Archiv für den Monat: April 2026

SPD-Finanzminister greift GKV-Versicherten in die Tasche

„Fassungslos nimmt der Virchowbund zur Kenntnis, dass, anstatt die Beiträge für Bürgergeldempfänger stärker über Steuern zu finanzieren, der SPD-Finanzminister nun den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in die Tasche greift“, erklärt der Bundesvorsitzende, Dr. Dirk Heinrich. Grund ist das heute vom Bundeskabinett verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. In diesem wird der Zuschuss für Bürgergeldempfänger zwar um 0,3 Mrd. Euro erhöht, aber zeitgleich der Bundeszuschuss um 2 Milliarden Euro gestrichen.

Es war breit anerkannt, dass die Unterfinanzierung von Beiträgen von Versicherten in der Grundsicherung von derzeit über neun Milliarden Euro jährlich über Steuergelder finanziert werden muss. Damit sollte die Subventionierung dieser Beiträge über die GKV-Versicherten endlich ein Ende haben. Dies hatte nicht zuletzt auch die von der Bundesregierung selbst eingesetzte Finanzkommission empfohlen. „Stattdessen streicht der Bundesfinanzminister jetzt die jährlichen Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen um jährlich 2 Milliarden Euro und bedient sich damit indirekt bei den GKV-Versicherten. Das erinnert sehr an Taschenspielertricks“, stellt Dr. Heinrich fest.

„Das hat nichts mehr mit einer seriösen Haushaltsführung eines ehrbaren Kaufmanns zu tun. Es lässt auch nichts Gutes für die mögliche Einführung einer Zuckersteuer erahnen. Die wird zwar von Ärzten und Gesundheitspolitikern schon lange gefordert, sollte dann aber auch direkt dem Gesundheitssystem zugutekommen, anstatt der Haushaltskonsolidierung zu dienen“, fordert der Virchowbund-Chef.

Auch die jüngst angekündigte Erhöhung der Tabaksteuer muss direkt ins Gesundheitswesen fließen, anstatt sie, wie vom Bundesfinanzminister bereits angekündigt, für den jüngst beschlossenen Tankrabatt zu verwenden. „Man kann über die Haushaltsführung von Lars Klingbeil nur mit dem Kopf schütteln.“

Der Virchowbund

SpiFa kritisiert Kabinettsbeschluss zur GKV-Beitragsstabilisierung scharf

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) übt scharfe Kritik am heutigen Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Spürbare Verschlechterungen für Patientinnen und Patienten in der fachärztlichen Versorgung und längere Wartezeiten auf Facharzttermine werden die Folge sein. Besonders irritiert zeigt sich der SpiFa zudem über die Abwälzung staatlicher Aufgaben auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.

Durch die geplante Streichung extrabudgetärer Vergütungsregelungen – insbesondere für offene Sprechstunden und kurzfristig vermittelte Facharzttermine – verlieren Praxen die wirtschaftliche Grundlage für zusätzliche Behandlungsangebote. Fallen diese Regelungen weg, ist eine gleichzeitige Reduzierung der Mindestsprechstundenzeiten von derzeit 25 auf 20 Wochenstunden aus Sicht des SpiFa nur folgerichtig. Andernfalls würde von Vertragsarztpraxen erwartet, noch mehr Leistungen als bisher schon ohne entsprechende Finanzierung zu erbringen.

„Zur Wahrheit gehört: Bereits heute tragen Fachärztinnen und Fachärzte durch nicht vergütete Leistungen zu Einsparungen in Milliardenhöhe und damit zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung bei. Die Konsequenz des jetzigen Kabinettsbeschlusses ist daher völlig absehbar: Weniger verfügbare Termine und deutlich längere Wartezeiten für gesetzlich Versicherte“, so der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich.
Auch darüber ruft der Kabinettsbeschluss beim SpiFa als Stimme von 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten Kopfschütteln hervor. Denn die vorgesehenen Maßnahmen dienen vor allem der Entlastung des Bundeshaushalts.

„Die Bundesregierung will sich aus der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen zurückziehen, verlagert die Kosten staatlicher Aufgaben weiter auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und will dies nun mit Kürzungen bei den tatsächlichen Gesundheitsleistungen für Patientinnen und Patienten ausgleichen. Das ist genauso absurd, wie es klingt und hat mit einer Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nichts mehr zu tun“, so Dr. Dirk Heinrich weiter.

Der SpiFa fordert das Parlament auf, die von der Bundesregierung vorgelegten Maßnahmen grundlegend zu überarbeiten. Eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung kann nicht dadurch erreicht werden, dass die tägliche Versorgung kaputtgespart und zugleich Beitragsgelder für staatliche Sozialleistungen zweckentfremdet werden.
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Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

Digitalpreis in Orthopädie und Unfallchirurgie

Der Preis wird vom Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU e.V.) jährlich auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie vergeben und ist mit 5.000 Euro dotiert.

Partner bei der Preisverleihung ist der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV e.V.). Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) tritt als gemeinsame Stimme aller eHealth-Anbieter und -Förderer in Deutschland an. Der Verband unterstützt seine Mitglieder im Dialog mit den anderen Partnern des Gesundheitssystems, der Politik und der Öffentlichkeit.

Zielsetzung

Der Digitalpreis in Orthopädie und Unfallchirurgie wird verliehen, um innovative digitale Lösungen zu würdigen, die die medizinische Versorgung in den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie verbessern. Dabei sind alle digitalen Entwicklungen willkommen, die neue Ansätze in Diagnostik, Therapie, Patientenversorgung, Management oder Forschung einbringen sowie die Versorgungsprozesse erheblich optimieren bzw. vereinfachen.

Zielgruppe

Dieser Preis richtet sich an Mediziner, Entwickler, Forscher und Start-Ups, die digitale Innovationen im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie entwickeln und vorantreiben.

Kategorien

  • Innovative digitale Therapieansätze: Entwicklung neuer digitaler Lösungen zur Behandlung von Patienten mit orthopädischen oder unfallchirurgischen Erkrankungen.
  • Digitale Diagnostik: Technologien zur frühzeitigen Erkennung, präziseren Diagnose und besseren Behandlungsplanung.
  • Forschung sowie Weiter- und Fortbildung: Digitale Tools zur Unterstützung von Forschung, Weiter- und Fortbildung im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie.
  • Medizinische Robotik und AI: Lösungen, die Künstliche Intelligenz oder robotergestützte Systeme in der chirurgischen Praxis oder der Therapie einsetzen.
  • Patientenmanagement und -kommunikation: Digitale Lösungen zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Arzt und Patient sowie zur Optimierung des Patientenmanagements.
  • Prozessoptimierung: Optimierung und Vereinfachung von Versorgungspfaden, Behandlungsprozessen sowie dem Informationsfluss zwischen behandelnden Ärzten, Pflegekräften und anderen Gesundheitsberufen

Teilnahmebedingungen

  • Digitale Lösungen, die mindestens in der Entwicklungsphase fortgeschritten sind oder bereits den Markteintritt hinter sich haben und deren Marktfähigkeit und Effizienz nachgewiesen wurde
  • Anwendungsbezug zur Orthopädie und Unfallchirurgie. Das Produkt bzw. die Dienstleistung muss jedoch nicht auf die Anwendung im Fachgebiet O&U begrenzt sein
  • Fristgerechte Einreichung mit Bewerbungsschreiben, Produkt- und Nutzenbeschreibung. Wenn möglich, sollte der Jury auch das Produkt bzw. eine Demoversion zur eigenen Bewertung zur Verfügung gestellt werden.
  • Teilnahme am Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie

Jury

Die Prüfung der eingereichten Unterlagen und die Zuerkennung des Preises erfolgt durch ein Preisrichterkollegium. Dieses besteht aus vier Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes und dem Geschäftsführer des BVOU. Weitere Juroren können vom Geschäftsführenden Vorstand des BVOU hinzugezogen werden.

Preisverleihung

Die Preisverleihung erfolgt während der Jahrestagung im Rahmen der Abschlussveranstaltung des Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie durch den Präsidenten.

Bewerbung

Folgende Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 31.08. eines jeden Jahres an den BVOU eingereicht werden:

  • Kurzes Bewerbungsschreiben
  • Projektzusammenfassung bzw. Produktbeschreibung laut ausgefülltes Stammblatt
  • Produkt / Software / App etc. sollte der Jury zur Bewertung ebenfalls zur Verfügung gestellt werden, falls dies technisch möglich ist.

Kontakt

Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106 – 108
10623 Berlin

Janosch Kuno
Tel:        030 797 444 55
Mail:      presse@bvou.net

Wir freuen uns auf Ihre innovativen Einreichungen und wünschen Ihnen viel Erfolg!

Notfallreform offenbart versteckte Milliardenkosten in Nina Warkens Sparpaket

Die Sparpläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken werden kostspielige Folgen haben. Der Entwurf zur Notfallreform wird in Verbindung mit dem Vorschlag, die offene Sprechstunde zu streichen, am Ende Mehrkosten in Milliardenhöhe verursachen. Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte warnt von einer Milchmädchenrechnung des Ministeriums.

Aktuell werden jährlich rund 10 bis 15 Millionen Patientinnen und Patienten in den offenen Sprechstunden der grundversorgenden Fachärzte behandelt. Diese offenen Sprechstunden sollen abgeschafft werden. Die Finanzkommission verspricht sich davon Einsparungen von rund 212 Millionen Euro.

Die betroffenen Patienten werden dann aber Hausarztpraxen und Notaufnahmen bzw. INZ aufsuchen und verursachen dort ein Vielfaches der Kosten der offenen Sprechstunde. Hausärzte, INZ und Notaufnahmen sind – im Gegensatz zu den fachärztlichen Praxen – nicht budgetiert. Jeder Behandlungsfall dort wird in voller Höhe bezahlt.

Ein Behandlungsfall im INZ schlägt im günstigen Fall mit etwa 150 Euro zu Buche. Wenn also nur jeder zehnte Akutfall aus der offenen Sprechstunde stattdessen ein INZ aufsucht, kostet das bereits mehr als die prognostizierte Einsparung beträgt.

Die Kosten für Hausarztbesuche, die anstelle des Facharztbesuches oder (wegen einer Überweisung) zusätzlich dazu entstehen, sind da noch gar nicht eigepreist.

„Selbst bei der vorsichtigen Annahme, dass in Zukunft jeder Fall, der nun außerhalb der offenen Sprechstunde behandelt wird, nur knapp 80 Euro an weiteren Behandlungskosten verursacht, werden die Behandlungen in Zukunft 1,2 Milliarden Euro kosten. In dem Sparpaket versteckt sich also eine Milliarde Euro Mehrkosten“, rechnet der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Dr. Dirk Heinrich, vor.

„Dass die Streichung der offenen Sprechstunde die Versorgung günstiger macht, ist eine Milchmädchenrechnung. Am Ende gibt es weniger fachärztliche Akutbehandlungen, aber mehr Kosten und mehr Bürokratie. So viel Ehrlichkeit haben die Beitragszahlerinnen und Patienten verdient“, sagt Dr. Heinrich.

 Der Virchowbund

Analyse des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes 2026: Zwischen Sparzwang und Versorgungsauftrag

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisiert den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes scharf. Das Gesetz, das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt wurde, zielt darauf ab, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren. Allerdings sieht die KBV darin eine erhebliche Gefährdung der Patientenversorgung und eine einseitige Belastung der Leistungserbringer, insbesondere der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Die zentralen Kritikpunkte umfassen:

  1. Einseitige Belastung der Leistungserbringer: Rund 75 % der Einsparungen sollen von Ärzt:innen und Krankenhäusern getragen werden. Dies verschiebt die Finanzprobleme direkt in die Versorgungseinrichtungen und gefährdet die Qualität der Patientenversorgung.
  1. Deckelung der Vergütungen: Die geplante Kopplung der Vergütung an die Grundlohnsummenentwicklung und zusätzliche Kürzungen bis 2029 führen zu realen finanziellen Einbußen. Dies bedeutet weniger Zeit für Patient:innen, eingeschränkte Leistungen und eine Rationierung der Versorgung.
  1. Abbau funktionierender Steuerungsinstrumente: Der Wegfall der TSVG-Regelungen, die schnelle Terminvergaben und eine effiziente Patientenlenkung ermöglichen, wird zu längeren Wartezeiten und einer schlechteren Versorgung führen.
  1. Einschränkungen in der psychotherapeutischen Versorgung: Die Streichung von Zuschlägen für Kurzzeittherapien erschwert den Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe und könnte zu längeren Krankheitsverläufen führen.
  1. Gefährdung von Prävention und Ambulantisierung: Budgetkürzungen bremsen Vorsorge und ambulante Operationen aus, was langfristig höhere Kosten und schlechtere Gesundheitsergebnisse zur Folge hat.
  1. Erhöhte Bürokratie: Statt Entlastung bringt das Gesetz neue Nachweispflichten und Dokumentationsanforderungen, die Ärzt:innen wertvolle Zeit rauben. Vorschläge der KBV zur Bürokratieentlastung, die Einsparungen von 400 Millionen Euro ermöglichen könnten, bleiben ungenutzt.

Die KBV warnt vor einem grundlegenden Systemwandel: weg von einer bedarfsorientierten Versorgung hin zu einem rein finanziell gesteuerten System. Dies gefährdet die Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig. Die KBV fordert eine Überarbeitung des Gesetzes und eine faire Lastenverteilung, um die Qualität und Sicherheit der Versorgung langfristig zu gewährleisten.

Hinweis: Für weitere Details finden Sie die vollständige Analyse in den Dokumenten „Politisches Short Paper“ und „Stellungnahme der KBV“ vom 20. April 2026.

Erfolgreicher Kongress und lebendige Atmosphäre am BVOU-Stand

Der VSOU-Kongress 2026 in Baden-Baden brachte erneut Fachleute aus Orthopädie und Unfallchirurgie zusammen, um zentrale Themen und aktuelle Entwicklungen der Branche zu diskutieren. Vom 16. bis 18. April trafen sich circa 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, um sich über aktuelle Trends, Innovationen und interdisziplinäre Ansätze auszutauschen. Bei bestem frühlingshaftem Wetter bot der Kongress nicht nur ein umfangreiches wissenschaftliches Programm, sondern auch zahlreiche Gelegenheiten für persönliche Begegnungen und fachlichen Austausch – insbesondere am Stand des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU). Besonders die Beratung zu Selektivverträgen und die Unterstützung bei Versicherungsfragen stießen auf großes Interesse. Auch die Möglichkeit, exklusive Materialien wie Kinesiotapes oder Patientenflyer zu Sonderkonditionen zu erwerben, wurde von vielen Besucherinnen und Besuchern gerne genutzt.

Positive Stimmung und reger Austausch

Der BVOU-Stand im zweiten Stock des Kongresshauses war ein zentraler Treffpunkt für Mitglieder, Interessierte und Kooperationspartner. Die Stimmung war durchweg positiv, was nicht zuletzt an der angenehmen Atmosphäre und dem engagierten Team lag. BVOU-Geschäftsführer Dr. Jörg Ansorg und sein Team standen den Besucherinnen und Besuchern mit Rat und Tat zur Seite. „Ob berufspolitische Fragen, Informationen zu Weiterbildungsangeboten oder Unterstützung bei Orthinform-Profilen – der Stand bot eine breite Palette an Serviceleistungen, die rege genutzt wurden“, lobte Dr. Ansorg. „Besonders geschätzt wurde die Möglichkeit, in entspannter Umgebung mit Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen. Viele nutzten die Gelegenheit, bestehende Kontakte zu pflegen und neue Netzwerke zu knüpfen“, ergänze er.  Die frühlingshafte Kulisse Baden-Badens trug zusätzlich zur angenehmen Stimmung bei und lud dazu ein, Gespräche auch außerhalb des Kongresshauses im frühlingshaften Baden-Baden fortzusetzen.

Fazit: Ein gelungener Kongress

Der VSOU 2026 war nicht nur eine Plattform für fachlichen Austausch und Weiterbildung, sondern auch ein Ort der Begegnung und Inspiration. Der BVOU-Stand spielte dabei eine zentrale Rolle und wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als wertvolle Anlaufstelle geschätzt. Der BVOU-Geschäftsführer fasst zusammen: „Die positive Resonanz zeigt, wie wichtig es ist, vor Ort präsent zu sein und den persönlichen Kontakt zu pflegen.“

Perspektive DVT – „Schnell und präzise – die perfekte Diagnostik in der Sportmedizin“

Herr Prof. Dr. med. Gabor Szalay ist Facharzt für O&U mit den Zusatzbezeichnungen in Chirurgie, spezieller Unfallchirurgie, Handchirurgie, Sportmedizin, Notfallmedizin sowie D-Arzt. Er leitet gemeinsam mit Herrn Dr. med. Markus Ehnert die Praxis an der Sportklinik in Bad Nauheim sowie die Standorte in Büdingen und Bad Orb.

„Ich ärgere mich wahnsinnig, dass ich so lange mit der Entscheidung zur Implementierung gewartet habe. Viel mehr Patienten hätten von den Vorteilen dieser Lösung profitieren können.“

Die Diagnostik mittels SCS Bildgebung – für Herrn Prof. Szalay wurde diese Perspektive Realität. Die 3D-Schnittbildgebung kannte er schon länger: Auf Kongressen sei er oft am Stand der SCS und dem System vorbeigelaufen, abgeschreckt von den vermeintlich hohen Kosten, erzählt der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Nach intensiver Auseinandersetzung und individueller Betreuung entschied er sich schließlich doch zur Implementierung. Schon kurz nach der Installation zerstreuten sich seine anfänglichen Bedenken. Es zeigte sich schnell, dass weder die Investition in die bessere Diagnostik noch die Integration des Systems in den Praxisbetrieb ein Problem darstellte. Stattdessen trat das Gegenteil ein: Alle waren begeistert.

„In den wenigen Fällen, in denen wir doch noch ein konventionelles Röntgenbild erstellen, sind unsere Arzthelferinnen schon beinahe enttäuscht, wenn sie nicht mit der SCS Bildgebung arbeiten dürfen. Sie schätzen die intuitive Bedienung sehr. Wir alle sind beeindruckt von der hohen Bildqualität und die Patienten sind genauso fasziniert.“

Innerhalb kürzester Zeit erstellt das DVT 3D-Schnittbilder in der eigenen Praxis, wodurch Prozesse spürbar optimiert werden. Der Arbeitsalltag ohne den „Donut”, wie das System aufgrund seiner Form im Team liebevoll genannt wird, ist in Bad Nauheim undenkbar geworden.

Einfache Bedienung, die rundum überzeugt

Die Implementierung einer neuen Diagnostik ist in den Praxen immer eine Frage des Raumbedarfes. Typische Einwände anderer Ärzte – zu wenig Platz, die Angst des Personals vor neuer Technik, oder unklare Indikationen – diese Bedenken kann Herr Prof. Szalay aus eigener Erfahrung zwar nachvollziehen, allerdings nicht bestätigen.

„Das System nimmt nicht viel Platz ein. Selbst der kleinste Behandlungsraum reicht aus, um die SCS Bildgebung zu installieren. Die Handhabung ist so einfach, dass unsere Mitarbeiterinnen es mittlerweile dem konventionellen Röntgen vorziehen. Und was die Indikationen betrifft – in einer orthopädischen Praxis, die eine ausreichende Anzahl an Patienten behandelt, hat man mehr als genug Fälle.“

Bildqualität, die überzeugt – besonders in der Endoprothetik

Die SCS Bildgebung konnte sich ab dem ersten Tag als fester Bestandteil aller Praxisabläufe integrieren. Das Team schätzt besonders, dass die Bilddaten sofort auf allen Rechnern verfügbar sind. So können sie die Informationen in den 20 Behandlungsräumen und den beiden OP-Sälen unmittelbar abrufen.

„Diagnostisch bringt uns diese Lösung wirklich weiter und wir nutzen sie täglich. Die klare Darstellung in 0,2 mm Schichtdicke ermöglicht uns eine präzise, gestochen scharfe Visualisierung, selbst bei einliegendem Osteosynthesematerial und Prothesen.“

Die gelebte und erlebte Qualität, die das System für die Ärzte und das Personal in die Praxis bringt, überzeugt auf ganzer Linie: „Für uns ist das System wie ein vollwertiger Mitarbeiter – von Beginn an einsatzbereit und eine echte Entlastung“, erklärt Herr Prof. Szalay. Auch die medizinischen Fachangestellten, die anfangs noch skeptisch waren, erkannten schnell die Vorteile. Besonders der Wegfall der zeitaufwendigen CT-Terminorganisation sei eine enorme Entlastung, erzählt der Facharzt.

Der entscheidende Unterschied in vielen Fällen

Die medizinischen Vorteile der DVT-Technologie zeigen sich nicht nur in Ausnahmefällen, sondern jeden Tag. Aussagekräftige Bildergebnisse steigern die Diagnosesicherheit um ein Vielfaches und können den Verlauf einer Therapie massiv beeinflussen. Sie entscheidet oft über die Frage, ob eine Verletzung operativ versorgt werden muss oder nicht. Das zeigen auch die vielen Beispiele aus der Praxis an der Sportklinik Bad Nauheim:

„Wir behandeln jeden Tag Radius- oder Scaphoidfrakturen, bei denen wir eine präzise Bildgebung brauchen. Eine Patientin, die extern erstversorgt wurde, kam zur Verlaufskontrolle zu uns. Im 2D-Röntgenbild zeigte sich uns eine Mittelhandfraktur. Zur Sicherheit sahen wir uns die Hand im DVT an und erst dort wurde deutlich, dass die Fraktur völlig disloziert war.“

Solche Befunde sind auch für die Patienten besonders eindrucksvoll. Die 3D-Rekonstruktion hilft ganz besonders dabei, die Diagnose in Gänze nachvollziehen zu können.

„Das Feedback der Patienten ist überwältigend – sie verstehen sofort, warum eine OP nötig ist oder eben nicht.“

Schnelle Diagnostik liefert Klarheit, wann Sport wieder realistisch ist

Die 3D-Rekonstruktion ist nur ein Aspekt, wie dieses Diagnostikverfahren die Kommunikation zwischen Arzt und Patienten auf ein neues Niveau hebt. Herr Prof. Szalay verweist auf die vielen Sportler, die in der Praxis behandelt werden. Sie profitieren besonders, da durch die unmittelbare Diagnostik verlässliche Aussagen darüber getroffen werden können, wann eine Rückkehr zum Sport wieder realistisch ist.

„Ob es sich bei den Patienten nun um Olympia-Teilnehmer mit Fußfraktur oder Volleyballspieler mit Handverletzung handelt – sie alle wollen wissen, wann sie wieder voll in die Belastung einsteigen dürfen. Mit dieser Lösung kann ich klare Aussagen treffen. Das ist vor allem für Sportler unbezahlbar.“

Auch die Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten wird durch die Bildgebung erleichtert, da die 3D-Schnittbilder unkompliziert weitergegeben und Therapieentscheidungen gemeinsam abgestimmt werden können.

Große Wertschätzung auf Seiten der Patienten

Für Herrn Prof. Szalay liegt der größte Mehrwert in der Kombination aus ärztlicher Sicherheit und patientenzentrierter Versorgung.

„Zeit ist ein wertvolles Gut, entsprechend sollte dieses Gut auch wertgeschätzt werden. Mit dem Einsatz der unmittelbaren 3D-Schnittbildgebung kann dem Patienten Zeit, Wege und Unsicherheit erspart werden. Der Patient fühlt sich bestens betreut, weil er nicht weggeschickt werden muss. Und wir Ärzte haben die diagnostische Sicherheit, die wir brauchen.“

Klare Kommunikation auf Augenhöhe

Die Patienten fühlen sich dank dieser intensiven Betreuung rundum adäquat versorgt, weshalb die Leistung dankend angenommen wird. Eine hohe Patientenzufriedenheit hat einen starken, positiven Einfluss auf die Praxisbindung. Auch die Reputation durch Empfehlungen innerhalb des Patientenkreises verbessert sich durch das Angebot der DVT-Technologie – Aspekte, die während des Entscheidungsprozesses nicht unterschätzt werden sollten.

Von Anfang an die richtige Entscheidung

In der SCS Bildgebung sieht Herr Prof. Gabor Szalay einen echten Wendepunkt für seine sportmedizinisch ausgerichtete Praxis. Die Möglichkeit, binnen Sekunden hochpräzise 3D-Schnittbilder zu erstellen, hat Diagnostik und Therapieplanung spürbar verändert. Frakturen, die im Röntgen unauffällig wirken, werden klar erkennbar – oft mit entscheidender Auswirkung auf den Therapieweg. Besonders Sportler profitieren von schneller Klarheit über Heilungsverläufe und realistische Rückkehrzeiten. Für Herrn Prof. Szalay steht eines fest: Keine der Bedenken und Argumente, die gegen eine Implementierung sprachen, traten ein. Seine Botschaft an Kolleginnen und Kollegen in der O&U ist eindeutig:

„Für mein gesamtes Team bedeutet der Einsatz dieser Lösung eine deutliche Entlastung, für Patienten ein Gewinn an Sicherheit und Vertrauen – deswegen ist sie aus unserem Praxisalltag nicht mehr wegzudenken. Ich lade Sie ein, uns in Bad Nauheim zu besuchen. Schauen Sie sich die SCS Bildgebung in der Praxis an – danach sind alle Fragen geklärt.“

Prof. Dr. med. Gabor Szalay & Dr. Markus Ehnert
Praxis an der Sportklinik

In der Au 1,
61231 Bad Nauheim
www.praxis-sportklinik.de

 

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt Beratungsangebot zum planungssicheren Einstieg in die SCS Bildgebung anfordern.

 

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Sparpolitik auf Kosten der Versorgung

Die geplanten Sparmaßnahmen der Bundesregierung im Gesundheitswesen sorgen derzeit für erhebliche Unruhe, insbesondere in der fachärztlichen Versorgung. Mit dem Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BSSG) liegt eine Gesetzesinitiative vor, die weit über eine reine Kostendämpfung hinausgeht.

Was als Beitragssatzstabilisierung verkauft wird, ist in Wahrheit ein tiefgreifender Systemeingriff mit erheblichen Folgen für die ambulante Versorgung in Deutschland. Der Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BSSG) markiert einen Paradigmenwechsel – weg von Wettbewerb, Innovation und Ambulantisierung, hin noch zu mehr Budgetierung, Regulierung und Staatsmedizin.

Kern des Entwurfs ist eine strikt durchgesetzte Ausgabenbegrenzung für alle Leistungsbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung. Die sogenannte Grundlohnbindung wird zur harten Obergrenze. Was zunächst nach solider Finanzpolitik klingt, bedeutet in der Realität nichts anderes als eine dauerhafte Begrenzung medizinischer Leistungen – unabhängig vom tatsächlichen Versorgungsbedarf und unabhängig vom demographischen Wandel und konterkariert damit jede medizinisch indizierte Steuerung.

Die Folgen sind gravierend: Bereits heute werden rund 40 Millionen fachärztliche Termine jährlich ohne Vergütung erbracht. Wer jetzt weiter kürzt, verschärft zwangsläufig die Versorgungsengpässe. Weniger finanzielle Mittel bedeuten am Ende weniger verfügbare Termine – und längere Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten.

Besonders deutlich zeigt sich die Stoßrichtung im vertragsärztlichen Bereich. Die Rückführung extrabudgetärer Leistungen – insbesondere aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) – in die budgetierte Gesamtvergütung kommt einer klaren Rückabwicklung politischer Reformen gleich. Leistungen, die bewusst zur Verbesserung der Versorgung eingeführt wurden, werden nun wieder entwertet. Gleichzeitig werden Zuschläge gestrichen und die extrabudgetäre Vergütung vollständig budgetiert. Die Logik ist simpel und fatal: Mehr Leistung führt nicht zu mehr Vergütung, sondern zu weniger Vergütung pro Fall, so dass die fallbezogene Leistung überhaupt nicht mehr wirtschaftlich – kostendeckend erbracht werden kann.

Die finanziellen Konsequenzen sind konkret spürbar. Allein der Wegfall der TSVG-Vergütung bedeutet im Fachgebiet Orthopädie beispielsweise in Baden-Württemberg einen Honorarverlust von rund 4,2 %. Weitere Kürzungen können die Einbußen auf bis zu 10 % steigern.

Noch weitreichender sind die Eingriffe in die selektivvertragliche Versorgung. Hausarztzentrierte Versorgung und fachärztliche Verträge – bislang zentrale Instrumente für Innovation und Strukturentwicklung – werden faktisch ausgebremst. Auch hier greifen Grundlohnbindung und Mengenbudgetierung. Wachstum wird bestraft: Steigt die Zahl der behandelten Patientinnen und Patienten, sinkt die Vergütung pro Kopf. Investitionen in neue Versorgungsmodelle werden damit wirtschaftlich unattraktiv.

Das ist mehr als eine Fehlsteuerung – es ist ein systematischer Rückbau gewollter Versorgungsstrukturen. Die seit 2007 aufgebaute wettbewerbliche Differenzierung wird zurückgedreht. Selektivverträge verlieren ihre Funktion als Alternative zur Regelversorgung. Übrig bleibt ein zunehmend zentralisiertes System mit immer weniger Gestaltungsspielraum für Ärztinnen und Ärzte.

Gleichzeitig steht die Budgetfreiheit ambulanter Operationen zur Disposition. Ambulantisierung bedeutet Verlagerung von stationär nach ambulant und damit eine Fallzahl-Steigerung im ambulanten Sektor. Diese Steigerung jetzt in Form von Budgetierung strikt zu begrenzen ist sinnentleert und widerspricht sich im Grundsatz.

Mit der vorgesehenen Rückführung extrabudgetärer Vergütungsbestandteile in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung wird ein essentieller Steuerungsmechanismus zur Förderung ambulanter Leistungen aufgehoben. Dies führt zu einem Verlust an Leistungsanreizen sowie zu erheblichen Einschränkungen der wirtschaftlichen Planbarkeit für niedergelassene Operateure und Anästhesisten.

Der Widerspruch zur politischen Zielsetzung könnte größer kaum sein: Einerseits wird mehr Ambulantisierung gefordert, andererseits werden genau die finanziellen Voraussetzungen dafür entzogen. Wer mehr Leistung verlangt und gleichzeitig die Vergütung kürzt, handelt nicht reformorientiert, sondern widersprüchlich.

Die Konsequenzen dieses Kurses werden nicht abstrakt bleiben. Sie werden in den Praxen spürbar sein – und bei den Patientinnen und Patienten ankommen. Weniger Anreize, weniger Investitionen, weniger Termine.

Jetzt ist der Zeitpunkt, klar Position zu beziehen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die ärztlichen Berufsverbände – allen voran der BVOU – müssen diesen Eingriff entschieden begleiten und korrigierend auf den politischen Prozess einwirken. Gleichzeitig ist auch die aktive Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen gefragt. Ohne klare Haltung und gemeinsames Handeln droht eine schleichende Erosion der ambulanten Versorgung.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist kein technisches Sparinstrument. Es ist ein gesundheitspolitischer Richtungsentscheid – mit potenziell weitreichenden negativen Folgen für Qualität, Innovation und Patientenversorgung und Rolle rückwärts für die Ambulantisierung.

Dr. Johannes Flechtenmacher (BVOU-Schatzmeister) und Dr. Helmut Weinhart (BVOU-Vizepräsident und Vorstandssprecher)

Politik muss sich ehrlich machen: Spargesetze sind Leistungskürzungen

Nachdem die Bundesregierung nun schnell und offenbar so gut wie alle Sparvorschläge der Finanzkommission umsetzen will, ruft der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. die Politik auf, sich gegenüber den Patienten ehrlich zu machen:

 „Wer im ambulanten Bereich rund 5,5 Mrd. Euro einsparen will, muss den Patienten deutlich sagen, dass dies Auswirkung auf ihre Versorgung haben wird. Streichungen in dieser Größenordnung werden schon allein durch wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten eine Reduktion des Leistungsangebotes zur Folge haben“, stellt der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich fest.

Personal wird abgebaut, Sprechzeiten werden reduziert, Wartezeiten verlängern sich. „In einem nächsten Schritt werden sich auch die ambulanten Strukturen verändern, da heute schon zahlreiche Praxisärzte keine Nachfolger finden. Mangelnde wirtschaftliche Planbarkeit sowie kein Vertrauen auf verlässliche Rahmenbedingungen schrecken gründungswillige Ärzte vor dem Weg in die Niederlassung ab. Selbst wenn in naher Zukunft ein Primärversorgungssystem etabliert werden würde, werden dann aber keine fachärztlichen Strukturen mehr vorhanden sein, die auch nur annährend ausreichend zeitnahe Termine zur Verfügung stellen können“, prophezeit Dr. Heinrich.

 „Auch wenn die Hauptleidtragenden der Spargesetze die grundversorgenden Fachärzte sein werden, sind auch die Hausärzte und damit der gesamte ambulante Bereich betroffen. Sie tragen in Zukunft die Hauptlast der Versorgung unter dann auch eigenen verschärften Budget-Bedingungen. Das wird die Abrissbirne für die ambulanten Strukturen in Deutschland“, so der Virchowbund-Chef. „Auch medizinisch wird es heikel, wenn dann z. B. die Überbrückung der Zeit bis zum Facharzttermin mit ansonsten nicht notwendigen Antibiotika erfolgen muss.“

 Anstatt die offene Sprechstunde und Vermittlungsfälle über die Terminservicestelle abzuschaffen, hatten die führenden Ärzteverbände in dieser Woche vorgeschlagen, eine Nullrunde bei der nächsten Anpassung des Orientierungspunktwertes zu vereinbaren. „Dies wäre ein schmerzhafter, aber solidarischer Sparbeitrag über alle ärztlichen Fachgruppen“, so Dr. Heinrich abschließend.

 Der Virchowbund 

DMP Osteoporose aktualisiert – Neu: Männer bereits ab 50 Jahren anspruchsberechtigt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Anforderungen an das Disease-Management-Programm (DMP) für Versicherte mit Osteoporose umfassend aktualisiert. Neu ist, dass sich Männer mit einer behandlungsbedürftigen Osteoporose künftig bereits ab 50 Jahren in ein strukturiertes Behandlungsprogramm einschreiben lassen können, statt wie bisher ab 60 Jahren. Weitere Anpassungen betreffen beispielweise das Einschreibekriterium Frakturrisiko, die medikamentöse Therapie sowie Ergänzungen bei den koordinierenden Ärztinnen und Ärzten. Ziel des DMP ist es insbesondere, Knochenbrüche bzw. weitere Knochenbrüche zu vermeiden, das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern und Schmerzen zu reduzieren. Wissenschaftliche Grundlage der Aktualisierungen war die turnusgemäße Auswertung von insgesamt 17 evidenzbasierten medizinischen Leitlinien zur Osteoporose durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.

Dazu Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und zuständig für den Unterausschuss DMP: „Künftig werden deutlich mehr Menschen mit Osteoporose von der Versorgung in einem Disease-Management-Programm profitieren können. Dafür sorgt einmal das Absenken des Anspruchsalters bei Männern auf 50 Jahre, das den aktuellen Leitlinienempfehlungen entspricht. Außerdem können sich alle Patientinnen und Patienten mit gesicherter Diagnose schon ab einem deutlich geringeren Risiko für Knochenbrüche in das DMP einschreiben lassen – Ziel ist es ja, diese schwerwiegenden Verletzungen möglichst zu vermeiden. Damit ausreichend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen, hat der G-BA zusätzliche Fachrichtungen zugelassen, die die Koordination der Betreuung übernehmen können. Ich hoffe sehr, dass das DMP Osteoporose durch die aktuellen Anpassungen noch einen zusätzlichen Schub erhalten wird.“

Rund 47.000 gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten mit Osteoporose nehmen derzeit an einem DMP teil, möglich ist eine Einschreibung seit Oktober 2023. Sie werden im DMP leitliniengerecht und strukturiert behandelt – darüber hinaus aber auch dabei unterstützt, die individuell vorhandenen Risikofaktoren für einen ungünstigen Erkrankungsverlauf zu erkennen und möglichst zu reduzieren.

Welche wesentlichen Aspekte wurden aktualisiert?

Einschreibekriterien: Patientinnen und Patienten mit gesicherter Diagnose Osteoporose können ab dem vollendeten 50. Lebensjahr in das DMP eingeschrieben werden. Vorher galt für Männer das vollendete 60. Lebensjahr. Außerdem gilt nun neu, dass mindestens ein 5%iges Frakturrisiko innerhalb der nächsten drei Jahre vorliegen muss, berechnet anhand der Risikofaktoren, des Alters und der Knochendichte. Kommen weitere Risikofaktoren hinzu, reicht ein Frakturrisiko von mindestens 3 % für das Einschreiben aus.

Körperliches Training und Sturzprophylaxe: Die Bedeutung des Funktionstrainings unter fachkundiger Anleitung mit dem Ziel der Selbsthilfe wird hervorgehoben, um den Stellenwert beim Krankheitsbild Osteoporose zu verdeutlichen.

Medikamentöse Therapie: Bei Osteoporose stehen medikamentöse Therapien zur Verfügung, die entweder darauf abzielen, den Knochenabbau zu hemmen oder den Knochenaufbau zu fördern (antiresorptive oder osteoanabole Therapien). Die Liste der zur Verfügung stehenden knochenaufbaufördernden Therapien wurde ergänzt um die Wirkstoffe Abaloparatid und Romosozumab sowie um Empfehlungen zur Therapiedauer und Nachbehandlung.

Koordinierende Ärztin oder koordinierender Arzt:Grundsätzlich erfolgt die Langzeitbetreuung im DMP Osteoporose durch die Hausärztin oder den Hausarzt oder, wenn keine Multimorbidität vorliegt, durch die Fachärztin oder den Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie oder die Fachärztin oder den Facharzt für Orthopädie. In Ausnahmefällen können nun neu Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtungen

  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
  • Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder
  • Innere Medizin und Rheumatologie

die Betreuung übernehmen. Außerdem können weitere Fachärztinnen und Fachärzte mit dem Nachweis einer osteologischen Zusatzqualifikation die Betreuung im Rahmen des DMP übernehmen.

Wann werden die Aktualisierungen umgesetzt?

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt er am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Quelle: G-BA