Archiv für den Monat: Mai 2026

Digitalisierung im Gesundheitswesen: BVOU begrüßt Fortschritte, warnt aber vor zentralen Eingriffen in Praxisabläufe

Berlin, 13. Mai 2026 – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) begrüßt die Digitalisierungsfortschritte des GeDIG, warnt jedoch eindringlich vor massiven Eingriffen in die ärztliche Berufsfreiheit und Praxisautonomie durch die geplanten Regelungen zu zentraler Terminvergabe und Krankenkassenzugriff auf Praxisabläufe und Patientendaten. Die Kombination aus §370c und §345a SGB V gefährdet die freie ärztliche Berufsausübung und die Qualität der Versorgung – insbesondere in der Orthopädie und Unfallchirurgie.

Während der Verband die zahlreichen positiven Ansätze des Gesetzes ausdrücklich anerkennt, sieht er in den geplanten Regelungen zur zentralen Terminvergabe und Krankenkassenzugriff auf Praxisabläufe und Patientendaten erhebliche Risiken für die ärztliche Berufsfreiheit, die Praxisautonomie und die Versorgungsqualität. „Wir begrüßen die Chancen der Digitalisierung für unsere Patientinnen und Patienten. Aber die Hoheit über die Terminvergabe und die Organisation unserer Praxen ist unverzichtbar für eine hochwertige, sichere und individuelle Versorgung – gerade in der Orthopädie und Unfallchirurgie. Zentralistische Eingriffe und der Zugriff der Krankenkassen auf unsere Abläufe und Patientendaten gefährden die freie ärztliche Berufsausübung und das Vertrauensverhältnis zum Patienten. Das GeDIG muss an diesen Punkten dringend nachgebessert werden“, stellt Dr. Helmut Weinhart, Vorstandssprecher des BVOU klar.

Fortschrittliche Digitalisierungsmaßnahmen: Chancen für Orthopädie und Unfallchirurgie

Der BVOU begrüßt ausdrücklich die im GeDIG vorgesehenen Maßnahmen zur Modernisierung des Gesundheitswesens. Dazu zählen:

  • Erweiterte Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Forschung und KI-Anwendungen: Dies eröffnet neue Möglichkeiten für die Versorgungsforschung, die Entwicklung innovativer Behandlungsmethoden und die datenbasierte Patientenversorgung in der Orthopädie und Unfallchirurgie.
  • Förderung der Telemedizin: Insbesondere für die Nachsorge, Verlaufskontrolle und Rehabilitation bietet die Telemedizin erhebliche Vorteile für Patientinnen und Patienten.
  • Förderung der digitalen Kommunikation zwischen ambulanter und stationärer Versorgung: KIM und TI-Messengern lösen Fax und Post endgültig ab.
  • Verpflichtende Einführung von E-Rezept, E-Überweisung und eAU: Diese Maßnahmen vereinfachen die Verordnung und Kommunikation und entlasten die Praxen im Alltag.
  • Digitale Ersteinschätzung als Steuerungsinstrument: Damit wird eine bessere Steuerung nach Dringlichkeit ermöglicht, die Patienten schneller an die für sie passenden Versorgungsebene vermittelt.
  • Verbindliche Interoperabilitätsstandards: Sie erleichtern die Integration digitaler Anwendungen in die Praxisabläufe und fördern Innovationen.

„Digitale Innovationen verändern Orthopädie und Unfallchirurgie nachhaltig. Versorgungsqualität und Patientensicherheit müssen bei diesen Entwicklungen an erster Stelle stehen. Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie begleitet diesen Wandel aktiv mit Expertise in einem eigenen Referat, um digitale Innovationen praxisnah, sicher und zum Nutzen von Patientinnen und Patienten in den medizinischen Alltag zu integrieren. Das ist Patientenorientierung im besten Sinne“, so Professor Tobias Renkawitz, BVOU-Vizepräsident und Referatsleiter Digitalisierung im Berufsverband.

Zentrale Kritikpunkte: §370c und §345a SGB V gefährden Praxisautonomie und ärztliche Schweigepflicht

  • 370c SGB V – Regulierung von Online-Terminplattformen

Der Entwurf sieht vor, dass die Bundesmantelvertragspartner (KBV und GKV-Spitzenverband) eine zentrale digitale Terminplattform aufbauen und betreiben. Alle Anbieter von Online-Terminbuchungsplattformen müssen sich zertifizieren lassen und ihre Systeme an diese Plattform anbinden.

Der BVOU kritisiert:

  • Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit und Praxisautonomie (Art. 12 GG): Die Terminvergabe ist integraler Bestandteil medizinischer Prozesse und Praxisorganisation. Zentrale Vorgaben und technische Regulierungen bedeuten einen tiefen Eingriff in die freie Berufsausübung und führen zu einem Autonomieverlust der Praxen.
  • Bürokratische Belastung: Neue Dokumentations- und Nachweispflichten binden knappe Ressourcen und verschärfen den Personal- und Kostendruck zulasten der Behandlungszeit.
  • Digitalisierungsbremse und Funktionsverlust: Die tiefgreifende Regulierung gefährdet die Integration entlastender Funktionen wie Erinnerungen, Wartelisten, Anamnese- und Dokumentenaustausch sowie die Nutzerfreundlichkeit und Innovationsdynamik.
  • 345a SGB V – Versorgungseinstieg über die ePA

Versicherte sollen künftig über die ePA-App ihrer Krankenkasse direkt in die ambulante Versorgung einsteigen können. Krankenkassen erhalten damit potenziell direkten Zugriff auf die Terminvergabe in den Praxen und können ePA-Daten zur gezielten Patientensteuerung nutzen.

Der BVOU warnt:

  • Direkter Eingriff in die Praxisautonomie: Die Steuerung der Versorgung durch Krankenkassen untergräbt die Unabhängigkeit der Praxen.
  • Gefahr einer „kassengesteuerten Medizin“: Krankenkassen erhalten direkten Einfluss auf die Terminvergabe – ein Einstieg in eine staatlich verwaltete Versorgungssteuerung.
  • Gefährdung der ärztlichen Schweigepflicht: Die erweiterten Zugriffsrechte der Kassen auf bislang geschützte Patientendaten bedrohen die Vertraulichkeit der Arzt-Patienten-Beziehung.

Spezifische Herausforderungen für Orthopädie und Unfallchirurgie

Gerade in der Orthopädie und Unfallchirurgie ist das Terminmanagement besonders komplex: Akute Traumaversorgung, postoperative Nachsorge, diagnostische Verfahren, Rehabilitationskontrolle und elektive Sprechstunden erfordern jeweils unterschiedliche personelle, technische und zeitliche Ressourcen. Eine zentrale, fremdgesteuerte Terminvergabe ist hier nicht nur organisatorisch problematisch, sondern birgt auch klinische Risiken für die Patientensicherheit.

Breiter Konsens in der Ärzteschaft: Kritik von KBV und Virchowbund

Der BVOU steht mit seiner Kritik nicht allein: Bereits im November 2024 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die zentralen Steuerungs- und Regulierungsansätze des GDAG-Vorgängers als massiven Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit und Praxisautonomie abgelehnt. Der Virchowbund hat am 7. Mai 2026 den GeDIG-Entwurf scharf kritisiert und mit dem Satz „Meine Praxis gehört mir, meine Termine gehören mir!“ (Dr. Dirk Heinrich) die Sorgen der niedergelassenen Ärzteschaft auf den Punkt gebracht. Am 18. Mai 2026 findet eine Anhörung der Verbände statt – jetzt ist der Zeitpunkt für eine grundlegende Korrektur.

Forderungen des BVOU

Der BVOU fordert den Gesetzgeber auf, die §§ 370c und 345a SGB V grundlegend zu überarbeiten. Notwendig sind:

  • Erhalt der Praxisautonomie bei der Terminvergabe: Keine zentrale Steuerung, sondern freiwillige, praxisnahe und anreizbasierte Lösungen.
  • Strikter Datenschutz und Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht: Kein direkter Zugriff der Krankenkassen auf individuelle Termine oder ePA-Daten zur Versorgungssteuerung.
  • Stärkung der ärztlichen Berufsfreiheit: Die Terminvergabe muss integraler Bestandteil der freien ärztlichen Berufsausübung bleiben.

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Pressekontakt BVOU:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
presse@bvou.net

GKV-BSSG: Wegfall von mindestens 46 Millionen Facharztterminen

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) warnt eindringlich vor den dramatischen Folgen des geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Wird der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form beschlossen, werden im kommenden Jahr mindestens 46 Millionen Facharzttermine ersatzlos wegfallen. Leidtragende sind die gesetzlich Versicherten, die sich auf deutlich längere Wartezeiten und eine spürbar schlechtere fachärztliche Versorgung einstellen müssen.

Mit der geplanten Streichung der extrabudgetären Vergütung für offene Sprechstunden und kurzfristig vermittelte Facharzttermine entzieht die Bundesregierung den Facharztpraxen die wirtschaftliche Grundlage für zusätzliche Versorgungsangebote. Gleichzeitig sollen die Praxen weiterhin denselben Versorgungsumfang leisten. Für den SpiFa, ist klar: Das sind faktisch Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte durch die Hintertür.

Die Folgen treffen Patientinnen und Patienten unmittelbar. Offene Sprechstunden werden reduziert, kurzfristige Termine verschwinden und die Wartezeiten auf fachärztliche Behandlungen werden massiv ansteigen. Besonders betroffen sind chronisch Kranke, ältere Menschen und Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf.
„Die Bundesregierung spart auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten. Wenn Leistungen nicht mehr finanziert werden, können sie schlicht nicht mehr in bisherigem Umfang angeboten werden. Mindestens 46 Millionen Facharzttermine werden dadurch im kommenden Jahr ersatzlos wegfallen. Das ist ein massiver Eingriff in die medizinische Versorgung gesetzlich Versicherter, auch wenn die Bundesregierung anderes behauptet“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich.

Als Stimme von rund 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten weist der SpiFa nachdrücklich darauf hin, dass bereits heute Leistungen in erheblichem Umfang ohne ausreichende Vergütung erbracht werden. Dadurch trägt die Fachärzteschaft bereits jetzt Milliardenbeträge zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung bei.
Der Verband fordert den Deutschen Bundestag daher auf, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Konkrete Vorschläge seitens der Fachärzteschaft liegen hierzu vor.

Quelle: SpiFa

KBV: Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik erfordert einnahmenorientiertes Leistungsangebot

Mit dem Spargesetz zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verfolgt
die Bundesregierung eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik. Die Vergütungszuwächse dürfen demnach den Anstieg der Grundlohnrate und damit der Einnahmen der  Krankenkassen nicht übersteigen. Konkret heißt das: Alle Untersuchungen und Behandlungen werden gedeckelt, auch solche, die bislang extrabudgetär und damit
ohne Mengenbegrenzung in voller Höhe bezahlt werden, zum Beispiel ambulante  Operationen und Früherkennungsuntersuchungen. Außerdem sollen zahlreiche Leistungen in der ambulanten Versorgung nicht mehr vergütet werden.

Rund 2,7 Milliarden Euro weniger nur für 2027

Allein im nächsten Jahr sollen nach den Plänen des Bundesministeriums für Gesundheit rund 2,7 Milliarden Euro weniger für die ambulante Versorgung gesetzlich  krankenversicherter Patientinnen und Patienten zu Verfügung stehen, wenn das
Gesetz so kommt. Damit erhöht sich das Finanzdefizit im ambulanten Bereich noch einmal um rund fünf Prozent.

Schon heute werden viele Untersuchungen und Behandlungen nicht bezahlt. Über 40 Millionen Termine erbringen Fachärztinnen und Fachärzte ohne Vergütung.
Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeutinnen werden sich auf die neuen Kürzungen einstellen und ihre
Tätigkeit anpassen müssen, um ihre Praxen wirtschaftlich führen und langfristig erhalten zu können. Denn sie können nur das für die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten
ausgeben, was die Krankenkassen zur Verfügung stellen.

Finanzvolumen reicht für diese Behandlungsfälle

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigung (KVen) Berechnungen zur Fallzahlentwicklung der unterschiedlichen Fachgruppen erstellt. Diese zeigen, wie viele Patientinnen und Patienten künftig maximal  versorgt werden können und wie viele Patientinnen und Patienten die Praxen mindestens versorgen müssen. Letztere Darstellung bezieht sich auf die gesetzliche und bundesmantelvertragliche Vorgabe, dass Ärzte und Psychotherapeuten mindestens 25 Sprechstunden in der Woche für GKV-Versicherte anbieten müssen.

Vergleicht man diese Werte mit der Anzahl der Patientinnen und Patienten, die in den Praxen versorgt werden, zeigt sich die leistungsbeschränkende Wirkung der geplanten gesetzlichen Regelungen: Die Anzahl der nicht bezahlten Behandlungsfälle summiert sich im kommenden Jahr auf rund 46 Millionen. Würden die Ärzte und Psychotherapeuten ihre Sprechzeiten auf 25 Wochenstunden reduzieren, fielen rund 169 Millionen Behandlungsfälle weg. Hinter jedem Behandlungsfall steht ein Patient oder eine Patientin, die in einem Quartal einen Haus- oder Facharzt ein- oder mehrmals aufsucht.

Die in dem Dokument dargestellten Fallzahlen basieren auf den Ergebnissen der KBV-Abrechnungsstatistik für das erste Quartal 2025. Eingeflossen sind die Daten von Ärzten und Psychotherapeuten mit einem vollen Versorgungsauftrag. Für die Darstellung der Fälle, für die das bereitgestellte Finanzvolumen reicht, wurden die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen für das nächste Jahr berücksichtigt. Die aufgeführten Fallzahlen für die mindestens zu leistenden 25 Sprechstunden pro Woche sind ein bundesweiter Durchschnitt und dienen als Richtwert.

Quelle: KBV

GKV-BSSG: Die Versorgung unserer Patienten steht auf dem Spiel – handeln Sie jetzt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BSSG) verabschiedet. Was als Entlastung der Beitragszahlenden verkauft wird, ist in Wahrheit ein tiefgreifender Systemeingriff mit weitreichenden Folgen für die gesamte ambulante fachärztliche Versorgung in Deutschland – und damit unmittelbar für die Orthopädie und Unfallchirurgie.

Das müssen wir klar benennen: Was als Beitragssatzstabilisierung verkauft wird, ist faktisch die Reduktion des für unsere Patientinnen und Patienten verfügbaren Versorgungsumfangs. Der GKV-BSSG markiert einen Paradigmenwechsel – weg von Wettbewerb, Innovation und Ambulantisierung, hin zu Budgetierung, Regulierung und Staatsmedizin.

Was dieses Gesetz für unsere Patientinnen und Patienten bedeutet

Komplette Budgetierung der fachärztlichen Versorgung

Die gesamte fachärztliche Versorgung unterliegt künftig einer kategorischen Budgetierung. Die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik, die das Gesetz vorschreibt, erzwingt eine Ressourcen-orientierte Medizin: Nicht mehr der Bedarf der Patientinnen und Patienten bestimmt den Versorgungsumfang – sondern das verfügbare Budget. Politische Zusagen wie ein Rechtsanspruch auf Facharzttermine oder umfassende Versorgungsgarantien werden unter diesen Bedingungen faktisch inhaltslos. Ein gedeckeltes System kann kein unbegrenztes Leistungsversprechen einhalten. Wer das nicht offen kommuniziert, handelt gegenüber der Bevölkerung unehrlich.

Abschaffung der TSVG-Regelungen – kürzere Zugangswege werden gekappt

Die offene Sprechstunde und die kurzfristige Terminvermittlung für gesetzlich Versicherte im fachärztlichen Bereich haben nachweislich funktioniert: Im Durchschnitt konnten Termine beim Facharzt innerhalb von 9 Tagen angeboten werden. Mit der geplanten Streichung der TSVG-Regelungen werden genau diese Strukturen zerstört. Die Begründungen im Gesetzentwurf dafür sind sachlich nicht haltbar. Das Ergebnis sind längere Wartezeiten und ein verschlechterter Zugang zum Facharzt für akut behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten.

Ambulantisierung wird systematisch blockiert

Ambulant vor stationär – dieses politische Ziel ist richtig. Es erfordert jedoch zwingend mehr Ressourcen in der ambulanten fachärztlichen Versorgung, nicht weniger. Stattdessen werden ambulante Operationen durch neue Mengenbegrenzungen gedeckelt und die bisherige Regelung als extrabudgetäre Leistung konterkariert. Der Widerspruch zur politischen Zielsetzung könnte kaum größer sein: Einerseits wird mehr Ambulantisierung gefordert, andererseits werden genau die finanziellen Voraussetzungen dafür entzogen. Wer mehr Leistung verlangt und gleichzeitig die Ressourcen kürzt, handelt nicht reformorientiert, sondern widersprüchlich.

Versicherungsfremde Leistungen: Der Bund zieht sich auf Kosten der Versicherten zurück

Hier liegt eine der gravierendsten Falschaussagen des Gesetzes. Die Bundesregierung wirbt damit, die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen mit einem zusätzlichen Bundeszuschuss von 250 Millionen Euro zu stützen. Tatsächlich wird der reguläre Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds – der Ausgleich für gesamtgesellschaftliche Aufgaben der GKV wie Familienversicherung, Mutterschaft und Bürgergeldempfangende – gleichzeitig um 2 Milliarden Euro jährlich gekürzt. Das bedeutet im Klartext: Für jeden Euro, der als Unterstützung präsentiert wird, werden acht Euro entzogen. Von einer Stützung versicherungsfremder Leistungen kann keine Rede sein. Der Bund verlagert die Finanzierung staatlicher Aufgaben auf die Beitragszahlenden – und gleicht das mit Kürzungen bei den tatsächlichen Gesundheitsleistungen für Patientinnen und Patienten aus. Das ist nicht Haushaltsdisziplin, das ist eine bewusste Umverteilung zu Lasten der Versorgten.

Wer Budgets einführt, muss auch offen sagen, dass damit Leistungen begrenzt werden. Alles andere ist gegenüber unseren Patientinnen und Patienten unehrlich.

Was jetzt zu tun ist – drei Schritte, die zählen

Schritt 1: Politischen Einfluss jetzt geltend machen

Wir befinden uns im parlamentarischen Verfahren – das ist unser wichtigstes Zeitfenster. Schreiben an jeden einzelnen Bundestagsabgeordneten haben wir gemeinsam mit dem Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands bereits auf den Weg gebracht. An der parlamentarischen Anhörung werden wir uns in Person von Helmut Weinhart aktiv beteiligen. Neben diesen zentralen Maßnahmen bitte wir alle unsere Mitglieder, auch selbst aktiv zu werden:

  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihren regionalen Abgeordneten auf – persönlich, schriftlich, über bestehende Netzwerke
  • Konfrontieren Sie jeden politischen Kontakt konkret mit den Versorgungsfolgen des Gesetzes für unsere Patientinnen und Patienten vor Ort
  • Sprechen Sie dabei stets von der Reduktion der medizinischen Versorgung – nicht von der Vergütung. Denn das ist die Wahrheit, und sie kommt an.

Schritt 2: Patientinnen und Patienten informieren und mobilisieren

Die Bevölkerung hat ein Recht zu erfahren, was dieses Gesetz für ihre künftige medizinische Versorgung bedeutet. Das Wartezimmer muss politisiert werden.

  • Informieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten über die Konsequenzen – sachlich, klar und unmissverständlich
  • Betonen Sie: Es geht nicht um Ärztehonorare – es geht um die Beschränkung der medizinischen Versorgung jedes Einzelnen
  • Ermutigen Sie Betroffene, sich mit ihren Anliegen direkt an ihre Volksvertreter zu wenden – Patientenstimmen erreichen die Politik auf eine Weise, die Verbandsschreiben nicht ersetzen können
  • Unterstützende Informationsmaterialien für Ihre Praxis erhalten Sie zeitnah durch den BVOU

Schritt 3: Versorgungsplanung auf sichere Grundlagen stellen

Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, müssen wir handlungsfähig sein:

  • Flächendeckend in allen Landes-KVen muss ein einnahmenorientierter Honorarverteilungsmaßstab (Not-HVM) eingeführt werden, um den gesetzlichen Versorgungsauftrag im Rahmen der tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel planbar zu erfüllen
  • Der Umfang des gesetzlichen Versorgungsauftrags ist exakt zu definieren; Echtzeit-Informationen zur Budgetausschöpfung jeder Praxis müssen von Ihrer KV bereitgestellt werden
  • Leistungen, die über diesen Auftrag hinausgehen – auch wenn sie im EBM abgebildet sind – müssen nach Erfüllung des Versorgungsauftrags rechtssicher als private Selbstzahlerleistungen abrechenbar sein

Unsere Verantwortung ist jetzt gefordert

Die Orthopädie und Unfallchirurgie hat in der ambulanten Grundversorgung eine tragende Rolle. Wir stehen für schnelle, gezielte Diagnostik und Therapie des Bewegungsapparats – und wir entlasten damit täglich das stationäre System. Dieses Gesetz greift genau dort ein, wo wir am meisten leisten.

Wir haben die Pflicht, diese Zusammenhänge sichtbar zu machen – gegenüber der Politik, gegenüber unseren Patientinnen und Patienten sowie gegenüber der Öffentlichkeit.

Nutzen Sie Ihre Stimme. Sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten. Informieren Sie Ihre Patienten. Unterstützen Sie uns in den nächsten Wochen mit Ihrem aktiven Engagement.

Die Zeit zu handeln ist jetzt.

Im Namen des BVOU-Vorstandes grüßen Sie herzlich

Dr. Helmut Weinhart (Sprecher des Vorstands )                                         

Dr. Anna-Katharina Doepfer (Vizepräsidentin)

Jetzt bewerben: Summer School O&U vom 13.-15.08.2026 in Greifswald

Liebe Studierende, liebe zukünftige Kolleginnen und Kollegen,

im Namen der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) laden wir Sie gemeinsam mit dem Jungen Forum O&U (JFOU) herzlich zur Summer School vom 13. bis 15. August 2026 nach Greifswald ein.

Die Summer School bietet Ihnen die Möglichkeit, die Orthopädie und Unfallchirurgie in ihrer gesamten Band-breite kennenzulernen – in einem praxisnahen Umfeld und in unmittelbarer Nähe zur Ostsee.

Im Rahmen verschiedener Workshops gewinnen Sie Einblicke in zentrale Bereiche des Fachs, darunter Endoprothetik, Osteosynthese, Schwerverletztenversorgung, Wirbelsäulenchirurgie, Arthroskopie, Manuelle Medizin und Orthetik. Ergänzt wird das Programm durch den Einsatz moderner Technologien wie Robotik, die Ihnen aktuelle Entwicklungen des Fachgebiets näherbringen.

Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, erste praktische Erfahrungen zu sammeln und grundlegende Techniken kennenzulernen.

Auch abseits des fachlichen Programms ist Raum für Austausch und Vernetzung: Am ersten Abend erwartet Sie ein gemeinsames Abendessen in angenehmer Atmosphäre. Am zweiten Abend laden wir Sie zu einer Beach-Party in lockerer, maritimer Stimmung ein.

Die Teilnahme an der Summer School sowie Verpflegung und Unterbringung sind für Sie kostenfrei. Die Kosten für Ihre An- und Abreise können leider nicht übernommen werden.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 01.07.2026 online über die Website des Jungen Forum O&U.

 

Perspektive DVT – „Einsatz der SCS Bildgebung bei arthrotischen Veränderungen“

Die Häufigkeit arthrotischer Veränderungen steigt bei zunehmend alternder Gesellschaft stetig. Die betreffenden Patienten klagen häufig bspw. über Gelenkschmerzen unter Belastung oder Blockaden und wünschen sich eine unkomplizierte Ursachenfindung sowie schnellstmögliche Abhilfe. Dabei muss der behandelnde Arzt häufig auf die Hinzuziehung einer Diagnostik zurückgreifen, da die Ursachen nicht oder nicht vollständig aus der ausführlichen klinischen Untersuchung hervorgehen.

Die für die Orthopädie und Unfallchirurgie innerhalb der jeweiligen Praxis oder bei externen Standorten zur Verfügung stehenden, gängigen Methoden wie Sonographie, Röntgen, MRT, CT und digitale Volumentomographie (DVT) müssen bei jeweils vorliegendem Ergebnis der klinischen Untersuchung sorgfältig anhand des medizinisch erforderlichen Maßes und – ergänzend bei Anwendung von ionisierender Strahlung – unter Abwägung des für den Patienten geringsten Risikos sowie des größten Nutzens (Forderung Strahlenschutzgesetz) ausgewählt werden.


Die Wahl der geeigneten Diagnostik

Die Anwendung der Sonographie bei Verdacht auf arthrotische Veränderungen bringt zur ersten Verifikation des klinischen Verdachts häufig wertvolle Erkenntnisse, die auf Basis der Möglichkeiten des Verfahrens jedoch in ihrer Aussagekraft sowie im darstellbaren Bereich limitiert sind. Vor diesem Hintergrund ist häufig eine weitere Diagnostik oder ersatzweise die Wahl einer ebenfalls in der orthopädischen oder unfallchirurgischen Praxis verfügbaren Methode erforderlich. Hierzu zählen das klassische Röntgen, ggf. das MRT sowie der inzwischen an über 300 Standorten in Deutschland verfügbare digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22, während ein CT nur an radiologischen und damit externen Standorten vorhanden ist.

Das klassische Röntgen in zwei Ebenen resultiert in der Summation von Informationen entlang üblicherweise mindestens zwei Projektionsrichtungen. Damit sind die bei arthrotischen Veränderungen wie bspw. einer Gonarthrose vorhandenen Anzeichen zwar grundsätzlich häufig erkennbar, eine exakte Erkennung des den Patienten im Alltag beeinflussenden Anteils ist jedoch selten gesichert feststellbar. Die Ursache dafür liegt darin, dass beim klassischen Röntgen eine dreidimensionale Fragestellung physikalisch auf zwei Dimensionen reduziert wird. Durch diese Reduktion gehen zwangsläufig Details verloren, da die Bildinformationen summiert werden.

Auf Basis der Auflösung von 2–3 mm Schichtdicke, die üblicherweise im Rahmen von MRTs verfügbar ist, werden die entsprechenden Veränderungen ebenfalls meist nur eingeschränkt sichtbar. In jedem Fall können die MRT-Aufnahmen jedoch nur ohne Belastung des jeweiligen Gelenks angefertigt werden, was die Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf das Ergebnis der klinischen Untersuchung sowie auf die im Alltag vom Patienten beschriebenen Probleme, welche selten ohne die üblicherweise vorliegenden Belastungen mit natürlichem Körpergewicht vorliegen, erschwert.

Die Anwendung eines CT zur Ursachenforschung bei arthrotischen Veränderungen kommt aus vielerlei Hinsicht eher als letzte Alternative in Frage. Zum einen ist ein CT nicht unmittelbar in einer orthopädischen und unfallchirurgischen Praxis verfügbar, wodurch der Patient das Verständnis aufbringen muss, einen je nach Region zeitnahen oder verzögerten externen Termin in einer Radiologie wahrzunehmen. Damit einhergehend muss der Patient einen weiteren Termin zur Wiedervorstellung in der Praxis vereinbaren, was ggf. zusätzlich mit einer weiteren Verzögerung, in jedem Fall jedoch mit zusätzlichem Personalaufwand, bei unveränderter Fragestellung verbunden ist.

Des Weiteren kann das CT analog dem MRT nur Aufnahmen ohne natürliche Körperbelastung und meist mit einer Schichtdicke größer einem Millimeter bereitstellen. Zuletzt ist die Strahlenbelastung für den Patienten durch das CT im Vergleich zu dem klassischen Röntgen oder dem digitalen Volumentomographen SCS MedSeries® H22 um einige Faktoren höher.

Das SCS DVT verfügt analog seinem Entwicklungsschwerpunkt über Funktionen und Eigenschaften, die in der orthopädischen und unfallchirurgischen Praxis enorm hilfreich sind. Dabei kann das System allem voran durch den Orthopäden oder Chirurgen mit DVT-Fachkunde eigenständig angewendet und abgerechnet werden. Zudem gewährleistet diese Bildgebung Aufnahmen je nach Wahl des Untersuchers ohne oder unter natürlicher Körperbelastung („Weight-Bearing“), was bei arthrotischen Fragestellungen häufig unabdingbar ist.

Die nach computergesteuerter Analyse am Befundmonitor angezeigten Schnittbilder können vom Untersucher bei gleichzeitig vorliegender Ansicht in axialer, sagittaler und koronaler Blickrichtung frei dreh- und verschiebbar ausgewertet sowie zusammen mit der ebenfalls verfügbaren und in den Ansichten frei auswertbaren 3D-Rekonstruktion betrachtet werden. Obwohl die Schichtdicke der SCS Bildgebung mit 0,2 mm weder vom MRT, noch vom CT erreichbar ist, wendet das System eine derart hohe Strahlenhygiene an, dass selbst die mit dem klassischen Röntgen in 2 Ebenen (zukünftig sogar in nur noch einer Ebene; siehe Abb. 1) einhergehende effektive Dosis unterboten wird. Dabei übertrifft diese Bildgebung das herkömmliche 2D-Röntgen in ihrer Aussagekraft bei weitem.


Abb. 1: Effektive Dosis des konventionellen Röntgen in zwei Ebenen im Vergleich zum SCS MedSeries® H22 DVT. Das SULD Protokoll (von Medizinphysikexperten entwickelt) ist bereits seit Jahren verfügbar, das neue SULD+ Protokoll als technologische Weiterentwicklung befindet sich derzeit in der Zertifizierungsphase.

Einsatz der SCS MedSeries® H22-Klasse in der Orthopädie und Sportmedizin

Das DVT wird bereits seit mehr als 6 Jahren in meiner orthopädischen, sportmedizinischen und traumatologischen Praxis eingesetzt. Dabei wurden die o.g. Eigenschaften des Systems bei jeder unmittelbar verfügbaren Aufnahme deutlich und unterstützen den Behandlungsprozess der Patienten, gerade bei Verdacht auf arthrotische Veränderungen, enorm. Nachdem die Bildgebung in den Räumen des Behandlers installiert und angewendet wird, stehen die Aufnahmen nach Indikationsstellung in 5 min oder weniger (Aufnahmezeit ca. 18 s) zur Auswertung am Befundmonitor zur Verfügung. Die sehr schnelle Verfügbarkeit sorgt einerseits für Begeisterung der Patienten und entlastet andererseits die Praxisstruktur, nachdem Wiedervorstellungen bei nur noch sehr seltener Anforderung nach zusätzlichen externen Bildgebungsterminen stark reduziert werden.

Die Aufnahmen mit der SCS Bildgebung werden von einer MFA mit Röntgenschein unter Verantwortung des DVT fachkundigen Arztes angefertigt und die im Rahmen des klassischen Röntgen nicht selten nötigen Wiederholungsaufnahmen auf Basis nicht auswertbarer Projektionsebenen entfallen infolge der 3-dimensionalen Abbildung innerhalb der SCS Bildgebung vollständig.

Die Aufnahmen des Systems unter Körperbelastung liefern zusätzliche Informationen zum Verhalten der ligamentären Strukturen über die dreidimensionale Gelenkstellung unter Belastung, die in der liegenden Position im Computertomographen oder in der MRT ohne die Körperbelastung des jeweiligen Gelenks fehlen (z. B. in der Beurteilung der Syndesmose/des Rückfußes). Insbesondere zeigt diese Aufnahmeart ihre Wertigkeit bei der Diagnostik von initialen Gelenkveränderungen, was für die Beurteilung degenerativer Veränderungen und dem Erkennen von Frakturen an kleinen Knochen entscheidend sein kann.

Arthrotische Veränderungen insbesondere der lasttragenden Gelenke wie Knie- und Sprunggelenk, sind multifaktoriell und betreffen neben den knöchernen auch die knorpeligen Strukturen. Bei der Beurteilung des Gelenkes sowie angrenzender Gelenkstrukturen in hoher Auflösung im realen Belastungszustand ergeben sich wesentliche Unterschiede im Vergleich zur rein statischen Bildgebung (konventionelles Röntgen aber auch CT-Schnittbildgebung). Dabei kann die herkömmliche Bildgebung nur in begrenztem Maße die Auswirkungen von Belastung auf das Gelenk darstellen (z. B. Rosenberg-Aufnahmen des Kniegelenkes).

Überlagerte Strukturen, die in der 2D-Röntgenbildgebung nur bedingt beurteilbar sind, sodass oft keine adäquate Einschätzung komplexer Gelenkstrukturen, dreidimensionalen Deformitäten oder Subluxationen möglich ist, sind in der DVT Bildgebung nicht vorhanden. Besondere Bedeutung hat diese Eigenschaft für die sichere Darstellung und damit Beurteilbarkeit subchondraler Zysten, kleinerer Osteophyten oder Infraktionen der Gelenkfläche.

Somit lässt sich mit der SCS Bildgebung sehr einfach der Schweregrad einer degenerativen Veränderung beurteilen, was insbesondere bei Frühformen der Arthrose relevant sein kann, bei denen die strukturellen Veränderungen noch minimal sind, jedoch klinisch bereits zu Beschwerden führen.


Abb. 2: 55-jährige Patientin mit massivem Belastungsschmerz über dem Innenknöchel nach Prothesenimplantation. In der SCS Bildgebung zunächst Abklärung der Stellung der Gelenkpartner in der Achsbelastung zueinander sowie einer etwaigen Prothesenlockerung. Als Schmerzauslöser wurde eine alte pseudarthrotische Innenknöchelfraktur nachgewiesen.

Weitere Vorteile der SCS Bildgebung in der orthopädischen OP-Planung und Regeneration des Patienten

Die SCS Bildgebung ermöglicht durch die detaillierte 3D-Rekonstruktion eine genaue Interpretation der räumlichen Lage und des Volumens von Pathologien (subchondrale Zysten) zum Beispiel bei der Planung von kniegelenksnahen Umstellungsosteotomien oder TEP-Planungen.

Im Vergleich zur konventionellen CT-Untersuchung reduziert das System zudem metallische Artefakte durch moderne Rekonstruktionsalgorithmen sowie in Folge der deutlich geringeren Dosis. Die Bildqualität bei der Untersuchung von Patienten mit einliegendem Osteosynthesematerial wird erheblich verbessert und dadurch eine präzisere Beurteilung der umgebenden Knochenstrukturen, bspw. zur zwischenzeitlichen Beurteilung einer knöchernen Konsolidierung, ermöglicht. Dadurch kann dem Patienten individuell frühestmöglich ggf. zumindest eine Teilbelastung erlaubt und insgesamt die erforderliche Zeit bis zur Rückkehr in die Vollbelastung und muskuläre Regeneration reduziert werden.


Abb. 3: 62-jähriger Patient mit rez. Ergüssen des Kniegelenkes, Z.n. 3-maliger ASK mit Abrasion, jetzt zunehmender Leidensdruck, zur Abklärung Indikation zur Prothesenimplantation. In der SCS Bildgebung fortgeschrittene Retropatellararthose als Hauptdiagnose nachweisbar.

Aktuelle Forschung und Zukunftsaussichten zur SCS Bildgebung

Aktuelle Forschungen zielen darauf ab, die Einsatzmöglichkeiten der Bildgebung bei paralleler weiterführender Erhöhung der Strahlenhygiene weiter auszubauen, etwa in der Rheumatologie, Onkologie und Sportmedizin und die Algorithmen zur Bildverarbeitung weiter zu verfeinern. Neue Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz eröffnen zudem das Potenzial zur automatisierten Analyse von DVT-Bildern, was die diagnostische Effizienz weiter steigern könnte.


Abb. 4: 33-jähriger Eishockeyspieler, mehrere Stürze auf das Handgelenk, jetzt zunehmende Beschwerden bei Dorsalextension. Im Röntgen unauffällig. In der SCS Bildgebung dann der Nachweis einer knöchernen Absprengung des distalen Radius (Processus styloideus). Planung Arthroskopie.

Fazit

Zusammenfassend ist die SCS Bildgebung für die klinische Praxis besonders wertvoll, wenn es darum geht, Traumafolgen zu erkennen, operative Eingriffe zu planen oder konservative Therapieoptionen zu bewerten. Durch die Möglichkeit der Achsbelastung gelingt die Beurteilung der Gelenkstrukturen auch bei frühen degenerativen Veränderungen. Somit bestehen vielerlei Vorteile gegenüber anderen bildgebenden Verfahren durch exaktere Beurteilung des Gelenkspalts und angrenzender knöcherner Strukturen sowie durch eine geringere Strahlenbelastung bei gleichzeitiger höherer Sensitivität.

 

Prof. Dr. Oliver Tobolski
Ortho4Sport
Industriestraße 161
50999 Köln
www.ortho4sport.de

 

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt Beratungsangebot zum planungssicheren Einstieg in die SCS Bildgebung anfordern.