Archiv für den Monat: September 2021

Impfungen weiterhin sicherstellen: Interaktive Karte teilnehmender Ärzte

Berlin – Bis Ende September schließen viele der Impfzentren ihre Tore. Durch den empfohlenen Abstand von drei bis sechs Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung bei den mRNA-Impfstoffen können Patientinnen und Patienten, die jetzt ihre Erstimpfung in einem Impfzentrum erhalten, dort nicht mehr ihre Zweitimpfung bekommen. In der Regel werden sie dann mit einer Zweitimpfung versorgt.

Viele BVOU-Mitglieder impfen mittlerweile in ihren Praxen gegen Corona. Der BVOU möchte deswegen das Engagement seiner Mitglieder einer breiten Öffentlichkeit näher bringen und hat auf seinem Patienteninformations- und Arztsuch-Portal www.orthinform.de eine Deutschlandkarte vorbereitet, die alle Ärzte und Praxen anzeigt, die sich an der Coronaimpfung beteiligen. Für den Fall, dass Patientinnen und Patienten keinen festen Hausarzt haben, finden können sie die Zweitimpfungen auch bei ihrem Orthopäden und Unfallchirurgen erhalten.

Mit wenigen Klicks können sich Mitglieder in die Karte eintragen (auch siehe Screenshot):

  • Loggen Sie sich bei Orthinform in Ihr Profil ein (https://orthinform.de/login).
  • Wählen Sie unter „Profil bearbeiten / Methoden“ den Eintrag „Corona-Impfung“ aus.
  • Klicken Sie unten auf den gelben Button [Profil speichern] – fertig!

Nachdem Sie Ihr Profil gespeichert haben, erscheint Ihr Eintrag auch in der Deutschlandkarte der Orthopäden und Unfallchirurgen, die sich an der Impfkampagne beteiligen. 
 
Machen Sie mit und zeigen Sie, welchen Beitrag Fachärzte im Rahmen der Impfkampagne gegen Corona leisten! Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Die Listung in der Orthinfrom-Karte ist einfach: Schwerpunkt “Corona-Impfung” auswählen – fertig!

Neue BVOU-Einkaufsvorteile im September

Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Abenteuer, Elektronik, Kleidung oder Kfz-Zubehör – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.

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Gesundheitspolitische Positionen in Orthopädie und Unfallchirurgie zur Bundestagswahl 21

Gemeinsame Pressemitteilung

der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC)

Gesundheitspolitische Positionen zur Bundestagswahl 2021

Berlin – Orthopäden und Unfallchirurgen fordern von Seiten der Politik die Anerkennung der Qualität vorhandener Zertifizierungsverfahren und Register zur bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten. Die Qualitätsinitiativen tragen dazu bei, die Spitzenmedizin in Zentren zu stärken und gleichzeitig eine gute medizinische Versorgung in ländlichen Regionen sichern. Außerdem dürfen rein ökonomische Vorgaben in Zukunft keine steuernde und beherrschende Rolle spielen und es braucht bessere Rahmenbedingungen für die Weiterbildung. Das erklären die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), die Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) in einem Positionspapier anlässlich der Bundestagswahl 2021.

„Eine gute Patientenversorgung braucht eine wissenschaftlich fundierte Qualitätssicherung. Deshalb sollten die Zertifizierungen durch die medizinischen Fachgesellschaften vom freiwilligen zum verbindlichen medizinischen Standard in der Orthopädie und Unfallchirurgie werden. Hier ist der Rückhalt durch die Politik notwendig“, sagt Prof. Dr. Dietmar Pennig, Generalsekretär der DGOU und der DGU. Zu den bereits bestehenden Zertifizierungsverfahren zählen das TraumaZentrum DGU®, AltersTraumaZentrum DGU® sowie EndoCert. Für die Fachgesellschaften handelt sich dabei zusammen mit den Patientenregistern um leistungsstarke Instrumente, die sich im praktischen Einsatz bewährt haben und funktionieren. Durch die übertriebenen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstehen jedoch beispielsweise beim TraumaRegister DGU® regelmäßig gefährliche Datenlücken. Von den künftigen politischen Entscheidern wird daher die Anpassung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gefordert, um pseudonymisierte Daten rechtssicher verwenden zu können.

Ein wesentlicher Punkt im Positionspapier ist, dass der Fokus der ärztlichen Tätigkeit sowohl in Krankenhäusern als auch bei niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen wieder stärker auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten gerichtet werden muss. Rein ökonomische Vorgaben dürfen keine steuernde und beherrschende Rolle spielen. Deshalb wird von künftigen politischen Entscheidern erwartet, dass die Budgetierung von ärztlichen Leistungen aufgehoben wird. Auch eine Reform der Diagnosis Related Groups (DRGs) ist überfällig. „Der kommerzielle Druck widerspricht dem Geist der ärztlichen Freiberuflichkeit. Patientenleistungen müssen in nachgefragtem Umfang möglich sein. Sie müssen angemessen vergütet werden, wie auch der erhöhte Hygieneaufwand sowie die vorgeschriebene Bürokratie“, sagt Dr. med. Johannes Flechtenmacher, Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU). Auch die Weiterbildung muss auf ein solides finanzielles Fundament gehoben werden. “Hier ist die Berücksichtigung des finanziellen Aufwandes in Kliniken und Praxen dringend geboten, um das hohe Niveau der Facharztweiterbildung, aber auch die Fortbildung im pflegerischen Bereich mit weiterer Qualifikation sicherzustellen“, sagt Prof. Dr. Bernd Kladny, stellvertretender DGOU-Generalsekretär DGOU und Generalsekretär der DGOOC.

8 Empfehlungen von Orthopäden und Unfallchirurgen an künftige politische Entscheider im Überblick:

  • Definierte Qualität bei der Patientenversorgung: Verbesserung in der Spitze und in der Breite durch die Festlegung von medizinischen Standards in der Orthopädie und Unfallchirurgie auf der Basis von Zertifizierungsverfahren und Daten aus Patientenregistern; Anpassung der Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die wissenschaftliche Registerarbeit; Einbindung des Erkenntnisstands der Fachspezialisten beim Aufbau des Implantateregisters Deutschland (IRD) bei einer Beleihung des Endoprothesenregisters Deutschland (EPRD);
  • Aufhebung von ökonomischen Fehlanreizen in Klinik und Praxis: Abschaffung der Budgets und Festsetzung von fairen Vergütungen für definierte Leistungen; Reform der DRGs; Anerkennung der Bedeutung der Prävention in einer alternden Gesellschaft und Vergütung von Präventionsleistungen auch im fachärztlichen Bereich;
  • Nutzung der vorhandenen TraumaNetzwerk-Strukturen u.a. auch für Pandemien: Weiterentwicklung der zertifizierten Strukturen zur Bewältigung von anders gearteten Überlastungsszenerien wie Pandemien und terroristischen Anschlägen;
  • Stärkung und Zentrierung der Notfallversorgung: Refinanzierung der hohen Vorhaltekosten im Personal- und Sachbereich der Kliniken im Sinne der Daseinsfürsorge gemäß der G-BA-Vorgaben zur dreistufigen Notfallversorgung;
  • Konsequenter Ausbau der digitalen Infrastruktur in Klinik und Praxis: Schaffung gesetzlicher Regelungen für niedrigschwellige digitale Schnittstellen zur Ermöglichung der Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Sektor, denn nur mit einer gemeinsamen digitalen Infrastruktur lassen sich Sektorengrenzen abbauen.
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für die fachärztliche Weiterbildung: Refinanzierung der Weiterbildung muss unabhängig von der Klinikfinanzierung gewährleistet sein, um den hohen finanziellen Aufwand in Kliniken und Praxen zu auszugleichen;
  • Freigabe der Gebührenordnung: Formale Anerkennung der bereits vollständig ausverhandelten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), da der Arztberuf einer fairen und sachgerechten Gebührenordnung bedarf, die den aktuellen Therapiestandard abbildet.
  • Innovationsförderung: Aktive Unterstützung des Innovationsstandortes Deutschland in der orthopädisch-unfallchirurgischen Implantateherstellung; Anpassung des nationalen Medizinproduktegesetzes (MPG), da es Hersteller in Deutschland behindert, deren Kompetenz und Innovationskraft bei der Implantateentwicklung benötigt werden.

Weitere Informationen:
POSITIONSPAPIER

www.dgou.de
www.bvou.net
www.dgu-online.de
www.dgooc.de

 Kontakt für Rückfragen:

Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106 – 108
10623 Berlin

Susanne Herda, Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de

SpiFa-Wahlprüfsteine: Antworten der Parteien

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) veröffentlicht die Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine der Fachärztinnen und Fachärzte in Deutschland und erteilt den Parteien eine Absage, die eine Budgetierung der Vergütung ärztlicher Leistungen zulassen.

Der SpiFa hat sich mit insgesamt 18 Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2021 an die Fraktionen der Parteien, welche im Deutschen Bundestag vertreten sind, gewandt und um Einschätzungen zu den drängenden Themen und Reformwünschen der Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis gebeten. Das dabei entstehende Gesamtbild und die Bewertung zwischen den Parteien fallen durchaus differenziert und eindeutig aus. Zahlreiche Wahlprogramme der Parteien lassen dabei die ärztliche Versorgung in ihrer Bedeutung gänzlich außen vor. Darüber hinaus sprechen sich einige Parteien für die Beibehaltung oder eine Budgetierung der Vergütung ärztlicher Leistungen aus.
Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa zur Veröffentlichung der Ant-worten der Parteien auf die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021: „Wir haben immer gesagt, wir scheuen uns nicht, Ross und Reiter zu benennen, die durch die Budgetierung der Vergütung ärztlicher Leistungen die medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland gefährden. Jene, die die Budgetierung als notwendiges Instrument bezeichnen oder gar eine Ausweitung der Budgetierung vorsehen, for-dern wir auf, gegenüber den Alten und Kranken in unserer Gesellschaft ehrlich zu sein. Denn diese werden durch die Budgetierung benachteiligt.“

Berechnungen des SpiFa zeigen deutlich, dass durch die Bevölkerungsentwicklung in 2025 mehr Ältere und Kranke in Deutschland durch die Budgetierung benachteiligt sein werden (siehe Grafik). „Wer eine Budgetierung der Vergütung ärztlicher Leistungen zulässt, macht eine Politik gegen Alte und Kranke in Deutschland!“, so Heinrich weiter.

Quelle: SpiFa

KBV-Positionspapier: Versorgung gemeinsam gestalten

HIER GEHT ES ZUM ARTIKEL: KBV Honorarverhandlungen für 2022 beendet

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Berlin – Coronabedingt steht das Thema Gesundheit im Vorfeld der diesjährigen Bundestagswahl besonders im Fokus. Die Covid-19-Pandemie hat das Gesundheitssystem verstärkt in das öffentliche Interesse gerückt. Insbesondere die niedergelassenen Ärzte haben in dieser Zeit einen bedeutenden Beitrag geleistet und leisten ihn weiterhin. Diese Leistungsbereitschaft und Flexibilität braucht unser Land auch in Zukunft zum Wohl der Patientinnen und Patienten.

Im Anhang finden Sie das Positionspapier der KBV zur Bundestagswahl 2021, nebst Kurzfassung, welches die KBV Ende letzter Woche den Vertretern der Politik zugeschickt hat. In diesem Papier sind die für die KBV besonders wichtigen Standpunkte zusammengetragen, um diese der Politik nahezubringen.

Sie finden das Papier übrigens auch im Internet unter

DiGA: Digitalisierung ja – aber für alle

Pressemitteilung vom 22.03.2022: Keine Investitionen in veralteten Elektroschrott:
Orthopäden und Unfallchirurgen fordern Betriebspause der Telematikinfrastruktur und Stopp aller Sanktionen

Berlin – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V. begrüßt, dass im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens Apps vom Vertragsarzt rezeptiert werden können, kritisiert jedoch gleichzeitig die mangelnde Integration des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie sowie die Umsetzung in die Praxis.

Die Digitalisierung ist eine große Chance für die Gesundheitsversorgung: Die Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte sind der Meinung, dass Arztpraxen und Krankenhäuser ihre Kosten mithilfe digitaler Technologien senken und die Prävention verbessern können – so auch durch den Einsatz von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie hat sich dabei bisher jedoch nicht viel getan:

„Der Blick ins DiGA-Verzeichnis unter www.bfarm.de/diga weist nur zwei für Erkrankungen am Bewegungsapparat zugelassene Anwendungen auf. Das ist noch viel zu wenig“, stellt Dr. Burkhard Lembeck, Orthopäde und Unfallchirurg in Ostfildern und BVOU-Kongresspräsident des Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) 2021 fest. Weiterer Kritikpunkt: Die fehlende individuelle Abstimmung der von der App vermittelten Inhalte auf den zu behandelnden Patienten. Während sich der Gesetzgeber einen positiven Effekt in der Versorgung von Patienten verspricht, gehen DiGA in der derzeitigen Form am Behandlungsalltag vorbei. Dr. Lembeck: „Die meisten Apps lassen Patienten mit der Therapie und auftretenden Problemen allein im heimischen Wohnzimmer. Fachärzte sollten vielmehr über die gesamte Dauer der App-Nutzung in Indikationsstellung, Therapieentscheidung und -steuerung einbezogen werden. Außerdem sollten durch permanentes Feedback über den Fortschritt des Patienten informiert werden und sich mit diesem austauschen können.“

Hohe Kosten, schlechte Vergütung

Der schleppende DiGA-Start verwundert nicht, denn die Entwickler scheuen den aufwändigen Zulassungsprozess. Kostenträger kritisieren zurecht maßlos überteuerte Preise: Für bereits zugelassene DIGA fallen beispielsweise einmalige Kosten in Höhe von fast 250€ und bei weiterer Nutzung für zusätzliche 90 Tage erneut derselbe Betrag an.

Der Preis der App entspricht somit dem durchschnittlichen Kostenaufwand für fünf Quartale konservativer Orthopädie in der Facharztpraxis oder elf Einheiten individueller Krankengymnastik. Für die Verordnung einer DiGA erhalten Ärzte bei Abrechnung der EBM Ziffer 01470 hingegen lediglich 2,00€.

„Die Motivation von Ärzten, Apps zu derartigen Mondpreisen zu verordnen, liegt bei einer derart krassen Ungleichbehandlung und fehlenden Wertschätzung für die hierfür erforderliche motivationale Beratung und Begleitung des Patienten nahezu bei Null und die Nichtverordnung vielmehr Ausdruck einer Protesthaltung“, so Dr. Lembeck. „Wünschenswert wäre dagegen eine sinnvolle durchdachte Art der Digitalisierung, die durch hybride Versorgungsmodelle allen Seiten etwas nützt, anstatt Patienten mit digitalen Anwendungen quasi allein zu lassen.“

Kontakt für Rückfragen
Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: presse@bvou.net
www.bvou.net