Archiv für den Monat: Oktober 2019

DKOU 2019: Rundum-Service am Stand des BVOU

Berlin – „Wissen braucht Werte“: Das diesjährige DKOU-Kongressmotto unterstreicht die Verantwortung und das weite Spektrum des gemeinsamen Faches. Vom 22. bis 25. Oktober findet der Deutsche Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) 2019 auf dem Berliner Messegelände statt. Ob in Klinik oder Praxis, Operationssaal oder Forschungslabor, Rehaklinik oder Rettungsdienst: O und U stehen für eine fachkompetente Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates. Der viertägige Kongress bietet seinen Besuchern zu diesem Themenfeld ein umfangreiches Programm, das unter anderem der BVOU mitgestaltet hat. Außerdem bietet auch die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) im Rahmen des Kongresses ein vielfältiges Kursprogramm. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Rundum-Service am BVOU-Stand

Der Berufsverband präsentiert sich zusammen mit der ADO an einem gemeinsamen Stand in Halle 2.2. Interessierte erhalten dort von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle und von verschiedenen Kooperationspartnern Informationen zu den vielfältigen BVOU-Serviceleistungen.

Sind Ihre Daten aktuell?

Ziel von Orthinform ist es, ein geschlossenes Gemeinschaftsbild zu vermitteln und das Leistungsspektrum deutscher Orthopäden und Unfallchirurgen in Praxis und Klinik umfänglich darzustellen, damit Patienten den passenden Arzt in Ihrer Nähe finden können. Deshalb ist es wichtig, dass jedes BVOU-Mitglied sein Orthinform-Profil ausfüllt und seine persönlichen Schwerpunkte gezielt auswählt. Mitglieder haben während des DKOU die Möglichkeit, die im Patientenportal hinterlegten Daten und Informationen mit Unterstützung der Mitarbeiter der Geschäftsstelle abzugleichen, zu aktualisieren, zu vervollständigen und Ihr Profil zum kostenfreien Profil+ upzugraden.

Digitalisierungsangebote mit einem Klick ergänzen

Außerdem können sich Interessierte über mehrere Digitalisierungsprojekte informieren, die der BVOU gemeinsam mit verschiedenen Partnern innerhalb von Orthinform realisiert. So erhalten Mitglieder die Möglichkeit, telemedizinische Anwendungen wie Videosprechstunde oder Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks in ihrem Profil zu ergänzen und zu nutzen.

Rechtsberatung für Mitglieder

Der BVOU bietet dieses Jahr seinen Mitgliedern wieder eine unentgeltliche Rechtsberatung an: Verbandsjustiziar Dr. Jörg Heberer steht am 25.10.2019 ab 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr  für rechtliche Fragen und für Informationsgespräche vor Ort zur Verfügung. Interessenten können sich per E-Mail unter office@bvou.net für ein Beratungsgespräch anmelden.

Versicherungsberatung aus erster Hand

Der BVOU bietet seinen Mitgliedern seit vielen Jahren über seinen Kooperationspartner, den Funk Ärzte Service der Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH, einen im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Beratungsservice mit dem Schwerpunkt Strafrecht und Haftung. Damit wird sichergestellt, dass ein Mitglied im „Fall der Fälle“ bestens betreut und vertreten wird. Die Funk-Versicherungsgruppe ist während des DKOU am Stand des Berufsverbandes präsent und die Vertreterinnen der FUNK-Gruppe, Olga Zöllner und Sabine Stock, stehen den Verbandsmitgliedern für Beratung und Fragen zur Verfügung. In persönlichen Beratungsgesprächen können Mitglieder ihre Bedürfnisse zielgerichtet erfassen lassen und ein individuelles Angebot für verschiedene Versicherungslösungen erhalten. 

DAAG-Beratung und Vorführung der Videosprechstunde

Seit Jahren wird diskutiert, ob Patienten zu rasch Knie- oder Hüftendoprothesen erhalten. Einige Krankenkassen haben entschieden, mit interessierten Ärzten und der Deutschen Arzt AG (DAAG) ein erweitertes Versorgungskonzept zur konservativen Alternative bei drohenden Operationen anzubieten. Informationen rund um das Thema erhalten Mitglieder von den Experten der Deutschen Arzt AG an allen Kongresstagen.

Einladung zur BVOU-Mitgliederversammlung

Im Rahmen des DKOU 2019 lädt Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher zur BVOU-Mitgliederversammlung am Freitag, den 25. Oktober von 12:45 bis 14:15 Uhr, in den Großen Saal auf dem DKOU-Gelände (Messe Süd, Berlin), ein: „Bitte merken Sie sich diesen Termin vor und nehmen Sie zahlreich an der BVOU-Mitgliederversammlung teil.“

Perspektive DVT: Die Zukunft der orthopädischen und sportmedizinischen Bildgebung

München – Im Herzen Münchens gelegen verfügt das Zentrum für Orthopädie & Sportmedizin (ZFOS) seit September 2019 über den digitalen Volumentomographen (DVT) SCS MedSeries® H22.

Mit jährlich mehr als 3.500 operativen Eingriffen profitiert nun das gesamte orthopädische und sportmedizinische Zentrum von der unmittelbar verfügbaren 3-D-Schnittbildgebung in multiplanarer Darstellung und von der bis zu 0,2 mm-genauen Auflösung, bei höchster Strahlenhygiene. Ein klares Bekenntnis zur außergewöhnlichen diagnostischen Sicherheit und Patientenfreundlichkeit.

Dr. med. Bernd Mayer berichtet über seine ersten Erfahrungen

„Von der Beratung, über die Installation, bis hin zur Schulung und Einweisung unseres Personals durch die Mitarbeiter von SCS hat alles hervorragend geklappt. Die Bildqualität ist wie erwartet hervorragend! Insbesondere die Möglichkeit zur Durchführung von belasteten Aufnahmen an der unteren Extremität bringt einen erheblichen diagnostischen Erkenntnisgewinn. Darüber hinaus ist die Handhabung des DVTs sehr einfach, schnell durchführbar, nahezu selbsterklärend und ohne Komplikationen in den Praxisalltag zu integrieren.

Wir sind uns sicher: Die digitale Volumentomographie ist die Zukunft der orthopädischen und sportmedizinischen Bildgebung – das ZFOS Team freut sich, dabei zu sein.

Danke und viele Grüße

Ihr B. Mayer“

ZFOS – Zentrum für Orthopädie & Sportmedizin
Dr. med. Bernd Mayer
Orthopäde – Fußchirurg – Sportmediziner
Nymphenburger Str. 110
80636 München

Digitalisierung

sprechstunde.online: Vorteile des neuen Online-Payments

Berlin/Essen – Pünktlich zu den gesetzlichen Änderungen rund um die Durchführung und Vergütung von Videosprechstunden geht sprechstunde.online mit einer neuen Online-Bezahlfunktion an den Start. Neben der bereits vorhandenen Buchungsfunktion, über die individuell konfigurierte Beratungsleistungen online für Patienten verfügbar gemacht werden, ist es nun auch möglich, die gebuchten Selbstzahlerleistungen direkt online bezahlen zu lassen. Auswählen kann der Patient zwischen Kredit- und Debitkarte sowie Lastschriftverfahren.

Diese neue Entwicklung vereinfacht den gesamten Buchungs- und Zahlungsprozess enorm, indem beide Schritte gewissermaßen zusammengefasst werden. Dadurch können Sie die innovativen Vorteile des online-Payments nutzen. Selbstzahler profitieren von bekannten online-Bezahlmethoden und von einer direkten Bezahlung für Ihre erbrachten Gesundheitsleistungen. Die Vergütung wird Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung gutgeschrieben.

Alles was Sie dafür tun müssen: Erstellen Sie individuelle Gesundheitsleistungen auf sprechstunde.online und hinterlegen Sie Ihre Bankdaten.

Auch die Zufriedenheit Ihrer Patienten wird gesteigert, denn über den Buchungsservice haben sie Ihre ärztlichen Beratungsleistungen sowie die verfügbaren Termine sofort im Blick, können diese bequem online buchen und sofort bezahlen. Profitieren Sie von maximaler Flexibilität und Zufriedenheit Ihrer Patienten – schnell, bequem und unkompliziert!

Nutzer von sprechstunde.online aktivieren Ihre Paymentfunktion in nur 3 Schritten:

1. Schritt: Folgen Sie im Login-Bereich auf www.sprechstunde.online dem Link „Bitte aktivieren Sie das Vergütungsmodell hier“.

1. Schritt: Folgen Sie im Login-Bereich auf www.sprechstunde.online dem Link „Bitte aktivieren Sie das Vergütungsmodell hier“.

2. Schritt: Vervollständigen Sie Ihre Angaben und teilen Sie mit, welchem Konto Ihr Honorar gutgeschrieben werden soll.


2. Schritt: Vervollständigen Sie Ihre Angaben und teilen Sie mit, welchem Konto Ihr Honorar gutgeschrieben werden soll.

3. Schritt: Sie haben Ihre Registrierung erfolgreich abgeschlossen!

3. Schritt: Sie haben Ihre Registrierung erfolgreich abgeschlossen!

Sie sind noch keine Nutzer? Die Videosprechstunde ist zu 100% in Orthinform integriert. Ein kostenfreier Testzugang kann übrigens direkt im Login-Bereich gebucht werden.

DKOU 2019: DAAG-Beratung am BVOU-Stand

Wenn Sie mehr über sprechstunde.online erfahren wollen: Die Deutsche Arzt AG ist auch dieses Jahr wieder auf dem DKOU-Kongress am Stand des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) vertreten.

Ihr Ansprechpartner vor Ort ist Tim Schneider (Key Account – und Produktmanager).

Mehr Rückenwind: Neue Anschubfinanzierung für Videosprechstunden seit 1. Oktober

Der GKV-Spitzenverband und die KBV haben vereinbart, Videosprech­stunden finanziell zu fördern. Ab 1. Oktober 2019 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Ärztinnen und Ärzten, die Videosprechstunden durch­führen, eine Anschubfinanzierung. Die GOP 01451 wird als Zu­schlag auf die Grund- oder Versichertenpauschale in den EBM aufgenommen. Sie ist mit 92 Punkten (9,95 Euro) bewertet und wird extrabudgetär vergütet – für bis zu 50 Video­sprechstunden. Pro Arzt und Quartal sind damit bis zu 500 Euro Förderung möglich. Die Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre.

Auch die Authentifizierung neuer Patienten, welche noch nie in der Praxis behandelt wurden, wird nun mit 10 Punkten (1,08 Euro) vergütet. Diese neue GOP 01444 ist zeitlich bis zum 30. September 2021 befristet, denn bis dahin sollen neue technisches Verfahren den Zusatzaufwand der Authentifizierung ersetzen.

Quelle: DAAG

Nicht verpassen: DKOU 2019-Programm-Highlights

Berlin/Speyer – Neben den berufspolitischen Themen, die BVOU-Kongresspräsident Dr. Thomas Möller am Herzen liegen, interessieren ihn natürlich auch die Fortschritte zu den Krankheitsbildern, die der niedergelassnee Arzt für O und U täglich selbst behandelt. Etwa zum Trochanterschmerz, zu den Tendopathien, den Kreuzbandverletzungen oder den Knorpelregenerationsverfahren und nicht zuletzt zur Altersorthopädie und Alterstraumatologie – um nur einige zu nennen. Eine Übersicht zu Veranstaltungen, die man nicht verpassen sollte, bietet die folgende Liste:

Dienstag, 22. Oktober 2019

Eröffnungsrede des ehemaligen Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert zum Thema „Zwischen Ethik und Technik – Herausforderungen für Medizin und Politik“. (ab 18.15 Uhr)

Mittwoch, 23. Oktober 2019

Elektronische Patientenakte (9.00 Uhr)

Session des Jungen Forums O und U „Wissen braucht Werte – Auf welche Softkills kommt es an?“ (15.00 Uhr)

Bedarfsplanung in O und U (17.30 Uhr)

Donnerstag, 24. Oktober 2019

Neue Behandlungskonzepte in der ambulanten O&U (11.00 Uhr)

Pauwels-Gedächtnisvorlesung: Prof. D. Berry, Mayo Clinic Rochester und M. Borkert, Chefdesigner Lamborghini zum Thema “Form follows function”. (13.00 Uhr)

Live Hacking! (14.30 Uhr)

Die therapeutische Beziehung – das Gespräch mit unseren Patienten (16.30 Uhr)

„Wissen braucht Werte – Blick über den Tellerrand“ (16.30 Uhr)

Freitag, 25. Oktober 2019

„Zukunft O und U“ (11.00 Uhr)

BVOU-Mitgliederversammlung (12.45 Uhr)

AMBOSS sechs Monate gratis testen

Berlin – AMBOSS hat sich längst als Nachschlagewerk für Ärztinnen und Ärzte etabliert. Egal, wann und wo Informationen benötigt werden – im Stationsalltag, in der Diagnostik, bei Medikationen – hier findet sich die Antwort auf Knopfdruck. On- und offline. Mitglieder von BVOU, DGOU, DGOOC und DGU können AMBOSS in den ersten sechs Monaten kostenfrei nutzen.

Amboss für Ärzte

  • Das beliebte Nachschlagewerk jetzt auch für Ärzte in Weiterbildung
  • 6 Monate kostenfrei für Mitglieder von BVOU, DGOU, DGOOC und DGU
  • anschließend Monatsabo für 20 €, monatlich kündbar
  • Zugriff auf alle Fachgebiete inkl. Leitlinien

Die Kooperation soll Ärzten einen schnellen Zugang zu relevanten Empfehlungen ermöglichen. Auch die S2k-Leitlinien Gonarthrose, Indikation Knieendoprothese sowie Koxarthrose sind in AMBOSS integriert und stehen sowohl auf der Website als auch in der App zur Verfügung.

AMBOSS wurde 2012 gegründet, um die Aus- und Weiterbildung von Medizinern zu verbessern. Neben Leitlinien sind auch Kommentierungen, Prüfungsfragen und multimediale Inhalte zu finden. Je nach Vertragsdauer (monatlich bzw. jährlich) zahlen Ärzte 20 bzw. 16 Euro, Studierende 9 bzw. 7 Euro pro Monat.

Neuer modularer DVT-Spezialkurs auf dem DKOU

Aschaffenburg/Berlin – Die Kooperationspartner BVOU und SCS laden Sie im Rahmen des DKOU 2019 zum kostenfreien Besuch der beiden Veranstaltungen KS13a und KS13b ein, die Teil des neuen, modularen DVT-Spezialkurses sind und Ihnen einen Einblick in die DVT-Untersuchungstechnik sowie in die Indikationen zur DVT-Diagnostik ermöglichen.

Kurstermine auf dem DKOU:

  • KS13a – 23.10.2019, 15:00 bis 16:30 Uhr, Raum Ulm
  • KS13b – 23.10.2019, 17:00 bis 18:30 Uhr, Raum Ulm

Die Veranstaltungsinhalte werden Ihnen von Herrn Dr. Markus Preis sowie Herrn Dipl.-Ing. Christian Stegmann, unter der Schirmherrschaft von Herrn Dr. Ansorg, vermittelt. Herr Dr. Preis verfügt über jahrelange Erfahrung in der DVT-Diagnostik, Herr Dipl.-Ing. Stegmann besitzt das technologische Know-how aus der DVT-Entwicklung und der ärztlichen Ausbildung zur Erlangung der DVT-Fachkunde.

DVT als Zukunft der Bildgebung in O&U

Herr Dr. Ansorg, Geschäftsführer des BVOU, erklärt zur 3-D-Schnittbildgebung mit der DVT Folgendes: „Die Zukunft der radiologischen Bildgebung in der O&U liegt zweifellos in der 3-D-Bildgebung mit der digitalen Volumentomographie. Um frühestmöglich sicherzustellen, dass die 3-D-Teilgebietsradiologie unserem Fach erhalten bleibt, fördert der Berufsverband die DVT-Fachkunde und bietet zudem – in Kooperation mit SCS als Unternehmenspartner für die 3-D-Bildgebung – ein attraktives Gesamtpaket an. Das Angebot besteht aus der DVT-Fachkundeausbildung und einem 3-D-Bildgebungssystem für die Extremitätendiagnostik zu exklusiven Sonderkonditionen für BVOU-Mitglieder. Um sich umfassend über die 3-D-Bildgebung zu informieren, empfehlen wir allen interessierten Kollegen, das mit dem Berufsverband abgestimmte Beratungsangebot der SCS in Anspruch zu nehmen.“

Online-Anmeldung zum modularen DVT-Spezialkurs

Sollten Sie an dem vollständigen Erwerb des DVT-Spezialkurses interessiert sein, ist neben dem Besuch der o.g. Veranstaltungen zusätzlich das Absolvieren eines E-Learnings erforderlich. Letzteres muss vor der Teilnahme an den DVT-Kursen erfolgen.

Das E-Learning sowie die Teilnahme an den modularen DVT-Spezialkursen auf dem DKOU setzen eine Anmeldung unter nachfolgendem Link voraus: www.myscs.com/dvt-fachkunde

Weitere Informationen zu den DKOU DVT-Kursen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Veranstaltungen nicht den Erwerb der DVT-Sachkunde beinhalten. Bei Fragen nutzen Sie bitte untenstehenden genannten Kontaktdaten von SCS.

BVOU und SCS – Kooperation zur Förderung der DVT-Computertomografie in der O&U

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) sowie das Unternehmen SCS Sophisticated Computertomographic Solutions GmbH aus Aschaffenburg haben Ihre Kooperation ausgeweitet.

Auf Basis der bereits erzielten Erfolge ist es das gemeinsame Ziel, die Fachkunde zur digitalen Volumentomographie (DVT; in gültiger Fachkunderichtlinie und wissenschaftlich als Cone Beam CT bezeichnet) weitergehend zu fördern, und zwar aufgrund der einzigartigen Eigenschaften der 3-D-Schnittbildgebung mit der DVT hinsichtlich Bildinformation sowie Strahlenhygiene und der damit verbundenen neuen Diagnostikdimension im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie.

Die Kooperation zwischen BVOU und SCS basiert auf der jahrelangen Erfahrung und Expertise der beiden Partner. SCS trägt mit dem Know-How in der DVT-Technologie und –entwicklung, dem breiten Netzwerk an Hospitationsstandorten zum Erwerb der DVT-Sachkunde sowie mit der bestehenden Anerkennung der SCS Akademie zur qualitätsgesicherten und ärztlichen Ausbildung bei.

Der BVOU steht mit seiner Akademie der Deutschen Orthopäden (ADO) für seine fundierten Verfahren und Prozesse zur Wissensvermittlung im Fachgebiet, der Entwicklung von Standards in der orthopädisch-unfallchirurgischen Versorgung, der Prägung politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und damit für die Wahrung von beruflichen Interessen seiner Mitglieder aus Klinik und Praxis.

SCS Sophisticated Computertomographic Solutions GmbH
Frau Kerstin Hoppe
E-Mail: khoppe@myscs.com
Telefon: 06021/429430

„Ärztlich tätig sein kann und darf nur der Arzt.“

Berlin – „Wir sprechen uns gegen die eigenständige Durchführung von invasiven Maßnahmen durch Notfallsanitäter aus. Eine Substitution ärztlicher Leistung gerade im Kontext einer Notfallsituation wird von uns zum Wohle und zum Schutz der erkrankten und verletzten Patienten abgelehnt. Die Bedeutung gut ausgebildeter Notfallsanitäter wird ausdrücklich bejaht. Eine Substitution ärztlicher Leistung hingegen führt im Schadensfall zur Frage der Übernahme juristischer Konsequenzen. Im Rahmen der Daseinsvorsorge kann vom Staat erwartet werden, eine ausreichende Struktur in der Notfallversorgung mit Notärzten, Notdienst tuenden Ärzten und Notaufnahmen der Krankenhäuser zu schaffen und zu unterhalten. Dies muss unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen bereitgestellt werden“, das sagte DGU-Generalsekretär und stellvertretender DGOU-Generalsekretär Prof. Dr. Dietmar Pennig im Vorfeld der Bundesrat-Plenarsitzung am 11. Oktober 2019. Auf der Tagesordnung steht unter anderem der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Gesundheitsministeriums begrüßt die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und dem Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) eine klare Regelung des Tätigkeitsspektrums der Notfallsanitäter. Gerade im Notfalleinsatz entstehen besondere Herausforderungen, die für die Tätigkeit des hilfeleistenden Notfallsanitäters im Rahmen einer gesetzlichen Regelung festgeschrieben werden müssen. Jedoch sieht sie die deliktische Haftung für eine Maßnahme an Patienten, die durch einen Nicht-Arzt vorgenommen wird als ausgesprochen problematisch.

Aktueller Anlass

Der Gesetzesantrag kommt aus den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz, die über den Bundesrat eine Initiative starten, um rechtliche Klarheit für Notfallsanitäter zu schaffen. Demnach soll das Notfallsanitätergesetz um eine Regelung erweitert werden, die ausdrücklich sagt, dass Notfallsanitäter zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten berechtigt sind. Diese Tätigkeiten werden nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c) wie folgt beschrieben:

„Durchführen medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz und dabei Anwenden von in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen, um einer Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind, (…).“
Wegen des so genannten Heilkundevorbehalts dürfen bislang nur Ärzte solche lebensrettenden Maßnahmen vornehmen.

Der Änderungsantrag wurde im Bundesrat am 20. September 2019 erstmals beraten und kommt jetzt am 11. Oktober 2019 erneut auf die Tagesordnung.

Das Berufsbild Notfallsanitäter seit 2013

Das neue Berufsbild des Notfallsanitäters wurde 2013 mit dem Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes auf den Weg gebracht. Demnach soll die Ausbildung zum Notfallsanitäter dazu befähigen, eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen der Erstversorgung bei Patienten im Notfalleinsatz durchzuführen und dabei auch invasive Maßnahmen anzuwenden. Dagegen sprach sich seinerzeit die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) aus. Sie befürchtete dahinter eine Mogelpackung, um Geldmangel im Rettungsdienst und den Mangel an verfügbaren Notärzten für die jeweiligen Notarztstandorte zu kompensieren.
Die Fachgesellschaft plädierte hingegen für eine qualifizierte Teamarbeit zwischen Notarzt und Notfallsanitäter, um Schwerverletzte bestmöglich zu versorgen.

Die aktuelle Einschätzung der DGOU in Abstimmung mit der DGCH, dem BDC und dem BVOU wurde dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit Schreiben vom 24.09.2019 zugeschickt.

BVOU, DGOU, BDC, DGCH

DKOU 2019: To-do-Liste für die elektronische Patientenakte

Berlin – Die elektronische Patientenakte (ePA) war Thema auf der DKOU-Vorab-Pressekonferenz, die am 10. Oktober 2019 in Berlin stattfand. Immer noch bestehen Sicherheitslücken beim Datenschutz. Warum für Orthopädie und Unfallchirurgie die Abkehr von der analogen Patienten-Dokumentation dennoch notwendig ist und welche Maßnahmen mögliche Sicherheitsrisiken reduzieren könnten, erörterte Dr. Thomas Möller (DKOU-Kongresspräsident für den BVOU) zur Ankündigung des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie 2019 (22. – 25. Oktober):

Eine elektronische Patientenakte sollte vollständig, nicht manipulierbar und sicher sein. Sie darf nicht zum Einfallstor für Cyberkriminalität und Erpressung werden. Die gewonnene Zeit sollte auch nicht für weitere Arbeitszeitverdichtungen genutzt werden, sondern für das ärztliche Gespräch.

Ab dem 1. Januar 2021 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. So will es Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Allerdings enthält der Kabinettsentwurf zum „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) keine Regelungen zur elektronischen Patientenakte (1). Der Referentenentwurf hatte vorgesehen, dass es zunächst nicht möglich sein sollte, die elektronische Patientenakte so einzustellen, dass bestimmte Befunde nur von einzelnen Ärzten und Fachkräften im Gesundheitswesen gesehen werden können, nicht von allen. Patienten hätten dann nur eine Alles- oder Nichts-Regelung treffen können. Eine differenzierte Rechtevergabe hätte es erst später geben sollen.  Dagegen hatte sich Widerstand formiert, so dass diese Fragen jetzt in einem eigenen Datenschutzgesetz geregelt werden.

Die elektronische Patientenakte ist ein wichtiges Arbeitsinstrument, um Doppel- und Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden und Therapien besser zu organisieren. Sie wird von Ärzten geführt werden und unterscheidet sich somit von der elektronischen Gesundheitsakte, die Patienten selbst führen und die sie vom Arzt befüllen lassen können.  Als Ärzte für O&U haben wir ein großes Interesse daran, dass die elektronische Patientenakte vollständig, nicht manipulierbar und sicher ist. Wir brauchen keine Kenntnis über einen Schwangerschaftsabbruch, aber es ist wichtig zu wissen, ob der Patient neurologische Erkrankungen hat oder bestimmte Medikamente wegen Begleiterkrankungen nicht nehmen darf. Auch der Einblick in ein Depressionstagebuch ist hilfreich, weil chronischer Rückenschmerz und andere chronische muskuloskelettale Schmerzzustände oftmals durch eine Depression verstärkt werden. Statt den Zugriff auf die elektronische Patientenakte zu reglementieren, könnte der Zugriff kontrolliert werden. Das würde bedeuten, dass jeder Aufruf von Befunden und Daten mit Datum, Name des Zugreifers und Anlass registriert und in der elektronischen Patientenakte vermerkt wird. Fehlverhalten könnte dadurch aufgedeckt werden.

Die elektronische Patientenakte darf auch kein Einfalltor für Cyberkriminalität werden. Krankenhäuser und Ärzte werden regelmäßig Opfer von Hackerattacken und Erpressungen. Im Juli 2019 sind zum Beispiel Kliniken und Einrichtungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland attackiert und erpresst worden (2). Am 17. September wurde bekannt, dass medizinische Bilddateien – also Röntgen und CT-Aufnahmen – von Millionen von Menschen im Internet frei aufrufbar gewesen sind, darunter auch 13.000 Datensätze aus Deutschland (3). Eine schockierende Nachricht!

Wir brauchen dringend eine Notfallstrategie für den Umgang mit Datenraub, Datenlecks und Datenmissbrauch im Gesundheitswesen. Wer haftet für infizierte Systeme? Wer gleicht Nachteile durch Datenraub oder Datenlecks aus? Wer schützt Patienten vor Datenmissbrauch? Ärzte können die Vertraulichkeit der Patientenakten ohnehin nur bis zum Übertritt in die Telematikinfrastruktur gewährleisten, nicht darüber hinaus.

Um die Bedeutung der Datensicherheit zu unterstreichen, lädt der BVOU beim diesjährigen DKOU zu einem Live Hack ein. Christoph Ritter von der Firma SySS GmbH in Tübingen wird demonstrieren wie einfach es ist, veraltete Systeme zu attackieren, Daten über Phishing-Mails abzugreifen, ein WLAN-Netz lahmzulegen oder Schadsoftware über USB-Sticks oder Wechseldatenträger zu installieren. Wir laden alle Interessierte sehr herzlich zu dieser Veranstaltung ein. Machen Sie sich selbst Bild von den Tricks der Angreifer und den Sicherheitslücken der Systeme.

Als Ärzte für O&U erwarten wir von der elektronischen Patientenakte Zeitersparnis und weniger Reibungsverluste bei der Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung. Allerdings darf diese Zeitersparnis nicht zur Triebfeder für eine weitere Arbeitszeitverdichtung werden. Die gewonnene Zeit sollte nicht mit mehr Untersuchungen und Konsultationen gefüllt werden, sondern in das Gespräch mit dem Patienten fließen. Das ärztliche Gespräch ist der Grundpfeiler unserer Arbeit und die Grundvoraussetzung für ein gutes Arzt-Patientenverhältnis. Die Digitalisierung sollte uns dabei unterstützen und nicht entmachten.

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) begrüßt auch die Datenspende. Wir haben in Deutschland Nachholbedarf bei der Versorgungsforschung und der Auswertung vom Patientendaten zur Bedarfsplanung. Bereits heute verfügen die Krankenkassen über ein großes Datenvolumen zu den Behandlungen ihrer Versicherten. Mit der elektronischen Patientenakte werden die Daten noch stärker gebündelt werden. Wir möchten diese Daten auch für die Forschung nutzen können, so wie wir das in den vergangenen Jahren bereits zusammen mit der AOK Baden-Württemberg getan haben. Bei dieser Zusammenarbeit wurden Daten zur Häufigkeit von Knieverletzungen (4), zur interdisziplinären Versorgung von Rheumapatienten (5) und zum Behandlungsverlauf bei Hüftarthrose (6) erhoben – allesamt Ergebnisse, die für die Bedarfsplanung der kommenden Jahre wichtig sind Allerdings sollten die Bedingungen einer Datenspende und die Datenhoheit klar geregelt werden. Auch der Datenschutz muss noch einmal unter die Lupe genommen werden. Eine Arbeitsgruppe um Yves-Alexandre de Montjoye vom Imperial College in London hat unlängst in der Fachzeitschrift Nature Communications gezeigt, dass sich jeder Amerikaner über fünfzehn Datenpunkte mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,98 Prozent identifizieren lässt (7). In einer kleinen Stichprobe genügen oft schon das Geschlecht, die Postleitzahl und das Geburtsdatum einer Person, um sie mit hoher Sicherheit zu identifizieren.

Die Digitalisierung sollte auch zusammen mit den Ärzten vorangetrieben werden, nicht gegen sie. Keine Anwendung, kein Produkt wird erfolgreich sein, wenn die Nutzer nicht von der Qualität und dem Mehrwert überzeugt sind. Malusregelungen sind hier wenig hilfreich. Das gilt auch für die Digitalisierung und die elektronische Patientenakte. Wir brauchen deshalb auch eine Evaluation der Instrumente so wie das für alle Instrumente im Gesundheitswesen gilt. Digitalisierung ist kein Selbstzweck.

Literatur:

Dr. Thomas Möller, (DKOU-Kongresspräsident für den BVOU)

DKOU-Präsidenten pflanzen Spree-Eiche

Berlin – Der Berliner Straßenbaumbestand muss erhalten bleiben, insbesondere nach den zu trockenen Sommermonaten in diesem und im letzten Jahr. Deshalb pflanzt die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gemeinsam mit den Spenderinnen und Spendern der Stadtbaumkampagne regelmäßig Straßenbäume – zusätzlich zu den regulären Pflanzungen der Berliner Bezirksämter. Auch die DKOU-Kongresspräsidenten, Dr. Thomas Möller (Kongresspräsident BVOU), Univ.-Prof. Dr. Carsten Perka (Präsident DGOOC) und Prof. Dr. Paul Alfred Grützner (Präsident DGOU, DGU) nahmen in diesem Jahr erneut die Spaten für einen guten Zweck in die Hand.

Mit der Pflanzung der Spree-Eichen beteiligen sich die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU), der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) sowie der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) zum achten Mal in Folge an der Kampagne „Stadtbäume für Berlin“.

Im Rahmen der Aktion konnten bislang weit über 8.000 zusätzliche Bäume gepflanzt und über 1 Mio. Euro an Spenden eingenommen werden.

Neben Verbänden, Initiativen und Unternehmen unterstützen auch viele Bürgerinnen und Bürger die Kampagne. Die breite Unterstützung der Stadtbaumkampagne zeigt, dass der Berliner Straßenbaumbestand vielen Menschen am Herzen liegt. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bedankt sich deshalb bei allen Spenderinnen und Spendern, die die Pflanzung zusätzlicher Bäume unterstützen.

Ab einem Betrag von 500 Euro können sich die Spendenden den Standort des Baumes aussuchen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz übernimmt dann die Kosten für die Pflanzung von insgesamt ca. 2.000 Euro.

Nähere Informationen hierzu: www.berlin.de/stadtbaum.

Der DKOU 2019 – Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie findet vom 22. bis 25. Oktober in Berlin statt.

Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Rückenrodeo im Klassenzimmer: „Rückenfit“ feiert Premiere

Trier – Bis der Mensch den aufrechten Gang beherrschte, ging einige Zeit ins Land; Spötter mutmaßen nun, Smartphones könnten ihn wieder in frühere Entwicklungsstufen zurückwerfen. Welches die richtige Haltung ist, wie man die Wirbelsäule schont und so Verspannungen und Schmerzen vorbeugt, erfuhren Schüler des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums (FWG) von einem Experten: Dr. Arne-Björn Jäger, Orthopäde und Oberarzt im Brüderkrankenhaus Trier, bot den Sechstklässlern eine besondere Unterrichtseinheit.

„King Kong“ im Klassenzimmer

Wer denn schon mal einen Krampf in der Wade oder im Fuß verspürt habe, will Dr. Arne-Björn Jäger wissen. Die Frage ist kaum gestellt, da schnellen die Finger fast aller Schülerinnen und Schüler empor. Dass ein schwerer Schulranzen zur Belastungsprobe für den Rücken werden kann und die Körperhaltung beim Blick aufs Smartphone alles anderes als optimal ist, wissen die meisten Sechstklässler aus Erfahrung. Doch warum es gerade in der Pubertät wichtig ist, auf die richtige Körperhaltung zu achten, und welche praktischen Übungen helfen können, lernten sie jetzt in einer Schulstunde der besonderen Art.

Es war nicht das erste Mal, dass Dr. Arne-Björn Jäger vor einer Klasse stand – im Gegenteil: Als Mitglied des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) besuchte der Oberarzt der Abteilung für Orthopädie des Brüderkrankenhauses bereits etliche Grundschulen. Unter dem Motto „Zeigt her eure Füße“ leistete er gesundheitliche Aufklärungsarbeit. Dennoch war die Unterrichtsstunde im FWG nun auch für ihn eine Art Premiere, denn erstmals richtete sich der Stoff an die Schüler einer weiterführenden Schule. Aus gutem Grund: Gerade in der entscheidenden Wachstumsphase, die mit Beginn der Pubertät eintritt, sei die Entwicklung der Wirbelsäule und damit auch die Körperhaltung für Fehlentwicklungen anfällig, erläutert der Mediziner.

Zwar zählt die bisweilen exzessive Handynutzung zweifellos zu den Risikofaktoren, da ein über längere Zeit gekrümmter Nacken seinen Tribut in Form von Verspannungen bis hin zu Schmerzen fordern kann. Gleichwohl seien Haltungsprobleme bei Schulkindern kein neues Phänomen, sondern wurden schon vor Jahrzehnten beobachtet, berichtet Dr. Jäger. Neu ist die Initiative, die der Verband BVOU in diesem Jahr startete: „Rückenfit – unsere Schule macht mit!“.

© Jäger

Engagiert mit machten die Sechstklässler des FWG. Konzentriert lauschten sie den Ausführungen des Orthopäden, gebannt verfolgten sie dessen Erläuterungen zur Wirbelsäule, von der er ein Modell mit ins Klassenzimmer gebracht hatte. So erklärte Dr. Jäger auch, was es mit den Bandscheiben auf sich hat: 23 zählt der menschliche Körper, diese dienen gleichermaßen als Puffer wie Verbindung zwischen den insgesamt 24 Wirbelkörpern. „Wisst ihr, wie groß die Belastung ist, wenn ich einmal hoch in die Luft springe und wieder auf dem Boden aufkomme“, fragte der Oberarzt seine jungen Zuhörer. Die Antworten reichten von Schwerelosigkeit bis zu doppeltem Körpergewicht. „Noch viel mehr“, löste Dr. Jäger rasch das Rätsel, „es ist sogar das vier bis Fünffache meines Gewichts.“ Und deshalb seien die Bandscheiben als Puffer und die Muskulatur zur Stabilisierung so wichtig.

Auf die theoretische Einführung folgten praktische Übungen. Mit vollem Körpereinsatz veranschaulichte der Mediziner, was ein jeder selbst dafür tun kann, seinen Rücken fit zu halten. Nun waren die Schüler gefordert – begeistert machten sie die Übungen nach. Dass diese Bezeichnungen wie „Rückenrodeo“ oder „King Kong“ tragen, steigerte den Spaßfaktor noch zusätzlich, doch auch so waren die Gymnasiasten voll in ihrem Element. So auch  Anna, die sich überrascht zeigte, dass die Wirbelsäule beim Sitzen automatisch nach hinten fällt. „Ich habe gelernt, dass man sich besser halten soll“, freute sich die 11-Jährige nach der Stunde. Ihr und ihren Mitschülern gab Dr. Jäger noch einen Rat mit auf den Weg: „Achtet auf eure Haltung und schaut auch bei den anderen, wie die sich halten.“ Im Übrigen: Weil die eigene Körperhaltung auch das innere Empfinden spiegelt, signalisiert ein aufrechter Gang auch Selbstbewusstsein.

Extra: Tipps für Schüler   

Damit der Rücken gesund und fit bleibt, sollten Kinder regelmäßige Übungen machen und sich generell körperlich stärker betätigen. So ist vor allem die Stärkung der Rumpfmuskulatur von Bedeutung, betont Dr. Arne-Björn Jäger. In der Schule sollten Schüler nach Möglichkeit alle zehn Minuten ihre Sitzposition verändern. Auch sollte das Gewicht des Schulranzens nicht mehr als zehn Prozent des Körpergewichts betragen.

Dr. Arne Björn Jäger, Trier