Archiv für den Monat: März 2021

Ausschreibung Deutscher Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie 2021

Gemeinsame Ausschreibung des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)

Berlin, 31.03.2021: Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und der  loben im Jahr 2021 zum 12. Mal den Deutschen Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie (JOU) aus. Mit der Würdigung herausragender Publikationen aus den Bereichen Print, Rundfunk sowie Online-Medien möchten die Verbände die Qualität der Berichterstattung über orthopädisch-unfallchirurgische Themen fördern und die wachsende Bedeutung des Faches in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2021 eingereicht werden. Der Preis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Er kann von der Jury auf mehrere Arbeiten aufgeteilt werden.

Verletzungen und Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, also von Knochen, Gelenken, Muskeln und Sehnen, sind immer öfter Ursache für langwierige Krankenhausaufenthalte und erhebliche Lebenseinschränkungen. Die Orthopädie und Unfallchirurgie hat in den vergangenen Jahrzehnten enorme Veränderungen und Entwicklungen erlebt, sodass Patienten heute von wesentlich verbesserten Behandlungen profitieren, die ihnen ihre Mobilität und Selbständigkeit bis ins hohe Alter sichern.

Ausgezeichnet werden herausragende journalistische Beiträge, die ein Thema aus der konservativen oder operativen Orthopädie und Unfallchirurgie fachlich fundiert, verständlich und differenziert darstellen. Das können z.B. Veröffentlichungen zu Prävention, Therapie und Rehabilitation sowie Krankheitsverläufen oder Innovationen sein. Die Beiträge sollen die Wertigkeit des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen beleuchten, über Behandlungsmethoden aufklären und Mediennutzern belastbare, transparente Informationen als Orientierungshilfe anbieten.

Teilnahmevoraussetzungen
Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Medium (Print, Hörfunk, Fernsehen, Online) im Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Juli 2021 erschienen sein. Die Beiträge sollen sich durch gründliche Recherche, redaktionelle Unabhängigkeit, interessante Aufarbeitung und sachliche Korrektheit auszeichnen. Pro Autor kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Auch Autoren-Teams können sich bewerben.

Bewerbungsunterlagen
Bitte füllen Sie für Ihre Bewerbung das Stammblatt JOU aus. Laden Sie dafür bitte das Onlineformular herunter und speichern Sie es lokal auf Ihrem Rechner. Zum Onlineformular

Bitte reichen Sie außerdem folgende Dokumente in digitaler Form ein:

  • Für Printmedien: Word-Dokument des Textes sowie den Originalbeitrag eingescannt als PDF-Dokument
  • Für Hörfunkbeiträge: MP3-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
  • Für Fernsehbeiträge: MP4-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
  • Für Online-Beiträge/Podcasts/Videos: Link zum Beitrag sowie die Schaltzeiten und ggf. ein PDF-Dokument

Bitte nutzen Sie für die Datenübermittlung z.B. den kostenfreien Filehosting-Dienst wetransfer.com

Jury
Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Arbeiten und ermittelt die Preisträger. Die Jury setzt sich zusammen aus Medienvertretern, einem gesundheitspolitischen Vertreter sowie Repräsentanten und Ärzten der ausrichtenden Verbände. Die Preisvergabe erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Einsendeschluss
Journalisten können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Juli 2021 einreichen.

Informationen zum Journalistenpreis sowie zu früheren Preisträgern und deren Arbeiten hier.

Bewerbung und Kontakt für Rückfragen
Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: presse@bvou.net
www.bvou.net

Susanne Herda und Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -16
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de
www.dgou.de

Eine klare Entscheidung für das SCS: Das Ärzteteam der Nordpark Praxisklinik

Eine klare Entscheidung für das SCS: Das Ärzteteam der Nordpark Praxisklinik

Mönchengladbach – In Mönchengladbach leiten Dr. Georg Sellmann, Arbaab Saqib Awan und Dr. Ingo Brach die auf Orthopädie und Unfallchirurgie spezialisierte Nordpark Praxisklinik. Der Schwerpunkt liegt hier nicht nur auf der konservativen Orthopädie, sondern u.a. auch auf der arthroskopischen Chirurgie, der Gelenkchirurgie oder auch der Chirotherapie. Im Januar 2020 haben sich die Mediziner dazu entschlossen, ihr Diagnostikspektrum durch das SCS zu erweitern, um ihren Patienten eine noch schnellere Therapieplanung anbieten zu können.

Dr. Georg Sellmann, Arbaab Saqib Awan und Dr. Ingo Brach im Interview: Sophisticated Computertomographic Society | Das Magazin Frühjahr 2021 – Ausgabe 3 (Artikel zum Download als PDF)

Die Entscheidungsfindung im Team

Die drei Ärzte haben jeweils zeitversetzt und auf unterschiedlichem Wege von der hochwertigen SCS Bildgebung erfahren: Während Dr. Brach durch publizierte Artikel auf der Website des BVOU auf diese aufmerksam geworden ist, konnte sein Kollege Dr. Sellmann selbst als Patient bei einem Kieferchirurgen erste Erfahrungen mit der schnellen Diagnostik mithilfe eines DVT machen. Herr Awans Interesse wurde hingegen in einem persönlichen Gespräch mit dem Geschäftsführer der SCS, Herrn Dr. h.c. Markus Hoppe, geweckt.

Um nun eine gemeinsame Entscheidung treffen zu können, haben sie sich dazu entschlossen, das System an einem der Hospitationsstandorte live zu erleben. Dieses hat dabei einen überzeugenden Eindruck bei den Medizinern hinterlassen: „Ich war begeistert von der Bildqualität, der schnellen Diagnostik und Therapieplanung“, so Dr. Sellmann.

Nachdem sie sich also für eine Implementierung entschieden haben, erhielt das Praxisteam eine direkte Unterstützung durch das SCS Team. „Es kam ein Mitarbeiter, um sich unsere Räumlichkeiten anzuschauen und die Wände strahlungssicher zu machen. Das Gerät wurde dann spektakulär über einen Kran in die Praxis transportiert, weil es leider nicht über unseren Aufzug funktioniert hätte“, sagt Herr Awan mit einem Schmunzeln. Die anschließende Schulung verlief ebenfalls einwandfrei, sodass sie schnell startklar waren und mit der Diagnostik beginnen konnten.

Die Vorteile der SCS Bildgebung

Für das Praxisteam und vor allem für die Patienten ist die Anschaffung des SCS ein riesen Benefit. Es gibt nicht nur eine deutlich geringere Strahlenbelastung, sondern es ist zudem bei der Betreuung von Sportlern, die den Großteil der Patienten ihrer Praxis ausmachen, deutlich einfacher komplizierte Fragestellungen zu klären. „Gerade bei Sportlern können wir nun zeitnah und in unseren Räumlichkeiten die Diagnostik abschließen und haben durch das SCS eine viel größere Sicherheit bei Verletzungen im Bereich des Fußes, denn manche Verletzungen sind auf dem 2-D-Bild nicht sichtbar“, sagt Dr. Brach hierzu.

Besonders interessant sind für sie auch die Belastungsaufnahmen sowie die Möglichkeit, nicht nur knöcherne Strukturen, sondern durch Kontrastmittelgabe z.B. auch Meniskusrisse oder Knorpelveränderungen darzustellen: „Das hätten wir ohne dieses Gerät nicht gekonnt.“

Der größte Zugewinn ist laut Dr. Sellmann allerdings, dass das therapeutische Konzept sehr schnell und zudem ohne einen weiteren Arztbesuch festgelegt werden kann. Es gibt keine Wartezeiten und niemand muss zur weiteren Behandlung erst zum Radiologen geschickt werden: „Früher war es so: Wenn ein Patient mit einer Verletzung z.B. am Fuß zu uns kam und man auf dem Röntgenbild nichts gesehen hat, dann musste man zwangsläufig eine weitere Schnittbildgebung machen.“ Erst nach dem Termin beim Radiologen konnte man ein therapeutisches Ziel festlegen – das ist heute schon innerhalb weniger Minuten in der eigenen Praxis möglich und kann direkt mit dem Patienten besprochen werden.

Auch Herr Awan hebt diesen Aspekt nochmal hervor: „Wir kennen unsere Patienten am besten – wissen, wo die Schmerzen sind und worauf wir genau achten müssen.“ Durch die schnelle Diagnostik und der sofortigen Therapieplanung mithilfe des SCS haben sie daher eine verbesserte Versorgung des Patienten geschaffen, so Dr. Brach.

Einladung zur Hospitation in der Nordpark Praxisklinik

Die genannten Vorteile bewegen das Ärzteteam dazu ihren Kollegen zu empfehlen, das System einmal live zu erleben: „Für uns ist das SCS so ein Benefit, sodass wir jedem, der das mal erleben möchte, die Möglichkeit geben bei uns in der Praxis zu hospitieren“, betont Dr. Sellmann.

Abschließend hält Dr. Brach noch einmal fest, dass die Anschaffung des SCS einen großen Nutzen für Patient, Praxis und für sie als Arzt mit sich gebracht hat. Sie verfügen nun über eine sehr große Patientenzufriedenheit, eine höhere diagnostische Sicherheit sowie einen viel flüssigeren Praxisablauf. „Die Diagnostik und nachfolgende Therapie kann nun mit einem Arztkontakt erledigt werden – wir haben alles in einer Hand.“

Video zum Interview: https://www.youtube.com/watch?v=WcnDPtMMPnQ

Nordpark Praxisklinik
Dr. Georg Sellmann, Arbaab Saqib Awan, Dr. Ingo Brach
Heinz-Nixdorf-Straße 5
41179 Mönchengladbach

Fallbeispiel (Dr. Sellmann)

Es folgt die Fallvorstellung einer 69-jährigen Patientin, welche im September 2020 mit Schmerzen im Vorfuß bei uns vorstellig war. Im Vordergrund stand ein Ruheschmerz mit gestörter Nachtruhe, aber auch ein Belastungsschmerz. Die Röntgenaufnahmen zeigten nichts Auffälliges, bis auf den bereits bekannten hallux valgus Grad 2 und keinen wesentlichen Verschleiß der Großzehe. Wir haben aufgrund des Ruheschmerzes und dem Verdacht eines Knochenmarködems ein MRT veranlasst.

In diesem zeigte sich dann ein Bone Bruise im Os cuneiforme 3 sowie in der Basis MFK 2 und 3. Wir haben zunächst mit einer Einlagenversorgung und einer Schuhzurichtung mit Abrollsohle konservativ therapiert. Aufgrund des Bone Bruises wurde zusätzlich hoch dosiertes Vitamin D und eine physikalische Gefäßtherapie mit Bemer über fünf Wochen (zweimal pro Woche) verordnet. Hierdurch kam es zu einer Besserung des Ruheschmerzes, allerdings war der belastungsabhängige Schmerz noch vorhanden.

Im Dezember folgte dann eine weitere MRT-Aufnahme bei vornehmlich belastungsabhängig vorliegenden Beschwerden. Hier konnte eine nur unwesentliche Besserung im Vergleich zum Status im September 2020 mit immer noch deutlichem Bone Bruise in der Basis des MFK 3 und des Os cuneiforme 3 festgestellt werden. Die Patientin berichtete, dass der stechende Fußschmerz weg sei, aber unterschwellig immer noch ein permanenter Schmerz vorhanden wäre. Wir haben dann eine Aufnahme mit dem SCS unter Belastung durchgeführt, welche erstmals eine relativ isolierte Arthrose im oberen Anteil des MFK 3 und des Os cuneiforme 3 zeigte. Hier war der Gelenkspalt komplett aufgehoben – im unteren Anteil des Gelenks aber noch relativ gut ausgebildet. Wir haben dann zur Frage der Arthrodese eine Überweisung zur Fußchirurgie ausgestellt.

Im Röntgenbild hat man diesen Verschleiß in dieser Weise nicht erkennen können. Die MRT-Aufnahmen haben bereits vermuten lassen, dass an der betreffenden Stelle relativ isoliert etwas sein müsste, das Gelenk selbst konnte man allerdings nicht ausreichend beurteilen – insbesondere durch die Mitreaktion des Knochens und des Bone Bruises. Durch das hochauflösende CBCT konnten wir diese kleinflächig-isolierte Arthrose im Fußwurzelbereich erkennen, sodass bei einer eventuellen Versteifungsoperation nur ein kleinerer Eingriff notwendig wäre, da der Hauptteil der Fußwurzel noch intakt ist.

Fallbeispiel (Dr. Brach)

Anfang Mai stellte sich ein 59-jähriger Mann mit einem Verdrehtrauma des rechten Fußes bei uns vor. Zur Vorstellung kam er mit einem deutlich rechts-hinkenden Gangbild und bei der klinischen Untersuchung zeigte sich dann eine endgradige Einschränkung des rechten Sprunggelenks mit Druckschmerz im Bereich des Mittelfußes. Die Bänder in Bereich von Sprunggelenk und Mittelfuß waren in der klinischen Untersuchung stabil, es zeigte sich allerdings eine massive Schwellung am Mittelfuß und zudem eine Bildung eines Hämatoms an der Fußsohle. In der primär durchgeführten Röntgendiagnostik in zwei Ebenen konnte zunächst keine Fraktur dargestellt werden. Wir haben uns folglich dazu entschlossen, eine SCS Untersuchung des rechten Fußes durchzuführen, und in diesen Bildern konnte man dann schließlich eine mehrfragmentäre Processus anterior calcanei Fraktur ohne Dislokation erkennen. Wir haben mit dem Patienten besprochen, dass eine temporäre Transfixierung, also eine operative Stabilisierung, möglich wäre – dies wurde nicht gewünscht. Somit haben wir eine konservative Therapie mit einem Vakuum Stiefel für sechs Wochen eingeleitet. Bei der Kontrolle zeigte sich im SCS dann eine gute Kallusbildung, sodass wir folglich eine sukzessive Aufbelastung durchführen konnten. Bei der letzten Kontrolle drei Monate nach der Fraktur, war der Patient schließlich wieder unauffällig im Gangbild und konnte auch schon wieder moderate sportliche Aktivitäten durchführen.

Diese dort gefundene Fraktur kann man grundsätzlich auf einem normalen Röntgenbild nicht so leicht sehen oder sogar häufiger mal übersehen. Hier hat uns das SCS also vor einer falschen Therapie und einer fehlgeleiteten Behandlung geschützt.

Fallbeispiel (Herr Awan)

Es folgt die Fallvorstellung einer 44-jährigen Patientin: Die Vorstellung erfolgte im November 2020, nachdem sie auf einer Treppenstufe ausgerutscht und mit dem rechten Fuß umgeschlagen ist. In der Röntgendiagnostik des rechten OSG und des rechten Fußes in zwei Ebenen war keine eindeutige Fraktur festzustellen. Aufgrund der Beschwerdesymptomatik erfolgte die Untersuchung mittels SCS. Hier konnte dann aber festgestellt werden, dass eine Fraktur der Facies lateralis und anterior des Os cuboideum mit Gelenkbeteiligung und diskreter Dislokation vorlag. Die Therapie erfolgte mittels Teilbelastung im Vacopedes für sechs Wochen. In der SCS Kontrolle zeigte sich schließlich eine Konsolidierung der Fraktur.

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Wirtschaftlichkeitsprüfung: GKV-Spitzenverband kündigt Rahmenvorgaben mit KBV

Berlin  – Der GKV-Spitzenverband hat die vor knapp einem Jahr mit der KBV vereinbarten Erleichterungen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung einseitig aufgekündigt. Die Kündigung der Rahmenvorgaben Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen ist am 25.3. eingegangen, wie der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister, sagte.

Die KBV und der GKV-Spitzenverband hatte sich im Mai vorigen Jahres darauf verständigt, das Regressrisiko für die niedergelassenen Ärzte deutlich zu verringern und ihnen Erleichterungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu verschaffen.

„Diese so wichtige Unterstützung für die Hausärzte und Fachärzte hat der GKV-Spitzenverband nun Knall auf Fall einseitig aufgekündigt, nachdem regional schon einige Krankenkassenverbände die diesbezüglichen Verhandlungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen blockiert hatten“, kritisierte Hofmeister.

„Anstatt zu helfen, fällt er uns in den Rücken. Dieses Verhalten deckt sich leider mit dem jüngsten Auftreten des GKV-Spitzenverbands im Erweiterten Bewertungsausschuss“, ergänzte Dr. Andreas Gassen, KBV-Vorstandsvorsitzender. Im Erweiterten Bewertungsausschuss Mitte März war es erneut um die Finanzierung der stark gestiegenen Hygienekosten in den Arztpraxen gegangen, die die Krankenkassen seit Jahren blockieren und wo es erneut keinen Beschluss gab.

Das sehen die Rahmenvorgaben vor

Die Aktualisierung der Rahmenvorgaben war insbesondere aufgrund des 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes notwendig geworden. Denn das Gesetz sieht unter anderem vor, dass bei Regressen für verordnete Leistungen nicht mehr die gesamten Kosten der als unwirtschaftlich erachteten Leistung erstattet werden müssen, sondern nur noch der Differenzbetrag zwischen unwirtschaftlicher und wirtschaftlicher Leistung.

Die Vertragsparteien hatten sich in den Rahmenvorgaben darauf verständigt, dass dies bei fast allen Leistungen gilt. „Wichtig war für uns Ärzte, dass diese Differenzberechnung auch bei allen Verordnungseinschränkungen und -ausschlüssen aufgrund von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses erfolgt“, erläuterte Hofmeister. Dazu zählten bei Arzneimitteln unter anderem Prüfanträge wegen eines Off-Label-Use.

Durch die Verkürzung der Frist für Wirtschaftlichkeitsprüfungen von vier auf zwei Jahre sollten die Ärzte außerdem mehr Planungssicherheit bekommen.

Kein Verlass auf Beschlüsse 

„Wir erleben jetzt, dass auf gemeinsame Beschlüsse mit dem GKV-Spitzenverband kein Verlass mehr ist“, fuhr Hofmeister fort und sagte: „Offenbar ist das Gängelungsinstrument der Wirtschaftlichkeitsprüfung den Kassen so nicht mehr scharf genug, um die Ärztinnen und Ärzte richtig drangsalieren zu können.“.

Hartmannbund: Fatales Signal auch für die Generation künftiger Ärztinnen und Ärzte

Der Hartmannbund hat die einseitige Kündigung der zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband (SpiBu) geschlossenen Rahmenvorgaben gem. § 106b SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen durch die Kassenseite scharf kritisiert. Die damit defacto verbundene erneute Verschärfung eines unkalkulierbaren Regressrisikos für die Praxen dokumentiere ein Maß an Misstrauen und Missachtung, das die Kolleginnen und Kollegen zu Recht als Affront betrachteten, sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt.

„Es ist mehr als nur ein unfreundlicher Akt, wenn uns ein Verhandlungspartner nach gerade einmal gut einem Jahr einen Vertrag sang- und klanglos vor die Füße wirft“, so Reinhardt. Zwar gewährleiste das Terminservice- und Versorgungsgesetz grundsätzlich nach wie vor eine Zwei-Jahresfrist für Wirtschaftlichkeitsprüfungen und sorge dafür, dass bei Regressen für verordnete Leistungen nicht mehr die gesamten Kosten der als unwirtschaftlich erachteten Leistung zu erstatten sei, sondern nur noch der Differenzbetrag zwischen unwirtschaftlicher und wirtschaftlicher Leistung. „Die Tücke liegt allerdings in den Details. Und die waren in der Rahmenvereinbarung vernünftig geregelt“, ist Reinhardt überzeugt. So hatte man sich beispielweise darauf verständigt, dass das Prinzip der Erstattung (lediglich) der Kostendifferenz für fast alle Leistungen gelte – auch bei allen Verordnungseinschränkungen und -ausschlüssen aufgrund von GBA-Richtlinien und bei „Beratung vor Regress“. Dies und vieles mehr werde von den Kassen ohne jede substanzielle Begründung nun wieder in Frage gestellt.

Für Reinhardt gehen die Folgen dieser Kassen-Politik weit über die wirtschaftliche Gefährdung der betroffenen Praxen hinaus. Für ihn konterkarieren die Kassen mit der Kündigung der Vereinbarung die Bereitschaft junger Menschen, sich als Arzt oder Ärztin niederzulassen. Bekanntlich sei die Sorge vor Regress eines der größten Hemmnisse einer Entscheidung zur Niederlassung. „Während wir mit viel Engagement junge Ärztinnen und Ärzte davon zu überzeugen versuchen, dass Arzt-Sein in der Niederlassung Zukunft hat, setzen die Kassen hier ein ganz anderes, fatales Signal. Das ist mit Blick auf die Versorgung schlicht verantwortungslos“.

 Quelle: KBV/Hartmannbund

Zi-Praxis-Panel 2020: Verlängerung der Erhebungsfrist

Berlin – Vor wenigen Wochen hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) die neue Erhebungswelle im Rahmen des Zi‐Praxis‐Panels (ZiPP) gestartet. Die Erhebung ist wichtig, um mit den gewonnenen Daten die Kalkulationsgrundlagen der vertragsärztlichen und ‐psychotherapeutischen Vergütung zu überprüfen. Nunmehr bereits zwei Jahre in Folge konnte mit Hilfe der Ergebnisse aus dem Zi‐Praxis‐Panel einen realen Rückgang der Überschüsse von Vertragsärzten und ‐psychotherapeuten nachgewiesen werden.

Vor dem Hintergrund pandemiebedingt steigender Kosten und finanzieller Verluste wird die Erhebung 2020 besonders wichtig sein, um Forderungen an Krankenkassen und Gesetzgeber abzuleiten. Es ist daher wichtig, die weitere Entwicklung empirisch genau zu beobachten. Ergänzend hat das Zi einen Sonderfragenteil aufgenommen, der die sich abzeichnenden Kostensteigerungen beim Praxispersonal abbildet. Zur vereinfachten Bearbeitung erfolgt die Erhebung vollständig mittels eines Online‐Fragebogens.

Inzwischen haben sich bereits zahlreiche Vertragsärzte und ‐psychotherapeuten an der aktuellen Erhebungswelle beteiligt. Jedoch ist immer noch jeder weitere Teilnehmer wichtig, um ein wirklich belastbares Datenfundament zu erhalten! Deshalb wurde die Rücklauffrist bis 30. April 2021 verlängert.

Wie in den Vorjahren ist die Befragung in zwei Teile gegliedert:

Im ersten Teil geht es um die Praxisdaten: Der Online‐Fragebogen zu den Praxisdaten ist durch die Teilnehmer auszufüllen. Hier geht es um Merkmale der Praxis sowie um Angaben zu den Inhabern und Angestellten in der Praxis.

Im zweiten Teil geht es um die Finanzdaten der Praxen, also den Kern des Zi‐Praxis‐Panels. Wie bereits in den Vorjahren ist für diesen Teil der Erhebung die Mitwirkung des Steuerberaters vorgesehen. Die Erhebung der Finanzdaten erfolgt seit diesem Jahr ebenfalls per Online‐Fragebogen. Es besteht aber die Möglichkeit, einen Papier‐Fragebogen zu den Finanzdaten zu bestellen.

Für die Teilnahme am Zi‐Praxis‐Panel erhalten die Vertragsärzte und ‐psychotherapeuten als Ausgleich für ihre Bemühungen eine Aufwandspauschale (210 Euro je Einzelpraxis, 360 Euro je Gemeinschaftspraxis bis drei Inhaber und 410 Euro je große Gemeinschaftspraxis mit vier oder mehr Inhabern, sofern eine Bestätigung zu den Finanzdaten vorliegt). Teilnehmer erhalten zum Dank außerdem einen persönlichen Praxisbericht. Dieser bietet anhand von Kennzahlen, u. a. aus den Themenbereichen Patientenversorgung, Praxiscontrolling und Arbeitszeiten, einen Überblick zur wirtschaftlichen Lage der jeweiligen Praxis relativ zu verschiedenen Vergleichsgruppen.

Um die Aufwandspauschale auszahlen und den Praxisbericht übermitteln zu können, sind die Personendaten der Teilnehmer erforderlich. Das Online‐Verfahren ändert nichts daran, dass im Zi‐Praxis‐Panel das höchstmögliche Maß an Datenschutz garantiert wird. Deshalb werden die personenbezogenen Angaben ausschließlich in einer ausgelagerten Zi‐Treuhandstelle verarbeitet. Das Zi erfährt nicht, wer am Zi‐Praxis‐ Panel in Person teilnimmt.

In der aktuellen Erhebungswelle wird das ZiPP erstmals als reine Online-Erhebung durchgeführt. Hierdurch wird die Teilnahme der Ärzte und Psychotherapeuten vereinfacht. Das neue Verfahren trägt zur Qualitätssteigerung der erhobenen Daten und der Auswertungsergebnisse bei und schont durch den weitestgehenden Verzicht auf papiergebundene Erhebungsunterlagen die natürlichen Ressourcen.

Zur Erhebung der Finanzdaten der Praxen besteht trotz der Umstellung auf die Online-Erhebung weiterhin die Möglichkeit, einen papiergebundenen Fragebogen zu bestellen. Hierfür wurde ein Bestellformular eingerichtet, welches unter www.zi-pp.de aufgerufen werden kann.

Quelle: Zi

DMP künftig auch bei rheumatoider Arthritis

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für die rheumatoide Arthritis (RA) ein Disease-Management-Programm (DMP) beschlossen. Das strukturierte Behandlungsprogramm soll durch koordinierte Betreuung und Schulung von Patienten dazu beitragen, die Therapieziele zu erreichen und somit möglichst weitgehende Entzündungs- und Beschwerdefreiheit oder zumindest geringe Krankheitsaktivität zu erreichen.

„Der BVOU begrüßt den G-BA-Beschluss. Sowohl internistische als auch orthopädische Rheumatologen können nun als koordinierende Ärzte tätig sein“, kommentiert BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher die Entscheidung. „Und besonders kommt diese Entscheidung unseren Patienten, die an einer rheumatoiden Arthritis leiden, zugute.“

Rheumatoide Arthritis

Die rheumatoide Arthritis ist eine chronisch entzündliche systemische Autoimmunerkrankung: Aus noch ungeklärter Ursache greift das körpereigene Abwehrsystem die Innenhaut der Gelenke an. Unbehandelt führt die Erkrankung zu einer Zerstörung der Gelenke. Auch Sehnen, Bänder, Schleimbeutel und innere Organe können befallen werden und zu einer verkürzten Lebenserwartung führen.

Wesentliche Bestandteile des DMP

Das DMP richtet sich an erwachsene Patientinnen und Patienten mit einer gesicherten Diagnose der rheumatoiden Arthritis. Eine sorgfältige Diagnostik ist zum einen geboten, um die vielfältigen nicht-entzündlich-rheumatischen Ursachen für Beschwerden – vor allem von degenerativen Gelenkveränderungen – abzugrenzen. Zum anderen ist sie aber auch entscheidend, um den weiteren Verlauf der Erkrankung abzuschätzen und die optimale therapeutische Strategie zu wählen.

Zu den therapeutischen Zielen des DMP gehört es in erster Linie, eine möglichst langanhaltende Remission – also eine fast völlige Entzündungs- und Beschwerdefreiheit – oder eine niedrige Krankheitsaktivität zu erreichen. Gelenkschäden sollen vermieden, die Funktionalität und Beweglichkeit verbessert und Schmerzen reduziert werden. Die vorgesehene Behandlung von Begleiterkrankungen trägt ebenfalls dazu bei, die Lebenserwartung der Patientinnen und Patienten zu verlängern.

Die therapeutischen Maßnahmen, die der G-BA in die DMP-Anforderungen aufgenommen hat, reichen von lebensstilbezogenen Schulungen über Physio- und Ergotherapie bis hin zu Empfehlungen für eine medikamentöse Therapie mit Glukokortikoiden oder mit krankheitsmodifizierenden Antirheumatika in drei Therapiestufen und einem „Ausschleichen“ der Arzneimittelgabe.

Der G-BA legt den Beschluss nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor. Nach einer Nichtbeanstandung treten die Anforderungen an das DMP Rheumatoide Arthritis am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Anschließend können Verträge zur praktischen Umsetzung beschlossen werden.

Hintergrund – Disease-Management-Programme

Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme, die für bestimmte chronische Erkrankungen entwickelt und angeboten werden. Ein koordiniertes Vorgehen bei der Behandlung soll dazu beitragen, den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen und unnötige Komplikationen und Folgeschäden zu vermeiden. Mittels Schulungen werden die Patientinnen und Patienten beim Umgang mit der Erkrankung und in ihrer Gesundheitskompetenz gestärkt.

Quelle: G-BA

https://edoucate.de/veranstaltung/70447

GKV-Hilfsmittelverzeichnis erhält fast 4.000 neue Produkte

Berlin – Um die 36.200 Produkte umfasst das Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis (HMV) des GKV-Spitzenverbandes. Die 41 Produktgruppen werden anlass- und turnusmäßig fortgeschrieben, um relevante medizinische und technische Erkenntnisse sowie neueste Entwicklungen bei der Hilfsmittelversorgung zu berücksichtigen. In den letzten zwölf Monaten wurde die Fortschreibung von sieben Produktgruppen erfolgreich abgeschlossen – dazu gehören Bereiche wie orthopädische Einlagen, Hörhilfen und therapeutische Bewegungsgeräte. Elf weitere Produktgruppen werden gegenwärtig aktualisiert. 3.942  Produkte wurden neu in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen, 1.127 wurden aktualisiert und 3.439 Produkte, die veraltet sind oder nicht mehr hergestellt werden, wurden aus dem Verzeichnis genommen. Bei den digitalen Hilfsmitteln sollten sich die Hersteller schneller melden, damit mehr Tempo in die Versorgung kommen kann. Diese und weitere Hintergrundinformationen stehen im vierten Fortschreibungsbericht, der gerade dem Bundesgesundheitsministerium übergeben wurde.

2020 erhielten GKV-Versicherte Hilfsmittel in Höhe von über 9 Milliarden Euro

„Im Jahr 2020 erhielten GKV-Versicherte Hilfs- und Pflegehilfsmittel in Höhe von 9,25 Milliarden Euro, das sind durchschnittlich rund 126 Euro für jeden. Mit der aktuellen Überarbeitung wurden fast 4.000 Hilfsmittel neu aufgenommen. So sorgen die turnusmäßigen und anlassbezogenen Fortschreibungen dafür, dass unsere Versicherten stets Zugang zu Hilfs- und Pflegehilfsmitteln in hoher medizinischer und technischer Qualität und zu innovativen Produkten erhalten“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKVSpitzenverbandes.

CPM-Schulter- und Kniebewegungsschienen jetzt zuhause anwendbar

Motorbetriebene CPM-Bewegungsschienen (continuous passive motion) sollen die Beweglichkeit bei Gelenkverletzungen verbessern, Versteifungen verhindern und den Heilungsprozess unterstützen. Bisher erfolgte die CPM-Anwendung ergänzend zur Physiotherapie und im begründeten Einzelfall. Mit der Fortschreibung können GKV Versicherte die fremdkraftbetriebenen Schulter- und Kniebewegungsschienen nun auch unterstützend im Rahmen konservativer Behandlung in der eigenen Häuslichkeit erhalten.

Moderne Materialien und Technologien bei orthopädischen Einlagen

Bei orthopädischen Einlagen profitieren GKV-Versicherte davon, dass der 3D-Fußscan nun Stand der Technik ist und so die Datenerfassung der Fußanatomie exakter und schneller durchgeführt werden kann. Ebenso erhöht sich die Produktqualität von Einlagen, denn alternativ zu Leder können moderne vergleichbare Materialien wie Alcantara und Mikrofaser als Deck- und Bezugsschicht bei der Herstellung verwendet werden.

Mehr Anträge für die Produktgruppe 52 „Digitale Pflegehilfsmittel“ erwünscht

Digitale Pflegehilfsmittel, zu denen technische Assistenzsysteme wie z. B. Hausnotrufsysteme, Erinnerungs- und Orientierungshilfen, spezielle Sensoren sowie Geräte zur GPS-Ortung zählen, sollen schnell Eingang in die Versorgung für GKV-Versicherte finden. Um Herstellern innovativer Produkte die Antragsstellung zu erleichtern, hat der GKV-Spitzenverband für die Produktgruppe 52 zwei neue Untergruppen zur Orientierung eingerichtet: In die eine sollen Produkte aufgenommen werden, die zur Verbesserung kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten dienen. Zur zweiten Untergruppegruppe zählen Hilfsmittel, die den Versicherten bei der Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen unterstützen. Hierzu gehören digitale  Medikamentenspender, Trackingsysteme, Erinnerungshilfen und Produkte zur Gefahrenabwehr wie z. B. zur Herdüberwachung.

„Unsere Versicherten sollen weiterhin umfassend mit innovativen Produkten wie etwa digitalen Assistenzsystemen versorgt werden. Daher meine dringende Aufforderung an alle Hilfsmittelhersteller, sich mit neuen und innovativen Produkten rasch bei uns zu melden und die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis zu beantragen. Wir können nur die Produktneuheiten ins Verzeichnis aufnehmen, die wir kennen. In den letzten zwölf Monaten hat uns lediglich ein Antrag erreicht“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Anspruch auf mehrkostenfreie Hilfs- und Pflegehilfsmittelversorgung

GKV-Versicherte haben im Rahmen des Sachleistungsprinzips Anspruch auf eine mehrkostenfreie Hilfs- und Pflegehilfsmittelversorgung. Die Leistungserbringer wie Sanitäts- und Orthopädiefachgeschäfte, Hörakustiker u. v. a. müssen stets aktiv über diesen Versorgungsanspruch informieren, mehrkostenfreie Hilfsmittel zuerst anbieten und auf eventuelle Mehrkosten ausdrücklich hinweisen. Zu den Hilfs- und Pflegehilfsmitteln gehören u. a. Bandagen, Hörgeräte, Inkontinenzprodukte, Rollstühle, Kompressionsstrümpfe, Prothesen, Exoskelette, Insulinpumpen, Blindenführhunde sowie Applikationshilfen zur Verabreichung von Arzneimitteln.

Überarbeitung bezieht zahlreiche Akteure im Gesundheitswesen mit ein

In der Überarbeitung und Fortschreibung des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses für GKV-Versicherte sind zahlreiche Akteure beteiligt: Hersteller- und Leistungserbringerorganisationen, Patientenvertretungen, MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) und MDS (Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes) sowie die Krankenkassen und ihre Verbände. Für eine umfassende Analyse der aktuellen Versorgungsrealität und zur Stärkung bzw. Bündelung der Synergien werden zudem regelmäßig Fachgesellschaften und Sachverständige aus Wissenschaft und Technik eingebunden. Neben schriftlichen Anhörungen zu den Produktgruppen werden auch mündliche Anhörungen, u. a. der Patientenvertretung, durchgeführt. So werden Versichertenbedürfnisse gezielt im Fokus gehalten.

Quelle: GKV-Spitzenverband

 

Hartmannbund fürchtet Hemmnis für schnelles Impfen

Berlin – Der Hartmannbund hat davor gewarnt, überflüssige Bürokratie zum Nadelöhr für das effektive Impfen in den Praxen zu machen. „Andere Länder impfen, Deutschland schreibt erst einmal Regelbücher“, spitzt der Vorsitzende des Arbeitskreises „Ambulante Versorgung“, Dr. Marco Hensel, die Kritik am geplanten Bürokratismus für die anstehenden Impfungen in den Praxen zu. Die vom Gesetzgeber geforderten Abläufe vor und nach einer Corona-Schutzimpfung seien enorm zeitaufwendig. Sie verlangsamten, worauf es jetzt ankomme – eine zügige „Durchimpfung“ der Bevölkerung als einzigem Weg aus dem Lockdown.

„Aufklärung vor Erstimpfung und Aufklärung vor Zweitimpfung, bis zu sechs Unterschriften auf Aufklärungs-, Anamnese und Einwilligungsbögen, jeder Schritt muss dokumentiert werden. Das gleicht dem Aufwand vor einer Operation“, macht Hensel seinem Ärger Luft. Niemand wolle auf Kosten der Patientensicherheit aufs Tempo drücken, aber mit dem anstehenden Ballast an Dokumentation und Information werde man die angepeilten Impfziele verfehlen.

Bei allem Verständnis für den besonderen Schutz für vulnerable Gruppen stellt Hensel auch die Priorisierung bei der Impfkampagne in Frage. „Mindestens sobald ausreichend Impfstoff vorhanden ist, sollte ausschließlich nach STIKO-Empfehlung geimpft werden, wie bei allen anderen Impfungen auch“, fordert der Mediziner. Am Ende des Tages verliere Deutschland zu viel Zeit mit Diskussionen über Priorisierungsgruppen, Schnelltests, Selbsttests, PCR-Tests, Schließungen und Öffnungen, Stufenplänen und auch mit Diskussionen über Sanktionen. Hensel: „Auch wenn sich die Umstände in anderen Ländern nicht immer mit Deutschland vergleichen lassen, wäre hier die eine oder andere Anregung jenseits unserer Grenzen vielleicht durchaus nützlich“.

Quelle: Hartmannbund

Hygiene, Praxis

Hygienekosten und Digitalisierung: Kassen zeigen sich unbeweglich

Berlin – Keine Beschlüsse gab es beim Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) am 17.3.21 zu den Hygienekosten. „Es hat sich leider in aller Deutlichkeit gezeigt, dass die Krankenkassen vollkommen unbeweglich sind und an einer angemessenen Erstattung der Aufwände in den Praxen kein Interesse haben. Doch abspeisen lassen wir uns nicht. Das haben wir heute deutlich gemacht“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), unmittelbar nach der Sitzung. „Der Zorn der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen wäre sonst groß gewesen. Und das zu Recht!“, kommentierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV in einer ersten Reaktion.

Das Verhandlungsangebot, das der EBA unterbreitet hatte, hätte ein Finanzvolumen von 90 Millionen Euro für Hygieneanforderungen vorgesehen, verknüpft mit genau 0 Euro für die Folgen der Digitalisierung in den Arztpraxen. Dagegen wehrte sich die KBV. „Das eine ist die an sich lächerlich geringe Summe – von Ausgleich will ich hier erst gar nicht sprechen – für die hohen Hygieneaufwendungen der Ärzte. Das alleine ist schon äußerst ärgerlich. Der Gipfel aber ist die Unverfrorenheit, dies mit der nonchalanten Aussage zu verknüpfen, Mehrbelastungen der Digitalisierung seien durch wie auch immer geartete Einsparungen auszugleichen“, sagte KBV-Chef Gassen. „Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun“, kritisierte Hofmeister. „Zudem zeugt die Einstellung der Kassenseite, man könne Mehrbelastungen bei der Digitalisierung und dem Datenschutz durch angebliche Einsparungen ausgleichen, von vollkommener Unkenntnis der Situation in den Praxen“, fügte er hinzu.

Die Hygienekosten sind laut einer Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung von 2018 ein hoher Kostenblock und betragen durchschnittlich 24.287 Euro. „Umgerechnet 900 Euro würde es nun im Schnitt für die 100.000 Praxen in Deutschland geben. Das ist die vermeintliche Wertschätzung der Krankenkassen dafür, dass die Hausärzte und Fachärzte akribisch gerade in Zeiten einer Pandemie die hohen Hygienestandards erfüllen, zum Schutze ihrer Patienten genauso wie für die Praxisteams und sich selbst“, so Gassen abschließend.

Beide Vorstände forderten den EBA auf, „endlich eine sachgerechte Lösung für das wichtige Thema Hygienekosten zu finden und der Hängepartie ein Ende zu bereiten.“

Quelle: KBV

 

SCS und MRT als komplementäre Bildgebung

SCS und MRT als komplementäre Bildgebung

Bensheim – Dr. med. Michael Glatzel ist niedergelassener Orthopäde mit eigener Praxis in Bensheim. Da für ihn eine hochqualitative Bildgebung in der Diagnostik wichtig ist, hat er sich 2020 für das SCS MedSeries® H22 entschieden.

„Um eine Diagnose zu stellen, braucht es in der Regel eine Bildgebung. Dafür habe ich bisher das konventionelle Röntgen, Ultraschall und Kernspintomografie zur Verfügung gehabt. Aber immer wieder ist es so, dass diese Verfahren auch an ihre Grenzen kommen. Und dies gilt nicht nur für traumatologische Fragestellungen.“, begründet er seine Entscheidung für das SCS.

Sophisticated Computertomographic Society | Das Magazin Frühjahr 2021 – Ausgabe 3 (Artikel zum Download als PDF)

Die hochqualitative 3-D-Bildgebung überzeugte

Das SCS lernte Dr. Glatzel durch einen Patienten kennen: „Ich habe dieses Jahr einen Patienten zu einem Kollegen mit der Frage der operativen Revision nach einer fehlverheilten Weber C Fraktur mit Insuffizienz der Syndesmose geschickt. Dieser Patient kam zu mir zurück und brachte mir Bilder vom SCS mit.“ Das 3-D-Verfahren kannte Dr. Glatzel bis dato nur von den HNO-Ärzten und Kieferchirurgen. Die Aufnahmen faszinierten ihn, sodass sich Dr. Glatzel für eine Hospitation bei einem SCS Anwender entschied. „Die Bildqualität und die 3-D-Rekonstruktion ist auch für die Patienten immer wieder ein Augenöffner. Sie stehen davor und staunen über das, was man auf den Bildern darstellen kann.“

Enorme Unterschiede zu 2-D-Aufnahmen

Durch die Möglichkeit zur Hospitation bei seinen Kollegen konnte sich Dr. Glatzel selbst von der hochqualitativen 3-D-Bildgebung überzeugen und eigene Befunde erstellen.

Dabei staunte er bei einigen Fällen sehr, als er den qualitativen Bildunterschied des SCS im Vergleich zum 2-D-Röntgen beurteilte: „[…] auf einmal gehen Ihnen die Augen bei den SCS Aufnahmen auf: Das Gelenk ist im Grunde schon völlig zerstört. Solche Bilder habe ich im Rahmen der Hospitation gesehen und war erst mal konsterniert. Später auch in meiner eigenen Praxis.“

Besonders im Bereich der Traumatologie oder auch, wenn es um die Operationskontrolle oder die Implantatlage geht, schätzt Dr. Glatzel das SCS: „Wenn Sie zum Beispiel die Frage haben, ob eine Scaphoidfraktur vorliegt, sehen Sie beim 2-D-Röntgen häufig gar nichts. Dann müssen Sie das Kahnbein Quartett machen und haben auch damit häufig keine zuverlässige Bildgebung vorliegen. Bei einem anschließenden MRT finden Sie Knochenmarködeme, aber auch oft keine klare kortikale Unterbrechung im Kernspintomografen. Hierbei kommt dann das SCS ins Spiel. Sie finden eine klare Frakturlinie und können entscheiden: Ist der Patient konservativ oder operativ zu therapieren, je nachdem, wo die Fraktur liegt. Dadurch haben Sie eine viel größere diagnostische Sicherheit, was für den Patienten gleichzeitig natürlich auch eine viel größere therapeutische Sicherheit mit der Chance eines deutlich besseren Ergebnisses bedeutet.“

Dr. Glatzel nutzt das SCS komplementär zum MRT: „Wenn Sie bei MRT-Fällen anschließend ein SCS ansetzen, werden Sie häufig überrascht sein, was Sie da noch entdecken.“

Zum Beispiel in Bezug auf freie Gelenkkörper, die durch die hohe Auflösung des SCS mit 0,2 Millimeter Schichten gut gefunden werden können.

Ich setze das SCS nicht nur bei traumatologischen Fragestellungen ein. Auch bei degenerativen oder entzündlichen Gelenkerkrankungen sowie bei postoperativen Kontrolluntersuchungen ergibt sich ein erheblicher Mehrwert. Erst vergangene Woche habe ich bei einer Patientin ein Jahr nach Implantation eines Oberflächenersatzes am Kniegelenk bei persistierenden ventralen Knieschmerzen eine Algodystrophie der Patella entdeckt, welche in den kurz vorher angefertigten 2-D-Röntgenuntersuchungen verborgen geblieben ist.“

In der Vergangenheit störte Dr. Glatzel häufig die hohe Strahlenbelastung, die mit einem CT einhergeht. Umso mehr überraschte ihn das SULD-Protokoll, durch welches das SCS eine hohe Strahlenhygiene bei ausgezeichneter Bildqualität vorweist.

Beim SCS habe ich über die SULD-Protokolle eine extrem niedrige Strahlenbelastung und das ist für mich ein enormer Vorteil. Ich wende aktuell fast ausschließlich SULD-Protokolle an und habe damit eine Strahlenbelastung, die im Bereich des 2-D-Röntgens liegt. Trotz dessen erhalte ich viel mehr wichtige Informationen über den Patienten.“

Großer SCS Vorteil: Aufnahmen unter Belastung

„Für mich ist ein weiterer immenser Vorteil neben der geringen Strahlenbelastung zum CT, dass ich zusätzlich funktionelle Situationen herstellen kann, indem zum Beispiel der Patient einen Finger aufklappt, das Handgelenk aufrichtet, stehen bleibt oder im Sprunggelenk rotiert.“

So lassen sich zum Beispiel Bandinsuffizienzen wesentlich sensitiver feststellen und beurteilen. Für Dr. Glatzel spielt die Sichtbarkeit dieser vierten Dimension eine große Rolle, denn dadurch kann er seine Patienten noch besser behandeln.

Fazit

Die Installation erfolgte schon nach kurzer Zeit und Dr. Glatzel war begeistert von dem Einsatz des SCS Teams, das sich um alles Notwendige wie bspw. die Raumplanung, die Ausbildung zur Erlangung der Fachkunde oder um Dokumentationen kümmerte.

Er würde sich jedes Mal aufs Neue für das SCS entscheiden, denn seine Erfahrungen haben ihn überzeugt: „Für mich ist das SCS ein sehr wichtiger Faktor, wenn nicht sogar die Optimierung des diagnostischen Weges. Denn ich muss den Patienten nicht erst woanders hinschicken, sondern kann ihn gleich bei mir behalten und bin in sehr kurzer Zeit selbst in der Lage, ihn differenzierter zu behandeln und über die zu erwartenden Veränderungen für die Zukunft zu sprechen. Kurz gesagt: Ich bekomme sehr schnell exzellente Bilder zur Einleitung einer optimalen Therapie.“

Dr. med. Michael Glatzel | Facharzt für Orthopädie
Ganzheitliche Orthopädie
Darmstädter Str. 17 | 64625 Bensheim

 Fallbeispiel 1:

Dieser Fall zeigt die Bilder des oberen Sprunggelenks eines 18-jährigen Mädchens nach Arthroskopie mit Anbohrung einer Osteochondrosis dissecans der medialen Talusschulter. Zwei Jahre postoperativ. Die junge Frau kommt im Alltag im Allgemeinen sehr gut zurecht, klagt aber zeitweilig über Belastungsschmerzen. Das Ausmaß des Defektes ist in der SCS Bildgebung erheblich genauer festzustellen als in der kernspintomographischen Untersuchung. Insgesamt handelt es sich um ein gutes Rekonstruktionsergebnis 2 Jahre nach der durchgeführten Operation. Eine erneute operative Revision hat aufgrund des Befundes in der Bildgebung wenig Sinn, weil die Erfolgsaussichten erheblich eingeschränkt sind. Nach der Kernspintomografie lässt sich der Defekt weiterhin sehr gut sehen. Das Ausmaß des Schadens ist allerdings erst durch die SCS Bildgebung klar sichtbar geworden und ist im 2-D-Röntgen nicht gut darzustellen.

Fallbeispiel 2:

Dieser Fall zeigt die Bilder einer 82-jährigen Frau mit einer Ermüdungsfraktur im Bereich des Metatarsale 2. Nach entsprechender konservativer Therapie ist es nicht zu einer Ausheilung der Fraktur gekommen. Die 2-D und 3-D-Bildgebung im konventionellen Röntgen und MRT, ich hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Möglichkeiten des SCS in meiner Praxis, ergaben weiterhin eine persistierende Fraktur mit verzögerter Knochenbruchheilung,6 Wochen nach Beginn der konservativen Therapie, an die sich die Patientin gehalten hatte. Aus diesem Grund wurde dann eine fokussierte Stoßwellentherapie durchgeführt und damit die Fraktur zum Ausheilen gebracht. Die Bilder zeigen den Befund 6 Wochen nach Stoßwellentherapie und zeigen die knöcherne Konsolidierung der erlittenen Fraktur, sodass die Patientin nun die Belastung steigern konnte. Auf verlängerte Maßnahmen wie z. B. eine Thromboseprophylaxe, Ruhigstellung oder operative Revisionen konnte dadurch verzichtet werden. 

Fallbeispiel 3:

Der vorliegende Fall zeigt die Bilder von einem 74-jährigen, ehemaligen Leistungsturner, der auch weiterhin sportlich sehr aktiv ist, jedoch beim Turnen Beschwerden hat, insbesondere bei Flexions- und Extensionsbewegungen im Handgelenk. Bisher hatte er eine symptomatische Therapie bei mäßiger Radiokarpalarthrose. Durch das SCS wurde nun die Diagnose eines freien Gelenkkörpers in der distalen Handwurzelreihe gestellt. Dieser ist im MRT nur bei sehr genauem Hinsehen überhaupt erkennbar und hierbei auch eher retrospektiv. Durch die durchgeführte Arthroskopie mit der Entfernung des freien Gelenkkörpers, der volar gelegen war, ist der Patient beschwerdefrei und kann auf die symptomatische Therapie bei mäßiger altersentsprechender Radiokarpalarthrose verzichten.

 Fallbeispiel 4:

Das vorliegende Fallbeispiel zeigt die Bilder der Fingergelenke einer 54-jährigen Frau mit Auftreibung, Schwellung und Morgensteifigkeit in den Interphalangealgelenken. Um Zeichen einer rheumatologischen Grunderkrankung zu finden, wurde neben einer Labordiagnostik eine Aufnahme mit der SCS Bildgebung vorgenommen. Dabei tauchten zystische Veränderungen auf, welche im Rahmen einer 2-D-Bildgebung kaum in dieser Form darzustellen sind.

Verlängerung coronabedingter Abrechnungsempfehlungen

Berlin –

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Corona-Sonderregeln für die Ausstellung von Krankschreibungen, für ärztlich verordnete Leistungen und Krankentransporte sowie für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung über den 31. März hinaus um weitere drei bzw. sechs Monate verlängert. Er reagiert damit auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen. Ziel ist es, Arztpraxen zu entlasten und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten. Außerdem erweiterte der G-BA die Frist für pharmazeutische Unternehmen zur Einreichung der Dossiers für die Nutzenbewertung von Arzneimitteln gegen COVID-19. Wenn sich diese Arzneimittel in einem beschleunigten Zulassungsverfahren bei der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) befinden, können die Dossiers nun auf Antrag bis zu 5 Monate nach der Zulassung an den G-BA übermittelt werden.

Übersicht über die verlängerte Geltungsdauer der Corona-Sonderregeln

  • Arbeitsunfähigkeit: Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden. Gilt bis 30. Juni 2021.
  • ASV: In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bleibt der Behandlungsumfang um die Möglichkeit zur telefonischen Beratung für alle Patientengruppen erweitert. Gilt bis 30. Juni 2021.
  • Entlassmanagement: Krankenhausärztinnen und -ärzte können weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für eine Dauer von bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu 7 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. Ebenso können sie für die Dauer von bis zu 14 Tagen häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen, insbesondere dann, wenn das zusätzliche Aufsuchen einer Arztpraxis vermieden werden soll. Außerdem können die Verordnungsmöglichkeiten von Arzneimitteln bei der Entlassung aus dem Krankenhaus wie bisher flexibler gehandhabt werden. Gilt bis Ende der epidemischen Lage.
  • Erleichterte Vorgaben für Verordnungen: Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Darüber hinaus bleiben Ausnahmen für bestimmte Fristen bei Verordnungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege bestehen: Folgeverordnungen müssen nicht in den letzten 3 Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden. Außerdem können Ärztinnen und Ärzte Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnen. Ebenfalls muss vorübergehend eine längerfristige Folgeverordnung von häuslicher Krankenpflege nicht begründet werden. Gilt bis 30. September 2021.
  • Krankentransport: Krankentransportfahrten zu nicht aufschiebbaren zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen von nachweislich an Corona erkrankten Versicherten oder von Versicherten, die aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne stehen, bedürfen wie bisher vorübergehend nicht der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. Gilt bis Ende der epidemischen Lage.
  • Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen: Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse bleibt weiterhin für häusliche Krankenpflege, Soziotherapie sowie spezialisierte ambulante Palliativversorgung von 3 Tagen auf 10 Tage verlängert. Gilt bis 30. September 2021.
  • Verordnungen nach telefonischer Anamnese: Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Heilmittel dürfen weiterhin auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden. Dies gilt im Bereich der Heilmittel auch für Folgeverordnungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Ebenso sind weiterhin Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten aufgrund telefonischer Anamnese möglich. Gilt bis 30. September 2021.
  • Videobehandlung: Eine Behandlung kann weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Auch Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten per Video erbracht werden. Gilt bis 30. September 2021.

Die Beschlüsse hierzu treten zum 1. April 2021 in Kraft.

    Quelle: BÄK/GBA