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Zwischen Hightech und Risiko: Cyberrisiken für O&U erkennen und absichern

Die fortschreitende Digitalisierung der Medizin durch Röntgen-PACS-Systeme, elektronische Patientenakten und OP-Planungssoftware revolutioniert Behandlungsabläufe – bringt jedoch gleichzeitig neue Cyberrisiken mit sich. Ein kompletter Ausfall der IT-Infrastruktur kann den Betrieb orthopädischer Praxen und unfallchirurgischer Ambulanzen zum Stillstand bringen und sowohl die Patientenversorgung als auch die wirtschaftliche Existenz gefährden.

Cybergefahren für Orthopäden und Unfallchirurgen

Orthopädische Praxen und unfallchirurgische Ambulanzen verfügen über umfangreiche Datenbestände aus bildgebenden Verfahren, komplexe OP-Planungssoftware und detaillierte Prothesen-Datenbanken mit hochsensiblen Patienteninformationen. Hinzu kommen oft jahrelange Behandlungsverläufe, Röntgenbilder, MRT-Aufnahmen und detaillierte Operationsberichte. Da diese medizinischen Daten auf dem Schwarzmarkt einen außergewöhnlich hohen wirtschaftlichen Wert haben, sind sie ein beliebtes Angriffsziel für Cyberkriminelle.

So greifen Cyberkriminelle medizinische Einrichtungen an

Moderne Cyberattacken nutzen immer ausgefeiltere Techniken. Zu den derzeit häufigsten Angriffsmethoden zählen:

Phishing: Authentisch wirkende E-Mails von vermeintlichen Medizintechnik-Herstellern oder Praxissoftware-Anbietern leiten auf Fake-Webseiten weiter, auf denen Zugangsdaten unrechtmäßig erlangt werden.

Schadcode-Infizierung: Kriminelle schleusen Malware über verschiedene Wege in die Praxissysteme ein. Dies geschieht beispielsweise durch gezielte Hackerangriffe auf die Netzwerkinfrastruktur, infizierte E-Mail-Anhänge oder durch USB-Sticks mit Schadcodebefall, die unbedacht an Praxiscomputer angeschlossen werden.

Ransomware: Kriminelle verschlüsseln das gesamte IT-System der Praxis und fordern Lösegeld für die Freigabe der Daten.

Beim Cyberschutz nicht außer Acht zu lassen sind allerdings auch die eigenen internen menschlichen Fehlerquellen: Oftmals sind es unbeabsichtigte Handlungen des Praxispersonals, die Sicherheitslücken schaffen: etwa das Öffnen verdächtiger E-Mail-Anhänge, die Verwendung unsicherer Passwörter oder das unachtsame Surfen im Internet. Diese Schwachstellen unterstreichen die Notwendigkeit regelmäßiger Cyber-Sicherheitsschulungen für das gesamte Praxisteam.

Cyberangriff in der Praxis – ein realistisches Szenario

Montagmorgen, 7:45 Uhr. Die ersten Patientinnen und Patienten sind schon da, das Praxisteam startet die Systeme. Doch statt des gewohnten Login-Bildschirms erscheint nur eine kryptische Erpressungsnachricht: Ihre gesamte IT wurde verschlüsselt. Röntgenbilder, OP-Planungen, die digitale Patientenakte – alles blockiert. Ein Zugriff ist nicht mehr möglich.

Im Wartezimmer stauen sich die Patienten, geplante Eingriffe müssen abgesagt werden. OP-Termine in der Tagesklinik werden verschoben. Die Telefone stehen nicht still. Während die Patienten informiert werden, beginnt die aufwendige Schadensanalyse durch externe IT-Forensiker. Zeitgleich laufen rechtliche Abstimmungen an: Datenschutzbehörden müssen benachrichtigt werden, Patienten erhalten Informationsschreiben, eine spezialisierte Anwaltskanzlei wird eingeschaltet.

Dann die Frage: Zahlen, oder nicht? Die Erpresser fordern einen fünfstelligen Betrag in Kryptowährung. Parallel entstehen erste Gerüchte in der Presse – die Praxis wird mit Datenschutzversagen in Verbindung gebracht.

Was ein Cyberangriff kosten kann:

  • IT-Dienstleistungen: Ermittlung der Schadenursache und Schließung der Sicherheitslücke: einzelfallabhängig, aber zumeist mindestens 5.000 Euro
  • Lösegeld: Von Tätern regelmäßig in 4- bis 5-stelliger Höhe gefordert
  • Informationskosten: Benachrichtigung von Behörden und Patienten: ca. 5.000 Euro
  • Rechtsanwaltskosten: anwaltliche Unterstützung bei Informationsverpflichtungen und Vertretung gegenüber Behörden
  • Ertragsausfall: Vorübergehende Praxisschließung: höherer 5-stelliger Betrag
  • Schadensersatz: 82 EU-DSGVO – Kosten in 4- bis 5-stelliger Höhe
  • PR-Maßnahmen: Gegendarstellungen bei negativer Berichterstattung: ca. 2.000 Euro

Die finanziellen Belastungen addieren sich schnell auf ein existenzbedrohendes Niveau. Zudem möchte man in dieser Situation nicht allein dastehen, sondern professionelle Hilfe von spezialisierten Dienstleistern erhalten.

Funk EXPERTS Cyberversicherung – umfassender Cyberschutz für Mediziner

Als anerkannter Partner von mehr als 12.000 Ärztinnen und Ärzten bundesweit hat der Versicherungsmakler Funk diesen Bedarf erkannt und bietet über das Funk EXPERTS Onlineportal gezielte Cyberversicherungslösungen für medizinische Fachgruppen an.

Als BVOU-Mitglied profitieren Sie bei Funk EXPERTS von exklusiven Sonderkonditionen. Die Versicherung können Sie unkompliziert in wenigen Schritten auf Ihre Bedürfnisse anpassen und online abschließen. Sie erhalten dabei eine transparente Beitragsberechnung sowie Versicherungsschutz ab dem Folgetag.

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Kontakt für Beratung:
Sabine Stock
Telefon: +49 40 35914-504
E-Mail: s.stock@funk-gruppe.de

Die Leistungen der Funk Cyberversicherung im Überblick

Eigenschäden – umfassender Kostenschutz:

  • IT-Dienstleistungen und Forensik: Vollständige Kostenübernahme für spezialisierte IT-Dienstleister zur Ermittlung der Schadenursache und Schließung von Sicherheitslücken.
  • Datenwiederherstellung: Rekonstruktion verloren gegangener oder beschädigter Daten, einschließlich digitaler Patientenakten und medizinischer Bildgebung.
  • Betriebsunterbrechung: Für jeden Ausfalltag erhalten Sie pauschal 40 % Ihres durchschnittlichen Tagesumsatzes aus dem Vorjahr – mindestens 250 €. Ist Ihr tatsächlicher Schaden höher, kann dieser zusätzlich nachgewiesen werden.
  • Cyber-Erpressung: Professionelle Unterstützung bei Lösegeldforderungen.
  • Krisenmanagement: Übernahme von PR-Maßnahmen bei negativer Berichterstattung.

Drittansprüche – vollständiger Haftpflichtschutz:

  • Schadenersatzansprüche: Schutz vor Patientenansprüchen nach Art. 82 EU-DSGVO.
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren: Vollständige Kostenübernahme für anwaltliche Unterstützung bei Informationsverpflichtungen und Vertretung gegenüber Behörden.
  • Vertragsstrafenentschädigung: Entschädigung von Vertragsstrafen oder Gebühren gegenüber Dritten.

Besondere Highlights:

  • Cyber-Sicherheitstraining: In den ersten sechs Monaten kostenloser Zugang zur Cyber-Plattform eines Awareness-Dienstleisters mit Trainings-Angeboten für das gesamte Personal.
  • Kein Selbstbehalt: Für wichtige Leistungen wie IT-Hilfe, Anwalt, Benachrichtigung und Krisenberatung zahlen Sie keinen Eigenanteil.
  • Frühzeitige Unterstützung: Schon bei einem Verdacht werden Kosten übernommen – auch wenn sich später kein Schaden bestätigt.

Notfallmaßnahmen im Fall eines Cyberangriffs

Allgemeine Empfehlungen

Ein effektiver Incident-Response-Plan (IRP) ist entscheidend, um im Ernstfall schnell und strukturiert zu reagieren [7]:

  • Vorbereitung: Klare Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten, regelmäßige Schulungen und Notfallübungen, Sicherstellung von Backups und deren Wiederherstellbarkeit.
  • Erkennung und Eindämmung: Schnelle Identifikation des Vorfalls, Isolierung betroffener Systeme, Blockierung schädlicher Verbindungen.
  • Beseitigung und Wiederherstellung: Entfernung der Schadsoftware, Wiederherstellung der Systeme aus Backups, Überprüfung der Datenintegrität.
  • Kommunikation: Interne und externe Kommunikationspläne, Benennung eines Sprechers für Medienanfragen, Einhaltung rechtlicher Meldepflichten.
  • Dokumentation: Lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen, Erstellung eines Abschlussberichts und Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen.

Spezielle Maßnahmen für das deutsche Gesundheitswesen

  • Notfallpläne und Incident-Handling: Jede Praxis muss einen dokumentierten Notfallplan vorhalten, der die Wiederherstellung kritischer Dienste und die Isolierung kompromittierter Systeme vorsieht.
  • Kommunikation: Interne Eskalationswege und sichere Kommunikationskanäle müssen definiert sein. Externe Kommunikation umfasst die Information von Patienten, Partnern und Behörden. Vorbereitete Vorlagen für Meldungen und Pressemitteilungen sind hilfreich. Hier bietet die KBV auf ihrer Webseite Unterstützung.
  • Meldepflichten: Bei Datenschutzverletzungen ist eine Meldung an die zuständigen Datenschutzbehörden (z. B. BSI, Landesdatenschutzbeauftragte) sowie an betroffene Patienten erforderlich. Die Einhaltung der DSGVO ist zwingend.
  • Zusammenarbeit mit einer ggf. vorhandenen Cybersecurity-Versicherung: Im Schadensfall sollte die Versicherung umgehend informiert werden, um Unterstützung bei der Bewältigung des Vorfalls und der Kommunikation zu erhalten.

Vorteile einer Cybersecurity-Versicherung für Praxen und Kliniken

Eine Cybersecurity-Versicherung bietet nicht nur finanzielle Absicherung im Schadensfall, sondern unterstützt Praxen und Kliniken auch präventiv und reaktiv:

  • Präventionsmaßnahmen: Viele Versicherer verlangen und fördern die Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen, wie regelmäßige Schulungen, Backups und die Einführung von Incident-Response-Plänen. Dadurch wird das allgemeine Sicherheitsniveau erhöht.
  • Unterstützung im Angriffsfall: Im Ernstfall übernimmt die Versicherung häufig die Kosten für IT-Forensik, Wiederherstellung, Rechtsberatung und Krisenkommunikation. Sie stellt Experten zur Verfügung, die bei der Bewältigung des Vorfalls helfen.
  • Kommunikation: Versicherungen unterstützen bei der Kommunikation mit Behörden, Patienten und der Öffentlichkeit, um Reputationsschäden zu minimieren und rechtliche Vorgaben einzuhalten.
  • Schnellere Wiederherstellung: Durch die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern und klare Prozesse kann die Wiederherstellungszeit nach einem Angriff deutlich verkürzt werden.

Praxistipp

Der BVOU bietet über seinen Versicherungspartner Funk Hospital-Versicherungsmakler umfassenden Cybersecurity-Schutz für Praxen und Kliniken. Dies schließt eine Analyse der aktuell vorhandenen IT-Infrastruktur sowie Empfehlungen zur Härtung der Systeme ein. Holen Sie sich eine Zweitmeinung für Ihre IT-Infrastruktur und gehen Sie auf Nummer sicher.

Ansprechpartner:

Sabine Stock, Tel. +49 40 35914-504, E-Mail: s.stock@funk-gruppe.de

Fazit

Cyberangriffe sind für das Gesundheitswesen eine reale und wachsende Bedrohung. Die Kombination aus gezielten Präventionsmaßnahmen, klaren Notfallplänen und einer leistungsfähigen Cybersecurity-Versicherung ist der beste Schutz, um die Versorgungssicherheit und den Datenschutz in Praxen und Kliniken zu gewährleisten.

Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass Investitionen in IT-Sicherheit und organisatorische Resilienz sich auszahlen – sowohl in der Prävention als auch im Ernstfall. Der BVOU unterstützt Sie mit seinem umfassenden Schulungs- und Versicherungsservice, sich gegen die Risiken von Cyberangriffen abzusichern und im Ernstfall professionell zu reagieren.

Literatur

  1. Sophos Ransomware Report 2025: https://www.sophos.com/en-us/content/state-of-ransomware
  2. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025: https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/it-sicherheit
  3. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 1: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-1
  4. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 2: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-2
  5. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 3: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-3
  6. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 4: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-4
  7. Sophos-Leitfaden für die Erstellung eines Incident-Response-Plans: https://www.sophos.com/de-de/whitepaper/incident-response-guide

Die Mär der Bevorzugung von Privatversicherten: SpiFa fordert eine faktenbasierte Debatte

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) weist die pauschale Behauptung zurück, Privatversicherte würden von Ärztinnen und Ärzten bevorzugt. Richtig sei vielmehr, dass Politik und Kassen Termine für Kassenpatientinnen und -patienten absichtlich begrenzen.

„Arztpraxen in Deutschland sind wirtschaftliche Unternehmungen. Sie werden in der Regel von einem Arzt oder einer Ärztin betrieben, die unter anderem einen Vertrag mit dem System der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben und deshalb Vertragsärztinnen und -ärzte sind. Die Vertragsarztpraxis gehört ihren jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern und nicht den Krankenkassen oder dem Staat“, betont der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich.

Die Pflichten einer Vertragsarztpraxis beinhalten 25 Stunden Tätigkeit für GKV-Versicherte als Sprechzeiten, Hausbesuche eingeschlossen. Bis zu 13 Stunden Nebentätigkeit bei einem vollen Kassenarztsitz und 26 Stunden bei einem halben sind nach höchst richterlichen Entscheidungen möglich. Diese werden häufig zur Behandlung von Selbstzahlenden (z. B. Privatpatientinnen und -patienten) genutzt.

„Die Art der Nebentätigkeit ist für den Praxisarzt frei. Wenn also der Kassenvertrag erfüllt ist, können eben auch Privatpatientinnen und -patienten behandelt werden. Da es aber viel weniger davon gibt als Kassenpatientinnen und -patienten, ist es mathematisch logisch, dass Privatversicherte schneller Termine bekommen. Hinzu kommt noch, dass durch die willkürliche Budgetierung – also absichtliche Begrenzung der von Fachärzten erbrachten Leistungen durch Politik und Kassen – nochmal mögliche Termine jenseits der 25 Stunden Kassentätigkeit wegfallen. Wer also mehr Facharzttermine möchte, muss erst einmal die Budgetierung beenden,“ erklärt Heinrich weiter.

Das Bild, dass gesetzlich Versicherte systematisch benachteiligt würden, hält demnach einer differenzierten Betrachtung nicht stand. Aus medizinischer Sicht ist der Anspruch auf eine zeitgerechte und qualitativ hochwertige Behandlung für alle Patientinnen und Patienten gleich – und das ist auch gelebte Realität in den Facharztpraxen. 

Der SpiFa kritisiert in diesem Zusammenhang auch die einseitige Fokussierung auf Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. So würden beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, die ausschließlich privat behandeln, nie für ihre Terminvergabepraktiken kritisiert. Auch Chefärzte in staatlichen (!) Kliniken böten Privat- oder Chefarzttermine an – ohne dass dies gesellschaftlich oder politisch hinterfragt würde. Die Ungleichbehandlungs-Debatte werde so gerade auf den Teil der Ärzteschaft verkürzt, der bereitwillig gesetzlich Versicherte in vollem Auftragsumfang behandle und verzerre das Bild der Versorgungsrealität.

„Die Vorwürfe werden reflexartig und fast ausschließlich gegen Kassenärztinnen und -ärzte erhoben – und blenden dabei auch noch bewusst aus, dass Arztpraxen außerhalb ihrer Kassenzulassung als freie Wirtschaftsbetriebe arbeiten“, erklärt Heinrich weiter. „Wie Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis außerhalb ihrer kassenärztlichen Verpflichtung führen, welches Zeitbudget sie wofür aufwenden und welche unternehmerischen Entscheidungen sie treffen, damit ihre Praxen wirtschaftlich tragfähig sind und bleiben, bleibt alleine ihnen überlassen.“

Der SpiFa fordert daher die Politik, die gesetzlichen Krankenkassen und insbesondere auch die Medien auf, die Diskussion über Wartezeiten und Terminvergabe endlich sachlich zu führen und die wahren Ursachen – wie Budgetierung, steigende Bürokratiebelastung, Fachkräftemangel und eine unzureichende Finanzierung der GKV-Versorgung – in den Fokus zu rücken.

„Diese immerwährende Neiddebatte lenkt von den dringend benötigten strukturellen Reformen ab und schadet lediglich der konstruktiven Zusammenarbeit. Mit dieser Strategie verlieren ALLE Akteure im Gesundheitswesen,“ so Heinrich.

Maßnahmen zur Verhinderung von Cyberangriffen

Allgemeine Empfehlungen

Cybersecurity-Experten empfehlen einen mehrschichtigen Ansatz zur Prävention [1]:

  • Beseitigung technischer und organisatorischer Schwachstellen: Regelmäßige Updates und Patches, Härtung der Systeme, Deaktivierung nicht benötigter Dienste.
  • Starke Zugangskontrollen: Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA), strikte Rechtevergabe nach dem Need-to-know-Prinzip.
  • Schulung und Sensibilisierung: Regelmäßige Trainings für alle Mitarbeitenden, um Phishing und Social Engineering zu erkennen.
  • Backup-Strategien: Umsetzung der 3-2-1-Regel (drei Kopien, zwei verschiedene Medien, eine Kopie extern), regelmäßige Tests der Wiederherstellbarkeit.
  • Incident-Response-Plan: Entwicklung und regelmäßige Überprüfung eines Notfallplans für Cyberangriffe.

Spezifische Maßnahmen für das deutsche Gesundheitswesen

Die KBV-Sicherheitsrichtlinie 2025 konkretisiert die Anforderungen zur IT-Sicherheit für Praxen und medizinische Einrichtungen [2, 3, 4, 5, 6]:

Für alle Praxen:

  • Personalmanagement: Einarbeitung neuer Mitarbeitender in IT-Sicherheitsregeln, regelmäßige Schulungen, Entzug von Zugriffsrechten beim Ausscheiden.
  • Netzwerksicherheit: Einsatz von Firewalls, Dokumentation und regelmäßige Aktualisierung des Netzplans, Segmentierung sensibler Daten (d.h. Abschottung in eigenem Netzwerkstrang).
  • Endgerätesicherheit: Aktuelle Virenschutzprogramme, regelmäßige Datensicherungen, Sperrung oder Abmeldung von Geräten nach Nutzung oder bei Entfernung vom Gerät.
  • E-Mail-Sicherheit: Sichere Konfiguration der E-Mail-Server, Transportverschlüsselung (TLS-Verschlüsselung), Schulung im Umgang mit Spam.
  • Patch-Management: Zeitnahe Installation von Updates, Ausmusterung nicht mehr unterstützter Systeme.
  • Mobile Geräte: Komplexe Sperrcodes, Nutzung nur geprüfter Apps, Anbindung an Mobile Device Management (MDM).

Für mittlere Praxen (6–20 Mitarbeitende):

  • Zentrale Protokollierung: Automatische Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse (z. B. unautorisierte Zugriffe, Malware-Erkennung).
  • Restriktive Rechtevergabe: Zugriffsrechte nach dem Need-to-know-Prinzip, regelmäßige Überprüfung der Berechtigungen.
  • Mobile Geräte: Verbindliche Richtlinien für die Nutzung, Deaktivierung von Sprachassistenten, klare Regeln für Wechseldatenträger.

Für große Praxen (ab 21 Mitarbeitende):

  • Netzwerksegmentierung: Trennung von Gesundheitsdaten und weniger kritischen Daten durch Firewalls, VLANs oder SDN.
  • Zentrale Verwaltung mobiler Geräte: MDM-Systeme, Remote Wipe, Verwaltung von Berechtigungen und Zertifikaten.
  • Schulungscontrolling: Messung und Auswertung des Lernerfolgs bei IT-Sicherheitsschulungen.

Für medizinische Großgeräte:

  • Zugriffsmanagement: Nur autorisierte Personen dürfen auf Konfigurations- und Wartungsschnittstellen zugreifen, Standardpasswörter müssen geändert werden.
  • Sichere Protokolle: Nutzung verschlüsselter und authentisierter Protokolle für Wartung und Konfiguration.
  • Netzwerkisolation: Großgeräte sollten von anderen IT-Systemen getrennt werden, um die Angriffsfläche zu minimieren.

Pflichten zur IT-Sicherheit ab 4. Quartal 2025

Zum 1. Oktober fordert die KBV die sichere Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen. Bitte prüfen Sie, ob diese Anforderungen auch in Ihrer Praxis erfüllt sind.

  • Einweisung, Sensibilisierung und regelmäßige Schulung des Personals in IT-Anwendung, IT-Sicherheit und Datenschutz
  • Die Erkennung und der Umgang mit Spam-E-Mails muß für alle Mitarbeiter eindeutig geregelt sein.
  • Sofortige Änderung von Passwörtern und Zugangsberechtigungen ausscheidender Mitarbeiter
  • Externe IT-Dienstleister sind schriftlich zu verpflichten, Gesetze, Vorschriften und interne Regelungen (z.B. die interne Datenschutzrichtlinie) einzuhalten

 

Bereits seit 2021 bestehen folgende Pflichten zur IT-Sicherheit in Praxen:

  • Einsatz aktueller Antivirusprogramme und Firewalls für Internetanwendungen
  • Mobilgeräte verwenden ausschließlich offizielle Apps und Sperrcodes
  • Sensible (Patienten-)Daten werden nicht über Apps wie Whatsapp versendet
  • Netzplan und Backups sind dokumentiert und laufen regelmäßig
  • Telematikinfrastruktur wird eingesetzt und regelmäßig Updates installiert

Zur Dokumentation finden Sie auf den Webseiten der KBV eine Reihe von Musterdokumenten. Zum Nachweis von Schulungsmaßnahmen heften Sie die Teilnahmezertifikate Ihrer Mitarbeiter im Datenschutz- oder QM-Handbuch Ihrer Praxis ab.

Praxistipp

Der BVOU bietet für Ihre Praxismitarbeiter E-Learning-Kurse zu verschiedenen sicherheitsrelevanten Themen in Praxis und Klinik an:

Für die erfolgreiche Teilnahme an diesen Kursen erhalten Ihre Mitarbeiter Teilnahmezertifikate und Fortbildungspunkte.

Literatur

  1. Sophos Ransomware Report 2025: https://www.sophos.com/en-us/content/state-of-ransomware
  2. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025: https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/it-sicherheit
  3. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 1: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-1
  4. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 2: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-2
  5. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 3: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-3
  6. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 4: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-4
  7. Sophos-Leitfaden für die Erstellung eines Incident-Response-Plans: https://www.sophos.com/de-de/whitepaper/incident-response-guide

 

Neue EBM-Leistung – Fraktursonographie bei Kindern

Mit der Sonographie steht Orthopäden und Unfallchirurgen ein noch recht neues Verfahren zur schnellen Diagnostik von Frakturen bei Kindern ohne Strahlenexposition zur Verfügung. Sie gilt gegenüber dem bisherigen Röntgenverfahren bei Frakturen der Oberarm- und Unterarmknochen als gleich verlässlich. Zum 1. Oktober 2025 erhält die „Fraktursonographie bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten“ die neue GOP 33053 im EBM. Dies hat der Bewertungsausschuss in seiner 798. Sitzung beschlossen, wie die KBV mitteilt.

Die Leistung kann einmal pro Behandlungsfall abgerechnet werden. Die Bewertung mit 103 Punkten entspricht 12,77€ und läuft zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Die Gebührenordnungsposition 33053 ist am selben Behandlungstag nicht nach der Durchführung von Röntgenbildern der Extremitäten (EBM 34233) berechnungsfähig. Sofern die Leistungen 33053 und 34233 am selben Behandlungstag durchgeführt werden, sind die jeweiligen Uhrzeiten anzugeben. Auch ist die 33053 für eine sonographische Stellungskontrolle nach einer konservativ behandelten Fraktur nicht berechnungsfähig. Weitere Abrechnungsausschlüsse betreffen die EBM-Positionen 01205, 01207, 33050 und 33081, am selben Behandlungstag auch die GOP 31630-31637, 31682-31689 und 31695-31702, im Behandlungsfall auch die 26330. In der Plausibilitätsprüfung kann die Leistung in Tages- und Quartalsprofilen mit einer Prüfzeit von 6 Minuten geprüft werden. Neben Orthopäden und Unfallchirurgen kann die neue GOP auch von Fachärzten für Allgemeinmedizin, Innere und Allgemeinmedizin, Radiologie, Kinder- und Jugendmedizin sowie anderen chirurgischen Disziplinen genutzt werden. Die Diagnostik dieser Frakturen ist somit künftig theoretisch auch in Notfallambulanzen oder Facharztpraxen möglich, die nicht über ein eigenes Röntgengerät verfügen.

Im Oktober 2024 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss diese Fraktursonographie bei Kindern als anerkannte Untersuchungsmethode in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-Richtlinie[1]) aufgenommen. Die Anlage 1 mit den anerkannten Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden wurde um eine Nummer 43 „Fraktursonographie bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten“ ergänzt. Der Beschluss ist bereits am 21. Januar 2025 in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss hat nun die entsprechende Leistungsbewertung vorgenommen.

Wichtig zu wissen: Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Ultraschalldiagnostik[2] der Kassenärztlichen Vereinigungen muss noch an diese neue EBM-Leistung angepasst werden. Einstweilen gibt es jedoch eine Übergangslösung, nach der Ärztinnen und Ärzte die neue GOP trotzdem bereits abrechnen dürfen, sofern die KV eine Übergangsgenehmigung unter Bezugnahme auf die bereits beschlossene Erweiterung der MVV-Richtlinie erteilt. Diese erteilten Genehmigungen werden bis zum Inkrafttreten der neuen QS-Vereinbarung befristet sein. Wichtig hierbei ist noch, dass die MVV-Richtlinie keine apparativen Mindestanforderungen nennt. Somit sind Ärztinnen und Ärzte nicht verpflichtet speziellen Geräteanforderungen nachzukommen, lediglich die fachliche Qualifikation ist erforderlich.

Denken Sie ggf. daran, frühzeitig die Übergangsgenehmigung und später dann die endgültige Genehmigung zur Abrechnung bei Ihrer KV zu beantragen.

Eine von der DEGUM als federführender Fachgesellschaft herausgegebene S2e Leitlinie der AWMF zur Fraktursonographie gibt es bereits[3]. Die DEGUM hatte die Aufnahme der sonographischen Frakturdiagnostik als Kassenleistung als „bedeutenden Meilenstein“ und „Gewinn für Patientensicherheit und den medizinischen Fortschritt“ bezeichnet. Kurse zur Fraktursonographie werden vom BVOU, auf edoucate.de, von der DEGUM, dem Hartmannbund, dem BDC, der DGUV und anderen Anbietern angeboten.

Leopold Braun, Tübingen

[1] https://www.g-ba.de/richtlinien/7/

[2] https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag/anlage-03-qualitaetssicherung/qs-vereinbarung-ultraschalldiagnostik.pdf

[3] https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/085-003

Virchowbund: Mindestens 7 Prozent mehr Geld für die Arztpraxen nötig

Im Vorfeld der Finanzierungsverhandlungen zwischen Krankenkassen und Praxisärzten fordert der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands (Virchowbund) mindestens 7 Prozent mehr Geld für die ambulante Versorgung von Patienten. 

Die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass die Kosten der Arztpraxen weit stärker steigen als die Einnahmen. So erhöhten sich die Aufwendungen für Arztpraxen um 5,79 Prozent, die Einnahmen jedoch nur um 1 Prozent. Dazu kommt, dass bei den Aufwendungen noch gar nicht alle Kosten berücksichtigt sind, die ein Praxisinhaber stemmen muss.

Die Gehälter der Medizinischen Fachangestellten stiegen zuletzt um 6 Prozent; die Oberarztgehälter, Referenz für den kalkulatorischen Arztlohn, stiegen durch die Tarifabschlüsse in den Kliniken um 6 Prozent. Weitere Tariferhöhungen sind bereits beschlossen. Die Inflationsrate betrug zuletzt 2,2 (2024) bzw. 5,9 Prozent (2023).

„Hausarzt- und Facharztpraxen zählen zur kritischen Infrastruktur. Wer auch 2040 noch niedergelassene Ärzte haben möchte, muss für die Praxen eine nachhaltige Finanzierung bereitstellen. Fehlt diese, wird die Versorgung für alle deutlich schlechter“, mahnt Dr. Dirk Heinrich, der Bundesvorsitzende des Virchowbundes.

Die rund 100.000 Haus- und Facharztpraxen sind nicht die Kostentreiber im Gesundheitswesen. Im Gegenteil: Für ein Bruchteil der Mittel, die in den stationären Sektor fließen, schultern die Praxisärztinnen und -ärzte 578 Millionen Behandlungsfälle und über 1 Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte pro Jahr (stationär: 17,2 Millionen Behandlungsfälle). „An der ambulanten Versorgung zu sparen, wäre daher der falsche Ansatz“, stellt Dr. Heinrich klar.

Wie jedes Jahr verhandeln Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen einerseits und der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte andererseits darüber, wie viel Geld für die Behandlung der Patientinnen und Patienten bereitgestellt wird. 

Der Virchowbund 

BVOU Jahresbericht: Wandel als Chance – Rückblick und Ausblick 2024/2025

Das vergangene Jahr war für unseren Verband ein Jahr des Wandels. Die Ampelregierung konnte ihre Ziele nicht erreichen und hinterlässt Herausforderungen sowohl im wirtschaftlichen Bereich als auch im Gesundheitssystem. Unausgereifte Reformen erfordern ständige Anpassungen, Korrekturen und Neudefinitionen. Dies stellt das Gegenteil von verantwortungsbewusster und nachhaltiger Politik dar.

Der BVOU hat sich in der letzten Legislaturperiode aktiv an politischen Diskussionen beteiligt, unter anderem bei Hybrid-DRGs und Notfallversorgung sowie Krankenhausreform und Patientensteuerung. Leider fanden unsere Vorschläge keinen ausreichenden Anklang. Diese Reformvorhaben bleiben jedoch auf der Agenda. Ihre Umsetzung erfordert sorgfältige Planung und ist dringend notwendig, um die Sozialsysteme zukunftsfähig zu gestalten.

Die neue Bundesregierung wird ebenfalls von Wandel und Veränderung begleitet werden. Unserer neuen Bundesgesundheitsministerin, Nina Warken, wünschen wir eine ruhige Hand und hoffen, dass ihr objektiver Blick dazu beiträgt, Missstände zu adressieren und Veränderungen pragmatisch anzugehen, statt einer ideologischen Agenda zu folgen. Wir sind gespannt auf Gespräche mit ihr und ihren Staatssekretären und stehen bereit, alle Fragen konstruktiv zu diskutieren.

Ein kritisches Thema ist das geplante Primärarztsystem. Während eine effiziente und abgestimmte Patientenkoordination zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung beitragen kann, muss die Versorgung akuter Verletzungen und chronisch Kranker weiterhin direkt durch unsere Fachkräfte möglich sein.

Die Integration von Künstlicher Intelligenz und digitalen Technologien wird unsere Arbeitsweise sowohl in Klinik und Praxis als auch in der Verbandsarbeit maßgeblich verändern. Der BVOU adaptiert diese Technologien und hat innovative digitale Tools entwickelt, die den Alltag unserer Mitglieder erleichtern und die Vernetzung fördern.

Haben Sie sich schon mit OrthoChat vertraut gemacht? Empfehlen Sie es Ihren Patienten, wenn Fragen zur Diagnostik und Therapie offen geblieben sind oder eine Sprachbarriere das Verständnis erschwert. OrthoChat spricht 50 Sprachen und ist mit vom BVOU kuratierten Inhalten zu Gesundheit und Krankheit des Bewegungsapparates trainiert.

Ein Highlight dieses Jahres ist die Baumpflanzaktion, die wir ins Leben gerufen haben, um einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz zu leisten. Für jedes neue Mitglied pflanzen wir einen Baum in Deutschland und setzen damit ein Zeichen für Nachhaltigkeit. Mit Optimismus und Zuversicht blicken wir in die Zukunft und nehmen das Andrybäumchen in unserem Logo symbolisch: Geradeaus und nach oben soll es gehen.

Ein erfreulicher Aspekt ist die Zunahme unserer Mitgliederzahl. Über 7.500 Fachkolleginnen und -kollegen haben sich unserem Verband mittlerweile angeschlossen, was den Zusammenhalt und die Stärke unseres Fachs zeigt. Für unsere Mitglieder geben wir täglich unser Bestes.

In diesem Jahresheft geben wir einen Überblick über die Ereignisse des letzten Jahres und einen Ausblick auf die kommenden Monate. Gemeinsam sind wir stark – auf allen Ebenen des Verbands. Lassen Sie uns die Weichen für eine positive Entwicklung im Gesundheitswesen stellen. Packen wir es an!

Dr. Jörg Ansorg (Geschäftsführer) und Dr. Burkhard Lembeck (Präsident)

 

Perspektive DVT – „Die SCS Bildgebung ist ein integraler Teil meiner 3D-Diagnostik“

Die Praxis ORTHO4SPORT in Köln, gegründet von Herrn Prof. Dr. Oliver Tobolski, setzt konsequent auf moderne, patientenorientierte Diagnostik. Bereits zur Eröffnung 2024 wurde die Praxis mit dem SCS MedSeries® H22 ausgestattet – eine Technologie, mit welcher der Arzt schon seit vielen Jahren arbeitet.

In einem Interview spricht er über den Einsatz des hochwertigen DVT-Systems. Lassen Sie sich im nachfolgenden YouTube-Video inspirieren:

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Weitere Informationen

Sie haben Fragen zur innovativen SCS Bildgebung?

Wir begleiten Sie von Anfang an und unterstützen Ihre Transformation von der 2-D- auf die moderne 3-D-Diagnostik. Ihnen steht jederzeit ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen zum technischen, wirtschaftlichen und medizinischen Betrieb zur Verfügung. Lassen Sie sich in einem ersten, etwa 15-minütigen Telefonat beraten. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten dieser hochmodernen Lösung auf.

Umstellung des elektronischen Arztausweises (eHBA) zum Jahreswechsel 2025/26

Zum Jahreswechsel 2025/26 kommt es zu einer wichtigen Umstellung beim elektronischen Arztausweis (eHBA): Die bisher verbreiteten Karten der Generation 2.0 müssen ausgetauscht werden. Hintergrund ist die Ablösung veralteter Verschlüsselungsstandards (RSA) durch moderne ECC-Verschlüsselung.

Vergleich der eHBA-Generationen:

  • Generation 2.0: RSA-Verschlüsselung – wird bis 31.12.2025 abgeschaltet.
  • Generation 2.1: ECC-Verschlüsselung – bleibt gültig, wenn ‘G2.1’ auf Rückseite vermerkt ist.
  • Betroffene Karten: v. a. D-Trust/Bundesdruckerei, medisign (teilweise auch SHC).
  • T-Systems-Karten: teilweise schon G2.1.

Zeitplan & Austauschpflicht

  • Ab Mitte/Ende 2025: Kartenanbieter kontaktieren betroffene Ärztinnen und Ärzte.
  • Bis 31.12.2025: eHBA Generation 2.0 nicht mehr nutzbar (u. a. für eRezept, eAU).
  • Spätestens bis 30.06.2026: SHC-Ausweise mit unsicheren Chips austauschen.

Empfehlungen für Arztpraxen

  1. Rückseite des eHBA prüfen: Nur Karten mit ‘G2.1’-Kennzeichnung sind weiterhin gültig. Bei bestimmten Karten ist jedoch auf der Rückseite keine ‘G2.1’-Kennzeichnung, hier ist im Portal des Kartenanbieters nachzuschauen. 
  2. Auf Anschreiben Ihres Kartenanbieters achten und rechtzeitig reagieren.
  3. Beantragung und Identifikationsverfahren (z. B. PostIdent) einplanen – Dauer ca. 8 Wochen.
  4. Frühzeitig handeln, um Unterbrechungen bei Nutzung von TI-Anwendungen zu vermeiden.

Fazit

  • Der elektronische Arztausweis muss bis spätestens Ende 2025 auf die Generation 2.1 umgestellt werden.
  • Das Format bleibt gleich (Scheckkarte mit Chip), es ändert sich nur die Verschlüsselungstechnik.
  • Ärztinnen und Ärzte sollten jetzt ihren eHBA prüfen und bei Bedarf rechtzeitig Ersatz beantragen.

Assistenzberufe stärken: Neues Referat im BVOU setzt sich ein

Die Zukunft der Orthopädie und Unfallchirurgie hängt maßgeblich von starken und gut ausgebildeten Assistenzberufen ab. Mit klaren Perspektiven, gezielter Förderung und echter Wertschätzung schaffen wir ein innovatives und leistungsfähiges Team für die Patientenversorgung von morgen, meint der Referatsleitet des neu gegründeten Referats Dr. Bodo Kretschmann.

Welche Ziele verfolgen Sie als Referatsleiter für die zukünftige Rolle von Assistenzberufen in der Orthopädie und Unfallchirurgie, insbesondere im Hinblick auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Berufsalltag?
Dr. Bodo Kretschmann:
Seit dem Jahr 2020 ist die Rolle des Physician Assistant (PA) in Deutschland gesetzlich festgeschrieben. In den Kliniken ist die Rolle des PA bis heute sehr heterogen umgesetzt. Zwischen einer echten eigenen „Rolle“ im Klinikalltag bis zu einem Mix aus OP-Assistenz und OTA ist alles vertreten. Hier sehe ich eine Chance zur Verbesserung unserer Klinikabläufe, zur Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen in der Weiterbildung, aber auch zur Implementierung eines gut funktionierenden kollegialen Systems mit klar definierten Rollen. Es gilt, auch die Öffnung der Praxen für PAs voranzutreiben und die Rolle der „Arztassistentin/des Arztassistenten“ bekannter zu machen, sodass sie auch Akzeptanz bei unseren Patientinnen und Patienten erlangt. Die/Der MFA in der täglichen Patientenversorgung ist von unschätzbarem Wert. Unsere Mitarbeitenden unterstützen uns in der Praxisorganisation, in der Sprechstunde und in der Bewältigung der überbordenden Bürokratie. Die Übernahme von mehr Verantwortung in der Patientenversorgung gelingt schon durch gute Qualifizierungsmaßnahmen, wie z. B. die EFA-Fortbildungen oder die Kurse zur osteologisch fortgebildeten Assistenz. Diese Programme sollten weiter beworben und einer breiten Anzahl von Mitarbeitenden in den Praxen, aber auch in den Kliniken nähergebracht werden.

Welche Herausforderungen sehen Sie aktuell bei der Ausbildung und Integration von MFA und anderen Assistenzberufen in unserem Fachgebiet, und wie möchten Sie diese angehen?
Dr. Bodo Kretschmann: 
Die MFA sind eine tragende Säule unserer ambulanten Patientenversorgung. Zunehmend werden sie auch in den Kliniken eingesetzt und kompensieren dort unter anderem den Fachkräftemangel in den Pflegeberufen. Natürlich gilt es, möglichst viele junge Leute zu einer Ausbildung zur/zum MFA zu motivieren. Dies wird vor allem dann gelingen, wenn die MFA in einer Praxis oder Klinik eine zunehmende Eigenverantwortlichkeit erlangen und man in einem solchen Beruf auch Entwicklungsmöglichkeiten bekommt. Für die PAs mit einem abgeschlossenen Bachelor- oder Masterstudium muss ein gut strukturiertes Arbeiten im Team umgesetzt werden. Die Rollen sollten klar beschrieben sein. Hindernisse, die auf Basis alter gesetzlicher Vorgaben auftreten, sollten identifiziert und weiterentwickelt werden. Hier gibt es noch viel zu tun. Allerdings können wir ja aus Ländern wie den USA lernen, wie jahrzehntelange Kooperation zwischen Ärztinnen und Ärzten, PAs und Pflegepersonal hocheffizient funktioniert.

Wie möchten Sie die Attraktivität und das Berufsbild der Assistenzberufe in der Orthopädie und Unfallchirurgie für junge Menschen stärken und weiterentwickeln?Dr. Bodo Kretschmann: Bei den PAs geht es zunächst darum, den Bekanntheitsgrad auch bei Abiturientinnen und Abiturienten zu steigern. Das Berufsbild ist für Leute, die im Bereich der Medizin arbeiten wollen, hoch attraktiv. Durch Kooperation mit dem PA-Berufsverband erhoffe ich mir konstruktive gemeinsame Projekte. Die Integration in Kongresse wie den DKOU in Berlin und den VSOU in Baden-Baden kann Hemmschwellen und Berührungsängste abbauen und die Akzeptanz in der Ärzteschaft verbessern.Die MFA müssen in ihrem Selbstverständnis gestärkt werden. Dies gelingt durch Angebote von Schulungen zur Kommunikation mit Patientinnen und Patienten, Telefoncoaching und andere vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten. Der Kontakt an der Rezeption ist ein Aushängeschild für unsere Praxen und Ambulanzen in den Kliniken. Ein professioneller Umgang mit den Hilfesuchenden, aber auch eine Stärkung des Selbstbewusstseins im Umgang mit unseren Patientinnen und Patienten, steigert die Professionalität.Aber auch das stetige Einfordern von Unterstützung aus der Politik ist ein wichtiger Ansatz. Wir brauchen die rechtlichen Grundlagen, unsere Mitarbeitenden entsprechend ihrer Qualifikationen einsetzen zu können. Die Not müsste mittlerweile groß genug sein, um Bewegung in ein starres Medizinsystem zu bringen.

Wie sehen Sie die Rolle des BVOU bei der Wertschätzung und Förderung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) in orthopädisch-unfallchirurgischen Praxen, insbesondere im Rahmen der “Thank You MFA”-Kampagne?
Dr. Bodo Kretschmann: 
Die „Thank You MFA“-Kampagne ist eine wunderbar aufgemachte Initiative des BVOU, um Danke zu sagen. Ich glaube, dass hier auch noch der Bekanntheitsgrad gesteigert werden kann. Inwieweit die Angebote, die durchaus spannend sind, angenommen werden, sollte immer wieder evaluiert und ggf. nachgebessert werden. Aber als Signal der Wertschätzung zum Anfassen sollte jede Praxisinhaberin und jeder Praxisinhaber dieses Angebot kennen und an die Mitarbeitenden kommunizieren. Ein Wort des Dankes und der Wertschätzung kann nie zu viel sein.

Danke, Herr Dr. Kretschmann für das Gespräch.

Das Interview führte Janosch Kuno.