Archiv für den Monat: September 2026

Rechtsberatung für BVOU-Mitglieder beim DKOU 2026

Berlin – Der BVOU bietet seinen Mitgliedern während des diesjährigen Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) 2026 wieder eine unentgeltliche Rechtsberatung an: Verbandsjustiziar Dr. Jörg Heberer steht direkt am Stand im CityCube auf dem DKOU-Gelände für rechtliche Fragen und für 30-minütige Informationsgespräche zur Verfügung.

Sprechzeit am BVOU-Stand:

22. Oktober von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Interessenten können sich bei den Mitarbeitern am BVOU-Stand im Vorfeld unter service@bvou.net für ein Beratungsgespräch anmelden. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung auch Ihre Mobilnummer an, damit wir Sie erreichen können, falls es Rückfragen gibt oder es zu einer kurzfristigen Terminverschiebung kommt.

Dr. Jörg Heberer unterstützt den BVOU seit 2009 in Rechts- und Verbandsfragen. Seine Hauptaufgabe ist die Beratung und Unterstützung der Mitglieder in Medizinrecht, Arbeits- und Sozialrecht, bei Vertragsprüfungen und Anfragen zur Honorarpolitik. Auch werden von ihm mit Unterstützung des geschäftsführenden Vorstands Musterklagen geführt oder begleitet.

Kampagne unterstützen: „Versorgen statt Sparen“

Am vergangenen Montag ist die bundesweite Kampagne „Versorgen statt Sparen“ des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) gestartet, die auch der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (BVOU) unterstützt.

Die Kampagne richtet sich bewusst an Patientinnen und Patienten. Sie macht sichtbar, welche Bedeutung eine verlässlich finanzierte ambulante fachärztliche Versorgung für Termine, Behandlungskapazitäten und eine wohnortnahe Versorgung hat. Hintergrund sind die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verbundenen Einschnitte in die Finanzierung der fachärztlichen Versorgung.

Im Mittelpunkt stehen drei fachgruppenübergreifende Botschaften:

„Ihr Facharzt ist nicht selbstverständlich.“
„Wer bei Fachärzten spart, spart an Ihrer Versorgung.“
„Sie brauchen einen Facharzt. Nicht irgendwann.“

Insgesamt umfasst die Kampagne aktuell 18 Plakatmotive für unterschiedliche Bereiche der fachärztlichen Versorgung.

Orthopädie und Unfallchirurgie: Beweglichkeit erhalten

Auch die Orthopädie und Unfallchirurgie ist mit einem eigenen Motiv vertreten. Unter der Überschrift

„Sparpolitik zu Lasten Ihrer Knochen?“

macht das Plakat deutlich, welche Bedeutung unsere Fachgruppe für Mobilität, Beweglichkeit und Lebensqualität hat – bei Beschwerden und Verletzungen, konservativ wie operativ.

Was bietet die Kampagne für Ihre Praxis?

Über versorgen-statt-sparen.de stehen zwei Bereiche zur Verfügung:

Für Patientinnen und Patienten werden die Hintergründe der Kampagne verständlich erläutert. Die Seite informiert über die Veränderungen ab 2027, die erwarteten Auswirkungen auf die fachärztliche Versorgung und beantwortet häufige Fragen. Die QR-Codes auf den Kampagnenmaterialien führen direkt zu diesen Informationen.

Für Fachärztinnen und Fachärzte stehen die Kampagnenmotive und weitere Materialien zur Verfügung. Über den integrierten Kampagnen-Shop können Praxen unter anderem Plakate und den zentralen Patientenflyer bestellen und die Kampagne unmittelbar in der eigenen Praxis sichtbar machen.

Machen Sie mit und zeigen Sie Haltung

Ob im Wartezimmer, am Empfang oder im Eingangsbereich: Nutzen Sie die Kampagnenmaterialien, um Ihre Patientinnen und Patienten zu informieren und deutlich zu machen, dass eine leistungsfähige fachärztliche Versorgung verlässliche Rahmenbedingungen braucht.

→ Jetzt informieren und Kampagnenmaterialien ansehen

Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele orthopädische und unfallchirurgische Praxen die Kampagne unterstützen und vor Ort sichtbar machen.

OrthoHeroBKK – jetzt mit digitaler Patienteneinschreibung

2021 wurde der Selektivvertrag gemäß § 140a SGB V für Knie- und Rückenleiden abgeschlossen. Vertragsinhalt ist die arztgesteuerte, patientenindividuelle appgestützte Bewegungstherapie.

Diese unterscheidet sich deutlich von der mehr oder weniger unstrukturierten Verordnung von DIGAs bei ähnlichen Indikationen, da der behandelnde Arzt, die behandelnde Ärztin in diesem Selektivvertrag auch nach der Verordnung der App, den Patienten begleitet und regelmäßig die Nutzung und den Erfolg der App überprüft.

Seit dieser Woche können die Patientinnen und Patienten digital in den Vertrag eingeschrieben werden. So wird der Prozess noch schlanker und es entfallen Papieranträge, Aufbewahrungsfristen und postalischer Versand der Unterlagen.

Sie als einschreibende Ärztin, einschreibender Arzt erhalten pro Behandlungsdurchlauf, ein Quartal, bis zu 125 € extrabudgetäre Vergütung, bei Verlängerung um ein weiteres Quartal insgesamt bis zu 180 €.

Aktuell bieten 48 BKKs ihren Versicherten diese Versorgung an, dass ist ein Patientenpotential von rund 5 Millionen Versicherten.

 

 

GLA:D – Gutes Leben mit Arthrose in Deutschland

Das evidenz- und leitlinienbasierte Programm zur Versorgung von Knie- und Hüftarthrose wurde dieses Jahr bereits in 9 Bundesländern erfolgreich implementiert.

Zusammen mit der BARMER, der KKH, der ikk classic, BIG direkt gesund und ausgewählten Betriebskrankenkassen ist GLA:D® bereits in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg etabliert. Die übrigen Bundesländer werden in 2 Etappen im Jahr 2027 ebenfalls in die GLA:D® Versorgung einbezogen. Zum 01.01.2027 kommen die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hinzu und im letzten Roll Out mit Start 01.07.2027 folgen dann die letzten 3 Bundesländer Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz. Die NOVITAS BKK, BKK VerbundPlus, BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN, BKK-Linde, bkk melitta hmr und BKK B.Braun Aesculap ermöglichen Ihren Versicherten bereits jetzt bundesweit Zugang zu GLA:D®.

Sie als teilnehmende Ärztin, teilnehmender Arzt erhalten für die Einschreibung Ihrer Patienten eine extrabudgetäre Vergütung in Höhe von 60,00€ (abzgl. 9,6% Managementfee).

Hier können Sie direkt nachschauen, welche Physiotherapiezentren in Ihrer Nähe bereits teilnehmen. https://glad-deutschland.de/

Perspektive DVT – „Case-Study – Kalzifikation der Schulter“

Über den Autor: Dr. med. Carlo Di Maio

Facharzt für Orthopädie | Sportmedizin | Triggerpunkt-Therapeut | D-Arzt | Osteopath | Dozent • MVZ Orthopädiepraxis Dres. Swart und Di Maio GmbH

Mit diagnostischer Präzision, langjähriger Erfahrung und aufmerksamer Patientenfürsorge leitet Herr Dr. med. Carlo Di Maio gemeinsam mit Herrn Dr. med. Stephan Swart die „MVZ Orthopädiepraxis Dres. Swart und Di Maio GmbH“.

Das Konzept der Ärzte und Praxis ist klar: Gezielte und fein dosierte Reize, die die körpereigenen Regenerationskräfte anregen. Von Stoßwellen und eigens entwickelten myofaszialen Techniken, bis PRP ACP zu Impact-Injektionen, die einzeln oder kombiniert ihre Anwendung finden – Patienten erleben hier die gesamte Bandbreite der konservativen Therapie.

Moderne bildgebende Verfahren eröffnen neue Wege, wenn klassische Diagnostik an ihre Grenzen stößt. Dieser Fall zeigt, wie die Kombination aus digitaler Volumentomographie und hochauflösendem Ultraschall eine belastbare Grundlage für eine zielgerichtete, konservative Therapie schaffen kann. Präzise Aufnahmen, eine klare Lokalisation der Pathologie und ein strukturiertes Vorgehen ermöglichten eine nachhaltige Beschwerdereduktion – ohne operative Maßnahme.

Anamnese und klinische Ausgangslage

Der Patient stellte sich mit seit Wochen zunehmenden Schmerzen in der rechten Schulter vor. Die Beschwerden schränkten sowohl den Alltag als auch das Krafttraining erheblich ein. Eine initial veranlasste MRT konnte aufgrund der Lagerungsproblematik und Schmerzintensität nicht erfolgreich durchgeführt werden – die resultierenden Aufnahmen waren verwackelt und zeigten nur unscharf eine mögliche Kalzifikation an der Rotatorenmanschette.

Mehrere ärztliche Konsultationen führten zur Empfehlung einer operativen Kalkentfernung sowie zur temporären Aufgabe sportlicher Aktivitäten. Der Patient lehnte diesen Weg ab und suchte eine bildgebende und therapeutische Alternative.

Diagnostisches Vorgehen – Kombination von DVT und Ultraschall

In unserer Praxis erfolgte eine alternative Diagnostik durch Kombination einer hochauflösenden digitalen Volumentomographie (DVT: SCS MedSeries® H22) mit einer ergänzenden fokussierten Ultraschalluntersuchung.

Diese Vorgehensweise ermöglichte eine präzise Lokalisation und Größenbestimmung einer 1,2 cm großen Kalzifikation an der Supraspinatussehne.

Die 3D-Darstellung durch die DVT zeigte knöcherne Strukturen in präziser Auflösung, während der Ultraschall zusätzliche Informationen über das periartikuläre Weichteilgewebe, Entzündungszeichen und mögliche Begleitpathologien lieferte.

Konservative Therapie auf Basis präziser Bildgebung

Auf Grundlage der detaillierten Bildgebung wurde gemeinsam mit dem Patienten ein konservatives Therapiekonzept erstellt:

  • Hochauflösende Ultraschalltherapie zur gezielten Fragmentierung und Anregung der Kalzifikatsresorption
  • ACP-Injektionen (autolog konditioniertes Plasma) zur Entzündungshemmung und Förderung der Heilung
  • Funktionelle Trainingsanpassung und Beratung zur sportartspezifischen Belastungssteuerung
  • Verlaufskontrollen mittels DVT und Ultraschall zur Dokumentation des Therapieerfolgs

Bereits nach wenigen Wochen zeigte sich eine klinische Besserung. Nach sechs Monaten war die Kalzikation zu etwa 80-90 % resorbiert, die Schmerzsymptomatik deutlich reduziert, die Beweglichkeit voll wiederhergestellt.

Diagnostik muss nicht schmerzhaft sein – Ein Impuls für die Praxis

Der Fall verdeutlicht, dass moderne bildgebende Verfahren – insbesondere die Kombination aus DVT und hochauflösendem Ultraschall – eine sinnvolle Alternative darstellen, wenn klassische Methoden wie die MRT an ihre Grenzen stoßen.

Die digitale Volumentomographie ermöglicht eine belastungsarme, schnell verfügbare und präzise knöcherne Diagnostik. In Verbindung mit fokussiertem Ultraschall, das sich in jeder Praxis befindet und daher schnell und einfach zugänglich ist, ergibt sich ein umfassendes Bild der Pathologie – ohne Lagerungsschmerz, Wartezeit oder Kliniktermin.

Dieses Verfahren ist einfach in den Praxisalltag integrierbar und für Patienten oft angenehmer.

Fallvorstellung: Kalzifikation der Schulter

Die initiale DVT-Aufnahme der rechten Schulter zeigt eine deutlich abgrenzbare, rundlich konfigurierte Kalzifikation im Bereich der Supraspinatussehne (Pfeilmarkierung).

Die hochauflösende 3D-Darstellung ermöglicht eine exakte Lokalisation an der ventralsuperioren Sehnenplatte, unmittelbar oberhalb des Humeruskopfes.

Die Kalzifikation misst etwa 1,2 cm und zeigt sich homogen, dicht und klar vom umgebenden Weichteilgewebe differenzierbar. Knochenkonturen, Tuberculum majus sowie artikuläre Strukturen sind unauffällig. Die Aufnahme bestätigt die zuvor nur unscharf angedeutete Struktur aus der MRT und schafft eine verlässliche Grundlage für die konservative Therapieplanung.

Kalzifikation der Schulter – Verlaufskontrolle

Die Verlaufskontrolle zeigt eine deutliche Regression der Kalzifikation, die nun nur noch als kleines, deutlich fragmentiertes Kalzifikatsareal erkennbar ist (Pfeilmarkierung). Im Vergleich zur Erstaufnahme ist die Struktur um circa 80–90 % resorbiert.

Die 3D-Darstellung verdeutlicht sowohl die fortgeschrittene Auflösung des Kalzifikats als auch die ungestörte knöcherne Integrität der angrenzenden Strukturen. Die Befunde korrelieren mit der klinischen Besserung: Der Patient berichtet über weitgehende Beschwerdefreiheit, eine vollständige Wiederherstellung der Beweglichkeit sowie eine schmerzfreie Rückkehr zu Training und Alltagsbelastung.

Schlussfolgerung

„Mit der SCS Bildgebung war eine schmerzfreie und eindeutige Untersuchung möglich. Der Patient konnte die Kalzifikation selbst nachvollziehen. Gemeinsam arbeiteten wir eine erfolgreiche Therapie aus.“

Höhere Auflösung zeichnet ein klares Bild

Dieser Fall zeigt, wie relevant es ist, moderne Lösungen zur klassischen Diagnostik in Betracht zu ziehen – vor allem dann, wenn Patienten unter starken Schmerzen leiden oder die Standardverfahren aus individuellen Gründen nicht umsetzbar sind.

Die digitale Volumentomographie, wie sie mit der SCS MedSeries® H22 in der Praxis von Herrn Dr. Di Maio zum Einsatz kommt, bietet in diesen Fällen nicht nur eine hochauflösende Darstellung knöcherner Strukturen, sondern auch einen erheblichen Vorteil im therapeutischen Vorgehen: Sie ermöglicht eine genaue Zielsetzung, auf deren Grundlage konservative Therapien wie die Stoßwelle oder ACP punktgenau angesetzt werden können. Für das Praxisteam ist die Nutzung der 3D-Bildgebung sehr leicht, da sie Patienten einfach und ohne komplizierte Lagerungspositionen platzieren können – dadurch ist den Patienten eine Untersuchung direkt vor Ort möglich, ohne weitere Überweisungen.

Erweiterte Indikationen

Die Kombination aus DVT und hochauflösendem Ultraschall kann ein MRT ersetzen (auch bei vielen Indikationen ergänzen), insbesondere wenn Kalzifikationen im Gewebe vorliegen.

In vielen Fällen liefert die Methode eine präzise Grundlage zur Entscheidung für eine konservative Therapie – unter anderem:

  • Epicondylopathien (z. B. Tennis- und Golferellenbogen)
  • Patellaspitzensyndrom und retropatellare Beschwerden
  • Plantarfasziitis und Fersensporn
  • Tendinopathien der Achillessehne u.v.m.

Eine Empfehlung an Kolleginnen und Kollegen

Ähnliche Fälle wie dieser ereignen sich tagtäglich für viele Patienten, die schmerzfrei und nach individuellen Bedürfnissen behandelt werden möchten – und es auch müssen. Sie sind auf eine präzise Diagnostik angewiesen, um fundierte Entscheidungen zur nachfolgenden Therapieplanung zu treffen.

„In der O&U muss man bereit sein, neue Wege zu gehen, um das Patientenwohl zu verbessern. Die DVT-Technologie bietet Patienten eine schmerzfreie, sofort verfügbare und hochauflösende 3D-Bildgebung bei sehr geringer Strahlung.“

Die Ergebnisse können im Anschluss leicht verständlich mit den Patienten besprochen und eine passende Therapie auf Basis präziser Aufnahmen erarbeitet werden.

In Verbindung mit einer empathischen ärztlichen Betreuung wird auf diesem Wege oftmals nicht nur eine Operation vermieden, sondern auch eine nachhaltige Bindung zwischen Arzt und Patient geschaffen – auf Basis von Vertrauen, Transparenz und Technologie.

Seminar auf dem DKOU: Vorbereitung auf die Niederlassung

Am Mittwoch, den 21. Oktober 2026, findet im Rahmen des DKOU von 09:00 bis 13:00 Uhr das Seminar „Vorbereitung auf die Niederlassung“ statt. Die Veranstaltung im Raum M4 richtet sich speziell an Fachärztinnen und Fachärzte der Orthopädie und Unfallchirurgie, die sich auf die Niederlassung in einer eigenen Praxis vorbereiten möchten.

Das Ziel des Seminars ist es, Fachärzten für Orthopädie, Unfallchirurgie und Chirurgie eine umfassende Vorbereitung auf den Schritt in die eigene Praxis zu bieten. Dabei werden die Teilnehmenden mit den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattet, um erfolgreich eine orthopädische oder chirurgische Praxis zu gründen und zu führen.

Als Referenten treten auf: Dr. Johannes Flechtenmacher (BVOU-Schatzmeister), Dr. Alexander Rucker (BVOU-Referat Niedergelassene Operateure und Schnittstellen), Dr. David Ullmann (Junges Forum O&U), Dr. Richard Trauth (Junges Forum O&U) und Dr. Peter Kalbe (BDC). Ebenso wird Christian Guizetti (Steuerberater) über Finanzierungsmöglichkeiten, Businesspläne und Wirtschaftlichkeit informieren.

Nach Abschluss der Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung.

Das Seminarprogramm gliedert sich in mehrere Themenblöcke. Es werden wesentliche Fragen zur Niederlassung behandelt, wie etwa die Wahl zwischen Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder anderen Kooperationsformen sowie Aspekte zur Praxisneugründung, Vertragsgestaltung und zu ökonomischen Aspekten.

 

Termin: Mittwoch, den 21. Oktober 2026

Ort: CityCube Berlin, Raum M4

Anmeldung und weitere Informationen:  dkou.org/programm

 

Die elektronische Patientenakte: Befüllpflicht, Widersprüche und TI-Störungen im Praxisalltag

Erinnern Sie sich an die Patientin mit Verdacht auf Meniskusläsion aus der ersten Ausgabe dieser Newsletter-Serie? Ihr Röntgenbefund ist geschrieben, der Arztbrief an die Hausärztin fertig. Bis vor Kurzem endete die Datenspur hier, in Ihrem Praxisverwaltungssystem. Heute geht sie weiter: Befundbericht und Arztbrief gehören in die elektronische Patientenakte, wo Hausärztin, Klinik oder die nächste Fachpraxis sie lesen können. Seit Oktober 2025 ist die Nutzung der ePA für Praxen Pflicht, seit Januar 2026 kostet die Nichtnutzung ein Prozent des Honorars und die Hälfte der TI-Pauschale. Nach einem Jahr liegen über 100 Millionen Dokumente in den Akten, fast ausschließlich aus Praxen eingestellt. Die ePA ist Alltag geworden. Die Frage lautet deshalb nicht mehr, ob Ihre Praxis mitmacht, sondern ob die Abläufe dahinter stimmen.

Was hier gilt

An dieser Station treffen zwei Regelwerke aufeinander. Das Sozialrecht verpflichtet Sie zum Befüllen: Befundberichte, Befunde aus der Bildgebung und elektronische Arztbriefe gehören in die Akte, sofern sie aus der aktuellen Behandlung stammen, von Ihrer Praxis selbst erhoben wurden, elektronisch vorliegen und die Patientin oder der Patient nicht widersprochen hat. Die Faustregel der KBV: In die ePA gehört, was für mitbehandelnde Kolleginnen und Kollegen von Interesse sein kann. Nicht jede Verlaufsnotiz, nicht jeder interne Vermerk.

Die DSGVO und die Schweigepflicht ziehen zugleich die Grenzen. Der Zugriff Ihrer Praxis gilt standardmäßig 90 Tage ab dem Stecken der Karte und nur, soweit die Behandlung ihn erfordert. Jeder Zugriff wird protokolliert, und Versicherte sehen in ihrer App, welche Praxis wann in ihre Akte geschaut hat. Dokumente, die sie vor Ihrer Praxis verborgen haben, werden Ihnen gar nicht erst angezeigt. Und was Sie aus der ePA in Ihre Dokumentation übernehmen, wird Teil Ihrer Patientenakte, mit denselben Schutz- und Aufbewahrungspflichten. Im Alltag lässt sich das auf drei Abläufe herunterbrechen, die in jeder Praxis schriftlich festgelegt sein sollten.

Drei Abläufe für den Alltag

  1. Befüllen: wer, was, wann. Für eine O&U-Praxis sind die Kandidaten überschaubar: der Befundbericht nach Röntgen oder Sonografie, der Arztbrief, der OP-Bericht nach einem ambulanten Eingriff. Fremde Dokumente wie der MRT-Befund aus der Radiologie gehören nicht dazu, dafür ist die Radiologie selbst zuständig. Legen Sie fest, wer im Team das Einstellen übernimmt, am besten im selben Arbeitsschritt, in dem der Arztbrief ohnehin freigegeben wird. Erlaubt Ihr PVS das Einstellen direkt aus dem Dokument heraus, nutzen Sie das, denn jeder zusätzliche Klickweg ist der Grund, warum es am Ende doch liegen bleibt.
  2. Widersprüche: hören, dokumentieren, weitergeben. Ihre Patientinnen und Patienten können auf drei Ebenen widersprechen. Gegen die ePA insgesamt, dann gibt es keine Akte und nichts einzustellen. Gegen den Zugriff Ihrer Praxis, das regeln sie per App oder über ihre Krankenkasse, und Sie merken es daran, dass der Zugriff nicht möglich ist. Und gegen das Einstellen einzelner Dokumente, das geschieht direkt bei Ihnen im Behandlungszimmer, mündlich genügt. Dieser dritte Fall betrifft Ihr Team: Der Widerspruch muss nachprüfbar in der Behandlungsdokumentation vermerkt sein, damit nicht drei Wochen später jemand anderes das Dokument doch einstellt. Ein Nachteil entsteht Ihrer Praxis dadurch nicht, die Befüllpflicht entfällt bei wirksamem Widerspruch. Aufklären müssen die Krankenkassen, nicht Sie. Sie informieren lediglich darüber, was Ihre Praxis einstellt, mündlich oder per Aushang. Nur bei besonders sensiblen Diagnosen, etwa psychischen Erkrankungen, müssen Sie aktiv auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

Ein Blick voraus: Ab dem vierten Quartal 2026 sollen ePA-Daten pseudonymisiert an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit fließen, zunächst die Medikationsliste, später weitere Inhalte. Versicherte können dem jederzeit widersprechen, über die ePA-App oder die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse. Ihre Praxis muss dafür nichts tun, wird aber gefragt werden. Ihr Team sollte die Antwort kennen: Der Widerspruch läuft über die Kasse, nicht über die Praxis.

  1. TI-Störungen: ein kurzer Ausfallplan. In einer KBV-Umfrage gaben zuletzt drei Viertel der Praxen an, im vergangenen Monat technische Probleme mit der ePA gehabt zu haben: kein Zugriff, oder Dokumente ließen sich nicht hochladen. Anders als beim eRezept gibt es für die ePA kein Ersatzverfahren. Umso wichtiger ist ein Ablauf, der auf eine halbe Seite passt. Wer prüft auf der Statusseite der gematik, ob die Störung zentral ist oder in Ihrer Praxis liegt? Wo werden Dokumente notiert, die nach der Störung nachgetragen werden müssen, und wer hakt sie ab? Und wer vermerkt Datum, Uhrzeit und Dauer der Störung? Diese Notiz ist Ihr Nachweis, falls es später Nachfragen gibt. Die Sanktionen knüpfen daran an, ob Ihre Praxis die ePA nutzen kann, nicht an einen einzelnen gestörten Vormittag. Ein Befund, der wegen der Störung nicht in die ePA kann, gehört nicht unverschlüsselt per E-Mail an die Hausärztin.

KI und die ePA: was sich abzeichnet

Je voller die Akten werden, desto attraktiver wird Software, die sie durchsucht und zusammenfasst. Die gematik plant eine Volltextsuche, und erste Hersteller kündigen Funktionen an, die ePA-Dokumente mit KI sortieren und in einer Kurzfassung aufbereiten sollen. Bevor Sie so etwas einschalten, gelten die drei Fragen aus der letzten Ausgabe unverändert: Wohin fließen die Daten und schließt der Vertrag das Training mit Patientendaten aus? Sind Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutz-Folgenabschätzung erledigt? Und hat Ihr Team die kurze Schulung erhalten, die der EU AI Act erwartet? Bei der ePA kommt eine vierte Frage hinzu: Ihr Zugriff ist auf das beschränkt, was die Behandlung erfordert. Eine Funktion, die für die Zusammenfassung die gesamte Akte einliest, verarbeitet unter Umständen mehr, als Sie für den Fall brauchen. Und wie beim Arztbrief gilt: Die Zusammenfassung ist ein Entwurf. Eine vertauschte Seite oder eine veraltete Medikation in einem fremden Befund fällt nur auf, wenn jemand nachliest.

Praxis-Check: drei Fragen für diese Woche

  1. Ist festgelegt, wer welche Dokumente wann in die ePA einstellt, und läuft das direkt aus dem PVS heraus?
  2. Weiß Ihr Team, wie ein Widerspruch gegen das Einstellen dokumentiert wird, und kennt es die Antwort auf die Frage nach der Forschungsdatenfreigabe?
  3. Gibt es einen kurzen, schriftlichen Ablauf für TI-Störungen, mit Nachtrageliste und Störungsnotiz?

Damit unser Webinar am 14. Oktober genau Ihre Themen trifft, bitten wir Sie auch in dieser Ausgabe um zwei Minuten für drei kurze Fragen:

Ab sofort können Sie sich auch für das Webinar selbst anmelden. Am 14. Oktober 2026 gehen wir im „Daten-Rundgang live” alle Stationen dieser Serie noch einmal gemeinsam durch, mit Ihren Fragen aus den Fragebögen im Mittelpunkt. Die Teilnahme ist für BVOU-Mitglieder kostenlos:

In der nächsten Ausgabe folgen wir der Datenspur an die Patientenschnittstelle: Online-Terminbuchung und Videosprechstunde, und was zu klären ist, wenn dort ein KI-Assistent ans Telefon geht.

Dieser Beitrag ist allgemeine Fachinformation und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

 

Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung für 2027 geschlossen

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die KBV haben eine Hybrid-DRGVergütungsvereinbarung geschlossen. Diese tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Sie löst die für das Jahr 2026 geltenden Regelungen ab, die der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss (ergEBA) am 3. Juli 2025 beschlossen hatte (vgl. Beschlussteil C, KV-InfoAktuell 160/2025).

Gegenüber den bisherigen Regelungen wurden im Wesentlichen redaktionelle und klarstellende Anpassungen vorgenommen.

An den Regelungen selbst hat sich inhaltlich nichts geändert.

Jetzt BVOU-Mitglied werden – bis Ende 2026 beitragsfrei

Jetzt Mitglied werden und bis Jahresende beitragsfrei profitieren!

Wer sich ab sofort bis zum Jahresende dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) anschließt, genießt alle Vorteile der Mitgliedschaft – und das komplett beitragsfrei bis zum 31. Dezember! Der Mitgliedsbeitrag wird erst ab dem kommenden Jahr fällig.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, Teil des größten Netzwerks für Orthopädie und Unfallchirurgie zu werden, und profitieren Sie von exklusiven Services, Einkaufsvorteilen und einem umfassenden Berufsrechtsschutz ohne Zusatzkosten!

Das Praxisverwaltungssystem: Zugriffsrechte, Verträge und KI-Module im Herzstück Ihrer Praxis

In der ersten Ausgabe dieser Newsletter-Serie haben wir eine Patientin mit Verdacht auf Meniskusläsion durch die Praxis begleitet und dabei ihre Datenspur verfolgt. Heute halten wir an der Station, an der alle Wege zusammenlaufen: dem Praxisverwaltungssystem. Anamnese, Diagnosen, Befunde, Verordnungen, Arztbriefe, Abrechnung, alles liegt hier. Ob MEDISTAR, x.isynet, ORBIS, Medical Office oder tomedo: Kein anderes System Ihrer Praxis bündelt so viele Gesundheitsdaten. Und gerade weil es so selbstverständlich zum Alltag gehört, geraten die Grundregeln leicht aus dem Blick. Deshalb beginnt unser Rundgang nicht am Anfang der Datenspur, sondern in ihrer Mitte.

Was hier gilt

Die KBV-Zulassung Ihres Systems bestätigt, dass es Abrechnung und Telematikinfrastruktur beherrscht. Wie es in Ihrer Praxis betrieben wird, entscheiden Sie, und dafür tragen Sie auch die Verantwortung. Die DSGVO verlangt, dass Gesundheitsdaten nach dem Stand der Technik geschützt sind. Was das konkret heißt, beschreibt die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV für jede vertragsärztliche Praxis, von Updates bis zur Datensicherung. Hat der Hersteller Zugriff auf Ihre Patientendaten, etwa für Fernwartung oder Cloud-Betrieb, braucht es dafür einen Auftragsverarbeitungsvertrag. So weit der Rahmen. Im Alltag lässt er sich auf drei Punkte herunterbrechen. Dazu kommen zwei Anlässe, bei denen sich ein genauerer Blick lohnt.

Drei Punkte für den Alltag

  1. Eigene Logins, passende Rechte. Wer am Empfang arbeitet, braucht Termine und Stammdaten, nicht den OP-Bericht. Die Abrechnung braucht Ziffern und Diagnosen, nicht jeden Befund im Volltext. Das Prinzip ist einfach: Jede Person meldet sich mit eigenem Login an und sieht das, was sie für ihre Aufgabe benötigt. Gemeinsame Zugänge, bei denen sich das ganze Team unter einem Namen anmeldet, sollten Sie ablösen. Denn dann lässt sich nicht mehr nachvollziehen, wer wann welche Akte geöffnet hat. Genau diese Nachvollziehbarkeit erwartet die DSGVO, und sie schützt auch Ihr Team, falls es einmal Nachfragen gibt. Was Sie tun können: Lassen Sie sich von Ihrem Hersteller oder IT-Betreuer die Benutzerliste zeigen und legen Sie für jede Rolle fest, welche Rechte sie braucht. Bei einem kleinen Team ist das schnell erledigt.
  2. Zugänge beim Ausscheiden. Die KBV nennt vergessene Zugänge ehemaliger Beschäftigter als typische Schwachstelle in Praxen. Das passiert schnell: Der Vertrag endet, der Schlüssel wird abgegeben, das PVS-Login bleibt bestehen. Dazu kommen oft Zugänge zu Bildarchiv, Terminportal oder KIM-Postfach. Was Sie tun können: Führen Sie eine kurze Liste aller Systeme, in denen Ihr Team Zugänge hat, und haken Sie sie am letzten Arbeitstag ab, zusammen mit der Schlüsselrückgabe. Wechselt jemand intern die Aufgabe, sollten die Rechte entsprechend angepasst werden.
  3. Vertrag und Datensicherung. Prüfen Sie, ob der Auftragsverarbeitungsvertrag mit Ihrem PVS-Hersteller vorliegt und noch zu dem passt, was Sie heute nutzen. Läuft Ihr System inzwischen ganz oder teilweise in der Cloud, stellt sich die Frage aus der ersten Ausgabe neu: Wo liegen die Daten, und wer greift darauf zu? Für die Datensicherung genügt eine einfache Regel: regelmäßig und verschlüsselt sichern, eine Kopie außerhalb des Praxisnetzes aufbewahren und einmal im Jahr ausprobieren, ob sich die Sicherung tatsächlich zurückspielen lässt. Falls einmal etwas schiefgeht, ob durch einen Hardwaredefekt oder durch Schadsoftware, ist die Sicherung Ihr Weg zurück in den Normalbetrieb.

Zwei Anlässe für einen genaueren Blick

Wenn Sie das System wechseln. Rund ein Drittel der Praxen denkt laut Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung über einen PVS-Wechsel nach, viele zögern wegen der Datenübernahme. Wer wechselt, sollte zwei Punkte in den Vertrag schreiben. Die Übernahme muss vollständig sein und sich prüfen lassen, denn Behandlungsdokumentation ist mindestens zehn Jahre aufzubewahren und muss lesbar bleiben. Und hat der bisherige Anbieter Daten bei sich gespeichert, etwa in der Cloud oder in Support-Sicherungen, sollten diese nach der Übernahme gelöscht werden, mit schriftlicher Bestätigung. So bleiben nach dem Wechsel keine Datenbestände zurück, die niemand mehr im Blick hat.

Bevor Sie eine KI-Funktion einschalten. Die Hersteller beginnen, KI-Funktionen in ihre Systeme einzubauen: Arztbriefe aus Stichworten, Zusammenfassungen der Behandlungshistorie, Vorschläge für die Kodierung. Oft kommen sie mit einem Update und sind mit einem Klick aktiviert. Dieser Klick ist der richtige Moment für drei Fragen. Wohin fließen die Daten, deckt der Auftragsverarbeitungsvertrag das ab, und ist ausgeschlossen, dass der Anbieter mit Ihren Patientendaten trainiert? Ist die Funktion im Verarbeitungsverzeichnis erfasst und die Datenschutz-Folgenabschätzung erledigt, die bei KI auf Patientendaten meist nötig ist? Und hat Ihr Team die kurze Schulung erhalten, die der EU AI Act von jeder Praxis erwartet, die KI einsetzt? Für Hilfen beim Schreiben und Dokumentieren ist damit das Wesentliche getan. Anders liegt es, sobald eine Funktion Diagnose oder Therapie unterstützt: Dann gilt sie in der Regel als Medizinprodukt, und der AI Act zählt sie ab August 2028 zu den Hochrisiko-Systemen mit zusätzlichen Pflichten. Und in jedem Fall gilt: Was die KI vorschlägt, ob Arztbrief, Zusammenfassung oder Kodierung, ist ein Entwurf. Sie sollten ihn selbst prüfen und freigeben, bevor er in die Patientenakte übernommen wird, denn die Verantwortung für den Inhalt bleibt bei Ihnen.

Praxis-Check: drei Fragen für diese Woche

  1. Arbeitet jedes Teammitglied mit eigenem Login und nur mit den Rechten, die zur jeweiligen Rolle passen?
  2. Gibt es eine Liste aller Systeme mit Zugängen, die beim Ausscheiden abgehakt wird?
  3. Liegt der Auftragsverarbeitungsvertrag mit Ihrem PVS-Hersteller vor, und wann haben Sie zuletzt eine Sicherung zurückgespielt?

Damit unser Webinar am 14. Oktober genau Ihre Themen trifft, bitten wir Sie auch in dieser Ausgabe um zwei Minuten für drei kurze Fragen:

 

In der nächsten Ausgabe folgen wir der Datenspur weiter in die elektronische Patientenakte: Befüllpflicht, Widersprüche und was bei TI-Störungen zu tun ist.

Dieser Beitrag ist allgemeine Fachinformation und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quelle: Dieter – Datenschutz