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Anpassung der Gutachtenvergütung nach JVEG

Seit dem 1. Juni 2025 sind Änderungen im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in Kraft getreten, die insbesondere für Sachverständige von Bedeutung sind. Diese Anpassungen betreffen die Vergütungssätze und sollen den gestiegenen Anforderungen und Kosten Rechnung tragen. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen und ihre Auswirkungen erläutert.

Hintergrund der Gesetzesänderung

Die Änderungen wurden im Rahmen des sogenannten Kosten- und Betreuungsvergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025) beschlossen, das am 10. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Ziel ist es, die Vergütungssätze für Sachverständige, Dolmetscher und andere im Justizwesen tätige Personen an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere die Vergütung ärztlicher Sachverständiger, die häufig im Bereich des Sozialrechts tätig sind. Die Vergütungssätze sind in verschiedenen Kategorien geregelt, die sich nach dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang der erbrachten Leistungen richten. Diese Kategorien umfassen eine Vielzahl von Fachgebieten, von technischen Gutachten bis hin zu medizinischen Expertisen.

Neue Vergütungssätze für Sachverständige

Die Vergütungssätze für ärztliche Sachverständige werden gültig ab Beauftragung seit dem 1. Juni 2025 wie folgt angepasst:

  • M 1 (einfache gutachterliche Beurteilung): bisher 80,00 €, neu 87,00 €
  • M 2 (Begutachtung mit durchschnittlichem Schwierigkeits-grad): bisher 90,00 €, neu 98,00 €
  • M 3 (Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad): bisher 120,00 €, neu 131,00 €

Diese Erhöhung entspricht einer Anpassung von etwa 9 % und soll die gestiegenen Kosten für Sachverständige berücksichtigen.

Vergütungsmodalitäten und Abrechnungsdetails

Die Vergütung richtet sich nach der objektiv erforderlichen Zeit, dem geltenden Stundensatz sowie dem Umfang und der Anzahl der erbrachten Leistungen. Die erforderliche Zeit wird dabei wie folgt definiert:

  • Aktenstudium und Vorbereitung: 1 Stunde pro 80 Blatt Akten (landesabhängig)
  • Erhebung der Vorgeschichte und Untersuchungen: Zeitaufwand je nach Komplexität
  • Abfassung der Beurteilung: ca. 1,5 Seiten pro Stunde
  • Diktat und Durchsicht des Gutachtens: ca. 5–6 Seiten pro Stunde

Zusätzlich können besondere Leistungen, wie technische Untersuchungen (z. B. Sonografie oder Röntgen), nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Schreibauslagen und Porto werden ebenfalls gesondert vergütet, z. B. 0,90 € pro 1.000 Anschläge für die Reinschrift.

Bedeutung der Anpassung

Die Erhöhung der Vergütungssätze ist angesichts der all-gemeinen Teuerung und der steigenden Anforderungen an Sachverständige als notwendig und angemessen zu betrachten. Neben der intellektuellen Leistung fallen für Sachverständige auch zahlreiche Nebenkosten an, wie z. B. Raummiete, Versicherungen, Assistenzkräfte und technische Ausstattung. Die Anpassung soll sicherstellen, dass die Qualität der Gutachten weiterhin gewährleistet bleibt und die Tätigkeit für Sachverständige wirtschaftlich tragfähig bleibt. Mit diesen Änderungen wird die Arbeit von Sachverständigen im Justizwesen besser honoriert, was nicht nur den Experten selbst, sondern auch der Qualität der Gutachten zugutekommt.

Dr. Stefan Middeldorf
Bad Staffelstein

Umgang mit einwilligungsunfähigen Patienten aus rechtlicher Sicht

Dieser Beitrag soll einen kurzen Überblick aus juristischer Sicht über die Anforderungen von Aufklärung und Einwilligung zu einer ärztlichen Maßnahme bei einwilligungsunfähigen Patienten (1) geben.

1. Einwilligungsfähigkeit/-unfähigkeit; Grundsätze für Aufklärung und Einwilligung

Einwilligungsfähigkeit darf nicht gleichgesetzt werden mit Geschäftsfähigkeit.

Einwilligungsfähig ist, wer die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit besitzt, um Art, Notwendigkeit, Bedeutung, Folgen und Risiken der medizinischen Maßnahme zu verstehen und die Tragweite seiner Entscheidung zu überblicken (2). Der Patient muss also nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Tragweite der Maßnahme erfassen und seinen Willen hiernach ausrichten können. Besitzt ein Patient zum maßgeblichen Zeitpunkt der Einholung der Einwilligung vor Durchführung der Maßnahme nicht diese natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit, so ist er einwilligungsunfähig.

Die Frage, ob ein Patient einwilligungsfähig oder einwilligungsunfähig ist, ist somit stets und ausschließlich aus medizinischer Sicht im konkreten Einzelfall durch den behandelnden Arzt zu entscheiden. Das Alter der Patienten spielt zwar eine wichtige, aber nicht allein entscheidende Rolle (3).

Bei medizinischen Maßnahmen gegenüber einwilligungsunfähigen Patienten ist nach § 630 d Abs. 1 S. 2 BGB die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht der Patient selbst noch im einwilligungsfähigen Zustand durch eine wirksame und einschlägige Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht die Maßnahme gestattet oder untersagt hat. In diesem Fall muss der Patient aber noch im einwilligungsfähigen Zustand über die Maßnahme aufgeklärt worden sein, damit durch die Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht wirksam die Einwilligung erteilt bzw. abgelehnt werden kann (4).

Als Berechtigte kommen der gesetzliche Vertreter (z. B. Eltern, Vormund des Minderjährigen, bestellter Betreuer bei Volljährigen, Ehegatte/eingetragener Lebenspartner im Falle des Ehegattennotvertretungsrechts) oder der rechtsgeschäftlich Bevollmächtigte (z. B. Vorsorgebevollmächtigter) in Betracht.

Im Fall eines gerichtlich bestellten Vormunds (bei Minderjährigen), Betreuers (bei Erwachsenen) oder eines Vorsorgebevollmächtigten muss sich der Arzt vorab vergewissern, ob diesem die Gesundheitssorge als Teil seines Aufgabenkreises übertragen wurde, da nur dann zum einen die Zuständigkeit für die Einwilligung gegeben ist und zum anderen im Hinblick auf die ärztliche Schweigepflicht die Offenbarung gegenüber diesen Personen zulässig ist.

Dementsprechend bestimmt § 630e Abs. 4 BGB, dass im Falle eines einwilligungsunfähigen Patienten die Aufklärung auch gegenüber dem gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten zu erfolgen hat. Jedoch ist gemäß § 630e Abs. 5 BGB zusätzlich der einwilligungsunfähige Patient grundsätzlich über die wesentlichen Umstände der Maßnahme entsprechend seinem Verständnis zu informieren, soweit dieser aufgrund seines Entwicklungsstandes und seiner Verständnismöglichkeiten in der Lage ist, die Erläuterungen aufzunehmen und soweit dies seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Bei Patienten im Koma oder bei Säuglingen kann demnach offenkundig von einer Erläuterung abgesehen werden (5).

2. Volljährige Patienten

Bei einem Volljährigen ist grundsätzlich von dessen Einwilligungsfähigkeit auszugehen. An die Feststellung der Einwilligungsunfähigkeit sind hohe Anforderungen zu stellen. Der Arzt hat hierbei sämtliche Umstände wie Alter, physische und psychische Konstitution, Einfluss von Medikamenten, Grad der Verständnisfähigkeit, Bildungsgrad, Vorkenntnisse, Herkunft, kulturelle Tradition u.a. zu berücksichtigen. Bei Zweifeln muss konsiliarisch ein Neurologe und/oder Psychiater hinzugezogen werden (6).

Bei dementen, verwirrten, drogenabhängigen oder alkoholisierten Patienten, infolge eines Unfallschocks oder erheblicher Schmerzen kann – muss aber nicht zwangsläufig – eine Einwilligungsunfähigkeit vorliegen. Eine angeordnete Betreuung, selbst wenn sie den Aufgabenkreis der medizinischen Versorgung umfasst, bedeutet ebenfalls nicht automatisch, dass der Patient einwilligungsunfähig ist.

Fehlt in diesen Fällen jedoch die Einwilligungsfähigkeit, so können – soweit nicht eine wirksame und einschlägige Patientenverfügung nach § 1827 Abs. 1 S. 1 die Maßnahme gestattet oder untersagt – nur ein gerichtlich bestellter Betreuer, ein Vorsorgebevollmächtigter oder bei Vorliegen der Voraussetzungen des Ehegattennotvertretungsrechts der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner in eine Behandlungsmaßnahme einwilligen und es sind auch diese Aufklärungsadressat (§ 630d Abs. 1 S. 2, Abs. 2 i. V. m. § 1827 Abs. 2, 6, § 1358 BGB).

Bei begründeter Gefahr des Versterbens oder eines schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schadens erfordert die Entscheidung der vorgenannten Berechtigten grundsätzlich zusätzlich die Genehmigung durch das Betreuungsgericht (§ 1829 Abs. 1, 2 BGB). Besteht zwischen dem Berechtigten und dem behandelnden Arzt Einvernehmen darüber, dass die getroffene Entscheidung dem nach § 1827 BGB festgestellten Willen des Patienten entspricht, entfällt das Genehmigungserfordernis (§ 1829 Abs. 4 BGB). Aus juristischer Sicht ist die Dokumentation der diesbezüglichen Tatsachen und das Einvernehmen zwingend zu empfehlen.

Liegt Einwilligungsunfähigkeit vor, fehlt eine Patientenverfügung oder ist diese nicht einschlägig bzw. nicht eindeutig und ist kein Berechtigter vorhanden, so hat der Arzt beim Betreuungsgericht die Anordnung einer Betreuung anzuregen.

Handelt es sich in dieser Situation um einen Notfall (Vornahme ärztlicher Maßnahmen ist vital indiziert und unaufschiebbar), so sind in den Fällen, in denen die Bestellung, die Aufklärung und Einwilligung eines Berechtigten oder die entsprechende Eilentscheidung des Betreuungsgerichts nach § 1867 BGB nicht mehr rechtzeitig möglich ist, die gebotenen Maßnahmen durchzuführen. Das Handeln des Arztes kann durch die Rechtfertigungsgründe der mutmaßlichen Einwilligung gemäß § 630d Abs. 1 S. 4 BGB und/oder des Notstands gemäß § 34 StGB gedeckt werden (7). Der Arzt muss, sofern die Zeit ausreicht, zunächst den mutmaßlichen Patientenwillen durch frühere Äußerungen des Patienten, Befragungen von nahen Angehörigen oder Bezugspersonen etc. ermitteln. Fehlen entgegenstehende Anhaltspunkte, kann jedoch angenommen werden, dass der Patient wie ein verständiger Patient in der konkreten Lage handeln würde, wenn die Behandlung fehlerfrei ist (8). Kann ein entsprechender Wille des Patienten nicht ermittelt werden und bleiben erhebliche Zweifel an dem Bestehen oder Fortbestehen eines vorherigen Willens, so gilt der Grundsatz: In dubio pro vita (9).

Seit 01.01.2023 kommt bei verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden einwilligungsunfähigen Patienten gemäß § 1358 BGB das sog. Ehegattennotvertretungsrecht in Betracht. Dieses greift nach Absatz 1, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann. Dann ist der andere Ehegatte berechtigt, für den vertretenen Ehegatten u. a. in Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einzuwilligen oder sie zu untersagen sowie ärztliche Aufklärungen entgegenzunehmen oder Behandlungsverträge, Krankenhausverträge oder Verträge über eilige Maßnahmen der Rehabilitation und der Pflege abzuschließen und durchzusetzen. Dieses neue Vertretungsrecht sowie die in Absatz 2 geregelte Offenbarungsbefugnis gegenüber dem vertretenden Ehegatten bestehen gemäß § 1358 Abs. 3, 5 BGB jedoch nicht, wenn

  • die Ehegatten getrennt leben,
  • ein Betreuer bestellt ist bzw. ab dem Zeitpunkt der Betreuerbestellung, soweit dessen Aufgabenkreis diese Angelegenheiten umfasst,
  • dem vertretenden Ehegatten oder dem behandelnden Arzt bekannt ist, dass der vertretene Ehegatte
  • a) eine Vertretung durch den anderen Ehegatten ablehnt oder
  • b) einen Vorsorgebevollmächtigten bestellt hat, soweit diese Vollmacht diese Angelegenheiten umfasst
  • die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht mehr vorliegen oder
  • mehr als 6 Monate seit dem durch den Arzt festgestellten Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen des Absatzes 1 spätestens eingetreten sind, vergangen sind.

Die Vorschriften des Betreuungsrechts gelten für die Wahrnehmung des Ehegattennotvertretungsrechts entsprechend (§ 1358 Abs. 6 BGB).

3. Besonderheiten bei minderjährigen Patienten

Maßgeblich ist, ob der Minderjährige einsichts- und urteilsfähig ist. Ist dies gegeben, so kommt dem minderjährigen Patienten grundsätzlich auch die alleinige Einwilligungsbefugnis zu und er ist Aufklärungsadressat. An die Feststellung der Einwilligungsfähigkeit des Minderjährigen sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen.

Feste Altersgrenzen oder pauschale Aussagen zur Einwilligungsfähigkeit verbieten sich. Jedoch besteht aus juristischer Sicht weitestgehend Einigkeit, dass bei unter 14-Jährigen die Einwilligungsfähigkeit grundsätzlich abzulehnen ist.

Je näher ein Patient über 14 Jahren an der Volljährigkeit ist, desto eher wird dessen Einwilligungsfähigkeit vorliegen können. Nach der Rechtsprechung dürfte in der Regel bei Vollendung des 16. Lebensjahres Einwilligungsfähigkeit anzunehmen sein, eine ernsthafte Prüfung ist jedoch gleichwohl in jedem Einzelfall erforderlich (10).

Ist ein minderjähriger Patient aber ausreichend urteilsfähig, so steht ihm nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch bei einem nur relativ indizierten Eingriff mit der Möglichkeit erheblicher Folgen für seine künftige Lebensgestaltung (z. B. Querschnittlähmung) ein Vetorecht gegen die Fremdbestimmung durch die gesetzlichen Vertreter zu. Der BGH geht bei einem 15-jährigen Schüler regelmäßig von dessen Urteilsfähigkeit aus. Damit der minderjährige Patient von seinem Vetorecht Gebrauch machen

kann, ist er ebenfalls entsprechend aufzuklären, wobei der Arzt allerdings im Allgemeinen darauf vertrauen kann, dass die Aufklärung und Einwilligung der Eltern genügt (11).

Bei einwilligungsunfähigen Minderjährigen müssen, wenn beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, grundsätzlich auch beide Eltern aufgeklärt werden und einwilligen. Zudem ist die Erläuterungspflicht des § 630d Abs. 5 BGB bei einwilligungsunfähigen Minderjährigen zu beachten. Folglich muss stets nach dem Sorgerecht gefragt werden, denn dies kann auch bei geschiedenen oder getrenntlebenden Eltern gemeinsam bestehen. Die Eltern können sich aber gegenseitig die Ermächtigung erteilen, auch für den anderen Elternteil zu entscheiden.

Der BGH hat für die Pflichten des Arztes zur Feststellung der Aufklärungsadressaten und Einwilligungsbefugten im Hinblick auf einen oder beide Elternteile folgende Grundsätze aufgestellt (12):

  • Bei alltäglichen, geringfügigen Routinemaßnahmen darf der Arzt regelmäßig auf eine derartige wechselseitige Ermächtigung vertrauen, wenn ein Elternteil mit dem Kind zur Behandlung erscheint oder es anmeldet, solange ihm keine entgegenstehenden Anhaltspunkte bekannt sind.
  • Bei erheblicheren Maßnahmen mit nicht unbedeutenden Risiken hat der Arzt darüber hinaus eine Fragepflicht, d. h. er muss beim erschienenen Elternteil bezüglich der Ermächtigung zur Einwilligung nachfragen und wie weit diese reicht, darf dann aber auf dessen wahrheitsgemäße Auskunft vertrauen, solange keine Anhaltspunkte dem entgegenstehen. Darüber hinaus kann es angebracht sein, auf den erschienenen Elternteil dahin einzuwirken, die vorgesehenen ärztlichen Eingriffe und deren Chancen und Risiken noch einmal mit dem anderen Elternteil zu besprechen.
  • Lediglich bei schweren Maßnahmen mit erheblichen Risiken für die Lebensführung des Kindes muss sich der Arzt die Gewissheit verschaffen, dass der nicht erschienene Elternteil mit der vorgesehenen Behandlung des Kindes einverstanden ist, sodass auch der nicht erschienene Elternteil aufgeklärt und dessen Einwilligung eingeholt werden muss.

Eine telefonische Aufklärung und Einholung einer Einwilligung eines Elternteils reicht aus Sicht des BGH nur aus bei einfach gelagerten Fällen. Sofern es sich dagegen um komplizierte Maßnahmen mit erheblichen Risiken handelt, wird eine telefonische Aufklärung regelmäßig unzureichend sein (13). Ob ein einfach gelagerter oder ein komplizierterer Fall vorliegt, ist letztendlich eine ausschließlich medizinisch zu beantwortende Frage. In Eil- oder Notfällen genügt jedoch grundsätzlich die Einwilligung des erreichbaren Elternteils (14).

Wurde den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise für den Bereich der Gesundheitssorge entzogen, so ist das Sorgerecht für den einwilligungsunfähigen Minderjährigen regelmäßig einem gerichtlich bestellten Vormund übertragen, der dann anstelle der Eltern als gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen aufzuklären und einwilligungsbefugt ist.

Dr. jur. Jörg Heberer
Justitiar BVOU, Berlin
Fachanwalt für Medizinrecht, München

 

 

1 Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Artikel das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten immer für alle Geschlechter

Quellenangaben:

2 Grüneberg/Weidenkaff, Bürgerliches Gesetzbuch, 82. Aufl. 2023, C. H. Beck, § 630d Rn. 3
3 OLG Hamm, Beschluss vom 29.11.2019 – II-12 UF 236/19
4 Grüneberg/Weidenkaff, a. a. O., § 630d Rn. 3
5 Grüneberg/Weidenkaff, a. a. O., § 630e Rn. 9
6 Biermann in: Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2020, aa) Die natürliche Einsichtsfähigkeit als Voraussetzung wirksamer Einwilligung, Rn. 435
7 Biermann, a. a. O., cc) Einwilligungsunfähige Volljährige, Rn. 453
8 Grüneberg/Weidenkaff, a. a. O., § 630d Rn. 4
9 LG Saarbrücken, Urteil vom 03.06.2024 – 4 O 308/22; Biermann, a. a. O., Rn. 453
10 OLG Hamm, Beschluss vom 29.11.2019 – II-12 UF 236/19
11 BGH, Urteil vom 10.10.2006 – VI ZR 74/05
12 BGH, Urteil vom 15.06.2010 – VI ZR 204/09
12 BGH, Urteil vom 15.06.2010 – VI ZR 204/09

14 vgl. zu Ziffer 3 insgesamt: Heberer Jörg, Rechtliche und Medizinische Aspekte der gynäkologischen Aufklärung, Frauenheilkunde up2date 2022; 16 (6): 1-18, Thieme

Perspektive DVT – „Aufnahmen unter Körperbelastung fördern präzisere Diagnosen”

In Bamberg bietet die Praxis Jasinski seit 1991 kompetente und fürsorgliche Hilfe bei allen medizinischen Notfällen – ganz besonders im Bereich der Traumatologie. Seit Oktober 2021 wird die Praxis von Herrn Markus Jasinski geführt. Der Schwerpunkt der Einrichtung liegt auf der Behandlung von Arbeits- und Schulunfällen sowie deren Folgezustände.

Mit über 2.000 Arbeitsunfällen und Notfallpatienten jährlich ist in der Praxisklinik eine schnelle und effektive Diagnostik, die die Arbeitsabläufe optimiert, unabdingbar. Daher entschied sich der Arzt im Juni 2024 das SCS MedSeries® H22 implementieren zu lassen. In einem ausführlichen Interview mit Herrn Jasinski erfahren Sie mehr über die Möglichkeit, Aufnahmen unter natürlicher Körperbelastung vorzunehmen – einer der vielen Vorteile unserer Lösung, die der Facharzt besonders schätzt.

Mehr Klarheit für den Arzt, weniger Termine für die Patienten

Eine erfolgreiche Therapie stützt sich auf eine sehr genaue Diagnose. Daher ist für viele Indikationsstellungen das 2-D-Röntgenverfahren keine zufriedenstellende Option, da die Aussagekraft der erstellten Aufnahmen begrenzt ist. Die Aufrüstung auf eine hochmoderne 3-D-Diagnostik, wie der SCS Bildgebung, bringt entscheidende Vorteile für Ihre Patientenversorgung mit und besticht das herkömmliche Röntgen in vielen Aspekten.

Für Herrn Jasinski war die Optimierung seiner Diagnosesicherheit durch ein detailliertes Verfahren ein wichtiger Schritt, um seine Praxis nachhaltig für die Zukunft zu rüsten.

„Mit der SCS Bildgebung finden wir schnell eine eindeutige Diagnose. Okkulte Frakturen können bei Verdacht im Gegensatz zum 2-D-Röntgen zuverlässig festgestellt oder auch ausgeschlossen werden.“

Er schätzt außerdem den Aspekt, dass er unsere Lösung vor Ort eigenständig betreiben kann, sodass Patienten zeitnah eine präzise Diagnose erhalten und zügig in einen gesunden Alltag gebracht werden können. Der Einsatz unseres Systems führt im Ergebnis zu einer schnelleren, zielgerichteten Therapie, von der Ihre Patienten sowohl zeitlich als auch gesundheitlich profitieren.

Neben der beschleunigten Behandlung profitiert auch der Workflow in der Praxis. Da zusätzliche Termine für externe Bildbesprechungen entfallen, können mehr Patienten unmittelbar versorgt werden, was insbesondere bei der hohen Anzahl von Arbeitsunfällen, die das Team behandelt, ein großer Vorteil ist.

Zuverlässige 3-D-Schnittbildergebnisse bei wenig Strahlung

Die 2-D-Diagnostik stößt aufgrund ihrer begrenzten Auflösung oftmals an Ihre Grenzen. In unübersichtlichen Bereichen reicht der Detailgrad der herkömmlichen Röntgendiagnostik nicht aus, um ossäre Veränderungen optimal darzustellen. Hier zeigt die SCS Bildgebung eine ihrer zahlreichen großen Stärken: Insbesondere bei komplexen Frakturen im Bereich der Handwurzel oder des Sprunggelenks deckt sie selbst feinste Details ohne die sonst üblichen Überlagerungen auf, wie sie beim herkömmlichen Röntgen auftreten können. Diesen Aspekt schätzt Herr Jasinski sehr:

„Das SCS MedSeries® H22 erlaubt uns eine herausragende diagnostische Detailschärfe. Selbst kleinste Verletzungen können wir mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit feststellen.“

Die Untersuchung mit dem CT, für die die Patienten zuerst in eine andere Praxis überwiesen werden müssten, ist hier aufgrund der oft hohen Strahlenbelastung keine zufriedenstellende Alternative. Mit der SCS Bildgebung schützen Sie Ihre Patienten, denn mit dem SULD (Super-Ultra-Low-Dose) Protokoll lässt sich die Strahlung wissenschaftlich nachweisbar um ein Vielfaches senken. Mit der Entwicklung unseres kommenden SULD+ Protokolls konnten wir die Dosis so weit herabsetzen, dass sie unter der des 2-D-Röntgens einzuordnen ist.

Die Vorteile des Weight-Bearing

Ein weiterer Pluspunkt der SCS Bildgebung ist die Möglichkeit, Untersuchungen unter Belastung durchzuführen. So kann beispielsweise das Sprunggelenk in einer realistischen Belastungssituation dargestellt werden. Herkömmliche CTs bieten diese Möglichkeit nicht, da sie auf Aufnahmen im Liegen beschränkt sind. Die SCS MedSeries® H22 hingegen erlaubt Untersuchungen unter natürlicher Körperbelastung, die eine noch genauere Diagnostik und zielgerichtete Behandlung ermöglichen.

Ein Fall für die 3-D-Aufnahme unter natürlicher Körperbelastung

In der Bamberger Praxis hat die Möglichkeit zur belasteten 3-D-Aufnahme bereits zu vielen Erfolgen geführt, lässt uns Herr Jasinski wissen und erzählt von einem speziellen Fall, den er mit Hilfe der SCS Bildgebung eindeutig klären konnte. Vor kurzem behandelte die Praxis einen Patienten, der seit einer schweren, ein Jahr zurückliegenden Bandverletzungsoperation am Sprunggelenk anhaltende Schmerzen am Außenknöchel verspürte.

Im Rahmen einer Aufnahme, die unter natürlicher Körperbelastung durchgeführt wurde, konnte der Facharzt feststellen, dass sich aufgrund einer Arthrose ein Knochenvorsprung an der Außenknöchelspitze gebildet hatte. Dieser stieß bei jeder Bewegung an das Sprungbein und verursachte die Schmerzen. Dank der präzisen Schnittbilder, die unsere Lösung erstellte, konnte dem Patienten eine klare Diagnose gestellt und eine gezielte Therapie eingeleitet werden.

Die vollständige Fallbeschreibung können sie hier nachlesen.

Patienten schätzen die Vorteile der SCS Technologie

Eine mit modernen Diagnostikverfahren ausgestattete Praxis optimiert den Workflow merklich. Nicht nur das Personal profitiert von vereinfachten Arbeitsabläufen, sondern auch die Patienten nehmen die Verbesserung wahr.

„Das Feedback der Patienten zur SCS Bildgebung ist durchweg positiv. Sie schätzen besonders, dass die Untersuchung vor Ort stattfinden und die Diagnose direkt mit dem behandelnden Arzt besprochen werden kann.“

Herr Jasinski betont, dass die Patienten sehr begeistert davon sind, sich die Aufnahmen in 3-D gemeinsam mit ihm am Monitor anschauen zu können. Sie schätzen es sehr, dass er ihnen die Diagnose anschaulich erläutert. Diese intensive Aufklärung ist besonders wertvoll, um eine geeignete Therapie zu finden, da mit dem Verständnis für die eigene Diagnose die Akzeptanz für die benötigte Behandlung steigt. Auch hierfür nennt der Facharzt ein Beispiel aus seiner Praxis. Es handelte sich um einen Sportler, der sich bei ihm vorstellte, nachdem er beim Zweikampf beim Fußball einen Ellebogenschlag in das Gesicht erlitt.

„Der Patient zog sich eine schwere Impressionsfraktur der Kieferhöhle zu, die sich in der 3-D-Rekonstruktion sehr gut darstellte und sich somit leicht erkennen ließ. Anhand des Modells konnte ich ihm genau erklären, warum eine Operation nötig war.“

Die SCS Bildgebung definiert die 3-D-Diagnostik neu

Mit der Implementierung der modernen SCS Bildgebung hat die Praxis Jasinski einen wichtigen Schritt in die Zukunft der sichereren bildgebenden Diagnostik gewagt. Herr Jasinski ist sich sicher, dass er die richtige Entscheidung getroffen hat:

„Die SCS Bildgebung ist das Diagnostikverfahren der Zukunft und ich denke, dass es künftig keine herkömmlichen 2-D-Röntgenbilder mehr geben wird. Wer sehen möchte, wie sich diese innovative Technologie im Praxisalltag bewährt, dem stehen unsere Türen für eine Live-Demonstration offen.“

Die SCS Bildgebung live erleben

Machen Sie sich selbst ein Bild von den Vorteilen der SCS MedSeries® H22. Gerne stellen wir für Sie einen Kontakt zu Herrn Dr. Jasinski in Bamberg her – oder zu einem anderen Anwender in Ihrer Nähe.

Praxis Jasinski
Pödeldorfer Str. 146
96050 Bamberg
www.unfallchirurgie-bamberg.de

Sie haben Fragen zur innovativen SCS Bildgebung?

Wir begleiten Sie von Anfang an und unterstützen Ihre Transformation von der 2-D- auf die moderne 3-D-Diagnostik. Ihnen steht jederzeit ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen zum technischen, wirtschaftlichen und medizinischen Betrieb zur Verfügung. Lassen Sie sich in einem ersten, etwa 15-minütigen Telefonat beraten. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten dieser hochmodernen Lösung auf.

Was haben Barbiepuppen mit O&U zu tun?

Den meisten kommt bei Barbie wohl als erstes die klassische Spielzeugpuppe der 60er Jahre mit blonden Haaren, Wespentaille und High-Heels in den Kopf. Sie war nie bloß glitzernde Modepuppe, sondern immer auch Spiegel gesellschaftlicher Normen. Dass sich die Fußstellung der Stilikonen des Spielzeugherstellers Mattel neben sämtlichen anderen äußerlichen Merkmalen vom Erfindungsdatum 1959 bis heute stark verändert hat, zeigt eine im Mai 2025 publizierte Studie der Monash University.1

Die Autorengruppe Cylie Williams et al. beobachtete bei insgesamt 2750 untersuchten Puppen aus persönlichen Sammlungen, Katalogen und Verkaufsseiten, dass die Fußstellung von 1959 bis 2024 auch mit anderen Merkmalen korrelierte. Während in den ersten Lebensjahren der Modeikone noch jede einzelne Barbie auf dem Vorfuß unterwegs war, stehen heute nur noch 40 % auf erhobenen Fersen.2 Der in der Online-Fachzeitschrift PLOS One veröffentlichte Artikel fand heraus, dass besonders berufstätige Barbiepuppen häufig auf flaches Schuhwerk zurückgriffen, während die eher modeorientierten Spielzeuglegenden weiterhin auf Zehenspitzen trippeln. Auch bevorzugten Barbies aus praktischen Gründen häufiger absatzloses Schuhwerk, wie etwa die sportlichen Modelle.

Die Idee zu dieser retrospektiven Datenerhebung kam den Forschern bei einer für Orthopäden und Unfallchirurgen durchaus sehenswerten Szene aus Greta Gerwigs 2023 veröffentlichtem Kinohit „Barbie“. Hier erlebt Margot Robbie als Protagonistin in der Rolle der klischeehaften Puppe eine Existenzkrise und stellt schockiert fest, dass sich ihre Fersen auf dem Boden befinden. Voller Abneigung schreien ihre Freundinnen „flat feet“ (Plattfuß) und bekommen Würgereize.3

Die zeitlosen Kultpuppen reflektieren soziale und gesellschaftliche Normen und als solche sind sie oft auch Rollenvorbild für Kinder. Mit ihren ausgeweiteten beruflichen und sportlichen Aufgaben sei Barbie mehr und mehr auf längere Stehzeiten, höhere Gehgeschwindigkeiten und Haltungsstabilität angewiesen. Die Verfasser der Studie sehen es daher als positives Zeichen, dass auch Barbie mittlerweile selbstbestimmt entscheidet, welches Schuhwerk für ihre individuelle Situation angebracht ist. Mattel, der Produzent der weltweit bekannten Plastik-Trendsetterin bekennt sich öffentlich dazu, durch ein ausgeweitetes Spektrum an Körpermerkmalen wie Haut- und Haarfarbe, Berufen oder auch Behinderungen möglichst vielen Kindern die Möglichkeit zu geben, sich in einer der Puppen wiederzufinden. Dazu gehören wohl auch auf den ersten Blick als weniger bedeutsam eingestufte Varianten der Fußstellung.

Die Verfasser des Artikels betonen, dass der Gebrauch von Stöckelschuhen bereits seit langer Zeit mit gesundheitlichen Problemen wie Hallux valgus, Gonarthrose, Plantarfasziitis und Rückenschmerzen im Lendenbereich in Verbindung gebracht wird. Viele dieser Probleme würden allerdings auch unabhängig von der bevorzugten Absatzhöhe in der Allgemeinbevölkerung auftreten. Es sei unbestritten, dass der Pes equinus der stereotypen Barbie zu gesundheitlichen Problemen führe. Allerdings gebe es nach Ansicht der Autoren bislang keine belastbaren Nachweise, dass der Gebrauch von High-Heels eine solche Fehlstellung verursache. Die meisten durchgeführten Untersuchungen betrachteten nur kurzfristige Auswirkungen der Stöckelschuhe und würden häufig an Teilnehmenden erhoben, die dieses Schuhwerk sonst nicht tragen.

Coautorin Kristin Graham von der University of South Australia betont, High-Heels führten unter anderem zu langsamerem Gehen, Instabilität, Schmerz- und Verletzungsrisiken. Aufgrund dessen würden viele Fachleute die Schuhe oft mit oben genannten gesundheitlichen Problemen in Verbindung bringen.

Die Autoren kommen zu dem Schluss, man solle mehr Wert auf die Betonung von Gesundheitsvorteilen legen, als ausschließlich vor negativen Folgen des Stöckelschuh-Gebrauchs zu warnen. Barbie treffe nun bereits vernünftige Entscheidungen im Hinblick auf ihre Körperautonomie mit der höheren Variabilität ihres Schuhwerks, ein gutes Vorbild für junge Menschen.

Barbiepuppen mit orthopädischem Bezug findet man übrigens schon heute als Ärztin mit Röntgenstation und Achselstützen im Set, als Beinprothesen-Trägerin oder als Skoliose-Patientin mit Rückenorthese. Vielleicht wird es irgendwann auch möglich sein, eine Barbie mit orthopädischen Schuheinlagen zu erwerben, wer weiß was der Spielzeughersteller für die Zukunft bereithält.

Leopold Braun
Tübingen

Fußnoten

  1. https://www.monash.edu/news/articles/flat-out-fabulous-barbie-puts-her-best-foot-forward-over-the-years-study
  2. https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0323719
  3. https://www.youtube.com/watch?v=BCZ3_R4IEkc

Online-Fortbildung: Medikamentenabhängigkeit erkennen und (be-)handeln

Trotz alarmierender Zahlen bleibt Medikamentenabhängigkeit häufig unerkannt und wird in der ärztlichen Praxis oft unterschätzt: Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland gelten als abhängig, weitere 4 Millionen zeigen missbräuchlichen Konsum. Besonders betroffen sind Substanzen wie Opioid-Analgetika, Benzodiazepine und Z-Substanzen. Um das Bewusstsein für diese „stille Sucht“ zu schärfen, bietet die Bundesärztekammer in Kooperation mit dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband, der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) und der Ärztekammer Berlin eine kompakte Online-Fortbildung an.

In einem vierstündigen Online-Format erhalten Teilnehmende am Mittwoch, den 17. September 2025, von 16:00 bis 20:00 Uhr fundierte Einblicke in:

  • aktuelle Zahlen und Entwicklungen im Bereich Medikamentenmissbrauch
  • ärztliche Handlungsmöglichkeiten und Verantwortung
  • Hilfestellung an der Schnittstelle zur Suchthilfe und Apothekerschaft
  • praxisrelevante Impulse durch Fachvorträge und Diskussion

Wir laden Sie herzlich ein, an der kostenlosen Online-Fortbildung teilzunehmen. 

KI-Chatbot für das Bewegungssystem: OrthoChat auf Wachstumskurs

Der Chatbot OrthoChat ist seit 9 Monaten auf Orthinform, dem Gesundheitsportal des BVOU, freigeschaltet. Die Nutzerzahlen zeigen eine positive Entwicklung: Das KI-basierte Chatangebot, das speziell mit Qualitätsinhalten des BVOU und seiner Partner trainiert wurde, beantwortet zuverlässig Fragen rund um Gesundheit und Erkrankungen des Bewegungsapparates. Besonders hervorzuheben ist die Fähigkeit von OrthoChat, über 50 Sprachen zu verstehen und zu sprechen.

Damit leistet das System nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung der breiten Öffentlichkeit über den Bewegungsapparat, sondern auch zur Überwindung von Sprachbarrieren in der medizinischen Kommunikation – sowohl im direkten Patientenkontakt als auch im Austausch mit Angehörigen.

Die bisherigen Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer bestätigen, dass OrthoChat bereits jetzt eine wertvolle Unterstützung im klinischen Alltag darstellt. Im Juni 2025 wurden erstmals über 2.000 Chats registriert. Die schnelle Verfügbarkeit von evidenzbasierten Informationen, die auf die individuellen Fragestellungen zugeschnitten sind, wird als großer Vorteil wahrgenommen.

Auch bei der Evaluation der Antwortqualität spielt OrthoChat in der ersten Reihe. Sie wird auch in professionellen Testumgebungen als sehr hoch in verschiedenen Dimensionen angesehen (Publikation im Druck). Die Qualitätschecks liefern zudem wertvolle Anhaltspunkte für Verbesserungspotential, was die kontinuierliche Optimierung des Angebots deutlich vereinfacht.

Kontinuierliche Optimierung des Chatbots durch inhaltliche Erweiterung

OrthoChat liefert durch die kuratierten Trainingsinhalte bereits heute überaus präzise und kontextbezogene Antworten. Dies wird durch ein kontinuierliches Training permanent verbessert. Die internen Qualitätstests liefern dabei wertvolle Hinweise, an welchen Stellen konkret die Antworten noch verbesserungswürdig sind. Dort setzen wir mit der Erstellung zusätzlicher Inhalte und Lexikonbeiträge an. In diesem Jahr wurden bereits mehr als 100 zusätzliche Beiträge auf Orthinform erstellt und in das Training der KI aufgenommen.

Nutzerinnen und Nutzer können jederzeit nachvollziehen, auf welchen Quellen die Antworten von OrthoChat basieren und selbst auf alle Quellen zugreifen. So erhöhen wir die Transparenz des Chatbots und schaffen die Grundlage für eigene, tiefergehende Recherchen. Dies stärkt bei Nutzern das Vertrauen in die KI-gestützte Beratung und unterstützt Anwender dabei, die Empfehlungen des Systems kritisch zu reflektieren.

Weiterentwicklung durch kontinuierliches Feedback

Im Sommer 2025 haben wir eine ergänzende Evaluation für Nutzer und medizinisches Fachpersonal in das System aufgenommen. Damit können die Nutzer des Chatbots unmittelbar Feedback geben und die Antworten des Chatbots reflektieren.

Zusätzlich wird eine Evaluation ganzer Chatprotokolle durch Ärztinnen und Ärzte im Backend ergänzt, um auch von fachlicher Seite Feedback und Verbesserungsvorschläge zu erhalten.

Erweiterung von OrthoChat um Arztempfehlungen

OrthoChat wurde außerdem um eine Arztempfehlung ergänzt. Diese greift auf die bewährten Methoden von Orthinform für die enge Verknüpfung von Fachthemen mit regional verfügbaren Kolleginnen und Kollegen zurück. So kann sich der Nutzer des Chatbots direkt Fachärztinnen und Fachärzte aus seiner Region anzeigen lassen, die sich mit den gerade diskutierten Themen intensiv beschäftigen. Geht es beispielsweise um einen Kniebinnenschaden nach Sportunfall, werden dem Nutzer die 4 nächstgelegenen Fachärzte angezeigt, die sich speziell mit Sporttraumatologie und Knieverletzungen beschäftigen.

Bei dieser regionalen Empfehlung greifen wir einerseits auf die Arztprofile in Orthinform zurück und verarbeiten andererseits in Geolokalisation der Nutzer. Da über 80% der monatlich über 200.000 Nutzer Orthinform mit ihrem Smartphone nutzen, nutzen wir für die präzise Lokalisation die GPS-Daten der mobilen Endgeräte für die regionalen Empfehlungen.

Fazit und Ausblick

OrthoChat bereichert das etablierte Angebot von Orthinform enorm und bietet noch viel Ausbaupotential. Für alle Kolleginnen und Kollegen auf Orthinform bedeutet dies, ihr Arztprofil kontinuierlich auf Relevanz und Aussagekraft zu prüfen. Nutzen Sie den Chatbot einmal mit Fragen, die Ihre eigenen Patienten beschäftigen würde und schauen Sie, ob OrthoChat Sie und Ihre Kollegen empfiehlt. Wenn nicht, ist eine Überarbeitung des eigenen Arztprofils empfehlenswert. Wenden Sie sich dazu auch gern an unseren engagierten Mitarbeiter Robert Reichelt. Er hilft Ihnen, das eigene Profil optimal zu gestalten.

Der BVOU wird Orthinform kontinuierlich weiterentwickeln. Für den Herbst ist beispielsweise die tiefere Intergration von etablierten Onlineterminvergaben geplant. Außerdem wird es in einem Kooperationsprojekt mit KBV, Zi und einzelnen KVen in der 2. Jahreshälfte für Patienten möglich sein, Akuttermine bei Fachärztinnen und Fachärzten direkt über Orthinform zu buchen.

Wir freuen uns auf diese und weitere Ausbaustufen von Orthinform und stehen unseren Mitgliedern jederzeit für den Ausbau der eigenen Präsentation auf Orthinform zur Verfügung.

Webinar – Verbessern Sie den Arbeitsalltag Ihres Teams mit Doctolib

Entlasten Sie Ihr Praxisteam, steigern Sie Effizienz und Umsatz – und bieten Sie Ihren Patient:innen eine moderne, persönliche Versorgung! Erleben Sie in unserem praxisnahen Webinar am Mittwoch, den 09.07.2025 um 18.00 Uhr, wie Doctolib Sie von der Termin- und Praxisorganisation über die Steigerung Ihrer Online-Sichtbarkeit bis hin zur einfachen und sicheren Kommunikation mit Patient:innen und Kolleg:innen unterstützt.

Was erwartet Sie?

  • Einführung in Doctolib: Lernen Sie die Software kennen, die speziell für Facharztteams entwickelt wurde und sich nahtlos in Ihre bestehende Praxis-IT integriert.
  • Die digitale Rezeption: Entdecken Sie die Produktpalette und die Vision hinter Doctolib, die Ihren Praxisalltag nachhaltig erleichtert.
  • Live-Demo: Erleben Sie den Doctolib Phone-Assistant in Aktion – Ihr neuer KI-basierter Helfer für eine optimale Erreichbarkeit und Entlastung des Teams.
  • Fragen & Antworten: Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre individuellen Fragen direkt an unsere Expert:innen zu stellen.

Warum teilnehmen?

Doctolib vereint vier innovative Lösungen in einer einzigen Software, die Ihnen hilft, Terminausfälle zu reduzieren, die Kommunikation zu vereinfachen und die Praxisorganisation effizienter zu gestalten. So gewinnen Sie wertvolle Zeit für das Wesentliche: die Betreuung Ihrer Patient:innen.

Melden Sie sich jetzt an und entdecken Sie, wie Doctolib Ihren Arbeitsalltag konkret verbessert!

Perspektive DVT – „Steigern Sie die Patientenzufriedenheit in Ihrer Praxis“

Das Wohlbefinden der Patienten während des Arzttermins ist abhängig von vielen Aspekten – eine Praxis mit veralteten Geräten, die lange nicht mehr den heutigen wissenschaftlichen Standards entsprechen, gehört nicht dazu. Viel mehr stellen sie ein schwerwiegendes Problem in der adäquaten Versorgung dar.

Sinkende Patientenzufriedenheit und Abwanderung werden schnell zur einschneidenden Konsequenz. Damit eine Arztpraxis auch in Zukunft wettbewerbsfähig und effizient bleibt, sollte die Sicherstellung des Patientenwohles in jedem Fall priorisiert werden. Dies kann unter anderem auch durch den Einsatz moderner Technologien gelingen.

Untrennbar miteinander verbunden: Effizienz und Patientenwohl

Die SCS Bildgebung löst Probleme und Herausforderungen, die in den Praxen mit den herkömmlichen und überholten Geräten nicht adäquat bewältigt werden können. Der Termin der Patienten sowie der Arbeitsalltag des Arztes und dessen Team wird in vielerlei Hinsicht optimiert.

Zeit ist ein wichtiges Gut und sollte daher sowohl auf Seiten der Praxis als auch auf Seiten der Patienten respektiert werden. Ohne eine eigene 3D-Diagnostik vor Ort sind Letztere gezwungen, weitere Termine in Radiologien wahrzunehmen, die viel Zeit kosten. Das verhindert die unmittelbare Behandlung. Schaffen Sie stattdessen Vertrauen, indem Sie Ihren Patienten eine ganzheitliche Behandlung anbieten.

Experte schätzt die sofortige Behandlung ohne Terminketten

Besonders für Sportler, die nach einem Unfall schnell wieder zum regulären Training zurückkehren möchten, um möglichst wenig Leistung zu verlieren, ist diese schnelle Diagnostik ohne Zwischenstationen optimal. Lesen Sie dazu auch die Einschätzung des Mannschaftsarztes der Deutschen Basketballnationalmannschaft, Herrn Oliver Pütz aus der Orthopädie am Gürzenich in Köln, der die SCS Bildgebung in der Sportmedizin seit vielen Jahren nutzt:

Die SCS 3D-Bildgebung: Überlegen in Klarheit und Präzision

Die mangelhafte Bildqualität der 2D-Diagnostik ist ein großes Problem, da eine knöcherne Darstellung eine möglichst hohe Auflösung verlangt, um Indikationen, wie zum Beispiel die Kahnbeinfraktur, optimal beurteilen zu können. Infolgedessen werden in der herkömmlichen Diagnostik knöcherne Veränderungen häufig übersehen.

Erkennen Sie mit der SCS Bildgebung kleinste Haarrisse und behandeln Sie Verletzungen unmittelbar nach der Aufnahme in Ihrer eigenen Praxis. Durch die beeindruckende 3D-Schnittbildgebung, die es selbst den Patienten ermöglicht, Erkenntnisse aus den Aufnahmen zu gewinnen, lässt sich der Befund einfacher besprechen und sorgt während dem Gespräch für eine bessere Nachvollziehbarkeit.

 

Maximaler Komfort bei räumlich freier Positionierung

Die SCS Bildgebung sorgt für eine schmerzfreie und komfortable Untersuchungssituation für die Patienten. Im Vergleich zu herkömmlichen Röntgenaufnahmen oder CT-Scans, die oft unbequeme Positionen oder enge Räume erfordern, bietet die SCS Bildgebung eine stressfreie und angenehme Erfahrung.

Dr. med. Jörg Ammenwerth aus Paderborn hebt den Vorteil der einmaligen Positionierung und die daraus resultierende Effizienz und Patientenfreundlichkeit hervor.

 Die modernisierte Praxis stärkt das Patientenwohl

Die Investition in die SCS Bildgebung stellt eine wesentliche Aufwertung Ihrer Praxis dar. Sie bietet nicht nur eine verbesserte Patientenversorgung und -zufriedenheit, sondern  stärkt auch Ihr Ansehen als moderne und patientenorientierte Einrichtung. Dadurch sichern Sie sich langfristig einen Wettbewerbsvorteil und tragen zum nachhaltigen Erfolg Ihrer Praxis bei.

Sie haben Fragen zur innovativen SCS Bildgebung?

Wir begleiten Sie von Anfang an und unterstützen Ihre Transformation von der 2D- auf die moderne 3D-Diagnostik. Ihnen steht jederzeit ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen zum technischen, wirtschaftlichen und medizinischen Betrieb zur Verfügung. Lassen Sie sich in einem ersten, etwa 15-minütigen Telefonat beraten. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten dieser hochmodernen Lösung auf.

Mehr Bewegung für Kinder! Aufruf zum Malwettbewerb der Aktion Orthofit

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) lädt alle Grundschulklassen herzlich zu einem kreativen Malwettbewerb ein!

Das Thema lautet „Bewegung“. Schülerinnen und Schüler sind eingeladen, ihre Kreativität auszudrücken und darzustellen, was Bewegung für sie bedeutet – sei es beim Sport, beim Spielen oder in der Natur.

So funktioniert’s:

  1. Gestaltet Euer Kunstwerk: Malt gemeinsam ein Bild oder erstellt eine Collage, die das Thema „Bewegung in der Schule“ darstellt.
  2. Dokumentiert Euer Meisterwerk: Macht ein schönes Foto von Ihrem Kunstwerk.
  3. Ladet Euer Bild hoch: Besucht unsere Webseite und ladet Euer Kunstwerk bis zum 15. September 2025 hoch: aktion-orthofit.de/malwettbewerb.

Was gibt es zu gewinnen?

Mit etwas Glück gewinnt Eure Schulklasse den Besuch des beliebten KiKA-Entertainer Christian Bahrmann und eines Orthopäden! Beide gestalten mit Euch eine interaktive Schulstunde mit Spaß und Bewegung.

Christian Bahrmann und Univ.-Prof. Dr. habil. Tobias Renkawitz (BVOU-Vizepräsident)bei einem Schulbesuch in Parkstein (Bayern) © R. Reichelt/BVOU

„Der Christian“ betont: „Der Sommer bietet viele großartige Gelegenheiten, aktiv zu sein und die Natur zu genießen. Das gilt sowohl für die Schulzeit als auch in den Ferien. Erzählt uns mit Eurem Bild, wie Ihr die Schulzeit aktiv nutzt, egal ob in der Pause, im Sportunterricht oder im Verein. Wir freuen uns auf Eure Bilder und den Besuch in Eurer Schule.“

Dr. Jörg Ansorg, Geschäftsführer des BVOU, motiviert zur Teilnahme: „Kinder brauchen Bewegung, um Erfahrungen mit ihrem Körper zu sammeln. Bewegung fördert die gesunde Körperentwicklung, das Koordinationsvermögen und stärkt die sozialen Fähigkeiten eines Kindes. In der Schule ist Bewegung ein großartiger Ausgleich für langes Sitzen im Unterricht.“

Wir laden Lehrerinnen und Lehrer im gesamten Bundesgebiet herzlich ein, die Aktion zu unterstützen. Machen Sie mit und aktivieren Sie die kreativen Talente in Ihren Klassen!

Über die Aktion Orthofit

Mit der Aktion Orthofit und den Kampagnen „Zeigt her Eure Füße“ und „Haltung zeigen“, stellt der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) Kinder in den Mittelpunkt und zeigt auf, wie wichtig kontinuierliche Bewegung und Vorsorge für eine gesunde Entwicklung von Füßen, Wirbelsäule und Skelett sind.

Das Gewinnerbild der letzten Jahre aus der Grundschule in Schwedt/Oder © R. Reichelt/BVOU

Im Rahmen der Aktion Orthofit engagieren sich jährlich Orthopäden und Unfallchirurgen bundesweit und besuchen Grundschulen.

Für Bewegungsübungen im Unterricht können Schulen unsere Klassensets mit Bewegungsübungen (inkl. Videos mit Christian Bahrmann) und Informationsbroschüren für Kinder und Eltern bestellen. Damit hat es jede Schule selbst in der Hand, ihre Schüler zu mehr Bewegung zu motivieren.

In Jahr 2025 hat die Aktion Orthofit bereits über 100.000 Kinder bundesweit erreicht.

Mehr Informationen: www.aktion-orthofit.de

Malwettbewerb: https://www.aktion-orthofit.de/kategorie/malwettbewerb

Klassensets: https://www.aktion-orthofit.de/schulen

Über den BVOU:
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Für weitere Informationen oder um ein Interview zu arrangieren, wenden Sie sich bitte an:

Pressekontakt:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106 – 108
10623 Berlin
presse@bvou.net

 

Schmerzende Knie „Der Effekt von Gewichtsverlust bei Arthrose ist riesig“

Wassergymnastik gegen Arthrose? Gegen Kniearthrose werden allerlei Therapien angepriesen. Forscher zeigen jetzt, dass schon kleine Veränderungen die Schmerzen effektiv lindern können. Auch Univ.-Prof. Dr. habil. Tobias Renkawitz von der Universität Regensburg hält diesen Punkt für wichtig. „Es ist spannend, dass die Hydrotherapie so gut abgeschnitten hat“, meint der Vizepräsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU). „Das müssen wir künftig wissenschaftlich noch fundierter untersuchen, möglicherweise wird das Potenzial spezieller Aqua Therapie bei Arthrose derzeit noch unterschätzt.“