Berlin, 13. Mai 2026 – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) begrüßt die Digitalisierungsfortschritte des GeDIG, warnt jedoch eindringlich vor massiven Eingriffen in die ärztliche Berufsfreiheit und Praxisautonomie durch die geplanten Regelungen zu zentraler Terminvergabe und Krankenkassenzugriff auf Praxisabläufe und Patientendaten. Die Kombination aus §370c und §345a SGB V gefährdet die freie ärztliche Berufsausübung und die Qualität der Versorgung – insbesondere in der Orthopädie und Unfallchirurgie.
Während der Verband die zahlreichen positiven Ansätze des Gesetzes ausdrücklich anerkennt, sieht er in den geplanten Regelungen zur zentralen Terminvergabe und Krankenkassenzugriff auf Praxisabläufe und Patientendaten erhebliche Risiken für die ärztliche Berufsfreiheit, die Praxisautonomie und die Versorgungsqualität. „Wir begrüßen die Chancen der Digitalisierung für unsere Patientinnen und Patienten. Aber die Hoheit über die Terminvergabe und die Organisation unserer Praxen ist unverzichtbar für eine hochwertige, sichere und individuelle Versorgung – gerade in der Orthopädie und Unfallchirurgie. Zentralistische Eingriffe und der Zugriff der Krankenkassen auf unsere Abläufe und Patientendaten gefährden die freie ärztliche Berufsausübung und das Vertrauensverhältnis zum Patienten. Das GeDIG muss an diesen Punkten dringend nachgebessert werden“, stellt Dr. Helmut Weinhart, Vorstandssprecher des BVOU klar.
Fortschrittliche Digitalisierungsmaßnahmen: Chancen für Orthopädie und Unfallchirurgie
Der BVOU begrüßt ausdrücklich die im GeDIG vorgesehenen Maßnahmen zur Modernisierung des Gesundheitswesens. Dazu zählen:
- Erweiterte Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Forschung und KI-Anwendungen: Dies eröffnet neue Möglichkeiten für die Versorgungsforschung, die Entwicklung innovativer Behandlungsmethoden und die datenbasierte Patientenversorgung in der Orthopädie und Unfallchirurgie.
- Förderung der Telemedizin: Insbesondere für die Nachsorge, Verlaufskontrolle und Rehabilitation bietet die Telemedizin erhebliche Vorteile für Patientinnen und Patienten.
- Förderung der digitalen Kommunikation zwischen ambulanter und stationärer Versorgung: KIM und TI-Messengern lösen Fax und Post endgültig ab.
- Verpflichtende Einführung von E-Rezept, E-Überweisung und eAU: Diese Maßnahmen vereinfachen die Verordnung und Kommunikation und entlasten die Praxen im Alltag.
- Digitale Ersteinschätzung als Steuerungsinstrument: Damit wird eine bessere Steuerung nach Dringlichkeit ermöglicht, die Patienten schneller an die für sie passenden Versorgungsebene vermittelt.
- Verbindliche Interoperabilitätsstandards: Sie erleichtern die Integration digitaler Anwendungen in die Praxisabläufe und fördern Innovationen.
„Digitale Innovationen verändern Orthopädie und Unfallchirurgie nachhaltig. Versorgungsqualität und Patientensicherheit müssen bei diesen Entwicklungen an erster Stelle stehen. Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie begleitet diesen Wandel aktiv mit Expertise in einem eigenen Referat, um digitale Innovationen praxisnah, sicher und zum Nutzen von Patientinnen und Patienten in den medizinischen Alltag zu integrieren. Das ist Patientenorientierung im besten Sinne“, so Professor Tobias Renkawitz, BVOU-Vizepräsident und Referatsleiter Digitalisierung im Berufsverband.
Zentrale Kritikpunkte: §370c und §345a SGB V gefährden Praxisautonomie und ärztliche Schweigepflicht
- 370c SGB V – Regulierung von Online-Terminplattformen
Der Entwurf sieht vor, dass die Bundesmantelvertragspartner (KBV und GKV-Spitzenverband) eine zentrale digitale Terminplattform aufbauen und betreiben. Alle Anbieter von Online-Terminbuchungsplattformen müssen sich zertifizieren lassen und ihre Systeme an diese Plattform anbinden.
Der BVOU kritisiert:
- Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit und Praxisautonomie (Art. 12 GG): Die Terminvergabe ist integraler Bestandteil medizinischer Prozesse und Praxisorganisation. Zentrale Vorgaben und technische Regulierungen bedeuten einen tiefen Eingriff in die freie Berufsausübung und führen zu einem Autonomieverlust der Praxen.
- Bürokratische Belastung: Neue Dokumentations- und Nachweispflichten binden knappe Ressourcen und verschärfen den Personal- und Kostendruck zulasten der Behandlungszeit.
- Digitalisierungsbremse und Funktionsverlust: Die tiefgreifende Regulierung gefährdet die Integration entlastender Funktionen wie Erinnerungen, Wartelisten, Anamnese- und Dokumentenaustausch sowie die Nutzerfreundlichkeit und Innovationsdynamik.
- 345a SGB V – Versorgungseinstieg über die ePA
Versicherte sollen künftig über die ePA-App ihrer Krankenkasse direkt in die ambulante Versorgung einsteigen können. Krankenkassen erhalten damit potenziell direkten Zugriff auf die Terminvergabe in den Praxen und können ePA-Daten zur gezielten Patientensteuerung nutzen.
Der BVOU warnt:
- Direkter Eingriff in die Praxisautonomie: Die Steuerung der Versorgung durch Krankenkassen untergräbt die Unabhängigkeit der Praxen.
- Gefahr einer „kassengesteuerten Medizin“: Krankenkassen erhalten direkten Einfluss auf die Terminvergabe – ein Einstieg in eine staatlich verwaltete Versorgungssteuerung.
- Gefährdung der ärztlichen Schweigepflicht: Die erweiterten Zugriffsrechte der Kassen auf bislang geschützte Patientendaten bedrohen die Vertraulichkeit der Arzt-Patienten-Beziehung.
Spezifische Herausforderungen für Orthopädie und Unfallchirurgie
Gerade in der Orthopädie und Unfallchirurgie ist das Terminmanagement besonders komplex: Akute Traumaversorgung, postoperative Nachsorge, diagnostische Verfahren, Rehabilitationskontrolle und elektive Sprechstunden erfordern jeweils unterschiedliche personelle, technische und zeitliche Ressourcen. Eine zentrale, fremdgesteuerte Terminvergabe ist hier nicht nur organisatorisch problematisch, sondern birgt auch klinische Risiken für die Patientensicherheit.
Breiter Konsens in der Ärzteschaft: Kritik von KBV und Virchowbund
Der BVOU steht mit seiner Kritik nicht allein: Bereits im November 2024 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die zentralen Steuerungs- und Regulierungsansätze des GDAG-Vorgängers als massiven Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit und Praxisautonomie abgelehnt. Der Virchowbund hat am 7. Mai 2026 den GeDIG-Entwurf scharf kritisiert und mit dem Satz „Meine Praxis gehört mir, meine Termine gehören mir!“ (Dr. Dirk Heinrich) die Sorgen der niedergelassenen Ärzteschaft auf den Punkt gebracht. Am 18. Mai 2026 findet eine Anhörung der Verbände statt – jetzt ist der Zeitpunkt für eine grundlegende Korrektur.
Forderungen des BVOU
Der BVOU fordert den Gesetzgeber auf, die §§ 370c und 345a SGB V grundlegend zu überarbeiten. Notwendig sind:
- Erhalt der Praxisautonomie bei der Terminvergabe: Keine zentrale Steuerung, sondern freiwillige, praxisnahe und anreizbasierte Lösungen.
- Strikter Datenschutz und Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht: Kein direkter Zugriff der Krankenkassen auf individuelle Termine oder ePA-Daten zur Versorgungssteuerung.
- Stärkung der ärztlichen Berufsfreiheit: Die Terminvergabe muss integraler Bestandteil der freien ärztlichen Berufsausübung bleiben.
Über den BVOU:
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.
Pressekontakt BVOU:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
presse@bvou.net






