwohl sie Standard wird, muss das begründen. Haftung beim Einsatz von KI lässt sich nicht an den Algorithmus delegieren. Sie bleibt beim Arzt und dessen Mitarbeitern.

Praxisnah fortbilden: Kurs zur KI-Kompetenz – Rabatt für BVOU-Mitglieder

Für die grundlegende KI-Kompetenz gibt es jetzt ein kompaktes Fortbildungsformat mit Dr. Sven Jungmann, selbst Arzt und KI-Spezialist in der neuen “STREAMED UP Academy”. Dabei geht es um die Grundlagen der allgemeinen KI-Kompetenz und ein kompaktes, praxisnahes Verständnis von KI in der Medizin.

Nach Absolvieren dieses Kurses können Sie KI im klinischen Kontext sicher einordnen, typische Risiken von Halluzinationen bis Bias erkennen und Ergebnisse plausibilisieren.

Der CME-zertifizierte Kurs enthält 3 Module, nach deren Abschluss kann das Zertifikat zur in der KI-Verordnung geforderten KI-Kompetenz heruntergeladen werden.

Der Kurs ist zu einer regulären Teilnahmegebühr von 50,- € im Fortbildungsportal der AOUC buchbar. Für BVOU-Mitglieder gilt ein Exklusivrabatt von 25 %. Sie können eine beliebige Anzahl an Kursen für sich und Ihre Mitarbeiter direkt über den unten genannten Link buchen.

Orthopädie und Unfallchirurgie stemmen Winter-Ansturm – Direkter Zugang zu Spezialisten rettet Versorgung

Berlin, 4. Februar 2026 – Die anhaltende Eis- und Schneeglätte der vergangenen Wochen hat in Berlin und bundesweit zu einem dramatischen Anstieg an Sturzverletzungen geführt. In den Notaufnahmen und orthopädisch-unfallchirurgischen Praxen herrscht Ausnahmezustand: Allein in Berlin meldeten Krankenhäuser und Praxen einen massiven Zustrom an Patientinnen und Patienten mit Brüchen, Prellungen und Kopfverletzungen. Ohne den direkten Zugang zu Fachärzten in Praxen und Kliniken wäre die Versorgung dieser akuten Fälle nicht möglich gewesen.

Berliner Orthopäden und Unfallchirurgen an der Belastungsgrenze

Die Versorgungskapazitäten der Orthopädie und Unfallchirurgie werden durch die Glättewelle stark beansprucht. Allein das Evangelische Elisabeth-Krankenhaus behandelte am vergangenen Freitag 60 bis 70 Verletzte innerhalb eines Tages – viele von ihnen mit Brüchen, die sofort operiert werden mussten. Die regulären 150 Betten waren bereits am Mittag vollständig belegt, und zusätzliche Feldbetten wurden bereitgestellt. Das Unfallkrankenhaus Berlin meldet täglich 30 bis 40 neue Glätteopfer. Auch die Berliner Feuerwehr war mit allen verfügbaren Rettungswagen im Dauereinsatz, um die gestürzten Personen zu versorgen.

Doch nicht nur die Kliniken, sondern auch hunderte Praxen für Orthopädie und Unfallchirurgie in Berlin sorgen dafür, dass die Patienten kurzfristig behandelt werden. Diese Praxen sind ein Rückgrat der Versorgung und helfen, die Notaufnahmen zu entlasten.

Zahlen belegen Rekordanstieg an Verletzungen

Die Glättewelle hat zu einer außergewöhnlichen Zunahme von Sturzverletzungen geführt:

In Berlin wurden in einzelnen Bezirken seit Jahresbeginn Hunderte Beschwerden über nicht geräumte Wege gemeldet. Verletzungen wie Knochenbrüche, Prellungen und Schädel-Hirn-Traumata häufen sich.

Bundesweit berichten orthopädisch-unfallchirurgische Praxen und Kliniken von einem Anstieg akuter Verletzungsfälle um bis zu 50 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren.

Praxen und Kliniken: Rückgrat der Akutversorgung

Orthopädische und unfallchirurgische Praxen spielen eine zentrale Rolle in der Akutversorgung. In Berlin gibt es mehrere hundert Praxen für Orthopädie und Unfallchirurgie, die eng mit den Kliniken zusammenarbeiten und einen Großteil der ambulanten Notfallversorgung übernehmen. Bundesweit sind mehr als 3.300 Praxen tätig, die etwa 70 Prozent der orthopädisch-unfallchirurgischen Notfälle ambulant behandeln. Ohne diese Strukturen wäre die Versorgung in der aktuellen Lage nicht aufrechtzuerhalten.

Verpflichtender Hausarztbesuch würde Versorgung gefährden

Die aktuelle Versorgungssituation zeigt, dass ein verpflichtender Hausarztbesuch vor dem Facharztkontakt – wie in manchen Modellen der Primärarztversorgung vorgesehen – kontraproduktiv wäre. Patienten mit akuten Verletzungen wie Brüchen oder schwereren Sturzfolgen brauchen sofort fachärztliche Hilfe. Der direkte Zugang zu Orthopäden und Unfallchirurgen – sowohl in Kliniken als auch in Praxen – ist für die Patientensicherheit unerlässlich.

Fazit: Direkter Facharztzugang sichert Versorgung

Die Versorgung der vielen Glätteopfer im Januar 2026 war nur durch das Zusammenspiel von Kliniken und niedergelassenen Orthopäden und Unfallchirurgen möglich. Die Politik ist gefordert, den direkten Zugang zum Facharzt im Notfall sicherzustellen und bürokratische Hürden bei der Entwicklung von Primärversorgungsmodellen zu vermeiden

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

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Notaufnahmen entlasten: Ersteinschätzung, Ticket-System und Gebühr für Bagatellfälle

Gemeinsame Pressemitteilung des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU)

Mehr Struktur vor dem Gang in die Notfallversorgung
Notaufnahmen entlasten: Ersteinschätzung, Ticket-System und Gebühr für Bagatellfälle

Berlin, 3. Februar 2026: Orthopäden und Unfallchirurgen fordern im Zuge der anstehenden Notfallreform eine verbindliche Patientensteuerung vor Inanspruchnahme der Notfallversorgung. Kern ihrer Forderung ist ein Ticket-System: Nur Patientinnen und Patienten, bei denen eine digitale oder telefonische Ersteinschätzung einen akuten Behandlungsbedarf ergibt, erhalten ein Ticket für die Notaufnahme. Wer hingegen mit einer Bagatellerkrankung ohne vorherige Einschätzung eine Notaufnahme oder Notfallambulanz aufsucht, soll künftig eine Selbstzahler-Gebühr entrichten. „Notfallstrukturen müssen für diejenigen offenstehen, die medizinische Hilfe dringend benötigen – schnell und kostenfrei“, sagt Prof. Dr. Bernd Kladny, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). „Ohne Verbindlichkeit und Konsequenzen bleibt Patientensteuerung wirkungslos. Das ist keine Strafe, sondern dient der Entlastung der Notfallversorgung“, sagt Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU).

Schon lange gibt es das ungelöste Problem, dass zahlreiche Patientinnen und Patienten mit Bagatellerkrankungen direkt die Notaufnahmen aufsuchen und diese dadurch am Limit arbeiten. Das bindet dort dringend benötigte personelle und strukturelle Ressourcen. Nach Erhebungen entfallen mehr als 40 Prozent der ungesteuerten Fälle in zentralen Notaufnahmen auf das Fachgebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie1. Der Handlungsbedarf ist groß: Allein im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 13 Millionen ambulante Notaufnahmefälle gezählt2. „Schätzungen zufolge sind bis zu 39 Prozent davon medizinisch nicht dringend, viele dieser Beschwerden könnten ambulant versorgt werden. Seit vielen Jahren wissen wir, dass ungesteuerte Bagatellfälle die Notfallversorgung blockieren. Ohne verbindliche Steuerung wird es nicht zu einer wirksamen Umsetzung der Reform kommen“, sagt Prof. Dr. Sascha Flohé, stellvertretender DGOU-Generalsekretär und Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU).

Eine verbindliche Ersteinschätzung vor dem Aufsuchen von zentralen Notaufnahmen oder ambulanten Notfallzentren soll digital oder telefonisch über eine Leitstelle erfolgen und wird durch ein Ticket-System zur gezielten Patientensteuerung ergänzt. Nur bei akuten und zeitkritischen Fällen wird dabei ein Ticket für die Notaufnahme oder Notfallpraxis ausgestellt. Weniger dringliche Anliegen werden gezielt an Haus- oder Facharztpraxen weitergeleitet oder es wird zur Selbstbehandlung geraten.

„Wer dringend medizinische Hilfe braucht, darf nicht in der Warteschlange für Bagatellfälle stehen. Eine strukturierte Ersteinschätzung mit Ticket-System schafft Verlässlichkeit für Patientinnen und Patienten ebenso wie für das medizinische Personal“, sagt Matthias Träger, Vorstandsmitglied des BVOU und Notfallbeauftragter der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Wer künftig ohne vorherige Ersteinschätzung über eine Leitstelle und ohne entsprechendes Behandlungsticket eine zentrale Notaufnahme oder Notfallpraxis aufsucht, sollte eine Gebühr entrichten. Die Gebühr soll einen Lenkungseffekt haben, keinen Strafcharakter. Die DGOU und der BVOU schlagen vor, die Gebühr im Nachgang über die Abrechnung mit den Krankenkassen abzuwickeln. Kliniken und Notfallpraxen würden so vom Inkasso entlastet. Über die konkrete Ausgestaltung müsste der Gesetzgeber entscheiden.

Gebühren und Steuerungsinstrumente für nicht dringliche Notfallbehandlungen sind international erprobt

Ein Blick in andere europäische Länder zeigt, dass solche Modelle zur Lenkung von Patientinnen und Patienten beitragen können, meint Matthias Träger: „In den Niederlanden sorgt ein konsequentes Triage- und hausarztbasiertes Steuerungssystem dafür, dass nicht dringliche Fälle seltener direkt in der Notaufnahme landen. Auch in Frankreich und Schweden existieren Zuzahlungsmodelle für Notaufnahmen, die mit weiteren Steuerungsmechanismen kombiniert sind.“

Hintergrund

Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) ist eine medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft mit rund 10.400 Mitgliedern. Die DGOU vertritt die übergeordneten und gemeinsamen Interessen des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie im Bereich der Forschung und der Lehre, der Fort- und Weiterbildung, in Klinik und in Praxis sowie auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik. Die DGOU fördert die Wissenschaft im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie.

Referenzen:
1) Unfallchirurg 2019 · 122:44–52: P. Biberthaler · L. Förschner · C. Gehring · H. Trentzsch · K.-G. Kanz · S. Prückner

https://doi.org/10.1007/s00113-018-0577-5
2) Statistisches Bundesamt zur Notfallversorgung: 13 Millionen Behandlungen in Notfallambulanzen im Jahr 2024 – Statistisches Bundesamt

Streit um die Primär-Versorgung: Wer soll erste Anlaufstelle für Patienten sein?  

In den letzten Monaten wurde intensiv das „Primärarztsystem“ diskutiert, bei dem der Hausarzt für Patienten die erste Anlaufstelle vor dem Facharzt sein sollte. Doch dass eine solche Versorgungssteuerung nicht funktioniert, Hausärzte überlastet, längere Wartezeiten produziert werden und eine Einschränkung der Arztwahl bedeutet – darüber sind sich Experten im Gesundheitswesen inzwischen einig. Warum eine gelungene Patientensteuerung nicht mit einem Primär- „Arzt“, sondern nur mit einer geschickten Primär-Versorgung gelingen kann – darüber berichtet Dr. med. Helmut Weinhart, Facharzt für Orthopädie /Sportmedizin (Starnberg), Vizepräsident BVOU und 2. Vorsitzender SpiFa, auf dem 36. Jahreskongress des BVASK, der vom 30. bis 31. Januar im Düsseldorfer Medienhafen stattfindet.

In der Debatte geht es um die Umsetzung, die Finanzierung und die Sicherstellung der Qualität bei steigendem Fachkräftemangel und einem immer höheren Patientenanspruch.

Weinhart: „Trotz der Mündigkeit der Patienten brauchen wir eine vernünftige Steuerung, damit jeder zeitnah und qualitativ hochwertig vom richtigen Fach behandelt wird. Für einen banalen Hexenschuss beispielsweise braucht es keinen Orthopäden und nicht für jedes Beschwerdebild brauchen wir sofort hochwertige Bildgebung.“

Bei der Steuerung von Patientenströmen ist klar, dass digital vor ambulant vor stationär die höchsten Einsparungen bringen kann. Deshalb wird unter anderem ein Modell einer digitalen bzw. einer hybriden Steuerung zwischen digital und Fachpersonal diskutiert. In diesem Fall könnten Patienten ihre Beschwerden angeben und werden direkt an die richtigen Stellen im Gesundheitssystem gelotst.

 Innerhalb des ambulanten Systems geht es nun darum, Lösungen für eine Steuerung im Kollektivvertragssystem und/oder die Steuerung in Kombination mit „angedockten“ Facharzt-Vollverträgen zu finden, so Weinhart.

„Eine Ehrlichkeit der Politik gegenüber dem Patienten ist jedoch dringend nötig. Patienten müssen mehr Eigenverantwortung bekommen, eventuell auch mit verschiedenen Versicherungstarifen direkt zum Facharzt gehen können. Fakt ist: bei einer Steuerung der Patienten, egal durch wen, darf auch die Orthopädie nicht budgetiert werden. Eine (angeforderte) Versorgung kann nur gewährleistet werden, wenn sie zu 100 Prozent bezahlt wird“, sagt der BVASK-Experte. 

 Ein intensiver Austausch im Vorfeld einer Reform der Versorgungssteuerung ist vor allem mit denen wichtig, die täglich diese Arbeit leisten – den niedergelassenen Fachärzten. Dazu kommt, dass es einen Anreiz für die Patienten geben muss, sich steuern zu lassen.  Bei akuten spezifischen Verletzungen und Schmerzen beispielsweise, die sofort behandelt werden müssen, aber nicht in eine Notaufnahme gehören – wohin geht der Patient damit.

Quelle: BVASK

Neuer GOÄ-Entwurf: Aktueller Stand und Engagement des BVOU

Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist jetzt öffentlich auf der Webseite der Bundesärztekammer zugänglich. Es handelt sich dabei um die Fassung, die bereits am 30. April 2025 den medizinischen Verbänden, Fachgesellschaften und den Delegierten des 129. Deutschen Ärztetags in Leipzig vorgelegt und dort mit großer Zustimmung angenommen wurde.

Entwicklung und rechtlicher Status

Der jetzt vorliegende GOÄ-Entwurf wurde in enger Abstimmung zwischen der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband erarbeitet. Für operative Leistungen ist eine Abwertung im Vergleich zum ärzteeigenen GOÄ-Entwurf von 2023 festzustellen. Letztendlich ist die neue GOÄ eine hausarztzentrierte GOÄ, demzufolge sind Gesprächsleistungen und Koordinationsleistungen sehr attraktiv bewertet.

Aktuell ist diese Fassung noch nicht rechtsverbindlich. Das Bundesministerium für Gesundheit betont ausdrücklich, dass die Novellierung der GOÄ erst durch eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung sowie Beschlüsse des Bundestags und Bundesrats in Kraft treten kann.

Für Ärztinnen und Ärzte stehen umfassende Erläuterungen zur neuen GOÄ bereit, um Fragen zu beantworten und das Verständnis für die geplanten Änderungen zu fördern. Dazu hat die Bundesärztekammer eine Seite mit Fragen & Antworten veröffentlicht.

Politische Weiterentwicklung

Nach dem klaren Votum des 129. Deutschen Ärztetags für die GOÄ-Reform – wobei ein grosser Teil der abstimmungsberechtigten Delegierten gar nicht über GOÄ abrechnet – wurde der Entwurf im Juni 2025 an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken übergeben. Sie kündigte im Herbst 2025 an, einen Regelungsentwurf für Mitte 2026 vorzulegen. Bis zum Kabinettsbeschluss sind weitere Abstimmungen notwendig, anschließend folgt die Beratung im Bundestag und Bundesrat. Damit ist der lang erwartete Novellierungsprozess der GOÄ nun auch politisch offiziell angestoßen.

Stellungnahme des BVOU zum GOÄ-Entwurf:

Fachliche Beteiligung und kontinuierlicher Dialog

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) hat eigene fachliche Vorschläge in den Entstehungsprozess des GOÄ-Entwurfs eingebracht. Diese Vorschläge basieren auf den aktuellen medizinischen, technischen und versorgungsrelevanten Anforderungen der orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis.

In einem Zwischenschritt wurde 2023 ein betriebswirtschaftlich kalkulierter Entwurf einer neuen GOÄ konsentiert, der vom BVOU mitgetragen wurde. Dieser Entwurf hat die anschließende Verhandlungsrunde mit der PKV jedoch nicht überstanden. Das war einer der Gründe, weshalb eine Reihe von Abgeordneten unter der Führung eines BVOU-Vertreters diesen GOÄ-Entwurf auf dem Ärztetag 2025 abgelehnt hatte.

Unabhängig davon ist der BVOU auch weiterhin über entsprechende Arbeitsgruppen im kontinuierlichen Dialog mit der Bundesärztekammer. Für die kommenden Monate sind eine Reihe von Terminen zu Einzelkapiteln vereinbart, die Vertreter des BVOU in Abstimmung mit Vertretern der Fachgesellschaften aktiv wahrnehmen werden. Ziel ist es, durch Änderungen am aktuellen Entwurf eine sachgerechte, praxisnahe und zukunftsfähige Ausgestaltung der Gebührenordnung zu erreichen.

Transparenz im weiteren Verfahren

Es ist wichtig zu betonen, dass der öffentlich zugängliche GOÄ-Entwurf keinen abschließenden Stand darstellt. Vielmehr handelt es sich um die Version, die dem Deutschen Ärztetag vorgestellt wurde.

Die inhaltliche Weiterentwicklung und redaktionelle Bearbeitung erfolgen weiterhin in enger Zusammenarbeit zwischen Bundesärztekammer, Berufsverbänden und dem Bundesgesundheitsministerium.

Der BVOU wird sich weiterhin mit Nachdruck für die Interessen seiner Mitglieder einsetzen und auf eine gerechte Vergütung für Orthopäden und Unfallchirurgen hinarbeiten wobei realistischer Weise nur einzelne grobe Fehler korrigiert werden können. Wir werden nach Abschluss der Gespräche über die Weiterentwicklung der GOÄ berichten.

Aktive Mitgestaltung durch den BVOU

Der BVOU begleitet diesen Reformprozess auch zukünftig aktiv und konstruktiv, um eine leistungsgerechte, transparente und zukunftsfähige Gebührenordnung für Orthopädinnen, Orthopäden und Unfallchirurginnen sowie Unfallchirurgen sicherzustellen.

Wir sind zuversichtlich, noch einige relevante Änderungen am aktuellen GOÄ-Entwurf einbringen zu können.

Schulungsangebote des BVOU

Sobald der Entwurf der neuen GOÄ einen absehbar finalisierten oder konsentierten Stand erreicht hat, werden wir unseren Mitgliedern GOÄ-Schulungen anbieten. Dort werden sowohl renommierte Experten als auch unsere Verhandlungsführer zu den Einzelkapiteln referieren.

Es ist unser Ziel, alle unsere Mitglieder vor Inkrafttreten der neuen GOÄ fit für deren Einsatz zu machen.

Ob die Einführung der neuen GOÄ bereits im Jahr 2027 erfolgen wird, ist momentan noch nicht absehbar. Wir gehen davon aus, dass sie sicher im Jahr 2028 in Kraft treten wird.

Dr. Johannes Flechtenmacher (Schatzmeister)                                     

Dr. Jörg Ansorg ( Geschäftsführer)

 

Weitere Informationen

  1. Veröffentlichung des Entwurfs der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
    https://www.bvou.net/veroeffentlichung-des-entwurfs-der-gebuehrenordnung-fuer-aerzte-goae/
  2. Entwicklung und Ausblick zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) seit Herbst 2024
    https://www.bvou.net/entwicklung-und-ausblick-zur-novellierung-der-gebuehrenordnung-fuer-aerzte-goae-seit-herbst-2024/

Orthinform-News für die eigene Praxishomepage

Das Gesundheitsportal Orthinform wird vom BVOU mit dem Ziel betrieben, ein geschlossenes Gemeinschaftsbild zu vermitteln und das Leistungsspektrum der deutschen Orthopädie und Unfallchirurgie in Praxis und Klinik umfassend abzubilden. Patientinnen und Patienten finden wertvolle Informationen zu Gesundheit und Krankheiten des Bewegungsapparates und können die passende ärztliche Betreuung in ihrer Nähe finden.
Orthinform ist das Mitmachportal aller BVOU-Mitglieder. Jede und jeder Einzelne kann die Gemeinschaft durch die simple Aktualisierung des eigenen Profileintrags stärken und profitiert unmittelbar von der regionalen Aufmerksamkeit, die damit verbunden ist. Orthinform wird monatlich von über 200.000 Besucherinnen und Besuchern frequentiert, die Informationen zur Gesundheit und über Krankheiten des Bewegungsapparates und Behandelnde sowie zu Ärztinnen und Ärzten in O & U suchen.

News-Widget für die Praxishomepage

Neben dem Chatbot OrthoChat können bereits seit langem die neuesten Beiträge von Orthinform in die eigene Web­seite einfließen. Das funktioniert ähnlich unkompliziert wie die Aufschaltung des Chatbots in die Praxishomepage. Unter dem Menüpunkt „News-Widget“ können die Parameter für die Darstellung der News-Beiträge festgelegt werden, beispielsweise wie viele Einträge in einer Zeile nebeneinander abgebildet werden sollen. Außerdem können Themen ausgewählt werden, aus denen sich die neuen Beiträge zusammensetzen sollen. So lassen sich genau die Spe­zialisierungen heraus­picken, die mit der eigenen Praxis oder Klinik assoziiert werden sollen. Nach dem Klick auf „Speichern“ wird auch hier wieder ein Stück ­HTML-Code generiert, das selbst oder durch die Homepagebetreuung in die Praxiswebseite eingebaut werden kann. Unmittelbar danach werden dann automatisch die neuesten Beiträge von Orthinform auf der eigenen Webseite eingeblendet.

Im Menü finden Sie die Option zur Einbindung des News-Widgets

Beide Widgets bieten Links zur vertiefenden Recherche auf Orthinform. Dabei werden übrigens die Expertenempfehlungen bei den verlinkten Artikeln ausgeblendet. Die Sorge, dass Patientinnen und Patienten und Interessenten durch Orthinform abgelenkt oder an andere Kolleginnen und Kollegen in der Region vermittelt werden, ist überflüssig. Insofern können die neuen Widgets problemlos zur Erweiterung der Funktionalität der eigenen Webseite eingesetzt werden – für BVOU-Mitglieder natürlich kostenfrei.

Schlüssel zur Digitalpräsenz: ein gepflegtes Orthinform-ProfilVoraussetzung für die regionale Expertenempfehlung ist das vollständig ausgefüllte Orthinform-Profil, das zur klinischen Expertise auch ein Bild der jeweiligen Fachärztin beziehungsweise des Facharztes enthalten sollte. Fehlen diese Informationen, fehlen die kompletten Einträge in den Suchergebnissen. Das persönliche Arztprofil auf Orthinform kann jederzeit aktualisiert werden . Mitglieder loggen sich dafür bei Orthinform mit denselben Daten ein, wie bei BVOU.net oder in der BVOU-Mitgliederapp. Im Profil können die Spezialisierungen aufgelistet werden:

Marketing für Praxis und Klinik: Chatbot auf Orthinform

Das Gesundheitsportal Orthinform wird vom BVOU mit dem Ziel betrieben, ein geschlossenes Gemeinschaftsbild zu vermitteln und das Leistungsspektrum der deutschen Orthopädie und Unfallchirurgie in Praxis und Klinik umfassend abzubilden. Patientinnen und Patienten finden wertvolle Informationen zu Gesundheit und Krankheiten des Bewegungsapparates und können die passende ärztliche Betreuung in ihrer Nähe finden.
Orthinform ist das Mitmachportal aller BVOU-Mitglieder. Jede und jeder Einzelne kann die Gemeinschaft durch die simple Aktualisierung des eigenen Profileintrags stärken und profitiert unmittelbar von der regionalen Aufmerksamkeit, die damit verbunden ist. Orthinform wird monatlich von über 200.000 Besucherinnen und Besuchern frequentiert, die Informationen zur Gesundheit und über Krankheiten des Bewegungsapparates und Behandelnde sowie zu Ärztinnen und Ärzten in O & U suchen.

Orthinform-Chatbot auf der eigenen Praxishomepage nutzen

Im vergangenen Jahr wurde Orthinform um den KI-gestützten Chatbot „Ortho­Chat“, der ausschließlich mit vom BVOU kuratierten Qualitätsinformationen trainiert wurde, erweitert. OrthoChat informiert über Gesundheit und Krankheit rund um den Bewegungsapparat, beantwortet Fragen und hält Empfehlungen und Tipps, wie Verletzungen und Erkrankungen vermieden werden können, bereit. Natürlich werden auch Auskünfte über die Diagnostik und Therapie von Erkrankungen, und welche Optionen dem Facharzt für O & U in konservativer und operativer Therapie zur Verfügung stehen, gegeben. OrthoChat spricht 50 Sprachen und kann von BVOU-Mitgliedern zur Patientenauf­­klä­rung eingesetzt werden. Monatlich nutzen derzeit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besucher der Webseite den Chatbot.

Ab sofort kann der Chatbot in die Praxiswebseite integriert und Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen zur persönlichen Information und weiteren Beratung angeboten werden. Dazu muss auf den neuen Me­nü­­eintrag „Chat-Widget“ geklickt werden. Nach der Eingabe der  Webadresse wird ein Stück HTML-Code generiert, das in den eigenen Webauftritt aufgenommen werden kann. Danach taucht auf jeder Seite, die diesen Code enthält, Ortho­Chat auf.

Zum Orthinform-Login

Schlüssel zur Digitalpräsenz: ein gepflegtes Orthinform-Profil

Voraussetzung für die regionale Expertenempfehlung ist das vollständig ausgefüllte Orthinform-Profil, das zur klinischen Expertise auch ein Bild der jeweiligen Fachärztin beziehungsweise des Facharztes enthalten sollte. Fehlen diese Informationen, fehlen die kompletten Einträge in den Suchergebnissen.Das persönliche Arztprofil auf Orthinform kann jederzeit aktualisiert werden. Mitglieder loggen sich dafür bei Orthinform mit denelben Daten ein, wie bei BVOU.net oder in der BVOU-Mitgliederapp. Im Profil können die Spezialisierungen aufgelistet werden:
  • Behandlungsschwerpunkte,
  • behandelte Körperregionen,
  • behandelte Krankheiten,
  • diagnostische Schwerpunkte,
  • eingesetzte Therapiemethoden.

Weiterhin kann über Sprechstundenzeiten informiert und angegeben werden, welche Patientenklientel behandelt wird (Krankenkasse, privat etc.). Auch Links zu Social-Media-Profilen sowie zur Online-Terminvergabe (z. B. Doctolib, samedi etc.) können hier verankert werden. Alle Angaben werden automatisch zu einem ansehnlichen Arztprofil auf Orthinform zusammengeführt. Unter dem Menüpunkt „Profil+ bearbeiten“ können ergänzend weitere Bilder, Videos und Texte hochgeladen werden, um die Praxis oder Klinik noch näher zu beschreiben.

Sollte in einer Praxis oder Klinik ein Ärzteteam arbeiten, macht es Sinn, die Profile aufeinander abzustimmen. Sie sollten möglichst unterschiedliche Expertisen und Behandlungsschwerpunkte setzen, damit die Praxis oder Klinik als Ganzes unter möglichst vielen Stichwörtern gefunden wird.

Arbeiten mehrere Kolleginnen und Kollegen in einer Institution und sind alle mit einem Profil auf Orthinform präsent, kann zusätzlich ein Profil der Institution erstellt werden. Dort wird die Gesamtexpertise der Einrichtung vorgestellt.

Im Menü finden Sie die Option zur Einbindung des Chat-Widgets

Kooptierung von Dr. Anna-Katharina Doepfer in den SpiFa-Vorstand

Am 22. Januar 2026 hat der Vorstand des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) Frau Dr. Anna-Katharina Doepfer, Vizepräsidentin des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU), in den Vorstand kooptiert.
Diese Entscheidung erfolgte in der jüngsten Vorstandssitzung und steht im Zeichen des gemeinsamen Ziels, die Arbeit des SpiFa kontinuierlich weiterzuentwickeln und die fachliche wie auch personelle Breite der Fachärzteschaft im Führungsgremium angemessen abzubilden.

Frau Dr. Doepfer bringt als Vertreterin eines modernen fachärztlichen Selbstverständnisses nicht nur umfassende Expertise in Orthopädie und Unfallchirurgie mit, sondern auch fundierte berufspolitische Erfahrung, strategisches Denken und eine hohe kommunikative Kompetenz. Der Vorstand ist überzeugt, dass ihre Mitwirkung eine wertvolle Bereicherung für den SpiFa darstellt und die interdisziplinäre Perspektive des Verbandes weiter stärkt.
Ein besonderer Höhepunkt ist, dass Frau Dr. Doepfer bereits am 12. Januar 2026 in der zweiten Sitzung der SpiFa-Zukunftskommission zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde. Diese Funktion unterstreicht die inhaltliche Passung ihrer Kooptierung und setzt ein deutliches Signal für eine zukunftsorientierte, generationenübergreifende und innovative Weiterentwicklung des Verbandes.

Im Hinblick auf die kommenden Jahre betont der Vorstand, dass die Förderung der fachärztlichen Vielfalt sowie einer ausgewogenen Geschlechter- und Altersstruktur in den Gremien ein zentrales Anliegen bleibt. Dies wird nicht als formales Ziel verstanden, sondern als Ausdruck einer lebendigen, repräsentativen und handlungsfähigen Fachärzteschaft. Frau Dr. Doepfer verkörpert diese Haltung in besonderer Weise.
Der Vorstand blickt der weiteren Zusammenarbeit mit Frau Dr. Doepfer mit großer Freude entgegen und ist überzeugt, mit dieser Entscheidung einen wichtigen Impuls für die Zukunft des SpiFa gesetzt zu haben.

Quelle: SpiFa