Eine umfassende Berufs-Haftpflicht-Versicherung ist für Ärztinnen und Ärzte von essenzieller Bedeutung. Sie deckt spezifische Risiken ab, die im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit auftreten können.
Laut der Musterberufsordnung sind Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, sich gegen Schadenersatzansprüche, die aus der ärztlichen Tätigkeit entstehen können, hinreichend zu versichern. Zudem ist eine ausreichende Berufs-Haftpflicht-Versicherung Voraussetzung für die Zulassung eines KV-Sitzes (Kassenärztliche Vereinigung) und somit für die Berechtigung, gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten zu behandeln. Ein Haftungsfall kann außerdem den Ruf und den Alltag von Ärztinnen und Ärzten erheblich beeinträchtigen.
Ihr Berufsverband lässt Sie nicht allein. Schützen Sie, was Sie sich aufgebaut haben und profitieren sie als Mitglied des BVOU von exklusiven Sonderkonditionen:
Eine gute Berufs-Haftpflicht-Versicherung ist ein wesentliches Intrument, Haftungsfälle professionell zu managen und Schäden bestmöglich abzuwickeln. Sie deckt finanzielle Schäden ab, die durch fahrlässiges Handeln oder Unterlassen im beruflichen Kontext entstehen können. Dies umfasst sowohl die Entschädigung berechtigter Ansprüche als auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass Ihre Patientinnen und Patienten im Schadensfall schnell und angemessen entschädigt werden.
Ob Fehldiagnose oder andere berufsspezifische Risiken – die Versicherungslösungen von Funk bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Absicherung. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre Patientinnen und Patienten. Erfahren Sie mehr über Ihre Vorteile und lassen Sie sich individuell beraten.
„Zum Tag der verpflichtenden Einführung der elektronischen Gesundheitsakte ePA zieht der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich, eine durchwachsene Zwischenbilanz:
„Nach einem quälend langen Vorlauf sind wir bei der Modernisierung des Gesundheitswesens zwar einen Schritt weiter. Aber es steht fest: So wird die Digitalisierung in Deutschland nicht gelingen“, erklärt der Vorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.
Und das liege nicht an den Praxisärzten, die in der zurückliegenden Zeit in ihren Praxen digitalisiert und modernisiert haben. „Während Praxisärzte immer unter dem Damoklesschwert von Strafzahlungen stehen, können Technikanbieter sanktionslos versagen oder einfach nicht fristgerecht liefern“, so Dr. Heinrich. „Deshalb müssen diese Sanktionen sofort beendet werden! Denn in vielen Praxen kann die ePA einfach aus dem Grund nicht umgesetzt werden, weil die Hersteller von Praxisverwaltungssoftware noch gar nicht geliefert haben“, berichtet Dr. Heinrich.
Zudem sei der gesamte Krankenhausbereich noch gar nicht an das System der ePA angebunden, wodurch der digitale Bruch an der Sektorengrenze weiterhin bestehen bleibt.
„Auch die ePA selbst bleibt technisch weit hinter den aktuellen Möglichkeiten zurück. Statt einer unstrukturierten Sammlung von PDF-Dokumenten sind strukturierte Daten erforderlich, die dem Arzt die Patientengeschichte auf einen Blick ermöglichen. Weitere Anwendungen wie der elektronische Impfpass lassen weiter auf sich warten.
Hier bietet sich aktuell gerade mit der geplanten Einführung eines Primärarztsystems eine einmalige Chance: „Ein Primärarztsytem mit einem steuernden und koordinierenden Haus- oder Facharzt funktioniert am besten mit einem digitalen Check-In, einer KI-basierten Ersteinschätzung und einer echten strukturierten, sektorenübergreifenden Patientenakte mit den Informationen aus den Krankenhäusern. Dafür sollten wir uns dann auch zwei Jahre Zeit der intensiven Vorbereitung nehmen. Letztendlich hat uns Apple mit seinem iPhone gezeigt, wie sich Digitalisierung durchsetzt: Mit einem Produkt, das jeder haben will, weil es dem Nutzer Vorteile bringt“, so der Virchowbund-Chef.
Dr. Heinrich weiter: „Insgesamt hat Deutschland in Sachen Digitalisierung des Gesundheitswesens noch viel Nachholbedarf, insbesondere bei der nutzenorientierten Konzeption. Nur wenn die Anwender einen konkreten Nutzen haben, werden Digitalisierungsprojekte erfolgreich umgesetzt. Deshalb ist es unverständlich, warum beispielsweise noch immer kein digitaler Praxis-Check-In bei Haus- und Fachärzten möglich ist.“
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) schreitet deutschlandweit voran: Seit dem 29. April 2025 stellen Software-Anbieter das ePA-Modul für Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser bereit. Laut gematik kann die vollständige Bereitstellung mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Sobald das entsprechende Software-Update installiert ist, haben Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen sowie Psychotherapeuten die Möglichkeit, die ePA freiwillig mit aktuellen Befunden, Arztbriefen und Laborwerten zu befüllen. Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Nutzung der ePA für alle verpflichtend.
Weitere Informationen und hilfreiche Hinweise rund um die ePA finden Sie auf diesen Webseiten.
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert das Ergebnis der Honorarverhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV). Die beschlossene Erhöhung des Orientierungswertes um 2,8 Prozent sei unzureichend und fernab der wirtschaftlichen Realität der Praxen.
„Von einem Kompromiss kann nicht die Rede sein,“ so SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich. „Die vereinbarte Honorarsteigerung bleibt weit hinter dem zurück, was notwendig wäre, um die ambulante fachärztliche Versorgung in Deutschland nachhaltig zu sichern. Angesichts der massiven Kostensteigerungen für Personal, Energie, Mieten und medizinisches Material ist das Ergebnis lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Die wirtschaftliche Realität in den Praxen jedenfalls findet in diesem Honorarabschluss kaum Niederschlag.“
Jedes Jahr verhandeln KBV und GKV-SV über die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen. Kernpunkt ist der sogenannte Orientierungspunktwert – er bestimmt, wie viel die Ärztinnen und Ärzte für ihre Leistungen pro abgerechneten Punkt erhalten. Steigen die Praxiskosten, muss auch dieser Wert angepasst werden. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet eine Schiedsstelle. In den diesjährigen Verhandlungen haben sich KBV und GKV-SV auf eine Erhöhung des Orientierungspunktwerts um 2,8 Prozent verständigt.
Die wirtschaftliche Realität in den Facharztpraxen sieht seit Jahren ganz anders aus, die Kosten für Personal, Miete, Energie und medizinisches Material steigen deutlich stärker, als die Honoraranpassungen kompensieren. Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zufolge stiegen beispielsweise die Betriebskosten in Arztpraxen zwischen 2019 und 2022 um über 17 %.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass die Vertragsärzteschaft jedes Jahr um eine Anpassung ringen muss, die am Ende nicht einmal den inflationsbedingten Mehraufwand abdeckt. Die eigene Niederlassung wird zunehmend für junge Ärztinnen und Ärzte wie Kolleginnen und Kollegen kurz vor dem Ruhestand unattraktiv. Die Folge werden eine Zunahme an Praxenschließungen und weniger Verfügbarkeiten von Fachärztinnen und Fachärzten sein. Das bedeutet für die Versorgung: weniger Facharzttermine und noch längere Wartezeiten für Patientinnen und Patienten. Mit Blick auf die aktuelle gesundheitspolitische Debatte ist das definitiv das falsche Signal“, so Heinrich.
ePA-Befüllung ab 1. Oktober: Was Praxen jetzt beachten sollten: Ab dem 1. Oktober 25 sind alle Praxen verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen. Auch wenn die Sanktionen für Verstöße bis Ende des Jahres ausgesetzt sind, empfiehlt es sich, die neuen Anforderungen frühzeitig umzusetzen und die damit verbundene Vergütung zu nutzen.
Über 11 Euro für die Erstbefüllung – EBM nutzen
Für die Erstbefüllung der ePA können Ärztinnen und Ärzte über den EBM mehr als 11 Euro (GOP 01648) abrechnen. Diese Vergütung wird gezahlt, wenn erstmals ein Dokument in die ePA eines Patienten eingestellt wird. Die Abrechnung ist sektorenübergreifend nur einmal je Patient möglich und erfolgt extrabudgetär. Sie ist nicht neben den GOP 01647 und 01431 im gleichen Behandlungsfall abrechenbar.
Viele Kolleginnen und Kollegen berichten bereits, dass sie diese Möglichkeit regelmäßig nutzen. In der vergangenen Woche informierte Dr. Bernhard Weigl vom Landesverband BVOU-Bayern in einer Rundmail über diese Vergütung. Zusätzlich gibt es für weitere Befüllungen kleinere Beträge von etwas über einem Euro, die sich ebenfalls lohnen können.
Technische Herausforderungen: Praxis-EDV im Blick behalten
Einige Praxis-EDV-Programme sind aktuell nur eingeschränkt in der Lage, die ePA zu befüllen. Besonders die automatische Abrechnung der GOP 01648 funktioniert nicht in allen Systemen zuverlässig. Es empfiehlt sich, bei Unsicherheiten Kontakt mit dem jeweiligen Praxis-EDV-Anbieter aufzunehmen, um technische Probleme frühzeitig zu klären und die volle Vergütung zu sichern.
Befunddaten aus bildgebender Diagnostik (z. B. Sono-, Röntgenbefunde)
Laborbefunde
Elektronische Arztbriefe
Diese Dokumente müssen weiterhin zusätzlich per KIM-Dienst an Hausärztinnen und Hausärzte sowie überweisende Praxen gesendet werden.
Auf Wunsch der Patientinnen und Patienten kommen hinzu:
Daten aus Disease-Management-Programmen
eAU-Bescheinigungen (Patientenkopie)
Angaben zu Organ- und Gewebespende
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Kopie der Behandlungsdokumentation
Die Pflicht zur Befüllung gilt nur, wenn:
die Daten selbst erhoben wurden,
die Daten aus der aktuellen Behandlung stammen,
die Daten elektronisch vorliegen,
kein Widerspruch der Patientin oder des Patienten besteht.
Fazit und Empfehlung
Die ePA-Befüllung ist ab 1. Oktober verpflichtend. Die attraktive Erstbefüllungsvergütung bietet einen zusätzlichen Anreiz, frühzeitig aktiv zu werden. Da es bei der technischen Umsetzung noch Herausforderungen gibt, empfiehlt es sich, die eigene EDV zu prüfen und bei Bedarf den Anbieter zu kontaktieren. So profitieren Praxen von der Vergütung und unterstützen gleichzeitig die digitale Patientenversorgung.
Unser Partner AMBOSS unterstützt Ärztinnen und Ärzte nicht nur mit praxisnahen Behandlungsempfehlungen im ärztlichen Alltag, sondern auch mit hochwertigen Online-Fortbildungen – ideal, um Wissen aufzufrischen und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Gemeinsam mit AMBOSS verlosen wir nun unter unseren Mitgliedern 10 kostenfreie Plätze!
Über 30 Online-Kurse stehen zur Auswahl, z. B. zu Sonografie, EKG, Schmerztherapie und psychiatrischen Notfallsituationen.
Jetzt bis zum 15.10.2025 mitmachen: Teilnehmen können alle BVOU-Mitglieder, die ihren AMBOSS-Mitgliedervorteil bereits aktiviert haben oder diesen bis zum Ende des Teilnahmezeitraums aktivieren und sich für die Verlosung anmelden.
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) treibt digitale Kommunikationsangebote kontinuierlich voran. Von App-gestütztem, sicheren Austausch über digitale Weiter- und Fortbildungsangebote bis hin zur kontinuierlichen Information über fachliche und berufspolitische Entwicklungen: Wir bringen unseren Mitgliedern spürbaren Mehrwert im beruflichen Alltag!
Nach dem erfolgreichen Start des digitalen BVOU-Mitgliedsausweises freuen wir uns, Ihnen jetzt die brandneue digitale Visitenkarte vorstellen zu können. Beide Karten sind ab sofort bequem auf Ihrem Smartphone verfügbar – ob iOS oder Android – und eröffnen zahlreiche praktische Möglichkeiten.
Digitale BVOU-Mitgliedskarte: Ihr Mitgliedsnachweis und Schlüssel zu exklusiven Mitgliedervorteilen
Die digitale Mitgliedskarte ist Ihr ständiger Begleiter – sicher und bequem im Wallet Ihres Smartphones gespeichert, egal ob Sie ein iPhone oder ein Android-Gerät nutzen. Damit haben Sie Ihren Mitgliedsausweis immer zur Hand, wenn Sie ihn benötigen: Sei es beim Einlass zu einer Fortbildung, auf einem Kongress oder bei exklusiven Veranstaltungen für BVOU-Mitglieder. Das umständliche Suchen nach einer Plastikkarte oder das Vergessen des Ausweises gehören damit der Vergangenheit an.
Doch die Karte kann noch mehr:
Zutritt zu exklusiven Veranstaltungen und Zugang zu besonderen Angeboten vor Ort
Einkaufsvorteile und Rabatte bei Seminaren und Kongressen
Zugang zu digitalen Fortbildungsangeboten bei Partnern wie Springer Medizin Verlag, Amboss, OrthOracle, der Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie und vielen weiteren
Ihre persönliche BVOU-Mitgliedsnummer: Zugangsschlüssel für exklusive Vorteile
Neu: Die digitale Visitenkarte für BVOU-Mitglieder
Mit der neuen digitalen Visitenkarte bietet der BVOU Ihnen ein weiteres innovatives Werkzeug für die tägliche Kommunikation. Die digitale Visitenkarte lässt sich ebenfalls im Wallet Ihres Smartphones speichern und ist damit immer einsatzbereit, wenn Sie neue Kontakte knüpfen oder Ihre Kontaktdaten weitergeben möchten.
So funktioniert Ihre digitale Visitenkarte:
Ihre Gesprächspartner scannen einfach Ihre digitale Visitenkarte und speichern alle Kontaktinformationen direkt im Adressbuch ihres Smartphones – unabhängig vom Betriebssystem (funktioniert auch zwischen iOS und Android).
Die Visitenkarte außerdem per E-Mail, SMS oder WhatsApp geteilt werden – ideal, wenn Sie Ihre Kontaktdaten auch an Personen weitergeben möchten, denen Sie gerade nicht persönlich begegnen.
So präsentiert man sich heute in der modernen und vernetzten Arbeitswelt – und ganz nebenbei sparen Sie Zeit und Papier!
Mehrwert auf der Rückseite: Informationen und digitale Angebote des BVOU immer dabei
Ein weiteres Highlight: Auf der Rückseite beider Karten finden Sie zahlreiche zusätzliche Informationen und Links, die speziell für BVOU-Mitglieder zusammengestellt wurden.
Rückseite als Wegweiser zur BVOU-Welt:
BVOU-Apps direkt zum Download
Direkte Zugänge zu den BVOU-Webseiten
Zugang zu exklusiven Einkaufsvorteilen
Zugriff auf Ihr persönliches Orthinform-Profil
Kontakt zum BVOU und allen Abteilungen
Zugang zu Ihren Stammdaten beim BVOU
Der BVOU kann Ihnen außerdem über die Mitgliedskarte persönliche Nachrichten und Alerts schicken, um Sie rasch über aktuelle Entwicklungen oder besondere Kampagnen und Aktionen des Verbandes zu informieren. Sie sind immer auf dem neuesten Stand und bestens informiert.
Zugriff über das BVOU.net
Auf Ihre digitalen Karten können Sie ganz leicht über die BVOU-Webseite zugreifen.
Loggen Sie sich dazu unter www.bvou.net ein und klicken Sie im Mitgliederbereich auf Ihr Profil. Über den Button „Alle meine Daten einsehen und bearbeiten“ gelangen Sie zu Ihren Stammdaten. Hier können Sie nicht nur jederzeit Ihre Daten ändern oder die Beitragsrechnungen der letzten Jahre herunterladen, sondern auch Ihren digitalen Mitgliedsausweis und die digitale Visitenkarte herunterladen.
Bei der Visitenkarte können Sie auswählen, ob die dienstliche oder Ihre Privatadresse auf der Karte angezeigt werden soll. Ergänzend können Sie ein Porträtfoto oder das Logo Ihrer Praxis oder Klinik hochladen. Es wird in die digitale Visitenkarte integriert.
Abschließend klicken Sie auf „Zur Visitenkarte“ bzw. „Zur Mitgliedskarte“ und laden die Karte ins Wallet Ihres Smartphones. Und schon gehören vergessene Karten der Vergangenheit an.
Fazit: Digitaler Komfort für BVOU-Mitglieder
Mit der digitalen Mitgliedskarte und der neuen digitalen Visitenkarte setzt der BVOU konsequent auf moderne, praxisnahe Lösungen für seine Mitglieder. Sie profitieren von mehr Flexibilität, Komfort und Vernetzung – und sind für die Herausforderungen des Berufsalltags und die digitale Kommunikation mit Kollegen und Geschäftspartnern bestens gerüstet.
Probieren Sie die neuen digitalen Karten gleich aus und erleben Sie, wie einfach und komfortabel die Zukunft der Mitgliedschaft im BVOU ist!
Ihr BVOU – innovativ, vernetzt, immer einen Schritt voraus.
Berlin – Bereits zum sechzehnten Mal veranstaltet der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) die Vorsorgeaktion Orthofit „Zeigt her Eure Füße“. Die Aktionswoche findet vom 17. – 21. November 2025 deutschlandweit statt. Orthopädinnen und Orthopäden besuchen dann Grundschulen und Kitas, Vereine und Tanz- und Ballettschulen, um darüber zu informieren, was Kinder für ihre Fußgesundheit tun können.
Freude an Bewegung als Basis für Fußgesundheit
Unter dem Motto „Zeigt her eure Füße“ wird seit Beginn der Aktion Orthofit der Fuß als zentraler Teil des Bewegungsapparats in den Mittelpunkt gestellt. Die beteiligten Orthopädinnen und Orthopäden führen die Kinder spielerisch an die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten ihrer Füße heran – vom Gehen, Balancieren und Hüpfen bis hin zum Tanzen und Seilspringen – und vermitteln ihnen so die Freude an Bewegung und ein Bewusstsein für Fußgesundheit. Am Ende jeder Veranstaltung erhalten die Kinder eine Broschüre mit nützlichen Informationen für die Eltern.
Durch den Besuch der Experten in den Schulen soll den Kindern auch die Angst vor dem Arztbesuch genommen und Haltungsfehlern frühzeitig vorgebeugt werden. Auch erste Auffälligkeiten und mögliche Fehlstellungen können so festgestellt und entsprechend behandelt werden. „Gerade im jungen Kindesalter ist die Entwicklung der Füße bestmöglich beeinflussbar.
Anmeldung, Tipps und Aktuelles auf der Homepage
Wer Interesse hat, sich in seiner Region zu beteiligen, kann sich direkt bei der BVOU-Geschäftsstelle oder über die Internetseite www.aktion-orthofit.de anmelden und wird zeitnah mit dem nötigen Material versorgt. Auf der Internetseite findet man im Newsblog auch Infomaterial und praktische Tipps, wie man Kontakte zu Schulen oder anderen Institutionen knüpfen und den Aktionstag vorbereiten und gestalten kann. Teilnehmende Orthopädinnen und Orthopäden finden zudem alle nötigen Formulare (Ablaufplan, Checkliste, Einverständniserklärung und Informationen für die Schulen) in einem passwortgeschützten Werkzeugkasten.
Starke Abweichung zwischen kalkuliertem Honorar der Praxis-EDV und Ihrem KV-Bescheid, fehlerhafte Abrechnungspositionen oder Lücken in der Leistungsdokumentation? Um orthopädische Praxen gezielt bei der wirtschaftlichen Weiterentwicklung zu unterstützen, bietet KOCK CONSULTING gemeinsam mit dem BVOU eine besondere Aktion:
40 orthopädische Praxen mit BVOU-Mitgliedschaft erhalten eine kostenfreie und unverbindliche Abrechnungsanalyse ihrer GKV-Abrechnung. Dabei werden bestehende Abrechnungsprozesse auf Effizienz, Vollständigkeit und mögliche Potenziale überprüft – mit dem Ziel, Abläufe zu optimieren und wirtschaftliche Spielräume zu erweitern.
KOCK CONSULTING begleitet seit über 30 Jahren humanmedizinische und zahnmedizinische Praxen – und gehört zu Deutschlands führenden Praxisberatern im Gesundheitswesen. Mit mehr als 14.000 abgeschlossenen Mandaten bietet das inhabergeführte Unternehmen fundierte Strategien für Gründung, Praxisführung, Finanzplanung und betriebswirtschaftliche Optimierung. Die Beratung erfolgt persönlich, verlässlich und mit einem tiefen Verständnis für die Herausforderungen im Praxisalltag.
So funktioniert die Teilnahme
Senden Sie einfach eine E-Mail mit dem Stichwort „GKV-Abrechnungsanalyse“ an office@bvou.net. Die ersten 40 Einsendungen gewinnen eine kostenfreie Analyse. Teilnahmeschluss ist der 15. Oktober 2025. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich niedergelassene Mitglieder des BVOU. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Gewinner werden vom BVOU benachrichtigt und ihre Bewerbungsmail an KOCK CONSULTING weitergeleitet. Als Teilnehmer erklären Sie sich mit der Weitergabe ihrer Bewerbungsmail und der darin enthaltenen Kontaktdaten einverstanden.
Planen Sie eine Praxisgründung oder sind Sie mittendrin?
Dann kommen Sie zu den Gründercafés des BVOU in Berlin, Düsseldorf, München und vielen weiteren Städten und Ballungszentren. In geschützter Atmosphäre können Sie sich mit Gleichgesinnten und unseren Landesvorsitzenden austauschen und erhalten Tipps und Tricks für die Niederlassung.
Seit Juli 2025 sind Praxen verpflichtet, elektronische Ersatzbescheinigungen als Versicherungsnachweis anzunehmen, wenn Patientinnen und Patienten ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht vorlegen können – etwa weil sie vergessen wurde oder defekt ist. Die Ersatzbescheinigung kann direkt per App bei der Krankenkasse angefordert werden. Die Praxis muss den elektronischen Nachweis entgegennehmen und in den Behandlungsablauf integrieren.
Ablauf für Patienten und Praxisteam
Patienten können über die App ihrer Krankenkasse eine Ersatzbescheinigung anfordern. Dafür benötigen sie die KIM-Adresse der orthopädischen oder unfallchirurgischen Praxis, an die die Bescheinigung gesendet werden soll. Die Praxis kann diese Adresse beispielsweise als QR-Code bereitstellen, um Übertragungsfehler zu vermeiden. Nach Eingang der Anfrage wird die Ersatzbescheinigung automatisch generiert und innerhalb weniger Minuten über den Kommunikationsdienst KIM an die Praxis übermittelt
Auch das Praxisteam kann – mit Zustimmung der Patienten – selbst eine elektronische Ersatzbescheinigung bei der Krankenkasse anfordern. Dies ist für die Praxis freiwillig, aber eine hilfreiche Option, um den Ablauf zu beschleunigen.
Vorteile für die orthopädisch-unfallchirurgische Praxis
Schnelle Verfügbarkeit: Die elektronische Ersatzbescheinigung liegt in der Regel innerhalb weniger Minuten vor, sodass die Behandlung ohne Verzögerung beginnen kann.
Direkte Übernahme: Die Versichertendaten können direkt aus dem KIM-Postfach in das Praxisverwaltungssystem übernommen werden – das manuelle Einpflegen entfällt.
Papierverfahren weiterhin möglich: Alternativ kann weiterhin das papierbasierte Ersatzverfahren genutzt werden. Auch befristete Papierbescheinigungen der Krankenkasse werden akzeptiert
Besonderheiten beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Beim Einsatz der elektronischen Ersatzbescheinigung ist das VSDM technisch nicht möglich. Dennoch können alle Leistungen wie gewohnt abgerechnet und vergütet werden. Ein erneutes Einbestellen der Patienten ausschließlich zum Einlesen der eGK ist nicht erforderlich. Sollte die Patientin oder der Patient im selben Quartal erneut in der Praxis erscheinen und die eGK ist dann verfügbar, muss diese eingelesen und das VSDM durchgeführt werden. Ohne VSDM erhält die Praxis keinen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Patienten können der Praxis aber über die Krankenkassen-App eine entsprechende Erlaubnis erteilen. Nach dem Einlesen der eGK besteht für 90 Tage Zugriff auf die ePA. Das VSDM ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Abgleich der Versichertendaten auf der eGK mit den Daten der Krankenkasse. Ausnahmen, wie die Nutzung der Ersatzbescheinigung, sind in der Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt.
Fazit für Orthopädie und Unfallchirurgie
Die elektronische Ersatzbescheinigung erleichtert den Praxisalltag, insbesondere in der Orthopädie und Unfallchirurgie, wo viele Patienten kurzfristig und ungeplant vorstellig werden. Sie sorgt für einen reibungslosen Ablauf und ermöglicht eine schnelle und sichere Behandlung auch ohne eGK.
Janosch Kuno
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