Alle Beiträge von Janosch Kuno

Digital und immer dabei: Der neue BVOU-Mitgliedsausweis

Mitglieder des BVOU haben im März ihren neuen Mitgliedsausweis erhalten. Die digitale Version für Smartphones von Apple und Android ersetzt die alten Karten und bietet eine Vielzahl zusätzlicher Services.

Viele zusätzliche Services auf der Rückseite

Das wahre Potential des neuen Mitgliedsausweises entfaltet sich erst, wenn man die Karte im Wallet seines Smartphones dreht. Dazu tippt man einfach auf das Kartenmenü (die drei Punkte) und wählt „Kartendetails“.

Zunächst finden Sie hier Informationen zu Ihrer Mitgliedschaft und können durch tippen auf „Stammdaten aktualisieren“ alle beim BVOU zu Ihnen gespeicherten Daten einsehen und aktualisieren.

Sie haben außerdem direkten Zugang zu allen Mitgliedervorteilen und können beispielsweise direkt vom Smartphone aus auf die exklusiven Einkaufsvorteile und Sonderkonditionen zugriefen. Von vergünstigten Technik- und Möbelangeboten über Traumreisen und Events bis hin zu Autos gibt es für jeden etwas Neues zu entdecken.

Sie haben weiterhin Zugriff auf alle Webseiten des BVOU sowie unsere Social Media Kanäle

  • BVOU.net
  • Orthinform
  • Aktion Orthofit
  • Fortbildungsportal edOUcate

Schließlich finden Sie auf der Rückseite Ihrer Mitgliedskarte Links zu allen BVOU-Apps in den Versionen für Apple und Android und können sie mit einem Fingertipp installieren:

  • BVOU Mitglieder App
  • BVOU Reader App
  • BVOU Osteoporose App
  • O&U Events App

Wir wünschen unseren Mitgliedern viel Spaß mit der neuen Mitgliedskarte und hoffen, daß Sie diesen neuen Service schätzen und nicht mehr missen wollen. Und zu Ihrem Geburtstag haben wir noch eine besondere Überraschung für Sie parat.

Gleich herunterladen!

Die neue BVOU-Mitgliedskarte können Sie direkt im Stammdatenbereich für Mitglieder erreichen und auf das eigene Smartphone herunterladen. Loggen Sie sich dazu im BVOU.net ein und navigieren Sie im Menüpunkt „Profil“ auf den Link oder Button „Profil bearbeiten“.

In einem neuen Fenster werden nun Ihre Profildaten geöffnet. Im Menü oben klicken Sie auf den Eintrag „Mitgliedsausweis“. Dort klicken Sie auf das Bild oder den Button „Mitgliedsausweis“. Nun wird Ihr Ausweis angezeigt und Sie können wählen, ob sie ihn auf einem Apple- oder Android-Gerät installieren möchten. Folgen Sie dann den weiteren Anweisungen.

Weitere Informationen

Gern steht Ihnen unser Team in der Geschäftsstelle und insbesondere Frau Ludwig in der Mitgliederverwaltung für weitere Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

BVOU-Mitgliederverwaltung:            030/797 444 49 oder mitglieder@bvou.net

Ärzteverbände warnen vor “Staatsmedizin” und fordern Wahrung der Selbstverwaltung

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände lehnt die geplante Ausweitung der Einflussnahme von Landesbehörden auf die Zulassungsausschüsse entschieden ab und fordert den Gesetzgeber auf, die Regelung im Sinne des Erhalts einer funktionalen Selbstverwaltung aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.

Der Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), der nach Vorstellung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits Anfang Mai im Kabinett beschlossen werden soll, sieht vor, dass Beschlüsse der Zulassungsausschüsse zukünftig nur noch im Einvernehmen mit der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörde zu treffen sind.

„Diese Ausweitung der Länderkompetenzen untergräbt die bewährte Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und öffnet Tür und Tor für eine politisierte Medizin“, kritisiert BDI-Präsidentin und derzeitige Sprecherin der Allianz Deutscher Ärzteverbände Christine Neumann-Grutzeck.

Vor dem Hintergrund der ebenfalls geplanten flächendeckenden Öffnung der Krankenhäuser für die vertragsärztliche Versorgung drohen die Zulassungsausschüsse zu einem politischen Spielball zu werden.

„Die Regelung kommt einer Verstaatlichung der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenkassen im Bereich einer ihrer Kernkompetenzen gleich, die wir als Schritt in Richtung Staatsmedizin verstehen müssen“, mahnt die Allianz-Sprecherin.

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände setzt sich vehement für den Erhalt der Selbstverwaltung und Freiberuflichkeit ein und lehnt jegliche Maßnahmen ab, die eine Zentralisierung und Politisierung der Gesundheitsversorgung fördern.

„Die Unabhängigkeit der Zulassungsausschüsse ist entscheidend für eine patientenorientierte und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung. Eine Einflussnahme durch die Länder kann zu einer Versorgung führen, die allein von politischen Interessen statt von medizinischen Notwendigkeiten geleitet wird“, betont Neumann-Grutzeck.

Die Allianz fordert deshalb die Streichung der geplanten Regelung in § 96 Absatz 2a SGB V (neu) im Referentenentwurf, um die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der Zulassungsausschüsse zu wahren.

ALLIANZ DEUTSCHER ÄRZTEVERBÄNDE

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) Bundesverband der Ärztegenossenschaften Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands MEDI GENO Deutschland Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) Virchowbund, Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands

Pressekontakt:

Allianz Deutscher Ärzteverbände

Strukturwandel im Gesundheitswesen kann nicht gelingen, wenn man suggeriert, es gäbe Doppelstrukturen!

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) nimmt Stellung zu den Äußerungen des Bundesgesundheitsministers im Rahmen der Vorstellung des Jahresgutachten des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege 2024.

Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis arbeiten seit je her gemeinsam an der besten Versorgung für alle Patientinnen und Patienten zusammen. Die immer wieder ins Gespräch gebrachten sogenannten Doppelstrukturen suggerieren, dass man auf das Eine oder das Andere verzichten könne.

Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa zu den Äußerungen des Bundesgesundheitsministers vom heutigen Tage: „Eine so genannte doppelte Facharztschiene oder Doppelstrukturen existieren in der fachärztlichen Versorgung schlicht nicht. Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis arbeiten zwar fachärztlich im selben Fachgebiet, nehmen aber unterschiedliche fachärztliche Aufgaben wahr. Bestehende Überschneidungen sind der Sektorengrenze zwischen Klinik und Praxis geschuldet. Diese gilt es jetzt durch eine umfängliche Ambulantisierung mit Zugriff sowohl durch Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik als auch in Praxis zu überwinden. Nur eine sinnvolle Verzahnung und Zusammenarbeit kann insbesondere Terminprobleme lösen. Daher warten die Fachärztinnen und Fachärzte weiterhin gespannt auf das Einlösen der Zusagen des Ministers zur fachärztlichen Versorgung. Die heute angedeutete Abschaffung von Fachärztinnen und Fachärzten in der Klinik oder Praxis lehnen wir aber ab!“

Quelle: SpiFa

Perspektive DVT – „Präzise Untersuchung dank hoher Bildqualität“

Vitalität, Aktivität und Gesundheit – diese wichtigen Säulen des Lebens gestaltet das MVZ CeOS Achern seit 15 Jahren gemeinsam mit den Patienten. Im MVZ werden nicht nur Orthopädie und Allgemeinmedizin, Physio- und Ergotherapie vereint, sondern auch ein Trainings- sowie Fitnessangebot im eigenen Haus geboten.

In der orthopädischen Praxis greift das Team rund um Dr. med. Alfred Spieker auf ein umfangreiches Diagnostik- und Therapieangebot zurück. Schulmedizinische und auch ausgewählte alternative Heilmethoden finden hier ihren Einsatz. Mit der Implementierung der hochwertigen SCS Bildgebung entschied sich der Facharzt im August 2023 für die moderne Art, knöcherne Veränderungen präzise untersuchen zu können.

In einem kurzen Interview sprachen wir mit Herrn Dr. Spieker über die Vorteile des Systems und für welche Indikationen er sie am häufigsten einsetzt.

Hochauflösend, strahlenarm und unmittelbare Verfügbarkeit

Auf die Installation des SCS MedSeries® H22 hat sich Herr Dr. Spieker lange gefreut: „Ich hatte schon seit vielen Jahren den Traum, die digitale Volumentomographie in meiner Praxis eigenständig betreiben zu können.“ Durch seine ärztlichen Kollegen aus der O&U wurde er schließlich auf SCS aufmerksam und beschloss, das ersehnte Projekt endlich umzusetzen. „Der professionelle Auftritt und Kontakt mit SCS hat mich schließlich überzeugt.“

Die Argumente, die für die Installation der Lösung sprachen, waren für Herrn Dr. Spieker eindeutig. Ihn überzeugte die Schnelligkeit, mit der das System multiplanare 3-D-Schnittbilder in 0,2 mm Schichtdicke aufnimmt, während es dabei die Strahlung auf ein Minimum senkt, ohne die hohe Auflösung zu beeinflussen. „Außerdem kann ich meine Patienten unter natürlicher Körperbelastung untersuchen und somit den Beschwerden viel präziser auf den Grund gehen.“

Am häufigsten nutzt der Facharzt die SCS Bildgebung zum Ausschluss freier Gelenkkörper, Arthritis und Frakturen. Auch bei der Diagnostik von Kiefergelenkarthrosen und Fersensporn schätzt er die direkte Verfügbarkeit in seiner eigenen Praxis.

Ein gelungener Start in die zukunftsweisende Diagnostik

„Die Inbetriebnahme der SCS Bildgebung verlief reibungslos und der persönliche Support lässt keine Wünsche offen“, reflektiert Herr Dr. Spieker zufrieden auf die gesamte Projektphase, die stets in enger Zusammenarbeit mit dem SCS Team erfolgte. „Das System überzeugt durch die innovative Bedienung und liefert dazu auch noch beeindruckende 3-D-Schnittbilder.“

 

MVZ CeOS Achern GmbH
CeOS – Ihr Gesundheitspartner im Vitalhaus
Rennwiese 1
77855 Achern
www.ceos-achern.de

 

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22 

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen. 

 Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer. 

 Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist. 

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern 

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.myscs.com/beratung. 

 

Jahrestagung der VSOU: Cutting Edge for Science and Family

Vom 25. – 27. April 2024 wird Baden-Baden wieder Mittelpunkt für O&U! Prof. Dr. med. Hagen Schmal, Dr. med. Helmut Weinhart und Dr. med. Uwe de Jager laden herzlich ein zum Jahreskongress der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU), der in diesem Jahr unter dem Motto „Cutting Edge for Science and Family“ stattfindet.

Begleiten Sie die Kongresspräsidenten an die vorderste Front von Innovationen, Digitalisierung und Wissenschaft in herzlicher Atmosphäre. Willkommen, zu spannenden Diskussionen rund um Patientinnen und Patienten, Gesundheitspolitik und Arbeitsalltag. Zukunft findet für alle statt, und dafür versteht sich der Kongress als Plattform.

Ein besonderes Anliegen ist in diesem Jahr die Familie, welche mit den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswirklichkeiten zurechtkommen muss, ohne dass Zusammenhalt, gegenseitige Unterstützung, Vertrauen und Respekt verloren gehen. Auch wenn weder Familie noch Gesellschaft perfekt sind und sein werden, lohnt sich ein Ringen darum, damit es dabei allen Generationen gut geht.

BVOU-Serviceangebote direkt im Kongresshaus

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU e.V.) ist wie immer mit einem Gemeinschaftsstand im zweiten Obergeschoss des Kongresshauses vertreten und präsentiert innovativste Neuigkeiten. Lernen Sie die neue App „Osteoporose Risikowissen“ kennen, aktualisieren Sie Ihre Daten bei Orthinform oder lassen Sie sich von Sabine Stock und Nicola Främke über neueste Versicherungsangebote der Funk Gruppe beraten.

Fortbilden

Neben aktueller Berufspolitik sind spannende Basic- und Advanced-Sessions zu den großen Bereichen unseres Faches geplant. Wissenschaftliche Abstract-Sessions versprechen schon jetzt an allen Kongresstagen neueste Forschungsergebnisse zu diesen Themen:

  1. Zukunft der Weiterbildung
  2. Akutversorgung
  3. Endoprothetik
  4. Familie und Karriere
  5. Gelenkrekonstruktion und Outcome
  6. Tumore
  7. Digitalisierung
  8. Ambulantisierung

Der Donnerstag steht als „Student Day“ ganz im Zeichen des Nachwuchses, am Freitag folgt der „Tag der Orthopädietechnik“. Samstags rückt beim „Pflegetag“ erstmals eine ganz neue Zielgruppe in den Fokus.

Die Akademie Orthopädie und Unfallchirurgie (ADO) veranstaltet im Rahmen des VSOU 2024 ebenfalls mehrere Kurse. 

  • 25.04.2024 – Refresherkurs MRT des Bewegungsapparates hier klicken
  • 25.-26.04.2024 – Rheumatologisch fortgebildeter Orthopäde (RhefO) – Abschlusskurs hier klicken
  • 26.04.2024 – Hybridworkshop Basiskurs Fuß hier klicken

Vielfältige Kurse/Seminare vermitteln praktische Fertigkeiten, Firmenworkshops in den Mittagspausen runden das Programm ab. Freuen Sie sich gemeinsam mit uns auf eine unvergessliche Jahrestagung in Baden-Baden!

Jetzt anmelden!

Mehr Informationen: www.vsou-kongress.de

Umfrage zu den Arbeitsbedingungen für Ärzte

Immer wieder ist zu lesen, dass die Belastungen für Ärztinnen und Ärzte in ihrem Arbeitsalltag hoch sind. Lange Dienstzeiten, Nachtschichten, Stress, Leistungsdruck – die Faktoren sind vielfältig. Und die Corona-Pandemie hat vielerorts die Lage zugespitzt. Doch wie ist es um die Arbeitsbedingungen auf Station tatsächlich bestimmt? Was sagen Sie als Betroffene selbst zu Belastungen und Zufriedenheit in Ihrem Arbeitsumfeld?

Das möchte praktischArzt mit der ersten Umfrage zu den Arbeitsbedingungen als Mediziner aus erster Hand in Erfahrung bringen. Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit und helfen Sie, die Arbeitsbedingungen für alle Ärzte langfristig zu verbessern. Alles, was dazu nötig ist, sind 5 Minuten von Ihrer Zeit!

Unter allen Teilnehmern verlosen wir ein „iPad“ und viermal je einen 250-Euro-Gutschein von Amazon.de.

VSOU 2024: Sichern Sie sich Ihre SCS Bildgebung zu BVOU-Sonderkonditionen

Nach reiflicher Überlegung und in Abstimmung mit dem BVOU haben wir uns entschieden, nicht am diesjährigen VSOU Kongress vom 25. bis zum 27. April teilzunehmen. Stattdessen möchten wir Ihnen in diesem Zeitraum ein außergewöhnliches Angebot unterbreiten:

Erleben Sie die SCS Bildgebung in den ersten 24 Monaten ohne Kostenaufwand.

Diese Initiative basiert auf einer Finanzierungsvereinbarung, die eine tilgungsfreie Periode von 24 Monaten vorsieht.

 

Was müssen Sie dafür tun?

  • Treten Sie bezüglich der Sonderkonditionen in der Zeit des VSOU Kongresses mit uns in Kontakt.

Wir setzen uns im Anschluss bezüglich des weiteren Verfahrens mit Ihnen in Verbindung.

Bei Interesse oder Fragen, stehe ich Ihnen unter der Nummer 0151 551 486 31 oder per E-Mail unter mhoppe@myscs.com zur Verfügung.

„Mein Team und ich stehen Ihnen auch außerhalb Ihrer Praxiszeiten für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.“

Dr. h. c. Markus Hoppe
Geschäftsführer SCS
E-Mail: mhoppe@myscs.com
Beratung bis 24 Uhr unter: 0151 551 486 31

SCS Beratung 24/7
06021 429 43240
beratung@myscs.com

Ausschreibung Deutscher Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie 2024

Gemeinsame Ausschreibung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)

 Deutscher Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie 2024

 Berlin, 17.04.2024: Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) loben im Jahr 2024 zum 15. Mal den Deutschen Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie (JOU) aus. Mit der Würdigung herausragender Publikationen aus den Bereichen Print und Online, Rundfunk sowie TV möchten die Verbände die Qualität der Berichterstattung über orthopädisch-unfallchirurgische Themen würdigen und die hohe Bedeutung des Faches in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2024 eingereicht werden. Der Preis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Er kann von der Jury auf mehrere Arbeiten aufgeteilt werden.

Verletzungen und Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, also von Knochen, Gelenken, Muskeln und Sehnen, sind immer öfter Ursache für langwierige Krankenhausaufenthalte und erhebliche Lebenseinschränkungen. Die Orthopädie und Unfallchirurgie hat in den vergangenen Jahrzehnten enorme Veränderungen und Entwicklungen erlebt, sodass Patienten heute von wesentlich verbesserten Behandlungen profitieren, die ihnen ihre Mobilität und Selbständigkeit bis ins hohe Alter sichern.

Ausgezeichnet werden herausragende journalistische Beiträge, die ein Thema aus dem Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie fachlich fundiert, verständlich und differenziert darstellen. Das können z.B. Veröffentlichungen zu Prävention, Therapie und Rehabilitation, Krankheitsverläufen oder Innovationen sein sowie Beiträge zur aktuellen gesellschaftlichen oder gesundheitspolitischen Bedeutung von O und U. Die Beiträge sollen den Stellenwert des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie beleuchten, über Behandlungsmethoden aufklären und Mediennutzern belastbare, transparente Informationen als Orientierungshilfe anbieten.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Medium (Print, Hörfunk, Fernsehen, Online) im Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 erschienen sein. Sie sollen sich durch gründliche Recherche, redaktionelle Unabhängigkeit, interessante Aufarbeitung und sachliche Korrektheit auszeichnen. Berücksichtigt werden sowohl umfangreiche Wort-Bild-Beiträge als auch kompakte Beiträge beispielsweise für lokale Medien oder Nachrichtenagenturen. Pro Autor kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Auch Autoren-Teams können sich bewerben.

Bewerbungsunterlagen

Bitte füllen Sie für Ihre Bewerbung das JOU-Stammblatt aus. Laden Sie dafür bitte das Onlineformular herunter, speichern Sie es lokal auf Ihrem Rechner und senden Sie es uns per E-Mail. Alternativ können Sie hier das Formular wahlweise auch als Word-Dokument downloaden.

Bitte reichen Sie außerdem folgende Dokumente in digitaler Form ein:

  • Für Printmedien: Word-Dokument des Textes sowie den Originalbeitrag eingescannt als PDF-Dokument
  • Für Hörfunkbeiträge: MP3-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
  • Für Fernsehbeiträge: MP4-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
  • Für Online-Beiträge/Podcasts/Videos: Link zum Beitrag sowie die Schaltzeiten und ggf. ein PDF-Dokument

Bitte nutzen Sie für die Datenübermittlung z.B. den kostenfreien Filehosting-Dienst https://wetransfer.com/

Jury
Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Arbeiten und ermittelt die Preisträger. Die Jury setzt sich zusammen aus Medienvertretern, einem gesundheitspolitischen Vertreter sowie Repräsentanten und Ärzten der ausrichtenden Verbände. Die Preisvergabe erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Einsendeschluss
Journalisten können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Juli 2024 einreichen.

Informationen zum Journalistenpreis sowie zu früheren Preisträgern und deren Arbeiten: https://dgou.de/presse/journalistenpreis

Bewerbung und Kontakt für Rückfragen
Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: presse@bvou.net
www.bvou.net

Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -16 oder -00
E-Mail: presse@dgou.de
www.dgou.de

Mitschnitt Bundespressekonferenz “Gesundheitspolitische Bilanz – Versorgung in Gefahr”

Am 11. April 2024 trafen sich Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA), Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) zu einer Bestandsaufnahme und Bewertung der Gesundheitspolitik. Hier finden Sie den Link zum Mitschnitt dieser Bundespressekonferenz. Unter diesem Link können Sie das Video anschauen oder es sich für einen späteren Zeitpunkt herunterladen.

„Hirtenbrief“ zu den Hybrid DRG: Wir bleiben zuversichtlich!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Wenn Sie diese Punkte nicht noch ändern, drohen die Hybrid DRG zu einem Fehlstart zu werden! Wollen Sie den Starttermin wirklich beim 01.01.2024 belassen?“

Dies war beim Arbeitstreffen im Bundesgesundheitsministerium am 27. November 2023 meine abschließende Mahnung an Karl Lauterbach. Die Argumente wurden wohl gehört, die Mahnung hingegen ignoriert – die Rechtsverordnung zu den Hybrid DRG trat dann Anfang dieses Jahres in Kraft. Das Beste, was wir letztlich erreichen konnten, war, dass die Rechtsverordnung noch mit einem Ablaufdatum versehen wurde – und das ist Ende dieses Jahres! Was dann folgte, war Chaos: Insbesondere im Bereich Abrechnungswege hatten die Aussagen oft nur die Halbwertszeit von wenigen Tagen.

Der Start in die Ambulantisierung: Verstolpert!

Trotz dieses Chaos: Der BVOU hat stets zur Besonnenheit geraten – wir bleiben bei der Einschätzung, dass sich die Abrechnung ggfs. verzögert, aber kein Geld verlorengehen dürfte. Was soll man aktuell tun?

Abrechnung für dieses Jahr

a: Kliniken

Für Kliniker ändert sich recht wenig. Für bestimmte Prozeduren im Bereich Hernien- und Vorfußchirurgie wird Ihnen der DRG Grouper bei Verweildauer bis zu einem Tag eine Hybrid DRG zur Abrechnung vorschreiben. Diese sind mit dem Zusatz M oder N gekennzeichnet. Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen des §301 Verfahrens

b: Vertragsärzte

Abrechnung als Hybrid DRG

Vertragsärzte können die Leistungen aus dem Katalog ebenfalls als Hybrid DRG abrechnen. Dies geschieht im Moment am sichersten über die jeweilige KV, die dabei als Managementgesellschaft fungiert.

Als Abrechnungspartner haben sich zwar seit Beginn des Jahres zahlreiche Managementgesellschaften angeboten und mit günstigen Konditionen gelockt. Stand heute ist es aber noch keiner Managementgesellschaft gelungen flächendeckende Abrechnungen mit allen Krankenkassen zu etablieren.

Der KBV hat dagegen am 13.03.2024 eine Rahmenvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen, der die Abrechnung der Hybrid DRG im Rahmen einer Übergangsvereinbarung rückwirkend für den 01.01.2024 regelt: www.kbv.de/media/sp/Hybrid-DRG_Abrechnungsvereinbarung.pdf

Übersicht Pseudo-GOP zur Abrechnung der Hybrid-DRG in der Übergangslösung

GOP Bezeichnung der Hybrid-DRG Bewertung in Euro
83001 G09N – Beidseitige Eingriffe bei Leisten- und Schenkelhernien, Alter > 55 Jahre o. komplexe Herniotomien o. Operation einer Hydrocele testis o. andere kleine Eingriffe an Dünn- und Dickdarm 2.021,82€
83002 G24N – Eingriffe bei Hernien ohne plastische Rekonstruktion der Bauchwand, mit beidseitigem oder komplexem Eingriff o. Alter < 14 Jahre mit äußerst schweren o. schweren CC 1.965,05€
83003 G24M – Eingriffe bei Hernien ohne plastische Rekonstruktion der Bauchwand, ohne beidseitigen Eingriff, ohne komplexen Eingriff, Alter > 13 Jahre o. ohne äußerst schwere o. schwere CC 1.653,41€
83004 I20N – Andere Eingriffe am Fuß ohne chronische Polyarthritis o. Diabetes Mellitus mit Komplikationen o. Alter < 16 Jahre 1.072,95€
83005 I20M – Eingriffe am Fuß ohne komplexe Eingriffe o. komplizierende Faktoren, Alter > 15 Jahre 909,25€
83006 J09N – Eingriffe bei Sinus pilonidalis und perianal, Alter > 15 Jahre 1.038,17€

Dies versetzt nun die einzelnen KVen in die Lage entsprechenden Abrechnungsregelungen zu treffen. Sehr zügig hat dies die KV Baden-Württemberg getan und auf ihrer Homepage veröffentlicht: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/hybrid-drg-jetzt-ueber-die-kvbw-abrechnen

Abrechnung über EBM

Vertragsärzte können diese Leistungen ebenfalls weiter über den EBM abrechnen und sollten dies auch tun. Einige Kassen haben zwar angekündigt, diese Abrechnungen zurückzuweisen, aber sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch die KBV und die KVen teilen diese Auffassung nicht. Der BVOU empfiehlt ganz nachdrücklich allen Kolleginnen und Kollegen, die wie gewohnt über EBM abrechnen wollen, dies zu tun und sichert Ihnen auch im Fall von Schwierigkeiten juristischen Beistand ggfs. in Form von Musterklagen zu.

Abrechnung von prä- und postoperativen Leistungen im Zusammenhang mit den Hybrid DRG

Auch hier muss auf die regionalen KVen verwiesen werden, exemplarisch seien auch hier die Regelungen aus Baden-Württemberg genannt.

Kennzeichnung auf Überweisung zur Weiterbehandlung mit 99115

Wie Sie es vom Ambulantem Operieren nach § 115b SGB V gewohnt sind, muss die Überweisung an andere Niedergelassene zu „Begleitleistungen“ neben dem Auftrag auch eine Kennziffer und den OPS enthalten. Bei Operationen nach § 115f SGB V lautet diese Kennziffer 99115.

Überweisen Sie für Leistungen, die im Zusammenhang mit den Hybrid-DRG stehen (sog. „Begleitleistungen“), an andere Niedergelassene, die nicht in derselben Einrichtung tätig sind (z. B. Bildgebung, Labor), können diese Leistungen von diesen Ärzten regulär abgerechnet werden. Auf der Überweisung müssen Sie neben dem Auftrag auch die Kennziffer 99115 und den OPS angeben.

Diese Angaben (Kennziffer 99115 und OPS) muss der auf der Überweisung tätige Arzt (z. B. Hausarzt) in seine Praxissoftware übertragen und ist zur Abrechnung der beauftragten Begleitleistungen anzugeben.

Nur so ist es uns möglich, §115f-Begleitleistungen herauszufiltern und gegebenenfalls gesondert zu vergüten. Die KV Baden-Württemberg verhandelt eine extrabudgetäre Vergütung dieser Leistungen mit den Krankenkassen, aktuell aber steht deren Vergütung noch nicht fest!

Perspektiven für 2025

a. Katalog der Selbstverwaltung für 2025

Da Katalog und Preise für die Hybrid DRG nur für dieses Jahr Bestand haben, war die Selbstverwaltung, d.h. die gesetzlichen Kassen, die KBV und die Dt. Krankenhausgesellschaft (DKG) erneut aufgefordert sich bis zum 31.03. dieses Jahres auf eine Regelung für 2025 zu einigen. Anders als im Jahr 2024 gelang die Einigung und so liegen Katalog und Systematik der Selbstverwaltung seit dem 27.03.2024 auf dem Tisch. Kern des Kataloges sind die Leistungen aus diesem Jahr, die u.a. um bestimmte Hernieneingriffe, die Osteosynthese der Klavikula bei Fraktur (?) und den Pilonoidalsinus erweitert wurden – insgesamt aber eine lückenhafte und inhaltlich kaum nachvollziehbare Ausweitung des Kataloges.

Die von uns oft angesprochene Problematik der Sachkostenermittlung im ambulanten Bereich wurde erkannt und soll bei der Neubepreisung für 2025 besser adressiert werden.

Der BVOU hat sich im Vorfeld in dieses Vorschlagsverfahren eingebracht:

Wir konnten verhindern, dass komplexe arthroskopische Leistungen in den neuen Katalog aufgenommen wurden. Leider konnten wir nicht erreichen, komplexe Eingriffe aus dem bisherigen Hybrid-Katalog wieder zu entnehmen, da diese objektiv unterfinanziert sind. Für uns ist entscheidend, dass zunächst die zentralen Fehler bei der Hybrid-DRG Gesetzgebung behoben werden, bevor eine Ausweitung erfolgt. Dann aber richtig!

Der gravierendste Fehler ist sicherlich die Beschränkung auf die Fälle mit Verweildauer < =  1. Wenn auf der Basis der IST-Kosten für diese Fallgruppe die Preise für die Hybrid DRG kalkuliert werden, ist teilweise Unterfinanzierung auf Dauer „garantiert“.

Weiterhin wird man mit den Ein-Tages-Fällen nicht das notwendige Volumen für eine erfolgreiche Ambulantisierung durch sektorengleiche Vergütung erreichen, da unsere Analysen klar zeigen, dass die Ein-Tages-Fälle oft nur einen Anteil von 30 Prozent an der jeweiligen DRG erreichen.

Notwendig ist deshalb die Einbeziehung längerer Verweildauern, die die Abgrenzung zu weiterhin vollstationären Fällen über den PCCL erfolgen.

Weiterhin wird man durch Differenzierung vom Hybrid – Einheitspreis für komplexe und einfache Eingriffe wegkommen, die bisher aber in einer DRG versammelt sind und ansonsten inakzeptable Unter- und Überfinanzierung zementieren. Dringend zu lösen, ist eine sachgerechte Abbildung der Material- und Implantatkosten. Gleiches gilt für das Problem beidseitiger Eingriffe usw.

b. Hybrid DRG 2.0

Notwendig ist deshalb unsere Ansicht nach ein kurzfristiger Reset bei den Hybrid DRG. Die gesetzlichen Vorgaben müssen dringend im eben skizzierten Sinne geändert werden. Das wissenschaftliche Gegenmodell, die entsprechenden Berechnungen dazu, haben wir geliefert („Wiesbadener Modell“). Unser Modell sieht allein im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie einen Katalog mit über 800 Eingriffen vor – und faire, abgestufte Preise.

Wir brauchen eine möglichst umfassende Ambulantisierung – sie wird aber nur gelingen, wenn zunächst mehr handwerkliche Sorgfalt bei der Gesetzgebung an den Tag gelegt wird. Der BVOU hat deswegen über die letzten zwei Jahre nicht nur kommentiert, sondern im Vorfeld die notwendigen Analysen und Vorschläge gemacht – und damit letztlich eine Aufgabe der Gesundheitspolitik übernommen. Wir werden unser Modell weiterverfolgen und hoffen, dass über sachlich-konstruktive Kritik der notwendige Sachverstand alsbald Einzug in die Gesundheitspolitik findet.

Die Basis der Hoffnung des BVOU: An datenbasierter Recherche kommt man letztlich nicht vorbei – Fakten müssen die Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen sein.

Was passiert, wenn man das nur ungenügend tut, zeigt uns die Wirklichkeit dieses Jahres. Wir bleiben zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Burkhard Lembeck
Präsident des BVOU
Ostern 2024