Archiv für den Monat: April 2021

Immer weniger Patienten suchen Notaufnahmen der Kliniken auf

Berlin – Die Zahl der insgesamt an Krankenhäusern in Deutschland ambulant oder stationär behandelten Notfallpatientinnen und -patienten ist seit 2016 rückläufig. Bis 2019 ist die Gesamtzahl der Notfallbehandlungen dort um rund 265.000 Fälle auf 19 Millionen Fälle gesunken. Der Grund hierfür ist der Rückgang der ambulant im Krankenhaus behandelten Notfälle. Waren es 2016 noch 10,67 Millionen Behandlungsfälle, ist diese Zahl bis 2019 auf 10,27 Millionen zurückgegangen. Gleichzeitig stiegen die durch niedergelassene Haus- und Fachärztinnen und -ärzte behandelten ambulanten Notfälle von 8,76 Millionen im Jahr 2016 auf 9,05 Millionen Fälle in 2018 um rund 290.000 Fälle an. 2019 gab diese Zahl dann wieder leicht nach auf insgesamt 8,82 Millionen Behandlungsfälle. Die Gesamtzahl ambulanter Notfälle in Krankenhäusern und im ärztlichen Bereitschaftsdienst ist von 18,3 Millionen Fällen in 2009 auf 19,5 Millionen Fälle in 2018 stufenförmig angestiegen, vor allem nachdem 2012 die Praxisgebühr gestrichen wurde. Von 2018 auf 2019 haben die Gesamtfallzahlen dann auf 19 Millionen ambulante Notfälle pro Jahr nachgegeben. Der Gesamtfallzahlrückgang verstärkt sich im COVID-19-Pandemiejahr 2020 noch weiter. So ist in den ersten drei Quartal 2020 ein Rückgang an ambulanten Notfällen von minus 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten. Demgegenüber ist die Anzahl stationärer Notfälle von 2009 bis 2019 kontinuierlich von 6,6 auf 8,7 Millionen Fälle gestiegen.

Das sind die Kernergebnisse einer heute vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) veröffentlichten Studie zur Entwicklung der ambulanten Notfallversorgung 2009 bis 2020. „Dies Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Wir sehen eine Trendumkehr bei der Inanspruchnahme von Notfallversorgungsressourcen in Deutschland – weg von den Notfallambulanzen, hin zum ärztlichen Bereitschaftsdienst. Insgesamt könnte die Nutzung der Notfallversorgungstrukturen insgesamt im Abschwung sein. Dieser durchgreifende Wandel scheint aber in der gesundheitspolitischen Diskussion noch nicht recht zur Kenntnis genommen worden zu sein. Darauf deutet jedenfalls die im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz wieder aufgeflammte Debatte zur Reform der Notfallversorgung hin“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Noch immer basierten zahlreiche politische Diskussionsbeiträge auf der Annahme, immer mehr Versicherte würden selbständig die Notaufnahmen der Kliniken aufsuchen, so von Stillfried weiter: „Diese Annahme ist nicht mehr richtig. Mit ihren Initiativen zur Aktivierung einer niedrigschwelligen telefonischen Terminvermittlung für Akutfälle sowie mit der Einrichtung von Bereitschaftspraxen an oder in der Nähe von Krankenhäusern gelingt es den Kassenärztlichen Vereinigungen, die ambulante Inanspruchnahme der Krankenhausnotaufnahmen immer weiter zu senken. Damit leisten die Vertragsärztinnen und -ärzte einen zentralen Beitrag zur Entlastung der Notaufnahmen in den Kliniken um solche Fälle, die einer Krankenhausbehandlung nicht bedürfen. Diese Ansätze müssen jetzt weiter unterstützt werden, so wie im Regierungsentwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes vorgesehen.“

Von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) seien rund 830 Bereitschaftspraxen eingerichtet worden, von denen rund 660 am Krankenhaus oder in unmittelbarer Krankenhausnähe angesiedelt sind, machte der der Zi-Vorstandsvorsitzende deutlich. Dies entspreche einer Bereitschaftspraxis an mehr als der Hälfte (58 Prozent) der an der gestuften Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäuser. Die Servicenummer 116117 der KVen habe zwischen 2016 und 2019 eine deutliche Zunahme (mehr als 25 Prozent) von Anrufen verzeichnet. Richtig bekannt geworden sei diese pandemiebedingt aber erst im vergangenen Jahr, in dem auch ein Strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren (SmED) zur telefonischen Beurteilung von Akutfällen flächendeckend eingesetzt worden sei.

„Bezüglich des Diagnosespektrums ist zu erkennen, dass es eine Arbeitsteilung zwischen den Versorgungsbereichen gibt. Notaufnahmen behandeln überwiegend Unfälle und Verletzungen, der ärztliche Bereitschaftsdienst Infektionskrankheiten, chronische Krankheiten, aber auch kleinere Wunden und Verletzungen. Dies ändert sich 2020 nicht wesentlich. Durch gezielte Verbesserungen der Arbeitsteilung zwischen Praxen und Krankenhäusern in den Regionen könnten weitere Entlastungen der Notaufnahmen erreicht werden“, erklärte von Stillfried abschließend.

Quelle: Zi

Krankenhaus

Ärztlicher Nachwuchsförderung höchste Priorität beimessen

Berlin – „Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig Ärztinnen und Ärzte für ein funktionierendes Gesundheitswesen und damit für unser gesamtes gesellschaftliches Wohlergehen sind. Die konsequente ärztliche Nachwuchsförderung und bessere Ausbildungsbedingungen gehören deshalb dringend auf die politischen Agenden von Bund und Ländern.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich der Vorstellung der aktuellen Ärztestatistik. Nach den Daten der Bundesärztekammer stieg zwar die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte (+1,7%) sowie die der Facharztanerkennungen (+0,6%), jedoch fiel der Zuwachs deutlich geringer aus als in den Vorjahren. Bei den jungen Ärztinnen und Ärzte aus dem Inland, die sich erstmalig bei einer (Landes-)Ärztekammer anmeldeten, verzeichnet die Statistik sogar einen Rückgang um 1,1 Prozent.

„Wir betrachten diese Entwicklung mit Sorge. Denn wir brauchen dringend eine ausreichende Anzahl von Ärztinnen und Ärzten, um die Folgen des anhaltenden Trends zur Teilzeitarbeit, des steigenden Durchschnittsalters der Ärzteschaft und des demografischen Wandels zu bewältigen. Sinkt die Zahl der zur Verfügung stehenden Arztstunden, wird das nicht gelingen“, warnte Reinhardt mit Blick auf den hohen Behandlungsbedarf in einer älter werdenden Gesellschaft. Unabhängig von Corona kommt es in den Praxen zu rund einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten pro Jahr. Für den stationären Bereich meldet das Statistische Bundesamt für das letzte Erhebungsjahr 2019 rund 19,4 Millionen Behandlungsfälle. Deutschland ist eine der ältesten Gesellschaften der Welt. Und in den kommenden Jahren ist mit einem weiteren Anstieg des Behandlungsbedarfs zu rechnen. Derzeit prognostiziert das Statistische Bundesamt bis zum Jahr 2040 eine Steigerung des Bevölkerungsanteils der über 67-jährigen um bis zu 42 Prozent.

Ein Lichtblick ist immerhin die Anzahl von Ärztinnen und Ärzten bei den Gesundheitsämtern, die im Jahr 2020 um 14 Prozent auf knapp 3.000 anstieg.

Das gebremste Wachstum betrifft fast alle Bereiche der Gesundheitsversorgung: Bei den im Krankenhaus tätigen Ärztinnen und Ärzte gab es ein Plus von 2,3 Prozent (Vorjahr: +2,7%). Die Zahl der ambulant tätigen Ärzte stieg um 1,0 Prozent (Vorjahr: +1,6%). Am stärksten war der Einbruch des Wachstums in sonstigen Tätigkeitsbereichen (+1,3%; Vorjahr: +6,2%).

Auch bei den Facharztanerkennungen fiel der Zuwachs im Jahr 2020 geringer aus. Er stieg lediglich um 0,6 Prozent (Vorjahr: +3,3%) auf knapp 14.000 an.

Für etwas Entlastung konnte die Zuwanderung aus dem Ausland sorgen. So ist die Zahl der in Deutschland gemeldeten ausländischen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2020 um 6,8 Prozent (Vorjahr: +7,9%) auf rund 56.000 Personen gestiegen. Treibende Kraft waren dabei Ärzte aus Ländern außerhalb der EU (+11,1 Prozent; Vorjahr: 11,9%). Bei den Ärzten aus EU-Ländern war ein Plus von lediglich 1,5 Prozent zu verzeichnen (Vorjahr: +3,3%).

Ebenfalls vorteilhaft wirkt sich der deutliche Rückgang der ins Ausland abwandernden Ärztinnen und Ärzte aus. Im Jahr 2020 wanderten mit knapp 1.700 Personen rund zehn Prozent weniger Ärzte ab als noch im Vorjahr. Insbesondere die Abwanderung von Ärzten mit deutscher Staatsangehörigkeit ging um rund 17 Prozent auf rund 900 Personen zurück. Die beliebtesten Zielländer waren, wie in den Vorjahren, die Schweiz und Österreich.

Sorge bereitet weiterhin die Entwicklung des Altersdurchschnitts der deutschen Ärzteschaft. So bestätigen die aktuell erfassten Zahlen die Tendenz zur Stagnation des Anteils der Ärztinnen und Ärzte unter 35 Jahre (19,1%; Vorjahr: 18,9%). Der Anteil der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte, die das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben, steigt kontinuierlich an. Knapp 34.000 Ärzte (8,2% aller berufstätigen Ärzte; Vorjahr: 8,0%) erreichten bereits das 66. Lebensjahr und somit das Renteneintrittsalter. Weitere knapp 52.000 berufstätige Ärzte (12,6% aller berufstätigen Ärzte; Vorjahr: 12,2%) sind zwischen 60 und 65 Jahre alt. Der Anteil der Ärzte, die sich mittlerweile im Ruhestand befinden, stieg im Vergleich zum Vorjahr um vier Prozent an.

Quelle: BÄK

Buchbesprechung „Der Stannard“

Frankfurt -„Der Stannard“ in der 2. Auflage in Deutsch ist ein exzeptionelles Standardwerk, das den aktuellen Sachstand der modernen Unfallchirurgie umfänglich abbildet. Es wurde nun in der Neuauflage um ein alterstraumatologisches Kapitel – Frakturen bei geriatrischen Patienten –  ergänzt. Alle Kapitel wurden aus dem Englischen von namhaften deutschen Unfallchirurgen als Mitherausgeber übersetzt und dort ergänzt, wo es gemäß der deutschen Versorgungsrealität erforderlich erschien. Die Texte sind teilweise sehr ausführlich. Sie bieten damit aber nicht nur Anfängern wichtige Grundlagen sondern auch Spezialisten wertvolle Tipps und Tricks. OP-Planung, OP-Lagerung und chirurgische Zugangswege werden gut und verständlich dargestellt. Die Abbildungen sind entsprechend instruktiv, was insbesondere Klassifikationen und chirurgische Zugangswege betrifft. Zur schnellen Orientierung dienen die hervorgehobenen „Merk- und Fazitboxen“. Für die Notfall- und Basisversorgung im Bereitschaftsdienst helfen die übersichtlichen und neuen „Surviving the Night“-Boxen. Darstellungen der Komplikationsmöglichkeiten und der zu erwartenden Ergebnisse gemäß der aktuell verfügbaren Literatur runden die Kapitel ab.

Insgesamt ist „Der Stannard“ damit das aktuelle, deutschsprachig-unfallchirurgische Standardwerk für die Praxis und zur Prüfungsvorbereitungen. Das Buch ist zudem über eref.thieme erreichbar und „fair bepreist“. – Mehr braucht man – eigentlich – nicht…

Prof. Dr.Dr. R. Hoffmann
Frankfurt am Main
April 2021

 

 

Strukturwandel: Rückgang bei den Niedergelassenen

Berlin – In der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung findet ein weitreichender Strukturwandel statt: Die Anzahl der niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte geht kontinuierlich zurück, während der Anteil angestellter Ärztinnen und Ärzte in Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) weiter ansteigt. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Bundesarztregisters der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hervor. Inzwischen haben bereits rund 29 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung einen Angestelltenstatus. Der Marburger Bund macht sich deshalb dafür stark, dass die wachsende Gruppe der Angestellten auch in den Gremien der Selbstverwaltung mehr Mitsprache erhält.

Ende vergangenen Jahres waren noch 100.933 Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zugelassen. Das sind 1,6 Prozent weniger als im Vorjahr. Im Fünfjahresvergleich (2015 bis 2020) beträgt der Rückgang 7 Prozent. Im Jahr 2015 waren noch 108.493 selbstständig niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung tätig. Erneut am stärksten ging im vergangenen Jahr die Anzahl der Vertragsärzte in Einzelpraxen zurück, die keine angestellten Ärzte beschäftigen (-3%). Ihr Anteil an der Gesamtzahl der zugelassenen Vertragsärzte liegt inzwischen bei 49 Prozent. Die Nachwuchsprobleme bei den Niedergelassenen sind auch an der Altersentwicklung erkennbar: Das Durchschnittsalter der zugelassenen Vertragsärzte beträgt 55,9 Jahre.

Bei der Anzahl der angestellten Ärztinnen und Ärzten ist ein gegenläufiger Trend zu beobachten: Waren im Jahr 2019 noch 37.395 angestellte Ärztinnen und Ärzte in Vertragsarztpraxen und MVZ beschäftigt, so sind es nunmehr 40.311 (+ 7,8%), davon 20.966 in MVZ und Polikliniken sowie 19.345 in Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften. Gegenüber dem Jahr 2015 stieg die Anzahl der Angestellten um 14.220 Ärztinnen und Ärzte – ein Plus von 55 Prozent. Neben den angestellten arbeiten auch 9.027 ermächtigte Ärztinnen und Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung mit.

Damit setzten sich 2020 die Trends der vergangenen Jahre fort: Die Niederlassung in eigener Praxis als „Einzelkämpfer“ verliert an Attraktivität, dagegen hält der Trend zu kooperativen Strukturen und einer Angestelltentätigkeit unvermindert an. „Als Marburger Bund tragen wir dieser Entwicklung Rechnung, indem wir angestellten Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich besonders mit Rat und Tat zur Seite stehen und sie vor allem bei ihren Vertragsverhandlungen mit unserer Expertise unterstützen. Zugleich setzen wir uns mit starker Stimme für ihre berufspolitischen Belange ein. Das derzeit noch nicht auf kooperative Strukturen zugeschnittene und in seinen Gremien traditionell mit selbstständig niedergelassenen Ärzten besetzte System der Kassenärztlichen Vereinigungen wird der Interessenlage der zunehmenden Zahl Angestellter und damit auch Teilzeitbeschäftigter nicht gerecht. Das kann und darf so nicht bleiben“, betont Sylvia Ottmüller, Vorsitzende des Arbeitskreises Ambulante Medizin und Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes.

Der Marburger Bund plädiere daher schon seit längerem dafür, einen festen anteiligen Wahlkörper für angestellte Ärztinnen und Ärzte in den Vertreterversammlungen der KVen vorzuschreiben, um eine repräsentative Vertretung der stetig steigenden Zahl angestellter Ärztinnen und Ärzte in den KVen sicherzustellen. Es gelte, die rechtlichen Unterschiede abzubauen und die demokratischen Strukturen in den KVen auszubauen, bekräftigte Ottmüller.

Quelle: MB

Geboren am 29.4.1951: Ein Zufall kommt selten allein

Berlin/Duisburg/Remscheid – Der 29. April ist nicht nur für den Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie ein besonderer Tag: Gleich zwei seiner Mitglieder feiern an diesem Tag – ebenso wie der BVOU selbst – ihren 70-jährigen Geburtstag. Dr. Johannes Heusgen (Duisburg) und Dr. Stephan Sievers (Remscheid) werfen einen Rückblick auf ihr vergangenes Berufsleben und geben jüngeren Generationen Hinweise an die Hand, warum sich man sich heutzutage für O und U entscheiden sollte.

Herr Dr. Heusgen, Herr Dr. Sievers, können Sie in Zeiten von Corona und Kontaktbeschränkungen überhaupt Pläne machen und wenn ja, welche haben Sie, Ihren Geburtstag am 29.4. zu feiern?
Dr. Stephan Sievers: Sollte es trotz der anhaltenden Kontaktbeschränkungen möglich sein, werden wir den 70. Geburtstag im engen Familien- und Freundeskreis feiern.

Dr. Johannes Heusgen: Ursprünglich wollte ich den Tag gemeinsam mit Freunden und meiner Familie zuhause feiern. Unter den geltenden Corona-Bedingungen erscheint das wenig sinnvoll. So habe ich mich entschlossen, mit meiner Frau ein paar Tage auf einer nordfriesischen Insel zu verbringen. Im Frühsommer habe ich für uns ein großes Ferienhaus auf einer griechischen Insel gemietet. Dort soll dann mit der Familie nachgefeiert werden.

Warum sind sie damals dem BVOU beigetreten?
Dr. Heusgen: Zum Zeitpunkt der Niederlassungsplanung wurde mir von den Fachkollegen der Eintritt in den Berufsverband ans Herz gelegt. Ich habe immer wieder an orthopädischen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen und auch von der Rechtsberatung, der Haftpflichtversicherung und den Einkaufsvorteilen profitiert. Sinnvoll und wertvoll waren die regelmäßigen Orthopäden-Treffen auf lokaler Ebene. Dort wurden Abrechnungsfragen diskutiert und Verhaltensstrategien im Umgang mit der KV entwickelt. Wichtig erschien mir auch der persönliche Kontakt mit den Fachkollegen.

Dr. Sievers: 1989 gründete ich zusammen mit einem Kollegen eine orthopädische Gemeinschaftspraxis mit Möglichkeiten zur ambulanten OP. Ich trat dem Verband bei, um mit Fachkollegen zwecks Erfahrungsaustausches in Kontakt zu kommen, zu diesen damals innovativen Ärztekooperationen. Ich benötigte fachkompetenten Rat bei Fragen der Niederlassung.

Wie kamen Sie damals zur Medizin und speziell zur Orthopädie?
Dr.  Heusgen: Ursprünglich hätten es meine Eltern gerne gesehen, wenn ich in deren Fußstapfen getreten wäre und ihre Apotheke übernommen hätte. Aber ich konnte mich nicht mit der Vorstellung anfreunden, hinter einer Theke zu stehen, um Medikamente zu verkaufen. Auch ein Musikstudium als Fagottist stand vorübergehend zur Debatte. Mein Vorbild war unser damaliger Hausarzt und rückblickend das Fach Anatomie in der Vorklinik richtungsgebend. In Graz war dieses Fach der Hauptschwerpunkt in der Vorklinik. In den Wintersemesterferien famulierte ich in einem Krankenhaus in Vorarlberg. Neben der Möglichkeit des Skifahrens, faszinierte mich die Versorgung von Skiunfällen und die Gipstechnik der Österreicher. Nach dem Studium stand für mich fest, Unfallchirurg oder Orthopäde zu werden, da ich die Möglichkeit sah, durch Operationen am Bewegungsapparat schnell und wirkungsvoll auf den Heilungsverlauf einwirken zu können.

Dr. Sievers:  Während meiner Bundeswehrzeit im Jahre 1971 absolvierte ich ein Praktikum in einem Krankenhaus in Lippstadt. Seither stand für mich der Entschluss fest, Medizin zu studieren. Meine Vorliebe für die Orthopädie und Sporttraumatologie entwickelte sich erst während meiner unfallchirurgischen Assistenzzeit im Klinikum Leverkusen.

Was unterscheidet Orthopäden und Unfallchirurgen in der heutigen Zeit von Ihrer Generation?
Dr. Sievers:  Der Unterschied ist geprägt von der Verschmelzung der beiden Fachrichtungen und der rasanten Weiterentwicklung in der Arthroskopie, den minimalinvasiven Operationsverfahren und der Endoprothetik. Dies führte zu einer fortschreitenden Spezialisierung der einzelnen Fachbereiche, so dass sich die jungen Kollegen bereits während ihrer Facharztausbildung spezialisieren. Der heutige Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ist vorwiegend operativ ausgebildet und meist an der Klinik tätig. Die jungen Ärzte haben meiner Meinung nach heute durch die gesetzlichen und tariflichen Verbesserungen, wie Arbeitszeitbegrenzung, Nachtdienst-, Überstunden-, Freizeitausgleich einen wesentlich angenehmeren Arbeitsalltag. Die Facharztausbildung in einer orthopädischen Klinik meiner Generation umfasste ein größeres Spektrum von konservativen und operativen Therapiemaßnahmen, von der Kinderorthopädie, Wirbelsäulenchirurgie bis hin zu den orthopädisch-sporttraumatologischen Eingriffen am gesamten Bewegungsapparat, einschließlich Hand- und Fußchirurgie und der Endoprothetik. Schon damals gab es Schwerpunkte in der Klinikversorgung, aber jedoch nicht die vielfältige Spezialisierung, die heute das Fach prägt. Niederlassung in meiner Generation bedeutete in der Regel reine konservative Therapie. Bei einer heutigen Niederlassung bestehen zahlreiche Möglichkeiten, auch weiterhin zu operieren.

Dr.  Heusgen: Vor 40 Jahren waren wir diagnostisch viel mehr auf genaue klinische Untersuchungen und Beobachtungen angewiesen. Zu dieser Zeit war das „konventionelle“ Röntgen weitgehend noch bei den orthopädischen Abteilungen angegliedert. Jeder Assistent lernte, eigenständig Myelographien und Arthrographien vorzunehmen. Plötzlich gab es Computertomografie (CT) und Magnetresonanztherapie (MRT). Manche Kliniken betrieben sogar eine eigene orthopädische Schuhwerkstatt! In der Therapie setzten sich immer mehr arthroskopische Techniken durch, Verfahren, die heute nicht mehr wegzudenken sind und von jedem Facharzt beherrscht werden. Trotzdem habe ich den Eindruck, dass im orthopädisch-unfallchirurgischen Alltag die Zeit für genaue klinische Untersuchungen und anamnestische Befragungen nicht mehr zur Verfügung steht und sofort CT und MRT angefordert werden, zumal der Patient ja sowieso darauf besteht. Eigene differentialdiagnostische Überlegungen brauchen dann erst gar nicht angestellt zu werden. In allen Fachgebieten sind ambulante Operationen heute Standard, effektiv und im Vergleich zu einem Klinikaufenthalt kostensparend.

Was hat Ihnen an Ihrer Arbeit am meisten Spaß gemacht?
Dr. Heusgen: Der persönliche Kontakt mit jedem einzelnen Patienten und die Bereitschaft, für die jeweilige Diagnostik und Therapie Verantwortung übernehmen zu können und zu wollen, war für mich immer wichtig. Sein eigener Herr zu sein und im eigenen „Laden“ die Richtlinien der Politik zu bestimmen und Zeitabläufe festzulegen, bedeutete mir viel. Bedauerlicherweise wurde dies allerdings spätestens nach Erlangung der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ und unter der interessanten Beschäftigung mit rheumatologischen Problemen in einer schwerpunktmäßigen Kassenpraxis zeitmäßig immer schwieriger und kaum kostendeckend.

Dr. Sievers:  Rückblickend auf meine fast 10-jährige Klinikzeit und 30-jährige Zeit in selbstständiger Niederlassung, waren es immer die innovativen medizinischen Themen, die mich interessiert haben und deren Planung und Umsetzung mir Spaß gemacht haben. Zum Zeitpunkt meiner Niederlassung 1989 beschäftigte ich mich mit der percutanen Nucleotomie und der Laseranwendung in der Arthroskopie, die wir in unserem ambulanten OP durchgeführt haben. Auch die Entwicklung des ambulanten OP-Spektrums in der Hand-/Fuß- und Kniegelenkchirurgie,  zu einem Zeitpunkt, zu dem ambulante Operationen noch die absolute Ausnahme waren, hat mir Spaß gemacht; ebenso der Aufbau eines Zentrums für Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) Anfang der 90iger Jahre. Freude bereitet mir auch meine Golfsprechstunde, die ich bis heute weiterführe. Ich hatte das Glück, dass ich mein gesamtes Berufsleben in der Niederlassung gemeinsam mit meiner Frau gestalten konnte, so dass auch unser Alltag in der orthopädischen Praxis in einem familiären Team an Mitarbeitern sehr angenehm war.

Wieso sollte man sich heute für Orthopädie und Unfallchirurgie entscheiden?
Dr. Sievers:  Orthopädie und Unfallchirurgie hat in den letzten 40 Jahren eine rasante Weiterentwicklung vollzogen. Arthroskopie und minimalinvasive Operationstechniken, die Fortschritte in der Prothetik, begleitet von der Entwicklung in der bildgebenden Diagnostik Sonographie, CT und MRT, alles ist in den letzten 40 Jahren entstanden und hat die Grenzen des operativ Machbaren ständig nach oben verschoben. O und U ist so vielfältig und interessant und bieten eine enorme individuelle Weiterentwicklung in zahlreichen Spezialisierungen. Nicht zu vergessen sind die positiven Erfolgserlebnisse, die nach exakter Diagnostik und kompetenter Therapie sehr viele zufriedenen Patienten schaffen. Für mich gibt es kein schöneres und interessanteres Fach.

Dr. Heusgen: Das kann ich nur bestätigen. Wer Spaß am biomechanischen Denken hat, diagnostisch und therapeutisch in gleicher Weise tätig sein möchte, vielleicht als Heimwerker nicht ungeschickt ist, für den ist die tägliche Arbeit am Bewegungsapparat ein fantastisches Betätigungsfeld. Die Anwendung minimalinvasiver Techniken an Gelenken und auch der Wirbelsäule sind nicht mehr wegzudenken und teilweise auch ambulant durchführbar. Zudem erweitern radiologische Kenntnisse bei entsprechendem Interesse den Horizont enorm. Auch können eigene sportliche Erfahrungen bei der Beschäftigung mit dem Fachgebiet sehr motivierend sein. Der nach wie vor „subkutan“ ausgeübte Kampf unter den ursprünglichen Fachdisziplinen Orthopädie einerseits und Unfallchirurgie andererseits, ist für mich unverständlich und nicht mehr zeitgemäß.

Ob Klinik, Praxis oder öffentlicher Gesundheitsdienst – der Ärztenachwuchs ist heiß umworben. Wie schwierig ist es aus Ihrer Sicht, junge Ärzte für die Niederlassung zu überzeugen?
Dr. Sievers: Der Klinikalltag ist durch die verbesserte Work-Life-Balance wesentlich attraktiver geworden. Die Niederlassung bedeutet jedoch einen weitgehenden Verzicht darauf. Hinzu kommt das unternehmerische Risiko. Zu bedenken ist, dass der selbstständig Niedergelassene in unserer Gesellschaft als Wirtschaftsunternehmen wahrgenommen und behandelt wird. Andererseits sollten medizinische Behandlungen nicht von wirtschaftlichen Interessen beeinflusst werden. Wer sich dieser Problematik bewusst ist und dennoch den Reiz der Selbstständigkeit verspürt, wird es nach meiner Erfahrung nicht bereuen. In meiner Generation erfolgte die Niederlassung in der Regel in einer Einzelpraxis, dies ist heute die absolute Ausnahme. Heutzutage übernimmt man einen KV Sitz von einem ausscheidenden Kollegen in einer bereits bestehenden Praxisklinik, einem MVZ oder einer anderen Berufsausübungsgemeinschaft mit Fachkollegen. Durch die Gemeinschaft wird das finanzielle Risiko reduziert und die fachlichen Möglichkeiten optimiert. Diagnostische und therapeutische Geräte, die man sich allein nicht hätte leisten können, werden gemeinsam finanziert. Heute bestehen nach der Niederlassung zahlreiche Möglichkeiten, die in der Klinik erworbenen operativen Fähigkeiten weiterhin auszuüben, z.B. in einer benachbarten Klinik oder in einem der zahlreichen ambulanten Operationszentren. Unter diesem Aspekt ist eine Niederlassung gerade heute sehr attraktiv.

Dr. Heusgen: Meiner Meinung nach ist die Zeit einer orthopädischen Einzelpraxis endgültig vorbei. Schon allein die Anschaffung und der Erhalt einer modernen Ausstattung sind finanziell für einen Einzelnen kaum zu stemmen. Auch die Planung und der Beginn meiner Selbstständigkeit vor 35 Jahren wäre ohne die aktive Hilfe meiner Ehefrau nicht denkbar gewesen. Die Niederlassung im Rahmen einer Kooperation erlaubt gerade heute eine anspruchsvolle, umfassende orthopädische Versorgung, wenn man an die Herausforderungen in Rheumatologie, Schmerztherapie und der interventionellen Radiologie denkt. Auch ich würde mich immer noch für die Selbständigkeit entscheiden, da der persönliche Umgang mit den Patienten, das Verantwortungsgefühl für Praxisorganisation und Personal sowie die Steuerung des wirtschaftlichen Erfolges ein hohes Maß an Zufriedenheit verleiht. Andererseits habe ich Verständnis dafür, dass dies mit den heutigen Vorstellungen der bereits von Dr. Sievers genannten Work-Life-Balance kaum vereinbar ist. Allein die Praxisorganisation, Dokumentation und das Qualitätsmanagement verlangen Spezialkönnen und -wissen, was letztlich eine Zeitverkürzung in der Betreuung der Patienten zur Folge hat. Mit der Selbstständigkeit ist letztlich eine Unabhängigkeit gegeben. Ich würde mich daher auch heutzutage noch für eine selbstständige Niederlassung in Kooperation entscheiden.

Was geben Sie der jungen Generation mit auf den Weg?
Dr. Heusgen: Stellen Sie weiterhin das Wohl des Patienten in den Vordergrund Ihrer Tätigkeit, auch wenn das finanzielle Ergebnis nicht immer befriedigend ist. Nehmen Sie sich Zeit für Anamnese und klinische Untersuchung. Wir wissen alle, dass nicht jede Igel-Leistung notwendig ist. Die Auseinandersetzung mit der Frage, welche Leistung biete ich an oder nicht, sollte trotz allem finanziellen Druck nicht auf dem Rücken des ängstlichen und nichtwissenden Patienten ausgetragen werden. Jeder von uns sollte abends noch unbelastet in den Spiegel gucken können. Das Urteil in der Bevölkerung über unser Fachgebiet wird oft nicht grundlos von diesem negativen Eindruck geprägt.
Dr. Sievers: Mein Rat an die jüngeren Kollegen ist: Wer sich für unser Fach interessiert und dafür brennt, wird sich sowohl in der Klinik als auch in  der Niederlassung wohlfühlen.

Sehen Sie das Leben mit fast 70 nun anders?
Dr. Heusgen: Die digitale Welt hat auch unser Fachgebiet in den letzten Jahren sprichwörtlich überrannt. Wenn ich an die erstmalige Anschaffung und den Einsatz meiner Einplatz-EDV-Anlage denke, wird mir heute noch schwindelig, zumal auch die EDV-Abrechnung in den ersten Jahren jedes Mal eine mittlere Katastrophe war. Natürlich neigt man mit 70 Jahren bereits dazu, alte Zeiten zu verherrlichen. Viele Beispiele fallen mir dazu ein, aber das würde diesen Rahmen sprengen. Mein Übergang in das Rentendasein war auch nicht so einfach, wie ich es mir vorgestellt hatte. Vom einen auf den anderen Tag war man nicht mehr gefragt, das tägliche „Erfolgserlebnis“ fiel auf einmal weg. Jetzt freut man sich beim Einkaufen oder auf der Straße über jede freundliche Begrüßung bei der Begegnung mit einem ehemaligen Patienten. Plötzlich hat man zuhause einen neuen „Chef“, nämlich die eigene Ehefrau (lacht). Der Tagesablauf wird legerer. Ich trage seit längerer Zeit keine Uhr mehr. Der tägliche Druck durch ein volles Wartezimmer, dringende Telefonate usw. entfällt. Ausgeruht kann man seinen Hobbys nachgehen. Für mich hatte die Beschäftigung mit der Musik immer einen großen Stellenwert. Parallel zum Medizinstudium war ich als außerordentlicher Hörer in der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz eingeschrieben. Musikalisches Mitgestalten eines Werkes war für mich Herausforderung und Entspannung zugleich.  Bis heute kann ich mich kammermusikalisch wie auch im Orchester erfolgreich engagieren. Als Mitglied des Weltärzteorchesters habe ich immer wieder Gelegenheit, in den berühmten Konzertsälen der Welt an fast professionellen Aufführungen großer musikalischer Werke teilzunehmen – und das jeweils für einen caritativen Zweck mit Medizinbezug. – Leider hat Corona im letzten Jahr diese Aktivitäten völlig zum Erliegen gebracht.

Wie ist Ihre Definition von Glücklichsein?
Dr. Sievers: Meine Definition von Glücklichsein ist im beruflichen Sinne geprägt von einem Rückblick auf ein erfülltes, abwechslungsreiches, interessantes Berufsleben. Privat ist mir die Gesundheit, Zufriedenheit, Partnerschaft mit meiner Frau, einem engen verlässlichen Freundeskreis und Beschäftigung mit Hobbys wichtig, die durch das Berufsleben bisher zu kurz kamen.
Dr.  Heusgen: Unter „glücklich sein“ verstehe ich zunächst nicht das Gegenteil von „Pech haben“. Ohne groß zu philosophieren, ist Glücklichsein ein vielschichtiger Begriff, deren tragende Säule die Gesundheit ist. Dazu gehören für mich eine intakte und harmonische Partnerschaft und Familie; der regelmäßige Umgang mit den Enkelkindern vermittelt eine ungeahnte Freude. Man hat auf einmal die Zeit, die während des Berufslebens für die eigenen Kinder nicht immer zur Verfügung stand. Nicht zuletzt bedeutet mir der regelmäßige gesellige Umgang im Freundeskreis sehr viel. Auch die Erfüllung im Beruf hat einen positiven Einfluss auf das Glücklichsein. Weiterhin gehört eine optimistische Lebenseinstellung dazu. Ein wichtiger Faktor ist, dass man die Kontrolle über das eigene Leben behält, dazu gehört auch (finanzielle) Unabhängigkeit. Das Gefühl, sozusagen selbst am Steuer zu sitzen, ist aus meiner Sicht wichtig. Natürlich bin ich mir bewusst, dass dieser Idealzustand nie ewig anhalten wird.

Herr Dr. Heusgen und Herr Dr. Sievers, vielen Dank für das Gespräch und alles Gute zu Ihrem 70. Geburtstag!

Das Interview führte Janosch Kuno, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Vieles gemeinsam: Dr. Johannes Heusgen und Dr. Stephan Sievers (r.) © Privat

„Corona-Impfindex“ zum Verlauf der Impfkampagne

Berlin – Bereits in der Woche des flächigen Starts der Corona-Impfkampagne in den Arztpraxen haben die Praxen am 7. April 306.000 Impfungen gegen das COVID-19-Virus dokumentiert, am Folgetag sogar knapp 326.000. Damit liegen die Arztpraxen bereits auf dem Niveau der 433 Impfzentren in Deutschland. Diese haben am Mittwoch rund 350.000 Dosen verabreicht. Bis Ende der Woche wurden insgesamt rund eine Million Dosen in den Praxen verimpft.

„Die Zahlen zeigen sehr deutlich, dass die Musik bei den Corona-Impfungen jetzt in den Arztpraxen spielt und die Kolleginnen und Kollegen dort die Impf-PS schnell, sicher und unbürokratisch auf die Straße bringen“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Die hausärztlichen und fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen kennen die Krankheitsprofile ihrer Patientinnen und Patienten am besten. Wer Geschwindigkeit beim Impfen will, muss sich jetzt dafür einsetzen, dass möglichst viel des verfügbaren Impfstoffs in die Praxen gesteuert wird“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister.

„Es kann nicht sein, dass jetzt bereits zugesagte Lieferungen an die Praxen zugunsten der Impfzentren gemindert werden sollen. Vielmehr erwarten wir, dass aller verfügbarer und für die Praxen zugesagter Impfstoff vollständig in den Praxen ankommt. Für Mai erwarten wir dann eine Größenordnung von vier Millionen Dosen und mehr pro Woche in den Praxen, um für einen raschen Schutz der Bevölkerung zu sorgen“, so Hofmeister weiter. „Was zählt, ist jetzt: Impfen, impfen und nochmals impfen, damit wir rasch eine Herdenimmunität bekommen“, machte KBV-Chef Gassen deutlich.

Der vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der KBV online gestellte „Corona-Impfindex“ wertet die Daten des Online-Meldesystems der KBV und die beim Robert Koch-Institut (RKI) eingehenden Meldungen der Impfzentren und Arztpraxen aus.

Quelle: KBV/Zi

Mehr Profil im Netz für Praxis und Klinik: Das Profil+ von Orthinform

Orthinform wurde vor zwei Jahren auf dem DKOU vorgestellt. Seither hat sich das Patientenportal für Orthopädie und Unfallchirurgie im Netz etabliert und verzeichnet monatlich um die 100.000 Besucher. Damit liegt Orthinform auf Kurs mit dem Ziel, die orthopädisch-unfallchirurgische Gemeinschaft in der Öffentlichkeit zu stärken und mit einem eigenen Sprachrohr in Richtung Patienten auszustatten.

Mit dem neuen, erweiterten Profil auf Orthinform können Mitglieder des BVOU ihre Präsenz im Internet jetzt zusätzlich ausbauen. Gleichzeitig besteht nun auch für Gemeinschaftspraxen und Kliniken die Möglichkeit, die gesamte Leistungsfähigkeit und Kompetenz des Teams auf Orthinform zu präsentieren.

Das Patientenportal Orthinform hat es mit einer Mischung aus aktuellen Informationen zu Erkrankungen und Therapieoptionen des muskuloskelettalen Systems und einer qualifizierten, neutralen Arztsuche geschafft, sich bereits ein Jahr nach seiner Eröffnung in die Liste der am häufigsten besuchten Portale für die Prävention und Behandlung von Erkrankungen des Bewegungsapparates vorzuschieben. Seit Herbst 2018 frequentieren ca. 100.000 Besucher monatlich unsere Seite.

Orthinform-Nutzer suchen primär nach Informationen über spezifische Erkrankungen und werden im Lexikon sowie bei den Fachbeiträgen fündig. Im Kontext dieser wertvollen Sachinformationen werden dem Nutzer immer regionale Experten angezeigt, die diese Krankheiten behandeln und spezifische Kompetenzen dafür angegeben haben. Ein Besucher aus München erhält also je nach gesuchter Erkrankung oder Behandlungsmethode Empfehlungen aus seinem Umkreis. Diese unterscheiden sich von der Expertenliste, die ein Nutzer aus Köln, Düsseldorf, Berlin oder Hamburg erhält, wenn er sich nach denselben Informationen auf Orthinform umsieht.

Das persönliche Profil – Ihre Visitenkarte im Netz

Ihr Basisprofil wartet!

Basisprofil für Ärzte auf Orthinform

Orthinform erstellt diese Expertenempfehlungen automatisch aus dem persönlichen Orthinform-Profil, das jedes BVOU-Mitglied selbst pflegen und aktualisieren kann. Hier können sowohl die eigenen Fachkompetenzen, als auch Zusatzweiterbildungen, Qualifikationen und Zertifikate hinterlegt werden. Ganz wichtig für die eigene Präsenz auf Orthinform ist auch das dazugehörige Profilbild, ohne dass man in vielen Listen und Empfehlungen gar nicht oder erst am Ende auftaucht.

Damit wird Orthinform zum Mitmachportal. Jedes BVOU-Mitglied kann durch simple Aktualisierung des eigenen Profils dazu beitragen, das gesamte Portal zu stärken und profitiert unmittelbar von der regionalen Aufmerksamkeit, die damit und mit der Auswahl passender Informationen zu den eigenen Kompetenzen automatisch verbunden ist.

Neu: Profil+ für noch mehr Präsenz

Profil+ für Ärzte: Bilder, Videos sowie zusätzliche Texte und Beiträge

Haben Sie Ihr Basisprofil auf Orthinform ausgefüllt und ein Profilbild hochgeladen, qualifizieren Sie sich für das erweiterte Profil+. Damit haben Sie noch mehr Möglichkeiten, sich und Ihr Leistungsspektrum individuell zu präsentieren:

  1. Fotogalerie
  2. Video-Upload
  3. Individueller Textblock
  4. Verlinkung auf alle Fach- und Lexikonbeiträge, die Sie auf Orthinform veröffentlich haben.

Das Profil+ ist eingebettet und Orthinform bereits so viel wert wie eine eigene kleine Webseite. Und durch Integration von digitalen Dienstleistungen wie Online-Terminvergabe und Videosprechstunde können sie es noch weiter ausbauen. Ihre Patienten schätzen diese und weitere Services rund um Ihre Sprechstunde sehr.

Neu: Profil+ für Institutionen

Profil+ für Praxen und Kliniken auf Orthinform: Das Ärzteteam

Ebenfalls neu auf Orthinform ist das Profil+ für Institutionen. Sobald mindestens zwei leitende Mitarbeiter über ein vollständiges Orthinform-Profil inkl. Profilbild verfügen, wird zusätzlich zum persönlichen Profil+ auch ein Profil+ für die eigene Gemeinschaftspraxis oder Klinik generiert.

Hier laufen die persönlichen Kompetenzen und angebotenen Behandlungsmethoden aller Mitarbeiter zusammen und werden für das Profil+ der Einrichtung aufsummiert. So präsentiert das Profil+ das komplette Leistungsspektrum Ihrer Institution. Gleichzeitig wird auf jedes einzelne Teammitglied verlinkt.

Profil+ für Insitutionen: Behandlungsschwerpunkte aller ärztlichen Mitarbeiter

Auch hier kann das Profil mit individuellen Zusatzinformationen wie Fotogalerie, Videos, individuelle Texte usw. ergänzt werden. In der Summe mit ggf. vorhandenen Fach- und Lexikonbeiträgen von Teammitgliedern sowie dem erweiterten Leistungsspektrum, ergibt das Profil+ bei aktiven Institutionen eine eindrucksvolle Präsenz auf Orthinform, die der eigenen Webseite in nichts nachsteht, jedoch sehr viel weniger Aufwand benötigt.
Orthinform-Profil-Service: Wir machen das für Sie!

Profil+ für Institutionen auf Orthinform: Kontakt zu jedem Arzt im Team

Orthinform-Profil-Service: Wir machen das für Sie!

Keine Zeit für die Erstellung und den Ausbau Ihres Orthinform-Profils? Dann lassen Sie sich vom Team des BVOU unter die Arme greifen!

Gern aktualisieren wir Ihr persönliches Profil nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Wir nutzen dazu im ersten Schritt die verfügbaren Angaben in unserer Mitgliederdatenbank sowie von Ihrer Praxis- oder Klinikwebseite und ergänzen die von Ihnen bereitgestellten Inhalte wie Fotos, Videos und Texte.

Dieser Top-Service für Ihre professionelle Präsenz im besucherstarken Patientenportal für Orthopädie und Unfallchirurgie wird mit einer einmaligen Servicepauschale von 200€ zzgl. MwSt. abgegolten.

Orthinform – Service für die O&U-Gemeinschaft

Wir entwickeln Orthinform Schritt für Schritt zu einem Ökosystem für Dienstleistungen rund um die ambulante und stationäre Versorgung von Patienten mit Erkrankungen des Bewegungsapparates weiter. Es ist unser Ziel, Praxen und Kliniken auf dem Weg in die Digitalisierung des Gesundheitssystems mit einfach anzuwendenden Dienstleistungen zu unterstützen und die Vernetzungen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung voranzutreiben.

Digitalisierung und Service für Ihre Patienten

Im Dashboard von Orthinform können Sie neben der Aktualisierung Ihres Profils sowie Ihrer Profil+ – Einträge zusätzliche Dienstleistungen für Ihre Praxis oder Klinik sowie für Ihre Homepage hinzubuchen. Diese sind oft mit Sonderkonditionen für BVOU-Mitglieder verbunden und werden zum Teil automatisch in Ihr Orthinform-Profil integriert.

Dies trifft z.B. für die Online-Terminvergabe und die Videosprechstunde zu. Mit letzterer starten wir in Kürze auf Orthinform einen bundesweiten Expertenservice, der es unseren Besuchern ermöglicht, mit Experten eine kostenpflichtige Beratung per Videosprechstunde zu vereinbaren. Die darüber angebotenen Dienstleistungen legen Sie selbst fest, ebenso den Preis.

Das Orthinform-Dashboard: Zusatzangebote auf einen Klick.

Auch Aufklärungsbögen bis hin zur Online-Videoaufklärung können über das Dashboard zu Sonderkonditionen gebucht und in das Orthinform-Profil oder die eigene Homepage integriert werden. Viele unserer etablierten Angebote wie Kinesiotapes, Röntgenpässe, Praxis-Poloshirts und die beliebten Orthinform-Patientenflyer für das Wartezimmer sind ebenfalls über das Orthinform-Dashboard bestellbar.

Expertensprechstunde bundesweit

Demnächst startet auf Orthinform in Kooperation mit der Deutschen Arzt AG, unserem Partner für die Videosprechstunde, ein bundesweiter Service mit Expertensprechstunden. Zu ausgewählten Erkrankungen des Bewegungsapparates können Orthinform-Nutzer Experten suchen oder direkt auf speziellen Deutschlandkarten auswählen. Anschließend kann ein kostenpflichtiger Beratungstermin per Videosprechstunde bei diesem Experten gebucht werden.

Interessierte Kolleginnen und Kollegen benötigen neben einem komplett ausgefüllten Orthinform-Profil (besser ein Profil+) als technologische Grundausstattung die Videosprechstunde der DAAG. Dabei handelt es sich letztlich um eine App, die auf gängigen Tablets genutzt wird, die z.B. über WLAN oder UMTS ans Internet angeschlossen sind.

Die Videosprechstunde ist ab knapp 30 € monatlich direkt im Dashboard von Orthinform buchbar und wird automatisch in Ihr Orthinform-Profil integriert. Dort legen Sie Ihre Leistungen, Preise sowie verfügbaren Termine fest. Und schon können Sie starten. Orthinform-Nutzer klicken einfach auf den blauen Button der „Sprechstunde.online“ und können einen Beratungstermin bei Ihnen buchen. Genauso einfach lässt sich die Videosprechstunde auch in Ihre eigene Homepage integrieren.

Selektivverträge

Der BVOU hat mit einzelnen gesetzlichen und privaten Krankenkassen Selektivverträge geschlossen. Einige sind regional begrenzt, andere bundesweit gültig.

Beispielsweise gilt dies für den Vertrag zur spezialisierten konservativen Therapie bei Gonarthrose und Coxarthrose, den wir gemeinsam mit der DAAG weiterentwickeln. Hier bauen wir auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Orthopäden und Physiotherapeuten und können eindrucksvolle Ergebnisse vorweisen. In diesem Jahr haben sich einige große Ersatzkassen wie Barmer und DAK sowie einige BKKen entschlossen, den Vertrag bundesweit auszurollen. Damit wird er für Kolleginnen und Kollegen in ganz Deutschland interessant.

Orthinform unterstützt diesen und weitere Selektivverträge mit speziellen Deutschlandkarten, die alle teilnehmenden Ärzte aufzeigen. Parallel informieren wir auf Orthinform über die Vorteile dieser Verträge für den Patienten und bringen so interessierte Nutzer und teilnehmende Ärzte zusammen.

Weitere Verträge und regionale Initiativen werden derzeit verhandelt und wie die aktuell bestehenden Vereinbarungen direkt über das Dashboard von Orthinform für alle Mitglieder verfügbar gemacht. Mit wenigen Klicks kann man sich in die Verträge einschreiben und wird automatisch in entsprechende Ärztelisten auf Orthinform aufgenommen.

Orthinform – Das WIR stärken und Kräfte bündeln

Mit Orthinform verfolgt der BVOU ein zentrales Ziel: Die Präsenz von Orthopäden und Unfallchirurgen im Netz zu erhöhen und durch die Fusion von Patienteninformation und Arztsuche ein neues Niveau für Nutzer von Gesundheitsinformationen zu schaffen. Die hohen Besucherzahlen bestätigen, dass es dafür einen erheblichen Bedarf gibt.

Alle Dienstleistungen und die Nutzung von Orthinform, des Basisprofils sowie des Profil+ sind für Mitglieder des BVOU kostenfrei verfügbar. Wollen Sie ähnliche Dienstleistungen beispielsweise bei Jameda, nach eigenen Angaben Deutschlands größte Arztauskunft, buchen, sind Sie jährlich mit Beträgen zwischen 1.000 – 2.000 € dabei.

Im Vergleich dazu fällt der jährliche BVOU-Mitgliedsbeitrag kaum ins Gewicht, zumal eine Mitgliedschaft im Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie noch viel mehr zu bieten hat. Von der Berufs-Rechtsschutzversicherung über den reduzierten Eintritt bei DKOU und ADO-Seminaren bis hin zu den vielfältigen Informations- und Beratungsleistungen.

Jedes Mitglied kann seinen Beitrag zur Stärkung unserer Gemeinschaft leisten. Aktualisieren Sie Ihr Profil in Orthinform, laden Sie ein Profilbild hoch und zeigen Sie, was Sie können. Sie profitieren davon unmittelbar selbst und potenzieren die Relevanz von Orthinform bei Google & Co.

„Wir Ärzte aus O und U haben eine Impfverantwortung!“

Berlin/Darmstadt – Seit kurzem dürfen in vielen Bundesländern auch Fach- und Hausärzte in Praxen Wirkstoffe gegen Covid-19 impfen. Nun soll vor allem nicht-mobilen Menschen und Menschen über 80 Jahre oder mit Vorerkrankungen erleichtert werden, die Impfung zu erhalten. PD Dr. Elmar Lindhorst (BVOU-Bezirksvorsitzender Darmstadt) beteiligt sich an der Impfkampagne. Was ihn motiviert und warum Fachärzte aus O und U eine wichtige Rolle spielen, erläutert er im Gespräch.

Sie haben in Ihrer Praxis mit dem Impfen gestartet. Was für ein Gefühl ist das?
PD Dr. Elmar Lindhorst: Es geht uns darum, dass wir die Bevölkerung geimpft bekommen. Also ist es nur ein kleiner erster Schritt.

Wie haben Sie die erste Impfwoche in der Praxis erlebt?
PD Dr. Lindhorst: Wir kennen die aktuelle Impfsituation unserer Patienten recht gut. Für manche sind wir der Spezialist, für andere aber auch wie ihr Hausarzt, weil sie – altersbedingt oder chronisch immer wieder – mit Leiden zu uns kommen. So gesehen war das Impfen eine Zusatzaufgabe, die wir zeitlich bedacht hatten und gut einplanen konnten. Wir impfen grundsätzlich z.B. Tetanus und verabreichen auch andere Impfungen. Somit waren nur die Dokumentationen und das Handling des Impfstoffs etwas anders. Da wir nur begrenzt Dosen zur Verfügung haben, ist es auch überschaubar.

Warum ist es so wichtig, dass auch Ärzte aus O und U Teil der Impfkampagne sind?
PD Dr. Lindhorst: Grundsätzlich haben wir Ärzte aus O und U Impfverantwortung, z.B. nach Unfällen wie die Tetanusabklärung. D.h., unsere Berufsgruppe ist impferfahren. Es geht darum, dass wir zur Eindämmung von Covid-19 möglichst schnell viele Menschen geimpft bekommen und damit – hoffentlich für alle – eine neue, günstigere und risikoärmere Lage erzeugen können. Dafür sollten wir uns engagieren.

Welche Vorteile könnten Ärzte aus O und U bei dem Impfvorhaben haben?
PD Dr. Lindhorst: Wir können unseren Patienten vermitteln, dass wir eben nicht nur ein Superspezialist für die linke kleine Zehe, den Bandscheibenvorfall oder Schulterschmerzen sind, wenn der Hausarzt nicht mehr weiter weiß. Der Vorteil dieser Imagekampagne für uns ist, dass wir zeigen, dass wir immer den Patienten ganzheitlich vor Augen haben und gut kennen.

Welche Vorbereitungen haben Sie im Vorfeld getroffen?
PD Dr. Lindhorst: Einfache Terminplanungen, grobes Abklären, welcher Patient geimpft ist und wer nicht und die ja inzwischen einfach gewordene Kühlkette zu gewährleisten. Die Aufklärungsbögen, mit allen ihren Vor- und Nachteilen, hat z.B. das RKI und die KBV vorbereitet und diese nutzen wir.

Wie ist der Impfstart in Ihrer Praxis angelaufen? Wie viele Patienten konnten Sie durchschnittlich in den ersten Tagen bereits impfen?
PD Dr. Lindhorst: In Hessen sollen wir die Lieferung in einem Zeitfenster von dienstags nachmittags bis mittwochs Mittag über die Apotheke, je nach deren Verfügbarkeit, erhalten.  Wir wurden Dienstag nachmittags beliefert und haben dann mittwochs in Ergänzung zur Sprechstunde geimpft.

War die Anzahl der Impfungen – neben dem gewohnten Praxisbetrieb – voll ausgeschöpft oder wären noch mehr Impfungen möglich gewesen?
PD Dr. Lindhorst: Es ist nur die Entscheidung, ob wir das Impfen als wichtige oder unwichtige Aufgabe ansehen. M.E. hat sie hohe Priorität, wie z.B. die frische Fraktur. Also bemühen wir uns, dass alles zügig stattfinden kann – und dann könnten wir natürlich auch noch an anderen Wochentagen impfen.

Welchen Impfstoff haben Sie geliefert bekommen und verwendet?
PD Dr. Lindhorst: Wir haben den Impfstoff von Biontech / Pfizer Comirnaty erhalten.

Inwiefern ist dieses Unterfangen auch eine logistische Herausforderung?
PD Dr. Lindhorst: Die Prioritäten müssen etwas geändert werden. Der restliche Aufwand ist überschaubar. Wenn Sie einmal geimpft haben, können Sie auch die zweite Impfreihe analog abhalten. Hier wird sich die zulassungsrechtliche Frage stellen, ob diese zukünftig vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt als die aktuell geplanten sechs Wochen erfolgen soll. Die Diskussionen dazu kann jeder täglich verfolgen.

Wie ist das mit der Abrechnung geklärt?
PD Dr. Lindhorst: Wir haben formal mit der KV Hessen direkt abgeklärt, dass wir – wie Hausärzte – in der KV Hessen berechtigt sind und die Impfkosten der GKV Patienten auch definitiv über die KV abgerechnet werden können. Die KBV hat die EBM-Ziffern ab 01.04.2021 publiziert.

AstraZeneca gilt weiterhin als Sorgenkind. Ist das ein Vertrauensverlust, der noch zu reparieren ist? Erkundigen sich Patienten vor der Impfung, welchen Impfstoff sie erhalten werden?
PD Dr. Lindhorst: Ja, es gibt auch bei den älteren Patienten Sorgen und Ablehnung. So gesehen bin ich dankbar, dass die Diskussionen bisher in unserer Praxis nicht ausgeufert sind.

Andererseits ist vielen die Impfung so wichtig, dass diese Diskussion für viele auch nicht so bedeutsam ist, wie auch gemeldete 400.000 Freiwillige nur für AstraZeneca an Ostern in NRW gezeigt haben.

Was muss darüber hinaus aus Ihrer Sicht geschehen, damit die Impfkampagne schneller vorangehen kann?
PD Dr. Lindhorst: Wir benötigen Impfstoff und keine Zuständigkeitsvorgaben oder Schlagzeilen, dass die Impfung ausschließlich beim Hausarzt erfolgt. Jeder Arzt, also eindeutig auch die Ärzte aus O und U, sollten impfen, was geht.

Die Verunsicherung scheint auch in Teilen der Ärzteschaft zu herrschen: Kennen Sie Kolleginnen und Kollegen, die eine Impfung ablehnen würden?
PD Dr. Lindhorst: Ja. Die grundsätzliche Diskussion ist manchmal schwierig und auch wichtig. Ich möchte mein Leben aber nicht mit Diskussionen über etwas verbringen, wo ich eine klare andere Überzeugung habe und meine Überzeugung zum Nutzen anderer umgesetzt werden kann. Ich sehe meine Aufgabe nicht darin, den letzten ärztlichen Impfkritiker zu überzeugen.

Herr PD Dr. Lindhorst, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führt Janosch Kuno, BVOU Pressearbeit.

Infektionsschutzgesetz – kompakt und klar strukturiert

Wertheim – Mit dem Kompakt-Kommentar zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) von Jens Gerhardt, leitender Verwaltungsdirektor am Gesundheitsamt München und einziger Autor, bringt der C. H. Beck Verlag nach dem hier schon zuvor vorgestellten Handbuch von Huster und Kingreen in rascher Folge ein weiteres Werk zum Infektionsschutzrecht heraus. Das 2021 in 5. Auflage erschienene Buch ist mit seinen 574 Seiten dennoch handlich und sehr übersichtlich in 15 Kapitel gegliedert, die die §§ 1 – 77 des IfSG chronologisch abarbeiten und kommentieren. Durch diesen Aufbau ist es insbesondere für denjenigen hilfreich, der mit Gliederung und Inhalt des Gesetzes vertraut ist und zu einzelnen Paragraphen weiterführende Informationen sucht. Berücksichtigt sind ebenfalls die Corona-bedingten Neuregelungen des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes.

Für Juristen und Mediziner gleichermaßen hilfreich sind die präzisen Kommentierungen der Begriffsdefinitionen im Infektionsschutz in §2. Dass es außer COVID-19 immer noch andere bedeutende Infektionskrankheiten gibt, wird im Kapitel zu den §§ 6 – 10 mit den meldepflichtigen Krankheiten deutlich und der Diskussion des Konflikts mit dem Datenschutzrecht. Wie die in den täglichen Nachrichten präsentierten aktuellen SARS-CoV-2-Infektionszahlen des RKI zustande kommen, versteht der Leser nach Lektüre des Kapitels zu § 11, die der Impfsurveillance nach § 13. Welcher Katalog von jeweils abzuwägenden, der Gefahrenlage angemessenen Maßnahmen zur Bekämpfung eines Infektionsgeschehens und zur Einschränkung von „Störern“ zur Verfügung steht, wird in den Kapiteln zu den §§ 15a – 19 deutlich, wobei auch Krätzmilben, Kopfläuse und sexuell übertragbare Krankheiten nicht vergessen werden. Den rechtlichen Hintergrund zu aktuellen Impfthemen wie Masern oder Corona findet man in den Kapiteln zu §§ 20 – 22. Für chirurgisch tätige ist das Thema nosokomiale Infektionen mit KRINKO und Hygieneplänen interessant (§ 23). Wer wissen will, auf welcher Rechtsgrundlage patientennahe Schnelltests für HIV, Hepatitis C, SARS-CoV-2 und Treponema pallidum und andere Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beruhen, muss in § 24 – 28 nachlesen. Brandaktuell sind die in § 28a ausführlich diskutierten besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit (u. a. Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen, Untersagung von Veranstaltungen, Reise- und Besuchsbeschränkungen), deren Verfassungsmäßigkeit und Angemessenheit derzeit Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen sind.

Der Autor stellt fest, dass die Corona-Pandemie deutlich die Grenzen der bisherigen Regelungen des IfSG aufgezeigt habe und regt an, die gewonnenen Erfahrungen nach Bewältigung der Coronapandemie zu nutzen und das IfSG zukunftsfest zu machen. Alles zum Thema Quarantäne findet man in 3 30. Die folgenden Kapitel runden die Themen Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen (§§ 33 – 36), Wasser (§§ 37 – 41), Lebensmittel (§§ 42f.), Tätigkeiten mit Krankheitserregern (§§ 44 – 53a), Vollzug des Gesetzes und zuständige Behörden (§§ 54 – 54b) sowie Entschädigungen (§ 56 – 68) ab. Auch hier schließt sich wieder der Kreis zu aktuellen Coronathemen: So ergeben sich nach Ansicht des Autors aus den bestehenden Gesetzgebungsmaterialien keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass das Nichtbestehen einer Entschädigungsregelung für Betriebsschließungen und -beschränkungen, z. B. von Bars, eine planwidrige Regelungslücke darstellen könnte; der Gesetzgeber habe die Regelungslücke erkannt, aber bewusst nicht geschlossen, Entschädigungsansprüche könnten deshalb nicht auf eine analoge Anwendung von § 56 oder 65 IfSG gestützt werden.

Und wen die Angst vor Impfschäden im Zusammenhang mit in kurzer Zeit entwickelten Corona-Impfstoffen umtreibt, findet die Regelungen zur Versorgung in §§ 60 – 68 kommentiert. Kosten, Straf- und Bußgeldvorschriften sind in §§ 69 – 76 dargestellt. Medizinern, Mitarbeitern von Gesundheitsbehörden, Juristen in Gerichten und in der Rechtsberatung wird der klar strukturierte Kommentar zum IfSG auch über Coronazeiten hinaus eine wertvolle Hilfestellung liefern.

Dr. med. Karsten Braun, LL. M.
BVOU Referat Presse/Medien

 

 

Pandemie hat massive Auswirkungen auf planbare OPs

Hamburg – Die Corona-Pandemie hat massive Auswirkungen auf planbare Operationen in deutschen Krankenhäusern. So wurden im Januar und Februar 2021 im Vergleich zum Vorjahr rund 40 Prozent weniger Knie- und Hüft-Operationen durchgeführt. Das ist das Ergebnis einer Sonderanalyse der DAK-Gesundheit zu den Krankenhausdaten 2019, 2020 und 2021. Schon im Corona-Jahr 2020 wurden weniger Knie-OPs (minus 17 Prozent) und Hüft-Operationen (minus 12 Prozent) realisiert.

Besonders deutlich zeigte sich der Rückgang der Behandlungszahlen im ersten Frühjahrs-Lockdown Mitte März bis Mitte April 2020: So fielen im Zeitfenster der 12. bis zur 17. Kalenderwoche drei Viertel der Operationen aus. Bei den Knie-Operationen wurde ein Rückgang von 74 Prozent verzeichnet. Bei den Hüft-OPs waren es 75 Prozent. Auch der zweite sogenannte „Lockdown light“ im November und Dezember schlug sich in den Krankenhauszahlen nieder: Hier wurden rund 18 Prozent weniger Knie-Operationen und 13 Prozent weniger Hüft-Eingriffe vorgenommen. Ab Mitte Dezember näherten sich die Zahlen wieder etwas dem Vorjahresniveau an, bevor sie im Januar und Februar 2021 mit knapp 40 Prozent weniger Knie- und Hüft-Operationen wieder spürbar abnahmen. „Der Rückgang planbarer Operationen in der Corona-Pandemie zeigt sich am Beispiel der Knie- und Hüft-Operationen sehr deutlich“, so Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. Dies liege vor allem an der Zurückhaltung der Patientinnen und Patienten, in Pandemie-Zeiten nicht dringend notwendige Operationen im Krankenhaus durchführen zu lassen. Die Angst vor einer Ansteckung mit Covid-19 sei ein wichtiger Faktor.

„Gleichzeitig sehen wir, dass viele Krankenhäuser Kapazitäten freihalten, um die Betten auf den Intensivstationen für Corona-Infizierte nutzen zu können“, so Storm weiter. „Wir können auf Basis der Datenlage zum jetzigen Zeitpunkt nur spekulieren, ob der Rückgang der stationären Behandlungen gleichzeitig zu einem Anstieg ambulanter Operationen führte. Fakt ist: Ein Nachholeffekt bei stationären Knie- und Hüft-OPs sehen wir aktuell noch nicht. Das wirft die Frage auf, ob viele angesetzte elektive Operationen überhaupt notwendig gewesen wären.“

Quelle: DAK-Gesundheit